Beitragszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen / Rückstellungen für BVK-Sanierung
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- Katarina Kolbe
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1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Gemeindefinanzen Zürich, 29. Januar 2013 Beitragszahlungen an Vorsorgeeinrichtungen / Rückstellungen für BVK-Sanierung Inhaltsverzeichnis A. Übersicht 2 1. Darstellung der Berechnung der Arbeitgeberbeiträge an die BVK 2 2. Verbuchungen 2 3. Buchungsbeispiele 2 B. Rückstellungen für Sanierung BVK 3 1. Kommunal Versicherte gemäss Anschlussvertrag 3 2. Kantonal besoldete Lehrpersonen und Schulleitungen 4 C. Eventualverpflichtung BVK 5 1. Kommunal Versicherte gemäss Anschlussvertrag 5 2. Kantonal besoldete Lehrpersonen und Schulleitungen 5 D. Arbeitgeberbeitragsreserve BVK 6
2 Seite 2/6 A. Übersicht Kontierungsvorgaben für die Verbuchung von Arbeitgeberbeiträgen, Sanierungsbeiträgen oder Ausfinanzierungsbeiträgen im Zusammenhang mit der Sanierung von Pensionskassen oder der Ausfinanzierung der Deckungslücke. 1. Darstellung der Berechnung der Arbeitgeberbeiträge an die BVK Die prozentualen Sätze zur Berechnung der Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge und der Arbeitgeber-Sparbeitragserhöhungen sind abhängig vom Deckungsgrad. 2. Verbuchungen Sanierungsbeiträge und Beiträge zum Ausgleich der Deckungslücke sind über das korrekte Artenkonto 36xx zu verbuchen: 361x, Beiträge an den Kanton (BVK bis 2013) 363x, Beiträge an eigene Anstalten und Betriebe 365x, Beiträge an private Institutionen (BVK ab 2014) Arbeitgeber-Sparbeiträge sind über das Artenkonto 3030 zu verbuchen. Die Sparbeiträge wie auch die Sanierungsbeiträge und die Beiträge zum Ausgleich der Deckungslücke sind im entsprechenden Aufgabenbereich zu verbuchen, in dem die ordentlichen Lohnkosten anfallen. Werden die Lohnkosten nicht direkt in den spezialfinanzierten Gebührenbetrieben verbucht, sind die Kosten zwingend mittels der internen Verrechnungen umzulegen. Es darf keine Quersubventionierung der gebührenfinanzierten Haushalte erfolgen. 3. Buchungsbeispiele Geschäftsvorfall Konto Soll Konto Haben Kostenübernahme durch die Gemeinde für Systemwechselkosten (Primatwechsel zur Verbesserung der Unterdeckung) oder Sanierungsbeiträge der Gemeinde zur Verbesserung des Deckungsgrades xxx.36xx 100x Verrechnung Anteile gebührenfinanzierte Bereiche (keine Quersubventionierung) Sanierungsbeiträge anteilsmässig direkt in die gebührenfinanzierten Bereiche (falls Löhne direkt in den Bereichen verbucht werden) Erhöhung der Arbeitgeber-Sparbeiträge: Wie alle Sozialleistungen verbuchen Sanierungsmassnahme Minderverzinsung der Altersguthaben: Keine Veränderung des Verbuchungsablaufs bei der Gemeinde (710 / 711 / 720 usw.) xx (710 / 711 / 720 usw.) xxx.3030 xxx x
3 Seite 3/6 B. Rückstellungen für Sanierung BVK 1. Kommunal Versicherte gemäss Anschlussvertrag Buchungen im zeitlichen Ablauf RG 2012 (Bildung Rückstellung BVK) Buchung Bildung Rückstellung BVK: Konten xxx.361x S an Konto 2040.xx H (Rückstellung Sanierung Der Gesamtbetrag der Arbeitgeber-Sanierungsverpflichtung wird von der BVK Personalvorsorge bis Ende Januar mitgeteilt (Vertragsübersicht). Die Aufteilung auf die Funktionen/Institutionen erfolgt proportional zu den BVK-versicherten Besoldungen in den Aufgabenbereichen. Für die Rechnung 2012 beträgt der Sanierungsverpflichtungsanteil 17.5% (7 x 2.5%) der BVKversicherten Besoldungen. BVK Vertragsübersicht per (Auszug) = Rückstellungsbetrag RG 2013 und folgende Jahre* Monatliche Lohnverarbeitung bzw. Jahresendverarbeitung Löhne Buchung: Konten xxx.361x S an Konto 2000.xx (Kreditorenkonto Verbuchung Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge (2013 z.b. 2.5 % der versicherten Besoldungen). Ausgleich der geleisteten Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge im Rechnungsjahr (beim Rechnungsabschluss) durch Entnahme aus der Rückstellung Buchung: Konto 2040.xx S (Rückstellung Sanierung BVK) an Konten xxx.361x H. Der Betrag entspricht den im Rechnungsjahr auf den diversen Konten xxx.361x belasteten, tatsächlich geleisteten BVK-Sanierungsbeiträgen (gemäss Lohnverarbeitung bzw. BVK-Abrechnung für das Rechnungsjahr). Anpassung Rückstellung BVK Nach Erhalt der neuen Vertragsübersicht der BVK Personalvorsorge ist zu prüfen, ob der Restbetrag der BVK-Rückstellung auf dem Rückstellungskonto höher oder tiefer ist als die von der BVK neu mitgeteilte Arbeitgeber-Sanierungsverpflichtung. Je nachdem ist die Rückstellung zu erhöhen oder zu vermindern: Erhöhung Rückstellung, Buchung: Konten xxx.361x S an Konto 2040.xx H (Rückstellung Sanierung Verminderung Rückstellung, Buchung: Konto 2040.xx S (Rückstellung Sanierung BVK) an Konten xxx.361x H. Die Aufteilung des Differenzbetrages auf die Funktionen/Institutionen erfolgt proportional zu den BVKversicherten Besoldungen in den Aufgabenbereichen.
4 Seite 4/6 *) Aufgrund der Verselbständigung der BVK Personalvorsorge ist ab Rechnungsjahr 2014 das Artenkonto 365x "Beiträge an private Institutionen" zu verwenden. 2. Kantonal besoldete Lehrpersonen und Schulleitungen Nach unserer Einschätzung ist auch für die über die kantonale Verwaltung (Bildungsdirektion) besoldeten Lehrpersonen und Schulleitungen in der Gemeinderechnung 2012 eine Rückstellung angezeigt. Die Höhe richtet sich nach der BVK-versicherten Lohnsumme per Ende Jahr und der von der BVK ermittelten Arbeitgeber-Sanierungsverpflichtung (%-Anteil). Die Rückstellungssumme ist danach entsprechend dem Finanzierungsverhältnis (Kanton 20% / Gemeinden 80%) zu kürzen. Berechnung der Rückstellung Rückstellung = BVK-versicherte Lohnsumme x Sanierungsverpflichtungsanteil x 80 % (Anteil Gemeinde). Der Arbeitgeber-Sanierungsverpflichtungsanteil (%-Satz) wird den angeschlossenen Arbeitgebern von der BVK Personalvorsorge bis Ende Januar auf einer Vertragsübersicht mitgeteilt. Buchungen im zeitlichen Ablauf RG 2012 (Bildung Rückstellung BVK) Buchung Bildung Rückstellung BVK: Konten xxx.361x S an Konto 2040.xx H (Rückstellung Sanierung Die Aufteilung des Rückstellungsbetrages auf die Funktionen/Institutionen erfolgt proportional zu den BVK-versicherten Lohnsummen in den Aufgabenbereichen (Kindergarten, Primarstufe, etc.). Sofern keine aktuellen Grundlagen zur BVK-versicherten Lohnsumme per Ende 2012 vorhanden sind, können für die Berechnung der Rückstellung behelfsmässig die Listen Voranschlagsgrundlagen 2013 der Bildungsdirektion, Datenstand verwendet werden. Die BVK-versicherte Lohnsumme ergibt sich aus den Totalbeträgen der Spalten Vers.Lohn und Zulagen. Die Zulagen sind ab 2013 ebenfalls BVK-pflichtig. In den Voranschlagsgrundlagen 2013 ist diese Änderung noch nicht berücksichtigt. Des Weiteren sind allenfalls in den Listen nicht berücksichtigte Lohnänderungen und Korrekturen bis Ende 2012 einzurechnen (und für die Rechnungsprüfungsorgane zu dokumentieren). Für die Rechnung 2012 beträgt der Sanierungsverpflichtungsanteil 17.5% (7 x 2.5%) der BVKversicherten Lohnsumme. RG 2013 und folgende Jahre* Monatliche Abrechnung der kantonalen Bildungsdirektion Buchung: Konten xxx.361x S an Konto 2000.xx (Kreditorenkonto). Verbuchung Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge (2013 z.b. 2.5 % der versicherten Löhne). Der Anteil der Sanierungsbeiträge wird auf der Abrechnung der Bildungsdirektion in einer separaten Kostenart ausgewiesen. Ausgleich der geleisteten Arbeitgeber-Sanierungsbeiträge im Rechnungsjahr (beim Rechnungsabschluss) durch Entnahme aus der Rückstellung Buchung: Konto 2040.xx S (Rückstellung Sanierung BVK) an Konten xxx.361x H. Der Betrag entspricht den im Rechnungsjahr auf den diversen Konten xxx.361x belasteten, tatsächlich geleisteten BVK-Sanierungsbeiträgen (gemäss Abrechnung Bildungsdirektion).
5 Seite 5/6 Anpassung Rückstellung BVK Ende Jahr ist nach Erhalt der neuen Vertragsübersicht der BVK Personalvorsorge die Sanierungsverpflichtung anhand der aktuellen BVK-versicherten Lohnsumme und des neuen Sanierungsverpflichtungsanteils neu zu berechnen. Sodann ist zu prüfen, ob der Restbetrag der BVK-Rückstellung auf dem Rückstellungskonto höher oder tiefer ist als die berechnete Sanierungsverpflichtung. Je nachdem ist die Rückstellung zu erhöhen oder zu vermindern: Erhöhung Rückstellung, Buchung: Konten xxx.361x S an Konto 2040.xx H (Rückstellung Sanierung Verminderung Rückstellung, Buchung: Konto 2040.xx S (Rückstellung Sanierung BVK) an Konten xxx.361x H. Die Aufteilung des Differenzbetrages auf die Funktionen/Institutionen erfolgt proportional zu den BVKversicherten Lohnsummen in den Aufgabenbereichen. *) Aufgrund der Verselbständigung der BVK Personalvorsorge ist ab Rechnungsjahr 2014 das Artenkonto 365x "Beiträge an private Institutionen" zu verwenden. C. Eventualverpflichtung BVK 1. Kommunal Versicherte gemäss Anschlussvertrag Die auf der Vertragsübersicht ausgewiesene Eventualverpflichtung entspricht dem anteilmässigen versicherungstechnischen Fehlbetrag an der Unterdeckung. Bei einer allfälligen Kündigung oder Auflösung des Anschlussvertrags entspricht dieser Betrag der Nachschusspflicht des Arbeitgebers. Der Anschlussvertrag 2012 kann frühestens nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. BVK Vertragsübersicht per (Auszug) = Ausweis im Gewährleistungsspiegel Die Eventualverpflichtung ist im Gewährleistungsspiegel in der Jahresrechnung unter der Rubrik Angaben zu den gesicherten Leistungen auszuweisen. Die Information erfolgt pro Anschlussvertrag wie folgt (Zahlen gemäss Beispiel): Fr , Nachschusspflicht im Falle der Auflösung des Anschlussvertrags an die BVK; davon Fr als Rückstellung für die Arbeitgeber-Sanierungsverpflichtung verbucht. Unter der Rubrik Spezifische zusätzliche Angaben ist weiterhin der Deckungsgrad der BVK per Jahresende auszuweisen. 2. Kantonal besoldete Lehrpersonen und Schulleitungen Für die kantonal besoldeten Lehrpersonen und Schulleitungen besteht keine Eventualverpflichtung.
6 Seite 6/6 D. Arbeitgeberbeitragsreserve BVK Neu besteht bei der BVK die Möglichkeit zur Äufnung einer Arbeitgeberbeitragsreserve. Der Arbeitgeber kann ein entsprechendes Konto eröffnen, dem freiwillig geleistete Einlagen gutgeschrieben werden, deren Rückzahlung ausgeschlossen ist. Die Arbeitgeberbeitragsreserve kann zum Einkauf individueller Leistungserhöhungen für Versicherte oder für die Finanzierung von Überbrückungszuschüssen verwendet werden. Die maximale jährliche Einlage ist beschränkt. Zur Information wird dieser Betrag auf der BVK Vertragsübersicht ausgewiesen. Für weitere Informationen zur Arbeitgeberbeitragsreserve verweisen wir auf die entsprechenden Paragraphen im Anschlussvertrag bzw. die Homepage der BVK. In der Jahresrechnung muss im Normalfall keine Information zur Arbeitgeberbeitragsreserve offengelegt werden, da die Gemeinden dieses freiwillige Instrument grundsätzlich nicht anwenden dürfen. BVK Vertragsübersicht per (Auszug) = Information
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