DER EINSATZ VON FAIRNESS-OPINIONS BEI M&A-TRANSAKTIONEN EIN IRRWEG? Zur rechtlichen Bedeutung und Aussagekraft von Stellungnahmen nach IDW S8

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1 Munich Workshop for Accounting and Auditing DER EINSATZ VON FAIRNESS-OPINIONS BEI M&A-TRANSAKTIONEN EIN IRRWEG? Zur rechtlichen Bedeutung und Aussagekraft von Stellungnahmen nach IDW S8 Matthias Schüppen

2 Übersicht I. Magic Piece of Paper oder Feigenblatt? II. Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmensorgane bei M&A-Transaktionen III. Funktionen und Zielsetzungen der Fairness-Opinion IV. Eignung der Fairness-Opinion als Informationsgrundlage V. Ein Irrweg kostspielig und riskant! Seite 2

3 I. Magic Piece of Paper oder Feigenblatt? Zur Aktualität des Themas Bewertung bei M&A-Transaktionen häufig kontrovers und für beteiligte Organmitglieder zunehmend haftungsträchtig IDW veröffentlicht S8 Seite 3

4 II. Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmensorgane bei M&A-Transaktionen Grundlagen Sorgalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ( 93 Abs. 1 Satz 1 AktG) Beweislastumkehr ( 93 Abs. 2 Satz 2 AktG) Aber: Business Judgement Rule für unternehmerische Entscheidungen: keine Pflichtverletzung wenn Organmitglied vernünftigerweise annehmen darf, dass Handeln zum Wohle der Gesellschaft auf der Grundlage angemessener Information Seite 4

5 II. Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmensorgane bei M&A-Transaktionen Informationsanforderungen aus Käufersicht (Buy-Side) Preisbezogene und nicht preisbezogene Risiken des Erwerbs Betriebswirtschaftliche Rechtfertigung des Kaufpreises; Ermittlung einer Preisobergrenze Akquisitionsfinanzierung Seite 5

6 II. Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmensorgane bei M&A-Transaktionen Informationsanforderungen aus Verkäufersicht (Sell-Side) Nicht preisbezogene Risiken der Veräußerung Betriebswirtschaftliche Ermittlung der Preisuntergrenze Preissteigerungen/bessere Angebote möglich/zu erwarten? Seite 6

7 II. Sorgfaltsanforderungen an die Unternehmensorgane bei M&A-Transaktionen (Keine) Pflicht zur Hinzuziehung externer Experten Bei eigener/interner Kompetenz externe Expertise nicht erforderlich Nur bei Fehlen spezifischer Unternehmensbewertungskompetenz indiziert Nichthinzuziehung eines Sachverständigen Unangemessenheit der Informationsgrundlage Externe Expertise kann Nachweis der Erfüllung von Informationsanforderungen erleichtern, setzt jedoch ordnungsgemäße Auswahl und Information des Experten sowie ordnungsgemäße Auswertung der Expertise voraus Umfang und Beschaffung erforderlicher Informationen wiederum eigene unternehmerische Entscheidung? Seite 7

8 III. Funktionen und Zielsetzungen der Fairness-Opinion Begriff und Definition Fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses ( finanzielle Angemessenheit ) Kein Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten Keine Aussage zur Vorteilhaftigkeit von Alternativen Zweck Absicherung Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen Hinweis auf angemessene Information i.s.d. 93 Abs. 1 Satz 2 AktG Abbau von Informationsasymetrien zwischen Management, Aufsichtsgremien und Anteilsgenossen Seite 8

9 III. Funktionen und Zielsetzungen der Fairness-Opinion Methodik Ermittlung einer Bandbreite Beurteilung insbesondere über kapitalwertorientiert Bewertungsverfahren (DCF, Ertragswert) sowie über marktpreisorientierte Verfahren (Analysen von Börsenkursen des Transaktionsobjekts und Multiplikatoren), ggf. weitere ergänzende Informationen (Analysen und Stellungnahmen Dritter) Etwa vorliegende zeitnah durchgeführte Unternehmensbewertung nach IDW S 1 ist heranzuziehen und zu berücksichtigen Dokumente und Informationen sind nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, jedoch Plausibilitätsanalyse der prognostizierten finanziellen Überschüsse Anwendbarkeit und Eignung der gewählten Verfahren sind zu würdigen und zu begründen Seite 9

10 III. Funktionen und Zielsetzungen der Fairness-Opinion Formalia Aufbau Opinion Letter Valuation Memorandum Factual Memorandum Auftragsannahme Unparteilichkeit und Unabhängigkeit Informationsbasis Seite 10

11 IV. Eignung der Fairness-Opinion als Informationsgrundlage bei M&A-Transaktionen Angemessenheitsurteil (Opinion) Diskussionsstand Beurteilung einer Entscheidung Entscheidungsgrundlage Second Opinion denkbar, aber als bloße Absicherung problematisch Seite 11

12 IV. Eignung der Fairness-Opinion als Informationsgrundlage Bewertungsgrundlagen (Valuation Memorandum) Grundsätzlich im Hinblick auf Preisobergrenzen und -untergrenzen relevante Information Vergleich mit Unternehmensbewertungsgutachten Beschränkung auf eine zweitbeste Informationsgrundlage in der Regel nicht begründbar Seite 12

13 IV. Eignung der Fairness-Opinion als Informationsgrundlage Exkurs: Die Sicht der Zielgesellschaft ( 27 WpÜPG) Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat, die insbesondere auf Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung eingehen muss Stellungnahme zu einem auf Bieterseite abgeschlossenen Entscheidungsprozess Maßstab für angemessenen Preis und Stellungnahme umstritten Information und Kommunikation gegenüber Anteilseignern Seite 13

14 V. Ein Irrweg kostspielig und riskant! Zusammenfassung Bewertung und Ausblick Seite 14

15 Pariser Platz Stuttgart Telefon: Telefax: Brienner Straße München Telefon: Telefax: matthias.schueppen@grafkanitz.com MATTHIAS SCHÜPPEN Dr. iur., Diplom-Ökonom Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Matthias Schüppen (*1961) studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und Wirtschaftswissenschaften in Bochum und Hagen. Von 1988 bis 1992 war er bei Graf Kanitz & Partner, Freiburg, tätig wechselte er nach München, zur Kanzlei Haarmann Hemmelrath, in der Schüppen bis 2005, seit 1995 als Gesellschafter, tätig war und für die er 2001 den Aufbau des neu eröffneten Stuttgarter Büros übernahm. Zum 1. Januar 2006 gründete er mit Thomas Graf von Kanitz und weiteren Kollegen Graf Kanitz, Schüppen & Partner; die Sozietät beschäftigt derzeit an ihren Standorten in Frankfurt, München und Stuttgart ca. 40 Mitarbeiter. Schüppen berät insbesondere auf folgenden Gebieten: Gesellschaftsrecht, Kapitalmarkttransaktionen und Unternehmenskäufe (einschließlich Venture Capital und Private Equity), Probleme im (Familien-) Gesellschafterkreis, Unternehmenssteuerrecht und Bilanzrecht, Rechtsfragen der Unternehmensbewertung. Er ist daneben häufig als Referent bei Fachseminaren und als Lehrbeauftragter an der Universität Hohenheim tätig und durch zahlreiche Publikationen hervorgetreten. Ausgewählte Veröffentlichungen: Alternativen der Kaufpreisstrukturierung und ihre Umsetzung im Unternehmenskaufvertrag, BFuP 2010 (62), 412; Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht (Hrsg. zusammen mit Bernhard Schaub), 2. Aufl. München 2010; Frankfurter Kommentar zum WpÜG [mit Kommentierung der 327a 327f AktG und 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB] (Hrsg. zusammen mit Wilhelm Haarmann), 3. Aufl. Frankfurt 2008; Ablauf und Formen eines Unternehmenskaufs (zusammen mit Susanne Walz), in: Ballwieser u.a. (Hrsg.), Unternehmenskauf nach IFRS und US-GAAP, 2. Aufl. Stuttgart 2008; Aktien, Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Finanzierung, in: Seibert/Kiem/Schüppen (Hrsg.), Handbuch der kleinen AG, 5. Aufl. Köln 2008; Kapitalmarktrecht, Prospektrecht und Kartellrecht in: IDW (Hrsg.), WP Handbuch 2008 Bd. II; Going Public mittelständischer Unternehmen, in: IDW (Hrsg.), Kapitalmarktorientierte Unternehmensüberwachung, Düsseldorf 2001; Corporate Venture Capital (mit Christian Ehlermann), Köln 2000; Grundfragen des Bilanzstrafrechts, Köln 1993.

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