GEMEINDEVERSAMMLUNG VON SAANEN

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1 Protokoll der ausserordentlichen 1/14 GEMEINDEVERSAMMLUNG VON SAANEN Freitag, 28. März 2014, um 20:00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Toni von Grünigen, Präsident der Gemeindeversammlung Armando Chissalé, Verwaltungsdirektor Herren Jost Huber und Simon Reichenbach anwesende Stimmberechtigte: 179 oder 4.26 % (42 = 1 %) Der Vorsitzende der Gemeindeversammlung, Toni von Grünigen, begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und eröffnet die erste Gemeindeversammlung des Jahres GESCHÄFTE: 1. Baureglement, Anhang 5, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A 55/I, Fernheizzentrale/ Feuerwehrmagazin, Schönried Änderung Baureglement 2. Verbreiterung Moosfangbrücke, Grund Genehmigung Bauprojekt und Gesamtkredit 3. Neuanschaffung Gemeindefahrzeug für Unterhalt Saanendorf: Kredit Fr Ergriffenes, fakultatives Finanzreferendum, Genehmigung Investitionskredit 4. Ehrenbürgerrecht von Saanen: Erteilung Erteilung des Ehrenbürgerrechts von Saanen an: Frau Julie Elizabeth Andrews, von England 5. Spartenrechnung Bergbahnen Destination Gstaad AG Erheblich erklärter von Herrn Ernst B. Frautschi, Abschreibung 6. Verschiedenes Die Geschäftsprüfungskommission hat die Geschäfte geprüft und ist in ihrem Bericht vom 23. März 2014 zum Schluss gelangt, dass diese vorbehaltlos den Stimmberechtigten zum Entscheid vorgelegt werden können. Die im Anzeiger von Saanen veröffentlichte Traktandenliste und die Erläuterungen sind Bestandteile des Protokolls. Dieses kann in der Verwaltungsdirektion jederzeit eingesehen werden. VERHANDLUNGEN 1. Baureglement, Anhang 5, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A 55/I, Fernheizzentrale / Feuerwehrmagazin, Schönried Änderung Baureglement Die unterirdische Zentrale der Fernwärme Schönried (vormals FEWAGSA AG) bei der Zim- Seite 1 von 7 / Freitag, 28. März 2014

2 merei Frautschi wurde im Jahre 1988 in Betrieb genommen. An der Fernwärmeversorgung sind zurzeit 50 Gebäude mit einer Heizleistung von kw angeschlossen, welche pro Jahr ca kwh Wärme benötigen. Ungefähr Liter Heizöl werden substituiert. Die Wärme wird mittels Holzschnitzeln erzeugt. Im Jahre 1988 wurde mit der Firma Frautschi Immobilien AG, Schönried, ein Baurechtsvertrag abgeschlossen, welcher 2018 ausläuft. Im Jahre 2007 wurden Gespräche bezüglich Erweiterung der Zentrale geführt. Es zeigte sich, dass eine Erweiterung am bestehenden Standort nicht möglich ist. Im Endausbau könnten ca. 75 Gebäude mit einer Heizleistung von kw versorgt werden. Diese werden im Jahr ca. 9 bis 10 Millionen kwh Wärme benötigen; allerdings nur unter der Voraussetzung, dass eine neue Heizzentrale gebaut werden kann. Andernfalls muss die bestehende Fernwärmeversorgung voraussichtlich stillgelegt werden. Bereits im Jahre 2007 teilte die Feuerwehr dem Gemeinderat mit, dass Feuerwehrleute aus dem Löschzug Saanenmöser / Schönried seit Jahren auf eine Überbauung warten, in welcher ein neues Feuerwehrmagazin integriert werden könnte, so dass das Magazin an der Hubelstraße 2a aufgehoben werden kann. Dieses sei problematisch, weil es zu niedrig, zu eng und zu klein sowie die Zufahrtsrampe zu steil ist. Das Anliegen der Feuerwehr wurde raumplanerisch aufgenommen und die Zonen für öffentliche Nutzung (ZöN) A 51, A 54 und A 55/I mit der Zweckbestimmung Feuerwehrmagazin ergänzt. Im Jahre 2010 prüfte eine Arbeitsgruppe verschiedene Standorte für den Bau der neuen Zentrale. Die neue Zentrale wird die Genossenschaft Elektra Baselland (EBL), Liestal, bauen, betreiben und unterhalten, und spätestens 2018, voraussichtlich aber früher, in Betrieb nehmen. Der Gemeinderat beschloss am ebenfalls das Feuerwehrmagazin Schönried einzubeziehen und eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Sieben mögliche Standorte wurden geprüft und entsprechende Anfragen durchgeführt. Die Grundstücke der privaten Eigentümer sind jedoch entweder nicht verfügbar oder aus planungsrechtlichen Gründen (Erschließung, Landwirtschaftszone) nicht geeignet. Die Arbeitsgruppe konzentrierte die Abklärungen darum auf die beiden gut erschlossenen Gemeindegrundstücke ZöN A51 (unterhalb Talstation Bergbahn Rellerli) und ZöN A 55/I (Gassegüetli). Die Arbeitsgruppe bevorzugt aus folgenden Gründen die Parzelle Gassegüetli : Optimale Parzellengröße für das Vorhaben, kein Erweiterungspotenzial für Schaffung von Wohnraum (im Gegensatz zur Parzelle Bettlersmatte ), niedrigere Kaminhöhe und geringere Einsehbarkeit. Der Gemeinderat genehmigte am den Standort Gassegüetli für den Bau der neuen Fernwärmezentrale mit Feuerwehrmagazin in Schönried. EBL / Gemeinde beauftragten das Büro Jaggi & Partner AG, Gstaad, auf der Gemeindeparzelle GBB Nr an der Hubelstraße in Schönried eine Neubaute (Fernheizzentrale / Feuerwehrmagazin mit Lagerräumen im Obergeschoß) zu planen. Hierzu ist eine Anpassung des Baureglementes nötig. Der Gemeinderat hat der nötigen Anpassung im geringfügigen Verfahren am zugestimmt. Baugesuch und Änderung des Baureglementes lagen vom bis öffentlich auf. Gegen das Baugesuch wurden 18 Einsprachen eingereicht. Das Baugesuch wurde in der Zwischenzeit zurückgezogen und mit Verfügung des Regierungsstatthalters vom abgeschrieben. Gegen die Änderung des Baureglements wurden sechs Einsprachen eingereicht. Sie rügen insbesondere auch das geringfügige Verfahren. In der Folge fanden diverse Besprechungen mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) statt, welches am schließlich mitteilte, dass die Änderung im ordentlichen Verfahren durchzuführen sei. Das AGR hat das Geschäft anschließend positiv vorgeprüft und der Gemeinderat hat am beschlossen, die Änderung des Baureglements, Anhang 5, Zone für öffentliche Nutzung A 55/I (GBB 6603), vom bis zur Auflage und Mitwirkung öffentlich aufzulegen. Innerhalb der Auflagefrist wurden sechs Einsprachen eingereicht. Die Einspracheverhandlungen wurden am durchgeführt. Die Einspre- Seite 2 von 7 / Freitag, 28. März 2014

3 cher rügen diverse Punkte und insbesondere auch den Standort für die Heizzentrale. Diesbezüglich wird der Gemeinderat die Versammlung ausführlich orientieren. Alle Einsprachen blieben aufrechterhalten. Feuerwehrmagazin und Heizzentrale sind wichtig und liegen im öffentlichen Interesse. Der Gemeinderat beabsichtigt deshalb dem AGR die Einsprachen zur Ablehnung zu beantragen. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung zur Änderung des Baureglements, Anhang 5, Zone für öffentliche Nutzung A 55/I. Die Stimmberechtigten heissen diskussionslos mit grossem Mehr gegen 2 Nein-Stimmen die Änderung des Baureglements, Anhang 5, Zone für öffentliche Nutzung A55/I, gut. 2. Verbreiterung Moosfangbrücke, Grund Genehmigung Bauprojekt und Gesamtkredit Die Moosfangbrücke genügt den technischen Anforderungen an die Erschließung der Wohnund Gewerbezone Grund nicht mehr. Die schmale Brücke ist insbesondere für den Lastwagenverkehr ein Nadelöhr und stellt auch für den Verkehr auf der Kantonsstraße eine Gefahrenstelle dar. Die Situation für den Langsamverkehr (Schul- und Wanderweg) ist ebenfalls nicht befriedigend. Mit einer Verbreiterung um 4,0 m können jetzige und zukünftige Ansprüche an die Erschließung der Gebiete Meielsgrund, Boden und Grund und an dieses wichtige Brückenbauwerk erfüllt werden. Das vorliegende Bauprojekt trägt den Erfordernissen aller Benutzer Rechnung. Die Auflagen der kantonalen Amtsstellen (z. B. Hochwasserschutz, Fischerei, Naturförderung) sind in der Planung berücksichtigt. Die betroffenen Grundeigentümer sind mit dem Projekt einverstanden. Technische Daten: Verbreiterung erfolgt flussaufwärts in Richtung Gsteig Breite der neuen Fahrbahn ca. 8,10 m Vorteile und Nutzen: markante Verbesserung der Platzverhältnisse, damit können Lastwagen ohne Ausholen auf die Gegenfahrbahn von der Kantonsstraße aus abbiegen das Kreuzen zweier Personenwagen ist auf der Brücke möglich farbliche Markierung eines Trottoirs Die Ausführung ist für den Sommer 2014 vorgesehen, vorbehältlich der Erteilung der Baubewilligung. Der Gesamtkredit beträgt Fr. 398' Dieser Betrag enthält sämtliche Bau- und Planungskosten sowie Drittkosten, z. B. für den Landerwerb. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Bauprojektes und des Gesamtkredits von Fr. 398' Nach der Beantwortung von Fragen aus dem Plenum genehmigen die Stimmberechtigten einstimmig das Bauprojekt und den Gesamtkredit von Fr Seite 3 von 7 / Freitag, 28. März 2014

4 3. Neuanschaffung Gemeindefahrzeug für Unterhalt Saanendorf: Kredit Fr Ergriffenes, fakultatives Finanzreferendum, Genehmigung Investitionskredit Mit der Umgestaltung des Saanendorfes wird für den Unterhalt ein neues Fahrzeug benötigt, welches sowohl für den Winterdienst als auch für die Unterhaltsarbeiten im Sommer verwendet werden kann. Die bisher verwendeten Schneeräumungsfahrzeuge sind zu gross, zu schwer und zu wenig wendig. Das im Gstaad verwendete Fahrzeug ist ausgelastet und kann nicht zeitgleich im Saanendorf eingesetzt werden. Um alle anfallenden Arbeiten effizient ausführen zu können, müssen die folgenden Zusatzgeräte ebenfalls beschafft werden: Schneepflug, Splitterstreuer, Schwemmanlage (zum Waschen der Straße) und Kehraufbau (Wischgutbehälter). Der Kreditbeschluss des Gemeinderates zur Anschaffung des Fahrzeugs unterlag dem fakultativen Referendum. Das Referendum wurde ergriffen, somit erfolgt die stellung an die Versammlung. Der Werkhof hat zwei Fahrzeuge getestet, einen Holder M480 von der Firma Küenzi, Adelboden, sowie einen Multicar Tremo von der Firma Hako Schweiz AG, Sursee. Das Modell Multicar Tremo hat sich beim Test als besser geeignet erwiesen. Der Werkhof verfügt bereits über ein Tremo-Fahrzeug. Dieses Fahrzeug hat sich als sehr zuverlässig erwiesen. Die bereits vorhandenen Zusatzgeräte und Ersatzteile sind kompatibel mit einer Neuanschaffung desselben Typs. Als Reaktion auf die Ergreifung des Referendums hat der Gemeinderat beschlossen, die Beschaffung des Gemeindefahrzeuges öffentlich auszuschreiben. Um den einheimischen Gewerbebetrieben eine Teilnahme an der Submission zu ermöglichen, wird kein bestimmter Fahrzeugtyp vorgegeben. Jedoch müssen die Grundanforderungen des Werkhofs an das Fahrzeug eingehalten werden. Der zu beschaffende Fahrzeugtyp ist deshalb z. Z. noch nicht bekannt. Der Gesamtkredit beträgt Fr. 290' Dieser Betrag enthält die Lieferung des Fahrzeugs mit sämtlichen Zusatzgeräten und Aufbauten. Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung des Investitionskredits von Fr. 290' Nach einer ausführlichen Stellungnahme des Vertreters des Referendumkomitees, Herrn Fritz Würsten, genehmigen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit grossem Mehr gegen 2 Nein-Stimmen den Investitionskredit von Fr Ehrenbürgerrecht von Saanen: Erteilung Erteilung des Ehrenbürgerrechts von Saanen an: Frau Julie Elizabeth Andrews, von England Frau Julie Elizabeth Andrews erfüllt die Voraussetzungen nach Ehrenbürgerreglement in den Bereichen Gesellschaft und Tourismus. In den 1970er Jahren spendete Julie Andrews Gstaad die Weihnachtsbeleuchtung. Eine Investition, welche damals die Mittel des Verkehrsvereins bei weitem überfordert hätte. Während 12 Jahren bezahlte sie auch den Unterhalt, die Arbeit der Dekorationsgruppe, sowie die Stromrechnung für die Beleuchtung. Heute zieren die "Julie-Lämpli", wie sie in Gstaad genannt werden, unzählige Häuser im ganzen Saanenland. Ein Zeichen, dass dieser Häuserschmuck noch heute gefällt. Julie Andrews hatte stets eine enge Beziehung zu Gstaad. In den 1970er Jahren lebte Julie Andrews während sieben Jahren fest in Gstaad. Während einiger Jahre überreichte Julie Andrews anlässlich des Tennisturniers den Siegerpokal. Seite 4 von 7 / Freitag, 28. März 2014

5 Dank ihrem großen Bekanntenkreis in der Filmbranche brachte Julie Andrews Weltstars nach Gstaad: Audrey Hepburn, bekannt aus dem Film "Breakfast at Tiffanys". Während der Dreharbeiten zum Film Pink Panther von Blake Edwards verliebte sich der Starkomiker Peter Sellers in das Dorf Gstaad und kaufte kurzentschlossen ein Chalet. Bis zu seinem frühen Tod war er sehr oft hier zu Gast. Blake Edwards sel., Ehemann von Julie Andrews, Regisseur und Produzent unzähliger weltberühmter Filme, war über Jahrzehnte einer der erfolgreichsten Filmemacher der Welt. In den 1970er sowie 1980er Jahren drehte er zwei Filme in Gstaad. Es waren dies: o Pink Panther", Teil 2 von insgesamt 5. o The tamarind Seed". In der Hauptrolle spielte Julie Andrews und der damalige Weltstar Omar Sharif ("Dr. Shiwago"). In der Folge weilte auch Omar oft ferienhalber in Gstaad und war gerngesehener Gast am Menuhinfestival. o Das Drehbuch für einen weiteren Großerfolg "Victor-Victoria" als Film und später als Broadway-Musical hat Blake Edwards in Gstaad geschrieben. Dafür weilte er monatelang im Gstaader Chalet. Er behauptete stets, dass er in Gstaad die besten Ideen hätte. Von 1995 bis 1998 gründete und unterstützte das Ehepaar Edwards-Andrews das Filmmusikfestival "Cinemusic", welches sie in Gstaad inszenierten und Dank ihrer persönlichen Beziehungen erfolgreiche Weltstars aus dem Showbusiness nach Gstaad brachten. Es waren dies Künstler wie Liza Minelli, Musiker Quincy Jones (Rolling Stones Produzent), die Komponisten Michel Legrand und Henry Mancini, Roman Polanski, Sänger Zucchero, Entertainerin Caterina Valente und Claude Nobs vom Montreux-Jazz-Festival. All diese außergewöhnlichen Leistungen für Gstaad und das Saanenland haben mitgeholfen, den Namen unserer Destination in der ganzen Welt bekannt zu machen. Sie verdienen besonderen Dank und Anerkennung! Wenn immer Julie Andrews angefragt wurde, etwas für Gstaad zu machen, sagte sie immer ja. Sie pflegt zu sagen, sie wolle dem Ort, der ihr Heimat bedeutet, etwas zurückgeben. Sie prägte auch den Begriff: Gstaad, das letzte Paradies in einer verrückten Welt. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, Frau Julie Andrews das Saaner Ehrenbürgerrecht zuzusprechen. Nach Richtigstellung zweier Aussagen von Gemeindepräsident Aldo Kropf durch Herrn Fritz Würsten, spricht die Versammlung Frau Julie Andrews das Ehrenbürgerrecht der Gemeinde Saanen zu. 5. Spartenrechnung Bergbahnen Destination Gstaad AG Erheblich erklärter von Herrn Ernst B. Frautschi, Abschreibung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung die mündlich erfolgte Information des Gemeindepräsidenten Aldo Kropf zur Kenntnis zu nehmen und den erheblich erklärten von Herrn Ernst B. Frautschi abzuschreiben. Nach einer kurzen Debatte lehnt die Versammlung die Abschreibung des erheblich erklärten s von Herrn Ernst B. Frautschi mit 45 Ja- gegen 83 Neinstimmen ab. Seite 5 von 7 / Freitag, 28. März 2014

6 6. Verschiedenes Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR). Herr Rolf Schwenter beantragt, den folgenden als erheblich zu erklären. Der Gemeinderat von Saanen hat aufzuzeigen: - wie er an der nächsten Generalversammlung der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) die Interessen des Gemeindebürgers vertreten will. - welche Garantien und Bürgschaften die Gemeinde für Verpflichtungen der BDG abgegeben hat. - wie die Gemeinde Saanen die Zahlungsbereitschaft der BDG für die nahe Zukunft sicherstellen will. Hierzu ist rechtzeitig vor der GV der BDG, an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2014, zu informieren. Nach kurzer Diskussion heissen die Stimmberechtigten mit grossem Mehr gegen 2 Nein- Stimmen den von Herrn Rolf Schwenter gut. Herr Ernst B. Frautschi beantragt, den folgenden als erheblich zu erklären: Dem Bürger ist vorbehaltlos in folgende Vertragswerke Einsicht zu gewähren: Projekt Konzentration der BDG vom Herbst 2008 inklusive Anpassungen und Modifikationen bis und mit ; Anstellungsvertrag des CEO BDG inklusive Anpassungen und Modifikationen bis und mit ; Über die geleisteten Überstunden des CEO BDG bis und mit (bis August 2013 waren es deren 7000 Stunden binnen 7 Jahre); Über den Vorvertrag zur Anschaffung der neuen Saanerslochbahn als Ersatz 1:1. Die Auskunft erfolgt lückenlos und ohne faule Tricks per ! Die Dokumente müssen zum Download bereitgestellt werden. Nach ausführlicher Diskussion lässt der Vorsitzende, Toni von Grünigen, mangels Geschäftskompetenz der Gemeindeversammlung nicht abstimmen. Darauf modifiziert Herr Ernst B. Frautschi seinen wie folgt: Dem Bürger ist vorbehaltlos in folgendes Vertragswerk Einsicht zu gewähren: Projekt Konzentration der BDG vom Herbst 2008 inklusive Anpassungen und Modifikationen bis und mit Seite 6 von 7 / Freitag, 28. März 2014

7 Der modifizierte wird mit 64 Ja- gegen 18 Nein-Stimmen gutgeheissen. Das abgelesene protokoll wird einstimmig genehmigt. Schluss der Versammlung: Uhr. GEMEINDEVERSAMMLUNG VON SAANEN Der Präsident Der Verwaltungsdirektor Toni von Grünigen Armando Chissalé Seite 7 von 7 / Freitag, 28. März 2014

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