Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde
|
|
- Adam Auttenberg
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB IX) Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch ( ), um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern
3 Rechtliche Grundlagen Landesrahmenvertrag für M-V nach 79 Abs. 1 SGB XII für stationäre und teilstationäre Einrichtungen Auszug aus der Präambel Die Leistungen der Sozialhilfe sollen den Leistungsberechtigten soweit wie möglich zur Selbsthilfe befähigen und ihm die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglichen
4 Rechtliche Grundlagen Leistungs- und Prüfungsvereinbarung gem. 75 Abs. 3 Nr. 1 und 3 SGB XII für vollstationäre Einrichtungen II. Ziel der Leistungen gem. LRV M-V: Die Eingliederung in die Gesellschaft sowie Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wird sichergestellt
5 am Leben in der Gemeinde Fragestellungen Wie lässt sich die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde verwirklichen? Wie kann die Teilhabe der Bewohner eines Wohnheims für Erwachsene mit geistigen Behinderungen am Leben in der Gemeinde gefördert werden?
6 am Leben in der Gemeinde Leben in der Gemeinde Die Gemeinde ist neben der Familie eine der wichtigsten Grundformen der Gesellschaft Gemeinde wird in dieser Hinsicht nicht als Verwaltungseinheit betrachtet, sondern als soziales Gebilde / soziale Gruppe und als ein Wir-Raum, einem Raum, in dem Menschen sich einem konkreten Wir zugehörig fühlen
7 Leben in Nachbarschaften Nachbarschaft ist die Lebendigkeit des Sozialraums (Klaus Dörner) Nachbarschaftliche Beziehungen sind wichtig für die Teilhabe in der Gemeinde. Sie können helfen, Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen abzubauen Eine gelingende Nachbarschaft ist eine örtliche Gemeinschaft, in der man sich kennt, sich trifft, Gedanken, Gefühle und Informationen mitteilt, sich gegenseitig hilft und gemeinsam aktiv wird.
8 Ausgangsbedingungen Die Begegnung mit Behinderungen löst bei vielen nicht behinderten Menschen tief verwurzelte Ängste und Abwehrgefühle aus Diese Ängste und Abwehrgefühle stehen im Gegensatz zu den gesellschaftlich gültigen Anti-Diskriminierungs- Normen Das bedingt Verhaltensunsicherheiten, die als unangenehm erlebt werden und tendenziell zur Vermeidung von Begegnungen führen
9 am Leben in der Gemeinde Ausgangsbedingungen Die meisten der nicht behinderten Menschen haben keine Gelegenheit, ihre Ängste gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung abzubauen, da sie ihnen zu wenig begegnen Daher begünstigen Einrichtungen, die Begegnungen zwischen nicht behinderten und geistig behinderten Menschen verhindern, die bereits dargestellten Ängste, Abwehrgefühle und Verhaltensunsicherheiten
10 Ausgangsbedingungen Die wichtigste Bedingung für Teilnahme von Menschen mit geistiger Behinderung am Leben in der Gemeinde ist, dass die nichtbehinderte Bevölkerung die Bereitschaft zeigt, behinderte Menschen als gleichberechtigte Bürger und Nachbarn zu akzeptieren
11 Handlungsbedarf und -möglichkeiten des Wohnheims in Altefähr Begegnungen der Bewohner mit anderen Mitgliedern der Gemeinde ermöglichen und fördern Das Bewusstsein in der Gemeinde für Menschen mit geistiger Behinderung bilden mit dem Ziel, Ablehnung, gesellschaftliche Ausgrenzung und Stigmatisierung zu überwinden
12 Begegnungen ermöglichen und fördern Beteiligung an Festen der Gemeinde, z. B. mit einem eigenen Stand am Heringsfest in Altefähr und am Adventsmarkt Ermutigen der Bewohner, Freizeitangebote in der Gemeinde zu nutzen Begegnungsräume und-anlässe für die Bewohner und Nachbarn des Wohnheims und andere Bürger in der Gemeinde schaffen, z. B. offenes Sommerfest auf dem Gelände des Wohnheims
13 Bewusstsein bilden Öffentlichkeitsarbeit stärken, z. B. durch Nutzung von gemeindeorientierten Medien ( Der Fährmann ) Informationsveranstaltungen für Nachbarn und andere Bürger in der Gemeinde (z. B. Gesprächsabende) durchführen
14 Beides müssen wir tun: Menschen mit Handicaps in ihrem Selbstbewusstsein, in ihren Teilnahme- und Mitsprachemöglichkeiten stärken - und gleichzeitig unser eigenes Interesse und Verantwortungsgefühl (Richard von Weizsäcker)
Das Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Gesetzliche Grundlagen: Was ich über das Persönliche Budget wissen sollte! Stefan Viernickel Rechtsanwalt Juri-Gagarin-Ring 116 99084 Erfurt Telefon: 0361-64 43 99 64 Telefax: 0361-64
MehrI. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Praktikumsbericht Eingliederungshilfe Julian Spiess, 12.10.2006 I. Was ist Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?... 1 II. Was sind die Aufgaben und Ziele der Eingliederungshilfe?... 2 III. Was
MehrBERGISCHES STUDIENINSTITUT FÜR KOMMUNALE VERWALTUNG Sozialrecht
Klausur 4, Schwierigkeitsgrad: Bearbeitungszeit: 240 Minuten 1. Sachverhalt Am 01.02.2012 erscheint im Sozialamt der Stadt Solingen (Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland) Frau Dora Dudel-Neujahr
MehrTOP 2 Medizinische Rehabilitation
Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 3. Sitzung am 14. Oktober 2014 (verschoben*) Arbeitspapier zu TOP 2 Stand: 12. März 2015 - final *Hinweis: Arbeitspapier wurde auf der 7. Sitzung am 19. Februar 2015
MehrKonzept. zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh
Wohnen mit Perspektive gemeinnützige GmbH eine Gesellschaft der Stiftung Kinderhilfe Fürstenfeldbruck Konzept zum Ambulant Betreuten Wohnen der Wohnen mit Perspektive ggmbh Inhalt Wer sind wir:... 3 1.
MehrDas Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe
Das Persönliche Budget: Erfahrungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Leistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe- Persönliches Budget Köln, 06.12.2012 Friedrich Reichenbach Landschaftsverband
MehrRehabilitation vor und in der Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit
zwischen Anspruch und Wirklichkeit 27. Mai 2009 Berlin Grundsatz 11 Abs. 2 SGB V: Versicherte haben Anspruch auf Leistungen zur med. Rehabilitation die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit
MehrZuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe
Zuständigkeiten im Rahmen der Eingliederungshilfe 8. Alsdorfer Fachtag Alsdorf, 3. März 2015 Sandra Eschweiler Übersicht I. Einführung Sozialrechtliche Definition von Behinderung Rehabilitationsträger
MehrEntwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung
Entwurf einer Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung Empfehlung der Landesentgeltkommission ambulant vom 8.
MehrVorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen
Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Vorstellung Pflegestützpunkt Land Bremen Pflegestützpunkte im Land Bremen: Bremen-Vahr Bremen-Vegesack Bremerhaven Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 13.30
Mehr2 Grundprinzipien der Pflegeversicherung
2 Grundprinzipien der Pflegeversicherung Die soziale Pflegeversicherung ist geprägt von humanitären Grundsätzen. Die pflegebedürftigen Menschen sollen darin unterstützt werden, trotz ihres Hilfebedarfes
MehrGleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/ Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch Sicherstellung von Teilhabeleistungen ermöglichen Forderungspapier
MehrVortrag von George Krug, Fachberater beim LVR-Landesjugendamt Rheinland, im Rahmen der Tagungsreihe G wie Ganztag am 5. Dezember 2012 in Köln
V wie Vielfalt III: Die offene Ganztagsschule auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungsort oder Das Recht auf Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Rahmen einer zukünftigen inklusiven
MehrRegelleistungsbeschreibung gem. 5 FFV LRV. Leistungstyp 3.1.1.2 Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen
Regelleistungsbeschreibung gem. 5 FFV LRV Leistungstyp 3.1.1.2 Tagesstätte für Menschen mit seelischen Behinderungen 1. Betriebsnotwendige Anlagen 1.1 Betriebsstätte Die Einrichtung befindet sich Die von
MehrHintergrund. Im Folgenden UN-Konvention 2
Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung an internationaler Mobilität im Rahmen von Bildung und Arbeit durch Sicherstellung von Teilhabeleistungen ermöglichen Forderungspapier
MehrKostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl.
der gesetzlichen Unfallversicherung - Berufsgenossenschaften - Eigenunfallversicherung - Fußschäden als Folge eines Arbeitsunfalls ( 8, 10, 11, 12 SGB VII) Einschließlich eines Unfalls auf dem Weg von
MehrSozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe
Vorwort zur 10. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 17 Literaturverzeichnis... 23 Einleitung... 31 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) Sozialhilfe Erstes Kapitel Allgemeine
MehrSoziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen. Karlheinz Ortmann
Soziale Kompetenzen stärken Teilhabe an Gemeinschaft und Gesellschaft ermöglichen Karlheinz Ortmann Gliederung 1. Teilhabe im Kontext Sozialer Arbeit 2. Teilhabe im Kontext Klinischer Sozialarbeit Teilhabe
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrErhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen
Erhebung des Hilfebedarfs in stationären Einrichtungen in Berlin Erhebung des umfassenden Hilfebedarfs von erwachsenen Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen in stationären
MehrStatistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistischer Bericht K I 1 - j/05 Teil 1 _. Dezember 2006 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Anstalt des öffentlichen Rechts Sitz Hamburg Standorte: Hamburg und Kiel Internet: www.statistik-nord.de
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Carl-Wilhelm Rößler Übersicht Begriff des Persönlichen Budgets Einfache Persönliche Budgets Trägerübergreifende Persönliche Budgets Rechtsgrundlagen (Auszug) Personenkreis Leistungen
MehrGute Aussichten ein Leben lang. Die Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene. Arbeiten Wohnen Fördern Beraten
Gute Aussichten ein Leben lang ie Angebote der Lebenshilfe Starnberg für Erwachsene Arbeiten Wohnen Fördern Beraten Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen bei ihren individuellen Lebensentwürfen und
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrADHS und Berufsförderung. Dr. Eveline Reich-Schulze Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg.
ADHS und Berufsförderung Ärztl. Leitung Bereich Medizin Berufsförderungswerk Hamburg GmbH reich@bfw-hamburg.de ADHS und Berufsförderung Fördermöglichkeiten in der Sozialgesetzgebung Zahlen aus der ADHS-Ambulanz
MehrVorwort 7. Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11. Leistungen bei häuslicher Pflege 49. Leistungen bei stationärer Pflege 89
Schnellübersicht Vorwort 7 Abkürzungen 9 Wer ist pflegebedürftig? 11 Leistungen bei häuslicher Pflege 9 Leistungen bei stationärer Pflege 89 Pflegekasse was ist das? 101 Wer ist in der Pflegeversicherung
Mehr1. dem Hessischen landkreistag 2. dem Hessischen Städtetag
,-.."~-",.=~~~~,,,, Vereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) vom 24. Juni 2003 Zwischen
MehrHeilpädagogische Verlaufs- und Abschlussdiagnostik Heilpädagogische Frühförderung (ambulant/ mobil)
Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung gemäß 75 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und gemäß 77 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zur Frühförderung in der Stadt Brandenburg
MehrTextausgaben zum Sozialrecht 5. Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen
Textausgaben zum Sozialrecht 5 Recht der Rehabilita tion und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX mit anderen Gesetzen und Verordnungen 1. Auflage 2013 im Übrigen gilt 33 des Ersten Buches. 3 Den besonderen
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrAnlage 1. Sozialrecht. Recht der sozialen Sicherheit als Kernbereich des Sozialrechts
Anlage 1 Sozialrecht Recht der sozialen Sicherheit als Kernbereich des Sozialrechts Soziale Vorsorgesysteme Sie zielen darauf ab, einen gesetzlich abgegrenzten Kreis von prinzipiell beitragspflichtigen
MehrRehabilitation psychisch kranker Menschen
Rehabilitation psychisch kranker Menschen Dr. med. Joachim Hein Vorstandsvorsitzender Münchner Bündnis gegen Depression e.v. www.buendnis-depression.de/muenchen Zeichnung unbekannter Herkunft, 15. Jahrhundert,
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrUnbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII
Unbestimmte Rechtsbegriffe und bestimmte Zuständigkeiten im Zusammenhang mit 35a SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Knut Hinrichs, Bochum/Hamburg Evangelische Fachhochschule R-W-L, Bochum EREV-Forum 35-2004:
MehrEingliederungshilfe 53 ff. SGB XII
Eingliederungshilfe 53 ff. SGB XII Begriffe 53 Abs. 4 SGB XII: Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Buches, soweit sich aus diesem Buch und den auf Grund dieses Buches erlassenen
MehrDas Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen.
Das Bundesteilhabegesetz. Erste Konturen. Gabriele Lösekrug-Möller, MdB Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales anlässlich des Fachgespräches Inklusion: Wo stehen
MehrDie Antworten von DIE LINKE
27 Die Antworten von DIE LINKE 1. Wahl-Recht Finden Sie richtig, dass nicht alle wählen dürfen? Setzen Sie sich für ein Wahl-Recht für alle ein? Wir wollen, dass alle Menschen wählen dürfen. Wir haben
MehrDer INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick
INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser
MehrBerlin, den 23.03.2005
Berlin, den 23.03.2005 Stellungnahme des Bundesverbandes zu den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Anforderungen an die Ausgestaltung von strukturierten Behandlungsprogrammen für Patientinnen
MehrGemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX
Gemeinsame Empfehlung Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX Die Rehabilitationsträger nach 6 Abs. 1 Nr. 1-5 SGB IX vereinbaren gemäß 13 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX eine Gemeinsame Empfehlung
MehrZielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget
Zielvereinbarung über eine Laufzeit von 24 Monaten für ein Persönliches Budget Zwischen dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf, Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, als zuständiger Leistungsträger
Mehrder LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- W O H N E N 5
der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- Lebenshilfe-Landesverband Kitzinger Str. 6 91056 Erlangen W O H N E N 5 verantwortlich für den
MehrInhaltsverzeichnis...1 1. Leistungsberechtigung...2 2. Vorrang der Leistungen des SGB XI...2 3. Bindungswirkung...3 4. Einsetzen der Sozialhilfe...
Fachliche Weisung Hilfe zur Pflege : Allgemeine Bestimmungen der ambulanten und stationären Pflege nach dem SGB XII Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Leistungsberechtigung...2 2. Vorrang der
MehrDatenschutzrecht: DatSchR
Beck-Texte im dtv 5772 Datenschutzrecht: DatSchR Textausgabe von Dr. Ivo Geis, Dr. Marcus Helfrich 3. Auflage Datenschutzrecht: DatSchR Geis / Helfrich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de
MehrGesamtkonzept ambulanter Betreuung im Kreis Schleswig- Flensburg nach SGB XII
CJD Schleswig Gesamtkonzept ambulanter Betreuung im Kreis Schleswig- Flensburg nach SGB XII Postanschrift: CJD Schleswig Magnussenstraße 22 24837 Schleswig Telefon: 04621/290 623 Telefax: 04621/290 778
MehrStatistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Merkmale und Merkmalsausprägungen der Statistik ab dem 1. Berichtsquartal 2015 In der nachfolgenden Tabelle sind alle gemäß
MehrForum D. Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 17/2013
Forum D Entwicklungen und Reformvorschläge Diskussionsbeitrag Nr. 17/2013 20.06.2013 Die Gemeinsame Empfehlung zur Förderung der Selbsthilfe gemäß 13 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX in der Fassung vom 23. Februar
MehrForum A. Zur Kostenüberschreitung nach 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az.
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 22/2011 Zur Kostenüberschreitung nach 17 Abs. 3 S. 4 SGB IX beim Persönlichen Budget LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.10.2010, Az.
MehrOptimierung des Wunsch- und Wahlrechts auch mit Hilfe technischer Assistenzsysteme
3. Forum der Behindertenpolitik Neue Beratungsansätze: Optimierung des Wunsch- und Wahlrechts auch mit Hilfe technischer Assistenzsysteme Anja Möwisch Rechtsanwältin / Fachanwältin für Steuerrecht Nachmittagsweg
MehrHiram Haus Magnolia. Suchtkrankenhilfe für Familien. Wege in Ihre Unabhängigkeit
Hiram Haus Magnolia Suchtkrankenhilfe für Familien [ ] H I R A M H A U S Wege in Ihre Unabhängigkeit Was erwartet mich und mein Kind im Haus Magnolia? Im Haus Magnolia werden suchtbelastete Eltern gemeinsam
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrIntegrationsvereinbarung
1 Integrationsvereinbarung nach 83 des Sozialgesetzbuches IX für die bei SenBWF Beschäftigten an den Berliner Schulen zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin
MehrSteuerung in der Eingliederungshilfe (Beisp. HH)
Steuerung in der Eingliederungshilfe (Beisp. HH) 64. ÖGD-Kongress Magdeburg 17.05.2014, Fachausschuss Amtsärztlicher Dienst Eingliederungshilfe quo vadis? Steuerung der Eingliederungshilfe 1. Steuerungsnotwendigkeiten
MehrTeilhabe für alle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Teilhabe für alle Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - Eine menschenrechtliche Perspektive - Horst Frehe MdBB Paradigmen der UN-Behindertenrechtskonvention Behinderung Teilhabe Selbstbestimmung
MehrKommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung. Kommentierung 49 Teil 2: Pflegezeitgesetze. Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59
Schnellübersicht Seite Kommentierung 9 Teil 1: Pflegeversicherung Kommentierung 49 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegeversicherung 59 Gesetzliche Grundlagen zur Pflegezeit 145 Stichwortverzeichnis 155 1
MehrGemeinsame Empfehlung
Gemeinsame Empfehlung über die Ausgestaltung des in 14 SGB IX bestimmten Verfahrens (Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung) (in der Fassung vom 28. September 2010) Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen
5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-
MehrForum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010
Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 7/2010 05.08.2010 Übernahme der Kosten für Hörgerätebatterien - Eingliederungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
MehrÄrztlicher Bericht. zur Klärung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII für den Sozialhilfeträger
Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Anlage 2 An den Leistungsträger Bezirk Arzt/
MehrEinleitung. Einleitung
Einleitung Unsere Gesellschaft wird insgesamt älter. Das wirkt sich auf uns alle aus. Immer mehr Menschen haben in ihrer Familie oder ihrem unmittelbaren Umfeld mit der Pflege und Versorgung von Angehörigen
MehrFachliche Weisung zu 61 SGB XII
Fachliche Weisung zu 61 SGB XII Hilfe zur Pflege 2. Teil Allgemeine Bestimmungen der ambulanten und stationären Pflege nach dem SGB XII 01.10.2013 50-10-20 Magistrat der Stadt Bremerhaven Sozialamt Postfach
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrIst die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?!
Ist die Werkstatt für Menschen mit Behinderung am Ende?! Workshop beim Fachtag Inklusion für Menschen mit Behinderung Schlagwort oder mehr? des Caritas-Verbandes Freiburg-Stadt e.v. 17. November 2009 Zur
MehrInhaltsverzeichnis. Teil I Beihilfe
Ordner 1 Hinweise zu Aufbau und Gliederung Abkürzungsverzeichnis Teil I Beihilfe I/1 Beihilfevorschriften Texte I/1.1 Wortlaut der Beihilfeverordnung (BVO) in der geltenden Fassung I/1.2 Verwaltungsvorschriften
Mehr0. Rechtsgrundlagen. 1. Maßnahme
Stand: 01.11.08 30-5, Tel.: 361 6276 Integration/Förderung von behinderten Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf in der Werkstatt für behinderte Menschen (Martinshof) des Eigenbetriebes der Stadtgemeinde
Mehrund Jugendlicher in Sachsen
Zusammenfassung der Studie Lebenswelten behinderter Kinder und Jugendlicher in Sachsen in leichter Sprache Zusammenfassung in leichter Sprache Inhalt: 1. Möglichkeiten für behinderte Kinder und Jugendliche
MehrLANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte
LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel 1. Magistrat der Stadt Kreisausschuss
MehrDen Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten!
HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit in den Ruhestand gut gestalten! Beirat der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung Wir schließen die Kette HANDREICHUNG Den Übergang von der Arbeit
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrWohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz
Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz Unterstützung für Wohnformen durch Sozialhilfe was ist möglich? Werner Hesse Stuttgart, 5. Juni 2013 DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVEBAND
MehrWorkshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen
Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie
MehrGesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.
MehrWohnen nach UN-Konvention Angehörigentag BeB Fulda 16. April 2011
Wohnen nach UN-Konvention Angehörigentag BeB Fulda 16. April 2011 Auf Grund von Aussagen während eines Hilfeplangespräches, war ich der Meinung dass das Thema Wohnen nach UN-Konvention ein Vortrag an dem
MehrPersönliches Budget in der gesetzlichen Krankenversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung Datum: 25.09.2008 Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext i.v.m. Vorläufige Handlungsempfehlung Trägerübergreifende Aspekte
MehrZur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten
Konzept Wohnen Zur besseren Lesbarkeit haben wir darauf verzichtet, immer die weibliche und männliche Form gleichzeitig zu verwenden. Alle Aussagen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Inhaltsverzeichnis
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrArbeitsmarktintegration
Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit
MehrAssistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen)
Assistenzvertrag AUW (Ambulant Unterstütztes Wohnen) über Leistungen im Ambulant Unterstützten Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung nach den Richtlinien des Landratsamtes Ortenaukreis zwischen
MehrHeike Brüning-Tyrell
1 Ausgewählte Rechtsfragen rund um das Thema Pflege und Eingliederungshilfe Dortmund, den 22.09.2015 Heike Brüning-Tyrell Rechtsanwältin/Fachanwältin für Sozialrecht Rechtsanwaltskanzlei Brüning-Tyrell,
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
MehrEmpfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen
Stand: 30.06.2006 Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Beschluss der Fachkommission Betreutes Wohnen vom 30.06.2006 I. Einleitung
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrWesentliche Änderungen 19
Wesentliche Änderungen 19 Fachliche Hinweise zu 19 SGB II - Weisung Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.05.2011: Anpassung des Gesetzestextes und vollständige Überarbeitung des Hinweisteils auf Grund
MehrRA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS)
im ehemaligen Rathaus zu Gustorf RA Tilman Foerster - Fachanwalt für Sozialrecht, Familien- und Versicherungsrecht - und Dr. Franz H. Müsch, MedDir. a.d. (BMAS) Veranstalter: Irmgard Buchner, Michael J.
MehrInklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit
Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit Bernhard Eibeck GEW-Hauptvorstand Referent für Jugendhilfe und Sozialarbeit Input zur Jahrestagung Schulsozialarbeit in Baden Württemberg 2012
MehrMachen Sie mit im ÖUK!?? -Örtlicher Unterstützerkreis für Menschen mit Behinderung-
Machen Sie mit im ÖUK!?? -Örtlicher Unterstützerkreis für Menschen mit Behinderung- Orientiert man sich am SGB IX (Sozialgesetzbuch) www.gesetze-im-internet.de, so kann man davon ausgehen, dass in Drolshagen
MehrSystem der medizinischen Rehabilitation
System der medizinischen Rehabilitation Dr. Matthias Morfeld Prof. Dr. Dr. Uwe Koch Institut für Medizinische Psychologie UKE, Hamburg Leitsymptomvorlesung 15.04.2005 Themenblock Operative Medizin Lernziele
Mehr... Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen...
Vorwort... A. Prozesskostenhilfe... I. Allgemeine Grundlagen... 1. Einführung... a) Allgemeines... b) Verfassungsrechtliche Grundlagen... C) PKH als Cozialhilfe im Bereich der Rechtspflege... 2 Anwendungsbereich
MehrWerkstatt für behinderte Menschen
Werkstatt für behinderte Menschen EVANGELISCHE STIFTUNG VOLMARSTEIN Arbeit: Teilhabe am Leben Behinderte Menschen wollen arbeiten, am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Die Werkstatt für behinderte Menschen
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrSOZIALRECHT IN FREIBURG
SOZIALRECHT IN FREIBURG Roland Rosenow Teilhabeleistungen für alte Menschen Betreuungsmanagement 4/2009, S. 195-199 Abstract Das Leistungssystem der Sozialhilfe unterscheidet bis heute zwischen der Eingliederungshilfe
MehrKommunaler Sozialverband Leipzig, 05.02.2014 Sachsen M E R K B L A T T. zum Abrechnungsverfahren der Vergütungen im Rahmen der Sozialhilfe in Sachsen
Kommunaler Sozialverband Leipzig, 05.02.2014 Sachsen M E R K B L A T T zum Abrechnungsverfahren der Vergütungen im Rahmen der Sozialhilfe in Sachsen 1 Allgemeines 1.1 Das in diesem Merkblatt beschriebene
MehrWenn aus Spiel Ernst wird
Wenn aus Spiel Ernst wird Soziotherapeutische Behandlung von Glücksspielern Dipl. Psych. Imke Dreckmann 27. Heidelberger Kongress des FVS 2014 1 27. Heidelberger Kongress des FVS 2014 2 1 Ab wann wird
MehrAMBULANTE PFLEGE IM QUARTIER
AMBULANTE PFLEGE IM QUARTIER VORTRAG IM RAHMEN DES STUDIENTAGES DES FACHARBEITSKREISES AMBULANTE PFLEGE DER PARITÄTISCHE NRW KÖLN 6.12.2012 Prof. Dr. Reinhold Knopp, Fachhochschule Düsseldorf Gliederung
MehrEin Praxisbeispiel. Kinder-und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses Kiel
Ein Praxisbeispiel Kinder-und Jugendhausbereich des St. Antoniushauses Kiel Der Träger, Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Kiel führt außer dem St. Antoniushaus 3 Beratungsstellen in Kiel, Flensburg
MehrVorvertragliche Information gemäß 3 WBVG für die Wohnstätte Buchholz der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg
Vorvertragliche Information gemäß 3 WBVG für die Wohnstätte Buchholz der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg Sie möchten gerne in unsere Wohnstätte Buchholz, Fischbüttenweg 21, 21244 Buchholz einziehen. Bevor
MehrAnforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.
Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v. Inhalt Rechtliche Rahmenbedingungen Verhältnis von Qualität
MehrGemeinsame Empfehlung. zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit
Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit Gemeinsame Empfehlung zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nach 38 SGB IX vom 1. September 2013 Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft
Mehr