Wichtige Informationen für werdende Eltern

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1 Wichtige Informationen für werdende Eltern Die Geburt eines Kindes ist für die ganze Familie ein freudiges, aber natürlich auch ein aufregendes Ereignis. Für die Eltern ändert sich im künftigen Alltag mit dem Nachwuchs eine ganze Menge, unter anderem auch im finanziellen Bereich. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Regelungen geben. Krankenversicherung Ihres Kindes Gut zu wissen: Wenn ein Elternteil bei der SIGNAL Krankenversicherung abgesichert ist, kann das Neugeborene den gleichen Ver sicherungsschutz erhalten - und zwar ohne Gesundheitsprüfung und ohne besondere Formalitäten. Elternzeit Für die weitere Betreuung ihres Kindes können Arbeitnehmer im Anschluss an den Mutterschutz die so genannte Elternzeit (früher Erziehungsurlaub) nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Anspruch nehmen. Während dieser Elternzeit darf der Arbeitgeber das Arbeits verhältnis grundsätzlich nicht kündigen. Die Elternzeit beträgt - gerechnet ab der - höchstens 36 Monate; sie kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers ist eine Übertragung von bis zu 12 Monaten auf die Zeit bis zur Voll endung des 8. Lebensjahres möglich. Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Wir haben dafür eine spezielle Kinder- Nachversicherungskarte entwickelt, mit der Sie Ihren Nachwuchs einfach anmelden können. Bitte sprechen Sie rechtzeitig Ihren persönlichen Berater in Versicherungsfragen an, denn für dieses besonders leichte Verfahren sind bestimmte Fristen einzuhalten. Und wenn ein Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist, stellt sich die Frage, ob das Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden soll; auch hierzu kann Ihnen Ihr Berater wichtige Tipps geben. Arbeitnehmerinnen Mutterschutz Arbeitnehmerinnen dürfen nach dem Mutterschutzgesetz 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der grundsätzlich nicht arbeiten (Mutterschutzfristen = gesetzliches Beschäftigungsverbot). Während dieser Zeit erhalten sie im Großen und Ganzen das vor herige Nettoeinkommen weiter. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten von der Krankenkasse pro Tag bis zu 13 EUR Mutterschaftsgeld Privat Krankenversicherte erhalten einmalig 210 EUR vom Bundesversicherungsamt (Anschrift: Mutterschaftsgeldstelle, Friedrich-Ebert-Allee 38, Bonn) Während der Elternzeit ist eine Teilzeit beschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchentlich grundsätzlich zulässig; hierauf besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundes minis terium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Berlin oder im Internet unter Antragsvordrucke und nähere Auskünfte zu Elternzeit und Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer Elterngeld stelle. Welche Behörde Elterngeldstelle ist, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie wohnen (beispielsweise in NRW die Versorgungsämter, in Hamburg die Bezirksämter usw.). Weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet unter Beide erhalten die Differenz zwischen täglich 13 EUR und dem Nettoeinkommen von ihrem Arbeitgeber - als steuerund sozialversicherungsfreien Zuschuss.

2 Elterngeld Das neue Elterngeld hat ab dem 1. Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ersetzt. Es soll den Einkommens verlust von Müttern und Vätern ausgleichen, die eine Zeit lang vom Beruf eine Auszeit nehmen und sich um ihr Kind kümmern möchten. Es steht aber nicht nur Arbeitnehmerinnen sondern auch Hausfrauen, Hausmännern, Auszubildenden und Selbstständigen zu. Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro. Voraussetzung ist, dass noch mindestens ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr Geschwistern genügt es, wenn mindestens zwei Geschwister das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des es wird auf das Elterngeld voll angerechnet. Übrigens, die 210 EUR, die PKV-versicherte Mütter einmalig erhalten, werden nicht angerechnet. Übt die Mutter während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit unter 30 Stunden/ Woche aus, reduziert sich das Elterngeld. Dabei wird das Elterngeld dann aus dem Differenz einkommen berechnet. Beispiel: Durchschnittseinkommen vor der Geburt: EUR Durchschnittseinkommen während Teilzeit: EUR Differenzeinkommen: / = EUR Elterngeld: x 67 % = 670 EUR Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Höhe Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal Euro pro Monat. Das heißt, es wird ein Nettoein kommen von maximal EUR berück sichtigt. Es gilt für Beschäftigte und Selbstständige ebenso wie für Auszubildende und Studierende. Der Mindest - betrag liegt bei 300 Euro; bei Gering verdienern unter Euro netto pro Monat erhöht sich das Elterngeld auf bis zu 100 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens. Bei Mehrlingsgeburten steigt das Elterngeld um 300 Euro je weiterem Kind an. Dauer Das Elterngeld wird einem Elternteil für höchstens 12 Monate nach Geburt des Kindes gewährt. In bestimmten Fällen kann Elterngeld auch für 14 Monate gewährt werden, beispielsweise für Alleinerziehende. Es lässt sich auf die doppelte Zeit strecken, dann wird die monatliche Leistung um 50 % reduziert. Wichtig: Als Bezugsgröße für die Bemessung des Elterngeldes wird das Nettoeinkommen herangezogen. für Arbeitnehmer und Beamte bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit das Bruttoeinkommen, vermindert um die darauf entfallende Lohnsteuer, die individuellen Sozialabgaben und ein 12tel des Arbeitnehmer-Pauschbetrages für Selbstständige der Gewinn (= grundsätzlich Betriebseinnahmen abzüglich der Beitragsausgaben) vermindert um die Steuerzahlungen und die Pflicht - beiträge zur Sozialversicherung Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

3 Krankenversicherung Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: Nehmen Sie die Elternzeit in Anspruch und unterbrechen Ihre Beschäftigung, bleiben Sie unverändert freiwillig gesetzlich abge sichert. Sie müssen im Regelfall vom so genannten Mindesteinkommen Beiträge zahlen; der gemäß 257 SGB V entfällt. Für Verheiratete gilt zusätzlich Folgendes: Ist Ihr Ehepartner privat krankenversichert, müssen Sie im Regelfall von dessen halben Einkommen Beiträge zahlen. Es ist zu prüfen, ob dessen Arbeitgeber sich gemäß 257 SGB V auch an Ihrem Beitrag beteiligt. Eventuell kommt auch eine Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe infrage, falls Ihr Ehepartner Beamter ist. Eine Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner ist möglich. Nehmen Sie Elternzeit in Anspruch und üben während dieses Zeitraumes eine - mehr als geringfügige - zulässige Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden aus, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nehmen Sie keine Elternzeit in Anspruch, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert. Privat Krankenversicherte: Nehmen Sie die Elternzeit in Anspruch und unterbrechen Ihre Beschäftigung, bleiben Sie unverändert privat abgesichert; der gemäß 257 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) entfällt. Ein Krankentagegeld wird während dieser Zeit nicht benötigt und kann als Anwartschafts versicherung geführt werden. Für Verheiratete gilt zusätzlich Folgendes: Ist Ihr Ehepartner ebenfalls privat krankenversichert, ist zu prüfen, ob dessen Arbeitgeber sich gemäß 257 SGB V auch an Ihrem Beitrag beteiligt. Eventuell kommt auch eine Berück sichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe infrage, falls Ihr Ehe partner Beamter ist. Eine Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner ist nicht möglich. Nehmen Sie Elternzeit in Anspruch und üben während dieses Zeitraumes eine - mehr als geringfügige - zulässige Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden aus, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung; hiervon können Sie sich innerhalb von drei Monaten für die Dauer der Elternzeit be freien lassen. Nehmen Sie keine Elternzeit in Anspruch, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert. Einkommensvergleich unter Berücksichtigung des neuen Elterngeldes Eine 34-jährige Arbeitnehmerin mit einem bisherigen monatlichen Nettoeinkommen von EUR hat in dem Zeitraum von 9 Monaten vor bis 12 Monaten nach einer mit folgenden Einkommen zu rechnen: Zeitraum GKV Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied SIGNAL IDUNA (KV-Voll inklusive EKTG und PVN in Höhe von 350 im Monat) 9 Monate bis 6 Wochen vor der (= 7,5 Monate) normale Beschäftigung normales Gehalt netto (2.500 EUR x 7,5 = ) normales Gehalt netto (2.500 EUR x 7,5 = ) 6 Wochen vor bis zur (= 1,5 Monate) Mutterschutzfrist GKV-Mutterschaftsgeld für 6 Wochen (13 EUR täglich) Der Arbeitgeber übernimmt die Differenz zum Nettoeinkommen (3750 EUR EUR = EUR) 585 EUR EUR einmaliges Mutterschaftsgeld (vom Bundesversicherungsamt) Der Arbeitgeber übernimmt das Nettoeinkommen abzgl. 585 EUR (3.750 EUR EUR = EUR) 210 EUR EUR Von der bis 8 Wochen danach (= 2 Monate) Mutterschutzfrist GKV-Mutterschaftsgeld für 8 Wochen (13 EUR täglich) 780 EUR Der Arbeitgeber übernimmt die EUR Der Arbeitgeber übernimmt das EUR Differenz zum Nettoeinkommen (5.000 EUR EUR = EUR) Nettoeinkommen abzgl. 780 EUR (5.000 EUR EUR = EUR) (kein Anspruch auf Elterngeld, weil Mutterschaftsgeld plus(kein Anspruch auf Elterngeld, weil Mutterschutz- höher sind) Mutterschutz- höher ist) Ab der 8. Woche nach der bis zum Ende des 12. Monats (= 10 Monate) Elterngeldbezugsdauer Anspruch auf Elterngeld (10 x EUR = EUR) Höhe Elterngeld: x 67% = EUR EUR Anspruch auf Elterngeld (10 x EUR = EUR) Höhe Elterngeld: x 67% = EUR EUR Gesamtes Einkommen für 21 Monate EUR EUR EUR EUR EUR = EUR EUR EUR EUR EUR EUR = EUR EUR

4 Beitragsvergleich Diese Krankenversicherungsbeiträge zahlt eine 34-jährige Arbeitnehmerin (9 Monate vor bis 12 Monate nach einer ): Zeitraum GKV Mitgliedschaft als freiwilliges Mitglied SIGNAL IDUNA (KV-Voll inklusive EKTG und PVN in Höhe von 350 im Monat) 9 Monate bis 6 Wochen vor der = 7,5 Monate Arbeitnehmeranteil angenommener Beitrag EUR x 14,9 % = 558,75 EUR Pflegeversicherung (1,95%) + 73,13 EUR Gesamt = 631,88 EUR Arbeitnehmeranteil = 315,94 EUR 2.369,55 EUR Arbeitnehmeranteil KV-Beitrag = 350 EUR Arbeitnehmeranteil = 175 EUR (175 EUR x 7,5 = 1.312,50 EUR) 1.312,50 EUR (315,94 EUR x 7,5 = 2.369,55 EUR) 6 Wochen vor bis zur = 1,5 Monate Beitrag 350 EUR x 1,5 (Für EKTG Anwartschaft möglich, z. B. EKTG 43 als kleine Anwartschaft mit 1,05 EUR Monatsbeitrag) 525,00 EUR Von der Ent bindung bis 8 Wochen danach = 2 Monate Beitrag 300 EUR x 2 (Für EKTG Anwartschaft möglich, z. B. EKTG 43 als kleine Anwartschaft mit 1,05 EUR Monatsbeitrag) 70 Ab der 8. Woche nach der bis zum Ende des 12. Monats = 10 Monate Krankenversicherung = 268,13 EUR (268,13 EUR x 10 = 2.681,30 EUR) Pflegeversicherung = 36,56 EUR (36,56 EUR x 10 = 365,60 EUR) 3.046,90 EUR Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom (AZ: B 12 KR 45/96 R) höchstrichterlich bestätigt, dass freiwillig Versicherte nach Ende der Mutterschutzfristen während des Erziehungsurlaubs Beiträge zu entrichten haben. Die Beitragsbemessung erfolgt nach denselben Kriterien wie bei allen anderen freiwillig Versicherten auch, beispielsweise nach dem halben Einkommen des Ehepartners, wenn dieser PKV-versichert ist. Im Beispiel haben wir ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze unterstellt. Ist der Ehepartner GKV-versichert, besteht Anspruch auf Familienversicherung. 350 EUR x 10 (Für EKTG Anwartschaft möglich, z. B. EKTG 43 als kleine Anwartschaft mit 1,05 EUR Monatsbeitrag) 3.50 Gesamte Beiträge für 21 Monate 2.369,55 EUR 3.046,90 EUR = 5.416,45 EUR + Beitrag GE-TOP-S 21 x 54,29 EUR = 1.140,09 EUR 5.416,45 EUR 1.140,09 EUR 6.556,54 EUR 1.312,50 EUR 525,00 EUR EUR = 6.037,50 EUR 6.037,50 EUR Ergebnis Soviel Einkommen steht einer 34-jährigen Arbeitnehmerin während der gesamten 21 Monate (9 Monate vor bis 12 Monate nach der ) - nach Abzug der Krankenversiche rungsbeiträge - tatsächlich zur Verfügung: GKV SIGNAL IDUNA Einkommen ,00 EUR - Beiträge 6.556,54 EUR 6.037,50 EUR = Gesamteinkommen ,46 EUR ,50 EUR Wichtig: Nimmt die PKV versicherte Mutter innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit wieder eine abhängige Beschäftigung oberhalb der Versicherungspflichtgrenze auf, bleibt sie PKV versichert und die 3-Jahresregel gilt als erfüllt. Unterm Strich: Das Thema Mutterschaft ist für die höherverdienende Arbeitnehmerin kein Grund, in der GKV zu bleiben. Je nach gewähltem PKV-Schutz verbleibt sogar ein höheres Gesamteinkommen. Darüber hinaus: Das gute Gefühl, Privatpatient zu sein, ist mit Geld kaum zu bezahlen (seit 2004 sind auch die GKV-Zuzahlungen für Mütter deutlich gestiegen). Durch die vorher beschriebene Neu regelung zur Elternzeit (mit einer zulässigen, versicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden wöchent lich) hat das Thema Beitragspflicht in der GKV erheblich an Bedeutung verloren. Und je eher der Wechsel zu SIGNAL IDUNA erfolgt, desto länger profitiert die Versicherte von den Beitragsersparnissen, sodass die Gesamt betrachtung noch besser für SIGNAL IDUNA aussieht. ACHTUNG: Falls der Ehepartner der PKV-versicherten Arbeitnehmerin GKV-versichert ist, ist in der anschließenden Elternzeit keine Familienversicherung möglich. Die SIGNAL IDUNA KV kann dann normal weitergeführt werden. Wird allerdings eine zulässige Teilzeitbeschäftigung aufgenommen, besteht wieder Versicherungspflicht und die SIGNAL IDUNA KV kann als Anwartschaft geführt werden. Ein PKV-versicherter Arbeitnehmer kann für seine privat versicherte Ehefrau in der Elternzeit trotzdem den Arbeitgeber zuschuss erhalten (Rundschreiben des Bundesinnenministeriums).

5 Selbstständige Mutterschutz Für Selbstständige gelten keine Mutterschutz fristen und es gibt kein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Gesetzlich Krankenversicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und privat Krankenversicherte erhalten kein Mutter schaftsgeld. Das gilt auch für gesetzlich Krankenversicherte mit An spruch auf Krankengeld, wenn ihre Einnahmen unverändert weiterlaufen. Sind keine Ein nahmen mehr vorhanden, wird Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der in Höhe des vorherigen Krankengeld anspruches gezahlt. Dabei ist zu berück sichtigen, dass sich die Höhe des Krankengeldes am tatsächlichen Gewinn orientiert. Dieser kann insbesondere bei Existenzgründerinnen unter der viel höheren Mindestbemes sungs grundlage liegen. Elternzeit Selbstständige haben keinen Anspruch auf die Elternzeit. Elterngeld Der Anspruch auf Elterngeld besteht nach den gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer. Krankenversicherung Privat Krankenversicherte: selbstständige Tätigkeit, bleiben Sie unverändert privat abgesichert; ein Kran kentagegeld kann als Anwartschafts versicherung geführt oder reduziert werden. Für Verheiratete gilt zusätzlich Folgendes: Ist Ihr Ehepartner privat krankenver - sichert, ist zu prüfen, ob dessen Arbeitgeber sich gemäß 257 SGB V auch an Ihrem Beitrag beteiligt. Eventuell kommt auch eine Berück sichtigungs - fähigkeit bei der Beihilfe infrage, falls Ihr Ehepartner Beamter ist. Eine Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner ist nicht möglich. Nehmen Sie während dieser Zeit eine - mehr als geringfügige - zulässige Teil zeitbeschäftigung als Arbeitnehmer von bis zu 30 Stunden wöchentlich auf, werden Sie versicherungspflichtig. selbstständige Tätigkeit nicht, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte: selbstständige Tätigkeit, bleiben Sie unverändert freiwillig gesetzlich abgesichert. Sie müssen im Regelfall vom so genannten Mindesteinkommen bzw. von Ihrem höheren, tatsächlichen Einkommen Beiträge zahlen. Für Verheiratete gilt zusätzlich Folgendes: Ist Ihr Ehepartner privat krankenversichert, müssen Sie im Regelfall von dessen halben Einkommen bzw. von Ihrem höheren, tatsächlichen Einkommen Beiträge zahlen. Es ist zu prüfen, ob dessen Arbeitgeber sich gemäß 257 SGB V auch an Ihrem Beitrag beteiligt. Eventuell kommt auch eine Berück sichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe infrage, falls Ihr Ehepartner Beamter ist. Eine Familienversicherung bei einem gesetzlich versicherten Ehepartner ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Nehmen Sie während dieser Zeit eine mehr als geringfügige - zulässige Teil zeitbeschäftigung als Arbeitnehmer von bis zu 30 Stunden wöchentlich auf, werden Sie versicherungspflichtig. selbstständige Tätigkeit nicht, bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert.

6 Beamte Mutterschutz Auch für Beamte gelten die Mutterschutzvorschriften und das Beschäftigungsverbot. Allerdings ist hier Rechtsgrundlage die jeweilige Mutterschutzverordnung. Die Beamtin hat für die Dauer der Mutterschutz fristen durchgehend Anspruch auf Bezüge. Elternzeit Anspruch auf Elternzeit besteht entsprechend der jeweils geltenden Elternzeitverordnung. Die Bestimmungen sind hier mit denen für Arbeitnehmer vergleichbar; wegen des fort bestehenden Beamten - status löst allerdings eine zulässige Beschäftigung keine Versicherungspflicht aus. Elterngeld Für das Elterngeld gelten die gleichen Regelungen wie für Arbeitnehmer. Krankenversicherung Während der Elternzeit besteht durchgehend Anspruch auf Beihilfe, sodass der private Krankenversicherungsschutz unverändert bleiben kann. Je nach Dienstherr haben Beamte für diesen Zeitraum unter bestim mten Voraussetzungen Anspruch auf Erstat tung von Krankenversicherungs beiträgen. Heilfür sorge berechtigte behalten während der Elternzeit grundsätzlichen ihren Heil - für sorgeanspruch. Weitere Informa tionen erhalten Sie hierzu bei Ihrem Dienstherrn Jan10

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