A u s z u g aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am

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1 A u s z u g aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am Zentralabteilung - ÖFFENTLICHER TEIL - Zu Punkt 9: Kommunalreform; Fusionsverhandlungen mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf Sachverhalt: Ein Ziel der Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale Gebietskörperschaften, die unter besonderer Berücksichtigung der demographischen Entwicklungen und des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere im Rahmen von E- Government, in der Lage sind, langfristig die eigenen und die übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Aufgabenzuständigkeiten verändert und die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft der verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger durch Gebietsänderungen verbessert werden (Art. 1, 1 KomVwRGrG Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform). Dieses Gesetz ist auch vor dem Hintergrund geschaffen worden, dass im Bundesland Rheinland-Pfalz mehr als Ortsgemeinden mit weniger als 300 Einwohnern existieren, deren Perspektiven jedenfalls hinterfragt werden müssen. Dabei sollte auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Verbandsgemeinde Thalfang 16 Ortsgemeinden (von 21 Gemeinden) dieser Größenordnung aufweist. Obwohl die Gemeinde Morbach anders als die Verbandsgemeinde Thalfang keine Aufforderung der Landesregierung erhalten hat, sich einen Fusionspartner zu suchen, ist sie grds. bereit auszuloten, ob eine Fusion in Betracht kommt. Das erlassene Gesetz bietet die Chance, eine leistungsfähige und bürgerfreundliche starke Hunsrückkommune zu bilden, die sich über die Gemarkungen der heutigen Gemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Thalfang erstreckt. Eine solche macht allerdings aus Sicht der Gemeinde Morbach nur auf Grundlage einer verbandsfreien Einheitsgemeinde Sinn. Bürgernähe, Effektivität sowohl im Zusammenhang mit Wirtschaftsförderung, als auch bei sozialen und ökologischen Kompetenzen, das Leben in den Dörfern und den Vereinen und nicht zuletzt die in fast 40 Jahren gemachten Erfahrungen sind Argumente der Bevölkerung, die andere Strukturen für die Einheitsgemeinde Morbach nicht zum Tragen kommen lassen. Die Freiwilligkeit, mit der sich die Gemeinde Morbach in Gespräche mit der Verbandsgemeinde Thalfang begeben hat, sollte auch Grundlage für ein harmonisches Zusammengehen in eine gemeinsame Zukunft sein. Dies auch vor dem zitierten Gesetz, welches ausdrücklich hervorhebt: Der Freiwilligkeit gebietlicher Veränderungen wird hierbei Vorrang eingeräumt (Art. 1, 1 KomVwRGrG Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform). Bei den aktuellen Diskussionen in Teilen der Verbandsgemeinde Thalfang sind Zweifel spürbar, dass eine Freiwilligkeit in diesem Sinne, insbesondere bei allen 21 Ortsgemeinden vorhanden ist.

2 Ein gutes Miteinander, die Wahrnehmung der Gesamtverantwortung und der geeinte Blick nach vorne sind Bestandteile des Erfolgsrezepts der Gemeinde Morbach, so dass es aus Sicht der Bevölkerung wünschenswert ist, auch weiterhin Einigkeit politisch leben zu können. Nach Aussage der Landesregierung werden zudem lediglich Fusionen, die freiwillig zustande kommen, mit finanziellen Anreizen gefördert. Dies gilt umso mehr, als dass eine Fusion zwischen der Verbandsgemeinde Thalfang und der Einheitsgemeinde Morbach unter einer großen Bedingung steht, die da lautet: Eine großzügige finanzielle Hilfestellung des Landes ist angesichts der prekären Finanzsituation der Verbandsgemeinde Thalfang, einschließlich ihrer Ortsgemeinden, Werken und Zweckverbänden - unabdingbar. Vor diesem Hintergrund wird der durch Beschluss des Verbandsgemeinderates Thalfang verabschiedete Fragenkatalog vom auch als Möglichkeit bewertet, Sorgen der Menschen vor Veränderung ernst zu nehmen und soll unter der Maßgabe des politisch Gewollten und Machbarem wie folgt beantwortet werden: Kinder-, Jugend- und familienfreundliche Zukunftsgemeinde Für die Gemeinde Morbach ist die besondere Bedeutung von Kindern und Jugendlichen sowie Familien, aber auch von Generationenverständnis Grundlage jeglichen Handelns. Dieser Umstand findet insbesondere in den Haushaltsplanungen besonderen Niederschlag. Das mit diesem Verständnis Tatsachen geschaffen werden, manifestiert sich etwa daran, dass im Jahr 2012 rund 54% der Nettoinvestitionen des Gesamthaushaltes der Gemeinde Morbach nur in den Bereich Kindergärten fließen werden. Damit wird gewährleistet, dass die Kinder, die unsere Zukunft sind, bestmögliche Bedingungen in den Kindergärten Bischofsdhron, Gonzerath, Hundheim, Merscheid, Morbach, Morscheid und Weiperath erfahren. Vergleichbares gilt für die vier Grundschulen in Gutenthal, Haag, Morbach und Morscheid. Als Träger will die Gemeinde Morbach die Rahmenbedingungen bestmöglich gestalten. Natürlich müssen sich jegliche Einrichtungen auch an dem tatsächlichen Bedarf messen lassen. Dieser orientiert sich maßgeblich an der Anzahl der Kinder, dem jeweiligen Einzugsbereich und den Beförderungsstrecken. Allerdings ist es sowohl im Hinblick auf die Standorte von Kindergärten, als auch in Bezug auf die der Grundschulen politischer Wille, die jeweiligen Einrichtungen ortsnah zu erhalten. Dies gilt auch vor dem Hintergrund Leben im Dorf zu fördern und zu erhalten. In einer Gemeinde darf bei einem solchen Selbstverständnis nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, weswegen diese Grundsätze im Falle einer Fusion für sämtliche Einrichtungen gelten. Die Realschule Plus in Thalfang wird aufgrund des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes in die Trägerschaft des Landkreises wechseln. Das Gesetz wurde durch die Rechtsprechung bestätigt, als der Versuch einen Zweckverband zwischen Kommune und Landkreis zu bilden, auch durch die Verwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz untersagt wurde. Damit wird es nicht mehr in der Hand der Trägerkommune liegen, ob und in welchem Rahmen eine Generalsanierung durchgeführt wird. Dass eine solche notwendig ist, ist jedoch unbestritten. Aus diesem Grund wird sich die Zukunftsgemeinde sowohl für den Erhalt, als auch für die Sanierung stark machen. Schulbusverbindungen müssen in dieser Bildungskommune optimiert und aufeinander abgestimmt werden. Allerdings gehört diese Fragestellung in die Zuständigkeit des Landkreises.

3 Bürgerfreundliche und Generationenverständnis fördernde Zukunftsgemeinde Es kann durchaus an ein Bürgerbüro bzw. eine Bürgeranlaufstelle gedacht werden. Eine solche ließe sich insb. mit Bereichen des Tourismus etwa einer Tourist-Information kombinieren. Im Hinblick auf das ÖPNV-Netz ist die Zukunftsgemeinde nicht primär zuständig. Sie wird sich allerdings ähnlich wie bei Schulbusverbindungen für eine Optimierung der Vernetzung innerhalb der Kommune einsetzen. Die Einrichtung von Bürgertaxen oder Bürgerbussen kann sicher nur als Ergänzung zu privaten Anbietern in Betracht kommen, ist aber als solche grds. denkbar. Die in der Gemeinde Morbach in Abstimmung mit Politik, Krankenkassen, Gewerbe und Verwaltung umgesetzte Notarztversorgung bedeutet eine größere Sicherheit für die Menschen in der Region. Diese medizinische Einrichtung ist bereits heute über die Grenzen der Gemeinde Morbach hinaus tätig. Einsätze in der Verbandsgemeinde Thalfang werden bereits heute gefahren. Mehrgenerationenfeste zu feiern und entsprechende Initiativen zu unterstützen sind gute Anregungen, die teilweise bereits heute umgesetzt werden. Identitätsstiftende, kulturfördernde und soziale Zukunftsgemeinde Für die Dörfer der heutigen Gemeinde Morbach ist es selbstverständlich, dass ihre Vereine und Gemeinschaften gefördert werden und Unterstützung erfahren. Die Wahrung der Identität und ein Bewusstsein der eigenen Geschichte sind dabei wichtige Faktoren. Chroniken, Dorfjubiläen, Stärkung des Vereinslebens und vieles mehr gehören zu dem jeweiligen Selbstverständnis. Dieses Engagement wird auch in der jungen Zukunftsgemeinde unterstützt werden. Daher sollen natürlich auch weiterhin Veranstaltungen an den bisherigen Austragungsorten erfolgen. Dorfgemeinschaftshäuser sind auch dazu wichtige Einrichtungen, deren Erhalt Ziel sein muss. Sport- und gesundheitsbewusste Zukunftsgemeinde Die in den Dörfern befindlichen Sportanlagen sind Grundlagen für die Aktivitäten der Menschen in der Freizeit und dem Vereinsleben. Eine entsprechend gute Förderung wird bereits heute in der Gemeinde Morbach praktiziert. Die Erhaltung dieser Anlagen muss auch in einer fusionierten Gemeinde weiterhin Ziel sein. Gleiches gilt für die Förderung von Aktivitäten der Kinder und Jugendlichen, insb. in den Vereinen und Gemeinschaften. In diesen Bereich fällt auch das Sport- und Gesundheitszentrum, für das eine Konzeption erarbeitet werden muss. Neuerrichtungen von Sportanlagen werden einer Bedarfsprüfung sowie Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden, sind aber nicht gänzlich auszuschließen. Dieser Grundsatz wird allerdings bereits heute in der Gemeinde Morbach praktiziert und führt bisher zu bedarfsgerechten Neueinrichtungen. Natur- und umweltbewusste Zukunftsgemeinde Die Verbandsfreiheit der Gemeinde Morbach bietet gerade im Zusammenhang mit der Energiewende einen entscheidenden Vorteil. Hier wird eine abgestimmte Energiepolitik betrieben, die den Menschen unmittelbar zugute kommt. Diese Struktur bietet die Möglichkeit beispielsweise Windkraftanlagen dort aufzustellen, wo sie effizient Energie produzieren können. Eine Standortkonzentration kann ausschließlich nach Grundsätzen der Windhöffigkeit und Landschaftspflege vorgenommen werden. Eine häufig befürchtete Verspargelung der Landschaft kann somit vermieden werden. Dieser Umstand ist auch für die Weiterentwicklung des Tourismus entscheidend. Hierdurch ist es auch möglich, Sichtachsen und Blickkorridore von hoher touristischer Relevanz freizuhalten. Es wird darüber hinaus geprüft, einen Eigenbetrieb Energie, eine Anstalt öffentlichen Rechts oder ähnliches zu gründen, um die mit Energie erzielten Erträge in einen den

4 Dörfern zugute kommenden Fonds fließen zu lassen. Genossenschaftsmodelle, die den Bürgern eine unmittelbare Beteiligung ermöglichen, sind zudem Maßnahmen, die die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung erhöhen werden. Tourismus- und wirtschaftsfreundliche Zukunftsgemeinde Auch in Bezug auf den Bereich des Tourismus sowie der Wirtschaftsförderung bietet eine verbandsfreie Kommune große Vorteile. Eine Abstimmung über Gemarkungsgrenzen hinaus bietet für sich betrachtet einen entscheidenden Vorteil etwa im Hinblick auf Gewerbeansiedlung und Landwirtschaft. In diesem Rahmen wird eine abgestimmte Ansiedlungs- und Wirtschaftsförderungspolitik erleichtert. Bzgl. der Anbindung des Straßenverkehrswegenetzes an überregionale Verkehrswege ist eine enge Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger erforderlich und anzustreben. Das Hunsrückhaus als Bildungsstätte wird auch weiterhin im Rahmen der Mitgliedschaft der Zukunftsgemeinde im Zweckverband Wintersport, Natur- und Umweltbildungsstätte Erbeskopf unterstützt und weiterentwickelt. Gleiches gilt für den Zweckverband Humos. Ein touristisches Vermarktungskonzept soll erarbeitet werden, wobei bereits heute eine gute Kooperation zwischen privaten und öffentlichen Angeboten praktiziert wird. Dabei soll eine Vernetzung von Tourismus und Gesundheitswirtschaft Unterstützung finden. Finanzielle Ausstattung der Zukunftsgemeinde Die Gemeinde Morbach unterstützt und hält es für unabdingbar, dass die im Fragenkatalog der Verbandsgemeinde Thalfang geforderten doppelten Schlüsselzuweisungen seitens des Landes über einen Zeitraum von wenigstens 10 Jahren zum nachhaltigen Schuldenabbau ermöglicht werden. Weitere finanzielle Hilfen, die etwa im Erlass von Liquiditätskrediten liegen könnten, wären hilfreich. Die Verwirklichung der Zukunftsgemeinde setzt zudem voraus, dass die damit einhergehenden Synergieeffekte genutzt und Einsparpotentiale realisiert werden. Die Stellenpläne von Verwaltung und Werken werden auch in der Zukunftsgemeinde nach Abstimmung durch die politischen Gremien geprüft und ggf. genehmigt werden. Mögliche Personaleinsparungen sollten über eine natürliche Fluktuation erzielt werden. Eine verbandsfreie Gemeinde ist nicht auf die Einrichtung von Zweckverbänden angewiesen. Inwieweit etwa im Falle des Zweckverbandes der 12 Gemeinden Übergangslösungen denkbar sind, wird zu prüfen sein. Der Vorteil einer Struktur ohne Zweckverbände liegt in der bürgerfreundlichen und effektiven Umsetzung tatsächlicher Bedürfnisse der Menschen. Die Zweckverbände mit Beteiligung Dritter sind in ihrem grds. Bestand auch weiterhin gewährleistet. Eine kommunale Gebietsreform hat auf privatrechtliche Stiftungen und Genossenschaften keine Auswirkungen. Die Einstellung von Personal erfolgt bei der Gemeinde, was einen flexiblen Einsatz in den unterschiedlichen Einrichtungen der Kommune ermöglicht. Dienstvorgesetzter aller Bediensteten der Einheitsgemeinde Morbach ist der Bürgermeister. Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten erfolgt in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsvorsteher. Ein Mitspracherecht bei Personalentscheidungen erfolgt im üblichen Rahmen durch Abstimmung mit Gremien und Personalrat. Das Budgetrecht wird in der Zukunftsgemeinde für alle Dörfer gelten. Ortsbürgermeister erhalten eine höhere Aufwandsentschädigung als Ortsvorsteher. Hier sind aus Sicht der Gemeinde Morbach durchaus Übergangslösungen denkbar, jedoch aufgrund der Gesetzeslage mit dem Land abzustimmen.

5 Wichtige kommunale Verwaltungseinheiten sollten in partnerschaftlicher Regelung verteilt werden. Eine Namensgebung sollte ebenfalls in Abstimmung erfolgen. Es ist auch denkbar, den Namensbezug Hunsrück zu berücksichtigen. Fazit: 1) Das Ziel einer starken Hunsrückgemeinde findet die volle Unterstützung der Gemeinde Morbach. 2) Eine solche wird ihre Kraft nur in einer zukunftsgerichteten Struktur entfalten können: in einer verbandsfreien Einheitsgemeinde. Die Abschaffung des Erfolgsmodells verbandsfreie Einheitsgemeinde würde bei der Bevölkerung der Gemeinde Morbach auf völliges Unverständnis stoßen und ist daher politisch nicht durchsetzbar. 3) Außerdem ist die von der Verbandsgemeinde Thalfang geforderte Hilfe des Landes unabdingbar, denn nur eine solide finanzielle Grundlage ermöglicht die Fusion. 4) Darüber hinaus zeigt die Beantwortung des Fragekatalogs die Bereitschaft der Gemeinde Morbach, Einzelheiten und Detailfragen partnerschaftlich zu lösen. Bürgermeister Andreas Hackethal erläuterte die Hintergründe, die zu den Fusionsgesprächen mit Thalfang geführt haben und den bisherigen Werdegang. Seit Jahresanfang seien in zwei Gesprächsrunden zwischen der Lenkungsgruppe der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und dem Ältestenrat der Gemeinde Morbach folgende Themenbereiche erörtert worden: Dienstleistungsqualität für den Bürger Gestaltungshoheit Ortsgemeinden bzw. Ortsbezirke Auswirkungen auf das Ehrenamt Wettbewerbsfähigkeit/Wirtschaftsförderung Finanzen auf Basis der Haushaltspläne 2011 Zu den Finanzen sei festzuhalten, dass die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit allen Ortsgemeinden, den Zweckverbänden und den Verbandsgemeindewerken nachweislich der Haushaltspläne 2011 zum Stichtag einen Schuldenstand von uro aufweist. Dies ist eine Pro-Kopf-Verschuldung von 5.958,10. Im Vergleich hat die Gemeinde Morbach mit den Gemeindewerken einen Gesamtschuldenstand von uro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 937,04 uro entspricht. Die Sprecher der im Gemeinderat vertretenen Gruppierungen sprachen sich einmütig für die Fortsetzung der Fusionsgespräche mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf aus. Voraussetzung sei jedoch, dass man sich auf eine gemeinsame verbandsfreie Einheitsgemeinde als zukunftsfähiges Konzept verständigen könne. Außerdem sei eine finanzielle Unterstützung durch das Land unabdingbar. Beschluss: Die dargestellte Beantwortung des Fragekataloges des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf wird beschlossen. Auf der Grundlage der Beantwortung der Fragen sollen weiterhin Gespräche mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und der Landesregierung für eine Fusion mit der Gemeinde Morbach geführt werden.

6 Beschlussergebnis: Ja Stimmen: 28 Nein Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0 Die Anwesenden Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher bzw. Stellvertreter stimmen ebenfalls einstimmig der dargestellten Beantwortung des Fragekataloges des Verbandsgemeinderates Thalfang am Erbeskopf sowie der Fortführung der Gespräche mit der Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und der Landesregierung für eine Fusion mit der Gemeinde Morbach zu.

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