Antrag auf Rentenversicherung Betriebliche Altersversorgung/Direktversicherung (Gilt nur für vor dem erteilte Versorgungszusagen)

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1 IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe Antrag auf Rentenversicherung Betriebliche Altersversorgung/Direktversicherung (Gilt nur für vor dem erteilte Versorgungszusagen) Sämtliche verwendete Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral formuliert. 1 Antragsteller/Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) Name, Vorname (Name und Vorname sind mit Komma zu trennen) Firma Sonst. 1 Straße Hausnummer, PLZ Wohnort (Straße Hausnummer und PLZ sind mit Komma zu trennen) L 2649 Belegnummer Versicherungsnummer Bereits Kunde? nein ja Rechtsform Versicherungs-/Kundennummer: RINR (s. Seite intern ) Ausland 2 Telefon-Nr. * 3 Telefax-Nr. * 4 Adresse * 5 Mobilfunk-Nr. * Ich bin damit einverstanden, dass Mitarbeiter der Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe, von den Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe beauftragte Dritte und der mich betreuende Vermittler meine Kontaktdaten aus diesem Antrag unter den Ziffern 1, 2, 3, 4, 5 für die Brief-, Telefon-, Fax-, - und SMS-Kommunikation im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung nutzen dürfen. Erfasst sind neben allen meinen Versicherungsvertrag betreffenden Kontakten auch solche, die auf die inhaltliche Änderung, insbesondere Verlängerung, Ausweitung oder Ergänzung des bestehenden Vertragsverhältnisses, sowie auf den Neuabschluss weiterer Verträge bei den Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe gerichtet sind. Die Einwilligung nach diesem Absatz kann ich ohne Einfluss auf den Vertrag auch in Teilen streichen oder jederzeit widerrufen. * freiwillige Angaben 2 Versicherte Person (Arbeitnehmer) Herr Frau 2.1 Mitversicherte Person bei Einschluss einer Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HRZ) Herr Frau Name, Vorname (Name und Vorname sind mit Komma zu trennen) Geburtsdatum Geburtsort/Staatsangehörigkeit Straße Hausnummer, PLZ Wohnort (Straße Hausnummer und PLZ sind mit Komma zu trennen) Ausland Identifikationsnummer Berufliche Tätigkeit voll berufstätig, Angestellter Arbeiter Gesellschafter/Geschäftsführer Art des Betriebes, der Branche Name, Vorname (Name und Vorname sind mit Komma zu trennen) Geburtsdatum Geburtsort/Staatsangehörigkeit Straße Hausnummer, PLZ Wohnort (Straße Hausnummer und PLZ sind mit Komma zu trennen) überwiegend tätig: körperlich kaufmännisch/leitend Diensteintritt am Ausland 2.2 Mitversicherte Kinder bei Einschluss einer Waisenrenten-Zusatzversicherung (WRZ) männl. weibl. Kind 1 Kind 2 Kind 3 Name, Vorname des Kindes Geburtsdatum Straße Hausnummer, PLZ Wohnort 3 Versicherungsumfang - siehe Erläuterungen Produktgruppe Collect oder Classic: Antragstellung über Kollektivvereinbarung: Jan08 Seite 1 von 5 (GPNR: Hauptversicherung Produkt Produktgruppe Comfort (311) Collect (312) Classic (334) ( ) / ). Der Antragsteller bestätigt, zum berechtigten Personenkreis zu gehören (ggf. Mitgliedschaft beantragt). Sofern nichts angekreuzt ist, gilt Comfort. Beitragszahlungs-/ Rentenbeginn Abweichende Versicherungsbeginn Datum Alter Beitragszahlungsoder Dauer Endalter oder Der Beitrag für die Versicherung wird finanziert: vom Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung teilweise vom Arbeitgeber, teilweise durch Entgeltumwandlung Mit Beitragsrückgewähr Rentengarantiezeit (nicht bei sofort beginnender Rentenzahlung) in Jahren Ausschluss Beitragsrückgewähr Rentenzahlung monatlich oder vierteljährlich halbjährlich jährlich Altersrente in EUR gemäß Rentenzahlungsweise Zahlung des Jahresbeitrages Einmal- Gesamtbeitrag in EUR (Beitragsrate bzw. Einmalbeitrag) in... Raten beitrag monatl. 1/4-j. 1/2-j. 1/1-j. Arbeitgeberfinanzierter Beitrag in EUR Durch Entgeltumwandlung finanzierter Beitrag in EUR Ich stimme zu, dass in Abweichung zu 33 Abs. 1 und 37 Abs. 2 VVG der Versicherungsschutz nicht erst beginnen und der Erst- oder einmalige Beitrag nicht erst fällig sein soll mit Ablauf der 30-tägigen Widerrufsfrist, sondern unverzüglich nach Abschluss des Versicherungsvertrages, jedoch nicht vor dem beantragten Beginn der Versicherung. Änderungen der Beitragsanteile müssen dem Versicherer schriftlich mitgeteilt werden. Bis dahin sind die im Versicherungsschein/Nachtrag ausgewiesenen Beitragsanteile maßgeblich. Überschussverwendung Für eine eventuell eingeschlossene Während der Ansparzeit: Ab Beginn der Rentenzahlung: - Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Gewinnbonus Alternativ: Bonusrente verzinsliche Ansammlung (nicht bei Fondsanlage) Fondsanlage - Hinterbliebenenrenten- bzw. Waisenrenten-Zusatzversicherung: (gilt auch für eine mitvereinbarte Zusatzversicherung) wie Hauptversicherung Fondsauswahl (s. Erläuterungen) Bei Fondsanlage die Anlagefonds: HANSAdynamic Class S Anteil % HI Topselect W Anteil % Falls keine Prozentsätze angegeben sind, werden die Anteile gleichmäßig auf die HANSAcentro Class S Anteil % HI Topselect D Anteil % gewählten Fonds verteilt. Zusatzversicherungen - Gesundheitserklärung und Angaben zur beruflichen Tätigkeit (Formular-Nr ) beifügen (Produktgruppe Classic: siehe Seite 2, Ziffer 8) Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ und PBUZ), Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ) Berufsgruppe Beitragsbefreiung falls abweichend von der Hauptversicherung BUZ Beitragsbefreiung Beitragszahlungs- Versicherungs- Leistungs- Dauer Endalter Dauer Endalter Dauer Endalter Premium BUZ (PBUZ) und monatl. Rente EUR oder oder oder EUZ mit verlängerter Leistungsdauer der Beitragsbefreiung Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HRZ) % der Altersrente Waisenrenten-Zusatzversicherung (WRZ) % der Altersrente je versichertem Kind Die Waisenrente ist für die unter Ziffer 2.2 eingetragenen Kinder bis Endalter versichert. Ist kein Endalter eingetragen, ist die Waisenrente bis Endalter 18 Jahre je Kind versichert.

2 Versicherte Person (Bitte in Druckbuchstaben wiederholen) 4 Bezugsberechtigung, Nachweis, Kontoverbindung - siehe Erläuterungen 4.1 Bezugsberechtigung Bezugsrechtsformen Standardbezugsrecht bei Entgeltumwandlung: Unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt Standardbezugsrecht bei arbeitgeberfinanzierter Versicherung: Unwiderrufliches Bezugsrecht mit Vorbehalt Alternativ möglich unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt widerrufliches Bezugsrecht Verfügung für den Todesfall Für alle Bezugsrechtsformen gilt bei Einschluss einer Beitragsrückgewähr/Rentengarantiezeit: Nach dem Ableben der versicherten Person ist die Versicherungsleistung zu zahlen an: 1. den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner, mit dem die versicherte Person im Zeitpunkt ihres Ablebens verheiratet war bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft unterhielt, 2. die Kinder zu gleichen Teilen, 3. die Eltern, 4. die Erben (in der Reihenfolge der Ziffern unter Ausschluss der jeweils nachfolgenden Berechtigten). Andernfalls ist nach dem Ableben der versicherten Person die Versicherungseistung zu zahlen an (namentlich bezeichnen, ggf. auch Geburtsname): Standardbezugsrecht bei arbeitgeberfinanzierter Versicherung mit zusätzlicher Entgeltumwandlung: - Für den arbeitgeberfinanzierten Teil Unwiderrufliches Bezugsrecht mit Vorbehalt Alternativ möglich unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt - Für den durch Entgeltumwandlung finanzierten Teil Unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt Bei Einschluss einer Hinterbliebenen- und/oder Waisenrente gilt zusätzlich: Bei Tod der versicherten Person wird die vereinbarte Hinterbliebenenrente an die mitversicherte Person (Ziffer 2.1) und die vereinbarte Waisenrente an die mitversicherten Kinder (Ziffer 2.2) ausgezahlt. Die von der versicherten Person getroffene Verfügung für den Todesfall ist widerruflich. Die von der versicherten Person getroffene Verfügung für den Todesfall ist widerruflich. 4.2 Nachweis und Kontoverbindung bei sofort beginnender Rente Die Geburtsdaten der versicherten Personen sind durch eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde u. Ä. zu belegen. Anschrift und Kontoverbindung für die Rentenzahlung: Straße Hausnummer, PLZ Wohnort (Straße Hausnummer und PLZ sind mit Komma zu trennen Kontonummer Bankleitzahl Geldinstitut, PLZ Ort 5 Rahmenvertrag gemäß 40 b Absatz 2 Satz 2 EStG zur Pauschalierung der Beiträge von Direktversicherungen Besteht bereits ein (gemeinsamer) Rahmenvertrag bei der SIGNAL IDUNA Gruppe oder einem anderen Versicherer? nein ja, bei Soll ein (gemeinsamer) Rahmenvertrag vereinbart werden? falls ja: Formular Rahmenvertrag nein ja Soll diese Versicherung mit einbezogen werden? } über Direktversicherung erforderlich nein ja 6 Lastschrifteinzug/Überweisung Lastschrifteinzug Die Beiträge sollen bis auf Widerruf jeweils zum Ersten des Überweisung nach Zahlungsaufforderung Fälligkeitsmonats von folgendem Konto eingezogen werden. (nicht bei monatlicher Zahlungsweise) Kontonummer Bankleitzahl Geldinstitut, PLZ Ort 7 Sonstige Vereinbarungen 7.1 Vereinbarung zur Lohnsteuerpauschalierung gemäß 40 b EStG a. F. Es wird unwiderruflich vereinbart, dass während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft und eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag auf den versicherten Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt, an dem der versicherte 7.2 Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft bei Ausscheiden der versicherten Person Scheidet die versicherte Person aus den Diensten des Arbeitgebers aus und hat sie eine unverfallbare Anwartschaft nach 1 b des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) erworben oder besteht eine vertragliche Unverfallbarkeit, so erklärt der Arbeitgeber, dass er der versicherten Person Der Versicherungsnehmerwechsel ist dem Versicherer gegenüber erst wirksam, wenn der Arbeitgeber ihm das Ausscheiden schriftlich anzeigt. 7.3 Zusatzvereinbarung bei Entgeltumwandlung Das Recht zur Verpfändung, Abtretung oder Beleihung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber wird ausgeschlossen. Arbeitnehmer sein 59. Lebensjahr vollendet, insoweit ausgeschlossen ist, als die Beiträge vom Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) entrichtet worden sind. unter Anwendung des 2 Absatz 2 BetrAVG die Rechtsstellung des Versicherungsnehmers überlässt. Damit erwirbt die versicherte Person das Recht zur Fortführung des Vertrages mit eigenen Beiträgen. Die versicherte Person stimmt diesem Wechsel hiermit zu. 8 Fragen an die versicherte Person - nur bei Produktgruppe Classic bei Einschluss einer Zusatzversicherung Vorversicherung, Arbeitsfähigkeit Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß 19 VVG verpflichtet sind, dem Versicherer bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes von Bedeutung sind und nach denen nachfolgend in Textform gefragt wird, nach bestem Wissen sorgfältig, wahrheitsgemäß, vollständig zu beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht). Bitte beachten Sie die ausführliche Belehrung zu den Rechtsfolgen einer Verletzung Ihrer vorvertraglichen Anzeigepflicht auf Seite 3. nein ja nein ja 8.1 Wurden in den letzten 5 Jahren bereits Anträge auf Lebens- und/oder Berufsbzw. Erwerbsunfähigkeits- (Zusatz-) Versicherung abgelehnt oder erschwert angenommen oder Beitragszuschläge bzw. Leistungseinschränkungen gefordert? Wann und bei welcher Gesellschaft? 8.2 Bezogen, beziehen oder beantragten Sie eine Rente oder Pension aus gesundheitlichen Gründen? (Bitte Rentenbescheid einsenden!) 8.3 Erfolgte aus gesundheitlichen Gründen bereits ein Arbeitsplatzwechsel? 8.4 Sind Sie voll arbeitsfähig? Bei Einschluss einer Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente oder Überschreitung der Summengrenzen ist eine Gesundheitserklärung und Angaben zur beruflichen Tätigkeit (Formular-Nr ) erforderlich. 9 Sonstiges Tarifvertragskennzeichen (TVKZ) Jan08 Seite 2 von 5 IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe, Sitz: Hamburg, HR B 2740, AG Hamburg Vorstand: Reinhold Schulte (Vorsitzender), Dr. Karl-Josef Bierth, Michael Johnigk, Ulrich Leitermann, Michael Petmecky, Dr. Klaus Sticker, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Günter Kutz SIGNAL IDUNA Gruppe Hauptverwaltungen, Internet: info@signal-iduna.de Dortmund, Hausanschrift: Joseph-Scherer-Str. 3, Dortmund, Telefon: (02 31) , Telefax: (02 31) Hamburg, Hausanschrift: Neue Rabenstraße 15-19, Hamburg, Telefon: (0 40) , Telefax: (0 40)

3 Versicherte Person (Bitte in Druckbuchstaben wiederholen) Erklärungen des Versicherungsnehmers und der versicherten Person Einwilligung in die Verwendung Ihrer Daten in besonderen Fällen Wir überprüfen Ihre vor Vertragsschluss gemachten Angaben über Ihren Gesundheitszustand, soweit dies zur Beurteilung der zu versichernden Risiken erforderlich ist und Ihre Angaben dazu Anlass bieten. Darüber hinaus kann es auch bei der Bewertung der Leistungspflicht erforderlich sein, dass wir Ihre Gesundheitsdaten überprüfen müssen. Zu diesem Zweck befreie ich von ihrer Schweigepflicht Ärzte, Bedienstete von Krankenhäusern, sonstigen Krankenanstalten, Pflegeheimen, Personenversicherern, gesetzlichen Krankenkassen sowie von Berufsgenossenschaften und Behörden soweit ich dort in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung untersucht, beraten oder behandelt worden bin bzw. versichert war oder einen Antrag auf Versicherung gestellt habe. Ergeben sich nach Vertragsschluss für den Versicherer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei der Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gilt die vorstehende Schweigepflichtentbindung entsprechend und zwar bis zu 10 Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt auch über meinen Tod hinaus. Die Angehörigen des Versicherers selbst entbinde ich von ihrer Schweigepflicht, sofern die erhobenen Gesundheitsdaten im erforderlichen Umfang zur Risikoprüfung an ihn beratende externe Ärzte bzw. medizinische Gutachter übermittelt werden. Der Versicherer wird Sie vor einer Erhebung nach den vorstehenden Absätzen unterrichten und Sie darauf hinweisen, dass Sie der Erhebung widersprechen können. Die vorstehende Erklärung möchte ich nicht abgeben. Ich wünsche, dass mich der Versicherer informiert, von welchen Personen oder Einrichtungen eine Auskunft benötigt wird. Ich werde dann jeweils entscheiden, ob ich die genannten Personen oder Einrichtungen von ihrer Schweigepflicht durch schriftliche Erklärung entbinde. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler/Makler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler/Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler/Makler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Informationen zum Vermittler Die Informationen nach 11 (1) VersVermV und 60 (2) VVG wurden übergeben und sind von mir zur Kenntnis genommen worden. Vorvertragliche Anzeigepflicht/Rechtsfolgenbelehrung nach 19 Abs. 5 VVG Für den Fall, dass Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen, indem Sie die Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, nicht oder unrichtig anzeigen, belehren wir Sie über folgende Rechtsfolgen: Je nachdem, ob Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich, grob fahrlässig, leicht fahrlässig oder schuldlos verletzen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, den Vertrag anpassen. Sofern Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Außerdem ist in diesem Fall der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Sofern Sie diese Anzeigepflicht verletzen, ohne dass Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Außer im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Anzeigepflicht sind das Rücktrittsrecht und das Kündigungsrecht des Versicherers ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Der Versicherer kann in diesem Fall eine Vertragsanpassung verlangen, durch die die anderen Bedingungen bei schuldhafter Anzeigepflichtverletzung rückwirkend und bei schuldloser Anzeigepflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil werden. Die vorgenannten Rechte stehen dem Versicherer nicht zu, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte. Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Sofern der Vertrag wegen einer arglistigen Täuschung vom Versicherer wirksam angefochten wird, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf Seite 4 die Wichtigen Hinweise, Bezugsberechtigung und die Erläuterungen. In den Hinweisen sind u.a. die Vertragsgrundlagen (Bedingungen usw.) aufgeführt. Sie sind wichtiger Bestandteil des Antrages. Durch Ihre Unterschrift machen Sie die Wichtigen Hinweise zum Inhalt dieses Antrages, deren Kenntnis Sie gesondert nochmals auf der Seite 4 bestätigen. Meine Vertragserklärung kann ich ab Stellung des Antrages bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 VVG ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg. Über mein Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen werde ich in dem mir zugehenden Versicherungsschein nochmals ausdrücklich belehrt. Eine Zweit- und Drittschrift dieses Antrages, zusammen mit den Seiten 4 und 5 Wichtige Hinweise, Bezugsberechtigung und Erläuterungen habe ich erhalten. Die Versteuerung der Beiträge erfolgt nach 40 b EStG a. F. Abweichungen werden dem Versicherer mitgeteilt. Datum Empfangsbestätigung Firmenstempel und eigenhändige Unterschrift des Versicherungs- Eigenhändige Unterschrift der versicherten Person (Arbeitnehmer) nehmers (Arbeitgeber) Die Unterschriften müssen den Vor- und Zunamen (ggf. auch den Geburtsnamen) enthalten. Für den vorstehend beantragten Versicherungsschutz habe ich am gemäß beiliegender Empfangsbestätigung gemäß folgender Aufstellung erhalten. Vertragsunterlagen Bezeichnung Produktvorschlag inkl. Modellrechnung und Werteverläufe Verbraucherinformation nach 1 und 2 VVG-InfoV Broschüre weitere Verbraucherinformationen Formularnummer/Version, Druckdatum Die Auslieferung der Unterlagen erfolgt mit meinem Einverständnis in Unterschrift des Antragstellers Papierform elektronischer Form. Die Informationen sollen mir zusammen mit dem Versicherungsschein nochmals zugesandt werden Jan08 Seite 3 von 5 Erklärung und Unterschrift Vermittler Angabe gemäß Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) Lastschrifteinzugsermächtigung vom Konto des Antragstellers liegt vor und Antragsteller handelt für eigene Rechnung Die Richtigkeit der Unterschriften und der Angabe gemäß GwG wird bescheinigt. sonst Seite intern ausfüllen Ich erkläre nach 11 (1) VersVermV und 60 (2) VVG: Ich bin Ausschließlichkeitsvermittler Mehrfachvermittler Makler HV Hamburg HV Dortmund Aushändigung durch HV FD Verm.-Nr. Unterschrift Vermittler

4 Wichtige Hinweise, Bezugsberechtigung und Erläuterungen Versicherte Person (Bitte in Druckbuchstaben wiederholen) Jan08 Seite 4 von 5 Wichtige Hinweise Vertragsgrundlagen Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach dem Antrag, den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. Mit Annahme des Antrages werden Sie Mitglied der IDUNA Vereinigte Lebensversicherung ag für Handwerk, Handel und Gewerbe, deren Satzung Ihnen auf Wunsch übersendet wird. Geschäftsgrundlage Geschäftsgrundlage des Versicherungsverhältnisses sind die bei Vertragsabschluss geltenden rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben insbesondere aus dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Sollten sich diese Vorschriften schwerwiegend ändern, kann der Vertrag im Rahmen der rechtlichen Vorgaben angepasst werden um z. B. die steuerliche Förderung nicht zu gefährden. Sollte ein solcher Anpassungsbedarf bestehen, wird der Vertragspartner entsprechend informiert. Aufgabe bestehender Versicherung Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zweck des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Unternehmen ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig und für beide Unternehmen unerwünscht. Bezugsberechtigung Unwiderrufliches Bezugsrecht ohne Vorbehalt Die versicherte Person ist sowohl zu Lebzeiten als auch für den Todesfall sowie für eine eventuelle Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente unwiderruflich bezugsberechtigt. Die Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen Bezugsrechts wird ausgeschlossen. Unwiderrufliches Bezugsrecht mit Vorbehalt 1 Die versicherte Person ist sowohl zu Lebzeiten als auch für den Todesfall sowie für eine eventuelle Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente unwiderruflich bezugsberechtigt. Die Abtretung oder Beleihung des unwiderruflichen Bezugsrechts wird ausgeschlossen. 2 Dem Arbeitgeber bleibt das Recht vorbehalten, alle Versicherungsleistungen für sich in Anspruch zu nehmen, wenn - das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet, es sei denn, die versicherte Person hat zu diesem Zeitpunkt das 30. Lebensjahr vollendet und die Versicherung hat mindestens 5 Jahre bestanden, - die versicherte Person Handlungen begeht, die den Arbeitgeber berechtigen, die Versicherungsansprüche zu mindern oder zu entziehen. 3 Dem Arbeitgeber bleibt das Recht vorbehalten, während der Dauer des Arbeitsverhältnisses mit Zustimmung der versicherten Person nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen, wobei der Arbeitgeber den Bezugsberechtigten bei Eintritt des Versicherungsfalles jedoch so stellt, als ob die Vorauszahlung nicht erfolgt wäre. Widerrufliches Bezugsrecht Zu Lebzeiten der versicherten Person ist die versicherte Person bezugsberechtigt; bei Tod der versicherten Person gilt das in Ziffer 4.1 angegebene Bezugsrecht. Standardbezugsrecht bei arbeitgeberfinanzierter Versicherung mit zusätzlicher Entgeltumwandlung Für den arbeitgeberfinanzierten Teil gilt das unwiderrufliche Bezugsrecht mit Vorbehalt. Für den durch Entgeltumwandlung finanzierten Teil gilt das unwiderrufliche Bezugsrecht ohne Vorbehalt. Erläuterungen Erläuterung der Betrieblichen Rente (PR) Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird die Kurzbezeichnung durch den Buchstaben "E" ergänzt. Die Rente wird lebenslang je nach Rentenzahlungsweise an den vereinbarten Fälligkeitsterminen gezahlt. Die Rente wird erstmals am ersten Tage des nach dem Ablauf der Ansparzeit beginnenden Rentenzahlungsabschnitts gezahlt und dann laufend am ersten Tage jedes folgenden Zahlungsabschnitts bzw. bei sofort beginnender Rentenzahlung am ersten Tage eines jeden Rentenzahungsabschitts, solange die versicherte Person den Fälligkeitstermin erlebt. Die Beitragszahlungsdauer kann kürzer sein als die Ansparzeit. Beitragsrückgewähr Bei Einschluss der Beitragsrückgewähr werden bei Tod der versicherten Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge ohne die Beiträge für etwa eingeschlossene Zusatzversicherungen zurückgezahlt. Hinzu kommt ein eventuell erreichtes Überschussguthaben. Rentengarantiezeit Stirbt die versicherte Person während einer vereinbarten Rentengarantiezeit, so wird die versicherte Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt. Datum Eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers (Arbeitgeber) Zusatzversicherungen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (HRZ) Im Falle des Todes der hauptversicherten Person vor oder nach Beginn der Rentenzahlung wird die Hinterbliebenenrente lebenslang an die mitversicherte Person gezahlt. Beim Tode der mitversicherten Person erlischt die Versicherung. Stirbt die hauptversicherte Person während der Rentengarantiezeit, wird die Hinterbliebenenrente erst nach Ablauf der Rentengarantiezeit gezahlt, wenn die mitversicherte Person zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Waisenrenten-Zusatzversicherung (WRZ) Im Falle des Todes der hauptversicherten Person während der Versicherungsdauer der WRZ wird die Waisenrente gezahlt, solange das mitversicherte Kind lebt, längstens bis zum Ablauf der Versicherungsdauer der WRZ. Beim Tode des mitversicherten Kindes erlischt die Versicherung. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ und PBUZ) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der BUZ/PBUZ berufsunfähig (auch infolge Pflegebedürftigkeit), so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der Beitragsbefreiung. Eine mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente wird längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der BU-Rente gezahlt. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer der EUZ erwerbsunfähig (auch infolge Pflegebedürftigkeit), so entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der Beitragsbefreiung. Eine mitversicherte Erwerbsunfähigkeitsrente wird längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer der EU-Rente gezahlt. Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven Hauptversicherung Während der Ansparzeit werden die jährlichen Überschussanteile zur Bildung von Gewinnbonussummen, das sind beitragsfreie Versicherungssummen, verwendet. Der Gewinnbonus wird nur dann in voller Höhe fällig, wenn die versicherte Person nicht vor Ablauf der Ansparzeit stirbt, und wird zur Erhöhung der versicherten Rente verwendet. Alternativ können die Überschussanteile auch zur Fondsanlage verwendet werden. Der Versicherungsnehmer überträgt das Recht der Fondsauswahl und das Recht auf Fondswechsel auf die versicherte Person. Bei der Fondsanlage können die Überschussanteile in folgende Fonds insgesamt oder im Verhältnis aufgeteilt angelegt werden: HANSAdynamic Class S, der Dachfonds für risikobereite Anleger, die an den Chancen der weltweiten Aktienmärkte teilhaben wollen (etwa 90 % werden in internationale Aktienfonds und ca. 10 % in Offene Immobilienfonds investiert). HANSAcentro Class S, der Dachfonds für wachstumsorientierte Anleger mit einer gemäßigteren Risikobereitschaft (ca. 50 % werden in internationale Aktienfonds angelegt, ca. 35 % in internationale Rentenfonds und ca. 15 % in Offene Immobilienfonds). HI Topselect W, der Dachfonds für wachstumsorientierte Anleger mit einer gemäßigteren Risikobereitschaft (etwa 50 % werden in Aktienfonds angelegt, der Rest in sicherheitsorientierte Renten- und Geldmarktfonds). HI Topselect D, der Dachfonds für risikobereite Anleger, die an den Chancen der weltweiten Aktienmärkte teilhaben wollen (100 % werden in Aktienfonds investiert). Die Fondsentwicklung kann nicht garantiert werden; das Anlagerisiko trägt der Versicherungsnehmer und die versicherte Person. Aufgrund der Fondsentwicklung kann bei Fälligkeit der Leistung ggf. kein Geldwert der Fondsanteile vorhanden sein. Bei Ablauf der Ansparzeit, bei Tod der versicherten Person während der Ansparzeit oder vollständiger Kündigung des Vertrages wird die Versicherung außerdem an den Bewertungsreserven beteiligt. Diese werden entsprechend der jährlichen Überschussanteile verwendet. Während der Zeit der Rentenzahlung werden die jährlichen Überschussanteile zur Steigerung der erreichten Gesamtrente in Form einer Bonusrente verwendet. Bei der Bonusrente wird im ersten Jahr der Rentenzahlung die versicherte Rente bei Rentenbeginn gezahlt. Erstmals ein Jahr nach Rentenbeginn und für jedes folgende Jahr werden die jährlichen Überschussanteile zur Steigerung der dann jeweils erreichten Gesamtrente (versicherte Rente bei Rentenbeginn zuzüglich der Steigerungen) verwendet. Die sich danach ergebende Gesamtrente ist jeweils garantiert. Zusatzversicherungen Die jährlichen Überschussanteile einer beitragspflichtigen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden verzinslich angesammelt. Ist für die Hauptversicherung die Überschussverwendung Fondsanlage vereinbart worden, so werden die Überschussanteile der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung ebenfalls zur Fondsanlage verwendet. Für eine Hinterbliebenen- bzw. Waisenrenten-Zusatzversicherung gilt stets dieselbe Überschussverwendung wie für die Hauptversicherung; während der Zeit der Rentenzahlung gilt das vertraglich vereinbarte Verhältnis der Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente zur versicherten Altersrente auch für eine Bonusrente. Eigenhändige Unterschrift der versicherten Person (Arbeitnehmer)

5 Erläuterungen (Fortsetzung) Versicherte Person (Bitte in Druckbuchstaben wiederholen) Beitragszahlung Die laufenden Beiträge sind bis zum Ende des Beitragszahlungsabschnittes zu entrichten, in dem die versicherte Person stirbt, längstens bis zum Ablauf der Beitragszahlungsdauer. Stirbt bei Einschluss einer Hinterbliebenenrente die mitversicherte Person vor der hauptversicherten Person, so wird der Beitrag um den Zusatzbeitrag für die Hinterbliebenenrente vermindert. Wird ein Einmalbeitrag vereinbart, so ist dieser bei Beginn der Versicherung zu entrichten. Rückkaufswert Der Rückkaufswert ist das vorhandene Deckungskapital. Der Rückkaufswert ist jedoch mindestens der Betrag des Deckungskapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der Abschlusskosten auf die ersten 5 Jahre der Ansparzeit ergibt (Mindestrückkaufswert). Sofern die Ansparzeit weniger als 5 Jahre beträgt, werden die Abschlusskosten auf die Ansparzeit verteilt. Dieser Betrag wird vermindert um einen Rückkaufsabzug. Der Rückkaufswert wird begrenzt auf die Beitragsrückgewähr. Ein etwa über diese Begrenzung hinaus vorhandener Betrag wird zur Bildung einer zusätzlichen beitragsfreien Rente verwendet. Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert abgezogen. Zusätzlich zum oben genannten Rückkaufswert wird eine Beteiligung am Überschuss und an den Bewertungsreserven fällig Jan08 Seite 5 von 5 Datum Eigenhändige Unterschrift des Versicherungsnehmers (Arbeitgeber) Eigenhändige Unterschrift der versicherten Person (Arbeitnehmer)

6 Versicherungsnummer Nur für interne Vermerke der SIGNAL IDUNA Gruppe FD-Nr. Betreuer-Nr. Antr-FD Antrags-Nr. Ext.-Nr. VB * Firmenschl. ADVNR 1 Teil. 1 ADVNR 2 Teil. 2 ADVNR 3 Teil. 3 * Verbandsschlüssel, nur für den Teilvertrieb IDUNA NOVA Name ADV Telefonnummer ADV Recherche FD / Antragsprüfung FD Checkliste geprüft Recherche telefonisch Recherche persönlich Antrag gemäß Anweisung geprüft und an HV weitergeleitet. Datum Funktionsstelle Einw.-Nr. Unterschrift Tel.-Nr. Hinweis: Die RINR ist bei Neuanträgen nur von der HV einzutragen. Aufzeichnung gemäß Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) Die Aufzeichnung ist erforderlich bei Lebens-, Renten-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, wenn der Vertragspartner keine Befugnis zum Beitragseinzug im Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) einräumt (= Teil 1), bzw. der Antragsteller für fremde Rechnung handelt (= Teil 2). Erklärung des Antragsvermittlers bei Neuabschluss/Vertragsänderung/Beitragsvorauszahlung 1 Identifizierung des Antragstellers (Versicherungsnehmers) Eine Eigenidentifizierung des VN ist unzulässig. Name Vorname wenn Firma/Behörde/Verein: Anschrift 1.1 Identifizierung erfüllt, da die Beiträge durch Lastschrifteinzug vom im Antrag bezeichneten Konto des Versicherungsnehmers gezahlt werden. 1.2 Identifizierung durch amtlichen Ausweis. Ausweisart Ausweis-Nr. Geburtsdatum (TT,MM,JJ) Geburtsort Staatsangehörigkeit Gültig bis (TT,MM,JJ) Reisepass Personalausweis Wohnort und Straße aus dem Personalausweis übernehmen Ausstellende Behörde 2 Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten Handelt der Antragsteller nicht auf eigene Rechnung, sind folgende Angaben zu machen: Unwiderruflich Bezugsberechtigter Name, Vorname Anschrift Beitragszahler (wenn nicht Versicherungsnehmer) Name, Vorname Anschrift Abtretung/Verpfändung Name des Zessionars/Pfandgläubigers Jan08 (intern) Sonstiger wirtschaftlich Berechtigter Name, Vorname Anschrift

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