Was ist Glück? In beiden Händen Blumen halten, sagt man in Japan. Freunde zu haben, sagt man in Schottland.

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1 Jg. 31 KW 30/2004 Freitag, 23. Juli 2004 Was ist Glück? In beiden Händen Blumen halten, sagt man in Japan. Freunde zu haben, sagt man in Schottland. Zu lieben, was man tun muss, nicht nur, was man möchte, sagt man in England. Ein fließender Strom, kein stehendes Gewässer, sagt man in Amerika. Das Glück ist am glänzendsten, kurz bevor man es in Händen hält, sagt man in Russland. Wer sein Glück aber anderswo sucht, als in sich selbst, wird es niemals finden, sagt man in China.

2 Morbach Ausgabe 30/2004 Gemeindepokal der Einheitsgemeinde Morbach vom Juli 2004 auf der Sportanlage des SV Rapperath Programm Samstag, 24. Juli 2004 ab Uhr: Gemeindepokal der AH-Mannschaften (SSV Dhrontal, SV Gonzerath, SV Haag, SV Morbach und DJK Morscheid) Uhr: Siegerehrung durch Bürgermeister Gregor Eibes Sonntag, 25. Juli Uhr: F-Jugend-Spiel JSG Horath/Merscheid - JSG Dhrontal Uhr: Gemeindepokal der A-Jugend-Mannschaften JSG Idarwald - JSG Hunsrückhöhe ab Uhr: Gemeindepokal der Seniorenmannschaften Gruppe 1: SV Morbach, SG Rapperath/Merscheid, SV Gonzerath, DJK Morscheid Gruppe 2: SG Baldenau,SG Dhrontal/Haag, FC Bischofsdhron ab ca Uhr: Halbfinalpaarungen ca Uhr: Endspiel Uhr: Siegerehrung durch Bürgermeister Gregor Eibes Die genauen Spielpläne finden Sie im Innenteil bei den Vereinsnachrichten unter SG Rapperath/Merscheid Die SG Rapperath/Merscheid als Veranstalter des Gemeindepokalturniers freut sich auf Ihr Kommen und wünscht Ihnen unterhaltsame und angenehme Stunden.

3 Morbach Ausgabe 30/2004 Gemeindeverwaltung Morbach Bahnhofstr. 19 und 23, Morbach /71-0 Telefax: 06533/71166 Sprechzeiten: montags Uhr bis Uhr...und Uhr bis Uhr dienstags Uhr bis Uhr mittwochs Uhr bis Uhr donnerstags Uhr bis Uhr freitags Uhr bis Uhr Sozialamt: montags - freitags Uhr bis Uhr (nachmittags nach Terminvereinbarung) Gemeindewerke Morbach Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung Rufnummer für Störmeldungen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung innerhalb der Dienststunden /71405 außerhalb der Dienststunden / Wichtige Notruf - Nummern Notruf (Polizei) Notruf (Feuerwehr) Notruf (Rettungsdienst) Polizeiinspektion Morbach / Cusanus-Krankenhaus in Bernkastel-Kues /580 St. Elisabeth-Krankenhaus in Wittlich /150 Giftauskunft Mainz / Feuer und technische Hilfe Wehrleiter Marco Knöppel /1360 Stützpunktwehr Morbach Wehrführer J. Zimmer /2884 Forstdienststellen Forstamt Dhronecken /327 Büro Morbach /3228 Forstrevier Hinzerath (Staat) /3315 Forstrevier Hochscheid (Staat) /325 Forstrevier Hoxel (Staat) /3592 Forstrevier Hundheim (Gemeinde) /1539 Forstrevier Merscheid (Gemeinde u. Staat) / Forstrevier Morbach (Gemeinde) /3430 Stromversorgung Service-Rufnummer der RWE Energie AG / Abfallentsorgung Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich: Abfall- und Wertstoffberatung: Herr Lex / Eigenkompostierung, Müllgemeinschaften, An- u. Abmeldung von Mülltonnen, Müllgebühren: Frau Kettel (vormittags)...tel / Entsorgung von nicht verwertbaren Abfällen und Entsorgung von Kühlgeräten: Deponie Sehlem /335 Öffnungszeiten: montags bis freitags bis Uhr samstags bis Uhr Entsorgung von Erdaushub und Straßenaufbruch: Erdaushublager Morbach /4385 Gelbe Säcke gibt es bei der Gemeindeverwaltung oder dem Abholdienst. Busverkehr ORN Kundencenter Idar-Oberstein / Gleichstellungsstelle der Gemeinde Morbach, Frau Beate Ninnemann, Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr Morbach / Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Frau Ute Braun, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstr. 16, Wittlich / Sprechzeiten: dienstags bis Uhr donnerstags bis Uhr Schiedsmann Olaf Klier, Rapperath, Leisberg 18, Morbach Telefon: 06533/ o.klier@t-online.de Sprechzeiten: dienstags von bis Uhr (außer an Feiertagen) und nach telefonischer Vereinbarung. Caritas Werkstätten für psychisch Behinderte, Trier Telefon: / Fax: / Zweigstelle Hermeskeil Telefon: / Fax: / Beratungs- und Koordinierungsstelle AHZ Hunsrück-Mosel / AHZ Bernkastel / oder 06531/6061 Caritasverband, Schwangerenberatung / Diakonie, Schwangerenberatung und Familienberatung...Tel /721 Evang. Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatungsstelle...Tel /6030 Tagespflege im Alten- und Pflegeheim St. Anna Morbach Das Altenheim bietet für ältere Menschen, die tagsüber aus persönlichen oder familiären Gründen nicht mehr allein sein können, Betreuung, Hilfe und Verpflegung an. Seit haben wir einen Fahrdienst eingerichtet. Der tägliche Fahrpreis für die Hinund Rückfahrt im Umkreis von 15 km beträgt insgesamt 7,67 Euro. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefon-Nr.: /72-0 Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich / und 0800/ Deutscher Kinderschutzbund e.v. Das Kinder- und Jugendtelefon Deine erste Liebe ist zerbrochen, deine beste Freundin lässt dich plötzlich links liegen, deine Eltern haben Stress miteinander, in der Schule läuft alles schief - und da ist niemand mit dem du darüber sprechen kannst. Die Nummer gegen Kummer ist für dich da, wenn du über deine Sorgen und Probleme sprechen willst. Und alles bleibt unter uns. Ihr erreicht uns kostenlos montags bis freitags von Uhr und samstags von Uhr unter der Nummer Frauenhaus Frauenhaus Trier /74444 Notruf und Beratung für vergewaltigte und von sexueller Gewalt bedrohte Frauen und Mädchen /19740 Beratungszeiten: Montag bis Freitag bis Uhr Montag und Donnerstag bis Uhr AIDS-Hilfe Trier e.v., Saarstr. 55, Trier Büro / Fax / Beratung und Information für Infizierte, deren Angehörige und Menschen, die Fragen zu AIDS haben: /19411 Mo., Di., Do bis Uhr Mittwoch bis Uhr Freitag bis Uhr Beheiztes Freibad Morbach Montag, Mittwoch und Freitag von Uhr Dienstag und Donnerstag von Uhr Samstag, Sonntag und Feiertag von Uhr Kassenschluss ist eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit. Bei schlechter Witterung bleibt das Bad geschlossen.

4 Morbach - 4- Ausgabe 30/2004 Zur entsprechenden Information steht unser Freibadpersonal bzw. ein Anrufbeantworter unter der Tel. Nr /3888 zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch im Internet unter Ärztlicher Bereitschaftsdienst Den ärztlichen Notdienst am Wochenende (Samstag Uhr bis Montag Uhr), an den Feiertagen und am Mittwochnachmittag ab Uhr bis Donnerstag früh Uhr erfahren Sie unter der Rufnummer 06533/ Eine telefonische Voranmeldung in der Dienst habenden Praxis ist trotzdem in jedem Falle erforderlich. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag/Sonntag, 24./ Leiwen...Tel.: 06507/4836 Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Kurzfristig notwendig werdende Änderungen sind dem Trierischen Volksfreund zu entnehmen. Bereitschaftsdienst der Apotheken Die Apotheken in Morbach und Thalfang sind zu einem Notdienstbereich zusammengefasst, von denen jeweils eine der drei Apotheken für Notfälle dienstbereit ist. Die Dienstbereitschaft gilt für die jeweils aufgeführte Apotheke an Sonn- und Feiertagen von bis Uhr und von bis Uhr. Dienstbereit während der geschlossenen Zeit ist für Notfälle jeweils eine Apotheke im Dienstbereich Bernkastel, Hermeskeil und Idar-Oberstein. Notdienstplan für die Woche vom Sa Thalfang - Hirsch-Apotheke So Thalfang - Hirsch-Apotheke Mo Morbach - Apotheke am Oberen Markt Di Thalfang - Hirsch-Apotheke Mi Morbach - Baldenau-Apotheke Do Morbach - Apotheke am Oberen Markt Fr Morbach - Apotheke am Oberen Markt Bekanntmachung Das zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Gemeinderatsmitglied Hans Jung hat nach dieser Wahl sein Mandat im Gemeinderat niedergelegt. Gemäß 45 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) wurde Andreas Rösler, Gonzerath, Ehrental 7, Morbach, als Ersatzperson in den Gemeinderat berufen. Das zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Gemeinderatsmitglied Felix Assmann ebenfalls nach der Wahl sein Mandat im Gemeinderat niedergelegt hat. Als Ersatzperson wurde Herr Manuel Blatt, Hoxel, Zum Sportplatz 15, Morbach, in den Gemeinderat berufen. Morbach, den Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Gemeindewahlleiter Bekanntmachung Ersatzpersonen in den Ortsbeiräten der Gemeinde Morbach Gegenüber den Bekanntmachungen über das Ergebnis der Ortsbeiratswahlen in der Gemeinde Morbach haben sich folgende Änderungen ergeben: Ortsbeirat Bischofsdhron: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Ewald Gorges hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Ralf Niemetz, Bischofsdhron, Bergstr. 2, Morbach, in den Ortsbeirat Bischofsdhron nachgerückt. Ortsbeirat Elzerath: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Winfried Lünemann hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Gerhard Mitsch, Elzerath, Senderblick 6, Morbach, in den Ortsbeirat Elzerath nachgerückt. Ortsbeirat Gonzerath: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Dietmar Thömmes hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Dirk Wagner, Gonzerath, Hundheimer Weg 9, Morbach, in den Ortsbeirat Gonzerath nachgerückt. Ortsbeirat Gutenthal: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Lorenz Gemmel hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Guido Lieser, Gutenthal, Zum Wasen 1, Morbach, in den Ortsbeirat Gutenthal nachgerückt. Ortsbeirat Haag: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Norbert Schemer hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Paul Appenzeller, Haag 196, Morbach, in den Ortsbeirat Haag nachgerückt. Ortsbeirat Heinzerath: Herr Richard Stürmer hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass er sein Mandat im Ortsbeirat Heinzerath nicht annimmt. Als Ersatzperson ist Herr Holger Schabbach, Heinzerath, Am Ring 9, Morbach, in den Ortsbeirat Heinzerath nachgerückt. Nach Ernennung zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Heinzerath ist Herr Friedhelm Schlarp aus dem Ortsbeirat ausgeschieden. Als Ersatzperson ist Herr Andreas Krob, Heinzerath, Schmiedegasse 1, Morbach, in den Ortsbeirat Heinzerath nachgerückt. Ortsbeirat Hinzerath: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Hermann Moseler hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Herr Jürgen Christ, der als Ersatzperson für Herrn Hermann Moseler festgestellt wurde, hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, Mitglied des Ortsbeirates Hinzerath zu werden. Herr Andreas Weirich, der als Ersatzperson für Herrn Jürgen Christ festgestellt wurde, hat mit Schreiben vom ebenfalls mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, Mitglied des Ortsbeirates Hinzerath zu werden. Als Ersatzperson ist Herr Jürgen Andres, Hinzerath, Belginumstr. 41, Morbach, in den Ortsbeirat Hinzerath nachgerückt. Herr Georg Sommer hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass er sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Hinzerath nicht annimmt. Als Ersatzperson ist Herr Klaus Peters, Hinzerath, Hirtenwies 5, Morbach, in den Ortsbeirat Hinzerath nachgerückt. Ortsbeirat Hoxel: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Achim Zender hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Michael Brück, Hoxel, Kippchesweg 6, Morbach, in den Ortsbeirat Hoxel nachgerückt. Ortsbeirat Hundheim: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Joachim Gutweiler hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Johannes Adam, Hundheim, Birkenweg 3, Morbach, in den Ortsbeirat Hundheim nachgerückt. Ortsbeirat Hunolstein: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Heribert Knob hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Nach Verzichtserklärungen von Herrn Johannes Knob am , Herrn Werner Gauer am , Herrn Helmut Nau am , Frau Gertrud Rößler am , Herrn Walter Klein am , Herrn Werner Knob am , Frau Brigitte Klein am , Frau Gertrud Bernard am , ist Herr Johannes Tetzlaff, Hunolstein 87, Morbach, in den Ortsbeirat Hunolstein nachgerückt. Herr Johannes Alt hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass er sein Mandat als Mitglied des Ortsbeirates Hunolstein nicht annimmt. Nach Verzichtserklärungen von Herrn Günter Heidrich am und Achim Legrand am ist Frau Katharina (Karin) Klein, Hunolstein 12, Morbach, in den Ortsbeirat Hunolstein nachgerückt. Ortsbeirat Merscheid: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Wolfgang Martini hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Werner Künzer, Merscheid, Merscheider Str. 6, Morbach, in den Ortsbeirat Merscheid nachgerückt.

5 Morbach - 5- Ausgabe 30/2004 Ortsbeirat Morbach: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Hans Jung hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Andreas Tuschik, Bahnhofstr. 62, Morbach, in den Ortsbeirat Morbach nachgerückt. Herr Marcus Heintel hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Kurt Wesoly, Ulmenweg 5, Morbach in den Ortsbeirat Morbach nachgerückt. Herr Hugo Bader hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Frau Annette Eiden-Schuh, Birkenfelder Str. 60, Morbach, in den Ortsbeirat Morbach nachgerückt. Herr Rainer Kurz hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Klaus Schäfer, Feldstr 19, Morbach, in den Ortsbeirat Morbach nachgerückt. Ortsbeirat Morscheid-Riedenburg: Die auch als Ortsvorsteherin gewählte Petra Arend hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Christoph Martini, Morscheid, Zum Sportplatz 2, Morbach, in den Ortsbeirat Morscheid-Riedenburg nachgerückt. Ortsbeirat Odert Der auch als Ortsvorsteher gewählte Günter Schmitz hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Volker Feilen, Odert, Blasiusstr. 2, Morbach, in den Ortsbeirat Odert nachgerückt. Herr Rudolf Thees hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erkiärt. Als Ersatzperson ist Her Erwin Pfeiffer, Odert, Blasiusstr. 17, Morbach, in den Ortsbeirat Odert nachgerückt. Ortsbeirat Rapperath: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Egon Schabbach hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Franz-Josef Backes, Rapperath, Zum Dhrontal 2, Morbach, in den Ortsbeirat Rapperath nachgerückt. Ortsbeirat Wederath: Nach der Wahl und Ernennung zur Ortsvorsteherin ist Frau Daniela Petry aus dem Ortsbeirat ausgeschieden. Als Ersatzperson ist Herr Joachim Degen, Wederath, Keltenstr. 2, Morbach, in den Ortsbeirat Wederath nachgerückt. Ortsbeirat Weiperath: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Wilhelm Feilen hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Frau Melanie Marx, Weiperath 26, Morbach, in den Ortsbeirat Weiperath nachgerückt. Ortsbeirat Wenigerath: Die auch als Ortsvorsteherin gewählte Hildegard Nauerth-Mettler hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Als Ersatzperson ist Herr Hermann- Josef Greber, Wenigerath, Bohrwiese 9, Morbach, in den Ortsbeirat Wenigerath nachgerückt. Ortsbeirat Wolzburg: Der auch als Ortsvorsteher gewählte Rudolf Frenzer hat mit Schreiben vom den Verzicht auf das Mandat als Ortsbeiratsmitglied erklärt. Nachdem die Ersatzperson Herr Rüdiger Späder mit Schreiben vom ebenfalls den Verzicht erklärt hat, ist als Ersatzperson Frau Sonja Nau, Wolzburg, Von-Gesner-Str.4, Morbach, in den Ortsbeirat Wolzburg nachgerückt. Allgemeiner Hinweis: Die zum/zur Ortsvorsteher/in gewählten Personen haben die Wahl zum Ortsbeirat nicht angenommen, da sie nach 5 Abs. 4 in Verbindung mit 58 Kommunalwahlgesetz (KWG) nicht gleichzeitig Ortsvorsteher und gewähltes Ratsmitglied sein können und spätestens mit der Ernennung zum/zur Ortsvorsteher/in kraft Gesetzes ihr Mandat im Ortsbeirat verloren hätten. Durch die Verzichtserklärung konnten die Ersatzpersonen unmittelbar benachrichtigt und eine vollständige Besetzung bereits in der konstituierenden Sitzung überwiegend erreicht werden. Morbach, den Gemeindeverwaltung Morbach Gregor Eibes, Gemeindewahlleiter Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) - Mosel Abteilung Landentwicklung Mittelmosel Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Oberes Dhrontal Az.: HA.5.1 Öffentliche Bekanntmachung Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und zum Planwunschtermin Im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Oberes Dhrontal, Landkreis Bernkastel-Wittlich haben wir zur Anhörung der Teilnehmer über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBI. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung, den Anhörungs- und Erläuterungstermin anberaumt auf Mittwoch, den 25. August 2004, vormittags um 9.00 Uhr in der Gemeindehalle in Morbach-Hundheim zu dem alle Beteiligten geladen werden: In dem Anhörungs- und Erläuterungstermin werden die Ergebnisse der Wertermittlung sowie der Zweck des Planwunschtermines durch den Verfahrensleiter erläutert. Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen beim DLR Mosel in Bernkastel-Kues, Görresstraße 10, Zimmer 314, ab sofort bis zum Termin während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten offen. Gelegenheit zur Einsichtnahme in diese Unterlagen besteht für Sie außerdem am 27. Juli 2004 (für die Ord.Nrn ) und am 28. Juli 2004 (für die Ord.Nrn ) in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr bzw. von Uhr bis Uhr in der Gemeindehalle in Morbach-Hundheim. Es werden Mitarbeiter des DLR Mosel anwesend sein, die auf Wunsch Erläuterungen zum Wertermittlungsverfahren und zu den Unterlagen geben können. Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Nachweis des alten Bestandes zugestellt, der seine im Zusammenlegungsverfahren liegenden Grundstücke mit den Ergebnissen der Wertermittlung enthält. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder schriftlich erhoben werden. Diese schriftlichen Einwendungen müssen jedoch spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat, beginnend mit dem beim DLR Mosel, Görresstraße 10, Bernkastel-Kues (Flurbereinigungsbehörde) eingegangen sein. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich festgestellt. Die Beteiligten werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der Wertermittlung die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches, die Bewertung der Landund Geldabfindung sowie die Festsetzung der Geld- und Sachbeiträge bilden, nachdem die Feststellung der Wertermittlung unanfechtbar geworden ist. Es ist daher Sache der Beteiligten, nicht nur die Richtigkeit der Wertermittlung ihrer eigenen Grundstücke, sondern die Ergebnisse der Wertermittlung des gesamten Zusammenlegungsgebietes nachzuprüfen, da jeder Teilnehmer damit rechnen muss, in einer Lage abgefunden zu werden, wo er keinen Altbesitz hat. Zu diesem Zweck sind die Beteiligten berechtigt, die Wertermittlungsunterlagen des gesamten Zusammenlegungsgebietes einzusehen. Zugleich wird auch der Termin zur Abgabe der Planwünsche gemäß 57 FlurbG festgesetzt. Die Termine wurden den Teilnehmern in besonderen Anschreiben mitgeteilt. (Wir bitten um Verständnis, wenn trotz der festen Termine Wartezeiten entstehen können.) Zu diesem Planwunschtermin bitten wir folgende Unterlagen mitzubringen: a) den Auszug aus dem Nachweis des alten Bestandes, b) sämtliche öffentlichen Urkunden, die sich auf die der Zusammenlegung Oberes Dhrontal unterliegenden Grundstücke beziehen und zur Klärung der Rechtsverhältnisse dieser Grundstücke beitragen, z.b. Erbscheine, öffentliche Testamente, Erbverträge, notarielle Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge mit Auflassung, Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungen, Ausschlussurteile im Aufgebotsverfahren, Enteignungsbeschlüsse, sowie Auszüge aus Grundbuch und Kataster. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahrtkosten und sonstige Auslagen zur Wahrnehmung des Anhörungs- und des Planwunschtermines nicht erstattet werden.

6 Morbach Ausgabe 30/2004 Jeder Beteiligte kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Die Unterschrift des Vollmachtgebers ist amtlich beglaubigen zu lassen, was z.b. bei der Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung kostenlos geschieht ( 108 FlurbG). Vollmachtsvordrucke können bei der Gemeindeverwaltung in Morbach, bei den Ortsvorstehern in Hinzerath, Bischofsdhron, Hundheim, Wenigerath und Wederath sowie beim DLR Mosel in Bernkastel-Kues kostenlos in Empfang genommen werden. Eine Ausfertigung dieser Ladung liegt bei der Gemeindeverwaltung in Morbach und bei den Ortsvorstehern in Hinzerath, Bischofsdhron, Hundheim, Wenigerath und Wederath zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Wenn Sie keine Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse erheben wollen, ist das Erscheinen im Anhörungstermin am nicht erforderlich. Im Auftrag gez. Peter Kleifges Kulturveranstaltungen in Morbach Montag, SWR4 - Wir bei Euch Merscheider Markt, Festzelt Uhr Musikalische Gäste: Klostertaler, Ireen Sher, Die Schäfer, Matthias Carras, VK 12,00 Gisela Ginsberg, Corina & Oliver, Bata Ilic AK 14,00 Sonntag, Mosel-Festwochen i.v.m. WALHOLZ-KONZERT Walholz-Kirche Uhr SOMMER Eintritt 13,00 Euro Bach am Bach Virtuose Lautenmusik mit Lutz Kirchoff Sonntag, WALHOLZ-KONZERT-SOMMER Walholz-Kirche Uhr Musikalisches Friedensgebet Eintritt frei mit der Musikwerkstatt Kellenbach / Hunsrück Sonntag, WALHOLZ-KONZERT-SOMMER Walholz-Kirche Uhr Musik und Tanz des Barock Eintritt frei mit dem Zupfensemble Rondoletto und der Tanzgruppe La Voltè, Bosen Donnerstag, Familien- und Kindermusical Morbach, Baldenau-Halle Uhr Bibi Blocksberg Festsaal - mit Sitzplannummerierung - Kat. 1: 9,90 Kinder, 13,90 Erw. Kat. 2: 7,90 Kinder, 11,90 Erw. Dienstag, Kabarettabend Morbach, Baldenau-Halle Detlef Schönauer und Hilde Becker in Jacques Bistro Festsaal Freitag, Konzert für Orgel und Trompete Morbach mit Prof. Lehrndörfer (Orgel) und Nikolai Tschotchev (Trompete) Morbach, St. Anna-Kirche Samstag, Musical-Abend Uhr Elisabeth und Tanz der Vampire Morbach, Baldenau-Halle Festsaal Sonntag, SWR4 Heimatmusikanten Morbach Uhr u.a. mit Monika Martin und dem Symphonischen Baldenau-Halle Blasorchester Obere Nahe Festsaal Eintritt frei Sonntag, Jahreskonzert Morbach, Baldenau-Halle Gesamverein Morbach Festsaal Mittwoch, Kammerorchester Dianopolis Pfarrkirche aus der Stadt Jambol / Bulgarien mit den einheimischen Rapperath Solisten Nikolai Tschotchev und Friedrich Sauer Dienstag, Fünf Tenöre Morbach, Baldenau-Halle Festsaal Donnerstag, Volkstümliche Starparade 2005 mit Morbach, Baldenau-Halle Orig. Naabtal Duo, Frau Wäber, Die Schäfer, Reiner Kirsten, Festsaal Harlekin, Horst und Ewald, Bettina und Patrizia, Siegrid und Marina, Mayrhofner, Belsey, Ladiner, Inka Kat. 1: 39,50 Euro Kat. 2: 36,00 Euro Kat. 3: 32,00 Euro Karten für die Veranstaltungen gibt es bei der Tourist-Information Morbach, Unterer Markt 1, Morbach, Tel.: 06533/71-117, Fax: 3003, touristinfo.morbach@t-online.de, Homepage:

7 Morbach Ausgabe 30/ Jahre im Dienst der Gemeinde Morbach Verwaltungsfachwirt Matthias Schabbach und Gemeindeobersekretärin Monika Greber feiern Dienstjubiläum Der Verwaltungsfachwirt Matthias Schabbach und die Gemeindeobersekretärin Monika Greber konnten am 1. Juli 2004 auf eine 25- jährige Dienstzeit bei der Gemeindeverwaltung Morbach zurückblicken. Seine Tätigkeit bei der Gemeindeverwaltung Morbach begann Matthias Schabbach am 1. Juli 1979 mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung wurde er am 1. Juli 1982 als Verwaltungsfachangestellter übernommen. Sein Einsatz erfolgte zunächst in der Finanzabteilung. Ab 1. Juli 1988 übernahm er Aufgaben in der Bauverwaltung. Nach Bestehen der Zweiten Angestelltenprüfung am 21. Februar 1989 leistet der Jubilar bis heute seinen Dienst als Verwaltungsfachwirt in der Bauabteilung. Während seiner Laufbahn war der Verwaltungsfachwirt zusätzlich Mitglied und Vorsitzender des Personalrates in den Jahren 1988 bis Außerdem nimmt Herr Schabbach seit dem 1. Februar 1996 die Aufgaben als Geschäftsführer des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel wahr. Als Dienstanfängerin für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes begann für Monika Greber ebenfalls am 1. Juli 1979 der berufliche Werdegang bei der Gemeindeverwaltung Morbach. Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wurde sie als Gemeindeassistentin übernommen. Am 1. Juli 1986 erfolgte die Beförderung zur Gemeindeskretärin. Am 01. Juli 1988 wurde die Jubilarin zur Gemeindeobersekretärin befördert. Seit dem 1. September 2000 nimmt sie Aufgaben im Bereich der Bauabteilung wahr. Während ihrer 25-jährigen Dienstzeit bekleidete sie vom 6. Januar 1996 bis zum 4. März 2002 zudem das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bei der Gemeindeverwaltung. Seit dem 4. März ist sie bis dato als stellv. Gleichstellungsbeauftragte tätig. In seiner Laudatio bei der Überreichung der Dankesurkunden des Landes Rheinland-Pfalz zum 25-jährigen Dienstjubiläum an Matthias Schabbach und Monika Greber dankte Bürgermeister Gregor Eibes den Jubilaren für die bisher geleisteten, gewissenhaften Aufgabenerfüllungen. Der Vorsitzende des Personalrates Ludwig Sommer, Büroleiter Theodor Gätz, sowie der stellv. Abteilungsleiter der Bauabteilung Roland Weyand schlossen sich den Dankesworten und Glückwünschen von Bürgermeister Gregor Eibes an. Der Auftragsunternehmen stellt sein Fahrzeug/Zugmaschine im verkehrssicheren Zustand mit/ohne Fahrzeugführer zur Verfügung. Schneepflug und Streuer werden von der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Zwecks Montage des vorhanden Kastensteuers werden Unimog mit Ladefläche oder Geräteträger bevorzugt. Die Vergütung errechnet sich aus Einsatzstunden und einer Bereitschaftspauschale. Nähere Einzelheiten sind bei der Bauverwaltung, Herrn Alfons Gorges, Tel zu erfragen. Gregor Eibes, Bürgermeister Nachruf Mit Betroffenheit haben wir vom Tod von Frau Maria Anton Morbach * erfahren. Die Verstorbene war am 1. September 1969 bis zum Eintritt in den Ruhestand am 31. Juli 1991, als Raumpflegerin in der Hauptschule Kurfürst Balduin Morbach tätig. Durch ihre freundliche und ruhige Art war Maria Anton bei Kollegen und Vorgesetzten beliebt und geschätzt. Wir danken der Verstorbenen für die über 21-jährigen geleisteten Dienste zum Wohle der Allgemeinheit und werden ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Gemeinde Morbach In Vertretung: Felix Assmann, 2. ehrenamtlicher Beigeordneter Für das Personal der Gemeinde Morbach Ludwig Sommer, Personalratsvorsitzender Die Gemeinde Morbach stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: Für die Hauptschule Kurfürst Balduin Karl Mutsch, Schulleiter 1 Arbeiter/in im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (400,00 Euro-Job) für den Ortsbezirk Heinzerath. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: Unser Bild zeigt v.l.n.r.: Stellv. Abteilungsleiter Roland Weyand, Personalrastsvorsitzender Ludwig Sommer, Jubilarin Monika Greber, Jubilar Matthias Schabbach, Bürgermeister Gregor Eibes und Büroleiter Theodor Gätz. Ausschreibung für den Winterdienst in der Gemeinde Morbach Die Gemeinde Morbach sucht für die Durchführung des Räumund Streudienstes auf gemeindlichen Straßen, Wegen und Plätzen ab der kommenden Winterperiode einen Auftragsunternehmer für Teilbereiche des Gemeindegebietes. Grünanlagenpflege inkl. Mäharbeiten Straßenreinigung einschließlich Winterdienst Unterhaltung des Spielplatzes und der sonstigen öffentlichen Plätze Bewerbungen werden schriftlich bis zum 5. August 2004 abgegeben an: Ortsvorsteher Friedhelm Schlarp, Heinzerath, Am Ring 19, Morbach, Tel.: 06533/3110

8 Morbach -8- Ausgabe 30/2004

9 Morbach -9- Ausgabe 30/2004 Fahrgemeinschaftsbörse Vorname:... Name:... Wohnort:... Telefon:... Suche ( ) bzw. biete ( ) Fahrgelegenheit (bitte Zutreffendes ankreuzen!) von...nach:... (Fahrstrecke) Abfahrtszeit:...Uhr Rückfahrtszeit:...Uhr Wochentage:... Fahrgemeinschaft könnte ab... beginnen. Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt an das Verkehrsamt, Unterer Markt 1, Morbach, Tel /71117 oder 3005,Fax: 3003, senden Nr. Abfahrtsort Zielort Abfahrtszeit Rückfahrtszeit Wochentage Beginn S 102 Hinzerath Ürziger Mühle 6.40 h h mo.-fr. sofort S 105 Heinzerath Hermeskeil 7.00 h unterschiedlich mo.-fr. sofort S 108 Morbach Traben-Trarbach 6.00 h h mo.-fr S 109 Morbach/ Trier HBF 07.00/07.15 h 13.00/13.30 h mo.-fr Bischofsdhron S 110 Morbach Birkenfeld 7.00 h 18.00/18.30 h mo., di., do., jeden 2. Fr. sofort S 111 Morbach Birkenfeld 7.00 h nach Absprache mo.-fr S 112 Morbach Wittlich 7.00 h ab h mo.-fr S 113 Hoxel Trier 6.45 h zw h mo.-fr. sofort S 114 Morbach Hermeskeil 7.00 h/7.15 h h mo. - fr. sofort S 115 Gonzerath Wittlich ca h ca h mo.-fr. sofort S 116 Morscheid Bernkastel-Kues 07.00/07.15 h h mo.-fr. sofort S 117 Haag/Morbach Wittlich 06.00/06.15 h h/fr h mo. - fr S 118 Morbach Wittlich ca h ca h mo.-fr B 20 Morbach Luxemburg/Stadt h h mo.-fr. sofort B 21 Morbach-Heinz. Frankfurt mo h fr h sofort B 28 Morscheid Trier 6.30/6.45h 16.30/17.00 h mo.-fr. sofort oder Gutenthal B 33 Morscheid Trierweiler/ 6.00 h h mo.+di., do.+fr. sofort oder Merscheid Industriegebiet B 36 Hoxel (über Bernkastel-Kues/ 7.00 h h mo.-fr. sofort Morb.-Gonz.) Industriegebiet B 39 Hoxel Bernkastel-Kues h h mo.- fr. sofort und Graach B 41 Morbach Trier 7.00 h nach Vereinbarung mo.-fr. sofort B 42 Morbach Trier 7.00 h 16.30/18.00 h mo.-fr. ab B 43 Morbach Trier 6.30/7.00h unterschiedlich mo.-fr. ab B 44 Heinzerath/ Morbach Trier 6.45 h 13.15/16.00 h mo.-fr. ab B 45 Morbach Wittlich 7.00 h h mo.-fr. sofort B 47 Morbach Wittlich h h/fr mo.-fr. sofort B 48 Merscheid/ Traben-Trarbach h h mo.-fr. sofort Morbach B 49 Haag/Merscheid/ Bernkastel-Kues h unterschiedlich mo.-fr. sofort Gonzerath SB 5 Morbach Trier 6.30 h h mo.-do. sofort SB 6 Merscheid Trier 6.30 h ab h mo.-fr. sofort SB 25 Gonzerath/ Trier-Euren 6.15 h h mo.-do. Morbach SB 30 Morbach- Rhaunen 7.40 h h mo.-fr. sofort Wederath SB 38 Morbach Trier 6.00 h 15.30/16.00 h mo.-fr. sofort SB 39 Haag/Merscheid/ Gonzerath Bernkastel-Kues 7.00/7.15 h nach Absprache mo.-fr SB 40 Morbach/Gonzerath/ Wenigerath/ Rapperath Flughafen Hahn 7.15/7.30 h h mo.-fr. sofort SB 41 Morscheid Föhren 7.30 h ca h mo.-fr. sofort SB 42 Morbach/ Bischofsdhron Trier h h mo. sofort SB 43 Morbach/ Trier h unterschiedlich mo.-fr. sofort Bischofsdhron SB 44 Morbach/ Trier h ca h mo.-fr. sofort Gutenthal SB 45 Hoxel Freisen/Saarland h h mo.-fr. sofort fr h SB 46 Morbach Trier h h mo. - do. sofort Anmerkung: S = Suche, B = Biete, S/B = Suche/Biete

10 Morbach St. Anna Kirmes in Morbach 30. Juli bis 3. August 2004 Freitag, Uhr Eröffnung der Kirmes mit dem Musikverein Morbach, Bühne Bernkasteler Straße Fassanstich durch den Ortsvorsteher Uhr BIG-BAND des Nikolaus-von-Kues-Gymnasiums, Bühne Bernkasteler Straße Uhr I Ragazzi, italienische Nacht auf der Bühne Birkenfelder Straße Uhr Delaney, Coverrock auf der Aktionsbühne Samstag, Uhr Festgottesdienst unter Mitwirkung des Kirchenchores Uhr Saarbruck Libre, Saarländischer Mundartrock auf der Bühne Birkenfelder Straße Uhr Nighthawk, Countrymusik auf der Aktionsbühne Uhr Plug out, Coverrock auf der Bühne Freiwillige Feuerwehr Sonntag, Uhr Gottesdienst Uhr Kaffee und Kuchen, Pfarrheim Uhr Musikverein Bescheid, Bühne Bernkasteler Straße Uhr VMO Veldenz Bühne Birkenfelder Straße Uhr Blue unplugged, Soul und Rock auf der Aktionsbühne Uhr Morbacher Dorfmusik, Polkafieber auf der Bühne Bernkasteler Straße Montag, Uhr Musikverein Morbach, Bühne Bernkasteler Straße Uhr Original Buchwaldmusikanten, Volksmusik auf der Bühne Bernkasteler Straße Uhr The Wild Bobbin Baboons, 50 s Rock n Roll auf der Bühne Birkenfelder Straße Uhr Garden of Delight, Irisk Folk auf der Aktionsbühne Dienstag, Uhr Kasperle Theater, Aktionsbühne Uhr Kasperle Theater, Aktionsbühne Kindertag, ermäßigte Preise an Ständen und Fahrgeschäften Ausgabe 30/2004!!! Achtung Hallenbenutzer!!! Benutzung der Gemeindehallen in den Sommerferien Alle Mehrzweck- und Schulsporthallen der Gemeinde Morbach, einschließlich der Turnhalle der Sophie-Scholl-Realschule Morbach, sind in den Sommerferien ( bis ) für den Sport- und Trainingsbetrieb geschlossen. Morbach, den Gemeindeverwaltung Morbach Erneuerung der Dacheindeckung am Gemeindehaus in Wenigerath Wegen alterungsbedingter Nagelfäule und Undichtigkeit muss das Naturschieferdach auf dem Gemeindehaus in Wenigerath erneuert werden. Nach erfolgter Ausschreibung wurde der Auftrag an die Fa. Weis aus Morscheid erteilt. Die Arbeiten zur Erneuerung des Schieferdaches sind zurzeit in Ausführung.

11 Morbach Ausgabe 30/2004 Personalausweise und Reisepässe eingetroffen! Achtung: Die Ausweispapiere können an der Auskunft abgeholt werden! Die Personalausweise bis einschließlich Abholnummer 27/2004 und die Reisepässe bis einschließlich Abholnummer 27/2004 sind eingetroffen und können bei der Auskunft während der allgemeinen Geschäftszeiten abgeholt werden. Die neuen Ausweise bzw. Pässe werden nur gegen Vorlage der alten Ausweisdokumente ausgehändigt. Ist dieser in Verlust geraten, muss eine entsprechende Niederschrift gefertigt werden. Wir weisen alle Passinhaber darauf hin, dass sie nach den passrechtlichen Vorschriften grundsätzlich verpflichtet sind, ihren neuen Ausweis oder Reisepass selbst abzuholen und den Empfang zu bestätigen. Sollte dies aus beruflichen oder sonstigen Gründen ausnahmsweise nicht möglich sein, können auch Familienangehörige gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht den Ausweis abholen. Morbach, den 19. Juli 2004 Gemeindeverwaltung Morbach - Einwohnermeldeamt - Wohnung im Feuerwehrgerätehaus Hoxel, In der Gass 5, Morbach, zu vermieten Die Wohnung im Feuerwehrgerätehaus Hoxel, In der Gass 5, Morbach wird mit sofortiger Wirkung neu vermietet. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, Küche, Bad, WC und Abstellraum und hat eine Wohnfläche von 98 qm Interessenten werden gebeten, sich bei Herrn Ortsvorsteher Achim Zender, Hoxel, Zum Pickenrech 54 (Tel.-Nr ) oder der Gemeindeverwaltung, Verwaltungsgebäude II, Bahnhofstraße 23, Morbach, Zimmer 1 (Tel.-Nr ) zu melden. Gemeindeverwaltung Morbach Morbach, den Gregor Eibes, Bürgermeister Tourist-Information Morbach Gastgeberverzeichnis 2005 In Kürze beginnen die Mitarbeiter der Tourist-Information mit den Vorarbeiten zur Herausgabe des Gastgeberverzeichnisses der Gemeinde Morbach für das kommende Jahr. Alle darin bisher vertretenen Betriebe sind diesbezüglich angeschrieben worden. Wer darüber hinaus Interesse hat, Zimmer oder eine Ferienwohnung für Gäste anzubieten, melde sich bitte bei der Tourist-Information Morbach, Unterer Markt 1, Tel , Fax 3003, Mail: touristinfo.morbach@t-online.de Unterrichtung über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 05. Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Nach dem vom Wahlausschuss festgestellten Ergebnis der Kommunalwahl am wurden die gewählten Ratsmitglieder nach den Anforderungen des Kommunalwahlgesetzes öffentlich bekannt gemacht und die Gewählten von der auf sie gefallenen Wahl benachrichtigt. Alle Gewählten haben die Wahl angenommen. Vom gewählten Gemeinderat entfallen 15 Ratsmitglieder und damit die absolute Mehrheit auf die CDU, 6 Ratsmitglieder auf die Freie Wählergruppe Morbach e.v. (FWM), 4 Ratsmitglieder auf die SPD, 1 Ratsmitglied auf Bündnis 90/Die Grünen, 1 Ratsmitglied auf die FDP und 1 Ratsmitglied auf die Wählerinitiative Lebendige Demokratie e.v. (WLD). Mit Ablauf der Wahlzeit des 1999 gewählten Rates am sind 12 Mitglieder ausgeschieden. Wiedergewählt wurden 16 Ratsmitglieder von der CDU 9 Ratsmitglieder, SPD 3 Ratsmitglieder und FWM 4. Das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied ist Herr Norbert Schemer (66 Jahre), der dem Gemeinderat seit dem angehört. Das an Lebensjahren jüngste Gemeinderatsmitglied ist Herr Markus Heintel (27 Jahre), der erstmals in den Gemeinderat gewählt ist. Während dem bisherigen Gemeinderat sechs Frauen als Ratsmitglieder angehörten, sind jetzt fünf Frauen Gemeinderatsmitglied. Namens der gesamten Bürgerschaft dankt Bürgermeister Gregor Eibes allen Damen und Herren Gemeinderatsmitglieder für die Annahme der Wahl und damit für die Übernahme des Ehrenamtes für die Gemeinde. Nach einer kurzen Darstellung über die Organe der Gemeinde, ihre Aufgaben, die Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder verpflichtet Bürgermeister Eibes die neugewählten Ratsmitglieder im Namen der Gemeinde Morbach und weist sie darauf hin, dass sie ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl und durch Recht und Gesetz bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben und an Weisungen und Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden sind. Auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung über die Schweigeund Treuepflicht sowie die Ausschließungsgründe bei Sonderinteresse wird besonders hingewiesen. Zu Punkt 2: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach Beschluss: Die Neufassung der Hauptsatzung wird beschlossen. Beschlussergebnis zu 1-11 und 13-16: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Beschlussergebnis zu 12: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO. Zu Punkt 3: Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Für die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wird folgende Stimmzählkommission gebildet: 1. Michael Nellinger 2. Marcus Heintel 3. Klaus Benz Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Nach Bekanntgabe der bei der Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten zu beachtenden Bestimmungen wird als Kandidat für die Wahl zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten vorgeschlagen: Hans Jung Ergebnis der Abstimmung: Zahl der abgegebenen Stimmzettel 28 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 gültige Stimmzettel 28 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Hans Jung Ja-Stimmen 27 Nein-Stimmen 1 Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Herr Hans Jung zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Hans Jung von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Wahl des 1. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. Vereidigung und Einführung der 1. ehrenamtlichen Beigeordneten entfallen wegen Wiederwahl. Für die Wahl zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wird als Kandidat vorgeschlagen: Felix Assmann Ergebnis der Abstimmung: Zahl der abgegebenen Stimmzettel 28 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 1 Zahl der Stimmenthaltungen 0 gültige Stimmzettel 27 Von den gültigen Stimmzettel entfielen auf Felix Assmann Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen 9 Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt bekannt, dass Herr Felix Assmann zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählt worden sei. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. ehrenamtlichen Beigeordneten gewählte Felix Assmann von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt.

12 Morbach Ausgabe 30/2004 Über die Wahl des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten wurden besondere Niederschriften gefertigt. Vereidigung und Einführung der 2. ehrenamtlichen Beigeordneten entfallen wegen Wiederwahl. Nach ihrer Wahl zum Beigeordneten erklären die Gemeinderatsmitglieder Hans Jung und Felix Assmann, dass sie mit sofortiger Wirkung ihr Mandat niederlegen. Bürgermeister Gregor Eibes verpflichtet daraufhin die beiden Nachrücker Andreas Rösler für Hans Jung und Manuel Blatt für Felix Assmann per Handschlag. Zu Punkt 4: Wahl der Ausschüsse der Gemeinde Morbach Es wird beschlossen, die Mitglieder der Ausschüsse durch offene Abstimmung zu wählen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 25, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Auf gemeinsamen Wahlvorschlag der Gemeinderatsfraktionen der CDU, SPD, Freie Wählergruppe Morbach e.v. (FWM) und GRÜ- NE/WLD werden folgende Personen in die Ausschüsse gewählt: Haupt- und Finanzausschuss (Ratsausschuss) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Rechnungsprüfungsausschuss (Ratsausschuss) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenenthaltungen: 0 Bau- und Liegenschaftsausschuss (Gemischter Ausschuss)

13 Morbach Ausgabe 30/2004 Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenenthaltungen: 0 Forst- und Landwirtschaftsausschuss (Gemischter Ausschuss) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenenthaltungen: 0 Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss (Gemischter Ausschuss)

14 Morbach Ausgabe 30/2004 Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenenthaltungen: 0 Fremdenverkehrsausschuss (Gemischter Ausschuss)

15 Morbach Ausgabe 30/2004 Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenenthaltungen: 0 Umweltausschuss (Gemischter Ausschuss) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenenthaltungen: 0 Werksausschuss (Gemischter Ausschuss) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Sachverhalt: Gemäß 5 Abs. 4 letzter Satz der Hauptsatzung in Verbindung mit 90 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) treten zum Werkausschuss in einem Drittel der Mitgliederzahl Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten hinzu. Die Beschäftigtenvertreter werden vom Gemeinderat auf Vorschlag des Personalrates gewählt. Der Personalrat der Gemeindeverwaltung Morbach hat für die Wahl der Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschlagen (in alphabetischer Reihenfolge): Gauer, Thomas, Klein, Waltraud, Martini, Frank, Marx, Nikolaus, Roth, Markus, Schaaf, Heinrich, Schipka, Katja, Sommer, Ludwig Thömmes, Anita Entsprechend der Festlegung in der Hauptsatzung über die Größe des Werkausschusses (10 Mitglieder) sind vier Beschäftigtenvertreter und vier Stellvertreter zu wählen. Auf gemeinsamen Wahlvorschlag der Gemeinderatsfraktionen der CDU, SPD, Freie Wählergruppe Morbach e.v. (FWM) und GRÜ- NE/WLD werden folgende Beschäftigtenvertreter in den Werkausschuss gewählt:

16 Morbach Ausgabe 30/2004 Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach in die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark Saar-Hunsrück Rheinland-Pfalz e.v. Sachverhalt: Die Gemeinde Morbach ist Mitglied im Verein Naturpark Saar- Hunsrück. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Nach 5 Abs. 1 der Satzung besteht die Mitgliederversammlung aus dem Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Gebietskörperschaften sowie aus jeweils zwei von den Kreistagen und jeweils einem von den Vertretungskörperschaften der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden zu wählenden Vertretern. Somit sind vom Gemeinderat ein Vertreter und ein Stellvertreter für die Mitgliederversammlung zu wählen. Beschluss: Es wird offene Abstimmung beschlossen: Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Es wird folgender Vertreter für die Mitgliederversammlung des Vereins Naturpark-Saar-Hunsrück gewählt: Hans Jung und ein Stellvertreter: Felix Assmann Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 6: Benennung von Personen zur Wahl der Kandidaten für die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier durch den Kreistag Bernkastel-Wittlich Sachverhalt: Nach der Kommunalwahl sind auch die Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft neu zu konstituieren. Nach 16 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes sowie der 5 und 6 der Satzung der Planungsgemeinschaft Region Trier wählt der Kreistag mindestens die Hälfte der in die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft zu entsendenden Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus Vorschlägen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Für den Landkreis Bernkastel-Wittlich sind 10 Vertreter/innen und 10 Stellvertreter/innen zu wählen, so dass aus den Reihen der Vertretungsorgane der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden mindestens 5 Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen in Frage kommen. Nach der bisherigen Regelung hat der Kreistag Bernkastel-Wittlich jeweils 5 Vertreter auf Vorschlag der Fraktionen und der Gebietskörperschaften gewählt. Es ist vorgesehen, die Wahl der Vertreter/innen in die Regionalvertretung auf die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am zu setzen. Am hat der Gemeinderat Morbach dem Kreistag für die Wahl der Vertreter in die Regionalvertretung Bürgermeister Gregor Eibes und als Stellvertreter Felix Assmann vorgeschlagen. Der Kreistag hatte zunächst als ordentliches Mitglied MdL Johannes Berg und Bürgermeister Gregor Eibes als Stellvertreter gewählt. Nach dem Tod von Herrn Berg wurde Bürgermeister Gregor Eibes als Mitglied der Regionalvertretung und Karl-Gerd Seibert, Neumagen-Dhron, als Stellvertreter gewählt. Beschluss: Nach 40 Abs. 5 GemO wird offene Abstimmung beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zur Wahl der Vertreter in die Regionalvertretung durch den Kreistag wird für die verbandsfreie Gemeinde Morbach folgender Vorschlag unterbreitet: Bürgermeister Gregor Eibes Stellvertreter: Felix Assmann Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 7: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach für den Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - Sachverhalt: Nach der vereinbarten Zweckverbandsordnung entsendet die Gemeinde Morbach in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - fünf Vertreter, einschließlich des Bürgermeisters. Somit sind vom Gemeinderat vier Vertreter/-innen zu wählen. Nach den Stärkeverhältnissen der politischen Gruppierungen im Gemeinderat obliegt das Vorschlagsrecht bei der CDU für 3 Vertreter/-innen bei der FWM für 1 Vertreter/-in. Beschluss: Die Wahl der Vertreter erfolgt in offener Abstimmung. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Es werden folgende Vertreter der Gemeinde Morbach in die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - gewählt: 1. Hans Jung (CDU) 2. Lorenz Gemmel (CDU) 3. Hans-Georg Gröber (CDU) 4. Ulrich Mettler (FWM) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 8: Vorschlag zur Wahl des Verbandsvorstehers des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - Sachverhalt: Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos wird von der Zweckverbandsversammlung gewählt. Nach Bildung des Zweckverbandes wurde zunächst Bürgermeister Erwin Lieser, Gemeinde Morbach, zum Verbandsvorsteher gewählt. Am hat der Gemeinderat Morbach die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes beauftragt, für die Neuwahl des Verbandsvorstehers den neuen Bürgermeister der Gemeinde Morbach Gregor Eibes vorzuschlagen. Diesem Vorschlag ist die Verbandsversammlung am gefolgt. Auch nach der Neuwahl des Gemeinderates 1999 wurde von der neuen Verbandsversammlung entsprechend dem Vorschlag des Gemeinderates Morbach Bürgermeister Gregor Eibes als Verbandsvorsteher wieder gewählt. Aufgrund der Lage des Gewerbeparks im Gebiet der Gemeinde Morbach ist es nach verwaltungsseitiger Auffassung sinnvoll und zweckmäßig, wenn auch künftig der Bürgermeister der Gemeinde Morbach die Funktion des Verbandsvorstehers wahrnimmt. Beschluss: Die Vertreter der Gemeinde Morbach in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos - werden beauftragt, für die Neuwahl des Verbandsvorstehers Bürgermeister Gregor Eibes vorzuschlagen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 9: Wahl der Vertreter der Gemeinde Morbach in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wintersport-, Naturund Umweltbildungsstätte Erbeskopf Sachverhalt: Nach 6 Abs. 1 der Verbandsordnung zur Errichtung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf entfallen auf die Gemeinde Morbach vier Vertreter/-innen einschließlich dem Bürgermeister in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes. Entsprechend der Sitzverteilung der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen liegt das Vorschlagsrecht für die drei zu wählenden Vertreter/-innen bei der CDU (2).und der FWM (1). Beschluss: Die Wahl der Vertreter/-innen in der Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Wintersport-, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf erfolgt in offener Abstimmung: Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 In die Zweckverbandsversammlung werden gewählt: 1. Hans-Joachim Rahn (CDU) 2. Hans-Georg Gröber (CDU) 3. Ernst Kramp (FWM) Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 28, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 10: Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Rapperath Morbacher Energielandschaft - MEL - Südbereich ; Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Innerhalb des Projektes MEL - Morbacher Energielandschaft soll die Stromgewinnung aus Sonnenenergie weiter ausgebaut werden. Die für diese Nutzung gut geeigneten Flächen im Süden sollen ausgehend von den vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einem Bebauungsplan belegt werden. Der Bebauungsplan ist Voraussetzung, um auch für Freiflächenanlagen die Vorzugskonditionen zur Einspeisevergütung zu erzielen. Nur so kann die Attraktivität für Investoren hergestellt werden. Gleichzeitig sollen mit dem Bebauungsplan die notwendigen Regelungen getroffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

17 Morbach Ausgabe 30/2004 Der bestehende Bebauungsplan Morbacher Energielandschaft - MEL - Teilbereich 1, der Regelungen zu den bisher errichten Anlagen enthält, geht in der neuen Planung auf. Beschluss: Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Rapperath die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Morbacher Energielandschaft MEL - Südbereich beschlossen. Beschlussergebnis: Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 11: Anfragen und Mitteilungen Anfragen liegen keine vor. Mitteilungen: Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass - die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom für die Sanierung der Kindertagesstätte Morbach einen Zuschuss in Höhe von ,00 Euro bewilligt hat. Der Bewilligung liegen zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ,00 Euro zugrunde. Über die Gewährung eines weiteren Kreiszuschusses in Höhe von ,00 Euro werden die Kreisgremien im Haushaltsjahr 2005 entscheiden. - der Verein Naturpark Saar-Hunsrück mit Schreiben vom für die Erstellung und Installation verschiedener Informationstafeln im Erholungswald Ortelsbruch bei Morbach eine Zuwendung in Höhe von 5.008,00 Euro bewilligt hat. Der Zuwendung liegen Kosten in Höhe von 6.260,00 Euro zugrunde. - die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom eine pauschalierte Zuwendung für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz in Höhe von 7.196,58 Euro bewilligt hat. - von den politischen Gruppierungen im Gemeinderat Morbach die Bildung von Fraktionen und folgende Fraktionsvorsitzenden bzw. Stellvertreter mitgeteilt wurden: CDU: Vorsitzender: Heribert Knob, Hunolstein Stellvertreter: Hildegard Nauerth-Mettler, Wenigerath FWM: Vorsitzender: Achim Zender, Hoxel SPD: Stellvertreter: Hugo Bader, Morbach Vorsitzender: Karlheinz Schneider Stellvertreter: Marcus Heintel GRÜNE/WLD Vorsitzender: Uwe Andretta, Merscheid Stellvertreter: Jutta Decker-Schütz, Bischofsdhron - den nachstehend aufgeführten Ratsmitglieder aus dem Gemeinderat ausgeschieden sind. Bürgermeister Gregor Eibes spricht ihnen namens der Bürgerschaft, der Gemeindeverwaltung und persönlich Dank und Anerkennung aus für die zum Wohle der Gemeinde und ihrer Einwohner geleistete uneigennützige kommunalpolitische Arbeit. Den ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern wünscht er persönlich und ihren Familienangehörigen Glück und Erfolg in den persönlichen Lebensbereichen und erbittet eine gute Zusammenarbeit, sofern nochmals eine Mitgliedschaft in Ortsbeiräten oder gemeindlichen Ausschüssen gegeben ist. Lfd. Name, Vorname Mitgliedschaft im Jahre Nr. Gemeinderat vom - bis 1. Flesch Bernd Thinnes Helmut Hemm Franz Steinmetz Detlef Weber Erwin Schuh Georg ( ) (10) 7. Müllers Erika Dommermuth Willi Dröschel Hans-Jörg Lünemann Winfried Heintel Brigitte ( ) (20) 12. Schrenk Erwin (Beig.) (32) ( ) ) Bürgermeister Gregor Eibes überreicht den anwesenden ausgeschiedenen Ratsmitgliedern die Dankurkunde der Gemeinde Morbach und ein Geschenk. Ortsbeirat Bischofsdhron wählte stellvertretende Ortsvorsteher Ewald Gorges zum neuen Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Bischofsdhron wurde der am gewählte Ortsvorsteher Ewald Gorges von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt und in sein Amt eingeführt. Im Anschluss an die Ernennung des neuen Ortsvorsteher dankte Bürgermeister Gregor Eibes dem ausgeschiedenen Ortsvorsteher Franz Hemm für die geleistete Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks Bischofsdhron. Franz Hemm war seit dem Ortsvorsteher in Bischofsdhron. Seit dem bis zum war er Mitglied des Ortsbeirates Bischofsdhron. 1. Stellvertretender Ortsvorsteher war er vom bis zum Vom bis zum war er Mitglied des Gemeinderates Morbach. In dieser Zeit war er auch Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied in verschiedenen Ausschüssen. Zum 1. Stellvertretenden Ortsvorsteher wurde einstimmig Ralf Niemetz gewählt. Wiedergewählt wurde ebenfalls einstimmig der bisherige 2. Stellvertretende Ortsvorsteher Ulrich Anton. In beiden Fällen gab es keine Gegenkandidaten. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes jeweils die Ernennung der gewählten Personen vor. Der ausgeschiedenen bisherigen stellvertretenden Ortsvorsteherin Rita Marx dankte Bürgermeister Gregor Eibes für die geleistete Tätigkeit als Ehrenbeamtin. Rita Marx war seit dem stellvertretende Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Bischofsdhron. Dem Ortsbeirat Bischofsdhron gehörte sie vom bis zum an. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Ewald Gorges und die beiden stellvertretenden Ortsvorsteher Ralf Niemetz und Ulrich Anton Urlaubsvertretung Ortsvorsteher Winfried Lünemann, Elzerath, Bauernmühle 1, Morbach, und der stellvertretende Ortsvorsteher Andreas Schleder, Elzerath, Senderblick 31, Morbach befinden sich in der Zeit vom bis einschließlich in Urlaub. Während dieser Zeit wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr. 19, Morbach, Tel /710 Gelbe Säcke Gelbe Säcke für Wertstoffe aus Verpackungsresten befinden sich ab sofort in geringer Anzahl unter der Treppe des Haupteinganges des Gemeindehauses und können dort bei Bedarf entnommen werden. gez. Lünemann, OV

18 Morbach Ausgabe 30/2004 Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Elzerath am 06.Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Winfried Lünemann zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Elzerath gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Winfried Lünemann von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein.abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebenso viel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Andreas Schleder Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 5 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 5 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 5 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 4 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Winfried Lünemann: Jastimmen: 4 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Andreas Schleder zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Andreas Schleder durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Ortsbeirat Gonzerath wählte stellvertretende Ortsvorsteher Günter Thömmes zum neuen Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath wurde der am gewählte Ortsvorsteher Günter Thömmes von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Bürgermeister Gregor Eibes dankte dem ausgeschiedenen Ortsvorsteher Felix Assmann für seine rund 25-jährige Tätigkeit als Ehrenbeamter zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks Gonzerath. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Dietmar Thömmes und die beiden stellvertretenden Ortsvorsteher Alex Mettler und Ingolf Herlach. Felix Assmann war seit dem Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Gonzerath. Dem Ortsgemeinderat bzw. Ortsbeirat Gonzerath gehörte er seit dem bis zum an. Seit dem ist er Mitglied des Verbandsgemeinderates bzw. Gemeinderates Morbach. In dieser Zeit war er auch in verschiedenen Ausschüssen tätig, so z.b. vom bis zum im Haupt- und Finanzausschuss. Vom bis zum war er außerdem stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Gemeinderatsfraktion. Seit dem übt Felix Assmann das Amt des 2. ehrenamtlichen Beigeordneten der Gemeinde Morbach aus. Seine besonderen Verdienste wurden am mit der Verleihung der Besonderen Anerkennung der Gemeinde Morbach, am mit der Verleihung der Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz und am mit der Verleihung der Dankurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz gewürdigt. Zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde einstimmig Alex Mettler und zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde ebenfalls einstimmig Ingolf Herlach gewählt! Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung der gewählten Personen vor.

19 Morbach Ausgabe 30/2004 Ortsbeirat Gutenthal wählte stellvertretende Ortsvorsteher Lorenz Gemmel zum neuen Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Gutenthal wurde der am gewählte Ortsvorsteher Lorenz Gemmel von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Bürgermeister Gregor Eibes dankte dem ausgeschiedenen Ortsvorsteher Roland Ehses für die geleistete Arbeit. Roland Ehses war nach dem plötzlichen Tod von Ortsvorsteher Otmar Gauer am zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Gutenthal gewählt worden. Dem Ortsbeirat gehörte er seit dem an. Zum stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Werner Thees mit fünf Stimmen bei zwei Neinstimmen gewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung des gewählten stellvertretenden Ortsvorstehers vor. Bürgermeister Gregor Eibes dankten dem bisherigen 1. stellvertretenden Ortsvorsteher Hermann Bernard für die geleistete Arbeit in diesem Ehrenamt insbesondere auch während der Vertretung des Ortsvorstehers nach dem Tod von Otmar Gauer. Hermann Bernard war seit dem stellvertretender Ortsvorsteher. Dem Ortsbeirat gehörte er vom bis zum und vom bis zum an. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Lorenz Gemmel und den stellvertretenden Ortsvorsteher Werner Thees. Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Gutenthal am 08. Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Lorenz Gemmel zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Gutenthal gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Lorenz Gemmel von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher werden nunmehr benannt: Werner Thees Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 7 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Werner Thees Jastimmen: 5 Neinstimmen: 2 Wahlergebnis Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Werner Thees zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Werner Thees durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung entfallen wegen Wiederwahl.

20 Morbach Ausgabe 30/2004 Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Haag am 07.Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Norbert Schemer zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Haag gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Norbert Schemer von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, zwei stellvertretende Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Georg Marx Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 10 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 10 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 10 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 10 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Georg Marx Jastimmen: 10 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Georg Marx zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Georg Marx durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Für die Wahl zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Helene Mettler Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 11 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 11 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 11 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 11 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Helene Mettler Jastimmen: 11 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Helene Mettler zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird die zur 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählte Helene Mettler durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung der 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung der 2. stellvertretenden Ortsvorsteherin entfallen wegen Wiederwahl.

21 Morbach Ausgabe 30/2004 Zu Punkt 4: Widmung des Platzes am Backhaus, Haag 141 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt den Platz am Backhaus, Haag 141, öffentlich zu widmen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 11, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Ausbau der ehemaligen Bohrgasse; 5.1 Grundsatzbeschluss Beschluss: Sofern alle angrenzenden Grundstückseigentümer durch Abschluss eines Ablösevertrages mit dem Ausbau einverstanden sind, wird beschlossen, die ehemalige Bohrgasse noch in diesem Jahr auszubauen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 11, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Ausbau der ehemaligen Bohrgasse; 5.2 Festlegung der Ausbauart Beschluss: Die ehemalige Bohrgasse soll mit einem Versorgungsstreifen und einer Rinne auf der gegenüberliegenden Straßenseite ausgebaut werden. Beschlussergebnis: Jastimmen: 11, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Heinzerath am 06.Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Friedhelm Schlarp zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Heinzerath gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Friedhelm Schlarp von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Josef Schabbach Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 6 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 6 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 6 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 5 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Josef Schabbach Jastimmen: 5 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Josef Schabbach zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Josef Schabbach durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 4: Zusammenlegungsverfahren Elzerath/Heinzerath; Übernahme der ausgebauten Wege in die Unterhaltungslast der Gemeinde Sachverhalt: Die Teilnehmergemeinschaft Elzerath/Heinzerath hat die im Ausbau- und Finanzierungsplan festgelegten bituminös neu ausgebauten Wege und Auffahrten hergestellt und die Übergabe an die Gemeinde Morbach als Unterhaltungspflichtige nach 42 FlurbG beantragt. Am , fand der Termin zur Übergabe der neu ausgebauten Wege und Auffahrten im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Elzerath/Heinzerath statt. Zu dem Termin war der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft sowie die Gemeinde Morbach und der Ortsvorsteher geladen. Die Übernahme erfolgt zunächst nur für die jetzt neu ausgebauten bituminös befestigten Wege. Im Jahr 2004 erfolgen weitere Wegebaumaßnahmen entsprechend dem Ausbau- und Finanzierungsplan.

22 Morbach Ausgabe 30/2004 Die Wege wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates in die Unterhaltung der Gemeinde Morbach übernommen. Die festgestellten Mängel werden noch beseitigt. Die Gewährleistung gilt bis Ende Die Übernahme durch die Gemeinde Morbach kann somit erfolgen. Der Eigentumsübergang an die Gemeinde Morbach ist im Zusammenlegungsplan geregelt. Beschluss: Dem Gemeinderat wird empfohlen, der Übernahme der im Zusammenlegungsverfahren ELZERATH/HEINZERATH entsprechend dem Ausbau- und Finanzierungsplan ausgewiesenen und neu ausgebauten und bituminös befestigten Wege zuzustimmen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 6, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Ebenfalls einstimmig bei einer Stimmenthaltung wurde Manfred Decker zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wiedergewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung und Amtseinführung der gewählten stellvertretenden Ortsvorsteher vor. Ortsbeirat Hinzerath wählte stellvertretende Ortsvorsteher Hermann Moseler zum neuen Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Hinzerath wurde der am gewählte Ortsvorsteher Hermann Moseler von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Bürgermeister Gregor Eibes dankte dem ausgeschiedenen Ortsvorsteher Georg Sommer für seine Tätigkeit als Ehrenbeamter zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirkes Hinzerath. Georg Sommer war seit dem Ortsvorsteher des Ortsbezirks Hinzerath. Zum stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Franz-Josef Frenzer einstimmig bei einer Stimmenthaltung gewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung des stellvertretenden Ortsvorstehers vor. Der ausgeschiedenen bisherigen stellvertretenden Ortsvorsteherin Elisabeth Steffen dankte Bürgermeister Gregor Eibes für die geleistete Tätigkeit als Ehrenbeamtin. Elisabeth Steffen war seit dem stellvertretende Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Hinzerath. Bis zum gehörte sie dem Ortsbeirat Hinzerath an. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Achim Zender und die stellvertretenden Ortsvorsteher Theo Wagner und Manfred Decker. Ortsbezirk Hundheim Ortsbeirat Hundheim wählte stellvertretende Ortsvorsteher Joachim Gutweiler zum Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Hundheim wurde der am gewählte Ortsvorsteher Joachim Gutweiler von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt. Zum 1. stellvertretende Ortsvorsteher wurde einstimmig Werner Weber und zur 2. stellvertretende Ortsvorsteherin Irene Reichert einstimmig bei einer Stimmenthaltung vom Ortsbeirat wiedergewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes jeweils die Ernennung der gewählten Personen vor. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Ortsvorsteher Hermann Moseler und den stellvertretenden Ortsvorsteher Franz-Josef Frenzer. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Joachim Gutweiler und die beiden stellvertretenden Ortsvorsteher Werner Weber und Irene Reichert. Ortsbeirat Hoxel wählte stellvertretende Ortsvorsteher Achim Zender zum Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Hoxel wurde der am gewählte Ortsvorsteher Achim Zender von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt und in sein Amt eingeführt. Zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung Theo Wagner vom Ortsbeirat wiedergewählt. Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Hunolstein am 08. Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

23 Morbach Ausgabe 30/2004 Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Heribert Knob zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Hunolstein gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Heribert Knob von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja- Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Bernard Norbert Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 5 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 5 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 5 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 5 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Norbert Bernard Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Norbert Bernard zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Norbert Bernard durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Merscheid am 06.Juli Öffentliche Sitzung- Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Wolfgang Martini zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Merscheid gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Wolfgang Martini von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, zwei stellvertretende Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO).

24 Morbach Ausgabe 30/2004 Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Roswitha Bernard Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlraum im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 7 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Roswitha Bernard Jastimmen: 6 Neinstimmen: 1 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Roswitha Bernard zur stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird die zur 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin gewählte Roswitha Bernard durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung der 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung der 1. stellvertretenden Ortsvorsteherin entfallen wegen Wiederwahl. Für die WahI zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Norbert Adam Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlraum im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 6 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Norbert Adam Jastimmen: 6 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Norbert Adam zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Norbert Adam durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung des 2. stellvertretenden Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Ortsbezirk Morbach Ortsbeirat Morbach wählte stellvertretende Ortsvorsteher Hans Jung zum Ortsvorsteher von Morbach ernannt Morbach. In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Morbach wurde der am gewählte Ortsvorsteher Hans Jung von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt und in sein Amt eingeführt. Zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Georg Schuh mit 13 Jastimmen bei zwei Neinstimmen wiedergewählt. Zum neuen 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Erwin Weber mit 14 Jastimmen und einer Neinstimme gewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung und Vereidigung der Gewählten vor. Bürgermeister Gregor Eibes dankte dem ausgeschiedenen 2. stellvertretenden Ortsvorsteher Hans-Georg Gröber für die geleistete Arbeit zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirks Morbach. Hans-Georg Gröber war bereits vom bis und ist seit dem wieder Mitglied des Ortsbeirates Morbach. Das Amt des 2. stellvertretender Ortsvorsteher übte er seit dem aus. Dem Gemeinderat Morbach gehörte er vom bis zum und wieder seit dem an. Seit dem ist er Mitglied verschiedener Ausschüsse der Gemeinde Morbach. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Hans Jung und die beiden stellvertretenden Ortsvorsteher Georg Schuh und Erwin Weber. Vertretung der Ortsvorsteherin Ortsvorsteherin Petra Arend, Morscheid, Bahnhofsweg 93, Morbach, wird in der Zeit vom bis einschließlich vom stellvertretenden Ortsvorsteher Edgar Klein, Morscheid, Bahnhofsweg 593, Morbach, Tel.: 06533/3154, vertreten.

25 Morbach Ausgabe 30/2004 Ortsbeirat Morscheid-Riedenburg wählte stellvertretende Ortsvorsteher Petra Arend zur Ortsvorsteherin ernannt Morbach-Morscheid. In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Morscheid-Riedenburg wurde die am gewählte Ortsvorsteherin Petra Arend von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt. Zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde einstimmig Edgar Klein gewählt. Als 2. stellvertretender Ortsvorsteher wurde ebenfalls einstimmig Norbert Peters gewählt.im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der stellvertretenden Ortsvorsteher vor. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteherin Petra Arend und die beiden stellvertretenden Ortsvorsteher Edgar Klein und Norbert Peters. Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Morscheid-Riedenburg am 12.Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Petra Arend zur Ortsvorsteherin des Ortsbezirks Morscheid-Riedenburg gewählt. In der heutigen Sitzung wird die zur Ortsvorsteherin gewählte Petra Arend von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zur Ehrenbeamtin der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung der Ortsvorsteherin wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, zwei stellvertretende Ortsvorsteher zu wählen. Die Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von der Vorsitzenden zu ziehen. Die Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Klein Edgar Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Die Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt die Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Sie stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 10 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 10 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Die Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 10 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 10 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Edgar Klein: Jastimmen: 10 Neinstimmen: 0 Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Wahlergebnis: Die Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Edgar Klein zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Edgar Klein durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Für die Wahl zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Norbert Peters Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Die Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt die Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 10 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 10 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Die Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

26 Morbach Ausgabe 30/2004 Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 10 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 10 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Norbert Peters: Jastimmen: 10 Neinstimmen: 0 Das Stimmrecht der Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Wahlergebnis: Die Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Norbert Peters zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Norbert Peters durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des 2. stellvertretenden Ortsvorstehern wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Odert am 08. Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Günter Schmitz zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Odert gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Günter Schmitz von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Josef Weyand Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 4 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 4 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 4 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 4 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Josef Weyand Jastimmen: 1 Neinstimmen: 4 Zweiter Wahlgang Da im ersten Wahlgang der Benannten nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, muss die Wahl wiederholt werden ( 40 Abs. 3 GemO, 25 Abs. 5 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher werden nunmehr benannt: 1. Josef Eck 2. Volker Feilen Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Die Wahlhandlung wird in gleicher Weise wie beim ersten Wahlgang durchgeführt. Ergebnis der Abstimmung des zweiten Wahlgangs: Zahl der abgegebenen Stimmzettel 4 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 3 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Josef Eck 2 Volker Feilen 1 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Josef Eck zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Josef Eck durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 4: Löschung eines Wohnplatznamens Sachverhalt: Wohnplätze sind einzelstehende, ständig bewohnte Gebäude oder Gebäudegruppen, die in der Regel vom übrigen bebauten Gemeindegebiet räumlich getrennt liegen. Durch die fortgeschrittene Bebauung ist eine räumliche Trennung des Wohnplatzes Oderter Hof zur bebauten Ortslage nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wurde der Oderter Hof bei der im September 2003 durchgeführten Neunummerierung der Ortslage

27 Morbach Ausgabe 30/2004 mit Einführung von Straßennamen in die Blasiusstraße mit eingebunden. Die Wohnplatzeigenschaften sind daher nicht mehr erfüllt. Anträge auf Verleihung oder Änderung von Namen und Bezeichnungen für Gemeinden und Gemeindeteile bedürfen eines Beschlusses des Gemeinderates. Wohnplätze sind Gemeindeteile mit besonderen Merkmalen. Gemäß 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Ortsbeirat abschließend über die Benennung der öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken innerhalb des Ortsbezirkes. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung des Wohnplatznamens Oderter Hof bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu beantragen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 4 Neinstimmen: 0 Stimmenthaltungen: 1 Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Rapperath am 7. Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Egon Schabbach zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Rapperath gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Egon Schabbach von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, zwei stellvertretende Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher werden nunmehr benannt: Baumgart Arthur Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 6 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Jastimmen: 6 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Arthur Baumgart zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Arthur Baumgart durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Für die Wahl zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher werden nunmehr benannt: Spies Franz-Josef Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.

28 Morbach Ausgabe 30/2004 Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 7 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Jastimmen: 6 Neinstimmen: 0 Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht gemäß 36 Abs. 3 GemO. Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Franz-Josef Spies zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Franz-Josef Spies durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des 2. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Zu Punkt 4: Löschung eines Wohnplatznamens Sachverhalt: Wohnplätze sind einzeln stehende, ständig bewohnte Gebäude oder Gebäudegruppen, die in der Regel vom übrigen bebauten Gemeindegebiet räumlich getrennt liegen. Durch die fortgeschrittene Bebauung ist eine räumliche Trennung des Wohnplatzes Haus Martini zur bebauten Ortslage nicht mehr gegeben. Aus diesem Grund wurde der Wohnplatz Haus Martini bei der im Mai 2003 durchgeführten Neunummerierung der Ortslage mit Einführung von Straßennamen in die Straße Am Großen Herrgott mit eingebunden. Die Wohnplatzeigenschaften sind daher nicht mehr erfüllt. Anträge auf Verleihung oder Änderung von Namen und Bezeichnungen für Gemeinden und Gemeindeteile bedürfen eines Beschlusses des Gemeinderates. Wohnplätze sind Gemeindeteile mit besonderen Merkmalen. Gemäß 3 Abs. 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Ortsbeirat abschließend über die Benennung der öffentlichen Straßen, Plätze und Brücken innerhalb des Ortsbezirkes. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Löschung des Wohnplatznamens Haus Martini bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu beantragen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 7, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Zu Punkt 5: Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Morbach im Ortsbezirk Rapperath Morbacher Energielandschaft - MEL - Südbereich ; Aufstellungsbeschluss Sachverhalt : Innerhalb des Projektes MEL - Morbacher Energielandschaft soll die Stromgewinnung aus Sonnenenergie weiter ausgebaut werden. Die für diese Nutzung gut geeigneten Flächen im Süden sollen ausgehend von den vorhandenen Photovoltaikanlagen mit einem Bebauungsplan belegt werden. Der Bebauungsplan ist Voraussetzung, um auch für Freiflächenanlagen die Vorzugskonditionen zur Einspeisevergütung zu erzielen. Nur so kann die Attraktivität für Investoren hergestellt werden. Gleichzeitig sollen mit dem Bebauungsplan die notwendigen Regelungen getroffen werden, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Der bestehende Bebauungsplan Morbacher Energielandschaft - MEL - Teilbereich 1, der Regelungen zu den bisher errichteten Anlagen enthält, geht in der neuen Planung auf. Beschluss: Dem Gemeinderat wird empfohlen, für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Morbacher Energielandschaft - MEL - Südbereich zu beschließen. Beschlussergebnis: Jastimmen: 7, Neinstimmen: 0, Stimmenthaltungen: 0 Vertretung der Ortsvorsteherin Ortsvorsteherin Daniela Petry, Wederath, Keltenstr. 16, Morbach, wird in der Zeit vom bis einschließlich vom stellvertretenden Ortsvorsteher Dieter Blatt, Wederath, Oligswiese 10, Morbach, Tel: 06536/283, vertreten. Liebe Mitbürger/innen, wie Sie sicher bereits erfahren haben, habe ich am das Amt der Ortsvorsteherin in Wederath angenommen.die große Unterstützung während der Ortsbeiratswahl hat mich zu diesem Schritt ermutigt. Auf diesem Wege möchte ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanken und nun die Interessen unseres Ortes vertreten. Ein herzliches Dankeschön geht an meinen Vorgänger, Günther Fetzer, der 10 Jahre das Amt inne hatte. Ich möchte seine Arbeit nun weiterführen zum Wohle unserer Dorfgemeinschaft. Daniela Petry, Ortsvorsteherin Daniela Petry zur Ortsvorsteherin von Wederath gewählt Ortsbeirat wählte Ortsvorsteher und Stellvertreter Da für die Ortsvorsteherwahl am für den Ortsbezirk Wederath kein Wahlvorschlag eingereicht worden war, musste der Ortsbeirat Wederath in der konstituierenden Sitzung den Ortsvorsteher wählen. Bei einer Stimmenthaltung wurde einstimmig Daniela Petry zur neuen Ortsvorsteherin gewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung der neuen Ortsvorsteherin vor. Bürgermeister Gregor Eibes dankte dem ausgeschiedenen Ortsvorsteher Günther Fetzer für seine Tätigkeit als Ehrenbeamter zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Ortsbezirk Wederath. Günther Fetzer war seit dem Ortsvorsteher. Vom bis zum gehörte er dem Ortsbeirat Wederath an. Das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers übte er vom bis zur Wahl als Ortsvorsteher am aus. Zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde bei einer Stimmenthaltung einstimmig Guido Flesch gewählt. Als 2. stellvertretender Ortsvorsteher wurde einstimmig Dieter Blatt gewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers vor. Da der zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Dieter Blatt nicht anwesend war, erfolgt dessen Ernennung zu einem späteren Zeitpunkt. Bürgermeister Gregor Eibes dankte dem bisherigen 2. stellvertretenden Ortsvorsteher Joachim Degen für seine Tätigkeit als Ehrenbeamter. Joachim Degen gehört dem Ortsbeirat Wederath seit dem an und wurde am zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteherin Daniela Petry und den stellvertretenden Ortsvorsteher Guido Flesch.

29 Morbach Ausgabe 30/2004 Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates sweiperath am 07.Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Wilhelm Feilen zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Weiperath gewähit. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Wilhelm Feilen von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, zwei stellvertretende Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Hans-Georg Stein Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftfiihrer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 7 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Hans Georg Stein: Jastimmen: 7 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Hans-Georg Stein zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 1. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Hans-Georg Stein durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung des 1. stellvertretenden Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Für die Wahl zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Edgar Bernard Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 7 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 7 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schrifthührer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 7 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 0 Demnach gültige Stimmzettel 7 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Edgar Bernard Jastimmen: 7 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Edgar Bernard zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Edgar Bernard durch Bürgerrneister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des 2. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.

30 Morbach Ausgabe 30/2004 Zum stellvertretenden Ortsvorsteher wurde einstimmig bei einer Stimmenthaltung Günter Erz vom Ortsbeirat wiedergewählt. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung und Amtseinführung des Gewählten vor. Ortsbeirat Wenigerath wählte stellvertretenden Ortsvorsteher Hildegard Nauerth-Mettler zur Ortsvorsteherin ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Wenigerath wurde die am gewählte Ortsvorsteherin Hildegard Nauerth- Mettler von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt und in ihr Amt eingeführt. Zum stellvertretende Ortsvorsteher wurde mit fünf Stimmen Thomas Jakobs vom Ortsbeirat gewählt. Der Gegenkandidat Alfons Zeimentz erhielt zwei Stimmen. Im Anschluss an die Wahl nahm Bürgermeister Gregor Eibes die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Gewählten vor. Dem ausgeschiedenen bisherigen stellvertretenden Ortsvorsteher Rudolf Schweigerer dankte Bürgermeister Gregor Eibes für die geleistete Tätigkeit als Ehrenbeamter. Rudolf Schweigerer war seit dem stellvertretender Ortsvorsteher und seit dem bis zum Mitglied des Ortsbeirates Wenigerath. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteherin Hildegard Nauerth-Mettler und den stellvertretenden Ortsvorsteher Thomas Jakobs. Ortsbeirat Wolzburg wählte stellvertretenden Ortsvorsteher Rudolf Frenzer zum neuen Ortsvorsteher ernannt In der konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Wolzburg wurde der am gewählte Ortsvorsteher Rudolf Frenzer von Bürgermeister Gregor Eibes ernannt, vereidigt und in sein Amt eingeführt. Im Anschluss an die Ernennung des neuen Ortsvorstehers dankte Bürgermeister Gregor Eibes dem bisherigen Ortsvorsteher Alois Späder für die geleistete Arbeit. Alois Späder war seit dem Ortsvorsteher des Ortsbezirks Wolzburg. Mitglied des Ortsbeirates Wolzburg war er vom bis zum Vom bis zum war er Schiedsmann der ehemaligen Ortsgemeinde Wolzburg. Das Amt des stellvertretenden Ortsvorstehers übte Alois Späder vom bis zum aus. Außerdem war er vom bis zum Mitglied des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach. Für seine Verdienste erhielt er am die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz, am die Besondere Anerkennung der Gemeinde Morbach und am die Dankurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz. Unser Foto zeigt Bürgermeister Gregor Eibes, Ortsvorsteher Rudolf Frenzer und den stellvertretenden Ortsvorsteher Günter Erz. Unterrichtung über die konstituierende Sitzung des Ortsbeirates Wolzburg am 12.Juli Öffentliche Sitzung - Zu Punkt 1: Verpflichtung der Ratsmitglieder Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Gregor Eibes die Ratsmitglieder per Handschlag namens der Gemeinde Morbach. Zu Punkt 2: Ernennung des Ortsvorstehers, Vereidigung und Einführung in das Amt Bei der Ortsvorsteherwahl am wurde Rudolf Frenzer zum Ortsvorsteher des Ortsbezirks Wolzburg gewählt. In der heutigen Sitzung wird der zum Ortsvorsteher gewählte Rudolf Frenzer von Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt, vereidigt und in das Amt eingeführt. Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Zu Punkt 3: Wahl des/der stellvertretenden Ortsvorsteher/s, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt Es wird einstimmig beschlossen, einen stellvertretenden Ortsvorsteher zu wählen. Der Vorsitzende weist zunächst darauf hin, dass der stellvertretende Ortsvorsteher gemäß 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung ( 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen. Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, der am Tage der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei ( 76 i.v.m. 53 a GemO). Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Jastimmen wie Neinstimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vor-

31 Morbach Ausgabe 30/2004 geschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist ( 25 Abs. 6 GeschO). Für die Wahl zum stellvertretenden Ortsvorsteher wird nunmehr benannt: Günter Erz Den Ortsbeiratsmitgliedern werden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener grauer Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgehändigt. Zur Stimmabgabe wird die Zeit von Uhr bis Uhr bestimmt. Der Vorsitzende fordert die Ortsbeiratsmitglieder zur Abgabe der Stimmzettel in dieser Zeit auf. Zur Ausfüllung der Stimmzettel steht eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkt in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärt der Vorsitzende die Abstimmung als beendet. Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung 5 Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich 5 Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschläge werden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmt mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben. Der Vorsitzende nimmt sodann die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschlägen und liest den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkt auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen. Ergebnis der Abstimmung Zahl der abgegebenen Stimmzettel 5 Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel 0 Zahl der Stimmenthaltungen 1 Demnach gültige Stimmzettel 4 Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf Günter Erz: Jastimmen: 4 Neinstimmen: 0 Wahlergebnis: Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Günter Erz zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei. Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen. Im Anschluss an die Wahl wird der zum stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Günter Erz durch Bürgermeister Gregor Eibes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt. Über die Ernennung des stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt. Vereidigung und Einführung des stellvertretenden Ortsvorstehers entfallen wegen Wiederwahl. Förderverein Freiwillige Feuerwehr Bischofsdhron Am ist ab Uhr ein Arbeitseinsatz an der Grillhütte geplant. Über helfende Hände würde sich der Vorstand freuen. Jahreshauptversammlung Unsere Jahreshauptversammlung findet am um Uhr im Feuerwehrhaus statt. ich immer hin zur Therapie. Andere Kinder berichteten auch von ihren Therapiestunden und es entwickelte sich ein lebhaftes Gespräch. Kinder, die noch keine Therapieerfahrungen gesammelt hatten, wollten wissen, was mit ihren Freunden dort geschieht und wie es in dieser Praxis aussieht. Nach Rücksprache mit Frau Mutsch, lud diese die Vorschulkinder zu einem Besuch ein. Die Kinder erzählen: - Die Schaukel war am schönsten, die hat nach allen Seiten gewackelt. - Wir durften in alle Räume und viel ausprobieren. - Fr. Mutsch hat uns ein Märchen vorgelesen, dazu mussten wir Bilder suchen. - Auch am Computer konnten wir Punkte miteinander verbinden. - Mit Pfeilen haben wir auf einen Kreis geworfen. - Es hat Spaß gemacht, das Seil hochzuklettern und am Seil zu schaukeln. - Ich konnte mich auf eine Schildkröte stellen und damit gehen, die hat ganz viel gewackelt. - Die Frauen waren sehr nett, sie haben uns Plätzchen und Getränke angeboten. In der Ergotherapie werden behandelt, Kinder mit Entwicklungsund Wahrnehmungsstörungen. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Praxisteam, das diesen interessanten Besuch ermöglichte. Kindergarten Merscheid Vorschulkinder besuchen die Praxis für Ergotherapie Was ist eigentlich eine Therapie? fragte Saskia, als die Vorschulkinder von Zahnarzt Faber zur Eisdiele wanderten und Nele auf die Ergotherapiepraxis von Frau Mutsch zeigte und erzählte Da geh Eine Ära geht zu Ende Rektor Karl Mutsch tritt in den Ruhestand Mit Karl Mutsch verlässt ein unersetzlicher Pädagoge die Morbacher Schullandschaft. Nach 39 Jahren Schuldienst ausschließlich in Morbach hat er nun das Rentenalter erreicht und wird zum Bedauern der Eltern, Schüler und Lehrer der ganzen Einheitsgemeinde im nächsten Schuljahr die Geschicke der Hauptschule Kurfürst Balduin nicht mehr leiten. Doch dieser ungewöhnliche Mensch, dieser ungewöhnliche Lehrer, dieser ungewöhnliche Schulleiter, wie Karl Mutsch von den zahlreichen Rednern immer wieder hochachtungsvoll genannt wurde, hat im Vorfeld sein Haus gut bestellt, wie der Regierungsschulrat Her-

32 Morbach Ausgabe 30/2004 bert Klein in seiner Laudatio anerkennend feststellte. Dadurch ist seinen Nachfolgern der Weg zu einer erfolgreichen Arbeit geebnet. Auch Bürgermeister Gregor Eibes stellte treffend fest, dass Rektor Karl Mutsch die Hauptschule Morbach in seinen unermüdlichen Bemühungen wie kein anderer geprägt habe. Halbheiten und Oberflächlichkeiten sind ihm fremd meinte er, und es wird mehr als schwer sein, ihn zu ersetzen, denn Karl Mutsch ist Karl Mutsch und es wird keinen zweiten geben. Zahlreiche weitere Redner der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde, der Kirchen, wo er auch ehrenamtlich tätig ist, der Gemeinde und der Bundeswehr, der er immer noch als Major der Reserve angehört und an deren Wehrübungen er noch regelmäßig teilnimmt, ergriffen das Wort. Dabei wurde einmal mehr deutlich, wie viele Funktionen und Aufgaben Karl Mutsch verantwortungsvoll und in seiner äußerst korrekten und bescheidenen Art ausfüllte. Die Personalratsvorsitzende Marianne Peifer griff auf nicht ganz ernst gemeinte Art Karl Mutschs Vorliebe für Zahlen auf und zeigte, wie der scheidende Rektor seine Umgebung geprägt habe. Danach ließ sie das ganze Kollegium Herrn Mutsch je eine Flasche Weizenbier, sein Lieblingsgetränk, mit einer von jedem Kollegen gestalteten Etikett überreichen. Das Etikett wurde jeweils für alle sichtlich auf eine Leinwand projiziert. Der Lehrer Albrecht Joerg nahm unter dem Titel Die Karls-Saga in einem selbstverfassten Gedicht zahlreiche Eigen- und Besonderheiten des scheidenden Rektors auf die Schippe, was für viel Heiterkeit und Applaus sorgte. Auch Mitglieder des Elternbeirates verabschiedeten sich mit einem auf Karl Mutsch passend umgeschriebenen Gedicht, wobei sie ihn mit allerlei Utensilien für sein bevorstehendes Rentnerdasein ausstatteten. Mit musikalischen Einlagen der Schulband und des Schulorchesters, dem auch ehemalige Schüler angehörten, mit dem Besentanz Stomp der vor kurzem entlassenen Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen, mit einem aufwändigen Schattentheater der 6. Klassen wurden die ca. 350 Gäste im Morbacher Festsaal in dieser mehrstündigen, von vielen Reden geprägten und doch kurzweiligen und für den scheidenden Rektor Karl Mutsch angemessenen würdigen Abschiedsfeier bestens unterhalten. Durch das Programm führte gekonnt und mit zahlreichen Anekdoten gewürzt der Lehrer Manfred Armbruster. Am Schluss ergriff Herr Mutsch noch einmal das Wort. Anstatt den verdienten Dank aller in Ruhe entgegenzunehmen, dankte er nun seinerseits nochmals seinen zahlreichen Weggefährten, was seine trotz aller Verdienste bescheidene Art wiederum anschaulich dokumentierte. gez. Theo Wagner (Lehrer) Volkshochschule Morbach Die Volkshochschule Morbach bietet nach den Sommerferien eine Reihe neuer Kurse an. Computer: Kurs-Nummer: K-19/1 04/05 Thema: Einführung I in Excel (Anfänger) Dozent: Christian Mutsch Kurstag: Mittwochs, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 01. September 2004 Lernziel: Überall wo Zahlen und Daten miteinander in Beziehung gebracht werden müssen (Spesenabrechnungen, Projektkalkulation, Stundenerfassung, etc.) kommt das Tabellenkalkulationsprogramm Excel zum Einsatz. In diesem Kurs sollen wesentliche Eigenschaften von Excel erarbeitet werden, z. B. Aufbau des Excelbildschirms, Menüsteuerung, Aufbau und Bearbeitung von Tabellenblättern, Arbeitsmappen, etc. Kurs-Nummer: K-20/1 04/05 Thema: Einführung II in Excel (Fortgeschrittene) Dozent: Christian Mutsch Kurstag: Mittwochs, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr Beginn: 01. September 2004 Lernziel: In diesem Kurs sollen weiterführende Anwendungen erarbeitet werden, deshalb sollte der Besuch der Einführungsveranstaltung Voraussetzung und die Themen des Anfängerkurses bekannt und beherrscht sein. Dieser Kurs beinhaltet die Wiederholung und Vertiefung der Grundkenntnisse, Verknüpfung von Tabellen, Daten sortieren und filtern, Datenbankfunktionen und je nach Fortschritt weiterführende bzw. vertiefende Themen. Kurs-Nummer: K-25/1 04/05 Thema: Internet für Einsteiger Dozent: Peter Geisenhainer Kurstag: Donnerstag, 18:30 bis 20:00 Uhr Beginn: 02. September 2004 Lernziel: Das Internet erfreut sich zunehmender Beliebtheit und ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Damit auch Sie in Zukunft dieses Medium nutzen können, bekommen Sie in diesem Kurs anhand des Microsoft Internet Explorers 6.0 gezeigt, welche Möglichkeiten Ihnen das Internet bietet. Themen sind u. a. der Aufbau eines Internet - Explorers, drauflos surfen, die gezielte Suche nach Informationen mit Hilfe von Suchmaschinen, en mit Outlook Express und Downloaden von Dateien, Bildern, Texten. Kurs-Nummer: K-21/1 04/05 Thema: Einführung I in Access (Anfänger) Dozent: Christian Mutsch Kurstag: Montags, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 06. September 2004 Lernziel: Datenspeicherung, Datenverwaltung und Strukturierung - das sind die Einsatzbereiche von Access. Sowohl persönliche als auch geschäftliche Daten lassen sich mit geringem Aufwand speichern, katalogisieren und anschließend nach vielen Gesichtspunkten auswerten. Private Anwendungen (wie beispielsweise die Bücher-, CD-Videokatalogisierung/Überwachung, etc.) und komplexe geschäftliche Anwendungen (wie beispielsweise das Rechnungswesen, inkl. Lieferanten- und Kundenbetreuung, etc.) lassen sich gleichermaßen komfortabel durch die Anwendung in Access realisieren. In diesem Einführungskurs sollen die Grundlagen für einen sinnvollen Umgang mit Access erlernt werden. Kurs-Nummer: K-22/1 04/05 Thema: Einführung in Html (Erstellung von Internetpräsenzen) Dozent: Christian Mutsch Kurstag: Montags, 20:15 Uhr bis 21:45 Uhr Beginn: 06. September 2004 Lernziel: Heute ist der Begriff Internetpräsenz (Webpräsenz, Homepage) aus dem Leben - sowohl im privaten, aber vor allem auch im geschäftlichen Bereich - nicht mehr wegzudenken. In diesem Einführungskurs sollen Grundkenntnisse im Umgang mit dem Medium Internet, in Bezug auf die Verwirklichung eines eigenen Internetauftritts, geschaffen werden. Den Schwerpunkt bildet das Erlernen und die Anwendung, Programmierung von Html (HypertextMarkupLanguage) in einer entsprechenden Programmierumgebung (Freeware). Die erklärt auch die Tatsache, dass vorhandene Grundkenntnisse im Umgang mit dem Computer (EDV) vorhanden sein sollten. Kurs-Nummer: K-23/1 04/05 Thema: Windows XP für Einsteiger I Dozent: Peter Geisenhainer Kurstag: Dienstags, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 07. September 2004 Lernziel: Dieser Kurs wendet sich an Teilnehmer ohne jegliche Vorkenntnisse am PC, die dessen Umgang erlernen möchten. Den Teilnehmern soll eine eventuell vorhandene Angst vor dem Computer genommen werden und sie befähigen, selbstständig mit dem Betriebssystem WINDOWS XP umgehen zu können. Dieser Kurs umfasst u. a. die Gewöhnung an den Computer (Übungen im Umgang mit Maus, Startbildschirm, Arbeiten mit Fenstern), Erstellen, drucken und speichern von Dokumenten mit dem Programm WORDPAD und verwalten von Dokumenten mit dem WINDO- WS-EXPLORER. Kurs-Nummer: K-30/1 04/05 Thema: Versteigern und Ersteigern bei EBAY Dozent: Peter Geisenhainer Kurstag: Dienstags, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 02. November 2004 Lernziel: EBAY ist in aller Munde. Hier kann man günstig ein Schnäppchen machen oder seine alten CDs oder Bücher verkaufen. Auch für Sammler von Briefmarken, Münzen, Ü-Ei-Figuren

33 Morbach Ausgabe 30/2004 usw. ist EBAY eine wahre Fundgrube. Dieser Kurs soll Ihnen eine Einführung in EBAY geben. Sie lernen, wie man sich anmeldet, wie man etwas ersteigert und wie man etwas versteigert. Der Kurs informiert auch über schwarze Schafe in EBAY und woran man sie erkennt. Kurs-Nummer: K-26/1 04/05 Thema: WORD 2002 für Einsteiger I Dozent: Peter Geisenhainer Kurstag: Donnerstags, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 04. November 2004 Lernziel: Die Textverarbeitung gehört zu den am meisten genutzten Programmen am PC. Mittlerweile lassen sich nicht nur Texte mit Word verarbeiten, sondern auch Tabellen, Grafiken oder Fotos. Das Programm WORD 2002 ist Bestandteil des OFFICE XP, kann aber auch einzeln erworben werden. Der WORD 2002-Kurs ist eine sinnvolle Weiterführung des WINDOWS XP-Einsteigerkurses I. Kurs-Nummer: K-31/1 04/05 Thema: Digitale Bildbearbeitung Dozent: Peter Geisenhainer Kurstag: Dienstag, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 30. November 2004 Lernziel: Dieser Kurs richtet sich an Personen, die digitale Bilder von einer Digitalkamera mit dem PC weiter bearbeiten wollen. In diesem Kurs lernen Sie, wie Bilder von der Kamera auf den PC übertragen werden und wie man diese dann bearbeiten kann. Dazu zählen u. a. das Retuschieren des Roten-Augen-Effekts, das Einstellen von Helligkeit, Kontrast und Farbsättigung sowie das Erstellen von Fotomontagen. Des Weiteren lernen Sie, wie sie Bilder alt aussehen lassen oder mit dekorativen Rahmen versehen können. Außerdem erfahren Sie, wie man schon bei der Aufnahme eines Fotos typische Fehler vermeiden kann. Für diesen Kurs sind Grundkenntnisse im Umgang mit WINDWOS unbedingt Voraussetzung. Sprachen In der heutigen Zeit sind Fremdsprachen sehr wichtig, sie sind sowohl im privaten, als auch im beruflichen Umfeld nicht mehr wegzudenken. Um Ihnen beim Erlernen einer Fremdsprache zu helfen, bietet die Volkshochschule folgende Kurse an: Kurs-Nummer: K-04/1 04/05 Thema: Englisch für Anfänger Dozent: Albrecht Jörg Kurstag: Dienstags, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Beginn: 07. September 2004 Lernziel: Ziel dieses Kurses ist der Aufbau eines Grundwortschatzes und einfacher sprachlicher Strukturen zur Bewältigung von Alltagssituationen. Kurs-Nummer: K-05/1 04/05 Thema: Englisch für Anfänger 3 Dozent: Albrecht Jörg Kurstag: Dienstags, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Beginn: 07. September 2004 Lernziel: Dieser Kurs beinhaltet die Erweiterung des Wortschatzes, Festigung grammatischer Strukturen und Arbeit an englischen Texten zur Förderung der Sprechfähigkeit. Kurs-Nummer: K-08/1 04/05 Thema: Französisch für Fortgeschrittene I Dozent: Gisela Mutsch Kurstag: Dienstags, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Beginn: 05. Oktober 2004 Lernziel: Dieser Kurs ist die Weiterführung des Anfängerkurses 2003/2004. Er beinhaltet die Erweiterung des Wortschatzes und grammatischer Strukturen, Förderung des Lese- und Hörverständnisses, sowie die Förderung der Sprechfähigkeit. Kurs-Nummer: K-09/1 04/05 Thema: Französisch für Fortgeschrittene II Dozent: Gisela Mutsch Kurstag: Donnerstags, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Beginn: 07. Oktober 2004 Lernziel: Dieser Kurs ist die Weiterführung des Kurses 2003/2004. Er beinhaltet die Auffrischung und Vertiefung von Grundkenntnissen, Wiederholung grammatischer Strukturen und Ausbau des Lese- und Hörverständnisses. Kurs-Nummer: K-06/1 04/05 Thema: Englisch für Fortgeschrittene Dozent: Wendy Klesius Kurstag: Dienstags, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Beginn: 12. Oktober 2004 Lernziel: Der Kurs dient zur Erweiterung des Wortschatzes, Vertiefung und Erweiterung grammatischer Strukturen und Arbeiten an Texten. Kurs-Nummer: K-07/1 04/05 Thema: Englisch für Anfänger III Dozent: Wendy Klesius Kurstag: Dienstags, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Beginn: 12. Oktober 2004 Lernziel: Die Kursteilnehmer sollen durch Hören, Sprechen und Lesen in die Fremdsprache eingeführt werden, damit sie sich verständigen können. Bewegung, Entspannung und Sport Kurs-Nummer: K-15/1 04/05 Thema: Meditation und Entspannung (Feldenkrais) Dozent: A. Neuberger-Schatz Kurstag: Dienstag, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Beginn: 31. August 2004 Lernziel: In diesem Kurs wird nach der Feldenkrais-Methode Entspannungs- und Bewegungsarbeit zum Erhalt von Wohlgefühl und Lebensfreude erlernt und praktiziert. Meditation stärkt das Immunsystem, baut chronischen Stress ab und stärkt die Gesundheit, macht selbstbewusst und froh und harmonisiert die Psyche. Die Übungen, ein bewusstes Training aller Funktionen, der geistigen wie der körperlichen, sollen die Anstrengungen bei Bewegung verringern helfen. Kurs-Nummer: K-10/1 04/05 Thema: Die 15 Ausdrucksformen des Taiji-Qigong Dozent: Alois Anselment Kurstag: Sonntags jeweils ab 09:00 Uhr Termin: 26. September 2004 und 10. Oktober 2004 Lernziel: Qigong sind meditative gesundheitsfördernde Übungen der traditionellen chinesischen Medizin (TCM). Die Übungen haben zum Ziel, die Lebensfunktionen zu regulieren, regenerieren und zu stärken. Die Übungen werden im Sitzen, Stehen und Gehen durchgeführt. Kurs-Nummer: K-11/1 04/05 Thema: Autogenes Training für Kinder von 8-13 Jahren Dozent: Christa Buschbaum Kurstag: Donnerstags, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr Beginn: 04. November 2004 Lernziel: Das Autogene Training ist eine einfache und natürliche Möglichkeit, im Alltag zur Ruhe zu kommen, zu entspannen, neue Kraft zu schöpfen. Die Übungen helfen uns mit Situationen, die uns körperlich und seelisch belasten, besser umzugehen. Ziel dieses Trainings ist, die ganzheitliche Gesundheit des Menschen aus eigener Kraft zu erhalten. Kurs-Nummer: K-13/1 04/05 Thema: Grundkurs Autogenes Training Dozent: Christian Mutsch Kurstag: Donnerstags, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Beginn: 04. November 2004 Lernziel: Das Autogene Training ist eine einfache und natürliche Möglichkeit, im Alltag zur Ruhe zu kommen, zu entspannen, neue Kraft zu schöpfen. Die Übungen helfen uns mit Situationen, die uns körperlich und seelisch belasten, besser umzugehen. Ziel dieses Trainings ist, die ganzheitliche Gesundheit des Menschen aus eigener Kraft zu erhalten. Kurs-Nummer: K-17/1 04/05 Thema: Tanzen für Anfänger Dozent: Winfried Kettern Kurstag: Dienstags, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Beginn: 02. November 2004 Lernziel: Dieser Kurs will allen tanzfreudigen Menschen die wichtigsten Gesellschaftstänze zeigen. Dabei wird nicht das Welttanzprogramm gelehrt, sondern Tänze, die man anlässlich der üblichen Tanzveranstaltungen (Vereinsfeste, Kirmes) auch tanzen kann: Foxtrott, Disco-Fox, Cha Cha Cha, Jive (Rock n Roll) und Rumba. Tanzen soll Ausdruck von Freude sein. Deshalb ist das wichtigste Ziel, Spaß am Tanzen zu finden. Dazu gehört die Sicherheit, das Gelernte später auf der Tanzfläche umsetzen zu können, unterschiedliche Rhythmen zu erkennen und diese mit verschiedenen Schrittkombinationen tanzen zu können. Kurs-Nummer: K-18/1 04/05 Thema: Tanzen für Fortgeschrittene Dozent: Winfried Kettern Kurstag: Dienstags, 20:00 Uhr bis 21:30 Uhr Beginn: 02. November 2004 Lernziel: Tänzer/innen, die über solide Grundkenntnisse beim Foxtrott, Disco-Fox, Cha Cha Cha und Jive verfügen, lernen zu diesen Tänzen weitere Figuren und Techniken. Hinzu kommen neue Tänze wie Rumba, Tango, Samba, langsamer Walzer und Wiener Walzer. Mit zunehmender Schrittsicherheit werden die Teilnehmer auch eine gute Tanzhaltung lernen.

34 Morbach Ausgabe 30/2004 Kreatives Gestalten und Handarbeit Kurs-Nummer: K-03/1 04/05 Thema: Nadelfilzen - Ein altes Handwerk neu entdeckt Dozent: Edith Schommer Kurstag: Dienstags, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Beginn: 02. November 2004 Lernziel: Im Allgemeinen bringt man Filzen mit Wolle, warmen Wasser und Seife in Verbindung. Doch beim Filzen mit der Nadel bleibt alles trocken, daher kann es überall bequem ausgeführt werden. Lassen Sie sich von dieser neuen Technik begeistern und überraschen. Sie können ohne viel Aufwand und mit einfachen Arbeitsmitteln schöne Dekorationen herstellen. Ob als kleines Mitbringsel, als Überraschung zum Kindergeburtstag oder als jahreszeitliche Dekoration können Sie anderen und sich selbst viel Freude bereiten. Kurs-Nummer: K-32/1 04/05 Thema: Häkeln und Stricken wie zu Omas Zeiten Dozent: Frau Bastian Kurstag: Mittwochs, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Beginn: 08. September 2004 Lernziel: In diesem Kurs können Sie Dekorationen wie Häkeldecken, Kerzenbänder, Tischdeko (auch schon für Weihnachten) erstellen. Außerdem Schals in verschiedenen Variationen mit dem neuen Garn (Scala + Brazilia), Mützen und gehäkelte Halsketten. Wirtschaft Kurs-Nummer: K-01/1 04/05 Thema: Buchführung für Anfänger Dozent: Peter Weisser Kurstag: Donnerstags, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr Beginn: 16. September 2004 Lernziel: Dieser Kurs beinhaltet die Einführung in die doppelte Buchführung nach Industriekontenrahmen. Vortragabende Thema: Naturdenkmäler im Trier Land Dozent: Karl-Josef Prüm Kurstag: Donnerstag, den 07. Oktober 2004, 20:00 Uhr Lernziel: Vielen Bewohnern des Hunsrücks ist es oft gar nicht bewusst, in welch schöner Umgebung sie wohnen. Die Mittelgebirgslandschaft mit den zahlreichen engen Bachschluchten sowie den benachbarten romantischen Tälern von Mosel und Saar beherbergt eine große Zahl von ausgewiesenen, geschützten Naturdenkmälern. Dazu zählen einzigartige Bäume und Baumalleen ebenso wie markante Felsformationen und versteckte Wasserfälle des Raumes Mosel-Südwest-Hunsrück auf der Leinwand lebendig - das Ganze eingebunden in Geschichten und Legenden, die sich um die Denkmäler ranken. Rückfragen und Anmeldungen richten Sie bitte an die Gemeindeverwaltung Morbach, VHS, Edith Petry, Tel /71-103, epetry@morbach.de, Fax / Hunsrückhaus am Erbeskopf Veranstaltungsübersicht Datum, Veranstaltung, Dauer, Preis, Sonstiges Fr., , Uhr Kinder-Ferienprogramm Mit Karte und Kompass unterwegs..., ca. 3,5 Stunden, 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 8-12 Jahre, ca. 6 km So., , Uhr Uhr, Kinderkleider- und Kinderspielsachen-Flohmarkt, ganztags, Kuchenspende oder 5,00 pro Tisch, Anmeldung erforderlich, Tische (1,70 m x 0,70 m) werden gestellt. So., , Uhr Uhr Sommerfest am Erbeskopf ganztags, Veranstalter: Hunsrückhaus, Skiclub Deuselbach, Naturpark Saar-Hunsrück, Urlaubsregion Thalfang Di., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Wir tümpeln..., ca. 2 Stunden, 3,00 p.p., 8.00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 5-11 Jahre Mi., ,10.00 Uhr Kinder-Ferienprogramm Auf den Spuren der wilden Tiere des Waldes, ca. 3 Stunden, 3,00 p.p, 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 6-11 Jahre Mi., , Uhr geführte Wanderung Der höchste Hunsrückbuckel, ca. 3 Stunden, 3,00, Anmeldung erforderlich, gutes Schuhwerk, 6 km, z.t. recht steil (Skipiste) Do., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Käfer, Asseln, Krabbeltiere, ca. 3 Stunden, 3,00 p. P., 8.00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 5-11 Jahre Fr , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Mit Karte & Kompass unterwegs, ca. 3,5 Stunden, 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 8-12 Jahre, ca. 6 km Di., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Wir tümpeln..., ca. 2 Stunden, 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 5-11 Jahre Mi., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Den Wald mit allen Sinnen erleben, 3 Stunden, 3,00 p.p., 8,00 Familien, Alter 4-7 Jahre Do., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Käfer, Asseln, Krabbeltiere..., ca. 3 Stunden, 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 5-11 Jahre Fr., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Mit Karte & Kompass unterweg, ca. 3,5 Std., 3,00 p.p., 8,00, Anmeldung erforderlich, Alter 8-12 Jahre, ca. 6 km Fr., , Uhr, Geführte Wanderung Per pedes um den Erbeskopf 1-3 Std., kostenlos, die Dauer richtet sich nach dem Wetter So., , Uhr, geführte Wanderung Der höchste Hunsrückbuckel, ca. 3 Std., 3,00, Anmeldung erwünscht, festes Schuhwerk Di., , Uhr, Kinder-Ferienprogramm Wir tümpeln ca. 2 Std., 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 5-11 Jahre Mi., , Uhr Kinder-Ferienprogamm Auf den Spuren der wilden Tiere des Waldes, 3 Std., 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 6-11 Jahre Do., , Uhr Kinder-Ferienprogramm Käfer, Asseln, Krabbeltiere, ca. 3 Std. 3,00 p.p., 8,00 Familien, Anmeldung erforderlich, Alter 5-11 Jahre Informationen und Anmeldung beim Hunsrückhaus, Am Erbeskopf, Deuselbach, Telefon , Fax , hunsrueckhaus@t-online.de Arbeitsgericht Trier Der Gerichtstag des Arbeitsgerichts Trier findet am im Gebäude des Amtsgerichts Bernkastel, Brüningstr. 30, Bernkastel- Kues, statt. Barmer Ersatzkasse Die BARMER Ersatzkasse Bernkastel-Kues hält jeden Montag in der Zeit von bis Uhr Sprechstunden in Morbach ab. Die Sprechstunden finden im Schulungsraum des DRK, Bahnhofstraße 53 (Eingang Raiffeisenstraße) statt. Ihr Bez.-Schornsteinfegermeister informiert: Die gesetzliche Immissionsschutzmessung für Öl-. u. Gasheizungen wird ab dem In folgenden Strassen in dem Ort Morbach durchgeführt: Mühlenweg, Schmausemühle, Kapellenweg, Im Oldenburg, Am Kirchbaum, Hochwaldstr., Tannenweg, Birkenfelderstr., Reitergasse, Bornweg, Auf dem Sand, Auf der Huhf, Kleeweg, In der Noh, Auf dem Lauborn, Auf der Hohldreff, Höhenweg. Im Schollenfeld, Am Bildchen, Neustrasse, Saarstr., Breiters Kreuz, Zur Lay, Gartenfeld, Jugendherbergstr., Gerberweg, In der Lauwiese, Bernkastelerstr., Kirchwies, Bremerwiese, Bischofsdhronerstr., Lerchenweg, Am Weißenstein. Die Betreiber werden gebeten, die Heizungen vorher Warten zu lassen, um Beanstandungen und damit kostenpflichtige Nachmessungen zu vermeiden. Robert Knöppel, Bez. Schornsteinfegermeister Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel Raupentag der Praktiker Am 4. August 2004 findet in Ürzig ein praktischer Weinbautag mit dem Thema Raupen im Steilhang statt. An diesem Tag werden Raupen von 3 verschiedenen Anbietern im direkten Vergleich zu beobachten sein. Im Vordergrund der Vorführung stehen die Neuerungen und technischen Ausführungen der einzelnen Fabri-

35 Morbach Ausgabe 30/2004 kate, besonders in Hinsicht auf den hydrostatischen Antrieb und deren Auswirkungen für die praktische Anwendung im Steilhang. Neben der Grizzly-Raupe werden die Raupen der Firmen Niko und Geier zu sehen sein, die mit Standartanbaugeräten ausgerüstet sein werden. Dabei wollen wir nicht versäumen, uns bei den Weingütern zu bedanken, die ihre Maschinen, Räumlichkeiten und letztendlich ihre Arbeitszeit für diese Vorführung zur Verfügung gestellt haben. In Einzelnen sind dies: - Weingut Rebenhof, Ürzig (Geier-Raupe) - Weingut Storck, Traben-Trarbach (Grizzly-Raupe) - Weingut Schmitges, Erden (Niko-Raupe) Treffpunkt der Veranstaltung ist das Weingut Rebenhof (Inh. Johannes Schmitz), Hüwel 3, Ürzig, Uhr, 4. August 2004 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Porten (06531/ ) oder Herrn Oster (06531/ ) vom Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel in Bernkastel-Kues. Über ein reges Interesse seitens der Winzer würden wir uns sehr freuen. Kreisjugendamt Bernkastel-Wittlich Sprechstunden des Kreisjugendamtes Bernkastel-Wittlich durch Frau Müller in Morbach finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache im Rathaus in Morbach statt. Frau Müller ist zu erreichen unter der Tel.-Nr /14281 Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz Nur Fliegen ist schöner Freier Flug über Rheinland-Pfalz und das Saarland mit dynamischen Karten auf CD-ROM Zu Hause starten zum Flug über Rheinland-Pfalz und das Saarland, ohne Tickets oder Flugschein das bietet jetzt die neue CD- ROM Top50 des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz (LVermGeo) in ihrer vierten Auflage. Richtung, Geschwindigkeit und Neigungswinkel des imaginären Fliegers sind dabei frei wählbar, ebenso wie Start und Ziel. Die Fliegerei ist ein echtes Highlight, aber die CD kann noch viel mehr. erklärt Lothar Hünerfeld, Vertriebsleiter beim LVermGeo. Die Top50 enthält alle amtlichen topographischen Karten 1:50000 der beiden Bundesländer Rheinland-Pfalz und Saarland. Höhenprofile und 3D-Ansichten zeigen die dritte Dimension und Zeichenfunktionen erlauben selbst Einsteigern die Erstellung eigener Themen-Karten. Mit dem virtuellen Flug kann der Anwender das Gelände erheblich einfacher interpretieren und die gewonnenen Eindrücke in die Planung von Wanderungen und Ausflügen einfließen lassen. Für Profis ist zusätzlich eine GPS- und Datenbankanbindung realisiert. So lassen sich Wander- und Fahrradrouten, die der Anwender selbst am Bildschirm plant, über die GPS-Schnittstelle in einen handelsüblichen GPS-Empfänger für die Navigation vor Ort übertragen. Auch umgekehrt sind die mit einem GPS-Empfänger aufgezeichneten Strecken in die Top50 importierbar. Der Anwender erhält anschließend genaue Angaben über die Länge und die Höhenunterschiede des zurückgelegten Streckenverlaufs. Die CD kostet 44,- inkl. MwSt. und ist im Buch- und Kartenhandel (ISBN ), bei den örtlichen Vermessungs- und Katasterämtern sowie beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15, Koblenz, Tel.: 0261 / , Fax: 0261 / , Internetshop: www. Ivermgeo. rlp.de/shop erhältlich. Weitere Hinweise und Erläuterungen sind im Internet unter zu finden. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Der Gerichtstag des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz findet am im Gebäude des Arbeitsgerichtes Trier, Dietrichstr. 13, Trier, statt. LVA Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz Rentensteuer: Was das Alterseinkünftegesetz für Rentner bedeutet Ab Januar 2005 gilt: 50 Prozent der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerpflichtig. Mit einem stufenweisen Einstieg in die so genannte nachgelagerte Besteuerung wird die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen nicht unterschiedlich besteuert werden dürfen, umgesetzt. Für die Mehrzahl der Rentner wird sich nichts ändern, teilt die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz mit. Liegen keine Nebeneinkünfte vor, werden Rentner im Jahr 2005 wegen des Grundfreibetrages und des Sonderausgabenabzuges erst steuerbelastet, wenn die gesetzliche Bruttojahresrente mehr als Euro (Alleinstehende) bzw. mehr als Euro (Verheiratete) beträgt. Über dieser Grenze liegen meist nur Haushalte mit Zusatzeinkünften aus Betriebsrenten, Zinsen, Mieten oder Pachten. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass nach dem neuen Recht zunächst etwa 23 Prozent der Rentner Steuern zahlen müssen - bisher sind rund 14 Prozent aller Rentenempfänger steuerpflichtig. Wichtig ist: Um den maßgebenden Besteuerungsanteil zu bestimmen, ermittelt das Finanzamt ab 2005 für jeden Rentner einen festen persönlichen Rentenfreibetrag, der für die gesamte Laufzeit des Rentenbezuges gilt. Für bisherige Rentenbezieher und Rentenempfänger mit Rentenbeginn bis Jahresende 2004 wird der Rentenfreibetrag dauerhaft auf 50 Prozent der Bruttojahresrente 2005 festgesetzt - somit sind 50 Prozent der Bruttorente zu versteuern. Der steuerpflichtige Anteil wird für Rentner, die 2006 oder später in Rente gehen, stufenweise erhöht, bis bei einem Rentenbeginn ab dem Jahr 2040 die Renteneinkünfte mit 100 Prozent steuerpflichtig sind. Auskünfte hierzu erhalten Sie von der LVA Rheinland-Pfalz, Speyer und ihren Auskunfts- und Beratungsstellen sowie am kostenfreien Servicetelefon der LVA unter der Rufnummer Diagnose Alkoholabhängigkeit - und dann?? Eine hohe Zahl an Menschen in der Bundesrepublik Deutschland hat Probleme mit Alkohol. Allein in Rheinland-Pfalz waren im Jahr 2002 nach Schätzungen des zuständigen Landesministeriums Menschen alkoholabhängig, Menschen zeigten ein missbräuchliches Trinkverhalten und weitere Menschen wiesen einen Alkoholkonsum auf, der die eigene Gesundheit gefährdet. Ein Beispiel ist der 38-jährige Peter. Nach der Trennung von seiner Partnerin begann Peter, vermehrt Alkohol zu trinken. Zunächst ein Glas, dann mehrere Gläser Wein, zunehmend abends allein und verborgen vor Freunden und Bekannten. Er glaubte, durch das berauschende Gefühl besser abschalten und die Einsamkeit, die ihn seit der Trennung von seiner Partnerin überfiel, bewältigen zu können. Mit der Zeit reichten zwei bis drei Gläser nicht mehr und schließlich trank er bereits morgens. Der Weg in die Abhängigkeit war damit vorgezeichnet, denn Peter war irgendwann nicht mehr in der Lage, auch nur einen Tag auf Alkohol zu verzichten. Das starke Verlangen und die Nervosität, die er spürte, wenn er nichts trank, zwang ihn zum erneuten Griff zur Flasche. Er musste seine täglichen Rationen erhöhen, um sich zu beruhigen. Sein Leben, seine Gedanken drehten sich nur noch um Alkohol, er verlor den Kontakt zu Freunden und gefährdete seinen Arbeitsplatz. Sein Arbeitgeber machte ihm in einem Gespräch deutlich, dass er das Beschäftigungsverhältnis nur aufrecht erhalten könne, wenn Peter sich behandeln lässt. Nach der Entgiftung und der Kontaktaufnahme mit einer Suchtberatungsstelle zur Klärung weiterer Schritte beantragte Peter bei der LVA Rheinland-Pfalz eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Mit Hilfe der Beratungsstelle konnte er die notwendigen Unterlagen (Formblattantrag, ärztliches Gutachten und Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle) einreichen. Da er die versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung erfüllte, wurde die notwendige Entwöhnungsbehandlung auch bewilligt. Die Rehabilitation Abhängigkeitskranker richtet sich auf den ganzen Menschen und bezieht neben dem Körper auch die Psyche und das soziale Umfeld mit ein. Entsprechend werden in der Entwöhnungsbehandlung z. B. ärztliche Behandlung, Psychotherapie, Angehörigengespräche, arbeitsplatzbezogene und berufsintegrierende Maßnahmen, Freizeit- und Sportangebote, Gesundheitsbildung sowie Entspannungstechniken jeweils passgenau auf den Einzelfall zugeschnitten. Nach erfolgreichem Abschluss der Rehabilitation konnte Peter seine Beschäftigung fortsetzen. Seither ist er trocken und besucht bei einer Suchtberatungsstelle regelmäßig die ambulante Nachsorge, die die LVA Rheinland-Pfalz finanziell fördert, und eine Selbsthilfegruppe. Peter war im Jahr 2003 einer von 1467 abhängigkeitskranken Rehabilitanden der LVA Rheinland-Pfalz, die von einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung profitiert haben. Die Betroffenen gewinnen ihr Selbstwertgefühl zurück und haben eine neue Lebensperspektive frei von Suchtmitteln; kurz: das Leben ist wieder lebenswert. Auch volkswirtschaftlich gesehen, lohnt die Re-

36 Morbach Ausgabe 30/2004 habilitation Abhängigkeitskranker, da die Folgekosten einer Abhängigkeitserkrankung, z. B. Kosten im Gesundheitssystem, Beitragsausfälle in der Sozialversicherung oder frühzeitige Verrentung, reduziert oder vermieden werden können. Weitere Information zu dem Thema Rehabilitation Abhängigkeitskranker erhalten Sie auf unserer Internetseite unter unter dem Button Rehabilitation - Rehabilitation Abhängigkeitskranker. Naturpark Saar-Hunsrück Aktuelle Veranstaltungsvorschau Naturpark Saar-Hunsrück Tag / Datum / Veranstaltung / Zeit, Treffpunkt (TP), Preis, Veranstalter (V)... Di., , Kinder-Workshop Expedition ins Erdreich mit dem Team des Naturpark Saar-Hunsrück (Anmeldung erforderlich), Uhr, TP: NPSH Informationszentrum Hermeskeil, 3 /Erw., 1,50 /Kind bzw. 8 /Familie, Referentin: Nadja Molitor, Anja Weiß, V: NPSH, Info und Anmeldung: 06503/ Mi., , Expedition Auf den Spuren der wilden Tiere - Kinder (6-11 Jahre) und Familien sind den Tieren im Wald auf der Spur (Anmeldung erforderlich), Uhr, TP: Hunsrückhaus am Erbeskopf, 3 /Person bzw. 8 /Familie, Referent: Michael Veeck, V: Hunsrückhaus am Erbeskopf, Forstamt Dhronecken in Koop, mit NPSH, Info und Anmeldung: 06504/778 Do., , Führung durch den Zauberwald Elfen und Gnome im Hunsrück für Erwachsene und Kinder (Anmeldung erforderlich), Uhr, TP: Parkplatz gegenüber Gasthaus Ruppenthal in Oberhambach, 3 /Erw., 1 /Kind bzw. 6 /Familie, Referenten: Anne Meier, Egon Jüngst, V: Forstamt Birkenfeld in Koop, mit NPSH, Info und Anmeldung: 06782/ Fr., , Workshop Papierschöpfen für Familien und Kinder ab 4 Jahren (Anmeldung erforderlich), ca Uhr, TP: NPSH Informationszentrum Weiskirchen, 5 /Erw., 3 /Kind bzw. 9 /Familie (inkl. Material), Referentin: Ruth Pauken, V: Werkstatt Rumpelstilz und NPSH, Info und Anmeldung: 06872/ So., , Wanderung Denk mal Ruwertal in ein ganz besonderes Tal für Kinder wie Erwachsene, Uhr, TP: Winkels Bauernstube in Geizenburg, 3 /Erw. bzw. 1 /Kind, V: Arbeitskreis GästeführerInnen Südwest-Hunsrück, Tourist-Informationen Ruwer und Hochwald-Ferienland in Koop, mit NPSH, Info: 06589/1044 oder 0651/ So., , Wanderung über den Steinbrecherweg durch die Steinbrüche von Honzrath, ca Uhr, TP: Kathreinenplatz/Dorfplatz in Beckingen-Honzrath, kostenlos, Referent: Herr Jörg Lenhof, V: Heimatverein Honzrath und NPSH, Info: 06835/7650 Weitere Informationen im Informationszentrum Naturpark Saar- Hunsrück, Trierer Str. 51, Hermeskeil, Tel /9214-0, Polizeipräsidium Trier Polizeiinspektion Morbach 1. Fahren ohne Fahrerlaubnis Bei einer Laserkontrolle am Freitag Morgen auf der Hunsrückhöhenstraße bei Hochscheid wurde ein Fahrzeug gemessen, dass die zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 25 km/h überschritten hatte. Als der Fahrzeugführer, ein 42jähriger Mann aus dem Raum Bad Kreuznach, seinen Führerschein vorlegen sollte, gab er an, er habe keinen; Auf Nachfragen stellte sich dann heraus, dass der Mann seit sieben Jahren keine Fahrerlaubnis mehr hat und seit diesem Zeitpunkt ständig von zuhause zur Arbeitsstelle in Rüsselsheim fährt. 2. Raser auf der B269 Bei einer Laserkontrolle der PI Morbach am Freitag Nachmittag auf der B269 zwischen Birkenfeld und Morbach fuhr ein 21 jähriger in die Kontrolle, der bei erlaubten 100 km/h mit 162 km/h gemessen wurde. Neben einem vierwöchigen Fahrverbot muss der Raser mit einer saftigen Geldbuße und 4 Punkten in Flensburg rechnen. 3. Trunkenheitsfahrt Am Freitag Abend gegen Uhr fiel dem Beamten ein Fahrzeug auf, dass auf der Hunsrückhöhenstraße im Bereich Morbach- Gutenthal unsicher geführt wurde. Beim Fahrzeugfahrer, einem 45- jährigen Mann aus einer Gemeinde im Bereich Morbach wurde bei der anschließenden Kontrolle deutlicher Alkoholeinfluss festgestellt. Da er absolut fahruntüchtig war, wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein beschlagnahmt. 4. Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss Am frühen Samstag Morgen wurde der PI Morbach ein Verkehrsunfall im Bereich Hochscheid gemeldet. Ein Fahrzeug war auf einer Nebenstraße von der Fahrbahn abgekommen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Beamten dann fest, dass der Fahrzeugführer, ein 19jähriger Mann, deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt. 5. Sachbeschädigung in Morbach In der Nacht zum Samstag randalierten gegen Uhr mehrere Jugendliche im Bereich der Bahnhofstraße in Morbach. Einer oder mehrere dieser Jugendlichen (in der Gruppe war auch ein ca. 17jähriges Mädchen mit langem schwarzem Haar) warfen einen großen Blumentopf um, der zerbrach. Weiterhin wurde hierdurch die Eingangsstufe zu einem Friseurgeschäft beschädigt. Der Sachschaden beträgt ca. 500 Euro. Zeugen, die zu diesem Vorfall Angaben machen können, werden gebeten, sich bei der Polizei Morbach unter Telefon 06533/ zu melden. 6. Verkehrsunfallflucht Am Samstag Morgen zwischen Uhr und Uhr ereignete sich auf dem Parkplatz des Möbelhauses Schuh in Morbach ein Verkehrsunfall, bei dem ein Fahrzeugführer beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigte. Anschließend fuhr der Fahrzeugführer weiter, ohne sich um den entstandenen Sachschaden (ca Euro) zu kümmern. Am Unfallort konnten blaue Lacksplitter gesichert werden. Die Polizei Morbach sucht jetzt nach einem blauen PKW, der vermutlich hinten rechts beschädigt sein müsste. Hinweise auf den Unfallverursacher bitte an die Polizei Morbach unter Telefon 06533/ Schlägerei auf dem Busbahnhof Morbach Am Samstag Nachmittag gegen Uhr wurde der Pl eine Schlägerei auf dem Busbahnhof in Morbach gemeldet. Bei Eintreffen der Beamten wenige Minuten später konnte nur noch ein an der Schlägerei beteiligter Mann angetroffen werden. Der andere Beteiligte hatte bereits das Weite gesucht. Da der am Busbahnhof angetroffene Mann stark unter Alkoholeinfluss stand und weitere Körperverletzungen zu befürchten waren, wurde er in den Gewahrsam eingeliefert. Bei der Sachverhaltsaufnahme bemerkten die Beamten, dass an der Telefonzelle am Busbahnhof eine Glasscheibe eingeworfen worden war. Dies geschah offenbar erst kurz vor oder nach den Körperverletzungen. Zeugen dieser Körperverletzungen bzw. der Sachbeschädigung werden gebeten, sich bei der PI Morbach (Tel.: 06533/9374-0) zu melden. Bei einer erneuten Überprüfung des Busbahnhofes wurden dann gegen Uhr festgestellt, dass dort mehrere Jugendliche ein Saufgelage veranstalteten Ihnen wurde das weitere Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt und ein Platzverweis erteilt. 8. Verkehrsunfall mit Motorradfahrer Glück hatte ein Motorradfahrer aus einer nahen Hunsrückgemeinde bei einem Verkehrsunfall am Samstag, gegen Uhr. In der Gemarkung Odert fuhr er mit seinem Krad in der Schalesbach bergan. In einer Linkskurve geriet er mit seinem Motorrad infolge nicht angepasster Geschwindigkeit nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die Leitplanke Das Motorrad schlitterte quer über die Fahrbahn und blieb im Straßengraben gegenüber liegen. Weder der Fahrer noch sein als Sozius mitfahrender 13 jähriger Sohn wurden verletzt. Das noch fast neue Motorrad wurde jedoch total beschädigt Es entstand Sachschaden von ca Euro. Ralf Linn, PHK Herzlichen Glückwunsch! Wir gratulieren und wünschen alles Gute Herrn Ernst Rösler, geb , Gonzerath, Hauptstr. 23 zur Vollendung des 80. Lebensjahres Frau Anna Nauert, geb , Gutenthal, Am Brühlbach 9, zur Vollendung des 83. Lebensjahres Frau Maria Thees, geb , Morscheid-Riedenburg, St. Cuno 21, zur Vollendung des 93. Lebensjahres Frau Hildegard Hort, geb , Gutenthal, Zum Wendehammer 10, zur Vollendung des 81. Lebensjahres Herrn Gerhard Trepke, geb , Morbach, Bahnhofstr. 55 zur Vollendung des 91. Lebensjahres

37 Morbach Ausgabe 30/ jähriges Altersjubiläum in Morbach Am vollendet Frau Elise-Lotte Döring geb. Brandt, wohnhaft Raiffeisenstr 4, Morbach ihr 90. Lebensjahr. Frau Döring wurde am in Dauer, Uckermark, geboren Vertreter der Gemeinde Morbach und des Ortsbezirks Morbach werden die Glückwünsche und Präsente der Gemeinde Morbach sowie des Ortsbezirks Morbach überbringen. Zum runden Geburtstag von Frau Elise-Lotte Döring gratulieren 2 Kinder, 2 Schwiegerkinder, 4 Enkelkinder und 4 Urenkelkinder. Möge Frau Döring ein gesegneter Lebensabend beschieden sein. 95jähriges Altersjubiläum in Morbach Am vollendete Frau Helena Schwarz geb. Pineder, wohnhaft Auf der Huhf 50, Morbach ihr 95. Lebensjahr. Frau Schwarz wurde am in Neu Kalonija geboren. Vertreter der Gemeinde Morbach und des Ortsbezirks Morbach werden die Glückwünsche und Präsente der Gemeinde Morbach sowie des Ortsbezirks Morbach überbringen. Zum 95. Geburtstag von Frau Helena Schwarz gratulieren Tochter Viktoria, Enkelkind Elena mit Anatoli, 3 Urenkelkinder, 2 Ururenkelkinder Möge Frau Schwarz ein gesegneter Lebensabend beschieden sein. JSG Idarwald Bambini (Morscheid) Erfreulicherweise können wir in dieser Saison auch mit einer Bambini-Mannschaft an den Start gehen. Das Training der Bambini findet jeden Freitag um Uhr auf dem Sportplatz in Morscheid statt. Bei den Bambini spielen Jungen und Mädchen der Geburtsjahrgänge 1998 bis Interessierte Eltern melden sich bitte bei den Betreuern Oliver Ertz ( Tel.: ), Thomas Schuh (Tel.: 1343) oder Oliver Wetzorke (Tel.: ). Oder kommt doch einfach am Freitag auf dem Sportplatz vorbei und macht mit! FC Bischofsdhron 1964 e.v. Saisonvorbereitung und Gemeindepokal-Turnier Am Samstag findet um Uhr ein weiteres Testspiel unserer 1. Mannschaft gegen Krückelborn in Bischofsdhron statt. Am kommenden Sonntag nimmt unsere Mannschaft am Gemeindepokal in Rapperath teil. Spielpartner sind hier in der Gruppe 2 die SG Baldenau (Spielbeginn: h - 1 x 20 min.) und die SG Dhrontal/Haag (16.50 h). Training ist in der kommenden Woche am Dienstag und Donnerstag, jeweils um Uhr in Bischofsdhron. Wanderfreunde Bischofsdhron e.v. Der Verein für die ganze Familie Wanderer sind frohe Leute, auch bei Hagel, wie man weiß. Selbst bei Regen macht es Freude, Wanderer sind immer heiß. IVV Bei den Wanderungen in Baar/Wanderath, Bingen mit Start in Sprendlingen, Taben-Roth und Stromberg sind wir am 24./25. Juli angemeldet. Gemeinsame Abfahrt: Samstag 06:30 Uhr Baar/Wanderath (Zuschuss) Samstag 13:00 Uhr Bingen (Zuschuss) Sonntag 06:30 Uhr Taben-Roth Stromberg m. Marathon n.vereinb. Wandern am Mittwoch Am 28. Juli sind wir in Griesborn, mit Start von 08:00-18:00 Uhr, angemeldet. Gemeinsame Abfahrt: 06:30 und 13:00 Uhr. Überraschungsfahrt Am Sonntag, dem 19. September 04 findet unsere diesjährige Überraschungsfahrt statt. Die Ganztagesfahrt (ca. 15 Std.) hat einige Höhepunkte zu bieten und verspricht einen erlebnisreichen Tag. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Zahlreiche Anmeldungen liegen bereits vor. Anstehende Termine August Bergwanderwoche im Watzmanngebiet 05. September Fahrgeldauszahlung im Vereinslokal 19. September Überraschungsfahrt (Anmeldung erforderlich) 07. November Vorwanderung in Bischofsdhron 13./14. IVV-Wanderung in Bischofsdhron November 2-Tagefahrt Kraichgau (Anmeldung erforderlich) Sportverein Gonzerath Abteilung Alte Herren Ergebnis vom Wochenende: SPIELFREI Nächstes Spiel: Samstag, den , Gemeindepokal in Rapperath Der Bürgerverein Häja Rotmatten Einladung An alle Jungen und Mädchen die dieses Jahr aktiv an unserer Kappensitzung mitgemacht haben. Wie versprochen machen wir am Samstag, dem , von bis Uhr den Grillnachmittag auf dem Sportplatz. Wenn ihr kommen wollt, dann meldet euch bis zum , bei Carina Merten (Tel ) oder Heike Marx (Tel. 1616) an. Wir freuen uns auf euer Kommen. MV Haag 1978 e.v. Am kommenden Sonntag, findet am Weiher von Stefan Nisius die jährliche Grillparty statt. Eingeladen sind alle Aktiven mit Begleitung. Für Mittagessen und Kaffee & Kuchen ist gesorgt. Bei schlechtem Wetter wird die Party ins Sportlerheim verlegt. Die Sommerpause ist vom Ab sofort auch im Internet unter Unsere nächste Musikprobe ist am Freitag, dem um Uhr im Gemeindehaus in Bischofsdhron. Am Samstag, dem spielen wir ein Ständchen zur goldenen Hochzeit Gorges-Zerwes um Uhr vor dem Gemeindehaus in Bischofsdhron. Treffen aller Musiker in Uniform ist bereits um Uhr. Wir bitten alle Musiker pünktlich und vollzählig zu erscheinen. Sportschützenclub Hubertus Haag 1979 e.v. Dienstplan Schützenhaus Samstag Uhr Eberhard Gerhard u. Ertz Clemens Sonntag Uhr Martini Ewald u.schemer Werner Uhr Ziemski Klaus Uhr Bohr H.-G.

38 Morbach Ausgabe 30/2004 Montag Ende Bogenabteilung Mittwoch Uhr Gauer Albert u.bernard Heribert Freitag Ende Bogenabteilung Deutsche Meisterschaft LG. Görg Reinhold hat sich mit 392 Ringen u.platz 3 bei der Landesmeisterschaft für die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften qualifiziert. Herzlichen Glückwunsch u. Gut Schuss! Sprengstofferlaubnisschein Wir weisen nochmals darauf hin, das einige Sprengstofferlaubnisscheine zur Verlängerung anstehen.die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden. Termin Am Samstag ab Uhr findet ein Helferfest statt. Alle Helfer,die zum Gelingen des Jubiläumsfestes 25 Jahre SSC beigetragen haben, sind herzlich eingeladen! Die Rasselbande Eine Eltern-Kind-Gruppe des Deutschen Kinderschutzbundes Hallo Eltern! Auch wir machen eine kleine Sommerpause! Aber so ganz ohne Krabbelgruppe können unsere Kids ja dann doch nicht. Wir treffen uns in den Ferien aber erst nachmittags ab Uhr an folgenden Treffpunkten: Donnerstag, 29. Juli Spielplatz Ortelsbruch Donnerstag, 05. August Spielen und planschen (bei Linus und Zoe ) Sonntag, 15. August Familientag Donnerstag, 26. August Bauernhofcafe/Hunolsteiner Hof Termin zum Vormerken: Sonntag August Familientag im Ortelsbruch. Wir treffen uns ab Uhr an der Grillhütte im Ortelsbruch, ca Uhr gemeinsames Mittagessen (Grillfleisch, Salate etc.), ca Uhr Kaffee/Kakao und Kuchen... und natürlich ganz viel spielen, spielen, spielen... Natürlich sind auch unsere Kindergartenkids bzw. ehemaligen Krabbelkinder herzlich eingeladen mit uns mitzufeiern. Also packt Mama und Papa bei der Hand und nix wie hin... - anmelden nicht vergessen (Anja, Tel ) zwecks Koordination von Getränken, Salaten, Kuchen etc. Wichtig: Bitte Teller, Besteck, Gläser, Tassen etc. für Mittagessen und Kaffeetrinken mitbringen. Sein Fleisch bringt wie besprochen jeder selbst mit. Für Kuchen, Salate und Nachtisch haben wir eine Liste erstellt (Koordination siehe oben). Wir sind eine Spielgruppe des Deutschen Kinderschutzbundes und treffen uns jeden Donnerstag, ab Uhr, im Gemeindehaus in Hundheim. Gemeinsam singen, tanzen, spielen, basteln und turnen wir, knüpfen neue Kontakte und haben einfach Spaß miteinander. Informationen über uns bekommt ihr von: Tina Kollmann-Steinmetz (Tel.: 5878), Michaela Paul (Tel: 1202) oder Anja Vogt- Nau (Tel.: ). SG Baldenau Vorbereitung Saison 2004/2005 Samstag :30 Uhr Raiffeisenpokal in Oberkirn (16:30 Uhr Spiel gegen SG Idarwald) Sonntag :00 Uhr Gemeindepokal in Rapperath (Bitte bei der SG Rapperath/Merscheid Gegner und Spielbeginn nachlesen) Dienstag :00 Uhr Training in Hinzerath Donnerstag Training wird kurzfristig entschieden. Freitag :15 Uhr Trainingsspiel gegen Lieser in Hinzerath Samstag :00 Uhr Trainingsspiel gegen Monzelfeld in Hinzerath Bitte zu jedem Training Lauf- und Fußballschuhe mitbringen. Nachfolgende Termine werden an dieser Stelle bekannt gegeben. Dauerkarten Auch für die kommende Saison werden selbstverständlich wieder Dauerkarten angeboten. Bestellungen nehmen die Vorstandsmitglieder Thomas Eck und Winfried Beichert entgegen. Bambinitreff Unter der Federführung der JSG Idarwald soll eine Bambinimannschaft ihre ersten sportliche Schritte machen. Es ist deshalb vorgesehen, jeweils samstags, ab 10:00 Uhr auf dem Sportplatz in Hinzerath den jüngsten Kickern das Fußballeinmaleins beizubringen. Alle interessierten Eltern sollten die Gelegenheit wahrnehmen, mit ihrem Nachwuchs mal vorbeizukommen. SV Hundheim Sanierung des Sportplatzes und Aufstellen einer Flutlichtanlage Die Zuleitung zum Bassin wurde in der vergangenen Woche weitestgehend wieder hergestellt. In dieser Woche wird dafür noch ein Schacht an der Quelle errichtet. Des weiteren müssen in der kommenden Woche noch einige Begrenzungspfosten hinter dem zweiten Tor gesetzt werden. Daneben werden - sofern es die Witterung zulässt -die gesamte Sportplatzeinfassung gestrichen und einige Platznebenarbeiten (Bänke wieder anbringen etc.) erledigt. Spenden für die Bewirtung der Helfer Wer sich an der Bewirtung der Helfer beteiligen möchte, meldet sich bitte bei Irene Reichert, Tel S.G.Dhrontal/Haag Ergebnis v. Vorbereitungsspiel S.G. Dhrontal/Haag - Eintr. Trier 05 Amateure 0: 6 Vom Ergebnis her könnte man glauben das Spiel wäre auch so einseitig gewesen. Dies war jedoch nicht der Fall. In der ersten Halbzeit konnte unsere Ma. ganz gut mithalten, hatte auch einige gute Chancen, musste aber ein Tor zulassen. Die letzten 20 Min. des Spiels nutzten die Trierer einige Unachtsamkeiten aus und erzielten noch 5 Tore. Gemeindepokal i. Rapperath: A.Jgd.: So. d Uhr; J.S.G. Idarwald-J.S.G. Hunsrückhöhe 1. Ma.: So. d ab Uhr; Gr. 2: S.G. Baldenau - S.G. Dhrontal/Haag u. F.C. Bischofsdhron Uhr; S.G. Baldenau - S.G. Dhrontal/Haag Uhr; F.C. Bischofsdhron S.G. Dhrontal/Haag Die beiden ersten aus jeder Gruppe kommen ins Halbfinale. Über eine zahlreiche Unterstützung würde sich die Ma. sicherlich freuen. SSV Dhrontal 1951 e.v. S.S.V.Aktuell Ergebnis vom Top-Spiel: 1. F.C. Köln ( U.23 ) Eintr. Trier 05 (Amateure) 5: 2 Das Vorbereitungsspiel, am verg. Freitag beim S.S.V., war eine Werbung für guten und schönen Fußball. Ganz besonders zeigte die sehr junge Mannschaft aus Trier über eine Stunde eine super Leistung. Bedingt durch viele Auswechselungen ging der Spielfluss verloren und die bessere Erfahrung der Kölner drehte sich das Spiel. Einziger Wermutstropfen dieser Begegnung war die geringe Zuschauerresonanz. Es ist ganz einfach schade, wenn der Verein schon einmal solch ein Spiel bekommt und anbietet, dass dies kaum angenommen, sowie besucht wird. Es war für Verantwortliche und Aktive enttäuschend. AKTION - WM - Klub : Im Rahmen der Werbekampagne zur WM 2006 in Deutschland, hat der S.S.V. bereits drei Aufgaben mit Erfolg abgeschlossen. Zwei Aktivitäten liegen noch vor und sollten auch noch genauso erfolgreich abgeschlossen werden. Sa.d.11. u. So.d.12. Sept Kinder stark machen!ll Diese Sache ist für alle Kinder unserer Region eine Veranstaltung die mit vielen Aktivitäten, Spielen und erlebnisreichen Begebenheiten angeboten wird. Es wird am Sportgelände des S.S.V. ein Zeltlager errichtet, dass am Samstagnachmittag beginnt und am Sonntag gegen Mittag endet. Die Eltern der Kids sollten auch dabei mit anwesend sein.!!! Nähere Infos oder Anmeldungen können Sie bei, Manuela Bastian (1247) - Nazrin Bernhardt (957881) - Andreas Schneider (947847) oder im Internet unter www. ssv.dhrontal.de in Erfahrung bringen. So.d. 26. Sept Uhr Kurzschulung der Basis!!! Ein Angebot für alle die im Jugendbereich (Bambini - F. E. u. D. Jgd.) tätig sind oder werden wollen, sich weiter zubilden bzw.

39 Morbach Ausgabe 30/2004 neue Erkenntnisse erlernen, ist diese ca. 3 Std. Schulung eine Gelegenheit die man nutzen sollte. Anmeldungen bei Andreas Schneider ( ) oder beim S.S.V. Dhrontal. Die Schulung findet auf der Sportanlage u. Clubheim des S.S.V. statt. Vereinsgemeinschaft Merscheider Markt jetzt auch im Internet: Anmeldung zum 1. Oldtimertreffen für Traktoren u. Bulldogs Dieses Jahr findet erstmals am Merscheider Markt ein Oldtimertreffen für Traktoren und Bulldogs statt. Am Samstag, dem treffen sich die Teilnehmer am Festplatz. Um Uhr startet eine Rundfahrt um Merscheid. Am Sonntag, dem werden die Fahrzeuge nach dem Festgottesdienst gesegnet. Um Uhr findet ein Wettbewerb im Geschicklichkeitsfahren statt. Anmeldung unter: Vereinsgemeinschaft Merscheider Markt, Merscheid, Am Bungertspfad 1, Morbach, Tel./Fax /58 83 oder auf unserer Homepage anzumelden. Anmeldung zur Tierschau mit Tierhandel, den Reiterspielen und von Marktständen 2004 Der traditionelle Merscheider Markt vom 10. bis 13. September lockt wieder mit einem attraktiven Programm und stellt wie jedes Jahr ein besonderes Ereignis im Veranstaltungskalender der Gemeinde Morbach dar. Am Samstag, dem 11. September stehen eine große Tierschau mit Tierhandel und Reiterspielen sowie der Bauernmarkt auf dem Programm. Neben der Tierschau mit Tierhandel findet ein Reiterwettbewerb auf einem anspruchsvollen Parcours unter Leitung von Jochen Biernat, Morbach, statt. Es kann jeder mit seinem Pferd mitmachen, der sich rechtzeitig anmeldet. Zur Belohnung wird für jeden Teilnehmer an den Reiterspielen eine Auftriebsprämie gezahlt und zusätzlich für die Gewinner weitere Preise ausgesetzt. Eine Startgebühr wird nicht erhoben. Als Bonus für die Teilnahme wird folgende Auftriebsprämie ausgesetzt. Kühe/Bullen 15, Euro Pferde (nur für Teilnehmer Tierhandel und Reiterspiele) 10, Euro Färsen, Kälber 7,50 Euro Ferkel, Schafe, Ziegen 2,50 Euro Hühner, Enten, Gänse, Hasen, Kaninchen 1, Euro ACHTUNG! Bei Kleintieren wird eine Mengenregulierung vorbehalten. Gewerbliche Anbieter erhalten nur in Ausnahmefällen eine Auftriebsprämie. Der Bauernmarkt mit seinen zahlreichen Ständen und vielfältigen Angeboten erfreut sich zunehmender Beliebtheit bei Besucher und Standinhaber. Wer an den Reiterspielen teilnehmen oder aber seine Tiere ausstellen und anbieten möchte oder aber einen Marktstand aufstellen will wird gebeten, bis spätestens Montag, den 30. August 2004 seine Teilnahme an die Vereinsgemeinschaft Merscheider Markt, Merscheid, Am Bungertspfad 1, Morbach, Tel./Fax /58 83 oder auf unserer Homepage anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können im Hinblick auf veterinärrechtliche Vorschriften nicht berücksichtigt werden! AWO-Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich e.v. Informations- und Beratungsangebot zu den Themen Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patiententestament Betreuungsrecht Wer denkt schon, wenn es ihm gut geht, daran, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte? Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Probleme können jeden von uns in eine Situation bringen, in der uns selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr von uns selbst getroffen werden können. Wer handelt dann für mich? Wer entscheidet? Verwandte, Freunde oder Fremde? Wie werden sie für mich entscheiden? Bedenken Sie insbesondere, dass auch Ihre Familienangehörigen nach dem bisher geltenden Recht in diesen Fällen nicht für Sie als volljährige Person entscheiden dürfen. Ehegatten, Kinder, Eltern können z. B. nur mit Vollmacht - mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - für Sie handeln. Durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung können Sie für sich hier Regelungen treffen. Durch ein Patiententestament (Patientenverfügung) kann jeder Vorausanweisungen erteilen, welche Wünsche in Bezug auf die eigene medizinische Behandlung, evtl. Iebensveriängernde Maßnahmen, bestehen. Wenn keinerlei oder nicht ausreichend umfassende Vorsorge getroffen wird, wird immer wieder die Bestellung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht erforderlich. Viele Menschen führen bereits, oft ehrenamtlich, eine Betreuung für Angehörige oder Bekannte. Auch bei diesem Amt können viele Fragen und Probleme auftauchen. Zu allen obigen Themen bietet der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Informationsgespräche an. Frau Hortense Walter-Hoppe oder Herr Marcus Heintel als Mitarbeiter des Betreuungsvereines stehen Ihnen daher nach vorheriger telefonischer Absprache zu einem Gespräch zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns! AWO-Betreuungsverein Bernkastel-Wittlich e.v., Bahnhofstr Morbach, Telefon: (06533) , Telefax: (06533) , Betreuungsverein@awo-bernkastel-wittlich.de, Internet: Bienenzuchtverein Thalfang - Morbach Die bestellten Behandlungsmittel gegen die Varroa sind beim Vorsitzenden am Sonntag den in der Zeit von 9.30 Uhr Uhr abzuholen. Da die Honigernte bevorsteht, soll gleich nach der Ernte behandelt werden und auch frühzeitig auffüttern. Weitere Behandlungen könnten nötig sein. Kontrolle ist wichtig. Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn e. V. Arbeitsgruppe Morbach Seit kurzem sind neue Flugrouten veröffentlicht worden. Sie können über die BI angefordert werden. Darüber hinaus hat die BI eine Zusammenfassung zur Thematik Nachtflughafen Hahn erstellt. Sie kann ebenfalls bei den Mitgliedern oder über die u. g. Adresse angefordert werden. Postanschrift: BI gegen den Nachtflughafen Hahn e.v. AG Morbach Postfach 1228, Morbach, morbach@fluglaerm.de Spendenkonto: B I Nachtflughafen Hahn e. V. Kto - Nr.: , VB Hunsrück EG, BLZ Kennwort: Spende für BI AG Morbach (Gemeinnützigkeit anerkannt!) Weitere Informationen erhalten Sie auch unter oder telefonisch unter 06533/5453 (Bärbel Anton). Club Senior Aktiv e.v Morbach Am Freitag, den 30.Juli findet unsere Fahrt an den Rhein und nach Koblenz statt. Hier nun die Abfahrtszeiten: 7.50 Uhr Gonzerath, 7.55 Uhr Heinzerath, 8.00 Uhr Elzerath, 8.05 Uhr Merscheid/Hölzbach, 8.10 Uhr Haag, 8.15 Rapperath 8.20 Uhr Sonnenberg, 8.25 Uhr Bischofsdhron, 8.30 Uhr Morbach / Busbahnhof, 8.35 Uhr Morbach / Altenheim, 8.40 Uhr Gutenthal Hoffen wir auf eine schöne Fahrt, bei hoffentlich schönem Wetter. Deutsche Balintawak Group e.v.necopa - Morbach Stockkampf - waffenlose Selbstverteidigung Turniertechnik 8. WORLD ESKRIMA KALI- ARNIS CHAMPIONSHIPS Bei der diesjährigen Weltmeisterschaft im Stockkampf Vollkontakt vom Juni 2004 in Cebu-City, Philippinen ging die Bundesrepublik Deutschland mit fünf Kämpfer und Kämpferinnen an den Start. Darunter waren auch drei Fighter aus der Necopa-Abteilung Morbach, die sich auf die lange Reise nach Asien machten.

40 Morbach Ausgabe 30/2004 von links nach rechts Nicole Lörsch, Michael Schneider und Kerstin Steffens Ganz besonders für die beiden Damen Kerstin Steffens aus Morbach und Nicole Lörsch aus Gutenthal hat sich die sehr harte halbjährige Vorbereitungsphase gelohnt, denn beide brachten einen Weltmeistertitel mit nach Hause. Nicole Lörsch aus Gutenthal errang in der Kategorie Doppelstock Heavyweight der Damen die Goldmedaille. Kerstin Steffens aus Morbach errang in der Kategorie Doppelstock Lightheavyweight der Damen die Goldmedaille. Für Michael Schneider aus Morbach, amtierender Europameister, lief es an den beiden Kampftagen nicht besonders gut. Im Einzelsowie Doppelstock unterlag er der harten Konkurrenz aus aller Welt. Im Doppelstock Heavyweight der Männer gelang es dem Berliner Stefan Jerzenbek sich die Goldmedaille zu erkämpfen. Lothar Ulmer aus Berlin konnte sich die Silbermedaille im Doppelstock sowie die Bronzemedaille im Einzelstock Welterweight sichern. Medaillenspiegel WM 2004 Deutschland 3 x Gold, 1 x Silber, 1x Bronze Zwei Tage nach der WM wurde ein Zusatzwettkampf für alle 20 Nationen angeboten: WORLD INVITATIONAL ARNIS CHAMPIONSHIPS CEBU-CITY. Bei diesem Zusatzturnier konnten sich die Deutschen weitere zwei Gold- sowie drei Silbermedaillen erkämpfen. Kerstin Steffens Gold Einzelstock, Stefan Jerzenbek Gold Einzelstock, Nicole Lörsch Silber Einzelstock, Michael Schneider Silber Einzelstock, Lothar Ulmer Silber Einzelstock DLRG Ortsgruppe Morbach e.v. Unser Training findet auch in den Sommerferien statt: Mittwoch Uhr Uhr Schwimmtraining, sonntags 18:30 Uhr Rettungsschwimmer Am Sonntag, den hat Petra Arend von 14: Uhr Wachdienst Gesangverein Morbach 1920 e.v. Kinder- und Jugendchor Wir wünschen allen Kindern eine schöne erholsame Ferienzeit! Gemischter Chor Der Gemischte Chor probt wieder am Mittwoch, dem 28. Juli, um Uhr, im Vereinsraum der Baldenauhalle. Morbacher Kirmes, Hinweis! Für alle Kirmesbesucher Kaffee und selbstgebackener Kuchen im Pfarrheim vom Gesangverein! KG Dilldappen 1924 Kirmes Biergasse Dilldappen nächste Woche mehr! Musikverein Morbach 1912 e.v. Die nächste Proben und Auftritte finden wie folgt statt: Freitag, , Uhr Probe des Stammorchesters im Vereinsraum Freitag, , Uhr Eröffnung der Morbacher St.-Anna Kirmes am Bierstand des Vereins durch das Stammorchester Montag, , Uhr Ständchen des Stammorchesters am Bierstand des Vereins SV Morbach Die DVD zum Jubiläumsfest 13,50 Euro Bestellen Sie jetzt exclusiv die Jubiläums DVD des Sportvereins: 75 Jahre in Bild und Ton: - Filme aus dem Herrmann Bohn Archiv - der Film über das Jubiläumsfest - zahlreiche Bilder über die Entwicklung des SVM s - hunderte Bilder über das Jubiläumsfest - Chronik mit vielen Bildern - und vieles mehr Bestellen Sie im Sportlerheim, per an j.berg@svmorbach.de oder direkt bei Jörg Berg (Tel /959201) von links nach rechts Nicole Lörsch, Michael Schneider, Lothar Ulmer, Stefan Jerzenbek und Kerstin Steffens Die gesamte Deutsche Balintawak Group e.v. Morbach gratuliert den Kämpferinnen und Kämpfern für das hervorragende Ergebnis. Infos: Christian Nau, Tel / od Michael Schneider, Tel / Internet: Ch.Nau@necopa.de Trainingszeiten montags: Uhr Grundschulturnhalle Morbach donnerstags: Uhr Grundschulturnhalle Morbach Sportverein Morbach Ergebnisse unseres Jubiläumsfest 75 Jahre SVM: Ehemaligen-Turnier Die Ergebnisse waren zweitrangig, trotzdem gab es einen Sieger: Freundschaftsspiele: TSG Mainz-Bretzenheim I - SG Geraberg 1 6:5 AH Pont-sur-Yonne-AH Mainz-Bretzenheim 4:2 Jugendturnier: Bambinis: JSG Kondelwald - JSG Wehlen/Bernkastel 7:0 SV Morbach - Blankenrath 0:2 Blankenrath - JSG Kondelwald 0:0 JSG Wehlen/Bernkastel - SV Morbach 2:2 Blankenrath - JSG Wehlen/Bernkastel 7:0 JSG Kondelwald - SV Morbach 4:0 Turniersieger: JSG Kondelwald

41 Morbach Ausgabe 30/2004 Tennis Club - Dart Club Highlander 0:0, 4:3 n.11m Endspiel: Tennis Club - Club Panama 1:0 Ehrungen beim Festkommers: Goldene Ehrennadel: Ludwig Schuh Besondere Vereinsauszeichnung: Jörg Berg; Andreas Kneppel; Thomas Gutweiler; Bernd Schieber Silberne Ehrennadel: Jürgen Jakobs; Harald Rosner; Marco Thees; Werner Thees Bernd Keller; Christian Herges; Thorsten Haubst; Stephan Zimmer; Andreas Kowalsky; Martin Eltges Turniersieger Team Paule Stehend v.l.: Manfred Künster, Manfred Vogt, Uwe Greber, Olaf Junglen, Heiner Berg Kniend v.l.: Fredy Gorges, Gerhard Tetzlaff, Gerhard Vogt, Carsten Stöckel, Harald Greweling F-Jugend: JSG Zell/Bullay/Alf l - JSG Zell/Bullay/Alf ll 0:0 JSG Idarwald - SV Morbach 0:0 JSG Hunsrückhöhe - JSG Wehlen/Bernk. 4:0 SV Morbach - JSG Zell/Bullay/Alf I 0:1 JSG Zell/Bullay/Alf II -JSG Hunsrückhöhe 0:3 JSG Wehlen/Bernkastel - JSG Idarwald 0:2 JSG Zell/Bullay/Alf l - JSG Wehlen/Bernk. 5:0 JSG Zell/Bullay/Alf II - SV Morbach 0:3 JSG Hunsrückhöhe - JSG Idarwald 3:1 JSG Idarwald - JSG Zell/Bullay/Alf I 0:1 JSG Wehlen/Bernkastel - JSG Zell/B./Alf II 0:2 JSG Hunsrückhöhe - SV Morbach 1:0 JSG Zell/Bullay/Alf I - JSG Hunsrückhöhe 0:0 JSG Zell/Bullay/Alf II - JSG Idarwald 1:1 SV Morbach - JSG Wehlen/Bernkastel 4:0 Turniersieger: JSG Hunsrückhöhe E-Jugend: A SV Longkarnp - JSG Sohren/Nieders. 1:0 BJ SG Hunsrückhöhe - SVMorbach 2:0 A JSG Sohren/Nieders. - JSG Büdlich/B./N. 1:0 B SV Morbach - FC Achtelsbach 0:0 A Spfr. Thalfang - SV Longkamp 1:0 B JSG Hunsrückhöhe - FC Achtelsbach 3:0 A SV Longkamp - JSG Büdlich/Breit/N. 0:1 A Spfr. Thalfang - JSG Sohren/Nieders. 0:0 A JSG Büdlich/Breit/N. -Spfr. Thalfang 0:0 Spiel um Platz 3: Morbach -Sohren 3:4 Endspiel: Thalfang - Hunsrückhöhe 0:2 D-Jugend: A SV Morbach-JSG Idarwald 0:2 A SV Blankenrath II - JSG Niederemmel 0:2 B JSG Hunsrückhöhe - SV Blankenrath I 1:0 A JSG Idarwald - SV Blankenrath II 5:1 A JSG Niederemmel - SV Morbach 1:1 B SV Blankenrath I - JSG Kröv 1:1 A JSG Idarwald - JSG Niederemmel 1:0 A SV Blankenrath II - SV Morbach 2:1 B JSG Kröv-JSG Hunsrückhöhe 1:1 Spiel um Platz 3: Niederemmel - Kröv 1:3 Endspiel: Hunsrückhöhe- Idarwald 3:1 C-Jugend: SV Morbach I - SV Morbach II 4:0 JSG Büdlich - JSG Idarwald 1:1 JSG Idarwald - SV Morbach I 3:2 SVMorbach II -JSG Büdlich 0:3 SV Morbach II - JSG Idarwald 0:6 JSG Büdlich - SV Morbach I 0:3 Turniersieger: JSG Idarwald B-Jugend: JSG Idarwald - JSG Büdlich 1:2 JSG Enkirch-SV Morbach 1:1 JSG ldarwald - JSG Enkirch 0:1 JSG Büdlich - SV Morbach 2:0 SV Morbach -JSG Idarwald 0:1 JSG Büdlich - JSG Enkirch 1:2 Turniersieger: JSG Enkirch Dorfturnier: Halbfinale : Club Panama - KG Dilldappen 4:0 Nach den Ehrungen... Badmintonturnier: Damendoppel 1 Neumeyer/ Münch Kehrig/ Mayen; 2 Mintenig / Ternes BC Mayen; 3 Düntzer/ Meier Bitburg ; 4 Andres / Raul SV Morbach; 5 Wickert/ Gerz VFR Simmern; 6 Niegisch / Schupp TuS Tiefenstein; 7 Künzer/ Schmitt Haag/ Horath Herrendoppel 1 Martini/ Lohn TuS Kehrig; 2 Kühn/ Sell Bitburg; 3 Münch/ Mentenig BC Mayen; 4 Thomes/ Gerz VFR Simmern; 5 Marx / Göhl G. SV Morbach; 6 Göhl D. / Raab SV Morbach; 7 Hellmann/ Kemmer TuS Tiefenstein; 8 Ternes/ Gerhards BC Mayen; 9 Anton/ Nonn SV Morbach; 10 Barthel/ Chwiendacz SVMorbach Tischtennisturnier: Sieg für die Favoriten aus Morbach Beim Turnier der Tischtennisabteilung im Rahmen der 75-Jahr- Feier des SV Morbach setzten sich die beiden Favoriten Kai Klesius und Mathias Schommer aus Morbach gegen die Sportkameraden Mayer und Stracke aus Wittlich durch. Dieser Sieg ist mit Kuriositäten gespickt: Zunächst spielen Klesius und Schommer für die SG Kirchberg/Rhaunen und wären in der Vorrunde beinahe überraschender Weise ausgeschieden. Dies ist unter anderem einer Niederlage im Verlauf der Vorrunde gegen ihre späteren Finalgegner begründet. Den dritten Platz erspielten sich Rudi Junk und Thomas Scheren aus Monzel, die sich im kleinen Finale gegen die Vertreter der ersten Mannschaft des SV Morbach in der Besetzung Sebastian Schuh und Mathias Geisler durchsetzen konnten. Sehr erfreulich war für alle Beteiligten das hohe Interesse an der Veranstaltung. Mit insgesamt 14 Mannschaften konnte ein spannendes Turnier mit hochklassigem Tischtennis organisiert werden. Besonders angenehm war der freundschaftliche Aspekt des Turniers, wodurch eine durchweg entspannte Atmosphäre entstand. Hierzu trugen im Verlauf des Turniers aus sportlicher Sicht die vier Mannschaften des SV Püttlingen bei. Als besonders nette Geste empfanden die Mitglieder der Abteilung das Überreichen eines Freundschaftswimpels durch die beiden Vertreter der TTSG Wittlich und die Überreichung einer materiellen Spende zum weitern Aufbau der Jugendarbeit durch die Sportkameraden aus Bruchweiler während der Siegerehrung. Wir bedanken uns bei allen Spielern, Helfern und Glücksfeen, die zum Gelingen des Turniers beigetragen haben. Kindertag-Wettbewerbe Folgende Kinder haben beim Kindertag des SV Morbach Preise gewonnen und ihren Preis noch nicht erhalten 3. Preis Torwandschießen Tim Müller 1. Preis Schätzfrage Meike Sonntag 3. Preis Malwettbewerb (3-6 Jahre) Nils Kian 2. Preis Malwettbewerb (7-11 Jahre) Dennis Gorges Die Preise können abgeholt werden bei Astrid Weber, Buchenweg 16, Morbach.

42 Morbach Ausgabe 30/2004 Unser Kindertag war eine tolle Sache und hat sehr viel Spaß gemacht. Stellvertretend für alle Veranstaltungen am Kindertag ein Bild von der spannenden Puppenspieler-Aufführung: VdK Sprechtag in Morbach Der nächste Sprechtag in Morbach für den Monat Juli findet am Mittwoch, dem 28. Juli 2004 im Hochwaldcafé in Morbach am Unteren Markt von Uhr bis Uhr statt. Alle Mitglieder die Rat und Hilfe benötigen, können während dieser Zeit dort vorsprechen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren, möchte ich Sie bitten, sich in der VDK Geschäftsstelle, Gartenstraße 20 in Bernkastel-Kues telefonisch unter der Nummer 06531/4085 zwecks Terminvereinbarung anzumelden. Die Kinder verfolgten gebannt die Abenteuer des Ritters von Wolkenstein Montagsfußball: SV Morbach II - SG Dhrontal/Haag I 3:1 (2:0) 1:0 Timo Klein (6., Vorlage Patrick Eck); 2:0 Patrick Eck (9., Vorlage Matthias Schmitt); 2:1 Mario Loch (53.); 3:1 Marco Wahlen (54., Vorlage Patrick Eck) SV Morbach I - SV Wittlich I 0:1 SV Morbach I - TuS Argenthal I 1 :0 Tor: Thomas Reichert (Vorlage Marc Diedrich) Ergebnisse Testspiele: SV Morbach I - SC Birkenfeld I 2:1 Tore: Marc Diedrich und Daniel Wollscheid DJK Morscheid I - SV Morbach II 1:4 0:1 Christian Nonn; 0:2 Sebastian Nau; 0:3 Timo Klein; 0:4 Marc Anton Vorankündigungen: Bundeswehr-Gelöbnis Am Donnerstag, den , haben wir wieder die Bundeswehr zu ihrem feierlichen Gelöbnis im Alfons-Jakobs-Stadion zu Gast. Bereits im Jahr 2000 leisteten die Soldaten vor mehr als 4000 Zuschauern in Morbach ihren Eid. Ein unvergessliches Erlebnis. Zu welcher Uhrzeit das Gelöbnis stattfindet, wird noch bekannt gegeben. Oktoberfest in Mainz-Bretzenheim Am Samstag, den , fahren wir zu unseren Freunden der TSG Mainz Bretzenheim, die an diesem Wochenende ihr Oktoberfest veranstalten. Wer die Meenzer an unserem Jubiläumsfest erlebt hat, weiß welche Stimmungslawine auf ihn zukommt. U.a. treten dabei die Hunsrücker Nachtschwärmer auf. Es ist beabsichtigt einen Bus nach Bretzenheim einzusetzen. Interessen können sich bereits jetzt bei Harald Andres (Tel.: ) anmelden. Sportverein Morbach 1929 e.v. Wanderabteilung Am kommenden Wochenende sind wir angemeldet: Juli 2004 Bingen Startzeiten: Samstag, Uhr; Sonntag, Uhr in Sprendlingen, Nahe Teestube Morbach e.v. Sommerpause Die Teestube ist vom wegen Sommerferien geschlossen. Turnverein Morbach 09 e.v. - Abteilung Ski - Vorankündigung Wanderung 2004 Als Termin für unsere Wanderung 2004 haben wir Sonntag, den 29. August 2004 vorgesehen. Treffpunkt ist um 9.30 Uhr am Busbahnhof Morbach. Als Wanderziel hat unser Vereinskamerad Paul Sorgen die Wanderstrecke Rund um die Römische Villa bei Longuich ausgesucht. Die Strecke ist mit festem Schuhwerk bestens zu laufen. Zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften bitten wir um kurze Voranmeldung an Bernd Fusenig, Tel /93250 oder sowie 0170/ DJK Morscheid Trainingstermine: , Uhr Training , Uhr Training , Uhr Spiel DJK - TUS Kröv Gemeindepokal Gemeinde Morbach Das Gemeindepokalturnier findet in der Zeit vom auf der Sportanlage des SV Rapperath statt. Die AH-Spiele beginnen am um Uhr. Am Sonntag spielt um Uhr die A-Jugend und die Senioren beginnen mit den Spielen um Uhr. Die genauen Spielpaarungen unter SG Rapperath/Merscheid. Dienst Sportlerheim Jochen Decker Bambini Erfreulicherweise können wir in dieser Saison auch mit einer Bambini Mannschaft an den Start gehen. Das Training der Bambinis findet jeden Freitag um Uhr auf dem Sportplatz in Morscheid statt. Bei den Bambinis spielen Jungen und Mädchen der Geburtsjahrgänge 1998 bis Interessierte Eltern melden sich bitte bei den Betreuern Oliver Ertz ( Tel.: ), Thomas Schuh (Tel.: 1343) oder Oliver Wetzorke (Tel.: ). Oder kommt doch einfach am Freitag auf dem Sportplatz vorbei und macht mit! Sportverein DJK Morscheid - Musikverein Morscheid Vorankündigung: Der gemeinsame Familientag (Wanderung mit Abschluss am Sportplatz) findet am unter Federführung des Musikvereins statt. Musikverein Morscheid e.v. Letztes Mal hat sich leider der Fehlerteufel eingeschlichen. Die angegebenen Termine der Kapelle sind nicht im September, sondern im Juli. Wir proben also am und der Auftritt in Rorodt ist am Die Sommerpause der Jugendkapelle dauert wie bereits angegeben bis zum SG Rapperath - Merscheid Gemeindepokal - EG Morbach auf der Sportanlage des SV Rapperath Samstag, EG - Gemeindepokal - AH Mannschaften Spiel 1: Uhr SSV Dhrontal - SV Gonzerath 2: Uhr SV Morbach - DJK Morscheid 3: Uhr SV Haag - SSV Dhrontal 4: Uhr SV Gonzerath - SV Morbach Spielzeit 1 x 15 Min. 5: Uhr DJK Morscheid - SV Haag 6: Uhr SSV Dhrontal - SV Morbach 7: Uhr SV Haag - SV Gonzerath 8: Uhr DJK Morscheid - SSV Dhrontal 9: Uhr SV Morbach - SV Haag 10: Uhr SV Gonzerath - DJK Morscheid Uhr Siegerehrung durch Bürgermeister Gregor Eibes Sonntag, F - Jugend - Spiel Uhr JSG Horath/Merscheid - JSG Dhrontal

43 Morbach Ausgabe 30/2004 EG - Gemeindepokal - A - Jugend Uhr JSG Idarwald - JSG Hunsrückhöhe EG- Gemeindepokal - Senioren - Mannschaften Gruppe 1 Gruppe 2 SV Morbach SG Baldenau SG Rapperath / Merscheid SG Dhrontal / Haag SV Gonzerath FC Bischofsdhron DJK Morscheid (Spielzeit 1 x 15 Min.) (Spielzeit 1 x 20 Min.) Gruppe 1 Spiel Uhr SV Morbach - SG Rapperath/Merscheid Gruppe 1 Spiel Uhr DJK Morscheid - SV Gonzerath Gruppe 2 Spiel Uhr SG Baldenau - SG Dhrontal/Haag Gruppe 1 Spiel Uhr SG Rapperath/Merscheid - DJK Morscheid Gruppe 1 Spiel Uhr SV Gonzerath - SV Morbach Gruppe 2 Spiel Uhr FC Bischofsdhron - SG Baldenau Gruppe 1 Spiel Uhr SV Morbach - DJK Morscheid Gruppe 1 Spiel Uhr SV Gonzerath - SG Rapperath/Merscheid Gruppe 2 Spiel Uhr SG Dhrontal/Haag - FC Bischofsdhron ca. 15 Minuten Pause Halbfinalspiele (Spielzeit 2 x 10 Min.) Spiel Uhr Erster Gruppe 1 - Zweiter Gruppe 2 Spiel Uhr Erster Gruppe 2 - Zweiter Gruppe 1 Endspiel (Spielzeit 2 x 15 Min.) Uhr Sieger Spiel 10 - Sieger Spiel Uhr Siegerehrung durch Bürgermeister Gregor Eibes Gespielt wird nach den gültigen Regeln des FV - Rheinland. Die Regeln gelten sowohl für den Jugend, als auch den Senioren- und AH-Bereich. Es wird besonders darauf hingewiesen und um Beachtung gebeten, dass ein Spieler an einem Tag nur in einer Mannschaft spielen darf. Die SG Rapperath/Merscheid lädt zu dieser Veranstaltung ganz herzlich ein, wünscht allen Mannschaften, Verantwortlichen, Schiedsrichtern und Besuchern viel Erfolg, sowie schöne Stunden auf der Rasensportanlage in Rapperath. Dekanat Morbach Kath. Gottesdienste Samstag, den Uhr Hinzerath, Uhr Hunolstein Uhr Morbach, Uhr Haag Sonntag, den Uhr Bischofsdhron, Uhr Merscheid Uhr Morscheid, Uhr Gonzerath, Rapperath Kath. Pfarrgemeinde St.Laurentius Morscheid Am diesjährigen Kirmessonntag, dem 8. August findet anlässlich des 150-jährigen Bestehens der Pfarrkirche St. Laurentius Morscheid nach dem Festhochamt ein Empfang im Bürgersaal statt. Es wird ein kurzer Rückblick mit Bildern zur Geschichte der Pfarrkirche vorgetragen! Hierzu laden wir herzlich ein. Der Pfarrgemeinderat MV Weiperath e.v. kontakt@mv-weiperath.de Probe: Die nächste Probe findet am Freitag, den , um 20:00 Uhr im Bürgersaal statt. Aktiventag Am Samstag, den , richtet der Musikverein auf der Sportanlage in Weiperath einen Aktiventag aus, zu dem alle aktiven Musiker und Vorstandsmitglieder mit Begleitung sowie auch alle Helferinnen und Helfer der diesjährigen Kirmes recht herzlich eingeladen sind. Für das leibliche Wohl und gute Unterhaltung ( Brot und Spiele ) ist ausreichend gesorgt. Vergesst nicht, gute Laune und, zur Schonung der Umwelt, Teller und Besteck von zuhause mitzubringen! Wir treffen uns dann ab Uhr am Sportgelände. Getreu dem olympischen Motto würden wir uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen. Evang. Kirchengemeinde Thalfang-Morbach Sonntag, : Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl Mittwoch, : Uhr Frauenhilfe Samstag, : Uhr Gottesdienst mit Taufen Während der Sommerferien fallen alle anderen regelmäßigen Veranstaltungen aus! Wir suchen noch altes und neues Bildmaterial für die Ausstellung. Wer interessante Fotos der Pfarrkirche von innen und außen hat und diese zur Verfügung stellen möchte melde sich bitte bei Hans Joachim Arend, Morscheid Christoph Brück, Riedenburg Frank Arend, Hoxel Kath. Öffentl. Bücherei Morbach im Pfarrheim (Eingänge Bahnhofstr. 1a und Biergasse) Öffnungszeiten: Montag Uhr Mittwoch Uhr Samstag Uhr ZDF Kampagne: Unsere Besten - Das große Lesen Verraten Sie uns Ihr Lieblingsbuch! Könnten Sie es auf Anhieb nennen: Ihr persönliches Lieblingsbuch? Oder fallen Ihnen gleich mehrere Titel ein, die Ihnen zu unterschiedlichen Lebenszeiten wichtig waren? Jetzt haben Sie die Qual der Wahl. In der o.g. Kampagne ruft das ZDF zusammen mit der Stiftung Lesen und anderen Partnern zur Wahl des liebsten aller

44 Morbach Ausgabe 30/2004 Lieblingsbücher auf. Jenseits von Bestellercharts oder Kanonlisten wollen wir wissen, welche ganz persönlichen Leseleidenschaften unsere Landeleute haben. Die Aktion startete am Dienstag, den 6. Juli 2004 mit der Sendung Lesen! extra. Elke Heidenreich wurde dabei unterstützt von Prominenten wie Mario Adorf, Marcel Reich-Ranicki u.a. Nun sollen die Leser entscheiden. Was ist das Lieblingsbuch der Deutschen? Gewählt werden kann bis zum 6. August 2004 im Internet ( oder per Postkarte (ZDF, Unsere Besten, Das große Lesen, Mainz). Gewählt werden können deutsche Bücher und ausländische Titel aus allen Zeiten, die in deutscher Übersetzung vorliegen. In Frage kommen Romane, Erzählungen, von der Unterhaltungeliteratur bis zu den Klassikern, Theaterstücke, Gedichtbände, Kinder- und Jugendbücher und Sachbücher wie Biografien, Tagebücher und Reisebeschreibungen. Ratgeber sind von der Wahl ausgeschlossen. Am Freitag, dem 1. Oktober 2004 präsentiert dann Johannes B.Kerner um Uhr in der Büchershow Unsere Besten-Das große Lesen die Ergebnisse der Wahl, die 50 beliebtesten Bücher der Deutschen. Wir danken für Ihre Beteiligung! Diakonisches Werk des Kirchenkreises Trier Außenstelle Thalfang Kirchgasse 5, Thalfang, Telefon 06504/721 Beratung nach telefonischer Vereinbarung im evang. Gemeinderaum Morbach oder zu Hause. Tel /721 Caritasverband für die Region Mosel-Eifel-Hunsrück e. V. Schulranzen für arme Kinder in Rumänien - Caritasverband ruft zu spontaner Sammelaktion auf - Der Caritasverband im Kreis Bernkastel-Wittlich bittet die Bevölkerung um Unterstützung für eine ganz besondere Hilfsaktion zugunsten bedürftiger Kinder in Rumänien. Gesammelt werden gut erhaltene Schulranzen und Rucksäcke, um diese nach Rumänien in die Diözese Alba Julia zu transportieren und vor Ort an bedürftige Kinder zu verteilen. Die Verteilung übernimmt die dortige Caritas, mit der seit vielen Jahren in vielen Hilfsprojekten erfolgreich zusammengearbeitet wird. Pfarrer Janos Szaszi, Direktor der Caritas Alba Julia beschreibt, wie schwierig es für viele Familien ist, den Kindern eine Schulausstattung zu finanzieren. Die Kosten für einen Schulranzen können zum Teil die Hälfte des Monatseinkommen betragen. Für die vielen Waisenkinder ist ein Schulranzen sowieso unerschwinglich und so bleibt den meisten nur eine Plastiktüte, um ihre Schulsachen zur Schule zu tragen. Jeder kann es nachfühlen: Die Schülerinnen und Schüler ohne Ranzen sind nicht nur traurig, weil sie sich benachteiligt fühlen. In vielen Fällen werden sie als Ärmere auch eher sozial ausgegrenzt. Die Caritas möchte ihnen dieses Erlebnis ersparen. In vielen Familien im Kreis Bernkastel-Wittlich steht sicher aus den letzten Jahren noch ein ausrangierter, aber gut erhaltener Schulranzen ungenutzt herum. Viele Schüler tragen zurzeit lieber einen Rucksack. Diese Schulranzen möchte die Caritas-Geschäftsstelle Wittlich bis zum 20. August 2004 sammeln und zum Schulbeginn nach Rumänien transportieren lassen. Die Caritas Alba Julia wird sie im dortigen Bistum umgehend armen Kindern zur Verfügung stellen. Wer einen gut erhaltenen Schulranzen oder Rucksack - in den auch Schulausstattung wie Schulmäppchen oder Stifte eingelegt werden können - spenden möchte, kann diesen bis zum 20. August in der Caritas-Geschäftsstelle Wittlich, Kurfürstenstr. 6 in Wittlich abgeben. Schulen, die sich an dieser Sammelaktion aktiv beteiligen möchten, können ebenfalls ihre Sammelspende in der oben genannten Annahmestelle abgeben. Weitere Infos unter Tel / Deutscher Kinderschutzbund e. V. Nummernvergabe Kinderkleider- und Spielzeugbörse des Kinderschutzbundes Am Samstag, dem 25. September 2004 findet von Uhr im Peter-Wust-Gymnasium in Wittlich die traditionelle Kinderkleider- und Spielzeugbörse des Deutschen Kinderschutzbundes statt. Zum Verkauf kommen, nach Art und Größe sortiert, Kinderkleider bis Gr. 176, Herbst- und Winterware (auch für Zwillinge), Kinderbedarfsartikel und Spielzeug. 15% des Umsatzes kommen den vielfältigen Projekten im Kinderschutz- und Spielzentrum, Rommelsbach 18, Wittlich, zu Gute. Zwecks Planung und Einteilung werden die Helfer/lnnen der Börse gebeten, sich spätestens bis zum 31. August 2004 telefonisch zu melden. Die Nummernvergabe für die Kleiderbörse ist am Mittwoch, dem 08. September 2004 ab 9.00 Uhr persönlich im Kinderschutz- und Spielzentrum Rommelsbach 18 in Wittlich oder telefonisch unter der Nummer 06571/2110. Diabetiker Selbsthilfegruppe Wittlich Die Selbsthilfegruppe macht Ferien, daher fällt das Gruppentreffen am Donnerstag, 29. Juli 2004 aus. Das nächste Treffen ist am Donnerstag, 26. August 2004 um Uhr im St. Elisabeth Krankenhaus Wittlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 06541/3383 Rita Müllers. DRK-Sozialdienst Im Rahmen seiner Aufgabenstellung will der Sozialdienst im DRK-Kreisverband Bernkastel-Wittlich mit notwendiger Flexibilität unbürokratisch und schnell Hilfe leisten. Er wendet sich an alle, die sich in körperlicher, seelischer und materieller Not befinden, um Hilfen zu geben und soweit wie möglich zur Selbsthilfe zu befähigen. Wir wollen helfen, negative Lebensumstände zu verhüten oder diese, wenn sie eingetreten sind, zu lindern oder abzubauen. Sprechstunden Mo. und Mi., von Uhr oder nach tel. Vereinbarung Hausbesuche Nur nach Vereinbarung DRK-Sozialstation, Friedrichstr. 20, Wittlich, Tel /19219 Kath. Erwachsenenbildung e.v. Die Geschäftsstelle der Kath. Erwachsenenbildung e.v. ist vom geschlossen. Nach den Sommerferien bietet die Katholische Erwachsenenbildung Wittlich e.v. eine Vielzahl von Kursen an. Das neue Programmheft 2/2004 erscheint Ende August Weiter Informationen und Anmeldungen zu einzelnen Kursen oder Veranstaltungen sind jetzt schon möglich bei der Katholischen Erwachsenenbildung, Postfach 1748 in Wittlich, unter Tel oder per bildung.wittlich@t-online.de Kinderschutzbund in Wittlich Startseminar - Tagespflege Der Kinderschutzbund in Wittlich führt seit drei Jahren Startseminare für Tagesmütter und -väter durch. Ziel dabei ist es, für Probleme zu sensibilisieren, die bei einer Betreuung von Tageskindern entstehen können. Das Seminar gibt Hilfen an die Hand, die Kinder gut zu betreuen und in dauernden Betreuungsbeziehungen zu belassen. Wichtigste Maßgabe bei der Schulung der Tagesmütter für den Kinderschutzbund ist natürlich die gewaltfreie Erziehung. Die Daten der Tagesmütter und -väter, die an einem Startseminar teilgenommen haben, werden im Kinderschutzbund in eine Kartei aufgenommen und bei Bedarf vermittelt. Da der Kreis Wittlich flächenmäßig sehr groß ist, sind Interessierte aus dem ganzen Kreisgebiet angesprochen. Schulungen haben bis jetzt in Wittlich und in Bernkastel-Kues stattgefunden. Die nächste Schulung findet am Freitag, dem 1. Oktober 2004 von Uhr und Samstag, den 2. Oktober 2004 von bis Uhr in Wittlich im Kinderschutzbund statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt 80,-. Interessierte melden sich bitte unter der Telefonnummer unter Angabe ihres Namens, Adresse und Telefonnummer an. Die erforderlichen Unterlagen werden dann zugesandt. Für Fragen stehen Projektleiterin Erika Werner und ihre Mitarbeiterinnen Andrea Lorenz und Rita Bechtel mittwochs nachmittags zwischen Uhr telefonisch zur Verfügung. Der Kinderschutzbund macht im August Ferien, daher sollten die Anmeldungen bis Ende Juli eingegangen sein.

45 Morbach Ausgabe 30/2004 Kloster Springiersbach Eine Operettenrevue mit großem Feuerwerk im Kloster Springiersbach Am Samstag, dem , und am Sonntag, dem , findet jeweils Uhr das diesjährige Springiersbacher Innenhoffest statt unter dem Motto Wien bleibt Wien - eine Operettenrevue - mit einem großen Feuerwerk am Ende des Programms. Die Operettenmelodien werden gespielt und gesungen in vielen verschiedenen, schönen Kostümen von den drei Sopranistinnen Katharina Wingen, Iva Ivanova und Virginia Weidlich sowie dem Tenor Ingo Anders. Es spielt das Johann-Strauß-Ensemble Leipzig unter der Leitung von Gernot Oertel. Die Eintrittskarten werden zugesandt. Telefon: 06532/ Fax: musikkreis@t-online.de Orgelkonzerte in der evang. Kirche in Thalfang Seit dem 8. Juni 2004 finden an jedem Dienstag ab Uhr in der evang. Kirche in Thalfang Orgelkonzerte mit wöchentlich wechselndem Programm statt. Organist Reiner Stolp spielt auf der Stumm-Orgel internationale Kirchenmusik, Gospels, Blues und Rag-Times. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Orgelbesichtigung und Glockenturmbesteigung. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei. Am Ausgang wird eine Spende zur Förderung der Kirchenmusik erbeten. Reitverein Pferdefreunde Erbeskopf Erfolgreiche Teilnahme von Reitern des RV Pferdefreunde Erbeskopf bei Turnieren Birkenfeld und Hohensonne Turnier in Birkenfeld einfacher Reitwettbewerb: 1. Platz Janine Roberts auf Gipsy King 2. Platz Claudia Zwior auf Apache 3. Platz Ann Katrin Neese auf Gipsy King Dressurreiter Wettbewerb: 1. Platz Janine Roberts auf Gipsy King 2. Platz Claudia Zwior auf Apache Führzügelklasse: 2. Platz Leon Gehlen auf Gipsy King 3. Platz Svenja Hödl auf Gipsy King Dressur Klasse A: 1. und 2. Platz Stefanie Große auf Dumbo in verschiedenen Gruppen 5., 6. und 7. Platz Stefanie Große auf Laquister in verschiedenen Gruppen Turnier in Hohensonne Führzügelklasse: 1. Platz Leon Gehlen auf Gipsy King 2. Platz Svenja Zwior auf Gipsy King Der SFG Bernkastel-Kues informiert Auch in Bernkastel kann man beachen......ab sofort bei schönem Wetter auf dem Beachvolleyball Platz des Moselbades Bernkastel-Kues. Hier noch mal die Zeiten: Montag Uhr-Ende Damen und Herren Donnerstag Uhr-Ende Damen und Herren Bei schlechtem Wetter steht natürlich die Verbandsgemeindehalle zur Verfügung. Noch nichts geplant in den Ferien?? Der SFG bietet eine Fahrradtour für Jährige in die Vulkaneifel an. In Daun werden wir vom 2. bis 6. August übernachten. Von dort werden wir jeden Morgen die Eifel erkunden. Wenige Plätze stehen noch zur Verfügung, melde dich schnell bei uns! Tel.: 06531/91199 Infos und Anmeldung beim SFG (Verein für Sport, Freizeit und Gesundheit) Bernkastel-Kues, Telefon , Fax 91197, info@sfg-bks.de Spvgg. Mülheim-Brauneberg Damenfußball Die Damenmannschaft der Spvgg. Mülheim-Brauneberg sucht Mädchen und junge Frauen, die Interesse haben in einer Damenfußballmannschaft zu spielen. Das Training findet jeden Mittwoch, Uhr, auf dem Sportplatz in Mülheim statt. Wer hat Interesse? Kommt einfach mittwochs zum Training, oder meldet euch bei Ute Thiel, Tel oder bei Kerstin Prekur, Tel Nur Mut! - Wir freuen uns!!! St.Elisabeth Krankenhaus Wittlich Kompetenter Rat und Gedankenaustausch Babytreff im Verbundkrankenhaus: Begleitung in einer spannenden Lebensphase Eine Gelegenheit in entspannter Atmosphäre Erfahrungen auszutauschen haben Mütter und Väter, die gerade Eltern geworden sind, jeden Mittwochvormittag von bis Uhr im Stillcafe der Gynäkologischen Abteilung des Cusanus-Krankenhauses in Bernkastel und jeden Montagvormittag von bis Uhr in den Räumen der Elternschule im St. Elisabeth Krankenhaus in Wittlich. Das kostenlose Angebot möchte Treffpunkt und gleichzeitig kompetente Begleitung für Eltern sein, die sich nach der Geburt eines Kindes in einer aufregenden Lebensphase befinden, die sie vor ganz neue Herausforderungen stellt. In allen Fragen rund um Themen wie Stillen, Flaschen- und Breinahrung, Abstillen, Schlafen, Schreien, Kinderkrankheiten und Betreuung steht ihnen Frau Christa Lotz, Kinderkrankenschwester und Stillbeauftragte, als professionelle Ansprechpartnerin zur Seite. In den ersten Lebenswochen und -monaten des Kindes sind viele Eltern verunsichert. Allein die Tatsache zu hören, dass es anderen genauso geht, ist für viele Eltern hilfreich, berichtet Christa Lotz. Als Freizeitund Beratungsangebot möchte der Babytreff die regionalen Angebote für Eltern und Babys ergänzen. Informationen: St. Elisabeth Krankenhaus Wittlich, Elternschule, Koblenzerstr. 91, Wittlich, Tel / Tourist-lnformation Deutsche Edelsteinstraße Geführte Mineraliensuche - noch Plätze frei Bei der geführten Mineraliensuche am sind noch Plätze frei. Die Tage können einzeln (Sa. 38,-, So. 35,- ) oder als Wochenende (70,- ) bei der Tourist-lnformation Deutsche Edelsteinstraße in Herrstein ( ) gebucht werden. Programm: Samstag Mineraliensuche im Schiefer und in den Quarzklüften zweier Fundstellen in der Nähe des Flugplatzes Hahn, Mittagspause, Besuch des Schmuck- und Mineralienhauses in Kirschweiler, Mineraliensuche im Steinbruch 1 Sonntag Mineraliensuche im Steinbruch 2, Mittagspause, Besichtigung der historischen Wasserschleiferei Biehl, Aufschneiden der Eigenfunde in einer modernen Schleiferei, Schleifen und Polieren der Funde durch die Teilnehmer. TuS Büchenbeuren 1913 e.v. Abteilung: mtbiken mountainbiking auf dem hunsrück Mittwoch, dem um Uhr Tour MTB-Strecke durch das Altlayerbachtal zur Mosel Treffpunkt Sportplatz in Büchenbeuren Tourenleiter: Christoph Buch Die Mountainbiker suchen noch boys and girls, zwischen 8 und 88, die Lust am Biken haben und mitmachen wollen im MTB-Club -get up if you can- Entdeckt mit uns die Faszination des Bikens, abseits vom Verkehr und Rummel, in herrlicher Natur! Erlebt auf unseren Touren das neue Freizeitgefühl des Bikens! Erfahrt durch die ortskundigen und erfahrenen Tourenleiter, alle selbst begeisterte Biker, die schönsten und entlegensten off-road -Strecken! Neugierig geworden? Dann macht doch einfach mit! -get up if you can- Eure Maschine sollte in einwandfreiem technischen Zustand sein und ein Schutzhelm dient zur eigenen Sicherheit. Bei Jugendlichen von 8 bis 16 Jahren setzen wir das Einverständnis der Eltern voraus. Nähere Informationen erfahrt Ihr von Chrissi Buch, Tel , oder über crazybookshelf@mtbiken.de, sowie im Internet unter -MTB -Club get up if you can Abteilung Baseball und Softball Ergebnisse: Herren - Saarlouis: Braves 11:10 Jugend - Saarlouis: Braves 22:4 Vorschau: Herren zu Hause gegen Saarlouis, 15. August Spielbeginn um Uhr. Die Braves suchen Softballspieler/ -innen. Training: freitags um Uhr auf dem Frankfurt-Hahn Flughafen-Baseballfeld. Mehr Infos unter:

46 Morbach Ausgabe 30/2004 Verbraucherzentrale RLP e.v. Bei der Altbauerneuerung ans Energiesparen denken Wer energiesparende Maßnahmen an seinem Haus durchführen will, wird neben dem Aspekt der Umweltentlastung auch die Frage der Wirtschaftlichkeit in seine Überlegungen mit einbeziehen. Dabei sollte man sich allerdings nicht so sehr an den momentanen Brennstoffkosten orientieren. Die künftige Entwicklung der Brennstoffpreise spielt eine weit wichtigere Rolle; sie lässt sich jedoch nicht genau vorhersagen. Umfangreichere Maßnahmen bei einem Altbau, wie zum Beispiel eine Außenwanddämmung, erscheinen oft auf den ersten Blick als unwirtschaftlich. Werden sie jedoch gemeinsam mit einer Putzsanierung durchgeführt, sind die Mehrkosten begrenzt. Deshalb sollte bei der Planung einer Altbausanierung gleichzeitig auch über Energiesparmaßnahmen nachgedacht werden. Ausführliche Information zum nachträglichen Wärmeschutz von Altbauten sowie zu anderen Fragen des Energiesparens erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung. Hier erhalten Sie kompetenten Rat zu allen Fragen des Energiesparens. Der Energieberater hat am Freitag, dem , von Uhr Sprechstunde in Wittlich in der Verbandsgemeindeverwaltung Sitzungssaal 1. St. Zimmer 207, Kurfürstenstr. 1, Voranmeldung unter: 06571/ Zentrum für lebenslanges Lernen Fortbildung in Traumazentrierter Pädagogik noch einige Plätze frei Das Zentrum für lebenslanges Lernen, ein psychologisches Institut der Kinder- und Jugendhilfe, veranstaltet für interessierte Fachleute, Pflegeeltern und Eltern ab September 2004 ein 6-teiliges Fortbildungscurriculum in Traumazentrierter Pädagogik. Thema ist der pädagogische Umgang mit Folgen von traumatischen Ereignissen (wie Misshandlungen, Vernachlässigung, sex. Missbrauch, Unfälle, Krankheiten etc.) bei Kindern und Jugendlichen. Die Betreuung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen bringt die Betreuungspersonen oft an den Rand der eigenen Belastbarkeit. Verhaltensstörungen wie Hyperaktivität, Aggressivität, Sucht, Beziehungsstörungen, selbstverletzendes Verhalten etc. gehen häufig mit Traumatisierungen einher. In diesem Curriculum sollen Pädagogen im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen geschult werden: - Vermittlung von Wissen über Traumata und ihre Auswirkungen auf die Persönlichkeit und die Entwicklung, - Kennen lernen von Strategien der Stabilisierung, Imaginationsübungen - Methoden für die pädagogische Arbeit, um Belastungen verarbeiten zu können, Arbeit mit Geschichten und Ritualen, - Selbsterfahrung und Supervision. Die Fortbildung startet im September 2004 und endet im Juli Kosten: 880. Das ausführliche Curriculum kann angefordert werden beim Zentrum für lebenslanges Lernen, Maiweg 140, Traben- Trarbach, Tel.: , Fax: , Zentrum@rg-diakonie.de SOMMER AKADEMIE EDV-Kurse European Computer Driving Licenses (ECDL) Der Europäische Computer Führerschein Grundlagen EDV: Windows und Internet 40 Std., bis Uhr, 350, Termin: bis Aufbaulehrgang EDV Word und Access 64 Std., bis Uhr, 450 ; Termin: bis Präsentation-PowerPoint 24 Std bis Uhr, 150 ; Termin: Tabellenkalkulation: Excel 32 Std bis Uhr, 225 ; Termin: Prüfungstermine: 27. und ; Prüfungsgebühr: 25 pro Modul ECDL Skill-Card: 50 einmalig Alle Kurse können auch einzeln ohne Prüfung belegt werden. EDV-Kurse für Einsteiger Die ersten Schritte am PC 20 Stunden, 09:00 bis 13:00 Uhr, 150, Termin: Tricks und Tipps im Internet 20 Stunden, 09:00 bis 13:00 Uhr, 170, Termin: Bildbearbeitung 20 Stunden, 09:00 bis 13:00 Uhr, 150, Termin: EDV-Kurse für Kinder und Jugendliche Die ersten Schritte am PC 20 Stunden, 09:00 bis 13:00 Uhr, 99, Termin: Tricks und Tipps im Internet 20 Stunden, 09:00 bis 13:00 Uhr, 99, Termin: Bildbearbeitung 20 Stunden, 09:00 bis 13:00 Uhr, 99, Termin: Kommunikationstraining und Rhetorik Kommunikationstraining 16 Stunden, 09:00 bis 16:00 Uhr, 150, Termin: Rhetorikseminar 16 Stunden, 09:00 bis 16:00 Uhr, 180, Termin: Die o.g. Lehrgänge finden in der Handwerkskammer Trier statt. Schulungszentrum Wittlich der Handwerkskammer Trier EDV Umgang mit dem PC inkl. Einführung in Windows 7 Abende mittwochs, 180, Beginn: 8. September Unternehmensführung Betriebswirt/in (Hwk) - Fortbildung mit Abschlussprüfung 400 Stunden dienstags und donnerstags 2.150, zzgl. 270 Prüfungsgebühr, Beginn: 14. September Das ausführliche Weiterbildungsangebot ist über die Kreishandwerkerschaft Wittlich, Händelstr. 59, Wittlich, Tel.: 06571/4039 oder über die Akademie der Handwerkskammer Trier, Loebstr. 18, Trier, Tel.: 0651/ , Silke Krämer, Maria Willms und Ursula Zimmer erhältlich. Besuchen Sie uns im Internet Ende des redaktionellen Teils Handwerkskammer Trier ein nach DIN EN ISO 9001 und nach EG-ÖKO-Auditverordnung (EMAS) zertifizierter Anbieter von Weiterbildung garantiert Ihnen eine hohe Qualität der Lehrgänge und Kurse durch qualifizierte Dozenten und Ausbilder hochwertige technische Ausstattungen systematische Kundenorientierung und regelmäßige Befragung aller Teilnehmer Ihr Erfolg ist unser Ziel! TECHNIK UND PRAXIS Modischer Damenhaarschnitt 6 Abende dienstags, 180, Beginn: 10. August Gebäudediagnostiker - Jetzt Problemlösungen aus einer Hand Die Qualifikation von Bauhandwerkern marktorientiert zu erweitern ist das Ziel des neuen Lehrgangs zum Gebäudediagnostiker, den das Umweltzentrum am 29. September 2004 startet. Der Lehrgang befähigt Sie, in den Tätigkeitsfeldern Energieberatung und ökologisches Bauen und Wohnen Ihren Kunden Lösungen aus einer Hand zu bieten. Der Blick für das Wesentliche aber bedarf einer besonderen fachlichen Ausbildung. Der Kurs vermittelt die erforderlichen

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