Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

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1 Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit

2 Die vorliegenden Prüflisten für das interne System- und Complianceaudit wurden erstmals im Band 2 der Schriftenreihe Managementsysteme für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit, Occupational Health- and Risk-Managementsystem, Systemund Complianceaudit veröffentlicht. Die in diesem Band ebenfalls veröffentlichte Anleitung für das interne Audit wurde nach Revision des OHRIS-Systemkonzepts OHRIS:2005 in die im September 2005 veröffentlichte Schrift Das OHRIS- Gesamtkonzept als Teil E übernommen. Die Prüflisten werden regelmäßig aktualisiert und stehen daher ausschließlich als Download-Version Textdatei und Datenbankanwendung - zur Verfügung. Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) Rosenkavalierplatz 2, München Internet: poststelle@stmugv.bayern.de StMUGV, alle Rechte vorbehalten

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4 Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz OHRIS: Prüflisten System- und Complianceaudit

5 OHRIS: Prüflisten System- und Complianceaudit Als Hilfe zur Durchführung der internen Audits stehen, wie im Teil E der Schrift Das OH- RIS-Gesamtkonzept ausführlich dargestellt, Prüflisten, differenziert nach einem Systemteil und einem, zur Verfügung. Diese Listen werden regelmäßig an Änderungen, beispielsweise der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, angepasst und stehen daher ausschließlich als Download-Version (Textdatei und als Datenbankanwendung) zur Verfügung. Den Stand der Prüflisten enthält das unten angeführte Änderungsprotokoll. Um die Prüflisten änderungsfreundlich zu gestalten, wurde auf eine Seitennummerierung verzichtet, da durch die modulare Gliederung der Listen ein schnelles Auffinden von Prüffragen sichergestellt ist. Die für die Durchführung des Systemaudits entwickelten Prüflisten ermöglichen es den Unternehmen, das Arbeitsschutzmanagementsystem und seine Systemelemente auf ihre Funktionsfähigkeit als Instrument zur Realisierung ihres Unternehmenszieles Prävention und kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit zu überprüfen, zu bewerten und notwendige Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Da die Systemelemente von OHRIS:2005 in ihrer Struktur mit den Systemelementen der ISO 9001:2000 und ISO 14001:2004 kompatibel sind, kann mit Hilfe der Prüfliste des Systemaudits auch die Wirkungsweise und Funktionsfähigkeit eines integrierten Managementsystems bewertet werden. Mit den für den des Audits entwickelten Prüflisten sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, ein internes, eigenverantwortliches und umfassendes Audit zur Ü- berprüfung der Einhaltung des für sie geltenden Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit durchzuführen und systematisch zu dokumentieren. Mit den Prüflisten wird den Unternehmen eine eigenverantwortliche und durch die Dokumentation reproduzierbare Prüfung des eingeführten Arbeitsschutzmanagementsystems ermöglicht. Auf der Grundlage des gesamten für das Audit veröffentlichten Prüflistenwerkes kann sich jedes Unternehmen die für sein Unternehmen einschlägigen Fragen zusammenstellen und erhält so eine betriebsbezogen maßgeschneiderte Prüfliste. Die Datenbankanwendung ermöglicht es dem Unternehmen zusätzlich, die Ergebnisse der Auditierung zu überwachen und Mängellisten nach Prioritäten zu erstellen.

6 Änderungsprotokolle: 9. Änderungsbericht, Stand : Die nachstehenden Texte wurden geändert bzw. neu aufgenommen, teilweise lediglich redaktionell. Sie sind auf dem Bildschirm durch roten Kursivdruck kenntlich gemacht und betreffen Aussagen und Fragen in den folgenden Abschnitten: Geändert wurden folgende Module: C 7.10, C 7.16, C 7.17, D 8.5, D 13.3), D 13.7, D 20.8, E 19.1, E 19.3, E 19.5, E 19.7, G 3.12 Anhang: Abkürzungen

7 Verzeichnis der Module A bis G ID Module / Prüfbereiche Seite A Organisation A 1 - Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele 1 A 2 - Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten 3 A 3 - Ressourcen 6 A 4 - Dokumentation 8 B Prozesse B 1 - Vorschriften- und Regelwerk, weitere Verpflichtungen 10 B 2 - Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, 11 Notfälle B 3 - Verfahrens- und Arbeitsanweisungen 16 B 4 - Prüf- und Regelkreise 18 C Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 1 - Räume, Wege, Einrichtungen allgemein 25 C 2 - Besondere Räume 29 C 3 - Erste Hilfe 31 C 4 - Brandschutz und Notfallmaßnahmen 32 C 5 - Schutz vor sonstigen Gesundheitsgefahren 34 C 6 - Arbeitsplätze 36 C 7 - Baustellen 39 D Technische Anlagen, Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen D 1 - Dampfkesselanlagen 43 D 2 - Druckbehälter 46 D 3 - Druckgasbehälter 49 D 4 - Füllanlagen 52 D 5 - Rohrleitungen 54 D 6 - Gashochdruckleitungen 56 D 7 - Aufzugsanlagen 59 D 8 - Elektrische Anlagen in explosions-gefährdeten Bereichen 61 D 9 - Acetylenanlagen 63 D 10 - Anlagen für brennbare Flüssigkeiten 66 D 11 - Getränkeschankanlagen 70 D 12 - Technische Arbeitsmittel allgemein 73 D 13 - Maschinen allgemein 76 D 14 - Maschinen zum Heben und Tragen von Lasten und Personen 78 D 15 - Flurförderzeuge 81 D 16 - Bildschirmgeräte 85 D 17 - Schweißgeräte, Schneidgeräte 87 D 18 - Einrichtungen zum Beleuchten, Beheizen, Kühlen, Be- und Entlüften 89 D 19 - Schussapparate 92 D 20 - Schutzausrüstungen 94 D 21 - Bestimmte Schutzmittel 96 D 22 - Medizinprodukte 99

8 ID Module / Prüfbereiche Seite E Gefährliche Stoffe und Emissionen E 1 - Chemische Gefahrstoffe allgemein 102 E 2 - Krebserzeugende und erbgutverändernde Gefahrstoffe 109 E 3 - Dieselmotoremissionen 113 E 4 - Wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe 116 E 5 - Krebserzeugender Holzstaub 120 E 6 - Azofarbstoffe 123 E 7 - Pyrolyseprodukte aus organischen Materialien 125 E 8 - Asbest 128 E 9 - Oberflächenbehandlung in Räumen und Behältern 133 E 10 - Ammoniumnitrat 136 E 11 - Blei 138 E 12 - Begasungen 141 E 13 - Gewerbliche Schädlingsbekämpfung 144 E 14 - Explosionsgefährliche und andere instabile Stoffe 146 E 15 - Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen 150 E 16 - Gentechnik 155 E 17 - Störfallvorbeugung und -begrenzung allgemein 158 E 18 - Anlagen mit erhöhter Gefährdung 161 E 19 - Beförderung gefährlicher Güter 163 F Physikalische Einwirkungen F 1 - Lärm 166 F 2 - Vibrationen 169 F 3 - Laserstrahlen 171 F 4 - Röntgenstrahlen allgemein 173 F 5 - Röntgenstrahlen im medizinischen Bereich 176 F 6 - Röntgenstrahlen im technischen Bereich 179 F 7 - Radioaktive Stoffe 180 G Sozialer Arbeitsschutz G 1 - Arbeitszeitgestaltung 182 G 2 - Beschäftigung von Jugendlichen 185 G 3 - Beschäftigung von Frauen 187 G 4 - Beschäftigung von behinderten Personen 191 G 5 - Heimarbeit 192 G 6 - Leiharbeit 195 G 7 - Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr 198 G 8 - Gemeinschaftsunterkünfte 200

9 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe A: Organisation ID Modul B Anmerkungen A 1 Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele A 1.1 Das OHRIS wurde eingeführt und wird angewendet als alleiniges Managementsystem parallel neben einem Managementsystem für Qualität, Umwelt o. a. als integriertes Managementsystem für Arbeitsschutz, Qualität, Umwelt o. a. A 1.2 Unternehmensleitlinien für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sind von der Unternehmensleitung -...schriftlich festgelegt -...im Unternehmen in Kraft gesetzt -...durch Aushang o. ä. allen Beschäftigten bekannt gemacht beinhalten -...die allgemeine Verpflichtung der Führungskräfte und der Beschäftigten zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zur Anlagensicherheit -...die Verpflichtung zur Ermittlung, Beseitigung und Minimierung von Gefährdungen und zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz A 1.3 Die Unternehmensleitlinien für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit sind den Führungskräften den Beschäftigten den Fremdfirmen und ihren Beschäftigten bekannt und werden von diesen beachtet A 1.4 Ziele und Zielvereinbarungen zum Arbeitsschutz und zur Anlagensicherheit wurden von der Unternehmensleitung und den Führungskräften entwickelt und festgelegt mit den Führungskräften festgelegt und getroffen mit den Beschäftigten festgelegt und getroffen von den Führungskräften erreicht von den Beschäftigten erreicht aktualisiert soweit sie nicht erreicht wurden modifiziert oder neu festgelegt z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt - 1 -

10 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein A 1.5 Im Rahmen des Moduls A 1 Unternehmenspolitik, Leitlinien, Ziele wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

11 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe A: Organisation ID Modul B Anmerkungen A 2 Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten A 2.1 Im Unternehmen sind die Organisationsbereiche/-einheiten durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten festgelegt und dokumentiert durch schriftliche Zuweisung der Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten voneinander abgegrenzt in einem Organigramm festgelegt A 2.2 Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden für alle Organisationsbereiche/-einheiten eindeutig und schriftlich festgelegt den Führungskräften der Organisationsbereiche/-einheiten schriftlich übertragen durch Bestätigung mit Unterschrift von den jeweiligen Führungskräften übernommen A 2.3 Die Führungskräfte haben in ihrem Zuständigkeits-, Aufgaben- und Verantwortungsbereich die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt im Sinne der Unternehmensleitlinien (vgl. A 1.2) der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen (vgl. A 1.4) einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder -minimierung, vgl. B 2) z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt - 3 -

12 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein A 2.4 A 2.5 A 2.6 A 2.7 Für Aufgaben im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit wurden folgende Beauftragte bestellt Fachkraft für Arbeitssicherheit -...unternehmens- bzw. betriebsintern -...extern -...überbetrieblicher Dienst Betriebsarzt -...unternehmens- bzw. betriebsintern -...extern (Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt mit Zusatz Betriebsmedizin) -...überbetrieblicher Dienst Sicherheitsbeauftragte Beauftragter für Erste Hilfe Beauftragter für Brandbekämpfung Gefahrgutbeauftragter Strahlenschutzbeauftragter Koordinator für den Einsatz von Fremdfirmen Koordinator für den Einsatz bei Fremdfirmen Koordinator für Baustellen (insbesondere bei Baufirmen)... Die Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz und in der Anlagensicherheit sind schriftlich festgelegt sind dem jeweiligen Beauftragten schriftlich übertragen wurden mit Bestätigung durch Unterschrift von dem jeweiligen Beauftragten übernommen Die Beauftragten haben die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllt im Sinne der Unternehmensleitlinien der zu den Leitlinien erlassenen Zielvorgaben und Zielvereinbarungen einer erfolgreichen Prävention im Arbeitsschutz (Gefährdungsermittlung, -beseitigung oder -minimierung) Zur wirksamen Anwendung und Weiterentwicklung des (integrierten) Arbeitsschutzmanagementsystems wurde ein Systembeauftragter bestellt wurden die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten des Systembeauftragten schriftlich festgelegt und diesem übertragen - 4 -

13 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein A 2.8 A 2.9 A 2.10 A 2.11 A 2.12 Im Unternehmen ist ein Arbeitsschutzausschuss eingerichtet Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems wurden Expertenzirkel oder Arbeitskreise für eingesetzt Die im Arbeitsschutz festgelegten Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten beinhalten Festlegungen für eine optimale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Führungskräften zwischen den Führungskräften und den Beauftragten zwischen den Führungskräften, den Beauftragten und den Beschäftigten Eine Arbeitnehmervertretung ist im Unternehmen eingerichtet wird unter Beachtung ihrer gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte an den Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems beteiligt wirkt an der Einführung und bei der Anwendung des Arbeitsschutzmanagementsystems aktiv, durch eigene Vorschläge unterstützend mit Im Rahmen des Moduls A 2 Zuständigkeiten, Aufgaben, Pflichten wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

14 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe A: Organisation ID Modul B Anmerkungen A 3 Ressourcen A 3.1 Die organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems sind geschaffen durch die Bereitstellung von geeignetem, in Managementsystemen fachkundigem Personal den dafür erforderlichen Arbeitszeiten der Führungskräfte den dafür erforderlichen Bearbeitungs- und Einsatzzeiten der Beauftragten (vgl. A 2.4) Zeiten für die Information und Unterweisung der Beschäftigten Informationen, z.b. als Ausdruck oder in elektronischer Form A 3.2 Die materiellen Voraussetzungen für die Einführung, Anwendung und Weiterentwicklung des Arbeitsschutzmanagementsystems sind geschaffen durch die Bereitstellung von Finanzmitteln, z.b. zur Durchführung der im Rahmen des Managementsystems erforderlichen Maßnahmen, insbesondere -...zur Beschaffung der erforderlichen Geräte, Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen u. a. -...zur Beschaffung der notwendigen Informationen (Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz 1 u.a.) -...zur Finanzierung externer Berater -...zur Beschaffung von Hilfsmitteln und Räumlichkeiten, z.b. Computer, Besprechungsraum z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt 1 Unter dem Begriff Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz sind staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Rechtsvorschriften der Unfallversicherungsträger, Normen, Technische Regeln und arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse im Arbeitsschutz zu verstehen - 6 -

15 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein A 3.3 Im Rahmen des Moduls A 3 Ressourcen wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

16 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe A: Organisation ID Modul B Anmerkungen A 4 Dokumentation A 4.1 Durch die Dokumentation werden erfasst die Beschreibung des Arbeitsschutzmanagementsystems im Handbuch (für große, evtl. auch mittlere Unternehmen vollständig, für kleine Unternehmen in reduziertem Umfang erforderlich) die Verfahrensanweisungen als übergeordnete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für die Durchführung von Verfahren, Prozessen und anderen betrieblichen Abläufen die Arbeitsanweisungen als konkrete Handlungsvorgaben im Arbeitsschutz für einzelne Tätigkeiten, Arbeiten die Prüfberichte und Prüfbescheinigungen von Sachverständigen, Sachkundigen, anderen Prüfinstitutionen usw. Aufzeichnungen über -...die Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks und der sonstigen Vorgaben im Arbeitsschutz -...die Durchführung der Gefährdungsanalysen -...die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen -...die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten -...die turnusmäßigen Übungen zur Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen -...die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises Überprüfung, Überwachung (vgl. Abschnitt A Nr. 9) einschließlich der Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen -...die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises Auditierung (vgl. Abschnitt A Nr. 11) einschließlich der Korrektur und Verbesserungsmaßnahmen -...die Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises Bewertung (vgl. Abschnitt A Nr.10) z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt - 8 -

17 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein A 4.2 A 4.3 A 4.4 A 4.5 Als Mindestinhalt der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstigen Anweisungen sowie der Aufzeichnungen sind festgelegt Kurzbezeichnung bzw. Gegenstand der Anweisung/Aufzeichnung das Erstelldatum bzw. das Datum der Revision der Anweisung/Aufzeichnung der Name des Erstellers der Anweisung/Aufzeichnung die Freigabeerteilung der Anweisung durch die Führungskraft oder durch einen dazu Beauftragten der Verteiler und Vorgaben für die Lenkung der Anweisungen/Aufzeichnungen... Zur Gewährleistung einer effektiven und aktuellen Dokumentation wurden für Anweisungen und Aufzeichnungen folgende Regelungen getroffen... regelmäßige Prüfung auf Gültigkeit bzw. Aktualität systematische Lenkung und Bereitstellung (Verteilung) bei den betroffenen Stellen systematische und rückverfolgbare Aufbewahrung gültiger Anweisungen/Aufzeichnungen Archivierung nach gesetzlichen oder betrieblich vorgegebenen Fristen, soweit die Anweisungen/Aufzeichnungen ungültig geworden oder nicht mehr anzuwenden sind... Die für die Dokumentation getroffenen Regelungen werden eingehalten Im Rahmen des Moduls A4 Dokumentation wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

18 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe B: Prozesse ID Modul B Anmerkungen B 1 Vorschriften- und Regelwerk, Weitere Verpflichtungen B 1.1 Das betriebsbezogene Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz wird von zentraler Stelle im Unternehmen ermittelt und laufend aktualisiert durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich selbst ermittelt und aktualisiert den Führungskräften zur Information und Einhaltung und zur Information der Beschäftigten übermittelt in einem Verzeichnis geführt und an geeigneter Stelle zur Einsicht bereitgehalten den Beschäftigten - soweit sie ihre Tätigkeit betreffen - bei der Einstellung verpflichtend zur Kenntnis gebracht den Beschäftigten bei neuen, ihre Tätigkeit betreffenden Vorschriften verpflichtend zur Kenntnis gebracht in die Verfahrens- und Arbeitsanweisungen inhaltlich übernommen und dort laufend aktualisiert B 1.2 Weitere Vorgaben im Arbeitsschutz werden im Unternehmen ermittelt den Führungskräften zur Information und Einhaltung und zur Information der Beschäftigten übermittelt in einem Verzeichnis geführt und an geeigneter Stelle zur Einsicht bereitgehalten den Beschäftigten - soweit sie von den Vorgaben betroffen sind - verpflichtend zur Kenntnis gebracht z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt

19 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe B: Prozesse Modul B Anmerkungen Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Not- B 2 B 2.1 B 2.2 B 2.3 fälle Alle Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsplätze und Tätigkeiten, durch die oder an denen Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden können, werden im Hinblick auf mögliche Gefährdungen und Risiken unter Beteiligung der Führungskräfte systematisch erfasst werden in einer aktualisierten Übersicht dokumentiert Für alle Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte und Arbeitsplätze werden mögliche Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte und Dritte durch eine Gefährdungsanalyse unter Berücksichtigung des Vorschriften- und Regelwerks und weiterer Vorgaben im Arbeitsschutz von den Führungskräften in ihrem jeweiligen Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich, soweit erforderlich unter Beteiligung der Beauftragten (vgl. A 2.4), ermittelt, analysiert und bewertet den jeweils betroffenen Beschäftigten zur Kenntnis gebracht in Form von Aufzeichnungen dokumentiert und archiviert durch Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen beseitigt oder im notwendigen Umfang minimiert (vgl. B 2.5) Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte und Dritte erstrecken sich auch auf die Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Schadensfälle, Betriebsstörungen und arbeitsbedingte Erkrankungen Planung z.b. von Anlagen, Einrichtungen, Prozessen Beschaffung z.b. von Arbeitsstoffen, Zubereitungen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen, Schutzmitteln Errichtung, Inbetriebnahme, Wartung und Außerbetriebnahme, z.b. von Prozessen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen Inanspruchnahme von Dienstleistungen und die Beschäftigung von Fremdfirmen z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt

20 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 2.4 B 2.5 B 2.6 Die Ermittlung, Analyse, Bewertung und Beseitigung bzw. Minimierung von Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte erstrecken sich weiterhin auf körperliche Belastungen psychische Belastungen die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen die Leistungsfähigkeit von älteren Beschäftigten die Leistungsfähigkeit weiterer, besonders schutzbedürftiger Personengruppen Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung der ermittelten Gefährdungen und Risiken unter besonderer Berücksichtigung arbeitsmedizinischer und ergonomischer Anforderungen werden zentral durch die Unternehmens-/ Betriebsleitung veranlasst liegen im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Führungskräfte und werden von diesen veranlasst erfolgen unter Mitwirkung der Beauftragten (vgl. A 2.4) zielen auf Verbesserungen technischer Art zielen auf Verbesserungen organisatorischer Art (Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation im Arbeitsschutz) beziehen auch das Verhalten der Beschäftigten mit ein beziehen auch Maßnahmen zur Verringerung der Belastungen und Beanspruchungen mit ein werden durch Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, sonstige Anweisungen sowie durch Schulung und Unterweisung vorgegeben werden in ihrer Durchführung und Wirksamkeit von den Führungskräften überwacht werden dokumentiert Die sicherheitstechnische Betreuung im Unternehmen erfolgt durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze und Arbeitsräume durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter Beteiligung -...Führungskräfte -...des Betriebsarztes der jeweiligen -...des Betriebsrats erfolgt durch die Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit an allen sicherheits- und gefährdungsrelevanten Analysen, Beratungen, Entscheidungen, Planungen usw

21 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 2.7 B 2.8 B 2.9 B 2.10 Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind für das Unternehmen ermittelt werden konsequent eingehalten Die arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Prävention umfassen die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (Untersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen ) und deren Dokumentation erfolgen durch die regelmäßige Begehung der Arbeitsplätze durch den Betriebsarzt unter Beteiligung -...der jeweiligen Führungskräfte -...der Fachkraft für Arbeitssicherheit -...des Betriebsrats erfolgen durch Besichtigung und Bewertung einzelner Arbeitsplätze bei arbeitsmedizinischen Problemsituationen, insbesondere bei schutzbedürftigen Personengruppen werden auf der Grundlage der Gesundheitskartei des Betriebsarztes für die Beschäftigten -...durch die Unternehmensleitung -...durch den Betriebsarzt -...durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit -...durch die Führungskräfte für ihren Verantwortungsbereich festgelegt, durchgeführt und überwacht Die vorgeschriebenen Einsatzzeiten des Betriebsarztes für die Betreuung der Beschäftigten sind für das Unternehmen ermittelt werden konsequent eingehalten Im Rahmen der Prävention wurden folgende gezielte Aktions- und Schwerpunktprogramme zur Förderung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz durchgeführt

22 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 2.11 B 2.12 Mögliche Betriebsstörungen und Notfälle werden präventiv durch die Führungskräfte in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, gemeinsam mit den Beauftragten ermittelt und dokumentiert werden durch die Planung und Festlegung von vorsorglichen Abwehrmaßnahmen verhindert oder in ihren Auswirkungen begrenzt werden in Notfallplänen beschrieben, die den -...Beschäftigten bekannt gegeben werden -...betriebsinternen oder externen Rettungsdiensten bekannt gegeben und für diese bereitgehalten werden werden durch regelmäßige Übungen der Abwehrmaßnahmen anhand der Notfallpläne mit -...den Beschäftigten -...den betriebsinternen und externen Rettungsdiensten -...in ihren Auswirkungen begrenzt Die Führungskräfte und die Beschäftigten sind über die Bedeutung und die Grundzüge des Arbeitsschutzmanagementsystems informiert kennen die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz haben die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche Qualifikation im Arbeitsschutz werden regelmäßig -...über mögliche Gefährdungen und Risiken -...über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen -...über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen werden zu den in einem Schulungsplan ermittelten und festgelegten Themen im Arbeitsschutz geschult bestätigen die Teilnahme und Kenntnisnahme der Unterweisungen und der Schulungsmaßnahmen kennen und nutzen die Möglichkeiten -...im Rahmen des Vorschlagswesens den Arbeitsschutz zu verbessern -...aufgrund von Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen

23 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 2.13 B 2.14 Die Beschäftigten von Fremdfirmen kennen die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderlichen eigenen Befugnisse und ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz haben die für ihren Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereich erforderliche Eignung und fachliche Qualifikation im Arbeitsschutz werden - sofern zeitlich erforderlich auch wiederkehrend über mögliche Gefährdungen und Risiken -...über die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen -...über die notwendigen arbeitsschutzbezogenen Verhaltensweisen an ihrem Arbeitsplatz unterwiesen kennen und nutzen auch die Möglichkeiten durch Mängelmeldungen Korrekturmaßnahmen im Arbeitsschutz zu veranlassen Im Rahmen des Moduls B 2 Gefährdungsermittlung und Gefährdungsminimierung, umfassende Prävention, Notfälle wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

24 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe B: Prozesse ID Modul B Anmerkungen B 3 Verfahrens- und Arbeitsanweisungen B 3.1 Schriftliche Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstige Anweisungen wurden erlassen für die laufende Ermittlung des aktuellen, für das Unternehmen geltenden Vorschriften- und Regelwerks und anderer Vorgaben im Arbeitsschutz das Zusammenwirken der Führungskräfte (Linienfunktionen) mit den Beauftragten (vgl. A 2.4) im Arbeitsschutz die Gefährdungs- und Risikoermittlung (Gefährdungsanalyse) und die Gefährdungs- und Risikominimierung für Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche, Tätigkeiten usw. die Ermittlung und Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen und sonstigen arbeitsmedizinischen Präventivmaßnahmen die Ermittlung und Abwehr von Betriebsstörungen und Notfällen die Beschaffung von Arbeitsstoffen und Zubereitungen die Beschaffung von Anlagen, Maschinen, Geräten die Vergabe von Dienstleistungen oder für die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Fremdfirmen die Durchführung von Aufträgen bei anderen Unternehmen die Vorgehensweise bei der Planung von Anlagen, Maschinen, Räumlichkeiten den Prüf- und Regelkreis Überprüfung, Überwachung (vgl. B 4.2 und B 4.3) den Prüf- und Regelkreis Auditierung (vgl. B 4.4 und B 4.5) den Prüf- und Regelkreis Bewertung (vgl. B 4.6) die Dokumentation, d. h. für Aufbau, Inhalt und Lenkung (Verteilung) von Dokumenten und Aufzeichnungen... z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt

25 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 3.2 B 3.3 Die schriftlichen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen und sonstigen Anweisungen werden gegen Unterschrift an die von den Anweisungen betroffenen Führungskräfte und Beschäftigten ausgehändigt von den Führungskräften selbst im Zusammenwirken mit den Beauftragten turnusmäßig oder Anlass bezogen auf Inhalt, Anwendbarkeit und Aktualität überprüft, bewertet und ggf. verbessert von der Unternehmensleitung im Zusammenwirken mit den Führungskräften und Beauftragten turnusmäßig oder Anlass bezogen auf Inhalt, Anwendbarkeit und Aktualität überprüft, bewertet und ggf. verbessert Im Rahmen des Moduls B 3 Verfahrens- und Arbeitsanweisungen wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

26 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe B: Prozesse ID Modul B Anmerkungen B 4 Prüf- und Regelkreise B 4.1 Im Rahmen des Arbeitsschutzmanagementsystems wurde ein Prüf- und Regelkreis Überprüfung, Überwachung ein Prüf- und Regelkreis Auditierung ein Prüf- und Regelkreis Bewertung unter Beteiligung der Führungskräfte und der Beauftragten geplant und eingeführt z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine Erledigt

27 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 4.2 Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises Überprüfung, Überwachung sind verbindliche Wartungs- und Prüfpläne für Prozesse, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsstoffe, Arbeitsräume und Arbeitsbereiche erstellt überprüfen die Beschäftigten selbst regelmäßig ihren Arbeitsplatz und ihre unmittelbare Arbeitsumgebung überprüfen und überwachen die Führungskräfte in ihrem Zuständigkeitsbereich regelmäßig -...die Prozesse, Verfahren, Anlagen, Maschinen, Geräte, Arbeitsräume, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten auf Einhaltung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz -...die Einhaltung der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen -...die Einhaltung der Prüf- und Wartungspläne führen die Führungskräfte zusammen mit den Beauftragten und dem Betriebsrat regelmäßig Betriebsbegehungen zum Arbeitsschutz durch werden die aus der Überprüfung und Überwachung und aus den Betriebsbegehungen ermittelten und abgeleiteten -...technischen Maßnahmen -...organisatorischen Maßnahmen -...verhaltensorientierten Maßnahmen -...zur Behebung der Mängel und zur Verbesserung von den jeweiligen Führungskräften konsequent und -...so rasch wie möglich veranlasst und durchgeführt werden die Ergebnisse der Überprüfung und Überwachung und der Betriebsbegehungen durch die Führungskräfte und die Beschäftigten sowie die daraus abgeleiteten Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen dokumentiert werden Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, Berufskrankheiten, Schadensfälle, Betriebsstörungen, erkennbare gesundheitliche Belastungen und die eingeleiteten Maßnahmen an eine zentrale Stelle berichtet und dokumentiert

28 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 4.3 B 4.4 Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises Überprüfung, Überwachung beobachtet der Systembeauftragte regelmäßig die Einhaltung der für das Arbeitsschutzmanagementsystem getroffenen Festlegungen im Hinblick auf -...die organisatorischen Regelungen -...die managementbezogenen Abläufe und Anforderungen -...das Verhalten der Führungskräfte und der Beschäftigten, soweit es sich auf die Effizienz des Arbeitsschutzmanagementsystems auswirkt nimmt der Systembeauftragte sein Vortragsrecht bei der Unternehmensleitung wahr werden Maßnahmen zur Mängelbehebung und zur Verbesserung des Arbeitsschutzmanagementsystems durch den Systembeauftragten abgeleitet, umgesetzt und dokumentiert erstellt der Systembeauftragte jährlich einen Bericht über die Leistungen und die Wirksamkeit des Arbeitsschutzmanagementsystems Im Rahmen des Prüf- und Regelkreises Auditierung werden in einem Zeitraum von... Jahr(en) (mindestens alle 3 Jahre) -...die Umsetzung der unternehmerischen Leitlinien im Arbeitsschutz -...die Umsetzung der Ziele und Zielvorgaben -...das Managementsystem und die im Rahmen des Managementsystems getroffenen organisatorischen Regelungen anhand dieser Prüfliste OHRIS-Audit (Systemteil) -...die Erfüllung und Einhaltung des Vorschriften- und Regelwerks und der weitergehenden betrieblichen Vorgaben im Arbeitsschutz anhand der Prüfliste OHRIS-Audit () überprüft

29 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 4.5 Das System- und Complianceaudit wird von fachkundigem Personal, in Sonderheit von den Beauftragten... unter Beteiligung der jeweiligen Führungskräfte geplant und vorbereitet wird -...vom Unternehmer -...von betriebsinternem, betriebsteilunabhängigem Personal -...von externen Auditoren -...von unter Beteiligung von... durchgeführt wird -...anhand der Prüflisten des OHRIS-Audits (System- und ) -...in einem zusammenfassenden Auditbericht dokumentiert

30 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 4.6 B 4.7 Die Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems wird jährlich vom Unternehmer oder seinem Vertreter durchgeführt erfolgt auf Grundlage des Berichts des Systembeauftragten erfolgt auf der Grundlage der festgelegten und erreichten Ziele im Arbeitsschutz und Häufigkeiten erfolgt auf der Grundlage der statistischen Auswertung der Arbeitsschutzindikatoren, insbesondere der Zahlen -...der Unfälle -...der Beinahe-Unfälle -...der Berufskrankheiten -...der sonstigen arbeitsbedingten Erkrankungen -...der Schadensfälle, Betriebsstörungen und Grenzwertüberschreitungen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Prüf- und Regelkreises Überprüfung, Überwachung und des Prüf- und Regelkreises Auditierung erfolgt auf der Grundlage der Ursachenanalyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle, arbeitsbedingten Erkrankungen, Schadensfälle usw. erfolgt auf der Grundlage des Verhaltens der Führungskräfte und der Beschäftigten berücksichtigt die Effizienz des Arbeitsschutzmanagementsystems mit seinen getroffenen Festlegungen Das Ergebnis der jeweils zuletzt durchgeführten Bewertung des Arbeitsschutzmanagementsystems erfordert Korrekturen und Verbesserungsmaßnahmen in folgenden Bereichen

31 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein B 4.8 B 4.9 Die aufgrund der Bewertung erforderlichen Maßnahmen sind festgelegt (wo?) wurden den Führungskräften zur Kenntnis gebracht wurden durchgeführt Im Rahmen des Moduls B 4 Prüf- und Regelkreise wurden noch folgende ergänzende Überprüfungen durchgeführt ergänzende Feststellungen getroffen

32 Systemteil Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Zusammenfassung: B 4.10 Aufgrund der Ergebnisse des OHRIS-Audits (Systemteil) sind die Korrektur und Anpassung der unternehmerischen Leitlinien, Ziele und Zielvereinbarungen erforderlich folgende Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen -...bei der Zuweisung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten an Führungskräfte, Beschäftigte und Beauftragte -...im Zusammenwirken der Führungskräfte untereinander im Hinblick auf den Arbeitsschutz -...im Zusammenwirken der Führungskräfte und der Beauftragten im Hinblick auf den Arbeitsschutz -...bei der Erstellung und Lenkung (Verteilung) des Managementhandbuchs, der Verfahrens- und Arbeitsanweisungen oder der Aufzeichnungen -...bei der Durchführung der Gefährdungsanalysen und der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Risiken für Beschäftigte und Dritte -...bei der Durchführung von Maßnahmen zur Gefährdungsbeseitigung und Gefährdungsminimierung -...bei der Planung, Festlegung und Übung von Notfallmaßnahmen -...bei der Beschaffung von Arbeitsstoffen, Zubereitungen, Anlagen, Maschinen, Geräten, Räumlichkeiten, Einrichtungen, Schutzmitteln -...bei der Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen -...bei der Beschäftigung von Fremdfirmenpersonal -...bei der Übernahme von Aufträgen bei Fremdfirmen -...bei der Durchführung von Tätigkeiten bei Fremdfirmen -...bei der Ermittlung und Aktualisierung des betriebsbezogenen Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz -...bei der Information, Unterweisung und Fortbildung der Beschäftigten einschließlich der Beschäftigten von Fremdfirmen erforderlich

33 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 1.1 Bestehen im Unternehmen Arbeitsstätten, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen? C 1.2 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt? C 1.3 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt? C 1.4 Wurde die Modulgruppe "Gefährliche Stoffe und Emissionen" schon behandelt? VStättV BayBO ArbStättV z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Gesetze, Vorschriften der Verordnungen, Unfallversicherungsträger C 1 Räume, Wege, Einrichtungen allgemein Technische Regeln Erledigt

34 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein C 1.5 Welche Maßnahmen sind zur Gestaltung der Arbeitsstätten nach der Arbeitsstättenverordnung und den Arbeitsstätten-Richtlinien getroffen und wie werden diese erforderlichenfalls überwacht? Mindestgrundfläche der Arbeitsräume ArbStättV 23 Einhaltung der Raumabmessungen (z.b. lichte Raumhöhe, Luftraum) 23 (2, 4) Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (technische Raumlüftung) und gesundheitlich zuträgliche Atemluft (lüftungstechnische Anlage) 3a, 5, ASR 5 Gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur 6,ASR 6 Sichtverbindung nach außen, geeignete Beleuchtungseinrichtungen, Sicherheitsbeleuchtung 7,ASR 7/1, 7/3,7/4 Bruchsichere Glaswände und durchtrittsichere begehbare Dächer 8 (4, 5), ASR 8/4, 8/5 Schutz vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung an Fenstern und Oberlichtern 9 (2) Lage, Anzahl, Ausführung und Abmessungen von Türen und Toren nach Art 10, und Nutzung der Räume ASR 10/1, BGV A (3) 10/5, 10/6 Sicherung kraftbetätigter Türen und Tore (Quetsch- und Scherstellen, 11, 29 Herabfallen) ASR 11/1-5 Schutzeinrichtungen vor Absturz (an Verkehrswegen, Arbeitsplätzen, Wand- 12, 33 oder Bodenöffnungen) und herabfallenden Gegenständen ASR 12/1-3 Schutz vor Lärm 15 BGV B 3 (VBG 121) Lage und Abmessungen der Verkehrswege 17, BGV A 1 ASR 17/1,2 25 Sicherung der Fahrtreppen und Fahrsteige (Quetsch- und Scherstellen) 18, 31 ASR 18/1-3 Haltevorrichtungen an Austrittstellen von Steigleitern und Steigeisengängen 20, ASR 20 Ausreichende Abmessungen und Abgänge von Laderampen und Schutz vor Absturz

35 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein C 1.6 C 1.7 Welche Kennzeichnungen sind an Einrichtungen und Anlagenteilen vorhanden, und wie wird gewährleistet, dass sie regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden? Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 10 (7), 19 Kennzeichnung von Gefäßen und Leitungen mit Angaben zum Inhalt und Gefahrenhinweisen Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Rettungswege und Notausgänge ihren Zweck erfüllen? Anordnung, Abmessung, Ausführung der Rettungswege entsprechend der Nutzung, Einrichtung und Grundfläche der Räume (z.b. Aufschlagrichtung der Türen in Fluchtrichtung) Kennzeichnung der Rettungswege Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen BGV A 8 (VBG 125), BGV A 1 40,

36 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein C 1.8 Wie wird sichergestellt, dass die vorgeschriebenen Prüfmodalitäten eingehalten und die erforderlichen Maßnahmen aufgrund der Prüfungsergebnisse getroffen werden? Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung (mindestens jährlich) 53 (2) Prüfung der Absaugeinrichtungen (mindestens jährlich) Prüfung der Signalanlagen, Notaggregate, Notschalter (mindestens jährlich) Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen mit Luftreinigung (mindestens jährlich) Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen (mindestens alle 2 Jahre) Prüfung der Feuerlöscheinrichtungen (mindestens jährlich) Prüfung der Feuerlöscher (mindestens alle 2 Jahre) Außerbetriebsetzung der Einrichtungen bei Beeinträchtigung der Sicherheit 53 (1) Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger ) 39 BGV A 2 (VBG 4), BGV A 8 (VBG 125)

37 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 2.1 C 2.2 Sind Sozialräume vorhanden, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen? ArbStättV Ist ein Pausenraum erforderlich und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt? Einhaltung der Raumabmessungen (lichte Höhe) 29 (2), 23 (2), ASR 29/1-4 Mindestgrundfläche entsprechend der Benutzerzahl 29 (3), ASR 29/1-4 Ausstattung mit Tisch, Sitzgelegenheiten, Abfallbehälter, Kochstelle, Trinkwasser Schutz vor Lärm (Berücksichtigung der Geräusche der Betriebseinrichtungen und der von außen auf den Raum einwirkenden Geräusche) 29 (4), ASR 29/ (2) ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Gesetze, Vorschriften der Verordnungen, Unfallversicherungsträger veranlasste Maßnahmen, Termine z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits C 2 Besondere Räume Technische Regeln Erledigt

38 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein C 2.3 C 2.4 Welche Sanitärräume stehen den Beschäftigten zur Verfügung und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt? Umkleideräume (Einhaltung der Raumabmessungen, Ausstattung mit geeigneten Einrichtungen zur Kleideraufbewahrung) ArbStättV 34 (3, 5), ASR 34/ (6) Kleiderablagen mit abschließbarem Fach zur Aufbewahrung persönlicher Wertgegenstände Waschräume (Einhaltung der Raumabmessungen, ausreichend freie 35 (2, 3) Bodenfläche vor jeder Waschgelegenheit) ASR 35/1-4 Waschgelegenheiten in der Nähe der Arbeitsplätze (fließendes Wasser, 35 (5), Bereitstellung von Mitteln zum Reinigen und Abtrocknen der Hände) ASR 35/5 Toilettenräume (ausreichende Zahl von Toiletten und Handwaschbecken) 37 (1) ASR 37/1 Berücksichtigung der Lage der einzelnen Räume zueinander 34 (2), 37 (2) Getrennte Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume für Frauen und Männer 34 (1), 35 (1), 37 (1) Welche weiteren Sozialräume sind aufgrund betrieblicher Umstände erforderlich und mit welchen Maßnahmen werden die Anforderungen des Arbeitsschutzes erfüllt? Bereitschaftsräume (Einhaltung der Raumabmessungen, Sitzgelegenheit mit Rückenlehne), Gemeinschaftsunterkünfte 30, 29 (2, 3) 40a Liegeräume (Bereitstellung eines geeigneten Raumes mit Liege(n)) 31, ASR 31 Räume für körperliche Ausgleichsübungen (Bereitstellung eines geeigneten 33 Raumes, soweit die Übungen nicht im Arbeitsraum oder im Freien durchgeführt werden können)

39 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 3.1 Mit welchen Mitteln und Einrichtungen wird die Leistung von Erster Hilfe sichergestellt? Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material (Verbandstoffe, alle sonstigen Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie der Ersten Hilfe dienen), z.b. in einem Verbandkasten nach DIN Bereithaltung von Einrichtungen zur Ersten Hilfe (technische Hilfsmittel zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit, wie Notduschen, Löschdecken, Rettungsringe, Rettungsleinen, Sprungtücher, Schneidgeräte, Atemgeräte, Meldeeinrichtungen und Rettungstransportmittel) Kennzeichnung der Aufbewahrungsstellen von Erste Hilfe-Material und Einrichtungen zur Ersten Hilfe (Rettungszeichen für Erste-Hilfe- Einrichtungen) ArbStättV 39 (1) ASR 39/1, 3 Ausreichend bemessener und ausgestatteter Sanitätsraum 38, ASR 38/2 Bereitstellung von Krankentragen an gut erreichbaren Stellen 39 (2) Bekanntmachung der Stellen zur Hilfeleistung (Notruf, Ersthelfer, Betriebssanitäter, Ärzte für Erste Hilfe) Aushängen von Anleitungen zur Ersten Hilfe bei Unfällen BGV A 5 (VBG 109), BGI 512 (ZH 1/146) 39 (3) BGV A 8 (VBG 125) BGI 662 (ZH 1/507) ArbSchG 4 BGI 510 (ZH 1/143), BGI 668 (ZH 1/546) z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Gesetze, Vorschriften der Verordnungen, Unfallversicherungsträger C 3 Erste Hilfe Technische Regeln Erledigt

40 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 4.1 C 4.2 C 4.3 Wurde der Prüfbereich "Räume, Wege, Einrichtungen allgemein" schon behandelt? Wurde der Prüfbereich "Erste Hilfe schon behandelt? Welche Feuerlöscheinrichtungen sind aufgrund der Brandgefährlichkeit in der Arbeitsstätte installiert und wie wird deren Funktionsfähigkeit und Anwendbarkeit sichergestellt? Tragbare Feuerlöscher, Prüfung mindestens alle 2 Jahre ArbStättV BGR 133 Ortsfeste Löscheinrichtungen (Sprinkleranlage, Kohlendioxid-Löschanlage, halbstationäre Löscheinrichtung), Prüfung mindestens jährlich Brandmelder und Alarmanlagen, Prüfung mindestens jährlich 13, 53 (2), ASR 13/1,2 Freihalten der Verkehrswege bzw. Zufahrtswege und Sicherheitseinrichtungen 52 (1) Unterweisung der Beschäftigten für den Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ArbSchG 4 (ZH 1/201), BGV A 1 43 z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Gesetze, Vorschriften der Verordnungen, Unfallversicherungsträger C 4 Brandschutz und Notfallmaßnahmen Technische Regeln Erledigt

41 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein C 4.4 C 4.5 C 4.6 Welche weiteren Maßnahmen werden ergriffen, um Bränden vorzubeugen bzw. deren Auswirkungen einzuschränken? Installation von Warneinrichtungen bei selbsttätig wirkenden ortsfesten Feuerlöscheinrichtungen Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Türen und Tore, die einen Brandabschluss bilden Vorhandensein gefährlicher Arbeitsstoffe an Arbeitsplätzen nur in solcher Menge, wie es der Fortgang der Arbeit erfordert Regelmäßige und gefahrlose Entfernung von entzündlichen Abfällen und Rückständen Kennzeichnung der Bereiche mit erhöhter Brandlast Vermeidung von Zündquellen in feuergefährdeten Bereichen Verwendung dichtschließender und nicht brennbarer Behälter für öl- oder fettgetränkte Faserstoffe Welche betriebsspezifischen Notfallausrüstungen sind vorhanden? Spezielle Dekontaminationsmittel Gefahrgutausrüstung Besondere Löschmittel Ist sichergestellt, dass die zuständige Behörde unverzüglich die erforderlichen Anzeigen erhält? Schwerer Unfall im Gewerbebetrieb (als schwerer Unfall gilt jeder Unfall, bei dem eine Person getötet oder mehr als eine Person nicht nur unerheblich verletzt worden sind) Schwerer Schadensfall im Gewerbebetrieb (ein schwerer Schadensfall liegt vor, wenn durch ein plötzliches Ereignis unmittelbar ein Sachschaden von mehr als einhunderttausend Deutsche Mark verursacht worden ist) Explosion im Gewerbebetrieb Brand im Gewerbebetrieb ArbStättV 13 (3) 11 (4) 52 (2) ArbSchG 3, 4 3, 4 Unfall- und Schadensanzeigeverordnung 1 BGV A

42 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 5.1 C 5.2 Welche Maßnahmen werden ergriffen, um der Gefährdung durch elektrischen Strom vorzubeugen? Errichtung und Instandsetzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nur durch Elektrofachkräfte Installation von Schutzeinrichtungen gegen gefährliche Berührungsspannungen (Fehlerstromschutzschalter) Regelmäßige Kontrolle der elektrischen Betriebsmittel auf Beschädigungen Isolierung zum Schutz vor gefährlichen Körperströmen an elektrischen Prüfständen (Isoliermatten) Verwendung elektrischer Geräte in engen Räumen aus Metall nur mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung Kennzeichnung der Stromkreise in den elektrischen Verteileranlagen Verschließen der Schaltschränke und elektrischen Betriebsräume Erfüllung der Prüfpflichten nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger (siehe auch Anhang 1: Prüfungen nach den Vorschriften der Unfallversicherungsträger ) Umgehende Beseitigung festgestellter Mängel Außerbetriebsetzung des Arbeitsmittels Welche Vorkehrungen verhindern das zufällige Berühren heißer Oberflächen im Arbeits- und Verkehrsbereich Isoliermaterial an Arbeitsmitteln oder Einrichtungen (z.b. Umwicklung, Beschichtung) Zusätzliche Verdeckungen an Arbeitsmitteln oder Einrichtungen ArbStättV 53 (1) 16 (5) BGV A 2 (VBG 4) BGV A 1 2 (2) z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits veranlasste Maßnahmen, Termine ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Gesetze, Vorschriften der Verordnungen, Unfallversicherungsträger C 5 Schutz vor sonstigen Gesundheitsgefahren Technische Regeln Erledigt

43 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein C 5.3 Welche unzuträglichen Einwirkungen bestehen und welche Maßnahmen werden getroffen? Vermeidung mechanischer Schwingungen (z.b. Auswahl vibrationsarmer Arbeitsverfahren, Einsatz von Maschinen, die konstruktiv so gestaltet sind, dass 16 (1) ArbStättV keine Vibrationen auftreten, Einsatz von vibrationsdämpfenden Elementen, Beschaffung vibrationsarmer Arbeitsmittel) Vermeidung spürbarer elektrostatischer Aufladungen 16 (2) Vermeidung unzuträglicher Gerüche (z.b. aus Sanitärräumen keine Abluft in 16 (3) andere Räume) Vermeidung von Zugluft (z.b. Luftschleier, Schutzschirme) 16 (4)

44 Version 1.8 (Stand ) Datum: A 3 nicht erfüllt / nein Modulgruppe C: Arbeitsstätten, Arbeitsplätze C 6.1 Wird an Arbeitsplätzen gearbeitet, die der Arbeitsstättenverordnung unterliegen? C 6.2 Wurde der Prüfbereich "Räume, Wege, Einrichtungen allgemein" schon behandelt? C 6.3 Wurde der Prüfbereich "Lärm" schon behandelt? C 6.4 Wurde der Prüfbereich "Vibrationen" schon behandelt? C 6.5 Wurde die Modulgruppe "Gefährliche Stoffe und Emissionen" schon behandelt? C 6.6 Wurde der Prüfbereich "Bildschirmgeräte" schon behandelt? C 6.7 Wurde der Prüfbereich "Schutzausrüstungen" schon behandelt? C 6.8 Wurde der Prüfbereich "Bestimmte Schutzmittel" schon behandelt? C 6.9 Wie ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen sichergestellt? Freie Bewegungsfläche am Arbeitsplatz (mindestens 1,5 m 2 ) 24 Reduzierung der körperlichen Belastung der Beschäftigten bei manueller Handhabung von Lasten (z.b. Änderung von Bewegungsabläufen, Einsatz von Hilfsmitteln) Beachtung von Umgebungseinflüssen auf die Beschäftigten Anpassung der Arbeitsplatzeinrichtungen an die Größe des Beschäftigten (anthropometrische Betrachtung des Arbeitsplatzes) ArbStättV LasthandhabV 2 ArbSchG 3, 4 ID Modul: Arbeitsstätten Rechtsquellen (Fundstellen) B Anmerkungen Gesetze, Vorschriften der Verordnungen, Unfallversicherungsträger veranlasste Maßnahmen, Termine z. B. Zuständigkeiten, Situationsbeschreibungen, bereits C 6 Arbeitsplätze Technische Regeln Erledigt

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