Der Thüringer Jagdvorsteher

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1 Der Thüringer Jagdvorsteher Heft Juli Jahrgang Fotos: Stein, privat Mitteilungen des Thüringer Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.v. Liebe Leser, wir berichten in dieser Ausgabe kurz über die Eröffnung der Jagdsaison im Forstamt Erfurt-Willrode. Da gab es Ende Mai neben der Einweihung eines Teilabschnittes des Museums manch Vergnügliches und Genuss mit Wildbret und Maibock(bier). Nicht ganz so erfreulich war die wenig später erfolgte Information des Ministeriums über Pflichtverletzungen von ThüringenForst, zumal die Forstverwaltung eben noch zu ihrem Jubiläum von höchster Stelle gelobt worden war. Beides ist imheft nachlesbar. Erneut berichten wir auch über die nun abgeschlossene - Diskussion zum Jagdgesetz. Eine aufgezwungene, wie es die Führung des TVJE sieht. Wir veröffentlichen dazu eine Übersicht zu einigen Vorschlägen und Positionen. Zum gerade vom Kabinett beschlossenen Windenergieerlass oder dem in den Landtag eingebrachten Vorschaltgesetz für die Gebietsreform werden wir uns in der Septemberausgabe ausführlich äußern. Dringliche Fragen hierzu wurden bereits zur TVJE-Mitgliederversammlung gestellt. Werner Wühst Redakteur Gemeinsam eine Lösung gefunden Jagdvorsteher Joachim Krause von der JG Rüdersdorf im Landkreis Greiz (vorn) ist mit Jagdpächter René Huhn (Mitte), seinem Helfer Mario Kämpf, den Flächenbewirtschaftern Landwirt Michael Kirmse (l.) und Vorstandschef Daniel Lutter (r.) von der Agrargenossenschaft bemüht, die Schäden durch Schwarzwild zu begrenzen. Mehr dazu und über die Jagdgenossenschaft, die vor 25 Jahren gegründet wurde, auf den Seiten 4/5. Inhalt Seite 2 Seite 3 Seiten 4/5 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Jagdbeirat berufen / Ramelow lobt Waldmanagement Diskussion zum Thüringer Jagdgesetz abgeschlossen 25 Jahre Jagdgenossenschaft Rüdersdorf Recht: Wer trägt die Kosten für Fallwildbeseitigung? Museum im historischen Forsthaus Erfurt-Willrode eingeweiht Externer Prüfbericht kritisiert ThüringenForst Gratulation / Neue Mitglieder / Termine / Impressum

2 JUBILÄUM Foto: TMIL Ramelow lobt auf Festakt effektives Waldmanagement Ministerin Birgit Keller (vorn) am Dienstsitz des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Halleschen Straße in Erfurt mit den neu berufenen Mitgliedern des Jagdbeirates und deren Stellvertretern. JAGDBEIRAT TVJE im Jagdbeirat vertreten Dem Jagdbeirat bei der obersten Jagdbehörde, der im März für fünf Jahre berufen wurde, gehören vier Vertreter des TVJE an Die Thüringer Ministerin für Infrastruktur der Förderanteile bei der Mittelverwenund Landwirtschaft, Birgit Keller, berief dung der Jagdabgabe einbezogen. In der ersten Sitzung des Jagdbeirates inam 7. März 2016 in Erfurt 14 neue Mitglieder und deren Stellvertreter für fünf formierte die Ministerin über die jagdpolitijahre in den Jagdbeirat bei der obersten schen Ziele der rot-rot-grünen Regierung Jagdbehörde. Sie erhielten für ihr Ehren- und erläuterte den Stand des Offenen Diskussionsprozesses zum Thüringer amt die Bestellungsurkunde. Mitglied im Jagdbeirat sind je zwei Ver- Jagdgesetz. Insgesamt waren bei der treter der Jäger, der Jagdgenossenschaften obersten Jagdbehörde bis Ende Januar und der Landwirtschaft sowie je ein Ver abschließende Stellungnahmen von treter der staatlichen, privaten und kom- 22 Verbänden eingegangen. Staatssekretär Dr. Klaus Sühl hatte auch munalen Forstwirtschaft, der Fischereiwirtschaft, des Naturschutzes, der Berufs- zur Mitgliederversammlung des TVJE jäger, des Tierschutzes und des Veterinär- Mitte März auf der Messe in Erfurt eine wesens. Dem Jagdbeirat gehört TVJE- erste kurze Einschätzung vorgenommen Präsident Peter Leicht und Präsidiumsmit- und darauf hingewiesen, dass Ende Mai glied Karl-Otto Schreivogel als Mitglied so- eine Arbeitsgruppe zur Bewertung der Vorwie als Stellvertreter Geschäftsführer Det- schläge gebildet wird. Den beteiligten Verbänden wurde Mitte lef Sommer und Friedhelm Schubert an. Der Jagdbeirat wird zu wichtigen jagd- Juni eine Zusammenfassung der Vorpolitischen Angelegenheiten gehört und schläge und der geplante zeitliche Ablauf trägt zum Informationsaustausch bei. übergeben. Wir informieren in Auszügen Nach 28 des Thüringer Jagdgesetzes darüber auf der nebenstehenden Seite. PI/JV wird der Jagdbeirat auch bei der Festlegung 2 Bei einem Festakt anlässlich des 25jährigen Bestehens der Thüringer Landesforstverwaltung am 13. Juni 2016 in der Staatskanzlei in Erfurt erklärte Ministerpräsident Bodo Ramelow, der Wald und die Forstwirtschaft hätten seit jeher enorme Bedeutung für den Freistaat. So prägten Wälder unsere Landschaft, sie lieferten den Eigentümern mit dem Rohstoff Holz nachhaltiges Einkommen und sie hätten für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen eine beträchtliche wirtschaftliche Bedeutung. Für all das brauche es ein effektives Waldmanagement. Die Landesforstverwaltung vertrete die Interessen des Waldes und der Forstwirtschaft seit 25 Jahren mit großem Erfolg. Weiter sagte er: Unsere Waldbestände haben sich gut von reinbestandsgeprägten Verhältnissen zu naturnahen Mischwäldern entwickelt. Unsere Wälder werden immer älter, immer vorratsreicher und immer vielfältiger. Die Landesforstverwaltung betreibt dabei eine moderne, multifunktionale Forstwirtschaft, die nicht nur Naturschutzbelange, sondern auch die Nutzung und Erholungsfunktion in Einklang bringt. Forstministerin Birgit Keller hatte zur Eröffnung der Veranstaltung allen Beschäftigten der Landesforstverwaltung für den Aufbau einer Fachverwaltung gedankt, die ihre Aufgaben auf höchstem Niveau erfüllt. Noch gebe es aber auch viel zu tun: Wir wollen den Umbau unserer Wälder zu klimastabilen und nachhaltig leistungsfähigen Mischbeständen aus heimischen Baumarten weiter voranbringen. Michael Brychcy, Präsident des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen, betonte in seiner Rede die gute Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Landesforstverwaltung. Der Präsident des Deutschen Forstvereins, Carsten Wilke, und Georg Schirmbeck, Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrates, würdigten die Aufbauleistungen der Landesforstverwaltung in den Nachwendejahren. An der Veranstaltung nahmen auch Gäste aus anderen Bundesländern und von Forstverwaltungen aus Ungarn, Rumänien, Polen, Litauen und Frankreich teil. PI/JV

3 THÜRINGER JAGDGESETZ Diskussion zur Novellierung des Jagdgesetzes abgeschlossen Zu 29 Themen hatten sich bis Ende Januar 22 Verbände geäußert. Anschließend beriet dazu eine Arbeitsgruppe. Ein dem Verband übergebenes Ministeriumspapier fasst die Vorschläge zusammen. Wir veröffentlichen daraus Auszüge. Bereits zur Berufung des Jagdbeirates auf 75 ha. Ein möglicher Kompromiss (siehe Beitrag auf Seite 2) nahm Ministe- könne hier die Berechnung der Jagdberin Birgit Keller eine Bewertung der bis zirksfläche ohne die befriedeten Flächen Ende Januar eingereichten Vorschläge sein. Für die jagdliche Befriedung aus ethivor. Verbände, deren Mitglieder selbst die Jagd ausübten oder mittelbar mit ihr zu schen Gründen für Grundstücke juristitun hätten, wie die der Grundeigentümer scher Personen votierten sechs Naturoder der klassischen Landnutzer, hätten und Tierschutzverbände. Da es hierzu sich mehrheitlich für die Beibehaltung des eine entgegenstehende Rechtsauffassung Thüringer Jagdgesetzes in seiner bisheri- des Bundesverfassungsgerichtes und des gen Form ausgesprochen. Weitgehend Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gibt, könne eine EntscheiKonsens bestehe: dung nur im parlamentarischen Verfahren - bei der Zulassung von Schalldämpfern, getroffen werden. - zur Abschaffung der behördlichen Abschussplanung für Rehwild und des AbMusterjagdpachtverträge prüfen schusses von Wild nach Güteklassen, - über die Einführung eines SchießDie Pflichtmitgliedschaft in Hegegenachweises und - zu einer Regelung zur Duldung des meinschaften sowie die Einstandsgebiete Überjagens von Hunden bei Drückjag- werden ebenfalls kontrovers bewertet. Während beispielsweise der Landesjagdden. Die Vorstellungen der Verbände, deren verband für den Erhalt der PflichtmitgliedMitglieder vor allem am Schutz von Na- schaft ist, wird sie vom Gemeinde- und tur und Landschaft interessiert sind, und Städtebund, der Arbeitsgemeinschaft landden Verbänden, deren Mitglieder den und forstwirtschaftlicher Betriebe in SachSchutz und die Nutzung von Natur und sen und Thüringen, dem Thüringer ForstLandschaft in Einklang zu bringen haben, verein und dem Ökologischen Jagdverband abgelehnt. Hier wird vom Ministerigingen erheblich auseinander: - beim Umgang mit wildernden Hunden um auf das vom Bundesjagdgesetz festgeschriebene Prinzip der freiwilligen Mitund Katzen, - der Ausübung der Fang-, Bau- und gliedschaft von Jagdbezirken in Hegegemeinschaften verwiesen. Beizjagd, Hinsichtlich der Jagdverpachtung haben - der Winterfütterung und Kirrung, TVJE und Ökologischer Jagdverband eine - der Liste der jagdbaren Wildarten, Überarbeitung des Musterjagdpachtvertra- der Ausbildung von Jagdhunden an leges angeregt. Der mögliche Kompromiss benden Tieren - der Pflichtmitgliedschaft in Hegege- wäre eine Harmonisierung der Mindestpachtzeit auf neun Jahre, wie im Bundesmeinschaften - der Pflicht zur Teilnahme an Trophäen- jagdgesetz vorgesehen. Während sich im wesentlichen nur Naschauen und - zu den Jagdzeiten sowie zur Jagd auf tur- und Tierschutzverbände zu dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten äußerten Prädatoren. und eine Beschränkung auf SchalenwildarDem Parlament vorbehalten Die Themenliste beträgt 29 Punkte. Der TVJE hat sich in der Diskussion mit dem Hinweis auf das bewährte Thüringer Jagdgesetz zurückhaltend geäußert. Das betrifft beispielsweise die vom Waldbesitzerverband und dem Thüringer Forstverein geäußerten Vorschläge für eine Verkleinerung der Mindestgrößen der Eigenjagdbezirke auf 50 ha und der Gemeinschaftsjagdbezirke auf 150 ha. Bei letzteren plädiert der Ökologische Jagdverband ZEITSCHIENE Auf dem Weg durch Kabinett und Parlament Bis Ende 2016 wird ein Referentenentwurf zum Jagdgesetz erstellt, mit dem sich im Frühjahr 2017 das Kabinett befasst. Nach einer Anhörung der Verbände berät das Kabinett im Sommer 2017 ein zweites Mal den Gesetzentwurf zur Überweisung in den Landtag. Nachdem sich dort der zuständige Ausschuss bzw. weitere Ausschüsse mit dem Entwurf befasst haben, erfolgt evtl. eine zweite Anhörung der Verbände. Anschließend erfolgen der Beschluss zum Thüringer Jagdgesetz und der Erlass der Verordnungen. n ten fordern, gab es umfangreiche und unterschiedliche Stellungnahmen zu den Jagdzeiten. Eine Unterarbeitsgruppe, der auch der TVJE und weitere neun Verbände angehörten, beriet dazu. Mehrere Verbände, auch der Bauernverband und der TVJE, forderten eine Verlegung des Endes auf den 31. Januar. Gegenstand der Diskussion war auch die Streichung der Schonzeit für Bachen beim Schwarzwild oder eine Jagdzeit für Nilgänse, Graugänse und Höckerschwäne. Immense Verstöße bei Kirrung Zu den unterschiedlichen Auffassungen bei der Wildfütterung wird als Kompromiss der generelle Erhalt der Fütterung in Notzeiten bezeichnet. Ansonsten wird auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen verwiesen. Ähnliches gilt zur Kirrung. Angemerkt wird, dass die unteren Jagdbehörden immense Verstöße festgestellt hätten. Zur Jagd in Schutzgebieten sieht das Ministerium angesichts der klaren Rechtslage kein Regelungsbedürfnis. Eine Legalisierung von Nachtzielgeräten fordert der Ökologische Jagdverband. Der Bauernverband wie der TVJE befürworten eine Prüfung, Berufsjäger hingegen lehnen sie ab. wü. +BHETDIVMF (NC 5IÛSJOHFO ) 8PDIFO 4BNTUBHLVSTF BC +VOJ VOE %F[FNCFS,PNQBLULVSTF JN 'FCSVBS VOE "VHVTU *OGP VOUFS PEFS XXX KBHETDIVMF UIVFSJOHFO EF 4PVWFSÅO [ÛHJH VOE QSFJTXFSU [VN +BHETDIFJO PEFS 'BMLOFSKBHETDIFJO 3

4 Um die Zufahrt zu einer Kanzel zu ermöglichen, einigten sich Agrargenossenschaft und Landwirt auf das Mulchen eines Weges auf der Flurstücksgrenze (siehe auch Titel) 25 JAHRE JAGDGENOSSENSCHAFT RÜDERSDORF Natur und Miteinander im Dorf als Herzensangelegenheit Die Jagdgenossenschaft Rüdersdorf, die auch die jagdbaren Flächen der benachbarten Orte Grüna und Stübnitz einschließt, wurde am 22. Oktober 1991 gegründet. Zum Hoffest der Agrargenossenschaft informierte sie mit einer Ausstellung über ihre Entwicklung. Anfang Juni wurde das Hoffest der Agrargenossenschaft Rüdersdorf, in dessen Maschinenhalle auch das 60-jährige Bestehen des Carnevalclubs gefeiert wurde und zu dem viele Besucher kamen, mit einer Ausstellung zur Entwicklung der Jagdgenossenschaft genutzt. Fotos gab es von den Pflanzaktionen entlang der Straßen mit Pappeln, Buchen und Kastanien, aber auch von Wildschäden, dazu Auszüge aus mehreren Dokumenten. Selbst von der Predigt zur Fahnenweihe Anfang Mai Gründung im LPG-Speisesaal Jagdvorsteher Joachim Krause, der seit zehn Jahren und damit länger als seine beiden Vorgänger Helmut Planert und Volker Roßmann sein Ehrenamt ausübt, hat für prägnante und aussagekräftige Dokumentationen offenkundig einen Sinn. Weshalb sich auch dieser Beitrag auf sie beziehen kann. So kann man dem Protokoll der Gründungsversammlung vom 22. Oktober 1991 entnehmen, dass sie im Speiseraum der LPG stattfand und Baldur Gehrt als Leiter der Kreisjagdkommission des damaligen Geraer Landkreises über die gesetzliche Mitgliedschaft der Eigentümer jagdbarer Flächen in der Jagdgenossenschaft, aber auch deren Zuständigkeit für Wildschäden in den Kulturen informierte. Seine Ankündigung, durch die staatlich verordnete Stilllegung von Flächen werde sich wieder Niederwild ansiedeln, war allerdings zu optimistisch. Wie auch zu dieser Gründungsversammlung noch keiner ahnen konnte, Im Mai 1998 erfolgte in einem Wald-Gottesdienst die Fahnenweihe 4 Fotos: Wühst dass im 620 ha großen Rüdersdorfer Gemeinschaftsjagdbezirk einschließlich der Flächen in den Gemarkungen der Ortsteile Grüna und Stübnitz (heute gehört Rüdersdorf zur Gemeinde Kraftsdorf) die sprunghaft gestiegene Wildschweinpopulation die Jagdgenossenschaft, Landwirte und den Jagdpächter einmal besonders beschäftigen würde. Weg und Schneise gemulcht René Huhn, Jahrgang 1977, übernahm die Jagdpacht vor acht Jahren von seinem Vater, nachdem dieser während der Jagd einem Herzleiden erlegen war. Er sorgt sich um eine effektive Bejagung der Reviere, die ordentliche Hege und Pflege sowie den Bau und Erhalt jagdlicher Einrichtungen. Seiner Vorstellung in der Ausstellung zufolge hält er auch Kontakt zu den Flächeninhabern und Jagdpächtern der Nachbarreviere. Die Bejagung der Schwarzkittel ist für den Jagdpächter inzwischen eine recht zeitaufwendige Herausforderung geworden. Fast täglich ist er unterwegs, seine Abschüsse lagen jährlich bei etwa 100 Wildschweinen. In diesem Jahr sind es seit April bereits 31. Im März waren Jagdvorsteher Krause, Landwirt Michael Kirmse aus Bad Köstritz und der Pflanzenbauverantwortliche der Agrargenossenschaft Rüdersdorf, Matthias Jünger, in der Flur, um eine Lösung für ein Problem zu finden, das durch das Pachten einer etwa 5 ha großen Fläche inmitten eines Schlages der Genossenschaft durch die fehlende Zufahrt für den Pächter entstanden war. Die Fläche ist mit Winterweizen bestellt, die der Agrargenossenschaft mit Raps. Dass sich die Begeisterung der Agrargenossenschaft, was die verlorene Pachtfläche angeht, in Grenzen hält, ist verständlich. Umso mehr muss man anerkennen, dass sich Landwirt und Agrargenossenschaft darauf einigten, auf der Flurstücksgrenze einen Weg zu mulchen, damit der Pächter zu seiner Kanzel gelangen kann. Inzwischen hat er von dort mehrere Sauen erlegt. Und die Genossenschaft hat auf ihrem Schlag eine weitere Schussschneise geschaffen, René Huhn dort eine weitere Kanzel aufgestellt. Wildschadenvermeidung, wie sie vorbildlicher nicht sein kann. Stiftung hält sich schadlos In der Ausstellung zum Hoffest hatte Joachim Krause auch die 13 Vorschläge des TVJE zur Verringerung der Schwarzwildbestände ausgehangen. Unter ihnen der zur Auszeichnung der besten Schwarzwildjäger. René Huhn wäre

5 da sicher ein Anwärter. Die Zunahme der Population im Rüdersdorfer Gemeinschaftsjagdbezirk Rotten mit über 50 Tieren hat René Huhn schon öfter gesichtet - hat hier auch zu tun mit den benachbarten etwa ha Wald, die sich im Besitz der Deutschen Stiftung Umwelt und Naturschutz befinden und in denen nicht gejagd wird. Ideal für die Wildschweine, die auf den Flächen der Bauern entsprechende Schäden verursachen, die von der Jagdgenossenschaft zu entschädigen sind. Die Stiftung hält sich da schadlos. Dass die Jagdgenossenschaft für einen Interessenausgleich sorgen kann, hat wohl auch mit der Zusammensetzung des Jagdvorstandes zu tun. Vor 25 Jahren gehörten ihm bereits Flächenbesitzer und Bauern (damals auch der Bürgermeister und der Vater des heutigen Jagdvorstehers) an. Insofern war die Ausstellung der Jagdgenossenschaft zum Hoffest auf dem Betriebsgelände der Agrargenossenschaft am richtigen Platz. In seiner Predigt zur Fahnenweihe hatte Pfarrer Eberhard Grüneberg im Mai 1998 bei einem Gottesdienst im Wald die Hoffnung ausgesprochen, dass sich in der Jagdgenossenschaft auch künftig Menschen engagieren, denen die Natur und das Miteinander im Dorf eine Herzensangelegenheit sind. Die Hoffnung war nicht umsonst. Jagdpächter René Huhn (rechts) bereitet mit seinem Helfer Mario Kämpf Wildschweinbraten vom Spieß vor. Die Sau hatte er am Vortag erlegt. Jagdessen nach Hubertusmesse Inmitten der Ausstellung, zu der neben den Fotos auch Auszüge aus dem ersten, noch handschriftlichen Jagdkataster von 1992 und dem mit ALKIS bzw. ALB erstellten von 2007 hingen, hatte Joachim Krause die Einladung zur Hubertusmesse am 29. Oktober 2016 in der Rüdersdorfer Kirche angebracht. Da wird dann die Parforcehorngruppe Reuss`sche Jäger auftreten, anschließend sind die Flächeninhaber, der Pächter, sein Helfer und weitere Gäste zum Jagdessen eingeladen. Nicht, wie 1992, am Sportplatz, sondern traditionell in den Stübnitzer Gasthof. Auf der Einladung zum damaligen Jagdessen, die ebenfalls aufbewahrt und nun in der Ausstellung gezeigt wurde, war darauf verwiesen worden, dass es das Jagdessen ein halbes Jahrhundert nicht mehr gegeben habe. Inzwischen ist wieder einige Zeit vergangen. Eine Zeit, in der sich die Jagdgenossenschaft erfolgreich in das gesellschaftliche Leben der Gemeinde integriert hat. Man darf ihr und ihrem Jagdvorstand dazu gratulieren. Werner Wühst Die Jagdhornbläsergruppe Hubertus - Thüringer Holzland aus Bad Klosterlausnitz trat vorm Ausstellungszelt der Jagdgenossenschaft und später in der Festhalle auf Jagdvorsteher Joachim Krause hat die Wildschäden auf den Flächen unmittelbar neben dem Wald, der der Deutschen Stiftung Umwelt und Naturschutz gehört, dokumentiert. 5

6 RECHT Im vergangenen Jahr wurden auf Thüringens Straßen mehr als Wildunfälle registriert. Es ist anzunehmen, dass bei vielen dieser Unfälle der jeweilige Jagdpächter mit dem Abfangen oder der Nachsuche beschäftigt wurde. Verbandsjurist RA Markus Keubke geht im folgenden Beitrag der Frage nach, wer den vom Pächter erbrachten Aufwand entschädigt. Sowohl bundesweit als auch in Thürin- Wildschadensbestätigung für die Kfzgen gibt es hierzu die unterschiedlichsten Haftpflichtversicherung zu erhalten. Die Vorgänge, so dass eine eindeutige rechtli- Polizei kann dann gemäß 7 Abs. 1 che Regelung nicht benannt werden ThürPAG den Unfallverursacher aufforkann. Zur Klärung der Kostenerstattung dern, das Fallwild zu beseitigen. In der muss unterschieden werden, ob das Fall- Regel wird die Polizei jedoch den Jagdwild auf der Straße oder im angrenzen- pächter mit der Beseitigung nach 9 den Graben bzw. der Böschung verblieb. Abs. 1 ThürPAG beauftragen, womit ein Zum anderen, ob das Wild in eine Di- Schadensersatzanspruch des Jagdpächckung flüchtete und nachgesucht werden ters nach 68 Abs. 2, 69 ThürPAG besteht. Der Anspruch ist an diejenige musste. Körperschaft zu richten, in deren Dienst der jeweilige Beamte steht. Bei der PoliAuf der Straße verblieben zei ist es das Land Thüringen, bei einem Entsprechend 2 Abs. 2 Nr. 1 ThürStrG Gemeindebeamten die betreffende gehören zu einer öffentlichen Straße der Kommune. Straßenkörper, zu dem auch Böschungen oder Gräben zählen. Der jeweilige Träger Nachsuche erforderlich der Straßenbaulast hat die Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis gedie Nachsucheverpflichtung auf das nügenden Zustand zu unterhalten ( 50 Fallwild ergibt sich für den Jagdpächter Abs. 1 Nr.1 ThürStrG). Die Reinigung der aus 1 Abs. 3 Nr. 1 ThürJG. Ebenfalls Straße zählt nicht dazu, so dass der Träger könnte der 29 Abs. 1 ThürJG sowie der Straßenbaulast nur für die Beseitigung der 17 Nr. 2 b TierSchG herangezogen des Fallwildes verantwortlich ist, wenn eine werden. Für den Unfallverursacher Verkehrsgefährdung entsteht. Ein Wildun- könnte sich aus letzterem die Verpflichfall wird die Straße aber meist nur verunrei- tung ergeben, dafür Sorge zu tragen, nigen, nicht jedoch in einen Zustand ver- dass das angefahrene Wild von seinem setzen, der ihre Nutzung nachhaltig beein- Leiden erlöst wird. trächtigt. Dieser Gedanke ist naheliegend, da Naheliegend ist, die Verantwortlichkeit gem. 24 Abs. 1 ThürJG die bußgeldbefür die Straßenreinigung demjenigen zu wehrte Verpflichtung besteht, den Wildübertragen, der den Unfall verursacht unfall anzuzeigen. Sofern eine solche hat. Dabei helfen zwei Vorschriften. Erlösungspflicht des UnfallverursaZum einen 17 Abs. 1 ThürStrG, wo- chers bejaht würde, erledigt der Jagdnach derjenige, der eine Straße über das pächter diese Pflicht für den Unfallverübliche Maß hinaus verunreinigt, die Ver- ursacher im Rahmen seiner Pflicht mit. unreinigung zu beseitigen hat, andernfalls Er führt somit ein für ihn auch fremder Träger der Straßenbaulast dies auf des Geschäft. Für dessen Führung hat dessen Kosten erledigen darf. Zum an- er gemäß 677, 683 BGB einen Anderen verbietet 32 StVO die Verunrei- spruch auf Ersatz seiner Aufwendungen. nigung der Straße sowie das Verbringen Eine Beauftragung des Jagdpächters und Belassen von Gegenständen auf die durch die Polizei kommt nicht in BeStraße, wenn dadurch der Verkehr ge- tracht. fährdet oder erschwert werden kann. Gleichzeitig verpflichtet 24 Abs. 1 Vereinbarung mit Gemeinde ThürJG den Unfallverursacher, den Unfall mit Schalenwild unverzüglich dem Was bedeuten die beiden Varianten für Aneignungsberechtigten, der Polizei, die Praxis? Der Jagdpächter hat zwar eidem Forst oder der Gemeinde anzuzei- nen Anspruch auf den Ersatz seiner Aufgen. Bei Zuwiderhandlung droht ein wendungen, doch dieser Anspruch wird Bußgeld bis zu Euro. zumeist gerichtlich geltend gemacht werüblicherweise wird die Polizei über den müssen, wenn der Schuldner den den Unfall informiert, auch um eine Anspruch nicht freiwillig erfüllen will oder 6 Foto: Wühst Kostenerstattung bei der Fallwildbeseitigung RA Markus Keubke stellte sich auf der diesjährigen Mitgliederversammlung des TVJE in Erfurt als Verbandsjurist vor VERBANDSJURIST Beratung in allen Belangen der Jagdgenossenschaften Markus Keubke ist seit 2008 als Anwalt zunächst in Mecklenburg und seit 2012 in Thüringen in eigener Kanzlei tätig. Seit seinem Wechsel nach Thüringen vertritt er eine wachsende Zahl von Mandanten im Jagd- und Waffenrecht erwarb er den Jagdschein. Der Rechtsanwalt unterstützt die Geschäftsführung des TVJE in allen Rechtsfragen rund um die Belange der Jagdgenossenschaften. Sowohl Jagdvorstände als auch Mitglieder der Jagdgenossenschaften können sich für eine kostenlose Erstberatung an ihn wenden. Ebenso ist es weiterhin möglich, die Geschäftsführung des Verbandes zu kontaktieren (s. Impressum). JV Kontakte: Kanzlei Erfurt Magdeburger Allee Erfurt Telefon: Fax: post@keubke.de Zweigstelle Eisenach Goethestraße Eisenach Telefon: sich dazu nicht verpflichtet sieht. Sollte im Revier eine besonders unfallträchtige Stelle existieren, so ist dem Pächter zu raten, mit der Gemeinde eine Vereinbarung über die Erstattung eventueller Aufwendungen abzuschließen. Dies würde, in erster Linie für den Pächter, n Rechtssicherheit bedeuten.

7 FORSTAMT ERFURT-WILLRODE Museumseinweihung zum Beginn der Jagdsaison Zur Eröffnung der diesjährigen Jagdsaison unter dem Motto Maibock fand Ende Mai ein offener Sonntag am historischen Forsthaus Willrode bei Erfurt statt. Eingeladen hatten das Forstamt ErfurtWillrode und der Förderverein des Forsthauses. Die Jägerschaft Erfurt, das Hundecollege Stoll, der Jagdtrophäenservice Norbert Lehr und die Aktiv-Schule Erfurt unterstützten die Veranstaltung zu den Themen Jagd, Wild und Genuss. So konnten u.a. Nistkästen und Insektenhotels gebastelt werden, es gab Infostände zur Naturkunde und Trophäen, aber auch Wildspezialitäten. Mit Klängen des Gräfenrodaer Hornquartetts Horn Recycling wurde der erste Bauabschnitt eines forst- und jagdhistorischen Museums im Dachgeschoss der Kapelle eingeweiht. Abteilungsleiter Prof. Dr. Karl-Friedrich Thöne aus dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft würdigte das Engagement Kirche von Wetzdorf, Landkreis Greiz des Fördervereins. Foto: Maik Poser Geführte Gruppen können sich über die Entwicklung Willrodes zum feudalen Jagdschloss des Mainzer Kurfürsten, über die Bedeutung der Jagd im damaligen höfischen Leben oder die Geburtsstunde der Nachhaltigkeit informieren. PI/JV THÜRINGENFORST Prüfbericht stellt Pflichtverletzungen fest Den Abschlussbericht der vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beauftragten Sonderprüfung der Landesforstanstalt ThüringenForst übergab Forstministerin Birgit Keller Mitte Juni an die Mitglieder des Verwaltungsrates der Anstalt öffentlichen Rechts, dessen Vorsitzende sie ist. Die Prüfgesellschaft Ernst & Young Law prüfte insbesondere, ob bei der Beschaffung von Forstspezialtechnik, dem Kauf von Forstflächen von der BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) sowie bei Grundstücksveräußerungen und der Verwaltung von Mietverhältnissen durch nachweisbare Pflichtverletzungen der Landesforstanstalt ein Schaden entstand. Der Abschlussbericht bestätigte weitgehend die bereits vom Aufsichtsreferat beim TMIL getroffenen Feststellungen. So wurden neben Mängeln im internen Kontrollsystem auch Pflichtverletzungen festgestellt. Beim Verkauf von Grundstücken wurde in einem Großteil der Fälle gegen Vorgaben des Haushaltsrechts ver stoßen. Bei 11 verkauften Liegenschaften, so der Bericht, lag der Verkaufspreis mehr als 20 Prozent unter dem Gutachtenwert. Die Differenz zwischen den Objektwerten und den Erlösen betrug laut Gutachterbericht rund Euro. Konkrete Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten liegen nach vorläufiger Bewertung des Ministeriums nicht vor. PI WINDENERGIE Lob für Erlass und offene Wünsche Als Schritt in die richtige Richtung bezeichnete Steffen Harzer, energiepolitischer Sprecher der Linksfraktion im Thüringer Landtag, den am 21. Juni erfolgten Beschluss des Kabinetts über den Thüringer Windenergieerlass. Damit werde nicht nur eine Festlegung des Koalitionsvertrages, sondern auch die versprochene Beteiligung der Bürger umgesetzt. Der Abgeordnete verwies auf das Bürgerbeteiligungsverfahren mit mehr als 500 schriftlichen Stellungnahmen, vier regionale Windenergieforen und die insgesamt 236 eingearbeiteten Hinweise. Der Erlass zeige den Weg auf, wie entsprechend der Rechtslage auf Bundesebene sowie der Rechtsprechung von Bundes- und Landesgerichten naturverträglich nach den Umwelt-, Naturschutzund immissionsrechtlichen Vorschriften die Windkraft zur Sicherung der Energiewende in Thüringen ausgebaut werden könne. Es bleibe nicht mehr dem Zufallsprinzip überlassen, wer, wann und wo Windenergieanlagen baut, wie das bei den Vorgängerregierungen der Fall gewesen sei. Es sei nun auch nicht mehr möglich, bis auf 600 Meter an Wohnbebauungen Windkraftanlagen zu errichten. Inhaltlich lasse der Windenergieerlass allerdings noch viele Wünsche offen, erklärte Dr. Hans Reip, Energiereferent des NABU Thüringen. Der Erlass enthalte nur Regelungen für die Regionalplanung. Es fehlten konkrete Vorgaben für die Anlagenplanung- und Genehmigung zum Beispiel für die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, zur Durchführung von Umweltgutachten oder Bestanderfassungen von Vögeln. Thüringen hinke anderen Bundesländern hier etliche Jahre hinterher. Der Thüringer Jagdvorsteher wird sich in der Septemberausgabe eingehend mit dem Erlass und Reaktionen auch aus Jagdgenossenschaften befassen - unter anderem zum Für und Wider zur Errichtung von Windkraftanlagen im Wald. PI/Die Red. 2,5 15 x 56 DOCTER V6 Ihre Passion unser Anspruch 2 12 x x 24 Zielfernrohre mit 6-fach Zoom Große Sehfelder bis 37 m/100 m Extrem feines Absehen für höchste Schusspräzision Intuitives Bedienkonzept Perfekt geeignet für alle Jagdarten Clean Coat Linsenbeschichtung für klaren Durchblick Analytik Jena AG Niederlassung Eisfeld Seerasen Eisfeld info@docter-germany.de 7

8 VERBANDSLEBEN Foto: Wühst Neue Mitglieder des TVJE Saale-Holzland-Kreis JG Lehesten Landkreis Greiz JG Kleinreinsdorf JG Lunzig / Kauern / Kühdorf Naitschau Saale-Orla-Kreis JG Herschdorf / Hütten / Trannroda Kreis Weimarer Land JG Pfiffelbach/Wersdorf Ilmkreis JG Gemeinde Böhlen Wartburgkreis EJB Poppenberg Landkreis Schmalkalden-Meiningen JG Kaltensundheim Thomas Bernstein legte Ehrenamt nieder GRATULATION Zum 70. Geburtstag von Peter Leicht Peter Leicht gehört zu den ministerialen Urgesteinen der Thüringer Agrarverwaltung. Als er vor fünf Jahren in den Ruhestand wechselte und vor vier zum Präsidenten des TVJE gewählt wurde, kannten viele den in Heldburg geborenen Schleusinger vor allem in seiner seit 1991 ein Vierteljahrhundert lang ausgeübten Funktion als Verantwortlicher für den Gemeinschaftsstand der Thüringer Agrar- und Ernährungswirtschaft auf der jährlich im Januar in Berlin veranstalteten Internationalen Grünen Woche. Der dort wie auf der Ernährungsmesse Anuga in Köln bis 2009 so umsichtig wie resolut agierende Südthüringer ist, anders als sein Vater es einst war, kein Jäger. Aber Verpächter jagdbarer Flächen. Peter Leicht, der an der Martin-Luther-Universität in Halle-Wittenberg ein Studium als Diplomlandwirt absolvierte, wurde inzwischen allerdings ein kundiger und engagierter Mann in Sachen Jagdpolitik. Bücher, der Garten und der FC Bayern wären, was die Vorlieben außerhalb der Familie angeht, zu nennen. Um das Präsidentenamt hat er sich nicht beworben, angetragen hat man es ihm als Nachfolger des TVJE-Gründers und Vorsitzenden Helmut Hercher wohl zuerst wegen seiner Erfahrungen, seines intakten Netzwerkes innerhalb des Freistaates und bis Berlin und Brüssel. Und seiner Durchsetzungsfähigkeit, die selbst für ihm freundlich gesinnte Menschen mitunter zu einer Belastungsprobe geraten kann. Vor zwei Jahren meldete sich Peter Leicht zur Mitgliederversammlung auf der Messe in Erfurt per Funktelefon und wünschte über die Lautsprecher guten Verlauf. Seine Familie hatte ihm eine Schiffsreise geschenkt und dabei den Termin nicht bedacht. Zu seinem 70. Geburtstag am 2. Juli ist er wieder unterwegs. Was mich, weil schon von seinem Interesse an Literatur und Garten die Rede war, an die Gewohnheit Goethes erinnert, Geburtstagsfeiern möglichst auszuweichen. Gratuliert wird dennoch nicht weniger herzlich. Auch mit Dank für die Zeit und Kraft, die der Jubilar für die Wahrung der Interessen der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer aufbringt. Und, ganz persönlich, für die langjährige gute Zusammenarbeit Werner Wühst Thomas Bernstein, langjähriges Mitglied des Präsidiums des TVJE, legte zur Präsidiumssitzung am 19. Mai mit sofortiger Wirkung aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt nieder. Bernstein ist Geschäftsführer der Agrar GmbH Zur Schmücke, Oberheldrungen, und Inhaber eines Eigenjagdbezirkes. n Computerschulung Jagdkataster Der TVJE lädt zur Informationsveranstaltung für Jagdgenossenschaften (Einsteigerkurs 16 bis 18 Uhr und Kurs für Fortgeschrittene bis 20 Uhr) zu folgenden Terminen ein: Weimar / Tibor EDV C. Rießner Str. 12 b Stadtroda / TLL Behördenhaus Am Burgblick Rudolstadt / LVB Thür. Trommsdorfer Str. 1 A Suhl / Jenaplan Schule Judithstraße Sondershausen / VHS Güntherstr Weimar / Tibor EDV C. Rießner Str. 12 b Zeulenroda / Solle-RS Giengener Str. 18 Impressum Herausgeber: Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber e.v. Geschäftsstelle: Alfred-Hess-Str. 8, Erfurt, Tel oder tvje@tbv-erfurt.de; Präsident Peter Leicht, Geschäftsführer Detlef Sommer (V.i.S.d.P.) Redaktion: Werner Wühst; Seligenstädt 12, Gera; Tel wuehst@t-online.de; Druck: Förster & Borries GmbH & Co. KG Für fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen. Heft 27 erscheint im September

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