Betriebliche Altersversorgung
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- Günther Kranz
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Betriebliche Altersversorgung Neufassung IAS 19 IWV Institut für Wirtschaftsmathematik und betriebliche Versorgungssysteme AG Die dargestellten Aussagen und Thesen sind ohne weitere Erläuterung durch einen unserer Berater nur bedingt aussagefähig. Ihr Ansprechpartner: Gudrun Bauer Vorstand Tel.: Fax:
2 Zielsetzung und Historie der Neufassung Hintergründe für die Neufassung: Kritisiert wurde u.a. verzerrte Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch periodenverschobene erfolgswirksame Buchung bestimmter Gewinne und Verluste (10% Korridor) nur mangelnde Vergleichbarkeit der Abschlüsse der Unternehmen aufgrund mehrerer zulässiger Bewertungsmethoden Intransparenz beim beitragsorientierten Plan Entwicklung 2006: Projektstart beim International Accounting Standards Board (IASB) März 2008: DISCUSSION PAPER Preliminary Views on Amendments to IAS 19 Employee Benefits zur Diskussion gestellt April 2010: Exposure Draft ED/2010/3 Defined Benefit Plans Proposed Amendments to IAS : Veröffentlichung finaler neuer IAS 19 Standard : Verabschiedung von der EU-Kommission als Verordnung 475/2012 Ziele der Neufassung Schaffung eines klaren und verständlichen Bildes der Verpflichtungen eines Unternehmens aus Defined-Benefit-Plänen Vergleichbarkeit von Abschlüssen unterschiedlicher Unternehmen Seite 1
3 IAS 19 Standard 2011 es ändert sich nicht: Abgrenzung von Defined-Benefit-Plänen zu Definded-Contribution-Plänen bilanzielle Behandlung von Defined-Contribution-Plänen bilanzielle Behandlung von Other-Long-Term Employee Benefits (z. B. Wertkonten, Jubiläumsleistungen) Bilanzierung von Verwaltungskosten bei Defined-Benefit-Plänen (Erfassung in der GuV erst wenn sie anfallen) Definition von Plan Assets noch unklar ist: Bilanzierung von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) nur bei Beendigung der Beschäftigung maßgeblich bei Bilanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen relevant (Aufstockungsbeträge) Bilanzierung derzeit noch offen Seite 2
4 Bilanzansatz (geändert durch IAS 19 Standard 2011) Vollständiger Verpflichtungsausweis Bilanzausweis grundsätzlich als Differenz zwischen DBO und Zeitwert des Planvermögens (= Defined Benfit Liability/Asset = Nettobetrachtung) dadurch klares und verständliches Bilanzbild verbesserte Vergleichbarkeit von Abschlüssen geänderter Ausweis der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste Wegfall des Korridoransatzes ermöglichte bisher die außerbilanzielle Fortschreibung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten Erfassung künftig nur noch im Other Comprehensive Income (OCI = Erfassung im Eigenkapital) führt zu einer Volatilität des Bilanzansatzes Seite 3
5 Bilanzansatz: Wirkung der Korridormethode Entwicklung der Rückstellung DBO Plan Assets Rückstellung Anfangswert ,0 12,0-8,0 Zinsaufwand -1,2-1,2 Dienstzeitaufwand -1,5-1,5 erw. Vermögensertrag 0,9 0,9 Rentenzahlungen 1,0 1,0 vers-math Gewinne/Verluste -2,0 a) -1,2 b) Endwert am ,7 10,7-9,8 Beträge gehen in den Korridor a) Ursache: Änderung der Rechnungsgrundlagen (Zins) b) Wertverlust Planvermögen Seite 4
6 Bilanzansatz: Wirkung der OCI Methode (alt) Entwicklung der Rückstellung DBO Plan Assets Rückstellung Anfangswert ,0 12,0-8,0 Zinsaufwand -1,2-1,2 Dienstzeitaufwand -1,5-1,5 erw. Vermögensertrag 0,9 0,9 Rentenzahlungen 1,0 1,0 vers-math Gewinne/Verluste -2,0 a) -1,2 b) -3,2 Endwert am ,7 10,7-13,0 a) Ursache: Änderung der Rechnungsgrundlagen (Zins) b) Wertverlust Planvermögen Seite 5
7 Bilanzansatz: Wirkung der OCI Methode (Standard 2011) Entwicklung der Rückstellung DBO Plan Assets Rückstellung Anfangswert ,0 12,0-8,0 Zinsaufwand auf DBL 0,5 Dienstzeitaufwand -1,5-1,5 erw. Vermögensertrag Rentenzahlungen 1,0 1,0 Bewertungsänderungen -2,0 a) -1,2 b) 3,0 Endwert am ,7 10,7-13,0 a) Ursache: Änderung der Rechnungsgrundlagen (Zins) b) Wertverlust Planvermögen Seite 6
8 Pensionsaufwand (geändert durch IAS 19 Standard 2011) Pensionsaufwand setzt sich künftig aus 3 Komponenten zusammen Dienstzeitaufwand (Service Cost) ist GuV-wirksam laufender Dienstzeitaufwand der aktuellen Periode (neu erdiente Versorgungsanwartschaften) Erträge und Aufwendungen aus Plankürzungen (Curtailments) Planabgeltungen (Settlements) nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand (Past Service Cost) Nettozins (Net Interest) ist GuV-wirksam Zinsaufwand/-ertrag, der sich aus Net Benefit Liability/Asset ergibt entspricht Zinsaufwand (Interest Cost) und erw.vermögensertrag im bisherigen Standard berechnet mit dem Rechnungszins (Discount Rate) für die DBO Zuordnung zum operativen Ergebnis (EBIT) oder Finanzergebnis Bewertungsänderungen (Remeasurements) sind Bestandteil des OCI alle Änderungen der DBO alle Änderungen des Zeitwerts des Planvermögens, die nicht im Dienstzeitaufwand und nicht im Nettozins berücksichtigt wurden Bewertungsänderungen verbleiben endgültig im OCI (kein Recycling über die GuV möglich) Seite 7
9 Pensionsaufwand: bisheriger Ausweis nach IAS 19 Dienstzeitaufwand Zinsaufwand erwarteter Vermögensertrag vers-math Gewinne/ Verluste Gewinn oder Verlust OCI im Korridor, deshalb nicht erfasst in der Zukunft zu erfassen vers-math Gewinne/Verluste aus Vorperioden in der Periode erfasst in der Periode nicht erfasst verpflichtend optional Seite 8
10 Pensionsaufwand: künftiger Ausweis nach IAS 19 Nettozins Dienstzeitaufwand Bewertungsänderungen Gewinn oder Verlust OCI in der Periode erfasst verpflichtend Seite 9
11 Anhangsangaben (Disclosures) Darstellung von Besonderheiten bzw. Eigenschaften der Pensionspläne, z. B. Beschreibung der Risiken, die sich aus dem Plan ergeben Sensitivitätsanalyse der DBO für jede wesentliche aktuarielle Annahme Wie sensibel reagiert die Rückstellung auf Änderungen von Zins und Trends? Informationen zum Fälligkeitsprofil der DBO (z.b. durchschnittliche gewichtete Duration) Beschreibung der Asset-Liability-Matching Strategies Seite 10
12 Erstmalige Anwendung verpflichtend für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen frühere Anwendung zulässig, muss aber im Anhang angegeben werden Anwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen alle Wirkungen sind so zu ermitteln, als ob der Standard schon immer gegolten hätte aus praktischen Gründen ist ein Übergang zu Beginn des Vorjahres zulässig (der ersten im Geschäftsbericht angegebenen Vergleichsperiode) bis zur Umstellung auf den neuen Standard noch nicht amortisierte Beträge wirken sich einmalig auf das Eigenkapital aus meistens ist aufgrund von aufgelaufenen versicherungsmathematischen Verlusten von einer Belastung des Eigenkapitals auszugehen Seite 11
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