Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Abteilung Planung Möhlstraße Mannheim

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Abteilung Planung Möhlstraße Mannheim"

Transkript

1 INGENIEURBÜRO für Schwingungs-, Schall- und Schienenverkehrstechnik GmbH engineers for vibration, noise and railway technology Dipl.-Ing. Udo Lenz Sitz: Essen (HRB 23825) Ladenspelderstraße Essen Tel Fax office@ibugmbh.com Auftraggeber: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH Abteilung Planung Möhlstraße Mannheim Objekt: Erneuerung und Verstärkung der Fahrleitung in den Teilbereichen I, III, V und VII der Strecke 9340 Titel: Schalltechnische Untersuchung Berechnung und Beurteilung der Schallimmissionen während der Bauarbeiten auf Basis der AVV Baulärm Anlagennummer 7 Auftrag Nr.: S /10 Datum: Umfang: 13 Textseiten 161 Anlagen 1

2 INHALT 1 AUFGABENSTELLUNG S. 3 2 GRUNDLAGEN S. 3 3 BEURTEILUNGSKRITERIUM S. 4 4 RECHENVERFAHREN S. 6 5 EMISSIONSPARAMETER S. 6 6 ERGEBNISSE S Berechnungsergebnisse für den Teil I (Bad Dürkheim) S Berechnungsergebnisse für den Teil III (Ellerstadt) S Berechnungsergebnisse für den Teil V (Maxdorf) S Berechnungsergebnisse für den Teil VII (Oggersheim) S BEURTEILUNG UND SCHALL- S. 10 SCHUTZMAßNAHMEN 8 ANLAGEN S Anlagen Teil I (Bad Dürkheim) S Anlagen Teil III (Ellerstadt) S Anlagen Teil V (Maxdorf) S Anlagen Teil VII (Oggersheim) S. 13 2

3 1 AUFGABENSTELLUNG Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) plant, das Nahverkehrsangebot in der Metropolregion Rhein-Neckar weiter auszubauen. In diesem Zusammenhang ist eine Erneuerung und Verstärkung der Fahrleitung in vier Teilbereichen (Streckenabschnitt I von Bahnkilometer 0,00 bis 4,10, Streckenabschnitt III von Bahnkilometer 6,55 bis 7,45, Streckenabschnitt V von Bahnkilometer 9,80 bis 10,90 und Streckenabschnitt VII von Bahnkilometer 15,60 bis 16,40) der 16,4 km langen Bahnstrecke der Rhein-Haardtbahn (RHB, Strecke 9340) vorgesehen. Die Erneuerung beinhaltet unter anderem den Abriss der bestehenden sowie die Errichtung geeigneterer Fahrleitungsmaste. Im Hinblick auf die notwendige Genehmigung der Baumaßnahme ist eine Schalltechnische Untersuchung zur Beurteilung der Schallimmissionen während der Bauphase durchzuführen. Hiermit wurde die I.B.U. GmbH beauftragt. Für die Beurteilung der Schallimmissionen der Bauarbeiten sind in diesem Zusammenhang Prognoseberechnungen für aufeinanderfolgende Arbeitsabläufe an einer Bauposition durchzuführen. Die Prognoseberechnungen werden im vorliegenden Gutachten für die oben genannten Streckenabschnitte durchgeführt. Die jeweils lärmtechnisch zu untersuchenden Streckenabschnitte befinden sich im Bereich der Stadt Bad Dürkheim (Teil I), in den Gemeinden Ellerstadt (Teil III) und Maxdorf (Teil V) sowie in dem zur Stadt Ludwigshafen a. R. gehörenden Stadtteil Oggersheim (Teil VII). Im Folgenden wird die Durchführung der Immissionsprognosen beschrieben, deren Ergebnisse für die jeweiligen Streckenabschnitte dargestellt und beurteilt. 2 GRUNDLAGEN Die Berechnungen basieren auf den folgenden Unterlagen: - Unterlagen zur Emissionsberechnung: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 247 (1997) und Heft 2 (2004) Störschallkataster Gleisbau, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Stand 03/ Projektbezogene Unterlagen, erhalten durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) 3

4 3 BEURTEILUNGSKRITERIUM Die Beurteilung von Luftschallimmissionen aus Baustellenbetrieb erfolgt gemäß 66 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) anhand der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV) Geräuschimmissionen vom 19. August Ihre Anwendung beschränkt sich auf den Bereich, in dem die eigentlichen Bauarbeiten durchgeführt werden. Unter Abschn. 3 der AVV sind die auf Beurteilungspegel bezogenen Immissionsrichtwerte für den Tag und die Nacht festgelegt (Tabelle 1). Der Beurteilungspegel setzt das Einwirken vorhandener, über die Zeit veränderlicher Geräusche, dem Einwirken eines gemittelten, über einen Bezugszeitraum T r konstanten Geräusches mit dem Pegel L r gleich. Der Beurteilungspegel ist also ein auf den Tag- bzw. Nachtzeitraum bezogener Mittelungspegel. Die Nachtzeit beginnt um 20:00 Uhr und endet um 07:00 Uhr. Entsprechend ergibt sich der Beurteilungszeitraum am Tage von 07:00 bis 20:00 Uhr mit 13 Stunden. Gebietszuordnung Gebiete, in denen nur gewerbliche oder industrielle Anlagen und Wohnungen für Inhaber und Leiter der Betriebe sowie für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen untergebracht sind, Gebiete, in denen vorwiegend gewerbliche Anlagen untergebracht sind, Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, Gebiete, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, Gebiete, in denen ausschließlich Wohnungen untergebracht sind, Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte 70 db(a) tagsüber 65 db(a) nachts 50 db(a) tagsüber 60 db(a) nachts 45 db(a) tagsüber 55 db(a) nachts 40 db(a) tagsüber 50 db(a) nachts 35 db(a) tagsüber 45 db(a) nachts 35 db(a) Tabelle 1: Immissionsrichtwerte 4

5 Die Baustellen sollen im Rahmen der Baumaßnahme, je nach Bauposition, tagsüber und nachts betrieben werden. Dabei gilt, dass die durchzuführenden Arbeiten vorranging am Tage ausgeführt werden sollen. Lediglich bei Baumaßnahmen an Mittelmasten (zwischen den Gleisen), können Arbeiten ausschließlich zur Nachtpause (kein Schienenverkehr) durchgeführt werden. Die Ermittlung und Beurteilung von am Tage auftretenden Spitzenpegeln (maximale, kurzzeitig auftretende, Lautstärkenpegel innerhalb eines Arbeitsvorganges ) fordert die AVV nicht, für die Nachtzeit gilt, dass der Immissionsrichtwert um maximal 20 db(a) überschritten werden darf. Abweichend von den anderen Regelwerken zur Beurteilung von Schallimmissionen gelten bei Baustellenlärm die in Tabelle 2 zusammengestellten zeitlichen Korrekturwerte. Durchschnittliche tägliche Betriebsdauer in der Zeit 07:00 20:00 Uhr 20:00 07:00 Uhr Zeitkorrektur in db(a) bis 2 ½ h bis 2 h 10 über 2 ½ h bis 8 h über 2 h bis 6 h 5 über 8 h über 6 h 0 Tabelle 2: Zeitkorrektur bei der Ermittlung des Beurteilungspegels Bei prognostizierter Überschreitung der Immissionsrichtwerte ist zu prüfen, ob verhältnismäßige Maßnahmen zur Geräuschminderung angeordnet werden können. Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteile vom A ; 7 A 12.11; 7 A 24.11) darf der nach Nr der AVV Baulärm maßgebliche Immissionsrichtwert (vgl. Tabelle 1) im Planfeststellungsverfahren nicht unter Rückgriff auf den sogenannten Eingreifwert nach Nr. 4.1 noch (um bis zu) 5 db(a) erhöht werden. Abweichungen vom Immissionsrichtwert nach oben kommen vielmehr nur dann in Frage, wenn die Schutzwürdigkeit des Einwirkungsbereiches der Baustelle im konkreten Fall ausnahmsweise geringer zu bemessen ist als in den gebietsbezogenen festgelegten Immissionsrichtwerten. Eine Abweichung von den Immissionsrichtwerten kann danach etwa dann in Betracht kommen, wenn im Einwirkungsbereich der Baustelle eine tatsächliche Lärmvorbelastung vorhanden ist, die über dem maßgeblichen Richtwert der AVV Baulärm liegt. Kommt eine Abweichung nicht in Betracht, ist bei prognostizierter Überschreitung der Immissionsrichtwerte zu prüfen, ob verhältnismäßige Maßnahmen zur Geräuschminderung angeordnet werden können. 5

6 4 RECHENVERFAHREN Die für die Beurteilung maßgebende AVV Baulärm geht von vor Ort messtechnisch erfassten Schallimmissionen aus. Da hier eine Planung vorliegt, ist eine Messung nicht möglich und es ist eine Schallberechnung durchzuführen. Für Schallberechnungen ist in der AVV Baulärm kein Rechenverfahren festgelegt, daher erfolgt eine Berechnung in Anlehnung an die TA Lärm unter Berücksichtigung der besonderen Regelungen der AVV Baulärm zum zeitlichen Einfluss einer Bautätigkeit. Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgte unter Verwendung des Programms Cadna/A, V , Datakustik. 5 EMISSIONSPARAMETER Die für die Prognose gewählten Baupositionen entsprechen denen der Planungssituation, um die Auswirkungen der einzelnen Baumaßnahmen auf die Umgebung entlang der betroffenen Bahnstrecke beurteilen zu können. An diesen Baupositionen werden für die Immissionsprognose die Arbeiten an den Fahrleitungsmasten berücksichtigt. Dort sind bis zu 6 unterschiedliche Arbeitsabläufe vorgesehen, bei denen Arbeiten zusammengefasst werden. Die Arbeitsabläufe werden zeitlich versetzt durchgeführt. Insofern kommt es nicht zur Überlagerung von Schallimmissionen aus mehreren Bautätigkeiten. Im Rahmen des 4. Arbeitsablaufes wird das Baugerät Rüttler nur an bestimmten Baupositionen eingesetzt und bei der Prognoseberechnung entsprechend berücksichtigt. Der folgenden Tabelle 3 sind zur festgelegten Bauposition die entsprechenden Arbeitsabläufe mit den anzusetzenden Arbeitsvorgängen und Maschinen, sowie deren Schallleistungspegeln und Einwirkzeiten zu entnehmen. Generell werden hier die schalltechnisch relevanten Arbeitsgeräte betrachtet, manuelle und nicht exakt zu definierende Tätigkeiten im Rahmen der Arbeitsabläufe werden in dieser Tabelle nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass diese zusätzlichen Arbeiten keine höheren Schallemissionen bzw. keine Pegelerhöhungen verursachen, jedoch einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an der benötigten Arbeitszeit für einen Arbeitsablauf an einer Bauposition beanspruchen. Dies bedeutet, dass die eingesetzten Schallleistungspegel für entsprechende Geräte und Maschinen nicht über die ganze Beurteilungszeit in Betrieb sind. Die zu erwartenden Einsatzzeiten der Geräte und Maschinen über den Beurteilungszeitraum können erfahrungsgemäß für diese kleinen Baustellen mit durchschnittlich 2,5 Stunden am Tag und 2 Stunden in der Nacht angesetzt werden. Im Rahmen einer Beurteilungsperiode können zudem an benachbarten Baupositionen gleiche Arbeitsvorgänge zeitversetzt ausgeführt werden, solange die zuvor genannten durchschnittlich angesetzten Geräte- und Maschineneinwirkzeiten (2,5 bzw. 2Std.) eingehalten werden. 6

7 Entsprechend der AVV Baulärm werden für diese Einwirkzeiten die höchste Pegelzeitkorrektur angesetzt. P1 Position / Emissionsort Maß- nahmen- Nr.: Quelle Schallleistungspegel Lw*[dB(A)] im Einwirkzeit te [h] Beschreibung der Arbeitsabläufe Bereich EO** Tag Nacht Erstellung Suchschlitbagger Zweiwege < 2,5 - Bohrgerät 100,5-10 < 2,5 < 2 Zweiwegebagger Fundamenterstellung < 2,5 < 2 mit Bohrdreh- LKW < 2,5 < 2 verfahren Transportbetonmi < 2,5 < 2 Fahrleitungsmast setzen 4 Baugrube einebnen 5 6 Vorhandene Fundamente rückbauen scher LKW < 2,5 < 2 Kran < 2,5 < 2 Schlagschrauber 105,5-10 < 2,5 < 2 Kompressor < 2,5 < 2 Radlader < 2,5 - Zweiwegebagger < 2,5 - Vorhandenen Fahrleitungsmast entfernen Rüttler*** < 2,5 - Schlagschrauber 105,5-10 < 2,5 - Kran < 2,5 - LKW < 2,5 - Kompressor < 2,5 - Presslufthammer < 2,5 - Kompressor < 2,5 - Zweiwegebagger < 2,5 - Radlader < 2,5 - Tabelle 3: Emissionsparameter Erneuerung und Verstärkung der Fahrleitung * Lw: Punktschallquelle, ** EO: Emissionsort, ***der Rüttler kommt nur an ausgewählten Baupositionen zum Einsatz (s.anlagen-nr.: (Teil I); s.anlagen-nr.: (Teil III); s.anlagen-nr.: (Teil V); s.anlagen-nr.: (Teil VII)) Der Subtrahend bei den Schallleistungspegeln der Punktquellen stellt den Einfluss der zeitlichen Einsatzdauer nach Tabelle 2 auf den Pegel dar. Die Lagepläne der betroffenen Streckenabschnitte sind in den jeweiligen Anlagen darstellt. Die im Weiteren folgenden Anlagen führen die Immissionsorte auf, bei denen rechnerisch 7

8 Immissionsrichtwertüberschreitungen aufgrund der Baumaßnahme zu erwarten sind. Die Anlagen beinhalten jeweils eine zugehörige Legende. 6 ERGEBNISSE Die nachfolgenden Ergebnisse (Abschnitte ) aus den durchgeführten Prognoseberechnungen beinhalten keine der unter Kapitel 7 genannten Schallminderungsmaßnahmen. 6.1 Berechnungsergebnisse für den Teil I (Bad Dürkheim) Die Berechnungsergebnisse für die verschiedenen Arbeiten an den Fahrleitungsmasten sind den Anlagen-Nr und den Tabellen der Anlagen-Nr (Teil I, Bad Dürkheim) zu entnehmen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass für die verschiedenen Arbeitsabläufe mit Richtwertüberschreitungen in Kur- und allgemeinen Wohngebieten sowie in Mischgebieten zur Tag- und Nachtzeit im Bereich der Baustelle zu rechnen ist. Die Richtwertüberschreitungen begrenzen sich auf das Baugebiet mit den Mastnummern im Bereich von 00/07 bis 01/06. Die Bauarbeiten an den Mast-Positionen 01/15-02/08 halten die jeweiligen Immissionsrichtwerte an der umliegenden Bebauung (falls vorhanden) ein. Die Baumaßnahmen Fundamenterstellung mit Bohrdrehverfahen (Arbeitsschritt 2) und Fahrleitungsmast setzen (Arbeitsschritt 3) sollen zum Teil tagsüber und nachts durchgeführt werden und verursachen Richtwertüberschreitungen in Kur-, Misch- und allgemeinen Wohngebieten entsprechend zur Tag- bzw. Nachtzeit. Der teilweise Wegfall der Baumaschine Rüttler während des Arbeitsschrittes Baugrube einebnen (Arbeitsschritt 4), führt zu einer Reduzierung des Emissionspegels von ca. 7,8 db(a). Durch diese geänderte Arbeitsausführung resultiert eine Abnahme der Immissionspegel an den umliegenden, zu betrachtenden, Gebäuden. Der durch die Baumaßnahme im Bereich Bad Dürkheim rechnerisch zu erwartende maximale Immissionswert befindet sich am Gebäude mit der Adresse Mannheimer Str. 47. Hier ergibt sich ein Immissionspegel in Höhe von 76,1 db(a) zur Tageszeit, ausgelöst durch den Arbeitsschritt Vorhandene Fundamente rückbauen (Arbeitsschritt 6). Der betroffene Immissionsort befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet und überschreitet den Immissionsrichtwert zur Tagzeit (55 db(a)) um 21,1 db(a). Die Immissionspegelhöhe ist auf den geringen Abstand zwischen Bauposition und Immissionsort zurückzuführen. 8

9 6.2 Berechnungsergebnisse für den Teil III (Ellerstadt) Die Berechnungsergebnisse für die verschiedenen Arbeiten an den Fahrleitungsmasten sind den Anlagen-Nr und den Tabellen der Anlagen-Nr (Teil III, Ellerstadt) zu entnehmen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass für die verschiedenen Arbeitsabläufe mit Richtwertüberschreitungen in Kur- und allgemeinen Wohngebieten sowie in Mischgebieten zur Tagzeit im Bereich der Baustelle zu rechnen ist. Durch die nächtlichen Arbeiten an den Baupositionen 06/15 und 06/16 sind Überschreitungen des Immissionsrichtwertes Nacht für allgemeine Wohngebiete (40 db(a)) zu erwarten. Der Arbeitsschritt Fahrleitungsmast setzen (Arbeitsschritt 3) an der Bauposition 06/16 verursacht an der umliegenden Bebauung in einem allgemeinen Wohngebiet (Richtwert zur Nachtzeit: 40 db(a)) eine nächtliche Richtwertüberschreitung von bis zu 21,8 db(a). Die Baumaßnahmen Vorhandene Fundamente rückbauen (Arbeitsschritt 6) und Baugrube einebnen (mit Rüttler) (Arbeitsschritt 4) erzeugen im Baustellenbereich in Ellerstadt den rechnerisch zu erwartenden maximalen Immissionspegel in Höhe von 80,9 db(a). Der Immissionspegel ist am Gebäude mit der Adresse Bahnstraße 75 zur Tageszeit zu erwarten. Der betroffene Immissionsort liegt in einem Mischgebiet und überschreitet den Immissionsrichtwert (60 db(a)) um 20,9 db(a). Die Immissionspegelhöhe ist auf den geringen Abstand zwischen Bauposition und Immissionsort zurückzuführen. Der teilweise Wegfall der Baumaschine Rüttler während des Arbeitsschrittes Baugrube einebnen (Arbeitsschritt 4), führt zu einer Reduzierung des Emissionspegels von ca. 7,8 db(a). Durch diese Arbeitsausführung resultiert eine Abnahme der Immissionspegel an den umliegenden, zu betrachtenden, Gebäuden. 6.3 Berechnungsergebnisse für den Teil V (Maxdorf) Die Berechnungsergebnisse für die verschiedenen Arbeiten an den Fahrleitungsmasten sind den Anlagen-Nr und den Tabellen der Anlagen-Nr (Teil V, Maxdorf) zu entnehmen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass für die unterschiedlichen Arbeitsabläufe mit Richtwertüberschreitungen in allgemeinen Wohngebieten (Richtwert Tag / Nacht: 55 db(a) / 40 db(a)) im Bereich der Baustelle zu rechnen ist. Für Bebauungen in Mischgebieten wird der Immissionsrichtwert zur Nachtzeit (45 db(a)) um bis zu 4,6 db(a) überschritten. Der Arbeitsschritt vorhandene Fundamente rückbauen (Arbeitsschritt 6) an der Bauposition 10/15 verursacht im Baustellenbereich in Maxdorf den rechnerisch zu erwartenden maximalen Immissionspegel in Höhe von 69,5 db(a). Der Immissionspegel ist am Gebäude mit der Adresse Maxdorfer Weg 1 zur Tageszeit zu erwarten. Der betroffene Immissionsort befindet sich in einem allgemeinen Wohngebiet, der zugehörige Immissionsrichtwert in Höhe von 55 db(a) wird um 14,5 db(a) überschritten. Die Immissionspegelhöhe ist auf den geringen Abstand zwischen Bauposition und Immissionsort zurückzuführen. 9

10 6.4 Berechnungsergebnisse für den Teil VII (Oggersheim) Die Berechnungsergebnisse für die verschiedenen Arbeiten an den Fahrleitungsmasten sind der Anlagen-Nr. 2 und den Tabellen der Anlagen-Nr (Teil VII, Oggersheim) zu entnehmen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass für die verschiedenen Arbeitsabläufe mit Richtwertüberschreitungen in allgemeinen Wohngebieten zur Tag- und Nachtzeit im Bereich der Baustelle zu rechnen ist. Die Richtwertüberschreitungen verteilen sich auf das jeweilige zur Baumaßnahme unmittelbar liegende Bebauungsgebiet im Bereich der Mastnummern 15/16 bis 16/08. Die Baumaßnahmen Fundamenterstellung mit Bohrdrehverfahren (Arbeitsschritt 2) und Fahrleitungsmast setzen (Arbeitsschritt 3) sollen auch nachts durchgeführt werden und verursachen dabei an der umliegenden Bebauung im Bereich der jeweiligen Mast-Positionen Richtwertüberschreitungen zur Nachtzeit. Der sich durch die Baumaßnahme rechnerisch ergebende, maximale Immissionspegel wird durch die Arbeiten an der Bau-Positions-Nr.: 16/08a ausgelöst. Hierbei wird ein Immissionspegel in Höhe von 61,6 db(a) zur Tagzeit (Richtwert Tag: 55 db(a)) am Gebäude mit der Adresse Mörikestraße 32 ermittelt. Der Arbeitsschritt Vorhandene Fundamente rückbauen (Arbeitsschritt 6) verursacht diese Richtwertüberschreitung in Höhe von 6,6 db(a) in einem allgemeinen Wohngebiet. Zur Nachtzeit ist ein maximaler Immissionspegel am zuvor genannten Gebäude in Höhe von 58,1 db(a) zu erwarten. Der Immissionsrichtwert für ein allgemeines Wohngebiet in Höhe von 40 db(a), wird hierbei um 18,1 db(a) überschritten. Die Immissionspegel sind auf den geringen Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort zurückzuführen. 7 BEURTEILUNG UND SCHALLSCHUTZMAßNAHMEN Die Berechnungsergebnisse der jeweiligen Bauabschnitte (Teil I (Bad Dürkheim), Teil III (Ellerstadt), Teil V (Maxdorf) und Teil VII (Oggersheim)) für die verschiedenen Baupositionen und Arbeiten an den Fahrleitungsmasten zeigen, dass die an mehreren Gebäuden entstehenden Immissionspegel, beurteilt anhand der Immissionsrichtwerte (gemäß Ziffer 3 der AVV Baulärm), zu Richtwertüberschreitungen führen. Wie in Abschnitt 3 erwähnt, könnte von den Immissionsrichtwerten abgewichen werden, wenn im Einwirkungsbereich der jeweiligen Baustelle eine tatsächliche Lärmvorbelastung vorhanden ist, die über dem maßgeblichen Richtwert der AVV Baulärm liegt. Eine Abschätzung der Beurteilungspegel an der Bebauung durch den Schienenverkehr ergibt, dass diese unterhalb des Tagesrichtwertes der AVV Baulärm liegen. Insofern ergibt sich aus der Betrachtung der Vorbelastung keine Begründung für die Zulässigkeit höherer Immissionsrichtwerte. Für die im öffentlichen Interesse durchzuführenden Bauarbeiten gilt, dass die Durchführung der erforderlichen Bautätigkeiten unweigerlich mit Schallimmissionen in der Nachbarschaft verbunden ist. Für die Baumaßnahme gilt, dass Immissionsrichtwertüberschreitungen zur 10

11 Tag- und Nachtzeit zu erwarten sind. Folgende Schutzmaßnahmen sind daher grundsätzlich möglich: -1- Einsatz leiser Baugeräte und -maschinen -2- Einsatz lärmarmer Bauverfahren -3- Einsatz regelmäßig gewarteter Baugeräte und -maschinen -4- Verzicht auf eine akustische Warnanlage -5- Einweisung des Baustellenpersonals in lärmarmes Verhalten -6- Entfall der Nachtarbeiten -7- Information der Anlieger -8- Schaffung einer telefonischen Anlaufstelle für Beschwerden -9- Angebot der Hotelübernachtung für die betroffenen Anlieger -10- Einsatz temporärer Schallschutzwände Der Einsatz leiser Baugeräte und -maschinen entsprechend der 32.BImSchV und der Richtlinie 2000/14/EG (inkl. Änderungen) ist vorzusehen. Dies gilt auch für Baugeräte und - maschinen, die vor dem Inkrafttreten vorgenannter Regelwerke in Betrieb genommen wurden. Grundsätzlich ist der Einsatz lärmarmer Bauverfahren vorzusehen. Es ist vor Ort regelmäßig darauf zu achten, dass die einzusetzenden Baugeräte und -maschinen sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Insbesondere ist vor Baubeginn zu prüfen, ob die Baugeräte und -maschinen den Bestimmungen der 32.BImSchV bzw. der Richtlinie 2000/14/EG (inkl. Änderungen) entsprechen. Es ist zu prüfen, ob der Einsatz eines Sicherheitspostens in Verbindung mit einer Tröte erforderlich ist, oder ob eine andere Art der Baustellensicherung ausreichend ist. Die vor Ort tätigen Mitarbeiter der Baufirma sind in lärmarmes Verhalten auf der Baustelle einzuweisen. Hierzu gehört insbesondere der Hinweis auf die Vermeidung unnötiger Leerlaufzeiten von Baugeräten und -maschinen. Die Anwohner sind ausführlich über die Bautätigkeiten und deren Auswirkungen (Schallpegelhöhe, Dauer) zu informieren. Insbesondere ist den Anliegern eine telefonische Hotline zu benennen, die während der Durchführung von Bauarbeiten erreichbar ist, so dass die Möglichkeit besteht, auf Anliegerbeschwerden unmittelbar zu reagieren. Im Falle der Durchführung von Nachtarbeiten ist den anspruchsberechtigten Anwohnern die Möglichkeit der Hotelübernachtung anzubieten. Die Nachtarbeiten sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren und im Erläuterungsbericht des Antrages zu beschreiben. Die Anordnung von temporären Schallschutzwänden ist aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse im betrachteten Beurteilungsgebiet nicht möglich. Die Folge sind eine Sperrung des Eisen- 11

12 bahn- und Straßenbahnverkehrs und das Zustellen von Ein- bzw. Ausfahrten. Der reale Nutzen einer mobilen Lärmschutzwand ist ebenfalls fraglich, da das Bauprojekt aus kleinen und schnell wandernden Baustellen besteht und der Auf- und Abbauvorgang einer mobilen Lärmschutzwand immer mit zeitlichen Lärmemissionen verbunden ist. Diese Vorgänge können, gesamtheitlich gesehen, durchaus länger als die jeweilige Baumaßnahme andauern. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist in diesem Falle nicht gegeben. Insofern sind mit den vorher beschriebenen Maßnahmen alle Möglichkeiten der Lärmminderung ausgeschöpft. Im Hinblick auf die Notwendigkeit der Baudurchführung ist auf Abschnitt der AVV Baulärm zu verweisen. Dort ist folgendes zu entnehmen: Von der Stilllegung der Baumaschine kann trotz Überschreitung der Immissionsrichtwerte abgesehen werden, wenn die Bauarbeiten 1. [ ] 2. im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sind und die Bauarbeiten ohne die Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden können. Da alle Minderungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die Durchführung der Baumaßnahme de facto im öffentlichen Interesse liegt sind die Richtwertüberschreitungen hinnehmbar. 8 ANLAGEN 8.1 Anlagen Teil I (Bad Dürkheim) Anlagen-Nr : Lagepläne Teilbereich Anlagen-Nr. 1.8: Legende Anlagen-Nr : Zusammenstellung Betroffenheiten Anlagen-Nr : Beurteilungspegel Lr Linienbaustelle 12

13 8.2 Anlagen Teil III (Ellerstadt) Anlagen-Nr : Lagepläne Teilbereich Anlagen-Nr. 1.6: Legende Anlagen-Nr : Zusammenstellung Betroffenheiten Anlagen-Nr : Beurteilungspegel Lr Linienbaustelle 8.3 Anlagen Teil V (Maxdorf) Anlagen-Nr : Lagepläne Teilbereich Anlagen-Nr. 1.7: Legende Anlagen-Nr : Zusammenstellung Betroffenheiten Anlagen-Nr : Beurteilungspegel Lr Linienbaustelle 8.4 Anlagen Teil VII (Oggersheim) Anlagen-Nr : Lagepläne Teilbereich Anlagen-Nr. 1.6: Legende Anlagen-Nr. 2: Zusammenstellung Betroffenheiten Anlagen-Nr : Beurteilungspegel Lr Linienbaustelle Bearbeitung: Dipl.-Ing. Carsten Hümpel Essen, I.B.U. Ingenieurbüro für Schwingungs-, Schall- und Schienenverkehrstechnik GmbH 13

1. BA Freiligrathplatz Flughafen Terminal

1. BA Freiligrathplatz Flughafen Terminal INGENIEURBÜRO für Schwingungs-, Schall- und Schienenverkehrstechnik GmbH engineers for vibration, noise and railway technology Dipl.-Ing. Udo Lenz Sitz: Essen (HRB 238) Ladenspelderstraße 61 45147 Essen

Mehr

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze

Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 148 An der Stadtgrenze Anlage 3 Zum B-Plan 148 Stadt Nienburg/Weser Der Bürgermeister Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Fachbereich Stadtentwicklung - Stadtplanung und Umwelt Fachbeitrag zur Schallimmissionssituation im Bereich

Mehr

Dokument Nr. 4.1/ Stand:

Dokument Nr. 4.1/ Stand: Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA

Mehr

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner

Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Fachmarktzentrum Falder Bürrig Seite 1 Fachmarktzentrum Falder Bürrig Abschätzung der Geräuschimmissionen am Wohnhaus Auf dem Bürrig 3 Rahmenbedingungen und Ansätze: 1. Haus Auf dem Bürrig 3 Westseite Südseite Höhe der Fenster (OK):

Mehr

Schallschutz in der Bauleitplanung

Schallschutz in der Bauleitplanung Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn

Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Schalltechnische Stellungnahme zum Bauvorhaben am Sportgelände des SV Alsenborn Gemeinde Enkenbach-Alsenborn Bericht-Nr.: P15-229 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 20. November 2015 FIRU GfI

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich

Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Schalltechnisches Gutachten für den Bebauungsplan Nr. 315 Gewerbegebiet Middels der Stadt Aurich Gutachten-Nr. 2894-11-L2 Messstelle nach 26 und 28 BImSchG IEL GmbH Kirchdorfer Straße 26 26603 Aurich Schalltechnisches

Mehr

Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58

Begleitende schalltechnische Beratung Altlastensanierung Jarrestraße 52-58 Müller-BBM GmbH Niederlassung Hamburg Bramfelder Str. 110 B / 3. Stock 22305 Hamburg Telefon +49(40)692145 0 Telefax +49(40)692145 11 Dipl.-Ing. Kai Härtel-Richter Telefon +49(40)692145 15 Kai.Haertel-Richter@mbbm.com

Mehr

Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen

Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen Schallimmissionsprognose für zwölf neue Windenergieanlagen, Windpark Düste Landkreis Diepholz, Niedersachsen Kurzversion zur Veröffentlichung Auftraggeber: Windwärts Energie GmbH Hanomaghof 1 30449 Hannover

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zu den Verbauarbeiten am geplanten Tunnel in Frankfurt Riederwald. Dr.-Ing. Kai Pies / M. Sc. P.

Schalltechnische Untersuchung zu den Verbauarbeiten am geplanten Tunnel in Frankfurt Riederwald. Dr.-Ing. Kai Pies / M. Sc. P. Schalltechnische Untersuchung zu den Verbauarbeiten beim Bau des Tunnels in Frankfurt Riederwald Dr.-Ing. Kai Pies / M. Sc. P. Daleiden 1 Inhalt I Einführung II Grundlagen zur Berechnung III Untersuchungsergebnisse

Mehr

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene

Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene SU1 17.03.2015 Entwurfsplanung Grundriss Eingangsebene Durchgang auf 5,00 m verbreitert übersichtlicher und großzügiger Kein Laden / Kiosk etc. Kein öffentliches WC Anbindung an äußere Wegeführung HOCHBAHN

Mehr

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung

Mehr

Verkehrslärm. Grundlagen

Verkehrslärm. Grundlagen Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Im Pfuhlfeld, Schweich. Inhaltsverzeichnis. 1 Aufgabenstellung... 3. 2 Unterlagen... 4 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Im Pfuhlfeld in Schweich Projekt 07-523 - 764/2-03. März 2010 Auftraggeber: Karl Heinz Wendel Bernardskreuz 4; 54338 Schweich Bearbeitung: Boxleitner, Beratende

Mehr

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014

VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 VCI-Leitfaden Umgang mit Schall bei Industriegebieten mit naheliegender Wohnbebauung Gemengelagen Juli 2014 Verantwortliches Handeln Der VCI unterstützt die weltweite Responsible-Care-Initiative 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart

Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Immissionsschutzrecht und der Bau von Stuttgart 21 Baulärm Informationsveranstaltung am 15. Juli 2015 im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart Rechtsanwalt und Mediator Bernhard Ludwig 1 Übersicht Regeln

Mehr

Wärmepumpenseminar Rico Schimmel

Wärmepumpenseminar Rico Schimmel Innung für f r Sanitär r + Heizung / Pforzheim Enzkreis Wärmepumpenseminar 27.09.2011 Rico Schimmel Inhalt 1. Einleitung 2. Anforderungen 3. Erläuterung verschiedener Schallpegel 4. Aufstellung im Freien

Mehr

Baulärm und Recht Was Bauherrn, Planer und Bauunternehmer wissen sollten!

Baulärm und Recht Was Bauherrn, Planer und Bauunternehmer wissen sollten! Baulärm und Recht Was Bauherrn, Planer und Bauunternehmer wissen sollten! Häufige Gerichtsverfahren: Das Jeder-Prinzip : Baulärm: Emission Immission Was ist das? Emission Transmission Immission 3 BImSchG*

Mehr

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger

Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 2657

Immissionsgutachten Nr. 2657 Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr)

Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) Nachtarbeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) 1 Absender: Tel.: 0209/169 4253 + 8594, Fax.: 0209/169 4812 Stadt Gelsenkirchen Referat Umwelt 60/UK Goldbergstr. 84 45875 Gelsenkirchen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme gemäß 9 Landesimmissionsschutzgesetzes

Mehr

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße

Voruntersuchung zu den geplanten Außengastronomieflächen in der Susannenstraße LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LK 2011.077 MBa 05.05.2011 Voruntersuchung

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr

Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Windvorrangzonen und Abstände zu Wohnungen Dipl.-Ing. Detlef Piorr Der aus Sicht des Immissionsschutzes notwendige Abstand der Windenergieanlagen zur Wohnnachbarschaft hängt ab von: - der Emission der

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum zu erwartenden Baulärm im Rahmen des Tunnelbaus in der Stadt Bucholz i.d.n.

Schalltechnische Untersuchung zum zu erwartenden Baulärm im Rahmen des Tunnelbaus in der Stadt Bucholz i.d.n. zum zu erwartenden Baulärm im Rahmen des Tunnelbaus in der Stadt Bucholz i.d.n. Auftraggeber: Stadt Buchholz Fachbereich Stadtentwicklung Rathausplatz 1 21244 Buchholz in der Nordheide Auftragnehmer: 12.

Mehr

Nächtlicher Schienen-Güterverkehr Möglichkeiten einer Lärmminderung

Nächtlicher Schienen-Güterverkehr Möglichkeiten einer Lärmminderung Nächtlicher Schienen-Güterverkehr Möglichkeiten einer Lärmminderung Dr. Dirk Windelberg AG Qualität Institut für Algebra, Zahlentheorie und Diskrete Mathematik Universität Hannover www.iazd.uni-hannover.de/

Mehr

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm

Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm Anmerkungen zu den Karten für die Darstellung von Belastungen durch Eisenbahnlärm Allgemeines Lärm ist Schall, der als störend empfunden wird oder der objektiv schädlich ist. Seit langem werden die Immissionen

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.3 Duisburg Hbf Abzw. Duisburg-Kaiserberg Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010

Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Hamburgisches Gesetz zum Schutz gegen Lärm (Hamburgisches Lärmschutzgesetz - HmbLärmSchG) Vom 30. November 2010 Fundstelle: HmbGVBl. 2010, S. 621 letzte berücksichtigte Änderung: 4a neu eingefügt durch

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Finanzierung Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundesweit 130 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen

Mehr

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite

Unterlage 11 - Schalltechnische Untersuchung. Inhaltsverzeichnis. Unterlage Erläuterungsbericht 1-6. Seite Seite 1 Unterlage 11 - Inhaltsverzeichnis Seite - Erläuterungsbericht 1-6 1. Aufgabenstellung 2. Verwendete Unterlagen 3. Grundlagen 4. Bearbeitungsablauf und Berechnungsgrundlagen 5. Zusammenfassung Anhang

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 167 B Industriegebiet Barkhausen Nord der Stadt Paderborn - Fortschreibung - Auftraggeber(in):

Mehr

06903/5/01/5. Lärmimmissionsprognose - Baulärm. U-Bahnhof Thielplatz Berlin

06903/5/01/5. Lärmimmissionsprognose - Baulärm. U-Bahnhof Thielplatz Berlin BBP Bauconsulting mbh Wolfener Str. 36 12681 Berlin Tel. 030 936923-11 bbp@baucon.de 06903/5/01/5 Lärmimmissionsprognose - Baulärm Bauvorhaben: Auftraggeber: Einbau eines Aufzugs U-Bahnhof Thielplatz 14195

Mehr

Lärm und Erschütterungen im Mittelrheintal

Lärm und Erschütterungen im Mittelrheintal Lärm und Erschütterungen im Mittelrheintal I4 Barbara Hakenberg & Tibor Benarik Allgemeines Das Weltkulturerbe Mittelrheintal zeichnet sich durch das es prägende enge Rheintal aus. Neben dem Verkehr auf

Mehr

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen

Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Für Mensch & Umwelt Fortbildungsveranstaltung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 2014 Geräusch-Immissionen durch Windenergieanlagen Thomas Myck Fachgebiet I 3.4 Lärmminderung bei Anlagen und Produkten,

Mehr

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte -

Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Tieffrequente Geräusche und Infraschall - Physikalische Aspekte - Thomas Przybilla LANUV NRW Fachbereich 45: [...], Geräusche und Erschütterungen Fon: 0201-7995-1492 E-Mail: thomas.przybilla@lanuv.nrw.de

Mehr

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen

Rhein-Ruhr-Express PFA 3.2 Düsseldorf - Angermund Duisburg Hbf Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Ergebnisse der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen Folie 1 Schall- und Erschütterungsschutz Inhalt Betriebsbedingte Immissionen durch Schienenverkehr 1. Grundlagen 2. Schallimmissionen

Mehr

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten (Stand April 2008)

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten (Stand April 2008) Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten (Stand April 2008) Die Praxis zeigt, dass bei der Bestellung oder Anfrage schalltechnischer Kraftwerkskomponenten in vielen Fällen nicht

Mehr

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v.

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. zum Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Schalltechnische Untersuchung Bebauungspläne Steinlachwasen und Raunswiesen Universitätsstadt Tübingen Ralph Kempiak ACCON Bericht Nr.: ACB-0613-6125/06 17. Juli 2013 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

Schall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH

Schall / Schatten. Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Schall / Schatten Informationsveranstaltung Windkraft Straubenhardt, 29.07.2014 Dipl.-Met. Katja Kroll, TÜV SÜD IS GmbH Folie 44 TÜV SÜD IS Wind Cert Services Standortbewertung Typenzertifizierung Windparkzertifizierung

Mehr

Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2013 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte

Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2013 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Ermittlung der Fluglärmbelastung in 2013 Kontrolle der Lärmfestschreibungswerte Markus Petz Bericht-Nr.: ACB-0314-3637/34 07.03.2014 ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN

Mehr

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687

Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 Dokumentation zur Qualitätssicherung von Software zur Geräuschimmissionsberechnung nach DIN 45687 3. Dokumentation-QSI-Formblätter-DIN_45687 Fassung 2015-04.1 Auszug Dokument-Typ: Dokumentation Dokument-Untertyp:

Mehr

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte

Zusammenstellung. schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Zusammenstellung schalltechnischer Grenz-, Richt- und Orientierungswerte Beratung in Immissionsschutz Dipl. Physiker Andreas Schütte Kapellenbergstr. 3 65779 Kelkheim Tel. 06195 6719 06 Fax 06195 6719

Mehr

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm Bahnlärm Informationsveranstaltung F. Hänisch Allgemein Lärmpegel Lärm ist das Geräusch der anderen Kurt Tucholsky db(a) = Schalldruckpegel am Ohr, der das subjektive Hörempfinden des Menschen berücksichtigt

Mehr

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten

Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten Hinweise zur Bestellung schalltechnischer Kraftwerkskomponenten Die Praxis zeigt, dass bei der Bestellung oder Anfrage schalltechnischer Kraftwerkskomponenten in vielen Fällen nicht hinreichend präzisierte

Mehr

Innovative Schallschutzmaßnahmen für die Eisenbahn und deren Auswirkungen auf die Schallschutzplanung in Bamberg

Innovative Schallschutzmaßnahmen für die Eisenbahn und deren Auswirkungen auf die Schallschutzplanung in Bamberg Innovative Schallschutzmaßnahmen für die Eisenbahn und deren Auswirkungen auf die Schallschutzplanung in Bamberg Ulrich Möhler Möhler + Partner Ingenieure AG Beratende Ingenieure für Schallschutz und Bauphysik

Mehr

Immissionsgutachten Nr. 1066/III

Immissionsgutachten Nr. 1066/III Schalltechnisches Büro A. Pfeifer, Dipl.-Ing. Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Bekannt gegebene Messstelle nach Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662

Mehr

Messprotokoll über die Durchführung von Schallpegelmessungen Kompetenz. Sicherheit. Qualität. Heslerhof Isny/Sommersbach

Messprotokoll über die Durchführung von Schallpegelmessungen Kompetenz. Sicherheit. Qualität. Heslerhof Isny/Sommersbach Messprotokoll über die Durchführung von Schallpegelmessungen Kompetenz. Sicherheit. Qualität. Anlage: Rührwerk Paddelgigant DAP-PL-2885.99 DAP-IS-2886.00 DAP-PL-3089.00 DAP-IS-2722.03 DPT-ZE-3510.00 ZLS-ZE-219/99

Mehr

Schall und Infraschall von Windenergieanlagen

Schall und Infraschall von Windenergieanlagen Schall und Infraschall von Windenergieanlagen CLEMENS MEHNERT KOMPETENZZENTRUM WINDENERGIE 06.09.2016 Über die LUBW Die LUBW ist das Kompetenzzentrum des Landes Baden-Württemberg in Fragen des Umwelt-

Mehr

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Planungsregion Vorpommern Stadt Strasburg (Uckermark) Schulstraße 1 17335 Strasburg (Uckermark) INTERNET - FASSUNG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Strategische

Mehr

Leistungswerte und erweiterte Einsatzmöglichkeiten von LW Wärmepumpen

Leistungswerte und erweiterte Einsatzmöglichkeiten von LW Wärmepumpen Leistungswerte und erweiterte Einsatzmöglichkeiten von LW Wärmepumpen Schalltechnische Bemessung/Prüfung für Aufstellung, Rechtslage COP- Bestimmung nach VDI 4650 Kompatibilität der Komponenten Heizen

Mehr

Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm -

Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm - Technische Anleitung Lärm 1998 - TA Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) VwV vom 26. August 1998 (GMBl. Nr. 26,

Mehr

Tierhaltung im Außenbereich

Tierhaltung im Außenbereich Tierhaltung im Außenbereich Standortkriterien aus Sicht des Immissionsschutzes Referent: Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz Ziele des Immissionsschutzes Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Wasser, Atmosphäre

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Dipl.-Ing. Peter Buchholz Beratender Ingenieur VBI VDI Mitglied der IK-Bau NW Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Raum-

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 3 DGUV Vorschrift 3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 Inhaltsverzeichnis M U S T E R - U V V Seite 1 Geltungsbereich...

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplan für Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide in Reinstorf

Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplan für Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide in Reinstorf Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung eines Bebauungsplan für Feuerwehr und Bauhof der Samtgemeinde Ostheide in Reinstorf Datum des Gutachtens: 28.03.2014 Nummer: 161807 Umfang: 23 Seiten Bericht

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 175/15 3 L 1421/14 Beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache 1. der Frau 2. des Herrn - Antragsteller - - Beschwerdeführer - prozessbevollmächtigt:

Mehr

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Dr. Nils Gronemeyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung

Mehr

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG

BGV A 3 * Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift HVBG Diese Nachdruckfassung wurde auf Grund der Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die die Ordnungsnummer BGV A2 erhalten hat, zum 1. Januar 2005

Mehr

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV

Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Kennzeichnungspflicht nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.4 Matthias Hintzsche Telefon: 030 / 8903-2265 matthias.hintzsche@uba.de Kennzeichnungspflicht

Mehr

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Fachgebiet Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Stadt Lengerich Nr. 38 "Kirchpatt", 1. Abschnitt Bericht Nr. 2465.1/01 - ENTWURFSFASSUNG Auftraggeber: WVG

Mehr

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach.

anbei erhalten Sie unseren oben genannten Bericht in einfacher Ausfertigung. Unsere Rechnung reichen wir Ihnen nach. Industrie Service Energie und Umwelt TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH D-51101 Köln Stadt Wiehl Herr Dresbach Postfach 1220 51656 Wiehl Akkreditierung der Zentralstelle der Länder

Mehr

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)

Tabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug) 3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden

Mehr

IBF. Ingenieurbüro Finster. Erläuterung

IBF. Ingenieurbüro Finster. Erläuterung IBF Ingenieurbüro Finster Eichenweg 17-91460 Baudenbach - Tel. 09164/99 54 54 - E-mail: ibfinster@gmx.de Ingenieurbüro für kommunalen Tiefbau Auftraggeber: Markt Dachsbach Projekt: Antrag auf gehobene

Mehr

Vorarlberg-Leitfaden

Vorarlberg-Leitfaden Vorarlberg-Leitfaden zur individuellen Beurteilung von Schallimmissionen aus Anlagen Abteilung Maschinenbau und Elektrotechnik Amt der Vorarlberger Landesregierung Stand Februar 2013 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Jürgen Jacobi, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773 -7847 juergen.jacobi@tlvwa.thüeringen.de Vortrag : TLUG 29.05.2013 ? Genehmigung?

Mehr

A 661 / A 66 Ostumgehung Frankfurt Tunnel Riederwald

A 661 / A 66 Ostumgehung Frankfurt Tunnel Riederwald Lärmschutzmaßnahmen im Bereich Bornheim Seckbach Riederwald 25.06.2013 Verkehrsausschuss Stadt Frankfurt D. Langer 1 A 661/ A 66 Planungsgeschichte des Lärmschutzes in den Bereichen Seckbach, Bornheim

Mehr

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h.,

10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung TOP 3 Lärmschutz. DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 10. Sitzung Dialogforum Feste Fehmarnbeltquerung DB Netz AG Christian Beckmann Großprojekte Nord Oldenburg i.h., 16.05.2013 Darlegung der Unterschiede, insbesondere hinsichtlich des Lärms, zwischen der

Mehr

Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen. DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen,

Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen. DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen, Maßnahmen der Deutschen Bahn zur Lärmminderung an Schienenwegen DB Netz AG I.NP-N-Q Silke Konermann Bremen, 01.12.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. Strategie DB 2020 Lärmminderung an Fahrzeugen der DB Lärmsanierung

Mehr

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet "Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße" Stellungnahme zum Schallschutz

Bebauungsplan Nr. 97/K Für das Gebiet Hausen, Hausner Straße und Schrannerstraße Stellungnahme zum Schallschutz STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Steger & Partner GmbH Frauendorferstraße 87 81247 München Gemeinde Kirchheim bei München Bauamt Münchner Straße 6 Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung

Mehr

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln

Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Wohnen in Gemengelagen Erfahrungen aus Köln Beitrag im Rahmen des Experten-Hearing Umgang mit Gewerbelärm Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln München, 5. Dezember 2014 Foto: Freunde des Kölnischen

Mehr

DEKRA Industrial GmbH

DEKRA Industrial GmbH Stadt Paderborn Stadtplanungsamt Herrn Meyerhoff Pontanusstraße 55 33102 Paderborn DEKRA Industrial GmbH Standort Bielefeld Oldentruper Straße 131 D-33605 Bielefeld Telefon +49.521.92795-800 Telefax +49.521.92795-88

Mehr

MeSSStelle nach 26, 28 BlmSchG. UMWelttechnIK

MeSSStelle nach 26, 28 BlmSchG. UMWelttechnIK MeSSStelle nach 26, 28 BlmSchG UMWelttechnIK Als Betreiber einer nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlage müssen Sie ermitteln und dokumentieren, welche Emissionen von

Mehr

Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle. - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger -

Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle. - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger - Petition an den Landtag NRW zur Verbesserung des Lärmschutzes an der A 1 in Hagen - Vorhalle - Eine Initiative Vorhaller Bürgerinnen und Bürger - 1 Warum diese Petition? Auf nachträglichen Lärmschutz an

Mehr

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3)

Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd. DB Netz AG Oliver Faber I.NG-W-N(3) Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes Duisburg-Süd Agenda 1. 2. 3. Das Lärmsanierungsprogramm Lärmsanierung in Duisburg-Süd Ausblick 2 Abgrenzung Lärmsanierung - Lärmvorsorge Lärmsanierung Lärmvorsorge

Mehr

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG EG Umgebungslärmrichtlinie 22/49/EG Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte Karl-Liebknecht-Platz 1 17348 Windmühlenstadt Woldegk INTERNET - FASSUNG EG Umgebungslärmrichtlinie 22/49/EG Strategische

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse

Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Schalltechnisches Gutachten zur Lärmbelastung entlang der A 29 unter Berücksichtigung einer neuen Bahntrasse Untersuchungen durchgeführt im Auftrag: LiVe - Lärmschutz im Verkehr c/o Herrn Prof. Dr. Gernot

Mehr

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage

Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage Aktuelles zu Windkraftanlagen im Landkreis Freising Vorgaben Umweltminister Söder Auswirkungen der Radaranlage 1 Vorgaben Umweltminister Söder 410 Windräder sind zur Zeit in Bayern vorhanden In den nächsten

Mehr

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG Planungsregion Vorpommern Ernst-Thälmann-Straße 37 18551 Sagard INTERNET - FASSUNG EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG

Mehr

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg

»Lärm und Recht« BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg »Lärm und Recht«03.07.2014 BVV Saal Friedrichshain Kreuzberg Zur Person Marcus Münnich Diplom Chemiker Leiter des Umwelt und Naturschutzamtes Friedrichshain Kreuzberg Umwelt und Naturschutzamt Bezirksverwaltungsgesetz

Mehr

Ermittlung der Lärmpegelbereiche / Maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 im Bereich des Bebauungsplanes 9-60 in Berlin-Adlershof

Ermittlung der Lärmpegelbereiche / Maßgeblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109 im Bereich des Bebauungsplanes 9-60 in Berlin-Adlershof Bühringstraße 12 13086 Berlin Adlershof Projekt GmbH Frau Rott Rudower Chaussee 19 12489 Berlin Bau- und Raumakustik Schall- und Vibrationsanalyse Messstelle nach 26/ 28 BImSchG Fachberatung, Planung,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 Schlosshotel Sophie im OT Bleiwäsche der Stadt Bad Wünnenberg Auftraggeber(in):

Mehr

UNTERSUCHUNGSBERICHT

UNTERSUCHUNGSBERICHT Von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Dr. Wilfried Jans Büro für Schallschutz Im Zinken

Mehr

Energiewende und Lärmschutz Eine Einführung. Carl-Christian Hantschk

Energiewende und Lärmschutz Eine Einführung. Carl-Christian Hantschk Energiewende und Lärmschutz Eine Einführung Carl-Christian Hantschk Überblick Situationsbeschreibung Industrielärmschutz in Deutschland Der Weg dorthin Wie erreicht man ein hohes Lärmschutzniveau in einem

Mehr

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm)

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. (TA Lärm) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) vom Bundeskabinett am 11.08.1998 beschlossene Fassung Seite: 1 Inhalt Nach

Mehr

Leise Haustechnik Klimaanlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Co.

Leise Haustechnik Klimaanlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Co. Leise Haustechnik Klimaanlagen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Co. www.umwelt.nrw.de www.umgebungslaerm.nrw.de Kompressor einer Split-Klimaanlage Lärm ist nicht gleich Lärm Wirkung tiefer Frequenzen

Mehr

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV

Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist

Mehr

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München

23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Errichtung einer Hundeschule in Kirchheim bei München STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung 26 BImSchG Messung Raumakustik Wärmeschutz Bauakustik Güteprüfstelle DIN4109 23. Änderung des Flächennutzungsplanes Errichtung einer

Mehr

Dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung M-WRG-S / K. Schalldämmung und Schallabstrahlung der Lüftungsgeräte. Bericht Nr.

Dezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung M-WRG-S / K. Schalldämmung und Schallabstrahlung der Lüftungsgeräte. Bericht Nr. Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49 (0)89 85602-0 Fax +49 (0)89 85602-111 www.muellerbbm.de Dipl.-Phys. Elmar Schröder Tel. +49 (0)89 85602-145 ESchroeder@MuellerBBM.de Dezentrales

Mehr

Nachtarbeit nach 9 Landes-Immissionsschutzgesetz

Nachtarbeit nach 9 Landes-Immissionsschutzgesetz Seite 1 von 7 Hinweise und Erläuterungen zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Nachtarbeit nach 9 Landes-Immissionsschutzgesetz Die Kreisverwaltung Coesfeld ist zuständig für genehmigungspflichtige Anlagen

Mehr

Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld

Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8 Flughafen Leipzig Halle Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld Bodenlärm Bodenlärmabschirmung durch 20 m hohe Stand: 03.11.2009

Mehr

S c h a l l t e c h n i s c h e B e a r b e i t u n g

S c h a l l t e c h n i s c h e B e a r b e i t u n g TOHR Bauphysik GmbH & Co. KG Schloßstraße 76 51429 Bergisch Gladbach Ansprechpartner/ -in: M. Sc. Jan Muncke 0 22 04 / 58 80-26 0 22 04 / 570 43 @ muncke@ig-tohr.de S c h a l l t e c h n i s c h e B e

Mehr

TA Lärm 98 Auslegung und Anwendung in Baden-Württemberg

TA Lärm 98 Auslegung und Anwendung in Baden-Württemberg TA Lärm 98 Auslegung und Anwendung in Baden-Württemberg Dr.-Ing. Norbert Kunz Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg Tagung Lärmkongress 2000 Ausgangslage Die alte Technische Anleitung zum

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 482. Schalltechnische Untersuchung: Nachweisführung nach TA Lärm. - Bearbeitung BSI-G gy

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 482. Schalltechnische Untersuchung: Nachweisführung nach TA Lärm. - Bearbeitung BSI-G gy Projekt: 100537 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 482 Neuss Schalltechnische Untersuchung: Nachweisführung nach TA Lärm - Bearbeitung 130929 BSI-G gy 130741 - Stand: 29.09.2013 Auftraggeber: Gartenhof

Mehr