Das Unternehmertestament - Absicherung von Unternehmensvermögen

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1 Vortrag: Das Unternehmertestament - Absicherung von Unternehmensvermögen Referent: Jochen Büter Dipl.-Kfm. Steuerberater Bankkaufmann Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.v.) Nordhorn,

2 Referent: Jochen Büter Jochen Büter Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Bankkaufmann Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.v.) Kontakt: , Qualifikationen: Ausbildung als Bankkaufmann Studium Betriebswirtschaft Universität Osnabrück Schwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Bilanzen/Steuern/Prüfungswesen und Controlling Steuerberater, Fachberaterausbildung beim Deutschen Steuerberaterverband e.v. (DStV e.v.) Berufserfahrung: Angestellter in der Firmenkundenabteilung einer Bank Seit 1993 Freiberuflicher Unternehmensberater Geschäftsführender Gesellschafter der M&A CONSULTANTS Büter & Kollegen GmbH Seit 1993 Referent (Unternehmensnachfolge, Existenzgründung) bei Banken, Sparkassen, Verbänden und Kammern Akkreditierter Berater / Nachfolgecoach bei der NBank Hannover und KfW (siehe nachfolgenden Link) Kernkompetenz: Absicherung von Unternehmensvermögen Generationswechsel im Unternehmen, private Vermögensnachfolge, Unternehmenskauf/-verkauf, Unternehmensbewertung, Finanzierungspläne, Erstellung von Business-Plänen für Kreditgeber, Verhandlungsführung, Testamentsvollstreckung Erfahrung in Beratung/Coaching: Mehr als 300 Einzelprojekte: Familiennachfolge, Unternehmensverkauf, Unternehmensbewertung, Gründung/ Übernahme, etc. 2

3 Übersicht 1. Testamente von Prominenten Was haben die Schönen und Reichen falsch gemacht? 2. Das Unternehmertestament als Instrument zur Unternehmenssicherung 3. Empfehlungen zur Testamentsgestaltung 4. Fazit 3

4 1. Prominente Testamente* 1.1 Abraham Lincoln 1.2 James Dean 1.3 Pablo Picasso 1.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG *) Beispiele entnommen aus Prominente Testamente von Hans Flick, Frank Hannes und Christian von Oertzen 4

5 1. Prominente Testamente 1.1 Abraham Lincoln Ein Anwalt vergisst, sein Testament zu machen 25 Jahre als Anwalt tätig insgesamt Fälle bearbeitet, davon 900 Erbschaften gehörte zur Mehrheit der Nichttestierenden (70%) Attentat verhinderte eine später vorgesehene Errichtung Nachlass ging zu je einen Drittel an Ehefrau und die beiden Söhne 5

6 1. Prominente Testamente 1.1 Abraham Lincoln Besonderheit im Nachlassrecht der USA: Verwaltung durch Testamentsvollstrecker Erbe ist erst nach zweieinhalb Jahren ausgezahlt worden führte zu finanzieller Not der Ehefrau Wer seinen Nachlass nicht selbst regelt, überlässt dies dem Gesetz! 6

7 1. Prominente Testamente 1.2 James Dean Fehlendes Testament macht Rabenvater zum lachenden Erben Im Alter von 24 Jahren mit seinem Sportwagen in den Tod gerast Nachlass bestand aus Lebensversicherung und Lizenzrechten an den Filmen Giganten und Jenseits von Eden und Denn sie wissen nicht, was sie tun 7

8 1. Prominente Testamente 1.2 James Dean Späterer Ruhm sorgte für Lizenzzahlungen in Höhe von 1 bis 3 Mio. Dollar pro Jahr Vater hat Sohn nach Tod der Mutter im Stich gelassen gesetzliche Erbfolge machte verhassten Vater zum Alleinerben Jugend ist keine Entschuldigung für Nichtstun! 8

9 1. Prominente Testamente 1.3 Pablo Picasso Patchwork-Familie ohne erbrechtliche Regelung hinterließ im April 1973 einen Nachlass von 300 Mio. : ca Gemälde, Skulpturen, Keramiken, Stiche, Skizzen, u.v.m., daneben großzügige Immobilien und Kapitalvermögen aber komplizierte Familienverhältnisse! 9

10 1. Prominente Testamente 1.3 Pablo Picasso potentielle Erben: zweite Ehefrau (verh. 1961) sowie ein Sohn aus erster Ehe daneben zwei (uneheliche) Kinder aus einer Beziehung mit einer Geliebten und ein Kind aus einer Affäre weitere Besonderheiten: neues Gesetz in Frankreich (1972) sorgte für Erbrechte von außerehelichen Kindern mündliches Testament / Urheberrecht / Güterstand 10

11 1. Prominente Testamente 1.3 Pablo Picasso Zahlung Erbschaftsteuer mit Kunst? kurz vor Abschluss der Auseinandersetzung starb der Sohn aus erster Ehe (Kinder = zwei weitere Erben) Kosten der Abwicklung: 10% des Nachlasses! Unternehmensvermögen und / oder viele potentielle Erben erfordern Vermögensnachfolgeplanung! 11

12 1. Prominente Testamente 1.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG Gepfefferte Erbfolge nach Scheidung Bedeutender Gewürzhersteller (40% Marktanteil) Ehefrau = Gesellschafterin / Eigentümerin Ehemann = Geschäftsführer Scheidung + Arbeitsverhältnis Ehemann beendet Anwalt: geschiedener Ehegatte ist kein gesetzl. Erbe. Tochter ist Alleinerbin (nochmals testament. fixiert) 12

13 1. Prominente Testamente 1.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG Mutter u. Tochter fuhren im Sportwagen in Urlaub beide verunglückten tödlich, Mutter starb am Unfallort, Tochter später im Krankenhaus Tochter ist Alleinerbin geworden Tochter hatte kein Testament gemacht 13

14 1. Prominente Testamente 1.4 Karl Ostmann GmbH & Co. KG Tochter war minderjährig, unverheiratet, keine Kinder: Eltern = Erben Mutter ist verstorben: Vater = Alleinerbe Entsetzen bei der nächsten Gesellschafterversammlung Beide Erbgänge lösen ErbSt aus! Mit einem Geschiedenen-Testament wäre das Unternehmen in der Familie geblieben! (Vor-/Nacherbfolge / Ersatzerbe / Testamentsvollstreckung) 14

15 2. Unternehmertestament 2.1 Formen des Unternehmenstestaments 2.2 Glossar 2.3 Zehn goldene Regeln für das Unternehmertestament 15

16 2. Unternehmertestament 2.1 Formen des Unternehmenstestament kann ab dem 16. Lebensjahr errichtet werden kann sowohl eigenhändig als auch öffentlich errichtet werden eigenhändiges Testament: eigenhändig geschrieben und unterschrieben Fehler in der Form führen zur unheilbaren Nichtigkeit 16

17 2. Unternehmertestament 2.1 Formen des Unternehmenstestament öffentliches Testament: Erklärung des letzten Willen gegenüber einem Notar Testament kann offen oder verschlossen übergeben werden kann auch mündlich erfolgen, wird dann niedergeschrieben 17

18 2. Unternehmertestament 2.2 Glossar Auflage: Verpflichtung des Erben zu einer Leistung wie z. B. Grabpflege, Spenden, Versorgung von Haustieren Bedürftigentestament: Testament, wenn Erbe Sozialleistungen wie z. B. ALG II erhält Behindertentestament: Testament, wenn ein geistig oder körperliches Kind bedacht werden soll 18

19 2. Unternehmertestament 2.2 Glossar Berliner Testament: gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten; erst nach dem Tod des Längstlebenden soll der Nachlass an die Kinder gehen Ehegattentestament: sollte immer mit güterrechtlichen Regelungen (Ehevertrag) im Einklang sein Ehevertrag: bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung Enterben: Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge 19

20 2. Unternehmertestament 2.2 Glossar Erbengemeinschaft: entsteht bei mehreren Erben, der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen Erbunwürdigkeit: schwere Straftaten wie Mord bzw. Totschlag oder arglistige Täuschung oder Drohungen Erbvertrag: notarieller Vertrag über das Erbe z. B. für nichteheliche Lebensgemeinschaften Ersatzerbe: eigentlich eingesetzter Erbe erlebt den Erbfall nicht oder schlägt die Erbschaft aus 20

21 2. Unternehmertestament 2.2 Glossar Geschiedenentestament: wenn man bereits geschieden ist und eine Teilhabe seines früheren Ehegatten am Nachlass verhindern möchte Nacherbe: erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (z. B. die Wiederverheiratung oder den Tod des Vorerben) Pflichtteil: Kinder können von den Erben den Pflichtteil (50 % des gesetzlichen Erbteils) verlangen 21

22 2. Unternehmertestament 2.2 Glossar Teilungsanordnung: keine Veränderung der Erbquote! Testamentsvollstrecker: vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat Vermächtnis: besteht in der Zuwendung eines Vermögensvorteils aus dem Nachlass an den Bedachten (Vermächtnisnehmer) 22

23 2. Unternehmertestament 2.3 Zehn Regeln für das Unternehmertestament 1. Unternehmen können nur durch ein klug konzipiertes Unternehmertestament erhalten werden 2. Erbengemeinschaften sollen möglichst vermieden werden 3. Sachverständige Beratung und regelmäßige Überprüfung (alle fünf Jahre) 4. keine Nachfolgerbestimmung über mehrere Generationen 5. Vollmachten / TV ergänzen Testament 23

24 2. Unternehmertestament 2.3 Zehn Regeln für das Unternehmertestament 6. steuerliche Beratung 7. Berufung eines Alleinerben und Berücksichtigung der weiteren Familienmitglieder durch Vermächtnis 8. Frühzeitiges Unternehmertestament: erbvertragliche Erbeinsetzung Ehegatte m. abänderbaren Schlusserben 9. Vermächtnis bietet weitere Gestaltungsmöglichkeiten 10. notarielles Testament zu empfehlen 24

25 3. Empfehlungen Als Unternehmer haben Sie Handlungsbedarf, wenn Sie ledig sind kinderlos und verheiratet sind minderjährige Kinder haben geschieden sind und erneut heiraten verwitwet sind (Einzelunternehmer) eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führen 25

26 3. Empfehlungen Haben Sie den richtigen Güterstand? Wem haben Sie Vollmachten erteilt? Sind Ehe-, Erb- und Gesellschaftsrecht harmonisiert? Passt die Rechtsform des Unternehmens (noch)? Sind Formvorschriften eingehalten worden? Anpassung Testament bei veränderten Lebensverhältnissen! 26

27 3. Empfehlungen Einsatz eines Testamentsvollstreckers bedacht? Führt die Nachfolgeregelung zu einem sinnvollen steuerlichen Ergebnis? àerfolgreiche Gestaltung und Umsetzung von Erbregelungen zur Absicherung von Unternehmensvermögen erfordert kompetente und umfassende Beratung: Fachberater für Testamentsvollstreckung (DStV e.v.) 27

28 ? Unternehmertestament? 28

29 4. Fazit Was für einen Präsidenten das Attentat, ist für den Otto-Normal-Bürger der Verkehrsunfall VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit und GUTE HEIMFAHRT! 29

30 30

31 Ihr Partner für Vermögens- und Nachfolgeregelungen Jochen Büter Dipl.-Kfm. Steuerberater Bankkaufmann Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.) Fachberater für Testamentsvollstreckung (DStV e.v.) MENKEN&BÜTER STEUERBERATER Telefon Telefax Mobil Kokenmühlenstr Nordhorn 31

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