Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht"

Transkript

1 Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht von Lothar Pues, Dr. Walter Scheerbarth 3. Auflage Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Pues / Scheerbarth schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Vereinsrecht, Stiftungsrecht Verlag C.H. Beck München 2008 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN

2 Revision sverzeichnis Abkürzungsverzeichnis.. XV Literaturverzeichnis zum zivilrechtlichen Teil... XIX Literaturverzeichnis zum steuerrechtlichen Teil... XXIII Teil 1. Die gemeinnützige Stiftung im Zivilrecht 1. Einführung... 1 I. Definition... 1 II. Abgrenzung... 1 III. Rechtsquellen... 2 IV. Arten von Stiftungen Abgrenzung zwischen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Stiftung Öffentliche Stiftung (gemeinnützig) Private Stiftung (privatnützig) Unternehmensbezogene Stiftung Selbstständige und unselbstständige Stiftung irchliche Stiftung ommunale Stiftung Bürgerstiftung... 9 V. Motivation und reis möglicher Stifter VI. Reform des Stiftungsrechts Die selbstständige gemeinnützige Stiftung I. Wesen jeder Stiftung II. Anwendbares Recht 13 III. Entstehung der selbstständigen Stiftung Das Stiftungsgeschäft a) Der Stifter b) Form c) Besonderheiten beim Stiftungsgeschäft unter Lebenden d) Besonderheiten beim Stiftungsgeschäft von Todes wegen e) Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche des Stiftungsgeschäfts a) Stiftungsakt b) Vermögenswidmung c) Satzung Widerruf/Anfechtung/Änderung des Stiftungsgeschäfts a) Stiftungsgeschäft unter Lebenden b) Stiftungsgeschäft von Todes wegen Anerkennung der Stiftung a) Rechtsnatur b) Verfahren c) Rechtslage zwischen Antragstellung und Anerkennung d) Wirksamwerden der Anerkennung IX

3 3. Wesentliche e der Satzung einer selbstständigen Stiftung 31 I. Name und Sitz II. Stiftungszweck Zulässige Zwecke Private und öffentliche Zwecke Nachträgliche Zweckänderung a) Hoheitliche Zweckänderung b) Zweckänderung durch Organbeschluss III. Stiftungsorganisation Der Vorstand a) Der Vorstand als Willensorgan b) Aufgaben und Vertretungsmacht des Vorstandes c) Mitglieder und Zusammensetzung des Vorstandes Das uratorium als Aufsichtsgremium Der Beirat als beratendes Gremium Besonderheiten bei Bürgerstiftungen: die Stifterversammlung Besondere Vertreter und Einschaltung Dritter Berufung und Abberufung der Organmitglieder a) Sonderrolle des Stifters b) Amtsperioden und Neubesetzung c) Abberufung aus wichtigem Grunde d) Amtsniederlegung Verfahrensregeln in Satzung und Geschäftsordnung der Organe Vergütung der Organmitglieder Haftung a) Haftung der Stiftung b) Persönliche Haftung der Organmitglieder IV. Stiftungsvermögen Grundstockvermögen Zustiftungen Erträge und Rücklagen Vermögensbewirtschaftung a) Bewirtschaftungsplanung b) Balance zwischen Sicherheit und Ertrag c) Gegebenenfalls Unterstützung durch Dritte V. Stellung der Destinatäre VI. Regelungen zu Satzungsänderung und Auflösung Satzungsänderung Auflösung Stiftungsaufsicht I. Einleitung II. Charakter aufsichtsbehördlicher Maßnahmen III. Aufsichtsbehörde IV. Mittel der Stiftungsaufsicht Begriff der Aufsichtsmittel Wirtschafts- und Finanzaufsicht a) Informationsrechte b) Haushaltspläne, periodische Tätigkeitsberichte und Rechnungslegung c) Prüfungsrechte Vollstreckung a) Beanstandung, Anordnung, Aufhebung und Ersatzvornahme X

4 b) Abberufung und (Not-)Bestellung von Organmitgliedern und Beauftragten c) Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Anzeigen- und Genehmigungsvorbehalte Weitere Befugnisse der Aufsichtsbehörde Auflösung der selbstständigen Stiftung I. Eigeninitiierte Auflösung Auflösungsgründe Ablauf der Auflösung Durchführung Liquidation Vermögensanfall Rechtsschutz II. Fremdinitiierte Aufhebung III. Sonderfälle der Stiftungsauflösung Unselbstständige Stiftungen I. Merkmale der unselbstständigen Stiftung II. Entstehung zu Lebzeiten des Stifters Treuhandverträge Schenkung unter Auflage III. Entstehen der unselbstständigen Stiftung von Todes wegen IV. Vorteile der unselbstständigen Stiftung V. Besonderheiten der Vermögenszuordnung bei unselbstständigen Stiftungen onsequenzen der Vermögenszuordnung bei Treuhandvertrag onsequenzen der Vermögenszuordnung bei Schenkung unter Auflage Unterstiftung und Eigenstiftung VI. Die Satzung der unselbstständigen Stiftung Name/Sitz/Stiftungszweck Stiftungsorgane Vermögensverwaltung Satzungsänderung VII. Auflösung der unselbstständigen Stiftung Auflösung im Falle eines Treuhandvertrages a) Widerruf, ündigung und einvernehmliche Aufhebung der Stiftung b) Auflösende Bedingung/Zweckerfüllung c) Vermögensverlust/Erlöschen des Trägers Auflösung im Falle der Schenkung unter Auflage a) Widerrufsvorbehalt b) Gesetzliche Rückforderungsansprüche Besonderheiten der Landesstiftungsgesetze I. Baden-Württemberg II. Bayern III. Berlin IV. Brandenburg V. Bremen VI. Hamburg VII. Hessen XI

5 VIII. Mecklenburg-Vorpommern IX. Niedersachsen X. Nordrhein-Westfalen XI. Rheinland Pfalz XII. Saarland XIII. Sachsen XIV. Sachsen-Anhalt XV. Schleswig-Holstein. 108 XVI. Thüringen XII Teil 2. Besteuerung der gemeinnützigen Stiftung 8. Einführung Steuervergünstigungen im Überblick Allgemeines I. 52 AO: Gemeinnützigkeit Gemeinnützige Zwecke im Sinne des 52 Abs. 2 Nr. 1 AO Gemeinnützige Zwecke im Sinne des 52 Abs. 2 Nr. 2 AO Gemeinnützige Zwecke im Sinne des 52 Abs. 2 Nr. 3 AO Gemeinnützige Zwecke im Sinne des 52 Abs. 2 Nr. 4 AO II. 53 AO: Mildtätige Zwecke Persönliche Hilfsbedürftigkeit Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit III. irchliche Zwecke Selbstlosigkeit ( 55 AO) I. Mittelverwendung ( 55 Abs. 1 Nr. 1 AO) II. Rückzahlung von apitalanteilen und Sacheinlagen ( 55 Abs. 1 Nr. 2 AO) III. Begünstigungsverbot ( 55 Abs. 1 Nr. 3 AO) IV. Vermögensbindung ( 55 Abs. 1 Nr. 4 AO). 138 V. Zeitnahe Mittelverwendung ( 55 Abs. 1 Nr. 5 AO) Ausschließlichkeit ( 56 AO) Unmittelbarkeit ( 57 AO) Steuerlich unschädliche Betätigungen ( 58 AO) I. Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke ( 58 Nr. 1 AO) II. Zuwendungen an andere örperschaften ( 58 Nr. 2 AO) III. Überlassung von Arbeitskräften ( 58 Nr. 3 AO) IV. Überlassung von Räumen ( 58 Nr. 4 AO). 147 V. Versorgung des Stifters und Angehöriger ( 58 Nr. 5 AO) VI. Gebundene Rücklagen ( 58 Nr. 6 AO) VII. Weitere Rücklagen ( 58 Nr. 7 AO) VIII. Gesellige Zusammenkünfte ( 58 Nr. 8 AO) IX. Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen ( 58 Nr. 10 AO) X. Zuwendungen von Todes wegen ( 58 Nr. 11 AO) XI. Ansparrücklage ( 58 Nr. 12 AO) XII. Voraussetzung der Steuervergünstigung ( 59 AO) XIII. Satzungsmäßige Vermögensbindung ( 61 AO) XIV. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung ( 63 AO)

6 15. Die steuerlichen Sphären der gemeinnützigen Stiftung I. Grundsätzliches II. Ideeller Bereich III. Vermögensverwaltung IV. Zweckbetrieb V. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ( 64 AO) Voraussetzung der Steuerbegünstigung Anerkennungsverfahren in der Praxis Die steuerbegünstigte Stiftung nach den einzelnen Steuergesetzen I. Die Stiftung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht II. Besonderheiten bei der Familienstiftung III. örperschaftsteuer IV. apitalertragsteuer V. Gewerbesteuer VI. Umsatzsteuer Die leinunternehmerregelung Die Vorsteuerpauschalierung VII. Grunderwerbsteuerrecht Teil 3. Spendenrecht 19. Allgemeines Im Einzelnen I. Steuerbegünstigte Zwecke II. Gemeinnützigkeit III. Die Großspendenregelung IV. Steuerliche Absetzbarkeit Anhang I. Stiftungsgesetze der Länder Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg vom 4. Oktober 1977 (GBl. S. 408) Bayerisches Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2001 (GVBl S. 10) Berliner Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2003 (GVBl. S. 293) Stiftungsgesetz für das Land Brandenburg vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 150) Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG) vom 7. März 1989 (GBl. S. 163) Hamburgisches Stiftungsgesetz vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 521, ber S. 202) Hessisches Stiftungsgesetz vom 4. April 1966 (GVBl. I S. 77) Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 7. Juni 2006 (GVOBl. S. 366) Niedersächsisches Stiftungsgesetz vom 24. Juli 1968 (GVBl. S. 119) 241 XIII

7 10. Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV.NRW. S. 52) Stiftungsgesetz Rheinland Pfalz vom 19. Juli 2004 (GVBl. S. 385) Saarländisches Stiftungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (Amtsbl. S. 1825) Sächsisches Stiftungsgesetz vom 7. August 2007 (GVBl. S. 386) Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1997 (GVBl. S. 144) Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz) Schleswig Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2000 (GVOBl. S. 208) Gesetz über die Bildung und Tätigkeiten von Stiftungen Stiftungsgesetz Thüringen in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Oktober 1998 (GVBl. S. 361) II. Mustersatzung einer gemeinnützigen selbstständigen Stiftung Sachregister

Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht von Lothar Pues Dipl.-Kaufmann, Steuerberater in Essen und Walter Scheerbarth Dr. iur., Rechtsanwalt in Düsseldorf 3. Auflage Verlag C. H. Beck München

Mehr

Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Gemeinnützige Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht von Lothar Pues Dipl.-Kaufmann, Steuerberater in Essen und Dr. Walter Scheerbarth Rechtsanwalt in Düsseldorf 2. Auflage Verlag C. H. Beck München 2004

Mehr

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht Ein Praxisleitfaden von Jürgen E. Milatz Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Tom Kemcke Rechtsanwalt und Steuerberater in Hamburg und Dr. Robert Schütz Rechtsanwalt

Mehr

LESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer

LESEPROBE. Stiftungen. Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts. Praktikerwissen kompakt. Dr. Daniel J. Fischer Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel J. Fischer Praktikerwissen kompakt 6. Auflage 2015 Stiftungen Stiftungszivilrecht Grundzüge des Stiftungssteuerrechts Dr. Daniel

Mehr

Stiftungen im Drei-Sektor-Modell

Stiftungen im Drei-Sektor-Modell Stiftungen im Drei-Sektor-Modell 1 Neu errichtete rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts 1990 bis 2009 1300 1200 1.134 1100 1.020 1000 900 800 700 600 500 400 300 200 181 290 201 325 323 385 411

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 34., neu bearbeitete Auflage Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz:

Mehr

Stiftungsgründung, Erben und Vererben

Stiftungsgründung, Erben und Vererben Stiftungsgründung, Erben und Vererben Dr. Jörg Henze, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, HENZE ENDERS & PARTNER 1 Gliederung A. Der Stiftungsbegriff B. Die Rechtsformwahl Stiftung C. Zivilrechtliche Grundlagen

Mehr

Inhaltsübersicht. 5. Kapitel: Schlussbetrachtung Zusammenfassung Ausblick 249. Anhang 251. Literaturverzeichnis 323

Inhaltsübersicht. 5. Kapitel: Schlussbetrachtung Zusammenfassung Ausblick 249. Anhang 251. Literaturverzeichnis 323 Inhaltsübersicht 1. Kapitel: Grundlagen der Untersuchung; Geschichte und Entwicklungen 15 1 Einleitung 15 2 Die Geschichte der 20 3 Zahlen, Daten und Fakten 40 4 Der der Bürgerstiftung, Definitionsversuche

Mehr

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Gemeinnützige Vereine und Stiftungen Erfolgreich gründen und Führen von Dr. Michael Sommer Dr. Ralf Stefan Werz Dr. Benjamin Leuchten I.Auflage, 2013 C.H.BECK o f rztf JvT.ltyV Inhalt l&tes 1. Kapitel

Mehr

Bürgerstiftungen in Deutschland

Bürgerstiftungen in Deutschland Bochumer Studien zum Stiftungswesen 10 Bürgerstiftungen in Deutschland Entwicklungen, Erfahrungen und Ausblicke Bearbeitet von Matthias Klein 1. Auflage 2013. Buch. 332 S. Hardcover ISBN 978 3 631 62679

Mehr

Inhaltsübersicht Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung 2. Kapitel. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsübersicht Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung 2. Kapitel. Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XXV Teil A. Einleitung Teil B. Stiftungsprivatrecht 1. Kapitel. Vorbemerkung... 33 2. Kapitel. Bürgerliches

Mehr

Die Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung Hedda Hoffmann-Steudner Die Gründung einer Stiftung Ein Leitfaden für Stifter und Berater 2. Auflage StiftungsRatgeber, Band 1 Impressum Wegen der besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Buch nicht

Mehr

Energieeinsparverordnung: EnEV

Energieeinsparverordnung: EnEV Beck-Texte im dtv 5775 Energieeinsparverordnung: EnEV Textausgabe von Dr. Jürgen Stock, Dr. Wilhelm Söfker 1. Auflage Energieeinsparverordnung: EnEV Stock / Söfker wird vertrieben von beck-shop.de Thematische

Mehr

INHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19

INHALT Vorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 13. I.Einleitung 19 Emilio Zeininger Die deutsche Stiftung nach der Reform des Stiftungssteuerrechts durch Gesetz vom 14. Juli 2000 und ihre transnationale Offenheit anhand eines Vergleichs mit dem. Stiftungsrecht in Österreich

Mehr

Vermögensanfall bei Verein und Stiftung

Vermögensanfall bei Verein und Stiftung Bochumer Studien zum Stiftungswesen 12 Vermögensanfall bei Verein und Stiftung Zivil- und Gemeinnützigkeitsrecht Bearbeitet von Pierre Plottek 1. Auflage 2014. Buch. 210 S. Hardcover ISBN 978 3 631 65317

Mehr

Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge

Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5004 Stiftungen als Instrument der Unternehmensnachfolge Eine rechtsvergleichende und kollisionsrechtliche Betrachtung zu Deutschland und Italien

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch

Inhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen  digitalisiert durch Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel: Die Besteuerung von Sportvereinen 1 A) Allgemeines 1 B) Vereinsformen 2 I. Rechtsfähiger Verein 3 II. Nichtrechtsfähiger Verein 3 III. Regionale Untergliederungen 4 IV.

Mehr

Beck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage

Beck`sche Musterverträge 50. Gemeinnützige GmbH. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2. Auflage Beck`sche Musterverträge 50 Gemeinnützige GmbH von Thomas von Holt, Christian Koch 2. Auflage Gemeinnützige GmbH Holt / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Handbuch der Stiftung

Handbuch der Stiftung www.nwb.de Handbuch der Stiftung Zivilrecht Steuerrecht Rechnungslegung Dr. Hellmut Götz, RA FAfStR StB und Dr. Ferdinand Pach-Hanssenheimb, WP StB *nwb INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis...XVII Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...XVII 1 Ziel und Gang der Untersuchung... 1 2 Die Neuregelungen im Überblick... 3 I. Neuregelungen durch das BauROG 1998... 3 II. Neuregelungen durch das EAG Bau...

Mehr

Vereine gründen und erfolgreich führen

Vereine gründen und erfolgreich führen Beck-Rechtsberater im dtv 5231 Vereine gründen und erfolgreich führen Satzung, Versammlung, Haftung, Gemeinnützigkeit von Sieghart Ott, Christof Wörle-Himmel 12., neu bearbeitete Auflage Vereine gründen

Mehr

AWO-Saarland-Stiftung

AWO-Saarland-Stiftung Satzung der AWO-Saarland-Stiftung in Saarbrücken Präambel Anliegen der Stiftung ist es, zur Unterstützung und Förderung von sozial benachteiligten oder gefährdeten Menschen vor allem dort tätig zu werden,

Mehr

Geltungsbereich. Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im Saarland haben.

Geltungsbereich. Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts, die ihren Sitz im Saarland haben. Saarländisches Stiftungsgesetz In der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (Amtsblatt S. 1825), zuletzt geändert mit Gesetz vom 15. Februar 2006 1 Geltungsbereich Dieses Gesetz gilt für rechtsfähige

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 37., neu bearbeitete Auflage Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz:

Mehr

Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori

Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen - Engagement für Montessori Satzung der gemeinnützigen Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (1) Die Stiftung führt den Namen 1 Name, Rechtsform und Sitz Stiftung Goldene Perlen" - Engagement für Montessori (2) Sie

Mehr

Stiftungsrecht: StiftR

Stiftungsrecht: StiftR Gelbe Erläuterungsbücher Stiftungsrecht: StiftR Kommentar von Prof. Dr. Dr. Christoph Stumpf, Prof. Dr. Joachim Suerbaum, Prof. Dr. Martin Schulte, Dr. Rudolf Pauli 1. Auflage Stiftungsrecht: StiftR Stumpf

Mehr

Besteuerung im Krankenhaus

Besteuerung im Krankenhaus Ursula Augsten Ralph Bartmuß Stephan Rehbein Alexandra Sausmekat Besteuerung im Krankenhaus GABLER Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Literaturverzeichnis 11 Bearbeiterverzeichnis 13 1 Rechtliche Erscheinungsformen

Mehr

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See

51. Nachtrag. zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung. Knappschaft-Bahn-See 51. Nachtrag zur Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vom 01.10.2005 in der Fassung des 50. Satzungsnachtrages

Mehr

Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung

Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung Satzung der Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz 1. Die Stiftung führt den Namen Ingeborg und Herbert Strassheimer-Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

STIFTUNGSSATZUNG. 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford.

STIFTUNGSSATZUNG. 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford. STIFTUNGSSATZUNG 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung der Lebenshilfe Herford. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Herford.

Mehr

Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG)

Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG) Bremisches Stiftungsgesetz BremStiftG 13.100 Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG) Vom 7. März 1989 (Brem.GBl. 1989 S. 163) mit späteren Änderungen Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft

Mehr

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung

Stiftung des Deutschen Caritasverbandes. Stiftungssatzung CARITAS-STIFTUNG DEUTSCHLAND Stiftung des Deutschen Caritasverbandes Stiftungssatzung Mit Genehmigung durch das Ministerium für Kultur, Jugend und Sport Baden Württemberg (Erlaß Az.: Ki-0562.3-09/1 vom

Mehr

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz

- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz - 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit einem Organ - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern

Mehr

Beck`sche Musterverträge 47. Stiftungssatzung. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2., völlig überarbeitete und ergänzte Auflage

Beck`sche Musterverträge 47. Stiftungssatzung. von Thomas von Holt, Christian Koch. 2., völlig überarbeitete und ergänzte Auflage Beck`sche Musterverträge 47 Stiftungssatzung von Thomas von Holt, Christian Koch 2., völlig überarbeitete und ergänzte Auflage Stiftungssatzung Holt / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Mein Einbürgerungstest

Mein Einbürgerungstest Beck im dtv 50749 Mein Einbürgerungstest Mit Einführung und praktischen Zusatzinformationen von Dr. Hans Jörg Schrötter 2. Auflage Mein Einbürgerungstest Schrötter schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern

Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen nach Bundesländern Gewerbliche Unternehmensgründungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Unternehmensgründungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 52.169

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe Bearbeitet von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 41., neu bearbeitete Auflage 2016. Buch. XXXIII, 406 S. Kartoniert

Mehr

Die Stiftung als Möglichkeit der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen.

Die Stiftung als Möglichkeit der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen. Jura Michael Ibron Die Stiftung als Möglichkeit der Unternehmensnachfolge bei Familienunternehmen. Unter Berücksichtigung der handels-, zivil- und steuerrechtlichen Anforderungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten

Mehr

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG

STIFTUNG PREUSSISCHE SEEHANDLUNG Präambel Das Land Berlin, vertreten durch den Senator für Kulturelle Angelegenheiten, errichtete anlässlich der Liquidation der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) - gegründet am 14. Oktober 1772 - unter

Mehr

Satzung. der. URSULA RAHMAN Stiftung

Satzung. der. URSULA RAHMAN Stiftung Satzung der URSULA RAHMAN Stiftung Präambel Der Stifter Anisur Rahman sieht in seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung mit Sorge, dass viele junge Menschen nicht genügend auf die Berufsausbildung

Mehr

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung T30 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Stand: 9. Juli 2010 Zulassungsgegenstand: Feuerschutzabschluss"forster fuego light" T30-1-FSA "forster fuego light" / T30-1-RS-FSA "forster fuego light" T30-2-FSA

Mehr

Satzung der. "Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken" 1 Name, Sitz und Rechtsform

Satzung der. Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken 1 Name, Sitz und Rechtsform Satzung der "Stiftung Niedersächsischer Volksbanken und Raiffeisenbanken" 1 Name, Sitz und Rechtsform (1) Die von Kreditgenossenschaften, vertreten durch den Genossenschaftsverband Norddeutschland e. V.,

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN BADEN- WÜRTTEMBERG HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN SACHSEN- ANHALT THÜ RINGEN

Mehr

Patrick-Marcel Hagner. Bilanzierende Stiftungen. Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM

Patrick-Marcel Hagner. Bilanzierende Stiftungen. Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM Patrick-Marcel Hagner Bilanzierende Stiftungen Rechnungslegung im Spannungsfeld zwischen Handels-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht AVM IV VORWORT UND DANKSAGUNG INHALTSVERZEICHNIS ABKÜRZUNGS- UND SYMBOLVERZEICHNIS

Mehr

Satzung der Stiftung Lausitzer Braunkohle. Name, Rechtsform und Sitz

Satzung der Stiftung Lausitzer Braunkohle. Name, Rechtsform und Sitz Satzung der Stiftung Lausitzer Braunkohle 1 Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Lausitzer Braunkohle. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit

Mehr

Die gemeinnützige Aktiengesellschaft

Die gemeinnützige Aktiengesellschaft Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non Profit Organisation Die gemeinnützige Aktiengesellschaft von Iris Janina Weber 1. Auflage Bucerius Law School Press 2014 Verlag C.H.

Mehr

S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz

S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz 1 S A T Z U N G der Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz Name, Rechtsform und Sitz (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Sportförderung im Tanzsport Rheinland-Pfalz (2) Die Stiftung

Mehr

Stiftungen Eine dauerhafte und nachhaltige Förderung Thomas Ziolko. Gemeinschaft der Förderer von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e. V.

Stiftungen Eine dauerhafte und nachhaltige Förderung Thomas Ziolko. Gemeinschaft der Förderer von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e. V. Stiftungen Eine dauerhafte und nachhaltige Förderung Thomas Ziolko Das Besondere an einer Stiftung: Eine Stiftung ist grundsätzlich für die Ewigkeit angelegt. Das Vermögen der Stiftung darf nicht angetastet

Mehr

Die unselbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts

Die unselbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts Rainer Herzog Die unselbständige Stiftung des bürgerlichen Rechts Nomos Inhaltsverzeichnis Einführung 13 1 Grundlagen 16 A. Rechtsgrundlagen 16 B. Begriff der unselbständigen Stiftung 17 I. Der juristische

Mehr

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage

Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 3., neu bearbeitete Auflage Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 3., neu bearbeitete Auflage Gesellschaftsrecht Schäfer schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG) Vom 7. März 1989 (Brem.GBl. S. 163) geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2000 (Brem.GBl. S.

Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG) Vom 7. März 1989 (Brem.GBl. S. 163) geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2000 (Brem.GBl. S. Bremisches Stiftungsgesetz (BremStiftG) Vom 7. März 1989 (Brem.GBl. S. 163) geändert durch Gesetz vom 11. Juli 2000 (Brem.GBl. S. 303) Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)

Mehr

(1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung.

(1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung. Verfassung der Blindenbund in Hessen e.v. - Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz (1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung. (2.) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

Satzung der "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" mit dem Sitz in Leipzig

Satzung der Dr. Siegfried Krüger -Stiftung mit dem Sitz in Leipzig Satzung der "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" mit dem Sitz in Leipzig 1 Name, Rechtsform, Sitz Die Stiftung führt den Namen "Dr. Siegfried Krüger -Stiftung" und ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen

Mehr

Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen?

Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen? Siegelungspflicht bei der Prüfung von Stiftungen? I. Einführung und allgemeine Grundsätze zur Siegelungspflicht Das Recht der Stiftungen ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern ergibt sich aus den

Mehr

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern

Die Evangelische Kirche in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern Die Evangelische in Deutschland Die Gliedkirchen und ihre Lage in den Bundesländern NORDRHEIN- WESTFALEN BREMEN SCHLESWIG- HOLSTEIN HESSEN HAMBURG NIEDERSACHSEN THÜ RINGEN SACHSEN- ANHALT MECKLENBURG-

Mehr

Satzung. der. Leipziger Kinderstiftung. mit dem Sitz. in Leipzig

Satzung. der. Leipziger Kinderstiftung. mit dem Sitz. in Leipzig Satzung der Leipziger Kinderstiftung mit dem Sitz in Leipzig Inhaltsverzeichnis Seite 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr 3 2 Stiftungszweck 3 3 Gemeinnützigkeit, Selbstlosigkeit 4 4 Grundstockvermögen

Mehr

Stiftungen in Zahlen. Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2009

Stiftungen in Zahlen. Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2009 Stiftungen in Zahlen Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2009 Stichtag: 31. Dezember 2009 Stand: 03. Februar 2010 Stiftungserrichtungen 2009

Mehr

Kirchengesetz über kirchliche Stiftungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchliches Stiftungsgesetz KStiftG)

Kirchengesetz über kirchliche Stiftungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchliches Stiftungsgesetz KStiftG) Kirchliches Stiftungsgesetz KStiftG 934 Kirchengesetz über kirchliche Stiftungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchliches Stiftungsgesetz KStiftG) Vom 23. April 2005 (ABl. 2005 S.

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhänge 145. Stichwortverzeichnis 548.

Inhaltsübersicht. Anhänge 145. Stichwortverzeichnis 548. Inhaltsübersicht Kapitel 1 Einleitung 1 Kapitel 2 Bestattungskostentragungspflicht als Tatbestandsmerkmal des 74 SGB XII 7 Kapitel 3 Zumutbarkeit zur Kostentragung als Tatbestandsmerkmal des 74 SGB XII

Mehr

Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit

Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Thomas Jacobs Umsatzsteuer und Gemeinnützigkeit Am Gemeinwohl orientierte Steuerbefreiungen im Lichte der sechsten Umsatzsteuerrichtlinie am Beispiel von Sozialfürsorge, Erziehung und Bildung, Sport und

Mehr

Renate Damm. Presserecht. 3., überarbeitete Auflage VERLAG R.S.SCHULZ R-S-S-

Renate Damm. Presserecht. 3., überarbeitete Auflage VERLAG R.S.SCHULZ R-S-S- Renate Damm Presserecht 3., überarbeitete Auflage VERLAG R.S.SCHULZ R-S-S- Inhaltsübersicht Gliederung 5 Inhaltsübersicht 7 Einführung 13 Kapitel I-Das Recht der freien Meinungsäußerung 15 Das Grundrecht

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern

Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen nach Bundesländern Gewerbeanmeldungen 2005 bis 2015 in Deutschland nach Bundesländern - Anzahl Gewerbeanmeldungen 1) Anzahl Baden-Württemberg 111.044 109.218 106.566 105.476 109.124

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28.

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten

Mehr

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN

DEUTSCHES SPORTABZEICHEN 2009 Veränderung zum Anteil DSA zur 2008 Jugend Erwachsene Gesamt Vorjahr Bevölkerung des BL* Baden-Württemberg** 73.189 33.054 106.243 103.451 2.792 2,70% 0,99% Bayern 134.890 23.690 158.580 160.681-2.101-1,31%

Mehr

Stiftungen in Zahlen. Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2010

Stiftungen in Zahlen. Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2010 Stiftungen in Zahlen Errichtungen und Bestand rechtsfähiger Stiftungen des bürgerlichen Rechts in Deutschland im Jahr 2010 Stichtag: 31. Dezember 2010 Stand: 10. Februar 2011 Stiftungserrichtungen 2010

Mehr

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht

Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht 1.10.13 Nutzung pro Jahr [1000 m³/a; Efm o.r.] nach Land und Bestandesschicht Periode bzw. Jahr=2002-2012 ; Land Einheit Hauptbestand (auch Plenterwald) Unterstand Oberstand alle Bestandesschichten Baden-Württemberg

Mehr

Papier und Pappe verarbeitende Industrie

Papier und Pappe verarbeitende Industrie Papier und Pappe verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 69.500 Beschäftigte. Zwei von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8,50 und 9,99. Alle anderen Gruppen liegen

Mehr

So gründe und führe ich eine GmbH

So gründe und führe ich eine GmbH Beck-Rechtsberater im dtv 5278 So gründe und führe ich eine GmbH Vorteile nutzen, Risiken vermeiden von Dr. Wolfram Waldner, Erich Wölfel 9. Auflage So gründe und führe ich eine GmbH Waldner / Wölfel schnell

Mehr

Satzung der rechtsfähigen Ott-Goebel-Jugend-Stiftung

Satzung der rechtsfähigen Ott-Goebel-Jugend-Stiftung Satzung der rechtsfähigen Ott-Goebel-Jugend-Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Ott-Goebel-Jugend-Stiftung. Im internationalen Geschäftsverkehr verwendet

Mehr

Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung

Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung Stiftungssatzung für die rechtlich unselbständige Stiftung Armenfonds der Stadt Aachen vom 01.01.2015 (Sondervermögen der Stadt Aachen) Aufgrund des 41 Abs. 1 Buchstabe n) der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Stiftungsgeschäft. Satzung der Landesstiftung Opferschutz

Stiftungsgeschäft. Satzung der Landesstiftung Opferschutz Stiftungsgeschäft Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Justizministerium Baden-Württemberg, errichtet als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts die Landesstiftung Opferschutz mit Sitz

Mehr

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung

Mehr

Satzung der Stiftung Bibel Liga"

Satzung der Stiftung Bibel Liga - -1 Satzung der Stiftung Bibel Liga" 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Bibel Liga" (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie

Mehr

Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz 1

Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz 1 Sächsisches Stiftungsgesetz 570 Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen Stiftungsgesetz 1 Vom 13. September 1990 (GBl. DDR I S. 1483), zuletzt geändert durch Artikel 1 2 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung. Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung

Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung. Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung. Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung Stiftungssatzung der Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung 1. Die Stiftung führt den Namen Waldbreitbacher Hospiz-Stiftung mit Sitz in Waldbreitbach. 2. Die Stiftung

Mehr

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Alte Bundesländer 1.377 von 1.385 Kommunen Stand: 01.01.2012 13.442 Spielhallenkonzessionen 8.205 Spielhallenstandorte 139.351 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Herwig v. Zwehl Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst Handbuch für die Praxis 3. Auflage @. Luchterhand 2011 Vorwort... Abkürzungsverzeichnis............................. Literaturverzeichnis................................

Mehr

Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011

Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011 Satzung Stiftung mittelalterliche Kirchen in Schwäbisch Hall 11.März 2011-1 - Präambel: Stiftungen haben in Schwäbisch Hall ein lange Tradition. Die Hospitalstiftung zum Heiligen Geist ist als älteste

Mehr

- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung

- Muster* für die. Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft. und für eine. Stiftungssatzung - Muster* für die Errichtung einer Stiftung Stiftungsgeschäft und für eine Stiftungssatzung - *Allgemeine Hinweise: - Dem Muster ist der Regelfall einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts

Mehr

Drucksache 18/ Wahlperiode. Wahl. Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung

Drucksache 18/ Wahlperiode. Wahl. Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung 18. Wahlperiode Drucksache 18/0171 21.02.2017 Wahl Wahl von zwei Abgeordneten zu Mitgliedern des Stiftungsrates der Stiftung Preußische Seehandlung Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Satzung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden

Satzung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden 1 Satzung der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden Präambel Der Blinden - und Sehbehindertenverein Südbaden e. V. vertritt die Interessen von blinden und sehbehinderten Menschen und setzt sich

Mehr

S A T Z U N G. (einschließlich letzter Satzungsänderung vom ) Name, Sitz, Rechtsform

S A T Z U N G. (einschließlich letzter Satzungsänderung vom ) Name, Sitz, Rechtsform S A T Z U N G (einschließlich letzter Satzungsänderung vom 09.04.13) 1 Name, Sitz, Rechtsform Die Stiftung führt den Namen Stiftung Zuversicht für Kinder Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen

Mehr

- 1 - Satzung der Help and Hope"-Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bönen.

- 1 - Satzung der Help and Hope-Stiftung. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Bönen. - 1 - Satzung der Help and Hope"-Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Help and Hope"-Stiftung (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit

Mehr

Satzung. der Evangelischen Bonne-Weirich-Stiftung (Diasporastiftung)

Satzung. der Evangelischen Bonne-Weirich-Stiftung (Diasporastiftung) Entwurf 1 Satzung der Evangelischen Bonne-Weirich-Stiftung (Diasporastiftung) Präambel Die Stiftung will den Auftrag, Gottes Liebe zur Welt in Jesus Christus allen Menschen zu bezeugen, als kirchliche

Mehr

Der Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu. 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage

Der Aufsichtsrat. Ein Leitfaden für Aufsichtsräte. von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu. 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage Der Aufsichtsrat Ein Leitfaden für Aufsichtsräte von Dr. Dietrich Hoffmann, Dr. habil. Peter Preu 5., neubearbeitete und ergänzte Auflage Der Aufsichtsrat Hoffmann / Preu schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Erster Teil Analyse der Gründung von Stiftungen bürgerlichen Rechts durch juristische Personen öffentlichen Rechts 4

Erster Teil Analyse der Gründung von Stiftungen bürgerlichen Rechts durch juristische Personen öffentlichen Rechts 4 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Erster Teil Analyse der Gründung von Stiftungen bürgerlichen Rechts durch juristische Personen öffentlichen Rechts 4 A. Stiftungsbegriff und Abgrenzung der Stiftung privaten

Mehr

Papier verarbeitende Industrie

Papier verarbeitende Industrie Papier verarbeitende Industrie In den ausgewerteten Tarifbereichen arbeiten rund 74.400 Beschäftigte. 3 von 91 Vergütungsgruppen liegen zwischen 8 und 8,50. Alle anderen Gruppen liegen darüber, 78 Gruppen

Mehr

Abkürzungsverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XVII

Abkürzungsverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XVII Abkürzungsverzeichnis... XIII Abbildungsverzeichnis... XVII I. Einleitung... 3 A. Gegenstand und Methode... 3 B. Historischer Hintergrund... 3 C. Definitionen... 5 1. Begriffsdefinition Verein... 5 2.

Mehr

2008 SATZUNG DER RAVE - STIFTUNG

2008 SATZUNG DER RAVE - STIFTUNG 2008 SATZUNG DER RAVE - STIFTUNG 20.11.2008 Satzung der gemeinnützigen Rave Stiftung 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Rave - Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des

Mehr

Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19

Musterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis... 19 Inhaltsverzeichnis Musterverzeichnis... 13 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 19 1 Der V e re in... 21 A Begriff,Wesen,Vereinsfreiheit... 21 B. Vereinsarten,Vorverein,Gemeinnützigkeit...

Mehr

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO Schwarz

Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO Schwarz Gelbe Erläuterungsbücher Verordnung (EG) Nr 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE): SE-VO ommentar von Prof Günter Christian Schwarz 1 Auflage Verordnung (EG) Nr 2157/2001

Mehr

Präambel. 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Stiftungszweck

Präambel. 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr. 2 Stiftungszweck SATZUNG EINER RECHTSFÄHIGEN STIFTUNG Präambel (In einer kurzen Präambel können der/die Stifter(in) den Anlass und Motive für die Errichtung der Stiftung beschreiben. Diese Formulierungen können für die

Mehr

Beck kompakt. Vereinsrecht. 132 Tipps für die Vereinsarbeit. von Christof Wörle-Himmel. 2. Auflage

Beck kompakt. Vereinsrecht. 132 Tipps für die Vereinsarbeit. von Christof Wörle-Himmel. 2. Auflage Beck kompakt Vereinsrecht 132 Tipps für die Vereinsarbeit von Christof Wörle-Himmel 2. Auflage Vereinsrecht Wörle-Himmel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern

Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern Tabelle C Arbeitslosigkeit: Übersicht über die Kennziffern BMNr Kennziffer Einheit Jahr Min/Max Städtevergleiche C-A-01 Arbeitslosenquote % 2001/2006 C-A-02 Arbeitslosenquote Frauen % 2004/2006 C-B-01

Mehr

Verfassungen der deutschen Bundesländer

Verfassungen der deutschen Bundesländer Beck`sche Textausgaben Verfassungen der deutschen Bundesländer Textausgabe von Prof. Dr. Christian Pestalozza 10. Auflage Verfassungen der deutschen Bundesländer Pestalozza schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Kirchliche Stiftungen in der EKvW

Kirchliche Stiftungen in der EKvW Kirchliche Stiftungen in der EKvW Stand: 01.05.2012 Michael Jacob Martina Linnemann 1 Was ist eine Stiftung? Stiftungsakt: rechtsgeschäftliche Widmung einer Vermögensmasse für einen vom Stifter festgelegten

Mehr