Einbindung des Auftraggebers in die Urlaubs-Angebotsbörse auf

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1 Kooperationsvertrag Einbindung des Auftraggebers in die Urlaubs-Angebotsbörse auf Auftraggeber Auftragnehmer Firma: Firma: Tel.: +43 Fax: +43 Medwell Internet Services AG Taborstraße 48 / Top 11 A 1020 Wien Tel.: +43 (0) Fax: +43 (0) (nachfolgend kurz Hotelier genannt) (nachfolgend kurz Medwell genannt) Ansprechpartner Projektleitung: Ansprechpartner Projektleitung: Mag. Anna Viehhauser Tel.: viehhauser@medwell24.at Mobil: +43 (0)

2 Präambel Medwell betreibt unter der Internetadresse ein Lifestyleportal. Auf diesem Internetportal werden aktuelle Inhalte zu den Themenkreisen rund um das Wohlbefinden der Kunden sowie interaktive Services angeboten. Medwell hat sein Portfolio um ein zusätzliches Service - die Urlaubs-Angebotsbörse - erweitert, deren Onlinegang mit Oktober 2003 terminiert ist. Ziel ist es, den Usern der wecarelife-plattform Angebotspakte von teilnehmenden Hotelleriebetrieben zur Verfügung zu stellen, die durch einen günstigeren Preis als die Listenkonditionen bzw. durch einen Mehrwert charakterisiert sind. Die Qualitätssicherung der Angebote erfolgt durch Medwell. Die Services werden den Kunden der CarePartner (zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Generali Versicherungs AG, ÖBB und Intersport) kostenlos im Sinne eines Kundenbindungsinstruments zur Verfügung gestellt. Die CarePartner beabsichtigen die Urlaubs- Angebotsbörse als besonderen Vorteil bzw. Mehrwert bei den eigenen Kunden zu vermarkten/bewerben. Pflichten von Medwell Medwell unterstützt den Hotelier bei der Erfassung seiner Stammdaten. Die Stammdaten werden von Medwell in die Urlaubs-Angebotsbörse eingepflegt und einmal pro Saison auf Wunsch des Hoteliers aktualisiert. Medwell stellt dem Hotelier ein Backofficetool zur Verfügung, mithilfe dessen der Hotelier seine Angebotspakete für die Urlaubs-Angebotsbörse einpflegen kann. Medwell bzw. damit beauftragte Partner führen eine kostenlose Schulung (online und/oder offline) in Hinblick auf die Nutzung des Backofficetools und der Philosophie der Urlaubs-Angebotsbörse für die Hotelmitarbeiter durch. Medwell berät den Hotelier in der Startphase bei der Erstellung bzw. Optimierung seiner Angebotspakete. Die Angebotspakete werden von Medwell vor Freischaltung qualitätsgesichert. Medwell wird nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit die Internetplattform und die Urlaubs- Angebotsbörse weiterentwickeln. Medwell wird die CarePartner und die beabsichtigte Vermarktung der Urlaubs-Angebotsbörse koordinieren. Pflichten des Hoteliers Der Hotelier ist verpflichtet sein Stammdatenblatt zu befüllen und bei Vertragsbeginn zumindest drei verschiedene Angebotspakete in die Urlaubs-Angebotsbörse einzupflegen. Ein Angebotspaket muss für den User erkennbar preisgünstiger ausgeschrieben werden bzw. durch Zusatzdienstleistungen für den User einen Vorteil darstellen, welchen er exklusiv über die Urlaubs-Angebotsbörse der nutzen kann. Die Angebotspakete sollen einem registrierten Userkreis zugänglich sein. 2 von 5

3 Identifiziert sich der User darüber hinaus als Kunde eines der CarePartner-Unternehmen (z.b. Kundenkartennummer), so stehen ihm neben den oben erwähnten Angebotspaketen weitere exklusiv für die CarePartner-Kunden definierte und nur für diese einsehbare Angebotspakete zur Verfügung. Der Hotelier ist verpflichtet, eines der drei initialen Angebotspakete als Care-Angebotspaket zu deklarieren. Dieses muss sich von den anderen Angebotspaketen unterscheiden. Nach der Ersterfassung der Angebotspakete muss der Hotelier zumindest drei verschiedene Angebote pro Halbjahr einpflegen, wobei wiederum ein Angebotspaket als Care-Angebotspaket festzulegen ist. Der Hotelier ist berechtigt beliebig viele (Care-) Angebotspakete einzupflegen. Es können dabei auch mehrere (Care-) Angebotspakte für den gleichen Zeitraum online gestellt werden. Dadurch erhöht der Hotelier naturgemäß seine "Erfolgsquote". Der Hotelier ist verpflichtet, die Philosophie bzw. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegten Wohlfühlkriterien der bestlifepartner dem Gast zu transportieren und umzusetzen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses umfassen die oben erwähnten Aktivitäten: - Anfragen und Buchungen, die über die erfolgen, sind innerhalb von 24 Stunden vom Hotel zu beantworten. - Die Organisation des Transfers vom Bahnhof und zum Bahnhof ist vom Hotel sicherzustellen. - Willkommenscocktail bei Anreise - Übergabe des Willkommenspaketes bei Anreise (diese Willkommenspakete dürfen ausschließlich an Kunden überreicht werden, die ein Angebot der Urlaubs-Angebotsbörse angefragt bzw. gebucht haben) - Das Gepäcksmanagement (ins Zimmer - vom Zimmer) ist dem Gast aktiv anzubieten. - Die Führung durchs Haus wird dem Gast ebenfalls aktiv angeboten. - Die Mitarbeiter des Hotels stellen sich beim Gast persönlich mit Namen vor und tragen Namensschilder. - Das Hotel bzw. die Mitarbeiter fragen aktiv nach, ob der Gast zufrieden ist. - Tipps für Ausflüge, Besichtigung von Sehenswürdigkeiten etc, ein Wohlfühlspruch sowie das tagesaktuelle Wetter liegen auf dem Frühstückstisch bereit. - Frühstück im Zimmer ist einmal während des Aufenthaltes ohne Aufpreis möglich. - Auf individuelle Verpflegungswünsche (z.b. vegetarische Kost, Schonkost, etc.) wird eingegangen. Auf Wunsch stehen Lunchpakete zur Verfügung. - Ein vom Hotel ausgesuchtes Abschiedsgeschenk wird bei Abreise dem Gast überreicht. - Der Hotelier bringt eine von Medwell zur Verfügung gestellte und für den Gast gut sichtbare bestlifepartner -Plakette an seinem Hotel bzw. innerhalb des Hotels an. Der Gast kann bei einer Buchungsanfrage über die Hotel-Angebotsbörse, die über ein internetbasiertes Formular erfolgt, sein Interesse an einer Stornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung kundtun, indem er ein im Formular dafür vorgesehenes Kästchen aktiviert. In diesem Fall ist der Hotelier verpflichtet zu gewährleisten, dass der potentielle Gast diesbezüglich Informationen der Europäischen Reiseversicherung mit Sitz in Wien über Link oder Zahlschein erhält. Bei Abschluss einer Reiseversicherung der Europäischen Reiseversicherung durch den Gast erhält der Hotelier eine Provision und Versicherungsleistungen im Stornofall. In diesem Zusammenhang ist eine Partnerschaft mit der Europäischen Reiseversicherung für den Hotelier empfehlenswert, welche auch von der ÖHV, der hogast und den Urlaubsspezialisten empfohlen wird. Eine mit der Europäischen Reiseversicherung abzuschließende Partnerschaftsvereinbarung 3 von 5

4 verpflichtet den Hotelier jedoch zu gar nichts. Es ist vielmehr eine zusätzliche Einnahmequelle für den Hotelier. Vertragslaufzeit / Beendigung des Vertrages Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Letzten eines Kalendermonats ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag vom Hotelier unterjährig gekündigt, so wird eine etwaig aliquot vorausbezahlte Jahresgebühr nicht rückerstattet. Vergütung Bis zum fallen für den Hotelier keinerlei Gebühren an. Ab dem wird eine Jahresgebühr in Höhe von EUR 1.200,- festgelegt. Ist der Hotelier Mitglied beim Österreichischen Hotellerieverband, den Urlaubsspezialisten, der hogast, oder ist er ein "Rund um Gesund Hotel", so beträgt der Jahresbeitrag EUR 990,-. Hoteliers, die bereits vor dem den Kooperationsvertrag unterfertigt haben, erhalten einen Dauerrabatt von 30%. Für Mitglieder einer der oben genannten Verbände bzw. Vereinigungen beträgt der Jahresbeitrag somit EUR 693,-. Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Jahresgebühr ist im Weiteren nach dem vom Statistischen Zentralamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex von 1996 anzupassen. Basiszahl ist die für Oktober 2002 veröffentlichte Indexzahl. Die Rechnung über die Jahresgebühr ergeht an den Hotelier zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, frühestens jedoch am Die Rechnung ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung netto ohne Abzug fällig. Stichtag eines jeden Kalenderjahres ist der Die erste Rechnungslegung erfolgt für den Zeitraum von der Vertragsunterzeichnung bis zum eines jeden Jahres (z.b. bei Vertragsabschluss am wird die erste Rechnung in Höhe von 50% der Jahresgebühr für die ersten sechs Monate bis zum ausgestellt), frühestens jedoch erst für einen Leistungszeitraum nach dem Danach wird die Jahresgebühr jeweils am in Rechnung gestellt. Änderungen / Ergänzungen Neben diesem Vertrag bestehen keinerlei mündliche oder schriftliche Abreden, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen. Allfällige vor Abschluss dieses Vertrages getroffene schriftliche oder mündliche Vereinbarungen, die im Widerspruch zur diesem Vertrag stehen, verlieren bei Vertragsabschluss ihre Gültigkeit. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem einzelnen Fall der Schriftform; die Übersendung via Fax oder genügt der Schriftform. Salvatorische Klausel Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. In diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen. Im Zweifelsfall ist Einvernehmen herzustellen und die unwirksame Bestimmung ist schriftlich durch eine neue, gültige zu ersetzen. 4 von 5

5 Gerichtsstand / Anwendbares Recht Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des in Wien (Österreich) sachlich zuständigen Gerichtes ausdrücklich vereinbart. Es gilt materielles österreichisches Recht. Erfüllungsort für sämtliche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierende Verbindlichkeiten und Verpflichtungen ist Wien. Wien, am Für den Hotelier Für Medwell Internet Services AG Mag. Markus Schaffhauser Vorstand 5 von 5

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