I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Franz Hiesl und Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal am 8. April 2008 zum Thema "Familie als Wert Investition in unsere Zukunft Oberösterreich fordert steuerfreies Existenzminimum"

2 FAMILIENLAND OBERÖSTERREICH Oberösterreich ist das Familienland Nummer 1 in Österreich, freut sich Franz Hiesl. Die Familie genießt bei uns einen hohen Stellenwert. 97 % der Befragten in Oberösterreich würden sich wieder für die Lebensform Familie entscheiden. Besonders positiv ist anzumerken, dass die Zufriedenheit auch bei Freizeitangeboten (86 %) und Kinderbetreuung (79 %) in Oberösterreich sehr hoch ist. Verbesserungsbedarf sehen die Befragten bei der besseren Anrechnung der Familienarbeit auf die Pension (96 %) und beim steuerfreien Existenzminimum für Familien (92 %). REALISIERUNGSBEDINGUNGEN FÜR FAMILIE MÜSSEN NEU KOMMUNIZIERT WERDEN Die Realisierungsbedingungen für eine Familie werden in Österreich vom Defizit her kommuniziert: entweder als Defizit in der Erwerbsbiographie oder als Defizit in der Familienbiographie und mit der Gleichung: Kinder = Verarmung Wir brauchen dringend eine Neuorientierung in Österreich: Leisten wir uns Vereinbarkeit von Familie und Erwerb Leisten wir uns eine eigene Kinderbetreuungskultur Adaptieren wir das Steuersystem STEUERFREIES EXISTENZMINIMUM MUSS BEI NÄCHSTER STEUERREFORM EINGEFÜHRT WERDEN Pro Kind und unversorgtem Erwachsenen soll es einen jährlichen Absetzbetrag geben, der wahlweise zu 100 % von einem oder zu 50 % von beiden (Ehe-)Partnern berücksichtigt werden kann. Für Kleinverdiener soll ein vergleichbarer Ausgleich geschaffen werden.

3 Seite 2 PERSONEN FISKALISCH FÖRDERN, DIE NICHT SELBSTERHALTUNGSFÄHIGE KINDER HABEN Eine Verbesserung der steuerlichen Situation von Familien sollte nicht wie bisher am Status des Kindes und des zur Leistung von Geldunterhalt verpflichteten ( Alleinverdiener, oder Alleinerhalter ) ansetzen. Vielmehr sollte die Teilhabe von Eltern in der Verantwortung für das Kind berücksichtigt werden, unabhängig davon ob dies durch Familienarbeit oder in Konsequenz der Erwerbsarbeit geschieht. Unter diesem Blickwinkel sollen Personen fiskalisch gefördert werden, solange sie ein nicht selbsterhaltungsfähiges Kind haben und ihre Verantwortung für das Kind nicht aufgegeben haben, etwa indem sie ihrer Pflicht zur Leistung finanziellen Unterhalts nicht nachkommen. STEUERBARES EINKOMMEN MUSS DEN FAMILIENSTAND WIDERSPIEGELN Neben der Situation des Kindes muss auch die Gesamtfamiliensituation beim steuerfreien Existenzminimum berücksichtigt werden. Vom Einkommen vor Steuern sollte bei jeder Person, die nicht selbsterhaltungsfähige Kinder hat, ein Betrag abgezogen werden, der die Hälfte eines zu definierenden Existenzminimums für ein Kind abbildet, und nur das verbleibende Einkommen der Besteuerung unterworfen werden. Damit wäre vom steuerbaren Einkommen ein Teil abgesplittet, der den Familienstand des Steuerpflichtigen widerspiegelt. Dieser Teil sollte als Fixbetrag ausgestaltet sein, damit Geringverdiener überproportional begünstigt wären. STEUERFREIES EXISTENZMINIMUM: BEGLEITMAßNAHMEN WIE AUSBAU DER NEGATIVSTEUER NOTWENDIG In den Genuss der Begünstigung würde unabhängig von der rechtlichen Qualität des Verhältnisses der Eltern zueinander jeder Steuerpflichtige kommen, der Kinder vor Erreichen der Selbstversorgungsfähigkeit hat. Zur Vermeidung wertungsmäßiger Verwerfungen müssten allerdings mehrere Begleitmaßnahmen erfolgen: Zum einen müsste das Modell mit einem Ausbau der Negativsteuer gekoppelt werden, damit alle Steuerpflichtigen in den tatsächlichen Genuss der Begünstigung kommen. Damit wären insbesondere negative Effekte auf das Erwerbsverhalten von Frauen vermieden. Zum anderen müsste auf zwei Situationen Rücksicht genommen werden, in denen die im Modell vorausgesetzte Parallelität von Erwerbsarbeit und Familienarbeit einerseits sowie Gleichwertigkeit von Naturalleistung und Geldunterhalt andererseits in der Realität nicht bestehen.

4 Seite 3 Weist ein steuerpflichtiger Elternteil nach, dass der andere kein steuerpflichtiges Einkommen hat und keine Negativsteuer in Anspruch nehmen will, müsste er das Recht haben, auch den Vorteil des anderen zu lukrieren. Damit würde sichergestellt, dass aus der Entscheidung der Eltern für oder gegen Erwerbsarbeit beider Eltern kein Nachteil für die fiskalische Belastung als Paar (und damit kein Nachteil für das Kind) erfolgt. Weist ein Elternteil nach, dass der andere seiner Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt durch Familienarbeit und/oder finanziellem Unterhalt tatsächlich nicht nachkommt, müsste man ihm auch jenen Vorteil zukommen lassen, der sonst dem anderen zukommen würde. Dies würde einen Anreiz zur Erfüllung der tatsächlichen Versorgung des Kindes und zur Leistung finanziellen Unterhalts darstellen und verhindern, dass auch dann, wenn trotz bestehender Verantwortung tatsächlich weder Geld- noch Naturalunterhalt geleistet wird, kein Nachteil für das Kind und den tatsächlich Unterhalt leistenden resultiert. Frauenerwerbsquote in Schweden, Österreich und Irland in % (Frauen im Alter zwischen 15 bis 64 Jahren) , ,6 70,9 59,6 53,9 70,4 58,3 62 Schweden Österreich Irland

5 Seite 4 Gesamtfruchtbarkeitsrate in Irland, Schweden und Österreich ,50 4,00 3,50 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 0,00 3,76 2,69 1,90 1,88 1,54 2,20 1,77 1,36 1,41 Irland Schweden Österreich Frauenerwerbsquote in Schweden, Österreich in % (Frauen im Alter zwischen 15 bis 64 Jahren) , ,9 59,6 70,4 62 Schweden Österreich

6 Seite 5 FAMILIE IN OBERÖSTERREICH Familien in Oberösterreich Familien mit unversorgten Kindern (alle Alterstufen) unversorgte Kinder durchschnittliche Kinderzahl je Familie mit Kindern 1,70 Familien mit Kindern unter 15 Jahren Kinder in diesen Familien Familien mit Kindern unter 15 Jahren Familien ohne Kinder (unter 15) Familien mit 1 Kind Familien mit 2 Kindern Familien mit 3 Kindern Familien mit 4 und mehr Kindern Familien nach dem Alter des jüngsten Kindes Familien mit jüngstem Kind unter 3 Jahren Familien mit jüngstem Kind zwischen 3 und 5 Jahren Familien mit jüngstem Kind zwischen 6 und 9 Jahren Familien mit jüngstem Kind zwischen 10 und 14 Jahren Familien mit jüngstem Kind zwischen 15 und 17Jahren Familien mit jüngstem Kind über 18 Jahre Familientyp Paare mit Kinder davon mit Kindern unter 15 Jahren Ehepaare mit Kinder davon mit Kindern unter 15 Jahren Alleinerziehende Mütter davon mit Kindern unter 15 Jahren Alleinerziehende Väter davon mit Kindern unter 15 Jahren Erwerbsquoten der Mütter mit Kindern unter 15 Jahren mit 1 Kind 77,1% mit 2 Kindern 67,1% mit 3 und mehr Kindern 50,1% Alleinerziehende Mütter 76,1% mit jüngstem Kind unter 2 Jahren 57,3% mit jüngstem Kind zwischen 3 und 5 Jahren 67,0% mit jüngstem Kind zwischen 6 und 14 Jahren 78,6%

7 Seite 6 Teilzeiterwerbstätige Mütter mit Kindern ohne Kinder 26,0% Frauen mit Kindern aller Altersstufen 61,7% Frauen ohne Kind unter 15 Jahren 49,8% Frauen mit 1 Kind (unter 15 Jahren) 63,3% Frauen mit 2 Kindern 78,6% Frauen mit 3 und mehr Kindern 76,5% Alleinerziehende Mütter 54,6% mit jüngstem Kind unter 2 Jahren 76,3% mit jüngstem Kind zwischen 3 und 5 Jahren 80,7% mit jüngstem Kind zwischen 6 und 9 Jahren 72,6% mit jüngstem Kind zwischen 10 und 14 Jahren 59,7%

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