IAB-Betriebspanel Bremen 2006

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1 Studie IAB-Betriebspanel Bremen 2006 Betriebliche Arbeitszeiten und Beschäftigungsformen Helma Landsberg Bremen im Oktober 2007 Institut für regionale Wirtschaftsforschung GmbH

2 Gliederung IAB-Betriebspanel Bremen 2006 Betriebliche Arbeitszeiten und Beschäftigungsformen Auswertung im Auftrag des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und des Senators für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit BAW Institut für regionale Wirtschaftsforschung GmbH Wilhelm-Herbst-Str Bremen Tel: 0421/ Fax: 0421/ Leitung: Dr. Nikolai Lutzky Walter Wehling ppa.

3 Gliederung Gliederung 1 Betriebliche Arbeitszeiten Wochenarbeits- und Betriebszeit Wochenarbeitszeit Betriebszeit Instrumente der Arbeitszeitsteuerung Überstunden/Kurzarbeit sowie Arbeitszeitkonten/ Vertrauensarbeitszeit Überstunden Kurzarbeit Arbeitszeitkonten Vertrauensarbeitszeit 16 2 Beschäftigungsformen Voll- und Teilzeit Midijobs Sozialversicherungspflichtig versus geringfügig Beschäftigte? Überblick geringfügige Beschäftigung Verteilung geringfügiger Beschäftigung nach Branchen und Größenklassen Aufbau geringfügiger zu Lasten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung? 26 - I -

4 Gliederung 2.4 Befristete Beschäftigung Leiharbeitskräfte, Freie Mitarbeiter und Praktikanten 32 3 Exkurs: Bündnisse zur Beschäftigungs- und Standortsicherung 37 4 Zusammenfassung - Betriebe nutzen vielfältige Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes 39 Anhang 43 Methodische Hinweise 45 Fragebogen 53 - II -

5 Gliederung Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Entwicklung der Wochenarbeitszeit im regionalen Vergleich 1 Tabelle 2: Verlängerung und Verkürzung der Wochenarbeitszeit in Bremen nach Branchen 3 Tabelle 3: Instrumente der Arbeitszeitsteuerung im regionalen Vergleich 8 Tabelle 4: Instrumente der Arbeitszeitsteuerung in Bremen nach Branchen 9 Tabelle 5: Art des Ausgleichs von Überstunden im regionalen Vergleich 2005 und Tabelle 6: Ausbezahlte Überstunden in Bremen Tabelle 7: Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit im regionalen Vergleich 21 Tabelle 8: Midi-Jobs im regionalen Vergleich 2006 und 2004* 23 Tabelle 9: Entwicklung geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Bremen und Westdeutschland 24 Tabelle 10: Bremer Betrieben mit gleicher und entgegengesetzter Entwicklung von geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung 29 Tabelle 11: Befristete Beschäftigung und befristete Einstellungen im regionalen Vergleich 30 Tabelle 12: Übernahme von befristet Beschäftigten* im regionalen Vergleich 32 Tabelle 13: Verbreitung von Leiharbeitskräften, freien Mitarbeitern und Praktikanten im regionalen Vergleich 2006 und Tabelle 14: Grundgesamtheit und Nettostichprobe im Land Bremen nach Branchen und Betriebsgrößenklassen 46 Tabelle 15: Branchengliederung im IAB-Betriebspanel III -

6 Gliederung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verlängerungen und Verkürzungen der Wochenarbeitszeit in Bremen nach Betriebsgrößenklassen 2 Abbildung 2: Unterschiede in der Wochenarbeitszeit in Bremen 4 Abbildung 3: Lohnausgleich bei Veränderungen der Wochenarbeitszeiten in Bremen 5 Abbildung 4: Betriebszeit im Vergleich zur Wochenarbeitszeit in Bremen nach Branchen Abbildung 5: Instrumente der Arbeitszeitsteuerung in Bremen nach Betriebsgrößenklassen 8 Abbildung 6: Betriebe mit Kurzarbeit nach Branchen im regionalen Vergleich 13 Abbildung 7: Betriebe mit Arbeitszeitkonten nach Branchen und Betriebsgrößenklasse in Bremen und Westdeutschland 14 Abbildung 8: Ausgleichszeiträume für Arbeitszeitkonten in Bremen und Westdeutschland 15 Abbildung 9: Betriebe mit Vertrauensarbeitszeiten nach Branchen und Betriebsgrößenklasse in Bremen und Westdeutschland 17 Abbildung 10: Teilzeitbeschäftigte nach vereinbarter Stundenzahl in Bremen 20 Abbildung 11: Geringfügig Beschäftigte nach Beschäftigtengrößenklassen im regionalen Vergleich 26 Abbildung 12: Betriebe mit zunehmender und abnehmender Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter bzw. geringfügig Beschäftigter in Bremen 28 Abbildung 13: Entwicklung befristeter Beschäftigung im regionalen Vergleich 31 - IV -

7 Gliederung Abbildung 14: Anzahl der Leiharbeitskräfte je Betrieb in Bremen 34 Abbildung 15: Dauerhafter oder vorübergehender Einsatz von Leiharbeitskräften in Bremen? 35 - V -

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9 1 Betriebliche Arbeitszeiten 1.1 Wochenarbeits- und Betriebszeit Wochenarbeitszeit Die Arbeitszeitentwicklung in Deutschland war in der Vergangenheit zunächst von Verkürzungen der tariflichen Arbeitszeit geprägt, dieser Prozess kam jedoch Mitte der neunziger Jahre zum Stillstand. Einerseits erlaubten steigende Produktivitäten eine Senkung der Arbeitszeit und anderseits sollte durch eine Verteilung der Arbeit auf viele Erwerbspersonen eine Verringerung der Arbeitslosigkeit erreicht werden. In neuerer Zeit stehen dagegen Arbeitszeitverlängerungen unter dem Aspekt der Senkung der Kosten und der Erhaltung der internatonalen Wettbewerbsfähigkeit im Mittelpunkt arbeitsmarktpolitischen Handelns. Die Auswertung des Längsschnittdatensatzes des IAB-Betriebspanels zeigt einen deutlichen Trend zur Verlängerung der vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten. 28 % der bremischen Betriebe (Westdeutschland 26 %) haben von 2004 bis 2006 die wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte erhöht, in diesen sind 29 % der Beschäftigen (Westdeutschland 26 %) tätig. Demgegenüber stehen 14 % (Westdeutschland 14 %), bei denen die Arbeitszeit verringert wurde (Abb. 1). Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Betriebe stieg in Bremen 1 dadurch von 38,7 auf 39,4 Stunden also um eine knappe ¾ Stunde oder um 1,8 % an. Aufgrund des stärkeren Anstiegs liegt die Wochenarbeitszeit in Bremen 2006 leicht über dem westdeutschen Durchschnitt (39,2 h) und der Arbeitszeit in den westdeutschen Großstädten (39,0 h) (Tab. 1). Tabelle 1: Entwicklung der Wochenarbeitszeit im regionalen Vergleich Durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Betriebe für Vollzeitbeschäftigten Wochenarbeitszeit Bremen Westdeutschland westdeutsche Großstädte 2004 (in Std.) 38,7 38,9 38, (in Std.) 39,4 39,2 39,0 1 Mit Bremen ist im folgenden jeweils Land Bremen gemeint

10 Änderungen der Wochenarbeitszeiten treten am häufigsten bei Kleinbetrieben auf. Sowohl Zunahmen als auch Abnahmen der Arbeitszeit sind bei kleinen Betrieben stärker verbreitet, wobei allerdings zwischen 2004 und 2006 die Verlängerungen deutlich überwogen haben. 44 % der bremischen Kleinbetriebe haben 2006 gegenüber 2004 eine veränderte Wochenarbeitszeit angegeben, wobei 29 % die Arbeitszeit erhöht und 15% reduziert haben. Bei den mittleren bremischen Betrieben sind dagegen Kürzungen so gut wie nicht (unter 1 %) vorgekommen und bei den großen selten (6 %). 20 % der mittleren und 15 % der großen Betriebe haben die Wochenarbeitszeit verlängert. (Abb. 1) Abbildung 1: Verlängerungen und Verkürzungen der Wochenarbeitszeit in Bremen nach Betriebsgrößenklassen 90 Anteil der Betriebe (%), die die Wochenarbeitszeit von verkürzt, verlängert bzw. konstant gehalten haben, nach Betriebsgrößenklasen Verkürzung Gleichbleibend Verlängerung ,4 kleine mittlere große insgesamt Wochenarbeitszeit (39,4 h) (39,1 h) (38,1 h) (39,4) Unabhängig von der Betriebsgröße besteht ein Trend, die Arbeitszeit zu verlängern. Darüber hinaus nutzen Kleinbetriebe die Möglichkeiten einer Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit um das Arbeitsvolumen dem schwankenden Arbeitsanfall anzugleichen. In kleinen und mittleren Betrieben arbeiten die Beschäftigten länger als in Großbetrieben. Insgesamt ist 2006 die vereinbarte Wochenarbeitszeit bei den Großbetrieben (38,1 h) eine Stunde kürzer als bei den mittleren (39,1 h). Bei den kleinen Betrieben (39,4 h) wird noch etwa eine Viertelstunde länger gearbeitet (Abb. 1)

11 Starke Tendenzen zur Verlängerung der Arbeitszeit gibt es im Öffentlichen Dienst und im Verarbeitenden Gewerbe, wo der Anteil der Betriebe mit Verlängerung um 46- bzw. 33- Prozentpunkte höher ist als der mit Verkürzungen. Auch in den Bereichen Bau, Handel, Unternehmensdienstleistungen und sonstige Dienstleistungen haben, ein Viertel bis ein Drittel die Wochenarbeitszeit ausgeweitet, aber in diesen Bereichen wurde auch bei 10 % bis 20 % der Betriebe die Arbeitszeit reduziert (Tab. 2). Tabelle 2: Verlängerung und Verkürzung der Wochenarbeitszeit in Bremen nach Branchen Anteil der Betriebe (%), die die Wochenarbeitszeit von verkürzt, verlängert bzw. konstant gehalten haben, nach Branchen Wirtschaftsbereich Veränderung der Wochenarbeitszeit Verkürzung Gleichbleibend Verlängerung Verarbeitendes Gewerbe ,1 Baugewerbe ,0 Handel ,4 Verkehr/Kredit ,0 Unternehmensdienstleistungen ,7 sonstige Dienstleistungen ,8 Öffentlicher Dienst ,6 Gesamt ,4 durchschnittliche Wochenarbeitszeit (in Std.) Ganz anders sieht es im Bereich Verkehr/ Kredit aus, hier haben etwa doppelt so viele Betriebe (21 %) die vereinbarte Arbeitszeit gesenkt, wie erhöht (11 %). Allerdings ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit im Bereich Verkehr/Kredit mit 41 Stunden über zwei Stunden länger als im Öffentlichem Dienst (38,6 h) und bei den sonstigen Dienstleistungen (38,8 h). Dies ist allein auf den Verkehrssektor zurückzuführen, im Kredit- und Versicherungsgewerbe ist die Wochenarbeitszeit dagegen unterdurchschnittlich. In rund der Hälfte der Betriebe gilt die 40 Stunden-Woche. Bei 29 % liegt die Arbeitszeit zwischen 38 und 40 Stunden, bei immerhin 12 % der Betriebe unter 38 Stunden. Lediglich bei 6 % der Betriebe liegt die Arbeitszeit über 40,5 Stunden (Abb. 2). Die wichtigste Frage bei Arbeitszeitverlängerungen sowohl aus Sicht der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer ist, ob der Lohn entsprechend angepasst wird, d.h. ob die Arbeitnehmer von dem erhöhten Arbeitszeiteinsatz durch einen Lohnausgleich finanziell profitieren oder bei Verzicht auf eine Lohnanpassung der Betrieb über die Senkung des Stundenlohns die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen kann

12 Abbildung 2: Unterschiede in der Wochenarbeitszeit in Bremen Anteil der Betriebe (%) mit einer Wochenarbeitszeit von... bis unter... Stunden in 2006 Wochenarbeitszeit in Std , ,5- k.a. Aus einer Sonderfrage der Panelwelle ergab sich, dass nur gut die Hälfte der bremischen Betriebe, die die Wochenarbeitszeit verlängert hatten, die monatliche Entlohnung der neuen Arbeitszeit angepasst hatten, wobei es sich ganz überwiegend um einen Ausgleich im vollem Umfang handelte. Von den Betrieben, bei denen eine Verlängerung der Arbeitszeit nicht zu einer Lohnerhöhung geführt hatte, gaben 10 % an, dies durch früheren bzw. späteren Ausgleich vorgeholt zu haben bzw. noch nachholen zu wollen (Abb. 3). Arbeitszeitverkürzungen bedeuten überwiegend für die Beschäftigten einen geringen Verdienst. Bei nicht einmal einem Zehntel der bremischen Betriebe, die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt haben, hat dies nicht direkt zu einem geringeren Lohn geführt. 2 Im aktuellen Panel wurde diese Frage nicht wiederholt, die Entwicklung wäre daher in einer der zukünftigen Panelwellen zu überprüfen

13 Abbildung 3: Lohnausgleich bei Veränderungen der Wochenarbeitszeiten in Bremen* Anteil der Betriebe (%) mit Lohnausgleich bzw. ohne Lohnausgleich, an allen Betrieben, die die Wochenarbeitszeit erhöht bzw. gesenkt haben voll teilweise kein voll teilweise kein Betriebe, die Wochenarbeitszeit erhöht haben Betriebe, die Wochenarbeitszeit verringert haben * Ergebnisse des IAB-Betriebspanel Betriebszeit Unter dem Aspekt Auslastung der Maschinen im produzierenden Bereich und der Öffnungszeiten in den Dienstleistungsunternehmen stellt nicht die Wochenarbeitszeit, sondern die Betriebszeit die entscheidende Kenngröße dar. Die durchschnittliche wöchentliche Betriebszeit des zentralen Geschäftsbereichs ist in Bremen über alle Branchen mit 57,7 Stunden 18 Stunden oder 47 % höher als die Wochenarbeitszeit. Sie ist in Bremen somit etwas höher als in Westdeutschland (57,0 h) und gut zwei Stunden länger als im westdeutschen Großstädtedurchschnitt (55,5 %). Die Betriebszeit ist in den Betrieben allerdings stark unterschiedlich. Bei 28 % der Betriebe liegt die normale Betriebszeit bei 40 oder weniger Stunden und entspricht somit den Arbeitszeiten der Vollzeitbeschäftigten. In 56 % der Betriebe liegt die Betriebszeit zwischen 40 und - 5 -

14 70 Stunden. Bei 17 % beträgt die Zeit der Geschäftstätigkeit über 70 Stunden, davon bei 7 % über 100 Stunden und 4 % sogar 168 Stunden, also 7 Tage die Woche rund um die Uhr. Die Betriebszeit steigt parallel mit der Betriebsgröße. Bei den Kleinstbetrieben mit bis zu 4 Beschäftigten, bei denen nur begrenzte Möglichkeiten versetzter Arbeitszeiten bestehen, liegt sie durchschnittlich bei 50 Stunden. Die Möglichkeiten, die Betriebszeit deutlich über die Wochenarbeitszeit hinaus auszudehnen, können vor allem von Großbetrieben genutzt werden, wo sie durchschnittlich bei 93 Stunden liegt, und damit mehr als doppelt so hoch ist wie die Wochenarbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten. Daher ergibt sich, dass über 28 % der Beschäftigten in Betrieben mit über 100 Betriebsstunden arbeiten, davon 16 % in rund um die Uhr tätigen Betrieben. Abbildung 4: Betriebszeit im Vergleich zur Wochenarbeitszeit in Bremen nach Branchen 2006 Betriebszeit und Wochenarbeitszeit 2006 in Stunden Wochenarbeitszeit Öffentlicher Dienst 38,6 45,2 Betriebszeit sonstige Dienstleistungen 38,8 61,4 Unternehmensdienstleistungen 39,7 50,0 Verkehr/Kredit 41,0 75,5 Handel 39,4 55,1 Baugewerbe 39,0 56,6 Verarbeitendes Gewerbe 39,1 57,6 Gesamt 39,4 57,7 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0-6 -

15 Betriebszeiten von mehr als 150 Stunden treten in Bremen insbesondere im Bereich Verkehr auf. Einige Verkehrsbetriebe arbeiten 7 Tage die Woche rund um die Uhr. Die durchschnittliche Betriebszeit liegt in Bremen zwischen 75,5 Stunden im Bereich Verkehr/Kredit und 45,2 Stunden im öffentlichen Dienst (Abb. 4). Im Verarbeitenden Gewerbe ist die Betriebszeit, obwohl hier aufgrund des hohen Automatisierungsstandes das Argument der Maschinenauslastung bedeutend sein dürfte, mit 57,6 Stunden nicht höher als in anderen Branchen. Auch wenn im Handel, ein Teil der Betriebe im Zusammenhang mit den Debatten um die Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes über die Kosten längerer Öffnungszeiten klagt, lag die Betriebszeit 2006 nur im Durchschnitt (55,1 h). In Westdeutschland weist der Handel sogar unterdurchschnittliche Betriebszeiten (50,0 h) auf. Differenziert man weiter, zeigt in Bremen der Einzelhandel sogar noch leicht kürzere Betriebszeiten. Bei rund 71 % der bremischen Einzelhändler beträgt die Betriebszeit bis zu 60 Stunden, bei knapp 5 % der Einzelhändler liegt die Betriebszeit über 70 Stunden. Zu bedenken ist allerdings, dass die weiter gehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten auf 24 Stunden von Montag bis Samstag erst ab Anfang des Jahres 2007 gilt, zum Befragungszeitpunkt Mitte 2006 also nur eine Öffnung von 6 bis 20 Uhr, also maximal 84 Stunden pro Woche, erlaubt war. Wie sich die weitere Freigabe auswirkt, sollte daher in der Panelwelle 2008, in der turnusmäßig wieder das Modul Arbeitszeiten enthalten ist, überprüft werden Instrumente der Arbeitszeitsteuerung Den Betrieben stehen unterschiedliche Instrumentarien, wie Schichtarbeit, Gleitzeit, versetzte Arbeitszeiten u.s.w., zur Verfügung, um die Geschäftstätigkeit zeitlich über die Wochenarbeitszeit hinaus auszudehnen. In rund einen Drittel der Betriebe wird die Betriebszeit durch versetzte Arbeitszeiten der Beschäftigten verlängert, wobei versetzte Arbeitszeiten in Bremen (36 %), etwas stärker verbreitet sind, als in Westdeutschland (31 %) und westdeutschen Großstädten (32 %) (Tab. 3). Das klassische Modell der Schichtarbeit ist dagegen über die Gesamtwirtschaft betrachtet nur auf wenige Betriebe (8%) beschränkt. 3 Da nur in der Panelwelle 1999, in der sich das Land Bremen noch nicht am Panel beteiligt hat, zusätzlich zur Wochenarbeitszeit auch die Betriebszeit erfragt wurde, ist eine Analyse der bisherigen Entwicklung nicht möglich

16 Tabelle 3: Instrumente der Arbeitszeitsteuerung im regionalen Vergleich Anteil der Betriebe (%), die jeweiliges Instrument der Arbeitszeitsteuerung einsetzen Instrument Bremen Westdeutschland westdeutsche Großstädte Ständige/regelmäßige Samstagsarbeit Bedarfsabhängige Samstagsarbeit Ständige/regelmäßige Sonntagsarbeit Versetzte Arbeitszeiten Schichtarbeit Veränderung Dauer/Lage Teilzeitbeschäftigte Arbeitszeitkorridore/Bandbreitenmodelle Beschäftigungssichernde Arbeitszeitverkürzung Abbildung 5: Instrumente der Arbeitszeitsteuerung in Bremen nach Betriebsgrößenklassen Anteil der Betriebe (%), die jeweiliges Instrument anwenden Beschäftigungssichernde Arbeitszeitverkürzung 3 1 große Betriebe Arbeitszeitkorridore/Bandbreitenmodelle 5 39 alle Betriebe Veränderung Dauer/Lage Teilzeitbeschäftigte Schichtarbeit 8 60 Versetzte Arbeitszeiten Ständige/regelmäßige Sonntagsarbeit Bedarfsabhängige Samstagsarbeit Ständige/regelmäßige Samstagsarbeit Schichtarbeit ist ein typisches Instrument der Großbetriebe. In 60 % der bremischen und 67 % der westdeutschen Großbetriebe wird im Schichtdienst gearbeitet (Abb.5). So arbeiten in Bremen über 40 % der Beschäftigten (Westdeutschland 41 %) in Schichtbetrieben, wobei - 8 -

17 aber nicht alle in den Schichtbetrieben einbezogen sein müssen, so arbeitet z.b. die Verwaltung eines Schichtbetriebs häufig nicht im Schichtdienst. Von den Schichtbetrieben arbeitet gut ein Viertel rund um die Uhr. Schichtarbeit hat seine Bedeutung nicht nur für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes (14 %), sondern auch im Bereich Verkehr / Kredit (17 %). Versetzte Arbeitszeiten haben insbesondere im Verkehrs-/Kreditgewerbe und bei den sonstigen Dienstleistern eine hohe Bedeutung. In Bremen (44 %) setzen im Vergleich zu Westdeutschland (32 %) und den westdeutschen Großstädten (33 %) viele Handelsbetriebe auf versetzte Arbeitszeiten, um die Öffnungszeiten zu verlängern (Tab. 4). Tabelle 4: Instrumente der Arbeitszeitsteuerung in Bremen nach Branchen Instrument Anteil der Betriebe (%), die jeweiliges Instrument der Arbeitszeitsteuerung einsetzen Verarb. Gewerbe Handel Verkehr / Kredit insgesamt Baugewerbe Unternehm. Dienstl. sonst. Dienstl. Öffentl. Dienst Ständige/regelmäßige Samstagsarbeit Bedarfsabhängige Samstagsarbeit Ständige/regelmäßige Sonntagsarbeit Versetzte Arbeitszeiten Schichtarbeit Veränderung Dauer/ Lage Teilzeitbeschäftigte Arbeitszeitkorridore/ Bandbreitenmodelle Beschäftigungssichernde Arbeitszeitverkürzung Auch wenn die 5 Tage Woche als das Standardmodell der Arbeitswelt gilt, ist Samstagsarbeit in den Betrieben weit verbreitet. Ein Drittel der Betriebe, in denen 45 % aller Beschäftigen arbeiten, gibt an, dass ständig oder regelmäßig am Samstagen gearbeitet wird. Zudem arbeiten 45 % der Betriebe bei Bedarf auch Samstags. Insgesamt wird in 70 % der Betriebe entweder ständig, regelmäßig oder bedarfsabhängig Samstags gearbeitet. 4 Damit arbeiten knapp 4/5 der Beschäftigen in Bremen und Westdeutschland in Betrieben, in denen zumin- 4 Die beiden Zahlen sind nicht einfach zu addieren, da ein Teil der Betriebe ständige und regelmäßige Samstagsarbeit angegeben hat und gleichzeitig zusätzlich bedarfsweise, die Antwort kann sich somit also nicht auf die gesamte Belegschaft beziehen

18 dest bedarfsweise Samstags gearbeitet wird, wobei aber keine Angaben vorliegen, wie viele der Beschäftigten in die Samtstagsarbeit einbezogen werden (Tab. 3). Es greifen deutlich mehr Betriebe auf die Möglichkeit von Samstagsarbeit zurück als noch vor zwei Jahren. Während 2004 nur 17 % (Westdeutschland 20 %) der Betriebe angaben, ständig bzw. regelmäßig Samstags zu arbeiten, waren es % (Westdeutschland 34 %), bei der bedarfsweisen Einbeziehung stieg der Anteil von 25 % auf 45 % (Westdeutschland 27 % auf 47 %). 5 Hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit zeigen sich geschlechtspezifische Unterschiede. Frauen arbeiten häufiger in Betrieben, die ständig bzw. regelmäßig Samstags arbeiten, aber seltener in Schichtbetrieben. In den Schichtbetrieben beträgt der Anteil der Frauen in Bremen 35 % (Westdeutschland 40 %, westdeutsche Großstädte 39 %) zum Vergleich der durchschnittliche Frauenanteil liegt bei 41 % (Westdeutschland 44 %, westdeutsche Großstädte 43 %). Der Frauenanteil in den Betrieben, die auch Samstags arbeiten, ist dabei in Westdeutschland (51 %) und westdeutsche Großstädte (47 %) deutlich überdurchschnittlich, in Bremen allerdings mit 42 % kaum höher. Was darauf zurückzuführen sein dürfte, dass größere bremische Schichtbetriebe mit einem geringen Frauenanteil ständig bzw. regelmäßig auch den Samstag einbeziehen. 6 In immerhin 14 % der Betriebe, in denen rund 30 % der Beschäftigten tätig sind (Westdeutschland 24 %) wird auch am Sonntag gearbeitet. Angesichts der Flexibilität hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche stellt sich die Frage, inwieweit spezielle Kinderbetreuungsangebote außerhalb der Kernzeiten benötigt bzw. gewünscht werden. Zulagen für Wochenendarbeit betreffen somit einen großen Teil der Betriebe, Abend- und Nachtzuschlägen haben dagegen im wesentlichen für die Großbetriebe, wo die Schichtarbeit verbreitetet ist, eine große Bedeutung. Während im Handel und bei den sonstigen Dienstleistungen in vielen Betrieben (61 % bzw. 51 %) ständig/regelmäßig Samstags gearbeitet wird, wird im Verarbeitenden und im Baugewerbe eher abhängig vom Bedarf Samstags gearbeitet (65 % bzw. 74%). D. h. Samstagarbeit wird auch im Verarbeitenden Gewerbe weniger mit dem Argument Auslastung der Ma- 5 6 Die Entwicklung aller Arbeitszeitsteuerungsinstrumente kann nicht analysiert werden, weil die Frage in dieser ausführlichen Form neu ist. Angaben, wie viele Personen und welche Personen nach Geschlecht differenziert in den Schichtdienst bzw. die Samstagsarbeit einbezogen werden, werden im Panel nicht erhoben

19 schinen, sondern vielmehr in Abhängigkeit von der Auftragslage genutzt. In rund jedem dritten Betrieb aus dem Bereich sonstige Dienstleistungen wird zudem ständig/regelmäßig Sonntags gearbeitet (Tab. 4). 1.2 Überstunden/Kurzarbeit sowie Arbeitszeitkonten/ Vertrauensarbeitszeit Überstunden Überstunden sind ein wichtigstes Instrument zur Flexibilisierung des betrieblichen Arbeitseinsatzes, da sie die Möglichkeit bieten, die Wochenarbeitszeit in Zeiten hohen Arbeitsanfalls auszuweiten. Ein sowohl aus Arbeitgeber- als auch aus Arbeitnehmersicht entscheidendes Merkmal stellt dabei die Art (finanzielle Vergütung, Freizeitausgleich) und der Umfang des Ausgleichs der Mehrarbeit dar. In rund 40 % der Betriebe wurden im Jahr 2005 von den Beschäftigten Überstunden geleistet. 7 Der Ausgleich der Überstunden erfolgt in den meisten Betrieben über Freizeitausgleich. In rund der Hälfte der Betriebe, in denen Überstunden anfielen, werden diese durch Freizeit ausgeglichen, in 27 der Betriebe gab es sowohl Freizeitausgleich als auch Vergütungen von Überstunden. Lediglich 10 % der Betriebe setzen ausschließlich auf Vergütung der Überstunden. In Bremen haben 16 % der Betriebe mit Überstunden diese weder durch Freizeit noch durch Vergütung ausgeglichen. Der Anteil der Betriebe, bei denen Überstunden nicht ausgeglichen werden, ist in Bremen damit höher als in Westdeutschland (9%) und den westdeutschen Großstädten (11 %) (Tab. 5). Der Anteil der Betriebe, in denen Überstunden geleistet werden, ist 2005 niedriger als Die Größenordnung der Zahl der Beschäftigten, denen Überstunden ausbezahlt wurden, ist etwa gleich (Bremen 6 %, Westdeutschland 5 %). Betriebe setzten zwar stark auf Freizeitausgleich von Überstunden, aber nicht mehr als vor vier Jahren. In Bremen hatten 2001 im Vergleich zu Westdeutschland und den westdeutschen Großstädten noch relativ viele Betriebe auf eine Mischform, Ausgleich sowohl durch Vergütung als auch durch Freizeitausgleich, gesetzt. 7 Im IAB-Panel ist es bei der Frage nach den Überstunden dem jeweiligen Betrieb überlassen, was er unter Überstunden fasst. Theoretisch zu unterscheiden sind zwei Arten transitorische Überstunden, das sind Ü- berstunden, bei denen ein Zeitausgleich stattfindet, und definitive Überstunden, das sind Überstunden, für die kein Zeitausgleich stattfindet, sondern die (mit oder ohne Zuschläge) bezahlt oder unentgeltlich geleistet werden

20 Tabelle 5: Art des Ausgleichs von Überstunden im regionalen Vergleich 2005 und 2001* Bremen Westdeutschland westdeutsche Großstädte Betriebe mit Überstunden (%) 41 (55) 43 (48) 42 (47) Betriebe nach Ausgleichsart** (%) Vergütung 10 (5) 10 (11) 10 (11) Vergütung und Freizeitausgleich 27 (37) 29 (30) 32 (33) Freizeitausgleich 47 (48) 53 (51) 48 (46) keine Vergütung und kein Freizeitausgleich 16 (9) 9 (9) 11 (10) * Werte für 2001 in Klammern angegeben ** Anteil an allen Betrieben mit Überstunden In den Betrieben, in denen Überstunden geleistet wurden, arbeiten der insgesamt Beschäftigten, davon in den Betrieben, in denen Überstunden (teilweise) ausbezahlt werden. Die Zahl der Beschäftigten, denen Überstunden ausbezahlt wurden, beläuft sich in Bremen auf rund Betriebsproportional geben die Betriebe, die Überstunden (teilweise) ausbezahlen, an, dass etwa die Hälfte der Belegschaft ausbezahlte Überstunden leistet. Da bei kleinen Betrieben der Anteil aber höher ist als bei größeren, erhält nur etwa 35 % der Belegschaft der Betriebe, in denen Überstunden geleistet werden, und 14 % aller Beschäftigten, Geld für geleistete Überstunden (Tab. 6). Tabelle 6: Ausbezahlte Überstunden in Bremen 2005 Betriebe Beschäftigte in den Betrieben Betriebe insgesamt Betriebe mit geleisteten Überstunden Betriebe mit ausbezahlten Überstunden Beschäftigte mit ausbezahlten Überstunden Überstunden werden vielfach nicht ausbezahlt, sondern auf Arbeitszeitkonten gut geschrieben (siehe 1.2.3) Kurzarbeit Kurzarbeit, als ein klassisches Instrument betriebsinterner Anpassung an einen Auftragsmangel, bietet den Vorteil, dass mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes Betriebe ihre ansonsten

21 anfallenden Lohnkosten senken können. Arbeitsmarktpolitisches Ziel ist die Vermeidung von Entlassungen. Nur bei 1 % der Betriebe gab es im ersten Halbjahr 2006 Kurzarbeit. Aber nicht nur in der wetterabhängig Baubranche mussten Betriebe Kurzarbeit anmelden, sondern auch im Verarbeitenden Gewerbe. So hatten in den westdeutschen Großstädten 5 % der Baubetriebe Kurzarbeitszeiten, aber auch 4 % der Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes. In Westdeutschland war der Anteil im Verarbeitenden Gewerbe mit 3 % sogar höher als im Baugewerbe (2 %). Im Bremen haben in der ersten Hälfte des Jahres 2006 mit 7 % vergleichsweise viele Baubetriebe (westdeutsche Großstädte 5 %) Kurzarbeitszeiten, der Anteil von 4 % im Verarbeitenden Gewerbe entspricht dem Durchschnitt der anderen Großstädte (Abb. 6). Abbildung 6: Betriebe mit Kurzarbeit nach Branchen im regionalen Vergleich Anteil der Betriebe (%) mit Kurzarbeit im ersten Halbjahr 2006 Öffentlicher Dienst sonstige Dienstleistungen Unternehmensdienstleistungen westdeutsche Großstädte Westdeutschland Bremen Verkehr/Kredit Handel 0 1 Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Gesamt Kurzarbeit stellt einerseits ein Instrument für wetterabhängige Branchen und anderseits die Möglichkeit zum Ausgleich von Produktionsschwankungen dar

22 1.2.3 Arbeitszeitkonten Der weite Begriff der Arbeitszeitkonten bezeichnet ein Instrument der Arbeitszeiterfassung und damit zusammenhängend ein grundlegendes Steuerungselement für die Gewährleistung flexibler Arbeitszeiten. Eine höhere Flexibilisierung der Arbeitszeit soll dazu beitragen, dass Unternehmen schneller und effizienter auf Schwankungen der Marktlage reagieren können. Arbeitszeitkonten bieten die Möglichkeit, die Arbeitszeit sowohl dem jeweiligen Arbeitsanfall und damit den betrieblichen Erfordernissen anzupassen, und anderseits erhöht sich die Arbeitszeitsouveränität der einzelnen Mitarbeiter, die dadurch die Lage der Arbeitszeit an ihre persönlichen Bedürfnisse ausrichten können. In jedem fünften bremischen wie westdeutschen Betrieb (Bremen und westdeutsche Großstädte 19 %, Westdeutschland 21 %) gibt es Arbeitszeitkonten. Damit hat die Verbreitung von Arbeitszeitkonten in den letzten beiden Jahren nicht zugenommen, sondern zeigt in den Städten sogar rückläufige Tendenzen (2002: Bremen 20 %, Westdeutschland und westdeutsche Großstädte 21 %). In mittleren und großen Betrieben ist dieses Instrument allerdings weit verbreitet. So erfassen 80 % der bremischen Großbetriebe und 56 % der mittleren Betrieben die Arbeitszeit auf Konten (Abb. 7). Abbildung 7: Betriebe mit Arbeitszeitkonten nach Branchen und Betriebsgrößenklasse in Bremen und Westdeutschland Anteil Betriebe (%) mit Arbeitszeitkonten große mittlere kleine Öffentlicher Dienst sonstige Dienstleistungen Unternehmensdienstleistungen Verkehr/Kredit Handel Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Gesamt Westdeutschland Bremen

23 Bei 58 % der Betriebe mit Arbeitszeitkonten gelten die Kontenregelungen für die gesamte Belegschaft. Da Arbeitszeitkonten in größeren Betrieben verbreiteter sind als in kleinen, werden in den Betrieben in Bremen und in westdeutschen Großstädten für 47 % bzw. 46 % der Beschäftigten Arbeitszeitkonten geführt. Der Freizeitausgleich von Überstunden erfolgt aber nicht in allen Betrieben mittels Arbeitszeitkonten, während 30 % aller bremischen bzw. 35 % der westdeutschen Betriebe Überstunden durch Freizeit ausgleichen (siehe Überstunden) führen nur 19 % bzw. 21 % Arbeitszeitkonten. In diesen Betrieben müssen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Regelungen getroffen werden, wann die Überstunden abgefeiert werden können, wobei die Möglichkeiten der Arbeitnehmer, den Freizeitausgleich nach ihren Wünschen zu gestallten, in diesen Betrieben geringer sein dürften. Arbeitszeitkonten werden eher von Betrieben des produzierenden Sektors als von privatwirtschaftlichen Dienstleistern genutzt. In Westdeutschland sind Arbeitszeitkonten im Öffentlichen Dienst ( 34 %) und im Verarbeitenden Gewerbe (32 %) am verbreiteten. In Bremen nutzen auch Betriebe des Baugewerbes (34 %; Westdeutschland 26 %) relativ stark Arbeitszeitkonten, dagegen ist die Verbreitung im bremischen Verarbeitenden Gewerbe nur leicht überdurchschnittlich (26 %). Abbildung 8: Ausgleichszeiträume für Arbeitszeitkonten in Bremen und Westdeutschland Anteil der Betriebe (%) mit jeweiligen Ausgleichszeitraum an allen Betrieben mit Arbeitszeitkonten 24 (23) Ausgleichszeitraum 45 (34) bis zu halben Jahr bis zu einem Jahr bis zu zwei Jahren mehr als zwei Jahre kein fester Ausgleichszeitraum 1 (0) 3 (2) 27 (39) (Angaben für Westdeutschland in Klammern)

24 Häufig gelten in den Betrieben keine festen Ausgleichszeiträume, in Bremen ist der Anteil mit 45 % noch höher als in Westdeutschland 34 % und anderen westdeutschen Großstädten 30 %. Bei 24 % der Betriebe haben die Beschäftigten die Möglichkeit, die angefallenen Ü- berstunden innerhalb eines halben Jahres auszugleichen, bei 27 % beträgt der Ausgleichszeitraum ein Jahr (Abb. 8). Längere Ausgleichszeiträume (4 %) sind ebenso wie separate Langzeitkonten (2 %) selten. Die Möglichkeit von Langzeitfreistellungen (sabbaticals), Weiterbildungszeiten, Verkürzung der Lebensarbeitszeit sowie Freistellung für Familienzeiten haben somit nur wenige Arbeitnehmer. Obwohl der Gesetzgeber im Prinzip eine Absicherung von Langzeitkonten gegen Insolvenz vorschreibt, besteht nur in relativ wenig Betrieben eine solche Sicherheit. Wobei in Bremen im Vergleich relativ viele Betriebe, die separate Langzeitkonten führen, diese gegen Insolvenz abgesichert oder zumindest eine solche Absicherung (58 %, Westdeutschland 37 %) geplant haben Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeitsysteme sind dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsarbeitszeit verzichtet und darauf vertraut, dass die Mitarbeiter ihren arbeitszeitbezogenen vertraglichen Verpflichtungen auch ohne diese Kontrolle nachkommen. Die Vertrauensarbeitszeit wird mit Einschränkungen teilweise als die Fortentwicklung der gleitenden Arbeitszeit angesehen, da der Arbeitnehmer bei der Vertrauensarbeitszeit bezüglich der Lage und Verteilung seiner Arbeitszeit ebenfalls weitgehend nicht an Vorgaben gebunden ist. Der signifikante Unterschied besteht allerdings darin, dass bei der gleitenden Arbeitszeit besonderer Wert auf die Zeiterfassung gelegt wird. Befürworter der Vertrauensarbeit gehen davon aus, dass dieses Arbeitszeitsystem dazu führt, die Aufmerksamkeit der Arbeitnehmer wieder auf das Wesentliche - die Erreichung des erstrebten Arbeitsergebnisses - zu konzentrieren. Mögliche negative Folgen der Vertrauensarbeitszeit bestehen für die Arbeitnehmer in der Erhöhung von unbezahlter Mehrarbeit und für den Arbeitgeber darin, dass die Arbeitnehmer das Vertrauen missbrauchen und regelmäßig weniger arbeiten. In Bremen geben wesentlich mehr Betriebe (43 %) als in Westdeutschland (16 %) und anderen westdeutschen Großstädten (21 %) an, dass bei ihnen Vertrauensarbeitszeitregelungen gelten, bei denen die Beschäftigten eigenverantwortlich ihre Arbeitszeit gestalten und von Seiten des Betriebs auf eine Arbeitszeiterfassung verzichtet wird. Es ist davon auszugehen, dass dieser große Unterschied nicht nur Folge einer wesentlich größeren Verbreitung von echten Vertrauensarbeitszeitreglungen sein dürfte, bei denen gänzlich auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet wird und lediglich die Arbeitnehmer freiwillig und ausschließlich für sich

25 selbst die Arbeitszeiten zu Kontrollzwecken notieren, sondern im wesentlichen auf ein weitergefasstes Verständnis der Bremer Betriebe, was unter Vertrauensarbeitszeit zu verstehen, zurückzuführen ist. So könnte z.b. schon der Verzicht der Erfassung des Kommens und Gehens der Arbeitnehmer durch den Betrieb als Vertrauensarbeitszeit verstanden werden (Abb. 9). Die Vertrauensarbeitszeit gilt in den meisten Betrieben für alle Beschäftigten. In Bremen ist der Betriebsanteil, die Vertrauensarbeit auf alle Mitarbeiter anwenden, mit 85 % auch noch etwas höher als in Westdeutschland (71 %) und den westdeutschen Großstädten (75 %). In den Betrieben, bei denen die Vertrauensarbeitszeit nur für Teile der Belegschaft angewandt wird, werden im Durchschnitt knapp ein Drittel der Beschäftigten einbezogen, dies gilt sowohl für Bremen als auch für Westdeutschland und die westdeutschen Großstädte. Insgesamt fallen in Bremen 23 % der Beschäftigten unter die Vertrauensarbeitszeitregelungen gegenüber 12 % in Westdeutschland. Abbildung 9: Betriebe mit Vertrauensarbeitszeiten nach Branchen und Betriebsgrößenklasse in Bremen und Westdeutschland Anteil Betriebe (%) mit Vertrauensarbeitszeitkonten große mittlere kleine Öffentlicher Dienst sonstige Dienstleistungen Unternehmensdienstleistungen Verkehr/Kredit Handel Baugewerbe Verarbeitendes Gewerbe Gesamt Westdeutschland Bremen In Bremen ist die Vertrauensarbeitszeit in allen Wirtschaftbereichen und allen Größenklassen stark verbreitet. Am geringsten ist der Unterschied Bremens zu anderen Großstädten und Westdeutschland im Verarbeitenden Gewerbe, wo der Anteil der Vertrauensarbeitszeit in Bremen mit 22 % wesentlich weniger verbreitet ist als in den anderen Branchen, die Anteile

26 zwischen 40 % (Baugewerbe und Verkehr/Kredit) und 54 % (Öffentlicher Dienst und Organisationen ohne Erwerbszweck 8 ) aufweisen. Am stärksten ist der Unterschied im Baugewerbe, im westdeutschen Durchschnitt haben hier nur 10 % der Betriebe Vertrauensarbeitszeitregelungen in Bremen sind des demgegenüber 40 %. Während in Westdeutschland Vertrauensarbeitszeitmodelle nur bei größeren und mittleren Betrieben stärker verbreitet sind, sind sie in Bremen bei den Kleinbetrieben ebenso häufig anzutreffen wie bei den großen und sogar häufiger als bei denen mittlerer Größe. 8 Die mit Öffentlicher Dienst abgekürzte Bezeichnung des Wirtschaftsbereichs umfasst auch die Organisationen ohne Erwerbszweck, die sogar einen höheren Anteil haben als die eigentliche Verwaltung

27 2 Beschäftigungsformen 2.1 Voll- und Teilzeit Um die Teilzeitarbeit zu fördern und die Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten zu verhindern wurde Ende 2000 das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlassen. Der Trend zur Teilzeitbeschäftigung setzt sich, wie die Beschäftigtenstatistik zeigt, fort. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten in Bremen ist von 2000 bis 2006 um 14 % (Westdeutschland 17 %) auf Personen angestiegen, wodurch sich der Anteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 16 % auf 19 % (Westdeutschland von 14 % auf 17 %) erhöht hat. 9 Nach dem IAB-Panel ist auch der Anteil der bremischen Betriebe, in denen Teilzeitarbeit geleistet wird, von 67 % in 2000 auf 75 % in 2006 gestiegen. Dabei gibt es hinsichtlich der Verbreitung von Teilzeitbeschäftigung nach Branchen große Unterschiede. Im Verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe ist Teilzeitbeschäftigung nach den Ergebnissen der Beschäftigtenstatistik vergleichsweise selten mit Beschäftigtenanteilen von 6 % bzw. 4 %, dagegen im Bereich Erziehung/Unterricht sowie Gesundheitswirtschaft mit rund 40 % besonders häufig. Das IAB-Betriebspanel zeigt, dass Teilzeitbeschäftigung 10 in kleinen Betrieben (28 %) und mittleren (27 %) stärker verbreitet ist als in großen (23 %). Wobei die mittleren Betrieben in Bremen im Vergleich zu anderen westdeutschen Großstädten (22 %) vergleichsweise viele Teilzeitbeschäftigte haben. Die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung wird überwiegend von Frauen genutzt. Nach der Beschäftigtenstatistik sind 81 % der sozialversicherungspflichtig Teilzeitbeschäftigten weiblich. Einerseits könnte dies mit dem höheren Frauenanteil in den Branchen mit einer hohen Teilzeitquote zusammenhängen, anderseits erfüllen Teilzeitarbeitsverhältnisse sicherlich eine wichtige Funktion bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wie die im Betriebspanel vorgenommene Differenzierung aller Beschäftigten zeigt, haben in Bremen ebenso wie in Westdeutschland und in den westdeutschen Großstädten etwa ¾ aller Beschäftigten eine Vollzeitstelle. Knapp jeder Zehnte hat in etwa eine Halbtagstelle (15-25 Stunden). Etwa jeder 15. Beschäftigte arbeitet Teilzeit aber mehr als 24 Stunden. Ebenso umfasst die Arbeitszeit etwa jedes 15. Beschäftigten weniger als 15 Stunden. Beim Großteil 9 10 Neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stellen die geringfügigen Beschäftigten eine weitere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten dar, siehe hierzu auch Kapitel 2.3. Im Panel werden alle Beschäftigten, nicht nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, nach Voll- und Teilzeittätigkeit differenziert

28 dieser Personengruppe dürfte es sich um geringfügig Beschäftigte handeln (siehe hierzu das separate Kapitel 2.3). Für eine weitere Gruppe Teilzeitbeschäftigter (3 %) ist die Wochenarbeitszeit nicht fest geregelt. Die Struktur entspricht in etwa dem westdeutschen Durchschnitt (Abb. 10). Abbildung 10: Teilzeitbeschäftigte nach vereinbarter Stundenzahl in Bremen Anteil der Beschäftigten (%) nach Stundenzahl 2006 Teillzeit zusammen 26 % < 15 Stunden 7% ohne feste Stunden 3% Stunden 9% > 24 Stunden 7% Vollzeit 74% Die Veränderung der Dauer und der Lage der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten bietet den Betrieben ein Instrument zur Flexibilisierung des Arbeitseinsatzes. Im IAB-Panel geben 16 % aller bremischen Betriebe an, die Möglichkeit der Verschiebung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften als Instrument zur Arbeitssteuerung zu nutzen. Das sind im Vergleich zu Westdeutschland relativ wenige Betreibe (21 %), entspricht aber in etwa dem Verhalten in anderen westdeutschen Großstädten (18 %) (Tab. 3). Ein wichtiger Bestandteil des Teilzeitförderungsgesetzes von 2000 ist neben der Ausschreibung von Stellen auch als Teilzeitarbeitsplatz, dass der Arbeitgeber den Wunsch eines Arbeitnehmers auf Reduzierung seiner Arbeitszeit zuzustimmen hat, soweit betriebliche Gründe dem nicht entgegenstehen, und dass Teilzeitbeschäftigte die eine Verlängerung der Arbeitszeit wünschen, bei der Besetzung freier Stellen bevorzugt zu behandeln sind

29 Eine Auswertung der Sonderfragen aus der Panelwelle 2004 zeigt, Wechsel zwischen Vollund Teilzeittätigkeit sind nicht weit verbreitet. 3 % der bremischen Betriebe hatten im ersten Halbjahr 2004 Wechsler von Voll- auf Teilzeit (Westdeutschland 4 %, westdeutsche Großstädte 5 %) und 2 % von Teil- auf Vollzeit (Westdeutschland und westdeutsch Großstädte ebenfalls 2 %). Der Anteil der Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit verändert haben, an allen Beschäftigten liegt lediglich bei 0,6 % bis 0,7 % (Tab. 7). Tabelle 7: Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit* im regionalen Vergleich Bremen Westdeutschland westdeutsche Großstädte Anteil Betriebe (%) mit Wechseln Voll-Teilzeit mit Wechseln Teil- Vollzeit Relation Wechsler Teil-Vollzeit zu Wechsler Voll- Teilzeit 1:2,8 1:2,2 1:2,5 Anteil Betriebe (%), die ohne Gesetz nicht stattgegeben hätten** Wechsel Voll-Teilzeit Wechsel Teil- Vollzeit * Ergebnisse des IAB-Betriebspanels 2004, bezogen auf das 1. Halbjahr 2004 ** an allen Betrieben mit Wechsler (Voll-Teilzeit bzw. Teil-Vollzeit) Die Rückkehr von der Teilzeit auf Vollzeitbeschäftigung bleibt selten. Einem Aufstocker zur Vollzeit stehen in Bremen 2,8 Wechsler (Westdeutschland 2,2, westdeutsche Großstädte 2,5) in die Teilzeit gegenüber. Teilzeitbeschäftigung ist somit häufig nicht eine vorrübergehende Phase, z.b. aufgrund der Betreuung von Kindern. Lediglich 2 bis 3 % der Betriebe, bei denen Beschäftigte in die Teilzeit gewechselt sind, hätten nach eigenen Angaben diese Arbeitszeitverkürzung ohne das entsprechende Gesetz nicht gewährt. Bei den Großbetrieben zeigt sich der Effekte des Gesetzes aber schon deutlicher, dort hätten in jedem zehnten bremischen bzw. westdeutschen Großbetrieb die Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit gehabt, die Arbeitszeit zu reduzieren. Allerdings führt das Gesetz auch nicht immer dazu, dass der Wunsch der Beschäftigten nach Teilzeittätigkeiten realisiert wird. So geben 3 % der bremischen Betriebe (Westdeutschland 3 %, westdeutsche Großstädte 4%), in denen es Wechsler auf Teilzeit gegeben hat 11, an, dass anderen Fällen nicht entsprochen wurde. 11 Betriebe, bei denen keine Personen von Voll- auf Teilzeit gewechselt sind, wurde nicht nach nicht entsprochenen Wünschen befragt

30 In Bremen haben vergleichsweise viele Betriebe (13 %), bei denen Teilbeschäftigte auf Vollzeit gewechselt sind, angegeben, dass sie dem ohne das seit 2001 geltende Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht stattgegeben hätten, in Westdeutschland und den westdeutschen Großstädten, waren es dagegen nur 1 % bis 2 % der Betriebe. Dass in Westdeutschland nur in sehr wenigen Betrieben Arbeitnehmer ihren Wunsch, die Arbeitszeit wieder auf Vollzeit zu erhöhen, auf Basis des gesetzlichen Anspruchs durchsetzt haben, lässt vermuten, dass Arbeitsnehmer Hemmungen haben, gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber gelten zu machen Midijobs Seit 2003 gibt es neben den geringfügig Beschäftigten im unteren Lohnbereich eine neue Mitarbeiter-Spezies die sogenannten Midijobs mit einem Einkommen, welches über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 aber unter 800 im Monat liegt. Grundsätzlich besteht bei Beschäftigungen mit einem Monatsverdienst über 400 Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, doch für Arbeitslöhne im Bereich zwischen 400,01 und 800 Euro gibt es seit dem eine sog. Gleitzone. Hier zahlt der Arbeitnehmer noch nicht die vollen Sozialabgaben. In rund jedem fünften Betrieb (Bremen 18 %, Westdeutschland und westdeutsche Großstädte 22 %) sind sogenannte Midi-Jobber beschäftigt, damit sind sie bei weit weniger Betrieben verbreitet wie geringfügig Beschäftigte (siehe 2.3). Nach den hochgerechneten Panelergebnissen gibt es in Bremen gut Midi-Jobs. Dies entspricht einen Beschäftigtenanteil von 2,3 %, der in etwa anderen westdeutscher Großstädte (2,4 %) entspricht. Midi- Jobs sind in Großstädten weniger verbreitetet als in Westdeutschland (2,7). Auch ist der Anteil der Betriebe, die mit Mitarbeitern in dieser Gehaltsgruppe arbeiten, nicht angestiegen der Anteil der Midi-Jobber an den Beschäftigten in Bremen und Westdeutschland ist sogar rückläufig (Tab. 8). Insbesondere Kleinbetriebe beschäftigten viele Personen mit einem Verdienst zwischen 400 und 800. So liegt in Westdeutschland der Anteil der Midi-Jobs bei den Kleinbetrieben bei 4 % bei den mittleren dagegen nur bei 2,0 % und bei den großen bei 1,6 % Nicht entsprochene Wünsche von Teil- auf Vollzeit wurden nicht erfragt. Aufgrund der geringen Fallzahl von Betrieben im Midi-Jobs in den einzelnen Branchen bzw. Größenklassen können für Bremen aus dem Panel keine hochgerechneten Werte differenziert nach Branchen bzw. Größe ausgewiesen werden

31 Tabelle 8: Midi-Jobs im regionalen Vergleich 2006 und 2004* Bremen Westdeutschland westdeutsche Großstädte Anteil (%) Betriebe mit Midi-Jobs 18 (19) 22 (22) 22 (22) Anteil (%) Midi-Jobs an Beschäftigten 2,3 (2,9) 2,7 (2,9) 2,4 (2,4) Anteil (%) Vollzeit-Midi-Jobs** * Werte für 2004 in Klammern ** Anteil Vollzeit-Midi-Jobs an allen Midi-Jobs. Die Verteilung der Zahl der Personen mit einem Midi-Job ist auch nach Branchen relativ unterschiedlich. In Westdeutschland liegt der Anteil der Midi-Jobs bei den sonstigen Dienstleistungen und bei den Unternehmensdienstleistungen bei 4,0 bzw. 4,1 %, im Verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe dagegen nur bei 1,0 bzw. 1,7 %. Der Anteil der Betriebe, in denen Midi-Jobs existieren, liegt in Bremen zwischen 13 % im Baugewerbe (Westdeutschland 13 %) und 25 % bei den sonstigen Dienstleistungen (Westdeutschland 28 %). Bei den Midi-Jobbern handelt es überwiegend aber nicht ausschließlich um Teilzeitkräfte. 12 % (Bremen) bis 14 % (Westdeutschland) der Personen mit einem monatlichen Bruttoverdienst zwischen 400 und 800 üben dafür allerdings einen Vollzeitjob aus. Geht man von einer 40-Stunde-Woche aus, ergibt sich selbst bei der Obergrenze von 800 ein Stundenlohn von um die 5 der somit deutlich unter dem diskutierten Mindestlohn liegt. Auch wenn dies anteilsmäßig an den Beschäftigten insgesamt, ein sehr kleiner Prozentsatz von 0,3 bzw. 0,4 % ist, stellt sich doch die Frage, ob es Ziel der gesetzlichen Begünstigungen zur Midi- Jobreglung sein kann, dass jeder siebte bis achte Midi-Jobber für bis zu 800 im Monat eine Vollzeittätigkeit verrichten muss. Insbesondere in kleinen Betrieben muss, wie die Auswertung der westdeutschen Daten zeigt, ein hoher Anteil der Midi-Jobber für diesen geringen Lohn Vollzeit arbeiten. So arbeitet fast jeder fünfte Mitarbeiter mit einem Verdienst bis 800 in einem Kleinbetriebe Vollzeit, in den Großbetrieben ist es dagegen nur jeder zwanzigste. Hinzu kommt noch, dass in den Kleinbetrieben sowieso wesentlich mehr Midi-Jobber tätig sind als in Großbetrieben. Hier wird deutlich, dass von einer Einführung eines Mindestlohn insbesondere Kleinbetriebe stark betroffen wären. Nach Branchen sind die Unterschiede hinsichtlich der Vollzeit-Midijobs relativ gering. So liegt der Anteil der Vollzeit-Midi-Jobs an den Midi-Jobs zwischen 11 % im Handel und bei den Unternehmensdienstleistungen sowie 17 % in den Bereichen Verkehr/Kredit und im Bau

32 2.3 Sozialversicherungspflichtig versus geringfügig Beschäftigte? Überblick geringfügige Beschäftigung Nach den Angaben der Statistischen Ämter sind von Ende Juni 2005 bis Ende Juni 2006 sowohl die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten als auch die der geringfügig Beschäftigten 14 angestiegen, dies gilt für das Land Bremen ebenso wie für Westdeutschland, wobei die geringfügige Beschäftigung stärker zugenommen hat als die sozialversicherungspflichtige. Im Land Bremen sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 0,8 % angestiegen, die geringfügige sogar um 4,4 % (Westdeutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 0,6 %, geringfügig 3,9 %) (Tab. 9). Tabelle 9: Entwicklung geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Bremen und Westdeutschland Bremen Westdeutschland s.v. Beschäftigte Veränderung abs Veränderung in % 0,8 0,6 geringfügig Beschäftigte Veränderung abs Veränderung in % 4,4 3,9 Relation geringfügig zu s.v. Beschäftigte Quelle: 1 : 3,9 1 : 3,6 Bundesagentur für Arbeit und Statistische Ämter, Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der geringfügig Beschäftigten. Im Land Bremen stehen nach Angaben der amtlichen Statistik Mitte sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwa geringfügig Beschäftigte gegen über, davon sind ausschließlich und im Nebenjob geringfügig entlohnt. Damit kommt auf rund 3,9 sozialversicherungspflichtige Stellen eine geringfügige Beschäftigung, in Westdeutschland sind geringfügige Tätigkeiten etwas stärker verbreitet (Verhältnis 1 zu 3,6). Beachtlich ist das die Zahl der geringfügig Beschäftigten nicht nur prozentual, sondern sogar 14 In dieser Statistik der Bundesagentur nicht enthalten sind kurzfristig geringfügig Beschäftigte, also diejenigen, die nur aufgrund der kurzen Zeit in der sie tätig sind, unter die Geringfügigkeitsgrenze fallen

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