Eckpunktepapier zur freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll

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1 Eckpunktepapier zur freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll Vorbemerkung: Auf der Grundlage der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates Prüm vom und Obere Kyll vom sowie unter Berücksichtigung des Gesprächstermins beim Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz (ISIM) vom vereinbaren die Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll folgende Eckpunkte bzgl. einer freiwilligen Fusion der beiden Verbandsgemeinden. Dieses Eckpunktepapier soll Grundlage für die zu erlassenden gesetzlichen Regelungen über den freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll sein. Statistische Kennzahlen zur neuen Verbandsgemeinde: Einwohner zum VG Obere Kyll VG Prüm neue VG (28,5 %) (71,5 %) Fläche 137 km² 465 km² 602 km ² Bevölkerungsdichte 62 EW/km² 46 EW/km² 50 EW/km² Anzahl der Ortsgemeinden Umlagegrundlagen der OG (für 2014) Umlagegrundlagen je EW 754 /EW /EW 952 /EW Personal (FB1, 2 u. 3) Abwassernetz 28,63 VZ (3,37 VZ / 1.000EW) 193 km (33,5 %) 51,74 VZ (2,40 VZ / 1.000EW) 383 km (66,5 %) 80,37 VZ (Ziel: 71,53 VZ) 576 km Anschlussgrad (2010) 99,6 % 94,3 % 96,1 % 1. Fusion, Zeitpunkt, Name und Bezeichnung der Gemeinde: 1.1 Die Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll werden im Rahmen einer freiwilligen Gebietsänderung spätestens zum fusionieren. 1.2 Die um das Gebiet der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll vergrößerte Verbandsgemeinde wird weiterhin Verbandsgemeinde Prüm heißen und ihren Sitz in der Stadt Prüm haben. 1.3 In Jünkerath wird es eine Verwaltungsstelle der Verbandsgemeinde Prüm geben. Sie wird auch ein Bürgerbüro umfassen. Seite 1 von 5

2 2. landkreisübergreifende Verbandsgemeinde: 2.1 Die Verbandsgemeinden sind sich darüber im Klaren, dass es sich bei der vergrößerten Verbandsgemeinde Prüm zunächst um eine landkreisübergreifende Verbandsgemeinde handelt. Bis zur 2. Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform, in der die Optimierung der Kreisstrukturen erfolgt, liegt sie sowohl im Eifelkreis Bitburg-Prüm (Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Prüm) als auch im Landkreis Vulkaneifel (Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll). 2.2 Mit der Landesverordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassung nach dem Elften Verwaltungsvereinfachungsgesetz vom 02. Juli 1975 (GVBl. S. 312) wurde in Jünkerath eine Außenstelle der Kreisverwaltung für die Wahrnehmung von Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassung gebildet. Das Land soll bis zur weiteren Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform keine Änderung dieser Landesverordnung, mit der die Außenstelle der Kreisverwaltung des Landkreises Vulkaneifel für die Wahrnehmung von Aufgaben der Kraftfahrzeugzulassung in Jünkerath aufgehoben wird, vornehmen. 3. Investitionskredite und Kredite zur Liquiditätssicherung: 3.1 Die Investitionskredite und die Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde Obere Kyll gehen mit der Gebietsänderung auf die Verbandsgemeinde Prüm über. 3.2 Durch die Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde Obere Kyll dürfen die Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Prüm nicht finanziell belastet werden. 3.3 Der Verbandsgemeinde Prüm ist es möglich, diese Kredite in langfristige Annuitätenkredite umzuwandeln. 3.4 Zur Finanzierung der Tilgungsleistungen und Zinsen für die übergehenden Kredite zur Liquiditätssicherung der Verbandsgemeinde Obere Kyll soll die Verbandsgemeinde Prüm von den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll eine Sonderumlage erheben können, bis diese Kredite zur Liquiditätssicherung vollständig abgebaut sind. Das Land soll die erforderlichen rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Sonderumlage schaffen. 4. Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz: 4.1 Die Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll erwarten vom Land finanzielle Unterstützungsleistungen aus Anlass ihres freiwilligen Zusammenschlusses. 4.2 Dabei handelt es sich um eine Zuwendung des Landes von insgesamt , die zu einem Anteil von im Jahr 2017 und jeweils zu einem Anteil von in den beiden folgenden Jahren ausgezahlt wird. 4.3 Diese Zuweisung soll zur Reduzierung von Verbindlichkeiten der Verbandsgemeinde Obere Kyll in einer Höhe von verwendet werden aus der Zuwendung 2017 sollen zur Deckung von fusionsbedingten Kosten der Verbandsgemeinde zur Verfügung stehen. Seite 2 von 5

3 5. Zielvorgabe Einsparungen von Personal- und Sachkosten: Zur Schaffung einer wirtschaftlich leistungsfähigen Verbandsgemeinde werden auf der Grundlage der Fusionsverhandlungen zwischen der Verbandsgemeinde Prüm und der Verbandsgemeinde Obere Kyll notwendige Personal- und Sachkosteneinsparungen mit einem Gesamtvolumen von rd / Jahr erwartet. Diese Einsparungen basieren auf der Grundlage der Haushaltsansätze des Jahres 2013 der beiden Verbandsgemeinden. 6. Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung: 6.1 Die Aufgabe der Wasserversorgung auf dem Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll wird ab der Gebietsänderung von einem neuen Betriebszweig des Eigenbetriebs der Verbandsgemeinde Prüm wahrgenommen. 6.2 Die Verbandsgemeinde Prüm wird für die Beitrags- und Gebührenkalkulationen die von ihr und von der Verbandsgemeinde Obere Kyll in den bisherigen Gebieten betriebenen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ab der Gebietsänderung als getrennte Einrichtungen behandeln und in diesem Zeitraum eine Angleichung der in beiden Gebieten geltenden Beitrags- und Gebührensätze herbeiführen. 7. Schulen: 7.1 Die Verbandsgemeinde Prüm wird Schulträgerin aller Grundschulen der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll. 7.2 Die Realschule plus in Jünkerath steht in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Obere Kyll. Dagegen ist Träger der Realschulen plus in Bleialf und Prüm der Eifelkreis Bitburg Prüm. Mit der Gebietsänderung geht die Trägerschaft der Realschule plus in Jünkerath auf die Verbandsgemeinde Prüm über. 7.3 Die nicht durch Einzahlungen gedeckten Auszahlungen des Finanzhaushaltes der Verbandsgemeinde Prüm für die Realschule plus in Jünkerath sollen ab der Gebietsänderung mit einer von den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll zu erhebenden Sonderumlage finanziert werden können. Das Land soll die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Erhebung der Sonderumlage im Landesgesetz, das den freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll regelt, schaffen. 8. Zentrale Sportanlage Jünkerath: 8.1 Die Verbandsgemeinde Obere Kyll ist Trägerin der Zentralen Sportanlage in Jünkerath. Die Verbandsgemeinde Prüm hingegen hat keine Sportanlagen in ihrer Trägerschaft. 8.2 Für die Trägerschaft der bisherigen zentralen Sportanlage in Jünkerath soll ein Zweckverband aus den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll und eventuell weiterer Ortsgemeinden errichtet werden. Auf diesen Zweckverband soll die bisherige zentrale Sportanlage in Jünkerath spätestens mit der Gebietsänderung übergehen. 8.3 Sofern kein Zweckverband errichtet wird, soll die bisherige zentrale Sportanlage in Jünkerath mit der Gebietsänderung auf die Verbandsgemeinde Prüm übergehen. Die nicht durch Einzahlungen gedeckten Auszahlungen des Finanzhaushaltes der Verbandsgemeinde Prüm für diese Sportanlage sollen mit einer von den Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll zu erhebenden Sonderumlage finanziert werden. Das Land soll die rechtliche Grundlage für die Möglichkeit der Erhebung der Seite 3 von 5

4 Sonderumlage im Landesgesetz, das den freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll regelt, schaffen. 9. Sonstige Infrastruktur / Beteiligungen / Verträge: 9.1 Die Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll nehmen neben den in diesem Eckpunktepapier ausdrücklich genannten Aufgaben Selbstverwaltungsaufgaben und Auftragsangelegenheiten wahr. Alle diese weiteren Aufgaben gehen mit der Gebietsänderung auf die Verbandsgemeinde Prüm über. 9.2 Die Verbandsgemeinde Prüm wird, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, mit der Gebietsänderung Rechtsnachfolgerin der Verbandsgemeinde Obere Kyll und demzufolge umfassend in deren Rechte und Pflichten eintreten. Dies schließt beispielsweise auch den Eintritt der Verbandsgemeinde Prüm in Zweckverbände, Gesellschaften, Vereinbarungen und Verträge an Stelle der Verbandsgemeinde Obere Kyll sowie die Übernahme von Gesellschaftsbeteiligungen der Verbandsgemeinde Obere Kyll ein. 10. Wirtschaftsförderung / Fremdenverkehr: Die Verbandsgemeinde Prüm wird ab der Gebietsänderung die Aufgaben der Wirtschaftsförderung und der Fremdenverkehrsförderung, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. 11. Verwaltung der Jagdgenossenschaften der Ortsgemeinden: Die Verwaltungen der Verbandsgemeinde Prüm und Obere Kyll führen die Verwaltungsgeschäfte für die deren Ortsgemeinden übertragene Verwaltung von Angelegenheiten der Jagdgenossenschaften. In den Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll ist die Finanzierung der Führung dieser Verwaltungsgeschäfte unterschiedlich geregelt. Die Verbandsgemeinde Prüm wird nach der Gebietsänderung dafür eine einheitliche Regelung herbeiführen. 12. Kooperationen / Zusammenarbeit: 12.1 Die Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll möchten bereits im Vorfeld ihres Zusammenschlusses intensiv miteinander kooperieren. So sollen frühzeitig die Gebietsänderungsmaßnahme vorbereitet und qualitative, wirtschaftliche und kostenmäßige Verbesserungen bei der Aufgabenwahrnehmung, insbesondere auch durch Verringerungen von Personal- und Sachaufwendungen, erzielt werden Ab dem Jahre 2014 bilden die Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll einen gemeinsamen Lenkungsausschuss. In diesem Lenkungsausschuss werden alle wesentlichen Angelegenheiten der beiden Verbandsgemeinden in regelmäßigen Abständen erörtert. 13. Flächennutzungsplanung: Die Verbandsgemeinde Prüm hat innerhalb eines Zeitraumes von acht Jahren nach der Gebietsänderung ihren Flächennutzungsplan für das Gebiet der bisherigen Verbandsgemeinde Obere Kyll zu ergänzen. Der Flächennutzungsplan mit Teilfortschreibungen der Verbandsgemeinde Obere Kyll gilt in deren Gebiet fort, bis die Ergänzung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Prüm wirksam wird. Seite 4 von 5

5 14. Solidarpakte regenerative Energien: 14.1 Zwischen der Verbandsgemeinde Prüm, ihren Ortsgemeinden und dem Land Rheinland-Pfalz gibt es einen Solidarpakt für Windenergie. Ebenso besteht zwischen den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll ein Solidarpakt für regenerative Energien. Inhaltlich unterscheiden sich die Solidarpakte vor allem hinsichtlich der Verteilung der anteilig abgeführten Pachteinnahmen In der Verbandsgemeinde Prüm führen die Ortsgemeinden und das Land Rheinland- Pfalz Pachteinnahmen für Grundstücke zur Windkraftnutzung anteilig an die Verbandsgemeinde Prüm ab Dagegen führen in der Verbandsgemeinde Obere Kyll die Ortsgemeinden Pachteinnahmen für Grundstücke zur Windkraft- und Photovoltaiknutzung anteilig in den Topf des Solidarpaktes ab. Dieser Topf wird nach bestimmten Kriterien an die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Obere Kyll verteilt Ab der Gebietsänderung werden die Pachterträge der Verbandsgemeinde Prüm für Grundstücke zur Windkraftnutzung auf die Ortsgemeinden in ihrem bisherigen Gebiet im Verhältnis der auf sie entfallenden Umlagegrundlagen für die Verbandsgemeindeumlage verteilt. Hierzu wird eine gesetzliche Regelung aufgenommen. 15. Beigeordnete der neuen Verbandsgemeinde: Die Zahl der Beigeordneten einer Verbandsgemeinde richtet sich nach 50 Abs. 1 GemO und der Hauptsatzung. In dem Landesgesetz, das den freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Prüm und Obere Kyll regelt, soll der Verbandsgemeinde Prüm ermöglicht werden, in ihrer Hauptsatzung zu bestimmen, dass die Zahl ihrer Beigeordneten ab der Gebietsänderung bis auf fünf erhöht werden kann. Ferner sollen in dem Landesgesetz für die Fälle eines vorzeitigen Endes der laufenden Amtszeiten des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Prüm und der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Obere Kyll zum Zeitpunkt der Gebietsänderung Ansprüche auf ihre Verwendung als hauptamtliche Beigeordnete der Verbandsgemeinde Prüm in den restlichen Ernennungszeiten begründet werden. Seite 5 von 5

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