Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) (Gesundheitsreform 2006)

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1 Arbeitnehmerkammer Bremen Stellungnahme zum Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) (Gesundheitsreform 2006) Fazit aus Sicht der Arbeitnehmerkammer zur Gesundheitsreform 2006/07: Ausstieg aus der sozialen Krankenversicherung und negative Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Reform der Gesundheitsversicherung ist eines der wichtigsten Reformvorhaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode. Leistungsfähig, solidarisch und finanzierbar - unter diesen Losungen sollten grundsätzliche Veränderungen angegangen und neue Strukturen geschaffen werden. Nach Ansicht der Arbeitnehmerkammer wird allerdings keines der Ziele durch das Gesetz erreicht werden. Eine Reform, die die medizinische Versorgung teurer macht und qualitativ nicht verbessert, ist aus Sicht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abzulehnen. Die Gesundheitsreform wird kein einziges der Probleme unseres Gesundheitswesens lösen. Sie ist der weitere Ausstieg aus der sozialen und solidarischen Krankenversicherung, das endgültige Aus für die paritätische Finanzierung durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Besserverdienende können sich auch in Zukunft aus der Solidargemeinschaft verabschieden. Sie behebt nicht die Einnahmenschwäche der Finanzierung. Auch die einseitige Belastung des Faktors Arbeit bleibt erhalten. Die wünschenswerte und notwendige beitragsfreie Versicherung von Kindern und die Steuerfinanzierung von familienpolitischen Leistungen werden unterfinanziert bleiben. Welche Ausmaße und Folgen die Kürzungen an Steuerzuweisungen in den kommenden Jahren haben werden, ist nicht kalkulierbar. Frauen sind im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung noch immer strukturell benachteiligt. So sind sie in besonderem Maße durch die Schulmedizin von Unter- Fehl- und Überversorgung betroffen. Allgemein verfügen Frauen über niedrigere Einkommen. Leistungsausgliederungen, Zuzahlungsregelungen und das Prinzip Belastungsgrenze statt Sozialklausel treffen sie in besonderer Weise. Einsparmöglichkeiten im System durch Abbau von Über- und Fehlversorgung wurden nicht angegangen. Auch Ärztegruppen und Pharmaindustrie kommen wiederum vergleichsweise günstig weg. Die wenigen Leistungsergänzungen wie die Aufnahmen von Eltern-Kind-Kuren als Pflichtleistungen, die geriatrische Rehabilitation und die schmerztherapeutische Versorgung Sterbender waren überfällig und dienen vor allem einer Beschönigung und Verschleierung der übrigen Verschlechterungen. 1

2 Viele Fragen bleiben offen. Unter den neuen Vorgaben wird langfristig das Finanzierungsproblem nicht gelöst werden können. Und welche neuen Schwierigkeiten die geplanten Strukturen mit sich bringen, ist noch nicht absehbar. Hier ist die größte Sorge: Wird sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen halten lassen oder werden durch diese Reform auf allen Ebenen neue Kostensteigerungen ausgelöst? Und es wird auch unumgänglich sein, sich mit den starken Lobbyverbänden anzulegen, anders können zum Beispiel im Arzneimitelsektor die Kosten nicht gesenkt werden. Immer mehr Kosten werden auf die Schultern von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verlagert. Nicht eine der inzwischen vielfältigen Zuzahlungen wurde zurückgenommen. Der Griff in die Taschen der Arbeitnehmer/innen, der Beitragszahler/innen und Patient/innen hat Tradition bei den Gesundheitsreformen. Besonders belastet sind Arme und Versicherte mit niedrigem Einkommen. Die Aufspaltung in eine gesetzliche Grundsicherung und ergänzende Zusatzversicherungen läuft. Der Einstieg in die 2-Klassenmedizin ist gemacht. Der Druck, nicht krank zu werden, Krankheiten zu verschleppen oder trotz Krankheit zu arbeiten, steigt. Das Vertrauen in die gesetzliche Krankenversicherung schwindet. Es wird weniger Solidarität und mehr Risikoselektion geben. Verlierer sind die Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung und Patientinnen und Patienten. I. Stellungnahme zum allgemeinen Reformansatz Vier Reformen für die Gesundheitsreform in 1,-so das Schlagwort, denn in vier Bereichen sollten grundsätzliche Reformansätze diese Ziele sichern: eine Strukturreform eine Organisationsreform die Neuordnung der Finanzierung und eine Reform der privaten Krankenversicherung. 1. Struktur- und Organisationsreform Der Name verrät schon die Zielsetzung des Gesetzes: zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Leitlinie in allen Gesetzesänderungen in der Krankenversicherung seit 1977 ist die sogenannte einnahmeorientierte Ausgabenpolitik unter der Prämisse von Beitragssatzstabilität. Schon die Gesundheitsreform von 2003 (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) führte eine Umverteilung der finanziellen Belastungen von Arbeitgebern zum Nachteil von Arbeitnehmern ein. Auch die Reform von 2004 brachte im wesentlichen Veränderungen innerhalb der ökonomischen Strukturen und Refinanzierung im Gesundheitswesen, ohne auf qualitative Veränderungen zu setzen. Auch nach dem aktuellen Gesetz bleiben Doppelstrukturen, Über- und Fehlvorsorgungen erhalten. Wie der Risiko- Strukturausgleich ausgestaltet werden soll, ist unklar. 2

3 Vor allem wird mit der Einführung eines Gesundheitsfonds ein Systemwechsel eingeläutet. Künftig entfallen Beitragshoheit und Finanzautonomie der Kassen zu Gunsten staatlicher Beitragsfestsetzung und Finanzmittelzuteilung. Die Krankenkassen sollen mindestens 95% der Gesundheitsausgaben in Gestalt einer Einheitsprämie pro Versicherten aus dem Fonds erhalten. Reichen diese Mittel für die gesundheitliche Versorgung nicht aus, sind die Kassen de facto gezwungen, die fehlenden Mittel über Zusatzbeiträge bei ihren Mitgliedern einzutreiben ( kleine Kopfpauschale). Auch in diesem Fall setzt die Koalition den Ausstieg aus dem solidarisch finanzierten System fort: die Arbeitgeber bleiben außen vor. Dem 95%-Versprechen der Koalition steht allerdings die politische Vorgabe einer Festschreibung des Einheitsbeitragssatzes für den Fonds bei weiterhin steigenden Gesundheitskosten entgegen: Schon heute ist absehbar, dass sich der Staat als Organisator des Gesundheitsfonds weigern wird, die Beiträge an den Fonds künftig im erforderlichen Umfang zu erhöhen: Die Folge wäre, dass weiter steigende Ausgaben im Gesundheitswesen hauptsächlich von den Versicherten über den Zusatzbeitrag zu tragen sind. Die in Aussicht gestellte Überforderungsregelung, wonach der Zusatzbeitrag zunächst nicht höher als 1% des Haushaltseinkommens ausfallen darf, bietet perspektivisch keine Gewähr für sozialen Ausgleich. Die kleine Kopfprämie entpuppt sich damit als Einstieg in den endgültigen Ausstieg aus der solidarischen Finanzierung. Um dem Zusatzbeitrag zu entgehen oder ihn möglichst niedrig zu halten, werden sich die im Wettbewerb stehenden Kassen zudem noch mehr als heute hauptsächlich um die so genannten guten Risiken bemühen. Den Kernpunkt der sozialpolitischen Kritik an den Koalitionseckpunkten zur Finanzierung des Gesundheitswesens bildet nach Ansicht der Arbeitnehmerkammer Bremen somit nicht der Fonds selbst, sondern der dahinter verborgene endgültige Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung und der langsame Einstieg in ein System der Kopfpauschale. Ergebnis wäre ein weiterer großer Schritt in Richtung Privatisierung von Risiken und Kosten im Gesundheitssystem. Durch die Schaffung des Gesundheitsfonds werden die Krankenkassen und damit auch die Selbstverwaltungen in ihrem Handlungsrahmen beschnitten. Ein fairer Wettbewerb wird dadurch nicht entstehen, weil die Kassen trotz Risikozuschlägen nicht die gleichen Startpositionen haben. Stattdessen wird der Wettbewerb um die guten Risiken gehen, um die Ausgaben gering zu halten. 2. Neuordnung der Finanzierung Kernstück der Gesundheitsreform ist wie schon bei ihren Vorgängerinnen die Finanzierungsprobleme zu lösen. Doch das Finanzdefizit ist kein Ausgaben- oder Kostenproblem, sondern ein Einnahmerückgang. Wesentliche Ursache ist die chronische Arbeitsmarktkrise und eine anhaltende Massenarbeitslosigkeit. Die steigende Arbeitslosigkeit und Verarmung führt zu erhöhten Ausgaben und sinkenden Beitrags- und Steuereinnahmen. Einsparungen in Höhe von 15 Milliarden Euro haben keine Senkung der Beitragszahlungen für die Versicherten zur Folge. Dabei tragen sie die überwiegenden Kosten der Einsparungen, durch Zuzahlungsregelungen und Ausgliederung von Leistungen aus dem Leistungskatalog der Kassen. Bereits in den Jahren vor der letzten Gesundheitsreform 2004 betrug das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung knapp 3 Milliarden Euro. Inzwischen ist belegt, dass die Kostenexplosion eine Legende ist. Die Ausgaben lagen stets im Rahmen der allgemeinen 3

4 Wohlstandsentwicklung. Allerdings sind die Beiträge seit 1960 von damals ca 7 Prozent auf heute ca. 14 Prozent der Lohnkosten gestiegen. Zur Stabilisierung und Erweiterung der Einnahmebasis erforderlich wären daher neben der Gewährleistung von Bundesmitteln aus der Tabaksteuererhöhung auf heutigem Niveau und der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vor allem auch der Stopp und die Umkehr des dramatischen Rückgangs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Dieser Rückgang ist keineswegs schicksalhaft, sondern weitgehend hausgemachtes Ergebnis der so genannten Hartz-Gesetzgebung (rund 7 Millionen Mini-Jobs, etwa Ich-Ags und jährlich über Eintritte in Ein-Euro-Jobs); hier ist der Gesetzgeber aufgefordert zu einer umgehenden Kehrtwende in der Arbeitsmarktpolitik hin zu mehr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. 3. Reform der privaten Krankenversicherung Als enttäuschend muss die Reform in Bezug auf die weiterhin bestehende Private Krankenversicherung gewertet werden. Eine Beteiligung bei der Finanzierung der zukünftigen Strukturen und ein Solidaritätsbeitrag für den Gesundheitsfonds ist nicht vorgesehen. Zumindest müssen die privaten Versicherungen zukünftig einen Basistarif anbieten, dessen Leistungsumfang und Höchstbetrag in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht Reaktion auf die Tatsache, dass für viele die Beiträge nicht mehr finanzierbar waren. So ist diese Regelung vor allem als Rückkehrmöglichkeit für ehemalige PKV-Mitglieder gedacht, die ihren Versicherungsschutz verloren haben. 4. Versicherungsfremde Leistungen Mehr als ein Sechstel der Leistungen in der Krankenversicherung gehören zu den sogenannten versicherungsfremden Leistungen so das Ergebnis einer Untersuchung der Hans-Böckler- Stiftung. Erschreckend viele Kinder waren nach Hartz IV ohne gesetzliche Krankenversicherung, die beitragsfreie Kinderkrankenversicherung wurde daher politisches Ziel. Der Einstieg in die Steuerfinanzierung der Gesundheitsausgaben für Kinder ist ein richtiger Ansatz, ebenso wie die Finanzierung familienpolitischer Leistungen der Krankenkassen über das Steuersystem. Doch die Fakten sind: Die Steuermittel werden im Vergleich zur bisherigen Situation gekürzt. Dieser Teil wird chronisch unterfinanziert sein. Schätzungen gehen von Mrd. Euro bis 2009 aus. Die Bundesmittel aus der Tabaksteuererhöhung (2006: 4,2 Mrd.Euro) werden im kommenden Jahr auf 1,5 Mrd. Euro reduziert und ab 2008 völlig gestrichen; die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16% auf 19% ab 2007 belastet die Kassen bei den Ausgaben für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel zusätzlich mit rd. 1 Mrd. Euro jährlich. Die dem Gesundheitsfonds in Aussicht gestellten Steuermittel zur teilweisen Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben ( Kindermitversicherung ) von zunächst 1,5 Mrd. Euro (2008) bzw. 3 Mrd. Euro (2009) können die politischen Mehrbelastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht kompensieren. Die von der Koalition angekündigte Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes um mindestens 0,5%-Punkte ab kommendem Jahr ist somit Ergebnis einer Politik, die den Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahler saniert. 4

5 II. Einzelne Regelungen im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung Kommentierung aus Sicht von Arbeitnehmerkammer Bremen 1. Malusregelungen für chronisch Kranke und Tumorpatient/innen Künftig wird der Anspruch für chronisch Kranke und Tumorpatient/innen auf niedrigere Zuzahlungen von der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen abhängig gemacht. Für Chroniker, die nach dem 01. April 1972 geboren sind, gilt die abgesenkte Zuzahlungsobergrenze in Höhe von 1% der jährlichen Bruttoeinkünfte nur, wenn sie zuvor an den Früherkennungsuntersuchungen teilgenommen haben. Auch in Bezug auf die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen (Frauen ab 20, Männer ab 45 Jahre) ist der Anspruch auf niedrige Zuzahlungsgrenzen an die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen gekoppelt (Frauen, die nach dem geboren sind, bei Männern gilt der Stichtag nach dem ). Die Regelung verkennt, dass die Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen nur zu einem sehr geringen Teil von materiellen Anreizen abhängig ist. Sehr viel entscheidender ist ihre Ausgestaltung und vor allem das Erreichen sozial Benachteiligter. Diese nehmen Vorsorge untersuchungen sehr viel seltener in Anspruch. Auch in Bezug auf Früherkennung wird inzwischen festgestellt, dass dies z. B. bei Brustkrebs zwar zu frühen Behandlungen, aber auch zu unnötigen Eingriffen führen kann. Informierte Versicherte können auch gute Gründe haben, sich gegen solche Untersuchungen zu entscheiden. Ist der Einstieg in diese Bonus Malus-Regelung erst vollzogen, sind weitere Ausdehnungen problemlos möglich. Im übrigen fehlt eine klare Unterscheidung von Früherkennung, Vorsorge, Primär- und Sekundärprävention. 2. Finanzierung des Krankengeldes Mit 0,5 Beitragspunkten zu Lasten der Arbeitnehmer/innen wurde der Ausstieg der Arbeitgeber aus der paritätischen Finanzierung festgeschrieben und vollzogen. Dabei sind die Gefahren offenkundig. Die Lohnnebenkosten werden von der Beitragsentwicklung im Gesundheitswesen abgekoppelt. Das Interesse an einem wirtschaftlichen Gesundheitswesen auf Arbeitnehmerseite erlischt ebenso wie das an gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz. 3. Riesterisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung Das Modell Basisversicherung plus private Zusatzversicherungen gliedert faktisch immer mehr Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus, erhöht die finanziellen Belastungen und grenzt Arme und sozial Benachteiligte von vielen Leistungen aus. 5

6 4. Geschlechtersensible Gesundheitsversorgung Auch in Bezug auf die Gesundheitsversorgung muss das Gender-Mainstreaming-Prinzips konsequent angewendet werden und sollte Eingang finden in Forschung und Lehre, in allen Ausund Weiterbildungsangeboten für die Gesundheitsberufe, in der Prävention, Diagnose, Therapie und Rehabilitation. Schritte zur weiteren Privatisierung im Gesundheitswesen wie Zuzahlungsregelungen und Leistungsausgliederungen treffen Frauen auf Grund ihrer niedrigeren Einkommen besonders. Niedrigschwellige Beratungs- und Betreuungsdienste auf kommunaler Ebene wurden in den letzten Jahren verstärkt abgebaut und müssen wieder etabliert werden, um weiblichen Lebensrealitäten gerecht zu werden. 5. Fehlende Transparenz für Versicherte bei Tarifmodellen Bonus- oder Billigtarife, Kostenerstattung oder Vollschutz all inclusive sind für Versicherte undurchsichtig und bergen erhebliche finanzielle Risiken. 6. Neue Regelungen und Risiken bei Gesundheitsdienstleistern Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Anbietern von Gesundheitsleistungen und die weitgehenden Möglichkeiten, Leistungen im Ausland unter anderen Rahmenbedingungen wahrzunehmen, können zu Preisdumping und Arbeitsplatzvernichtung in einzelnen Branchen wie zahntechnischen Laboren oder der Orthopädietechnik führen. Dies ist grundsätzlich abzulehnen, zumal ein hohes Niveau in der Heil- und Hilfsmittelversorgung ebenso wie in der ärztlichen und pflegerischen Versorgung sowie beim Zahnersatz erhalten bleiben sollte. 6

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