Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. D. Jung Ahornstraße Schöneiche
|
|
- Lothar Graf
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. D. Jung Ahornstraße Schöneiche
2
3 Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. D. Jung Ahornstraße Schöneiche Begriffsbestimmung Oberboden oder Mutterboden Oberboden - Kulturgut - Schutzgut Oberboden Baustoff im Straßenbau Oberboden Abfall zur Verwertung
4 Begriffsbestimmung (Wikipedia): Der Mutterboden, auch als Oberboden und unter Landwirten als Ackerkrume bezeichnet, ist der oberste und fruchtbarste Horizont des Bodens. Neben den mineralischen Hauptbestandteilen (Feinsand, Schluff und Ton) enthält er, im Gegensatz zu tiefer liegenden Bodenhorizonten, einen hohen Anteil an Nährstoffen (insbesondere Stickstoff) und organischer Substanz (Humus1) sowie eine große Menge an Bodenlebewesen (Edaphon). Im Mutterboden leben für gewöhnlich aerobe (sauerstoffliebende) Bakterien wohingegen in den tieferen Horizonten je nach Wassersättigung und Luftangebot auch anaerobe Bakterien vorkommen können. In der Bodenkunde entspricht dieser oberste Horizont, der in den warmgemäßigten Breiten etwa 20 bis 30 cm mächtig ist, dem sogenannten A-Horizont. Bei Ackerböden wird er mit dem Kürzel Ap gekennzeichnet (p für Pflug).
5 Begriffsbestimmung : DIN Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial Oberboden: Oberer Teil des Mineralbodens, der einen der jeweiligen Bodenbildung (Mutterboden) entsprechenden Anteil an Humusgehalt und Bodenorganismen enthält und der sich meist durch dunklere Bodenfarbe vom Unterboden abhebt.
6 Begriffsbestimmung : DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten Oberboden ist die oberste Schicht des durch physikalische, chemische und biologische Vorgänge entstandenen belebten Bodens. Er ist für vegetationstechnische Zwecke besonders geeignet und enthält Wurzeln und Samen von standorttypischen Pflanzen
7 Begriffsbestimmung : DIN VOB / C: Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten Klasse 1 : Oberboden Oberste Schicht des Bodens, die neben anorganischen Stoffen, z.b. Kies-,Sand-, Schluff- und Tongemischen, auch Humus und Bodenlebewesen enthält
8 Begriffsbestimmung : Die Begriffe Oberboden und Mutterboden sind in der Regel gleichwertig zu betrachten. Umgangssprachlich und unter landwirtschaftlichen und gärtnerischen Gesichtspunkten überwiegt die Bezeichnung Mutterboden während in technischen Baubestimmungen überwiegend der Begriff Oberboden verwendet wird.
9 Das Wort Kultur ist eine Eindeutschung des lateinischen Begriffs cultura, der eine Ableitung von lateinisch colere pflegen, urbar machen, ausbilden darstellt. Kultur ist in der deutschen Sprache seit Ende des 17. Jahrhunderts belegt und bezeichnet hier von Anfang an sowohl die Bodenbewirtschaftung als auch die Pflege der geistigen Güter. Heute ist der landwirtschaftliche Bezug des Begriffs nur noch in Wendungen wie Kulturland für Ackerland oder Kultivierung für Urbarmachung verbreitet. (Kultur. In: Der Große Duden. Etymologie.)
10 Pro Generation verschwindet in Mitteleuropa ein halber Zentimeter Boden und landet in den Meeren. Die Bildung des Bodens benötigt dagegen viel mehr Zeit. Gesetzlicher Schutz: In seiner Bedeutung als wichtige Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und Menschen und als natürliche Ressource ist der Oberboden gesetzlich geschützt.
11 Gesetzlicher Schutz: Baugesetzbuch (BauGB) Der besondere Schutz des Oberbodens ergibt sich in Deutschland unter anderem aus 202 BauGB. Hier heißt es: Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.
12 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Handlungsgrundsätze des Bodenschutzrechtes: Jedermannspflicht ( 4 Abs. 1) Jeder, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden. Vorsorgepflicht ( 7) Es ist grundsätzlich bei Einwirkung auf den Boden Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen. Sanierungspflicht ( 4 Abs. 3) Eine schädlichen Bodenveränderung oder Altlast ist zu sanieren.
13 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) Für die Bewertung der Bodenfunktionen sind die Vorgaben nach 2, Abs BBodSchG grundlegend. Schutzwürdig sind demnach die Funktionen des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, die Funktion von Böden als Bestandteil des Naturhaushalts mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen, die Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktion von Böden als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
14 Zusammensetzung: Der Oberboden ist in seiner Zusammensetzung im Vergleich mit dem Unterboden meist reich an Nährstoffen wie insbesondere Stickstoff und Organismen. Abgestorbene Teile von Pflanzen und Lebewesen (auch als Humus bezeichnet) werden in den Oberboden eingetragen und bilden den Lebensraum für aerobe (sauerstoffliebende) Bakterien sowie in den unteren Horizonten, je nach Wassersättigung und Luftangebot, auch anaerobe Bakterien. Als Hauptbestandteile sind auch im Oberboden anorganische Bestandteile des Unterbodens, z.b. Kies-, Sand-, Schluff-und Tongemische enthalten.
15 Eigenschaften: Aufgrund seiner Bedeutung als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen werden dem Oberboden grundsätzlich keine bautechnischen Eigenschaften für die Errichtung von technischen Bauwerken zugebilligt. Für vegetationstechnische Zwecke, Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen ist die Struktur der anorganischen Bestandteile, der Gehalt und die Qualität der organischen Bestandteile, das Wasserhaltevermögen sowie der Nährstoffgehalt von Bedeutung.
16 Eigenschaften: Unbenommen des grundsätzlichen Verbotes eine Verwendung in technischen Bauwerken wirken hier eine schlechte Verdichtbarkeit, eine geringe Tragfähigkeit und ggf. lang anhaltende Setzungen entgegen. Die der Standfestigkeit von Erdbauwerken entgegen wirkenden Eigenschaften sind grundsätzlich in dem hohen Wasserhaltevermögen und den länger andauernden Zersetzungsprozessen der organischen Anteile begründet.
17 Funktion: Im Oberboden werden Nährstoffe für die Vegetation aufgeschlossen, umgebaut und verfügbar gemacht. Durch Niederschläge eingetragene Schadstoffe werden im Oberboden durch physikalische und chemische Prozesse gefiltert, gereinigt und zurückgehalten. Durch eine Retentionswirkung des Oberbodens wird das Wasser den Pflanzen verfügbar gemacht bzw. verzögert wieder abgegeben. Durch die auf dem Oberboden angesiedelte Vegetation werden Erosionserscheinungen des Unterbodens verhindert bzw. behindert.
18 Klassifizierung: DIN EN ISO /2 - Klassifizierung von Boden DIN Sportplätze Teil 4: Rasenflächen DIN Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke DIN VOB / C: Bauleistungen (ATV) Erdarbeiten DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten DIN Bodenbeschaffenheit - Verwertung von Bodenmaterial
19 Zusätzliche Vorschriften im Straßenbau: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB-09) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau (ZTV La-StB 05) Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung (RAS-LP2)
20 Oberbodenabtrag Der Oberboden ist im Bereich der neu zu errichtenden baulichen Anlagen nach dem gesonderten Abtrag der Vegetationsdecke grundsätzlich vollständig abzutragen. Über einen möglichen Verbleib unterer Schichten des Oberbodens kann nur gutachterlich befunden werden.
21 Oberboden oder Unterboden Die Abtragstärke ist zunächst anhand der Voruntersuchungen vertraglich zu vereinbaren. Bei über 20 bis 30 cm hinaus gehenden Oberbodenstärken kann ein zweilagiger Abtrag mit einer den jeweiligen Eigenschaften entsprechenden Verwertung sinnvoll sein. Der Oberbodenabtrag bedarf einer gesonderten Leistungsposition. Eine Vermischung, Zusammenfassung mit dem Abtrag des Unterbodens ist nicht bzw. nur bei gemeinsamer Verwendung als Oberboden zulässig. Die prognostizierte Abtragstärke ist den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen.
22 Oberboden oder Unterboden Die Unterscheidung zum Unterboden kann in der Regel anhand der Färbung erfolgen.
23 Oberboden oder Unterboden Im Zweifelsfall sollte zur Unterscheidung der Humusgehalt bestimmt werden. - Als Massenanteil an organischer Bestandteile (Vgl) nach DIN Als Gehalt des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (TOC) nach DIN 10694, Vgl ~ 1,72 x TOC - Mit Munsell-Farben nach den Regeln der Bodenkartierung Bei einer Verwertung außerhalb der Baustelle wird ein Grenzwert von TOC = 0,5 Gew.-% aus abfallrechtlichen Gründen empfohlen.
24 Oberbodenzwischenlagerung Der Oberboden ist so zu lagern dass seine ursprünglichen Eigenschaften erhalten bleiben.
25 Oberbodenaufbereitung, -verbesserung Maßnahmen zur Bodenaufbereitung werden in den Vorschriften und Richtlinien nicht gesondert erwähnt. Sie werden im Allgemeinen als technologische Prozesse in Form einer Auflockerung, Zerkleinerung oder Absiebung von groben Inhaltsstoffen und Verunreinigungen betrachtet.
26 Oberbodenaufbereitung, -verbesserung Die Bodenverbesserung ist mit der Zugabe von Stoffen verbunden. Die Möglichkeiten der Bodenverbesserungen sind unter Punkt 6.2 Stoffe zur Bodenverbesserung der DIN beschrieben. Mit der Zugabe von organischen Stoffen kann eine Erhöhung des Gehaltes an organischer Substanz, die Verbesserung der Wasserspeicherfähigkeit und der Wasserverfügbarkeit für die Pflanzen, die Erweiterung des Bereichs zwischen Ausroll- und Schrumpfgrenze, eine Veränderung der Bodenreaktion und die Förderung der Mikroorganismentätigkeit erreicht werden.
27 Oberbodenaufbereitung, -verbesserung Mineralische Stoffe zur Bodenverbesserung, z. B. Kalk, Sand, Kies, Splitt, Bims, Lava, Steinmehl, Blähton, Silikat-Kolloid werden zur Verringerung oder Verstärkung der Plastizität, Verbesserung der Wasserdurchlässigkeit, Erhöhung der Belastbarkeit, zur Porenumverteilung und Strukturstabilisierung zugegeben. Bodenverbesserungsmaßnahmen bedürfen in der Regel einer gesonderten Leistungsposition.
28 Oberbodenlieferung Die Lieferpositionen für Oberboden müssen Angaben zur Klassifizierung nach DIN Vegetationstechnik im Landschaftsbau Bodenarbeiten und zu den relevanten vegetationstechnischen Eigenschaften enthalten. Umweltrelevante Anforderungen müssen auf der Grundlage der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) erfolgen. Anforderungen nach LAGA TR Boden sind nicht zulässig.
29 Oberbodenandeckung Bei der Oberbodenandeckung im Zuge von Straßenbaumaßnahmen handelt es sich in der Regel um die Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht als Schutz von technischen Bauwerken wie z. B. Damm- und Einschnittsböschungen sowie Entwässerungsanlagen.
30 Oberbodenandeckung auf Böschungen ist erosionsgefährdet Winderosion kann durch eine schnelle Begrünung wirksam begegnet werden. Die zur Vermeidung von Wassererosionsschäden erforderliche großflächige, diffuse Wasserableitung mit geringen Fließgeschwindigkeiten erfordert eine stabile und dichte Böschungsbegrünung. Die ansonsten meist rinnenartig auftretenden Erosionsschäden können schnell zum punktuellen Versagen des gesamten Unterbaus führen. Schutzmaßnahmen gegen Erosion wie zum Beispiel Asphalt- oder Betonkeile mit provisorischen Ableitungen sind in der Leistungsbeschreibung anzugeben.
31 Oberbodenandeckung auf Böschungen Bis zur Verfestigung der Böschungsbegrünung haben sich als Sicherungsmaßnahmen für normale Regenereignisse provisorische Leiteinrichtungen am Fahrbahnrand mit gezielter Ableitung des auf der Fahrbahn anfallenden Oberflächenwassers über Böschungsrohre zum Dammfuß bzw. Verwallungen an Einschnittsböschungen bewährt.
32 Oberbodenandeckung auf Böschungen Treten dennoch massive Erosionsschäden auf sollte deren Beseitigung auch als zusätzliche Leistung anerkannt und vergütet werden.
33 Oberbodenandeckung auf Böschungen ist rutschungsgefährdet Das Aufbringen von Oberboden auf steile Böschungsflächen ist die künstliche Herstellung eines Pflanzenstandortes, den es in der Natur in der Regel nicht gibt.
34 Oberbodenandeckung auf Böschungen Rutschungen kann z.b. durch Aufrauhen des Dammkörpers, Herstellung diagonal verlaufender Rinnen auf dem Dammkörper, Oberbodenstärken von 10 cm, Verringerung der organischen Substanz durch Einfräsen in den Untergrund, flache Böschungsneigungen oder ingenieurbiologische Sicherungsmaßnahmen entgegengewirkt werden, gänzlich verhindern kann man sie meist nicht.
35 Oberbodenrutschungen auf Böschungen Oberbodenrutschungen werden begünstigt z.b. - wenn der Oberboden zu stark aufgetragen wird, - bei Wasseraustrittsflächen in den Böschungen, - wenn der Unterboden bindig, porenarm und wassergesättigt ist, keine Nährstoffe enthält oder pflanzenfeindliche Stoffe bzw. einen Pflanzen unverträglichen ph-wert aufweist (sog. Blumentopfeffekt),
36 Oberbodenrutschungen auf Böschungen Oberbodenrutschungen werden begünstigt z.b. - wenn Humus und nährstoffreiche Oberböden schwere mastige Aufwüchse begünstigen, - wenn in der kalten Jahreszeit eine auftauende Oberbodendecke auf dem noch gefrorenen Untergrund abgeleitet, - wenn aufgrund der höheren Wasseraufnahmekapazität und der Auflockerung durch Frosttauwechsel nach Niederschlägen die Schwerkraft größer als die entgegen wirkenden Scherkräfte wird.
37 Oberbodenrutschungen auf Böschungen In diesen Fällen bleibt der Oberboden lange rutschgefährdet und stellt für Planer und Ausführungsbetrieb ein Haftungsund Gewährleistungsproblem dar. Das Ergebnis sind kleinflächige Schollenrutschungen bis hin zu großflächigen Versatzbewegungen. Aus erdstatischer Sicht handelt es sich bei den vorgenannten Schadensbildern um Oberflächenrutschungen welche, zumindest kurzfristig, in der Regel keine Gefahr für die Standsicherheit der Erdbauwerke darstellen. Die der Schwerkraft entgegen wirkenden Scherparameter versagen nur in der Oberbodenschicht bzw. in der Übergangszone zur Rohbodenböschung. Das eigentliche Erdbauwerk bleibt davon unberührt.
38 Oberbodenrutschungen auf Böschungen Zur Erreichung eines stabilen Zustandes der Oberbodenböschungen wird -eine fortwährende Sanierung durch Wiederandeckung der Rutschbereiche bis zur Einstellung eines Gleichgewichtes mit fortschreitender Durchwurzelung in einem geschätzten Zeitraum von 5 bis 7 Jahren mit abnehmender Intensität in Kombination mit -ingenieurbiologischen Sicherungsmaßnahmen in Wasseraustrittsbereichen und besonders steilen, langen bzw. schwer zugänglichen Böschungsbereichen empfohlen.
39 Oberbodenandeckung auf Versickerungsanlagen Im Gesamtsystem der sachgerechten Versickerung des von der Straße abfließenden Niederschlagswassers kommt der oberen bewachsenen und belebten Bodenschicht eine maßgebliche Bedeutung zu. Auf dem Versickerweg in den Untergrund zur Grundwasserneubildung soll das Oberflächenwasser insbesondere in der bewachsenen Oberbodenschicht weitestgehend gereinigt werden. Ohne die Passage des Oberbodens ist eine direkte Versickerung von Straßenoberflächenwasser nicht tolerierbar.
40 Oberbodenandeckung auf Versickerungsanlagen Neben einer möglichst guten Filterwirkung muss die Oberbodenandeckung eine ausreichende hydraulische Leitfähigkeit aufweisen. Eine gute Filterwirkung und eine hohe hydraulische Leitfähigkeit (Wasserdurchlässigkeit) widersprechen sich vom Grundsatz her. Zwischen der die Wasserdurchlässigkeit besonders beeinflussenden Korngrößenzusammensetzung, dem Schluff- und Tonanteil sowie dem Humusgehalt ist ein Kompromiss mit jeweils noch ausreichender Filterwirkung und Wasserdurchlässigkeit zu finden.
41 Oberbodenandeckung auf Versickerungsanlagen -Schichtendicke von 10 cm bis 30 cm, nach ZTV Ew-StB 20 cm -Kornspektrum von Fein- und Mittelsanden -Anteil an organischer Substanz von 1 bis 5 M-% -Ton- und Schluffgehalt von 5 bis 10 M-% -Carbonatgehalt von 5 bis 8 M-% -ph- Wert zwischen 6 und 8 -Wasserdurchlässigkeit von kf > 1x 10-5 m/s -Wasserinfiltrationsrate > 60 mm/h -Wasserkapazität > 30 % Volumenanteile -geschlossene Vegetationsdecke mit auf den jeweiligen Schadstoffanfall abgestimmten Pflanzenarten
42 Oberbodenandeckung auf Versickerungsanlagen Allgemein gilt der Kompromiss mit jeweils noch ausreichender Filterwirkung und Wasserdurchlässigkeit bei Oberböden aus Feinund Mittelsanden als erreicht, d.h. bei Bodengruppen 2 bis 4 nach DIN oder bei Rasentragschichten nach DIN Sportplätze Teil 4: Rasenflächen. Die Eignung von anstehenden Oberböden ist im Rahmen der Voruntersuchungen zu bewerten. Im Ergebnis ist ggf. eine Bodenverbesserung, z.b. durch Zugabe von Fehlkörnungen oder Nährstoffen, der Einbau von Dränschichten oder Geotextilien oder auch eine Ersatzbodenlieferung zu vereinbaren.
43 Abfallstatus Ob Oberboden aus Straßenbaumaßnahmen Abfallstatus erlangt bestimmt sich nach 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG. Allgemein gilt Boden (auch Oberboden) wenn er nicht auf der Baustelle verwendet und abtransportiert wird als Abfall. Eine gesonderte Abfallschlüsselnummer nach AVV für Oberboden gibt es nicht. Ersatzweise wird Boden u. Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter * fallen verwendet Der Nachweis über den Verbleib ist analog der Nachweise für Verwertung von nicht gefährlichen Abfällen zu führen.
44 Abfallbeschreibung und klassifizierung - Beschreibung der Eigenschaften nach DIN und DIN EN ISO sowie Angaben zum Humus- und Nährstoffgehalt - Untersuchung und Bewertung des Schadstoffgehalts nach Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), Anhang 2 Die Klassifizierung nach LAGA TR Boden ist nicht zulässig (vgl. Pkt der TR Boden).
45 Abfallbeschreibung und klassifizierung Besteht bei Abtrag und Wiederandeckung von Oberboden innerhalb einer Baumaßnahme kein Verdacht auf anthropogene Veränderungen oder geogenen Schadstoffanreicherungen kann in der Regel von einer chemisch-analytischen Untersuchung abgesehen werden. Für Oberboden welcher zur Herstellung, auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht im Zuge einer Abfallverwertungsmaßnahme außerhalb der Baumaßnahme eingebaut werden soll besteht nach 7 (Vorsorge) des BBodSchG grundsätzlich Untersuchungspflicht.
46 Abfallverwertung -Verwertung des Oberbodens zur Herstellung bzw. in oder auf durchwurzelbaren Bodenschichten - Beachtung von 9 und 10 BBodSchV, da hier die Anforderungen zur Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen geregelt werden - Beachtung von 12 BBodSchV und Vollzugshilfe, der die Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden enthält - Beachtung von BBodSchV, Anhang 2 mit Bewertungsmaßstäben, wie z.b. Vorsorge-, Prüf- und Maßnahmenwerten
47 Abfallverwertung Die Maßnahme- und Prüfwerte gemäß Anhang 2 der BBodSchV gelten ausschließlich zur Standortbewertung bereits vorhandener schädlicher Bodenveränderungen und können grundsätzlich nicht für die Verwertung von Oberboden angewendet werden. Die Gefahr von schädlichen Bodenveränderungen gilt allgemein als ausgeschlossen wenn die Vorsorgewerte eingehalten werden. Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung sollen im Hinblick auf künftige unvermeidliche Schadstoffeinträge durch Bewirtschaftungsmaßnahmen oder atmosphärische Schadstoffeinträge die Schadstoffgehalte in der aufzubringenden Bodenschicht 70% der Vorsorgewerte nicht überschreiten.
48 Abfallverwertung Vorsorgewerte für Metalle nach Anhang 2 der BBodSchV Bodenart Cd Pb Cr Cu Hg Ni Zn [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] Ton 1, (1,1)* (70)* (70)* (42)* (0,7)* (79)* (140)* Lehm/ , Schluff (0,7)* (49)* (42)* (28)* (0,35)* (35)* (105)* Sand 0, , (0,28)* (28)* (21)* (14)* (0,07)* (10,5)* (42)* * Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung
49 Abfallverwertung Vorsorgewerte für organischen Stoffe nach Anhang 2 der BBodSchV Humusgehalt PCB 6 Benzo(a)pyren PAK 16 [%] [mg/kg] [mg/kg] [mg/kg] > 8 0,1 (0,07)* 1 (0,7)* 10 (7)* 8 0,05 (0,035)* 0,3 (0,21)* 3 (2,1)* * Bei landwirtschaftlicher Folgenutzung
50 Abfallverwertung Die Verwertung von Oberboden mit naturbedingten oder großflächig siedlungsbedingten erhöhten Hintergrundgehalten ist nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen möglich wenn eine Freisetzung der Schadstoffe oder zusätzliche Einträge nach 9 Abs. 2 und 3 BBodSchV keine nachteiligen Auswirkungen auf die Bodenfunktionen erwarten lassen. Ohne Einzelfallentscheidung bleibt noch eine Verwertung im Rahmen von Deponieabdeckungen wo in der Regel nach Deponieverordnung höhere Schadstoffgehalte zulässig sind.
51 Abfallverwertung Nach den Vollzugshilfen zu 12 BBodSchV wird die maximale Einbaustärke von Oberböden bei der Herstellung von oder dem Aufbringen auf durchwurzelbaren Bodenschichten unter Nährstoffaspekten für die regional typischen Humusgehalte zwischen 1 und 2 % auf maximal 1 m und zwischen 2 und 4 % auf maximal 0,5 m Stärke begrenzt. Für Oberböden mit einem Humusgehalt kleiner 1 % gibt es keine Beschränkungen bei der Einbaustärke. Gleichfalls werden Regelmächtigkeiten der durchwurzelbaren Bodenschicht in Abhängigkeit von der (Folge-)Nutzung und der Vegetationsart angegeben.
52 Abfallverwertung in technischen Bauwerken Wenn eine Verwertung als durchwurzelbare Bodenschicht technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist kann die Möglichkeit des Einbaus in Technische Bauwerke (z. B. Lärmschutzwälle) in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde geplant werden. Die bau- und umwelttechnische Eignung ist zu prüfen und gutachterlich zu bestätigen. Hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung weiterer Schutzgüter sollten auch hier die Kriterien der BBodSchV angewendet werden. Die Zuordnung zu den Einbauklassen der LAGA TR Boden ist aufgrund des maßgeblichen Einflusses des TOC Wertes nicht sinnvoll.
53 Oberboden (Mutterboden) ist ein unter Schutz stehendes Kulturgut, ein wichtiger und wertvoller Baustoff kann aber auch Abfallstatus mit der Pflicht einer sachgerechten Verwertung erlangen.
54
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE BÖDEN. Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz
DÜNGEMITTELRECHTLICHE ASPEKTE DESEINSATZESVON EINSATZES BIOKOHLE IN BÖDEN Berlin, den 05.10.2011 Hans-Walter Schneichel Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz Das Aufbringen und Einbringen von
MehrBei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten
... weil die Natur den Ton angibt INFO: 016_1 EINBAUHINWEISE DERNOTON - Produkte DERNOTON - FERTIGMISCHUNG BA für die vertikale Abdichtung an Bauwerken Die DERNOTON -Fertigmischung BA erreicht nur dann
MehrWann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?
Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de Wann sind Bodenaushub und Bauund Abbruchmaterialien Abfälle?
MehrI. Allgemeinverfügung:
Die Stadt Halle (Saale) als Untere Abfallbehörde gibt hiermit die Allgemeinverfügung zur Durchsetzung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Klärschlämmen, Klärschlammkomposten und -gemischen
MehrSTELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn
STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger
ITVA-Arbeitskreis Ausgangszustandsbericht Dipl.-Ing. Christoph Wortmann ö.b.u.v. und nach 18 BBodSchG anerkannter Sachverständiger ITVA-Regionaltreffen Nord 29. Oktober 2014 in Hamburg Historie ITVA-AK-IED
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrWürfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.
040304 Übung 9a Analysis, Abschnitt 4, Folie 8 Die Wahrscheinlichkeit, dass bei n - maliger Durchführung eines Zufallexperiments ein Ereignis A ( mit Wahrscheinlichkeit p p ( A ) ) für eine beliebige Anzahl
MehrEinsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
Einsatz von Bodenfunktionskarten in der Bauleitplanung Berlins Dr. Andreas Faensen-Thiebes Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin Was Sie im Folgenden erwartet:. Einleitung: Bodenbelange in der Bauleitplanung
MehrEU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)
Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser
MehrEntsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem?
Gewässer-Nachbarschaftstag Pfrimm, See- und Eisbach am 05.11.2015 Entsorgung von Bodenaushub/Baggergut (k)ein Problem? SGD Süd Regionalstelle WAB Mainz, Stefan Rodi Folie 1 Übersicht Einführung Notwendige
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVerwertungshemmnisse bei Boden- materialien durch TOC-Begrenzung?
Verwertungshemmnisse bei Boden- materialien durch TOC-Begrenzung? Fachtagung Bodenmanagement am 14.10.2015 in Hamburg Rechtsanwalt Nikolaus Steiner Fachanwalt für Verwaltungsrecht wissenschaftlich-technischer
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrTechnische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004
Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...
MehrDas Baustellenhandbuch für den Tiefbau
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau Liebe Besucherinnen und Besucher
MehrInfo: Blütenpflanzen. Narbe. Blütenkronblatt. Griffel. Staubblatt. Fruchtknoten. Kelchblatt
Info: Blütenpflanzen Pflanzen sind viel unauffälliger als Tiere und Menschen und finden dadurch oft wenig Beachtung. Doch wer sich mit ihnen näher beschäftigt, erkennt schnell, welche große Bedeutung sie
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrAAV-Fachtagung am 17.06.2015. Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht und Bodenschutzrecht
Huyssenallee 87 45128 Essen Tel.: (02 01) 8 21 6-30 Fax: (02 01) 8 21 63-63 E-mail: steiner@verwaltungsrecht.de Internet: www.verwaltungsrecht.de AAV-Fachtagung am 17.06.2015 Schnittstellen zwischen AZB/Rückführungspflicht
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Mehr1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrZuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!
Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser
MehrÜbung 5 : G = Wärmeflussdichte [Watt/m 2 ] c = spezifische Wärmekapazität k = Wärmeleitfähigkeit = *p*c = Wärmediffusität
Übung 5 : Theorie : In einem Boden finden immer Temperaturausgleichsprozesse statt. Der Wärmestrom läßt sich in eine vertikale und horizontale Komponente einteilen. Wir betrachten hier den Wärmestrom in
Mehr40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.
40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass
MehrFestigkeit von FDM-3D-Druckteilen
Festigkeit von FDM-3D-Druckteilen Häufig werden bei 3D-Druck-Filamenten die Kunststoff-Festigkeit und physikalischen Eigenschaften diskutiert ohne die Einflüsse der Geometrie und der Verschweißung der
MehrRechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH
Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrDeutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe
Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrWas ist Sozial-Raum-Orientierung?
Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume
MehrREACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrUmgang mit kontaminiertem Boden nach den Vorgaben des Abfall- und Bodenschutzrechts
AAV- Fachveranstaltung Rechtsfragen bei der Altlastenbearbeitung Umgang mit kontaminiertem Boden nach den Vorgaben des Abfall- und Bodenschutzrechts (MUNLV) 1 Einleitung Ausgangslage in Stichworten Der
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
Mehrgeben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen
geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Vollständigkeit halber aufgeführt. Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen 70% im Beispiel exakt berechnet sind. Was würde
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrVdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrMerkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb 2014
1.) SPIELABSAGEN Merkblatt für Schiedsrichter zum Spielbetrieb 2014 Bei frühzeitigen Spielabsagen durch Anruf vom Verein muss der Verein bei KM/Res.-Spielen auch den Klassenreferenten verständigen. Bis
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache
Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
MehrB könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.
Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre
MehrGefährdungsabschätzung auf ehemaligen Ziegeleistandorten in Leverkusen-Rheindorf. Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung, Duisburg
Gefährdungsabschätzung auf ehemaligen Ziegeleistandorten in Leverkusen-Rheindorf Ingenieurbüro für Geotechnik und Umweltplanung, Duisburg / VISUALISIERUNG Untersuchungsraum / VISUALISIERUNG Generelle Arbeitsschritte
MehrBrandschutzspezifische Antragsunterlagen Gutachtliche Stellungnahme im Bereich Brandschutz
Merkblatt ZiE Nr. 2A Hinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) gemäß Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) Bereich Brandschutz (Fassung Januar 2014) Brandprüfung
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrAblauf Vorstellungsgespräch
Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf
MehrAußerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.
5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22
MehrDie Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können
Die Industrie- und Handelskammer arbeitet dafür, dass Menschen überall mit machen können In Europa gibt es einen Vertrag. In dem Vertrag steht: Alle Menschen sollen die gleichen Rechte haben. Alle Menschen
MehrCatherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1
Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrAutofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch?
Schlaganfall Das Leben geht weiter Tag gegen den Schlaganfall Berlin, 9. Mai 2009 Autofahren nach Schlaganfall Nie wieder oder vielleicht doch? Diplom-Psychologe Stefan Mix Neuropsychologe am Evangelischen
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrBSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite
BSV Ludwigsburg Erstellung einer neuen Internetseite Änderungshistorie Version Datum Bearbeiter Änderung 0.1 02.06.2012 A. Lorenz Neuanlage Seite 1/9 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Inhaltsverzeichnis:... 2 2
MehrDie Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts
Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrÖl-Rückhalte-Sicherheitssystem
Öl-Rückhalte-Sicherheitssystem Die funktionsgeprüfte Öl-Rückhaltung Technische Anlagen, wie beispielsweise Klima-, Kälteaggregate und Wärmepumpen haben, um einen technisch einwandfreien Betrieb zu gewährleisten,
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrBei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,
Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
Mehrsm@rt-tan plus Flickerfeld bewegt sich nicht
Technischer Hintergrund Um die Verwendung des Verfahrens Sm@rt-TAN plus des neuen sicheren TAN- Verfahrens so komfortabel wie möglich zu gestalten, wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Angaben einer
MehrResearch Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Server OS
Research Note zum Thema: Laufzeit von Support-Leistungen für Axel Oppermann Advisor phone: +49 561 506975-24 mobile: +49 151 223 223 00 axel.oppermann@experton-group.com November 2009 Inhalt 1 EINFÜHRUNG
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrDie Sch. kennen die Zusammensetzung von Luft und können die verschiedenen Gase per Formel benennen.
Anleitung LP Ziel: Die Sch. kennen die Zusammensetzung von Luft und können die verschiedenen Gase per Formel benennen. Arbeitsauftrag: Textblatt lesen lassen und Lücken ausfüllen mit Hilfe der zur Verfügung
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrDas große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten
Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während
Mehr1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen
1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrDas Lazarus-Verfahren - 1 oder auch EOR-Verfahren ( Enhanced Oil Recovery)
Das Lazarus-Verfahren - 1 oder auch EOR-Verfahren ( Enhanced Oil Recovery) Über Jahrzehnte hinweg hat die Öl-Förderindustrie Geld in die Suche nach Möglichkeiten gesteckt, um aus vorhandenen Öl-Förderbohrungen
MehrSchülervorstellungen und Konsequenzen für den Unterricht. V.-Prof. Dr. Martin Hopf Österr. Kompetenzzentrum für Didaktik der Physik
Schülervorstellungen und Konsequenzen für den Unterricht V.-Prof. Dr. Martin Hopf Österr. Kompetenzzentrum für Didaktik der Physik Ablauf Konstruktivismus Schülervorstellungen in der Physik Konsequenzen
Mehr