Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK fordert wirksame Schutzmaßnahmen

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1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. Harald Stefan PhD. MSc Präsident der AK Oberösterreich Pflegemanager; Experte für Aggressions-, Gewalt- und Deeskalationsmanagement Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK fordert wirksame Schutzmaßnahmen Pressekonferenz Montag, 30. Mai 2016, 10:30 Uhr Arbeiterkammer Linz

2 Aggression und Gewalt sind tägliche Begleiter vieler Beschäftigter in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Lange Zeit war das Thema tabu erst langsam dringt ins Bewusstsein, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt. Das Personal in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen ist regelmäßig mit Aggression konfrontiert. Die Folgen für die Opfer reichen von Krankenständen und Burn Out bis hin zum Berufssausstieg. Für die Arbeiterkammer ist klar: Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss. Patientinnen und Patienten sind häufig in Ausnahmesituationen, Auslöser für aggressives Verhalten gibt es daher viele. Dennoch müssen Beschäftigte vor Übergriffen geschützt werden! Dafür braucht es zunächst eine Sensibilisierung für das Thema bei allen Beteiligten: bei den Beschäftigten, ihren Vorgesetzten, den Arbeitgebern/-innen, den Patientinnen und Patienten und in der Gesellschaft Beschäftigte der Großteil Frauen Rund Männer und Frauen arbeiten in Oberösterreich unmittelbar in der Pflege und Betreuung von Patientinnen und Patienten. Der Großteil von ihnen in Krankenhäusern, gefolgt von Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und im Krankentransport. 80 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche sind Frauen. Dass und in welchem Ausmaß Gewalt und Aggression für diese Berufsgruppe ein Thema ist, zeigte sich in der täglichen Praxis der AK: Erlebnisse und Vorfälle mit Gewalt kamen in der persönlichen Beratung, in Informationsveranstaltungen und z.b. in der Arbeit mit Betriebsräten immer wieder zur Sprache. Da ist etwa die Rede von verbaler Aggression, wie z.b. Einschüchterungen, Spott oder Drohungen; von körperlicher Gewalt wie z.b. gekratzt, bespuckt, gebissen oder geschlagen werden bis hin zu sexuellen Übergriffen wie z.b. anzüglichen Bemerkungen, unerwünschten Berührungen, exhibitionistischen Handlungen. Wie sehr das Thema den Betroffenen unter den Nägeln brennt, zeigen auch die überdurchschnittlich hohen Teilnehmerzahlen bei Vorträgen und Seminaren der Arbeiterkammer für Betriebsräte und Beschäftigte zu Gewalt gegen Pflegende. 2

3 Alarmierende Studien Dass Aggression gegen Pflegende allgegenwärtig ist, zeigen verschiedene Erhebungen. Im Rahmen einer Masterarbeit aus der Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden im Jahr 2013 in Graz 226 Krankenpflegeschülerinnen und schüler befragt: Mehr als 90 Prozent von ihnen berichteten, dass sie verbale Übergriffe erfahren mussten, 60 Prozent erzählten von körperlicher Gewalt. Eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem Jahr 2010 (Stefan & Dorfmeister) untersuchte Aggressionserlebnisse von Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege. Die Ergebnisse sind ebenfalls alarmierend: 63 Prozent der Befragten in der stationären Pflege berichteten von Gewalterfahrungen im vergangenen Jahr. 78 Prozent gaben an, verbalen Attacken ausgeliefert gewesen zu sein. In der ambulanten Pflege berichteten 40 Prozent der Befragten von Gewalterfahrungen im vergangenen Jahr. 71 Prozent wurden verbal angegriffen. Am meisten von Übergriffen betroffen sind Pflegekräfte, erst mit Abstand folgen Ärztinnen und Ärzte und Therapeuten/-innen: 3

4 Aggression und Gewalt finden sich in allen Bereichen der Pflege: in der Geriatrie, in der Aufnahme, in der Notfallambulanz und auch in der Mobilen Pflege. Laut einer Erhebung in einer oberösterreichischen Krankenanstalt geschehen mit Abstand die meisten Vorfälle auf den psychiatrischen Stationen (77 Prozent). Eine weitere deutsche Studie zeigt auf, dass 70 Prozent der Pflegenden aggressive Übergriffe nicht dokumentieren. Bewusstsein schaffen, Gesetze beachten Auslöser für aggressives Verhalten im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es viele: Unsicherheit, Angst, Verzweiflung, Schmerzen, psychische Krankheiten, Demenz und vieles mehr. Die meisten Patientinnen und Patienten sind schlicht in Ausnahmesituationen. Dennoch müssen und dürfen sich Pflegende nicht alles gefallen lassen. Dies muss aus Sicht der AK stärker ins Bewusstsein rücken. Aus gesetzlicher Sicht gibt es dazu eindeutige Regelungen: Die Fürsorgepflicht etwa besagt, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber für den Schutz seiner Beschäftigten sorgen muss. Er ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer/-innen geschützt werden. Der Oberste Gerichtshof besagt weiters, dass die/der Beschäftigte Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kommt zusätzlich zur Fürsorgepflicht zum Tragen. Es verpflichtet die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Begriff Arbeitnehmerschutz bedeutet laut Gesetz ganz allgemein, das Leben, die Gesundheit sowie die Integrität und Würde der Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen. Um das zu gewährleisten, muss jeder Betrieb eine Arbeitsplatzevaluierung verpflichtend durchführen. Dabei werden die Risiken für Sicherheit und Gesundheit schriftlich festgehalten ebenso die Maßnahmen, die durchzuführen sind. Gefährdung durch Gewalt ist in den Pflegeberufen hier bislang kaum ein Thema gewesen. 4

5 Eine Rolle spielt auch noch das Unterbringungsgesetz. Es besagt folgendes: Liegt bei der Patientin/beim Patienten eine psychische Erkrankung vor und besteht dadurch eine ernste Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Pflegkräfte, so kann bzw. muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber veranlassen, dass die Person in einer speziellen Einrichtung für Psychiatrie untergebracht wird. Im Falle von sexueller Belästigung greift das Gleichbehandlungsgesetz. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz nicht sexuell belästigt werden. Auch in diesem Fall hat das Opfer Anspruch auf Schadenersatz. Wirksamer Schutz durch wirksame Maßnahmen Gewalt gegen Pflegekräfte darf nicht länger unter den Tisch gekehrt werden! Herabwürdigungen, Aggressionen, Drohungen oder gar Verletzungen sind kein Berufsrisiko, das die Beschäftigten stillschweigend hinnehmen müssen. Der Arbeiterkammer geht es nicht nur darum, alle Betroffenen die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsräte und die Patientinnen und Patienten für das Thema zu sensibilisieren, es müssen auch verstärkt die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Aggression geschützt werden. Die Arbeiterkammer fordert daher: Bei der verpflichtenden Arbeitsplatz-Evaluierung müssen in den Pflegeund Gesundheitsberufen auch Übergriffe gegen Beschäftigte erhoben und schriftlich dokumentiert werden. Das Arbeitsinspektorat sollte dann überprüfen, ob entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen auch tatsächlich umgesetzt werden. Die Thematik Gewalt gegen Pflegende soll ein eigener Schwerpunkt in der Ausbildung werden, um das künftige Personal bereits für das Thema zu sensibilisieren. Die Fortbildungspflicht bei den Pflegekräften soll dazu genutzt werden, regelmäßig Kurse zu Gewaltprävention anzubieten. 5

6 Pflegekräfte müssen einen Rechtsanspruch auf Supervision bekommen. Der Blick von außen ermöglicht ein Hinterfragen der eigenen Rolle und hilft dabei, die weitere Handlungsweise festzulegen. Das jeweilige Gefährdungs- und Gewaltpotenzial muss auch beim Personalschlüssel Berücksichtigung finden. Wo erhöhte Aggression zu erwarten ist, muss es möglich sein, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit zumindest zu zweit verrichten können. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetzt (ASchG) muss ergänzt werden: An Arbeitsplätzen mit erhöhter Gefahr sowie an abgelegenen Orten sollen Arbeitnehmer/-innen nur dann allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung sichergestellt ist. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass jeder Arbeitsfunfall und jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, sowie jede festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der/des Beschäftigten unverzüglich dem Vorgesetzten oder sonstigen zuständigen Personen zu melden ist. Diese Bestimmung soll ergänzt werden, sodass künftig auch jede gegen einen Beschäftigten gerichtete gewalttätige Handlung zu melden ist. Betriebe müssen verpflichtet werden, Mitarbeiter/-innen auch durch technische und bauliche Maßnahmen vor Übergriffen zu schützen. So ist durch entsprechende technische Anlagen (z.b. Notfall-Pieper mit Ortung) den Beschäftigten zu ermöglichen, einen Notruf abzusetzen. Außerdem müssen Rückzugsräume vorhanden sein. 6

7 Angebote der AK für Pflegekräfte Die Arbeiterkammer Oberösterreich steht den Beschäftigten in der Pflege mit Rat und Hilfe zur Seite. Neben regelmäßigen Informationsveranstaltungen in allen Bezirken, gibt es natürlich auch kostenlose persönliche Beratung durch die Expertinnen und Experten der AK. Alle Infos zur Beratung und weitere nützliche Links und Tipps zum Thema finden Betroffene auch im Internet unter ooe.arbeiterkammer.at/pflege. 7

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