12. (II) Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am 01. Dezember 2016 in Leipzig
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1 12. (II) Sitzung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland am 01. Dezember 2016 in Leipzig Bericht von Herrn Udo Gebhardt Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland - Es gilt das gesprochene Wort - H:\daten\WINWORD\Internet_SV\ Rede VV VoVo.docx
2 Sehr geehrte Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes, sehr geehrter Herr Dr. Kohl, sehr geehrte Frau Dr. Ueberschär, sehr geehrte Vertreter des Hauses, sehr geehrte Gäste, Aktuelle Finanzsituation in der allgemeinen Rentenversicherung meinen Bericht möchte ich mit der aktuellen Finanzsituation der Rentenversicherung und deren voraussichtlichen mittelfristigen Entwicklung beginnen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben im Zeitraum vom 18. bis 20. Oktober 2016 eine gemeinsame Schätzung zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des Vermögens in der Rentenversicherung vorgenommen. Diese Schätzung bildet die Grundlage für meine Ausführungen. Schauen wir jedoch zuerst auf die aktuelle Finanzsituation in der Rentenversicherung zum Stand am 31. Oktober. Die Gesamteinnahmen haben sich gegenüber dem Vorjahr sehr positiv entwickelt und liegen um rund 8,3 Mrd. EUR bzw. 3,7 Prozent über dem Ergebnis zum 31.Oktober des Vorjahres. Die Einnahmen aus Beiträgen können in diesem Jahr wieder direkt mit dem Vorjahresergebnis verglichen werden, da der aktuell gültige Beitragssatz von 18,7 Prozent bereits mit Wirkung zum festgesetzt worden ist. In den Vorjahren war dies durch die vorgenommenen Beitragssatzsenkungen nicht immer möglich. Bei den Einnahmen aus Beiträgen zeigt sich ebenfalls ein äußerst positives Bild. So liegt das aktuelle Ergebnis um 6,5 Mrd. EUR bzw. 3,9 Prozent über dem Vorjahresergebnis. Es kommt vollständig aus der weiterhin sehr positiven Entwicklung der Pflichtbeiträge vom Arbeitsentgelt. Seite 2 von 8
3 Die zweite große Einnahmeposition sind die Zuschüsse des Bundes. Sie liegen um 1,6 Mrd. EUR höher, das sind 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Hauptanteil der Ausgaben entfällt naturgemäß auf die Rentenausgaben und die Zuschüsse zur Krankenversicherung der Rentner. Die weitere Umsetzung des RV- Leistungsverbesserungsgesetzes (in Kraft ab ) und die Rentenanpassungen zum sowie die besonders hohe Rentenanpassung zum diesen Jahres führen im Jahr 2016 zu Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rund 7,3 Mrd. EUR bzw. 3,8 Prozent. Die Monatsausgaben sind in der Rentenversicherung von 19,25 Mrd. EUR auf nunmehr 20,04 Mrd. EUR gestiegen. Insgesamt werden zum Jahresende 2016 höhere Ausgaben erwartet, als Einnahmen erzielt werden können. Den Ausgaben in Höhe von 282,7 Mrd. EUR werden voraussichtlich nur 280,4 Mrd. EUR an Einnahmen gegenüberstehen. Für die Rentenversicherung wird zum Jahresende 2016 deshalb ein negatives Rechnungsergebnis in Höhe von 2,3 Mrd. EUR prognostiziert. Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich aus der Nachhaltigkeitsrücklage, die weiter sinken wird. Zum Ende des Jahres 2016 soll sie noch 32,2 Mrd. EUR bzw. 1,6 Monatsausgaben betragen. Wie sieht nun die Vorausschätzung für die nächsten Jahre aus? Die Bundesregierung geht in ihren Annahmen weiterhin von einer relativ stabilen wirtschaftlichen Entwicklung aus. Sie korrigiert in ihrer Herbstprojektion die Annahmen der Frühjahrsprojektion marginal nach oben. So erwartet sie nunmehr z. B. für 2016 eine Steigerung des realen Bruttoinlandsproduktes von 1,8 Prozent. In der Frühjahrsprojektion waren dies noch 1,7 Prozent. Auch die Anzahl der Beitragszahler wird für den Zeitraum von 2017 bis 2021 optimistischer betrachtet. Gegenüber dem Jahr 2016 mit angenommenen 37,3 Mio. Beitragszahlern werden im Jahr ,4 Mio. Beitragszahler erwartet. Das sind 1,1 Mio. mehr. Die angenommene Zahl der Arbeitslosen soll im Jahr 2021 bei rund 2,6 Mio. liegen. Für das Jahr 2016 werden noch 2,7 Mio. Arbeitslose angegeben. Seite 3 von 8
4 Beim Zuwachs der Bruttolohn- und Gehaltssumme pro Arbeitnehmer geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zuwachsrate bis zum Ende des Betrachtungszeitraumes jährlich über der 3 Prozent Marke liegen wird. Was ergibt sich nun aus diesen Annahmen für die Finanzen der Rentenversicherung? Sollten die Annahmen eintreffen, wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zum Jahr 2021 bei 18,7 % stabil gehalten werden können. Erst danach könnte eine Anhebung notwendig werden, um die Nachhaltigkeitsrücklage nicht unter 0,2 Monatsausgaben sinken zu lassen. Der Stabilität des Beitragssatzes geschuldet, wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren abgeschmolzen werden. Die Vorausberechnungen gehen davon aus, dass zum Ende des Jahres 2016 noch 32,2 Mrd. EUR oder 1,60 Monatsausgaben und zum Ende des Jahres 2021 noch 15,7 Mrd. EUR bzw. 0,66 Monatsausgaben an Reserve vorhanden sein werden. Damit dürfte es keine Finanzierungsprobleme in der Rentenversicherung geben. Rehabilitationsklinik Seebad Ahlbeck GmbH und Bad Colberg Kliniken GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun zu einer Thematik kommen, die seit geraumer Zeit ein regelmäßiger Punkt in ihren Sitzungen geworden ist. Ich spreche von der Rehabilitationsklinik Seebad Ahlbeck GmbH und der Bad Colberg Kliniken GmbH. Für beide ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, wie sie wissen, nur noch für die Instandhaltung der Gebäude und die Kredittilgung verantwortlich, da sie für den Betrieb an einen privaten Betreiber verpachtet sind. Während es im Insolvenzverfahren zu Bad Colberg Entwicklungen gegeben hat, kann ich ihnen zur Vermögens GmbH in Ahlbeck nicht viel Neues berichten. Seite 4 von 8
5 Die wirtschaftliche Situation der Rehabilitationsklinik Seebad Ahlbeck GmbH ist nach wie vor stabil. Die Tilgung des von der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland gewährten Darlehens läuft ohne Probleme. Per sind rund 74 Prozent des gesamten Darlehens getilgt. Im Klageverfahren gegen den Freistaat Sachsen zur Beteiligung an der Rehabilitationsklinik Seebad Ahlbeck GmbH liegt vom Sächsischen Landessozialgericht ein Beschluss zur Beiladung der Geschäftsführerin der GmbH zum Verfahren vor. Das Landessozialgericht hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es eine mündliche Verhandlung geben werde. Diese soll voraussichtlich Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres stattfinden. Bei der Bad Colberg Kliniken GmbH hat es, wie bereits ausgeführt, Entwicklungen gegeben. Nach langen, sehr intensiven Verhandlungen mit mehr oder minder großen Barrieren ist es im Juli diesen Jahres zum notariellen Abschluss des Kaufvertrages gekommen. Nach Vorliegen aller Voraussetzungen ist im Monat September auch die Kaufpreiszahlung durch den Käufer erfolgt. Der gesamte Geschäftsbetrieb ist am von den Dengg-Kliniken auf die Median-Unternehmensgruppe übergegangen. Diese hat der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland in einem Informationsbrief vom Anfang Oktober 2016 versichert, dass sowohl den Versicherten als auch unserem Haus weiterhin die gleichen Ansprechpartner zur Verfügung stehen und die medizinische Leistungsqualität wie gewohnt vorgehalten wird. Die Rehabilitationsklinik Bad Colberg trägt ab sofort den Namen Median Klinik Bad Colberg. Nach Aufforderung durch den Insolvenzverwalter sind nunmehr die Forderungsanmeldungen durch die Hauptgläubiger, die Landesbank Hessen- Thüringen und die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland, zurückgenommen worden. Alsdann wird der Insolvenzverwalter die Forderungen der Kleingläubiger aus der Insolvenzmasse befriedigen und der Antrag zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann beim Amtsgericht Meiningen durch den Geschäftsführer der Bad Colberg Kliniken GmbH gestellt werden. Daran wird sich die Liquidation der Bad Colberg Kliniken GmbH anschließen. Seite 5 von 8
6 Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Insolvenz und den nunmehr erfolgten Verkauf der Klinik erleidet die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland empfindliche Verluste. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages hat über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz als Aufsichtsbehörde unseres Hauses aufgefordert, eine Haftung von Entscheidungsträgern für die Verluste zu prüfen. Diesbezüglich wurde durch das Justitiariat der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland ein Rechtsgutachten erstellt und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz übersandt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Haftung von Entscheidungsträgern der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland bzw. der Landesversicherungsanstalt Thüringen als Rechtsvorgängerin unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu begründen ist. Forschungsprojekt Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse in der Sozialversicherung. Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland hatte im Jahr 2015 eine Anfrage erreicht, ob sie sich an dem bundesweiten Forschungsprojekt mit dem Titel Recht und Praxis der Widerspruchsausschüsse in der Sozialversicherung. Bestandsaufnahme und Wirkungsanalyse beteiligt. Darüber wurden Sie in den Sitzungen der Vertreterversammlung umfassend informiert. Entschieden haben wir, dieses Forschungsprojekt zu unterstützen. Den Mitgliedern der Widerspruchsausschüsse wurde Anfang des Jahres der von den Forschern ausgearbeitete Fragebogen übersandt. Am wurden in Kassel erste Ergebnisse der Erhebungen vorgestellt. Mitgeteilt wurde, dass ein Rücklauf von bundesweit 978 Fragebögen zu verzeichnen Seite 6 von 8
7 war. Ausdrücklich bedanken möchte ich mich heute für die Beteiligung und das Ausfüllen des sehr umfassenden Fragebogens. Festgestellt wurde zum Beispiel, dass in den meisten der knapp 200 Sozialversicherungsträgern in Deutschland Widerspruchsausschüsse eingerichtet sind, die jedes Jahr über deutlich mehr als eine Million Widersprüche von Versicherten entscheiden. Ein Resümee war auch, dass Widerspruchsausschüsse demokratische Gremien darstellen, die die Verwaltungsverfahren legitimieren und gegenüber dem Widerspruchsführer bestätigen, dass das Widerspruchsverfahren fair abläuft. Durch die Umfragen wurde bestätigt, dass die Widerspruchsausschüsse als Filter auf dem Weg zur Sozialgerichtsbarkeit wirken und durch sie Klagen verhindert werden können. Die Ergebnisse der Projektarbeit werden noch ausführlich veröffentlicht. Ich bin auf diese Veröffentlichung gespannt. Sozialwahlen 2017 Meine sehr verehrten Damen und Herren, Wie sie wissen, finden im nächsten Jahr wieder die Sozialversicherungswahlen statt. Bis zum bestand die Möglichkeit, Vorschlagslisten einzureichen. Für die Gruppe der Arbeitgeber sind beim Wahlausschuss drei Vorschlagslisten eingegangen. Auf diesen sind nicht mehr Bewerber aufgestellt, als Mitglieder zu wählen sind. Für die Gruppe der Versicherten liegt dem Wahlausschuss nur eine Vorschlagsliste vor, auf der ebenfalls nicht mehr Bewerber enthalten sind, als Mitglieder zu wählen sind. Ohne der Entscheidung des Wahlausschusses vorgreifen zu wollen, in beiden Gruppen werden Friedenswahlen stattfinden. Seite 7 von 8
8 Sachstand Besetzung Direktorium und Nachfolge Präsident der DRV Bund Sehr geehrte Damen und Herren, bevor ich meine Ausführungen beende, möchte ich Sie noch über bevorstehende personelle Veränderungen in der Leitung der Deutschen Rentenversicherung Bund informieren. Diese wird von einem aus drei Personen bestehenden Direktorium geführt, dem der Präsident vorsteht. Der Präsident, Herr Dr. Reimann, wird Ende des Jahres aus dem Amt ausscheiden und in den Ruhestand treten. Ebenfalls wird der Direktor, Herr Schillinger, Ende nächsten Jahres aus dem Dienst ausscheiden und in den Ruhestand wechseln. Der Bundesvorstand und die Bundesvertreterversammlung hatten sich zur Wahrung der Kontinuität in der Handlungsfähigkeit des Direktoriums darauf verständigt, frühzeitig eine neue Präsidentin beziehungsweise einen neuen Präsidenten zu wählen und die frei werdenden Positionen im Direktorium neu zu besetzen. Die Bundesvertreterversammlung hat sich daher bereits in seiner Sitzung am mit der Frage der Nachbesetzung befasst und entschieden, dass Frau Gundula Roßbach zum 1. Januar 2017 Präsidentin und damit Vorsitzende des Direktoriums wird. Frau Brigitte Gross, bisher Abteilungsleiterin Rehabilitation bei der DRV Bund, Herrn Dr. Reimann mit Wirkung zum 1. Januar 2017 als Mitglied des Direktoriums nachfolgt und dass mit Ausscheiden von Herrn Herbert Schillinger Herr Dr. Stephan Fasshauer, derzeit noch Geschäftsführer der DRV Berlin-Brandenburg, Mitglied des Direktoriums wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meine Ausführungen beenden und Herrn Dr. Kohl bitten, über weitere Schwerpunkte der vergangenen Monate zu berichten. Dies möchte ich aber nicht tun, ohne Ihnen vorher alles erdenklich Gute für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zu wünschen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 8 von 8
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