SITZUNG AM DIENSTAG, 23. SEPTEMBER 2003

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1 2-001 SITZUNG AM DIENSTAG, 23. SEPTEMBER VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS ROCA Vizepräsident (Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.) Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über die Empfehlung (A5-0307/2003) im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Hinblick auf die Ernennung von Herrn Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank (10893/2003 C5-0332/ /0819(CNS)) (Berichterstatterin: Frau Randzio-Plath) Magri, Rat. (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine sehr verehrten Damen und Herren Mitglieder der Kommission! Es ist mir eine Freude, heute zu einem für die Europäische Union sehr wichtigen Thema zu sprechen: die Ernennung des Präsidenten der Europäischen Zentralbank. Die Einführung des Euro ist sowohl in politischer als auch in technischer Hinsicht ein großer Erfolg in der europäischen Integrationsgeschichte. Der Euro ist eine noch verhältnismäßig junge Währung, und um weiterhin erfolgreich zu sein, wird er sich auf die weitgehend anerkannte Erfahrung der Europäischen Zentralbank stützen müssen. Wir ersetzen nun erstmals den EZB-Präsidenten. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung für die EZB und für den Euro, dass das Auswahlverfahren für den Nachfolger von Präsident Duisenberg transparent durchgeführt wird und einzig und allein auf den im Vertrag und in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank festgelegten Kriterien sowie auf dem Einverständnis der EZB selbst zu dem für dieses Amt am besten qualifizierten Kandidaten beruht. Wenn wir den Nachfolger ernennen, können wir nicht umhin, die von Präsident Duisenberg geleistete Arbeit anzuerkennen und zu würdigen sowie unsere Zuversicht zu bekunden, dass die Europäische Zentralbank all ihre Aufgaben weiterhin mit Erfolg wahrnehmen wird. Die Rechtsgrundlagen des Auswahlverfahrens für den neuen EZB-Präsidenten sind Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 122 Absatz 4 EG-Vertrag sowie Artikel 11.2 und 43.3 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Gemäß diesen Bestimmungen hat der ECOFIN-Rat Informationen am 15. Juli d. J. eine Empfehlung angenommen, die vorsieht, Herrn Jean-Claude Trichet mit Wirkung vom 1. November 2003 für eine Amtszeit von acht Jahren zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu ernennen. Die Empfehlung wurde gemäß den Bestimmungen des Vertrages sowohl Ihnen, den Parlamentsmitgliedern, als auch der EZB übermittelt, damit Sie Ihre Stellungnahme abgeben können, bevor die Empfehlung den Staats- und Regierungschefs zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt wird. Der EZB-Rat hat seinen Standpunkt am 31. Juli angenommen und ihn sowohl dem Rat als auch dem Parlament übermittelt. In diesem Standpunkt wird bestätigt, dass es sich nach Auffassung des EZB-Rates bei dem vorgeschlagenen Kandidaten, wie in Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b) EG-Vertrag gefordert, um eine in Währungs- oder Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeit handelt. Ich hoffe, das Europäische Parlament möge mit dem Rat und mit der Europäischen Zentralbank dahingehend übereinstimmen, dass Herr Trichet ein ausgezeichneter Kandidat für dieses wichtige Amt ist. Die Annahme des Standpunkts des Parlaments wird es den Staats- und Regierungschefs ermöglichen, den endgültigen Beschluss über die Amtsübernahme durch den neuen EZB-Präsidenten innerhalb des in der Empfehlung des Rates genannten Zeitraums zu fassen Randzio-Plath (PSE), Berichterstatterin. Herr Präsident! Dem Europäischen Parlament empfehle ich im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, Herrn Jean-Claude Trichet als geeigneten Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Zentralbank zu bestätigen. Der Kandidat hat dem Ausschuss schriftlich und mündlich zu Fragen und Antworten in einem Bestätigungsverfahren zur Verfügung gestanden. Er hat die Mitglieder des Ausschusses überzeugt, und zwar in Bezug auf seine persönliche Integrität und seine professionelle Kompetenz, aber auch hinsichtlich seiner Vorstellungen zur Wirtschafts- und Währungspolitik in der Euro-Zone. Gleichzeitig hat er sich gegenüber der Forderung nach mehr Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflichtigkeit der Europäischen Zentralbank offen gezeigt. Die Europäische Zentralbank ist fünf Jahre nach der Gründung erwachsen geworden. Ihre politische, ökonomische, finanzielle, organisatorische und personelle Unabhängigkeit ist garantiert und wird auch durch den Entwurf des Verfassungsvertrages nicht in Frage gestellt. Das hohe Maß an Unabhängigkeit, die größer ist als die der amerikanischen Notenbank, überträgt der EZB ein hohes Maß an Verantwortung für die gesamtwirtschaftliche und soziale Entwicklung. Dies erfordert höchstmögliche Transparenz aus

2 6 23/09/2003 demokratischen und integrationspolitischen Gründen. Von daher gehört die Transparenz von Entscheidung und Entscheidungshintergründen zur Rolle der Europäischen Zentralbank. Dieses Bemühen um Transparenz findet seinen Ausdruck in dem vierteljährlichen monetären Dialog mit dem Europäischen Parlament, in den regelmäßigen Veröffentlichungen und Entscheidungen, aber auch in den Berichten, Konferenzen und der halbjährlich veröffentlichten Inflationsprognose. Damit hat in Europa eine Art Kulturrevolution stattgefunden. Die Kultur der nationalen Zentralbanken in Europa nämlich kannte diese Form von Transparenz nicht. Die Transparenz liegt übrigens auch im Interesse der EZB, weil sie als noch junge Institution im besonderen Maße auf die Schaffung und Festigung ihrer Legitimation, Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit als europäische Autorität angewiesen ist. Schließlich spiegelt sich im Geldwesen eines Volkes alles wider, was dieses Volk will, erleidet, ist. So sagte es Europas bedeutender Ökonom Josef Schumpeter. Ich halte es für richtig, dass nach der heutigen Diskussionslage der Maastricht-Vertrag voll in den Entwurf des europäischen Verfassungsvertrages übernommen worden ist. Die Rolle der Zentralbanken hat in den Jahrhunderten ihrer Existenz Wandlungen durchgemacht, von ihrer privaten Organisationsform in der Geschichte bis zu ihrem wechselvollen Status in den USA und dem Konzept der Bekämpfung der Inflation und Durchsetzung einer unabhängigen Notenbank. Heute mag es zu früh für Antworten auf neue Herausforderungen sein. Es geht darum, die Rolle der Zentralbank in einer globalisierten Welt zu definieren, die von Handel, Verkehr und internationalen Finanzmärkten beherrscht wird. Das bedeutet nicht nur dynamische Märkte, sondern auch mehr und höhere Risiken für die internationale Finanzstabilität. Welche Rolle also sollen und können Zentralbanken spielen, um zu Finanzstabilität beizutragen, um Finanzkrisen zu vermeiden, zu helfen? Ist die EZB gerüstet für eine Rolle des Lender of Last Resort? Ist diese gewollt? Mit dem Euro hat Europa auch an internationaler Bedeutung gewonnen. Die EZB wird eine zunehmend größere Rolle bei der Definition und Durchführung geeigneter Politiken für die Weltwirtschaft spielen müssen. Wir sind besorgt über das dramatische Ungleichgewicht der US-Wirtschaft und die Gefahren, die sich daraus mittel- bis langfristig für alle anderen Teile der Welt ergeben können. Viele Fragen zur künftigen Politik der EZB sind mit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten verbunden. Die Frage nach der Definition von Preisstabilität gehört genauso dazu wie die Frage nach den geldpolitischen Instrumenten. Die Bewahrung von Preisstabilität als vorrangiges Ziel darf die EZB nicht dazu bringen, die Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung aus ihrem Handlungskatalog auszublenden. Geldpolitik ist nicht neutral, von daher muss sich die EZB als makroökonomischer Akteur an der Koordinierung europäischer Politiken beteiligen. Die Bereitschaft zu einer Ex-post-Koordinierung reicht dazu nicht aus. Hierzu wird entschieden werden müssen; vom neuen Präsidenten müssen Impulse kommen. Das Europäische Parlament erwartet auch weitere Handlungsschritte in Richtung höherer Transparenz, von der Veröffentlichung summarischer Beschlussprotokolle mit Argumenten für und gegen getroffene Entscheidungen bis zu anonymisierten Abstimmungsergebnissen im EZB-Rat. Wichtig ist eine offene und transparente Geldpolitik, die Zugang zu den Entscheidungsgrundlagen als Selbstverständlichkeit begreift, in unser aller Interesse und im Interesse des Gemeinwohls. Der künftige Präsident kann auf der erfolgreichen Arbeit des ersten EZB-Präsidenten Wim Duisenberg aufbauen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind zuversichtlich, dass er sich neuen Herausforderungen stellen wird und in der Lage sein wird, richtige Antworten zu finden. (Beifall) Karas (PPE-DE). Herr Kommissar, Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Fraktion hat drei Kriterien in der Wirtschafts- und Währungspolitik, nach denen wir auch den Vorschlag für den neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank beurteilen. Wir haben erst in der Studienwoche in Madrid nochmals unsere Eckpunkte definiert und festgelegt. Erstens, ein klares und unmissverständliches Ja zum Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist für uns der ordnungspolitische Rahmen für die Haushaltspolitiken der Mitgliedstaaten. Er ist für uns eine Voraussetzung für Preisstabilität und damit für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist ein Reformmotor, und er ist Basis für mehr Transparenz, die Haushaltssituationen in den Mitgliedstaaten betreffend, und er ist eine Orientierungshilfe für die neuen Beitrittsländer auf dem Weg, die gemeinsame Währung Euro voll übernehmen zu können. Der zweite Eckpfeiler ist für uns die Unabhängigkeit der EZB. Die Unabhängigkeit muss durch die Fortsetzung der Politik der ruhigen Hand Wim Duisenbergs zum Ausdruck kommen. Durch Kontinuität, Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Professionalität, Teamfähigkeit, Wachsamkeit gegenüber Veränderungen, die Klarheit der Beschlüsse und ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit. Drittens sind wir eine Fraktion, die zur gemeinsamen Währung klar Ja sagt. Die gemeinsame Währung ist die Grundlage für einen funktionierenden Binnenmarkt und die Erweiterung des Binnenmarkts zum Heimatmarkt. Nach diesen Kriterien beurteilen wir auch den Kandidaten. Sowohl in den schriftlichen Unterlagen als auch in den mündlichen Antworten hat der Kandidat unmissverständlich die Grundsätze des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Preisstabilität, der Unabhängigkeit und der gemeinsamen Währung zum Ausdruck gebracht

3 23/09/ und alle Sabotageversuche als eine Schwächung einer stabilen Währung, der Preisstabilität und einer Politik für Wachstum und Beschäftigung zurückgewiesen. Auf die Frage nach den wichtigsten Grundsätzen meinte Trichet ich zitiere: Ein Höchstmaß an Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Verfolgung des Zieles der Preisstabilität, die vom EG-Vertrag geforderte Unabhängigkeit gegenüber jeder Art von Macht- oder Interessensgruppen sowie schließlich Realitätssinn und Pragmatismus im Hinblick auf die Berücksichtigung der sich unter dem Einfluss der neuen Technologien des veränderten Verhaltens der Wirtschaftsakteure ergebenden Veränderungen. Zweitens sagte er: Die Preisstabilität ist in der Tat eine notwendige Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze. Er stellte klar, dass die Preisstabilität nicht ausreicht, sondern durch eine kluge Haushaltspolitik ergänzt werden muss, durch eine Verbindung von Produktivitätsfortschritt und Mäßigung in der normalen Lohnentwicklung und durch dringend notwendige Strukturreformen, und wies darauf hin, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt den Ordnungsrahmen und die gemeinsamen Regeln für die unterschiedlichen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten bietet. Er hat daher in jeder Antwort unsere Grundsätze unmissverständlich als die richtigen bestätigt. Aus diesem Grund gibt meine Fraktion ihm auch die Zustimmung. (Beifall der PPE-DE-Fraktion) Goebbels (PSE). (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Die sozialdemokratische Fraktion hat in ihrer übergroßen Mehrheit Herrn Jean-Claude Trichet ihr Vertrauen ausgesprochen. Herr Trichet ist einer der geistigen Väter des Vertrags von Maastricht, er hat ohne Zweifel die erforderlichen Fähigkeiten, um der Europäische Zentralbank vorzustehen. Doch da er in gewisser Weise einer der Erfinder der Maastricht-Kriterien ist, die zur Annahme des Euro durch 12 Länder der Union geführt haben, weiß er besser als jeder andere, dass diese Kriterien, die im Wesentlichen in den Stabilitätspakt eingeflossen sind, keineswegs auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen, sondern Ergebnis eines politischen Kompromisses sind, der die wirtschaftliche Realität und das politische Gleichgewicht in ihrer damaligen Ausprägung widerspiegelte. Der Stabilitätspakt beruht auf keiner exakten Wissenschaft, allerdings muss er wie jede freiwillig geschlossene Vereinbarung eingehalten werden. Er ist jedoch auch nicht heilig, wie man annehmen könnte, wenn man den Kollegen Karas hört. Er kann und muss verbessert werden. Wie Kommissar Mario Monti in einem Interview erklärt hat, ist es höchste Zeit, aus einem intelligenten Stabilitätspakt einen noch intelligenteren Stabilitäts- und Wachstumspakt zu machen. Die sozialdemokratische Fraktion befürwortet eine Stabilitätspolitik. Die Bekämpfung der Inflation ist wesentlich zum Schutz insbesondere unserer einfacheren und weniger wohlhabenden Mitbürger. Doch wie der italienische Staatspräsident Carlo Ciampi unterstrich, kann es keine Stabilität ohne Wachstum und kein Wachstum ohne Stabilität geben. Daher müssen wir in der Politik diese beiden Aspekte berücksichtigen. Die Europäische Zentralbank muss die Inflation, aber auch die Rezession bekämpfen. Sie verfügt über objektive Kriterien zur Bekämpfung der Inflation, aber keine zur Bekämpfung der Rezession. Des Weiteren muss die Europäische Zentralbank die anderen wirtschaftlichen Politiken der Union unterstützen. Dazu ist die Bekämpfung der Inflation wesentlich, aber nicht ausreichend. Europa muss sich einen Ruck geben. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, ständig nur Stabilität zu fordern. Wir müssen ebenfalls in das Wachstum investieren, mehr Geld für Forschung und Entwicklung, für die europäischen Infrastrukturen, für allgemeine und berufliche Bildung aufwenden. Wir hoffen, dass die Europäische Zentralbank mit ihrem neuen Präsidenten eine solche Politik angemessen begleiten wird Lipietz (Verts/ALE). (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als der französische König Ludwig XIV. starb, wurde sein Nachfolger Ludwig XV. von den Franzosen mit einem Strom von Liebe empfangen. Wir schließen uns diesem Strom von Liebe an und werden für Herrn Trichet stimmen, obwohl es ebenso wenig objektive Gründe gibt, ihn zu unterstützen, wie es seinerzeit objektive Gründe gab, König Ludwig XV. von vorn herein zu lieben. Der Hauptgrund unserer Begeisterung für Herrn Trichet besteht vielmehr darin, dass wir seines Vorgängers überdrüssig sind. Während seiner gesamten Amtszeit hat Herr Duisenberg uns erklärt, dass er zwar den Auftrag habe, in zweiter Linie die Ziele der Europäischen Union die Ziele von Lissabon und Göteborg, d. h. Vollbeschäftigung und nachhaltige Entwicklung zu unterstützen, da es aus seiner Sicher zur Verwirklichung dieser Unterstützung genüge, das erste Ziel, nämlich die Stabilität der Kosten, zu verfolgen. Aus diesem Grund haben wir während der dreiundeinhalb Jahre seiner Amtszeit bei gleicher Inflationsrate wie die USA unvergleichlich weniger als diese im Bereich der Investitionen und der Stabilität erreicht. Ich hoffe, Herr Trichet wird nicht sagen: Das kann während meiner gesamten Amtszeit so weiter gehen: nach mir die Sintflut Abitbol (EDD). (FR) Herr Präsident, mit der Mehrheit meiner Fraktion und auf jeden Fall mit allen Franzosen

4 8 23/09/2003 der EDD-Fraktion werde ich gegen die Ernennung von Jean-Claude Trichet zum Präsidenten der Zentralbank stimmen, obwohl man mir erklärt hat, dass es nicht üblich sei, gegen einen Landsmann zu stimmen. Doch wir haben alle erlebt, wie Herr Trichet im Ausschuss für Wirtschaft und Währung seiner Nationalität abschwor I'm not a frenchman, um sich das Wohlwollen der Kommission zu sichern, was im ja wohl auch gelungen zu sein scheint. Der Grund für unsere Ablehnung liegt allerdings tiefer. Jean-Claude Trichet ist, wie alle Franzosen wissen, einer der Urheber einer Politik, welche das Wachstum bewusst dem malthusianistischen Dogma der Stabilität opfert, geopfert hat und immer opfern wird. Seit zehn Jahren zahlen wir für die Geldpolitik der Zentralbank jährlich mit einem Prozent Wachstum, und ich bin erstaunt, werter Alain Lipietz, dass Sie in einem solchen Grade Royalist geworden sind. Während der Beratungen des Europäischen Konvents haben wir Herr Katiforis und viele andere, die meisten Sozialdemokraten, die Grünen versucht, dieses Dogma zu überwinden und vorzuschlagen, dass in die neue Europäische Verfassung das Wachstum mit der gleichen Wertigkeit wie die Stabilität als anzustrebendes Ziel aufgenommen wird. Dies ist uns nicht gelungen, und ich finde, es würde diesem Parlament oder zumindest all denen, die diesen Kampf geführt haben, zur Ehre gereichen, sich bezüglich der Ernennung von Herrn Trichet der Stimme zu enthalten, weil er für diese Politik steht, unter der die europäische Wirtschaft, wie jeden Tag zu erleben ist, leidet und weiter leiden wird Villiers (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich werde mich bei der Abstimmung zu Herrn Trichets Ernennung der Stimme enthalten, teils weil ich mich, da das Vereinigte Königreich nicht Mitglied des Euro- Währungsgebiets ist, eher vorsichtig zu diesen internen organisatorischen Angelegenheiten bezüglich des Euro äußere, und teils weil ich die Ernennung von Herrn Trichet mit gemischten Gefühlen betrachte. Er ist eindeutig ein außergewöhnlich begabter, fähiger und intelligenter Zentralbankvertreter. Dennoch hatte ich am Ende unserer Beratungen im Ausschuss das Gefühl, dass er trotz dieser Qualitäten eigentlich nichts Neues über den Euro zu sagen hatte. Er hatte auf einige der realwirtschaftlichen Probleme, denen wir in der Euro- Zone gegenüberstehen, keine Antworten. In Deutschland und Frankreich steigen die Arbeitslosenquoten, und die Volkswirtschaften dieser Länder befinden sich in solchen Schwierigkeiten, dass sie die Bestimmungen des Stabilitätspakts nicht erfüllen können. Es steht fest, dass in der Euro-Zone reale wirtschaftliche Probleme herrschen, und ich habe von Herrn Trichet nichts gehört, dass auf seine Fähigkeit, diese zu lösen, hingewiesen hätte. Die Entscheidung der Schweden, dass sie ihre Landeswährung nicht abschaffen wollen, war für mich keine Überraschung. Die fortdauernden wirtschaftlichen Probleme im Euro-Währungsgebiet sind einer der vielen Gründe, weswegen auch das Vereinigte Königreich seine nationale Währung nicht aufgeben sollte. Aus diesen Gründen werde ich mich bei der Abstimmung zu Herrn Trichets Ernennung der Stimme enthalten Berès (PSE). (FR) Herr Präsident, ich werde nicht päpstlicher sein als Robert Goebbels oder Alain Lipietz und daher aus Gründen der fachlichen Eignung für die Ernennung von Herrn Trichet stimmen. Meiner Meinung nach ist seine Kompetenz unter den Zentralbankgouverneuren der Eurozone unbestritten. Er verfügt über alle Eigenschaften, um einen fähigen EZB- Präsidenten abzugeben. Dies bedeutet jedoch keine Zustimmung zu der Geldpolitik, die er betreiben wird, aber ich bin auch noch keinem Gouverneur einer Zentralbank begegnet, der gegenüber einer anderen Geldpolitik aufgeschlossen gewesen wäre. Ich denke daher, dass eine Umkehr der Wirtschafts- und Geldpolitik der Eurozone nur von anderer Seite zu erwarten ist. Lassen Sie mich diese Stellungnahme mit drei Anmerkungen untermauern. Erstens hoffe ich, dass sich Herr Trichet allerdings habe ich zurzeit keine Möglichkeit, dies zu überprüfen aufgeschlossener gegenüber der so genannten Koordinierung der Wirtschaftspolitiken zeigen wird. Als einer der Beteiligten beim Abschluss des Maastrichter Vertrags ist ihm wohlbekannt, dass dieser auf zwei Säulen beruht: der Währungsunion und der Wirtschaftsunion. Diese Wirtschaftsunion kann nicht zum Tragen kommen ohne Regierungen, die zu der Einsicht fähig sind, dass ihre Haushalts- und Steuerpolitik dem gemeinsamen Interesse unterliegt. Wenn ein Zentralbankpräsident heute nicht ständig der Sündenbock sein will, dann muss er dies den Regierungen immer wieder ins Gedächtnis rufen. Wenn die Eurozone in die Lage versetzt werden soll, wieder ein wirkliches Wachstumspotenzial auf der Grundlage von Investitionen in Forschung, Entwicklung und Ausbildung zu entfalten, dann darf man den Regierungen nicht sagen, sie könnten sich die Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sparen, wenn sie nur eine Geldpolitik betrieben, und darf sie nicht lediglich dazu auffordern, Strukturreformen durchzuführen. Zweitens, wenn wir das Vertrauen wiederherstellen wollen, dann brauchen wir diese Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und nicht nur eine Zentralbank, die Kriterien strikt anwendet. Drittens möchte ich die heutige Aussprache nutzen, um meine Bestürzung und meine Beunruhigung darüber zum Ausdruck bringen, dass die Zentralbank in ihrer gestrigen Stellungnahme fordert, nichtinflationäres Wachstum und Preisstabilität als Ziele in den Verfassungsentwurf aufzunehmen. Meiner Meinung nach ist der vom Konvent vorgeschlagene Wortlaut von Artikel 3 völlig zufrieden stellend, und es wäre gefährlich, der Zentralbank in diesem Punkt zu folgen

5 23/09/ Pex (PPE-DE). (NL) Herr Präsident! Eine Anhörung mit dem Präsidenten oder einem Gouverneur der Zentralbank lässt stets viel zu wünschen übrig, weil diese Person nun einmal wegen ihrer Funktion in der Öffentlichkeit mit Bedacht agieren muss. Im Übrigen habe ich großen Gefallen an seinem Sachverstand gefunden. Aus seinen Antworten auf den Fragenkatalog des Ausschusses für Wirtschaft und Währung habe ich geschlossen, dass Herr Trichet offenbar ein geklonter Duisenberg ist. Wenn dieser Vergleich auch auf lange Sicht Bestand hat, so halte ich das für ausgezeichnet. Der Unterschied zwischen den beiden lag im Sprachgebrauch. Psychologie spielt nämlich bei der Währungspolitik eine entscheidende Rolle. Herr Duisenberg sprach nie Niederländisch, weil Englisch die vorherrschende Sprache der EZB ist, und während der Anhörung hat sich Herr Trichet für meinen Geschmack zu stark des Französischen bedient. Das bedeutet hoffentlich nicht, dass er auch funktionell ein wenig dem Französischen verhaftet bleibt, denn es wäre wünschenswert, dass er in Paris in unmissverständlicher Sprache für die Sache des Euro eintritt. Der Euro existiert lediglich dank des Vertrauens der Bevölkerung in ihre Währung. Voraussetzung dafür ist die strenge Anwendung der Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Zu meiner großen Freude ist auch Herr Trichet dieser Meinung zugetan und setzt Herrn Duisenbergs Politik fort. Die Kriterien des Stabilitätspaktes müssen unbedingt ohne politische Spielchen und ohne Auslegung der Vorschriften im eigenen Interesse eingehalten werden. Wer für eine flexible Auslegung der Bestimmungen eintritt, um Wachstumsimpulse zu setzen hier denke ich beispielsweise an Premier Raffarin, leugnet oder versteht nicht oder, noch schlimmer, will nicht begreifen, dass die in dem Pakt angegebenen Grenzen bereits eine strukturelle Komponente aufweisen, die innerhalb aller Konjunkturverläufe funktioniert. Von Herrn Trichet erwarte ich, dass er auch künftig diesen Weg beschreitet, konsequent die Vorschriften umsetzt und sich auch klipp und klar dafür ausspricht, auch in Paris. Von der Europäischen Kommission erwarte ich, dass sie ebenso verfährt und notwendigenfalls Sanktionen gegen Mitgliedstaaten verhängt, die sich nicht an die Regeln halten. Eine straffe Politik ist der Glaubwürdigkeit der Währungsunion und dem Vertrauen in unseren Euro förderlich. Grundlage für das Funktionieren von Geld ist der klassischen Ökonomie zufolge die Massengewohnheit der Annahme. Unsere Bereitschaft zu dem Gebrauch des Euro in der Europäischen Union bedarf täglich der Bestätigung und Steigerung Santos (PSE). (PT) Herr Präsident! Die Nachfolge von Herrn Duisenberg wird keine einfache Aufgabe sein, hat doch der jetzige Präsident die Zentralbank erfolgreich durch die Entstehungsjahre der Einheitswährung geführt, und vor allem weil die Notwendigkeit einer großzügigeren Geldpolitik offenbar eine zentrale Rolle für das Wirtschaftswachstum erlangt. In seinen Antworten vor dem Parlamentsausschuss hob Herr Trichet unter anderem die grundlegende Bedeutung von Realismus und Pragmatismus bei der Beurteilung des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds in Zeiten solch rasanter Veränderungen hervor. Eben dieser Realismus und Pragmatismus wird vom neuen Präsidenten erwartet. Die Bürger Europas fordern mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung. Die meisten der sie vertretenden Politiker fordern angesichts der derzeitigen Wirtschaftskrise in Europa mehr Haushaltsflexibilität und geldpolitisches Verständnis. Wir hören nicht auf diese Sorgen und gehen nicht auf sie ein, wodurch nicht nur Dinge ungelöst bleiben, sondern das Zusammenbrechen der Glaubwürdigkeit der Einheitswährung einen Schub erhält, was im Gefolge die Zustimmung der Bürger zur Wirtschafts- und Währungsunion schwächen wird. Die Ergebnisse des Referendums in Schweden und der jüngsten Erhebungen zum Zustimmungsgrad zu Europa in Norwegen sind eine ernüchternde Warnung. Wir können nicht mehr darüber hinwegsehen, dass Bürger anfangen zu glauben, dass die Kosten des Euro für Europa zu hoch sind. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, dessen Hüterin die Kommission ist und dessen rigoroser Anwalt die Zentralbank ist, ist ein großzügiges und fundamentales Ideal, aber seine Konzeption ist nicht befriedigend, weil er auf Krisensituationen wie die, in der wie uns momentan befinden, keine Antwort gibt. Allgemeine Leitlinien für die öffentlichen Ausgaben aufzustellen ist wichtiger als die Höhe des Defizits. Dieser Grundsatz ist im Pakt nicht berücksichtigt. Es ist eine Sache, dass Defizit zu fördern um Steuern zu senken, was allein keinen wirtschaftlichen Nutzen bringt und stets zu Ungleichheiten führt. Eine ganz andere Sache ist es, das Defizit als Ergebnis von Investitionsmaßnahmen zu sehen, die wirklich zur Erholung der Wirtschaft beitragen. Die keynesianischen Nutzeffekte erhöhter öffentlicher Ausgaben verschwinden ab einer bestimmten Höhe, das stimmt, doch es stimmt auch, dass die Auflage aufeinander folgender Initiativen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, was für den Aufschwung in jedem Fall unerlässlich ist, niemals möglich ist ohne eine Aufstockung der öffentlichen Ausgaben. Davon abgesehen ist es doch sehr eigenartig, dass heute so viel von Wirtschaftswachstumsinitiativen gesprochen wird, wenn man den Reformen und Zielen, die eben zu diesem Zweck in der Lissabonner Strategie festgelegt worden sind, so weit hinterher hinkt. Dann muss die EZB den Realismus und Pragmatismus zeigen, die von ihrem gewählten Präsidenten als notwendig angesehen werden, damit ein mit so viel Mühen und Schwierigkeiten errichtetes Wirtschaftssystem das der Einheitswährung und der gemeinsamen Währungspolitik nicht Gefahr läuft, zusammenzubrechen. Darin liegt auch die Verantwortung von Herrn Trichet. Viel Glück! 2-015

6 10 23/09/2003 Radwan (PPE-DE). Herr Präsident! Auch im Namen der CSU möchte ich die Unterstützung für Herrn Trichet zum Ausdruck bringen. Dies ist zum einen in seiner Fachkompetenz und zum anderen in seiner Person begründet, denn er wird die Tradition von Herrn Duisenberg fortführen, und im Gegensatz zu meiner sehr geschätzten Kollegin Villiers, die ja kritisiert hat, dass nicht sehr viel Neues von ihm kam, ist das genau der Punkt, den wir erwarten, dass er für Kontinuität an der Spitze der EZB eintritt. Dies gilt insbesondere für die Kernaufgabe der EZB niedrige Inflation, Einsatz für die Unabhängigkeit der EZB und Kampf für die Einhaltung des Stabilitätspakts. Hier erhoffe ich mir insbesondere von ihm als Franzosen, dass er sich kritisch auch mit seinem Heimatstaat auseinander setzt, und ich hoffe unter anderem auf die beiden Kommissare, die heute zu Gast im Plenum sind, auf Herrn Solbes und Herrn Bolkestein, dass sie für die Einhaltung des Stabilitätspakts kämpfen. Schweden war ja ein Beispiel dafür, wie eine verfehlte Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten das Votum mit beeinflussen kann. Was mir an dieser Aussprache sehr stark missfällt, ist, dass immer wieder die EZB kritisiert wird. Die EZB wird in die Verantwortung genommen, die Lissabon-Ziele zu erreichen. Die Hauptverantwortung, die Lissabon-Ziele zu erreichen, hat nicht die EZB, hat auch nicht die Kommission. Sie können beide dazu beitragen, aber die Verantwortung haben vor allem die Mitgliedstaaten, und hier wurde in den Nationalstaaten sehr viel Zeit verloren, die entsprechenden Hausaufgaben zu machen. Ich bitte diejenigen, die hier regelmäßig die EZB in die Verantwortung nehmen und kritisieren, mit gleicher oder mit noch mehr Intensität die Verfehlungen in den Mitgliedstaaten zu kritisieren. Ich glaube, damit wäre uns weitaus mehr geholfen. (Beifall) Katiforis (PSE). (EL) Herr Präsident! Die Wahl des neuen Präsidenten der Europäischen Zentralbank sowie die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dieser Ernennung stellen Akte der Souveränität der europäischen Völker dar, denen man sich mit aller notwendigen Ernsthaftigkeit zuwenden muss. Es wäre wünschenswert, dass die Ernennung eines Tages ausschließlich durch das Parlament erfolgt. Dann hätte sie umfassendere Gültigkeit und besäße ein größeres Gewicht. Dem Plenum liegt heute der befürwortende Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vor, und es bestehen keine Zweifel an den beruflichen Fähigkeiten des Kandidaten. Im Gegenteil, seine bisherige eindrucksvolle Laufbahn bietet im Hinblick auf seine persönlichen Qualifikationen alle Garantien. Leider kann dies nicht von der ökonomischen Philosophie gesagt werden, die der Präsidentschaftskandidat der Europäischen Zentralbank vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit solch großer Hartnäckigkeit verteidigt hat. Ich habe immer noch Schwierigkeiten damit zu verstehen, wie ein Ökonom mit der immensen Erfahrung eines Herrn Trichet behaupten kann, dass in Zeiten der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation die Erhöhung der öffentlichen Ausgaben dem wirtschaftlichen Aufschwung schaden kann. Er flüchtete sich in vielfältige theoretische Sophistereien, wo doch zumindest seit 1910 bekannt ist, dass das klassische Gegenmittel zur Rezession und Arbeitslosigkeit die öffentlichen Arbeiten sind. Ich denke, auch Herr Trichet würde zustimmen, dass ohne Investitionen die Wirtschaftsmaschinerie nicht wieder angekurbelt werden kann, und ich glaube, er selbst wird die Verzögerung bei den privaten Investitionen sowie die Notwendigkeit bemerken, staatlichen Investitionen Impulse zu geben, wie es Herr Chirac und Herr Schröder schließlich, wenn auch spät, verstanden haben. Wenn das Festhalten an dieser Philosophie in der letzten Woche gereicht hat, gegen Herrn Trichet zu stimmen, fürchte ich sehr, dass dies nicht länger Grund genug ist, denn in der Zwischenzeit hat das schwedische Volk den Euro abgelehnt, was uns alle zwingt, uns um die Symbole der Stabilität der einheitlichen Währung zu scharen. Deshalb sehe ich es als meine Pflicht an und ich glaube, ich spreche zumindest für meine griechischen Kollegen, die ähnliche Ansichten haben, Herrn Trichet zu unterstützen und für ihn zu stimmen. Jedenfalls hoffe ich, dass er durch die Ereignisse dazu gebracht wird, eine andere Haltung und Position einzunehmen, denn die Bankiers der Zentralbank dürfen ihre Stellung nicht dazu benutzen, wie Herr Lipietz zu sagen, après moi le déluge [nach mir die Sintflut] und auch nicht avant moi le déluge, pendant moi le déluge, et après moi Dieu nous sauve [vor mir die Sintflut, für die Dauer meiner Herrschaft die Sintflut und nach mir, Gott helfe uns] Magri, Rat. (IT) Herr Präsident, ich möchte den Mitgliedern des Europäischen Parlaments für ihre umsichtigen und gewissenhaften Redebeiträge zu diesem Thema meinen Dank aussprechen. Wir sind stolz darauf und uns der Ehre und des Privilegs bewusst, beim Übergang zu einer erweiterten Union dabei zu sein, und heute erleben wir einen für die Stärke und Stabilität Europas gewiss sehr wichtigen Moment. Ich betone nochmals, dass der Rat die Kandidatur von Herrn Trichet begrüßt, und möchte dem Parlament versichern, dass ich meinen Kollegen im Rat alle hier bekundeten Meinungsäußerungen, sowohl die positiven als auch die negativen, übermitteln werde. Gestatten Sie mir abschießend ein Wort der Ermutigung: Ich möchte aus Senecas Über die Vorsehung zitieren und in Erinnerung bringen, dass zum Glück in der Regel jene Menschen auf eine harte Probe gestellt werden, die imstande sind, sie zu bestehen. Ich bin mir sicher, dass das auch in diesem Fall so sein wird

7 23/09/ Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet heute um Uhr statt Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen Der Präsident. Nach der Tagesordnung folgt die Aussprache über den Bericht (A5-0238/2003) von Frau McCarthy im Namen des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen (KOM(2002) 92 C5-0082/ /0047(COD)) Bolkestein, Kommission. (EN) Herr Präsident! Im Namen der Kommission möchte ich als Erstes Frau McCarthy, der Berichterstatterin zu dieser komplexen und fachspezifischen, aber wichtigen Angelegenheit, für ihre ausgezeichnete Arbeit an diesem Bericht danken. Außerdem möchte ich den Berichterstattern des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport sowie des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie danken, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag zur Arbeit des Parlaments an diesem Thema geleistet haben. Computer sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, und ganz abgesehen von dem Kasten, der sich in fast all unseren Büros und vielen unserer Schlafzimmer befindet, haben Mikrochips mittlerweile auch in Alltagsgeräten, wie z. B. Elektrorasierern, Autos und Mikrowellenherden einen festen Platz. Daher gewinnt die Frage, wie die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen zu definieren ist, ständig an Bedeutung, insbesondere da solche Erfindungen schätzungsweise 15 % der neuen Patentanmeldungen ausmachen. In der aktuellen Praxis des Europäischen Patentamts wird die potenzielle Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen sogar bereits akzeptiert. Das Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie besteht nicht darin, diese Praxis abzuschaffen oder sie auf die Patentierbarkeit von reinen Computerprogrammen zu erweitern, wie viele Gegner der Richtlinie behaupten. In dieser Richtlinie soll es nicht um die Patentierbarkeit von reinen Computerprogrammen gehen. Ebenso falsch sind die vielfach geäußerten Behauptungen, dass mit der Richtlinie zum ersten Mal eine Patentierbarkeit von Softwareerfindungen in die Patentpraxis der Europäischen Union aufgenommen wird. Das ist nicht der Fall. Daher bin ich umso mehr erfreut, dass es der Berichterstatterin gelungen ist, an diesen falschen Vorstellungen vorbeizusteuern und einen äußerst konstruktiven Bericht auszuarbeiten, in dem angestrebt wird, auf dem im ursprünglichen Vorschlag dargelegten Ziel der Kommission aufzubauen. Dieses Ziel besteht darin, den Umfang der Patentierbarkeit von Erfindungen, die Software mit einschließen, klarzustellen sowie auf Grundlage der bestehenden Praxis den Vorschlag der eine Harmonisierung und Klarstellung anstrebt innerhalb der Europäischen Union zu harmonisieren. Es wird jedoch nichts patentierbar werden, was nicht schon jetzt patentierbar ist. In diesem Sinne würde die Kommission die im Bericht von Frau McCarthy vorgeschlagenen Änderungsanträge zum Text als einen weiteren Schritt zur Herausarbeitung dieses Ziels begrüßen. Die Gegner der Richtlinie haben eine sehr lautstarke und zuweilen sogar persönliche Kampagne gestartet, die auf Halbwahrheiten und falschen Vorstellungen beruht, mit denen legitime Bedenken bezüglich der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für kleinere Firmen, ausgenutzt werden. Tatsache ist jedoch, dass mit dem Vorschlag keine Softwarepatente eingeführt werden und dass er nicht all die schrecklichen Auswirkungen haben wird, die die Schwarzseher glauben machen wollen. Es handelt sich um eine kluge, vorsichtige Maßnahme, durch die die bereits bestehenden Bestimmungen klarer gefasst und eher verschärft werden. Ich weiß, dass zum Bericht McCarthy viele Änderungsanträge eingebracht wurden. Viele davon sollen Gedanken und Themen auf den Tisch bringen, die während der Erarbeitung des Berichts vom Ausschuss bereits geprüft und abgelehnt worden waren. Einige Punkte sind zwar interessant, aber leider kann die Kommission die meisten dieser Änderungsanträge nicht akzeptieren. Diese Situation beunruhigt mich sehr: Viele dieser Änderungsanträge sind grundlegender Art. Es besteht die äußerst reale Aussicht, dass der Vorschlag scheitern wird, wenn das Parlament sich entschließt, sie anzunehmen. In diesem Fall befürchte ich zwei mögliche Konsequenzen, an die vermutlich einige Abgeordnete nicht gedacht haben und von denen keine die Ziele fördern würde, die offenbar hinter einigen neuen Änderungsanträgen stehen. Erstens könnten ohne jegliche Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene das Europäische Patentamt und die verschiedenen nationalen Patentämter ihre derzeitige Praxis der Erteilung von Patenten für softwareimplementierte Erfindungen ungehindert fortsetzen, wodurch der nach Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens bestehende Ausschluss der Software von der Patentierbarkeit als solcher verwischt oder sogar eine Grenze überschritten werden könnte. Als Resultat käme es nicht nur zu einer anhaltenden Rechtsunsicherheit und Divergenz für Erfinder, sondern auch zu einer Zurücknahme des von beinahe jedem in diesem Parlament und vor allem von der Kommission selbst vertretenen Standpunkts, wonach reine Software weiterhin von der Patentierbarkeit ausgeschlossen bleiben soll. Das wollen wir nicht. Im Vorschlag wird das abgelehnt. Zweitens werden die Mitgliedstaaten ohne Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene statt dessen

8 12 23/09/2003 sehr wahrscheinlich eine Harmonisierung auf europäischer Ebene anstreben. Lassen Sie mich erklären, was ich mit dieser Bemerkung meine. Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen ist der Patentbereich insoweit ungewöhnlich, als mit dem Europäischen Patentübereinkommen und der Einrichtung des Europäischen Patentamts bereits ein supranationales Patentsystem besteht, das die gesamte Europäische Union abdeckt und noch darüber hinausgeht. Dieses System kann unabhängig vom Gesetzgebungsprozess der Gemeinschaft betrieben werden. Wenn unsere Bemühungen um eine Harmonisierung des Patentrechts bezüglich computerimplementierter Erfindungen in der Europäischen Union scheitern, könnte es gut passieren, dass eine Neuverhandlung des Europäischen Patentübereinkommens ansteht. Bei einer Neuverhandlung des Europäischen Patentübereinkommens wäre keinerlei Beteiligung dieses Parlaments erforderlich. Die Sache ist vollkommen klar: Es gibt ein einziges Ziel, aber wir haben die Wahl der Mittel. Entweder verfolgen wir weiterhin die Gemeinschaftsmethode oder wir setzen uns in die letzte Reihe und schauen zu, wie die Mitgliedstaaten die Angelegenheit mit einem Regierungsabkommen regeln. Es liegt auf der Hand, dass bei einem Vorgehen unter Einbeziehung dieses Parlaments die Bürger Europas mehr Mitsprache beim Patentrecht hätten, einem Bereich, der für unsere Wirtschaft von so großer Bedeutung ist VORSITZ GÉRARD ONESTA Vizepräsident Der Präsident. Vielen Dank, Herr Kommissar. Ich bin mir sicher, dass das Parlament Ihnen sehr aufmerksam zugehört hat, insbesondere was Ihren letzen Satz betrifft McCarthy (PSE), Berichterstatterin. (EN) Herr Präsident! Bei dem Kommissionsvorschlag zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, der dem Parlament vorliegt, handelt es sich nicht, wie einige Gegner der Richtlinie angedeutet haben, um eine neue Erscheinung. Darin wird weder für die Patentierung von Software noch für die Ausweitung der Patentfähigkeit und des Schutzumfangs in diesem Bereich argumentiert. Tatsache ist, dass vom Europäischen Patentamt und auch von den nationalen Patentämtern ungefähr Patente für computerimplementierte Erfindungen erteilt worden sind. Wie der Kommissar sagte, finden sich computerimplementierte Erfindungen in den Haushaltsgeräten des Alltags, von Sicherheitsvorrichtungen wie Airbags in Autos bis zu Handys, Waschmaschinen und einer endlos langen Liste anderer Geräte, deren Bedeutung weit über die traditionellen Computerbranchen hinaus bis zum Kern unserer verarbeitenden Industrie geht. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Ohne diese Richtlinie werden weitere Patente angemeldet werden. Von den Anmeldungen, die im Jahr 2001 beim EPA eingegangen sind, handelte es sich bei um Erfindungen im Bereich computerimplementierter Technologien. Leider werden in den Vereinigten Staaten und immer mehr auch in Japan Patente für im Wesentlichen reine Software ausgegeben. Durch die Festlegung von Patentierbarkeitsgrenzen in diesem Bereich könnte durch eine EU-Richtlinie der europäische Trend in Richtung einer nach amerikanischem Muster erfolgenden großzügigen Patentierung von Software als solcher und auch der Patentierung von reinen Geschäftsmethoden ein Ende gesetzt werden. Ein viel zitiertes Beispiel für ein derartiges unzweckmäßiges Patent ist die One-click - Einkaufsmethode von Amazon. Diese Technologie ist ganz klar weder neu noch einzigartig, und die Patentierung solcher Software-Geschäftsmethoden ist nicht gut für Innovation und Wettbewerb. Leider hat das EPA dafür ein Patent erteilt: Es handelt sich um ein Beispiel für schlechte EPA-Praxis. Zweifellos sind computerimplementierte Erfindungen echte Erfindungen, die teilweise das Ergebnis eines 10- bis 15-jährigen FuE-Aufwands darstellen für die europäische Wirtschaft von Bedeutung. In einer Zeit, in der viele unserer traditionellen Branchen nach China und in den Fernen Osten abwandern, müssen wir uns, um unseren Lebensunterhalt zu sichern, auf unsere Innovationsfähigkeit und Erfindungsgabe verlassen. Mir sind Briefe von Kleinunternehmen aus ganz Europa zugegangen, die diese Richtlinie unterstützen. Eine kleine belgische Firma mit zwölf Mitarbeitern hat mir geschrieben, dass sie Patente braucht, um Renditen zu erzielen, die Geschäftstätigkeit zu erweitern und sicherzustellen, dass ihre Technologie von anderen anerkannt wird. Für viele europäische Unternehmen ist es wichtig, den Umfang ihrer Geschäftstätigkeit mit Einkünften aus Patenten und Lizenzen zu vergrößern. Das trifft auch auf einen Zehn-Mann-Betrieb im Südwesten Englands zu, der sich in einem wirtschaftlichen Problemgebiet mit hoher Arbeitslosigkeit befindet. Dieser Betrieb vergab eine Lizenz für seine Patente zur computerimplementierten Spracherkennung an ein US-amerikanisches multinationales Unternehmen, was zeigt, dass es in der Welt der globalen Patente zu Begegnungen von David und Goliath kommen kann. Ohne Patentschutz hätte sich die kleine Firma möglicherweise in der abwegigen Lage wiedergefunden, dass sein FuE-Aufwand für den multinationalen Konzern kostenfrei gewesen wären, der dann mit seinem Team von Patentanwälten das Patent für diesen Bereich errungen hätte. Folglich hätte das europäische Unternehmen die Früchte nicht ernten können, und es wäre möglicherweise sogar zur Verletzung des Patents eines multinationalen Unternehmens gekommen.

9 23/09/ Um hervorzuheben, dass ich gegen die Patentierung von Software an sich bin, habe ich in meinem Bericht Änderungsanträge vorgelegt. Wir wollen Computermethoden, Algorithmen und mathematische Modelle ausdrücklich von der Patentfähigkeit ausschließen, so wie in einem neuen Artikel 4 dargelegt. Ich habe versucht, ausgewogene Rechtsvorschriften aufzustellen, die den Bedürfnissen aller Wirtschaftszweige, und nicht nur eines Sektors, der sich lautstark gegen diese Richtlinie wendet, Rechnung tragen. Ich wäre sofort dafür, dass wir mehr Diskussionen und eine Präzisierung der vorgeschlagenen Rechtsbestimmungen benötigen. Deswegen ersuche ich die Kommission, in dieser Debatte auf den springenden Punkt zu achten: Wie kommen wir zu einem guten Patentrecht, das unsere innovativsten Unternehmen für ihre FuE-Investitionen belohnt, während es gleichzeitig nicht zulässt, dass Unternehmen Patente zum Missbrauch einer beherrschenden Stellung ausnutzen, Technologie sperren und Innovation und Wettbewerb ersticken? Somit fordere ich den Kommissar auf, sich diese Änderungsanträge, die heute im Plenum vorgelegt werden, zu betrachten. Ganz eindeutig wird in den Artikeln 2 und 4 vorgeschlagen, dass wir die Patentierbarkeit auf echte Erfindungen beschränken müssen. Wir wollen Interoperabilität sicherstellen, damit es Programmierern möglich wird, Reverse-Engineering- Methoden anzuwenden und Programme für Versuchszwecke zu dekompilieren, ohne dabei eine Rechtsverletzung oder Klage zu riskieren. Wir müssen unbedingt gegen die Auffassung vorgehen, Patente seien nur etwas für Großunternehmen. Auch kleine Unternehmen können vom Patentschutz profitieren und tun es auch. Um jedoch in einem so hart umkämpften Geschäft eine Chance zu haben, benötigen sie Zugang zu erschwinglichen Patenten und Unterstützung bei Gerichts- bzw. Anwaltskosten, damit sie ihre Patente schützen und durchsetzen können. Mit anderen Änderungsanträgen soll dafür gesorgt werden, dass es durch die Erteilung eines Patents nicht zu Monopolstellungen oder zum Missbrauch einer beherrschenden Position kommen kann. Außerdem möchten wir die Open-Source-Bewegung schützen, die im Bereich Softwareentwicklung einen entscheidenden Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit leistet. Daher fordere ich den Kommissar auf, diese Änderungsanträge ernsthaft zu prüfen und sie in dem Sinn anzuerkennen, im dem sie eingebracht wurden, nämlich als echte Bemühung, dafür zu sorgen, dass Europa ein gutes Patentrecht im Bereich computerimplementierter Erfindungen entwickelt. Das bedeutet nicht, dass in Europa schlechte Praktiken genehmigt, sondern dass für die Zukunft gute Praktiken entwickelt werden sollen ein gutes Patentrecht, gute Patentprüfer und ein schnelles Ende von Anmeldungen, bei denen es sich eindeutig nicht um Erfindungen handelt. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass unsere EU-Märkte nicht von multinationalen Unternehmen beherrscht werden. Wir brauchen Patente, um unsere eigenen Unternehmen und Investitionen zu schützen, damit sie auf diesem sich rasant verändernden und entwickelnden Softwareentwicklungsmarkt zu wirksamen Global Playern werden können Plooij-van Gorsel (ELDR), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie. (NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich kurz anmerken, dass in den neun Jahren meiner Zugehörigkeit zu diesem Parlament noch nie so aggressiv, so oft, so unhöflich und so ungehindert durch irgendeinen Bekannten Einfluss auf mich ausgeübt worden ist. Es muss wirklich recht viel auf dem Spiel stehen, obgleich ich durchaus verstehen kann, dass sich die Menschen Sorgen machen. Das Ziel dieser Vorlage besteht in der Harmonisierung des EU-Rechts. Derzeit herrscht Rechtsunsicherheit darin, was im Softwarebereich patentierbar ist und was nicht. Dies rührt daher, weil die Bestimmungen des Europäischen Patentübereinkommens in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgelegt und nicht überprüft werden. Diese Rechtsunsicherheit wirkt sich nachteilig auf das Funktionieren des Binnenmarkts aus. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie begrüßt deshalb das Ziel dieses Vorschlags: Anerkennung der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und transparentere Rechtsvorschriften. Ein Irrglaube ist es zu meinen, bislang seien in Europa keine Softwarepatente erteilt worden. Das Europäische Patentamt hat bereits mehr als gewährt. Die nunmehr vorgeschlagene Richtlinie wird es nicht ermöglichen, Computerprogramme als solche zu patentieren und wird mithin den derzeitigen Praktiken des Europäischen Patentamts Grenzen setzen. Ganz allgemein gesagt, nichts wird patentierbar gemacht, was nicht bereits patentierbar ist. Nach Ansicht des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sollte die Richtlinie strikt auf eindeutige Fälle begrenzt werden. Entscheidende Voraussetzung ist die technische Innovation. Diese ist kennzeichnend für eine Erfindung im Gegensatz zu einer Idee. Anders als in den Vereinigten Staaten wollen wir verhindern, dass so genannte Trivialpatente wie beispielsweise für business matters erteilt werden. Die Möglichkeit, Geräte miteinander zu verbinden, um sie interoperabel zu machen, ist eine Methode, um für offene Netze zu sorgen und den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen zu vermeiden. Deshalb fordere ich Unterstützung für den Standpunkt des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, Artikel 6 a des Berichts, und selbstverständlich auch für unsere übrigen Änderungsanträge. Abschließend bitte ich um Unterstützung für die Einführung einer Gnadenfrist. Damit wird vermieden, dass ein Erfinder seiner Erfindung verlustig geht, wenn er sie kurz vor der Patentanmeldung publik macht, für

10 14 23/09/2003 gewöhnlich um ihre Attraktivität für den Markt zu testen Rocard (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport. (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Diese Richtlinie und diese Aussprache sind außerordentlich komplex, und zwar in zweifacher Hinsicht: zur juristischen Komplexität kommt noch die der Datenverarbeitung. Und dabei geht es um sehr viel. Wirtschaftlich um Milliarden Dollar, philosophisch um den Status des menschlichen Wissens unter den Menschen. In 6000 Jahren Geschichte hat sich das immense menschliche Wissen durch das Kopieren entwickelt. Die notwendige Voraussetzung dafür bestand darin, dass die Produkte des menschlichen Wissens, seien sie musikalischer, mathematischer oder anderer Natur, frei und kostenlos zugänglich sind. Das Urheberrecht sichert dem Urheber eine angemessene Vergütung, ohne diese Grundsätze in Frage zu stellen. Wenn der Mensch Werkstoffe einsetzt oder Naturkräfte nutzt, dann ändern sich die Kosten und die erforderliche Vergütung steigt an. Das Patent ermöglicht eine solche Vergütung, indem es die Nutzung der Erfindung ohne Gebührenzahlung verbietet. Eine Software ist nur eine Zusammenstellung von mathematischen Formeln, und zur Erarbeitung einer neuen Software werden zuweilen mehrere Hundert bestehende Programme verwendet. Wollte man diese vielfältige Entwicklung verbieten oder verlangsamen, so bedeutete dies eine Beeinträchtigung der Verbreitung des Wissens. Doch das menschliche Wissen wird künftig immer mehr in der Form von Software auftreten. Das Übereinkommen von 1972 schließt die Patentierung jeglicher Software aus, doch die Bedürfnisse der Großindustrie, welche die Ungenauigkeit der Definitionen ausnutzt, haben zur Einreichung von zahlreichen Patenten dieser Art geführt. Die Rechtsstellung dieser tausende von Patenten ist unklar, und dies stellt eine immense Gefahr für Millionen von einzelnen Softwareentwicklern sowie Kleinbetrieben dar. Dem wollen Sie zu Recht ein Ende setzen. Wir brauchen eine Richtlinie, und Ihr Entwurf ist eine gute Arbeitsgrundlage, wie Sie dies heute Vormittag erneut betont haben. Sie haben Recht, wenn Sie dafür eintreten und schreiben, dass es nicht darum geht, den Bereich der Patentierbarkeit auszuweiten. Dies haben Sie in allen Artikeln in jüngster Zeit wiederholt. Wir schließen uns daher Ihren Gründen an, Herr Kommissar, doch viele von uns sind, wie man hören konnte, der Meinung, und auch meine Fraktion gehört dazu, dass Sie Ihrer eigenen Logik nicht konsequent bis zum Ende gefolgt sind. Sie beenden Ihren letzten Artikel mit dem wunderbaren Satz, dem ich Beifall zolle, dass die Nutzer von bestehender Software und freiem Zugang diese auch weiterhin unabhängig von künftig in diesem Bereich eingereichten Patenten frei nutzen können. Bravo, genau das wollen wir. Doch der technische Teil Ihrer Richtlinie gewährleistet dies nicht. Wir haben daher Änderungsanträge erarbeitet, um den Unterschied zwischen einer Erfindung und einer reinen Schöpfung des menschlichen Geistes zu präzisieren. Die Bezugnahme auf Werkstoffe und Naturkräfte wird nicht von allen akzeptiert, und genau darum geht es in der Debatte. Diese Bezugnahme ist jedoch die einzig Möglichkeit, um wie Sie dies wollen die unbegrenzte Ausweitung der Monopolisierung des Wissens durch Unternehmen zu verhindern, welche die Mittel haben, einen gewaltigen Bestand an Patenten aufzubauen und zu schützen. Als ich Ihren Artikel las, Herr Kommissar, kam mir der freudige Gedanke, dass Sie mit uns übereinstimmen und uns danken würden, dass wir Ihren Text präzisiert haben Wuermeling (PPE-DE). Herr Präsident, Frau McCarthy, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für die exzellente Arbeit, die Sie hier als Berichterstatterin geleistet haben. Sie hatten zwei große Schwierigkeiten zu überwinden, denen sich nicht viele Berichterstatter ausgesetzt sehen. Es ist eine hoch komplexe Materie von juristischen Fragen auf der einen Seite und komplizierten technischen Fragen auf der anderen Seite. Ferner hatten Sie sich mit einer teilweise sehr aggressiven, aber auch teilweise sehr irrationalen Lobby auseinander zu setzen, mit der Sie jedoch letztlich ständig im Dialog geblieben sind, auch wenn Ihnen das sicher manchmal schwer gefallen ist, wie dem einen oder anderen von uns auch. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen keine allgemeine Patentierung jeglicher Software. Wir wollen nicht die Marktmacht und die Monopole von Softwareriesen stärken. Nein, wir wollen nicht klein- und mittelständische Softwareunternehmen in ihren Geschäftsgrundlagen gefährden. Und wir wollen auch nicht die erfolgreiche Open-Source-Bewegung und Linux-Technik in irgendeiner Weise schädigen. Was wollen wir? Wir wollen eine vernünftige Abgrenzung ermöglichen zwischen computergesteuerten technischen Erfindungen auf der einen Seite die müssen natürlich patentfähig sein und reiner Software für schlichte Datenverarbeitung auf der anderen Seite, die nicht patentiert werden kann. Richtig ist, dass in der Vergangenheit vom Europäischen Patentamt zu viel und auch zu leichtfertig patentiert worden ist, und Arlene McCarthy hat hier das jüngste Beispiel des Amazon-Geschenkepatents genannt. Aber diese schädliche Tendenz lässt sich nur durch den Gesetzgeber beenden. Es hat überhaupt keinen Sinn, gegen eine solche Richtlinie zu sein, weil dann diese Praxis einfach nur fortgesetzt wird. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum man gegen jede Art von Richtlinie in diesem Bereich sein kann, vor allem nicht von Seiten der Open-Source-Bewegung, denn das würde nur dazu führen, dass die gegenwärtige Praxis fortgesetzt wird, die ja gerade dort besonders kritisch betrachtet wird.

11 23/09/ Auf der anderen Seite gilt aber auch: Eine Erfindung im klassischen Sinne verdient den Schutz der Gesetzgebung. Der Erfinder hat in seine Erfindung Geld investiert, er hat Zeit investiert, und es kann natürlich nicht angehen, dass der Staat zuschaut, wenn andere diese Ideen für sich wirtschaftlich verwerten. In diesem Bereich muss auch über die Frage der Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union diskutiert werden. Denn wenn wir in unserer Richtlinie so weit gehen, dass praktisch jedes Softwareelement dazu führt, dass eine Erfindung nicht mehr patentiert werden kann, dann werden wir in dem weltweiten Kampf um Innovationen völlig ins Hintertreffen geraten. Dessen sollten wir uns durchaus bewusst sein. Der Vorschlag des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt verbessert die Richtlinie in entscheidenden Punkten. Er begrenzt wirksamer als der ursprüngliche Vorschlag der Kommission die auch von uns kritisierte Tendenz zu ausufernder Patentierung. Durch den neuen Artikel 4a mit den Negativbeispielen wird ein wasserdichter Schutz gegen Patentierung von Software geschaffen, weil wir klar sagen: Reine Software kann nicht patentiert werden, Geschäftsmethoden können nicht patentiert werden, Algorithmen und Datenverarbeitung können auch nicht patentiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen ein innovationsfreundliches europäisches Patentrecht mit klaren und vernünftigen Regeln und mit einer wasserdichten Abgrenzung gegenüber reiner Software. Das gelingt durch diese Richtlinie Medina Ortega (PSE). (ES) Herr Präsident, die Sozialistische Fraktion ist der Ansicht, dass die im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt angenommenen Änderungsanträge nicht die gegenwärtige Situation auf dem Gebiet der Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen widerspiegeln. Es ist davon auszugehen, dass es sich hier nicht um einen Richtlinienvorschlag zur Patentierung von Computerprogrammen handelt. Deren Behandlung ist, wie der Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport, Herr Rocard, bemerkte, bereits durch eine Gemeinschaftsrichtlinie geregelt. Es geht um den Bereich der geistigen Schöpfung, der ganz andere Regeln hat als diejenigen, die im Bereich der gewerblichen Schutzrechte gelten. Der gewerbliche Schutz bezieht sich, wie Herr Rocard darlegte, auf gewerbliche Anwendungen, und hier gibt es bereits fest etablierte Vorschriften. In diesem Fall gab es seitens der US-Rechtsprechung eine sehr gefährliche Tendenz, durch die es möglich wurde, dass rein geistige Schöpfungen, die als solche keine gewerblichen Anwendungen haben, patentiert werden. Der Versuch, durch das Patent ein Monopol auf die Computerprogramme zu errichten, hat zu Recht die Empörung all jener hervorgerufen, die gegenwärtig das offene Netz in Europa verwenden und die in ihren Handlungsmöglichkeiten benachteiligt wären. Das würde zu einem Rückschlag beim Voranschreiten Europas auf dem Weg zur Schaffung einer Informationsgesellschaft führen, wie sie in der Lissabonner Erklärung formuliert wurde. Folglich meint die Sozialistische Fraktion, dass der Richtlinienvorschlag substanziell geändert werden muss, indem eindeutige Abgrenzungen festgelegt werden, damit der Charakter des Industriepatents nicht entkräftet wird. Wir dürfen hier nicht zu einer Situation wie in den USA gelangen, in der es derzeit bestimmte Unternehmen gibt, die praktisch die gesamte Arbeit auf dem Gebiet der Computerprogrammierung verhindern können. Wie Herr Bolkestein darlegte, hat sich das Europäische Patentamt bis zu einem gewissen Grade von dieser gefährlichen Strömung mitreißen lassen, wie es zum Beispiel auch in der japanischen Rechtsprechung der Fall war. Und gerade deshalb ist eine Gemeinschaftsrichtlinie erforderlich. Wir glauben, dass der Bereich der Urheberrechte auf dem Gebiet der Computer erhalten bleiben muss und eine Gemeinschaftsrichtlinie erforderlich ist, die nur die gewerbliche Anwendung regelt, nicht die Computerprogramme, und deren Regelung so eindeutig ist, dass diese Tendenz verhindert wird, sodass die Rechtsprechung des Europäischen Patentamts die Länder der Europäischen Union nicht auf den Weg der Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen als solchen führt Manders (ELDR). (NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das wir hier erörtern, gestaltet sich kompliziert. Zwischen dem Urheberrecht und dem Patentrecht besteht ein gewaltiger Unterschied. Dieser Unterschied lässt sich kaum definieren, wovon auch die starke Lobbyarbeit zeugt, die uns gegenüber betrieben wurde. Mein Dank gebührt deshalb Kollegin McCarthy, die es dennoch vermocht hat, eine klare Linie zu ziehen. Insbesondere in ihrem Briefing gegenüber aggressiven Lobbyisten, die dies, wie ich meine, falsch ausgelegt haben und genau das Gegenteil von dem erreichen wollen, was wir mit dieser Richtlinie bezwecken. Das ist bedauernswert. Das Ziel dieser Richtlinie besteht zumindest aus meiner Sicht in der Vermeidung von Rechtsunsicherheit. Herr Medina Ortega und zahlreiche weitere Kolleginnen und Kollegen haben dazu schon Beispiele angeführt. Das Europäische Patentamt in München wendet derzeit schon die US-amerikanische Methode an und patentiert bereits Software als solche. Meines Erachtens müssen wir dem mit dieser Richtlinie, wenn sie denn kommt, ein Ende setzen. Das dürften die Lobbyisten, die diese Richtlinie niederstimmen lassen wollen, auch bezwecken. Ich finde es deshalb sonderbar, dass sie dazu aufrufen, diese Richtlinie zur Gänze abzulehnen. Immerhin wäre es damit möglich, dass sich die US-

12 16 23/09/2003 amerikanischen Praktiken, auf die sich einige Kolleginnen und Kollegen beziehen, nach wie vor halten und das Patentamt weiterhin Tausende von Softwareverfahren patentieren kann. Das wäre nicht zielführend. Wir haben eine Vielzahl von Änderungsanträgen eingebracht. Eine Reihe davon wurde von dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten im Rahmen der Behandlung des Berichts McCarthy verabschiedet. Sie betreffen zu einem großen Teil den Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen, andere sollen für verbesserte Definitionen sorgen. Der vorliegende Bericht dürfte deshalb schon recht ausgewogen sein. Gleichwohl wünsche ich mir noch einige Verbesserungen. Ich denke dabei unter anderem an die bereits von meiner Kollegin Ellie Plooij-van Gorsel erwähnte Gnadenfrist. Sinnvoll wäre es meines Erachtens, sie in der Richtlinie zu verankern. Ich möchte die Kommission sogar aufrufen, weiter zu gehen und in sämtliche Richtlinien betreffend die Rechte des geistigen Eigentums, mit denen wir uns noch zu befassen haben, eine Gnadenfrist aufzunehmen. Mir erscheint eine solche Frist insbesondere für die nicht so mächtigen Erfinder vernünftig, die dann herausfinden können, ob sich ihre Erzeugnisse vermarkten lassen. Außerdem habe ich einen Änderungsantrag zu neuen Erfindungen mit computerimplementierter Software vorgelegt, die als solche ich möchte es klipp und klar sagen nicht patentierbar ist. Dieser Änderungsantrag sieht dann einen begrenzten Zeitraum für neue Erfindungen vor, wenn man sie von der Software trennt, die das möchte ich ganz klar sagen nicht patentierbar ist. Weshalb? Mit einer Patentanmeldung stehen einem doch, selbst wenn man sie trennt und das Produkt als solches nicht patentierbar ist, einige Gerichtsverfahren offen, mit denen man Unternehmen für lange Zeit vom Markt fernhalten kann. Das wäre meines Erachtens keine gute Sache. Zudem vertrete ich die Auffassung, dass eine solche Lösung nicht gegen das TRIPS-Diskriminierungsverbot verstößt, denn ein bestimmter Sektor wird hiermit nicht ausgeschlossen. Damit dürften wir einfach ein klares Signal geben. Jetzt noch ein paar Worte zur Interoperabilität. Interoperabilität ist zwar notwendig, aber dann müssen wir eindeutig zwischen unabhängigen Erfindungen und Erfindungen, die in Verbindung mit anderen Erfindungen genutzt werden sollen, unterscheiden. Diesen Unterschied haben wir in unserem Änderungsantrag ausgearbeitet. Ich rufe die Kolleginnen und Kollegen auf, die Richtlinie auf jeden Fall zu unterstützen, damit künftig Rechtsunsicherheit vermieden wird Frahm (GUE/NGL). (DA) Herr Präsident, vielen Dank, Herr Kommissar! Ich danke der Berichterstatterin für den enormen Aufwand an Arbeit, den sie betrieben hat. So wie es aussieht, verfolgen wir also alle dieselben Absichten. Mein Lob gilt daher der Kommission und auch der Berichterstatterin dafür, dass sie besonders herausgestellt haben, worum es hier geht, nämlich den Entwicklungsbereich voranzutreiben und Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Bereich auszuweiten. Seltsam ist nur, dass sich die kleinen und mittleren Unternehmen über diese Richtlinie gar nicht freuen, obwohl doch die Absichten klar sein dürften. Warum jubeln sie nicht und loben den Richtlinienentwurf in ihren Stellungnahmen? Warum fordern die kleinen und mittleren Unternehmen nicht, dass wir diese Richtlinie ohne langes Zaudern umsetzen? Warum fordern nicht sämtliche Innovatoren in der Softwarebranche, dass wir diese Richtlinie von heute auf morgen einführen? Warum tun sie geradezu das Gegenteil? Jedenfalls sollte das Grund genug sein, um daran zu zweifeln, ob wir wirklich das tun, was wir vorgeben zu tun. Vorgebliches Ziel der Richtlinie ist es ja, die Durchsetzung von Rechten zu ermöglichen. Die Durchsetzung von Rechten in diesem Bereich oder auch der Schutz gegen die Behauptung Dritter, ihre Rechte würden verletzt, ist aber so kostenträchtig, dass die kleinen und mittleren Unternehmen erkennen, dass dies für sie kein gangbarer Weg ist. Gerichtsverfahren dieser Art kosten etwa 1 Mio. Euro, Beträge also, über die kleine und mittlere Unternehmen nicht ohne weiteres verfügen. Wir sagen, dass wir die bestehenden Vorschriften nicht erweitern wollen. Das ist, so meine ich, eine kluge Aussage, zumal im Europäischen Patentübereinkommen eindeutig festgelegt ist, dass Software nicht patentiert werden kann. Daran sollten wir uns also orientieren. Ganz ohne Rechte stehen wir ja auch jetzt nicht da! Schließlich haben wir eine Rechtsgrundlage: das Europäische Patentübereinkommen. Überdies hat das Europäische Patentamt seinen Wirkungsbereich langsam, schrittweise, erweitert. Und wenn wir diese Erweiterung jetzt rechtlich absegnen, dann wäre das ein Schritt in die falsche Richtung. Dann kommen wir dahin, dass immer öfter Patente auf Software verlangt werden, wobei reine Software ausgespart bliebe, auch wenn sich in mir dann sofort die Frage stellt, wie rein Software muss sein, damit es sich um reine Software handelt? Darauf habe ich keine eindeutige Antwort bekommen können. Und vielleicht müssen gerade solche Fragen geklärt werden, bevor wir auf diesem Gebiet etwas Definitives schaffen. Ich fordere also zu weiterem Nachdenken auf. Ich möchte nachdrücklich empfehlen, dass die Zweifel ernst genommen werden und wir uns anhören, was die kleinen und mittleren Unternehmen in Europa zu diesem Thema zu sagen haben Echerer (Verts/ALE). Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Ich versuche, mich kurz zu fassen, mich an die Zeit zu halten, und nichts zu wiederholen, was bereits gesagt wurde. Ich beginne daher mit dem

13 23/09/ Statement: Ich unterstütze voll und ganz, was der Berichterstatter des Kulturausschusses, Monsieur Rocard, bereits gesagt hat. Die Ausrichtung dieser Richtlinie wird von mir und meiner Fraktion genau so unterstützt, wie dies die Kollegin Frahm bereits erwähnt hat. Sie wollten Rechtssicherheit schaffen, das wollen wir auch. Die Kommission stellt aber den Gegnern und den Kritikern dieser Richtlinie die Rute ins Fenster; ich habe fast aus Ihren Worten eine Drohung herausgehört, Herr Kommissar Bolkestein! Wir alle reden hier nicht von einer Softwarepatentierbarkeit, oh nein! Wir reden von computerimplementierten Erfindungen auf der Basis von Software. Sie behaupten, dass die Gegner dieser Richtlinie ich wiederhole: die Kritiker dieser Richtlinie im Dunstkreis von Halbwahrheiten und falschen Vorstellungen ihre Meinung aufgebaut hätten. Nun, wir haben versucht, dem massiven Lobbyismus auszuweichen und nach neutralen objektiven Rechtsexperten zu suchen, die uns in dieser sehr komplexen Materie aufklären. Aber es gibt zum Beispiel eine ganz simple Frage, auf die ich noch keine Antwort von Ihnen gehört habe: Wenn nur ein einziges Teilchen innerhalb einer Problemlösung und Software besteht aus einer Vielzahl von Problemlösungen in einer computerimplementierten Erfindung patentiert ist, so ist sie patentiert, und ich kann sie nicht frei weiterverwenden. Wie Kollege Manders gesagt hat, stoßen wir hier auf die Schranken zwischen Urheberrecht und Patentierbarkeit. Ein schwieriges Problem, und ich denke, die Vorschläge, die im Wesentlichen vom Industrie- und vom Kulturausschuss in der Stellungnahme erarbeitet wurden, sind die Basis unserer Entscheidungsfindung. Mit unserer meine ich die kritischen Kollegen hier in diesem Ausschuss, die den selben Ansatz verfolgen wollen wie Sie, Herr Kommissar Bolkestein, nur dies vielleicht weiter und zu Ende denken. Möglicherweise so haben auch vielfach Juristen erklärt schafft diese Richtlinie nicht mehr Rechtssicherheit, möglicherweise schließt sie zwar einige Schlupflöcher, öffnet aber andere. Sind wir doch einmal ganz ehrlich, geschätzte Kollegen, wir alle kennen auch die Realität am Markt, wir wissen, wie jemand das Instrument Patent, wenn er das möchte, seine Marktdominanz, auch als Waffe gegen die Konkurrenten am Markt verwenden kann. Wir sollten sehr genau überlegen, wo wir hier wirklich sinnvoll sowohl Investition wie Innovation schützen können. Wir haben eine Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahre 1991, vielleicht hätten wir diese überdenken müssen, vielleicht gibt es hier Punkte, die man nachjustieren sollte. Wenn wir auf der Basis des Europäischen Patentübereinkommens hier zu einem Schluss gekommen wären, hätten Sie meine vollste Unterstützung. Ich glaube, dass die Änderungsanträge aber dazu beitragen. Last but not least: Das Europäische Patentamt und so genannte unlautere Patente, die hier vielleicht erteilt wurden oder in Zukunft erteilt werden können, liegen in erster Linie in der Verantwortung der Unterzeichnerstaaten. Dass Europa hier Verantwortung zeigt, ist löblich, aber es wäre eben auf der Ebene dieses Patentübereinkommens der erste Schritt ausreichend gewesen, und dann hätte man weiterdenken können Mussa (UEN). (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Informatik ist das Rückrat der künftigen Entwicklung jeder Nation der Welt, deren wichtigste Säule wiederum die Technologie die Hardware und die Wissenschaft die Software sind. Alle technologischen Neuerungen sind heute durch die Patentierbarkeit geschützt und gesichert; die Entwicklung einer Software begründet jedoch ein Urheberrecht, ein Copyright, welches das geistige Eigentum schützt. Lassen Sie uns eine Parallele zur Musikbranche ziehen, um das besser zu verdeutlichen. Der Computer ist ein Instrument, auf dem Musikstücke ausgeführt werden, die nicht aus Noten bestehen, sondern aus Codes und Befehlen, welche, indem sie sich entsprechend dem Rhythmus und der ausgedachten, von dem Erfinder entwickelten Sequenz verändern, zu unterschiedlichen Aktionen und Ergebnissen führen. Was würde aus der Musik werden, wenn man eines Tages die Tonleitern, Akkorde, Triller und all das, was den Reichtum und den Zauber der Welt der klassischen Musik ausmacht, patentieren lassen könnte? Dasselbe Schicksal würde die Informatik ereilen: Jeder kleinste Befehl bzw. die Sequenzen von Codes und Algorithmen würden durch ein Patent geschützt und der Markt würde faktisch in einen Dschungel von Einschränkungen verwandelt. Müsste man die vorhandenen Patente bestätigen, würde jede Softwareentwicklung beschränkt, begrenzt und zunehmend gebremst, denn das würde alle KMU und die selbständigen Programmierer zwingen, Patente bzw. Lizenzen zu erwerben, wodurch sie de facto vom Markt verdrängt würden. Das geistige Eigentum an einem Bild oder Buch wird nicht etwa durch die Patentierung seines Gegenstands oder Inhalts geschützt, sondern durch die Gewährleistung seiner Verbreitung im Rahmen von das Urheberrecht schützenden Gesetzen, wodurch andere Kreative dazu angeregt werden, keine Kopien, sondern ähnliche Geisteswerke zu schaffen, indem sie das ursprüngliche Werk möglichst verbessern oder nach anderen und interessanteren Konzepten neu interpretieren. Ein Wachstumsmarkt, der sich wie der europäische neuen erfindungs- und fantasiereichen Horizonten öffnet, kann es sich nicht erlauben, weitere Vorschriften durchzusetzen, durch die er den Fortschritt der europäischen Nationen praktisch zusätzlich hemmen würde. Wir sind fest davon überzeugt, dass der Bericht McCarthy nicht akzeptiert werden kann, denn seine Unterstützung würde das technologische Wachstum und die Entwicklung, die sich nur in einem Volk mit freiem

14 18 23/09/2003 Geist und freiem Denken entfalten können, ernsthaft gefährden Andersen (EDD). (DA) Herr Präsident, ich bin Architekt von Beruf und habe zeit meines Lebens als Architekt gearbeitet. Das Problem, mit dem wir es hier zu tun haben, ist identisch mit dem, das entstehen würde, wenn in meinem Fach Patente eingeführt würden. Man stelle sich vor, dass Treppen patentierbar wären. Ehe ein Haus mit einer Treppe entworfen werden könnte, müssten dann eine Genehmigung eingeholt und Lizenzgebühren entrichtet werden. Einen gewissen Vorteil hätte eine solche Situation jedoch: dann gäbe es nämlich all die schrecklichen Hochhäuser nicht. Aber die Vorstellung, dass einer meiner Kollegen oder eine größere Firma in meiner Branche in der Lage wäre, jegliche Bautätigkeit zu stoppen, ist schon grotesk. Schutz bot mir bei meiner Entwurfsarbeit als Architekt jedoch das Urheberrecht, das auch den Schutz vor Imitation meiner Arbeit beinhaltet. Dasselbe gilt selbstverständlich für den Bereich der Softwareentwicklung und jede andere kreative Tätigkeit, die mit dem Entwurf von Softwareprogrammen verglichen werden kann, wobei der Entwurf selbst durch das Urheberrecht geschützt ist. Würde die Vergaben von Patenten auf Software in der EU gestattet, so hätte das negative Folgen für den Verbraucher, die kleinen und mittleren Unternehmen, die gesamte Open-Source- Bewegung und für die Innovation in der Branche. Man muss schon außergewöhnlich naiv sein, um zu glauben, dass die Innovation in der EU gefördert wird, wenn sich eine amerikanische Firma die Verwendung der im Dänischen üblichen Sonderzeichen æ, ø und å in Domänen-Namen patentieren lassen darf. Oder dass es für kleine und mittlere Unternehmen vorteilhaft wäre, vor der Entwicklung eines Produkts eine Abteilung für patentrechtliche Fragen aufbauen zu müssen. Weder einzelne Softwarekomponenten noch Software als solche dürfen patentierbar sein Cappato (NI). (IT) Herr Präsident, ich danke der Berichterstatterin und der Kommission für die schwierige Arbeit, die sie geleistet haben. Die radikalen Abgeordneten der Bonino-Liste werden für die auf eine Einschränkung der Patentierbarkeit von Software abzielenden Änderungsanträge bzw. gegen den Gesamtvorschlag stimmen, falls die wichtigsten Änderungsanträge nicht angenommen werden sollten. Warum? Vielleicht, weil wir gegen die Notwendigkeit einer EU-weiten Harmonisierung wären? Ganz sicher nicht. Im Einvernehmen mit dem Kommissar und mit der Berichterstatterin nehmen wir zu Kenntnis, dass das Europäische Patentamt tatsächlich Tausende von Patentanmeldungen für Software erhalten hat. Angesicht einer so offenkundigen Verletzung von Geist und Buchstaben des Europäischen Patentübereinkommens, war, wäre und ist es erforderlich, die Nichtpatentierbarkeit von Software zu klären und zu besiegeln. Während die Unterscheidung zwischen der Patentfähigkeit von Software als solcher und Software als Teil einer computerimplementierten Erfindung spitzfindig ist wodurch ein Chaos hervorgerufen werden könnte, liegt doch die Lösung meines Erachtens auf der Hand: Wenn eine Software integraler Bestandteil einer Erfindung ist, so ist es die Erfindung, die patentfähig ist und patentiert wird, und nicht die Software. Das ist jedoch schon jetzt im Rahmen der Gesetze möglich, die sich auf computerimplementierte Erfindungen als solche beziehen. Die Software wird aus einem ganz bestimmten Grund von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, aus dem gleichen Grund, aus dem mathematische Formeln, Theoreme, musikalische Formen oder Sinfonien, die zum Bereich der Ideen, der Organisation und Transformation von Ideen, gehören, nicht patentierbar sind. Wir wissen, dass ein und dieselbe Funktion, die eine Software erfüllen kann, von unzähligen Programmierern mit Hilfe unterschiedlicher Programmiersprachen in unzählige unterschiedliche Codes verwandelt werden kann. Das macht das Software-Patent so gefährlich, umso mehr, wenn das Patent dann eine Laufzeit von 20 Jahren hat, was für die Softwareentwicklung einem erdgeschichtlichen Zeitalter gleich käme. Demnach wären die unabhängigen Programmentwickler und die Programmentwickler im Allgemeinen jetzt ermächtigt, im Jahr 1983, also quasi im Steinzeitalter der Software und Computer, patentierte Funktionen zu nutzen. Wir sollten uns nicht unbedingt auf das Abenteuer komplizierter Formulierungen zur Unterscheidung zwischen der Patentierbarkeit von Software an sich und Software als Bestandteil computerimplementierter Erfindungen einlassen. Es genügt, wenn wir an der Patentfähigkeit computerimplementierter Erfindungen festhalten und die Regel, welche die Patentierbarkeit von Software ausschließt und gleichwohl deren Schutz über das Urheberrecht gestattet, durchsetzen. Deshalb unterstützen wir die Änderungsanträge, insbesondere jene zur Interoperabilität und zu den Kräften der Natur als notwendige Voraussetzung dafür, dass eine Software als Erfindung betrachtet wird. Diesbezüglich ist der Vorschlag auch deshalb nicht annehmbar, weil die Staaten dann verfahren werden wie sie wollen. Wir werden hier unser Bestes versuchen. Zudem ist die Beteiligung von Hunderttausenden von Personen, die sich persönlich zu diesem Thema zu Wort gemeldet haben, als ein Beitrag zur Demokratie und nicht als Last zu werten Fiori (PPE-DE). (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss zugeben, dass von den vielen Themen, die wir in dieser Wahlperiode behandelt haben, das uns heute Vormittag beschäftigende für mich zu den kompliziertesten gehört, weshalb ich die großartige Leistung anerkennen muss, die Frau McCarthy vollbracht hat.

15 23/09/ Ich habe nicht alle Antworten parat und verstehe das von Kommissar Bolkestein klar dargelegte Bedürfnis der Kommission, in diesen Bereich einzugreifen. Ich werde jedoch einige Betrachtungen allgemeiner Art anstellen und dabei vorausschicken, dass wir uns hier mit einem Thema beschäftigen, bei dem sich die Bestimmung des rechtlichen Schutzgegenstands, und damit die Übersetzung von EDV-Begriffen in rechtliche Begriffe und Konzepte, an sich schon als äußerst kompliziert erweisen kann. Nun zu einem zweiten Punkt: Wir müssen uns zwingend mit einem komplexen internationalen Rechtsrahmen auseinander setzen, und wenn wir die Geschehnisse, nicht nur in Europa, sondern vor allem in den Vereinigten Staaten, analysieren, lässt das Patentsystem sehr viele insbesondere praktische Grenzen erkennen. Eingedenk dessen meine ich, dass die Richtlinie, auch wenn sie verbesserungswürdig ist, ein sehr ernstes politisches Problem behandelt, vor dem die Europäische Union steht. Wir müssen uns von den Positionen der USA distanzieren und vielleicht sogar die Initiative für eine Maßnahme gegenüber unseren wichtigsten Wirtschaftspartnern ergreifen, die auf eine Harmonisierung aller Aspekte des rechtlichen Schutzes von Software und zwar in anderer Form als gegenwärtig abzielt. Dabei beginnen wir nicht bei Null, denn die Merkmale, auf denen die Patente beruhen, sind bereits in den TRIPS-Abkommen klar geregelt. Deshalb müssen wir darauf drängen und dürfen nicht davon abgehen, dass Softwarepatente nur auf solider Grundlage gewährt werden dürfen. Wir haben erlebt, dass eine abnorme Anzahl von Softwarepatenten in den Vereinigten Staaten, und wahrscheinlich ebenso viele in der Europäischen Union, angemeldet wurden, was deutlich macht, dass wir es hier nicht mit einer realen Erfindertätigkeit zu tun haben und es uns nicht erlauben können, jede Art von Anwendung zu patentieren. Im Übrigen macht es ein außer Kontrolle geratender Anstieg von Patentanmeldungen praktisch unmöglich, in den Archiven konkret nachzuprüfen, ob die Anmeldung wirklich auf eine neue Erfindung hinausläuft. Gewiss, es gibt einige rechtliche Aspekte, die verbessert werden könnten; es gibt einige Unstimmigkeiten in Bezug auf die Richtlinie 91/250/EWG, und sicherlich hätten einige zusätzliche Überlegungen rechtlicher Art zu Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens angestellt werden können, doch eines steht außer Frage: wir werden auf dieses Thema zurückkommen müssen, weil die Entwicklung wie viele Kolleginnen und Kollegen betont haben derart rasant vonstatten geht, dass sie von der Europäischen Union in den nächsten Jahren ein Tätigwerden erfordern wird, wobei wir dann unsere Positionen überdenken können Gebhardt (PSE). Herr Präsident, liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Selten findet unsere gesetzgeberische Tätigkeit bereits in einem frühen Stadium so große öffentliche Aufmerksamkeit wie der Bericht von Frau McCarthy. Das hat ihr die engagierte Arbeit nicht gerade erleichtert, aber es hat eine Flut von Informationen und Argumenten gebracht. Vieles war für die Berichterstatterin und uns alle wichtig und sehr informativ. Allerdings waren von vornherein Berge von Papier für den Papierkorb bestimmt. Unsere intensive Arbeit und die Begleitung der Betroffenen hat zu dem Kompromiss geführt, für dessen Annahme ich werbe und der sich in den Änderungsanträgen meiner Fraktion widerspiegelt. Er versucht, uns aus der Falle der Artikel 2 und 4 zu bringen. Dort wurde durch eine neue Definition des Technischen der Patentierung von Software Tür und Tor geöffnet. Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, jetzt ist das Schlupfloch einigermaßen abgedichtet. Ich hätte zugegebenermaßen gerne mehr gehabt, und vor allem haben sich kleine und mittlere Unternehmen mehr gewünscht. Mir ist vor allem nicht deutlich genug geworden, dass wir Softwarepatente nicht nur einschränken, sondern künftig überhaupt nicht mehr erteilen wollen. Softwarepatente machen nämlich insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen das Leben schwer, denen wir immer besonderen Schutz und besondere Förderung versprochen haben. Anders ausgedrückt: Wer Software patentiert, spielt dem großen Kapital in die Hand, nicht aber der großen Intelligenz. Deshalb bleibt es über den Kompromiss hinaus dabei: Finger weg von der Softwarepatentierung! Boogerd-Quaak (ELDR). (NL) Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe mit den Herren Rocard und Cappato sowie mit anderen Kolleginnen und Kollegen konform, die der Auffassung sind, Software als solche dürfe nicht patentierbar sein. Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens schließt Software als solche aus und besagt, Ideen und Prinzipien eigneten sich nicht für Patente. Es muss sich um technische Innovationen handeln, und eben da liegt der Kern des Problems, vor dem wir alle stehen. Darum rankt sich auch die Richtlinie. Unlängst kam das Patentamt zu dem Schluss, alle Programme, die auf einem Computer laufen, seien per definitionem technisch. Gemäß den derzeitigen Praktiken des Patentamtes wurden bereits mehr als Patente erteilt, viele davon sind im Grunde nicht rechtsgültig. Herr Rocard hat zu Recht angemerkt, dass ein Unterschied zwischen einer Erfindung auf der Grundlage von Naturkräften und einem Produkt des menschlichen Geistes besteht. Meiner Ansicht nach müssen wir aus diesem Grund einen Teil der Änderungsanträge unterstützen, die bereits in dem Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie eingebracht worden sind, wie auch die Änderungsanträge, die früher in dem Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport vorgelegt worden sind. Diese verschärfen die Definition dergestalt, dass meines Erachtens Software als solche ausgeschlossen ist. Im Falle der Nichtannahme dieser Änderungsanträge werde ich gegen die Richtlinie stimmen.

16 20 23/09/2003 In den kleinen und mittleren Unternehmen sowie in der Open-Source-Bewegung herrscht erhebliche Unruhe. Menschliches Wissen und dessen Verbreitung stellt eine große Freiheit dar, die wir uns in Europa bewahren müssen. Schon allein wegen der Menschenwürde ist dies geboten, aber nicht nur aus diesem Grund. Wir werden sogar wettbewerbsfähiger sein als die Vereinigten Staaten, und die Richtlinie sollte eine Situation wie in den USA unbedingt ausschließen. Ich hoffe deshalb, bei der Abstimmung werden viele dieser Linie folgen, damit wir eine funktionierende Richtlinie bekommen Caudron (GUE/NGL). (FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Diese heutige Aussprache findet nach einer bewegten Zeit statt, in der die Gemeinschaft der Nutzer, Erfinder und Innovatoren im Computerbereich ihr Recht auf Unterschied, Freiheit und Schöpferkraft mit allen Mitteln verteidigt hat. Im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung steht die Patentierbarkeit mit ihren Vorteilen (wenn der Erfinder durch das Patent zu Recht geschützt wird), aber auch mit ihren beträchtlichen Nachteilen, die mit der Bildung von oft konservativen Monopolen zum Nachteil von jungen schöpferischen Kräften zusammenhängen. Ich persönlich unterstütze weiterhin diese Bewegung, die meiner Meinung nach das gleiche Ziel wie alle alternativen Bewegungen zu verfolgen scheint, die für eine weniger starre und weniger kommerzialisierte Welt eintreten. Seit dem Beginn dieser Debatte haben wir mit Änderungsvorschlägen, die den ursprünglichen Text beträchtlich verbessern, Punkte gewonnen. Wenn anerkannt wird, dass eine computerimplementierte Erfindung nur dann patentierbar ist, wenn sie gewerblich anwendbar ist, stellt dies einen Schritt in die richtige Richtung dar. Es war ebenfalls notwendig zu präzisieren, dass Patente nicht für bloße Computerprogramme erteilt werden können. Allerdings darf man die eingeführten Nuancen und die zu zahlreichen Ungenauigkeiten nicht übersehen. In diesem Stadium der Debatte ist, abgesehen von der Möglichkeit, dass diese Änderungsanträge bei der Abstimmung nicht durchkommen oder danach nicht übernommen werden, festzustellen, dass bei weitem noch nicht alle Probleme gelöst sind. Ich werde daher bei den Abstimmungen besonders aufmerksam sein und bin weiterhin bereit, gegen den Entwurf zu stimmen, sollten die Änderungen nur der kosmetische Versuch sein, die Ausplünderung der schöpferischen Kräfte durch die Großunternehmen zu verschleiern. Der letzte Satz von Kommissar Bolkestein, der schon an Erpressung grenzt, wird mein tiefes Misstrauen in dieser Beziehung nicht verringern können MacCormick (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident! Viele der Änderungsanträge und mit Sicherheit alle, die meine Fraktion mit eingebracht hat haben klar und direkt zum Ziel zu verhindern, dass diese Richtlinie eine Patentierung der Computersoftware selbst zur Folge hat. Das ist uns sehr wichtig. Es ist doch ganz klar, dass ein Gesetzeswerk im Bereich geistige Eigentumsrechte, das Computersoftware urheberrechtlich schützt und Patente anderen Zwecken belässt, vom Standpunkt der Softwareindustrie und der Kreativen, die Computersoftware entwickeln, gut funktioniert. Weder Frau McCarthy noch Herr Bolkestein widersprechen mir in diesem Punkt. Niemand möchte, dass dies zur Patentierung von reiner Software führt. Es besteht ein gewisses Risiko, dass echte Erfindungen, die ein Softwareelement beinhalten, ohne eine neue Richtlinie nicht angemessen geschützt würden. Mag sein. Doch dann ist es an der Kommission, uns zu nachzuweisen, welche der vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsanträge uns zu stark gegen die von uns wahrgenommenen Risiken und zu schwach gegen die Gefahr, die der Kommissar zu umgehen bestrebt ist, schützt, nämlich die Gefahr, dass echte Erfindungen innerhalb der Europäischen Union nicht angemessen patentierbar sind. Diejenigen von uns, die eine Änderung dieses Richtlinie herbeiführen wollen, verfolgen die Strategie, jegliches Übergreifen auf Softwarepatente an sich zu verhindern. Das wäre tatsächlich eine Katastrophe. Diesbezüglich waren wir starkem Lobbyismus ausgesetzt, was aber daran liegt, dass wir viele tüchtige, hart arbeitende Wähler haben, die dieses von mir erwähnte Übergreifen als Bedrohung ihrer Existenzgrundlage betrachten. Wir müssen absolut sicher sein, dass das Ergebnis dieser Aussprache und der morgigen Abstimmung und Frau McCarthy hat sehr hart an diesem Bericht gearbeitet uns wirklich vor einem derartigen Übergreifen bewahrt und das schützt, was Herr Bolkestein schützen möchte, ohne dabei die Gefahr heraufzubeschwören, vor der so viele von uns durch unsere Wähler gewarnt worden sind Van Dam (EDD). (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Auch wir gehen davon aus, dass wir das Patent nicht als geeignete Form des Schutzes für computerimplementierte Erfindungen ansehen. Das Urheberrecht bot dafür bislang einen angemessenen Schutz. Mit der Erteilung von Patenten auf diesem Gebiet laufen wir Gefahr, dass wir Innovation geradewegs behindern sowie die kleinen und mittleren Unternehmen benachteiligen, wie auch andere Redner bereits betont haben. Leider ist diese Diskussion im Grunde durch die Praktiken des Europäischen Patentamtes überholt. Dieses Amt erteilt schon seit Jahren so genannte Softwarepatente, die bereits bis auf die höchste internationale Ebene durchgesetzt worden sind. Der uns nunmehr vorliegende Vorschlag stellt eigentlich eine Art Notmaßnahme dar, um die Erteilung von Patenten in Europa innerhalb gewisser Grenzen zu halten. Dem stehe ich wohlwollend gegenüber. Allerdings stellt sich die Frage, ob es noch sinnvoll ist. Das Europäische Patentamt hat bereits Patente

17 23/09/ auf der Grundlage von Rechtsvorschriften erteilt, die über den jetzigen Richtlinienvorschlag hinausgehen. Mithin kommt die Richtlinie offensichtlich reichlich spät. Positiv finde ich, dass die Richtlinie zu Harmonisierung und Klarheit in den Mitgliedstaaten führen wird. Allerdings bleibt die Gefahr, dass kleine innovative Unternehmen an den Monopolen der Mächtigen zugrunde gehen, bestehen. Das wohnt dem Patentsystem inne. Das ist uns vollkommen klar. Uns stört deshalb, dass die Kommission und die Berichterstatterin lakonisch darüber hinweggehen. Das zeugt kaum von Affinität zu den europäischen KMU, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden Gollnisch (NI). (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es? Um den Schutz des geistigen Eigentums, das aus Innovationen im Bereich der Informatik resultiert. Zwei rechtliche Verfahren stehen hier im Widerstreit miteinander: die Patentierung einerseits und das Urheberrecht andererseits. Unserer Meinung nach, und ich glaube, nach Meinung der überwiegenden Mehrheit der Redner in diesem Hohen Haus, Herr Kommissar, ist das normale Schutzverfahren das Urheberrecht. Doch wenn auch der Text eines Journalisten oder eines Romanschriftstellers durch das Urheberrecht geschützt wird, so kann dieser jedoch keinen Schutz für die Syntax, die Morphologie, das Vokabular oder die Grammatik der von ihm verwendeten Sprache beanspruchen. Das muss auch auf Software zutreffen, denn Software verwendet eine Sprache. In Ihren gegenüber den Kritiken an Ihrem Richtlinienentwurf äußerst aggressiven oder gar drohenden Ausführungen, Herr Kommissar, haben Sie zwar behauptet, dass Software als solche von der Patentierbarkeit nicht betroffen sei. Doch man darf die Leute nicht für dumm verkaufen wollen. Das Mindeste, was man sagen kann, ist, dass Ihre Richtlinie verschwommen ist, denn die in Artikel 2 Buchstabe a des Richtlinienentwurfs enthaltene Begriffsbestimmung einer computerimplementierten Erfindung trifft auch auf Software voll zu. In Artikel 4 des Richtlinienentwurfs erwecken Sie zwar den Anschein, als sei die Patentierbarkeit auf Erfindungen beschränkt, ich zitiere sofern sie gewerblich anwendbar sind. Allerdings ist dies ein Begriff, den Sie sich hüten, zu definieren. Bekanntlich ist es den amerikanischen Multis gelungen, sich so alltägliche Vorgänge patentieren zu lassen wie das Anklicken einer Schaltfläche zum Schließen eines Bildschirmfensters oder die Idee, einen Nutzer durch eine Melodie darauf aufmerksam zu machen, dass er eine erhalten hat, oder auch das farbige Unterstreichen von fehlerhaften Wörtern in einem Textverarbeitungsprogramm, und ein solches Programm ist gewerblich anwendbar beispielsweise für die Gestaltung und den Druck von Texten. Des Weiteren möchte ich noch den elektronischen Warenkorb im Internethandel nennen. Einigen jungen Cleverles ist es sogar gelungen, die von der vorherigen Regierung meines Landes durchgesetzte 35-Stundenwoche eintragen zu lassen. Warum wird dann ein solcher Text unserem Haus vorgelegt? Haben die Interessen des Europäischen Patentamts, dessen Finanzierung von der Anzahl der angemeldeten Patente abhängt, wirklich nichts damit zu tun? Im Grunde genommen, Herr Kommissar, musste eine strategische Entscheidung getroffen werden: entweder sich der Praxis der amerikanischen Multis im Bereich der Patentierbarkeit anschließen was Sie, wie es scheint, im Begriff sind zu tun, oder die Eigenständigkeit des europäischen Rechts zu verteidigen und jedem Versuch von Patentmissbrauch entgegenzutreten. Ganz offensichtlich haben Sie sich nicht für diese zweite Möglichkeit entschieden, so dass man davon ausgehen kann, dass Ihre Richtlinie nicht den legitimen Interessen der europäischen Neuerer entspricht Harbour (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich kann mich nicht erinnern, dass während meiner gesamten Tätigkeit im Ausschuss für Recht und Binnenmarkt jemals eine unserer bedeutenden Richtlinie in der parlamentarischen Tagesordnung so herausgestellt worden ist. Ich hoffe, dieser Trend wird sich fortsetzen. Der Bericht wurde sogar so früh aufgerufen, dass ich nicht rechtzeitig anwesend war, und ich möchte mich sowohl beim Kommissar als auch bei der Berichterstatterin dafür entschuldigen, dass ich ihre Beiträge nicht hören konnte. Ich habe mit Interesse vernommen, was die Abgeordneten zu sagen hatten, und an dieser Stelle der Aussprache möchte ich gern noch einmal erörtern, um was es in diesem Bericht wirklich geht. Unser Ziel besteht in der Schaffung des dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensbasierten Wirtschaftsraums der Welt. Daran haben Patente einen unentbehrlichen Anteil. Ich möchte alle Anwesenden und jeden, der diese Aussprache verfolgt, daran erinnern, dass es in der Europäischen Union Hunderttausende, vielleicht sogar Millionen von Menschen gibt, die an Erfindungen arbeiten, die von Patenten geschützt werden. Durch diese Patentfähigkeit wurden Investitionen für die Weiterentwicklung dieser Erfindungen zu Produkten stimuliert, die sich verkaufen lassen. Wir sprechen hier über ein System, das Erfindungen in allen Bereichen zu Recht fördern wird. Dass wir mit dieser Thematik Probleme haben, hängt unter anderem damit zusammen, dass viele der aufgeworfenen Fragen aus einem bestimmten Kreativitätsbereich stammen: dem Schreiben von Computerprogrammelementen. Eigentlich geht es bei Patenten um den Schutz echter Erfindungen, einer neuen Methode etwas zu tun, etwas, das wie es in der Richtlinie heißt gewerblich anwendbar ist. Ich möchte die Kollegen daran erinnern, dass, bei der Anmeldung und Erteilung eines Patents nicht alle Einzelheiten angegeben sein müssen.

18 22 23/09/2003 In der Welt von heute erfordert fast jede technische und gewerbliche Erfindung irgendeine Form der Computerunterstützung. Warum sollten wir denjenigen, die an Erfindungen in diesem Bereich arbeiten, den Schutz verweigern? Die Kommission hat auf der Basis umfangreicher Recherchen überzeugend nachgewiesen, wie wichtig ein einheitlicher Rahmen ist, aus dem hervorgeht, dass für diese Art von Erfindung ein Patent erteilt werden kann. Daraus wird aber ebenso hervorgehen, dass Patente nicht für einfache Erfindungen im Zusammenhang mit Geschäftsprozessen erhältlich sind, die unter keinen Umständen patentiert werden dürfen. Eine Anmeldung derartiger Patente wird somit von vornherein unterbunden. Da wir wissen, wie schwierig das ist, haben wir über den Wortlaut eingehend diskutiert. Darum hat Frau McCarthy als Berichterstatterin zu dieser Richtlinie auch so eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Sie war sich dessen Bedeutung in einem wissensbasierten Wirtschaftsraum durchweg bewusst und hat uns bei der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten bei dieser Arbeit angeleitet. Dabei hat sie sich von all dem Lärm um sie herum nicht beirren lassen. Ich hoffe, dass Sie diese Richtlinie befürworten und die Änderungsanträge des Rechtsausschusses in ihren Grundzügen unterstützen werden. Es wird noch weitere Änderungsanträge geben, doch hoffe ich, dass Sie den komplizierten und abstrusen Konzepten widerstehen werden, die von einigen Abgeordneten eingebracht wurden und das Leben eines Erfinders wesentlich schwerer machen. Wir sind hier, um Erfindungen und Kreativität zu fördern, nichts weiter Berenguer Fuster (PSE). (ES) Herr Präsident, dies ist ein politisches Parlament, und ich glaube, dass die erste Frage, die wir als politische Institution stellen müssten, die aber auch die Kommission stellen müsste, die sein sollte, warum dieser Vorschlag soviel Aufruhr verursacht und so viele Reaktionen ausgelöst hat. Es ist ungerecht, wenn jeder Abweichler disqualifiziert und ihm gesagt wird, dass es eine aggressive Opposition seitens der Lobbys gegeben habe. Denn zumindest diejenigen, die sich an mich gewandt haben, waren Universitätsprofessoren für Informatik, Experten in Patentwesen und gewerblichen Schutzrechten und auch Vertreter von kleinen Unternehmen, und ich habe keine Aggressivität erlebt, sondern nur Sorge; Sorge um den Fortschritt und Sorge angesichts der Gefahr hinsichtlich der Möglichkeiten von Erfindungen. Jene, die diese Initiative verteidigen, sagen uns, dass sie nichts anderes verfolgen als die Vereinheitlichung der Praxis seitens der nationalen Patentämter in einem Bereich, in dem es in letzter Zeit widersprüchliche Entscheidungen gegeben hat. Und das ist wahr; nicht wahr oder zumindest nicht sicher ist, und gestatten Sie mir, Herr Kommissar, dass wir wenigstens diesen intellektuellen Zweifel zulassen, dass mit diesem Richtlinienvorschlag die Probleme gelöst werden, deren Lösung so beabsichtigt ist. Denn das ist ganz einfach, die Praxis des Europäischen Patentamts hat die traditionelle Linie des europäischen Rechts durchbrochen und sich auf eine Praxis zubewegt, die eher der des amerikanischen Rechts gleicht. Sie alle wissen, meine Damen und Herren, alle Experten wissen: Das europäische Recht fordert, dass eine Erfindung gewerblich anwendbar ist, damit sie patentiert werden kann, was bedeutet, dass nicht nur die Methode gewerblich sein muss, sondern auch das Ergebnis des Produkts, während es im amerikanischen Recht genügt, dass sie eine nützliche Verwendung hat. Dies hat bestimmte Neuerungen und bestimmte Patente für Softwareprogramme ermöglicht. Lassen Sie uns daher diesen Punkt hervorheben. Es macht keinen Sinn zu sagen, dass mit dem Bericht des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt und dem Vorschlag der Kommission diese Probleme gelöst würden. Gelöst werden sie mit den Änderungsanträgen, die im Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport sowie im Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie angenommen wurden. Daher wird es uns sehr schwer fallen, diesem Vorschlag unsere Unterstützung zu geben, wenn die Änderungsanträge auf der Linie der Vorschläge der Ausschüsse für Industrie und für Kultur nicht gebilligt werden De Clercq (ELDR). (NL) Können wir alle demnächst unseren Computer noch nutzen, ohne dafür Patentgebühren zahlen zu müssen? Das ist die Frage, die uns alle beschäftigt. Was wir nicht wollen, sind USamerikanische Zustände. Eine Situation, in der Patente für einfache Computersprachen oder Software erteilt werden können. Nicht so einig sind wir uns jedoch, wenn es darum geht, dies zu beschreiben. Zudem bleiben wir oft hinter der Realität zurück; schauen Sie nur, was in dem Europäischen Patentamt geschieht. Wir können uns also keinen weiteren Aufschub mehr erlauben und müssen genau klären, was patentierbar ist und speziell was nicht. Ich bin sogar der Meinung, dass in dem Standpunkt des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie sowie in den Änderungsanträgen meiner Kollegen Manders und Plooij die rechte Balance gefunden worden ist. Jede Form von Software wird explizit von der Patentierung ausgeschlossen. Nur dann, wenn tatsächlich eine Erfindung vorliegt, muss diese patentierbar sein. Es muss sich also um einen ausgearbeiteten technischen Prozess mit industriellen Anwendungsmöglichkeiten handeln, und nicht einfach um eine Idee oder Sprache. Der Teil der Technologie, der dieses neue technische Verfahren umfasst, muss dann geschützt werden, und nicht die Tatsache, dass für die Nutzung ein Computer erforderlich ist Fraisse (GUE/NGL). (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine Reihe von Dingen, die mir schleierhaft sind. So bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich verstehe, was zu der Entscheidung geführt hat, diese Richtlinie zu erarbeiten.

19 23/09/ Wenn es nur das Problem des Europäischen Patentamts und der Patentanträge ist, dann kommt mir das reichlich dürftig als Ausgangspunkt vor. Ebenfalls unklar ist mir, warum die Europäische Kommission, die ansonsten aufmerksam darüber wacht, Konzentrationen in der Industrie zu verhindern, jetzt nach der Ansicht einer Reihe von Sachverständigen eine Unterstützung für Konzentrationen im Industriebereich vorschlägt. Dies scheint mir im Widerspruch zu den Zielen der Kommission zu stehen. Ebenso wenig verstehe ich den Gedächtnisschwund, der sich hier zeigt, indem sich niemand an die katastrophale Richtlinie über die Patentierbarkeit von Leben erinnert. Keiner weiß, wie sie angewendet werden soll, und doch hat jeder über ihre Zweckmäßigkeit gesprochen. Können die Zellen eines Blattes patentiert werden, ohne das Blatt selbst zu patentieren? Gleiches trifft auf das Problem der Software und der technischen Beiträge zu. Die Rechtsunsicherheit, die durch die Richtlinie über die Patentierbarkeit von Leben entstanden ist, tritt erneut mit der Patentierbarkeit von Software, Programmen und technischen Beiträgen auf. Ich habe Schwierigkeiten mit diesen Begriffen, denn in der Richtlinie wird nicht eindeutig definiert, was ein technischer Beitrag ist. Angesichts dieser Unsicherheiten habe ich Probleme, Herr Kommissar, zu verstehen, was gegenwärtig abläuft. Herr Rocard sprach von 6000 Jahren Geschichte, doch die Geschichte beschleunigt sich sowohl was die Biotechnologien als auch was Software und Computer betrifft. Sind wir in der Lage, diese beschleunigten Entwicklungen zu begreifen, obwohl die Ökonomen uns zahlreiche Schwierigkeiten voraussagen? Im Bereich der Pharmazie, so wird behauptet, seien Innovationen leichter zu erfassen und die Unterscheidung, was unter das Urheberrecht und was unter das Patentrecht fällt, sei einfacher. Auf Software trifft dies nicht zu. Hier ist die Unterscheidung noch sehr schwierig. Herausgeber und Lehrkräfte befürchten, dass die Gesellschaft des Wissens, die Transparenz und die Weitergabe von Informationen durch eine Richtlinie dieser Art gefährdet würden. Nach meinem Verständnis haben sich die Europäische Kommission und Europa jedoch zum Ziel gesetzt, solche Gefahren auszuschalten. Ich verstehe nicht, was hier vor sich geht Dhaene (Verts/ALE). (NL) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Lobbyarbeit um diesen Bericht war deshalb so heftig, weil viel auf dem Spiel steht. Ich verstehe das sehr wohl und teile diese Sorge. Diese Richtlinie, die möglicherweise gut gemeint ist, stellt eine Bedrohung für eine Menge kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa dar, die durch all diese Patente ihrer Kreativität verlustig zu gehen drohen. Diese KMU bilden die Avantgarde der Wirtschaft. Wir müssen diese kleinen und mittleren Unternehmen hegen und pflegen, weil sie für Innovation sorgen. Dank dieser Innovation können wir uns auf dem Weltmarkt behaupten. Wir sind gegen diese Richtlinie, weil sie eine Überreglementierung bedeutet. Der derzeitige Schutz über das Urheberrecht reicht aus. Uns Grünen wird oft vorgeworfen, Wichtigtuer zu sein. Nun ja, hier ist der Beweis, dass dem nicht so ist. Im Übrigen ist jetzt auch in den Vereinigten Staaten von der Abschwächung des Patentrechts die Rede, das als kontraproduktiv erfahren wird. Weshalb sollten wir dann in Europa eine überholte Vorschrift verabschieden? Oreja Arburúa (PPE-DE). (ES) Herr Präsident, zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Frau McCarthy, und den Verfasser der Stellungnahme unserer Fraktion, Herrn Wuermeling, zu ihren Anstrengungen beglückwünschen, einen Konsens zu erreichen. Und Herrn Wuermeling sei Dank für seine Erläuterung dieses komplizierten Vorschlags in unserer Fraktion. Der Patentschutz der computerimplementierten Erfindungen ist kein neues Problem, und es muss klar sein, wie andere Kollegen in diesem Hohen Haus sagten, dass hier nicht die Schaffung von Vorschriften angestrebt wird, die eine Patentierung von Computerprogrammen ermöglichen, sondern dass es darum geht, die klassische Doktrin der Patente auf die computerimplementierten Erfindungen auszudehnen. Wir wollen die im Patentwesen bereits bestehenden Regeln auf die computerimplementierten Erfindungen anwenden. Klar ist, dass wir, wie dies in einigen Änderungsanträgen zum Ausdruck kommt, die Patentierbarkeit von Erfindungen, nur weil für diese ein Computer benutzt wird, ausdrücklich ausschließen müssen. Im Hinblick auf den Anwendungsbereich möchte ich mich auf einen ganz konkreten Aspekt konzentrieren, und zwar den der Interoperabilität. Die Interoperabilität oder die wechselseitige Kommunikation der Programme sollte aus dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgeschlossen werden. Dieser Aspekt sollte in einigen Jahren überprüft werden. Die ausschließliche Nutzung, die das Gesetz den Patentinhabern zugesteht, verpflichtet diese, ihre Erfindung so zu erläutern, dass sie von einem Fachmann mit mittlerer Qualifikation auf dem Fachgebiet verstanden wird. Meiner Ansicht nach müssen wir auch in diesem Fall Nachdruck auf diesen Aspekt legen und den Antragsteller zwingen, den Gegenstand des Patents hinreichend zu erläutern, wenn auch vielleicht nicht bis zur Veröffentlichung des Quellcodes, wie Herr Harbour erklärte. Das würde zu weit gehen. Wie gesagt, ist es in diesem Bereich besonders wichtig, die Antragsteller zur Beschreibung ihrer Erfindung zu verpflichten. Abschließend möchte ich bemerken, dass viele diesen Vorschlag kritisiert und erklärt haben, dass er den Sektor der klein- und mittelständischen Unternehmen benachteiligen könne. Aber was wir tun, ist das traditionelle Patentrecht auf die klein- und

20 24 23/09/2003 mittelständischen Untenehmen anzuwenden, wissend, dass Patente das Wachstum begünstigt und die Forschung und die Investitionen durch Unternehmen aller Art auch der kleinen in neue Entwicklungen ermöglicht haben. Wir konkurrieren heute auf einem globalisierten Markt, auf dem die USA und Japan viele Patente und Erfindungen entwickeln. Wir dürfen nicht zurückbleiben und müssen auch in Europa die Möglichkeit der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen regeln Ghilardotti (PSE). (IT) Herr Präsident, auch ich möchte der Berichterstatterin für ihre Arbeit danken, denn ich betrachte dieses Dossier und die Debatte von heute Morgen ist der Beweis dafür als sehr kompliziert und heikel. Wie bereits gesagt worden ist, spielt Software in zahlreichen Industriezweigen eine wichtige Rolle; es ist eine grundlegende Form von Werkschöpfung und Ausdruck. Software ist außerdem ein spezialisierter Technikbereich und eine wichtige menschliche Tätigkeit, mit weltweit über 10 Millionen professionellen Entwicklern und zahllosen Personen, die Software für verschiedene Zwecke entwickeln. Unabhängige Entwickler von Software und kleine Unternehmen spielen bei der Innovation in diesem Bereich eine wichtige Rolle. Europa nimmt eine Spitzenposition in der EDV-Kultur ein: 71 Prozent der Entwickler von Open-Source-Software arbeiten in Europa und nur 13 Prozent in Amerika. Daher dürfen Patente nicht dazu führen, dass Instrumente für Ausdruck, Schöpfung, Verbreitung und Austausch von Daten und Kenntnissen monopolisiert werden. Es steht viel auf dem Spiel, denn es geht um die Fähigkeit, weiterhin die Freiheit von Forschung und Innovation zu gewährleisten und getreu dem Geiste von Lissabon ein wissensbasiertes Wirtschaftswachstum anzuregen; dafür Sorge zu tragen, dass Innovation und Erfindungen durch Software auf allen Ebenen neue Impulse erhalten, und das Entstehen von Produktions- und Handelsmonopolen für Software beinhaltende Erzeugnissen zu vermeiden. Deshalb muss der Kommissionsvorschlag in einigen wesentlichen Punkten geändert und verbessert werden, damit die Rechtsvorschriften zu einer klaren und strikten Einschränkung der Bedingungen für die Patentierbarkeit führen. Vieles wurde zum technischen Beitrag, zur gewerblichen Anwendung, zur Bedeutung der computerimplementierten Erfindung gesagt; das für die Patentierbarkeit geltende Kriterium der gewerblichen Anwendbarkeit der computerimplementierten Erfindungen muss außer auf die Methode auch auf das Produkt ausgedehnt werden. Deshalb hat Kommissar Bolkestein seiner Befürchtung Ausdruck verliehen, dass die im Plenum eingereichten Änderungsanträge angenommen werden könnten. Ich muss sagen, dass, falls sie nicht angenommen werden sollten, wir nicht in der Lage sein werden, den auf dem Tisch liegenden Vorschlag zu unterstützen Figueiredo (GUE/NGL). (PT) Herr Präsident! Unsere heutige Aussprache ist von größter Bedeutung nicht nur für die Software-Entwickler der Europäischen Union, sondern auch für alle, die an Wissen interessiert sind. Da nämlich die Kommission die Patentierbarkeit computerimplementierter Innovationen vorschlägt, eröffnet sie der Patentierbarkeit des menschlichen Wissens den Weg. Doch es versteht sich von selbst, dass das Wissen des Menschen nicht Besitztum großer multinationaler Konzerne werden darf, die in diesem Fall ja praktisch identisch mit Microsoft sind. Wir alle wissen doch, dass dieser Richtlinienvorschlag weder Antworten auf die wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Herausforderungen des Softwaresektors noch auf die Notwendigkeit der Förderung von Innovation und technologischer Entwicklung oder der Interessen von KMU gibt. Wir wissen, wie wichtig es ist, ein Angebot an freier Software beizubehalten, und wie wichtig es ist, dem öffentlichen Sektor Hilfsmittel für die Entwicklung einer Inhalte- und Diensteindustrie zu geben, um das gemeinsame Interesse zu schützen. Aus diesem Grund und um der starken Opposition von Wissenschaftlern und Herausgebern von Software eine Stimme zu verleihen, muss dieser Richtlinienvorschlag abgelehnt werden. Ich hoffe, das Plenum sendet ein klares Signal, indem es den Vorschlag zur Ablehnung annimmt, den ich unterstütze und der von meiner Fraktion eingereicht wurde Karas (PPE-DE). Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Richtlinie, die eine einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und Patentgerichte regelt, ist im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen uneingeschränkt zu begrüßen. Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass die Entwicklung neuer Software nicht behindert werden darf, dass die Position der KMU nicht erschwert werden darf, dass wir Rechtssicherheit schaffen müssen und dass wir neue Wettbewerbsverzerrungen verhindern sollen. Ich habe jeden Brief und jedes Gespräch sehr ernst genommen. Manche Ängste wurzeln in Fehlinterpretationen, manche Kritikpunkte werden mit amerikanischen Realitäten und nicht mit dem Inhalt der Richtlinie begründet. Doch einige Argumente teile ich. Das Europäische Patentamt verletzt die Gesetze zwischen EPAT, den Mitgliedstaaten und das Europäische Patentübereinkommen. Die Definition des technischen Beitrags ist zu schwammig. Die klare Abgrenzung zwischen technischen und intellektuell-geistigen Erfindungen ist erforderlich. Daher unterstütze ich manche

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