Informationen vom SVGW SBV Weiterbildungskurse 2010 Sursee
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1 Informationen vom SVGW SBV Weiterbildungskurse 2010 Sursee Markus Biner, SVGW 1
2 Inhaltsverzeichnis SVGW Richtlinie GW1 Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen SVGW Empfehlung GW1003 Pandemieplan: Handbuch zur betrieblichen Vorbereitung SVGW Empfehlung W1007 Sabotageschutz in der Trinkwasserversorgung SVGW Richtlinie W4 Trinkwassersysteme ausserhalb von Gebäuden SVGW Richtlinie W12 Leitlinie zur guten Verfahrenspraxis SVGW Richtlinie W13 UV-Desinfektion in der Wasserversorgung 2
3 SVGW Richtlinie GW1 Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen GESAMTÜBERSICHT AUFSICHTSKOMMISSION GW1001 PERSONEN UNTERNEHMEN LEGISLATIVE EXEKUTIVE FACHKOMMISSION PRODUKTE SYSTEME GW1 GW101 GW102 REGISTER GAS-WASSER VERSORGUNGS VERORDNUNG G1 W3 LENKUNGSGREMIUM ZERTIFIZIER. LISTE VERSORGUNGSUNTERNEHMEN INSTALLATIONBERECHTIGTER Ausführungsbew. Inst.kontrolle HAUSTECHNIKANLAGE 3
4 Berechtigung für Installationsarbeiten an Haustechnikanlagen für Trinkwasser 4
5 Verantwortlichkeiten Der Inhaber der Hausinstallationen ist nach der Übergabestelle verantwortlich für: Trinkwasserqualität Durchführung der Selbstkontrolle gemäss LMG Er hat also die Kontrolle und Überwachung der Anlagen nach den anerkannten Regeln der Technik durch entsprechend ausgebildetes Personal durchführen zu lassen Bei Schäden, die auf Mängel der Hausinstallationen zurückzuführen sind, haftet der Inhaber (Hauseigentümer) 5
6 Vorbeugende Massnahmen Erstellung der Installationen nach den Regeln der Technik (Leitsätze W3 des SVGW) Verwendung von (SVGW) zertifizierten Produkten Nicht einwandfreie Installationsarbeiten bergen erhebliche Gefahren in sich. Behördliche Kontrolle der Installationsvorhaben und der ausgeführten Arbeiten Installations- und Instandhaltungsbewilligung für Installateure 6
7 Erteilung der Installationsberechtigung Für die Einführung einer Bewilligungspflicht für Installationsarbeiten sind i.d.r. die Gemeinden zuständig Da eine Bewilligungspflicht ein schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Gewerbes bedeutet, ist folgendes zwingend zu beachten: Grundlage in einem formellen Gesetz (durch Gemeindeversammlung, Gemeinderat verabschiedet) im öffentlichen Interesse Verhältnismässigkeit Gleichbehandlung der Konkurrenten 7
8 Installationsbewilligung für Installateure 8
9 Nachweis der Fachkundigkeit gemäss GW101 für Installationsarbeiten eidg. Fähigkeitsausweis vier Jahre Berufspraxis erfolgreiche Abschlüsse bestimmter Ausbildungsmodule der beruflichen Weiterbildung für den eidg. FA und des eidg. Diploms im sanitären Installationsgewerbe: Wasser 1 und 2 Fachrechnen 1 und 2 Projektieren 1 und 2 Systemtechnik oder gleichwertige Abschlüsse 9
10 Nachweis der Fachkundigkeit gemäss GW101 für Instandhaltungsarbeiten eidg. Fähigkeitsausweis vier Jahre Berufspraxis Erfolgreicher Abschluss des SVGW-Richtlinienkurses, Teil Wasser oder: gleichwertiger Abschluss 10
11 Resultate Berechtigte werden in ein zentrales, öffentliches Register eingetragen Berechtigte können in allen Gemeinden installieren, die die Bestimmungen GW 1 übernommen haben Anträge laufen über den SVGW Aufwand für die Erteilung und Kontrolle der Bewilligungen in den Gemeinden fällt weg Erfordernisse des Binnenmarktgesetzes sind erfüllt (Harmonisierung) 11
12 12
13 13
14 14
15 SVGW Empfehlung GW1003 Pandemieplan: Handbuch zur betrieblichen Vorbereitung 15
16 Normalbetrieb Unfälle / Havari ien Naturkatastroph hen Betrieb unter erschwerten Bedingungenn SVGW Empfehlung GW1003 Notlagen W / VN Sabotage Pandemie Konkurs
17 Empfehlung zum Pandemieplan Arbeitsgruppe Hanspeter Rüfenacht SIG (Vorsitz) Martin Rotter WVZ Gaston Winkler EWB Urs Kamm Markus Biner 3 Sitzungen zwischen November 2008 und Juni
18 Empfehlung zum Pandemieplan Zielsetzung Das vom SVGW ergänzte BAG-Dokument gibt Empfehlungen zu: Präventiven und hygienischen Massnahmen zur Minimierung der weiteren Ausbreitung der Pandemie Organisatorischen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung eines reduzierten Betriebs (business continuity plan), speziell auf die Wasser- und Gasversorgungen ausgerichtet 18
19 Betriebliche Pandemieplanung Grundsätzliches Bei der Pandemieplanung müssen folgende Punkte beachtet werden: Eine Grippepandemie kann erhebliche und einschneidende Auswirkungen auf den Betrieb haben Die Pandemie verläuft in mehreren Wellen die 2 3 Monate dauern können Abwesenheitsquoten von bis zu 40 % des Personals können zur Realität werden Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor einer Infektion durch gefährliche Mikroorganismen zu schützen 19
20 Betriebliche Pandemieplanung Organisatorische Massnahmen Die nachstehenden organisatorischen Massnahmen müssen in die Wege geleitet werden : Bildung eines Pandemie-Teams Analyse der innerbetrieblichen Funktionen Erstellen eines Massnahmekatalogs mit Priorisierung der wichtigsten Prozesse Materielle Vorratshaltung von Hygienematerial Planung der Einstellung von gewissen, nicht unentbehrlichen Tätigkeiten Vorbereitung der Kommunikation intern und extern 20
21 Empfehlung zum Pandemieplan Die Übertragung des Virus verlangsamen und vermindern Anzahl der täglichen Krankheitsfälle ohne Massnahmen mit adäquaten Massnahmen Zeit 21
22 Empfehlung zum Pandemieplan Die Übertragung des Virus verlangsamen und vermindern 22
23 SVGW Empfehlung W1007 Sabotageschutz in der Trinkwasserversorgung 23
24 Gründe für Sabotagebroschüre Die Wasserversorgung ist eine zentrale Infrastruktur für unsere Gesellschaft Grosses Vertrauen in Qualität und Versorgungssicherheit Breites Spektrum von Stoffen und technischen Mitteln für Sabotageakte Sabotagefall Spezialfall einer Notlage (Prävention, Erkennung, Krisenbewältigung) 24
25 Projektgruppe Doktoranden und Postdocs: Eawag / PSI / ETHZ / Uni Zürich Chemielehrer CPLN Neuchâtel und Mitarbeiter von Roche 25
26 WK-Projektgruppe ABC Kompetenzzentrum und Abwehrtruppen Spiez - Profikomponente - WK-Projektgruppe Labor Spiez - Sporadische Beteiligung von Experten SVGW Trinkwasserbereich - Sporadische Beteiligung von Experten (SVGW, WVZ) ETH Zürich - Fachwissen Sicherheitsanalysen von technischen Systemen - Zusammenarbeit bei der Szenarienmodellierung 26
27 WK-Projekt Projektdauer: WK 2006, 2007, 2008 Projektziele: Aufdecken von Sicherheitslücken Liste von relevanten ABC-Agenzien Einschleusungsszenarien Realistische Gegenmassnahmen Produkte: Bericht (Vertraulich) Datenbank Fragen-Massnahmenkatalog für Wasserversorger Simulationen mit EPA-Net 2 27
28 Datenbank (Filemaker) 120 Agenzien Mit je 40 Parameter Vertraulich 28
29 Fragen-Massnahmenkatalog 45 Fragen zur Sicherheit einer Trinkwasserversorgung Aus folgendem Buch: 1) Übersetzung (E D) 2) Auf schweizerische Verhältnisse anpassen 3) Mit Experten besprechen 4) Ergänzen und korrigieren 29
30 Simulation Einschleusung via Reservoir (42 Stunden) 30
31 SVGW Empfehlung W1007 Projektarbeit (WK 2006,2007,2008,.) Wasserversorgung Schweiz Schutz kritischer Infrastrukturen SVGW W1007 Empfehlungen für den Sabotageschutz in der Trinkwasserversorgung Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW 31
32 Grundsätze zur Empfehlung Keine vertraulichen Daten veröffentlichen Zielgruppe grosse wie kleine Wasserversorger Broschüre nicht Einzelwerk, sondern breit abgestützt Sabotagefall ist Spezialfall einer Notlage (Erkennung ist viel schwieriger) 32
33 Ziele der SVGW Empfehlung Beschreibung der Gefahr a) ABC-Agenzien b) Akteure Prävention: Fragen-Massnahmenkatalog Leitfaden für Krisenbewältigung a) Checkliste b) Hilfe durch Kanton und Bund 33
34 SVGW Richtlinie W4 Trinkwassersysteme ausserhalb von Gebäuden 34
35 Revision W Richtlinie W 4 Ergänzung Druckprüfung 35
36 Generelles zur W4 die aktuelle W4 (Nov.2004) stützt sich strukturell und inhaltlich stark auf die EN 805 die W4 ist einteilig und sehr knapp gehalten. Entsprechend musste bereits das Thema Druckprüfung mittels einer Ergänzung vertieft ausgeführt werden gemäss Angaben von verschieden Versorgern und Ing. Büros lässt die Praxistauglichkeit bei der aktuellen W4 bei wesentlichen Themen zu wünschen übrig 36
37 Schwerpunkte der Revision Prozessorientierter Aufbau in Teilen: - Planung und Projektierung - Bau und Prüfung - Betrieb, Unterhalt und Instandhaltung Neu zu integrierende Themen: - Projektierung - Neue Baumethoden - Aspekte der Hygiene - Instandhaltung (Bewertung Netz, Strategien etc.) - Qualitätssicherung und Dokumentation 37
38 Revision W4 Planung, Projektierung Bau, Prüfung Aufbau Betrieb, Instandhaltung Praxisteil Dokumentation mit Verweis auf weitergehende Information 38
39 Revision W4 Ziel ist es: eine praxisorientierte, auf die Anwenderbedürfnisse zugeschnittene schweizerische Richtlinie auszuarbeiten, die den Anforderungen an eine solide Planungshilfe für den Ingenieur bis hin zum Arbeitsinstrument für den Praktiker (Schemata, Checklisten und Beispiele) gerecht wird 39
40 SVGW Richtlinie W12 Leitlinie zu guten Verfahrenspraxis 40
41 SVGW GVP - Initiative Struktur der Schweizer Wasserversorgung Anzahl Versorgungs sunternehmen [-] < 0,5 0, >100 Zahl versorgter Einwohner [in 1000] Anzahl Versorgungsunternehmen Verteilte Wasse ermenge [m 3 /a] 10 6 V Verteilte Wassermenge pro Jahr 41
42 SVGW GVP - Initiative Probleme bei der Qualitätssicherung / Selbstkontrolle viele Wasserversorger (v.a. mittlere und kleinere) bekunden grosse Mühe mit der Einführung der Selbstkontrolle grosse Probleme im Bereich der Qualitätssicherung in der Praxis 42
43 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis Infoschreiben 122: Leitfaden Umsetzung Art. 52 LGV vom Oktober 2006 die Lebensmittelwirtschaft hat die Möglichkeit, Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis zu erstellen und vom BAG genehmigen zu lassen solche Leitlinien können an die Stelle individueller Selbstkontrollekonzepte treten 43
44 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis Form der Leitlinie: Normativer HACCP Ansatz Gefahrenanalyse nicht Inhalt der LL Leitlinienpunkte (Kontrollpunkte) nach Lauf des Wassers eignet sich zur Erfüllung der Selbstkontrolle bei einfachen Trinkwasserversorgungen 44
45 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis Struktur der Leitlinie Prozess 1 Administration 1.1 Organisatorisches Prozess 2 Gewinnung 2.1 Schutzzonen 2.2 Wasserfassungen Prozess 3 Aufbereitung 3.1 Desinfektion mit UV 3.2 Desinfektion mit Javelwasser Prozess 4 Speicherung 4.1 Reservoire Prozess 5 Verteilung 5.1 Transport- und Verteilleitungen 45
46 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis 46
47 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis Prozess 2: Gewinnung 2.1 Schutzzonen Das wichtigste Regelwerk des SVGW zu diesem Leitlinienkapitel ist die Richtlinie für Quali- tätssicherung in Grundwasserschutzzonen W2. Der Fall von Katastrophen wird hier nicht behandelt. Für jede Schutzzone ist eine Kopie anzufertigen und eine eigene Liste auszufüllen. Wenn die WV von einem bestimmten Leitlinienpunkt nicht betroffen ist, wird dies im vorgesehenen Antwortsfeld festgehalten. Bezeichnung der Schutzzone:.. Datum:. Ausgefüllt von: Organisation und Verantwortlichkeiten 47
48 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis LLP Ausscheidung der Schutzzonen Was ist zu kontrollieren? Für Trinkwasserfassungen im öffentlichen Interesse sind gemäss Gewässerschutzgesetz (GSchG) Schutzzonen ausgeschieden und dokumentiert. Schutzzonenreglemente mit Plänen sind vorhanden. Bemerkungen Schutzzonen sind vorsorgliche Massnahmen. Ihre Wirkung ist unter anderem abhängig von der Art der unerwünschten Stoffe und Mikroorganismen. Gute Schutzzonen reduzieren insbesondere das Risiko von Cryptosporidien und andern Protozoen deutlich. Dies ist insofern von Bedeutung, als Protozoen gegen chlorhaltige Desinfektionsmittel (Javelwasser) relativ resistent sind. Schutzzonen sind keine Garantie, dass das Rohwasser ohne Behandlung ins Netz abgegeben werden kann. Im Ausscheidungsverfahren für die Schutzzonen sind Gefahren identifiziert, Risiken beurteilt und Massnahmen zur Verhinderung von Verschmutzungen festgelegt worden. Im Anhang zur Richtlinie für die Qualitätssicherung in Grundwasserschutzzonen W2 sind die möglichen Gefahren und entsprechende Massnahmen aufgelistet. Antwort LLP nicht vorhanden o Erfüllt o Nicht erfüllt o Massnahmen Für alle Trinkwasserfassungen im öffentlichen Interesse sind die Schutzzonen auszuscheiden und mittels Schutzzonenreglemente und Schutzzonenplänen zu dokumentieren LLP Wasseranalysen Was ist zu kontrollieren? Die erforderlichen Analysen sind vorhanden. Bemerkungen Probenahmehäufigkeit und Analysenprogramm sind risikobasiert festzulegen (gemäss W1 Kap. 5.2). Die Mindestanforderungen zur Probenahmefrequenz und betr. der durchzuführenden Analysen sind in Anhang A der W1 geregelt. Probenahmehäufigkeit und Analysenprogramm einer WV sind immer von den zuständigen kantonalen Behörden bestätigen zu lassen. Antwort LLP nicht vorhanden o Erfüllt o Nicht erfüllt o Massnahmen Die gemäss dem Versorgungsprozess erforderlichen Analysen sind durchzuführen. 48
49 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis l prozessspezifische Gefahrenbewertung und Massnahmenplanung l l (HACCP) l l l ll l l Prozess- und Qualitätsüberwachung l l Anlagenunterhalt l Räumliche und technische Voraussetzungenl l l l l l l Personalhygiene l l Betriebshygiene l l Desinfektion l l Präventivprogramme e nach ISO
50 Leitlinie zur Guten Verfahrens Praxis l die schweizerischen Lebensmittelbetriebe sind seit 1995 zur Selbstkontrolle verpflichtet die gute Verfahrenspraxis ist neben der Anwendung eines HACCP-Konzepts, der Rückverfolgbarkeit und den Vorgaben zur Probenahme und Analyse ein wichtiges Instrument der Selbstkontrolle die Leitlinie zur guten Verfahrenspraxis ist eine Vorgabe zur Erfüllung der Selbstkontrolle die SVGW Leitlinie zur guten Verfahrenspraxis sollte den Versorgungen im Verlauf 2010 zur Verfügung stehen 50
51 SVGW Richtlinie W13 UV-Desinfektion in der Wasserversorgung 51
52 Aufbereitung (Verfahren) UV Entkeimung 52
53 Richtlinie zur UV- Desinfektion Auftrag / Zielsetzung Konzentriertes Basiswissen und Vorgaben zur Desinfektion von Trinkwasser mit UV-Strahlen Grenzen und Anforderungen für den Einsatz der UV- Desinfektion müssen klar zum Ausdruck kommen Querverweise zu weiterführenden einschlägigen Unterlagen und Richtlinien Grundlage für Schulungen und Weiterbildungen dienen 53
54 Richtlinie zur UV- Desinfektion Stand der Arbeiten Vorgespräch / Workshop Kick-off 7. April 2009 Erstellung 1. Entwurf durch H.S. Walker Mitte Juni 3 Sitzungen Kernteam Apr/Juni/Aug Verabschiedung 2. Entwurf Oktober Stellungnahmen Reviewer Oktober Bereinigung 2. Version definitive Fassung November Vorstellung / Verabschiedung HK-Wasser 6. Nov Stellungnahme VKCS 15. Dez Fertigstellung und Veröffentlichung Juni
55 Richtlinie zur UV- Desinfektion Grundlagen Wirkungsweise der Desinfektion durch UV-Bestrahlung Anforderungen an Anlagen zur UV-Desinfektion Prinzip und Aufbau einer UV-Desinfektionsanlage UV-Strahlungsquellen 55
56 Richtlinie zur UV- Desinfektion Neuinstallation einer UV Anlage Voraussetzungen für eine erfolgreiche UV-Desinfektion Anforderungen an die Rohwasserqualität Wahl des Desinfektionsgerätes Bau, Installation und Inbetriebsetzung Neuinstallation einer UV-Anlage (Idealer Projektablauf) 56
57 Richtlinie zur UV- Desinfektion Beurteilung einer bestehenden Anlage Bestandesaufnahme der bestehenden Anlage Bewertung der Mängel und Sanierungsplan 57
58 Richtlinie zur UV- Desinfektion Betrieb und Unterhalt Generelles Prozessüberwachung Kontrolle und Reinigung der Strahler Überprüfung der Sensoren Alarmbehandlung Jährliche Revision Probenahmen Verschiedene Arbeiten 58
59 Richtlinie zur UV- Desinfektion Einführung der SVGW Richtlinie W13: Subskriptionsangebot Fachtagung Trinkwasserdesinfektion - Datum: 25. Juni Ort: Olten Praktische Einführung in die W13 59
60 Richtlinie zur UV- Desinfektion Fachtagung Trinkwasserdesinfektion Datum: 25. Juni 2010 Ort: Olten 60
61 Trinkwasser ist ein Vertrauensgut.auch am Hahn! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 61
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