Spezialfonds und Bilanzierung nach IAS/US-GAAP

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1 Spezialfonds und Bilanzierung nach IAS/US-GAAP Johann Wolfgang Goethe-Universität, 3. Juli 2001 Dr. Oliver Fink Veronika Gloßner Gliederung Das Investmentgeschäft Einordnung Rechtliche Grundlagen Marktumfeld Bilanzierung von Fondsanteilen nach HGB Konsolidierung von Spezialfonds nach IAS Grundfragen der Konsolidierung von Spezialfonds Anforderungen des IAS 39 Ausblick 1

2 Das Investmentgeschäft Einordnung Rechtliche Grundlagen Marktumfeld Einordnung - Das Investmentgeschäft Investmentbanking Konsortial-, Emissionsgeschäft Asset- Management Handel Corporate Finance Investmentgeschäft 2

3 Einordnung - Investmentidee... to provide the investor of moderate means the same advantage as the large capitalists in diminishing risk in foreign and colonial stocks by spreading the investment over a number of stocks Fondsprospekt 1868 Rechtliche Grundlage - Überblick Fonds ohne Spezialgesetzgebung mit Spezialgesetzgebung geschlossene Fonds KAGG Ausl InvestmG UBGG 3

4 Rechtliche Grundlagen - Historische Entwicklung 1949 Aktienfonds 1957 Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften 1969 Auslandsinvestmentgesetz Finanzmarktförderungsgesetz Finanzmarktförderungsgesetz Finanzmarktförderungsgesetz Rechtliche Grundlagen - Das Investmentdreieck Investor Portfolioverwaltung Geld Fonds Fondsanteile KAG Anlage Verwahrung Überwachung Depotbank 4

5 Rechtliche Grundlagen - Fondsarten Anleger Natürliche Personen Institutionelle Anleger Publikumsfonds Spezialfonds 9 Rechtliche Grundlagen - Elemente Rechenschaftsbericht Rechenschaftsbericht Tätigkeitsbericht* Vermögensaufstellung 3-Jahres-Vergleich* Ertrags- und Aufwandsrechnung Entwicklung des Fondsvermögens Berechnung der Ausschüttung/ Thesaurierung * nicht bei Spezialfonds 5

6 Marktumfeld - Fondsanzahl Publikumsfonds Spezialfonds Publikumsfonds deutscher Provenienz Quelle: BVI Bundesverband deutscher Investmentgesellschaften e.v., PwC Research Marktumfeld - Fondstypen Publikumsfonds Wertpapier-Sondervermögen Geldmarkt-Sondervermögen Altersvorsorge-Sondervermögen Grundstücks-Sondervermögen Spezialfonds Wertpapier-Sondervermögen Grundstücks-Sondervermögen TOTAL EUR Mrd EUR Mrd % % , Quelle: BVI Bundesverband deutscher Investmentgesellschaften e.v. 6

7 Vorteile von Fonds 10 Administrative Vorteile 10 Kostenvorteile 10 Sicherheitsaspekte 10 Strategische Überlegungen Bilanzierung von Fondsanteilen nach HGB 7

8 Bilanzierung nach HGB (I) Wertpapiere sind auch Anteilscheine, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden. ( 1 Abs. 11 Nr. 2 KWG) Bilanzierung nach HGB (II) 10 Ausweis in der Bankbilanz: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ( 7 Abs. 1 RechKredV) 10 Gültigkeit der allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätze über die Bilanzierung und Bewertung von Wertpapieren 10 Anschaffungskosten = Anteilwert ( 255 Abs. 1 HGB) + Ausgabeaufschlag + sonst. ANK 8

9 Bilanzierung nach HGB (III) Berücksichtigung der Erträge aus ausschüttenden Fonds: Zufluss der Ausschüttung nicht: Gewinnvortrag thesaurierenden Fonds: Zuflussfiktion: ordentliche Erträge nicht: realisierte Gewinne und Verluste Konsolidierung von Spezialfonds nach IAS/US-GAAP Grundfragen der Konsolidierung von Spezialfonds Anforderungen des IAS 39 9

10 Ziele der Rechnungslegung nach IAS Vermittlung entscheidungsrelevanter Informationen Probleme bei Investmentanteilen (1) Möglichkeit der Bildung stiller Reserven in der Bilanz des Anlegers (2) Bildung eines Ergebnisglättungspotentials durch Thesaurierung realisierter Erträge und Gewinne Kontrollindikatoren des SIC-12 Speziell zum Nutzen eines Unternehmens aufgesetzt autopilot alternativ Mehrheit der Chancen Mehrheit der Risiken 10

11 Auswirkungen auf Investmentfonds Vollkonsolidierung von Ein-Anleger-Spezialfonds (konzernintern und konzernextern) In allen anderen Fällen: Bilanzierung der Anteilscheine als Wertpapiere Ggf. Quotenkonsolidierung Publikumsfonds nur in Ausnahmefällen Ggf. Ansatz at equity Abweichende Geschäftsjahre bei Anleger und Fonds Innerhalb von drei Monaten grundsätzlich kein Zwischenabschluß erforderlich Aber: Wesentliche Entwicklungen müssen dargestellt werden Fazit: Zwischenabschluß ist praktisch immer erforderlich Flexible Informationen erforderlich 11

12 Situation bei Auflegen des Fonds zum xx Spezialfonds Anleger Kasse 100 EK des Fonds EK = 100 Kauf der Fondsanteile AK = 100 Konsolidierung bei Auflegung des Fonds zum xx Spezialfonds Anleger Kasse 100 EK des Fonds EK = 100 Kauf der Fondsanteile AK =

13 Situation nach Anlage der Mittel im Fonds zum xx Spezialfonds Anleger Kasse 10 Wertpapiere (Aktien) AK=FV=90 Future AK=FV=0 EK des Fonds EK = 100 Fondsanteile AK = 100 Konsolidierung nach Anlage der Mittel des Fonds zum xx Spezialfonds Anleger Kasse 10 Wertpapiere (Aktien) AK=FV=90 Derivate AK=FV=0 EK des Fonds EK = 100 Kauf der Fondsanteile AK =

14 Situation zum xx Spezialfonds Realisierte Kursgewinne = +5 Zinsen/Dividenden = +5 Keine Ausschüttung Anleger Kasse 20 Wertpapiere (Aktien) FV=95 Derivate FV=50 EK des Fonds EK = 100 Fondsanteile Gewinnrücklagen = 65 AK = 100 Amortized costs (1) Fondsinhalt zum Kasse 10 Mittelzufluß 100 Aktien 100 festverzinsliche WP 95 Gewinnrücklage 135 Derivate 30 Forderungen 10 Verbindlichkeiten 10 Im Geschäftsjahr 2000 verändern sich die Werte nicht, es fließen lediglich 5 als Dividendenerträge und 10 als Zinserträge zu. 14

15 Amortized costs (2) Fondsinhalt zum Kasse 10 Mittelzufluß 100 Aktien 100 Jahreüberschuß 16 festverzinsliche WP 95 Derivate 30 Forderungen 10 Gewinnrücklage 135 Verbindlichkeiten 10 Durch den unter-pari-erwerb des Papiers liegt die Effektivverzinsung nicht bei den zugeflossenen 10 sondern ca. bei 11, d.h. der Wert des Wertpapiers wird entsprechend zugeschrieben und der Zuschreibungsbetrag als Ertrag in der GuV erfaßt. Abweichende Geschäftsjahre bei Anleger und Fonds Innerhalb von drei Monaten grundsätzlich kein Zwischenabschluß erforderlich Aber: Wesentliche Entwicklungen müssen dargestellt werden Fazit: Zwischenabschluß ist praktisch immer erforderlich Datenbasis der Fonds flexibel genug auswertbar? 15

16 Kategorien von Finanzinstrumenten nach IAS 39 Handel Held-to- Maturity Originäre Forderungen Availablefor-Sale Gewinnerzielung aus kurzfristigen Wertänderungen oder aus der Marge Fälligkeitstermin Bestimmte/bestimmbare Zahlungen Absicht und Fähigkeit, das Finanzinstrument bis zum Ende der Laufzeit zu halten Bereitstellung von Geld, Waren oder Leistungen direkt an den Schuldner Keine kurzfristige Veräußerungsabsicht Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte Folgebewertung Trading Availablefor-sale Held-tomaturity Originäre Forderungen Bewertungsmaßstab Fair Value Fair Value Amortised cost Amortised cost Behandlung von Wertänderungen Erfolgswirksam Erfolgswirksam bzw. -neutral Abgrenzung Agien/ Disagien Abgrenzung Agien/ Disagien Impairmenttest Implizit Implizit bzw. ja ja ja 16

17 Bilanzierung Derivate Option Devisentermin Swaps Grundsatz Trading = erfolgswirksame Bewertung Hohe Ergebnisvolatilität Ausnahme: Hedge Accounting Ziel Ergebniskompensation Sonderfall embedded derivatives Bewertung von embedded derivatives embedded derivative: Fair value host contract: entsprechend der betreffenden Kategorie Beispiele: Wandelanleihen Aktienanleihen Wertpapiere mit Schuldnerkündigungsrecht SAP IAS 39 - Finanzinstrumente 17

18 Finanzielle Verpflichtungen Fair value Ausnahme Amortised cost Grundsatz Derivate + Verbindlichkeiten des Handelsbestandes erfolgswirksame Erfassung Verbindlichkeiten Verteilung Agio/Disagio Umwidmungen Trading Erfolgswirksame Erfassung im EK erfaßter Gewinne/Verluste Erfolgswirksame Erfassung unrealisierter Gewinne/Verluste Verteilung im EK erfaßter Gewinne/ Verluste Availablefor-sale Held-tomaturity Erfolgswirksame oder -neutrale Erfassung unrealisierter Gewinne/ Verluste 18

19 Grundformen Hedge Accounting Fair value Hedge Risiko von Veränderungen des Fair values Cash flow Hedge Risiko von Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme Hedge of net investment Währungsrisiko aus einer Nettoinvestition Voraussetzungen Hedge Accounting Sicherungsgeschäft Grundgeschäft Dokumentation der Sicherungsbeziehung Eignung zum Risikoausgleich zuverlässige Meßbarkeit der Wirksamkeit laufende Überwachung der Wirksamkeit Absicherung einzelner Geschäfte; ggf. Portfolien (enge Abgrenzung) Verwendung von Derivaten als Sicherungsinstrumente 19

20 Ausblick 20

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