Das EuGH-Urteil und seine Konsequenzen

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1 Das EuGH-Urteil und seine Konsequenzen Dipl.-Biol. Bettina Schürmann DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland 8. Fortbildungsveranstaltung Kleinkläranlagen am 24. November 2016 in Lollar-Staufenberg 1

2 Zur Person Bis 2013 Wissenschaftliche Mitarbeiterin am ISA der RWTH Aachen Seit 1994 Mitarbeiterin NA AA Kleinkläranlagen Seit 2010 Obfrau Mitglied in TC 165/WG 41 und TC165 Bis 2016 Sachverständige im SVA des DIBt Convenor der TC165/WG 50 Water Reuse 2

3 Anwendung der Normteile A 1 oder 4 B 5 C D o. E D 7 Vorfluter E B 6 D o. E Vorfluter 3 D o. E D 7 E 1-7: EN bis 7 A: Rohabwasser B: mechanisch behandeltes Abwasser C: infiltriertes Wasser nach biologischer Behandlung D: biologisch behandeltes Abwasser E: Abwasser nach tertiärer Behandlung 3

4 Deutsche und europäische Kleinkläranlagen-Normen DIN EN : (neu 12/2016) Werkmäßig hergestellte Faulgruben CEN TR : Bodeninfiltrationssysteme DIN EN : A2:2013 (neu 12/2016) Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser DIN EN : (neu 12/2016) Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben CEN/TR :2008 Filtrationsanlagen für vorbehandeltes häusliches Schmutzwasser 4

5 Deutsche und europäische Kleinkläranlagen-Normen DIN EN : (neu 12/2016) Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers DIN EN : (neu 12/2016) Im Werk vorgefertigte Einheiten für eine dritte Reinigungsstufe DIN : 2010 (wird noch nicht überarbeitet) Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung DIN : 2011 Versickerung von biologisch aerob behandeltem Schmutzwasser 5

6 Aktueller Status von EN Alle Normen wurden an Bauproduktenverordnung angepasst UAP-Verfahren (einstufiges Abstimmungsverfahren, wenn von Zustimmung ausgegangen werden kann) Dauer: 3 Monate Zahlreiche Kommentare 1 3 te HDPE not flexible Delete HD because PE is flexible 2 ed Reference to FprEN or EN Note 1 and 2 te The determination of the hydraulic efficiency is not relevant in this standard Second hyphen ed The knowledge about the hydraulic efficiency and the volume of the septic tank is necessary. Delete the word hydraulic or must be replaced by and 6

7 Aktueller Status von EN Ende UAP-Verfahren: Mai 2016 Version angenommen und Veröffentlichung 12/2016 Gravierende Fehler in UAP-Versionen In Kommentaren sind technische Anmerkungen Teil 1 und Teil 4 noch nicht zusammengeführt wie von TC 165 beauftragt WG 41 Sitzung: September 2016 Ablehnung der Version durch den CEN- Consultant 7

8 Keine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Keine CE-Kennzeichnung nach neuer Norm 8

9 Was nun? Anpassung aller Texte an die Vorgaben von CEN Beantragung eines neuen Arbeitsauftrages Texte fertig im Februar 2017 Norm veröffentlicht im Herbst 2017 Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Ende

10 Derzeitiges Verfahren für Hersteller CE-Kennzeichnung nach alten Versionen Leistungserklärung nach Version 2016, da Bauproduktenverordnung greifen muss 10

11 Wesentliche neue Inhalte von EN Abgabe einer Leistungserklärung durch den Hersteller Auflistung der wesentlichen Merkmale Brandverhalten Reinigungsleistung Energieverbrauch Reinigungskapazität (nominale Bemessung) Wasserdichtheit Standsicherheit Dauerhaftigkeit Freisetzung gefährlicher Stoffe 11

12 Wesentliche Merkmale (Beispiel einer Leistungserklärung aus EN ) Reinigungsleistung: BSB 5 80 % Tagesschmutzfracht : CSB 80 % Häufigkeit der Schlammentfernung : 0 Energieverbrauch: 0,2 kwh/d BSB 5 = 0,9 kg/d Reinigungskapazität: Wasserdichtheit: Standsicherheit: Dauerhaftigkeit: 4EW bestanden Erdüberdeckung 0,5 m WET 1,20 m bestanden Brandverhalten: A1 12

13 Erläuterung der Leistungserklärung Alle Ergebnisse aus der praktischen Prüfung Anlage für 4 EW 80 % Reinigungsleistung für BSB 5 und CSB Tagesschmutzfracht: 0,9 kg BSB 5 /d in 600 l Das entspricht: Konzentration im Zulauf: 1500 mg/l BSB 5 bei 150 l/ew Konzentration im Ablauf: 300 mg/l Leistungserklärung ist kein Nachweis der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit! 13

14 Wesentliche Kritik-/Streitpunkte an EN Keine Angabe von Ablaufkonzentrationen für BSB 5, CSB, TS, N und P, die rechtlich in einigen Ländern gefordert werden Angaben zum Energieverbrauch bei der praktischen Prüfung Mittelwert über den Gesamtzeitraum? Nur Nominalphasen? Was steht als Energieverbrauch bei größeren Anlagen? Vorschlag: Hersteller berechnen den voraussichtlichen Energieverbrauch aus der Leistung der eingesetzten Aggregate 14

15 Wesentliche Kritik-/Streitpunkte Pit-Test für Betonanlagen Pit-Test ist Referenztest Es muss die größte Anlage getestet werden (50 EW) Akzeptable Veränderung des Nominalvolumens beim Pit-Test von 20 % Statt 2000 Liter dann nach Einbau 1600 Liter?????? Nicht akzeptabel 15

16 Wesentliche Kritik-/Streitpunkte Alarmgebung Elektrische Störung ist/war in D geregelt in Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen Hydraulische Störung, z.b. Überstau oder Rückstau in Anlagen ohne Strom Mechanische Störung bei Anlagen ohne Strom (z.b. festgeklemmte Kipprinne) Jede Art von Störung muss in jeder Anlage angezeigt werden 16

17 Wesentliche Kritik-/Streitpunkte Angaben zur Schlammspeicherkapazität und Schlammabfuhr F: Abfuhr bei Füllung von 30% des Schlammspeichers (Vorklärung) D: Schlammspeicher so bemessen, dass maximal 2x im Jahr Schlamm abgefahren werden muss IRL: Keine Entschlammung während der Prüfung 17

18 Wesentliche Kritik-/Streitpunkte Übertragbarkeit von Ergebnissen unterschiedlicher Prüfinstitute Kompetenz der Arbeitsgruppe der Prüfinstitute Anpassung der KKA-Größen bei unterschiedlichem Wasserverbrauch in den Einsatzgebieten Fahrzeuglasten werden noch ausgeschlossen, allerdings existiert kein einheitliches Nachweisverfahren in Europa 18

19 Revision von EN Einwände aus mehreren europäischen Staaten Überarbeitung sehr schwierig, da viele unterschiedliche Vorstellungen 19

20 Revision von EN Angabe von konkreten Ablaufwerten oder Erarbeitung von Reinigungsklassen Prozentuale Elimination kann zu unterschiedlichen Werten führen Zulauf CSB 400 mg/l 90% Elimination 40 mg/l Zulauf CSB 1000 mg/l 90 % Elimination 100 mg/l Entschlammungshäufigkeit soll erklärt werden Angabe der Entschlammungshäufigkeit während des Testbetriebs (38 Wochen) Bezug zur Realität? (unterschiedliche TS-Gehalte, unterschiedliche Reinigungsverfahren) Einführung von Alarmvorrichtungen für jede Art von Störung 20

21 Revision von EN Verbesserung der Tests in den Laboratorien Durchführung mit ähnlicher organischer Fracht um die Vergleichbarkeit zu verbessern Einführung von Skalierungsregeln Sehr unklar, was und wie Zuordnung zu Größenordnungen erfolgen soll. Volumen Raum- oder Schlammbelastung Aufenthaltszeit -.. Genaue Spezifizierung von eingesetztem Filtermaterial 21

22 Normen müssen überarbeitet werden Zulassungsverfahren für Deutschland 22

23 Die alte Situation Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt Abwasserverordnung Teil 1 Die Anforderungen nach Absatz 1 für die Größenklasse 1 gelten bei Kleineinleitungen im Sinne des 8 in Verbindung mit 9 Abs. 2 Satz 2 des Abwasserabgabengesetzes als eingehalten, wenn eine durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder sonst nach Landesrecht zugelassene Abwasserbehandlungsanlage nach Maßgabe der Zulassung, eingebaut und betrieben wird. In der Zulassung müssen die für eine ordnungsgemäße, an den Anforderungen nach Absatz 1 ausgerichtete Funktionsweise erforderlichen Anforderungen an den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Anlage festgelegt sein. 23

24 Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 Verstoß gegen die Bauproduktenrichtlinie Auslöser: CE gekennzeichnete Bauprodukte müssen in D zusätzlichen nationalen Normen entsprechen (Bauregellisten des DIBt), die über die harmonisierten Normen hinaus gehen Erforderliche Bewertungskriterien und Methoden sind in den europäischen harmonisierten Normen aufzunehmen 24

25 Urteil des EuGH vom 16. Oktober 2014 Nationale gesetzliche Vorschriften müssen während des Normungsvorgangs berücksichtigt werden 33 CEN Mitgliedsstaaten 33 x X gesetzliche Vorschriften Übergangsfrist bis

26 Die neue Situation Seit wurden keine neuen Anträge auf abz im DIBt angenommen. Zahlreiche Verlängerungen Ende der Toleranzzeit der EU AbZ werden derzeit Anlagen begleiten ohne rechtliche Relevanz 26

27 Auftrag des Bundes: Neues technisches Regelwerk Arbeitsgruppe im DIN Mitarbeiter sind Hersteller, Prüfinstitute, Landesbehörden etc. Aufgabe des Regelwerks Nationale technische Regeln einbinden Technische Entwicklungen nicht behindern Konformität mit europäischen Vorgaben sicher stellen Belastung des Betreibers beibehalten oder senken Umwelt schützen Eignung der KKA muss leicht zu überprüfen sein 27

28 Neues technisches Regelwerk Gesicherter Inhalt Einteilung der Reinigungsklassen mit Ablaufkonzentrationen in mg/l Wunsch aller Bundesländer Angaben über Entschlammungshäufigkeit während der praktischen Prüfung Genaue Skalierung der Baureihen über Bemessungsdaten Vorgaben zu Betrieb und Wartung 28

29 Neues technisches Regelwerk In der Diskussion NORM DIN DWA-Arbeitsblatt mit Bemessungsvorgaben für einzeln zu genehmigende Anlagen Das technische Regelwerk und die Einleitungsgenehmigung müssen europäischem und deutschem Recht entsprechen 29

30 Was passiert derzeit? Technisches Regelwerk wird fertiggestellt Bund und Länder feilen an der Abwasserverordnung Verhandlungen zwischen DIBt und LAWA wegen der Einrichtung einer zentralen Stelle In den Bundesländern werden Verordnungen für eine Übergangsfrist erarbeitet. 30

31 Genehmigung von KKA in einigen Bundesländern Sachsen (Entwurf) Anlagen mit CE-Kennzeichen und gültiger AbZ erhalten wie bisher eine wasserrechtliche Genehmigung Abz nach noch gültig und verbindliche, schriftliche Erklärung des Herstellers, dass keine Veränderungen erfolgten Wasserrechtliche Genehmigung möglich Ohne AbZ Anlage erhält Bestätigung durch deutsches Prüfinstitut, dass sie wasserrechtlich geeignet ist. Gutachten werden im BDZ hinterlegt 31

32 Genehmigung von KKA in einigen Bundesländern Bayern Überlegungen, dem sächsischen Vorschlag zu folgen NRW Sieht keinen Regelungsbedarf mit Abz einbauen ohne Abz - Einzelgenehmigung 32

33 Genehmigung von KKA in einigen Bundesländern Hessen Hamburg Schleswig-Holstein U.a. 33

34 Zusammenfassung I Gültige Normen Ausgabe werden nicht im europäischen Amtsblatt veröffentlicht CE-Kennzeichnung nach Vorgängernormen Leistungserklärung nach Ausgabe Harmonisierte Normen Ende 2017 Technische Revision aller Normen hat begonnen 34

35 Zusammenfassung II Urteil des EUGH hat zu Problemen bei der Genehmigung von KKA geführt Technische Regel (DIN ) ist in der Vorbereitung AbWV wird geändert DIBt bleibt wahrscheinlich Zentrale Stelle Termin: Mitte 2017 Bundesländer arbeiten z.t. mit Übergangsregelungen 35

36 Kommentare zu Entwürfen Obere Leiste: Mitwirken Norm-Entwurfsportal anklicken Auflistung aktueller Normenentwürfe Normenausschuss NA119 Wasserwesen Registrieren lassen, dann kann man lesen Kommentare online erst möglich nach Abtretung des Urheberrechts; aber auch als einfacher Brief möglich 36

37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 37

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