Jahrgang 16 Freitag, den 20. März 2015 Nummer 3

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1 AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 16 Freitag, den 20. März 2015 Nummer 3 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Nächster Redaktionsschluss: Nächster Erscheinungstermin: gänseblümchen / pixelio.de Frohe Ostertage wünschen wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

2 Straußfurt Nr. 3/2015 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landentwicklung und Gotha den, Flurneuordnung Gotha Flurbereinigung Schloßvippach Az.: Einladung zu einer Informationsveranstaltung im Flurbereinigungsverfahren Schloßvippach Das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha lädt die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung Donnerstag, dem um 19:00 Uhr im großen Saal der Gaststätte Ratskeller in Schloßvippach, Erfurter Straße 11 ein. Tagesordnung: 1. Stand des Flurbereinigungsverfahrens 2. Flurbereinigungsplan - Bekanntgabe - Anhörungstermin - Rechtsbehelf 3. Sonstiges gez. Mathias Geßner Amtsleiter Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str Gotha Flurbereinigung Schloßvippach Az.: Gotha, den Ladung Im Flurbereinigungsverfahren Schloßvippach, Landkreis Sömmerda, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546) zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 2835), ein Anhörungstermin für Mittwoch, den , um 19:00 Uhr im großen Saal der Gaststätte Ratskeller, in Schloßvippach, Erfurter Straße 11 anberaumt. Zu diesem Termin lade ich hiermit alle Beteiligten gemäß 10 FlurbG herzlich ein. Der Flurbereinigungsplan wird am Montag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr Dienstag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, im Rentnertreff, Lindenstraße 8a, in Schloßvippach und am Montag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, Dienstag, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, Mittwoch, den , von 10:00 bis 17:00 Uhr, im Gemeindezentrum, Ollendorfer Weg 2, in Eckstedt ausgelegt und kann hier eingesehen werden. Bedienstete des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha sind in dieser Zeit anwesend und stehen für Auskünfte bereit. Auf Wunsch können den Beteiligten ihre neuen Grundstücke an Ort und Stelle erläutert werden. Die Termine zur örtlichen Einweisung können während der Offenlegung des Flurbereinigungsplanes vereinbart werden. Ergänzend weise ich auf Folgendes hin: 1. Das Flurbereinigungsgesetz regelt in 10, wer am Verfahren beteiligt ist. Dies sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (Teilnehmer) und als Nebenbeteiligte z.b. die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die Gemeinde und Gemeindeverbände sowie andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen ( 39 und 40 FlurbG) erhalten oder deren Gebietsgrenzen geändert werden. Die zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sind in Anlage 1 aufgeführt. 2. Jedem Teilnehmer werden demnächst ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist und der Wertermittlungsrahmen zugestellt. Falls Miteigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach 119 Abs. 1 FlurbG bzw. Art Abs. 3 EGBGB vom Vormundschaftsgericht oder Landratsamt bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Beteiligte, die keinen Auszug erhalten haben, können diese Unterlagen bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha, anfordern. 3. Beteiligte, die mit dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind, brauchen zu dem Anhörungstermin nicht zu erscheinen. 4. Die Auszüge aus dem Flurbereinigungsplan sollten zum Anhörungstermin mitgebracht werden. Beteiligte die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für den Ehemann, falls er seine Frau vertritt und umgekehrt. Vollmachtsvordrucke können beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha kostenlos in Empfang genommen werden. Die Vollmacht muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.b. Stadt- oder Verwaltungsgemeinschaft, Gerichts- oder Polizeibehörde) beglaubigt sein. Die Beglaubigung ist gebührenfrei. 5. Gegen den bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan von Schloßvippach steht den Beteiligten der Rechtsbehelf des Widerspruches zu. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen den Flurbereinigungsplan kann gemäß 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (ThürAGFlurbG) vom innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem , schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha, Hans-C.- Wirz-Str. 2, Gotha Widerspruch erhoben werden. Dieser kann auch im Anhörungstermin erhoben werden. gez. Mathias Geßner Amtsleiter Anlage 1 Gemarkung Eckstedt Flur 2: alle Flurstücke außer 131/1, 131/2, 132/25, 132/26, 132/27, 187/1, 188/3, 188/4, 188/6, 188/7, 189/4, 189/5, 189/6, 189/7, 189/9, 190, 191, 192/1, 192/2, 193/1, Flur 3: Flurstücke Nr. 245/1, 246/1, 246/2, 247/1, 247/2, 248, 249/1, 249/2, 249/3, 249/4, 250/1, 250/2, 250/3, 250/4, 251/1, 251/2, 252/1, 252/2, 253, 254, 255, 256, 257, 258/1, 258/2, 258/3, 258/4, 260/1, 260/2, 261, 262, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 543, 544,

3 Straußfurt Nr. 3/2015 Gemarkung Großrudestedt Flur 8: alle Flurstücke außer Nichtamtlicher Teil 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465/1, 465/2, 465/3, 467/1, 470/1, 473, 474/1, 474/2, 475, 480, 481, 482, 485, 486, 487, 488, 489/2, 490/1, Wichtige Informationen 490/2, 490/3, 491, 492, 494, 495, 496, 498/1, 498/2, 498/3, 498/5, 498/6, 500, 502/1, 560/1, 620, 1482, 1633, 1634, Flur 9: alle Flurstücke außer Nr. 621, Flur 10: alle Flurstücke, Flur 11: Flur 12 Flur 13: alle Flurstücke außer 765, 765/3, 766, 767, 768, 769/2, 771, 772/1, 772/2, 772/3, 772/4, 772/5, 773, 777/1, 777/2, 777/3, 778/1, 778/2, 800/2, 814, 817, 818/1, 818/2, 818/3, 818/4, 1244, 1314, 1325, 1326, 1361, 1362, 1363, 1365, 1452, 1453, 1492, 1493, 1494, 1495, 1496, 1497, 1546, 1547, 1548, 1549, 1574, 1575, 1577/1, 1577/2, 1577/3, 1577/4, 1577/5, 1577/6, 1577/7, 1577/8, 1577/11, 1577/12, 1577/13, 1577/14, 1577/17, 1577/18, 1577/19, 1577/20, 1577/21, 1577/22, 1577/23, 1577/24, Flurstücke 821/1, 832, 833/3, 833/4, 833/5 Flurstücke 1002, 1004, 1005, 1006, 1007/1, 1007/2, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020/2, 1021/1, 1021/2, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1030, 1031, 1033, 1035/1, 1035/2, 1035/3, 1035/4, 1036, 1037, 1038, 1039, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1049, 1050, 1051, 1052, 1053/3, 1053/4, 1378, 1398, 1399, 1540, 1541, 1601, 1602, Gemarkung Schloßvippach Flur 4: alle Flurstücke außer 537/1, 537/2, 537/3, 537/4, 537/5, 537/6, 538, 539/1, 539/3, 539/5, 540/1, 540/4, 541/2, 548, 549, 550, 551, 552, 553, 554/1, 555/1, 556, 557/5, 557/6, 557/7, 557/8, 557/9, 557/11, 557/12, 557/13, 557/14, 557/15, 557/16, 557/17, 557/19, 557/20, 557/21, 557/22, 565/4, 1856/1, 1857/3, 1857/4, 1858, 1858/4, 2238, 2239, Flur 5: alle Flurstücke außer Nr. 743/2, 583/1, Flur 6: alle Flurstücke, Flur 7: alle Flurstücke, Flur 8: Flurstücke Nr. 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950/4, 951/8, 954/1, 955/1, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 1032, 1033, 1034, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1044, 1045/1, 1045/2, 1046, 1047, 1048, 1049/1, 1050/1, 1051, 1057/1, 1058/1, 1059, 1060, 1061/3, 1062/1, 1063/1, 1070/1, 1071/1, 1072/1, 1871, 1872, 1930, 1931, Flur 9: alle Flurstücke außer 1073, 1074, 1075, 1076/1, 1076/2, 1077/1, 1077/2, 1077/3, 1077/4, 1077/5, 1077/6, 1077/7, 1077/8, 1077/9, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083/1, 1083/2, 1083/3, 1083/4, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1096, 1097, 1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107, 1108/1, 1109/1, 1110/1, 1111, 1112, 1122/2, 1123/1, 1124/2, 1125, 1126, 1127, 1128/2, 1868, 1869, 2218, 2219, Flur 10: alle Flurstücke außer Nr. 1207/1, 1207/2, Flur 11: Flurstücke 1248, 1250, 1251, 1252, 1253, 1254, 1256, 1257, 1258, 1259, 1260, 1261/1, 1261/2, 1263, 1264, 1265, 1266/1, 1267, 1268, 1269, 1270, 2020, 2021, 2106, 2107, 2108, 2109, 2110, 2111, 2143, 2144, 2145, Gemarkung Sömmerda Flur 17: alle Flurstücke außer 72, 74, 83, 84, 110/73, 111/73, 112/73, 114/73, 115/73, 116/73, 117/73, 118/73, 119/73, 121/73, 122/73, 123/73, 124/73, 125/73, 126/73. Verwaltungsgemeinschaft: (Zentrale), VG-Vorsitzender 51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313, Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327; Fax-Nr.: ; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen / Polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt in Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zi. O3; Sprechzeiten dienstags von Uhr für Kinder und Jugendliche, Uhr für alle Bürger; Landratsamt: ; Polizei Sömmerda: oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/ Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/ Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft Marzahner Tor mbh, Berlin: in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di Uhr und Don Uhr, Fax-Nr /56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/ ); Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10: Tel mit den Öffnungszeiten Mo Uhr, Die. und Do und Uhr sowie Mi Uhr. Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Tel.-Nr mit der Sprechzeit Di Uhr Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen BLZ Kto.-Nr oder Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ Kto.-Nr Elektro: * Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter 03641/ oder kundenservice@thueringerenergie.de Wasser: * BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersleben) 03634/68490 oder BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * Stadtwerkeunternehmen ThüWa- Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+ Vehra u. Werningsh.) 0361/564-0 Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113 * Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ Abwasser: * BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningshausen, Wundersleben) 03634/68490 * BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): * AZV Mittlere Unstrut Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/ * der Bürgermeister in Gangloffs.+Schilfa /50891 Standesamt: * Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500 Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) jeden Montag von bis Uhr, /51332 Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi bzw. 1.52, Telefon 03634/ oder -111, in Notsituationen 03634/ oder die Polizeiinspektion; Sprechzeiten des Jugendamtes: Mo-Fr. von 8 bis Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr. Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter erreichbar. Dort sind auch die -Verbindungen hinterlegt.

4 Straußfurt Nr. 3/2015 Sprechstunden der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 01. Gangloffsömmern mittwochs von Uhr bis Uhr in Gangloffsömmern im Kulturhaus, Bürgermeisterzimmer, Tel.-Nr. (036376) jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von bis Uhr in Schilfa 02. Haßleben montags von Uhr bis Uhr im Seniorentreff, Tel.-Nr. (036201) Henschleben dienstags von bis Uhr in Vehra mittwochs von bis Uhr in Henschleben (036376) Riethnordhausen montags von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036204) Schwerstedt mittwochs von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) 60323, mobil Straußfurt dienstags von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) Werningshausen mittwochs von Uhr bis Uhr im Kindergarten Werningshausen, Tel.-Nr. (036376) Wundersleben mittwochs von Uhr bis Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) Information zur geplanten Sanierung der B4 zwischen Straußfurt und Greußen Wie dieser Tage das Straßenbauamt Mittelthüringen mitteilte, sollen 2015 zwischen 1. Juni (geplanter Baubeginn) und 26. Juli (geplantes Bauende) Sanierungsarbeiten an der Fahrbahndecke der B4 zwischen Greußen (ab etwa Tankstelle/Autohaus) und Straußfurt (Kurve Prösebachbrücke in Höhe Bratwurststand) erfolgen. Geplant ist, die Deck- und Binderschicht bis ca. 12 cm Stärke zu erneuern, Bankette anzupassen sowie Mulden und Gräben zu überarbeiten bzw. zu säubern. Es soll in 2 Bauabschnitten mit jeweils Vollsperrung gebaut werden: In einem 1. Bauabschnitt soll von der Ortslage Greußen bis zum Abzweig Schilfa im Juni gebaut werden; anschließend als 2. BA von Schilfa bis Straußfurt. Umleitungen der Richtungsverkehre Erfurt- Nordhausen werden eingerichtet. Wohl ist damit die Zufahrt im Schilfschen Grund an sich gesichert, doch müssen sich die Bürger aus Schilfa und Gangloffsömmern dennoch auf Einschränkungen in den genannten Zeiträumen einrichten, insbesondere in Bezug auf Mehraufwand bezüglich des Einkaufsverkehrs usw. nach Greußen oder Straußfurt. Der Linien- und Schülerverkehr des ÖPNV soll gewährleistet bleiben. Sobald weitere Informationen vorliegen, werden diese der Bürgerschaft mitgeteilt. FD Vortrag für Heimatforscher und Ortschronisten zum Kriegsende 1945 Vortragsveranstaltung Mittwoch, Thema: Referent: Tagungsort: 70 Jahre Befreiung Thüringens vom Nationalsozialismus - Der Vorstoß des V. US Corps durch Nordthüringen bis zur Unstrut-Saale-Linie im Frühjahr 1945 Jürgen Möller, Lauda-Bad Königshofen/Baden- Württemberg Straußfurt, Gemeindeschenke 16:00 bis 18:00 Uhr Auch in diesem Jahr gibt es wieder zahlreiche Jubiläen von historischen Ereignissen an die es zu erinnern gilt. Dazu gehört insbesondere auch der 70. Jahrestag der Befreiung Thüringens vom Nationalsozialismus durch amerikanische Truppen. Dieser war für die Interessengruppe Heimatgeschichte des Landkreises und das Kreisarchiv Sömmerda der Anlass, einen Vortrag in Straußfurt zu organisieren. Dafür ist es gelungen, mit Jürgen Möller einen ausgewiesenen Kenner auf diesem Gebiet zu gewinnen. Seit mehr als 15 Jahren beschäftigt sich Jürgen Möller mit der militärgeschichtlichen Erforschung des Kriegsendes 1945 in Mitteldeutschland und hat vielfach zum Thema publiziert. Grundlage für den Vortrag bildet sein 2010 erschienenes Buch Der Kampf um Nordthüringen im April Darin stellt der Autor erstmals detailliert den Ablauf der amerikanischen Besetzung Nordthüringens aus militärischer Sicht dar. Gestützt durch regionale Quellen und Zeitzeugenberichte schildert er darüber hinaus neben örtlichen Ereignissen und Einzelschicksalen auch die letzten Abwehrversuche von deutscher Seite. Deutsche Kriegsgefangene Mitte April 1945 auf dem Marsch nach Kölleda (Foto: 69th. Infantry Div. Ass.; aus: Jürgen Möller, Der Kampf um Nordthüringen, S.147) SÖM 2015 am 7. und 8. November Bitte Termin vormerken! Die Organisatoren haben die Weichen gestellt. Die 22. SÖM findet am 7. und 8. November in der Unstruthalle in Sömmerda statt. Für Unternehmen des regionalen Marktes ist die SÖM als Kommunikationsplattform von besonderer Bedeutung. Handwerker, Dienstleister und Produzenten haben hier die Möglichkeit, ihre Angebote einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Im direkten Kundenkontakt kann der Markt sondiert und mit potenziellen Kunden das Gespräch geführt werden. Die Unternehmen der Region sollten diesen Termin bereits jetzt in ihrem Veranstaltungskalender vormerken. Detaillierte Informationen zur Anmeldung erhalten Sie, sobald die Anmeldeunterlagen zum Abruf zur Verfügung stehen. Der Veranstalter und die Organisatoren haben eine Bitte an die potenziellen Aussteller: Der große Rahmen stimmt, das zeigt die überaus positive Resonanz der SÖM 2014 und die beachtliche Zahl von rund Besuchern. Dennoch bitten wir um Ihre Anregungen, die in die Organisation einfließen können. Mit Thomas Hollenbach wird auch in diesem Jahr ein Vertreter der Unternehmen im Organisationsteam unsere Arbeit aktiv unterstützen. Somit stricken Organisatoren und Aussteller gemeinsam am Erfolg der 22. SÖM und im Interesse der Unternehmen. Ansprechpartner für die SÖM 2015 sind: Landratsamt Sömmerda Stadtverwaltung Sömmerda Amt für Wirtschaftsförderung Abt. Wirtschaftsförderung Bahnhofstraße 9 Marktplatz Sömmerda Sömmerda Tel: Tel: Kreishandwerkerschaft IHK Regionales Service- Sömmerda Center Lange Straße 16 August-Bebel-Straße Sömmerda Sömmerda Tel: Tel: Augenoptik Hollenbach Lange Straße Sömmerda Tel:

5 Straußfurt Nr. 3/2015 Närrische Schlossparkparty in der GS Straußfurt Am Rosenmontag war es wieder in der Grundschule Straußfurt so weit. Närrisches Treiben war angesagt. Mit einem Faschingsprojekt starteten alle Klassen. Es wurde gebastelt, geknobelt und natürlich geschminkt und verkleidet. Dann ging es in die Turnhalle. Diese war mit unseren selbstgebastelten Girlanden und Masken geschmückt. Begrüßt wurden wir vom DJ Matthias Böhm. Er heizte uns erst einmal mit Musik richtig ein. Nachdem alle so richtig das Tanzbein geschwungen hatten, ging es zu einer Polonaise über. Diese führte uns quer durch die Turnhalle. Stimmungsmusik begleitete uns natürlich. Das Mitsingen war Pflicht. Mit einer Top-Einlage begeisterte uns anschließend die Tanzgruppe aus Schwerstedt. Eine fesche Sohle aufs Parkett legten einige Mädchen aus Wundersleben hin. Sie probierten sich sogar im Schuhplattlern aus. Mit viel Applaus wurden sie für ihre Einlage belohnt. Die Faschingsparty ging mit einem Bonbonregen und einem kräftigen Helau viel zu schnell vorbei. Nun müssen wir Schüler wieder ein Jahr auf diese ausgelassene Zeit warten. AG Kreatives Schreiben Schüler der Klassen 3 und 4 GS im Schlosspark Straußfurt in Haßleben Frau Edelgard Weber am zum 83. Geburtstag Frau Renate Eberhardt am zum 76. Geburtstag Frau Birgit Gretsch am zum 65. Geburtstag Frau Renate Sturm am zum 71. Geburtstag Frau Isabella Röse am zum 86. Geburtstag Frau Irmgard Schütze am zum 88. Geburtstag Herrn Eberhard Schnürpel am zum 69. Geburtstag Frau Rosmarie Kind am zum 73. Geburtstag Frau Emilie Brück am zum 87. Geburtstag Herrn Eberhard Hübner am zum 71. Geburtstag Frau Hanna Hübner am zum 84. Geburtstag Frau Karin Umbreit am zum 72. Geburtstag Frau Regina Wandsleb am zum 71. Geburtstag Herrn Gerhard Neubauer am zum 76. Geburtstag Herrn Harry Spiegler am zum 80. Geburtstag Frau Ingeborg Mönchgesang am zum 85. Geburtstag Frau Ruth Henning am zum 75. Geburtstag Frau Helga Voigt am zum 73. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Kleinert am zum 65. Geburtstag in Henschleben und Vehra Frau Karin Schulte am zum 74. Geburtstag Frau Maria Kempinski am zum 65. Geburtstag Frau Brigitta Erdmann am zum 67. Geburtstag Herrn Karl Göhring am zum 81. Geburtstag OT Vehra in Riethnordhausen Herrn Dieter Gaube am zum 72. Geburtstag Herrn Werner Böhme am zum 81. Geburtstag Frau Christine Montag am zum 69. Geburtstag Herrn Hans-Jörg Schwarz am zum 73. Geburtstag Herrn Gerhard Persch am zum 65. Geburtstag Frau Erika Jettel am zum 76. Geburtstag Herrn Reinhard Pfeifer am zum 76. Geburtstag Herrn Jürgen Hieber am zum 71. Geburtstag Frau Christa Persch am zum 66. Geburtstag Frau Helga Borchert am zum 75. Geburtstag Frau Renate Zander am zum 68. Geburtstag Frau Hildegard Schneeberg am zum 87. Geburtstag Herrn Dieter Borchert am zum 72. Geburtstag Herrn Günter Gleichmann am zum 76. Geburtstag Herrn Walter Möbius am zum 74. Geburtstag Herrn Siegfried Reinhardt am zum 65. Geburtstag in Schwerstedt Herrn Horst Hettenhausen am zum 65. Geburtstag Frau Ludmilla Ehrig am zum 79. Geburtstag Frau Irene Ehrich am zum 86. Geburtstag Herrn Gerhard Muder am zum 77. Geburtstag Herrn Rudi Stollberg am zum 72. Geburtstag Frau Hannelore Muder am zum 75. Geburtstag in Straußfurt Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag in Gangloffsömmern und Schilfa Frau Rita Hergt am zum 75. Geburtstag Herrn Eckhard Hundt am zum 71. Geburtstag Herrn Bernd Bethke am zum 77. Geburtstag Frau Helga Severin am zum 75. Geburtstag Herrn Karl Steinbrecher am zum 74. Geburtstag Frau Inge Karlstedt am zum 82. Geburtstag Herrn Rolf Deckert am zum 87. Geburtstag Frau Ingeburg Billert am zum 83. Geburtstag Frau Brigitte Hüttner am zum 73. Geburtstag Frau Gudrun Steinmann am zum 66. Geburtstag Herrn Rudi Albin am zum 80. Geburtstag Herrn Werner Kaps am zum 89. Geburtstag Herrn Achim Loth am zum 69. Geburtstag Frau Elfriede Dittkrist am zum 82. Geburtstag Herrn Harry Rothe am zum 87. Geburtstag Herrn Lothar Finke am zum 80. Geburtstag Frau Anny Krickow am zum 69. Geburtstag Frau Helene Krahmer am zum 89. Geburtstag Frau Elisabeth Rippchen am zum 79. Geburtstag Herrn Klaus Müller am zum 79. Geburtstag Frau Ingeburg Quatuor-Borst am zum 80. Geburtstag Frau Thea Albrecht am zum 75. Geburtstag Frau Elsbeth Heinze am zum 80. Geburtstag Frau Margot Schäfer am zum 73. Geburtstag Herrn Peter Granold am zum 73. Geburtstag Frau Ilse Düsterdick am zum 83. Geburtstag Frau Heidemarie Opfermann am zum 67. Geburtstag Herrn Eberhard Bauschke am zum 73. Geburtstag Herrn Günther Bruns am zum 75. Geburtstag Herrn Helmut Feind am zum 86. Geburtstag Frau Christa Behrendt am zum 78. Geburtstag

6 Straußfurt Nr. 3/2015 Herrn Oswald Müller am zum 71. Geburtstag Herrn Roland Dörrbeck am zum 67. Geburtstag in Werningshausen Herrn Gerhard Münchgesang am zum 87. Geburtstag Frau Ilse Braun am zum 85. Geburtstag Frau Luise Kübitz am zum 74. Geburtstag Frau Elisabeth Heßland am zum 88. Geburtstag Frau Maria Pliegl am zum 87. Geburtstag Frau Margarete Möller am zum 79. Geburtstag Frau Brigitte Kühl am zum 69. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Kühm am zum 66. Geburtstag Frau Hildegard Vonhof am zum 92. Geburtstag Frau Doris Heßland am zum 75. Geburtstag Herrn Karlheinz Schramm am zum 82. Geburtstag Herrn Heinz Pickel am zum 78. Geburtstag Herrn Manfred Bartel am zum 66. Geburtstag Herrn Bernd Wirrbach am zum 66. Geburtstag Frau Edda Finke am zum 76. Geburtstag Frau Ursula Lange am zum 87. Geburtstag Frau Ruth Franke am zum 86. Geburtstag Herrn Gunter Hoppe am zum 66. Geburtstag Samstag, Uhr Wundersleben, Einsegnung Goldene Hochzeit Sonntag, Uhr Gangloffsömmern Uhr Schwerstedt Gemeindenachmittag für alle Interessenten Dienstag, ; Uhr im Pfarrhaus Konfirmandenunterricht in Sömmerda, Markt 5, Gemeindezentrum Freitag, von Uhr Karsamstag Konfi-Night, Osternacht, Osterfrühstück Freitag, Vorbereitung Konfirmationsgottesdienst Kinderkirche jeweils mittwochs, 15. und von Uhr in Straußfurt im Pfarrhaus Otfried Heinrich, Pfarrer Tel.: /50131 in Wundersleben Herrn Volker Hase am zum 67. Geburtstag Herrn Werner Schulze am zum 70. Geburtstag Frau Marga Küster am zum 65. Geburtstag Unseren Ehejubilaren gratulieren wir in Gangloffsömmern Eheleute Renate und Richard Bauer am zur Diamantenen Hochzeit (60. HT) in Haßleben Eheleute Erika und Fritz Saal am zur Eisernen Hochzeit (65. HT) in Riethnordhausen Eheleute Helga und Dieter Borchert am zur Goldenen Hochzeit (50. HAT) in Haßleben Eheleute Doris und Wolfgang Rümpler am zur Goldenen Hochzeit (50. HT) in Henschleben Eheleute Ingeborg und Wolfgang Trunzer am zur Diamantenen Hochzeit (60. HT) Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt mit Wundersleben, Henschleben, Vehra sowie Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt Gottesdienste Sonntag, Uhr Gangloffsömmern Gründonnerstag, Uhr Henschleben, mit Abendmahl Karfreitag, Uhr Wundersleben, mit Abendmahl Uhr Schwerstedt, mit Abendmahl Uhr Schilfa, mit Abendmahl Ostersonntag, Uhr Straußfurt Uhr Gangloffsömmern Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Haushaltssatzung der Gemeinde Gangloffsömmern Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage der 55 ff der ThürKO in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Gangloffsömmern folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 280 v.h. b) für die Grundstücke 390 v.h. 2. Gewerbesteuern 360 v.h.

7 Straußfurt Nr. 3/ Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf EUR festgesetzt. 6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle, In diesen Fällen ist der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistungen dieser Ausgaben zu erteilen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Gangloffsömmern über die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13 einzulegen. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tages. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung ( 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben. Gangloffsömmern, den Tornack Bürgermeister Gangloffsömmern, den Tornack Bürgermeister Siegel Nichtamtlicher Teil II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom die Haushaltssatzung 2015 zur Kenntnis genommen und genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung ergibt sich gemäß 57 Abs. 3 ThürKO. III. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Tornack Bürgermeister Bekanntmachung der Gemeinde Gangloffsömmern Festsetzung der Grundsteuer für Der Gemeinderat der Gemeinde Gangloffsömmern hat in seiner Sitzung am die Hebesätze der Grundsteuer A auf 280 v.h. und der Grundsteuer B auf 390 v.h. für das Kalenderjahr 2015 festgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet wird. Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBl. I S. 965) in der jeweils gültigen Fassung, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerabgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Sie ist gemäß der dort aufgeführten Fälligkeiten auf ein Konto der Gemeinde zu entrichten. Soweit ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Beträge automatisch eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden entsprechend angerechnet. Die für die Veranlagung notwendigen Unterlagen können bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Abteilung Steuern während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach Ersatzbemessungsgrundlage gemäß 42 GrStG. Für solche Grundstücke ist die Steueranmeldung für jedes Kalenderjahr bis zum 1. Fälligkeitstag der Grundsteuer abzugeben ( 44 Abs. 3 GrStG). Information zur geplanten 800 Jahrfeier der Gemeinde Die Gemeinde Gangloffsömmern kann in diesem Jahr 800 Jahre ihrer ersten nachweislichen urkundlichen Erwähnung feiern. Das aus allen Vereinen der Gemeinde gebildete Festkomitee hat beschlossen, an zwei Wochenenden diesen Festakt zu gestalten. Das erste Wochenende Ende Juni wird ein sportliches mit Skat-, Dart- und Fußballturnier. Der Höhepunkt soll am 03./04./05. Juli mit Festumzug, Tanzveranstaltungen, Mittelaltermarkt, mit integriertem Kinder- und Familienfest und einem Frühstück für das ganze Dorf erfolgen. Der genaue Ablaufplan wird in einer der nächsten Ausgaben des Amtsblattes veröffentlicht. Zur Zeit sind wir mitten in der Vorbereitung dieser Höhepunkte und rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe auf. So z.b. bei der festlichen Ausgestaltung und Mitwirkung des Umzuges, beim Schmücken jedes einzelnen Hauses mit Blumen und alten Gebrauchsgegenständen. Wir wollen uns selbst und unseren Besuchern doch zeigen, was wir als Dorfgemeinschaft und als Gastgeber einer solchen Großveranstaltung auf die Beine bringen können. Ihr Bürgermeister Tornack Bunter Osternachmittag mit kleinen Basteleien Wir LandFrauen laden Sie herzlich zu einem Osternachmittag am ins Bürgerhaus nach Gangloffsömmern ein. An diesem Nachmittag können kleine Basteleien passend zum Osterfest gestaltet werden. Weiterhin wird es Kaffee und selbstgebackenen Kuchen geben. Einlass ins Bürger-Café sowie an die Bastelstände wird um 14:30 Uhr gewährt. Somit die Kinder und Enkel an die Hand genommen und auf ins bunte Geschehen. Abschließend wünschen wir allen Lesern ein sonniges Osterfest. Ihre LandFrauen aus Gangloffsömmern und Umgebung

8 Straußfurt Nr. 3/2015 Ostereiersuche Am Samstag vor Ostern lädt die Jugendfeuerwehr Gangloffsömmern/ Schilfa zur Ostereiersuche in den Irrgarten nach Gangloffsömmern ein. Hier gilt es wieder eines der drei begehrten goldenen Eier zu finden, um sich eine kleine Überraschung zu sichern. Unterstützt werden wir vom Feuerwehrverein Gangloffsömmern/Schilfa e.v. und von den Bogenschützen Schilfa/Gangloffsömmern. So kann man sich am Bastelstand etwas Osterambiente für zuhause kreieren, mit Pfeil und Bogen die Treffsicherheit trainieren oder sich mit einer kleinen Leckerei für das leibliche Wohl vergnügen. Los geht es am ab Uhr. Nicht zu vergessen an dieser Stelle der harten Kern, unsere HCV Fans und Zuschauer, welche uns seit Jahren treu zur Seite stehen und dies hoffentlich noch lange tun. Liebe Bürgerinnen und Bürger, unterstützen Sie auch weiterhin alle Karnevalisten des HCV mit einem Besuch der einzelnen Veranstaltungen, die dieses Brauchtum mit viel Einsatz und Idealismus pflegen, damit die fünfte Jahreszeit in Haßleben auch in Zukunft weiter bestehen kann. Allen Vereinsmitgliedern und Freunden vom Haßlebener Carnevalsverein eine schöne Zeit mit einem dreifachen Freuden - Tal! Michél Kraft Präsident HCV Nichtamtlicher Teil Haßlebener Carnevalsverein 1955 e.v. Auf einmal bist du 60, wie schnell die Zeit vergeht! Man dreht sich um und denkt sich, es ist noch nicht zu spät! Im Herbst da blühn die Rosen, im Herbst reift auch der Wein, drum kann man auch mit 60 noch fit und närrisch sein! Wir durften zu unseren Veranstaltungen zum 60. Geburtstag des Haßlebener Carnevalsverein auf dem Saal des Partyservice Finke wieder zahlreiche Gäste aus nah und fern begrüßen. Der Zuspruch unserer Zuschauer machte die schweißtreibenden Stunden im Vorfeld schnell vergessen und zauberte allen ein Lachen ins Gesicht. Der Haßlebener Carnevalsverein lebt von seinem Programm und von den Leuten die es aktiv gestalten. Für deren unermüdliches Engagement sowie Ihren Einsatz für den HCV auf und abseits der Bühne möchte ich mich hiermit recht herzlich bedanken. Besonders stolz sind wir darauf, dass sich so viele Kinder und Jugendliche für den Karneval, seine Sitten und Gebräuche, interessieren und unser Programm aktiv mit gestalten. Ohne die Unterstützung und Mithilfe von Eltern, Großeltern und Verwandten wäre das in dieser Form allerdings nicht möglich. Der HCV ist ständig auf der Suche nach neuen aktiven Mitgliedern. Wenn Du ein Karnevalsfreund bist oder es werden möchtest, bieten wir Dir vielfältige Möglichkeiten bei uns mitzumachen. Sprich uns einfach an, es erwartet Dich ein ausgelassenes, karnevalistisches Vereinsleben. Bedanken möchte ich mich darüber hinaus bei allen Trainern und Trainerinnen, welche die Aktiven in jedem Jahr zu Höchstleistungen motivieren und antreiben. Wer einem hilft an vielen Tagen, dem sollte man stets Danke sagen. Dass man es allzu oft vergisst, dann wirklich schwer verzeihlich ist. Weil wir so froh sind Euch zu haben, dies DANKESCHÖN in Großbuchstaben. Um ein solches Großereignis wie den Carneval in Haßleben erfolgreich durchführen zu können, bedarf es einer Vielzahl an Unterstützern und Gönnern. Deshalb kann ich unseren Sponsoren nicht genug danken und hoffe selbstverständlich auch in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit. Einladung Jagdgenossenschaft Haßleben Zum Beginn des neuen Jagdjahres laden wir alle Grundeigentümer zu unserer Jagdversammlung recht herzlich ein. Ort: Haßleben Gemeindehaus St. Michael Zeitpunkt: Freitag, 17. April 2015, Uhr Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer 4. Bericht der Pächtergemeinschaft zum Jagdjahr 2014/ Beschluss 1 zur Verwendung des Reinertrages aus dem vergangenen Pachtjahr 6. Beschluss 2 zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 7. Beschluss 3 zur Organisation der Neuvergabe der Jagdpacht zum Verschiedenes / Diskussion 9. Schlusswort Der Jagdvorsteher

9 Straußfurt Nr. 3/2015 Information des Hundesportvereins Haßleben Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, in der heutigen Zeit ist es nicht immer leicht, private Interessen, Gewohnheitsrecht sowie Versicherungs- und Haftungsfragen unter einen Hut zu bekommen. Auch uns als Verein geht es so. Wir bitten daher die Bürger der Gemeinde Haßleben um Verständnis, dass wir aus haftungsrechtlichen Gründen gezwungen sind, unser Vereinsgelände durch entsprechende Hinweisschilder zu kennzeichnen. Hierdurch soll niemand ausgeschlossen werden, denn Gäste und interessierte Bürger sind bei uns jederzeit willkommen. Selbstverständlich kann der Weg entlang des Vereinsgeländes auch weiter genutzt werden. Der Verein weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir hierfür keinerlei Haftung übernehmen können. Für das Verständnis danken verbleiben wir mit freundlichen Grüßen Der Vorstand Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt in seiner Sitzung am die Haushaltssatzung 2015, den Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie den Stellenplan. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt auf Grundlage des 62 ThürKO in seiner Sitzung am den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2015, für die Jahre Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Baumaßnahme Grabenräumung Dorfgraben in der Ortslage Riethnordhausen an die TUG GmbH & Co. KG Rastenberg, zu deren Angebotspreis in Höhe von ,78 EUR zu. Durch eventuell erforderliche Mehrleistungen erfolgt die Rechnungslegung nach Aufmaß. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr /2015 Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Riethnordhausen. Es gilt der Text, der der Beschlussvorlage als Anlage beigelegt ist. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 2 Nein-Stimmen:... 4 Stimmenthaltungen:... 2 Damit ist der Beschluss abgelehnt. 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen Aufgrund der 18, 19, 21 und 54 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, der 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der jeweils gültigen Fassung, des 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe in der jeweils gültigen Fassung sowie der 20, 25 und 29 des Thüringer Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertageseinrichtungsgesetz - KitaG) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen am folgende 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen beschlossen: Artikel 1 Der Absatz 1 des 6 Verpflegungsgebühren der Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Riethnordhausen erhält folgende Fassung: (1) Erhält das Kind in der Kindertageseinrichtung eine Verpflegung, so werden zusätzlich zu den Benutzungsgebühren Verpflegungsgebühren in Höhe von 1,75 EUR pro Portion und Tag für das Mittagessen (Essengebühren) erhoben. Unabhängig von der Teilnahme an der Verpflegung sind für Getränke 1,20 EUR je Kind und Monat (Getränkegebühren) zu zahlen. Artikel 2 Diese Satzung tritt am in Kraft. Straußfurt, den Hieber Bürgermeister

10 Straußfurt Nr. 3/2015 Nichtamtlicher Teil Aus der Gemeinderatssitzung Februar 2015 Die Gemeinde wird in diesem Jahr über eine viertel Million Euro zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im Ort investieren. Die Ausgaben sind Teil des Etats für 2015, der auf der Gemeinderatssitzung Ende Februar einstimmig beschlossen wurde. Dabei hat der Verwaltungshaushalt ein Umfang von 1,05 Millionen Euro und der Vermögenshaushalt von Euro. Bürgermeister Jürgen Hieber betonte auf der Sitzung der Gemeinderäte, dass wir uns alles leisten können, was wir uns gewünscht haben. So werden unter anderem Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr angeschafft, eine Überdachung der Freifläche am Kindergarten gebaut, ein Multifunktionsgebäude am Haus der Freiwilligen Feuerwehr angebaut und die Freifläche nach dem Abriss der Gemeindeschenke gestaltet. Die geplanten Investitionen übersteigen die Einnahmen nach bisherigen Berechnungen um knapp Euro. Die Differenz kann aus Rücklagen beglichen werden. Abgelehnt hat der Rat einen Antrag zur Erhöhung der Hundesteuer in der Gemeinde. Die Änderungssatzung hatte vorgesehen, dass künftig für den ersten Hund 50 Euro, für den zweiten 75 Euro und für jeden weiteren Hund 100 Euro Steuern fällig sein sollten. Gegen diesen Antrag stimmten vier Räte, dafür zwei, zwei enthielten sich der Stimme. Informiert wurde darüber, dass die Bauvoranfrage von Alexander Voigt zum Kauf des Schulgrundstückes positiv entschieden wurde. H. Johr Hohe Ehre für Rainer Franke Einen großen Teil seiner Freizeit opfert Rainer Franke für die Freiwillige Feuerwehr (FFW). Insgesamt vier Jahrzehnte ist der Nurzener dort bereits ehrenamtlich unterwegs. Auf der FFW-Jahreshauptversammlung Anfang März ist er jetzt für sein unermüdliches Engagement im Namen des Ministerpräsidenten mit dem Goldenen Brandschutzabzeichen am Bande geehrt worden. Die Urkunde ist vom Innenminister Dr. Holger Poppenhäger unterzeichnet. Mit dem Silbernen Brandschutzabzeichen am Bande für 25-jährige Mitgliedschaft in der Feuerwehr wurden Dieter Pfanne, Patrick Henning, Dirk Bode, Maik Richter, Frank Reinhardt, Steve Pfeifer, Ringo Kraft, Stefan Rudolph, Ortsbrandmeister Lars Fischer und Andreas Söffing ausgezeichnet. Wichtiger Termin für die örtliche Feuerwehr ist in diesem Jahr am 25. April die Ausrichtung des Geländespiels der Jugendfeuerwehren des Landkreises. Am 21. März findet eine Müllsammlung rund um den Ort statt. H. Johr Der Vorstand des SV-Concordia Riethnordhausen gratuliert seinen Mitgliedern zum Geburtstag Jack Babic Jahre Simon Gerlach Jahre Christoph Schneeberg Jahre Michelle Thomas Jahre Klaus Schönheit Jahre Franziska Holzapfel Jahre Nadine Carnitz Jahre Florian John Jahre Thomas Rode Jahre Heiko Straube Jahre Lisa-Kristin Roll Jahre Anja Böttger Jahre Björn Odin Metz Jahre Kuno Richter Jahre Gina May Arugais Jahre Bekanntmachung Amtlicher Teil Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Trinkwasserzweckverband Verbandswasserwerk Bad Langensalza mit Sitz in Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 01 vom 12. Februar 2015 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: Ortsübliche Bekanntgabe zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza gemäß 25 Abs. 4 ThürEBV Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Trinkwasserzweckverbandes Verbandswasserwerk Bad Langensalza 2015 Nichtamtlicher Teil: - Nichtamtlicher Teil Baby- & Kinderbasar Thema: Frühling / Sommer auf dem Saal der Schänke in Schwerstedt Unser 11. Baby & Kinderbasar muss leider im Frühjahr ausfallen, da unser Saal in Schwerstedt renoviert wird. Im Herbst findet wie gewohnt der Baby & Kinderbasar wieder statt. Geplant ist im September. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben. Wir bitten um Verständnis!!! Impressum Amtsblatt der Verwaltungs gemeinschaft Straußfurt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstraße 13, Straußfurt, Tel /513-0, Fax / Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und MWSt.) beim Verlag bestellen.

11 Straußfurt Nr. 3/2015 Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt -als Wahlbehörde der Gemeinde Straußfurt- Bahnhofstr Straußfurt Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Straußfurt am 26. April Das Wählerverzeichnis für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Straußfurt wird in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl 6. bis 10. April) während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zimmer 1, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Bildschirmgerät möglich. Der Wahlberechtigte kann verlangen, dass in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem Thüringer Meldegesetz eingetragen ist. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (6. bis 10. April 2015) Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zimmer 1, schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unten Nr. 5) hat. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (5. April 2015) eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Bürgermeisterwahl im Wege der Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag, 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Verwaltungsgemeinschaft erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 6. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. April 2015), bis Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Zimmer 1, Telefax-Nr /51336 mündlich oder schriftlich, auch auf elektronischem Wege unter post@vgstraussfurt.de, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (26. April 2015), Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (25. April 2015), Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag (26. April 2015), Uhr, stellen. 7. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte: - einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der Antragsteller wahlberechtigt ist, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag, - einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemeinde, die Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft, die Nummer des Stimmbezirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. 8. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. April 2015 bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Straußfurt, F. Deutsch Gemeindewahlleiter

12 Straußfurt Nr. 3/2015 Wahlleiter der Gemeinde Straußfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Bahnhofstr Straußfurt Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Prüfung und Beschlussfassung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge und der Erklärungen zu Listenverbindungen zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Straußfurt am Zu der öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Straußfurt am Dienstag, dem 24. März 2015, Uhr, wird hiermit in die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstr. 13, Straußfurt (Großer Beratungsraum 1. Etage rechts) eingeladen: 2. Gegenstand der Sitzungen sind - die Vorlage aller eingereichten Wahlvorschläge durch den Wahlleiter und Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung - die Möglichkeit der Äußerung der erschienenen Beauftragten oder von Einzelbewerbern - die Prüfung und Entscheidung der Zulassung der Wahlvorschläge 3. Der Gemeindewahlausschuss ist beschlussfähig, wenn der Wahlleiter oder sein Stellvertreter anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. 4. Einwendungen gegen Entscheidungen des Wahlausschusses können in der Zeit vom bis , Uhr, durch betroffene Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber geltend gemacht werden. Über die vorgenannten Einwendungen wird nach Einwendungsfrist bis spätestens , Uhr, durch nochmaligen Beschluss des Wahlausschusses entschieden. In Bezug auf diese dann eventuell notwendige Sitzung gilt die o.g. Zeit zu 1. auch für den einschließlich gleicher Adresse des Versammlungsraumes. Straußfurt, den F. Deutsch Gemeindewahlleiter Nichtamtlicher Teil 110 Jahre Sportverein und 25 Jahre Grün-Weiß Straußfurt e.v. Zeit zu Feiern Sichert euch das Datum Es begann im Frühsommer Der damalige Sportverein LSG Empor Straußfurt (Landsportgemeinde) sollte in einen Sportverein, der den neu existierenden Grundlagen entspricht, umgewandelt werden. Hierzu gehörte als erstes eine neue Satzung und ein neuer Name für den Verein. Der Name Grün- Weiß, Ortsfarben von Straußfurt, war schnell gefunden. Am 8. August 1990 wurde die Satzung für den neuen Sportverein beschlossen. Mitgewirkt an der Satzung haben die damaligen Sportfreunde: Bernd Lendrich Reiner Bendleb Eckard Lein Klaus Heiligstedt Roland Dörrbeck Olaf Apitz Gerd Heiligstedt. Auf Grund dieser Satzung wurde dann der erste Vorstand des SV Grün-Weiß Straußfurt gewählt. Erster Vorsitzender war Helge Schüler, Stellvertreter Eckard Lein und als Kassenwart fungierte Klaus Heiligstedt. Am erfolgte die Eintragung im Vereinsregister, damit war der Vorstand geschäftsfähig. Die Aufnahme des Sportvereins im Landessportbund Thüringen erfolgte am , mit den Abteilungen Fußball, Handball und Tischtennis. Seitdem hat sich viel getan. Zahlreiche Aktivitäten bereichern den Alltag unserer Vereinsmitglieder. Doch auch in den eigenen Reihen wissen Einige nicht, welche Vielfältigkeit der Verein bietet. Zeit daran etwas zu ändern! Eine Menge Möglichkeiten wird einem im Sportverein geboten. Vom Tischtennis bis hin zum Schach kann man hier aktiv werden. In unseren zahlreichen Gymnastikgruppen fließen bei Alt und Jung jede Woche einige Schweißperlen, aber der Spaß am Sport wird hier nie aus den Augen verloren. Der Fußball bietet lange Traditionen. Mit der Männermannschaft 1 und 2, den Spielgemeinschaften im Nachwuchsbereich sowie den Alten Herren über 35 und älter, kann man einiges auch im aktiven Spielbetrieb bewirken und erkämpfen. Die vielen Urkunden und Pokale im Vereinshaus am Sportplatz zeugen davon. Frauenfußball hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Auch bei uns in Straußfurt kann Frau Schnelligkeit, Geschick und Ehrgeiz gut als Ausgleich zum Alltag jede Woche im Training umsetzen. Volleyball, viele kennen es noch aus Schulzeiten oder haben schon einmal aktiv im Spielbetrieb mitgewirkt. Auch bei uns im Verein hat man die Möglichkeit im Team etwas zu erreichen und gemeinsam Spaß zu haben. Sehr viel haben wir in den letzten Jahren für unsere kleinen Schützlinge getan, dies ist in Straußfurt auf regen Zuspruch gestoßen. Die Kindergartensportgruppe existiert schon seit über 10 Jahren. Ju-Jutsu, eine moderne Art der Selbstverteidigung bringt auch den Kleinsten sowie Jugendlichen und Erwachsenen in der Freizeit Spannung, Spiel und Spaß. Dies ist ein kleiner Auszug der verschiedenen Abteilungen. In den nächsten Ausgaben des Amtsblattes stellt sich jede Abteilung selber vor. Ihr bekommt einen Einblick über die jeweilige Sportart, aber auch über Trainingszeiten und an wen Ihr Euch für eine Schnupperstunde wenden könnt. Unser Ziel sollte sein, den Sportverein wieder mehr in den Dorfalltag der Einwohner aber auch der umliegenden Gemeinden zu integrieren. Das gesellschaftliche Engagement, die Gesundheit und der Spaß am Sport sollte durch noch mehr Zuspruch gefördert werden. Von 3 bis 85 Jahren kann man bei uns etwas für Geist und Körper tun. Als absoluter Höhepunkt in diesem Jahr möchten wir gemeinsam mit Euch, den Straußfurtern, Sportfreunden aus der Region und allen Mitgliedern 25 Jahre Grün-Weiß Straußfurt gebürtig feiern. Ein Familiensportfest für groß und klein am auf dem Sportplatz in Straußfurt soll es sein. Der genaue Ablauf wird noch bekannt gegeben und wird im Amtsblatt zu lesen sein. Der Vorstand und alle Beteiligten möchten sich bei allen Mitgliedern und Sponsoren für das Engagement herzlich bedanken und wir freuen uns gemeinsam auf einen schönen Tag am K. Kästner Abteilung Volleyball SV Grün-Weiß Straußfurt Zu Ostern Wieder beginnt die Passionszeit. Der christliche Glaube ist eng mit der Auferstehung Jesu Christi von den Toten verbunden. Ein Leichenstein an der St. Petri-Kirche in Straußfurt weist auf die Leidensgeschichte Jesu Christi hin. Die Herrschsucht und der Neid der Pharisäer, die Wankelmütigkeit der Massen, die beim Einzug in Jerusalem Hosianna und am Karfreitag kreuzige, kreuzige riefen, der Verrat des Judas, die Unentschlossenheit des Pilatus, der wohl keine Schuld an Jesus fand, aber auch nicht den Mut aufbrachte, aus dieser Erkenntnis die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen, und nicht zuletzt der Kleinglaube der Jünger, sie alle halfen dazu, Christus ans Kreuz zu bringen. Den Zielen der Pharisäer stand Jesus von Nazareth im Wege. Pilatus dachte nur an seinen eigenen Weg. Er wagte es nicht, Jesus, obwohl er keine Schuld an ihm fand, freizusprechen. Auch die Jünger sahen nur auf ihren eigenen Weg, als sie in der Nacht der Gefangennahme flohen. Nur einer sah nicht auf seinen Weg: Jesus Christus. Er wehrte sich nicht, sondern schwieg. In der gesamten Leidensgeschichte hören wir kein Wort des Zorns, des Hasses oder der Menschenverachtung. Er ertrug alles Unrecht, was die Menschen ihm angetan hatten. Lothar Dillenberger

13 Straußfurt Nr. 3/2015 Osterfeuer Der Feuerwehverein & die Feuerwehr Straußfurt laden ein! Am 04. April 2015 ab 18 Uhr mit Musik & Spaß für Groß + Klein Wir wünschen allen ein frohes Osterfest! Bitte kein Müll an der Feuerstelle ablegen, Platz ist videoüberwacht! Öffnungszeiten Bibliothek Liebe Besucher der Bibliothek, die Bibliothek im Bürgermeisteramt Straußfurt hat ab sofort wie folgt geöffnet: Dienstag Uhr bis Uhr Donnerstag Uhr bis Uhr Starroske Bürgermeister Winterwanderung am im Kindergarten Regenbogenland Straußfurt Am , 16 Uhr, war es wieder soweit - die 2. Winterwanderung für die Kinder vom Kindergarten Regenbogenland Straußfurt startete. Auch dieses Jahr wurden wir leider nicht mit Schnee bedacht, sodass wieder Ideen gefragt waren. Dieses Jahr konnten die Kinder Papierschneeballweitwurf, Tierspuren erraten und eine Schatzkiste suchen, die natürlich mit allerlei Leckereien gefüllt war. Danach kam die Feuerwehr Straußfurt zum Einsatz. Die Kinderohren hatten zu allererst das Anrollen der Feuerwehrfahrzeuge wahrgenommen. Mit Sirene und Blaulicht kamen sie angefahren und die Kinderaugen wurden immer größer. Es folgte ein Fackelumzug bis zum Kindergarten und die Kinder waren stolz eine eigene Fackel tragen zu dürfen. Im Kindergarten angekommen konnten sich die Kinder zur Erinnerung noch mit dem Feuerwehrfahrzeug fotografieren lassen. Anschließend gab es zum Aufwärmen das Weihnachtsbaumverbrennen. Danach konnten sich alle eine Stärkung abholen. Bei Würstchen, Tee und Zuckerwatte klang der Tag aus. Zum krönenden Abschluss hat uns Till Holzapfel & Freund wieder mit einem schönen Feuerwerk erfreut. Wir bedanken uns beim Kindergarten Regenbogenland Straußfurt, dem Team des Elternbeirates, den Sponsoren, der Feuerwehr Straußfurt und Till Holzapfel. Vielen Dank. Sabrina Weber Elternbeiratsmitglied

14 Straußfurt Nr. 3/2015

15 Straußfurt Nr. 3/2015 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Werningshausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Werningshausen am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Die geänderte Tagesordnung vom wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr /2015 Die Niederschrift der Sitzung vom wird genehmigt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr /2015 Ein Gutachten durch das Sachverständigenbüro Weise, Weimar, soll in Auftrag gegeben werden, um überhaupt gezielte Maßnahmen in Angriff nehmen zu können. Die Kosten hierfür betragen 8,6 TEUR netto, somit ca. 10 TEUR brutto. Die Auftragsvergabe wird in Kooperation mit dem ASB umgehend durch die Gemeinde erfolgen; eine Förderung zu 100% für das Gutachten wird erfolgen und ist zugesagt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Nr /2015 Einer Verlängerung der Mietfreiheit für die durch den Sportverein Salamander Werningshausen genutzten Räume im Sportlerheim bis zum wird zugestimmt. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 7 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 7 Ja-Stimmen:... 7 Die Kinder des FCKW werden uns mit einem kleinen Programm überraschen. Heiterkeit der Herzen: schließt wie der Frühling alle Blumen des Inneren auf. Mit lieben Grüßen Ihre Vorsitzende des Fördervereins der Diakoniestation St. Elisabeth e.v. Karin Zimmer Informationen des SV Salamander Werningshausen e.v. Ein ereignisreiches Jahr 2014 liegt hinter uns - nach der Wahl eines neuen Vorstandes und der Umbenennung des bisherigen SV Blau-Gold Werningshausen e.v. in SV Salamander Werningshausen e.v. im Januar 2014 begannen Vorstand und Mitglieder mit vielfältigen Arbeiten: Das Sportlerheim wurde renoviert, am Sportplatz wurden Ballfangzäune aufgebaut, Auswechselkabinen gebaut und aufgestellt, die Barrieren und Tore gestrichen und um den Sportplatz herum Bäume und Sträucher ausgeästet. Gleichzeitig gingen wir auf Spieler- und Sponsorensuche, ein Trainer wurde gebraucht, der Trainings- und Wettkampfbetrieb aufgebaut. Wir bekamen von Anfang an viel Zuspruch und Unterstützung von der Gemeinde, aber auch den Mitbürgern unseres Ortes, die sich über das Wiederaufleben eines Fussballvereines sehr freuten und gespannt waren, was wir da so auf die Beine stellen würden. Das machte sich nachhaltig auch in ständig steigenden Mitgliederzahlen bemerkbar, denn inzwischen sind 85 Erwachsene und Kinder Mitglied in unserem Sportverein! Am Ende des vergangenen Jahres konnten wir so auf unserer Weihnachtsfeier auf ein bis dato erfolgreiches erstes Jahr zurückblicken (auch wenn nicht immer alles so klappte, wie wir uns das so vorgestellt hatten...aber Übung und Erfahrung macht bekanntlich erst den Meister!...) - unsere Männermannschaft ist Tabellenführer in der 2. Kreisklasse (noch ungeschlagen) und die Spiele sind immer gut besucht (danke auch für die Unterstützung bei den Auswärtsspielen!), unsere Bambinis trainieren fleißig und haben ihre ersten Spiele absolviert, und dank der Mitgliedsbeiträge, einiger Spenden und Sponsorengelder konnten wir gut wirtschaften. Am 15. Februar 2015 fand dann die jährliche Mitgliederversammlung statt. Dort wurden einige Änderungen der Satzung beschlossen und der Vorstand für nunmehr vier Jahre neu gewählt. Unser Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Tino Schade (1. Vorsitzender), Sven Heinemann (Stellv. Vorsitzender), Holger Hartisch (Schatzmeister), Fred Dittmar (Jugendwart), Benjamin Kind (Schriftführer), Oliver Barthel (1. Beisitzer) und Lars Heßland (2. Beisitzer). Auch in diesem Jahr haben wir wieder einige Projekte geplant: Erweiterung der Flutlichtanlage am Sportplatz, Bau einer Überdachung vor und Befestigung des Parkplatzes am Sportlerheim - und als sportliches Ziel ist der Aufstieg in die 1. Kreisklasse anvisiert! Dazu erhoffen wir uns weiter die Unterstützung durch Gemeinde, Bürger und Fans, um alle Aufgaben gut und erfolgreich bewältigen zu können! Bitte vormerken: Am spielen unsere Bambinis auf unserem Sportplatz ihr zweites Turnier gegen die Mannschaften von Kölleda und Haßleben - Besucher sind herzlich willkommen! Am planen wir endlich wieder ein Freizeit- und Straßenfußballturnier (Kleinfeld) auf unserem Sportplatz - sobald wir genauere Angaben machen können, melden wir uns... Nichtamtlicher Teil Herzliche Einladung zum Seniorentreff Wisst Ihr nicht, wie schön es ist, wenn man mit Freunden zusammensitzt? Wir schon: so laden wir Euch ein, wenn Ihr Zeit habt am Montag, den 13. April 2015 um Uhr in der Wohngemeinschaft Johannesgarten e.v. unsere Gäste zu sein. Mit sportlichen Grüßen, Holger Hartisch (im Namen des Vorstandes) Der Vorstand des SV Salamander Werningshausen e.v. gratuliert seinen Mitgliedern zum Geburtstag: Christian Pohl Jahre Steven Becke Jahre Christiane Kind Jahre Mario Stephan Jahre Rudi Rödiger (Ehrenmitglied) Jahre Annika Petri Jahre Andreas Bohne Jahre Lars Heßland Jahre Ronny Schöne Jahre

16 Straußfurt Nr. 3/2015 Daniel Holnäck Jahre Mattis Bindernagel Jahre Hafid El Guennach Jahre Rene Straube Jahre Benjamin Kind Jahre Tobias Metz Jahre Paul Fuchs Jahre Holger Hartisch Jahre Klaus Koch Jahre Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Wundersleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wundersleben am wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr /2015 Die Tagesordnung der Sitzung vom wird beschlossen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nr / Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüros Kleb GmbH, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. (TU) Thomas Kleb, Erfurt, hinsichtlich der Objektplanung, Tragwerksplanung und Entwurfsvermessung gemäß HOAI 2013 im Zuge des Ersatzneubau Brücke über die Unstrut im Zuge der Dorfstraße in Höhe von ,49 EUR zu. 2. Die Bürgermeisterin, Frau Esther Breternitz, wird zur Unterzeichnung entsprechender Verträge bevollmächtigt. 3. Die sich hierdurch unter HHSt ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der HHSt Nordstraße erfolgen. Zur Sitzung erschienene Mitglieder:... 8 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:... 8 Ja-Stimmen:... 8 Nichtamtlicher Teil Osterfeuer In diesem Jahr findet das Osterfeuer am Samstag, dem statt. Für das leibliche Wohl ist ab 18:00 Uhr gesorgt. Das Feuer wird um 19:00 Uhr angezündet. Wir laden alle interessierten Einwohner zu einem abendlichen Spaziergang mit Zwischenstopp am Radweg Richtung Schallenburg ein und hoffen auf entsprechend freundliches Frühlingswetter. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wundersleben

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