Anhang. Aktionsaufruf über wirtsmaftsethisme Grundsätze des Wirtsmaftsethismen Beirats

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1 Anhang Aktionsaufruf über wirtsmaftsethisme Grundsätze des Wirtsmaftsethismen Beirats

2 Aktionsaufruf über wirtsmaftsethisme Grundsätze vom 16. Januar 1962 Der "Aktionsaufruf über wirtschaftsethische Grundsätze", der in diesem Anhang wiedergegeben wird, ist - wie ich bereits ausführlich geschildert habe (s. oben Seite 27 f.) - vom Wirtschaftsethischen Beirat verfaßt und am 16. Januar 1962 in einer Sitzung im Weißen Haus in Anwesenheit von Präsident Kennedy offiziell bekanntgegeben worden. Die ethischen Grundsätze im amerikanischen Wirtschaftsleben beruhen - ebenso wie die der amerikanischen Gesellschaft - auf unserem religiösen Erbe und unseren überlieferten Idealen von sozialer, politischer und wirtschaftlicher Freiheit. Sie legen jedem einzelnen hohe Verpflichtungen in seinem Verhalten zu seinen Mitmenschen auf und machen alle für das Gemeinwohl mitverantwortlich. Festgeformte, allgemeinverbindliche Verhaltens regeln bestimmen seit langem unser soziales Leben, aber ständig entstehen infolge der zunehmenden Vielgestaltigkeit der sozialen Erscheinungen neue ethische Probleme. Die Menschen müssen daher in der Wirtschaft - wie in jeder anderen sozialen Organisation - ständig bemüht sein, sich dem Wandel durch neue und angemessene Grundsätze anzupassen. Im allgemeinen war das amerikanische Unternehmertum im Laufe seiner Geschichte bestrebt, in unserer freien Gesellschaft seine ethischen Verpflichtungen zu erfüllen. Es hat aus eigener Initiative und in bereitwilliger Aufnahme aller Anregungen Aufrufe zur Verbesserung der Geschäftsmoral erlassen, die zur Bildung und Erreichung höherer ethischer Ziele anreizen sollten. So wurden die ethischen Grundsätze, die die Unternehmungen in diesem Lande leiten sollen, mit den Jahren immer mehr vervollkommnet. Diese Entwicklung hat die Leistungen der ganzen Wirtschaft stark beeinflußt. Während sich das amerikanische Unternehmertum um die Hebung der Geschäftsmoral bemühte, hat die Allgemeinheit immer höhere Leistungen verlangt und auf Verstöße gegen die Wirtschaftsmoral stets empfindlich reagiert. Um ihre künftigen Entwicklungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen und vor allem das öffentliche Ver- 13 Engelmann

3 194 Anhang trauen zu erhalten, müssen die Unternehmungen auch weiterhin bemüht sein, ihr moralisches Geschäftsgebaren ständig zu verbessern. Dieses Ziel ist nicht leicht zu erreichen. Große und kleine Unternehmungen haben vielseitige soziale Beziehungen - zu den Aktionären und den Geschäftsinhabern, zu den Angestellten und Arbeitern, den Kunden und Lieferanten, zur Regierung sowie zur Allgemeinheit. Die festverwurzelten Überlieferungen unserer Wirtschaft von Freiheit, freiem Wettbewerb und ständigem Vorwärtsschreiten rufen oft Interessenkonflikte zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen hervor, die in jeder Unternehmung mannigfaltige schwere und weitreichende ethische Probleme aufwerfen können. Wenn auch die Beziehungen der Unternehmungen zu diesen sozialen Gruppen bis zu einem gewissen Grad gesetzlich geregelt sind, ist die strikte Befolgung der gesetzlichen Vorschrift doch stets nur die Mindestnorm eines angemessenen Verhaltens. Über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus müssen oft die ethischen Grundsätze und das moralische Verhalten der Unternehmungen den gerechten Ausgleich zwischen den Ansprüchen der betroffenen Gruppen finden. Fragen an die Unternehmer Die folgenden Fragen sollen es den amerikanischen Unternehmern erleichtern, den ethischen Gehalt ihrer Grundsätze und Handlungen zu überprüfen. Sie sollen die Art von Fragen kennzeichnen, die in jeder Unternehmung auftauchen und überprüft werden müssen, wenn sie den hohen ethischen Grundsätzen gerecht werden sollen, die unserem Erbe und unserer Tradition entstammen. Jedem Leser werden weitere Fragen hierzu einfallen. Es ist nicht möglich, in einem Katalog alle ethischen Entscheidungen zu erfassen, die in der Praxis getroffen werden müssen. 1. Allgemeines Verfügt unsere Organisation über neuzeitliche, sorgfältig erarbeitete Aufzeichnungen der ethischen Grundsätze, die in allen speziellen Fällen, die in unserem Geschäft mit dem In- und Ausland auftreten können, unseren leitenden und sonstigen Angestellten als Richtschnur dienen können? Werden diese Aufzeichnungen von Zeit zu Zeit überprüft, um sie gegebenenfalls neuen Situationen und gesetzlichen und sozialen Änderungen anzupassen?

4 Aktionsaufruf über wirtschaftliche Grundsätze 195 Sind diese Aufzeichnungen das Ergebnis eingehender Besprechungen, an denen alle leitende Angestellten, die richtunggebende Funktionen ausüben, teilzunehmen Gelegenheit hatten? Haben wir unsere leitenden und anderen Angestellten aller Führungsebenen eindringlich darauf hingewiesen, die ethischen Forderungen geschäftlicher Vorfälle genau zu beachten und bei ihrer Lösung hohe ethische Maßstäbe anzulegen? Was haben wir getan, um Widerstände gegen die Berücksichtigung ethischer Probleme zu brechen? Haben wir dafür gesorgt, daß alle Angestellten in moralischen Zweifelsfragen, die bei ihrer Arbeit auftauchen, leicht zugänglichen Rat und entsprechende Unterweisungen erhalten können? Machen die Angestellten von dieser Möglichkeit Gebrauch? Wissen wir, ob unsere Angestellten bei ihrer täglichen Arbeit die von uns aufgestellten ethischen Grundsätze befolgen? Belohnen wir ihre strikte Befolgung, und bestrafen wir Verstöße dagegen? 2. B e f 0 1 gun g der G e set z e Die verwickelte und sich ständig ändernde Gesetzgebung wirft folgende Fragen auf: Was geschieht zur Information unserer Angestellten über Gesetze und Verordnungen, die ihre Arbeit betreffen, und zur Sicherstellung ihrer Befolgung? Haben wir allen Angestellten klargemacht, daß es unser Grundsatz ist, auch solche Gesetze streng zu befolgen, die wir für unzweckmäßig halten und zu ändern bemüht sind? Haben wir ausreichende interne Kontrollen über die strikte Befolgung der Gesetze? Haben wir einfache und leicht zugängliche Möglichkeiten geschaffen, um unseren Angestellten rechtliche Auskünfte und Anweisungen, die sie in ihrer Arbeit brauchen, zu erteilen? Machen die Angestellten von dieser Möglichkeit Gebrauch? 3. I n t e res sen k 0 n f 1 i k t e Haben wir aktuelle und sorgfältig ausgearbeitete Richtlinien über das Verhalten in möglichen Interessenkonflikten, in die unsere Direktoren, leitenden und anderen Angestellten geraten können? Behandeln sie Fragen, die in folgenden Fällen auftauchen können: bei Geschäften mit unserer Unternehmung selbst oder bei Ge- 13*

5 196 Anhang schäften, die unsere Unternehmung berühren? - bei Beteiligung an Unternehmungen oder bei Dienstleistungen für Unternehmungen, die zu unseren Kunden, Wiederverkäufern, Lieferanten und Konkurrenten gehören? - bei Kauf oder Verkauf von Anteilen unserer Unternehmung? - bei persönlichen Geschäften auf Grund von Gelegenheiten, die sich aus der vertraulichen Kenntnis von Verhältnissen in unserer Unternehmung ergeben? - Welche Maßnahmen haben wir vorgesehen, damit unsere Direktoren, leitenden und sonstigen Angestellten stets moralisch einwandfreie Entscheidungen treffen, wenn sie vor Interessenkonflikten stehen? Verlangen wir darüber regelmäßige Berichte, oder überlassen wir es unseren Direktoren und Angestellten, nach Gutdünken über solche Vorgänge zu berichten? 4. Ein 1 a dun g, G e s ehe n k e, S pes e n Haben wir Grundsätze über die Annahme und die Hingabe von Geschenken und Einladungen festgelegt? Sind die einzelnen Gelegenheiten, bei welchen Geschenke und Einladung angenommen beziehungsweise vergeben werden dürfen, und welchen Höchstbetrag sie haben dürfen, klar festgelegt oder sind sie dem freien Ermessen der Angestellten überlassen? Haben wir den Unternehmungen und Organisationen, mit denen wir in Verbindung stehen, diese unsere Grundsätze mitgeteilt? Verlangen wir angemessene Berichte über Hingabe und Empfang von Geschenk und Einladung? Werden sie im einzelnen hinreichend belegt? Werden sie von geeigneter Stelle kontrolliert? Können wir die gegebenen oder empfangenen Leistungen gegenüber unseren Aktionären, der Regierung und der Allgemeinheit vertreten? 5. Ku n den und Li e f e r an te n Haben wir ausreichend dafür gesorgt, daß unsere Werbung der Wahrheit entspricht und sauber und lauter ist? Ist diese Vorsorge wirkungsvoll? Wie oft werden unsere Werbeanzeigen, unsere Werbeprospekte, unsere Warenbezeichnung, unsere Verpackung überprüft? Gibt unsere Werbung unseren Kunden klare Auskunft über die wirkliche Qualität, die Menge, den Preis und die Leistung unserer Erzeugnisse? Entsprechen unsere Dienstleistungen und unsere Waren unseren Ankündigungen? Vergüten wir Mängel der Waren anstands-

6 Aktionsa.ufnLf über wirtscha.ftliche Grundsätze 197 los in angemessener Weise? Beruht unser Geschäftsgebaren dabei auf feststehenden Richtlinien? Sind wir sicher, daß unsere Angestellten, Vertriebsstellen, Wiederverkäufer und Vertreter danach handeln? Vermeiden wir jede Bevorzugung und Benachteiligung von Kunden und Lieferanten, und behandeln wir sie fair und ohne Unterschied in allen Fällen, in denen wir mit ihnen zu tun haben? 6. S 0 z i ale Ver a n t w 0 r tun g Jede Unternehmung hat viele Pflichten gegenüber der Gesellschaft, der sie angehört. Oberste gesetzliche und soziale Pflicht für Unternehmer und Manager ist die Leitung der Geschäfte mit dem Ziel, auf die Dauer optimale Gewinne zu erzielen. Daneben bestehen aber auch hohe soziale Pflichten gegenüber den Angestellten und Arbeitern, ferner gegenüber den Kunden, den Lieferanten, der Regierung, der Gemeinde und der Allgemeinheit. Diese verschiedenen Pflichten können oft im Widerstreit zueinander stehen, so kann sich die Berücksichtigung der sozialen Verpflichtungen unmittelbar auf die Gewinnhöhe oder die Mittel, Gewinn zu erzielen, auswirken. Diese sozialen Probleme, die sich dem Unternehmer entgegenstellen, sind oft außerordentlich verwirrend. Entsprechende Überlegungen werfen folgende Fragen auf: Haben wir unsere Geschäftspolitik mit unseren verschiedenen sozialen Verpflichtungen abgestimmt? Verstehen unsere Angestellten die Zusammenhänge, die zwischen unseren geschäftlichen Maßnahmen und unseren sozialen Verpflichtungen bestehen? Haben wir klare Vorstellungen von unserer sozialen Verantwortung, um im einzelnen unsere Verpflichtungen gegenüber Aktionären, Angestellten, Kunden, Lieferanten, der Gemeinde und der Allgemeinheit richtig erkennen zu können? Sind wir uns klar darüber, und haben wir alle unseren leitenden und anderen Angestellten darüber aufgeklärt, daß unsere Wirtschaftsverfassung des freien Unternehmertums und damit auch jede einzelne Unternehmung nur bestehen und wachsen können, wenn wir stets bemüht sind, das Wohl unseres Landes und unseres Volkes zu fördern?

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