Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde"

Transkript

1

2 Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch ( ), um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern

3 Rechtliche Grundlagen Landesrahmenvertrag für M-V nach 79 Abs. 1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Einrichtungen Auszug aus der Präambel Die Leistungen der Sozialhilfe sollen den Leistungsberechtigten soweit wie möglich zur Selbsthilfe befähigen und ihm die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen

4 Rechtliche Grundlagen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. 75 Abs. 3 Nr. 1 und 3 SGB XII für vollstationäre Einrichtungen II. Ziel der Leistungen gem. LRV M-V: Die Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird sichergestellt

5 am Leben in der Gemeinde Fragestellungen Wie lässt sich die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde verwirklichen? Wie kann die Teilhabe der Bewohner eines Wohnheims für Erwachsene mit geistigen Behinderungen am Leben in der Gemeinde gefördert werden?

6 am Leben in der Gemeinde Leben in der Gemeinde Die Gemeinde ist neben der Familie eine der wichtigsten Grundformen der Gesellschaft Gemeinde wird in dieser Hinsicht nicht als Verwaltungseinheit betrachtet, sondern als soziales Gebilde / soziale Gruppe und als ein Wir-Raum, einem Raum, in dem Menschen sich einem konkreten Wir zugehörig fühlen

7 Leben in Nachbarschaften Nachbarschaft ist die Lebendigkeit des Sozialraums (Klaus Dörner) Nachbarschaftliche Beziehungen sind wichtig für die Teilhabe in der Gemeinde. Sie können helfen, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen abzubauen Eine gelingende Nachbarschaft ist eine örtliche Gemeinschaft, in der man sich kennt, sich trifft, Gedanken, Gefühle und Informationen mitteilt, sich gegenseitig hilft und gemeinsam aktiv wird.

8 Ausgangsbedingungen Die Begegnung mit Behinderungen löst bei vielen nicht behinderten Menschen tief verwurzelte Ängste und Abwehrgefühle aus Diese Ängste und Abwehrgefühle stehen im Gegensatz zu den gesellschaftlich gültigen Anti-Diskriminierungs- Normen Das bedingt Verhaltensunsicherheiten, die als unangenehm erlebt werden und tendenziell zur Vermeidung von Begegnungen führen

9 am Leben in der Gemeinde Ausgangsbedingungen Die meisten der nicht behinderten Menschen haben keine Gelegenheit, ihre Ängste gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung abzubauen, da sie ihnen zu wenig begegnen Daher begünstigen Einrichtungen, die Begegnungen zwischen nicht behinderten und geistig behinderten Menschen verhindern, die bereits dargestellten Ängste, Abwehrgefühle und Verhaltensunsicherheiten

10 Ausgangsbedingungen Die wichtigste Bedingung für Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde ist, dass die nichtbehinderte Bevölkerung die Bereitschaft zeigt, behinderte Menschen als gleichberechtigte Bürger und Nachbarn zu akzeptieren

11 Handlungsbedarf und -möglichkeiten des Wohnheims in Altefähr Begegnungen der Bewohner mit anderen Mitgliedern der Gemeinde ermöglichen und fördern Das Bewusstsein in der Gemeinde für Menschen mit geistiger Behinderung bilden mit dem Ziel, Ablehnung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung zu überwinden

12 Begegnungen ermöglichen und fördern Beteiligung an Festen der Gemeinde, z. B. mit einem eigenen Stand am Heringsfest in Altefähr und am Adventsmarkt Ermutigen der Bewohner, Freizeitangebote in der Gemeinde zu nutzen Begegnungsräume und-anlässe für die Bewohner und Nachbarn des Wohnheims und andere Bürger in der Gemeinde schaffen, z. B. offenes Sommerfest auf dem Gelände des Wohnheims

13 Bewusstsein bilden Öffentlichkeitsarbeit stärken, z. B. durch Nutzung von gemeindeorientierten Medien ( Der Fährmann ) Informationsveranstaltungen für Nachbarn und andere Bürger in der Gemeinde (z. B. Gesprächsabende) durchführen

14 Beides müssen wir tun: Menschen mit Handicaps in ihrem Selbstbewusstsein, in ihren Teilnahme- und Mitsprachemöglichkeiten stärken - und gleichzeitig unser eigenes Interesse und Verantwortungsgefühl (Richard von Weizsäcker)

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64

Mehr

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?

I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf? Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was

Mehr

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht

BERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht Klausur 4, Schwierigkeitsgrad: Bearbeitungszeit: 240 Minuten 1. Sachverhalt Am 01.02.2012 erscheint im Sozialamt der Stadt Solingen (Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland) Frau Dora Dudel-Neujahr

Mehr

TOP 2 Medizinische Rehabilitation

TOP 2 Medizinische Rehabilitation Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 (verschoben*) Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 12. März 2015 - final *Hinweis: Arbeitspapier wurde auf der 7. Sitzung am 19. Februar 2015

Mehr

Konzept. zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh

Konzept. zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh Wohnen mit Perspektive gemeinnützige GmbH eine Gesellschaft der Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck Konzept zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh Inhalt Wer sind wir:... 3 1.

Mehr

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe

Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband

Mehr

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Rehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Mehr

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe

Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe 8. Alsdorfer Fachtag Alsdorf, 3. März 2015 Sandra Eschweiler Übersicht I. Einführung Sozialrechtliche Definition von Behinderung Rehabilitationsträger

Mehr

Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung

Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Empfehlung der Landesentgeltkommission ambulant vom 8.

Mehr

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen

Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Pflegestützpunkte im Land Bremen: Bremen-Vahr Bremen-Vegesack Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 13.30

Mehr

2 Grundprinzipien der Pflegeversicherung

2 Grundprinzipien der Pflegeversicherung 2 Grundprinzipien der Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung ist geprägt von humanitären Grundsätzen. Die pflegebedürftigen Menschen sollen darin unterstützt werden, trotz ihres Hilfebedarfes

Mehr

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch Sicherstellung von Teilhabeleistungen ermöglichen Forderungspapier

Mehr

Vortrag von George Krug, Fachberater beim LVR-Landesjugendamt Rheinland, im Rahmen der Tagungsreihe G wie Ganztag am 5. Dezember 2012 in Köln

Vortrag von George Krug, Fachberater beim LVR-Landesjugendamt Rheinland, im Rahmen der Tagungsreihe G wie Ganztag am 5. Dezember 2012 in Köln V wie Vielfalt III: Die offene Ganztagsschule auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungsort oder Das Recht auf Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Rahmen einer zukünftigen inklusiven

Mehr

Regelleistungsbeschreibung gem. 5 FFV LRV. Leistungstyp 3.1.1.2 Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen

Regelleistungsbeschreibung gem. 5 FFV LRV. Leistungstyp 3.1.1.2 Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen Regelleistungsbeschreibung gem. 5 FFV LRV Leistungstyp 3.1.1.2 Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen 1. Betriebsnotwendige Anlagen 1.1 Betriebsstätte Die Einrichtung befindet sich Die von

Mehr

Hintergrund. Im Folgenden UN-Konvention 2

Hintergrund. Im Folgenden UN-Konvention 2 Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch Sicherstellung von Teilhabeleistungen ermöglichen Forderungspapier

Mehr

Kostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl.

Kostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl. der gesetzlichen Unfallversicherung - Berufsgenossenschaften - Eigenunfallversicherung - Fußschäden als Folge eines Arbeitsunfalls ( 8, 10, 11, 12 SGB VII) Einschließlich eines Unfalls auf dem Weg von

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Vorwort zur 10. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 31 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Erstes Kapitel Allgemeine

Mehr

Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann

Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen Karlheinz Ortmann Gliederung 1. Teilhabe im Kontext Sozialer Arbeit 2. Teilhabe im Kontext Klinischer Sozialarbeit Teilhabe

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen

Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen in Berlin Erhebung des umfassenden Hilfebedarfs von erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen in stationären

Mehr

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Statistischer Bericht K I 1 - j/05 Teil 1 _. Dezember 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Carl-Wilhelm Rößler Übersicht Begriff des Persönlichen Budgets Einfache Persönliche Budgets Trägerübergreifende Persönliche Budgets Rechtsgrundlagen (Auszug) Personenkreis Leistungen

Mehr

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten

Gute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und

Mehr

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt

Mehr

ADHS und Berufsförderung. Dr. Eveline Reich-Schulze Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg.

ADHS und Berufsförderung. Dr. Eveline Reich-Schulze Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg. ADHS und Berufsförderung Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg.de ADHS und Berufsförderung Fördermöglichkeiten in der Sozialgesetzgebung Zahlen aus der ADHS-Ambulanz

Mehr

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89

Vorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89 Schnellübersicht Vorwort 7 Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11 Leistungen bei häuslicher Pflege 9 Leistungen bei stationärer Pflege 89 Pflegekasse was ist das? 101 Wer ist in der Pflegeversicherung

Mehr

1. dem Hessischen landkreistag 2. dem Hessischen Städtetag

1. dem Hessischen landkreistag 2. dem Hessischen Städtetag ,-.."~-",.=~~~~,,,, Vereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) vom 24. Juni 2003 Zwischen

Mehr

Heilpädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Heilpädagogische Frühförderung (ambulant/ mobil)

Heilpädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Heilpädagogische Frühförderung (ambulant/ mobil) Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und gemäß 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zur Frühförderung in der Stadt Brandenburg

Mehr

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen

Textausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen

Mehr

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4

Mehr

Anlage 1. Sozialrecht. Recht der sozialen Sicherheit als Kernbereich des Sozialrechts

Anlage 1. Sozialrecht. Recht der sozialen Sicherheit als Kernbereich des Sozialrechts Anlage 1 Sozialrecht Recht der sozialen Sicherheit als Kernbereich des Sozialrechts Soziale Vorsorgesysteme Sie zielen darauf ab, einen gesetzlich abgegrenzten Kreis von prinzipiell beitragspflichtigen

Mehr

Rehabilitation psychisch kranker Menschen

Rehabilitation psychisch kranker Menschen Rehabilitation psychisch kranker Menschen Dr. med. Joachim Hein Vorstandsvorsitzender Münchner Bündnis gegen Depression e.v. www.buendnis-depression.de/muenchen Zeichnung unbekannter Herkunft, 15. Jahrhundert,

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII

Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:

Mehr

Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII

Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII Begriffe 53 Abs. 4 SGB XII: Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Buches, soweit sich aus diesem Buch und den auf Grund dieses Buches erlassenen

Mehr

Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.

Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen

Mehr

Die Antworten von DIE LINKE

Die Antworten von DIE LINKE 27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben

Mehr

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick

Der INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser

Mehr

Berlin, den 23.03.2005

Berlin, den 23.03.2005 Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen

Mehr

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX

Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung

Mehr

Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget

Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, als zuständiger Leistungsträger

Mehr

der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- W O H N E N 5

der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- W O H N E N 5 der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- Lebenshilfe-Landesverband Kitzinger Str. 6 91056 Erlangen W O H N E N 5 verantwortlich für den

Mehr

Inhaltsverzeichnis...1 1. Leistungsberechtigung...2 2. Vorrang der Leistungen des SGB XI...2 3. Bindungswirkung...3 4. Einsetzen der Sozialhilfe...

Inhaltsverzeichnis...1 1. Leistungsberechtigung...2 2. Vorrang der Leistungen des SGB XI...2 3. Bindungswirkung...3 4. Einsetzen der Sozialhilfe... Fachliche Weisung Hilfe zur Pflege : Allgemeine Bestimmungen der ambulanten und stationären Pflege nach dem SGB XII Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Leistungsberechtigung...2 2. Vorrang der

Mehr

Datenschutzrecht: DatSchR

Datenschutzrecht: DatSchR Beck-Texte im dtv 5772 Datenschutzrecht: DatSchR Textausgabe von Dr. Ivo Geis, Dr. Marcus Helfrich 3. Auflage Datenschutzrecht: DatSchR Geis / Helfrich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Gesamtkonzept ambulanter Betreuung im Kreis Schleswig- Flensburg nach SGB XII

Gesamtkonzept ambulanter Betreuung im Kreis Schleswig- Flensburg nach SGB XII CJD Schleswig Gesamtkonzept ambulanter Betreuung im Kreis Schleswig- Flensburg nach SGB XII Postanschrift: CJD Schleswig Magnussenstraße 22 24837 Schleswig Telefon: 04621/290 623 Telefax: 04621/290 778

Mehr

Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik ab dem 1. Berichtsquartal 2015 In der nachfolgenden Tabelle sind alle gemäß

Mehr

Forum D. Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 17/2013

Forum D. Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 17/2013 Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 17/2013 20.06.2013 Die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in der Fassung vom 23. Februar

Mehr

Forum A. Zur Kostenüberschreitung nach 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az.

Forum A. Zur Kostenüberschreitung nach 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az. Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 22/2011 Zur Kostenüberschreitung nach 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az.

Mehr

Optimierung des Wunsch- und Wahlrechts auch mit Hilfe technischer Assistenzsysteme

Optimierung des Wunsch- und Wahlrechts auch mit Hilfe technischer Assistenzsysteme 3. Forum der Behindertenpolitik Neue Beratungsansätze: Optimierung des Wunsch- und Wahlrechts auch mit Hilfe technischer Assistenzsysteme Anja Möwisch Rechtsanwältin / Fachanwältin für Steuerrecht Nachmittagsweg

Mehr

Hiram Haus Magnolia. Suchtkrankenhilfe für Familien. Wege in Ihre Unabhängigkeit

Hiram Haus Magnolia. Suchtkrankenhilfe für Familien. Wege in Ihre Unabhängigkeit Hiram Haus Magnolia Suchtkrankenhilfe für Familien [ ] H I R A M H A U S Wege in Ihre Unabhängigkeit Was erwartet mich und mein Kind im Haus Magnolia? Im Haus Magnolia werden suchtbelastete Eltern gemeinsam

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung 1 Integrationsvereinbarung nach 83 des Sozialgesetzbuches IX für die bei SenBWF Beschäftigten an den Berliner Schulen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin

Mehr

Steuerung in der Eingliederungshilfe (Beisp. HH)

Steuerung in der Eingliederungshilfe (Beisp. HH) Steuerung in der Eingliederungshilfe (Beisp. HH) 64. ÖGD-Kongress Magdeburg 17.05.2014, Fachausschuss Amtsärztlicher Dienst Eingliederungshilfe quo vadis? Steuerung der Eingliederungshilfe 1. Steuerungsnotwendigkeiten

Mehr

Teilhabe für alle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Teilhabe für alle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Teilhabe für alle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Eine menschenrechtliche Perspektive - Horst Frehe MdBB Paradigmen der UN-Behindertenrechtskonvention Behinderung Teilhabe Selbstbestimmung

Mehr

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59

Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Schnellübersicht Seite Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung Kommentierung 49 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit 145 Stichwortverzeichnis 155 1

Mehr

Gemeinsame Empfehlung

Gemeinsame Empfehlung Gemeinsame Empfehlung über die Ausgestaltung des in 14 SGB IX bestimmten Verfahrens (Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung) (in der Fassung vom 28. September 2010) Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen

5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen 5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-

Mehr

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010 Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010 05.08.2010 Übernahme der Kosten für Hörgerätebatterien - Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Mehr

Ärztlicher Bericht. zur Klärung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für den Sozialhilfeträger

Ärztlicher Bericht. zur Klärung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für den Sozialhilfeträger Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Anlage 2 An den Leistungsträger Bezirk Arzt/

Mehr

Einleitung. Einleitung

Einleitung. Einleitung Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen

Mehr

Fachliche Weisung zu 61 SGB XII

Fachliche Weisung zu 61 SGB XII Fachliche Weisung zu 61 SGB XII Hilfe zur Pflege 2. Teil Allgemeine Bestimmungen der ambulanten und stationären Pflege nach dem SGB XII 01.10.2013 50-10-20 Magistrat der Stadt Bremerhaven Sozialamt Postfach

Mehr

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan

Mehr

Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?!

Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?! Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?! Workshop beim Fachtag Inklusion für Menschen mit Behinderung Schlagwort oder mehr? des Caritas-Verbandes Freiburg-Stadt e.v. 17. November 2009 Zur

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil I Beihilfe

Inhaltsverzeichnis. Teil I Beihilfe Ordner 1 Hinweise zu Aufbau und Gliederung Abkürzungsverzeichnis Teil I Beihilfe I/1 Beihilfevorschriften Texte I/1.1 Wortlaut der Beihilfeverordnung (BVO) in der geltenden Fassung I/1.2 Verwaltungsvorschriften

Mehr

0. Rechtsgrundlagen. 1. Maßnahme

0. Rechtsgrundlagen. 1. Maßnahme Stand: 01.11.08 30-5, Tel.: 361 6276 Integration/Förderung von behinderten Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf in der Werkstatt für behinderte Menschen (Martinshof) des Eigenbetriebes der Stadtgemeinde

Mehr

und Jugendlicher in Sachsen

und Jugendlicher in Sachsen Zusammenfassung der Studie Lebenswelten behinderter Kinder und Jugendlicher in Sachsen in leichter Sprache Zusammenfassung in leichter Sprache Inhalt: 1. Möglichkeiten für behinderte Kinder und Jugendliche

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel 1. Magistrat der Stadt Kreisausschuss

Mehr

Den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten!

Den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten! HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten! Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Wir schließen die Kette HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit

Mehr

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.

Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)

Mehr

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND

Mehr

Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen

Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.

Mehr

Wohnen nach UN-Konvention Angehörigentag BeB Fulda 16. April 2011

Wohnen nach UN-Konvention Angehörigentag BeB Fulda 16. April 2011 Wohnen nach UN-Konvention Angehörigentag BeB Fulda 16. April 2011 Auf Grund von Aussagen während eines Hilfeplangespräches, war ich der Meinung dass das Thema Wohnen nach UN-Konvention ein Vortrag an dem

Mehr

Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung

Persönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung Datum: 25.09.2008 Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext i.v.m. Vorläufige Handlungsempfehlung Trägerübergreifende Aspekte

Mehr

Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten

Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten Konzept Wohnen Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Inhaltsverzeichnis

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit

Mehr

Arbeitsmarktintegration

Arbeitsmarktintegration Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit

Mehr

Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen)

Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen) Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen) über Leistungen im Ambulant Unterstützten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung nach den Richtlinien des Landratsamtes Ortenaukreis zwischen

Mehr

Heike Brüning-Tyrell

Heike Brüning-Tyrell 1 Ausgewählte Rechtsfragen rund um das Thema Pflege und Eingliederungshilfe Dortmund, den 22.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell,

Mehr

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis

Mehr

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Stand: 30.06.2006 Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Beschluss der Fachkommission Betreutes Wohnen vom 30.06.2006 I. Einleitung

Mehr

Reha-Sport und Funktionstraining

Reha-Sport und Funktionstraining Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit

Mehr

Wesentliche Änderungen 19

Wesentliche Änderungen 19 Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund

Mehr

RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS)

RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) im ehemaligen Rathaus zu Gustorf RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) Veranstalter: Irmgard Buchner, Michael J.

Mehr

Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit

Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit Bernhard Eibeck GEW-Hauptvorstand Referent für Jugendhilfe und Sozialarbeit Input zur Jahrestagung Schulsozialarbeit in Baden Württemberg 2012

Mehr

Machen Sie mit im ÖUK!?? -Örtlicher Unterstützerkreis für Menschen mit Behinderung-

Machen Sie mit im ÖUK!?? -Örtlicher Unterstützerkreis für Menschen mit Behinderung- Machen Sie mit im ÖUK!?? -Örtlicher Unterstützerkreis für Menschen mit Behinderung- Orientiert man sich am SGB IX (Sozialgesetzbuch) www.gesetze-im-internet.de, so kann man davon ausgehen, dass in Drolshagen

Mehr

System der medizinischen Rehabilitation

System der medizinischen Rehabilitation System der medizinischen Rehabilitation Dr. Matthias Morfeld Prof. Dr. Dr. Uwe Koch Institut für Medizinische Psychologie UKE, Hamburg Leitsymptomvorlesung 15.04.2005 Themenblock Operative Medizin Lernziele

Mehr

... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen...

... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen... 1. Einführung... a) Allgemeines... b) Verfassungsrechtliche Grundlagen... C) PKH als Cozialhilfe im Bereich der Rechtspflege... 2 Anwendungsbereich

Mehr

Werkstatt für behinderte Menschen

Werkstatt für behinderte Menschen Werkstatt für behinderte Menschen EVANGELISCHE STIFTUNG VOLMARSTEIN Arbeit: Teilhabe am Leben Behinderte Menschen wollen arbeiten, am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Die Werkstatt für behinderte Menschen

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

SOZIALRECHT IN FREIBURG

SOZIALRECHT IN FREIBURG SOZIALRECHT IN FREIBURG Roland Rosenow Teilhabeleistungen für alte Menschen Betreuungsmanagement 4/2009, S. 195-199 Abstract Das Leistungssystem der Sozialhilfe unterscheidet bis heute zwischen der Eingliederungshilfe

Mehr

Kommunaler Sozialverband Leipzig, 05.02.2014 Sachsen M E R K B L A T T. zum Abrechnungsverfahren der Vergütungen im Rahmen der Sozialhilfe in Sachsen

Kommunaler Sozialverband Leipzig, 05.02.2014 Sachsen M E R K B L A T T. zum Abrechnungsverfahren der Vergütungen im Rahmen der Sozialhilfe in Sachsen Kommunaler Sozialverband Leipzig, 05.02.2014 Sachsen M E R K B L A T T zum Abrechnungsverfahren der Vergütungen im Rahmen der Sozialhilfe in Sachsen 1 Allgemeines 1.1 Das in diesem Merkblatt beschriebene

Mehr

Wenn aus Spiel Ernst wird

Wenn aus Spiel Ernst wird Wenn aus Spiel Ernst wird Soziotherapeutische Behandlung von Glücksspielern Dipl. Psych. Imke Dreckmann 27. Heidelberger Kongress des FVS 2014 1 27. Heidelberger Kongress des FVS 2014 2 1 Ab wann wird

Mehr

AMBULANTE PFLEGE IM QUARTIER

AMBULANTE PFLEGE IM QUARTIER AMBULANTE PFLEGE IM QUARTIER VORTRAG IM RAHMEN DES STUDIENTAGES DES FACHARBEITSKREISES AMBULANTE PFLEGE DER PARITÄTISCHE NRW KÖLN 6.12.2012 Prof. Dr. Reinhold Knopp, Fachhochschule Düsseldorf Gliederung

Mehr

Ein Praxisbeispiel. Kinder-und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses Kiel

Ein Praxisbeispiel. Kinder-und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses Kiel Ein Praxisbeispiel Kinder-und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses Kiel Der Träger, Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Kiel führt außer dem St. Antoniushaus 3 Beratungsstellen in Kiel, Flensburg

Mehr

Vorvertragliche Information gemäß 3 WBVG für die Wohnstätte Buchholz der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg

Vorvertragliche Information gemäß 3 WBVG für die Wohnstätte Buchholz der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg Vorvertragliche Information gemäß 3 WBVG für die Wohnstätte Buchholz der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg Sie möchten gerne in unsere Wohnstätte Buchholz, Fischbüttenweg 21, 21244 Buchholz einziehen. Bevor

Mehr

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität

Mehr

Gemeinsame Empfehlung. zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit

Gemeinsame Empfehlung. zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX vom 1. September 2013 Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft

Mehr