Zur Situation der vollstationären Pflege in Aachen
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- Claudia Waldfogel
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1 1 Zur Situation der vollstationären Pflege in Aachen (Gerrit Köster) 1. Bestand In Aachen gibt es derzeit 27 vollstationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt Plätzen (Tabelle 1). Die Größe der Häuser reicht von 20 bis 155 Plätzen. Der Median liegt bei 80 Plätzen, einer Größe, die nach dem Landespflegegesetz als Obergrenze für Neubauten vorgegeben ist. Die kleinste Einrichtung (20 Plätze) wird in naher Zukunft mit einer weiteren mit 60 Plätzen zusammengeführt. Die großen Einrichtungen stammen bereits aus der Zeit vor Inkrafttreten des Landespflegegesetzes in NRW und genießen damit bezüglich ihrer Platzzahl Bestandsschutz. Tabelle 1: Bestand an vollstationären Pflegeplätzen in der Stadt Aachen (01. Januar 2007) Name der Einrichtung Plätze (Bestand) in Bau Anna 47 Bona Fide 118 Cadenbach 63 9 Carpe Diem 91 CMS 86 Elisabeth Kloster 20 Ev. Wohnstift 77 Fehrmann 34 Franziskuskloster 133 Haarbach 69 Hl. Geist 52 Hörn 107 Itertal 113 Kennedypark 77 Laurentius 72 Lourdesheim 155 Margarete 80 Margarethe-Eichholz 73 Marienheim 80
2 2 Marien-Linde 90 Morillenhang 122 Papst Johannes Stift 102 Rothe Erde 54 St. Elisabeth St. Josef 60 St. Raphael 116 St. Severin 66 Kornelimünster (in Bau) 72 Insgesamt Neben den bestehenden Plätzen befinden sich weitere 97 Pflegeplätze in Bau. Dabei handelt es sich zum einen um den Ersatzneubau des Hauses Cadenbach, der um 9 Plätze größer ausfallen wird als das bestehende Haus im Altbau. Im Falle von St. Elisabeth werden in einem bestehenden und früher bereits für die Pflege genutzten Gebäude drei Wohngruppen à 8 Personen eingerichtet. Zwei von ihnen sind als Wohngruppen für Demente konzipiert, in der dritten sollen alt gewordene Menschen mit psychischer Behinderung gepflegt werden. Bei gleichzeitigem Abbau von 8 Plätzen im Haupthaus wird die Kapazität um insgesamt 16 Plätze erweitert. Beide Vorhaben sind sowohl mit dem örtlichen Sozialhilfeträger als auch mit dem Landschaftsverband Rheinland abgestimmt. Auch für das Neubauvorhaben in Kornelimünster hat die Sozialverwaltung, Bereich Sozialplanung, eine Abstimmungsbescheinigung nach dem Landespflegegesetz ausgestellt. Insgesamt ist demnach kurzfristig von einem Gesamtbestand von Pflegeplätzen in Aachen auszugehen. Nicht in dieser Berechnung berücksichtigt sind 36 Plätze für Sonderpflegegruppen (intensive Langzeitpflege) mit einem besonderen Pflegesatz sowie 17 vollstationäre Hospizplätze. Beide Einrichtungen befinden sich innerhalb des Hauses Hörn. 2. Räumliche Verteilung der Pflegeeinrichtungen Wie die räumliche Verteilung der Einrichtungen in Aachen zeigt, sind inzwischen alle Stadtviertel mit einem vollstationären Pflegeheim versorgt (Abbildung 1). Das gilt besonders dann, wenn die Planung in Richterich umgesetzt sein wird. Der Bedarf im äußersten Westen des Stadtgebietes wird von den Häusern St. Elisabeth und Hörn voll gedeckt. Oberforstbach wird von Kornelimünster mit versorgt.
3 Richterich (Planung) Abb. 1: Altenheime in Aachen 1 ( ) (G. Köster, Sozialplanung ) St. Laurentius CMS St. Raphael Haarbach Hörn St. Josef-Stift Franziskuskloster Carpe Diem bona fide Heilig Geist Kennedypark Rothe Erde St. Severin St. Elisabeth Anna Cadenbach Ev Wohnstift Morilllenhang Margarete-Eichholz Marien-Linde Margarete Elisabethkloster Fehrmann Papst-Johannes-Stift
4 4 Elisabethkloster Fehrmann Papst-Johannes-Stift Lourdesheim Marienheim Kornelimünster (in Bau) Abb. 1: Altenheime in Aachen 2 ( ) Itertal Statistische Bezirke
5 3. Baulicher Standard in den bestehenden Einrichtungen Mit Inkrafttreten der Novellierung des Landespflegegesetzes NRW wurde ein Zeitfenster bis 2018 gesetzt, bis zu dem alle vollstationären Einrichtungen, wollen sie das Pflegewohngeld gegenüber dem örtlichen Sozialhilfeträger in Anspruch nehmen, dem baulichen Standard gemäß den Vorgaben der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz (AllgFörderPflegeVO) entsprechen müssen (vgl. auch Kap. 7). Besonderes Augenmerk wird hier auf die Einzelzimmerquote (nach 4, Abs. 1 muss der Anteil der Einzelzimmer 80% betragen) sowie die Aufteilung in Wohngruppen mit entsprechenden Wohngruppenräumen (3 qm je Bewohner der Wohngruppe) gelegt. Die Erfüllung dieser Vorgaben kann somit Auskunft über den baulichen Standard der Einrichtungen geben. Legt man allein die Einzelzimmerquote zugrunde, genügen nur knapp die Hälfte aller Pflegeplätze in den vollstationären Einrichtungen den baulichen Anforderungen dieser Verordnung. Sie müssen dementsprechend bis 2018 angepasst werden. Konkrete Planungen dazu liegen von drei Einrichtungen mit einem weiteren Anteil von 12% der Pflegeplätze vor. Tabelle 2: Baulicher Standard der vollstationären Einrichtungen Standard Anzahl Einrichtungen Anzahl Plätze % Entspricht PfG NRW (EZ-Quote) (1) Ersatzneubau gemäß PfG NRW (2) Zielplanung für 2018 liegt vor - erster Bauabschnitt umgesetzt - weitere Bauabschnitte in Planung Zielplanung für 2018 liegt vor 1 72 (später 80) 3 Entspricht nicht PfG NRW Insgesamt (1) Zwei Einrichtungen befinden sich in Umbau und werden in diesem Jahr bezugsfertig (2) Die beiden Einrichtungen werden in einem Ersatzneubau zusammengefasst 1 4. Auslastung Einen Hinweis auf die Auslastung der Aachener Pflegeheime kann die freiwillige Meldung freier Plätze bei der Leitstelle Älter werden in Aachen geben (Abbildung 2). Danach werden derzeit täglich rund 30 freie Plätze gemeldet. Geht man davon aus, dass bei tatsächlich drei freien Plätzen nur einer gemeldet wird, dürfte jeden Tag eine ganze Einrichtung mit 80 Plätzen in Aachen leer stehen. Eine interne Abfrage unter den Heimträgern geht von einem wesentlich höheren Wert aus.
6 6 Abbildung 2: Frei gemeldete Plätze in Aachener Altenheimen (Juli 06 Jan. 07) Anzahl 40 Freie Plätze in Aachener Altenheimen 35 Plätze in Doppelzimmern Plätze in Einzelzimmern 5. Planungen im vollstationären Sektor Neben den bestehenden und in Bau befindlichen Einrichtungen gibt es Anfragen für weitere Planungen, sei es als Erweiterungen oder Neubauten. Tabelle 3 gibt eine Übersicht über die derzeit bekannt gewordenen Planungen. Eine Realisierung ist dabei noch völlig offen. Tabelle 3: Anfragen zu Erweiterungen/Neubauten im vollstationären Bereich Projekt Typ Plätze Haus Margarete Erweiterung 30 Haus Fehrmann Erweiterung 10 LVA Burtscheid Umbau Viehhofstraße Neubau 80 Richterich Neubau 60 Insgesamt 180 Anzumerken ist, dass in Burtscheid wenn überhaupt nur eine Einrichtung benötigt wird, entweder der Umbau des an der Kapellenstraße gelegenen Teils der ehemaligen Rheumaklinik der Landesversicherungsanstalt (LVA) oder die Bebauung des heutigen Parkplatzes an der Viehhofstraße mit einer Teilnutzung als Pflegeheim.
7 7 6. Bedarf an vollstationären Pflegeplätzen Wie die Ausführungen über die Auslastung der vollstationären Pflegeeinrichtungen in Aachen zeigten (Kap. 4), besteht in der Stadt bereits heute ein Überhang an Pflegeplätzen. Diesen Sachverhalt spiegelt auch eine Analyse der Bedarfsprognose auf der Basis der Bevölkerungsentwicklung nach Altersjahrgängen wider. Legt man die Altersstruktur der Altenheimbewohner aus dem Jahre 2002 zugrunde und korreliert sie mit den Bevölkerungsprognosen des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik des Landes NRW (LDS) nach Altersjahren, ergeben sich für die Jahre 2010 bis 2020 die folgenden Bedarfe (Tabelle 4). Tabelle 4: Bedarf an Pflegeplätzen nach Bevölkerungsentwicklung Jahr Anzahl der Plätze Danach ist unter Berücksichtigung der in Bau befindlichen Vorhaben bereits heute der Bedarf an Pflegeplätzen für das Jahr 2015 gedeckt! Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Altersstruktur der Altenheimbewohner zwischen 2003 und 2005 (Tabelle 5). Hier lässt sich nämlich eine leichte Verschiebung zugunsten jüngerer Altersgruppen erkennen: Unter 75- jährige sind um 1,17 % häufiger vertreten. Besonders hervorzuheben ist aber, dass die Anteile der Hochaltrigen (85 und mehr Jahre) in diesem Zeitraum um 3,36 % abgenommen haben. Tabelle 5: Entwicklung der Altersstruktur der Bewohner von Altenheimen in Aachen ( ) Altersgruppen Differenz Anzahl % Anzahl % % % bis , ,75 0, , ,02-0, , ,42-0, , ,91 1,57 1, , ,84-1, , ,13 3, , ,99-2,00 90 und mehr , ,94-1,36-1,17 Insgesamt , ,00 0,00
8 8 Möglicherweise ist das als ein erster Hinweis darauf zu werten, dass, um Leerstände in Pflegeeinrichtungen zu vermeiden, verstärkt auch jüngere Pflegebedürftige angeworben werden. 7. Anmerkungen zur Finanzierung neuer vollstationärer Pflegeplätze Mit Inkrafttreten der Novellierung des Landespflegegesetzes am ist die Refinanzierung von vollstationären Pflegeplätzen auf eine neue Basis gestellt worden. Während die Einrichtungen vor diesem Zeitpunkt einen Zuschuss des Landes NRW in Höhe von 50 % der anerkennungsfähigen Kosten in Anspruch nehmen konnten, sind die Investitionskosten seit dem vollständig auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme des Pflegewohngeldes als Teil des gesamten Pflegesatzes. Der Investitionskostenanteil fällt dementsprechend heute deutlich höher aus als vor dem Wie Abbildung 3 zeigt, reichen die Investitionskostenanteile derzeit von 5 pro Bewohner und Tag bis zu knapp 25. Bei den Häusern mit den geringsten Investitionskostenanteilen handelt es sich allerdings um Einrichtungen, die in keiner Weise mehr dem heutigen baulichen Standard entsprechen. Diese beiden Einrichtungen werden aber kurzfristig durch einen Neubau ersetzt. Die Heime mit den höchsten Investitionskosten sind neu errichtete Häuser. Das bedeutet, dass die Bewohner in diesen Häusern bis zu 740 monatlich allein an Investitionskosten bezahlen müssen. Für Personen, die diese Kosten nicht selbst aufbringen können, tritt der örtliche Sozialhilfeträger als Kostenträger ein. Abbildung 3: Investitionskosten (Einzelzimmer) für die Pflegeheime in Aachen IV-Kosten Aachener Heime (Dezember 2006) 30,00 25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,
9 9 In Anbetracht der Tatsache, dass derzeit rund 54% der Heimbewohner Pflegewohngeld und/oder Leistungen nach dem SGB XII erhalten, entsteht der Stadt Aachen bei einem Neubau einer Einrichtung mit 80 Pflegeplätzen eine jährliche Mehrbelastung von rund allein aus der Übernahme des Investitionskostenanteils! 8. Fazit Unter Berücksichtigung der - Anzahl der bestehenden Plätze, - räumlichen Verteilung der vollstationären Einrichtungen, - Auslastung der Einrichtungen und der - Finanzierungsmodalitäten nach der Novellierung des Landespflegegesetzes sollte aus Sicht der Sozialverwaltung zunächst anstelle des Baus neuer Einrichtungen der Schwerpunkt auf die Anpassung der bestehenden Häuser an die baulichen Standards des Landespflegegesetzes gelegt werden. So wird sichergestellt, dass alle Einrichtungen einen vergleichbaren Standard erreichen, und es lässt sich eine Voraussetzung für eine Pflege in überschaubaren Gruppen schaffen, die allen Bewohnern zugute kommt. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Landespflegegesetz den Regeln des freien Marktes einen hohen Stellenwert beimisst. Legt ein Investor/Betreiber eine Planung vor, die in allen Punkten, vor allem bezüglich Standort, Größe der Einrichtung und baulichem Standard den Vorgaben des Landespflegegesetzes und seiner Verordnungen (insbesondere der AllgFörderPflegeVO vom ) sowie der weiteren gesetzlichen Regelungen (u.a. Heimgesetz, Baugesetzgebung usw.) entspricht, ist die Kommune verpflichtet, eine entsprechende Abstimmungsbescheinigung auszustellen. Sie bildet die Voraussetzung für den Anspruch der Einrichtung auf Pflegewohngeld gegenüber der Kommune. Kontakt: Dr. Gerrit Köster Stadt Aachen Sozialamt Sozialplanung Postfach Aachen Tel.: 0241/ Mail: gerrit.koester@mail.aachen.de
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