Neue Unfallverhütungsvorschrift GUV- V A1 Grundsätze der Prävention-

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1 Newsletter 04/2005 Unfallkasse Bremen Prävention Wir möchten Sie hier über neues rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz informieren. Zu allen Themen gibt es weitergehende Informationen bei der Unfallkasse oder im Internet über die angegebenen Links Betreiben von Arbeitsmitteln (GUV- R 500) Der BUK Vorstand hat beschlossen die GUV-R 500 in das Regelwerk des BUK zu übernehmen. Die GUV-R 500 ist Kapitelweise aufgebaut, wobei jedes Kapitel die weiterhin in der Praxis benötigten Regelungsinhalte der zurückgezogenen UVVen beinhaltet, mit denen eine Beurteilung des Maschinenaltbestandes erfolgen kann. Da die GUV-R 500 um Kapitel laufend ergänzt bzw. Inhalte aus der GUV-R 500 in Regeln für techn. Sicherheit übernommen werden, wird die GUV- R500 nicht als Druckfassung, sondern als elektronisches Dokument im Internet veröffentlicht. Die GUV- R 500 finden sie unter: Neue Unfallverhütungsvorschrift GUV- V A1 Grundsätze der Prävention- Am 1. April 2005 wird die bisherige Grundlagenvorschrift Allgemeine Vorschriften von der neuen Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention abgelöst. Die UVV ist als zentrales Element des neu gestalteten Vorschriftenwerks der Unfallversicherungsträger anzusehen. Sie enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Organisation des Arbeitsschutzes und über die im Betrieb zu treffenden Präventionsmaßnahmen. Eine Konkretisierung dieser Basisvorschriften erfolgt bedarfsorientiert und in speziellen Unfallverhütungsvorschriften sowie durch rechtlich unverbindliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit. Kernelement der Grundlagenvorschrift Grundsätze der Prävention ist die Verzahnung von berufsgenossenschaftlichem Satzungsrecht und staatlichem Arbeitsschutzrecht. Es ist ausdrücklich festgelegt, dass sich die Pflichten des Unternehmers nicht nur aus Unfallverhütungsvorschriften, sondern auch aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ergeben. Ihre Inhalte werden hierdurch zum Inhalt der UVV Grundsätze der Prävention und damit im Rahmen des Präventionsauftrags nach 14 SGB VII Gegenstand des autonomen Satzungsrechts. Sowohl die Pflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz als auch die Pflichten nach der Betriebssicherheitsverordnung und anderer Rechtsvorschriften werden damit zu unfallversicherungsrechtlichen Pflichten, deren Einhaltung von den Unfallversicherungsträgern überwacht wird. Ziel der neuen GUV-V A1 ist die Verzahnung des dualen Arbeitsschutzsystems und eine Reduzierung der Anzahl der Vorschriften.

2 Neben den Rechten und Pflichten regelt die UVV unter anderem die Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb sowie die Auswahl und den Einsatz von Sicherheitsbeauftragten, die im Arbeitsschutzgesetzt vorgeschriebene Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten (arbeitsmedizinische Betreuung). Neu eingeführt ist der Ordnungswidrigkeitentatbestand. Die in der Unfallverhütungsvorschrift genannten Verstöße können zukünftig mit einem Bußgeld belegt werden. Verstöße gegen staatliche Arbeitsschutzvorschriften können von der Unfallkasse nicht geahndet werden. Die im staatlichen Recht für bestimmte Verstöße vorgesehenen Sanktionen werden allein durch die Vollzugsbehörden des Staates verhängt. Dem politischen Wunsch nach mehr Flexibilität und mehr unternehmerischer Eigenverantwortung wird hiermit Rechnung getragen. Als zentrale Grundpflicht bestimmt 2, Absatz 1, Satz 1 der UVV, dass der Unternehmer die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb einschließlich einer wirksamen Ersten Hilfe zu treffen hat. Da auch hier in der Regel nur allgemein gehaltene Schutzziele formuliert sind, muss der Unternehmer die konkret in seinem Betrieb erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch eine Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Mit dem in Kraft treten der GUV-V A1 zieht die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen insgesamt 22 Unfallverhütungsvorschriften zurück. Dies betrifft zum einen die Unfallverhütungsvorschriften Allgemeine Vorschriften, Umgang mit Gefahrstoffen, Biologische Arbeitsstoffe und Erste Hilfe, deren Inhalt integriert wurde, zum anderen werden Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt, die den so genannten Maschinenaltbestand betreffen, wie etwa die UVV Hebebühnen. Entsprechende Pflichten aus den zurückgezogenen UVV en ergeben sich bereits aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht, auf das die neue Unfallverhütungsvorschrift Bezug nimmt. Liste der zurückgezogenen UVV en: GUV-V A1 GUV-V A5 GUV-V B1 GUV-V B12 GUV-V 5 GUV-V 7j GUV-V 7n6 GUV-V 7y GUV-V 7z GUV-V 9a GUV-V 10 GUV-V 14 GUV-V 40 GUV-V B6 GUV-V B7 GUV-V C8 GUV-V C12 GUV-V D1 GUV-V D4 GUV-V D12 GUV-V D15 GUV-V D25 Allgemeine Vorschriften Erste Hilfe Umgang mit Gefahrstoffen Biologische Arbeitsstoffe Kraftbetriebene Arbeitsmittel Maschinen und Anlagen zur Be- und Verarbeitung von Holz u. ä. Werkstoffen Metallbearbeitung, Schleifkörper, Pließt- und Polierscheiben; Schleif und Poliermaschinen Wäscherei Zentrifugen Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb Stetigförderer Hebebühnen Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus (Erdbaumaschinen) Gase Sauerstoff Gesundheitsdienst Silos und Bunker Schweißen, Schneiden und artverwandte Verfahren Kälteanlagen, Wärmepumpen und Kühleinrichtungen Schleif- und Bürstwerkzeuge Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern Verarbeiten von Beschichtungsstoffen Hier finden sie die GUV- VA1:

3 Leitfaden zur neuen Arbeitsstättenverordnung Online-Broschüre zur neuen ArbStättV der Arbeitsschutzverwaltung Thüringen Das Landesamt für Soziales und Familie - Abteilung Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - in Thüringen bietet unter dem Titel "Was ist beim Planen und Einrichten einer Arbeitsstätte zu beachten?" einen 36-seitigen Leitfaden nach der neuen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vom 12. August Den Leitfaden finden sie als PDF- Download unter: Handlungsanleitung "Gegen Mobbing" (LV 34) Online-Broschüre des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Die Handlungsanleitung finden Sie unter: Praxisgebühr bei Arbeits- oder Schulunfall Keine Praxisgebühr bei Arbeits- oder Schulunfall. Die Ärzte rechnen direkt mit der Unfallversicherung des öffentlichen Dienstes ab Nach einem Arbeits- oder Schulunfall muss bei einem notwendigen Arztbesuch keine Praxisgebühr (10 Euro) gezahlt werden. Auch von Zuzahlungen für Arznei- und Heilmittel in diesem Zusammenhang sind Unfallverletzte, deren Heilbehandlung und Rehabilitation nach einem Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, befreit. Stressfaktor Publikumsverkehr bei Behörden Jeder muss einmal auf irgendeine Behörde. Kunden kommen aus allen Gesellschaftsschichten und Kulturen. Es gibt bescheidene und anspruchsvolle, angenehme und unangenehme Zeitgenossen. Der Teufelskreis aus Anspruch, Erfüllung, Hektik, Stress und daraus folgender psychischer Belastung gerät in Bewegung und ein Ausstieg ist schwer zu finden. Aber weiß der "Kunde", der Bürger wirklich um die Arbeitsbedingungen der behördlichen Mitarbeiter? Und weiß er um den Stress, die psychische Belastung durch den Publikumsverkehr? Informationen finden sie auf Seite 15 der Infobroschüre inform unter: Neu: Brandklasse F Infos des Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein über Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten Prinzipiell gehören Fette der Brandklasse B an, jedoch werden Fettbrände wegen ihrer besonderen Gefahren und Eigenheiten ab sofort einer gesonderten Brandklasse F zugerechnet. Mit Erscheinen der DIN EN 2 (Brandklassen) im Januar 2005 ist neben den bisher bekannten Brandklassen A, B, C und D jetzt auch die Brandklasse F aufgenommen worden. Die Brandklasse F beinhaltet Fettbrände in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und geräten. Informationen finden sie unter: ERLASS ZUR GEWALTPRÄVENTION AN SCHULEN Das Niedersächsische Kultusministerium hat einen Erlass zur Gewaltprävention und zu einem individuellen Sicherheitskonzept in Schulen vorgelegt. Das Konzept bezieht sowohl bauliche Gestaltungsmöglichkeiten und die Umgebung der Schule als auch Verhaltensstrategien zur Vorbeugung und bei Gewaltvorkommnissen mit ein. Der Erlass steht als PDF-Download zur Verfügung. Informationen finden sie unter:

4 NEUES INTERNET-PORTAL ZUR PRÄVENTION Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) hat ein neues Internet-Portal zur Prävention gestartet. Es bietet viele Informationen rund um die Kabinettsfassung des Präventionsgesetzes sowie Hintergrundinformationen zu dessen Entstehung und Umsetzung. Informationen finden sie unter: OSHA: "NICHTRAUCHERSCHUTZ AM ARBEITSPLATZ" Rechtliche Grundlagen, Musterbetriebsvereinbarungen und Hintergrundinformationen zum Thema "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz" findet man jetzt in einer eigens eingerichteten Online-Rubrik des OSHA-Portals. Das deutsche Informationsnetzwerk für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bietet die Infoseite seit März 2005 an. Informationen finden sie unter: ONLINE-INFOS ZUR NEUEN GEFAHRSTOFFVERORDNUNG Die Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen informiert online über die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene neue Gefahrstoffverordnung. Schwerpunkte sind die Struktur und die Inhalte, zum Beispiel die Gefährdungsbeurteilung, das Schutzstufenkonzept, das Gefahrstoffverzeichnis oder die Betriebsanweisung und Unterweisung. Informationen finden sie unter: Welche Atemschutzgeräte eignen sich für Feuerwehren? Ein neues Infoblatt der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e. V. (vfdb) gibt eine Antwort auf die Frage, welche Atemschutzgeräte für die Feuerwehren geeignet sind. Außerdem beleuchtet das Infoblatt die rechtliche Situation. Das Infoblatt finden Sie unter: Empfehlungen zur Gesundheitsförderung in Schulen Spitzenverbände der Krankenkassen und Bundesverband der Unfallkassen (BUK) formulieren Ziele und Grundsätze Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Bundesverband der Unfallkassen (BUK) und die Beratende Kommission der Spitzenverbände der Krankenkassen für Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung haben im Januar 2005 "Empfehlungen zur Gesundheitsförderung in Schulen" vorgelegt. Informationen finden Sie unter: Brandschutz im Betrieb Online-Artikel der Unfallkasse Rheinland-Pfalz "Brandschutz im Betrieb" wird häufig nur mit Feuerlöschern oder Brandschutztüren in Verbindung gebracht. Letztere werden nicht selten als lästiges Übel betrachtet, lassen sich diese Hindernisse doch nur mit Kraftaufwand öffnen. Der eine oder andere denkt noch an die grünen Schilder, die den Fluchtweg markieren. Wer aber sieht hinter diesen bekannten Einrichtungen und Zeichen ein Konzept? Informationen finden sie unter:

5 Lärmschutz: Ein neuer Anlauf 30 Jahre UVV "Lärm" - Online-Beitrag des GUVV Westfalen-Lippe Seit 1974 regelt die UVV "Lärm" die Maßnahmen zum Schutz vor Lärm an Arbeitsplätzen. Ziel der UVV ist es seitdem, Gehörschäden und Unfallgefahren durch Lärm zu verhüten. Doch das Ende dieser Unfallverhütungsvorschrift naht, denn bis zum 15. Februar 2006 soll die EU-Richtlinie "Lärm" durch eine Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden. 30 Jahre UVV "Lärm" und die bevorstehenden Veränderungen sind Anlass, Bilanz zu ziehen und einen Ausblick zu wagen. Informationen finden sie unter: Besuchen Sie uns im Internet unter Ihr Präventionsteam der Unfallkasse Ralf Wagenfeld Unfallkasse Bremen Prävention Walsroder Str Bremen Tel: 0421/ Fax: Mobil: 0173/ ralf.wagenfeld@unfallkasse.bremen.de

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