Verbuchungsschema: Zweckverband ohne Vermögensfähigkeit im Amortisation 1. Jahr und folgende Seitens Zweckverband

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1 Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Gemeindefinanzen Verbuchungsschema: Zweckverband ohne Vermögensfähigkeit im 2012 Seite Zweckverband Restbuchwerte der Staatsbeiträge und des Kantons gem SPFG vom Kanton - allenfalls Konto pro Zweckverbandsgemeinde Aktivierte Ausgaben bzw. Abschluss der IR zu Lasten der Verbandsgemeinden Als Wertberichtigungskonto (Minus-Passiv) vom Kanton an Zweckverbandsgemeinden (jährliche Amortisationen ebenfalls in beiden Konten buchen, damit die Beträge sichtbar bleiben) Amortisation 1. Jahr und folgende Seitens Zweckverband Amortisationstranche vom Kanton allenfalls Konto pro Zweckverbandsgemeinde Flüssige Mittel Anteilsmässige Weiterverrechnung der Amortisationstranchen zu Lasten der Verbandsgemeinden Flüssige Mittel / KK mit Gemeinde Als Wertberichtigungskonto (Minus-Passiv) vom Kanton an Zweckverbandsgemeinden (jährliche Amortisationen ebenfalls in beiden Konten buchen, damit die Beträge sichtbar bleiben) L:\Gemeindefinanzen\00_Gemeindeaufsicht\20_Vernehmlassungen_Mitberichte\SPFG\Buchungsschemen_ZV_SPFG_Variante-V_2013.docx

2 Seite 2/7 Seite Gemeinde Anteilsmässiger Restbuchwerte der Staatsbeiträge und des Kantons gem SPFG Aktivierte Ausgaben bzw. Abschluss der IR Gemeindeanteil des Kanton (degressive Abschreibung von 10 % vom Restbuchwert) xx 1162.xx Amortisation 1. Jahr und folgende Seitens Gemeinde Amortisationstranche 2029.xx Flüssige Mittel / KK mit ZV

3 Seite 3/7 Verbuchungsschema: Zweckverband mit Vermögensfähigkeit im 2012 Seite Zweckverband Einbuchung der Vermögenswerte: Variante I: Aufgrund der Meldung der Gesundheitsdirektion (Hochrechnung der Staatsbeitragsanteile) 1140.xx 1141.xx 1143.xx 1146.xx 1149.xx Einbringungskonto / Verrechnungskonto Variante II: Aufgrund des Restatements vom Zweckverband gemäss BAV (Achtung: Überlegung, ob die Staatsbeiträge enthalten sind oder nicht, da sonst zu hohe Beträge bzw. nur Differenz zwischen Restatement und Staatsbeiträgen) Einbuchung der (Umwandlung der vom Kanton geleisteten Investitionsbeiträge) zu Gunsten des Kantons 2021.xx des Kantons Einbuchung der Beteiligungen / der Gemeinden, allenfalls EK-Konto / skonto pro Gemeinde (Differenzbetrag auf dem Einbringungskonto bzw. zwischen VV und des Kantons) 2390.xx EK-Konto bei Beteiligung 2021.xx der Gemeinden

4 Seite 4/7 Seite Gemeinde Restbuchwerte der Investitionsbeiträge an den ZV im VV der Politischen Gemeinde per.xxxx (Konto 1162.xx) Beteiligung oder der Gemeinde am ZV (Betrag des durch den Zweckverband ermittelten Restbuchwertes gemäss Restatement) Beteiligung, oder Buchgewinn z.g. der Laufenden Rechnung (Differenz zwischen dem effektiven Restbuchwert von Konto 1162.xx und dem durch das Restatement ermittelten Restbuchwert) Passivierung des Restbuchwertes aus den Investitionsbeiträgen im VV (Abschlussbuchung IR) xx Aktivierung der Beteiligungen am ZV im VV oder Aktivierung des z.b. des ZV im VV 1152.xx Beteiligung, oder 1152.xx

5 Seite 5/7 Verbuchungsschema: Stadtspitäler mit Vermögensfähigkeit im 2012 Seite Stadtspital in der Rechnung der Stadt Einbuchung der Vermögenswerte der Spitäler: Variante I: Aufgrund der Meldung der Gesundheitsdirektion (Hochrechnung der Staatsbeitragsanteile) 1140.xx 1141.xx 1143.xx 1146.xx 1149.xx Einbringungskonto / Verrechnungskonto Variante II: Aufgrund des Restatements des Stadtspitals gemäss BAV (Achtung: Überlegung, ob die Staatsbeiträge enthalten sind oder nicht, da sonst zu hohe Beträge bzw. nur Differenz zwischen Restatement und Staatsbeiträgen) Einbuchung der (Umwandlung der vom Kanton geleisteten Investitionsbeiträge) zu Gunsten des Kantons 2021.xx des Kantons Einbuchung der in der Höhe der geleisteten Investitionsbeiträge der Gemeinden mit Anschlussverträgen der Gemeinden Differenz bzw. Aufwertungsreserve auf ein separates Konto im Eigenkapital 2390.xx Aufwertungsreserve aus Spital xx

6 Seite 6/7 Seite Gemeinde mit Anschlussvertrag an Stadtspitäler Restbuchwerte der Investitionsbeiträge an das Stadtspital im VV der Politischen Gemeinde per.xxxx (Konto 1162.xx) der Gemeinde an das Stadtspital (Betrag des durch die Gemeinde bzw. das Stadtspital ermittelten Restbuchwertes gemäss Restatement) Buchgewinn z.g. der Laufenden Rechnung (Differenz zwischen dem effektiven Restbuchwert von Konto 1162.xx und dem durch das Restatement ermittelten Restbuchwert) Passivierung des Restbuchwertes aus den Investitionsbeiträgen im VV (Abschlussbuchung IR) xx Aktivierung des an das Stadtspital VV 1152.xx

7 Seite 7/7 Lineare Abschreibungen Für die Spitäler gilt die folgende Branchenbestimmung: H+ Die Spitäler der Schweiz (vormals VESKA) Kosten- und Leistungsrechnung der schweizerischen Krankenhäuser, 3. Auflage, 1992 Anlagearten gemäss Branchenvorgaben Nutzungsdauer Abs.- satz (%) Daueranlagen unbegrenzt; Grundstücke oder Baurechtsverträge - 0 Langfristige Anlageteile, d.h. mehr als 30 Jahre (Nutzungsdauer im Ø 33 Jahre); Gebäude inkl. Vorbereitungsarbeiten, Baunebenkosten usw. Mittelfristige Anlageteile, d.h. mehr als 15 bis 30 Jahre (im Ø 20 Jahre); Sanitär- und Elektroinstallationen, Umgebungsarbeiten, Gartenanlagen usw. Kurzfristige Anlageteile, d.h. mehr als 3 bis 15 Jahre (Nutzungsdauer im Ø 10 Jahre); bewegliche Apparate, Möbel, Beleuchtungskörper, künstlerischer Schmuck usw. Koras, Medizinisch-technische und elektronische Anlagen (im Durchschnitt 8 Jahre) Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände, sehr kurzfristig, d.h. bis zu drei Jahren; Textilien, Geschirr, Instrumente, Kleinapparate

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