Neuregelung Lese- Rechtschreibstörung

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1 Neuregelung Lese- Rechtschreibstörung gül$g ab August Individuelle Unterstützung - Nachteilsausgleich - Notenschutz gemäß Art. 52 BayEUG und BaySchO Tanja Zeiner, BRin Schulpsychologie

2 Bisher war s so... Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie ->lebenslang) Vorlage einer Bescheinigung durch u.a. Facharzt für Kinder-und Jugendpsychiatrie Zusammenwirken mit dem Schulpsychologen: Bestä$gung Vorschlag der Maßnahmen durch LehrkräTe und Schulpsychologen Festlegung der Maßnahmen durch die Schulleitung Zeugnisbemerkung: Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben wurden nicht bewertet. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS-> 2 Jahre) Bescheinigung durch den Schulpsychologen Vorschlag und Festlegung analog oben notwendige Überprüfung nach spätestens 2 Jahren Zeugnisbemerkung: Die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben wurden zurückhaltend bewertet. Alle Maßnahmen (z.b. Zeitzuschlag, stärkere Gewichtung mündl./schritl. Teile, Weglassen der Rechtschreib-/Leseleistung, etc.) wurden als Nachteilsausgleich bezeichnet.

3 ...und jetzt ist alles anders: keine Lese-Rechtschreibschwäche mehr, nur noch Störung (auch isolierte Variante möglich) Nachteilsausgleich-Maßnahmen werden jetzt in Maßnahmen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs und des Notenschutzes unterteilt Diagnos$k: nach wie vor IQ + Lese + Rechtschreibtest erforderlich neu: Schulpsychologe darf Lese- Rechtschreibstörung bescheinigen (Kinder- und Jugendpsychiater nicht mehr erforderlich) nach wie muss IQ im durchschniglichen Bereich liegen und eine deutliche Diskrepanz zwischen IQ und Lese/Rechtschreibleistung feststellbar sein Bescheinigung einer Störung bedarf einer größeren Diskrepanz als früher für die Schwäche und einer kleineren als früher für die Störung AKTUELLE KRITERIEN: 1. Unterdurchschni8liche Leistung im Lese- bzw. Rechtschreibtest bei 2. durchschniglicher Intelligenz und 3. die Diskrepanz zwischen Lese- Rechtschreibleistung und IQ muss mindestens eine Standardabweichung sein

4 DiagnosIk

5 (Inhaltliche) Änderungen!!! Es darf nur noch die Benotung des Vorlesens ausgesetzt werden (nicht mehr die komplege Lesenote) Veränderte Lernzielkontrollen (die den Prüfungsinhalt auch verändern, also z.b. Lückendiktate, Teildiktate, verkürzte Leseproben...) dürfen nicht mehr benotet werden. Zeitzuschläge können in der Regel nur noch bis zu 25 % gewährt werden. Zuschläge bis 50% bedürfen besonderer Begründungen. Empfehlung des Schulpsychologen ist notwendig und ausreichend (Kinder-und Jugendpsychiater nicht mehr nö$g, kann aber auch als Grundlage dienen.) Die Dauer von Nachteilsausgleich und Notenschutz wird küntig durch die Schulleitung (nach Empfehlung des Schulpsychologen) festgelegt. Empfehlung des Schulpsychologen: ehemalige (isolierte) Lese-Rechtschreibschwäche (die nach der alten Verordnung noch gül@g gewesen wäre) wird zu einer (isolierten) L.-R.Störung. Die Dauer wird auf ein Jahr beschränkt. Legasthenie (Lese- und/ oder Rechtschreibstörung): Bescheinigungen, die in der Grundschule ausgestellt wurden, gelten grundsätzlich noch bis zum Ende der 4. Klasse. Für Bescheinigungen, die im Laufe der Migelschule erstellt wurden, sollte die Dauer durch die Schulpsychologin / den Schulpsychologen fachlich überprüt und der Schulleitung eine Empfehlung gegeben werden.

6 Regelungen im BayEUG Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen, Zeugnisse 5) 1 Schülerinnen und Schüler mit einer lang andauernden erheblichen Beeinträch$gung der Fähigkeit, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, erhalten soweit erforderlich eine Anpassung der Prüfungsbedingungen, die das fachliche Anforderungsniveau der Leistungsanforderungen wahrt (Nachteilsausgleich). 2 Von einer Bewertung in einzelnen Fächern oder von abgrenzbaren fachlichen Anforderungen in allen Prüfungen und Abschlussprüfungen kann abgesehen werden (Notenschutz), 1.wenn eine körperlich-motorische Beeinträch@gung, eine Beeinträch@gung beim Sprechen, eine Sinnesschädigung, Au@smus oder eine Lese-Rechtschreib-Störung vorliegt, 2.auf Grund derer eine Leistung oder Teilleistung auch unter Gewährung von Nachteilsausgleich nicht erbracht und auch nicht durch eine andere vergleichbare Leistung ersetzt werden kann, 3.die einheitliche Anwendung eines allgemeinen, an objek@ven Leistungsanforderungen ausgerichteten Bewertungsmaßstabs zum Nachweis des jeweiligen Bildungsstands nicht erforderlich ist und 4.die Erziehungsberech@gten dies beantragen. 3 Im Übrigen bleiben die schulartspezifischen Voraussetzungen für Aufnahme, Vorrücken und Schulwechsel sowie für den Erwerb der Abschlüsse unberührt. 4 Art und Umfang des Notenschutzes sind im Zeugnis zu vermerken. 5 Das Staatsministerium wird ermäch$gt, das Nähere durch Rechtsverordnung zu regeln. 6 Die Sätze 1 bis 4 sind erst ab dem 1. August 2016 anwendbar.

7 Regelungen in der BaySchO Grundsatz Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz dienen dazu Schüler mit in ihrer schulischen Entwicklung zu fördern, und sollen diese darin unterstützen, allgemein bildende und berufsbildende Abschlüsse zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen im Einzelfall richten sich nach der Eigenart und Schwere der jeweiligen Beeinträch$gung àleistung SOLL ERMÖGLICHT WERDEN!!! 32 Individuelle Unterstützung 33 Nachteilsausgleich 34 Notenschutz 35 Zuständigkeit 36 Verfahren

8 betric die Leistungsfeststellung/ Inhalt auf wesentliche Leistungen/ Prüfungsanforderungen wird verzichtet veränderte Prüfungen schulartspezifische Bildungsziele werden erreicht betric die Leistungsfeststellung/ Form Prüfungsbedingungen werden angepasst wesentliche Leistungsanforderungen bleiben gewahrt schulartspezifische Bildungsziele werden erreicht Maßnahmen im Unterricht, außerhalb der Leistungsfeststellung -pädagogische -didak$sch-methodische -schulorganisatorische Maßnahmen 34 Notenschutz (Antrag nöig, SL, MIT Zeugnisbemerkung) 33 Nachteilsausgleich (Antrag nöig, SL, ohne Zeugnisbemerkung 32 Individuelle Unterstützung (Lehrer entscheidet) BayEUG Art BaySchO 31-36

9 32 Individuelle Unterstützungsmaßnahmen: Im täglichen Unterricht werden von den LehrkräTen im pädagogischen Ermessen Hilfen gewährt: pädagogische methodische organisatorische oder technische Hilfen z.b. besondere Arbeitsmigel, güns$ger Sitzplatz, geeignete Räume, individuelle Pausenregelung, Hand- und Lautzeichen vereinbaren, individuelle Erläuterungen, differenzierte Hausaufgaben, Formen der Visualisierung, Verbalisierung etc. Diese Unterstützungsmaßnahmen können nicht bei Leistungsnachweisen in Anspruch genommen werden und müssen nicht schrielich beantragt werden.

10 33 Nachteilsausgleich: Die Prüfungsbedingungen werden angepasst, dabei bleiben aber die wesentlichen Leistungsanforderungen gewahrt Zeitzuschlag Vorlesen von Aufgabenstellungen Besondere Gestaltung der Aufgaben Ersatz einzelner schriwlicher Leistungsnachweise durch entsprechende mündliche Leistungsnachweise Individuelle Gewichtung von schritlichen und mündlichen Arbeitsformen (sofern kein Widerspruch zur Schulordnung besteht) Zulassung besonderer Arbeitsmi8el Diese Maßnahmen können für Leistungsnachweise in Anspruch genommen werden. Sie müssen schrielich bei der Schulleitung beantragt werden. Es erfolgt keine Zeugnisbemerkung.

11 34 Notenschutz: Es wird auf einen wesentlichen Kernbereich einer Leistung wird verzichtet. Verzicht auf die Bewertung des Vorlesens im Fach Deutsch/ Englisch WICHTIG: Es darf nur noch die Benotung des Vorlesens ausgesetzt werden (nicht mehr die komplege Lesenote) Verzicht auf die Bewertung der Rechtschreibleistungen in allen Fächern Stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen im Fach Englisch (nicht bei Abschlussprüfung) Maßnahmen müssen schrielich bei der Schulleitung beantragt werden. *Notenschutz stellt eine Bevorzugung des Prüflings dar. Die Zeugniswahrheit erfordert eine Zeugnisbemerkung! Zeugnisbemerkung!!!

12 35 Zuständigkeit: Individuelle Unterstützung gewährt die LehrkraW. Nachteilsausgleich oder Notenschutz bei Lese-Rechtschreib-Störung gewähren die Schulleiterinnen und Schulleiter. In den übrigen Fällen sind zuständig: bei Grundschulen und Migelschulen, Förderzentren sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung die Schulleiterin oder der Schulleiter bzw. die für die Prüfung eingesetzte Kommission, bei Realschulen und Gymnasien, sons$gen beruflichen Schulen sowie in den entsprechenden Schule zur sonderpädagogischen Förderung die Schulaufsicht für die jeweilige Schulart.

13 36 Verfahren: Individuelle Unterstützung wird im Rahmen des pädagogischen und organisatorischen Ermessens gewährt. Die sind angemessen einzubinden. Nachteilsausgleich und Notenschutz setzen einen schriwlichen Antrag und die Vorlage eines fachärztlichen Zeugnisses bei der Schule über Art, Umfang und Dauer der oder der chronischen Erkrankung durch die Erziehungsberech$gten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schüler voraus. Für den Nachweis einer Lese-Rechtschreib-Störung ist die Vorlage einer schulpsychologischen Stellungnahme stets erforderlich und ausreichend.

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15 Neuanträge: Bei Neuanträgen(!) ist der Laugogen Antrag-Nachteilsausgleich-Notenschutz docs Grundlage: 1. Eltern füllen Antrag-Nachteilsausgleich-Notenschutz docx aus (=AuTrag zur Überprüfung) und lassen ihn dem Klassenlehrer zukommen 2. Klassenlehrer füllt LRS-Lehrerfragebogen-kurz-2016.doc aus (beide Formulare gehen nun an Beratungslehrer) 3. Beratungslehrer erhält beide Formulare und testet IQ, Leseleistung und Rechtschreibleistung 4. ELTERN MÜSSEN BEANTRAGEN, OB SIE NOTENSCHUTZ, NACHTEILSAUSGLEICH ODER BEIDES WOLLEN Antrag Nachteilsausgleich-Notenschutz_vorläufig.docx (Idealfall wäre Beratungsgespräch: L, BL, Eltern) 5. Sämtliche Unterlagen (Antrag Nachteilsausgleich-Notenschutz, Fragebogen, Testergebnisse, Antrag...vorläufig ) werden ausgefüllt an den Schulpsychologen weitergeleitet (dieser bewahrt sie auf) 6. Schulpsychologe gibt Empfehlung Stellungnahme SchuPsy-2016.docx mit Art und Dauer an Schulleiter 7. Schulleiter gewährt Nachteilsausgleich/ Notenschutz bzw. lehnt ab ( Bescheid-Bewilligung- Schulleitung docx oder Bescheid-Ablehnung-Schulleitung docx ) 8. Schulleitung erstellt einen Bescheid und übermigelt diesen an: - die Erziehungsberech$gten (Original) - die KlassenlehrkraT (zum Verbleib in den Schülerunterlagen) - die zuständige BeratungslehrkraT - die/den Schulpsychologin/ Schulpsychologen 9. Schulleitung informiert alle in der Klasse unterrichtenden LehrkräTe

16 Folgende Formulare kommen bei Neuanträgen zum Einsatz: Der Lausogen Antrag-Nachteilsausgleich-Notenschutz docx Der Lehrerfragebogen LRS-Lehrerfragebogen-kurz-2016.doc Der Elternantrag Antrag Nachteilsausgleich-Notenschutz_vorläufig.docx Die Empfehlung des Schulpsychologen Stellungnahme SchuPsy-2016.docx Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Schulleiters Bescheid-Bewilligung- Schulleitung docx bzw. Bescheid-Ablehnung- Schulleitung docx (Formulare siehe nächste Folie!!!)

17 Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich und / oder Notenschutz bei Lese- und/oder Rechtschreibstörung (gemäß BaySchO 36 Abs.2) an die Schulleitung der Grund-/ Mittelschule: für Schüler/in geb.: Klasse: Als Erziehungsberechtigte/r (Name, Vorname) beantrage(n) ich/wir Nachteilsausgleich und/ oder Notenschutz für mein/unser Kind. Wir wissen, dass Nachteilsausgleich und/ oder Notenschutz nur dann gewährt werden kann, wenn eine Lese-und/oder Rechtschreibstörung vorliegt und dass der Notenschutz im Zeugnis vermerkt werden muss. Zur Feststellung einer Lese-und/oder Rechtschreibstörung muss neben der Lese- und Rechtschreibdiagnostik ein Intelligenztest durchgeführt werden. PLZ: Ort: Straße: Datum: Unterschrift: Wir sind für Rückfragen zu erreichen unter Für die weitere Bearbeitung durch die Schule/ Lehrkraft: Tel.: Klassenleitung: (Name) : Bitte Lehrerfragebogen beifügen! Die Erziehungsberechtigten wurden von der Lehrkraft über individuelle Maßnahmen/ Nachteilsausgleich/ Notenschutz beraten. Datum: Unterschrift: Bei Rückfragen zu erreichen unter Tel.: Zeit.: Für weitere Bearbeitung durch die zuständige Beratungslehrkraft Informationen der Beratungslehrkraft: - Intelligenztest (Bez.) liegt vor von - Rechtschreibtest (Bez.) liegt vor von - Lesetest - Sinnerfassung (Bez.) liegt vor von - Lesetest - Lesegeschwindigkeit (Bez.) liegt vor von - weitere Untersuchungen: liegen vor von Bitte Untersuchungsergebnisse in Kopie beilegen! Beratungslehrkraft: Datum: Unterschrift: Die Schulleitung beauftragt die zuständige Schulpsychologin / den zuständigen Schulpsychologen eine Stellungnahme zum vorliegenden Antrag abzugeben: o ein fachärztliches/ psychologisches Attest liegt vor. Bitte Attest im Original beifügen! In Kopie an die/ den zuständige/n Schulpsychologin/Schulpsychologen: Name Datum Unterschrift der Schulleitung Fragebogen für die Lehrkraft: Schüler/in: Klasse: Schule + Tel.: Aktueller Leistungsstand (in Noten oder +/- ausgedrückt ) GS: Lesen und mit Literatur umgehen ( ) Richtig schreiben ( ) Sprache untersuchen ( ) Texte verfassen ( ) Sprechen und Gespräche führen ( ) Mathematik ( ) HSU ( ) DaZ ( ) MS: Rechtschreiben ( ) Sprachbetrachtung ( ) Lesen ( ) Für sich und andere schreiben ( ) Miteinander reden und vor Zuhörern sprechen ( ) Mathematik ( ) Englisch ( ) PCB ( ) GSE ( ) DaZ ( ) Der Schüler/die Schülerin erreicht voraussichtlich das Klassenziel q ja q nein Kurze Stellungnahme bzgl. der Lese- und Rechtschreibfähigkeit (evtl. Rückseite benutzen) Wären ein Nachteilsausgleich und/ oder Notenschutz mit einhergehenden Maßnahmen (z.b. Zeitzuschlag, Vorlesen, Notenaussetzung...) für das Kind sinnvoll? Wie schätzen Sie die allgemeine Leistungsfähigkeit des Kindes ein? Gibt es zusätzliche Bemerkungen zum Kind, die Sie als wichtig erachten (z.b. mangelhafte Deutschkenntnisse, Wiederholung, Zurückstellung, Motorik, Wahrnehmung,...)? Vielen Dank für Ihre Mitarbeit! Beigefügte Anlage - soweit möglich - (Bitte ankreuzen!): q 2 Diktate q 2 Aufsätze q 2 Hefteinträge q Kopien der letzten Zeugnisse Ort, Datum Unterschrift An die Schulleitung der Grund-/Mittelschule Antrag auf Gewährung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz bezüglich der Rechtschreibung und/oder des Lesens Name der Schülerin/des Schülers Namen der Erziehungsberechtigten geboren am wohnhaft Schule Klasse Wir beantragen für unser Kind die Einstufung der Beeinträchtigungen als (bitte ankreuzen): eine isolierte Lesestörung eine isolierte Rechtschreibstörung Wir beantragen für unser Kind folgende Unterstützung: eine Lese- Rechtschreib-Störung (Bitte kreuzen Sie an, ob sie Nachteilsausgleich, Notenschutz oder beides wollen.) Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gemäß 33 BaySchO (ohne Zeugnisbemerkung): Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungsnachweisen um bis zu 25 % Verlängerung der Arbeitszeit bei schriftlichen Leistungsnachweisen um bis zu 50 % 1

18 Briefkopf Schulpsychologie Briefkopf Schule Briefkopf Schule An die Schulleitung der GS/ MS An Familie An Familie Schulpsychologische Stellungnahme nach BaySchO 36 zur Vorlage bei der Schulleitung Bei dem Schüler, geboren am: wohnhaft in: 90 Schule: wurde auf Grundlage Klasse: einer fachärztlichen Untersuchung im Zusammenwirken mit der Schulpsychologin einer schulpsychologischen Untersuchung eine isolierte Lesestörung eine isolierte Rechtschreibstörung eine Lese-Rechtschreibstörung festgestellt. Eine erneute Überprüfung der vorliegenden Störung erscheint sinnvoll. Bescheid gemäß BayEUG Art.52 Abs.5 und BaySchO 36 Für die Schülerin/ den Schüler Name, Vorname geboren am: Datum wohnhaft in: Postleitzahl, Ort Straße Schule: Schulname Klasse: Klassenname ging am Datum ein Antrag auf Bewilligung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz e Aufgrund einer vorliegenden isolierten Lesestörung isolierten Rechtschreibstörung Lese-Rechtschreibstörung werden folgende Maßnahmen zum Nachteilsausgleich und/ oder Notenschutz längstens bis zum Datum bewilligt. Bei Bedarf kann rechtzeitig vor Beendigung des Bewilligungszeitraumes ein erneuter Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Bescheid gemäß BayEUG Art.52 Abs.5 und BaySchO 36 Für die Schülerin/ den Schüler Name, Vorname geboren am: Datum wohnhaft in: Postleitzahl, Ort Straße Schule: Schulname Klasse: Klassenname ging am Datum ein Antrag auf Bewilligung von Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz e Aufgrund der erhobenen Diagnostikergebnisse und der vorliegenden Da ten und Informationen können Maßnahmen zum Nachteilsausgleich und oder Notenschutz nicht bewilligt werden. Ort, Datum Unterschrift Die Rücknahme eines evtl. Notenschutzes kann in der ersten Woche eines Schuljahres Ort, Datum Unterschrift der Schulleitung

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