Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Deutschland
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- Moritz Brauer
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1 Umweltbundesamt Wörlitzer Platz Dessau Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Deutschland Matthias Hintzsche Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 22. November 2011
2 Richtlinie 2002/49/EG Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht. um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. (Artikel 1) Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen Aktionspläne durch die Mitgliedstaaten 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 2
3 Umgebungslärmrichtlinie Aktionsplanung 1. Stufe: Stufe: Lärmkartierung 1. Stufe: Stufe: Hauptverkehrsstraßen > 6 Mill. Fahrzeuge / a > 3 Mill. Fahrzeuge / a Haupteisenbahnstrecken > Züge / a > Züge / a Großflughäfen > Bewegungen / a > Bewegungen / a Ballungsräume > Einwohner > Einwohner Öffentlichkeitsbeteiligung 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 3
4 Kartierung 1. Stufe 27 Ballungsräume km Hauptverkehrsstraßen km Haupteisenbahnstrecken 9 Großflughäfen 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 4
5 Umsetzung in Deutschland Umgebungslärmrichtlinie Änderung BImSchG 34. BImSchV (KartierungsVO) Berechnungsverfahren für Straßen-, Schienen- und Fluglärm sowie Lärm von Industrieanlagen (VBUx) Lärmkartierung Lärmaktionsplanung 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 5
6 Erste Stufe der Lärmkartierung Straßenverkehr Gemeinden Schienenverkehr Gemeinden Flugverkehr 101 Gemeinden 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 6
7 Ergebnisse Lärmkartierung in Deutschland Straßenverkehr Schienenverkehr Flugverkehr LDEN > 65 db(a) LNight > 55 db(a) November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 7
8 Belastung der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm LDEN > 55 db(a) LDEN > 65 db(a) LDEN > 70 db(a) BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 8
9 Rechtliche Grundlagen Maßnahmen 47d BImSchG Lärmaktionspläne (6) 47 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 gilt entsprechend. 47 BImSchG Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen (3) Bei der Aufstellung dieser Pläne sind die Ziele der Raumordnung zu beachten; die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung sind zu berücksichtigen. (6) Die Maßnahmen, die Pläne festlegen, sind durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Festlegungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 9
10 Managementansatz Keine Vorgabe von expliziten Zielwerten Berücksichtigung des Lärms bei allen Planungen und Maßnahmen Berücksichtigung von Öffentlichkeit Träger öffentlicher Belange Vorhandene Planungen Vorhandene Haushaltsmittel. Querschnittsorientierte Planung Quelle: PGT 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 10
11 Umsetzungsstrategien der Bundesländer Durchführung der Lärmaktionsplanung in der Regel: Gemeinden Hessen: Regierungspräsidien Bayern: Regierungsbezirke für BAB, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen Auslöseschwellen für die Aktionsplanung > 70/60 db(a) an schutzwürdigen Gebäuden / mit Betroffenen (z.b. Nordrhein-Westfalen, Bayern) > 65/55 db(a) nach Vorprüfung (z.b. Sachsen, Brandenburg) Stufenkonzept: 1. Priorität 70/60 db(a), 2. Priorität 65/55 db(a) (z.b. Berlin, Hamburg) LAP grundsätzlich für alle lärmkartierten Quellen (z.b. Saarland, Schleswig-Holstein) 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 11
12 Förderung und Unterstützung der Gemeinden fachliche Beratung Bereitstellung und Aufbereitung von Datengrundlagen Lärmkartierung durch das Bundesland finanzielle Förderung der Lärmaktionsplanung Unterstützung bei der Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Bereitstellung von Arbeitshilfen wie Leitfäden oder Mustervorlagen für Aktionspläne, Leistungsbeschreibungen, öffentliche Bekanntmachungen und Meldeformulare finanzielle Förderung der Maßnahmenumsetzung 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 12
13 Meldungen zur Lärmaktionsplanung Meldungen (9 % aller Gemeinden in Deutschland) 37,2 Mio. Personen (45 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland) 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 13
14 Maßnahmen Lärmaktionsplanung Geschwindigkeitssenkung im MIV Fahrbahnbelag Förderung des Umweltverbundes ( ÖV, Rad, Fuß ) Verbesserung des Verkehrsflusses Straßenneubau ( z. B. Ortsumfahrung ) Verkehrsberuhigung / Straßenraumgestaltung Maßnahmen zum Lkw - Verkehr Maßnahmen an Gleisen Verkehrsverlagerung Berücksichtigung weiterer Planungen (Stadtentwicklung, Verkehr) Sonstige verkehrliche Maßnahmen Schallschutzwände, - wälle Passiver Schallschutz Städtebauliche Maßnahmen ( Baulücken, Abstände,...) Sonstige Maßnahmen Anzahl der Nennungen 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 14
15 Lärmquellen in der kommunalen Verantwortung Wesentliche Lärmquellen liegen in der kommunalen Verantwortung (Befragung von Kommunen) trifft sehr zu n = 2 trifft zu n = 11 trifft überhaupt nicht zu n = 68 teils-teils n = 26 Zustimmung: 10 % Ablehnung: 75 % Zusammenhang mit Gemeindegröße trifft weniger zu n = November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 15
16 Information und Beteiligung Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit wird zu Vorschlägen für Lärmaktionspläne gehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. BImSchG 47 d (3) Notwendige Schritte Information der Öffentlichkeit (und der Verwaltung) über die Möglichkeit/ Notwendigkeit der Mitwirkung Aktive und breite Mitwirkung der Öffentlichkeit (und der Verwaltung) Bereitstellung geeigneter Fachinformationen zur Entscheidungsfindung zweistufiges Verfahren 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 16
17 Information und Beteiligung Öffentlichkeit 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 17
18 Information und Beteiligung Öffentlichkeit November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 18
19 Schutz ruhiger Gebiete Artikel 8: Ziel dieser Pläne [LAP] soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen. LAI - Hinweise zur Lärmaktionsplanung mit Aussagen zu Ruhigen Gebieten ruhiges Gebiet auf dem Land L DEN = 40 db(a) ruhiges Gebiet in einem Ballungsraum L DEN = 50 db(a) & mind. 4 km² 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 19
20 Schutz ruhiger Gebiete 29 % der Gemeinden haben ruhige Gebiete festgesetzt oder beabsichtigten dies 71 % der Gemeinden setzen keine ruhigen Gebiete fest Häufiger Hinweis: Pflichtkartierung der ersten Stufe erlaubt keine Identifizierung von ruhigen Gebieten Auswahlkriterien: Lärmindizes; meist L DEN 55 db(a) Geeignete Flächennutzungen Sonstige Kriterien (v.a. Gebietsgröße und relative Ruhe) 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 20
21 Personelle und finanzielle Ausstattung Finanzierung der Planaufstellung ist mehrheitlich durch die vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt (60 % sagen, dass die Haushaltsmittel ausreichen) Personelle Ausstattung wird überwiegend kritisch bewertet (nur ein Viertel der Befragten sagt, dass sie ausreicht) Finanzierung der Maßnahmenumsetzung wird kritisch bewertet (nur ein Viertel der Befragten sagt, dass sie ausreicht) 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 21
22 Förderportal Lärmschutz - NRW Energieeinsparung/ -effizienz Gebäudesanierungsprogramm Gewerbliche Wirtschaft Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge Infrastruktur Stadtverkehrsförderung: Kommunale Straßen und Radverkehrseinrichtungen Städtebau KfW Kommunal Investieren Umweltschutz Investitionsprogramm Abwasser NRW Verkehr ÖPNV-Investitionsförderung Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge Wohnen Denkmalgerechte Erneuerung selbst genutzten Wohneigentums 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 22
23 Erfolge der Umgebungslärmrichtlinie Sensibilisierung der Öffentlichkeit Umweltbelastung Nummer Eins Lärmproblem wird unterschätzt Quelle: FTD.de Städte verlangen Geld für Lärmschutz 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 23
24 Erfolge der Umgebungslärmrichtlinie Sensibilisierung der Politik 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 24
25 Erfolge der Umgebungslärmrichtlinie Sensibilisierung der EU-Politik 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 25
26 Erfolge der Umgebungslärmrichtlinie Ergebnis der 1. Stufe Kartierung: 78 % der Betroffenen in der Umgebung von Straßen in der Baulast der Städte und Gemeinden Kosten für die Lärmsanierung: 2,7 Mrd. Euro angespannte Haushaltslage in den Kommunen??? Konjunkturprogramm II Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) Kommunales Investitionsprogramm = 3,5 Mrd. Euro 3 Investitionsschwerpunkt Infrastruktur: kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 26
27 Erfolge der Umgebungslärmrichtlinie Nationales Verkehrslärmschutzpaket II Lärm vermeiden vor Lärm schützen Ziele bis 2020 Entlastung von Lärmbrennpunkten Reduzierung der Verkehrslärmbelastung trotz steigenden Verkehrsaufkommens Minderung der Belästigung durch Lärm um 20 Prozent im Flugverkehr um 30 Prozent im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie um 50 Prozent im Schienenverkehr Lärmsanierungsprogramm an Bundesfernstraßen und Schienenwegen Straße: jährlich 50 Mio. Euro Schiene: jährlich 100 Mio. Euro Absenkung der Lärmsanierungswerte um 3 db(a) 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 27
28 (Zwischen) Fazit Erfolge + Stärkung des Themas Lärm und Sensibilisierung + Verbindliche Fristen + Information und Beteiligung der Öffentlichkeit + Finanzielle Mittel aus dem Konjunkturpaket II für den Lärmschutz Verbesserungsmöglichkeiten - Begrenzter Einfluss der Kommunen auf Bundesautobahnen, Landesstraßen, Schienenwege und Flughäfen - Unterschiedliche Berechnungen (Kartierung Aktionsplanung) notwendig - Nicht ausreichende Finanzierungsmöglichkeiten - Zu allgemeine Regelungen können zum Nichtstun führen 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 28
29 LAI - Erfahrungsbericht Erfahrungen der 1. Stufe der ULR der Kommunen der Bundesländer des Bundes Adressaten die Kommunen die Bundesländer der Bund die EU November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 29
30 LAI - Erfahrungsbericht Kommunen und Bundesländer Kartierungsumfang in Ballungsräumen an den Anforderungen der Lärmaktionsplanung ausrichten Frühzeitige Zusammenstellung der Eingangsdaten und Kooperation mit Datenbereitstellern (auch hinsichtlich Qualität der Daten) Frühzeitige Einbindung und Abstimmung mit anderen Verwaltungen bei der Lärmaktionsplanung Darstellung von Minderungserfolgen bei der LAP durch Pegel-Differenzkarten Verweis auf Lärmschutzmaßnahmen, die sich nicht in Lärmkarten darstellen lassen Prüfung, ob Lärmkarten direkt zur Entscheidung über Maßnahmen zu Grunde gelegt werden können (keine Neuberechnung bspw. nach RLS-90) Länderinterne Regelungen für einfachen und kostenfreien Zugang zu Geodaten 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 30
31 LAI - Erfahrungsbericht Bund Ergebnisse Straßenverkehrszählung 2010 in 2011 zügig zur Verfügung stellen Absenkung der Lärmsanierungswerte Ermächtigungsgrundlage im Eisenbahnrecht Änderung der 34. BImSchV: Verpflichtung anderer Stellen Daten bereitzustellen und ggf. zu erheben Bereitstellung und Erhebung von Betriebsdaten durch Eisenbahninfrastrukturunternehmen (nicht nur Infrastrukturdaten) Bereitstellung und Erhebung von Daten durch Eisenbahnbetriebsunternehmen Harmonisierung der Berechnungsmethoden Festlegung von IGW auch für bestehende Straßen und Schienenwege EBA als zuständige Behörde für LAP an Schienenwegen 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 31
32 LAI - Erfahrungsbericht EU Einführung harmonisierter Berechnungsmethoden Ausreichend zeitlicher Vorlauf Zweckmäßig und praktikable Verfahren Kriterien, ab wann eine LAP auf jeden Fall erforderlich ist Verlängerung Zeitraum zwischen Kartierung und LAP auf 2 Jahre Harmonisierung der Fristen zur Berichterstattung zwischen Luftreinhalteplanung und Lärmaktionsplanung Fortschreibung der Maßnahmen an der Quelle bei Straßen und Schienenfahrzeugen, Grenzwerte 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 32
33 Europäische Kommission Europäische Kommission Hüterin der Verträge wacht über ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts Umgebungslärmrichtlinie Nationale Rechtsetzung Lärmkartierung Lärmaktionsplanung Anlass Evaluation Artikel 11 Überprüfung und Berichterstattung Europäische Datenbank NOISE Beschwerden Instrument Vertragsverletzungsverfahren 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 33
34 Europäische Kommission November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 34
35 Ausblick 2012/ Ballungsräume = 24,5 Mio. Ew km Hauptverkehrsstraßen km Haupteisenbahnstrecken 11 Großflughäfen bis 30. Juni 2012 Lärmkartierung und Information der Öffentlichkeit bis 18. Juli 2013 Lärmaktionsplanung unter Beteiligung der Öffentlichkeit 22. November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 35
36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Matthias Hintzsche November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 36
37 Handbuch Silent City - Umgebungslärm, Aktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung Silent City - Leisere Kommunen, Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie Lärmbilanz 2010 Lärmaktionsplanung in Deutschland Maßnahmenblätter zur Lärmminderung im Straßenverkehr Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen - Minderungspotentiale am Beispiel Hamburg Praxisorientierter Umgang mit Lärm in der räumlichen Planung und im Städtebau Lärmmindernde Fahrbahnbeläge - Ein Überblick über den Stand der Technik November 2011 Umgebungslärm bekämpfen - Karlsruhe 37
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