Nr. 09/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 23. April 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Nr. 09/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 23. April 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes"

Transkript

1 Nr. 09/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 23. April 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Postwurfsendung sämtliche Haushalte Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Mecklenburgische Schweiz mit den Gemeinden Alt Sührkow, Dahmen, Dalkendorf, Groß Roge, Groß Wokern, Groß Wüstenfelde, Hohen Demzin, Jördenstorf, Lelkendorf, Prebberede, Schorssow, Schwasdorf, Sukow-Levitzow, Thürkow und Warnkenhagen

2 Mecklenburgische Schweiz 2 Nr. 09/2016 Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Die Amtsverwaltung ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Ortsnetz Teterow Ortsnetz Jördenstorf Durchwahlnummer Durchwahlnummer Internet: Ihre Ansprechpartner Sitz der Verwaltung Teterow (T) Sitz der Verwaltungsstelle Jördenstorf (J) Aufgabengebiet Ansprechpartner Durchwahl- nummer Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Amtsverwaltung Mecklenburgische Schweiz Teterow Tel Fax Verwaltungsstelle Jördenstorf Tel Fax Zentrale 0 Amtsvorsteher (T) Rainer Mucke 10 amtsvorsteher@amt-ms.de Leitender Jens Behn 11 jens.behn@amt-ms.de Verwaltungsbeamter (T,J) Fachdienst Zentrale Dienste Fachdienstleiterin (J) Petra Ebert 57 petra.ebert@amt-ms.de Sekretariat Teterow Petra Kirchner 10 petra.kirchner@amt-ms.de Sekretariat Jördenstorf Angelika Stelten 50 angelika.stelten@amt-ms.de Personalwesen (J) Regina Schmidt 62 regina.schmidt@amt-ms.de Standesamt (J) Heiderose Wolter 56 heiderose.wolter@amt-ms.de Kindergärten, Schulen (J) Johannes Krings 53 johannes.krings@amt-ms.de ABM, Sport- u. Spielplätze (J) Christiene Schmeichel 59 christiene.schmeichel@amt-ms.de Fachdienst Ordnungsverwaltung Fachdienstleiterin (J) Alke Graunke 64 alke.graunke@amt-ms.de Wohngeld (J) Regina Mamerow 61 regina.mamerow@amt-ms.de Einwohnermeldeamt (J) Cornelia Becker 63 cornelia.becker@amt-ms.de Fachbereichsleiter Bau- und Gerhard Jackstädt 14 gerhard.jackstaedt@amt-ms.de Odnungsverwaltung (T) Wohngeld (T) Regina Mamerow 30 regina.mamerow@amt-ms.de Meldeamt (T) Ingelore Liginger 32 ingelore.liginger@amt-ms.de Meldeamt (T) Hannes Fischer 32 hannes.fischer@amt-ms.de Ordnungsamt (T) Isolde Deuter 31 isolde.deuter@amt-ms.de Fachdienst Bauverwaltung Fachdienstleiterin (T) Monika Singer 22 monika.singer@amt-ms.de Bauleitplanung Hiltrud Dahlke 34 hiltrud.dahlke@amt-ms.de Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, Veranlagung von Erschließungsbeiträgen, Karten- und Vermessungsunterlagen, Straßennamen und Hausnummern (T) Liegenschaften (T) Elfi Krüger 24 elfi.krueger@amt-ms.de Straßen, Wege, Straßenlampen, Landpachtverträge, Garagen, Miet- und Nutzungssowie Kaufverträge (T) Antje Wedow 27 antje.wedow@amt-ms.de Fachdienst Finanzen Fachdienstleiterin (J) Karin Zillmann 65 karin.zillmann@amt-ms.de Kasse (J) Gudrun Harm 66 gudrun.harm@amt-ms.de Kasse (J) Margit Konarske 67 margit.konarske@amt-ms.de Christin Becker 74 christin.becker@amt-ms.de Vollstreckung (J) Andrea Martens 68 andrea.martens@amt-ms.de Steuern (J) Anne-Marie Krüger 71 anne-marie.krueger@amt-ms.de Steuern (J) Jutta Bunk 72 jutta.bunk@amt-ms.de Telefax Teterow 25 Telefax Jördenstorf 55 Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher von-pentz-allee Teterow Amt Mecklenburgische Schweiz Der Amtsvorsteher Verwaltungsstelle Jördenstorf Neue Str Jördenstorf Amt Mecklenburgische Schweiz Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung von-pentz-allee 7 Tel.: Teterow oder Fax: Wohnungen.teterow@gmx.de Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft e. V. BQG von-pentz-allee Teterow Tel Bereitschaftsdienst Stadtwerke Teterow GmbH Tel

3 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz 5. Änderungssatzung der Gemeinde Groß Wokern über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Obere Peene 2016 Die Präambel erhält folgende Fassung: Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011, (GVOBl. M-V S. 777), und des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992, (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008, (GVOBI. M-V S. 499), sowie der 2, 6, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom , (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom , (GVOBI. M-V S777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel 1 Der 3 Absatz 2 der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Obere Peene ändert sich wie folgt: 3 Abs. 2 Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je Hektar a) 1 Hektar (ha) Ackerland 15,63 EUR b) 1 ha Grünland 15,63 EUR c) 1 ha Wald 8,02 EUR d) 1 ha Abbau-/Brach-/Unland, Heide 8,02 EUR e) 1 ha Wasserfläche 0,00 EUR f) 1 ha Gartenland 15,63 EUR g) 1 ha Gebäude- u. Freifläche 61,29 EUR Weist ein Grundstück mehrere der vorstehenden Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht, wenn bei Gebäudeflächen Teile nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). Artikel 2 Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt der 3 Abs. 2 der Satzung vom außer Kraft. Groß Wokern, den Wolfgang Beltz Bürgermeister Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 6. Änderungssatzung der Gemeinde Groß Wokern über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Teterower Peene 2016 Die Präambel erhält folgende Fassung: Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011, (GVOBl. M-V S. 777), und des 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992, (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008, (GVOBI. M-V S. 499), sowie der 2, 6, 16 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom , (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom , (GVOBI. M-V S777, 833), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom folgende Änderungssatzung erlassen: Artikel 1 Der 3 Absatz 2 der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Teterower Peene ändert sich wie folgt: 3 Abs. 2 Die Gebühr wird nach Berechnungseinheiten festgesetzt. Es gelten folgende Berechnungseinheiten und Gebührensätze je Hektar a) 1 Hektar (ha) Acker-, Gartenland u. ä. 13,54 EUR b) 1 ha Grünland 10,91 EUR c) 1 ha Wald 4,35 EUR d) 1 ha Ödland/Unland 6,97 EUR e) 1 ha Wasserfläche 0,00 EUR f) 1 ha Verkehrsfläche 26,66 EUR g) 1 ha Gebäudefläche - u. Nebenfläche 39,79 EUR Weist ein Grundstück mehrere der vorstehenden Nutzungsarten auf, so ist für jede Teilfläche mit einer anderen Nutzungsart die Gebühr getrennt zu ermitteln. Dies gilt nicht, wenn bei Gebäudeflächen Teile nicht baulich genutzt werden (z. B. Hof- und Gartenflächen). Artikel 2 Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Gleichzeitig tritt der 3 Abs. 2 der Satzung vom außer Kraft. Groß Wokern, Wolfgang Beltz Bürgermeister Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Die nächste Ausgabe erscheint am 07. Mai Redaktionsschluss ist der 27. April Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern Hebesatz-Satzung der Gemeinde Groß Wokern Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011 S. 777), des 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweiligen gültigen Fassung wird

4 Mecklenburgische Schweiz 4 Nr. 09/2016 nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom die folgende Hebesatz- Satzung erlassen. 1 Erhebungsgrundsatz Die Gemeinde Groß Wokern erhebt 1. von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuern nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes und 2. eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes. 2 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) Grundsteuer B (für Grundstücke) von 400 v. H. auf 440 v. H. 2. Gewerbesteuer von 340 v. H. auf 360 v. H. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 3 Inkrafttreten Die Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft Groß Wokern, den Wolfgang Beltz Bürgermeister Hiermit ist die vorstehende Satzung bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese nach 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dalkendorf für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher EUR auf EUR 5 Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher 300 v. H. auf 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 415 v. H. auf 415 v. H. 2. Gewerbesteuer von bisher 380 v. H. auf 380 v. H.

5 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt bisher 0 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 0,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltjahres Dalkendorf, H. Müller Bürgermeister Bekanntmachung Hiermit ist die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dalkendorf für das Haushaltsjahr 2016 vom bekannt gegeben. Der Haushaltsplan und die 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dalkendorf liegen in der Zeit vom bis während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher EUR auf EUR

6 Mecklenburgische Schweiz 6 Nr. 09/ Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von bisher 290 v. H. auf 290 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von bisher 415 v. H. auf 415 v. H. 2. Gewerbesteuer von bisher 340 v. H. auf 340 v. H. 6 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug ,40 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt ,00 und zum des Haushaltjahres ,00 Schwasdorf, B. Werschmöller Bürgermeister Bekanntmachung Hiermit ist die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf für das Haushaltsjahr 2016 vom bekannt gegeben. Der Haushaltsplan und die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Schwasdorf liegen in der Zeit vom bis während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus. Amt Mecklenburgische Schweiz Teterow, den Der Amtsvorsteher als Gemeindewahlbehörde - Amtliche Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters zur Durchführung der Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im besonderen Fall in der Gemeinde Groß Wokern Der Bürgermeister der Gemeinde Groß Wokern, Herr Wolfgang Beltz, hat mit Schreiben vom mitgeteilt, dass er mit Wirkung vom vom Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Groß Wokern zurücktritt. In diesem Fall findet eine Wahl im besonderen Fall statt. Gemäß 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V stellt die Wahlleitung die Notwendigkeit der Wahl fest. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Wokern hat in ihrer Sitzung am den 04.September 2016 zum Tag der Wahl einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder eines ehrenamtlichen Bürgermeisters für den Rest der Wahlperiode im Wahlgebiet der Gemeinde Groß Wokern bestimmt. Jens Behn Leitender Verwaltungsbeamter und Gemeindewahlleiter Gemeinde/Landkreis/Zweckverband Amt Mecklenburgische Schweiz/Landkreis Rostock Zusammenstellung für das Jahr 2016 für Name des Betriebes/Unternehmens: Eigenbetrieb Wohnungsverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz Gemäß 5 Abs. 1 Nr. 2 der Eigenbetriebsverordnung i. V. m. 64 Abs. 1 der Kommunalverfassung hat der Amtsausschuss des Amtes Mecklenburgische Schweiz durch Beschluss vom den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt: Es betragen 1. im Erfolgsplan in EUR - die Erträge ,00 - die Aufwendungen ,00 - der Jahresgewinn 0 - der Jahresverlust 0 2. im Finanzplan - der Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit ,15 - der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit ,00 - der Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 0 - der Saldo aus der Änderung des Finanzmittelbestandes ,15 3. Es werden festgesetzt - der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (ohne Umschuldungen) auf 0 - der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 - der Höchstbetrag aller Kredite zur Liquiditätssicherung ,00 4. Die Stellenübersicht weist 6,50 Stellen in Vollzeitäquivalenten aus. 5. Der Stand des Eigenkapitals - betrug zum des Vorvorjahres ,75 - beträgt zum des Vorjahres voraussichtlich ,75 - beträgt zum des Wirtschaftsjahres voraussichtlich ,75 Teterow, 19. Jan R. Mucke Ort, Datum/Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Bekanntmachung Hiermit ist der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungsverwaltung für das Haushaltsjahr 2016 bekannt gegeben. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wohnungsverwaltung liegt in der Zeit vom bis während der Sprechzeiten in der Finanzverwaltung des Amtes Mecklenburgische Schweiz, Verwaltungsstelle Jördenstorf, öffentlich aus.

7 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 822 K 58/15 Güstrow, Amtsgericht Güstrow Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Donnerstag, 10:30 Uhr Sitzungs- Amtsgericht Güstrow, saal 114 Franz-Parr-Platz 2 a, Güstrow öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Güstrow von Groß Wokern Blatt 425 lfd. Gemarkung Flur- Wirtschaftsart Anschrift Hektar Nr. stück u. Lage 1 Nienhagen 3/2 der Freifläche, An An der 0,0308 Flur 1 der Dorfstraße Dorfstraße 2 Nienhagen 4/14 der Freifläche, An An der 0,0677 Flur 1 der Dorfstraße Dorfstraße Lfd. Nr. 1 und 2 Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): Nienhagen 27 in Groß Wokern OT Nienhagen Die Grundstücke sind in wirtschaftlicher Einheit mit einem eingeschossigen, voll unterkellerten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und ausgebautem Dachgeschoss bebaut. Der Keller ist teilweise zur Wohnnutzung ausgebaut. Baujahr ca. 1998; zz. leerstehend; Verkehrswert (lfd. Nr. 1): ,00 Verkehrswert (lfd. Nr. 2): ,00 Gesamtverkehrswert ,00 Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Fourmont Rechtspflegerin Beglaubigte Abschrift Aktenzeichen: 621 K 39/15 Güstrow, Amtsgericht Güstrow Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag, 10:30 Uhr Sitzungs- Amtsgericht Güstrow, saal 114 Franz-Parr-Platz 2 a, Güstrow öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Güstrow von Dahmen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart Anschrift Hektar Blatt u. Lage Ziddorf 35/1 der Gebäude- und Mühlen- 0, Flur 3 Freifläche, straße 12, Mühlenstraße 14, 16, 18 12, 14, 16, 18 Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen): eingeschossiges Mehrfamilienhaus, teilweise unterkellert, 4 Wohneinheiten im Erdgeschoss, jede Wohnung besitzt einen hofseitigen Haupteingang, Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, Baujahr ca. 1900, um 2005 in Teilbereichen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen am Gebäude; Wohnfläche insgesamt ca. 184 qm; Wohnung 1 - Haus-Nr. 12 und Wohnung 4 - Haus-Nr. 18 je 46,82 qm sowie Wohnung 2 - Haus-Nr. 14 und Wohnung 3 - Haus-Nr. 16 je 45 qm Wohnfläche; Wohnung 1 ist leerstehend, die anderen sind vermietet zum Stichtag ; Bodendenkmalschutz vorhanden; Bodenordnungsverfahren Dahmen Verkehrswert: ,00 Ansprechpartner des Gläubigers für Interessenten: Kathleen Fromm, Tel.: 030/ , Fax: 030/ Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. >Im Internet: & Schütt Rechtspflegerin

8 Mecklenburgische Schweiz 8 Nr. 09/2016 Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Mecklenburgische Schweiz gratulieren Ihnen zum Geburtstag. In den Gemeinden: Groß Roge am Frau Ilse Burr zum 85. Geburtstag Groß Wokern am Frau Inge Berger zum 80. Geburtstag am Herrn Erich Czybulka zum 85. Geburtstag am Frau Helga Klatt zum 85. Geburtstag Groß Wüstenfelde am Frau Margarete zum 95. Geburtstag Kleinelanghorst am Frau Anneliese Bail zum 75. Geburtstag Lelkendorf am Frau Sieglinde Bartels zum 75. Geburtstag am Herrn Arnold Schlüter zum 75. Geburtstag Thürkow am Herrn Johann Radeloff zum 85. Geburtstag Nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes ist das Amt Mecklenburgische Schweiz als Meldebehörde gebunden, die Daten für Altersjubiläen ausschließlich nur noch für den 70., 75., 80., 85., 90. und 95. Geburtstag, sowie ab dem 100. Geburtstag für jedes weitere Jahr zu übermitteln. Damit dürfen nur noch diese Jubiläen bekannt gemacht werden. Für den Fall, dass Sie eine Veröffentlichung Ihrer Daten nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig, innerhalb von zwei Monaten, dem Amt Mecklenburgische Schweiz, v.-pentz-allee 7, Teterow oder unter den folgenden Telefonnummern 03996/ oder /35163 Sachgebiet Einwohnermeldeamt mit. Jagdgenossenschaft Gr. Wüstenfelde Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Groß Wüstenfelde Die Jagdgenossenschaft Groß Wüstenfelde gibt bekannt, dass die Mitgliederversammlung am Montag, dem um 19:30 Uhr im Kulturhaus in Gr. Wüstenfelde stattfindet. Dazu sind alle Landeigentümer herzlich eingeladen. Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Kassenbericht 3. Wahl des Vorstandes 4. Verschiedenes Der Vorstand am Sonnabend, d. 30. April 2016 ab 19:00 Uhr in der THING-HALLE Lelkendorf Für Getränke und einen Imbiss sorgt das Restaurant Zur Schnursteinquelle. IG Lelkendorf

9 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz Regionale Schule mit Grundschule Jördenstorf Frühjahrsputz auf dem Thünengut Die Schülerinnen, Schüler und Lehrer der Johann-Heinrich-von Thünen-Schule aus Jördenstorf hatten bei der Namensgebung im Oktober 2015 versprochen eine enge Zusammenarbeit mit dem Thünen-Museum-Tellow ins Leben zu rufen. Nachdem bereits im Vorfeld davon eine Gruppe von Schülern bei der Winterfestmachung half, wurden nun die nächsten Schritte eingeleitet. Jetzt, im Frühjahr, gibt es auf dem Gelände des Museums natürlich wieder jede Menge Arbeit. Die einzelnen Klassen unserer Schule unterstützten das Museum beim Frühjahrsputz mit jeweils einem Projekttag. Entsprechend dem Alter der Schülerinnen und Schüler organisierten die Mitarbeiter des Thünen-Museum-Tellow Arbeiten, die von den einzelnen Gruppen übernommen wurden. Obwohl die Arbeiten nicht immer leicht und oft auch nicht gerade angenehm waren hat es doch allen Beteiligten Spaß gemacht. Schüler haben neue Zäune gesetzt und trockenes Laub aus allen Ecken entfernt, die Ställe gesäubert und bei der Pflege der Tiere geholfen. Die Vorbereitung neuer Exponate für die Ausstellung war eine weitere Aufgabe. Besonders wichtig war die Arbeit der Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse, die das Waldstück an der Einmündung nach Tellow von Müll und Unrat befreit haben. Was da nicht alles zum Vorschein kam, ist kaum zu beschreiben. Die Jugendlichen waren erschrocken über die Menge des Abfalls, den rücksichtslose Zeitgenossen dort einfach entsorgten. Mit solchen Aktionen sammelten diese Kinder doch viele Punkte. Zwar nicht für die Auflage der örtlichen Presse, dafür aber und dass ist viel wichtiger für den Erhalt einer gesunden Umwelt. Die Blumenrabatten müssen gepflegt, Bäume beschnitten, die Rasenflächen gemäht und ausgebessert, Geräte und Ausstellungsstücke entrostet und gestrichen werden. Die Schülerinnen und Fotos: privat

10 Mecklenburgische Schweiz 10 Nr. 09/2016 Förderverein Bürgerhaus der Gemeinde Warnkenhagen e. V. Vom Eise befreit... Werke von Anja und Manfred Brachmann Bei der 45. Ausstellung im Bürgerhaus Gottin war bereits das Zustandekommen eine Überraschung. Ursprünglich sollten die Fotos von Reinhard Rambow aus Schwaan noch die Zeit bis zum Festival überbrücken. Doch dann fragte Familie Brachmann wegen einer Ausstellung an, die aber eigentlich nur stattfindet für jemanden, der gar nicht malt: Frau Brachmann möchte ihren 60. Geburtstag im Bürgerhaus feiern und die Bilder ihres Mannes und ihrer Tochter sollen dafür den ganz persönlichen Rahmen schaffen. Für unseren Verein ein Glücksfall! Manfred Brachmann ist kein Neuling im Bürgerhaus, 2005 und 2012 zeigte er bereits Bilder, 2012 waren es vor allem starke Eindrücke von einem Venedig-Besuch. Und in dieser Exposition sind es fast philosophisch Themen, die er versucht, in eine expressive Bildsprache zu fassen, z. B. Selbst, Streben, Mystik, aber auch Aufbruch, Erwartung, Anfang u.a. Wer jetzt vielleicht denkt, die Bilder der Tochter Anja wären die wilden, der irrt, der wilde Maler ist Vater Manfred!! Anja Brachmanns Bilder zeigen eine stärkere Verwurzelung und sind insgesamt gegenständlicher. Und seit die junge Teterower Lehrerin - sie hat Kunsterziehung und Sport in Greifswald studiert und unterrichtet jetzt an der Regionalschule - ihren Wohnsitz in Groß Köthel hat, sind ihre Bilder noch stärker von der mecklenburgischen Landschaft geprägt. Das zeigt sich nicht nur im gekonnt umgesetzten Sujet, sondern auch in der diffizil-verhaltenen Farbigkeit. Da dominieren minimalistische Erdtöne, während auf den Bildern ihres Vaters die Farben manchmal geradezu explodieren. Fast alle Bilder sind mit Acrylfarben gemalt, nur ganz wenige in Mischtechnik oder Aquarell. Manfred Brachmann bevorzugt Acryl, weil es sich damit sehr schnell malen lässt, die aufwendige Technik mit Ölfarben, die er mit Sicherheit auch beherrscht, würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Zeit, die die alten Meister noch hatten. Anja Brachmann ist vor allem mit Industrielandschaften als Malerin bekannt geworden. Die fehlen in dieser Ausstellung völlig, sie hat sich für ganz stille Themen, Landschaften und interessante, sehr eigenwillige Stillleben, entschieden. Es war mit Sicherheit auch der längste Eröffnungsabend einer Ausstellung, nach drei Stunden saß man immer noch zusammen, diskutierte und ließ es sich bei dem wie immer liebevoll vorbereiteten Büfett gut gehen. Musikalisch wurde der Abend gestaltet von Maria und Martha Widmer, Klavier, sowie Anna Widmer, Horn. Und Anna, die auch eine langjährige Schauspielerin im Jugendtheater THUSCH in Teterow ist - z. B. glänzte sie im letzten Jahr mit der Hauptrolle in Antigone - schloss den Kreis mit einer literarischen Bereicherung: Passend zum Thema Vom Eise befreit... rezitierte sie nicht den Osterspaziergang sondern den Prolog aus Goethes Faust, musikalisch unterstützt von einer Klavierimprovisation ihrer Schwester Maria. Dafür gab es viel Beifall. Renate Hippauf Bildquelle Förderverein Gottiner in Hochform Es wurde höchste Zeit, Hand anzulegen, um das Dorf vom Schmutz zu befreien und zu verschönern. Wer mit offenen Augen durch Gottin ging, musste erkennen, dass da viele Arbeiten nötig waren. Und wer sollte sie erledigen wenn nicht wir Einwohner selbst? Schließlich wohnen wir alle in diesem Dorf und möchten nicht nur auf unserem eigenen Grundstück sondern auch auf den öffentlichen Wegen und Flächen auf eine saubere, gepflegte Umgebung schauen. Danke den Initiatoren, die mit einem Aufruf für Sonnabend, den 9. April ab 9 Uhr zu einem gemeinsamen Arbeitseinsatz einluden. Bürgermeister Thomas Holm begrüßte die ca. 30 freiwilligen Helfer zwischen 8 und 80 Jahren und bedankte sich für ihr ehrenamtliches Engagement. Die Arbeitsaufteilung wurde zügig vorgenommen und jeder gab auf seinem Platz das Beste. Arbeit gab es genug: Bushaltestelle, Spielplatz und Gullys reinigen, Hecken und Bäume schneiden sowie die Dorfstraße vom Herbstlaub und Winterschmutz befreien. Nur eine kurze Mittagspause auf dem Gelände der FFW Gottin bei Bratwurst und selbstgebackenem Kuchen war gestattet, dann wurde weitergemacht bis 16 Uhr. Erstaunlich, wie viel Laub, Schmutz und Holzabfälle für den Abtransport zusammen kamen. Ohne Hilfe der Radlader der Firmen Holm-Hagge und Drögmöller wäre das nicht zu bewältigen gewesen. Allen freiwilligen Helfern ein großes Dankeschön. Gemeinsam freuen wir uns über unser sauberes Dorf. Die meisten waren sich einig, einen solchen Einsatz spätestens im Herbst zu wiederholen. Margit Schütt Foto: M. Schütt Förderverein Dorfleben Gemeinde Jördenstorf Frühlingswanderung durch die Mecklenburgische Schweiz Nach unserer erfolgreichen Herbstwanderung in der Lelkendorfer Umgebung wollen wir auch im Frühjahr Schusters Rappen satteln. Der Förderverein Dorfleben Gemeinde Jördenstorf lädt alle Wanderbegeisterten aus Jördenstorf und Umgebung zu einer etwa 12 km langen Wanderung mit kulinarischer Umrahmung rund um Burg Schlitz ein. Wir starten unsere Wandertour am Sonnabend, den 23. April um 10:30 Uhr am großen Parkplatz neben dem Gasthaus Zum Goldenen Frieden in Burg Schlitz und wandern dann über Carlshof, Schorssow und Karsdorf zum 96m hohen Rötelberg mit phantastischer Aussicht bis zum Malchiner See. Nach Besichtigung des Kunsterlebniswegs in Görzhausen geht es dann durch den Park Burg Schlitz und am Schloss vorbei zurück zum Parkplatz. Um genügend Kraft für die bergige Tour aufzutanken, werden wir unterwegs mindestens zwei Verpflegungsstellen einrichten und alle Teilnehmer mit Proviant und diversen Getränken versorgen. Für die Anfahrt nach und die Rückfahrt von Burg Schlitz bieten wir für alle nicht motorisierten Wanderfreunde, wenn es notwendig ist, Mitfahrgelegenheiten ab Jördenstorf Parkplatz Sparkasse um 10:00 Uhr an. Diesbezügliche Anfragen stellen Sie bitte telefonisch oder per Mail an Gerd Priepcke (Tel / Mail: priepcke@web.de). Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen und hoffen auf gutes Wanderwetter. Gerd Priepcke

11 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz Freunde und Förderer des Haustierpark Lelkendorf e. V. Mit Tier-Kindergarten auf der Hanse-Messe Rostock Gleich mit einem ganzen Tier-Kindergarten ist der HAUSTIERPARK LELKENDORF auf der diesjährigen Messe Tier & Natur (Samstag, ) in Rostock dabei, um Werbung für Lelkendorf in der Mecklenburgischen Schweiz und seinen sympathischen, aber auch tierzüchterisch so wichtigen Schutzpark für alte und gefährdete Nutztierrassen zu machen. Die 5 Problem-Tierkinder aus der diesjährigen ersten Geburtenwelle von insgesamt über 60 Geburten, die aus verschiedenen Gründen mit der Ersatzmilch-Nuckelflasche handaufgezogen werden müssen, sowie einige andere in die Tierkinder-Gruppe einbezogene Schafe, einige Rotbunte Husumer Ferkel und separat auch 2 junge Frettchen werden den Sympathiewert unseres Haustierparks dort repräsentieren. Alle Jungtiere sind noch unter oder gerade 8 Wochen alt und bedürfen einer besonderen Zuwendung, was durch unsere Tierpark-Mitarbeiter/-innen auf der Messe vorgeführt werden soll. Das Messepublikum wird dabei sein, wenn unsere 5 Tierwaisen und/oder von der Mutter nicht angenommenen Schaf- und Ziegen- Jungtiere mit der Milch-Nuckelflasche gefüttert und gepflegt werden und im großen Gehege spielerisch herumtollen dürfen. Dabei halten diese Flaschenkinder zu den menschlichen Ersatzmüttern, aber auch zu den Besuchern direkten Kontakt und lassen sich meist gerne streicheln. Aber Achtung: Bitte auf keinen Fall füttern. Dies kann bei den noch empfindlichen Jungtieren den Tod bedeuten. erzogenen Frettchen-Mädchen ZITA und MAXI, die wir zum Streicheln ab und zu aus ihrem Gehege holen und vorführen. Der Haustierpark würde sich freuen, auch SIE auf der Messe an unserem Info- und Tiergehege-Stand begrüßen zu dürfen. Dr. Jürgen Güntherschulze Tierparkleiter Haustier-Schutzpark Lelkendorf Erfreuen Sie sich einfach an den hübschen jungen Walliser Schwarzhalsziegen, den Hissar-Fettsteißschafen, der kleinen Juan-Fernandez-Ziege, den Jakobschafen (Vierhornschafen), den Ferkeln und unseren jungen, leider aber noch nicht so gut Ev.-luth. Kirchengemeinde Belitz Pastorin z. A. Milva Wilkat, Kantor-Müschen-Weg 9, Prebberede, Tel: , belitz@elkm.de Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde: Gottesdienste Sonntag, :30 Uhr Kirche Belitz Pastor i. R. Dürr Sonntag, :30 Uhr Kirche Belitz mit Abendmahl Donnerstag, :30 Uhr Pfarrgarten Belitz Himmelfahrtsgottesdienst unter freiem Himmel, wenn der Himmel es erlaubt - Im Anschluss sind alle zum Beisammensein und Mittagessen eingeladen. Wir freuen uns, wenn Sie für ein buntes Buffet eine Kleinigkeit mitbringen. Sonntag, :30 Uhr Kirche Belitz mit Taufe Sonntag, :00 Uhr Kirche Jördenstorf Konfirmation Es werden konfirmiert: Nele Rossow, Remlin Julian Duvendack, Sukow Paul Schwertfeger, Prebberede Elias Taschkuhn, Gehmkendorf Veranstaltungen Gemeindenachmittag in Prebberede im Kulturraum Herzliche Einladung zu unseren unterhaltsamen und gemütlichen Runden in Prebberede. Wir treffen uns jeden 1. Dienstag im Monat. Trinken Kaffee und Tee, genießen selbstgebackenen Kuchen - tauschen die Rezepte aus - und haben Zeit, um miteinander ins Gespräch zu kommen und uns zu bestimmten Themen auszutauschen, zu rätseln, zu spielen, in Erinnerungen zu schwelgen und über die ein oder andere Anekdote herzlich zu lachen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Der nächste Nachmittag ist von 14:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr: 3. Mai 2016 Sprechzeit Pastorin z. A. Milva Wilkat: mittwochs von 10:00 bis 11:00 Uhr oder nach Vereinbarung Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A. Ev.-luth. Kirchgemeinde Bülow An der Kirche 1, Bülow Tel /70345; Fax Im Internet: Pfarramt@kg-buelow.de Gottesdienste 24. April Pfarrhaus Bülow Uhr 01. Mai Pfarrhaus Bülow Uhr 08. Mai Pfarrhaus Bülow Konfirmation Uhr Pfingsten: 15. Mai Kirche Bristow Uhr Da manchmal Änderungen nötig sind, achten Sie bitte immer auf die aktuellen Aushänge in den Dörfern und, wenn Sie die Möglichkeit haben, auch auf die Termine auf der Internetseite der Gemeinde ( Bibelgesprächskreis Jeden 3. Donnerstag im Monat Uhr an wechselnden Orten, bitte nachfragen

12 Mecklenburgische Schweiz 12 Nr. 09/2016 KINDERSTUNDE Dienstags Uhr in Bülow Für alle Veranstaltungen & Gottesdienste gilt: Wer nicht mobil ist und mitgenommen oder abgeholt werden möchte, darf sich gerne im Pfarrhaus melden, wir organisieren das gern. Johannes Holmer Pastor Wir laden herzlich ein zu den regelmäßigen Veranstaltungen: Serrahn im Gemeindehaus Eltern-Kind-Kreis: Kinder bis 4 Jahre + Eltern mittwochs, 15:00 Uhr Leitung: A. Prillwitz, Ev.-luth. Kirchgemeinde Jördenstorf Teterower Str. 10, Jördenstorf Tel.: , joerdenstorf@elkm.de Pastorin z. A. Milva Wilkat Herzliche Einladung an Sie und Euch zu folgenden Veranstaltungen in der Kirchengemeinde: Gottesdienste Sonntag, :00 Uhr Kirche Jördenstorf Pastor i. R. Dürr Sonntag, :00 Uhr Kirche Jördenstorf mit Abendmahl Donnerstag, :30 Uhr Pfarrgarten Belitz Himmelfahrtsgottesdienst unter freiem Himmel, wenn der Himmel es erlaubt - Im Anschluss sind alle zum Beisammensein und Mittagessen eingeladen. Wir freuen uns, wenn Sie für ein buntes Buffet eine Kleinigkeit mitbringen. Sonntag, :00 Uhr Kirche Jördenstorf Sonntag, :00 Uhr Kirche Jördenstorf Konfirmation Es werden konfirmiert: Nele Rossow, Remlin Julian Duvendack, Sukow Paul Schwertfeger, Prebberede Elias Taschkuhn, Gehmkendorf Veranstaltungen Frauenkreis im Pfarrhaus Jördenstorf Herzliche Einladung zur gemütlichen und heiteren Frauenkreisrunde an jedem 1. Montag im Monat um 14:00 Uhr im Pfarrhaus Jördenstorf. Wir trinken Kaffee und Tee, genießen selbstgebackenen Kuchen, haben Zeit, um miteinander ins Gespräch zu kommen und uns zu bestimmten Themen auszutauschen. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Der nächste Nachmittag ist am 2. Mai um 14:00 Uhr in Jördenstorf Sprechzeit Pastorin z. A. Milva Wilkat: mittwochs von 15:00 bis 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung Verwaltung der Friedhöfe: Andre Dabels Jördenstorf, Groß-Wüstenfelder-Str. 6, Tel Es grüßt Sie und Euch herzlich Milva Wilkat, Pastorin z. A. Ev.-luth. Kirchgemeinde Klaber/Serrahn Nr. 25, Klaber Tel.: /60972, Fax: Wochenspruch 24. April 2016: Singet dem Herrn ein neues Lied, denn er tut Wunder Psalm 98,1 Herzliche Einladung zu den Gottesdiensten: Klaber im Pfarrhaus Kinderstunde Mädchen + Jungen 6-10 J. mittwochs,15:30-17:00 Uhr Jugendstunde samstags, 19:30 Uhr Serrahn, Diakoniewerk Werkstattboden Bibelgesprächskreise: Klaber: findet nach vorheriger Absprache bei Fam. Krause statt Langhagen: Mittwoch, , 14:00 Uhr Volkssolidarität Bitte Gesangbücher mitbringen! Groß Wokern: dienstags, 19:00 Uhr Gemeinschaftsraum des Betreuten Wohnens Serrahn: Gemeindezentrum 14-täglich, donnerstags, 19:30 Uhr Kontakt: A. Brettin, Tel Blaukreuz-Begegnungsgruppe dienstags, 19:30 Uhr Serrahn, im Gemeindehaus donnerstags, 19:30 Uhr Langhagen, Johannes-Schule Besondere Veranstaltungen Ev. Kirchengemeinde Klaber/Serrahn i. A. Gisela Oehlke Ev.-luth. Kirchgemeinde Teterow mit Groß/Klein Roge, Mieckow, Klein Köthel Pfarramt und Gemeindebüro: Schulstraße 2, Teterow Gottesdienste in der St. Peter und Pauls Kirche 24. April 10:30 Uhr Kantate 1. Mai 10:30 Uhr Rogate Gottesdienst auf dem Silberberg 5. Mai 10:00 Uhr Christi Himmelfahrt Seniorenkreis 27. April 14:00 Uhr Junge Gemeinde Teterow Wir, die junge Gemeinde Teterow, laden alle jungen Leute ab 14 zu unseren Treffen ein: mit Diskussionen über Gott und die Welt, mit Filmabenden, gemeinsamem Essen und coolen Aktionen. 29. April 16:30-20:00 Uhr 27. Mai 16:30-20:00 Uhr 24. Juni 16:30-20:00 Uhr 1. Juli 16:30-20:00 Uhr Konfirmandenprojekt 16. April 09:00 Uhr Gruppe 2015/17

13 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz Trauergruppe 12. Mai 14:00 Uhr Offenes TRAUERtreffen Dies ist ein Angebot für alle Trauernden. Sie haben die Möglichkeit mit Trauerbegleiterin Eva Schorling und anderen Trauernden ins Gespräch zu kommen. Das Angebot ist kostenlos und offen für alle Trauernden. Sie müssen dazu nicht Mitglied einer Kirche sein. Kontakt: Eva Schorling, Tel Kinder (nicht in den Ferien) jeden Montag: Kindernachmittag von 15:00 bis 17:00 Uhr Für alle Kinder der Kirchengemeinde, der Stadt und Region offen! Alter: 5-12 Jahre jeden Montag: Kirchenkünstler: 17:00 Uhr jeden Dienstag: Pfadfinder (Wölflinge) 15:00 Uhr Pfadfinder (Scouts u. Guide) 16:00 Uhr Pfadfinder (Rover u. Ranger) 17:00 Uhr Kirchenmusik (nicht in den Ferien) jeden Montag: Singekreis (für Senioren) 14:00 Uhr jeden Montag: Teterower Kantorei (Chor) 19:30 Uhr jeden Mittwoch: Flötenkreis 18:00 Uhr Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, wenden Sie sich an uns als hauptamtliche Mitarbeiter: Pastor Alexander Lemke (Tel , Sven Müller (Gemeindepädagoge, Tel ) Dörte Höpfner (Kirchenmusikerin, Tel ) Gudrun Drägerdt (Küsterin, Gemeindebüro: Tel ) Israeltanz 17:00 Uhr (Schulstraße 2) 6. Mai Konfirmation am Foto: Borstel Ev.-luth. Kirchgemeinde Thürkow-Warnkenhagen Sie sind herzlich eingeladen: Gottesdienste in Thürkow: 24. April Uhr Zentralgottesdienst mit P.zA Lemke aus Teterow 05. Mai Uhr Zentralgottesdienst mit P.iR Voss aus Güstrow In Levitzow und Warnkenhagen können Gottesdienste erst wieder zum Pfingstfest stattfinden. Nehmen Sie gern die Angebote in Thürkow wahr. Pastor Benckendorff ist im Mai nicht im Dienst. Die Vertretung hat Pastorin Wilkat aus Belitz (Tel ) übernommen. Im Juni wird es dann wieder einen Gemeindeabend geben. Aus der Friedhofsordnung: Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass feste Umrandungen aus Steinmaterial nicht gestattet sind. Ebenso ist das Abdecken der Gräber mit Platten oder Steinen nicht erlaubt. Es grüßt Sie ganz herzlich Pastor Uwe Benckendorff Rotdornweg 2, Gutow Tel Veranstaltungen

14 Mecklenburgische Schweiz 14 Nr. 09/2016 Das besondere Mittwochskino im THUSCH , 15:00 u. 20:00 Uhr Dämonen und Wunder - Dheepan Drama/F/2015 Eine packende Geschichte von aktueller Brisanz, eindringlich und zugleich kunstvoll erzählt. Regie: Jacques Audiard FSK: ab 16 J. Am Schulkamp 3, Teterow Kartenbestellung: , info@thusch.de Kurzinhalt: Erzählt wird die Geschichte des ehemaligen Freiheitskämpfers Dheepan, der vor dem Bürgerkrieg in Sri Lanka nach Frankreich flüchtet. In einem heruntergekommenen Pariser Vorort lebt er zum Schein mit einer ihm fremden jungen Frau und einem kleinen Mädchen, weil die gefälschten Pässe sie als Familie ausgeben... Beim Filmfestival von Cannes wurde Dämonen und Wunder mit der Goldenen Palme ausgezeichnet. Verleih/Foto: Weltkino Landkreis Rostock Ernst-Barlach-Theater Güstrow Spielplan MAI 2016 So., Beginn: 16:00 Uhr Erwachsene: 8,- EUR, Kinder: 5,- EUR, im Abo: 4,- EUR Michel in der Suppenschüssel von Astrid Lindgren Mecklenburgisches Landestheater Parchim So Beginn: 16:00 Uhr Erwachsene. 5,- EUR, Kinder: 3,- EUR, im Abo: 3,- EUR TülliKnülliFülli Drei-Schweinchen-Geschichte von Horst Hawemann/ Puppenspiel Fr Beginn: Uhr Eintritt: 24,- / 21,- EUR Reihe 3-4 : 16,- / 13,- EUR Reihe 1-2 : 9,- / 6,- EUR 9. Philharmonisches Konzert Neubrandenburger Philharmonie Eugen d Albert: Sinfonischer Prolog zur Oper Tiefland Alexander Arutjunjan: Trompetenkonzert Robert Schumann: Sinfonie Nr. 2 C-Dur op. 61 Solist: Jonathan Müller, Trompete Dirigent: Vassilis Christopoulos Beginn: Uhr Eintritt: 12,- EUR ; erm.: 6,- EUR Ein Lied für die Menschen Konzert zum 15-jährigen Jubiläum der Güstrower Vocalpopgruppe Regenbogen Musikalische Leitung: Gerald Uhlendorf Sa Beginn: Uhr Eintritt: 1,- EUR Welttag der kulturellen Vielfalt - Theater für Toleranz, Freiheit und Solidarität Anlässlich des UNESCO-Welttages präsentieren Akteure aus verschiedenen Kulturen mit Musik, Tanz und Texten die kulturelle Vielfalt unserer Region Veranstaltung des Vereins der Freunde und Förderer des Ernst- Barlach-Theaters e.v. So Beginn: Uhr Eintritt: 16,- EUR ; im Abo: 9,- EUR Eenmal noch nah Hiddensee Komödie von Helmut Schmidt Niederdeutsche Bühne Neubrandenburg e.v. Vorschau Juni Sa Beginn: Uhr Eintritt: 12,- EUR / erm. 10,- EUR Gitarrenkonzert Friedrich & Wiesenhütter Vom Leben geschriebene Texte gepaart mit virtuoser Gitarrenmusik - handgemachte Musik mal leise und mal eben nicht Mo Beginn: 18:00 Uhr Eintritt: 12,- EUR e, Schüler: 6,- EUR Oshi-Deutsch: Die DDR-Kinder von Namibia von Gernot Grünewald und Sandy Rudd / Theater Osnabrück ÄNDERUNGEN + FEHLER VORBEHALTEN! Vorverkaufskasse des Ernst-Barlach-Theaters in Güstrow, Franz- Parr-Platz 8, Tel. (03843) / Öffnungszeiten: Mittwoch - Freitag von 12:00-18:00 Uhr Karten zzgl. Servicegebühr erhalten Sie: In der Güstrow-Information Tel. (03843) In der Tourist-Information Bützow Tel. (038461) In der Tourist-Information Schwaan Tel. (03844) In der Tourist-Information Krakow am See Tel. (038457) sowie In der Tourist-Information Teterow Tel. (03996) Theaterkarten online über

15 Nr. 09/ Mecklenburgische Schweiz Kunst- und Kulturfestival regio:polis 2016 regio:polis ist ein mehrtägiges dezentrales Festival ( welches bereits in den Jahren 2013 und 2014 stattfand und in diesem Jahr mit dem themenspezifischen Schwerpunkt Literatur vor der Haustür erfrischt weitergeführt wird. Überregionale und vor allem regionale Bezüge, beispielsweise ein Autor aus der Region, eine Geschichte, die in der Region spielt oder auch ein literarisches Werk eines verstorbenen regionalen Autors rücken in den Fokus. Hierbei ist es offen, in welche Richtung das Thema interpretiert wird, von der klassischen Form einer Lesung bis hin zur modernen Variante des Poetry Slams. Als Plattform für Kunst- und Kulturschaffende verfolgt das Festival das Ziel, die Vielfältigkeit der Kunst- und Kulturszene in der Regiopolregion Rostock sichtbar zu machen. Das kulturelle Zusammenwirken zwischen der Hansestadt Rostock (polis) und ihrem Verflechtungsbereich (regio) soll so gefördert und im Rahmen dieser gemeinsamen Veranstaltung präsentiert werden. Die Zielgruppe sind die Einwohnerinnen und Einwohner der Regiopolregion Rostock darüber hinaus aber auch Gäste, die unsere Region besuchen. Rund 40 einzelne Programmpunkte in Rostock und der Region warten auf Zuhörer, Zuschauer, Genießer und Mitmacher. Jede der Veranstaltungen ist für sich ein ganz eigenes Highlight und betrachtet die Literatur aus einer besonderen Perspektive: Es wird zum Beispiel theatralisch, musikalisch, plattdeutsch, philosophisch, lecker, aktiv und spitzbübisch. Bücher und die Rechte der Autoren ist der perfekte Anlass, um sich zurückzubesinnen auf die eigenen Anfänge, die Welt durch Buchstaben zu entdecken und bewusst alles Literarische um sich herum neu wahrzunehmen. Warum Literatur? lern, sich traditionell oder unkonventionell mit Worten auszudrücken. ater oder Musik. anderer Kunstarten neue Wege erschließen. und Fortschritt - und somit der Gesellschaft, in der wir leben. Der Festivalzeitraum beginnt am 23. April 2016, dem UNESCO- Welttag des Buches. Der weltweite Feiertag für das Lesen, für Treffen der Selbsthilfegruppen Region Teterow - Monat Mai 2016

16 Mecklenburgische Schweiz 16 Nr. 09/2016 Änderungen der Termine vorbehalten - Betroffene, die ebenfalls den Austausch in einer Selbsthilfegruppe wünschen, sind herzlich eingeladen. Gespräche in der Gruppe sind kostenlos und unterliegen der Schweigepflicht. - Gründungsplanung von Selbsthilfegruppen für: Angehörigengruppe Depression, Alleinerziehende, Bipolare Störungen, Zwänge, Verwaiste Eltern, Migräne, Blasenkrebs, Prostatakrebs Interessierte wenden sich bitte an die KISS. Kontakt zur KISS der Diakonie Güstrow e.v. per kiss@diakonie-guestrow.de Sprechzeiten Güstrow: Platz der Freundschaft 14c, Tel , Mittwoch bis Freitag, nach Vereinbarung Sprechzeiten Teterow: Predigerstraße 2, Tel , Montag und Dienstag: 9 bis 12 Uhr Sprechzeiten Bützow: Pfaffenstraße 11, Tel , Donnerstag: 9 bis 12 Uhr Das Miteinander stärken Ehrenamtliche Helfer gesucht Wir suchen immer wieder Menschen, die sich mit ihrer Zeit, ihrem Können und ihren Erfahrungen bei uns einbringen möchten, so zum Beispiel in den Psychosozialen Einrichtungen Schloss Matgendorf. Sie befinden sich in ruhiger, ländlicher Umgebung zwischen Teterow und Laage an der B 108. Hier finden Menschen mit psychischen Erkrankungen einen Lebens- und Entwicklungsraum, der ihnen eine neue Perspektive nach ihren Vorstellungen ermöglichen soll. Durch das ehrenamtliche Engagement wird insbesondere die Einzelbegleitung in persönlichen Angelegenheiten und bei Freizeitaktivitäten innerhalb und außerhalb der Einrichtungen bereichert. Wenn auch Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen möchten, dann schenken Sie uns doch einige Stunden Ihrer Zeit. Sie entscheiden selbst, wie oft Sie sich engagieren möchten. Hauptamtliche Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite. Alice Hämmerling, Ehrenamtskoordinatorin der Diakonie Güstrow e. V., Telefon: , kiss@diakonie-guestrow. de, steht Ihnen für Fragen gern zur Verfügung. Alice Hämmerling Ehrenamtskoordinatorin Einladung zur Buchlesung Unser Leben mit Krebs Die Koordinatorin der Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (KISS) der Diakonie Güstrow e.v. lädt recht herzlich zu einer Buchlesung ein. Diese findet am Mittwoch, dem 04. Mai 2016, 15:00 Uhr, im Versammlungsraum der Volkshochschule, John- Brinckman-Straße 4, in Güstrow statt. An diesem Nachmittag werden Martina Witt-Vogel, Mitautorin des Buches Unser Leben mit Krebs, und weitere Betroffene über ihre Erfahrungen im Umgang mit der tückischen Krankheit Krebs sprechen. Dieses Buch ist eine Schatzkammer des Mutmachens - gleichermaßen für an Krebs erkrankte Menschen wie für Gesunde. [ ] Es ist ein Buch für das Leben, das man nach einer Krankheit mit anderen Augen sieht. Begleitet werden die Gespräche von eindrucksvollen Porträtfotos der Befragten von dem Fotografen Bernd Lasdin. Sie zeigen kraftvolle, gefasste und gereifte Menschen, oft im Kreise ihrer Familie. Es ist ein Buch, das erkennen lässt, was die wahren Schätze im Leben sind. Leben & Tod (Januar 2016) Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die KISS der Diakonie Güstrow e.v., Telefon: , kiss@diakonie-guestrow.de. Alice Hämmerling KISS-Koordinatorin Geburtstagsgrüße Die Teterower Rheuma-Gruppe gratuliert im Mai ihren Mitgliedern recht herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute im neuen Lebensjahr. Der Vorstand Information Am fahren die Mitglieder der Rheuma-Gruppe Teterow nach Klink in die Salzgrotte. Treffpunkt: Salzgrotte Klink, Inhaber-Heike Bartels, Hauptstraße 32a, Klink 1. Gruppe: 9:45 Uhr 2. Gruppe: 10:45 Uhr 3. Gruppe: 11:45 Uhr Der Vorstand V. Schiller

Veröffentlichung: Inkrafttreten:

Veröffentlichung: Inkrafttreten: Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS

AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS / 095 K011/14 a er AMTSGERICHT KÖNIGSTEIN IM TAUNUS BESCHLUSS Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, den 03. November 2015 um 9:30 Uhr, im Amtsgericht Königstein im Taunus, Gebäude

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung

Mehr

21. Jahrgang Nr September 2014

21. Jahrgang Nr September 2014 21. Jahrgang Nr. 11 19. September 2014 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1536. Bekanntmachung Seite 3 Beschlussfassungen auf der 2. Sitzung der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

-1.4j7.7oo der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -629.600

-1.4j7.7oo der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -629.600 Haushaltssatzung der Gemeinde Trassenheide für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrunder $$ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Trassenheide

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Perlin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/ Obere Sude Vom 24.11.2000 Aufgrund des

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Anlage 1 Satzung der Gemeinde Pokrent über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale Vom 04.12.2000 Aufgrund des

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss

Mehr

Busfahrpläne RS Teterow ab Hinfahrten

Busfahrpläne RS Teterow ab Hinfahrten Busfahrpläne RS Teterow ab 05.09.2016 Hinfahrten Linie 225 Mo-Fr Linie 224 Mo-Fr Linie 235 Mo-Fr Linie 235 Mo-Fr Gnoien ZOB ab 07.00 Uhr Lüchow ab 06.43 Uhr Stechow ab 06.45 Uhr Strietfeld ab 06.28 Uhr

Mehr

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG) Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Schwarzenbek über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Anlage 3 Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den 15.01.2011 Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und

Mehr

Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^

Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^ AMTSBLATT Nr. 51 vom 19.12.2014 ^ Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Aktiv für Mensch + Zukucfft... «ff ^«^ Auskunft erteilt: Frau Druck l. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt

Mehr

Schweiz. Schöne Ostern. Mecklenburgische

Schweiz. Schöne Ostern. Mecklenburgische Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen außerdem Termine nach Vereinbarung Postwurfsendung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Amtliches Bekanntmachungsblatt der kostenloses Exemplar Nr. 01-16. Jahrgang 21. Januar 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der, Büro der Stadtvertretung, Markt 5/6 Inhalt: è Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben)

Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/ Neuruppin Tel. (03391) (Bitte bei allen Schreiben angeben) Amtsgericht Neuruppin Neuruppin, 04.05.2016 Geschäfts-Nr. Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18a, 7 K 236/15 16816 Neuruppin Tel. (03391) 39 50 (Bitte bei allen Schreiben angeben) Zwangsversteigerung

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 18.12.2014

Mehr

Nr. 17/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 13. August 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes

Nr. 17/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 13. August 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes Nr. 17/16, Jahrgang 13, Sonnabend, den 13. August 2016 Bekanntmachungsblatt des Amtes Schweiz Mecklenburgische Öffnungszeiten des Amtes: Di, Do, Fr 08:30-12:00 Uhr Di 14:00-18:00 Uhr Do 14:00-16:00 Uhr

Mehr

Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der Amtsdirektor (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, Ziesar, Telefon: / 65

Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der Amtsdirektor (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, Ziesar, Telefon: / 65 21. Jahrgang Sonnabend, den 3. Mai 2014 Impressum: Amtsblatt des Amtes Ziesar Herausgeber: Amt Ziesar, Der (Amtlicher Teil) Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar, Telefon: 03 38 30 / 65 40, Fax: 03 38 30 / 2 82,

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom 11.08.2009 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl.

Mehr

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2

für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Bekanntmachungen des Landkreises...2 für den Landkreis Teltow-Fläming 21. Jahrgang Luckenwalde, 29. Januar 2013 Nr. 3 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises...2 Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltssicherungskonzepts

Mehr

B e s c h l u s s p r o t o k o l l

B e s c h l u s s p r o t o k o l l B e s c h l u s s p r o t o k o l l zur 25. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ortenberg am Dienstag, 14.07.2009 um 20:00 Uhr im Bürgerhaus Ortenberg T a g e s o r d n u n g

Mehr

Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung

Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung Eigenbetriebssatzung Seite 1 von 5 Az: 10 20 03 Eigenbetriebssatzung für den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn vom 17.12.2010 in der Fassung der 1. Änderungssatzung Auf Grund des 5 der Kommunalverfassung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt -1- Nr. 2/2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.:

Mehr

Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Beschluss Nr. 159 18/2014 der Sitzung des Kreistages vom 23.04.2014 Haushaltssatzung des Landkreises Rostock für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp

Mitteilungsblatt. Amtliches Bekanntmachungsblatt. des Amtes Oeversee. und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Mitteilungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Oeversee und der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp Nr. 14 Freitag, den 27. April 2012 41. Jahrgang Seite Inhalt 56 Haushaltssatzung für

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow

Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow 7.4 Betriebssatzung der Stadt Güstrow für den Städtischen Abwasserbetrieb Güstrow Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Verordnung über die Eigenbetriebe der

Mehr

f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden

f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden AMTSBLATT Nr. 47 vom 16.12.2011 Verbandsgemiinde Klrchhelmbolanden Aktiv für Mensch + Zukunft $» J&Ä. &&* & * Auskunft erteilt: Frau Druck f. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten

Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Mehr

1 Name, Gegenstand, Aufgaben

1 Name, Gegenstand, Aufgaben Betriebssatzung für das Wasserwerk der Stadt Varel Auf Grund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m² Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 13.04.2010 Nr. 14

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 13.04.2010 Nr. 14 Amtsblatt für den Jahrgang 2010 Heilbad Heiligenstadt, den 13.04.2010 Nr. 14 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Eichsfeld

Mehr

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt.

Amtsblatt. Inhalt. festgesetzt. 59 Amtsblatt für den Landkreis Uelzen 44. Jahrgang 15. Mai 2015 Nr. 9 Inhalt Bekanntmachung der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung der Stadt Bad Bevensen...59 Bekanntmachung Jahresabschluss

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal

Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal Bekanntmachungsblatt des Amtes Eiderkanal und der Gemeinden Bovenau, Haßmoor, Ostenfeld, Osterrönfeld, Rade, Schacht-Audorf und Schülldorf sowie des Schulverbandes im Amt Eiderkanal Jahrgang 2015 Donnerstag,

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Haushaltssatzung des LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Kreistages vom 17.02.2014 und mit

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff

Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff Mitteilungsblatt des Amtes Neubukow-Salzhaff - Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Gebiet des Amtes Neubukow-Salzhaff - Herausgeber: Amt Neubukow-Salzhaff, Panzower Landweg 1, 18233 Neubukow Tel. 038294-70210,

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind.

Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief sind noch andere Zeiten angegeben, die nicht mehr gültig sind. Pfarrbrief der Seelsorgeeinheit Ahrbergen-Giesen St. Vitus St. Maria St. Martin Pfarrbrief Nr. 8/2013 (17.08. - 01.09.2013) Dieses sind die aktuellen, abgestimmten Büroreiten. In dem gedruckten Pfarrbrief

Mehr

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie

Haushaltssatzung. der Brandenburgischen Kommunalakademie Haushaltssatzung der Brandenburgischen Kommunalakademie für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen. Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen. Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Demen Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) sowie des Kindertagesförderungsgesetzes

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis Amtsblatt für die mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2013 Leinefelde-Worbis, den 21.03.2013 Nr. 7 Inhalt

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt,

Mehr

Zielgruppe: Alle Interessierten Ansprechpartner: Simone Schulte/ Mitarbeiterteam Markus-Kindergarten

Zielgruppe: Alle Interessierten Ansprechpartner: Simone Schulte/ Mitarbeiterteam Markus-Kindergarten Kinderkino Für Kinder im Alter von 4 Jahren bis 8 Jahren Einmal jährlich zeigt der Medienpädagoge Jürgen Hecker auf der großen Kino-Leinwand einen ausgewählten Kinderfilm. In der Filmpause gibt es Popcorn

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den

AMTSBLATT. für die Stadt Templin. 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den AMTSBLATT für die Stadt Templin 22. Jahrgang Nr. 14 Templin, den 13.04.2010 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachung Hinweis der verbandsangehörigen Gemeinde Stadt Templin 1 des Abwasserzweckverbandes

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2016 20 19.04.2016 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises für das Jahr 2016 vom 19.04.2016 Seite 48-55 Ö F F E N T L I C H E B

Mehr

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014

Haushaltssatzung. der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich. für das Haushaltsjahr 2014. vom 31.01.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich für das Haushaltsjahr 2014 vom 31.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Durchlaufende Sitzungsvorlage

Durchlaufende Sitzungsvorlage DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Mehr

Bekanntmachungsanordnung

Bekanntmachungsanordnung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Ratsbeschluss Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekannt gemacht In Kraft getreten 21.12.1993-22.12.1993 29.12.1993 01.01.1994 1. Änderung 20.12.1994-21.12.1994 29.12.1994

Mehr

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Das macht Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Zusammen-Fassung in Leichter Sprache. 2 Achtung Im Text gibt es

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt Seite 1 von 10 Nr. 01/2016 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am 16.01.2015 Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf.

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 17 der GEMEINDE BORCHEN 20.02.2013 Herausgegeben am Inhalt 5. 2013 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Jahr 2013 6. 2013 Bekanntmachung des Beteiligungsberichtes

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 23. Jahrgang Bernburg (Saale), 11. April 2012 Nummer 14 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Haushalts-

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 Haushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 01. April 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland - Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr