Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation von Schalungs- und Gerüstprodukten. Fassung:
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- Lieselotte Lena Siegel
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1 Kennzeichnung, Prüfung und Dokumentation von Schalungs- und Gerüstprodukten Fassung:
2 Soweit Produkte über Europäische Verordnungen oder Direktiven geregelt sind, gelten in dieser Aufstellung die nationalen deutschen Regelungen. Für alle Produktgruppen gilt grundsätzlich das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Grundsätzlich gilt für alle Arbeitsmittel die Europäische Arbeitsmittelbenutzungs- Verordnung (Betriebssicherheits-V.). Diese schreibt vor, dass der Anwender vor jedem Gebrauch das Arbeitsmittel in Augenschein nimmt und schadhafte Arbeitsmittel nicht verwendet. GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit ist ein freiwillig zu erwerbendes Zeichen. Für Gerüst- und Schalungsprodukte erteilt und verlängert die BGBau-Zert aktuell keine GS-Zeichen, weil sich kartellrechtliche Vorgaben geändert haben und bei der Zertifizierungsstelle bisher keine Vorgehensweise festgelegt ist. Wand- und Deckenschalung ( sonstiges Bauprodukt nach BRL) Schalungsanker (Ankerstab) ( sonstiges Bauprodukt nach BRL) EN opt. GSV-Zeichen opt. GSV-Zeichen GSV-RL DIN Wandschalung nach DIN Ankerstab als Abspannung in Traggerüsten abz Stützbock, Richtkonsole ( sonstiges Bauprodukt nach BRL) Holzschalungsträger EN lose Holzschalungsplatten EN DIN (bis ), Ö-Norm B 3023 opt. FSC, PEFC opt. FSC, PEFC Seitenschutz(-system) EN nach EN Baustützen, Stahl EN Seite 2 von 5 Stand:
3 Baustützen, Aluminium EN Baustützen, Stahl-Aluminium-Misch-bauweise Traggerüst (aus vorgefertigten Gerüstbauteilen) Traggerüst, (normativ nicht rechenbare Teile, z. B. Rahmenanschluss) Kletterkonus zur Verankerung von Konsolgerüsten abz auf Basis EN 1065 bzw. EN zusätzlich EN ÜH EN Arbeits-, Schutzgerüst EN Ü-Zeichen LTB, BRL MVV TB C abz Klettersystem opt. Typenberechnung Ü-Zeichen LTB leichte Gerüstspindel DIN 4425 ÜHP.16.3 Gerüstrohrkupplung EN 74-1 und Seite 3 von 5 Stand:
4 Lastaufnahmemittel (bspw. produktspezifische Kranhaken, Versetztraverse) EN eingebaute Anschlagpunkte des anzuschlagenden Produkts BA (an jedem Produkt) CE-Herstellererklärung CE, dauerhaftes Schild, s. Lagergeräte (Gitter- / Kleinteileboxen, etc.) BA Hersteller, Tragfähigkeit, Stapelhöhe selbständige Maschinen BA CE-Herstellererklärung Trennmittel GefVO SDB spezifische Gefahrensymbole Kanister, Mehrweggebinde bei Gefahrstoffen Entsorgungshinweis in SDB Zurr-, Ladegurt optische Prüfung vor jedem Einsatz Abspannkette Kettenglieder dürfen nicht in Krangehänge passen kein weiterer Nachweis regelmäßig (mind. 1x/a) CE einsetzbar, solang Etikett lesbar bei jedem Einsatz ansonsten Führung eines Kettenbuchs; jährliche optische Prüfung, alle 3 Jahre zerstörungsfreie Prüfung (ZfP) Zurrkette für Ladungssicherung BA Kettenbuch Traglast, Güte mind. 1x/a optisch, ZfP alle 3 a, WG rev2, WG rev2 GefVO Seite 4 von 5 Stand:
5 Abkürzungen: abz / AVA BA BetrSV allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Aufbau- und Verwendungsanleitung Betriebsanleitung Betriebssicherheits-Verordnung (Richtlinie 2009/104/EG, Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit) MVV TB PEFC ProdSG Maschinen-Richtlinie (Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen) Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestlimmungen (Nachfolgedokument der BRL) Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (DE: Zertifizierungssystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung) Produktsicherheitsgesetz (EG) BRL Bau-Regelliste SDB EG-Sicherheitsdatenblatt (für Gefahrstoff) FSC GefVO Forest Stewardship Council (DE: Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft ) Gefahrstoff-Verordnung (EG) ÜH ÜHP Übereinstimmungserklärung des Herstellers Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Person LTB Liste der Technischen Baubestimmungen Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle Herausgeber: Güteschutzverband Betonschalungen e. V. Postfach , Ratingen Schriftenführer: Univ.-Prof. Dr.-Ing. C. Motzko, TU Darmstadt 2016 Güteschutzverband Betonschalungen e.v. Alle Rechte vorbehalten, auch die der Übersetzung. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Güteschutzverbandes Betonschalungen e. V. ist es nicht gestattet diese Broschüre oder Teile dieser Broschüre für eigene Zwecke auf fotomechanischem Wege (Fotokopie, Mikrokopie oder andere Verfahren) zu vervielfältigen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen vorzunehmen. Seite 5 von 5 Stand:
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