Softwarerecht. Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten. RA Dr. Holger Lutz, LL.M. Fachausschuss-Sitzung Softwareschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Softwarerecht. Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten. RA Dr. Holger Lutz, LL.M. Fachausschuss-Sitzung Softwareschutz"

Transkript

1 Softwarerecht Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten Fachausschuss-Sitzung Softwareschutz RA Dr. Holger Lutz, LL.M.

2 Erschöpfungsgrundsatz im Softwarerecht [change title in View/Header Slide Master] and 2Footer] 2

3 Erschöpfungsgrundsatz im Softwarerecht Verbreitungsrecht ( 69c Nr. 3 UrhG): Ausschließliches Recht zur Verbreitung des Originals eines Computerprogramms oder von Vervielfältigungsstücken, einschließlich Vermietung Erschöpfungsgrundsatz ( 69c Nr. 3 S. 2 UrhG): Erschöpfung des Verbreitungsrechts (mit Ausnahme des Vermietrechts) in Bezug auf ein Vervielfältigungsstück bei Inverkehrbringen des Vervielfältigungsstücks im Wege der Veräußerung mit Zustimmung des Rechtsinhabers Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 3

4 Körperliche Übertragung Inverkehrbringen Überlassung eines körperlichen Werkstücks an einen Dritten (Besitzwechsel des Werkstücks) Im Wege der Veräußerung Jede Übereignung oder Entäußerung des Eigentums (endgültiges Begeben der Verfügungsmöglichkeit) Zustimmung des Berechtigten Zustimmung des Urhebers oder desjenigen, der eine Berechtigung vom Urheber ableitet Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 4

5 Unkörperliche Übertragung Inverkehrbringen Überlassung eines körperlichen Werkstücks an einen Dritten Unkörperliche Übertragung führt nur zur Erstellung eines Vervielfältigungsstücks beim Empfänger (kein Besitzwechsel eines Werkstücks) Es kommt also nicht zur Überlassung eines körperlichen Werkstücks Keine direkte Anwendung des 69c Nr. 3 S. 2 UrhG auf die unkörperliche Übertragung von Software Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 5

6 Analoge Anwendung? Ge- oder Verbote aufgrund übernationalen Rechts Computerprogrammrichtlinie (91/250/EWG) WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Datenbankrichtlinie (96/9/EG) InfoSoc-Richtlinie (2001/29/EG) Planwidrige Regelungslücke Vergleichbarkeit der Interessenlage Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 6

7 Computerprogrammrichtlinie (91/250/EWG) Art. 4 lit. c: Verbreitungsrecht erschöpft sich durch Erstverkauf einer Programmkopie durch den Rechtsinhaber oder mit seiner Zustimmung Kein ausdrücklicher Bezug auf körperliche Werkstücke, so dass auch unkörperliche Übertragung umfasst sein könnte Kommission zu Art. 4 lit. c: Kein ausschließliches Recht, die öffentliche Zugänglichmachung zu erlauben Verbreitung meint nur körperliche Übertragung Weder Ge- noch Verbot für Erschöpfung aufgrund unkörperlicher Übertragung von Software Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 7

8 WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Art. 6 Abs. 2: Vertragsparteien steht es frei, eine Erschöpfungsregelung einzuführen Fußnote 5: Begriffe Original und Vervielfältigungsstück meinen nur festgelegte (körperliche) Vervielfältigungsstücke Keine Erlaubnis, eine Erschöpfungsregelung aufgrund unkörperlicher Übertragung vorzusehen Art. 10 Abs. 1: Vertragsparteien können Beschränkungen oder Ausnahmen vorsehen, die Dreistufentest genügen Weder Ge- noch Verbot für Erschöpfung aufgrund unkörperlicher Übertragung von Software Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 8

9 Datenbankrichtlinie (96/9/EG) Art. 5 lit. c S. 2 stellt ausdrücklich auf den Erstverkauf eines konkreten Vervielfältigungsstücks ab Erwägungsgrund 33 bezieht sich nur auf Online- Datenbanken, die in den Dienstleistungsbereich fallen und erlaubt keine Rückschlüsse auf Datenbanken, die nach Online-Übertragung offline genutzt werden Erwägungsgrund 43 schließt eine Erschöpfung aus Datenbankrichtlinie gilt jedoch unbeschadet der Computerprogrammrichtlinie Weder Ge- noch Verbot für Erschöpfung aufgrund unkörperlicher Übertragung von Software Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 9

10 InfoSoc-Richtlinie (2001/29/EG) Art. 4 Abs. 2 bezieht sich ausdrücklich auf den Erstverkauf dieses Gegenstands Erwägungsgrund 29 bezieht sich nur auf Handlungen mit Dienstleistungscharakter Nahezu identischer Wortlaut legt Ausschluss der Erschöpfung durch unkörperliche Übertragung nahe InfoSoc-Richtlinie lässt Computerprogrammrichtlinie unberührt Weder Ge- noch Verbot für Erschöpfung aufgrund unkörperlicher Übertragung von Software Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 10

11 Ergebnis zum übernationalen Recht Kein Ausschluss der Erschöpfung des Verbreitungsrechts aufgrund unkörperlicher Übertragung von Software durch Computerprogrammrichtlinie (91/250/EWG) WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Datenbankrichtlinie (96/9/EG) InfoSoc-Richtlinie (2001/29/EG) Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 11

12 Planwidrige Regelungslücke Computerprogrammrichtlinie bezieht sich nur auf körperliche Verbreitung InfoSoc-Richtlinie schließt Erschöpfung aufgrund unkörperlicher Übertragung aus InfoSoc-Richtlinie lässt bestehende gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über rechtlichen Schutz von Computerprogrammen unberührt Regelungslücke in Bezug auf Erschöpfung durch unkörperliche Übertragung von Software, die sich in der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber in 69c Nr. 3 und 4 UrhG fortsetzt Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 12

13 Vergleichbarkeit der Interessenlage Unkörperlicher Erwerb ist funktional äquivalent zum Erwerb eines körperlichen Vervielfältigungsstücks Interesse an der Weiterveräußerung ist identisch Zweiterwerber erwirbt in beiden Fällen ein körperliches Vervielfältigungsstück Planwidrige Regelungslücke und vergleichbare Interessenlage gegeben Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 13

14 Folgen der analogen Anwendung Erschöpfungswirkung bezieht sich nur auf die Weiterübertragung des durch die unkörperliche Übertragung der Software entstandenen Vervielfältigungsstücks Keine Weiterübertragung von Kopien unkörperlich übertragener Software Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 14

15 Parfumflakon-Entscheidung Der zur Weiterverbreitung berechtigte [ ] kann mit Hilfe des Urheberrechts nicht daran gehindert werden, die Ware anzubieten und im Rahmen des Üblichen werblich darzustellen, auch wenn damit eine Vervielfältigung [ ] verbunden ist Überwirken der Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf das Vervielfältigungsrecht in Ausnahmefällen Ausnahmefall, wenn der zur Weiterverbreitung Berechtigte durch Ausübung anderer Ausschließlichkeitsrechte an Weiterverbreitung effektiv gehindert wird und der Erschöpfungsgrundsatz leer läuft Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 15

16 Parfumflakon-Entscheidung (Forts.) Anwendung der Grundsätze der Parfumflakon- Entscheidung erlaubt nur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks Dieses Vervielfältigungsstück wurde nicht in Verkehr gebracht, so dass sich das Verbreitungsrecht (noch) nicht erschöpft hat Der Rechtsinhaber könnte die Weiterverbreitung trotz analoger Anwendung des 69c Nr. 3 S. 2 verhindern Daher sind die Grundsätze der Parfumflakon- Entscheidung auch auf die Weiterverbreitung des entsprechenden Vervielfältigungsstücks auszudehnen Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 16

17 Ergebnis Analoge Anwendung des 69c Nr. 3 S. 2 UrhG auf die unkörperliche Übertragung von Software lässt sich gut begründen Doppelte Anwendung der Grundsätze aus der Parfumflakonentscheidung führt dazu, dass Software auch nach unkörperlicher Übertragung auf externen Datenträger kopiert und weiterverbreitet werden kann Erschöpfungsgrundsatz und gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten 17

18 Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software [change title in View/Header Slide Master] and 18Footer] 18

19 Übertragung von Nutzungsrechten Grundsätzlich erfolgt die Übertragung von Nutzungsrechten nach 34 Abs. 1 UrhG. Der Veräußerer kann nicht mehr Rechte übertragen als er selbst innehat Ein gutgläubiger Erwerb ist mangels Publizitäts- und Rechtsscheintatbeständen, an die ein Gutglaubensschutz anknüpfen könnte, ausgeschlossen Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 19

20 Ausnahme bei Übertragung von Software? Beispiel: Erwerb von Software in einem Ladengeschäft Ein gutgläubiger Erwerb des Datenträgers ist nach den allgemeinen Vorschriften ( 929, 932 BGB) möglich Bestimmungsgemäße Benutzung der Software erfordert Vervielfältigungshandlungen, die erlaubt sein müssen Abhilfe durch 69d Abs. 1 UrhG? Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 20

21 Abhilfe durch 69d Abs. 1 UrhG? Soweit keine besonderen vertraglichen Bestimmungen vorliegen, bedürfen die in 69c Nr. 1 und 2 genannten Handlungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind. Wer ist zur Verwendung Berechtigter? Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 21

22 Der zur Verwendung Berechtigte Keine Definition im UrhG Art. 5 Abs. 1 Computerprogrammrichtlinie spricht vom rechtmäßigen Erwerber Gesetzesbegründung: Redaktionelle Änderung durch deutschen Gesetzgeber soll keine sachliche Änderung der Richtlinienbestimmungen bewirken. Umfasst sind sowohl Käufer als auch Lizenznehmer (und wohl auch sonstige Erwerber) Ist auch der gutgläubige Erwerber eines Vervielfältigungsstücks umfasst? Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 22

23 Ist gutgläubiger Erwerber umfasst? Kommissionsvorschläge zum Erlass der Computerprogrammrichtlinie stellen lediglich auf den Verkauf von Software ab Begründung der Computerprogrammrichtlinie spricht davon, dass sich bestimmte Rechte schon aus dem Eigentum ergeben Nach deutschem Begriffsverständnis wäre daher der gutgläubige Erwerber umfasst Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 23

24 Kontrollüberlegung Wäre auch der gutgläubige Erwerber vom Begriff des zur Verwendung Berechtigten umfasst, würde dies letztendlich dazu führen, dass ein Erwerb der zur bestimmungsgemäßen Benutzung notwendigen Rechte auch unter Verstoß gegen das Verbreitungsrecht möglich wäre Dies würde einen Verstoß gegen den im WCT enthaltenen Dreistufentest darstellen Daher wird der gutgläubiger Erwerber eines Vervielfältigungsstücks nicht zum zur Verwendung Berechtigten Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 24

25 Ergebnis Es wird nur derjenige zum zur Verwendung Berechtigten, dem auch die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden Die Möglichkeit des gutgläubigen Erwerbs eines Datenträgers führt daher auch in Kombination mit 69d Abs. 1 UrhG nicht zu einem gutgläubigen Erwerb von Nutzungsrechten Ein Erwerber von Software kann letztendlich nur dann sicherstellen, dass er tatsächlich zum Berechtigten geworden ist, wenn er die gesamte Kette der Rechtseinräumungen bis hin zum Urheber zurückverfolgt Gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten an Software 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Holger Lutz, LL.M. Bethmannstraße Frankfurt am Main Tel.: (069) Fax: (069) mailto: Die Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors ist eine im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Frankfurt/Main unter PR-Nr eingetragene Partnerschaftsgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt/Main. Sie ist assoziiert mit Baker & McKenzie International, einem Verein nach Schweizer Recht. Mitglieder von Baker & McKenzie International sind die weltweiten Baker & McKenzie-Anwaltsgesellschaften. Der allgemeinen Übung von Beratungsunternehmen folgend, bezeichnen wir als "Partner" einen Freiberufler, der als Gesellschafter oder in vergleichbarer Funktion für uns oder ein Mitglied von Baker & McKenzie International tätig ist. Als "Büros" bezeichnen wir unsere Büros und die Kanzleistandorte der Mitglieder von Baker & McKenzie International.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

Kontrolle der digitalen Werknutzung zwischen Vertrag und Erschöpfung

Kontrolle der digitalen Werknutzung zwischen Vertrag und Erschöpfung GRUR Jahrestagung 2017 Kontrolle der digitalen Werknutzung zwischen Vertrag und Erschöpfung Hamburg, 28. September 2017 Reto M. Hilty Ausgangslage Erschöpfung Artikel 4 RL 2001/29 (Computer-RL) Verbreitungsrecht

Mehr

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin

Patent- und Urheberrecht. Vorlesungstermin Patent- und Urheberrecht Vorlesungstermin 7. 7. 2014 Inhalt Teil 1 Patentrecht und Urheberrecht im Vergleich (Überblick) Rechte des Patentinhabers/ Grenzen des Patentschutzes Patent als Gegenstand des

Mehr

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Standardsoftware als Wirtschaftsgut Rechtsanwalt Roland Kreitz Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte und Notare Der Markt: Das Marktvolumen für gebrauchte Software wird auf 400 Millionen EURO geschätzt. Davon seien zur Zeit weniger als

Mehr

Blockchain Bitcoin Smart Contracts Rechtliche Grundlagen

Blockchain Bitcoin Smart Contracts Rechtliche Grundlagen Blockchain Bitcoin Smart Contracts Rechtliche Grundlagen RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E 23. Drei-Länder-Treffen 2016 4. Juni 2016 TOPICS 1) Datenschutzrechtliche Observationen zu Blockchain im Allgemeinen

Mehr

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011 Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht MHerbers, Nov. 2011 Problematik des Urheberrechtes Nach Branchenschätzungen: jedes 3. Computerprogramm eine Raubkopie dadurch entstehen erhebliche

Mehr

Rechtliche Risiken von Big Data und automatisierten Entscheidungen

Rechtliche Risiken von Big Data und automatisierten Entscheidungen Rechtliche Risiken von Big Data und automatisierten Entscheidungen RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E Fraud Tagung 2016 10. März 2016 Big Data Realität und Mythos Big Data ist gekennzeichnet durch: Die

Mehr

RAT. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) Computerprogramme spielen eine immer bedeutendere

RAT. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) Computerprogramme spielen eine immer bedeutendere Nr. L 122/42 Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 17. 5. 91 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) RAT RICHTLINIE DES RATES vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen

Mehr

E-lending - EuGH Fall Vereniging Openbare Bibliotheken -

E-lending - EuGH Fall Vereniging Openbare Bibliotheken - E-lending - EuGH Fall Vereniging Openbare Bibliotheken - Medienwandel und Digitale Agenda - neueste Rechtsentwicklungen - Fortbildung, Berlin 01./02. Dezember 2016 Harald Müller Rechtliche Unterschiede

Mehr

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster Gebrauchtsoftware Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster 1 2 Viel versprechende Werbung... Das Geschäftsmodell: 3 Unternehmen kaufen Softwarelizenzen

Mehr

RICHTLINIEN. RICHTLINIE 2009/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen

RICHTLINIEN. RICHTLINIE 2009/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen L 111/16 Amtsblatt der Europäischen Union 5.5.2009 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2009/24/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (kodifizierte

Mehr

Lizenzverträge nach dem EuGH- Urteil usedsoft./. Oracle

Lizenzverträge nach dem EuGH- Urteil usedsoft./. Oracle Lizenzverträge nach dem EuGH- Urteil usedsoft./. Oracle Dr. Truiken Heydn TCI Rechtsanwälte München Sitzung des Fachausschusses Vertragsrecht der DGRI München, 26. Oktober 2012 Inhalt I. Der Fall usedsoft

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF I ZR 129/08 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. Februar 2011 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja UsedSoft

Mehr

Ist der Handel mit gebrauchter Software urheberrechtlich zulässig? Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M.

Ist der Handel mit gebrauchter Software urheberrechtlich zulässig? Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. Ist der Handel mit gebrauchter Software urheberrechtlich zulässig? Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler, LL.M. Institut für Rechtswissenschaft Universität Klagenfurt Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie

Mehr

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Überblick und Einleitung A Allgemeines... 23

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Überblick und Einleitung A Allgemeines... 23 Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 11 Literaturverzeichnis... 15 I Überblick und Einleitung... 23 A Allgemeines... 23 B Die digitale Herausforderung... 25 C Schwerpunkte und Gang der Untersuchung...

Mehr

Globale Rückrufe: Rechtliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen. Dr. Peter Stankewitsch Baker & McKenzie Frankfurt

Globale Rückrufe: Rechtliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen. Dr. Peter Stankewitsch Baker & McKenzie Frankfurt Globale Rückrufe: Rechtliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen Dr. Peter Stankewitsch Baker & McKenzie Frankfurt Produkthaftung & Litigation 2014 Sensibilisierung keine Beschönigung, keine Panik

Mehr

Rechtliche Einordnung des Werkgenusses

Rechtliche Einordnung des Werkgenusses Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht Werkgenuss und Werknutzung in der digitalen Welt München, 12.12.2014 Rechtliche Einordnung des Werkgenusses Prof. Dr. Alexander Peukert Goethe-Universität

Mehr

Rechtliche Aspekte des agilen Fixpreises

Rechtliche Aspekte des agilen Fixpreises Rechtliche Aspekte des agilen Fixpreises RA Dr. Lukas Feiler, SSCP, CIPP/E Zühlke Roundtable 30. Juni 2015 TOPICS Wahl des grundsätzlichen Vertragstyps Fixpreis-Modelle Vertragsbausteine Bestimmung des

Mehr

Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig.

Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig. Hinweis: Die Nutzung dieser Folien ist nur zu eigenen, nicht-kommerziellen Zwecken und nur unter Nennung des Autors (Rupert Vogel) zulässig. 1 BARTSCH UND PARTNER RECHTSANWÄLTE KARLSRUHE Universität Mannheim,

Mehr

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht

Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts. Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht Schwerpunkt 4: Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts Unterschwerpunkt 4a: Immaterialgüterrecht Marvin Bartels 23.06.2017 1 I. Immaterialgüterrecht Allgemeines Grundsatz:

Mehr

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Dipl. jur. Matthias Mörike Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin, 21.

Mehr

Rechtsprechungsübersicht

Rechtsprechungsübersicht Rechtsprechungsübersicht Aktuelle Rechtsprechung zu hochschulrelevanten Themen Ass. iur. Stefan Bröckers 1 Überblick Urteilsbesprechung I. Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen II. III. (LG München I)

Mehr

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT)

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Übersetzung 1 WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) vom 20. Dezember 1996 Die Vertragsparteien, in dem Wunsch, den Schutz der Rechte der Urheber an ihren Werken der Literatur und Kunst in möglichst wirksamer

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken

Johannes Gräbig. Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Johannes Gräbig Abdingbarkeit und vertragliche Beschränkungen urheberrechtlicher Schranken Nomos 2011 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 11 1. Teil: Einleitung 13 1 Einführung 13 A. Problemaufriss

Mehr

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität Münster

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität Münster Fleißige Frauen arbeiten, schlaue steigen auf Dr. Barbara Schneider Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Universität

Mehr

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996)

WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996) BGBl. III - Ausgegeben am 17. März 2010 - Nr. 22 1 von 6 WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996) WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) Genf (1996) Inhalt Präambel Artikel 1 Verhältnis zur Berner Übereinkunft

Mehr

Schaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL

Schaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL Schaubilder Fragen - Antworten (A) Schaubild 1 - Verbraucher als Letztnehmer aufgrund der GPL - Unternehmer als Letztnehmer 1. Frage: Weshalb Unterscheidung zwischen Lizenznehmern jeweils als Letztnehmer

Mehr

Einleitung 1. Rechtliche Grundlagen der Behandlung von Softwareerstellungsverträgen

Einleitung 1. Rechtliche Grundlagen der Behandlung von Softwareerstellungsverträgen sübersicht Vorwort Inhalt VII XI Einleitung 1 Teil 1 Rechtliche Grundlagen der Behandlung von Softwareerstellungsverträgen 13 1. Kapitel Der rechtliche Schutz von Software 13 A. Software als Immaterialgut?

Mehr

Softwarevertrieb nach HalfLife2. LawCamp 2011 Jörg-Alexander Paul Partner Bird & Bird

Softwarevertrieb nach HalfLife2. LawCamp 2011 Jörg-Alexander Paul Partner Bird & Bird Softwarevertrieb nach HalfLife2 LawCamp 2011 Jörg-Alexander Paul Partner Bird & Bird Gliederung Softwarevertrieb - Heute Bedeutung der Erschöpfung BGH HalfLife2 Softwarevertrieb - Morgen Bird & Bird LLP

Mehr

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen

Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Was bleibt? Was kommt? Aktueller Status und Überblick über die Iran-Sanktionen Dr. Julia Pfeil Rechtsanwältin, Frankfurt Berlin, 24. Oktober 2016 Übersicht Das Embargo und Ausfuhrbeschränkungen der EU

Mehr

Leseprobe. IT-Recht kompakt

Leseprobe. IT-Recht kompakt Leseprobe IT-Recht kompakt Stand Dezember 2016 Cookies und sonstige Tracking- Technologien Cookies - Hintergrund - - Cookie-Regeln in der E-Privacy Directive (2002/58/EC) - In 2009 geändert durch Cookie

Mehr

Entwicklungen im Urheberrecht für digitale Inhalte. RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Entwicklungen im Urheberrecht für digitale Inhalte. RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) EUROLAWYER Salzburg 5020 Salzburg, Imbergstraße 19 Anwalt.Thiele@eurolawyer.at EU-Kom RL-Vorschlag 9.12.2015, KOM (2015) 634 final: Vorschlag für eine

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle

Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle Das Urheberrecht - Ein Besuch auf der Dauerbaustelle Dr. Arne Upmeier TU Ilmenau Gibt es eine Krise des Urheberrechts? Das Urheberrecht ist gegenwärtig für alle Beteiligten sehr frustrierend. Drei geistige

Mehr

Datenschutzrechtliche Schranken der Informationsweitergabe

Datenschutzrechtliche Schranken der Informationsweitergabe Informationen im Gesellschaftsrecht Datenschutzrechtliche Schranken der Informationsweitergabe RA Dr. Lukas Feiler, SSCP CIPP/E 5. Wiener Unternehmensrechtstag 4. Oktober 2016 TOPICS 1) Datenübermittlungen

Mehr

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht

Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter. Übersicht Karlsruher Immobilienrechtstag RiBGH Dr. Peter Günter Einleitung Problemstellung Übersicht Identität zwischen Vermieter, Veräußerer und Eigentümer Begründungen für das Identitätserfordernis Streitstand

Mehr

Aktuelle Fragen der Geräteund Leermedienabgaben

Aktuelle Fragen der Geräteund Leermedienabgaben Aktuelle Fragen der Geräteund Leermedienabgaben RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Anwalt.Thiele@eurolawyer.at http://www.eurolawyer.at Rechtsanwalt und Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Oberlandesgericht Hamm, 22 U 60/13

Oberlandesgericht Hamm, 22 U 60/13 1 von 25 27.06.2014 11:18 Oberlandesgericht Hamm, 22 U 60/13 Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 15.05.2014 Oberlandesgericht Hamm 22. Zivilsenat Urteil 22 U 60/13 Vorinstanz:

Mehr

Ein E-Buch ist ein Buch ist ein Buch ist ein Buch!

Ein E-Buch ist ein Buch ist ein Buch ist ein Buch! Ein E-Buch ist ein Buch ist ein Buch ist ein Buch! Die Sicht der Bibliotheken Barbara Lison Dt. Literaturkonferenz Barbara Lison 13.11.2014 1 Der öffentliche Auftrag der Bibliotheken Ortsgesetz über den

Mehr

Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004

Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004 Open Source Rechtliche Rahmenbedingungen DAT ARGE-IT Hamburg 20. Mai.2004 Sachverhalt Rechtsfragen Überblick (Kollisionsrecht) Vertragsrecht (Haftung und Gewährleistung) Urheberrecht (Patentrecht) Sachverhalt

Mehr

Eine Initiative von Baker & McKenzie

Eine Initiative von Baker & McKenzie für Recht und Soziale Marktwirtschaft Eine Initiative von Baker & McKenzie Persönliche Einladung 5. November 2009 Neue Regeln für die Finanzmärkte Antworten auf die Krise? In der dritten Folge unserer

Mehr

Juristische Aspekte des Cloud Computing

Juristische Aspekte des Cloud Computing Juristische Aspekte des Cloud Computing Prof. Dr. Hubertus Gersdorf Universität Rostock Juristische Fakultät Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht Zivilrechtliche

Mehr

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. recherchiert von: Axel Czarnetzki am verwendetes Aktenzeichen: Homepage

Recherchieren unter juris Das Rechtsportal. Langtext. recherchiert von: Axel Czarnetzki am verwendetes Aktenzeichen: Homepage Recherchieren unter juris Das Rechtsportal recherchiert von: Axel Czarnetzki am 11.05.2011 Langtext verwendetes Aktenzeichen: Homepage Gericht: OLG Düsseldorf 20. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 29.06.2009

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES

TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES TERTIÄRE LEHRE IM LICHT DES URHEBERRECHTSGESETZES Grundbegriffe des UrhG Vervielfältigung für die Lehre Hinweise zum Zitatrecht Sanktionen bei Verstößen Grundbegriffe des UrhG Werk und Werkarten 1 Abs

Mehr

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut

Urheberrecht. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS Rechtswissenschaftliches Institut Urheberrecht Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 04.12.2014 Seite 1 X. Urheberrecht 1. 2. Verwandte Schutzrechte 3. Verwertungsgesellschaften 04.12.2014

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2016/2017 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME

ENTWURF EINER STELLUNGNAHME Europäisches Parlament 2014-2019 Ausschuss für Kultur und Bildung 2016/0278(COD) 19.12.2016 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung für den Rechtsausschuss zu dem des Europäischen

Mehr

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten

Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Women s Law Forum Wie erfolgreiche Juristinnen ihren Karriereweg gestalten Eine Kooperation von Baker & McKenzie und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster Der Hintergrund Seit der

Mehr

Handel mit gebrauchter Software. Dr. Truiken Heydn

Handel mit gebrauchter Software. Dr. Truiken Heydn Handel mit gebrauchter Software Dr. Truiken Heydn Herbstakademie 2006 Handel mit gebrauchter Software I. Fallgestaltungen II. Sachverhalt III. Urteil des Landgerichts München I Herbstakademie 2006 Handel

Mehr

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren

Verwertungsrechte. - Handgefertigte Einzelkopie eines Gemäldes. - Herstellung von Büchern oder Tonträgern in tausenden von Exemplaren Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz Verwertungsrechte 15 UrhG zählt beispielhaft ( insbesondere ) die Verwertungsrechte des Urhebers auf. Sie sichern vorrangig

Mehr

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben?

Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Was ist wirklich drin in den Urheberrechtskörben? Workshop, 23. Mai 2008, Berlin Gabriele Beger Ziel aller Urheberrechtskörbe Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Grundlagen für Urheberrechtskörbe

Mehr

Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von

Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Anti Plagiatssoftware Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN Forum Hochschulkanzler 9.

Mehr

Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0

Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 Urhebernennung Nicht-kommerziell Gegenseitigkeit 1.0 Lizenzvertrag DAS WERK (WIE UNTEN BESCHRIEBEN) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ( CCPL ODER LIZENZVERTRAG ) ZUR VERFÜGUNG

Mehr

Effektive Compliance-Risikoanalyse Qualifizierung und Quantifizierung von Compliance-Risiken

Effektive Compliance-Risikoanalyse Qualifizierung und Quantifizierung von Compliance-Risiken Effektive Compliance-Risikoanalyse Qualifizierung und Quantifizierung von Compliance-Risiken Kempinski Hotel Frankfurt Gravenbruch Dr. Franz Clemens Leisch, Partner, München 7. und 8. Oktober 2015 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar c Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt Urheberrechts gesetz Handkommentar 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17 1. Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

PROGRAMME SPANNEN SIE MIT UNS DEN BOGEN ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS. Vor Drucken Ende. Bitte drücken Sie die ESC Taste zum Beenden der Präsentation

PROGRAMME SPANNEN SIE MIT UNS DEN BOGEN ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS. Vor Drucken Ende. Bitte drücken Sie die ESC Taste zum Beenden der Präsentation L A W C L E R K PROGRAMME SPANNEN SIE MIT UNS DEN BOGEN ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS. Vor Drucken Ende PASSIONATELY GLOBAL BREAKFAST Globalität gehört zur DNA von Baker & McKenzie. Deshalb laden wir Sie

Mehr

Lizenzvereinbarung für die OWOK -Softwarekomponenten

Lizenzvereinbarung für die OWOK -Softwarekomponenten Lizenzvereinbarung für die OWOK -Softwarekomponenten Version: 1.0 REINER SCT Kartengeräte GmbH & Co. KG Goethestr. 14 78120 Furtwangen (Germany) mail@reiner-sct.com Furtwangen, 01.07.2011 Inhaltverzeichnis

Mehr

Schranken des Rechts aus dem eingetragenen Design

Schranken des Rechts aus dem eingetragenen Design Prof. Dr. Olaf Sosnitza Vorlesung Grundzüge des geistigen Eigentums Schranken des Rechts aus dem eingetragenen Design I. Handlungen im Privaten Bereich, 40 Nr. 1 DesignG 1. Nur bei natürlichen Personen

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Meine Rechte und auch ein paar Pflichten 7. Schweizer Symposium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer 21. November 2015 Stans Regula Bähler, Rechtsanwältin,

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 15., neu bearbeitete Auflage Juristische urz-lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 15., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

RICHTLINIE 96/9/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken

RICHTLINIE 96/9/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken RICHTLINIE 96/9/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den

Mehr

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag Seite 1 von 5 EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Giegerich & Partner GmbH im folgenden Lizenzgeber genannt. Stand: März 2014 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung

Mehr

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Hausarbeit zum Seminar Wettbewerbsrecht von Timm Lausen, MatNr. 903498 1. Gesetzliche Grundlagen des Urheberrechts... 3 2. Besonderheiten des Urheberrechtes

Mehr

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten

Langzeitarchivierung bei Datenträgern. Was wir dürfen und was wir dürfen sollten Langzeitarchivierung bei Datenträgern Was wir dürfen und was wir dürfen sollten http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/deed.en http://commons.wikimedia.org/wiki/file:compact_disc.jpg By Arun Kulshreshtha

Mehr

(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland])

(Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs [Deutschland]) SCHLUSSANTRÄGE DES GENERALANWALTS PEDRO CRUZ VILLALÓN vom 4. Dezember 2014(1) Rechtssache C-516/13 Dimensione Direct Sales srl Michele Labianca gegen Knoll International SpA (Vorabentscheidungsersuchen

Mehr

Carolina Oberhem. Vertrags- und Haftungsfragen beim Vertrieb von Open-Source-Software. Verlag Dr. Kovac

Carolina Oberhem. Vertrags- und Haftungsfragen beim Vertrieb von Open-Source-Software. Verlag Dr. Kovac Carolina Oberhem Vertrags- und Haftungsfragen beim Vertrieb von Open-Source-Software Verlag Dr. Kovac Hamburg 2008 VII INHALTSVERZEICHNIS LITERATURVERZEICHNIS EINLEITUNG 1 KAPITEL 1: TECHNISCHE GRUNDLAGEN

Mehr

Einleitung. - Begriff Softwarelizenzen - Gängige Softwarelizenzmodelle

Einleitung. - Begriff Softwarelizenzen - Gängige Softwarelizenzmodelle Softwarelizenzen 1 Inhaltsübersicht - Gängige Softwarelizenzmodelle - Rechtlicher Hintergrund: Computerprogramme und Urheberrecht - Vertragsgestaltung - Lizenzmanagement 2 Einleitung - Begriff Softwarelizenzen

Mehr

Q240: Fragen der Erschöpfung im Urheberrecht

Q240: Fragen der Erschöpfung im Urheberrecht Q240: Fragen der Erschöpfung im Urheberrecht Prof. Dr. Jan Bernd Nordemann, LL.M. Rechtsanwalt in Berlin Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht Honorarprofessor an

Mehr

Die freie Lizenzierung von OpenStreetMap-Daten

Die freie Lizenzierung von OpenStreetMap-Daten Die freie Lizenzierung von OpenStreetMap-Daten Die Open Database License (ODbL) 27.08.2015 1 / 31 Inhaltsverzeichnis OpenStreetMap als Projekt 1 OpenStreetMap als Projekt 2 3 4 2 / 31 Gliederung 1 OpenStreetMap

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15

Inhaltsverzeichnis. 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15 Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung 15 2. Teil: Anfechtung des Testaments durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter in analoger Anwendung der Vorschriften über die

Mehr

Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb. Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts.

Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb. Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts. Urheberrecht und Bibliothek nach dem Zweiten Korb Überblick über die bibliotheksrelevanten Neuregelungen des Urheberrechts. Überblick Urheberrechtliche Grundlagen Neue Regelungen im Zweiten Korb 52 b UrhG

Mehr

Vorlesung Urheberrecht. Verwertungsrechte

Vorlesung Urheberrecht. Verwertungsrechte Institut für Geistiges Eigentum Wettbewerbs- und Medienrecht Vorlesung Urheberrecht Verwertungsrechte JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs-und Medienrecht Juristische

Mehr

Softwarelizenzen im rechtlichen Blickfeld

Softwarelizenzen im rechtlichen Blickfeld Lizenzcontrolling im SAP Umfeld Softwarelizenzen im rechtlichen Blickfeld Loccumer Hof Hannover, 26. April 2007 Rechtsanwalt Christopher P. Beindorff 1 Kurzprofil zwei Berufsträger Beratung und Vertretung

Mehr

52 b und die Gerichte Workshop Urheberrecht Berlin Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Dr.

52 b und die Gerichte Workshop Urheberrecht Berlin Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Dr. 52 b und die Gerichte Workshop Urheberrecht Berlin 17.11.14 17.11.2014 Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt Dr. Nolte-Fischer 800000 Mediennutzung 2000-2013 ULB Darmstadt 700000 600000 500000 400000

Mehr

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte

Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Urheberrecht, Designschutz, technische Schutzrechte und Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte Dr. Susanne Koch Bird & Bird Informationsveranstaltung der IHK Frankfurt am Main: Wie schützen Sie Ihre kreativen

Mehr

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht

Informations- und Kommunikationsrecht HS Urheberrecht. PD Dr. Simon Schlauri. Urheberrecht. Informations- und Kommunikationsrecht 1 Einleitung Lernziele Sie haben einen Überblick über die Begrifflichkeiten und Grundsätze des s Sie wissen grundsätzlich Bescheid über den Umgang des s mit Software Sie kennen einige «Baustellen» im Bereich

Mehr

Besonderheiten für Museen und Archive

Besonderheiten für Museen und Archive Besonderheiten für Museen und Archive Dr. Anke Schierholz Justitiarin der VG Bild Kunst Bonn Mag. Günter Schönberger Geschäftsführer VBK Wien Erster Teil: Grundlagen des Urheberrechts geschützte Werke

Mehr

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten zwischen - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Löhrstraße 103 105, 56068 Koblenz Vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts

Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts Jahrestagung des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" 15.10.2015, Berlin Informationsfreiheit für Bildung und Wissenschaft durch vergütungsfreie Schranken des Urheberrechts Prof.

Mehr

Der Handel mit Second Hand-Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Second Hand-Software aus rechtlicher Sicht Thorsten Ammann Der Handel mit Second Hand-Software aus rechtlicher Sicht Eine Betrachtung auf Grundlage des deutschen Rechts Oldenburger Verlag für Wirtschaft, Informatik und Recht INHALTSÜBERSICHT VORWORT,

Mehr

BVDW zum Urteil des EuGH über den Handel mit gebrauchter Software

BVDW zum Urteil des EuGH über den Handel mit gebrauchter Software BVDW zum Urteil des EuGH über den Handel mit gebrauchter Software Der EuGH hat nach Jahren des Streits über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software ein Urteil gefällt. Danach ist der Handel

Mehr

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br. Urheberrecht EIN STUDIENBUCH von Dr. Manfred Rehbinder o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) 11., neubearbeitete Auflage des von Prof. Dr. Heinrich Hubmann begründeten

Mehr

VERBRAUCHERFORSCHUNG Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern

VERBRAUCHERFORSCHUNG Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern VERBRAUCHERFORSCHUNG Weiterveräußerungsfähigkeit von digitalen Gütern Dr. Till Kreutzer irights.law Gliederung 1. Einleitende Bemerkungen und Fragestellung... 4 2. Zulässigkeit der Weiterveräußerung nach

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Rechtfertigung, Rechtsnatur und Disponibilität der Schranken des Urheberrechts

Rechtfertigung, Rechtsnatur und Disponibilität der Schranken des Urheberrechts Malte Stieper Rechtfertigung, Rechtsnatur und Disponibilität der Schranken des Urheberrechts Mohr Siebeck Inhaltsverzeichnis Vorwort V Einleitung A. Problemaufriss 1 B. Stand der Forschung 3 C. Gang der

Mehr

Marcel Bisges. Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements

Marcel Bisges. Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements Marcel Bisges Urheberrechtliche Aspekte des elektronischen Dokumentenmanagements F^ Nomos 2009 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Kapitel A. Einleitung I. Anliegen dieser Arbeit und Gang der Darstellung

Mehr

Save the Date. Aktuelles rund um die Aktiengesellschaft. 04. November 2010 Düsseldorf 11. November 2010 Frankfurt am Main 18. November 2010 München

Save the Date. Aktuelles rund um die Aktiengesellschaft. 04. November 2010 Düsseldorf 11. November 2010 Frankfurt am Main 18. November 2010 München Save the Date 04. November 2010 11. November 2010 18. November 2010 Nach Inkrafttreten von ARUG, BilMoG und VorstAG scheint an der gesetzgeberischen Front etwas Ruhe eingekehrt. Die Gesetzesänderungen

Mehr

WIPO-VERTRAG ÜBER DARBIETUNGEN UND TONTRÄGER INHALT

WIPO-VERTRAG ÜBER DARBIETUNGEN UND TONTRÄGER INHALT BMJ Stand: 24.8.98 WIPO-VERTRAG ÜBER DARBIETUNGEN UND TONTRÄGER INHALT Präambel KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1: Artikel 2: Artikel 3: Artikel 4: Verhältnis zu anderen Übereinkünften Begriffsbestimmungen

Mehr

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen -

Urheberrecht und Internet. - Rechtsfragen - Urheberrecht und Internet - Rechtsfragen - Thomas Hochstein Urheberrecht und Internet Folie 0 Podiumsdiskussion CCCS Stuttgart 12.01.2006 Urheberrecht I Schutzgegenstand

Mehr

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB.

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Fragen Übung 15 Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Was ist eine Hypothek? Was ist eine Grundschuld? Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? Wie lautet die sog.

Mehr

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt

C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt C. Rechtsgeschäftslehre II: Wirksamwerden und Inhalt I. Willenserklärung 1. (Objektiver) Tatbestand und Inhalt 2. Wirksamwerden durch Abgabe / Abgabe und Zugang II. Vertragsschluss 1. Angebot a) Vertragsbestandteile

Mehr

Zur Anfechtung und Bestatigung testamentarischer Verfugungen durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter

Zur Anfechtung und Bestatigung testamentarischer Verfugungen durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter Wilhelm Selzener Zur Anfechtung und Bestatigung testamentarischer Verfugungen durch den Erblasser oder seinen gesetzlichen Vertreter Nomos Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einfuhrung und Problemdarstellung

Mehr

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR)

Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) Prof. Dr. Olaf Sosnitza Sommersemester 2018 Vorlesung Deutsches und europäisches Urheberrecht (ER, SEWIR) A. Literaturhinweise I. Lehrbücher Eisenmann/Jautz, Grundriss Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht,

Mehr