Frau Dr. Lütjen Modul 2.4 Heterogenität Dana Langers, Claudia Vagedes. Stundenprotokoll vom Dozentin: Frau Dr.

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1 Frau Dr. Lütjen Modul 2.4 Heterogenität Dana Langers, Claudia Vagedes Stundenprotokoll vom Dozentin: Frau Dr. Jutta Lütjen Modul 2.4 Heterogenität SoSe 2017 Raum: F314 Zeit: 14:15-15:45 Uhr Besuch von Diplom Sozialarbeiterin Ceyda Geiter: 1. Vorstellung ihrer Person Frau Geiter arbeitet seit fast 10 Jahren beim Jugendamt Koblenz. Sie hat fünf Jahre lang Bezirkssozialarbeit in Metternich betrieben und seit drei Jahren ist sie die Fachfrau der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, sie bevorzugt den Ausdruck unbegleitete ausländische Minderjährige ( UMA ). 2. Beginn ihres Vortrages: Geflüchtete Kinder und Jugendliche Eine Herausforderung für die Jugendhilfe und das Bildungssystem Zunächst gab Frau Geiter uns einen Einblick über die Gliederung ihres Vortrages: Unbegleitete minderjährige Ausländer (Zahlen, gesetzlicher Input) Endlich Schule Besondere Herausforderung für junge Menschen / Ressourcen der jungen Menschen Besondere Herausforderung für Fachkräfte Zusammenleben der Jugendlichen Was brauchen Fachkräfte Danach gewährte sie uns einen Einblick über Zahlen und Fakten betreffend der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen. Der Stichtag in Deutschland war der , die neuen Zahlen lagen Frau Geiter zum Zeitpunkt des Vortrages noch nicht vor. Es wurden in Deutschland Anträge gestellt, oft gab es Dopplungen beispielsweise wegen Rechtschreibfehlern. Bis zum Stichtag wurden 2899 Entscheidungen gefällt, davon waren 5,1 Prozent Ablehnungen und die Schutzquote beträgt 89,2 Prozent. In Koblenz werden insgesamt 81 UMA, davon 69 Jungs und 12 Mädchen aus verschiedenen Herkunftsländern (Syrien, Afghanistan, Eritrea, Gambia, Iran, Ghana) und Glaubensrichtungen (Christen, Moslems, Schiiten, Jesiden), vom Jugendamt betreut. Zum gesetzlichen Input wies Frau Geiter uns darauf hin, dass der Paragraph 42 im SgB auf die UMA erweitert wurde. Zu den gesetzlichen Grundlagen für die Verfahrensabläufe gehören die vorläufige Inobhutnahme, das Verfahren zur Verteilung, die Aufnahmequote, die Übergangsregelung, die Berichtspflicht und das behördliche Verfahren zur Altersfeststellung.

2 Während der vorläufigen Inobhutnahme (Dauer 14 Tage) wird die Minderjährigkeit festgestellt und das Wohl des Minderjährigen wird sichergestellt (körperliche, geistige und seelische Gesundheit). Durch gezielte Fragen erfährt man, ob es z.b. Familie oder Verwandte in Deutschland gibt. Nach einer Überprüfung entscheidet es sich, ob der junge Mensch in das Verteilungsverfahren kommt oder im Erstaufnahmejugendamt verbleibt. In dieser Phase besuchen sie leider keine Schule, da dafür noch keine Berechtigung besteht. Im besten Fall bietet die Einrichtung einen Sprachkurs. Die weitere Gestaltung des Lebensweges ist zu diesem Zeitpunkt noch ungewiss. Danach beginnt endlich das Clearing-Verfahren (Dauer 8 Wochen), denn die Zuweisungsentscheidung vom Landesjugendamt ist erfolgt. Die Anmeldung an Schulen, Arztbesuche etc. können erfolgen, da ein Amtsvormund bestellt wurde, jedoch ist der Schulbesuch immer noch nicht sichergestellt. Die Kinder und Jugendlichen können hier mit der Gestaltung ihres Lebensmittelpunktes beginnen. Mit Fachkräften finden in diesem Zeitraum regelmäßig Gespräche, oft mit Unterstützung eines Dolmetschers, statt. Auch wird eine sozialpädagogische Diagnostik erstellt in der die Ressourcen, Kompetenzen, Problemlagen und Entwicklungsbedürfnisse der UMA festgestellt werden. Die Kinder und Jugendlichen können endlich sein wie sie sind, da weniger Kontrolle herrscht. Nach der Erläuterung des Clearing-Verfahrens stellte Frau Lütjen die Frage, ob es den Schulen vorbehalten ist, ob sie die Schüler annehmen. Regelschulen wie Realschulen und Gymnasien müssen die UMA annehmen während es Gesamtschulen und Privatschulen vorbehalten bleibt. Auf Grund dieser Frage wies Frau Geiter auf die Folie Endlich Schule hin und erklärte, dass gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention jedes Kind das Recht auf Zugang zu Bildung und Schulunterricht hat. Häufig ist der Zugang für Flüchtlingskinder jedoch erschwert oder kaum möglich. Die konkreten Regeln zur Schulpflicht unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Hierbei spielen die Schulbesuchsjahre eine wichtige Rolle. Die UMA können erst nach der Zuweisungsentscheidung und Asylantragstellung in den Schulen angemeldet werden. In Koblenz haben junge Menschen unter 17 Jahren, die die verpflichtende Anzahl von 10 Schulbesuchsjahren noch nicht nachgewiesen haben, eine gute Chance auf einen Schulplatz. Daraufhin wägte Frau Geiter im Bezug zur Frage, ob die Gesetze kindeswohlgerecht sind, die positiven und negativen Punkte ab. Zu ihrem Bedauern konnte sie nur einen positiven Aspekt finden und zwar den der gerechten Verteilung auf die Länder und der daraus resultierenden fachlich besseren Begleitung und Betreuung. Zwar geht es den Kindern trotzdem gut, doch bringen die Gesetze einige Schwierigkeiten mit sich: In den ersten 3 Monaten sind bis zu drei Einrichtungswechsel möglich. Dadurch ist es für die Jugendlichen schwierig sich einzugewöhnen, sie haben keinen Rückzugsort, keine Privatsphäre, der Schulbesuch verzögert sich, sie leiden unter dem Druck des Asylverfahrens und bis zur positiven Bescheidung des Asylantrags besitzen sie keine Krankenversicherung. Nach ihren Gedanken zu den Gesetzen erläuterte Frau Geiter weitere Punkte zum Thema Endlich Schule. So haben die Schulen in Koblenz unterschiedliche und individuelle Lösungen für die Aufnahme und Integration von jungen geflüchteten Menschen erarbeitet. Es gibt die sogenannten Willkommensklassen, Sprachklassen und auch Klassen für Flüchtlinge. Der Unterricht unterscheidet sich je nach Klassenform: Entweder wird nur am Deutschunterricht teilgenommen oder ein paar Stunden am normalen Unterricht mit zusätzlichem Deutschkurs am Nachmittag. Hierbei werden die UMA zunächst nicht bewertet. Das letztendliche Ziel ist immer, die Teilnahme am Regelunterricht mit Benotung aller Fächer und einem möglichen Abschluss. Seit dem können Ü17 Jährige eine BVJ Klasse besuchen, in Koblenz gibt es zurzeit zwei Klassen dieser Art. Es wird gewährleistet, dass die UMA viermal die Woche am Regelunterricht teilnehmen können.

3 Eine besondere Herausforderung für die Lehrkräfte besteht hierbei durch die unterschiedlichen Bildungskenntnisse der UMA. Vielen reicht der Schulabschluss nach der neunten Klasse, da sie dann eine Ausbildung machen wollen, um schnell Geld für ihre Familien zu verdienen und sicherzustellen, dass sie in Deutschland bleiben dürfen. Jedoch gibt es auch UMA, die ein Gymnasium besuchen und später studieren möchten. Der nächste Punkt des Vortrages ging über die besonderen Herausforderungen der jungen Menschen. Zu den wichtigsten und schwierigsten Punkten gehören die Sprachbarriere, der Kulturschock, die Einsamkeit, die Angst um Hinterbliebene und das damit verbundene Gefühl der Hilflosigkeit, sowie weitere Verlustängste, traumatische Erlebnisse im Herkunftsland oder auf der Flucht, der Druck durch Aufträge der Familie und die auf der fast permanenten Kontrolle durch die Bezugspersonen beruhenden Ungewissheit vermischt mit pubertären Ausgrenzungsbedürfnissen. Frau Geiter wies darauf hin, dass nicht alle Flüchtlingskinder unbedingt traumatisiert sein müssen, da es auch unter ihnen starke Persönlichkeiten gibt, die besser mit der Situation umgehen können. Frau Lütjen fragte im Zusammenhang mit diesen Herausforderungen, inwiefern Frau Geiter Erfahrungen mit schwangeren Minderjährigen gemacht habe. Frau Geiter antwortete, dass sie bis jetzt noch keinen Fall hatte, bei dem ein Mädchen schwanger angekommen sei, es seien wohl aber zwei Mädchen hier in Koblenz schwanger geworden. Frau Lütjen verwies darauf, dass sie speziell an die durch Vergewaltigung bei der Flucht verursachten Schwangerschaft gedacht hatte. Frau Geiter erklärte, dass es schon mögliche sei, dass ein Mädchen auf diese Weise während der Flucht hätte schwanger werden kann, aber viele das Kind durch den Stress verlieren bevor sie es überhaupt merken würden. Außerdem wies Frau Geiter darauf hin, dass nicht nur Mädchen, sondern auch Jungen vergewaltigt werden. Besonders wichtig und nennenswert sind die Ressourcen der jungen Menschen, die sie oft zwangsläufig durch ihre Erfahrungen dazugewonnen haben. Dazu gehört ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit (obwohl diese eventuell schwierig für Helfende ist) und ein hohes Interesse an schulischer und beruflicher Bildung. Sie sind Überlebenskünstler, resilient, zielorientiert, fleißig, gute Organisatoren und gehen mit ihren Mitmenschen (meist) respektvoll um. Nicht nur die jungen Menschen müssen sich Herausforderungen stellen, denn auch die Fachkräfte müssen im Umgang mit ihnen vieles beachten. Zum einen wäre da die Sprachbarriere, die gerade am Anfang zu Schwierigkeiten führen kann. Aber auch die kulturellen Kompetenzen sind enorm wichtig. Frau Geiter teilte uns dazu eine ihrer Erfahrungen mit einer ausländischen Familie mit. So wollte sie den aufgebrachten Vater auf das schlafende Kind aufmerksam machen, indem sie ihren Zeigefinger an den Mund hielt und Psst machte. Ihre Intention war es, zu verhindern, dass der Mann sein eigenes Kind durch seine Lautstärke weckte, jedoch nahm dieser die Geste als Verbot und somit als Beleidigung auf und wurde noch aggressiver. Daher ist es immer wichtig andere Sitten und Kulturen zu kennen. Von besonderer Bedeutung ist der Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen im Alltag, das Fördern von Kindern, die mit unterschiedlichen Voraussetzungen in die Einrichtung/in die Schule kommen, der Umgang mit pubertierenden Jugendlichen und der Umgang mit Kindern und Jugendlichen die aus verschiedenen schulischen Regelsystemen kommen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen brauchen die Lehrkräfte folgendes: Es müssen heterogene Teams bestehen, eine regelmäßige Supervision durchgeführt werden, eine gute Teamarbeit möglich sein, Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung (z.b. für individuelle Lernförderung) gegeben sein und die Lehrkräfte benötigen gewisse interkulturelle Kompetenzen wie z.b. kulturelles und länderspezifisches Wissen. Auch die Netzwerkarbeit, das Zusammenwirken von verschiedenen Professionen und keine Hemmungen vor kreativen Lösungen (Sport, Musik, Tanz und Kunst kennt keine Sprache) begünstigen das bewältigen der genannten Herausforderungen.

4 Hierbei kam Frau Lütjen die Frage auf, was man als Lehrkraft tun sollte, wenn die Belastung für das Kind zu groß wird. Frau Geiter rät jedem, erstmal die Beziehung zu dem jeweiligen Kind zu hinterfragen. Ist das Vertrauen nicht groß genug, sollte man lieber auf einen Lehrer verweisen, der eine engere Bindung zu dem Kind hat, da es ihm mehr vertraut. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle, doch wenn dies nicht der Fall ist sollte man zunächst herausfinden, was hinter der Belastung steckt und woher diese eigentlich kommt. Auf keinen Fall sollte eine Lehrkraft alleine versuchen, zwanghaft eine Lösung zu finden und stets jemanden suchen, der einem bei der Problemund Lösungssuche hilft. Dies können in der Schule Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen oder auch einfach nur die Kollegen sein. Frau Lütjen erfragte dann, ob eine Therapie ohne Krankenversicherung für die Kinder und Jugendlichen überhaupt möglich wäre. Frau Geiter konnte uns jedoch versichern, dass das Jugendamt dies fast immer ermöglichen könnte und es sich nur bei besonderen Therapien schwierig gestalten lässt. Frau Geiter stellte uns außerdem das Zusammenleben der Jugendlichen vor. Es herrscht eine gute Atmosphäre und meist suchen sie sich Verbündete. Sie schätzen die Unterstützung von Erwachsenen und suchen den Kontakt. Natürlich ist das problemlose Zusammenleben nicht immer möglich aber sie bemühen sich, sind hilfsbereit und kochen gerne miteinander. Außerdem mögen sie keine Langweile, daher ist bei ihnen immer etwas los und man merkt, dass sie aus einer Welt kommen, wo die Gemeinschaft eine große Rolle spielt. Das Zusammenleben der Jugendlichen verläuft natürlich nicht immer reibungslos. So sind die Jugendlichen häufig ungeduldig, ihr Regelverständnis ist nicht immer gegeben und viele haben Schlafprobleme. Diese Schlafprobleme haben Auswirkungen auf den Gruppen- und Schulalltag. Kulturelle und religiöse Unterschiede führen manchmal zu Auseinandersetzungen oder Diskussionen. Mögliche Symptome von Traumafolgereaktionen sind z.b. Panikattacken, Überangepasstheit, Ruhelosigkeit, Flashbacks, Somatisierung, Aggression, abrupte Stimmungswechsel, Selbstverletzungen, Dissoziation, extreme Licht-und Geräuschempfindlichkeit, nächtliche Unruhen und Schlafstörungen. Als letztes teilte Frau Geiter ihre abschließenden Gedanken zum Thema Geflüchtete Kinder und Jugendliche Eine Herausforderung für die Jugendhilfe und das Bildungssystem mit. Dabei betonte sie mehrfach, dass diese sich auf alle Kinder und Jugendliche beziehen. Alle Kinder und Jugendliche wurden zeitlebens anders geprägt und dies darf auf keinen Fall vergessen werden. Die Arbeit bedarf Zeit und Geduld. Das Ziel ist, dass die Interkulturalität im Klassenzimmer und in Einrichtungen zur Normalität wird. Denn Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht ihr Leben lang anders fühlen und sehen. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist wichtig, dass Lehrer, Pädagogen, Erzieher und Sozialarbeiter ihre Aufgabe nicht unterschätzen. Denn wenn wir Kinder und Jugendliche jeden Tag sehen, können wir positives erreichen. Es ist unsere Entscheidung, was wir ihnen lehren möchten! 3. Fragerunde Student: Wie wird entschieden, in welche Klasse und auf welche Schule die Kinder und Jugendlichen gehen werden? Antwort: Es wird nach dem Alter entschieden. Dreizehnjährige kommen zum Beispiel nicht mit Zehnjährigen in eine Klasse, sondern auf weiterführende Schulen. Bei mangelnder Leistung wird die Klassenstufe wiederholt. Student: Gibt es Möglichkeiten bzw. Angebote für die Jugendlichen in ihrer Muttersprache zu reden, gerade im Hinblick auf ihre traumatischen Erlebnisse?

5 Antwort: Ja, es gibt zum Beispiel Einrichtungen mit Fachkräften, Psychologen, welche die Muttersprache beherrschen und Dolmetscher. Student: Muss ich mich an die Schweigepflicht halten, wenn ein Jugendlicher nur Probleme in der Klasse macht? An wen kann ich mich wenden? Antwort: Die Schweigepflicht wird ausgehebelt sobald eine Gefährdung für sich selbst oder andere besteht. Andere Institutionen können zur Hilfe gezogen werden oder das Problem kann zunächst anonym mithilfe der speziellen Rufnummer des Jugendamtes besprochen werden. Student: Regelschulen müssen die Flüchtlingskinder annehmen. Gab es auf Grund dessen einen großen Schwung mit dem die Schulen überfordert waren oder kamen die Jugendlichen peux à peux an die Schulen? Antwort: Es gab letztes Jahr im Zeitraum Januar bis März einen großen Schwung und manche Schulen waren überfordert. Dies war gerade bei den Schulen, die sich nicht oder nur kaum auf die Situation vorbereitet hatten der Fall. Mittlerweile ist es besser geworden, aber es herrscht immer noch ein Ungleichgewicht. Student: Dürfen allein reisende Minderjährige, z.b. aus Afghanistan, für immer bleiben? Antwort: Bei der Anhörung sind Vormund und Dolmetscher dabei, um den Prozess zu vereinfachen. Jedoch kommt es allein auf den Entscheider an und die Entscheidungen sind oft nicht nachvollziehbar. Student: Wie genau verläuft das Verfahren zur Altersbestimmung? Antwort: Häufig kontrolliert die Bundespolizei die Züge am Hauptbahnhof nach Passagieren ohne Fahrschein. Stellt sich heraus, dass diese keinerlei Deutschkenntnisse besitzen, werden sie dem Jugendamt übergeben. Dann beginnt die ungefähre Alterseinschätzung durch erste Gespräche und gezielt gestellte Fragen. Im Zweifel wird immer zur Minderjährigkeit plädiert. Später wird ein Fragebogen über 3 ½ Seiten beantwortet, indem überprüft wird, ob vorherige Antworten übereinstimmen. Die gestellten Fragen sind bei jedem Kind und Jugendlichen dieselben und thematisieren Familie, Fluchtgrund, Schule und Freizeit. Mit Hilfe von zwei Fachkräften erfolgt nun die Alterseinschätzung. Fr. Lütjen: Viele haben ja keine Pässe. Wird in dem Fall das Heimatland kontaktiert? Antwort: Erstmal werden die vorhandenen Daten an das Landesjugendamt weitergegeben und die Fingerabdrücke genommen, um zu überprüfen, wo die Minderjährigen vorher schon gewesen sind und ob der richtige Name angegeben wurde. Häufig wird der Pass bewusst nicht mitgenommen aus Angst vor Verlust. In Eritrea erhält man seinen Pass erst ab dem achtzehnten Lebensjahr. In einigen Fällen wird der Pass als Foto von Verwandten geschickt. Jedoch sind viele am geboren. Durch gezielte Fragen (welche Jahreszeit, bestimmte Frucht) kann das Geburtsdatum präzisiert werden. Der Pass kann beim Konsulat des Heimatlandes beantragt werden. Student: Was passiert, wenn die Identität nicht festgestellt werden kann? Gelten dann die Angaben der Flüchtlinge als ihre Identität?

6 Antwort: Ja, in diesem Fall gelten die Angaben der Flüchtlinge und die zusammen erarbeiteten Daten als ihre Identität und werden dementsprechend im Pass eingetragen. Student: Wie ist die Situation von Kindern und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen? Antwort: Kommt auf die Einrichtung an, teilweise ist der Zustand ok, teilweise auch nicht. Familien werden aber immer zuerst verlegt. Student: Was sind die Gründe dafür, dass so viele minderjährige Flüchtlinge ohne Familie kommen? Warum entscheiden sich die Familien gegen eine Flucht nach Deutschland? Antwort: Sie haben nicht genügend Geld, die Älteren würden die Tortur nicht überstehen und Minderjährige können bis zum Erreichen des achtzehnten Lebensjahres ihre Familie nach Deutschland holen. Dies geschieht jedoch selten, da die Reisekosten selbst übernommen werden müssen. Student: Inwiefern haben die jungen Männer Schwierigkeiten auf Grund ihrer Kultur, Sie als Frau in dieser Position zu akzeptieren? Antwort: Eigentlich herrscht immer eine Akzeptanz und Toleranz, es gibt nur manchmal Aussagen, die aber auch Deutsche äußern. Student: Welche Erwartungen haben die Jugendlichen, wenn sie nach Deutschland kommen? Antwort: Je nachdem wie die Eltern mit dem Minderjährigen kommunizieren, können sie sich auf ihre eigene Person konzentrieren oder sie haben den Druck Geld zu verdienen, um ihre Eltern nachzuholen bzw. ihnen Geld zu schicken. Student: Wird Deutschland in den betroffenen Ländern als neue Welt angepriesen? Antwort: Ja, am Anfang war das so, Deutschland, Norwegen und Schweden waren besonders beliebt. Mittlerweile gilt Deutschland aber bei vielen als überfüllt. Student: Was tun Sie, um den traumatisierten Flüchtlingskindern die Situation so angenehm wie möglich zu machen? Die Sprache wird nicht verstanden, alles ist neu, die Kinder haben schlimme Dinge erlebt. Was ist der "erste Schritt", um den Kindern einen Zugang zur neuen Situation zu verschaffen? Antwort: Bevor man weiß ob das Kind traumatisiert ist, wird versucht den Jugendlichen ein Gefühl von Sicherheit zu geben und sie über die Situation aufzuklären. Hierbei werden wir von Dolmetschern unterstützt. Einige Jugendliche beherrschen auch Englisch, Französisch oder Spanisch, je nach dem woher sie kommen, und so kann vieles auch ohne Dolmetscher geklärt werden. Die erste Frage, die Frau Geiter jedem stellt, ist ob er/sie Hunger habe. Viele fangen daraufhin an zu weinen, da es sich in ihrem Land nicht gehört nach Essen zu fragen. Damit die Jugendlichen nicht das Gefühl haben, dass sie das Essen erbettelt haben, wird gemeinsam gegessen. Mit dieser Frage wollen die Sozialarbeiter Vertrauen schaffen und sicher gehen, dass es den Minderjährigen gut geht. Wenn nach einiger Zeit tiefgreifende Probleme festgestellt werden, wird professionelle Hilfe eingeschaltet.

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