Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK fordert wirksame Schutzmaßnahmen
|
|
- Victor Fiedler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. Harald Stefan PhD. MSc Präsident der AK Oberösterreich Pflegemanager; Experte für Aggressions-, Gewalt- und Deeskalationsmanagement Aggression und Gewalt gegen Pflegekräfte: AK fordert wirksame Schutzmaßnahmen Pressekonferenz Montag, 30. Mai 2016, 10:30 Uhr Arbeiterkammer Linz
2 Aggression und Gewalt sind tägliche Begleiter vieler Beschäftigter in den Gesundheits- und Pflegeberufen. Lange Zeit war das Thema tabu erst langsam dringt ins Bewusstsein, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt. Das Personal in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen ist regelmäßig mit Aggression konfrontiert. Die Folgen für die Opfer reichen von Krankenständen und Burn Out bis hin zum Berufssausstieg. Für die Arbeiterkammer ist klar: Gewalt ist kein Berufsrisiko, das stillschweigend hingenommen werden muss. Patientinnen und Patienten sind häufig in Ausnahmesituationen, Auslöser für aggressives Verhalten gibt es daher viele. Dennoch müssen Beschäftigte vor Übergriffen geschützt werden! Dafür braucht es zunächst eine Sensibilisierung für das Thema bei allen Beteiligten: bei den Beschäftigten, ihren Vorgesetzten, den Arbeitgebern/-innen, den Patientinnen und Patienten und in der Gesellschaft Beschäftigte der Großteil Frauen Rund Männer und Frauen arbeiten in Oberösterreich unmittelbar in der Pflege und Betreuung von Patientinnen und Patienten. Der Großteil von ihnen in Krankenhäusern, gefolgt von Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen und im Krankentransport. 80 Prozent der Beschäftigten in dieser Branche sind Frauen. Dass und in welchem Ausmaß Gewalt und Aggression für diese Berufsgruppe ein Thema ist, zeigte sich in der täglichen Praxis der AK: Erlebnisse und Vorfälle mit Gewalt kamen in der persönlichen Beratung, in Informationsveranstaltungen und z.b. in der Arbeit mit Betriebsräten immer wieder zur Sprache. Da ist etwa die Rede von verbaler Aggression, wie z.b. Einschüchterungen, Spott oder Drohungen; von körperlicher Gewalt wie z.b. gekratzt, bespuckt, gebissen oder geschlagen werden bis hin zu sexuellen Übergriffen wie z.b. anzüglichen Bemerkungen, unerwünschten Berührungen, exhibitionistischen Handlungen. Wie sehr das Thema den Betroffenen unter den Nägeln brennt, zeigen auch die überdurchschnittlich hohen Teilnehmerzahlen bei Vorträgen und Seminaren der Arbeiterkammer für Betriebsräte und Beschäftigte zu Gewalt gegen Pflegende. 2
3 Alarmierende Studien Dass Aggression gegen Pflegende allgegenwärtig ist, zeigen verschiedene Erhebungen. Im Rahmen einer Masterarbeit aus der Gesundheits- und Pflegewissenschaft wurden im Jahr 2013 in Graz 226 Krankenpflegeschülerinnen und schüler befragt: Mehr als 90 Prozent von ihnen berichteten, dass sie verbale Übergriffe erfahren mussten, 60 Prozent erzählten von körperlicher Gewalt. Eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege aus dem Jahr 2010 (Stefan & Dorfmeister) untersuchte Aggressionserlebnisse von Beschäftigten in der stationären und ambulanten Pflege. Die Ergebnisse sind ebenfalls alarmierend: 63 Prozent der Befragten in der stationären Pflege berichteten von Gewalterfahrungen im vergangenen Jahr. 78 Prozent gaben an, verbalen Attacken ausgeliefert gewesen zu sein. In der ambulanten Pflege berichteten 40 Prozent der Befragten von Gewalterfahrungen im vergangenen Jahr. 71 Prozent wurden verbal angegriffen. Am meisten von Übergriffen betroffen sind Pflegekräfte, erst mit Abstand folgen Ärztinnen und Ärzte und Therapeuten/-innen: 3
4 Aggression und Gewalt finden sich in allen Bereichen der Pflege: in der Geriatrie, in der Aufnahme, in der Notfallambulanz und auch in der Mobilen Pflege. Laut einer Erhebung in einer oberösterreichischen Krankenanstalt geschehen mit Abstand die meisten Vorfälle auf den psychiatrischen Stationen (77 Prozent). Eine weitere deutsche Studie zeigt auf, dass 70 Prozent der Pflegenden aggressive Übergriffe nicht dokumentieren. Bewusstsein schaffen, Gesetze beachten Auslöser für aggressives Verhalten im Gesundheits- und Pflegebereich gibt es viele: Unsicherheit, Angst, Verzweiflung, Schmerzen, psychische Krankheiten, Demenz und vieles mehr. Die meisten Patientinnen und Patienten sind schlicht in Ausnahmesituationen. Dennoch müssen und dürfen sich Pflegende nicht alles gefallen lassen. Dies muss aus Sicht der AK stärker ins Bewusstsein rücken. Aus gesetzlicher Sicht gibt es dazu eindeutige Regelungen: Die Fürsorgepflicht etwa besagt, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber für den Schutz seiner Beschäftigten sorgen muss. Er ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer/-innen geschützt werden. Der Oberste Gerichtshof besagt weiters, dass die/der Beschäftigte Anspruch auf Schadenersatz hat, wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht verletzt. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kommt zusätzlich zur Fürsorgepflicht zum Tragen. Es verpflichtet die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber, einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Begriff Arbeitnehmerschutz bedeutet laut Gesetz ganz allgemein, das Leben, die Gesundheit sowie die Integrität und Würde der Beschäftigten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu schützen. Um das zu gewährleisten, muss jeder Betrieb eine Arbeitsplatzevaluierung verpflichtend durchführen. Dabei werden die Risiken für Sicherheit und Gesundheit schriftlich festgehalten ebenso die Maßnahmen, die durchzuführen sind. Gefährdung durch Gewalt ist in den Pflegeberufen hier bislang kaum ein Thema gewesen. 4
5 Eine Rolle spielt auch noch das Unterbringungsgesetz. Es besagt folgendes: Liegt bei der Patientin/beim Patienten eine psychische Erkrankung vor und besteht dadurch eine ernste Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Pflegkräfte, so kann bzw. muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber veranlassen, dass die Person in einer speziellen Einrichtung für Psychiatrie untergebracht wird. Im Falle von sexueller Belästigung greift das Gleichbehandlungsgesetz. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz nicht sexuell belästigt werden. Auch in diesem Fall hat das Opfer Anspruch auf Schadenersatz. Wirksamer Schutz durch wirksame Maßnahmen Gewalt gegen Pflegekräfte darf nicht länger unter den Tisch gekehrt werden! Herabwürdigungen, Aggressionen, Drohungen oder gar Verletzungen sind kein Berufsrisiko, das die Beschäftigten stillschweigend hinnehmen müssen. Der Arbeiterkammer geht es nicht nur darum, alle Betroffenen die Pflegekräfte, ihre Vorgesetzten, die Betriebsräte und die Patientinnen und Patienten für das Thema zu sensibilisieren, es müssen auch verstärkt die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden. Sie sind es, die dafür sorgen müssen, dass ihre Beschäftigten vor jeglicher Art von Aggression geschützt werden. Die Arbeiterkammer fordert daher: Bei der verpflichtenden Arbeitsplatz-Evaluierung müssen in den Pflegeund Gesundheitsberufen auch Übergriffe gegen Beschäftigte erhoben und schriftlich dokumentiert werden. Das Arbeitsinspektorat sollte dann überprüfen, ob entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen auch tatsächlich umgesetzt werden. Die Thematik Gewalt gegen Pflegende soll ein eigener Schwerpunkt in der Ausbildung werden, um das künftige Personal bereits für das Thema zu sensibilisieren. Die Fortbildungspflicht bei den Pflegekräften soll dazu genutzt werden, regelmäßig Kurse zu Gewaltprävention anzubieten. 5
6 Pflegekräfte müssen einen Rechtsanspruch auf Supervision bekommen. Der Blick von außen ermöglicht ein Hinterfragen der eigenen Rolle und hilft dabei, die weitere Handlungsweise festzulegen. Das jeweilige Gefährdungs- und Gewaltpotenzial muss auch beim Personalschlüssel Berücksichtigung finden. Wo erhöhte Aggression zu erwarten ist, muss es möglich sein, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit zumindest zu zweit verrichten können. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetzt (ASchG) muss ergänzt werden: An Arbeitsplätzen mit erhöhter Gefahr sowie an abgelegenen Orten sollen Arbeitnehmer/-innen nur dann allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung sichergestellt ist. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass jeder Arbeitsfunfall und jedes Ereignis, das beinahe zu einem Unfall geführt hätte, sowie jede festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr für Sicherheit oder Gesundheit der/des Beschäftigten unverzüglich dem Vorgesetzten oder sonstigen zuständigen Personen zu melden ist. Diese Bestimmung soll ergänzt werden, sodass künftig auch jede gegen einen Beschäftigten gerichtete gewalttätige Handlung zu melden ist. Betriebe müssen verpflichtet werden, Mitarbeiter/-innen auch durch technische und bauliche Maßnahmen vor Übergriffen zu schützen. So ist durch entsprechende technische Anlagen (z.b. Notfall-Pieper mit Ortung) den Beschäftigten zu ermöglichen, einen Notruf abzusetzen. Außerdem müssen Rückzugsräume vorhanden sein. 6
7 Angebote der AK für Pflegekräfte Die Arbeiterkammer Oberösterreich steht den Beschäftigten in der Pflege mit Rat und Hilfe zur Seite. Neben regelmäßigen Informationsveranstaltungen in allen Bezirken, gibt es natürlich auch kostenlose persönliche Beratung durch die Expertinnen und Experten der AK. Alle Infos zur Beratung und weitere nützliche Links und Tipps zum Thema finden Betroffene auch im Internet unter ooe.arbeiterkammer.at/pflege. 7
Noch immer viel zu viele Arbeitsunfälle: Sicherheitsvertrauenspersonen brauchen mehr Rechte!
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Andreas Neubauer Präsident der AK Oberösterreich Leiter AK-Abteilung Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung Noch immer viel zu viele Arbeitsunfälle:
MehrBeschäftigte in der Pflege vor Gewalt schützen
Beschäftigte in der Pflege vor Gewalt schützen Informationen und Ratschläge zum Thema Meine AK. Ganz groß für mich da. AK-Hotline T 05 7799-0 Aggressionen gegen Pflegepersonal - seien es verbale Drohungen
MehrGesundheits- und Krankenpflegegesetz neu: AK fordert Nachbesserungen zum Schutz der Beschäftigten
Ihr Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Andreas Neubauer Präsident der AK Oberösterreich Abt. Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung Gesundheits- und Krankenpflegegesetz neu: AK fordert
MehrGewaltprävention durch professionelle Deeskalation
Gewaltprävention durch professionelle Deeskalation Daniela Seib (ZAE) Andreas Reiter (ITV) Gewaltprävention 05.10.2017 1 Vertrauensindexliste 2016 Ärzte 92 Apotheker 94 Krankenpflege 96 Freiwillige Feuerwehr
MehrARBEITSSICHERHEIT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ. Angebote der AK für Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte/-innen. ooe.arbeiterkammer.
ARBEITSSICHERHEIT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ Angebote der AK für Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte/-innen ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident
MehrDer Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor: Gesundheitsberufe belasten die Gesundheit
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer MMag. Dr. Reinhard Raml Präsident der Arbeiterkammer OÖ IFES Der Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor: Gesundheitsberufe belasten die Gesundheit Pressekonferenz
MehrBetriebsräte während der Krise: Druck steigt, aber Bedeutung auch
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Julius Braun Günther Gallistl Präsident der AK Oberösterreich ISW-Geschäftsführer Betriebsratsvorsitzender der Firma DSM Fine Chemicals Austria, Linz Betriebsräte
MehrArbeitsplätze gestalten, Gesundheit erhalten: Ältere Arbeitnehmer brauchen Perspektiven
Ihre Gesprächspartner: Alois Stöger Dr. Johann Kalliauer Sozialminister der Republik Österreich Präsident der AK Oberösterreich Arbeitsplätze gestalten, Gesundheit erhalten: Ältere Arbeitnehmer brauchen
MehrSie fühlen sich sexuell belästigt?
Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. Jede zweite Frau hat bereits ein unerwünschtes sexuelles Verhalten am Arbeitsplatz erlebt, wie aus einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation
MehrARBEITSBEDINGUNGEN IN DER PFLEGE UND BETREUUNG
ARBEITSBEDINGUNGEN IN DER PFLEGE UND BETREUUNG Daten, Fakten und Forderungen der Arbeiterkammer Oberösterreich Aktualisierte Neuauflage, Stand: November 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef Moser, MBA
MehrGewaltprävention in der Pflege
Gewaltprävention in der Pflege Es fängt nicht erst an, wenn Patienten erkennbar zu Schaden kommen, sondern wenn einer sagt: Du bist krank. Du musst tun, was ich sage. Gewalt wird aus Sicht des Opfers immer
MehrDATEN FAKTEN ARBEITSBEDINGUNGEN IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH
DATEN FAKTEN ARBEITSBEDINGUNGEN IM EUROPÄISCHEN VERGLEICH Arbeitsbedingten Stress mit mehr Arbeitsautonomie, betrieblicher Weiterbildung und sozialer Unterstützung reduzieren ooe.arbeiterkammer.at BESCHÄFTIGUNGSQUALITÄT
MehrPublikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen?
Publikation in leichter Sprache Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? 2 Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 2 Frauen hat eine Frau sexuelle
MehrGrenzen setzen. Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Grenzen setzen Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz? Sie fühlen sich sexuell belästigt? Damit sind Sie nicht allein. In einer Studie zum Thema Gewalt gegen Frauen der EU-Grundrechteagentur
MehrWorkshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz
6. Tag der Gesundheitsberufe Workshop 3: ArbeitnehmerInnenschutz Strukturmangel- und Überlastungsanzeige 12. Mai 2016 Seite 1 Aufgaben der Arbeitsinspektion Wahrnehmung des gesetzlichen Schutzes*) der
MehrAK gegen Zwei-Klassen-Medizin und Kaputtsparen bei den Spitälern
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Johannes Pointner AK-Präsident Leiter der AK-Abteilung Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik AK gegen Zwei-Klassen-Medizin und Kaputtsparen bei
MehrIn Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen!
Einleitung Was ist eine Überlastungsanzeige bzw. eine Entlastungsanzeige? Sie ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach 15 und
MehrSTELLUNGNAHME DES MENSCHENRECHTSBEIRATS AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT
STELLUNGNAHME DES MENSCHENRECHTSBEIRATS AN DIE VOLKSANWALTSCHAFT Leicht verständlich dargestellt DÜRFEN PRIVATE SICHERHEITSDIENSTE IN PSYCHIATRISCHEN EINRICHTUNGEN EINGESETZT WERDEN UND WAS DÜRFEN SIE
MehrDie besten und die härtesten Jobs Österreichs - Berufe mit geringen bzw. hohen Belastungen
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Georg Michenthaler Präsident der AK Oberösterreich IFES Die besten und die härtesten Jobs Österreichs - Berufe mit geringen bzw. hohen Belastungen Pressekonferenz
MehrGrenzen setzen. Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen?
Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits-Platz machen? 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sexuelle Belästigung ist zum Beispiel: Sie werden angefasst. Zum Beispiel an der Brust
MehrWie gesund ist Ihr Arbeitsplatz? EvAluIErung EntlAstEt. Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Wie gesund ist Ihr Arbeitsplatz? EvAluIErung EntlAstEt. Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Was ist neu im gesetz? Mit 1. Jänner 2013 wurde in
MehrDer Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor: 42 Prozent gehen krank arbeiten
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Hans Preinfalk MMag. Dr. Reinhard Raml Präsident der Arbeiterkammer OÖ Leiter der AK-Kommunikation IFES Der Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor: 42
MehrPalliative Care Kompetenzzentrum. Palliative Care Kompetenzzentrum. Akutspital Psychiatrie Geriatrie Palliative Care
Palliative Care Kompetenzzentrum Palliative Care Kompetenzzentrum Sonnenbergstrasse 27 8910 Affoltern am Albis Telefon 044 714 21 11 Fax 044 714 25 32 kontakt@spitalaffoltern.ch www.spitalaffoltern.ch
MehrDienstanweisung. Die Senatorin für Finanzen. Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Dienstanweisung Die Senatorin für Finanzen Dienstanweisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Impressum Herausgeberin: Die Senatorin für Finanzen Abteilung Personal- und Verwaltungsmanagement
Mehr006 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Grundlagen und Vorgehen bei Konfliktfällen
006 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Grundlagen und Vorgehen bei Konfliktfällen Ziel des AGG ist es, Diskriminierungen und Belästigungen aufgrund der Merkmale Geschlecht, ethnische Herkunft
MehrVorblatt Problem: Ziel und Inhalt Alternativen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandort Österreich Finanzielle Auswirkungen
Problem: Vorblatt Mit Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 6. April 2006 in der Rechtssache C-428/04 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG hat dieser festgestellt, dass die Republik
MehrGrenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen?
Grenzen setzen Was kann ich bei sexueller Belästigung am Arbeits Platz machen? 1 1. Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 3 Frauen hat eine Frau sexuelle Belästigung am Arbeits
MehrAggressionswahrnehmung Befragung von TagungsteilnehmerInnen im Rahmen der Fachtagung "Gewalt in Institutionen" am 3. Juni 2015
Aggressionswahrnehmung Befragung von TagungsteilnehmerInnen im Rahmen der Fachtagung "Gewalt in Institutionen" am 3. Juni 215 Fachhochschule JOANNEUM Rainer Loidl und Nico Oud Eindimensionale Auswertung
MehrFührungskräfte sind trotz hoher Anforderungen zufriedener als ihre Mitarbeiter
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Mag. Daniel Schönherr Präsident der AK Oberösterreich Sozialforscher, SORA Führungskräfte sind trotz hoher Anforderungen zufriedener als ihre Mitarbeiter Pressekonferenz
MehrDATEN & FAKTEN PSYCHISCHE LEIDEN VERURSACHEN LANGE AUSFÄLLE UND HOHE KOSTEN
DATEN & FAKTEN PSYCHISCHE LEIDEN VERURSACHEN LANGE AUSFÄLLE UND HOHE KOSTEN Arbeitnehmer/-innen sind immer öfter seelisch krank Stand: September 2014 ooe.arbeiterkammer.at Oberösterreicher/ innen sind
MehrGemeinsam für einen Europäischen Aktionstag gegen Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz
PRESSEKONFERENZ Gemeinsam für einen Europäischen Aktionstag gegen Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz TeilnehmerInnen: Rudolf Kaske, vida-vorsitzender Renate Lehner, stv. vida-bundesgeschäftsführerin Evelyn
MehrSEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER
SENATSRICHTLINIE ZUM SCHUTZ VOR SEXUELLEN BELÄSTIGUNGEN UND SEXUELLER G E W A L T GEORG-AUGUST-UNIVERSITÄT GÖTTINGEN Frauenbeauftragte & Frauenbüro 1 Senatsrichtlinie der Universität Göttingen zum Schutz
MehrDATEN & FAKTEN LEIHARBEIT MACHT KRANK. Leasingfirmen wälzen Kosten auf Allgemeinheit ab. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: Oktober 2013
DATEN & FAKTEN LEIHARBEIT MACHT KRANK Leasingfirmen wälzen Kosten auf Allgemeinheit ab Stand: Oktober 2013 ooe.arbeiterkammer.at Personalkosten drücken, Bilanzen optimieren, Leiharbeit statt Fixanstellung
MehrVeranstaltung. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum
Veranstaltung Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum Frauen und Gleichstellung Mag.a Bernadette Pöcheim Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung Arbeiterkammer Steiermark
MehrDeeskalations- und Sicherheitsmanagement Gesundheitsbereich
Deeskalations- und Sicherheitsmanagement Gesundheitsbereich mögliche Wege kennen, um gezielt und professionell zu handeln Dr. Harald STEFAN (PhD., MSc.) Bluttat in psychiatr. Klinik - 2006 In der Christian-Doppler-Klinik
Mehrverbessern Uni-Leipzig: Forschungsprojekt will deutschlandweit psychosoziale Versorgung junger Krebspatienten ve
Uni-Leipzig Forschungsprojekt will deutschlandweit psychosoziale Versorgung junger Krebspatienten verbessern Leipzig (22. Januar 2014) - Die Deutsche Krebshilfe fördert ab Januar 2014 über einen Zeitraum
MehrDATEN & FAKTEN ÖSTERREICHISCHE ARBEITSBEDINGUNGEN IM EUROPA-VERGLEICH
DATEN & FAKTEN ÖSTERREICHISCHE ARBEITSBEDINGUNGEN IM EUROPA-VERGLEICH Gut, aber Stress belastet enorm. Stand: Juli 2015 ooe.arbeiterkammer.at Verschiedene Studien zum Thema Allgemein zufriedener in Österreich
MehrHilfe bei häuslicher Gewalt
Hilfe bei häuslicher Gewalt Hulp bij huiselijk geweld Beter voor elkaar 2 Häusliche Gewalt Was ist häusliche Gewalt? Ist von häuslicher Gewalt die Rede, denkt man fast automatisch an einen Mann, der seine
MehrVerordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung: Verordnung 6.500 Verordnung über den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz Vom 0. Juni 997 (Stand. Juli 000) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 des
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung
MehrVerminderung der Aggression gegen Pflegende Ein Handlungskonzept in der stationären Altenpflege
Verminderung der Aggression gegen Pflegende Ein Handlungskonzept in der stationären Altenpflege Vortrag im Rahmen des Fachtages der Evangelischen Hochschule Nürnberg, Fakultät für Gesundheit und Pflege
MehrKonzept zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewalt
Konzept zur Gewaltprävention und zum Umgang mit Gewalt Familiehuus Steckborn Rodelstrasse 41 CH 8266 Steckborn T 052 534 3708 info@familiehuus.ch familiehuus.ch Stand 10/16 Inhalt 1. Grundlage 2. Defnition
MehrARBEITSSICHERHEIT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ. Angebote der AK für Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte/-innen. ooe.arbeiterkammer.
ARBEITSSICHERHEIT UND ARBEITNEHMERSCHUTZ Angebote der AK für Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsräte/-innen ooe.arbeiterkammer.at ieflage nnern esteht Bei jedem Kapitel zeigt sich deutlich: Die
MehrUNZUFRIEDEN MIT WEITERBILDUNGSCHANCEN UND MITBESTIMMUNG
EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL UNZUFRIEDEN MIT WEITERBILDUNGSCHANCEN UND MITBESTIMMUNG Insgesamt geben 27 Prozent der Arbeiter und 17 Prozent der Angestellten an, wenig bis gar nicht zufrieden mit ihren Weiterbildungsmöglichkeiten
MehrUnfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor
Unfälle und Zwischenfälle im Biologischen Labor Meldewesen an der UZH und am USZ 4. Weiterbildungsmodul für BSOs des USZ und der UZH 15. November und 1. Dezember 2010, Annette Hofmann 07.12.10 Seite 1
MehrProf. Dr. med. Arno Deister. Stellungnahme. Hintergrund. Schleswig-Holsteinischer Landtag Sozialausschuss Postfach 7121.
Prof. Dr. med. Arno Deister Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie Arzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Arzt für Neurologie und Psychiatrie Chefarzt des Zentrums für Psychosoziale Medizin
MehrHerzlich Willkommen. 3. Symposium Gesundheitsrisiken in Pflegeberufen. Aggression und Gewalt gegenüber Beschäftigten in Pflege- und Betreuungsberufen
Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen 3. Symposium Gesundheitsrisiken in Pflegeberufen Aggression und Gewalt gegenüber Beschäftigten in Pflege- und Betreuungsberufen
MehrLehrer, Regalbetreuer, Textilarbeiter & Co: Diese Berufe machen psychisch krank
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer Dr. Reinhard Raml Präsident der AK Oberösterreich Sozialforscher, IFES Der Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor Lehrer, Regalbetreuer, Textilarbeiter &
MehrWorkshop 4: Arbeitsschutz zum Thema machen Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen
Gute Arbeit gesunde Arbeitsbedingungen Fachtagung am Dienstag, den 30. September 2014 Weshalb? Der demographische Wandel erreicht jede Branche - die Belegschaften werden immer älter Fehlende Fachkräfte
MehrRATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS. Tipps und Infos. ooe.arbeiterkammer.at. Stand: August 2016
RATGEBER FÜR LEHRLINGE BEI INSOLVENZ DES ARBEITGEBERS Tipps und Infos Stand: August 2016 ooe.arbeiterkammer.at Dr. Josef moser, mba AK-direKtor Dr. Johann kalliauer AK-Präsident AK HILFT BEI INSOLVENZ
Mehr(Un)gesunder Arbeitsplatz Krankenhaus
(Un)gesunder Arbeitsplatz Krankenhaus Chancen für positive Lösungen Erfahrungen des Arbeitsinspektorates Eisenstadt mit der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen 12.Mai 2015 Seite 1 Österreichischer
MehrDer Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor:
Ihre Gesprächspartner: Dr. Johann Kalliauer MMag. Dr. Reinhard Raml Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich Sozialforscher, IFES Der Österreichische Arbeitsgesundheitsmonitor: Hoher Zeitdruck, monotone
MehrSchweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport
Schweigen schützt die Falschen Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport Etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge macht mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle
MehrUmgang mit Häuslicher Gewalt am Arbeitsplatz Nicole Waldmann
Nicole Waldmann Häusliche Gewalt Definition Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische
MehrMobbing unter Kollegen. - Was kann ich dagegen tun? -
Mobbing unter Kollegen - Was kann ich dagegen tun? - Definition: Beim Mobbing handelt es sich um fortbestehendes und systematisches Diskriminieren von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern.
MehrVision und Wirklichkeit
: n e g n u r h a f r e z Gren n e r e i t k e l ref MBA Stv. Vors. in, rt a M r a g d E I I younion HG Das Motiv: Jede 2. Bewerbung aus altruistischen Motiven heraus: Ich will für Menschen da sein! Ich
MehrErgebnisse eines umfassenden Dialogs zwischen Pflegenden, Zupflegenden und deren Angehörigen
Ergebnisse eines umfassenden Dialogs zwischen Pflegenden, Zupflegenden und deren Angehörigen zur Qualität in der stationären und ambulanten Pflege in 1 Umfang der Beteiligung Es nahmen insgesamt teil:
MehrPalliativstation Klinikum Mittelmosel, St. Josef- Krankenhaus in Zell
Palliativstation Klinikum Mittelmosel, St. Josef- Krankenhaus in Zell Palliativteam Ärztinnen mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Zwei weitere Ärzte mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin (Nacht-, Wochenenddienste)
MehrINHALTSVERZEICHNIS. 1. Abschnitt: Patientenanwalt. 2. Abschnitt: Pflegeanwalt. 3. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen. Patientenanwaltschaft
Gesetz über die Patientenanwaltschaft und die Pflegeanwaltschaft (K- PPAG) StF: LGBl 53/1990, idf LGBl 29/1994, LGBl 108/1997, LGBl 57/2002, LGBl 8/2009 und LGBl 11/2010 1 Patientenanwaltschaft 2 Bestellung
MehrNicht ohne die Arbeiterkammer: Insolvenz-Rechtsschutz sicherte 2017 fast 25 Millionen Euro
Ihre Gesprächspartner/-in: Dr. Johann Kalliauer Mag. a Andrea Hilber Präsident der AK Oberösterreich Leiterin des AK-Insolvenz-Rechtsschutzes Nicht ohne die Arbeiterkammer: Insolvenz-Rechtsschutz sicherte
MehrHaltung, Einstellung und Belastung der Pflegenden im Umgang mit freiheitseinschränkenden
Haltung, Einstellung und Belastung der Pflegenden im Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen Gabriele Meyer Universitäten Hamburg und Bremen WAS IST BEKANNT? NICHT EINDEUTIG BELEGT Persönliche Haltungen
MehrDemenz. Thomas Behler 1
Demenz Thomas Behler 1 Demenz und Alzheimer Thomas Behler 2 World Alzheimer Report 2012 75 % der Menschen mit Demenz und 64 % ihrer Pfleger aus dem Familienkreis glauben, dass es in ihren Ländern negative
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrKH Hietzing mit Neurologischem
KH Hietzing mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel KJP Wien Deeskalations/ Gewalt- präventionsprojekt Ausgangssituation / Motivationen Geschichte der österreichischen Kinde- und Jugendpsychiatrie Damit
MehrNach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen
Nach 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) darf niemand wegen seiner Rasse seiner ethnischen Herkunft seines Geschlechts seiner Religion oder Weltanschauung einer Behinderung seines Alters
MehrRichtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Belästigung
Hochschule Braunschweig / Wolfenbüttel Gleichstellungsbüro Richtlinie gegen sexuelle Diskriminierung und Belästigung Bekanntmachung des Senatsbeschlusses vom 31.05.2007 1 Bekanntmachung des Senatsbeschlusses
MehrBESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT IN DER SCHWANGERSCHAFT WORAUF SIE ACHTEN SOLLTEN, WENN SIE EINE SCHWANGERSCHAFT FESTSTELLEN Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber möglichst bald mit, dass sie schwanger sind, um einen umfassenden
MehrAggression als eine Energieform, die jeder Mensch benötigt, um seine Interessen vertreten zu können?
Aggression als eine Energieform, die jeder Mensch benötigt, um seine Interessen vertreten zu können? Aggression und Gewalt sind allgemeinmenschliche Verhaltensmöglichkeiten, die in Pflegeeinrichtungen
MehrReglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. der Politischen Gemeinde Fällanden
Reglement gegen Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz der Politischen Gemeinde Fällanden I. A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Geltungsbereich Allgemeines 1 Kantonales Recht 2 B. Schutz der
MehrREGLEMENT D e r P a t i e n t e n A n l a u f - u n d B e r a t u n g s s t e l l e P A B S b e i d e r B a s e l
REGLEMENT D er Patienten Anlauf- und Beratungsstelle PABS beider Basel 2 Herausgeber: und Medizinische Gesellschaft Basel Freie Strasse 3/5, 4001 Basel Ärztegesellschaft Baselland Renggenweg 1, 4450 Sissach
MehrGesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz für Beschäftigte bei Verdichtung der Arbeit und Veränderung der Arbeitsbedingungen Gefährdungsbeurteilung GG TRBA 250 BGB Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzgesetz GESUNDHEITS- SCHUTZ
Mehrvom September in Mannheim
Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.
MehrGesundheit ist die erste Pflicht im Leben.
Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben. OSCAR WILDE ( Ernst muss man sein ) WAS IST BONAVALE? Bonavale ist ein medizinischer Betreuungsdienst, der die Mitarbeiter von Firmen im Baugewerbe während der
MehrGesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz
Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit/am Arbeitsplatz Europäische Richtlinien Anneliese Büggel Expertin für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Oktober 2013 1 Europäische Richtlinien Europäische
MehrErklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige
Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Tätigkeit: Seelsorgeeinheit/Verband : Ehrenamtliche Tätigkeit: Hiermit erkläre ich, dass ich den Verhaltenskodex
MehrWeisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten
EDA 00-6-0 Weisung zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten vom. September 0 gestützt auf das Bundespersonalgesetz (BPG) vom. März 000 die
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 10.12.2010 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrUnfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)
Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 1. Mai 2017 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze... 3 2 Erste-Hilfe-Leistung...
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Dr. Josef Stockinger und Direktor Johann Hable Vorsitzender der Bundesleitung Gewerkschaft Öffentlicher Dienst "Landesanstalten und Betriebe", Landespflege-
MehrInternist mit Leib und Seele Prim. Dr. Thomas Bamberger zieht erste Bilanz
Pressefrühstück des Landes-Krankenhauses Schärding Internist mit Leib und Seele Prim. Dr. Thomas Bamberger zieht erste Bilanz Donnerstag, 1. Dezember 2016, 11 Uhr Besprechungsraum 2, 6. OG, LKH Schärding
MehrForum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung
Forum 4 Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung Hanka Jarisch (Dipl.-Psych.) Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege - BGW Präventionsdienst Dresden Königsbrücker Landstraße
MehrUmgang mit Aggression und Gewalt in der Pflege. Thomas Rieger, Klinikum Region Hannover
Umgang mit Aggression und Gewalt in der Pflege 1 Umgang mit Aggression und Gewalt in der Pflege Gliederung Zur Person Definition Intention Betroffene Bereiche Praxisbeispiele Entwicklung und Veränderung
MehrRichtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel
Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung, sexueller Diskriminierung und sexueller Gewalt an der Universität Kassel 1 - Ziel der Richtlinie und Geltungsbereich (1) Die vorliegende Richtlinie hat
MehrMit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt
R ATG E B E R - K r a n k e n h au s Mit der OÖGKK im Krankenhaus gut versorgt Meine Pflichten... Gesundheitsversorgung in 21 Krankenhäusern Eine längere Krankheit oder eine Operation kann die finanziellen
MehrDer Vision Zero Fund (VZF) aus der Sicht der Gewerkschaften
Der Vision Zero Fund (VZF) aus der Sicht der Gewerkschaften Redebeitrag ILO-ISSA Conference on Challenges and Solutions in a Global Economy Global Action for Prevention Düsseldorf, Germany, 28 29 October
MehrSexuelle Gewalt gegen Frauen Betroffene versorgen und begleiten
Sexuelle Gewalt gegen Frauen Betroffene versorgen und begleiten Marion Winterholler, M.S.W., M.Pol.Sc. Karin Wieners, MPH Koordinierungsstelle des S.I.G.N.A.L. e.v. 07.08.2016 Inhalt Definition und Formen
Mehramtliche bekanntmachung
Nr. 1022 31. Juli 2014 amtliche bekanntmachung Dienstvereinbarung zur Regelung der Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G41 für die Beschäftigten
MehrTAGESKLINIK ALTEBURGER STRASSE. Die Tagesklinik Alteburger Straße
Die Tagesklinik Alteburger Straße Die Tagesklinik Alteburger Straße ist ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie mit 4 tagesklinischen Stationen 3 Bettenstationen psychiatrischer Institutsambulanz
MehrCode of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten
Code of Conduct für Villeroy & Boch Lieferanten Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen von Villeroy & Boch an ihre Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen. Ziel des Code
MehrBerufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten
Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische
MehrNOTFALLPLAN BEI GEWALT GEGEN KINDER
Hauptamtliche mit eigenem Schutzauftrag gem. 4 KKG Anlage IV EINSCHÄTZUNG DER GEFÄHRDUNGSSITUATION Bei der Gefährdungseinschätzung sind die Fachkräfte der Einrichtung gehalten, die Situation mit den Betroffenen
Mehr& Freunde. Seminare Unternehmensentwicklung Projektbegleitung Coaching Wir für Sie im 1. Halbjahr für die Führungskräfte
... für die Führungskräfte Führungskräfte Seminar 4-Teiler Modul 1: Das Fundament der Führung Modul 2: Gesprächsführung Modul 3: Die Führungskraft als Konfliktmanager Modul 4: Vertiefung und Reflexion
MehrUniversitätsmedizin Göttingen Georg-August-Universität Göttingen Pflegedienst der UMG
Universitätsmedizin Göttingen Georg-August-Universität Göttingen Pflegedienst der UMG Pflegedienst PFLEGELEITBILD Universitätsmedizin Göttingen Vorwort Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Mitarbeiterinnen
MehrLeben bis zuletzt Die hospizliche und palliative Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen
Leben bis zuletzt Die hospizliche und palliative Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen Vortrag bei den Seniorenbeauftragen des Bezirks Schwabens am 11. März 2015 Heidi Hailand Pflegefachkraft
MehrIB Medizinische Akademie Starnberg. Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w)
IB Medizinische Akademie Starnberg Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w) Passion Mensch! Weil Sie die eigenständige Betreuung und Beratung am Patienten lieben. Schwebt Ihnen ein vielfältiger, zukunftssicherer
Mehr