Inhaltsverzeichnis: 3 Kosten und Finanzierung 4. 4 Antrag 6. Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Altdorf, 17.

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1 ZENTRALSCHWEIZER FACHGRUPPE INTEGRATION Bericht und Antrag zur Genehmigung des Leistungsauftrages der Zentralschweizer Fachgruppe Integration mit der Caritas Luzern zur Weiterführung des Dolmetschdienstes Zentralschweiz (2014 bis 2017) Verfasst durch die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) Altdorf, 17. April 2013 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage Auftrag und Auftragserweiterung Erfahrungen mit dem Dolmetschdienst Zentralschweiz seit Verlauf der Verhandlungen und Vertragsentwurf 3 3 Kosten und Finanzierung 4 4 Antrag 6 Zentralschweizer Fachgruppe Integration, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf

2 2 1 Ausgangslage Die Caritas Luzern führt seit dem 1. Januar 2006 im Auftrag der beteiligten Kantone und des Bundes den Dolmetschdienst Zentralschweiz primär für den Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich. Die Vermittlung steht auch für weitere kommunale und kantonale Dienststellen zur Verfügung (z.b. Zivilstandsämter, Migrationsämter, Polizei, Strafverfolgung, Gerichte). Dazu steht der Caritas Luzern ein Pool von Dolmetschenden für über 50 Sprachen zur Verfügung. 1.1 Auftrag und Auftragserweiterung Der Dolmetschdienst Zentralschweiz erfüllt bis heute folgende Aufgaben: Die eigentliche Vermittlung von Dolmetschenden: Entgegennahme des Auftrags, Kundenberatung, die Auswahl und das Rekrutieren einer geeigneten dolmetschenden Person, die schriftliche Bestätigung des Einsatzes für Kundinnen, Kunden und Dolmetschende, Rechnungsstellung zu Handen der Kundinnen und Kunden sowie (monatliche) Lohnzahlungen an die Dolmetschenden. 1 Personalwesen: namentlich die Einstellung und Entlassung von Dolmetschenden, die Definition von Aufnahmekriterien für den Dolmetscherpool, Erstellen der Arbeitsverträge, Personalentwicklungsmassnahmen (Mitarbeitergespräche, Unterstützungsmassnahmen und Aufgaben im Rahmen der Zertifizierung Interpret ) Organisation der Aus- und Weiterbildung der Dolmetschenden Pflege der Kundenkontakte: regelmässige Zusammenarbeit mit den KundenInnen und Organisation von Informations- und Weiterbildungsangeboten Qualitätssicherung: Ausarbeitung von Feedback-Formularen und systematische Erhebung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, gegebenenfalls Einleitung unterstützender Massnahmen Öffentlichkeitsarbeit: Umsetzung von Massnahmen zur Sensibilisierung bezüglich Themen der interkulturellen Verständigung Regionale und nationale Zusammenarbeit: namentlich die Umsetzung von Koordinations- und Entwicklungsmassnahmen Controlling: Führen einer Kostenstellenrechnung, regelmässiges Reporting, sowie statistische Auswertungen Neu soll die Leistung der interkulturellen Vermittlung dazu kommen. D.h. die obengenannten Aufgaben erweitern sich jeweils um diese Leistung. Als Interkulturelles Vermitteln wird die Vermittlung von Wissen und Informationen zwischen verschiedenen Lebenswelten und Lebensformen im Migrationskontext bezeichnet. Es basiert wie das interkulturelle Über- 1 Für die Einsatzadministration wird durchschnittlich mit 15 Minuten pro Auftrag gerechnet.

3 3 setzen auf Sprache, umfasst jedoch zusätzliche Aspekte und Aufgaben. So verfügen interkulturell Vermittelnde neben sprachlicher Qualifikation und fundiertem Wissen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich zusätzlich über Kompetenzen in der Beratung, Bildung und Begleitung von (meist erwachsenen) Migrantinnen und Migranten. Im Unterschied zum interkulturellen Übersetzen übernehmen interkulturell Vermittelnde in der Regel im Auftrag von Fachpersonen und Institutionen der Regelstrukturen bis zu einem gewissen Grad die Verantwortung für Inhalte, Prozesse und Abläufe. So gestalten sie zum Beispiel einzelne Abschnitte eines Elternabends selbständig, führen einen Hausbesuch durch, übernehmen konkrete Arbeiten in Projekten oder moderieren muttersprachliche Lern- oder Austauschgruppen. Die Präzisierung der Leistung des interkulturellen Vermittelns war Gegenstand von zweijährigen Verhandlungen zwischen dem Ausschuss der ZFI und dem Dolmetschdienst Zentralschweiz. Diese Leistung wurde von der Caritas bereits aufgebaut und erfolgreich angeboten, im Rahmen eines zeitlich bis Ende 2013 befristeten Projekts welches durch die Stiftung Mercator und den Bund finanziert wurde. Die Ergebnisse zu diesen Vertragsverhandlungen finden sich im Anhang der Leistungsvertrag im Dokument Dienstleistungsangebot. 1.2 Erfahrungen mit dem Dolmetschdienst Zentralschweiz seit 2006 Die Dienstleistungen des Dolmetschdienstes Zentralschweiz haben sich bewährt. Die Vermittlung wird als speditiv, unkompliziert und kundenfreundlich wahrgenommen. In den allermeisten Fällen ist die Kundschaft mit der Qualität der Übersetzungsleistung zufrieden. Die Nachfrage hat sich über die Erwartungen entwickelt. Im ersten Jahr hat der Dolmetschdienst knapp Stunden in den Kantonen vermittelt. Im Jahre 2012 waren es rund Stunden. Der Anstieg lässt sich nicht auf eine spezifische Herkunftsgruppe oder einen Einsatzbereich zurückführen. Im Vergleich mit dem Jahr 2006 weisen alle Kantone eine höhere Nachfrage auf: Der Dolmetschdienst wurde erfreulicherweise durch neue Kunden weiter bekannt gemacht. Er ermöglicht unsern Fachinstitutionen, ihre Aufgabe auch mit Klientinnen und Klienten professionell zu erfüllen, deren Deutschkenntnisse in komplexen und belasteten Situation nicht genügen. An den Sprachen, für die Einsätze vermittelt werden, wird deutlich, dass die sprachliche Vielfalt der Zugewanderten immer grösser wird. 2 Verlauf der Verhandlungen und Vertragsentwurf Der Bund hat sich im Rahmen der Schwerpunkteprogramme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) zur Integrationsförderung für die Jahre 2004 bis 2007 und 2008 bis 2011 an den Kosten der Vermittlungsstellen beteiligt. Um den Übergang zu den kantonalen Integrationsprogrammen ab 2014 zu sichern, wurde das Schwerpunkteprogramm 2008 bis 2011 und somit die Auszahlung der Bundesbeiträge um zwei Jahre verlängert. Mit den neuen kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) ab 2014 bis 2017 leistet der Bund seine Beiträge nicht mehr direkt an die Vermittlungsdienste sondern bezahlt diese den Kantonen über die Programmvereinbarungen aus.

4 4 Die Zentralschweizer Fachgruppe Integration (ZFI) hat mit Caritas Luzern Vertragsverhandlungen aufgenommen, mit dem Ziel einen neuen Vertrag für die Jahre 2014 bis 2017 abzuschliessen. Der Auftrag wird neu durch die Leistung der interkulturellen Vermittlung erweitert und der neue Finanzierungsmodus wird darin festgehalten. Der neue Leistungsauftrag für die Caritas Luzern liegt zur Entscheidung vor. Dazu gehört auch das bereinigte Einsatzkonzept und die Definition der Leistungsbereiche der Vermittlungsstelle, welche durch die Leistung des interkulturellen Vermittelns ergänzt wurde. Die Leistungen zum Dolmetschen wurden vom Bundesamt für Migration bereits im November 2010 bestätigt. Die Leistungen zum interkulturellen Vermitteln richten sich nach den Qualitätsstandards der Dachorganisation INTERPRET. Das BFM begrüsst das geplante Vorgehen der Zentralschweizer Kantone im Rahmen der Rückmeldungen zu den Voreingaben der kantonalen Integrationsprogramme (KIP). 3 Kosten und Finanzierung Der Beitrag der Kantone decken einen Teil der Strukturkosten für die Vermittlung, damit den einsetzenden Institutionen nicht die Vollkosten verrechnet werden muss. Dem Leistungsvertrag liegt ein erwartetes Volumen von 14`000 vermittelten Einsatzstunden für Dolmetschen und 1`500 Einsatzstunden für interkulturelles Vermitteln zugrunde (2012 und 2013 waren dies 12'000 beim Dolmetschen). Die Strukturkosten pro Einsatzstunde werden auf ca. Fr berechnet. Daraus ergeben sich gesamthafte Strukturkosten von ungefähr Fr Die Beiträge von Bund und Kantonen werden für die Strukturkosten eingesetzt. In der Periode 2006/07 betrugen die Beiträge des Bundes und der Kantone je Fr Von 2008 bis 2011 hatte der Bund einen andern Schlüssel für die Beiträge, der die Einsatzstunden, die Anzahl neuer Kunden und die Einsätze mit zertifizierten Dolmetschenden speziell gewichtete. Aufgrund des Erfolgs und der Qualität des Dolmetschdienstes Zentralschweiz stieg der Bundesbeitrag bis ins Jahr 2010 bis auf Fr an. Der Beitrag der Zentralschweizer Kantone blieb somit seit 2008 mit Fr konstant. Für die Jahre 2012 und 2013 gilt für den Bundesbeitrag ein neuer Schlüssel. Der Bundesbeitrag beschränkt sich ungefähr auf Fr Die Zentralschweizer Kantone haben ihren Sockelbeitrag für diese zwei Jahre auf Fr. 190`000.- erhöht. Dies ergibt gesamthaft einen Beitrag von ca. Fr. 334` Ab 2014 werden die Bundesbeiträge für das Dolmetschen und interkulturelle Vermitteln nicht mehr direkt an die Vermittlungsstellen, sondern über die Programmvereinbarungen an die Kantone ausbezahlt. Für das interkulturelle Vermitteln kommt zusätzliche zu den Subventionskosten von Fr. 334`000.- der Betrag von Fr. 30`000.- dazu, welche in den Vorjahren direkt vom Bund und über die Gelder der Stiftung Mercator finanziert wurde. Aus diesem Grund beantragt die Zentralschweizer Fachgruppe Integration für die Jahre 2014 und 2017 den gesamthaften Beitrag von Fr. 364` So kann der Dolmetschdienst Zentralschweiz mit dem gleichen Betrag rechnen wie in den Vorjahren.

5 5 Der Betrag von Fr. 364`000.- wird durch ein neues Berechnungsmodell verteilt. Er wird in einen Sockelbeitrag von Fr. 90`000.- und in einen Beitrag, berechnet nach Dolmetschereinsatzzahlen Fr. 244`000.- und Einsatzzahlen für interkulturelles Vermitteln Fr. 30`000.-, auf die Kantone verteilt. Der Sockelbeitrag wird analog den Bundesbeiträge für das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) aufgeteilt (vgl. Spezifische Integrationsförderung als Verbundaufgabe Bund-Kantone. Grundlagenpapier der KdK vom 23. November 2011 im Hinblick auf den Abschluss von Programmvereinbarungen nach Art. 20a SuG, S. 3/6). fixer Grundbeitrag Beitrag gemäss KIP - Verteilschlüssel LU UR SZ OW NW ZG Total 1'500 1'500 1'500 1'500 1'500 1'500 9'000 39'042 2'997 14'661 3'969 3'969 16'362 81'000 in % 48.20% 3.70% 18.10% 4.90% 4.90% 20.20% % Total Sockelbeitrag 40'542 4'497 16'161 5'469 5'469 17'862 90'000 Der Betrag von Fr. 244'000.- verteilt sich anteilsmässig auf die Kantone im Verhältnis der vermittelten Einsätze (Dolmetscherstunden) (Verteilung aufgrund der Leistungswerte des Vorjahres). in % auf Basis 2011 Total Anteil Einsätze LU UR SZ OW NW ZG Total 85.09% 0.93% 3.97% 1.76% 2.69% 5.56% % 207'620 2'269 9'687 4'294 6'564 13' '000 Der Betrag von Fr. 30'000.- verteilt sich anteilsmässig auf die Kantone im Verhältnis der vermittelten Einsätze (interkulturelle Vermittlung) (Erfahrungswert aus Vorjahren). LU UR SZ OW NW ZG Total Basis Dolmetschstunden 2011, in % 85.09% 0.93% 3.97% 1.76% 2.69% 5.56% % Kosten Einsätze 25' ' '668 30'000 LU UR SZ OW NW ZG Total Gesamttotal 273'689 7`045 27`039 10`291 12'840 33' '000

6 6 Mit den Beiträgen von Bund und Kantonen (total Fr ) bleiben jährlich Fr an Strukturkosten ungedeckt. Diese sollen durch angepasste Tarife für die einsetzenden Institutionen abgegolten werden. Auf den 1. Januar 2014 wird der Tarif für eine Einsatzstunde von Dolmetschenden erhöht werden müssen (2012 und 2013 Fr. 65.-/plus Spesen). Der Tarif für interkulturelles Vermitteln wird höher bemessen, als der Dolmetsch-Tarif, da diese Leistung komplexer ist und bessere Qualifikationen erfordert. Die neuen Tarife werden in Verhandlungen mit der Caritas festgelegt. Anhänge: Leistungsvertrag zwischen ZFI und Dolmetschdienst Einsatzkonzept Vermittlungsstelle - Dolmetschdienst Dienstleistungsangebot ikü/ikv - Dolmetschdienst Qualitätskriterien für Vermittlungsstellen INTERPRET 4 Antrag Die Zentralschweizer Fachgruppe Integration beantragt den Kantonsregierungen: 1. Die Kantonsregierungen nehmen den Bericht und Antrag zur Genehmigung des Leistungsauftrages der Zentralschweizer Fachgruppe Integration mit der Caritas Luzern zur Weiterführung des Dolmetschdienst Zentralschweiz und Auftragserweiterung für interkulturelles Vermitteln und zur Änderung des Finanzflusses für die Jahre 2014 bis 2017 zur Kenntnis. 2. Die Kantonsregierungen stimmen dem ausgehandelten Vertrag zu und ermächtigen die Präsidentin der Zentralschweizer Fachgruppe Integration, ihn zu unterzeichnen. 3. Sie beauftragen die Zentralschweizer Fachgruppe Integration, die Umsetzung gemäss den Vertragsbestimmungen zu kontrollieren und dem Ausschuss jährlich darüber Bericht zu erstatten.

7 Einsatzkonzept des Dolmetschdienstes Zentralschweiz für Dolmetschen 1 und interkulturelles Vermitteln Ausgangslage Caritas Luzern führt im Auftrag der sechs Zentralschweizer Kantone seit 2006 den Dolmetschdienst Zentralschweiz für Institutionen des Gesundheits- Bildungs- und Sozialbereichs. Mit Unterstützung der Stiftung Mercator Schweiz führte Caritas Luzern von 2010 bis 2012 ein Pilotprojekt zum Aufbau einer Vermittlungsstelle interkulturelles Vermitteln. Leistungen Innerhalb einer definierten Region besteht ein verbindliches Einsatzkonzept für das Dienstleistungsangebot Dolmetschen und interkulturelles Vermitteln gemäss Leistungsauftrag. Das Einsatzkonzept regelt sowohl die Rahmenbedingungen der Vermittlungsadministration und der Einsätze, sowie das Berichtswesen. Das Dienstleistungsangebot Dolmetschen und interkulturelles Vermitteln definiert Unterschiede der beiden Angebote, Qualifizierung und Einsatzfelder. Rahmenbedingungen der Vermittlung Pool der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden Caritas Luzern verfügt über einen Pool von qualifizierten Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden. Der jeweilige Bedarf richtet sich nach Sprache, Geschlecht und Region. Gemäss Vorgaben des Bundesamtes für Migration BFM sollen zertifizierte Dolmetschende eingesetzt werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kommen auch nicht zertifizierte Dolmetschende zum Einsatz. Zum neuen Berufsbild interkulturelles Vermitteln erarbeitet Interpret im Auftrag des Bundes bis Ende 2014 Standards. Es besteht der verständliche Kundenwunsch, dass vorwiegend Dolmetschende bzw. interkulturell Vermittelnde aus der jeweiligen Region eingesetzt werden. Diesem Wunsch wird, wenn immer möglich, entsprochen. Allerdings können nicht in jeder Region qualifizierte Dolmetschende bzw. interkulturell Vermittelnde in jeder gewünschten Sprache zur Verfügung stehen. Dies wäre mit einem massiven Ausbau der Zahl der Dolmetschenden resp. interkulturell Vermittelnden gekoppelt. Durch eine möglichst ausgewogene regionale Verteilung der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden soll diesem Anliegen aber weitestgehend entgegen gekommen werden. 1 Caritas Luzern spricht von Dolmetschen, der Bund bzw. Interpret von interkulturellem Übersetzen im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialbereich 1 /

8 Führung und Begleitung der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden im Rahmen einer Anstellung bei Caritas Luzern Die Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden sind bei Caritas Luzern mit Arbeitsverträgen nach Obligationenrecht (OR) angestellt. Mindestvertragsbestandteile sind der Bruttolohn, eine Spesenund Wegkostenentschädigung sowie die Regelung der Versicherungsfragen. Die Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden erhalten ein Stundenhonorar gemäss einem abgestuften Lohnsystem, das die Qualifikationen und die Einsatzbereiche der Dolmetschenden bzw. interkulturell Vermittelnden berücksichtigt. Caritas Luzern ist für die korrekte Abrechnung gegenüber den Sozialversicherungsund Steuerbehörden verantwortlich. Die Personalführung erfolgt über Beurteilungs- und Qualifikationsgespräche. Kundenbetreuung, Vernetzung Die Betreuung der bestehenden Kundinnen und Kunden: Mit wichtigen Kunden (Auftraggebende/Kriterium Auftragsvolumen) der Vermittlungsstelle werden regelmässige Kontakte gepflegt und Rückmeldungen über die Art der Einsätze gemacht. Wichtige Kunden/Kundinnen haben die Zusammenarbeit meist in einem Vertrag oder einer Vereinbarung mit Caritas Luzern geregelt. Sie kommen in den Genuss von Vorteilen wie: Listen der Dolmetschenden/ interkulturell Vermittelnden, Regelung von Nacht- und Wochenendabdeckung etc. Die Gewinnung von neuer Kundschaft: Dazu leistet die Vermittlungsstelle einerseits in der Öffentlichkeit Sensibilisierungsarbeit und macht andererseits aktiv die Angebote Dolmetschen und interkulturelles Vermitteln bei Kunden und Kundinnen entsprechend bekannt. Sie wirkt aktiv an regionalen, interregionalen und nationalen Koordinations- und Entwicklungsprozessen mit. Qualitätssicherung Die Anstellung der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden erfolgt nach definierten Kriterien (wie z. B. psychische Belastbarkeit, spezialisierter Wortschatz, etc.). Der Einsatz von nicht zertifizierten Dolmetschenden darf gemäss Vorgaben des BFM nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Die Kundenzufriedenheit bildet ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Die Kunden/Kundinnen werden regelmässig mittels Feedbackformularen betreffend den Leistungen der Dolmetschenden/ interkulturell Vermittelnden und der Vermittlungsstelle befragt. Diesen Rückmeldungen und Anregungen wird Rechnung getragen. Gemäss Vorgaben des Bundes sind die Einsätze bei Bedarf sowohl mit den Kundinnen und Kunden als auch mit den Dolmetschenden/ interkulturell Vermittelnden vor- oder nach zu besprechen. Supervision und Weiterbildung: Die Vermittlungsstelle sichert die Qualität der Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden mittels spezifischen Weiterbildungsprogrammen. Dolmetschende und interkulturell Vermittelnde haben die Möglichkeit die Arbeit in Supervisionssitzungen zu reflektieren. Die Qualitätskriterien orientieren sich an den Qualitätskriterien, die Interpret empfiehlt (siehe Anhang Qualitätskriterien für Vermittlungsstellen Empfehlungen Interpret, Juni 2012). Qualitätssicherung für interkulturell Vermittelnde wird vorläufig über Miges Balu geregelt (Kant. Dienststelle Gesundheit, Fachbereich Gesundheitsförderung, Luzern). Die Caritas Luzern ist ISO- und EDUQUA zertifiziert. Regionale und nationale Zusammenarbeit Die Vermittlungsstelle arbeitet mit FABIA und KomIn zusammen, um bei Bedarf die Kundinnen und Kunden an die zuständige Stelle zu triagieren. Das Ziel ist, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und optimale Prozesse und qualitativ gute Dienstleistungen für die KundInnen zu gewährleisten. Die Vermittlungsstelle koordiniert ihren Einsatz mit andern benachbarten Vermittlungsstellen (z.b. Einsatzgebiete und seltene Sprachen). Bezüglich Qualitätssicherung pflegt die Vermittlungsstelle auch Kontakt mit dem Verein Interpret, den Ausbildungsinstitutionen und der Kontaktperson des Bundesamtes für Migration und des Bundesamtes für Gesundheit. 2 /

9 Die Daten zum Dolmetschen werden auf nationaler Ebene der zuständigen Dachorganisation (IN- TERPRET) zur Verfügung gestellt. Rahmenbedingungen der Einsätze Einsatzbereiche Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich Die Einsätze für die Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden beziehen sich in erster Linie auf den Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich. Andere Einsatzbereiche (z.b. Justiz- und Polizeibereich) können bei Bedarf berücksichtigt werden, dürfen die zentralen Einsatzbereiche aber nicht behindern. In diesem Sinne können die Vertragskantone bei Bedarf die Vermittlung auch auf andere Verwaltungsbereiche, wie z.b. den Justiz- und Polizeibereich ausdehnen. Für Aufträge aus anderen Bereichen wird ein Vollkostentarif verrechnet. Einsatzablauf Entgegennahme der Bestellung der Kundin/des Kunden mit klaren Unterscheidungskriterien Dolmetschen oder interkulturelles Vermitteln. 2 Dolmetschen: Ergänzende Abklärungen bei unklaren oder schwierigen Dolmetscheinsätzen (nachfragen) Disposition der Dolmetschenden Auftragserteilung und Auftragsbestätigung fristgerechte Erfüllung des Auftrags Rechnungsstellung an Kunde/Kundin (pro Auftrag oder Sammelrechnung, monatlich) Monatliche Lohnabrechnung mit Abrechnung Quellensteuer, Kinderzulagen, Sozialversicherungen Interkulturelles Vermitteln: Aufträge für Einsätze von interkulturell Vermittelnden werden im Vermittlungsdienst durch dafür geschulte Sachbearbeiter/innen oder durch die Leitung Interkulturelle Vermittlung bearbeitet. Variante A: Kunden/Kundinnen mit Vereinbarungen zur Zusammenarbeit Mit Institutionen, die bereits regelmässig interkulturell Vermittelnde einsetzen ist die Zusammenarbeit zum Einsatz von interkulturell Vermittelnden in einer Vereinbarung geregelt. Folgende Punkte werden dabei berücksichtigt: Einführung der Fachpersonen in die Zusammenarbeit mit interkulturell Vermittelnden (Möglichkeiten und Grenzen), Regelung der administrativen Abläufe, Zugriff auf Listen und Dokumente, Beizug der Fachpersonen zu Fachgesprächen mit interkulturell Vermittelnden, Auswertung der Zusammenarbeit. Der Einsatzablauf gestaltet sich dann, falls nicht anders vereinbart, wie folgt: Auftragsklärung und Auftragserteilung Disposition der interkulturell Vermittelnden Auftragsbestätigung fristgerechte Erfüllung des Auftrags (Briefing und Debriefing der interkulturell Vermittelnden durch Fachperson) Nachbesprechung mit interkulturell Vermittelnden und Kunde/Kundin nach Bedarf (in Verantwortung der Leitung interkulturelle Vermittlung) Rechnungsstellung an Kunde/Kundin (pro Auftrag oder Sammelrechnung, monatlich) Monatliche Lohnabrechnung mit Abrechnung Quellensteuer, Kinderzulagen, Sozialversicherungen 2 Interkulturelles Vermitteln grenzt sich zum Dolmetschen wie folgt ab: Die Dolmetschenden übersetzen inhaltlich genau, bleiben passiv und machen alles sichtbar, was für das Gelingen eines Gesprächs wichtig ist. Interkulturell Vermittelnde nehmen eine aktive Rolle ein. Sie vermitteln im Gespräch, sie sensibilisieren, informieren, aktivieren (siehe Dokument Dolmetschdienst Zentralschweiz - Dienstleistungsangebot ikv/ikü). 3 /

10 Variante B: Neukunden/Neukundinnen Ausschliesslich Kunden/Kundinnen oder Projekte, die planen regelmässig interkulturell Vermittelnde einzusetzen oder zusammen zu arbeiten. Die Zusammenarbeit zum Einsatz von interkulturell Vermittelnden wird in einer Vereinbarung geregelt. Folgende Punkte werden dabei berücksichtigt: Einführung der Fachpersonen in die Zusammenarbeit mit interkulturell Vermittelnden (Möglichkeiten und Grenzen), Regelung der administrativen Abläufe, Zugriff auf Listen und Dokumente, Beizug der Fachpersonen zu Fachgesprächen mit interkulturell Vermittelnden, Auswertung der Zusammenarbeit. Bearbeitung durch die Leitung interkulturelle Vermittlung: Ergänzende Abklärungen (ist eine regelmässige Zusammenarbeit mit IkV geplant) Beratung: Einführung der Fachpersonen in die Zusammenarbeit mit interkulturell Vermittelnden (Möglichkeiten und Grenzen) Auftragsklärung und Auftragserteilung Disposition der interkulturell Vermittelnden Übergabe an geschulte Sachbearbeiter/innen des Vermittlungsdienstes: Auftragsbestätigung fristgerechte Erfüllung des Auftrags (Briefing und Debriefing der interkulturell Vermittelnden durch Fachperson) Nachbesprechung mit interkulturell Vermittelnden und Kunde/Kundin nach Bedarf (in Verantwortung der Leitung Interkulturelle Vermittlung) Rechnungsstellung an Kunden/Kundin (pro Auftrag oder Sammelrechnung, monatlich) Monatliche Lohnabrechnung mit Abrechnung Kinderzulagen, Sozialversicherungen Variante C: Triagieren von Anfragen Anfragen können an weitere Fachstellen triagiert werden. Diese Form von Zusammenarbeit wird in einer zusätzlichen Vereinbarung geregelt. Im Kanton Luzern besteht eine solche Zusammenarbeit im Schulbereich mit FABIA. Zur Gewährleistung eines optimalen Einsatzablaufes gemäss den Varianten A, B, C stehen der Vermittlungsadministration entsprechende Hilfsmittel, wie die Vermittlungssoftware, Formulare, Anleitungen, Merkblätter etc. zur Verfügung. Die organisatorischen Aspekte sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Die Erreichbarkeit der Vermittlungsstelle ist während den allgemeinen Bürozeiten gewährleistet. In dringenden Ausnahmefällen (Notfalleinsätze) muss ein Einsatz am selben Tag möglich sein. Diese Einsätze bedürfen separater Abmachungen. Solche Vereinbarungen bestehen mit verschiedenen Kantonsspitälern. Tarife für Kunden/Kundinnen Dolmetschen: Fr pro Stunde plus Spesen und Mehrwertsteuer Interkulturelles Vermitteln (IkV) "Assistenz in Beratungssituationen" und "Sensibilisieren, informieren, aktivieren" : Fr pro Stunde plus Spesen und Mehrwertsteuer Interkulturelles Vermitteln (IkV) im Bereich Informationsvermittlung: Fr pro Stunde (1 1/2-facher ikv-tarif) plus Spesen und Mehrwertsteuer (inkl. Vor- und Nachbereitung) Privaten Kunden/Kundinnen und anderen Bereichen (z.b. Polizei- und Justizbereich): werden die Vollkosten plus Spesen und Mehrwertsteuer verrechnet. Pro Einsatz gilt eine Mindestdauer von einer Stunde. Die Tarife müssen regelmässig überprüft und allenfalls angepasst werden. Spesen für Kunden/Kundinnen Es handelt sich um Reisespesen (Wegpauschale). Kunde/Kundin wohnhaft im Kanton Luzern Fr pro Einsatz 4 /

11 Kunde/Kundin wohnhaft in den Kantonen Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug Fr pro Einsatz Die Spesenpauschalen müssen regelmässig überprüft und allenfalls angepasst werden. Anstellungsbedingungen Anstellungskriterien (siehe Qualitätssicherung Punkt 1) Vereinbarung: Die Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden unterstehen dem Berufskodex von Interpret. Lohnentwicklung Dolmetschende und interkulturell Vermittelnde Die Geschäftsleitung von Caritas Luzern zeigt jährlich im Rahmen der Berichterstattung geplante Lohnanpassungen und -veränderungen auf und plant diese für die Folgejahre in ihr Budget ein. Massgebend dafür sind die verfügbaren Mittel und die Vorgaben zum Teuerungsausgleich. Berichtswesen In den Halbjahres- und Jahresberichten zu Handen der ZFI werden zu jeder Hauptleistung gemäss untenstehender Tabelle die Statistiken erstellt und kommentiert. Halbjahresbericht (H) Halbjährlich ist ein Bericht mit folgenden Inhalten und Statistiken zu erstellen: Anzahl Einsatzstunden Dolmetschen bzw. interkulturelles Vermitteln nach Kantonen Zahl der Dolmetschenden bzw. interkulturell Vermittelnden Art der Einsätze nach Einsatzbereichen und Sprachen Gesamtzahl, Art und Entwicklung der Kundschaft Besondere Vorkommnisse und Fragestellungen Jahresbericht () Jährlich ist ein Bericht mit folgenden Inhalten und Statistiken zu erstellen: Anzahl Einsatzstunden Dolmetschen bzw. interkulturelles Vermitteln nach Kantonen Zahl der Dolmetschenden bzw. interkulturell Vermittelnden Art der Einsätze nach Einsatzbereichen und Sprachen Qualifikation der Dolmetschenden bzw. interkulturell Vermittelnden Neuaufnahmen in den Pool/Austritte aus dem Pool Zahl der Fachberatungen/Weiterbildungen/Supervisionen Gesamtzahl, Art und Entwicklung der Kundschaft Öffentlichkeitsarbeit: Kundenbetreuung und Vernetzung Ausblick, evtl. Mehrjahresplanung (z.b. Änderungen/Anpassungen Einsatzkonzept) Jahresrechnung mit Erläuterungen: Bericht zum Personaleinsatz Vermittlungsdienst, zur Finanzsituation und Mittelverwendung 5 /

12 Übersicht Leistung Qualität / Standard Messgrösse / Indikatoren Art Berichterstattung Vermittlung von Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden Aufbau und Betreuung eines bedarfsorientierten Vermittlungs- Pools von Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden Führung und Begleitung Dolmetschende und interkulturell Vermittelnde im Rahmen einer Anstellung bei Caritas Luzern Betreuung der Kundschaft der Vermittlungsstelle Die Einsätze werden fristgerecht und zur Zufriedenheit der Kunden bearbeitet. Es stehen genügend interkulturell Vermittelnde und Dolmetschende in den verlangten Sprachen und Fachgebieten zur Verfügung. Die Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden verfügen über die geforderten Qualifikationen. Die Dolmetschenden und interkulturell Vermittelnden verfügen über einen Arbeitsvertrag der ihren Einsatz nach Bedarf regelt. Die Einsätze werden ausgewertet und es werden Beurteilungs- und Qualifikationsgespräche geführt. Die Dolmetschenden/ interkulturell Vermittelnden erhalten Weiterbildung und Supervision und können bei Bedarf fachliche Beratung beanspruchen. Die Kunden können bei jedem Einsatz ein direktes Feedback zurückmelden. Die Kundenzufriedenheit wird jährlich erhoben. Informationen, für welche Dienstleistungen und unter welchen Voraussetzungen Dolmetschen bzw. interkulturelle Vermittlung angemessen ist. Zahl der Vermittlungen Art der Vermittlungen nach Einsatzbereichen und Sprachen Positive und negative Kundenfeedbacks Zahl der Dolmetschenden, interkulturell Vermittelnden Zahl nach Sprachen, Einsatzbereich und Kantone Qualifikation der Dolmetschenden, interkulturell Vermittelnden Neuaufnahmen in den Pool/ Austritte aus dem Pool Zusammenfassung der Qualifikationen Zahl der Fachberatungen/ Weiterbildungen/ Supervisionen Gesamtzahl und Art der Kunden Zusammenfassung der Kundenfeedbacks Ergebnis der Kundenzufriedenheit Entwicklung Kundschaft Zahl und Art der Öffentlichkeitsarbeit H H H 6 /

13 Dolmetschdienst Zentralschweiz: Dienstleistungs-Angebot ikv/ikü Anmerkung: Aufgeführt ist das bestehende Dienstleistungsangebot. Caritas Luzern ist aktiv beteiligt an den Entwicklungen der Standards für das neue Berufsbild Interkulturelles Vermitteln. Die darin angestrebten Spezialisierungen werden bis Ende 2014 definiert. Die Spezialisierungen Erwachsenenbildung/Kursleitung und Projektassistenz sind deshalb noch nicht im Angebot der Caritas Luzern und sind abhängig von den Entwicklungen auf Bundesebene. ikü ikv Kompetenzen Dolmetschen / Interkulturelles Übersetzen Siehe Kompetenzenprofil Modul 1 und 2 www. interpret.ch - Ausbildungslehrgang interkulturelles Übersetzen Thematische Informationsvermittlung in der Erstsprache Verfügt über Grundwissen zu Methodik und Didaktik. Ist fähig, eine Informationseinheit im Rahmen des Themenangebotes der Caritas Luzern selbständig zu gestalten. Verfügt über das nötige allgemeine Fachwissen (kein vertieftes Fachwissen). Gestaltet die Informationseinheit der Zielgruppe entsprechend. Ist mit den Grundlagen interkultureller Kommunikation vertraut und verfügt über gute kommunikative Fähigkeiten. Verfügt über mehrere Jahre Praxiserfahrung als interkulturell Übersetzende/r. Assistieren in Beratungssituationen (im Rahmen von regelmässigen Einsätzen für eine Institution oder in einem Projekt) Ist in die Grundlagen der professionellen Beratung eingeführt. Ist fähig einen Beratungsprozess zu analysieren und Zusammenhänge zu erkennen. Verfügt über nötiges Fachwissen zu den Fachgebieten. Ist befähigt zusammen mit Fachpersonen Situationen zu reflektieren und soziokulturelles Wissen zu vermitteln (z.b. kulturspezifische Regeln, Umgang mit Krankheit, Erziehungsfragen etc.). Kann in einfacher Sprache Sachinhalte erklären. Kennt die eigenen Grenzen bezüglich Fachwissen. Ist mit den Grundlagen interkultureller Kommunikation vertraut und verfügt über gute kommu- Sensibilisieren Informieren Aktivieren (im Rahmen von regelmässigen Einsätzen für eine Institution oder in einem Projekt) Verfügt über Grundwissen und Erfahrung zur Sensibilisierung und Aktivierung der eigenen Sprachgruppe. Ist befähigt, sich in einer Projektvorgabe zu orientieren und sich das nötige Wissen anzueignen. Verfügt über einen Erfahrungsschatz, der bei der Projektentwicklung eingebracht werden kann. Kann in einfacher Sprache Sachinhalte erklären. Ist mit den Grundlagen interkultureller Kommunikation vertraut und verfügt über gute kommunikative Fähigkeiten. Verfügt über mehrere Jahre Praxiserfahrung als interkulturell Übersetzende/r

14 Sprachniveau: B2 besser C1 Ausbildung Lehrgang Interpret -Modul 1 und 2; Attestanerkennung durch Ausbildungsinstitution Zertifikat Interpret: Praxisstunden plus Attestanerkennung oder Gleichwertigkeitsverfahren Tätigkeitsfelder Einsatzarten In Fachstellen und Institutionen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereiches inkl. kantonale Verwaltungen. In der Trialogsituation inhaltlich genau Übersetzen (nur mündlich) nikative Fähigkeiten. Verfügt über mehrere Jahre Praxiserfahrung als interkulturell Übersetzende/r. Sprachniveau: C1 besser ZMP Sprachniveau: C1 besser ZMP Sprachniveau: C1 besser ZMP SVEB 1 und /oder Grundkurs Puentes der Caritas Luzern: 5 Tage Info-Point-Ausbildung Caritas Vertiefung Puentes Beratungsassistenz : 8 ½ Tage Luzern Reflexion, Coaching, Fachaustausch: 6 Tage Grundausbildung: 10 Tage Vertiefung, Selbststudium: 5 Tage Fachaustausch/Weiterbildungen: 4 Halbtage jährlich, Coaching nach Bedarf Einführung in das spezifische Themengebiet des Einsatzes bzw. in spezifische Kompetenzen für den Einsatz müssen von den Kunden übernommen werden. Im Auftrag von Fachstellen und Institutionen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereiches inkl. Verwaltungen. Thematische Informationsveranstaltungen für Gruppen, Info-Point für Asylsuchende und Flüchtlinge Thematische Informationsvermittlung für Einzelpersonen im Auftrag von Fachstellen In Fachstellen und Institutionen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereiches inkl. Verwaltungen (z.b. Vormundschaft, Sozialpädagogische Familienberatung SPF+, Mütter-/ Väterberatung, Opferberatung, Schulsozialarbeit, Sozialberatung, Intervention Prävention SUVA u. a.). Einsatz im Beratungsgespräch: Die Fachperson leitet das Gespräch mit Unterstützung der ikv. Die ikv gewährleistet nach Bedarf die sprachliche Verständigung. Sie übernimmt eine aktive Rolle d.h. kann nachfra- Im Auftrag von Fachstellen und Institutionen des Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereiches inkl. Verwaltungen. In Projekten von Institutionen, Kanton, Gemeinden und Vereinen (wie z.b. Quartier- und Gemeindeentwicklungsprojekte, Öffnung von Fachstellen/ Institutionen/Vereinen u.a.). Einsatz für Sensibilisierungsarbeit, Motivation und Bedürfniserfassung: z.b. Ermitteln von Bedürfnissen einer Sprachgruppe in Fokusgruppen Erstkontakte herstellen z.b. im Auftrag der Mütterberaterin; telefonische Kontaktaufnahme,

15 gen, bringt sozio-kulturelles Wissen ein, Inhalte ausführen, Lösungsansätze einbringen, auf besondere Umstände hinweisen, die zu beachten sind. Diese folgenden Einsätze werden zusammen mit der Fachperson vorbereitet und nachbesprochen. Die Verantwortung für diesen Einsatz liegt bei der Fachperson. Einzelgespräche(Kontakte): ikv können Informationen zu ausgewählten Themen, Inhalte, Abmachungen direkt in der Muttersprache vermitteln, den Auftrag und die Verantwortung der Fachstelle erklären, Bedürfnisse erfragen. Sie können z.b. nach einem Gespräch im Auftrag der Fachperson (am Tag danach) betroffene Migranten/Migrantinnen kontaktieren und nachfragen, ob alles verstanden worden ist, noch Fragen offen sind, Entscheide wirklich angenommen worden sind etc. Begleitung, Informationsvermittlung: Im Auftrag und der Verantwortung der Fachperson. informiert die IkV Migranten/- innen direkt in ihrer Mutterspra- Hausbesuch alleine oder zusammen mit der Fachperson. ikv informieren im Auftrag der Projektleitung resp. Fachperson Migranten und Migrantinnen direkt in ihrer Muttersprache. Thematische Gesprächsrunden um z.b. Mütter/Väter zu sensibilisieren (Bewegung und Spiel etc.). Beratung der Projektleitung zur zielgruppennahen Projektgestaltung - Teilnahme an Projektsitzungen Vernetzungs- und Öffentlichkeitsarbeit: z.b. mitwirken an einer Veranstaltung, an der sich die Fachstelle/das Projekt vorstellt

16 Abgrenzungen Keine Vermittlung Nicht aktives Gestalten eines Gesprächs Einhalten des Berufskodexes Keine Prozessverantwortung Planung, Einführung und Organisation durch Auftraggebende Nur Erstinformationen che über ausgewählte Themen. Die ikv übernimmt diese Aufgaben im Auftrag der Fachperson, die sie alleine mit der Familie ausführt. Präventiver Ansatz - ikv sind keine Mediatoren/-innen und auch keine Beraterinnen. Einsätze im Rahmen eines Projektes oder in Institutionen, die ikv regelmässig einsetzen wollen. Auftragserteilung in Absprache mit Caritas Luzern und Fachperson oder Projektleitung Vermittlung spezifischer Kompetenzen durch Projektleitung

17 Geschäftsleitungsausschuss c/o Kompetenzzentrum INTERPRET Monbijoustrasse Bern Tel Fax Qualitätskriterien für Vermittlungsstellen Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Aspekten der Integration von Ausländerinnen und Ausländern wird das interkulturelle Übersetzen im Rahmen der Neuregelung der Integrationsförderung ab 2014 auf eine neue Basis gestellt. Die im Grundlagenpapier formulierten Programmziele zum interkulturellen Übersetzen (im Pfeiler 3) fordern die Kantone auf, Angebote und Strukturen für die Einsatzvermittlung aufzubauen resp. nachhaltig zu verankern: Migrantinnen und Migranten sowie Mitarbeitende von Regelstrukturen verfügen in besonderen Gesprächssituationen (komplexe Sachverhalte, sehr persönliche Themen, Verwaltungsverfahren) über ein Vermittlungsangebot für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens. INTERPRET ist der Meinung, dass damit die Möglichkeit besteht, auch bezüglich der Qualität in der Einsatzvermittlung auf einheitliche Kriterien und Standards hinzuarbeiten. Die im Folgenden präsentierte Aufstellung von Qualitätskriterien ist einerseits als Empfehlung zu verstehen, wie die Qualität der Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen im Rahmen der Neuregelung gezielt gesichert bzw. gefördert werden kann. Die Kriterien können aber auch als Beschreibung eines Idealzustands angesehen werden als Vision, die es mittelfristig zu realisieren gilt. Dass in der Umsetzung dieser Kriterien auf die lokalen Gegebenheiten eingegangen werden muss, versteht sich von selbst. Ebenso klar scheint jedoch, dass eine Standardisierung der Angebote, Abläufe und Strukturen in der Einsatzvermittlung sowie eine Orientierung an einheitlichen Qualitätskriterien sowohl aus der Perspektive der Qualitätssicherung als auch im Sinne einer transparenten, qualitativ hochstehenden Dienstleistung notwendig sind. Aus der Sicht von INTERPRET sind folgende Kriterien für die Gewährleistung der Qualität beim Leistungsangebot der Vermittlungsstellen entscheidend: 1. Einsatz von qualifizierten interkulturell Übersetzenden 2. Einsatzvermittlung im direkten Kundenkontakt 3. Ausgearbeitetes Betreuungskonzept 4. Regelmässiges Supervisionsangebot (eigenständig oder in Kooperation mit anderen Vermittlungsstellen) 5. Regelmässiges Weiterbildungsangebot (eigenständig oder in Kooperationen) 6. Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Informationsfluss auf überregionaler und nationaler Ebene Nachfolgende Tabelle ordnet diesen Kriterien Indikatoren zu. Damit werden die Kriterien konkret und fassbar und letztlich auch überprüfbar. Qualitätskriterien für Vermittlungsstellen_Position INTERPRET_Juni 2012

18 Schweizerische Interessengemeinschaft für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln Association suisse pour l interprétariat communautaire et la médiation interculturelle Associazione svizzera per l interpretariato e la mediazione interculturale Kriterium 1. Einsatz von qualifizierten interkulturell Übersetzenden Indikatoren 75% der Einsätze müssen von zertifizierten oder in Ausbildung befindlichen interkulturell Übersetzenden (ikü) geleistet werden. Als in Ausbildung befindlich gelten Personen, welche aktuell ein Ausbildungsmodul besuchen oder bereits ein oder zwei Ausbildungsmodule absolviert haben, oder Personen, welche einen Gleichwertigkeitsantrag eingereicht haben. 2. Einsatzvermittlung im direkten Kontakt mit den Kunden Die Vermittlung der interkulturell Übersetzenden geschieht mit direktem Kundenkontakt und basiert so weit als möglich auf den Wünschen der Kunden betreffend dem Profil der Übersetzenden, beispielsweise in Bezug auf Sprache, inkl. regionaler Varianten Gender beruflicher Hintergrund Kenntnis der lokalen / institutionellen Gegebenheiten Kenntnis der spezifischen Einsatzsituation 3. Ausgearbeitetes Betreuungskonzept 4. Regelmässiges Supervisionsangebot 5. Regelmässiges Weiterbildungsangebot 6. Zusammenarbeit auf überregionaler / nationaler Ebene Das Konzept enthält die folgenden Komponenten: (Lokale) Ansprechpersonen für ikü Feedbacksystem zwischen NutzerInnen, ikü und Vermittlungsstelle Möglichkeit für ikü zum Debriefing nach belastenden Einsätzen Möglichkeit für ikü zum Erfahrungsaustausch oder Intervision Als Richtgrösse für den Umfang des Angebots gilt ein Verhältnis von einem Supervisionstreffen pro Jahr für alle aktiven ikü. Als aktiv werden diejenigen ikü bezeichnet, die mindestens 5-mal im Jahr zum Einsatz kommen (das Supervisionsangebot ist gerade auch für ikü wichtig, die nicht oft zum Einsatz kommen). Beispiel: Die Vermittlungsstelle X verfügt über rund 100 aktive ikü. Die Grösse der Supervisionsgruppen beträgt im Durchschnitt 5 Personen. Das Supervisionsangebot sollte demnach rund 20 Supervisionstreffen à 2-3 Std. pro Jahr umfassen. Als Richtgrösse für den Umfang des Angebots gilt ein Verhältnis von einem halben Weiterbildungstag pro Jahr und aktive ikü. Beispiel: Die Vermittlungsstelle Y verfügt über rund 75 aktive ikü. Die Grösse der Teilnehmergruppen für die Weiterbildungsveranstaltungen beträgt im Durchschnitt 15 Personen. Das Weiterbildungsangebot sollte demnach rund 5 Halbtage pro Jahr umfassen. Die Vermittlungsstelle arbeitet mit anderen Vermittlungsstellen sowie der nationalen Interessengemeinschaft zusammen, beteiligt sich aktiv am Erfahrungsaustausch, stellt Informationen zur Verfügung (Dokumentation, statistische Erhebungen, Qualitätssicherung) und engagiert sich in der Weiterentwicklung. Qualitätskriterien für Vermittlungsstellen_Position INTERPRET_Juni 2012

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