Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r. vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014

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1 Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai Prüfungsaufgabe: Verwaltungsbetriebswirtschaft (kommunal) Arbeitszeit: 135 Minuten Die Prüfungsarbeit setzt sich aus den Teilen Kommunale Finanzwirtschaft und Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung mit folgender Punkteverteilung zusammen: Kommunale Finanzwirtschaft Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung Stil, Aufbau, Argumentation 52 Punkte 43 Punkte 5 Punkte Hinweis: Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an! Die Arbeit besteht aus 3 Blatt und 1 Anlage!

2 Teil I kommunale Finanzwirtschaft 1. Sachverhalt (37 Punkte) In der Gemeinde Herrmannberg wurde für das vergangene Haushaltsjahr 2013 anliegende Haushaltssatzung beschlossen. Seit drei Jahren wurde in der Satzung erstmals eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen festgesetzt. Für das laufende Haushaltsjahr 2014 wurde die Haushaltssatzung noch nicht beschlossen. Letzte Woche wurde nun das einzige Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr der Gemeinde in einen Unfall verwickelt und erlitt einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Totalschaden. Die Gemeinde benötigt dringend ein neues Fahrzeug. Das nach der erfolgten Ausschreibung günstigste Angebot beträgt Prüfen Sie, ob in der Haushaltssatzung von 2013 genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten sind! 1.2. Nennen und erläutern Sie den Haushaltsgrundsatz, den die Gemeinde mit der Ausschreibung für das Tanklöschfahrzeug beachtet! 1.3 Nennen Sie die Geschäftsfälle, die die Gemeinde in der haushaltslosen Zeit vornehmen darf sowie die Ermächtigungen der Haushaltssatzung von 2013,die in dieser Zeit noch gelten! 1.4. Prüfen Sie, ob die Gemeinde ohne beschlossene Haushaltssatzung das Fahrzeug kaufen darf! 2. Sachverhalt (15 Punkte) Der Tanklöschzug wird für gekauft. Der Verkäufer des Tanklöschfahrzeuges Frank Flammat nimmt das alte Tanklöschfahrzeug für in Zahlung. Jetzt sollen die Gelder tatsächlich fließen Nennen und erläutern Sie den Haushaltsgrundsatz der bei der Kaufabwicklung mit Herrn Flammat beachtet werden muss! 2.2. Erläutern Sie, welche Zahlungsanordnungen über welche Beträge zu fertigen sind! Teil II Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung 1. Sachverhalt (20 Punkte) Das in der Gemeinde Herrmannberg befindliche Krankenhaus wird durch die Äskulap GmbH betrieben. Gesellschafter der Äskulap GmbH ist der verstorbene Ernst Sammerritter. Die Erben des Herrn Sammerritter wollen das Krankenhaus nicht weiter betreiben. Das nächste Krankenhaus befindet sich ca. 80 km von Herrmannberg entfernt in Burgfried. Mögliche andere private Investoren sind an dem Krankenhaus nicht interessiert.

3 Die Gemeinde Herrmannberg überlegt, ob sie das Krankenhaus selbst fortführt, um die Gesundheitsvorsorge der Einwohner sicherzustellen. Die Betreibung des Krankenhauses wäre der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf angepasst. Die Gemeinde Herrmannberg möchte aber sowohl in der Geschäftsführung als auch im Aufsichtsrat vertreten sein. Im Interesse einer geordneten Haushaltsführung gibt es Vorschläge aus dem Gemeinderat, die Haftung der Gemeinde auf einen noch festzulegenden Betrag zu begrenzen Prüfen Sie ob die Gemeinde das Krankenhaus als wirtschaftliches Unternehmen führen kann! 1.2. Empfehlen Sie der Gemeinde eine Rechtsform des Privatrechts! Begründen Sie Ihre Empfehlung mit Hilfe des Gesetzes. 2. Sachverhalt (23 Punkte) Wenn ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird, erfolgt das Rechnungswesen in dem Unternehmen selbst. Es werden täglich verschiedene Geschäftsfälle anfallen, die buchhalterisch erfasst werden und die als Kosten oder Leistungen in der Kosten- Leistungsrechnung berücksichtigt werden Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Der Kontenrahmen des Krankenhauses sieht u. a. folgende Konten vor: Bestandskonten: Bank, BGA, Forderungen, Verbindlichkeiten a.l.l., Vorsteuer, Umsatzsteuer Erfolgskonten: Personalaufwand, Erlöse aus Zuzahlungen, Abschreibungen a) Das Personalgehalt für das Personal des Krankenhauses für den Monat Mai wird über das Bankkonto bezahlt, Gesamtbetrag ,00 b) Die Rechnungen über die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte für den Monat Mai werden versandt, Gesamtbetrag ,00. c) Das Krankenhaus schafft einen neuen Röntgenapparat im Monat Mai auf Rechnung an, Kaufpreis in Höhe von 7.497,00 (brutto) d) Die Rechnungen über die Zuzahlungen werden in Höhe von ,00 über die Bank bezahlt Entscheiden Sie, ob es sich um Kosten/Aufwand und/oder Leistung/Ertrag handelt, bzw. ob weder Kosten/Aufwand und/oder Leistung/Ertrag vorliegen. Begründen Sie Ihre Entscheidung ganz kurz (Stichpunkt)! a) Das Personalgehalt für das Personal des Krankenhauses für den Monat Mai. b) Die Rechnungen über die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte für den Monat Mai. c) Das Krankenhaus schafft im Mai einen neuen Röntgenapparat auf Rechnung an. d) Das Krankenhaus nimmt einen Kredit in Höhe von auf Berechnen Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr der Anschaffung für den Röntgenapparat (Kaufpreis 7.497,00 brutto) bei einer Nutzungsdauer von 9 Jahren.

4 Lösungsvorschlag Teil I kommunale Finanzwirtschaft (52 Punkte) 1. Sachverhalt (37 Punkte) In der Gemeinde Herrmannberg wurde für das vergangene Haushaltsjahr 2013 anliegende Haushaltssatzung beschlossen. Seit drei Jahren wurde in der Satzung erstmals eine Kreditermächtigung für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen festgesetzt. Für das laufende Haushaltsjahr 2014 wurde die Haushaltssatzung noch nicht beschlossen. Letzte Woche wurde nun das einzige Tanklöschfahrzeug der Feuerwehr der Gemeinde in einen Unfall verwickelt und erlitt einen tatsächlichen und wirtschaftlichen Totalschaden. Die Gemeinde benötigt dringend ein neues Fahrzeug. Das nach der erfolgten Ausschreibung günstigste Angebot beträgt Prüfen Sie, ob in der Haushaltssatzung von 2013 genehmigungspflichtige Bestandteile enthalten sind! Unter bestimmten Bedingungen kann eine Haushaltssatzung genehmigungspflichtig sein. Das tritt ein, wenn sie genehmigungspflichtige Teile i.s.d. 76 III Satz 4 SächsGemO enthält. Das sind: 1. gem. 81 IV Satz1 SächsGemO der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, soweit in den Jahren, in denen voraussichtlich Ausgaben aus den Verpflichtungen entstehen, Kreditaufnahmen vorgesehen sind. 2. gem. 82 II Satz1 SächsGemO der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen. 3. und gem. 84 III SächsGemO der Höchstbetrag der Kassenkredite, wenn er 1/5 der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt. Die Satzung könnte der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen, da ein Höchstbetrag der Kassenkredite veranschlagt wurde. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bedürfen der Genehmigung, wenn sie 1/5 der ordentlichen Aufwendungen übersteigen, 84 III SächsGemO. Hier betragen die ordentlichen Aufwendungen /5 hiervon sind Der Höchstbetrag der Kassenkredite i.h.v übersteigt diesen Betrag. nicht. Die Festsetzung des Höchstbetrages des Kassenkredites ist genehmigungsfrei. Es könnte aber der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen, weil ein Gesamtbetrag für Investitionskredite veranschlagt wurde. Der Gesamtbetrag für Investitionskredite bedarf gem. 82 II Satz1 SächsGemO der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Gemäß Satzung wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf festgesetzt. Da die Gemeinde einen Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen aufnimmt, bedarf die Satzung der Genehmigung nach 82 II Satz1 SächsGemO. Da kein Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt wurde, ist dieser Teil der Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig. 12 Punkte 1.2. Nennen und erläutern Sie den Haushaltsgrundsatz, den die Gemeinde mit der Ausschreibung für das Tanklöschfahrzeug beachtet! Die Gemeinde Herrmannberg beachtet den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Der allgemeine Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus 72 II Satz1 SächsGemO. Er besagt, dass vernünftig, planvoll und sparsam gewirtschaftet werden muss. Sparsam wird gewirtschaftet, wenn die Ausgaben möglichst niedrig gehalten und vor allem erst dann geleistet werden, wenn es die Erfüllung der Aufgaben erfordert. Wirtschaftlich handeln

5 bedeutet, den Zusammenhang von Preis und Leistung zu berücksichtigen, ökonomische Prinzipien (Maximal- und Minimalprinzip). 5 Punkte 1.3 Nennen Sie die Geschäftsfälle, die die Gemeinde in der haushaltslosen Zeit vornehmen darf sowie die Ermächtigungen der Haushaltssatzung von 2013,die in dieser Zeit noch gelten! In dieser Zeit unterliegt die Wirtschaftsführung der Gemeinde den Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung nach 78 SächsGemO Während der haushaltslosen Zeit, der vorläufigen Haushaltsführung, gelten einzelne Festsetzungen aus der Satzung des vorangegangenen Haushaltsjahres weiter, und zwar - der Stellenplan, 78 III SächsGemO - 82 III SächsGemO, Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen - 81 III SächsGemO Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen - 84 II Satz2 SächsGemO Höchstbetrag der Kassenkredite Die Gemeinde darf nach 78(1), (2) SächsGemO 1. nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung der gemeindlichen Pflichtaufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Auszahlungen des Finanzhaushalts, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Beträge vorgesehen waren, fortsetzen. 2. Abgaben vorläufig nach den Sätzen des Vorjahres erheben 3. Kredite umschulden Unter bestimmten Voraussetzungen darf die Gemeinde in der haushaltslosen Zeit Kredite aufnehmen. 15 Punkte 1.4. Prüfen Sie, ob die Gemeinde ohne beschlossene Haushaltssatzung das Fahrzeug kaufen darf! Zu prüfen ist, ob die Gemeinde den Tanklöschzug beschaffen darf. Die Gemeinde befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach 78 SächsGemO. Während der vorläufigen Haushaltsführung darf die Gemeinde nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist, oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, 78 I Ziff. 1 SächsGemO Die Gemeinde ist rechtlich verpflichtet, die Pflichtaufgaben wahrzunehmen. Zu diesen Pflichten gehört der Brandschutz. Hier soll ein Tanklöschzug beschafft werden, um den einzigen Tanklöschzug zu ersetzen. Ohne den Tanklöschzug kann die Gemeinde ihre Pflichtaufgabe nicht erfüllen. Die Gemeinde Herrmannberg darf den Tanklöschzug beschaffen. 5 Punkte 2. Sachverhalt (15 Punkte) Der Tanklöschzug wird für gekauft. Der Verkäufer des Tanklöschfahrzeuges Frank Flammat nimmt das alte Tanklöschfahrzeug für in Zahlung. Jetzt sollen die Gelder tatsächlich fließen Nennen und erläutern Sie den Haushaltsgrundsatz der bei der Kaufabwicklung mit Herrn Flammat beachtet werden muss!

6 Auch im Kassenwesen ist der Bruttogrundsatz zu beachten. Danach sind Erträge/ Einzahlungen getrennt von Aufwendungen/Auszahlungen zu planen und zu buchen. Es darf nicht saldiert werden, 10 II SächsKomHVO-Doppik 5 Punkte 2.2. Erläutern Sie, welche Zahlungsanordnungen über welche Beträge zu fertigen sind! Im vorliegenden Fall wird ein Tanklöschzug für angeschafft und der alte für in Zahlung gegeben. Diese Beträge sind getrennt zur Auszahlung zu bringen, so dass zwei Anordnungen zu fertigen sind. Für die Anschaffung eine förmliche Auszahlungsanordnung über und für die Inzahlunggabe eine förmliche Einzahlungsanordnung über , 7 (1)Satz I Ziff. 1, 8 I Satz1 SächsKomKBVO. Des Weiteren ist jeweils eine Einzelanordnung zu erstellen, da es eine einmalige Zahlung ist. 10 Punkte Teil II Betriebswirtschaft in der öffentlichen Verwaltung (43 Punkte) 1. Sachverhalt (20 Punkte) Das in der Gemeinde Herrmannberg befindliche Krankenhaus wird durch die Äskulap GmbH betrieben. Gesellschafter der Äskulap GmbH ist der verstorbene Ernst Sammerritter. Die Erben des Herrn Sammerritter wollen das Krankenhaus nicht weiter betreiben. Das nächste Krankenhaus befindet sich ca. 80 km von Herrmannberg entfernt in Burgfried. Mögliche anderer private Investoren sind an dem Krankenhaus nicht interessiert. Die Gemeinde Herrmannberg überlegt, ob sie das Krankenhaus selbst fortführt, um die Gesundheitsvorsorge der Einwohner sicherzustellen. Die Betreibung des Krankenhauses wäre der Leistungsfähigkeit der Gemeinde und dem voraussichtlichen Bedarf angepasst. Die Gemeinde Herrmannberg möchte aber sowohl in der Geschäftsführung als auch im Aufsichtsrat vertreten sein. Im Interesse einer geordneten Haushaltsführung gibt es Vorschläge aus dem Gemeinderat, die Haftung der Gemeinde auf einen noch festzulegenden Betrag zu begrenzen Prüfen Sie ob die Gemeinde das Krankenhaus als wirtschaftliches Unternehmen führen kann! Zu prüfen ist, ob die Gemeinde ein wirtschaftliches Unternehmen betreiben darf. Gem. 97 I SächsGemO * darf die Gemeinde ein wirtschaftliches Unternehmen betreiben, wenn der Zweck dies rechtfertigt ( 97 I Satz1Ziff. 1 SächsGemO), das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht, 97 I Satz1Ziff. 2 SächsGemO) und wenn der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann, 97 I Satz1Ziff. 3 SächsGemO). (Wirtschaftlich bedeutet, dass das Unternehmen am Markt Leistungen anbietet, die auch ein Dritter mit Gewinnerzielungsabsicht anbieten könnte. Das ist hier der Fall. Das Krankenhaus wurde von einem Dritten betrieben. Es handelt sich auch nicht um einen sog. Hilfsbetrieb i.s.d. 97 II SächsGemO, da das Krankenhaus nicht der Eigenbedarfsdeckung dient. Eine rechtliche Verpflichtung, das Krankenhaus zu betreiben ist ebenfalls nicht gegeben.) Ein öffentlicher Zweck liegt im Gemeindewohl und dient der Aufgabenerfüllung der Gemeinde. Zweck ist hier der Betrieb eines Krankenhauses, in dem Kranke geheilt werden. Indem die Gemeinde Heilungsmöglichkeiten für Kranke schafft, wird sie auf dem Gebiet der Daseinsvorsorge tätig. Diese und somit die Heilung liegt im Gemeinwohlinteresse. Ein öffentlicher Zweck ist gegeben. Das Unternehmen muss nach Art und Umfang in angemessenem Verhältnis zum Bedarf und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde sein. Dies wird laut Sachverhalt erfüllt. Einen Dritten, der die Leistung wirtschaftlicher anbietet, gibt es nicht.

7 Die Gemeinde kann ein wirtschaftliches Unternehmen führen. (* Rechtsstand der Prüfung Oktober Die SächsGemO wurde im März 2014 geändert und damit Wegfall des 97 SächsGemO.) 10 Punkte 1.2. Empfehlen Sie der Gemeinde eine Rechtsform des Privatrechts! Begründen Sie Ihre Empfehlung mit Hilfe des Gesetzes. Gemäß 95 I Ziff.3 SächsGemO kann die Gemeinde grundsätzlich ein wirtschaftliches Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts führen. Gem. 96 I SächsGemO sind für die Gründung eines Unternehmens in Privatrechtsform folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Aufgabenerfüllung der Gemeinde soll sichergestellt sein, 96 I Ziff. 1 SächsGemO. Hier spricht nichts dagegen, die Gemeinde möchte im Interesse einer geordneten Haushaltsführung handeln. Die Gemeinde muss einen angemessenen Einfluss in einem Überwachungsorgan des Unternehmens ausüben, 96 I Ziff. 2 SächsGemO. Die Gemeinde möchte weiterhin sowohl in der Geschäftsführung als auch im Aufsichtsrat vertreten sein. Dadurch würde sie einen angemessenen Einfluss in einem Überwachungsorgan i.s.d. 96 I Ziff. 2 SächsGemO (Aufsichtsrat) ausüben. Außerdem darf die Gemeinde ein Unternehmen in Privatrechtsform führen, wenn die Haftung auf einen angemessenen Betrag begrenzt ist, 96 I Ziff. 3 SächsGemO. Die Gemeinde möchte auch die Haftung begrenzen. Danach kommen als Rechtsformen nur Kapitalgesellschaften, die mit dem Gesellschaftsvermögen haften, in Frage. Dies wäre die AG oder die GmbH. In 95 II SächsGemO ist geregelt, dass eine AG nur zu errichten ist, wenn der öffentliche Zweck des Unternehmens nicht ebenso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt werden kann. Für das Betreiben des Krankenhauses sollte eine AG nur nachrangig gegründet werden. Hier sollte dann eine GmbH errichtet werden. 10 Punkte 2. Sachverhalt (23 Punkte) Wenn ein privatwirtschaftliches Unternehmen geführt wird, erfolgt das Rechnungswesen in dem Unternehmen selbst. Es werden täglich verschiedene Geschäftsfälle anfallen, die buchhalterisch erfasst werden und die als Kosten oder Leistungen in der Kosten- Leistungsrechnung berücksichtigt werden Buchen Sie die Geschäftsfälle im Grundbuch! Der Kontenrahmen des Krankenhauses sieht u. a. folgende Konten vor: Bestandskonten: Bank, BGA, Forderungen, Verbindlichkeiten a.l.l., Vorsteuer, Umsatzsteuer Erfolgskonten: Personalaufwand, Erlöse aus Zuzahlungen, Abschreibungen a) Das Personalgehalt für das Personal des Krankenhauses für den Monat Mai wird über das Bankkonto bezahlt, Gesamtbetrag ,00 b) Die Rechnungen über die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte für den Monat Mai werden versandt, Gesamtbetrag ,00. c) Das Krankenhaus schafft einen neuen Röntgenapparat im Mai auf Rechnung an, Kaufpreis in Höhe von 7.497,00 (brutto) d) Die Rechnungen über die Zuzahlungen werden in Höhe von ,00 über die Bank bezahlt. a) Personalaufwand an Bank b) Forderungen an Erlöse aus Zuzahlung

8 c) BGA an 6.300,00 Vorsteuer 1.197,00 An Verbindlichkeiten all 7.497,00 d) Bank an Forderungen Punkte 2.2. Entscheiden Sie, ob es sich um Kosten/Aufwand und/oder Leistung/Ertrag handelt, bzw. ob weder Kosten/Aufwand und/oder Leistung/Ertrag vorliegen. Begründen Sie Ihre Entscheidung ganz kurz (Stichpunkt)! a) Das Personalgehalt für das Personal des Krankenhauses für den Monat Mai b) Die Rechnungen über die Zuzahlungen für Krankenhausaufenthalte für den Monat Mai c) Das Krankenhaus schafft im Mai einen neuen Röntgenapparat auf Rechnung an d) Das Krankenhaus nimmt einen Kredit in Höhe von auf a) Aufwand und Kosten / betriebsbedingter Ressourcenverbrauch b) Ertrag und Leistung / betriebsbedingter Ressourcenzuwachs c)./. da Investition und kein Ressourcenverbrauch/-zuwachs d)./. da Finanzierung und kein Ressourcenverbrauch/-zuwachs 2.3. Berechnen Sie den jährlichen Abschreibungsbetrag für das Anschaffungsjahr für den Röntgenapparat (Kaufpreis 7.497,00 brutto) bei einer Nutzungsdauer von 9 Jahren. 8 Punkte Anschaffungswert / Nutzungsdauer = Abschreibungsbetrag / / 9 Jahre= 700, /12 = 58,33 x 8 Monate = 466,67 7 Punkte

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