4. Bundesschau Rotes Höhenvieh Juni 2017 in Reinstedt am Harz (Sachsen-Anhalt)

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1 4. Bundesschau Rotes Höhenvieh Juni 2017 in Reinstedt am Harz (Sachsen-Anhalt) Liebe Züchter, es ist wieder so weit, vor uns liegt die 4. Bundesschau der Rasse Rotes Höhenvieh. Wir möchten Sie im Namen des Bundesverbandes (Arge Rotes Höhenvieh) und im Namen der RinderAllianz ganz herzlich nach Reinstedt einladen. Wir haben es gemeinsam geschafft, dass die Rasse Rotes Höhenvieh sich immer weiter etabliert, zurück in die alte Heimat kommt und darüber hinaus neue Freunde findet. Die Zahlen sprechen für sich, seit der letzten Bundesschau ist die Zahl der HB-Kühe um sagenhafte 19 % auf Kühe bei 309 HB-Züchtern (BDF 2016) angestiegen. Diese Entwicklung zeigt das große Engagement aller Züchter. Das Rote Höhenvieh ist hervorragend an die Bedingungen der Mittelgebirge angepasst und fügt sich ideal in alle regionalen Vermarktungskonzepte genau dieser Regionen. Somit ist dies die Nische der Zukunft, die es weiter zielgerichtet zu bearbeiten gilt. Trotz des prognostizierten Rückgangs im Rindfleischkonsum insgesamt dürfen wir beim Roten Höhenvieh mit Recht von weiterem Wachstum ausgehen. Sie als Züchter garantieren den Verbrauchern eine sichere Herkunft, eine artgerechte Haltung, die darüber hinaus die Biodiversität erhöht und natürlich beste Fleischqualität. Die Rasse eignet sich ganz hervorragend für eine eigene Direktvermarktung und eine regionale Wertschöpfung. Wenn uns dies weiter so gut gelingt, dann haben wir die Rasse dauerhaft für künftige Generationen vom Aussterben bewahrt. Genau diesem Anliegen fühlt sich auch die Bundesschau verpflichtet. Wir wollen aufmerksam machen auf die Rasse und auf den erreichten Entwicklungsstand. Wir möchten sowohl neue Züchter, als auch Kunden erreichen. Der Wettbewerb unserer Schau bietet dafür einen idealen Rahmen. Alle Züchter sind mit ihren Tieren ganz herzlich willkommen, lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für die Rasse setzen. Angemeldet werden können im Herdbuch geführte Rinder nachfolgender Wettbewerbsklassen: - Jungrinder Monate Bundessieger/Reservesieger - Färsen Monate Bundessieger/Reservesieger - Jungbullen Monate Bundessieger/Reservesieger - Altbullen > 24 Monate Bundessieger/Reservesieger - Kühe mit Kalb (Kalb bis 10 Mon) Bundessieger/Reservesieger Darüber hinaus werden in einem Endchampionat der beste Bulle und das beste weibliche Tier der Schau bestimmt. Die Bundessieger dürfen sich auf einen wirklich besonderen Preis, jeweils einen handgeschnitzten Bullen bzw. Kuh freuen. Zum Wettbewerb: Wir rechnen mit etwa 60 Schautieren. Bei der Kategorie Kuh mit Kalb sind Kühe möglich, die mit ab dem geborenen Kälbern bei Fuß gehen. Über die Kategorie Jungbullen Monate wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Anmeldungen entschieden. Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Bullen mit Nasenstange und Strick geführt werden müssen. Die Verwendung von Stöcken

2 jeder Art beim Vorführen der Tiere im Ring (Ausnahme Show Sticks) ist nicht erlaubt. Die Ausstellungstiere müssen in einem deutschen Herdbuch eingetragen sein. Die Anmeldung zur BUNDESSCHAU muss bis maximal schriftlich vorliegen. Förderung: Es war uns in den vergangenen Jahren gelungen, mit Hilfe des Bauernverbandes und der Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt Fördermittel (Transportbeihilfen für alle Züchter) zu akquirieren. Die ersten Besprechungen zur Schauvorbereitung deuten dies auch für 2017 an. Uns liegt noch keine verbindliche Zusage zu, wir sind aber optimistisch. Veterinärbedingungen: (siehe Anlage) Die Wettbewerbstiere müssen 14. Tage vor der Schau auf BHV-1 und BVD untersucht werden. (Dies garantiert uns die maximale Sicherheit aller Ausstellungstiere). Die Blutproben sollten am 09. oder entnommen werden. Bitte verwenden Sie den beiliegenden Attestvordruck. Aufstallung der Tiere: Die Tiere sind unter freiem Himmel untergebracht. Kühe mit Kalb und Altbullen werden in Texas- Gitterbuchten aufgestallt, alle anderen Tiere werden angebunden. Preisrichter: Angefragt ist Karl Scholler aus Bayern Übernachtung: Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung selbstständig (Liste Hotels und Pensionen siehe Anlage). Voraussichtlicher Ablaufplan: 24. Juni 2017 Anlieferung der Tiere: Züchterabend: Uhr Beginn noch offen ca. 19 Uhr (Geplant ist ein netter Grillabend, bei Regen wird ein Zelt aufgebaut. Speisen und Getränke auf eigene Kosten. Der Betrieb eigener Grills ist im Schaugelände nicht gestattet). 25. Juni 2017 Anlieferung der Tiere 2: Uhr Beginn Richtwettbewerb: Uhr Großes Schaubild, Siegerehrung: Uhr Abtrieb: Uhr Rückmeldung: Bitte verwenden Sie für die Meldung der Schautiere das beigefügte Formular und senden Sie es an: RinderAllianz, Angerstraße 6, Halle (Saale) Fax: 0345 / fr-halle@rinderallianz.de Mobil: G. Pohl (für Rückfragen)

3 Anmeldeschluss ist der 12. Mai 2017 Anreise: Reinstedt ist verkehrsmäßig sehr gut angebunden. Bitte entnehmen Sie den Anreiseweg der nebenstehenden Anfahrtsskizze. Mehr Infos unter Bitte seien Sie dabei. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und ein gemeinsames Wochenende im Zeichen des Roten Höhenvieh. Mit freundlichen Grüßen Gez. Gernot Pohl RinderAllianz Anlagen: - Liste Hotels und Pensionen - Anmeldeformular - Veterinärbedingungen

4 Veterinärbehördliche Anordnung für die Durchführung des 20. Harzer Landwirtschaftsfestes 1 Anlage 1 Rind Auf der Grundlage der 4, 5 und 6 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203) und 24 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz vom (BGBl. I S. 1324) in Verbindung mit 24 Abs. 3 Nrn. 2 bis 10 und 25 Abs. 1 Tiergesundheitsgesetz, in der jeweils gültigen Fassung, werden durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Harz folgende Veterinärbedingungen für Rinder festgelegt: 1. Die Tiere müssen von einem amtstierärztlichen Attest begleitet sein. In dem Attest ist das Freisein der Tiere und des Ursprungbestandes von anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten zu bestätigen. Das Attest ist bei Eintreffen auf dem Ausstellungsgelände unaufgefordert vorzulegen und darf nicht länger als 5 Tage vor Beginn der Ausstellung ( ) ausgestellt sein. 2. Der Herkunftsbestand unterliegt keinen amtstierärztlich verfügten Sperr- und Schutzmaßnahmen. 3. Die Rinder kommen aus amtlich anerkannten brucellose-, tuberkulose- und leukosefreien Rinderbeständen. 4. Zugelassen sind nur - BHV-1 freie Rinder im Sinne des 1 Abs. 2 Nr. 2a der BHV1-Verordnung vom 19. Mai 2015 (BGBl. I S. 767). Diese BHV1-freien Tiere müssen gemäß 3 Abs. 1 Satz 1 der BHV1-Verordnung von einer amtstierärztlichen Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 oder 3 der BHV1-Verordnung begleitet (oder Anlage Bescheinigung Rind) sein. Aus der amtstierärztlichen Bescheinigung muss hervorgehen, dass die zu verbringenden Rinder frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung blutserologisch mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das gb-glykoprotein des BHV1 untersucht wurden (keine Impflinge). Dies gilt für alle Rinder gemäß Anhang II der Entscheidung 2004/558/EG (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, in Nordrhein-Westfalen die Regierungsbezirke: Arnsberg, Detmold, Münster). Zucht- und Nutzrinder, die nicht aus Regionen gemäß gemäß Anhang II der Entscheidung 2004/558/EG stammen, müssen folgende Bedingungen erfüllen: o Jedes in die BHV1-freie Region zu verbringende Rind darf nicht gegen BHV1 geimpft sein. o Im Herkunftsbetrieb dürfen in den letzten 12 Monaten keine klinischen oder pathologischen Anzeichen einer BHV1-Infektion aufgetreten sein. Seite 1 von 2

5 o Die zu verbringenden Tiere sind in den letzten 30 Tagen unmittelbar vor dem Verbringen in einer von der zuständigen Behörde genehmigten Isoliereinrichtung zu halten (Quarantäne!). o Während der Isolierzeit dürfen bei keinem Tier klinische Anzeichen einer BHV1-Infektion auftreten. o Alle Tiere in dieser Isoliereinrichtung sind frühestens am 21. Tag nach dem Einstellen (des letzten Tieres) mit negativem Ergebnis serologisch auf Antikörper gegen das gesamte Bovine Herpes Virus 1 (BHV1) zu untersuchen. o Empfehlung für Quarantäne: Zusätzliche freiwillige Blutuntersuchung vor der Einstellung in die Quarantäne, da bei einem positiven Ergebnis nur bei einem Tier bei der Quarantäne-Blutuntersuchung (ab 21. Tag nach Einstallung) die gesamte Tiergruppe nicht verbracht werden darf. o Für jedes Rind muss zusätzlich auf der BHV1-Bescheinigung, ausgestellt von der für die Isoliereinrichtung zuständigen Behörde, die Einhaltung dieser Bedingungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Entscheidung 2004/558/EG amtlich bescheinigt werden. - BVDV-unverdächtige Rinder im Sinne des 1 Nr. 1 Buchstabe a der BVDV- Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1320, 1498), i.d.g.f., die mit negativem Ergebnis auf das Virus der BVD untersucht worden sind. Die Tiere müssen mit negativem Ergebnis im HIT eingetragen sein (HIT-Auszug ist dem Attest beizulegen!). Aus der amtlichen Attestierung muss hervorgehen, dass die zu verbringenden Rinder frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung blutserologisch mit negativem Ergebnis auf das BVDV-Antigen untersucht wurden! 5. Bei An- und Abtransport der Tiere sind die Vorschriften der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung TierSchTrV vom 11. Februar 2009 BGBl. I S. 375 in der gültigen Fassung) einzuhalten. 6. Kranke, krankheitsverdächtige Rinder oder Rinder, bei denen die geforderten Untersuchungen nicht durch amtstierärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden können, sind vom Veranstalter unverzüglich zurückzuweisen. 7. Der Veranstalter hat bei Verdacht auf Erkrankungen der Tiere, die eine Ansteckung mit Tierseuchenerregern befürchten lassen, sofort den amtlichen Tierarzt zu unterrichten. 8. Der Veranstalter versichert sich eines praktizierenden Tierarztes, der für Notfälle zur Verfügung steht. 9. Entsprechend der Viehverkehrsverordnung sind nur mit 2 Ohrmarken gekennzeichnete und eindeutig identifizierbare Rinder zugelassen. Der Rinderpass bzw. das Stammdatenblatt sind mitzuführen. Die Bestandsveränderungsmeldung nach 24 g der Viehverkehrsverordnung ist im HIT-System durchzuführen oder durchführen zu lassen. Seite 2 von 2

6 Anlage Bescheinigung Rind Amtstierärztliche Bescheinigung für das Harzer Landwirtschaftsfest 2017 Rinder Das (die) Zucht- / Nutzrind(er) mit der (den) Ohrmarkennummer(n) des Betriebes: in (Anschrift): Kreis: Land ist (sind) nach 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a Untersuchung mit negativem Ergebnis (gb-elisa) am... der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1- (BHV 1- Verordnung) vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3520) frei von einer BHV1-Infektion. Die zur Verbringung gelangenden Rinder erfüllen die ergänzenden Garantien nach Artikel 3 Abs. 1 bzw. Abs. 4 der Entscheidung 2004/558 EG der Kommission, gemäß Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG. Das (die) Zucht- / Nutzrind(er) mit o.g. Ohrmarkennummer(n) wurde(n) am... über eine Blutprobe / Ohrstanzprobe virologisch mit negativem Ergebnis auf BVDV-Antigen untersucht (einschl. Vorlage Bestandsattest). Der Ursprungsbestand ist frei von anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten. Der Herkunftsbestand unterliegt keinen amtstierärztlich verfügten Sperr- und Schutzmaßnahmen. Die Rinder stammen aus einem amtlich anerkannten brucellose-, tuberkulose- und leukosefreien Rinderbestand. Diese Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit zwei Wochen nach dem Tage der Ausstellung. Sie darf vor Ablauf dieser Frist nicht weiterverwendet werden, wenn die genannten Rinder mit nicht BHV1-freien Rindern in Berührung gekommen sind. Stempel der zuständigen Behörde Unterschrift

7 Meldung 4. Bundesschau Rotes Höhenvieh 25. Juni 2017 in Reinstedt Name / Betrieb: Anschrift: Telefon-Nr.: Bundesland: Hiermit melde ich verbindlich nachfolgend aufgeführte(s) Tier(e) für die 4. Bundesschau Rotes Höhenvieh am in Reinstedt (Sachsen-Anhalt) an: Kategorie Ohrnummer Ohrnummer Ohrnummer Altbulle > 24 Monate Jungbulle Monate Kuh + Kalb (Kalb bis 10 Monate) Färse Monate Jungrind Monate Die Anlieferung der Tiere erfolgt am: Samstag von Uhr (wir favorisieren Samstag) Sonntag von 6 8 Uhr Hiermit melde ich meine Teilnahme am Züchterabend am an: (Speisen und Getränke auf eigene Kosten) Anzahl Personen: Ort, Datum: Unterschrift:

8 Pensionen und Hotels - Umkreis Reinstedt 1. Pension Metzeng, Unterdorf 75, Reinstedt Telefon: / 411, Hotel Harz-Ring, Frohser Straße 1 A, Reinstadt Telefon: / Hotel Zum Schwan", Nachterstedt, Lindenstraße 3 Telefon: / Landhaus Meisdorf, Kamp 105 H Telefon: / Pension Blick zur Konradsburg", Welbslebener Straße 37 H, Ermsleben Telefon: / Familienhotel Thalmühle', Falkensteiner Weg 1, Meisdorf Telefon / Parkhotel Meisdorf Telefon: / Pension Karina, Ludwig-Gleim-Straße 15, Meisdorf Telefon: /369 Hotels in Aschersleben 1. Hotel Askania, Jüdendorf 1 Telefon: 03473/ Hotel Aspekt, Bahnhofstraße 32 Telefon: 03473/ Hotel Vier Jahreszeiten, Mehringer Straße 77 Telefon: 03473/ Pension.Zum Kuhkopp", Vor dem Steintor 11 Telefon: 03473/ Hotel Aschersleben, Herrenbreite 77 Telefon: 03473/ Hotel Weiße Taube, Johannisplatz 6 Telefon: 03473/878-0

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