Leasing als Finanzierungsinstrument

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1 Sommersemester 1999 Friedrich - Alexander - Universität Erlangen - Nürnberg Institut für Staats- und Versicherungswissenschaft Leasing als Finanzierungsinstrument im Rahmen des Hauptseminars Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Dozent: Prof. Dr. Dr. habil. Horst-Tilo Beyer vorgelegt am 20. April 1999 von : Carina Schnapp Fahrstraße Erlangen

2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung und Begriffsklärung Vertriebswege des Leasing Direktes Leasing Indirektes Leasing Erscheinungsformen des Leasing Operating Leasing Finanzierungsleasing Eine Sonderform des Leasing: Der Sale-and-lease-back-Vertrag Bilanzierung und Besteuerung von Operating Leasing und Finanzierungsleasing Die Leasingentscheidung - Für und Wider Qualitative Faktoren Quantitative Faktoren Einzelne ausgewählte Leasingbereiche Kraftfahrzeugleasing Computer- und Büromaschinenleasing Kommunalleasing Entwicklung des Leasing und Ausblick Literaturverzeichnis Anhang... 19

3 3 1. Einführung und Begriffsklärung Bedingt durch den Prozeß der Leistungserstellung oder auch durch andere auszahlungswirksame Vorgänge steht die Unternehmung vor der Aufgabe, den anfallenden Kapitalbedarf zu decken. Dieser ist von vielen Faktoren abhängig, wie zum Beispiel von der Wahl der Rechtsform, der Betriebsgröße, dem Leistungsprogramm, usw. Die Verbreitung computergestützter Fertigungsverfahren ([C/D]NC-Maschinen, Flexible Fertigungszellen,...) hat dazu beigetragen, daß zum einen der Kapitalbedarf weiter gestiegen, zum anderen immer mehr Kapital in den Unternehmen gebunden ist. Auch Unternehmenszusammenschlüsse, die in jüngster Zeit häufig vollzogen werden, können den Kapitalbedarf der Unternehmung erhöhen. Eine der Aufgaben der Finanzplanung ist es, das benötigte Kapital zeitgerecht zu beschaffen. Hierfür stehen Innen- und Außenfinanzierung zur Verfügung. Während bei der Innenfinanzierung auf Mittel, die im betrieblichen Umsatzprozeß erwirtschaftet wurden, zurückgegriffen wird, erstrecken sich die Möglichkeiten der Außenfinanzierung auf Beteiligungsfinanzierung und Kreditfinanzierung, worunter auch die Finanzierungsform des Leasing einzuordnen ist. Unter Leasing versteht man allgemein das Mieten von Anlagegütern 1, wobei es allerdings verschiedene Begriffsdefinitionen gibt. Finanzwirtschaftlich bedeutet Leasing die Nutzungsüberlassung eines Investitionsobjekts gegen Entgelt durch einen außenstehenden Finanzier oder Eigentümer mit der Wirkung, daß der Nutzer die Anschaffung des Investitionsobjekts nicht aus eigenen Mitteln direkt bezahlen muß 2. Es wird dabei zwischen der klassischen Miete, dem Operating Leasing, und dem Finanzierungsleasing unterschieden. Während bei der erstgenannten Variante die Gebrauchsüberlassung im Vordergrund steht, wird die zweite Form hauptsächlich wegen Finanzierungsaspekten durchgeführt. Es existieren aber noch viele weitere Leasingbegriffe, die man wie folgt gliedern kann 3 : - nach Objekten: Mobilien-, Immobilien-, Kraftfahrzeug-, Computerleasing, usw. - nach Zielgruppen: Unternehmens-, Kommunal-, Konsumenten-(Privat-)Leasing - nach Angebotswegen: Vertriebs- oder Absatzleasing, direktes oder indirektes Leasing, usw. - nach Vertragslaufzeit: Short- (bis 3 Jahre), Long-Leasing (mehr als 3 Jahre) - nach Dienstleistungen: Teil-Service- (für bestimmte Dienstleistungen), Full-Service- (für umfassende Dienstleistungen), Maintenance- (nur Instandhaltung), Net-Leasing (alle Verpflichtungen trägt der Leasingnehmer). Durch Leasing sinkt zunächst der Kapitalbedarf des Leasingnehmers, da er zum Anschaffungszeitpunkt eine deutlich kleinere Anfangszahlung zu leisten hat. Ob diese Form der Finanzierung aber auch langfristig vorteilhafter ist als der Kauf des Anlagegutes oder die Finanzierung durch Kredit, kann von vornherein nicht so einfach gesagt, sondern muß sorgfältig geprüft werden. 1 Wöhe (1993), S Tacke (1999), S. 1 3 Tacke (1999), S. 2

4 4 Die für so eine Entscheidung notwendigen Aspekte und das erforderliche Hintergrundwissen sollen im folgenden aufgezeigt werden. 2. Vertriebswege des Leasing Leasing kann zunächst danach unterteilt werden, in welcher Form die Kunden angesprochen werden. So unterscheidet man Direktleasing (auch Hersteller- und Händlerleasing genannt) und indirektes Leasing (Vertriebsleasing). 2.1 Direktes Leasing Bei dieser Form des Leasing tritt der Hersteller oder Händler oder eine Tochtergesellschaft von ihm als Leasinggeber auf mit dem vorrangigen Ziel der Absatzförderung. Direktes Leasing hat sich weniger im Immobilienbereich aber verstärkt im Mobilien-Leasing, und zwar insbesondere bei Kraftfahrzeugen, Computern, Fotokopierern, usw. bewährt Indirektes Leasing Das indirekte Leasing ist durch eine Dreiecksbeziehung (Leasinggeber - Leasingnehmer - Hersteller) charkterisiert (vgl. Anhang 1, S. 19). Der zukünftige Leasingnehmer tritt mit dem Hersteller in Verbindung und wählt das Leasinggut entsprechend seinen Anforderungen und Vorstellungen aus. Daraufhin schaltet sich der Leasinggeber, in der Regel eine Leasinggesellschaft (Kreditinstitute, Versicherungen,...), ein. Er schließt anstelle des Leasingnehmers einen Kaufvertrag mit dem Hersteller und vereinbart die Lieferung des Objekts an den Leasingnehmer. Bei dieser Variante ist der Leasinggeber nicht vorrangig am Absatz, sondern an der Abwicklung der Finanzierung interessiert. 3. Erscheinungsformen des Leasing 3.1 Operating Leasing Unter Operating Leasing (auch: Operate-Leasing) versteht man einen normalen Mietvertrag im Sinne des BGB, der die Gebrauchsüberlassung des Investitionsguts zum Gegenstand hat. Der Leasingvertrag ist in diesem Fall sofort bzw. unter Einhaltung bestimmter Fristen jederzeit von beiden Seiten kündbar. Eine Kündigung zieht keine Konventionalstrafe nach sich. Es besteht weder eine Kaufverpflichtung noch ein Ankaufsrecht 5. Operating Leasing ist eher kurzfristig ausgerichtet (oft endet der Vertrag noch unterhalb von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 5 ) und stellt die Nutzung des Objekts in den Vordergrund. Für den Leasinggeber bedeutet das ein hohes Investitionsrisiko, da Leasingverträge 4 Gabele/Kroll (1992), S Kratzer/Kreuzmair (1997), S. 76

5 5 gekündigt werden können, noch bevor sich die Investition amortisiert hat, das heißt bevor der Investitionspreis durch die Mietraten gedeckt wird. So ist der Vermieter oft gezwungen, einen Leasinggegenstand mehrmals zu vermieten (Second-Hand-Leasing). Der Leasinggeber sieht sich aber noch anderen Risiken gegenüber. So muß er für Versicherung, Wartung und Reparatur des Objekts aufkommen und ist gegen den zufälligen Untergang (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung, vorzeitiger Verschleiß 6 ) oder die wirtschaftliche Entwertung durch den technischen Fortschritt nicht abgesichert. Als Mietobjekte eignen sich somit nur solche Wirtschaftsgüter, für die mehrere Nachfrager vorhanden sind, und die auch jederzeit anderweitig vermietet werden können. Beispiele für geeignete Operating Leasinggüter sind Wohn- und Bürogebäude, Allround-Lagerhallen oder auch Kraftfahrzeuge 7. Das Operating Leasing, bei dem der Leasinggeber als Investor auftritt, wird als Investitionsalternative bezeichnet, im Gegensatz zum Finanzierungsleasing, das, wie der Name schon sagt, eine Finanzierungsalternative darstellt Finanzierungsleasing Ebenso wie beim Operating Leasing ist auch beim Finanzierungsleasing der Leasinggeber der juristische Eigentümer. In allen anderen Aspekten unterscheidet es sich aber deutlich von der klassischen Miete. Finanzierungsleasing, das als eigentliches Leasing anzusehen ist, wurde ab 1947 in den USA als Weiterentwicklung des Teilzahlungskredits verwendet und fand ab den späten 50er Jahren auch in Europa Verbreitung. Im Gegensatz zum Operating Leasing liegt das Gewicht nicht auf der Übertragung von Nutzungen, sondern auf der langfristigen Übertragung des Objekts mit dem Ziel der Absatzausweitung. Das Finanzierungsleasing ist vor allem dadurch charakterisiert, daß der Leasingnehmer nun das Investitionsrisiko ebenso wie die Gefahr der Überalterung durch technische Neuerungen, eventuelle Einschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten sowie das Risiko des zufälligen Untergangs während der Grundmietzeit selbst trägt. Wartung und Reparatur fallen auch in den Aufgabenbereich des Mieters. Meist wird er durch den Leasingvertrag zusätzlich zur Versicherung des Anlageguts zum Neuwert verpflichtet 9. Selbst im Konkursfall oder bei Zahlungsverzug fallen die weiteren Mietraten bis zum Ende der Grundmietzeit noch an, auch wenn der Leasinggeber bereits wieder in Besitz des Mietguts gelangt ist. Während der fest vereinbarten Grundmietzeit, die sich im Höchstfall auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, in der Regel aber auf % derselben beläuft 10, ist der Leasingvertrag für beide Seiten unkündbar. Nach dem Ende des Mietverhältnisses trägt der Leasinggeber das Verwertungsrisiko. Zur Ermittlung der Höhe der zu zahlenden Mietraten, die in der Regel monatlich und im voraus zu bezahlen 6 Tacke (1999), S. 2 7 vgl. Hahn (1975), S. 253 und Kratzer/Kreuzmair(1997), S Engel (1997), S Perridon/Steiner (1991), S. 365

6 6 sind, werden die Anschaffungs- sowie die Nebenkosten des Mietobjekts zuzüglich eines angemessenen Gewinns für den Leasinggeber auf die Grundmietzeit verteilt, so daß sich das Objekt voll amortisiert (Vollamortisationsverträge, Full-pay-out-Leasing). Es gibt aber auch die Variante des Teilamortisationsvertrags (Non-full-pay-out-Modell), bei dem die gesamten Kosten des Vermieters während der Grundmietzeit nur zum Teil gedeckt werden, aber durch zusätzliche vertragsmäßige Leistungen nach Ablauf der Grundmietzeit die Vollamortisation gewährleistet wird 10. Finanzierungsleasing eignet sich grundsätzlich für die meisten marktgängigen Wirtschaftsgüter, insbesondere aber für Investitionsobjekte, die speziell dem Bedarf des mietenden Unternehmens angepaßt sind (z. B. Abfüllanlage einer Getränkefirma), vielleicht sogar nach den Anforderungen des Mieters hergestellt wurden, und nach Ablauf der Mietzeit nur schwer weiterzuvermieten sind (Spezial-Leasing) 11. Häufig gibt es Optionsrechte oder Zusatzverpflichtungen nach Ablauf des Mietvertrags. Man unterscheidet zwischen 12 - Finanzierungsleasing ohne Option - Finanzierungsleasing mit Kaufoptionsrecht - Finanzierungsleasing mit Verlängerungsoptionsrecht Ein Vertrag ohne Option enthält keine Regelungen oder Vereinbarungen über die Zeit nach Ablauf des Leasingvertrags. Folglich liegt ein normaler Mietvertrag vor. Besteht dagegen ein Kaufoptionsrecht, kann der Leasingnehmer nach dem Ende der Grundmietzeit, die kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist, das Leasingobjekt erwerben, wobei der Kaufpreis deutlich unter den Anschaffungskosten liegt. Verträge mit Mietverlängerungsoption räumen dem Mieter das Recht ein, den Leasingvertrag nach Ablauf der Mietzeit durch eine einseitige Willenserklärung zu verlängern. Die Folgemietraten betragen im Regelfall nur einen geringen Prozentsatz der Grundmiete (ca % 12 ). Überblick Operating-Leasing/Finanzierungs-Leasing 13 : Operate-Leasing Finanzierungs-Leasing Fristigkeit kurzfristig mittel- bis langfristig Kündbarkeit jederzeit kündbar während der Grundmietzeit unkündbar Investitionsrisiko beim Leasinggeber zumindest anteilig beim Leasingnehmer Wartung und Instandhaltung durch den Leasinggeber durch den Leasingnehmer Amortisation der Gesamtinvestitionskosten regelmäßig nur teilweise vom ersten Leasingnehmer vom ersten Leasingnehmer regelmäßig vollständig 10 Engel (1997), S Wöhe (1993), S vgl. Perridon/Steiner (1991), S. 366 und Wöhe (1993), S Gabele/Kroll (1992), S. 17

7 7 Operating-Leasing als Investitionsalternative ergibt sich demnach aus der Frage: Kauf oder Miete? Finanzierungsleasing als Finanzierungsalternative aus der Frage: Geldleihe oder Miete? Eine Sonderform des Leasing: Der Sale-and-lease-back-Vertrag Während sich beim indirekten Leasing der Leasinggeber bereits vor Abschluß des Kaufvertrages zwischen Lieferant und Leasingnehmer einschaltet und anschließend das Wirtschaftsgut selbst erwirbt, um es sofort zu verleasen, kauft beim Sale-and-lease-back-Geschäft der zukünftige Leasingnehmer das Investitionsobjekt selbst. Erst im nachhinein wird es dann an den Leasinggeber verkauft, um es von ihm zu leasen. Gründe für diese außergewöhnliche Praxis können sein, daß der Leasinggeber nicht rechtzeitig (also vor dem Kauf) in das Geschäft einsteigen kann oder will (z. B. weil eine Bonitätsprüfung noch nicht abgeschlossen ist) oder auch, daß der Lieferant das Geschäft ausschließlich mit dem Leasingnehmer durchführen will, was aber selten der Fall ist 15. Natürlich ist es auch dem Bereich des sogeannten Windowdressing zuzuordnen, da es betriebliche Kennzahlen verbessern kann. Ein Beispiel für das Sale-and-lease-back-Geschäft findet man in Frankfurt am Main, wo das Technische Rathaus 1995 zuerst für rund 148 Millionen DM verkauft und anschließend zurückgeleast wurde Bilanzierung und Besteuerung von Operating Leasing und Finanzierungsleasing Die Bilanzierung eines Leasinggegenstandes, der in Form von Operating Leasing ge- und vermietet wurde, bereitet keine Schwierigkeiten. Das Leasinggut wird in der Steuerbilanz zunächst beim Leasinggeber aktiviert, da er wirtschaftlicher und juristischer Eigentümer ist, und der Mieter verbucht die fälligen Leasingraten als Aufwand. Beim Finanzierungsleasing tritt dagegen das grundsätzliche Problem auf, wem das Objekt zuzurechen ist, dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer. Hierzu existiert eine Grundsatzentscheidung des BFH (vom ), in dem sechs Leitsätze als gültiger steuerrechtlicher Maßstab zur Bestimmung der Zurechnung aufgestellt wurden (vgl. Anhang 2, S. 19). Dieses Urteil wurde im Leasing-Erlaß des Bundesministeriums der Finanzen vom für bewegliche Wirtschaftsgüter (Mobilien) umgesetzt (vgl. Anhang 3, S. 20). Demnach erfolgt die Zurechnung in Abhängigkeit vom vorliegenden Vertragstyp (Vollamortisationsverträge ohne Optionsrecht, mit Kaufoption, mit Mietverlängerungsoption, Spezialleasing oder Teilamortisationsverträge). Bei Verträgen ohne Optionsrecht ist die Grundmietzeit ausschlaggebender Faktor für die Zurechnung. Beträgt die Grundmietzeit % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wird das Wirtschaftsgut 14 Tacke (1999), S Tacke (1999), S vgl. Glaser (1998)

8 8 dem Leasinggeber (andernfalls dem Leasingnehmer) zugerechnet. Besteht dagegen eine Kaufoption, wird je nach Inhalt des Vertrags entschieden, ob es sich um einen Kaufvertrag mit gestundeten Kaufpreisraten (Zurechnung beim Leasingnehmer) oder eher um einen Mietvertrag mit anschließendem Kaufangebot handelt (Zurechnung beim Leasinggeber). Wurde dem Mieter im Vertrag das Recht zur Verlängerung eingeräumt, wird die Zurechnung ebenfalls nach der Länge der Grundmietzeit entschieden. Ist das Problem der Zurechnung entschieden, wird das Leasinggut beim Leasinggeber oder Leasingnehmer zu Anschaffungs- oder Herstellkosten aktiviert. Falls dies beim Leasinggeber erfolgt, ist das Wirtschaftsgut über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben, und die Leasingraten sind als Einnahmen (beim Leasingnehmer als Ausgaben) zu verbuchen. Im umgekehrten Fall aktiviert der Leasingnehmer die Anschaffungs- und Herstellkosten des Leasinggebers, die die Grundlage der Berechnung der zu zahlenden Raten bilden, zuzüglich anfallender Anschaffungs- und Herstellkosten, die nicht in den Leasingraten enthalten sind. Es wird ebenfalls über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und die Raten werden unter Verbindlichkeiten (aufgesplittet in Tilgungs-, Kosten- und Zinsanteil) passiviert. Als Betriebsausgaben des Leasingnehmers bleiben letztendlich lediglich der Zins- und Kostenanteil sowie die Abschreibungen (Der Tilgungsanteil wird mit der Verbindlichkeit erfolgsneutral verrechnet). Daher bringt die Bilanzierung beim Leasinggeber für den Mieter einen größeren steuerlichen Vorteil, weil er innerhalb kurzer Zeit die Leasingraten, die weit über den erlaubten steuerlichen Abschreibungen liegen, als Ausgaben verrechnen und damit den Gewinn stärker mindern kann 17. Ein verminderter Gewinn zieht eine geringere Besteuerung nach sich. Auf diese Weise senken höhere Betriebsausgaben die Gewerbe-, Vermögen- und Umsatzsteuer. Dieses Bestreben findet seinen Niederschlag in sogenannten Teilamortisations- (Non-full-pay-out-) Verträgen, in denen die Leasingraten die Anschaffungs- oder Herstell- und Nebenkosten nur zum Teil decken und die Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer liegt, so daß gemäß dem Leasing-Erlaß dem Leasinggeber zugerechnet wird. 5. Die Leasingentscheidung - Für und Wider Ist in einem Unternehmen eine Investitionsentscheidung gefallen, stehen viele verschiedene Wege zur Finanzierung offen, darunter auch Leasing. Um eine nachhaltig gute Entscheidung treffen zu können, muß die Vorteilhaftigkeit der jeweiligen Alternative geprüft werden. Geht die Entscheidung in Richtung Leasing, sind im Vorfeld bereits Aspekte wie Steuern, Rechtsform, finanzielle Beweglichkeit, bilanzieller Zustand des Unternehmens, aktuelle Situation am Kapital- und Geldmarkt sowie Zukunftsprognosen 17 Wöhe (1993), S. 888

9 9 (sowohl für das eigene Unternehmen als auch für die Konjunktur) entscheidend. Man kann die Kriterien aber auch systematisch in quantitative und qualitative Faktoren unterteilen. 5.1 Qualitative Faktoren Ein von Leasinggesellschaften häufig angeführter Vorteil ist der sogenannte Pay-as-you-earn -Effekt, was bedeutet, daß die Mietraten durch den laufenden Ertrag aus der Investition bestritten werden können 18. Dies ist aber nicht nur ein Charakteristikum des Leasing, sondern kann auch für den kreditfinanzierten Kauf gelten. Außerdem kommt der Pay-as-you-earn -Effekt nur dann beim Leasing zum Tragen, wenn die Modalitäten gut abgestimmt sind, und Leasingraten nicht zum Beispiel degressiv gestaffelt oder im voraus zu bezahlen sind. Gegenüber der Kreditfinanzierung bietet Leasing die Möglichkeit, Investitionsprojekte relativ schnell umzusetzen. Sind bei Krediten oft langwierige Verhandlungen, Kreditabsicherungen, usw. nötig, können durch Leasingverträge nicht unbeträchtliche Zeitvorteile realisert werden, auch indem Kauf und Finanzierung aus einer Hand kommen. Zudem bieten Leasingunternehmen dem potentiellen Leasingnehmer oft Beratungsleistungen, was in der Regel gerne angenommen wird. Die Gesellschaften verfügen durch Spezialisierung oft über gute Fachkenntnis, so daß Fehlentscheidungen vermieden werden können und eine adäquate Lösung für den Nachfrager ausgearbeitet wird. Hier besteht die Möglichkeit für den Leasingnehmer, Outsourcing zu betreiben, da er im eigenen Unternehmen keine Arbeitskräfte mit dem Problem der Entscheidungsvorbereitung beauftragen muß. Die Leasinggesellschaft bietet aber oft noch Dienstleistungen, die über den Kauf hinausgehen und dem Mieter nicht zusätzlich berechnet werden: Bei Mobilienleasing können zum Beispiel durch Zwischenschaltung von Leasinggesellschaften günstigere Einkaufspreise oder, falls die Gesellschaft größere Mengen bestellt, Einkaufsrabatte oder günstigere Bestellbedingungen realisiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, Wartungs- und Versicherungsservice sowie beim Autoleasing Full-Service in den Vertrag aufzunehmen. Serviceleistungen bei Immobilienleasing umfassen zum Beispiel den Erwerb des Grundstücks, die Planung und Errichtung des Gebäudes und Verwaltungstätigkeiten während der Mietzeit. Aufgrund der Fachkenntnis des Leasinggebers wird dieser oft noch mit der Planung und dem Baumanagement des Projekts oder auch mit der Bewertung eines bebauten Grundstücks beauftragt 19. Ebenso wie bei der Fremdfinanzierung sind bereits zu Anfang der Grundmietzeit die Leasingraten festgelegt und bieten somit eine bessere Kalkulationsgrundlage. Spätere Zinsänderungen nehmen keinen Einfluß auf die Investition. Leasing hat aber nicht nur Vorteile aufzuweisen, sondern kann auch eine Reihe von Gefahren beinhalten. Eventuelle Risiken können sich beispielsweise aus der Bonität der Finanzierungspartner ergeben. 18 Gabele/Kroll (1992), S Kratzer/Kreuzmair (1997), S. 119 ff.

10 10 Weniger die großen, wohl aber die kleinen Leasinggesellschaften sind vor einem Konkurs nicht sicher. Bei Mobilien-Leasing bleibt das Wirtschaftsgut im Konkursfall zunächst im Besitz des Leasingnehmers, der dann weiterhin zu Zahlungen verpflichtet ist. Geleaste Immobilien können dagegen zwangsversteigert und durch den neuen Eigentümer gekündigt werden. Des weiteren geht ein Investor durch Leasing - ähnlich wie beim Kauf - ein Investitions- und Eigentumsrisiko ein. Die Sach- und Preisgefahr drückt aus, daß der Leasingnehmer Verlust, Untergang oder Beschädigung des Investitionsobjekts zu tragen hat, das heißt er ist zum Ersatz verpflichtet und muß den Leasingvertrag in jedem Falle erfüllen. Zusätzlich muß der Leasingnehmer meistens das Gut instandhalten und -setzen, versichern und Gewährleistungsansprüche übernehmen. Genauso wie beim Kauf kann es zu einer Fehlinvestition kommen. Allerdings braucht man sich keine Illusionen darüber zu machen, daß man in solchen Fällen das Risiko durch einen Leasingvertrag mindern kann, indem man ihn dann kündigt. In Wahrheit sind die Kündigungsmöglichkeiten beim Finanzierungsleasing deutlich eingeschränkter als bei der Kreditfinanzierung, da der Leasingvertrag während der vereinbarten Grundmietzeit praktisch unkündbar ist (Ausnahme: kündbarer Teilamortisationsvertrag). Auch Ersatzentscheidungen sind in diesem Sinne nicht durch Verkauf des Objekts oder durch Änderung des Leasingvertrags möglich. Modernisierungs- und Innovationsvorteile kann der Mieter überhaupt nur dann nutzen, wenn er keinen Vollamortisationsvertrag unterzeichnet hat, da er in diesem Fall das Wirtschaftsgut bereits vollständig abzahlt 20. Ebensowenig ist Leasing im Hinblick auf Zahlungsmodalitäten oder Aussetzung von Zahlungen flexibel. Zwar gibt es bei Vertragsschluß zahlreiche mögliche Gestaltungsformen, ist ein Vertrag aber erst einmal zustandegekommen, so muß er nach den festgelegten Regeln erfüllt werden. Kreditinstitute können hier mehr Flexibilität bieten und vielleicht sogar die Tilgung zeitweise aussetzen. 5.2 Quantitative Faktoren Ein großer quantitativer Vorteil des Leasing liegt in der Kapitaleinsparung. Da der Leasinggeber die Investition tätigt, fällt für den Leasingnehmer ein geringerer Kapitalbedarf zu Anfang der Investition an. Anstelle der höheren Anfangszahlung sind während der Grundmietzeit relativ geringe Ratenzahlungen zu leisten. Das bedeutet einen positiven Liquiditätseffekt, da im Gegensatz zur Kreditfinanzierung kein Eigenkapitalanteil erforderlich ist. Auf diese Weise können Entscheidungen im Unternehmen zugunsten von Investitionen beschleunigt werden, denn die niedrigeren Ausgaben fallen unter Umständen noch in den Kompetenzbereich des Zuständigen, höhere Instanzen oder auch Hauptversammlung und Aufsichtsrat müssen nicht hinzugezogen werden 21. (Das kann sich natürlich auch nachteilig auswirken.) Aber auch während der Vertragslaufzeit ist ein Liquiditätseffekt zu beobachten: Da man bei Leasingverträgen zum einen Sonderzahlungen leisten kann und zum anderen häufig ein Restwert bleibt, verringern sich die 20 Engel (1997), S Hahn (1975), S. 255

11 11 Tilgungsraten und die monatliche Belastung 22. Nachteilig ist allerdings, daß die künstliche Liquidität nicht möglich ist, weil der Leasingnehmer nicht bemächtigt ist, die Investition zu verkaufen. In der Regel ermöglicht Leasing auch einen größeren Investitionsspielraum, weil Banken bei einem kreditfinanzierten Kauf einen relativ hohen Eigenkapitalanteil verlangen und strengere Kreditwürdigkeitsprüfungen durchführen, und außerdem die Kreditlinien geschont werden. Die steuerlichen Vorteile wurden bereits im Kapitel 4 angedeutet. Es sei nun angenommen, daß das Wirtschaftsgut dem Leasinggeber zugerechnet wird. Die Verpflichtungen, die sich aus einem Leasinggeschäft ergeben werden rechtlich als schwebendes Geschäft betrachtet und sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, wenn ihnen eine periodenbezogene Leistungserbringung des Leasinggebers gegenübersteht 23. Das bedeutet genau dann einen steuerlichen Vorteil, wenn es sich die Leasingausgaben gewinnmindernd auswirkt. (Beim Kauf des Wirtschaftsguts würden Abschreibungen und Zinsbelastungen in ähnlicher Weise wirken.) Der Effekt ist umso größer, je kürzer die Laufzeit und je geringer der Restwert ist. In solchen Fällen kann der Gewinn viel stärker gemindert werden als es bei einem Kauf der Fall wäre. Bei degressiven Leasingraten verkleinert sich der Periodengewinn noch stärker, was allerdings auf einen Vorzieheffekt zurückzuführen ist. Aufgrund des verringerten Gewinnausweises kann man steuerliche Vorteile realisieren (z. B. bei der Gewerbesteuer, der Körperschaft- bzw. Einkommensteuer usw.). Man darf aber nicht außer acht lassen, daß die gewinnmindernden Leistungen auch tatsächlich erbracht werden müssen. Durch Leasing kann man höchstens eine Steuerstundung erreichen 24, das aber auch nur in den Fällen, in denen der Gesetzgeber nicht einen Riegel vorgeschoben hat (vgl. Anhang 3, S. 20). Wird so der zu versteuernde Gewinn gesenkt, können durch Leasing Unternehmenskennziffern, wie zum Beispiel der Return on Investment (steigende Umsatzrendite und fallende Kapitalumschlagsdauer), verbessert werden, wenn mit Hilfe des Leasing eine Kapazitätserweiterung erreicht wurde 24. Wie bereits unter den qualitativen Faktoren erwähnt, kann die bessere Marktübersicht, Fachkompetenz und Nachfragemacht des Leasinggebers die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten senken, und da dieser oft über günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten verfügt, die Leasingkosten vermindern 25. Gleichermaßen wird dem Unternehmen das Problem der Verwertung des Leasingobjekts erleichtert. Leasinggesellschaften können beim Verkauf mithelfen und somit höhere Verwertungserlöse erzielen, oder aber es besteht eine Rücknahmevereinbarung zwischen Leasinggeber und -nehmer 26. Durch die oben genannten Dienstleistungsangebote des Leasinggebers können die laufenden Folgekosten deutlich reduziert werden. Entweder sind Service-Angebote (Wartung, Reparatur, Kundendienst,...) bereits in die Leasingraten mit eingerechnet (z. B. beim Full-Service-Leasing), oder sie können zusätz- 22 Kratzer/Kreuzmair (1997), S. 100 ff. 23 Kratzer/Kreuzmair (1997), S Hahn (1975) S. 256 f. 25 Gabele/Kroll (1992), S Gabele/Kroll (1992), S. 137 f.

12 12 lich vertraglich vereinbart werden. Leasinggesellschaften sind meist in der Lage, aufgrund von Großabnehmerverträgen o. ä. diese Leistungen günstiger anzubieten 27. Auch die Möglichkeit, in den Genuß von Investitionszulagen zu kommen (vgl. Entscheidung des BFH, Anhang 2, S. 19), erleichtert oft die Entscheidung zugunsten des Leasing. Bei all den genannten Vorteilen darf aber nicht in Vergessenheit geraten, daß Leasing teuer ist. Es fallen höhere Kosten als beim Kauf an, da Leasinggeber grundsätzlich nicht uneigennützig sind und für ihre Dienste Gewinn erzielen wollen. Dementsprechend hoch sind die berechneten Leasingraten (einschließlich der Zinses-Zinsen), die innerhalb einer kurzen Zeit das Investitionsobjekt zumindest teilamortisieren. Oft ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer aber länger als die Grundmietzeit. Diese zusätzlichen Kosten wiegen schwer und müssen erst durch die erzielbaren Einsparungen wettgemacht werden, was sich häufig schwerer erweist als anfangs geplant (z. B. durch verschlechterte Konjunktur, Absatzprobleme, technischen Fortschritt,...). Würde man gegenüber dem Leasing einen Kauf bevorzugen, könnte man über die Abschreibung Effekte der Innenfinanzierung erreichen, wie den Kapitalfreisetzungs- oder den Kapazitätserweiterungs- (Lohmann-Ruchti-)Effekt 28. Dies ist mit Leasing nicht möglich, wenn das Wirtschaftsgut dem Leasinggeber zugerechnet wird, und die Abschreibungen somit auch bei ihm und nicht beim Leasingnehmer anfallen. Das Fehlen von Abschreibungen bewirkt außerdem eine Verminderung des Cash Flow 29, der als wichtiger Indikator für die Finanz- und Erfolgskraft eines Unternehmerns verwendet wird. Anhand dieser Fülle von Faktoren kann man erkennen, daß sich die Entscheidung über Leasing keineswegs einfach gestaltet, wie auch Peter Kaminski im Zusammenhang mit Kommunalleasing feststellte: Im Einzelfall durchaus vorteilhaft - für Risiken und Nebenwirkungen jedoch fragen Sie zuvor Ihren Kämmerer oder Wirtschaftsprüfer. 30 Mit der Zeit haben sich verschiedene Rechenmethoden etabliert, um die vorteilhaftere Alternative herauszufinden. So gibt es den Liquiditätsvergleich mit Hilfe der Barwertmethode, den totalen Liquiditätsvergleich sowie den Kostenvergleich. Die erste Methode vergleicht die Barwerte bei Kauf und Leasing miteinander, ihr Schwachpunkt ist aber darin zu sehen, daß sie eine Identität von Soll- und Habenzinsen voraussetzt. Dieser Punkt ist beim totalen Liquiditätsvergleich verbessert worden. Er soll Struktur-, Zins- und Steuereffekte berücksichtigen, benötigt dafür aber leistungsfähige Rechner und ist insgesamt sehr aufwendig. Im Kostenvergleich werden auch nicht ausgabenwirksame Kosten und ebenfalls steuerliche Aspekte integriert Gabele/Kroll (1992), S vgl. Hahn (1994), S. 352 f. 29 Tacke (1999), S Kaminski (1998) 31 Tacke (1999), S. 10 f.

13 13 6. Einzelne ausgewählte Leasingbereiche Im Laufe der Zeit hat sich der Leasingmarkt so weiterentwickelt, daß Unternehmen oder Haushalte viele für sie wichtige Güter leasen können. Einige Bereiche haben besondere Bedeutung erlangt. Hierunter fallen auch das Kraftfahrzeugleasing, Computer- und Kommunalleasing, die an dieser Stelle beispielhaft behandelt werden. 6.1 Kraftfahrzeugleasing Hatte das Kraftfahrzeugleasing bis in die siebziger Jahre nur geringe Bedeutung, so vollzog sich ab den achtziger Jahren ein Wandel. Kraftfahrzeugleasing wurde für den gewerblichen Bereich, aber auch für Privatleute attraktiver. Mittlerweile steht es unangefochten an erster Stelle unter den Leasinginvestitionen. Im Jahr 1996 entfielen 61,6 % der gesamten Mobilienleasinginvestitionen auf Kraftfahrzeugleasing (nach einem Hoch im Jahr 1995 mit 63,9 % 32 ), jedes vierte neuzugelassene Fahrzeug war geleast 33. Der Anteil des privaten Sektors am Kraftfahrzeugleasing darf nicht unterschätzt werden, er betrug 1996 immerhin 10,6 % 34. Die Leasingraten können allerdings nur von gewerblichen Leasingnehmern als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die im Kraftfahrzeugleasing üblichen Vertriebsformen lassen sich im wesentlichen auf drei begrenzen 34 : 1. Herstellereigene Leasinggesellschaften (= direktes Herstellerleasing) 2. Vertraglich unterlegte Kooperation zwischen Herstellern/Importeuren und markenunabhängigen Leasinggesellschaften (= indirektes Herstellerleasing) 3. Lockere und zum Teil nur gelegentliche Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Händlern und Leasinggesellschaften Die Verträge sind fast ausschließlich Teilamortisationsverträge, die je nach den Interessen der Leasingpartner unterschiedlich viele Serviceleistungen beinhalten können. Einerseits gibt es Kfz-Finanzierungs- Leasingverträge, die ausschließlich der Finanzierung dienen, andererseits werden oft Kfz-Service- Leasingverträge in Form von Teil-Service- oder Voll-Service-Leasing (Fuhrparkleasing) abgeschlossen 35. Das Voll-Service-Leasing umfaßt (je nach Anbieter) auch vielfältige Dienstleistungen, wie Beschaffung, Lieferung, Abwicklung von Unfallschäden, Rechnungsprüfung, Weiterverkauf nach Vertragsende, Kostenreports, 24-Stunden-Pannenservice, Reifen- und Tank-Service, Steuer, usw. 36 Der Restwert eines Fahrzeugs ist bei den häufig verwendeten Kilometer-Verträgen nicht ein im vorhinein festgesetzter Betrag, sondern orientiert sich an den gefahrenen Kilometern. Ein interessantes Beispiel für Kraftfahrzeugleasing liefert der Computergigant Microsoft. Das Unternehmen hat 500 Dienstfahrzeuge im Rahmen von Voll-Service-Leasing-Verträgen angemietet. Dadurch 32 Tacke (1999), S Tacke (1999), S Tacke (1999), S Tacke (1999), S. 166 ff. 36 vgl. Reinhold (1998)

14 14 wurde eine interne Fuhrparkverwaltung überflüssig, denn das Unternehmen ist über das Intra-Net mit dem Leasinggeber verbunden, so daß alle gewünschten Informationen rund um die Fahrzeuge jederzeit abrufbar sind Computer- und Büromaschinenleasing In den meisten Büros finden sich heutzutage geleaste Kopierer, Faxgeräte oder Rechner. Computer- und Büromaschinenleasing ist hinter Kraftfahrzeug- und Immobilienleasing der drittwichtigste Teilmarkt im Leasinggeschäft. Bis Anfang der achtziger Jahre war es sogar in führender Position, bis es vom Kraftfahrzeugleasing abgelöst wurde. Seitdem hat es stetig an Bedeutung verloren. Der Anteil am Leasingneugeschäft sank auf 10,1 % im Jahr Die Gründe für diesen Abstieg des Computerleasing, das Hard- und Software umfaßt, liegen hauptsächlich in dem durch die technische Entwicklung verursachten Preisverfall im EDV-Sektor sowie in den immer kürzeren Produktlebenszyklen, die diese Produkte als nur noch bedingt leasingfähig erscheinen lassen. Als gängige Vertriebsformen haben sich hier ebenfalls direktes und indirektes Herstellerleasing, aber auch Brokerleasing herausgebildet. Das Letztgenannte dominiert im Großgeschäft. Ein Broker bestellt, sobald eine neue Generation von Rechnern entwickelt wurde, eine größere Menge dieser neuen Großrechenanlagen, noch bevor die Firma liefern kann. Wenn der Markt reagiert und die Nachfrage nach solchen Rechnern einsetzt, kann der Broker aufgrund seiner frühen Bestellung schneller liefern als der Hersteller, bei dem man sich häufig auf lange Wartezeiten einstellen muß. Der Broker als Leasinggeber trägt das Vermarktungsrisiko 39. Es besteht auch die Möglichkeit, Verträge mit Update-Option zu schließen, die es dem Leasingnehmer ermöglichen, seine Konfiguration auf dem neuesten Stand zu halten Kommunalleasing Als Leasingnehmer haben sich mit der Zeit immer mehr öffentliche Haushalte etabliert. Man unterscheidet zwischen Kommunalleasing im engeren Sinn, bei dem die Kommunen als Mieter auftreten, und Kommunalleasing im weiteren Sinn, das alle öffentlichen Haushalte mit investiven Aufgaben umfaßt. Kommunalleasing ist grundsätzlich eine Sonderform des Immobilienleasing, wobei das letztere definitionsgemäß nicht nur Immobilien, sondern auch bewegliche Wirtschaftsgüter mit hohen Gesamtinvestitionen und relativ langer Nutzungsdauer sowie Vertragslaufzeit umfaßt 41 (z. B. Verkehrsmittel). So nutzen viele Städte die Möglichkeit, Fahrzeuge des öffentlichen Naverkehrs oder Dienstfahrzeuge zu leasen, wie zum Beispiel die Stadtstaaten Hamburg (Senats-, Botenfahrzeuge und Funkstreifenwagen) 37 vgl. Lutz (1998) 38 Tacke (1999), S Tacke (1999), S FAZ vom , S Tacke (1999), S. 252

15 15 und Bremen (Straßenbahnen) 42. Aber auch Großprojekte wie der Bau einer Energetischen Verwertungsanlage im Lahn-Dill-Kreis oder die Sanierung des Staatstheaters in Mainz werden über Leasing finanziert 43. Denkbar ist sogar das in den USA schon weitverbreitete Leasing von Strafanstalten. In Deutschland wurde hier bereits in Waldeck (Nähe Rostock) ein derartiger Versuch unternommen 44. Wichtig für die Finanzierungsentscheidung ist die Bindung der Kommunen an das Wirtschaftlichkeitskriterium. Es können also nur solche Objekte geleast werden, die auf diesem Weg tatsächlich rentabler sind. 7. Entwicklung des Leasing und Ausblick Der Leasingmarkt hat sich in Deutschland seit nun 35 Jahren bemerkenswert vergrößert. Während sich die gesamtwirtschaftlichen Investitionen von 1991 bis 1997 uneinheitlich entwickelt haben und insgesamt rückläufig sind, ist es dem Leasing trotzdem gelungen, seinen Anteil an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen von 10,5 % im Jahr 1991 auf 14,1 % im Jahr 1997 zu steigern. Die gesamtwirtschaftlichen Ausrüstungsinvestitionen sind, vor allem als Folge des konjunkturellen Einbruchs, stark zurückgegangen und erholen sich seit 1995 langsam wieder. Besonders die Mobilienleasingquote ist aber seit 1991 kontinuierlich gestiegen. Entwicklung des Leasing in Deutschland 45 : Gesamtwirtschaftliche Investitionen Mrd. DM 498,0 525,9 490,8 495,3 498,6 487,6 489,2 Veränderung zum Vorjahr in % +30,1 +5,6-6,7 +0,9 +0,7-2,2 +0,3 Investitionen der Anlagevermietung Mrd. DM 52,2 56,5 56,3 56,1 58,8 66,5 69,1 Veränderung % +27,0 +8,1-0,3-0,3 +4,7 +13,2 +3,9 Leasingquote % 10,5 10,7 11,5 11,3 11,8 13,6 14,1 Gesamtwirtschaftliche Ausrüstungsinvestitionen Mrd. DM 316,8 313,7 274,0 271,0 275,7 282,6 294,9 Investitionen des Mobilienleasing Mrd. DM 46,9 48,7 45,8 45,3 48,5 53,4 56,9 Leasingquote % 14,8 15,5 16,7 16,7 17,6 18,9 19,3 Man kann also feststellen, daß Leasing von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nicht unabhängig ist, es aber trotzdem geschafft hat, sich als flexible Finanzierungsform in vielen Bereichen zu etablieren. 42 vgl. Perschau (1998) und Nürmann-Seidewinkel (1998) 43 vgl. Ihmels (1998) und Beutel (1998) 44 vgl. Cuny (1998) 45 Tacke (1999), S. 24

16 16 Leasinggesellschaften müssen stets in der Lage sein, auf wirtschaftliche und technische Veränderungen frühzeitig zu reagieren. Nur so können sie untergehende Märkte verlassen und sich auf die Erschließung neuer konzentrieren, um ihren Anteil am Finanzierungsgeschäft zu sichern. Bei der Zusammensetzung der Leasingnehmer steht das verarbeitende Gewerbe mit einem Anteil von 21,3 % nach wie vor an der Spitze, hat aber in den letzten Jahren stark eingebüßt (1994 hatte es noch 26,1 % inne). Das Dienstleistungsgewerbe verzeichnet als Leasingnehmer nach einer rasanten Entwicklung in den neunziger Jahren ebenfalls einen Rückgang, und zwar auf 18,3 %. Auffällig ist die hohe Bedeutung des Sektors Verkehr und Nachrichtenübermittlung, der hohe Wachstumspotentiale birgt. Privatleasing beschränkt sich mit nur mehr 10,6 % fast komplett auf Kfz-Leasing. Der Anteil des Kommunalleasing ist überraschenderweise in Anbetracht der Höhe der öffentlichen Investitionen recht gering. Offiziell wird er mit 3,2 % angegeben, man schätzt ihn allerdings auf ungefähr 6 % 46. Zusammensetzung der Leasingnehmer Energie- und Wasserversorgung Privatleasing 5,7 % 10,6 % Kommunalleasing ca. 6 % Sonstiges ca. 6,6 % Verarbeitendes Gewerbe 21,3 % Handel 15 % Verkehr und Nachrichtenübermittlung 16,5 % Dienstleistungsgewerbe 18,3 % eigene Darstellung nach Tacke (1999), S. 26 f. Anhand der in der Tabelle aufgeführten Daten ist bereits die zunehmende Bedeutung des Leasing gut erkennbar. Es ist als Finanzierungsalternative kaum mehr wegzudenken und breitet sich besonders auch in Wachstumsmärkten aus. Offenbar haben viele Investoren die positiven qualitativen und quantitativen Vorteile als überwiegend bewertet und somit dem Leasing gegenüber dem Kauf oder einer Kreditfinanzierung den Vorrang gegeben. In den nächsten Jahren wird der Trend wohl dahingehen, daß immer mehr Standardisierung (z. B. im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung) bei den Leasinggebern Einzug hält, um Kosten zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Aus eben diesen Gründen werden auch weiterhin Spezialisierungs- 46 Tacke (1999), S. 27

17 17 vorgänge ablaufen, die zu kompetenteren Finanzierungspartnern mit besserer Produkt- und Marktkenntnis führen. Die Zukunft wird zeigen, ob sich Leasing als Finanzierungsform weiterhin behaupten bzw. noch stärker durchsetzen kann als bisher und welche neuen Erscheinungsformen sich im Leasingbereich entwickeln werden.

18 18 Literaturverzeichnis: Beutel, Jens (1998): Grundsätze müssen neu definiert werden. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 8 Cuny, Jean-Pierre (1998): Die privaten Anbieter sind schneller und billiger. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 11 Engel, Johanna (1997): Miete, Kauf, Leasing. 2. Auflage, Bonn Fahrholz, Bernd (1998): Neue Formen der Unternehmensfinanzierung. München Frankfurter Allgemeine Zeitung, Ausgabe vom , Nr. 70, S. 29 Gabele, Eduard und Kroll, Michael (1992): Leasing als Finanzierungsinstrument. Wiesbaden Glaser, Albrecht (1998): Wirtschaftlichkeit als Maßstab. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 17 Hahn, Oswald (1975): Finanzwirtschaft. München Hahn, Oswald (1994): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 2. Auflage, München Ihmels, Karl (1998): Ein Landkreis geht einen neuen Weg. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 3 Kaminski, Peter (1998): Für Kredit und Leasing würdig. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 5 Kratzer, Jost und Kreuzmair, Benno (1997): Leasing in Theorie und Praxis. Wiesbaden Lutz, Helmut (1998): Virtuelle Flottensteuerung. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 12 Nürmann-Seidewinkel, Ingrid (1998): Zwei Jahre im Test. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 12 Perridon, Louis und Steiner, Manfred (1991): Finanzwirtschaft der Unternehmung. 6. Auflage, München Perschau, Hartmut (1998): Spürbar entlasteter Haushalt. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 8 Reinhold, Wolfgang E. (1998): Flottenleasing ist das Kerngeschäft. In: Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung: Leasing, 22.September 1998, Seite B 6 Schmalen, Helmut (1996): Grundlagen und Probleme der Betriebswirtschaftslehre. 10. Auflage, Köln Tacke, Helmut R. (1999): Leasing. 3. Auflage, Stuttgart Verlagsbeilage zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 22. September 1998, Nummer 220 Wöhe, Günter (1993): Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 18. Auflage, München

19 19 Anhang 1: Schematische Darstellung von Indirektem und Direktem Leasing (Quelle: Gabele/Kroll (1992), S. 18) Indirektes Leasing: Leasingnehmer Leasingrate Leasinggeber Leasingobjekt Hersteller Kaufpreis Direktes Leasing: Leasingnehmer Leasingobjekt Leasingrate Leasinggeber = Hersteller Anhang 2: Grundsatzentscheidung des BFH vom , Leitsätze zur Bestimmung der Zurechnung (aus: Tacke (1999), S. 132/133) 1. Leasingverträge sind nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen. 2. Ob Wirtschaftsgüter steuerlich dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls. 3. Beim Finanzierungsleasing erfolgt die Zurechnung in der Regel beim Leasingnehmer, wenn die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erheblich länger ist als die Grundmietzeit und dem Leasingnehmer ein Recht auf Verlängerung oder Kaufoption zusteht, bei dessen Ausübung er nur wesentlich weniger zu zahlen hat als bei einer üblichen Miete oder beim Kauf. 4. Dasselbe gilt auch - ohne Optionsrecht - wenn Nutzungsdauer und Grundmietzeit sich annähernd decken. 5. Dasselbe gilt ferner, wenn die Gegenstände speziell auf dem Leasingnehmer zugeschnitten sind und nur dieser nach Ablauf der Grundmietzeit die Gegenstände noch wirtschaftlich sinnvoll verwenden kann. 6. Die Zurechnung beim Leasingnehmer bedeutet, daß nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Eigentümer (Investor) die Investitionszulage beanspruchen darf.

20 20 Anhang 3: (aus: Tacke (1999), S. 134/135) Zurechnung beim Leasinggeber Zurechnung beim Leasingnehmer I. Vollamortisationsvertrag A. ohne Optionsrecht Grundmietzeit: Grundmietzeit: nicht weniger als 40 % und nicht mehr als 90 % der weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer B. mit Kaufpreisoption 1. Grundmietzeit: 1. Grundmietzeit: nicht weniger als 40 % und nicht mehr als 90 % der weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 2. Kaufpreis: 2. Kaufpreis: bei Ausübung des Optionsrechts: bei Ausübung des Optionsrechts: a) nicht niedriger als der Buchwert bei linearer AfA a) niedriger als der Buchwert bei linearer AfA nach nach amtlicher AfA-Tabelle oder amtlicher AfA-Tabelle oder b) nicht niedriger als der niedrigere gemeine Wert im b) niedriger als der niedrigere gemeine Wert im Zeit Zeitpunkt der Veräußerung punkt der Veräußerung bei einer Grundmietzeit von mindestens 40 % und höchstens 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungs dauer C. mit Mietverlängerungsoption 1. Grundmietzeit: 1. Grundmietzeit: nicht weniger als 40 % und nicht mehr als 90 % der weniger als 40 % oder mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 2. Summe der Anschlußmieten: 2. Summe der Anschlußmieten: deckt den Wertverzehr, der sich ergibt deckt nicht den Wertverzehr, der sich nach einer Grundmietzeit zwischen 40 und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ergibt a) als Buchwert bei linearer AfA nach amtlicher AfA- a) als Buchwert bei linearer AfA nach amtlicher AfA- Tabelle Tabelle b) als niedrigerer gemeiner Wert und aus Restnutzungsdauer lt. AfA-Tabelle zungsdauer lt. b) als niedrigerer gemeiner Wert und aus Restnut- AfA-Tabelle II. Spezialleasing Zurechnung erfolgt regelmäßig beim Leasingnehmer

21 21 bei erlaßkonformer Gestaltung Vom Mehrerlös erhalten: Leasinggeber 25 % Leasingnehmer 75 % Kündigung: III. Teilamortisationsverträge A. Vertragsmodelle mit Andienungsrecht des Leasinggebers, jedoch ohne Optionsrecht des Leasingnehmers bei nicht erlaßkonformer Gestaltung B. Vertragsmodell mit Aufteilung des Mehrerlöses (Mehrerlös = Differenz zwischen Restwert und Verkaufserlös) Vom Mehrerlös erhält: Leasinggeber weniger als 25 % C. Kündbarer Mietvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses nach frühestens 40 % der Grundmietzeit auf die vom Leasingnehmer zu leistende Schlußzahlung Kündigung: vor Ablauf von 40 % der Grundmietzeit Anhang 4: Überblick über die qualitativen und quantitativen Faktoren bei der Leasingentscheidung (Quelle: eigene Darstellung) Qualitative Faktoren Wirkung Quantitative Faktoren Wirkung Pay-as-you-earn -Effekt + Kapitaleinsparung/Liquiditätseffekt + Zeitvorteile + Investitionsspielraum + Beratungs-/Dienstleistungen + steuerliche Vorteile + Kalkulationsgrundlage + Unternehmenskennziffern + Abhängigkeit von Zinsänderungen + Anschaffungs-/Herstellkosten und + Verwertungserlöse Bonität der Finanzpartner - laufende Folgekosten + Investitions- und Eigentumsrisiko - Investitionszulagen + Ersatzentscheidungen/Modernisierungs- - höhere Kosten - und Innovationsvorteile Aussetzung von Zahlungen - Kapitalfreisetzungs- und Kapazitätserweiterungseffekt, Cash Flow - ( + : positiv; - : negativ)

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