Leben/Rente. Produktangebot in der Lebensversicherung 2011 Vertriebsinformationen für den internen Gebrauch. n ADP der SIGNAL IDUNA

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1 Leben/Rente Produktangebot in der Lebensversicherung 2011 Vertriebsinformationen für den internen Gebrauch n ADP der SIGNAL IDUNA

2 Produktangebot in der Lebensversicherung Mit dieser Unterlage informieren wir Sie zu dem aktuellen Produktangebot in der Lebensversicherung ab Inhaltsverzeichnis Kurzform Seite 1 Konventionelle Rentenprodukte 1.1 Allgemein SI Basis-Rente BR SI Riester-Rente RR SI Flexible Rente FR Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (FlexiJob) BU/EU Dienstunfähigkeitsabsicherung DU Besonderheiten BEUZ l BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern l Umtauschrechte BU/EU-Absicherung l Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten l Verhältnis BU/EU-Rente zum Kundeneinkommen Ausbaugarantie Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HRZ Waisenrenten-Zusatzversicherung WRZ Flexibler Rentenbeginn Rentengarantiezeit Todesfallleistung im Rentenbezug Übersicht Produktinhalte konventionelle Rentenprodukte 38 2 Fondsgebundene Rentenprodukte SIGNAL IDUNA Global Garant Invest SIGGI 2.1 Allgemein SIGGI Basis-Rente GIBR SIGGI Riester-Rente GIRR SIGGI Flexible Rente GIFR l Todesfall-Zusatzversicherung in der Ansparzeit TZA Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung HRZ Waisenrenten-Zusatzversicherung WRZ Flexibler Rentenbeginn Rentengarantiezeit Todesfallleistung im Rentenbezug Übersicht Produktinhalte fondsgebundene Rentenprodukte (SIGGI) 61 3 Sonstige Kapitallebensversicherungs- Produkte 3.1 Kapitallebensversicherung KLV l Risiko-Zusatzversicherung RIZ l Abrufoption A Todesfallversicherung TFV Versicherung auf festen Termin FT 66 2

3 3.4 Risikolebensversicherung RIV Lebensversicherung ohne Gesundheitsfragen ALLWEST Flexible Altersgrenze Leben Übersicht Produktinhalte Lebensversicherungen 72 4 Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung BU/EU 4.1 Berufsunfähigkeitsversicherung BUV Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung EBUV Berufsunfähigkeitsversicherung Premium BUV PBUV Erwerbsunfähigkeitsversicherung EUV Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung BUZ Premium BUZ PBUZ Dienstunfähigkeitsabsicherung DU Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung EUZ Besonderheiten BU/EU-Produkte l BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern l Umtauschrechte BU/EU-Absicherung l Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten l Verhältnis BU/EU-Rente zum Kundeneinkommen 97 5 Pflegefallabsicherung 5.1 PflegeEXKLUSIV PFRV PflegePREMIUM PPFRV Alt für Jung SE - Special Edition Dynamik / Ausbaugarantie 7.1 Dynamik Ausbaugarantie Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pav) Definition, Begriffe für SI Rente Eintrittsalter Endalter / Rentenbeginnalter Versicherungsdauer / Ansparzeit Beitragszahlungsdauer monatlicher Beitrag jährlicher Regelbeitrag Versicherungssumme / monatliche Rente Erlebensfallgarantie (SIGGI) monatliche BU/EU-Rente monatliche BUV/PBUV/EUV-Rente monatliche Pflege-Rente monatliche EKID-Rente Rentengarantiezeit monatliche Hinterbliebenenrente / Waisenrente Ausbaugarantie 127 3

4 9 Produktangebot Direktversicherung / Pensionskasse 9.1 SI Betriebliche Rente BE SIGGI - Betriebliche Lebensversicherung GIBL Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und Betriebliche Premium Berufsunfähigkeitsversicherung BBUV / BPBUV Betriebliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung BEUV SI Pensionskassenversorgung PK SIGGI - Pensionskassenversorgung GIPK Sterbegeld-Zusatzversicherung SGZ Überschussverwendung Steuerliche Behandlung der privaten und betrieblichen Altersversorgung Schutz der privaten Altersversorgung vor Pfändung oder bei Insolvenz und bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) Besonderheiten zu Kollektivvereinbarungen Produktgruppen 184 4

5 Konventionelle Rentenversicherungen 1.1 Produktbeschreibung: SI Rente Allgemein Produktspecial Flexible Beitragszahlung Ein Produkt für alle Schichten. SI Rente kann als flexibles Produkt in der Basis-, Riester-, betrieblichen oder privaten Altersversorgung eingesetzt werden. l monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich l Einmalbeitrag, Einlösungsbeitrag l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich Zuzahlungen sind jederzeit im Rahmen der in den Bedingungen festgelegten Grenzen möglich (ggf. auf Basis neuer Rechnungsgrundlagen): l Während der Ansparzeit sind jederzeit angekündigte und unangekündigte Zuzahlungen möglich (flexible Beitragszahlung) l je Schicht sind Mindest- und Höchstbeträge zu beachten l Unangekündigte Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung, haben aber keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen Zuzahlungen werden wirksam zum nächsten Monatsersten nach Zahlungseingang. Passgenaue Vertragsdauern Pflegeoption Vertragsänderungen Die Ansparzeit kann individuell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden, d.h. es sind keine vollen Jahre mehr erforderlich, der Rentenbeginn ist immer zum 1. eines Monats möglich. Beispiel: Versicherungsbeginn ist der eines Jahres, der Kunde hat im Oktober Geburtstag. Dann kann der Rentenbeginn zum des Ablaufjahres festgelegt werden. Zum Rentenbeginn kann der Kunde eine Pflegerentenversicherung bis zu EUR monatliche Pflegerente abschließen. Voraussetzung dabei ist u.a., dass eine Ansparzeit von mindestens 12 Jahre vereinbart wurde und das Recht auf Pflegeoption dann noch nicht erloschen ist. Das Recht auf Pflegeoption erlischt z.b. zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person (VP) das 67. Lebensjahr vollendet oder wenn die VP bereits einmal eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- oder Pflegerente bei einem Sozialversicherungsträger beantragt hat oder Pflegebedürftigkeit droht. Vertragsänderungen wie Ausbaugarantie, Dynamik, Zuzahlungen sind im selben Vertrag möglich (ggf. auf Basis neuer Rechnungsgrundlagen). Aufgrund der kurzfristigen Rechnungszinssenkung zum sind individuelle Vertragsänderungen wie Erhöhungen, Einschluss von Zusatzversicherungen für die Produktgeneration 2011 ab 2012 zunächst nicht möglich. 5

6 Basisversorgung (konventionelles Rentenprodukt) 1.2 Produktbeschreibung: SI Basis-Rente (BR) Die SI Basis-Rente garantiert eine lebenslange Rentenzahlung frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Das Produkt ist zertifiziert. Produktspecial Zuzahlungen Leistungsspektrum Die SI Basis-Rente unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II (Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf das Arbeitslosengeld) und es besteht Insolvenz-/Pfändungsschutz. l Bei Vereinbarung einer laufenden Beitragszahlung kann auch eine Zuzahlung zum Versicherungsbeginn vereinbart werden (ggf. auf Basis neuer Rechnungsgrundlagen). l in der Ansparzeit jederzeit bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich (max EUR in jedem Kalenderjahr) l Zuzahlungen erhöhen nur die Altersrente l Bei Erhöhung von Zusatzprodukten (z.b. BUZ und/oder HRZ) ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich (z.b. über Gesundheitserklärung x, individuelle Vertragsänderung). Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens 50% betragen, der Rest ist für Zusatzprodukte verwendbar. Rentenbeginn l lebenslange monatliche versicherte Rente zuzüglich Überschüsse Tod während der Ansparzeit l ist eine HRZA mitversichert, wird eine entsprechende Hinterbliebenenrente (nur an überlebenden Ehegatten) geleistet l Durch eine eingeschlossene WRZ erhalten mitversicherte Kinder eine Rente. l Beitragsrückgewähr ist möglich. Ist eine Beitragsrückgewähr mit eingeschlossen, erfolgt eine Verrentung der Todesfallleistung an die steuerlich begünstigten Hinterbliebenen. 1 Tod nach Rentenbeginn l Ist eine HRZR mitversichert, wird eine entsprechende Hinterbliebenenrente (nur an überlebenden Ehegatten) geleistet. l Durch eine eingeschlossene WRZ erhalten mitversicherte Kinder eine Rente. l Alternativ kann eine Todesfallleistung im Rentenbezug vereinbart werden. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung wird die Anfangsversicherungssumme (zuzüglich Überschüsse der Ansparzeit) abzüglich der bereits gezahlten Renten fällig. Eine Verrentung der Todesfallleistung erfolgt an die steuerlich begünstigten Hinterbliebenen. 1 6 Zusatzleistungen 1 Todesfallleistung wird nicht ausgezahlt, sondern als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende Hinterbliebenen-/Waisenrente verwendet. l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ-Einschluss möglich Leistungen aus der BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ enden mit Beginn der Altersrente der SI Basis-Rente unterschiedliche Versicherungs- und Leistungsendalter möglich, wobei das Leistungsendalter der BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ stets mit dem Rentenbeginnalter der SI Basis-Rente übereinstimmt (Versicherungsendalter sollte das maximal für den Beruf Mögliche sein) bei Berufen, deren Leistungsendalter unter 60 Jahren liegen, kann die SI Basis-Rente nur um eine EBUV bis zum berufsbedingten Endalter ergänzt werden

7 BUZ-Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe nicht möglich BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/-Einschluss für Schüler nicht möglich Einzelheiten siehe Produktbeschreibung BU/EU-Absicherung (konventionelles Rentenprodukt) l HRZ-Einschluss in der Ansparzeit (HRZA) und/oder in der Rentenbezugszeit (HRZR) möglich (nur Ehegatten). HRZ kann in einer Rentenbezugszeit nicht mit der Todesfallleistung im Rentenbezug kombiniert werden. l WRZ-Einschluss möglich für Kinder, für die die versicherte Person Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bei der Einkommenssteuerveranlagung nach 32 EStG hat (Hinweis: Auf tatsächliche Gewährung von Kindergeld/Freibetrag kommt es nicht an) Dynamik Beitragspause l Beitragsbezogen (Beitragerhöhung zwischen 5 % und 10 %), alternativ kann eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden l Eine BU-/EU-Rente sowie Hinterbliebenen- und Waisenrenten werden nicht erhöht l Recht auf Dynamik erlischt, sobald Gesamtbetrag eine Höhe von EUR pro Jahr erreicht. l Aussetzen der Beitragszahlung für bis zu drei Jahre (z.b. Elternzeit) während der Ansparzeit l Bonusrente l verzinsliche Ansammlung l Fondsanlage während der Rentenbezugszeit l Bonusrente: die (Gesamt)Rente steigt jährlich um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten Rente Überschussbeteiligung Rahmenbedingungen Definition Begriffe wie z.b. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pav). mindestens höchstens Eintrittsalter 0 (15 in BSW 1 ) Rentenbeginnalter (bei laufender Beitragszahlung 70 2 ) (mit BU/EU 67 3 ) Beitragszahlungsdauer 3 (gilt nicht für Einmalbeitrag) Beitragszahlungsendalter 67 2 Ansparzeit bei - laufender Beitragszahlung 4 - Einlösungsbeitrag 3 1 Eintrittsalter WRZ 22 Leistungsendalter WRZ 25 (vollendet) 5 versicherte Monatsrente 50 EUR monatliche BU/EU-Rente 3,6 50 EUR 7 Monatsbeitrag 15 EUR 7

8 1 Mindesteintrittsalter 15 Jahre in der Beratungssoftware vorgesehen, da bei Basisversorgung VN = VP ist. Andere Eintrittsalter = Anfrage HV. 2 Nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt sind auch Rentenbeginnalter bis 85 möglich 3 Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten. 4 Neben der lfd. Beitragszahlung sind variable Zuzahlungen bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich. 5 Das Leistungsendalter ist auf 25 Jahre festgelegt. Waisen: Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld oder auf einen Freibetrag nach 32 Abs. 6 EStG besteht. 6 Die Summe aller BU/EU-Renten soll 50 % des regelmäßigen Brutto- Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab EUR mtl. BU/EU-Rente(n) ist ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich. 7 Der Beitragsanteil für die Altersrente muss mindestens 50 % betragen, der Rest ist für Zusatzprodukte verwendbar. Dies gilt auch für Zuzahlungen. l VN muss gleich VP, Beitragszahler und Leistungsempfänger sein l Summe aus HRZ- und/oder WRZ-Renten darf nicht mehr als 100 % der versicherten Rente betragen l Vereinbarung einer Rentengarantiezeit ist nicht möglich l Einlösungsbeitrag (Einmalbeitrag bei sofort beginnender Rentenversicherung) ist möglich l Abruf- und Aufschubrente sind ab Rentenbeginnalter 60 Jahre möglich l Rückkauf ist nicht möglich. Bei Kündigung wird der Vertrag beitragsfrei gestellt (Zusatzversicherungen entfallen. Ein eventuell vorhandener Rückkaufswert wird zur Erhöhung der beitragsfreien Leistung der SI Basis-Rente verwendet). l Abfindung Kleinstbetragsrenten als Einmalzahlung möglich Steuergesetzgebung l Die Beiträge zur SI Basis-Rente (einschl. Zusatzversicherungen) sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar. l Die SI Basis-Rente und Renten aus Zusatzversicherungen sind entsprechend einkommensteuerpflichtig. (Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.1., 1.2.) (Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 4.1, , , ) Antrag X 8

9 Riesterversorgung (konventionelles Rentenprodukt) 1.3 Produktbeschreibung: SI Riester-Rente (RR) Die Riester-Rente garantiert eine lebenslange Rentenzahlung. Das Produkt ist zertifiziert. Produktspecial Zuzahlungen Leistungsspektrum l staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug l Die Riester-Rente unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II (Anrechenbarkeit von Vermögenswerten auf Arbeitslosengeld) und es besteht Insolvenz-/Pfändungsschutz l Bei Vereinbarung einer laufenden Beitragszahlung (Regelbeitrag) kann auch jederzeit eine Zuzahlung geleistet werden. l bis zur Höhe des steuerlichen Höchstbetrags möglich (max EUR inkl. Regelbetrag in jedem Kalenderjahr) l Zuzahlungen erhöhen die Altersrente Rentenbeginn l Der Kunde erhält ab dem vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange monatliche Rente. Der Rentenbeginn kann vorgezogen werden, wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Mindestansparzeit von 13 Jahren eingehalten wurde (jedoch nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres, es sei denn, es wird eine Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen). Er kann auch aufgeschoben werden. l Der Kunde kann sich bis zu 30 % des Gesamtbarwertes als einmalige Kapitalleistung auszahlen lassen. Tod vor Rentenbeginn l Auszahlung des Gesamtbarwertes bei Rückzahlung der gewährten Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug an die Zulagenbehörde l oder Übertragung des Gesamtbarwertes auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten ohne Rückzahlung von Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug Tod während der Rentengarantiezeit l Weiterzahlung der Rente an den Bezugsberechtigten bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit. Gewährte Zulagen und Gutschriften aus Sonderausgabenabzug sind anteilig an die Zulagenbehörde zurückzuführen l oder Übertragung des Gesamtbarwertes auf einen Riester-Vertrag des Ehegatten. Hierbei brauchen die Zulagen und Gutschriften nicht zurückgeführt zu werden. Dynamik Zulagendynamik l Für eine optimale Ausschöpfung der Zulagen. Der Kunde nennt sein Einkom men. Das Einkommen wird jährlich um den vereinbarten Prozentsatz erhöht. Der Gesamtbeitrag beträgt 4 % des Vorjahresgehalts/-lohns (brutto) - max EUR (jährlich). Erfolgt im Antrag kein Ausschluss, ist diese Dynamikvariante standardmäßig eingeschlossen. Sonderausgabendynamik l Für eine maximale Ausschöpfung des Sonderausgabenabzugs. Der Gesamtbeitrag beträgt EUR. Steigerungen dieses Betrages durch den Gesetzgeber werden entsprechend berücksichtigt. Prozentsatzdynamik l Der Regelbeitrag erhöht sich jährlich um einen festen Prozentsatz von 5 % bis 10 % - unabhängig von einer staatlichen Förderung. 9

10 Es gibt folgende Überschussverwendungsformen: während der Ansparzeit l verzinsliche Ansammlung l Fondsanlage Anlage in Dachfonds während der Rentenbezugszeit l Bonusrente (die Gesamtrente steigt jährlich um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr) l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten Rente mindestens höchstens Eintrittsalter Rentenbeginnalter (62 ab 2012) Rentengarantiezeit 1 Endalter 85 Ansparzeit 13 Regelbeitrag (jährlich) 1 60 EUR 1 bei Ehegattenverträgen ist ein Regelbeitrag von 0 EUR zugelassen l Altersvorsorgebeiträge (Regelbeiträge + Zulage) können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. l Die Renten aus geförderten Altersvorsorgeverträgen sind in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. l Kapitalentnahme im Rahmen von Wohnriester möglich. (Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 2.1., 2.2., 2.3.) Antrag Überschussbeteiligung Rahmenbedingungen Steuergesetzgebung Kundeninformation x x 10

11 Flexible Versorgung (konventionelles Rentenprodukt) 1.4 Produktbeschreibung: SI Flexible Rente (FR) Die SI Flexible Rente garantiert eine lebenslange Rentenzahlung; entweder sofort beginnend durch eine Einmalzahlung oder mit einer Ansparzeit (auch mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer) zum vereinbarten Zeitpunkt. Alternativ kann der Kunde bei einer SI Flexiblen Rente mit Ansparzeit im Rahmen der Kapitaloption über den Gesamtbarwert verfügen - auch vorzeitig oder aufgeschoben. Produktspecial l Rentenbeginn kann ab dem 60. Lebensjahr bis zum 85. Lebensjahr aufgeschoben werden l Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Beginn der Rente vorgezogen werden. Beitragspause l bis zu 3 Jahre (ab dem 2. Versicherungsjahr) l nach Beendigung läuft der Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung reduziert weiter l auf Antrag kann bis zu 3 Monaten nach Ablauf der Beitragspause (ohne erneute Gesundheitsprüfung) die Leistung auf das ursprüngliche Niveau angehoben werden (durch einmalige oder ratierliche Nachzahlung, Verrechnung mit Überschüssen oder Verlegung des Rentenbeginns) Beitragsstundung bis zu 12 Monate l Beitragsrückgewähr muss vereinbart sein l der Rückkaufswert am Ende des Stundungszeitraums muss mindestens so hoch sein wie die Summe der gestundeten Beiträge l für Beitragsstundungen ab 7 Monaten fallen Stundungszinsen an Zuzahlungen Leistungsspektrum l Während der Ansparzeit sind jederzeit angekündigte und unangekündigte Zuzahlungen (ggf. auf Basis neuer Rechnungsgrundlagen) möglich (flexible Beitragszahlung). l Mindestbetrag: 180 EUR je Zuzahlung l Höchstbetrag: EUR (Summe aller Zuzahlungen pro Versicherungsjahr); bei Verträgen mit lfd. Beitragszahlung höchstens bis zur Höhe der Gesamtbeitragssumme inkl. bereits erfolgter dynamischer Erhöhungen l Unangekündigte Zuzahlungen erhöhen die Leistungen der Hauptversicherung, haben aber keinen Einfluss auf ggf. eingeschlossene Zusatzversicherungen l Durch vorher angekündigte Zuzahlungen können auch Zusatzversicherungen erhöht werden (mit erneuter Gesundheitsprüfung) l Zuzahlungen werden wirksam zum nächsten Monatsersten nach Zahlungseingang. Rentenbeginn l lebenslange versicherte Rente zuzüglich Überschüsse l Alternative (bei SI Flexible Rente mit Ansparzeit): vollständige oder teilweise Auszahlung des Gesamtbarwertes Verträge mit Beitragsrückgewähr oder Einschluss mind. 50 % HRZ: Vollständige oder teilweise Auszahlung des Gesamtbarwertes, sofern uns dies spätestens 1 Monat vor Rentenbeginn mitgeteilt wird sonstige Rentenversicherungen: 11 Monate vor Rentenbeginn l eine vereinbarte Rentengarantiezeit kann (auch teilweise) kapitalisiert werden l eine vereinbarte Todesfallleistung im Rentenbezug kann kapitalisiert werden Tod während der Ansparzeit l Beitragsrückgewähr, sofern vereinbart (ohne Anteile für Zusatzversicherungen), zuzüglich Überschüsse 11

12 Tod nach Rentenbeginn l Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit an den Bezugsberechtigten weitergezahlt (danach, falls mitversichert, HR in versicherter Höhe); sie kann kapitalisiert werden - auch teilweise. l Alternativ kann eine Todesfallleistung im Rentenbezug vereinbart werden. Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Rentenzahlung wird die Anfangsversicherungssumme (zuzügl. Überschüsse aus der Ansparzeit) abzüglich der bereits gezahlten Renten fällig. Zusatzleistungen Dynamik/Ausbaugarantie (bei FR mit Ansparzeit) Überschussbeteiligung l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ/EUZ-Einschluss möglich (bei FR mit Ansparzeit) l HRZ-Einschluss ein Leben lang oder nur für die Ansparzeit (HRZA) oder nur für die Rentenbezugszeit (HRZR) möglich. Ein Leben lang oder nur für die Rentenbezugszeit möglich, sofern keine Todesfallleistung im Rentenbezug vereinbart ist. l beitragsbezogen (Beitragserhöhung zwischen 5 % und 10 %); alternativ kann eine Beitragsdynamik mit fester Bezugsgröße vereinbart werden l die Dynamik gilt auch für Zusatzleistungen l Ausbaugarantie (Ausbaumöglichkeit der versicherten Rente und ggf. eingeschlossenen BU/EU-Produkten) siehe Produktbeschreibung Ausbaugarantie Es gibt folgende Überschussverwendungsformen: während der Ansparzeit l Verzinsliche Ansammlung (Standard) l Fondsanlage während der Rentenbezugszeit l Bonusrente: die (Gesamt)Rente steigt um einen jährlich vertragsindividuell festgelegten Prozentsatz, erstmals nach einem Jahr l Bonusrente mit Sockel: ein Teil der Überschüsse wird zur Bildung eines Sockels verwendet; der verbleibende Teil dient der jährlichen Steigerung der zuletzt gezahlten Rente l fallende Bonusrente als besondere Vereinbarung: sofort mit erster Rentenzahlung wird die Bonusrente fällig 12

13 SI Flexible Rente mit Ansparzeit l Todesfallleistungen sind einkommensteuerfrei. l Wird eine Kapitalzahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres fällig und ist eine 12-jährige Mindestvertragsdauer eingehalten worden, sind 50 % der Erträge einkommensteuerfrei; anderenfalls sind 100 % der Erträge einkommensteuerpflichtig. Rahmenbedingungen Definition Begriffe wie z.b. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pav). Eintrittsalter 0 Rentenbeginnalter Beitragszahlungsdauer 3 mindestens Beitragszahlungsendalter 67 1 Ansparzeit bei - Einlösungsbeitrag höchstens 85 (bei laufender Beitragszahlung 70 1 ) - lfd. Beitragszahlung 3 Rentengarantiezeit 1 restliche mittlere Lebenserwartung 2 versicherte Monatsrente Monatsbeitrag 5 (ab Eintrittsalter 60:2) 50 EUR (30 EUR) 3 15 EUR 1 nur wenn Ansparzeit 12 Jahre beträgt, sind auch Rentenbeginnalter bis 85 möglich 2 wird in der Beratungssoftware berücksichtigt 3 Sonderregelung für Einmalbeiträge von mindestens EUR aus vollständiger Wiederanlage von LV-Abläufen l Bei gleichzeitigem Einschluss einer HRZ und WRZ dürfen diese Zusatzrenten zusammen nicht mehr als 100 % der versicherten Rente betragen. Verwendung als Rückdeckungsversicherung Steuergesetzgebung SI Flexible Rente kann zur Rückdeckung von Pensionszusagen genutzt werden. Es gelten folgende Besonderheiten (weitere Auskünfte ggf. bei bavam einzuholen): l abweichende steuerliche Behandlung (Betriebsausgabenabzug der Beiträge, Aktivierung des Versicherungsanspruchs) l nur Überschussverwendung Bonusrente zugelassen l Zusätzliche Dynamikart möglich: Versorgungssystemdynamik für dynamische Pensionszusagen l Beiträge können steuerlich nicht geltend gemacht werden. l Private Renten sind mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. (Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 3.) Antrag x x (Gesundheitserklärung) 13

14 Zusatzversicherung (konventionelles Rentenprodukt) 1.5 Produktbeschreibung: Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung (FlexiJob) Die Produkte dienen zur finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit. Die Premiumversionen enthalten zusätzliche Produktspecials gegenüber den Standardversionen. Produkte Flexibilitäten Ausbaugarantie Produktspecial Premiumversionen l Der Kunde erhält je nach seinem Absicherungswunsch einen Produktbaustein mit folgender Leistungskomponente: - Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ) - Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) - Premium Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (PBUZ) - Kombinierte Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BEUZ) - Kombinierte Premium Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (PBEUZ) l Flexible Kombination zwischen einer Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsabsicherung (inkl. DU-Absicherung)(nur bei (P)BEUZ) l Gestaltung des Preis-/Leistungsniveaus der BU/EU-Absicherung je nach Lebensphase (nur bei (P)BEUZ) l Bedarfsgerechte BU/EU-Rente individuell nach Kundeneinkommen durch Wegfall der Abhängigkeit zu Leistungen der Hauptversicherung l Nahtloser Übergang des BU/EU-Schutzes in Altersrente durch Versicherungsendalter 67 Jahre l Nahtloser Übergang der BU/EU-Leistung in Altersrente durch Leistungsendalter 67 Jahre l Flexible, einfache Anpassungen des BU/EU-Schutzes innerhalb eines Vertrages: Details siehe Produktbeschreibung Produktmerkmal: Ausbaugarantie für konventionelle Rentenprodukte und dazugehörige Zusatzversicherungen (Seite 28) l Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate* l Leistungen ab Eintritt der BU, wenn die BU bereits 6 Monate lang ununterbrochen bestanden hat* l rückwirkende Leistung bei einer verspäteten Leistungsmeldung l zuviel entrichtete Beiträge werden bei Anerkennung des Leistungsfalls verzinst zurückgezahlt l Erklärung über Leistungspflicht innerhalb von 4 Wochen, wenn alle für die Leistungsprüfung relevanten Unterlagen vorliegen l Übernahme von Reisekosten bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Ausland und Untersuchung in Deutschland *Bei PBEUZ gilt dies auch für die EU-Absicherung Rahmenbedingungen l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich l BU/EU-Absicherung auch bei Einlösungsbeitrag möglich l verlängerte Leistungsdauer möglich l abgekürzte EUZ/BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ-Versicherungsdauer möglich l Bei Leistungskomponente BUZ/BEUZ: Leistungen analog ab 75 % Berufsunfähigkeit (Alternative zur 50 %-Regelung bei den Berufsgruppen B und C; führt zu einer Beitragsreduzierung) l BUZ/PBUZ/BEUZ/PBEUZ-Einschluss für Schüler im Rahmen der Basisversorgung nicht möglich 14

15 Definition Begriffe wie z.b. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pav). mindestens höchstens Eintrittsalter 15 Versicherungsendalter 67 1 Leistungsendalter 67 1 Leistungsendalter bei abgekürzter Versicherungsdauer bei verlängerter Leistungsdauer - Versicherungsdauer - Leistungsdauer 2 - Leistungsendalter mtl. BU/EU-Rente 3,4,5 je 50 EUR Verhältnismäßigkeit Einkommen zur BU/EU-Absicherung Basis-Rente: der Beitragsanteil für die Altersversorgung muss mind. 50 % betragen, der Rest kann für Zusatzprodukte verwendet werden 1 Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.b. 55 Jahre für Berufsfeuerwehrleute). Das Leistungsendalter der BU/EU-Absicherung darf bei SI Flexibler Rente frühestens 5 Jahre vor Rentenbeginn liegen, wenn eine BU-Rente vereinbart wird. Bei der BR muss ein nahtloser Übergang der BU-Rente (Leistungsendalter) in die Basis-Rente gegeben sein. 2 gegenüber der Versicherungsdauer verlängert 3 Die Summe aller BU/EU-Renten soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Ab EUR mtl. BU/EU-Rente(n) ist ein Einkommensnachweis von unabhängiger Stelle zwingend erforderlich. 4 Besonderheiten einzelner Berufsgruppen beachten (z.b. maximal 750 EUR mtl. DU-Rente bei Beamten) 5 BEUZ/PBEUZ: Mindestrente gilt jeweils für EU-Rente und, wenn vereinbart, BU-Rente Überschussbeteiligung Steuergesetzgebung l vor Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde). Die Überschüsse der BU/EU-Absicherung zu einer SI Basis-Rente werden zur Erhöhung der Altersrente verwendet. l nach Eintritt der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit Jährliche Erhöhung der BU/EU-Rente aus den Überschüssen. Die Überschussanteile für die Beitragsbefreiung einer BU/EU-Absicherung werden zur Erhöhung der Altersrente verwendet. Die auf die BU/EU-Rente entfallenden Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der BU/EU-Rente. BU/EU-Renten sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in Verbindung mit einer SI Basis-Rente sind BU/EU-Renten genauso einkommensteuerlich zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung. (Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2, , ) 15

16 Anlage Definitionen/Leistungsspektrum Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Berufsunfähigkeit (Premium BU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, bei den Premiumprodukten voraussichtlich mindestens 6 Monate außerstande sein wird, ihren zuletzt in gesunden Tagen ausgeübten Beruf auszuüben. Standard BU: 24 Monate. Ab 50 % Berufsunfähigkeit werden die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und ggf. eine BU-Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. Erwerbsunfähigkeit (EU) liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 2 Jahre außerstande sein wird*, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. Als Erwerbstätigkeit gelten alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich sind, und alle selbstständigen Tätigkeiten. Der zuletzt ausgeübte Beruf, die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen, und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt. Bei Erwerbsunfähigkeit werden die Haupt- und Zusatzversicherung beitragsfrei fortgeführt und ggf. eine EU-Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. BU/EU in einem Produkt: Es gelten dieselben Definitionen wie dargestellt. Grundleistungen sind: BU-Beitragsbefreiung und EU-Rente. Ab 50 % Berufsunfähigkeit werden die Haupt- und Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und eine EU-Rente und ggf. BU-Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. *bei PBEUZ 6 Monate 16

17 Dienstunfähigkeit (konventionelles Rentenprodukt) 1.6 Ergänzung der Produktbeschreibungen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung Innerhalb der Bedingungen zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist in den Leistungskomponenten BUZ, BEUZ ( 2.11) und PBUZ, PBEUZ ( 2.9) die Absicherung der allgemeinen Dienstunfähigkeit (DU) geregelt. Einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf spezieller Beamtengruppen regeln Klauseln. Nachfolgend sind die Besonderheiten der DU-Absicherung dargestellt. Leistungsspektrum Leistungen bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder spezieller Dienstunfähigkeit (Hinweis: Die 75 %-Regelung für die Berufsgruppen B und C der Leistungskomponente BUZ und BEUZ ist hier nicht möglich) Rahmenbedingungen l abgekürzte Beitragszahlungsdauer möglich l verlängerte Leistungsdauer möglich l abgekürzte DUZ-Versicherungsdauer möglich l Ausbaugarantie ist möglich l DUZ-Einschluss ist bei Einmalbeiträgen möglich Definition Begriffe wie z.b. Mindesteintrittsalter erfolgt in Punkt 8. Mindest- und Höchstgrenzen im Rahmen der privaten Altersversorgung (pav). mindestens höchstens Eintrittsalter 1 15 Versicherungsendalter 1 für Verwaltungsbeamte (z.b. 67 Finanzamt, Gemeinde) Polizisten Verwaltung, Innendienst 67 Vollzugsdienstbeamte 55 ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 55 für Feuerwehrbeamte 55 für Lehrer 60 für Soldaten 55 Leistungsendalter 1 für Verwaltungsbeamte (z.b. 67 Finanzamt, Gemeinde) Polizisten Verwaltung, Innendienst 67 Vollzugsdienstbeamte 60 ohne Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel 62 Feuerwehrbeamte 55 Lehrer 60 Soldaten 60 mtl. DU-Rente 50 EUR 750 EUR 2,3 1 Die Endalterbegrenzungen / Besonderheiten weiterer Berufsgruppen entnehmen Sie bitte der Beratungssoftware. 2 Im Einzelfall ist eine DU-Rente von bis zu EUR möglich. Zusammen mit dem Ruhegehalt bei DU darf die DU-Rente max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU- Eintritt (inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die Beamten versorgungsanalyse auszudrucken und dem Antrag beizufügen. 3 Bei DEUZ / PDEUZ gelten die Begrenzungen (750 EUR bzw EUR) für die Summe von DU-Rente und EU-Rente. 17

18 Sonderregelung für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter (Anm.: gilt auch entsprechend für Zeitsoldaten) Über zwei separate Verträge kann eine mtl. DU-Rente bis zu EUR abgeschlossen werden. Für diese Regelung ist keine Beamtenversorgungsanalyse mit Nachweis einer entsprechenden Versorgungslücke erforderlich. Nach Verbeamtung kann die DU-Rente an den konkreten Bedarf angepasst werden (siehe Fußnote 2 der o.a. Rahmenbedingungen). Rahmenbedingungen Grundvertrag l maximales Versicherungsendalter bzw. Leistungsendalter richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten l mtl. DU-Rente max. 750 EUR l Dynamikeinschluss möglich (Anm.: Bei Abschluss einer DU-Rente unter 750 EUR besteht die Möglichkeit, im Rahmen des Umtauschrechts für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe die DU- Rente zu erhöhen) Rahmenbedingungen Ergänzungsvertrag Max. Versicherungsendalter 30 Jahre; max. Leistungsendalter richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten (in begründeten Ausnahmefällen kann das maximale Endalter 35 Jahre betragen, wenn die voraussichtliche Lebzeitverbeamtung nach dem 30. Lebensjahr erfolgen wird. Es sind geeignete Nachweise dem Antrag beizufügen.) Mtl. DU-Rente max. 750 EUR Dynamikeinschluss ist hier nicht möglich Spezielle Klauseln Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel (240000X für DUZ; x für DEUZ) Für Vollzugsdienstbeamte (Polizei, Bundespolizei) reicht die bedingungsgemäße Absicherung über die allgemeine Dienstunfähigkeit nicht aus. Um sich gegen das Risiko einer Vollzugsdienstunfähigkeit abzusichern, ist im Antrag ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Dafür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware berücksichtigt wird. Der Versicherungsschutz endet spätestens mit dem 55. Lebensjahr der versicherten Person (VP). Die Leistungsdauer endet spätestens mit dem 60. Lebensjahr. Die Leistungspflicht wegen Vollzugsdienstunfähigkeit endet bei der DUZ/DEUZ 30 Monate und bei der Premium DUZ/PDEUZ 72 Monate nach Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Ist die VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird weiter geleistet. Zu beachten: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er z.b. bei Entlassung wegen Vollzugsdienstunfähigkeit keine Leistungen. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung unberührt. Dienstunfähigkeitsklausel für Berufs-/Zeitsoldaten (240020X für DUZ; x für DEUZ) Berufs- und Zeitsoldaten erhalten einen Zuschlag, der in der Beratungssoftware berücksichtigt wird. Die Klausel ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben und wird im Versicherungsschein entsprechend dokumentiert. Der besondere Versicherungsschutz und dessen Leistungsdauer enden zum beantragten Zeitpunkt, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem das Dienstverhältnis des Berufssoldaten bzw. Zeitsoldaten tatsächlich ohne Dienstunfähigkeit endet bzw. geendet hätte. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung unberührt 18

19 Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel (240010x für DUZ; x für DEUZ) Berufsfeuerwehrleute sind in Berufsgruppe B einzustufen (Endalter max. 55 Jahre, wie auch Werksfeuerwehrleute). In den Bundesländern, die eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeit definiert haben, kann die Feuerwehrdienstunfähigkeitsklausel zugewählt werden. Hierfür wird ein Risikozuschlag erhoben, der in der Beratungssoftware berücksichtigt wird. Der Versicherungsschutz sowie die Leistungsdauer enden mit dem 55. Lebensjahr der versicherten Person (VP). Die Leistungspflicht wegen Feuerwehrdienstunfähigkeit endet bei der DUZ/DEUZ 30 Monate und bei der Premium DUZ/ PDEUZ 72 Monate nach Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand. Ist die VP dann aber weiterhin im Sinne der Bedingungen berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig, wird weiter geleistet. Hinweis: Beantragt der Kunde diese Klausel nicht, erhält er bei Entlassung wegen dieser speziellen Feuerwehrdienstunfähigkeit auch keine Leistungen. Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung der DEUZ/PDEUZ bleibt von dieser Vereinbarung unberührt Umtauschrecht (Anm.: gilt nicht für Soldaten, da es hier keine Unterscheidung zwischen Beamten auf Probe, auf Widerruf oder auf Lebenszeit gibt) Umtauschrecht für Beamtenanwärter/Beamte auf Probe (220030x für BUZ, PBUZ; x für BEUZ, PBEUZ) Ohne eine erneute Gesundheitsprüfung kann ein Beamtenanwärter oder Beamter auf Probe seinen Dienstunfähigkeitsschutz bei Ernennung zum Lebenszeitbeamten ausbauen. Innerhalb von 3 Monaten nach seiner Ernennung und vor Erreichen seines 35. Lebensjahres besteht bei einer Rentenversicherung mit DU-Absicherung die Möglichkeit, die Versicherungsdauer unter Berücksichtigung folgender Höchstgrenzen zu verlängern: a) Verlängerung bis zum maximalen DUZ/DEUZ-Versicherungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter beachten) b) Verlängerung bis zum maximalen DUZ/DEUZ-Leistungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter beachten) Die versicherte DU-Rente und/oder EU-Rente (nur bei DEUZ, PDEUZ) darf jeweils auf max. 750 EUR erhöht werden. Eine Erhöhung auf EUR ist möglich, wenn die versicherte DU-Rente und /oder EU-Rente (nur bei DEUZ, PDEUZ) zusammen mit dem Dienstunfähigkeitsruhegehalt nicht mehr als 75 % der laufenden Bezüge (inkl. Zulagen) vor Eintritt der Dienstunfähigkeit beträgt; hierfür sind geeignete Nachweise einzureichen. Hinweis: Bei der DEUZ/PDEUZ ist also insgesamt eine Erhöhung auf max. monatlich 2000 EUR DU- und EU-Rente möglich (max EUR DU-Rente, max EUR EU-Rente) Wird diese Vereinbarung nicht unterschrieben, ist eine Verlängerung der DUZ- Dauer bzw. Erhöhung der DU-Rente unter Berücksichtigung der vorgenannten Grenzen nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. Diese besondere Klausel ist bei Antragsaufnahme vom Kunden zu unterschreiben und wird bei Policierung Bestandteil des Vertrages. Überschussbeteiligung DUZ l vor Eintritt der Dienstunfähigkeit Standardmäßig wird eine Beitragsverrechnung vorgenommen (alternativ: verzinsliche Ansammlung oder Fondsanlage, wenn für Hauptversicherung die gleiche Überschussverwendung vereinbart wurde). Die Überschüsse der DUZ zu einer BR werden zur Erhöhung der Altersrente verwendet. 19

20 l nach Eintritt der Dienstunfähigkeit Jährliche Erhöhung der DU-Rente aus den Überschüssen. Die Überschussanteile für die DUZ-Beitragsbefreiung werden zur Erhöhung der Altersrente verwendet. Die auf die DU-Rente entfallenden Überschussanteile führen zur jährlichen Erhöhung der DU-Rente. Steuergesetzgebung l DU-Renten aus der DUZ sind nur mit einem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; in Verbindung mit einer BR sind DU-Renten genauso einkommensteuerlich zu behandeln wie Leistungen aus der Hauptversicherung. (Einzelheiten siehe Abschnitt 11. Steuerliche Auswirkungen I, Ziff. 1.2., 4.1., , ) 20

21 1.7 Besonderheiten BU/EU-Produkte (konventionelle Rentenprodukte) Inhaltsverzeichnis Seite - BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern 22 - Umtauschrechte BU/EU-Absicherung 24 - Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 26 - Verhältnis BU/EU-Rente zum Kundeneinkommen 27 21

22 1.7.1 BU/EU-Produkte mit unterschiedlichen Dauern Eine Variante innerhalb des Angebots an Produkten mit Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsabsicherung sind unterschiedlich lange Laufzeiten in der Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer. l Versicherungsdauer l Leistungsdauer l Beitragszahlungsdauer Absicherungszeitraum gegen das Risiko, berufsunfähig zu werden Zeitraum, in dem der Kunde seine Leistungen erhält Zeitraum, in dem der Kunde seine Beiträge zahlt 1. BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ mit verlängerter Leistungsdauer Beispiel: Ein 35-jähriger Kunde schließt eine BUZ-Versicherungsdauer bis zum Endalter 55 Jahre und eine Leistungsdau er bis zum Endalter 67 Jahre ab. Er wird berufsunfähig mit a) 51 Jahren; b) 56 Jahren. BUZ-Versicherungsdauer BUZ-Leistungsdauer 35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J b) Kein Anspruch auf BUZ-Leistung a) Anspruch auf BUZ-Leistung bis zum 67. Lebensjahr Rahmenbedingungen l Die Versicherungsdauer muss mindestens 3 Jahre betragen. l Die Leistungsdauer muss mindestens 5 Jahre gegenüber der Versicherungsdauer verlängert sein. l Die Leistungsdauer muss mindestens bis zum 55. Lebensjahr gehen. l Bei Eintrittsaltern ab 36 Jahren muss mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt sein: l Die Versicherungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre oder l die Leistungsdauer ist mindestens 10 Jahre länger als die Versicherungsdauer. Ist die BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die Versicherungsdauer, muss die Versicherungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens 5 Jahre verlängert sein. l Bei der SI Flexiblen Rente muss der Rentenbeginn spätestens 5 Jahre nach Ablauf der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer sein. l Bei der SI Basis-Rente muss das Leistungsendalter der BUZ/BEUZ/PBUZ/ PBEUZ/EUZ dem Rentenbeginnalter der SI Basis-Rente entsprechen. l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und eine monatliche BU/EU-Rente gezahlt. 22

23 2. BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ mit abgekürzter BUZ/EUZ-Versicherungsdauer Beispiel: Ein 35-jähriger schließt eine BUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum Endalter 55 Jahre ab. Die Hauptversicherung läuft bis zum Endalter 65 Jahre. Er wird berufsunfähig mit a) 51 Jahren; b) 56 Jahren. BUZ-Versicherungs-/Leistungsdauer Dauer Hauptversicherung 35 Jahre (J) 51 J 55 J 56 J 67 J b) Kein Anspruch auf BUZ-Leistung a) Anspruch auf BUZ-Leistung bis zum 55. Lebensjahr Rahmenbedingungen l Die Versicherungs- und Leistungsdauer muss mindestens bis zum 55. Lebensjahr gehen. l Ist die BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZEUZ-Beitragszahlungsdauer kleiner als die Versicherungs- und Leistungsdauer, muss die Versicherungs- und Leistungsdauer gegenüber der Beitragszahlungsdauer um mindestens 5 Jahre verlängert sein. l Bei der SI Flexiblen Rente muss der Rentenbeginn spätestens 5 Jahre nach Ablauf der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Versicherungs- und Leistungsdauer sein. l Im Falle der Berufsunfähigkeit (BU) bzw. Erwerbsunfähigkeit (EU) werden bis zum Ende der BUZ/BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen beitragsfrei fortgeführt und eine monatliche BU/EU-Rente gezahlt. Nach Ablauf der BUZ/ BEUZ/PBUZ/PBEUZ/EUZ-Leistungsdauer ist die Beitragszahlung für die Hauptversicherung wieder aufzunehmen (ggf. auch für eine eingeschlossene HR). 23

24 1.7.2 Umtauschrechte BU/EU-Absicherung Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Kunden im Rahmen der Umtauschrechte/Verlängerungsoptionen ganz einfach die Versicherungs- und/oder Leistungsdauer verlängern. Zusätzlich können Beamte die DU- Rente erhöhen. Nachfolgend sind die Modalitäten kurz dargestellt. Verlängerungsoption für Schüler, Studenten und Azubis (220130x für BUZ, PBUZ; x für BEUZ, PBEUZ) l Beantragung innerhalb von 3 Monaten vor Änderungstermin l ohne Nachweise l Verlängerung innerhalb vereinbarter Versiche rungsdauer, spätestens zum Ende des 10. Versicherungsjahres l bisherige Rente darf nicht erhöht werden l Beitrag für die BU-Absicherung richtet sich nach der künftigen Berufstätigkeit Beamtenanwärter / Beamte auf Probe (220030x für BUZ, PBUZ; x für BEUZ, PBEUZ) l innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum Lebenszeitbeamten l Kopie der Ernennungsurkunde ist vorzulegen l Verlängerung der DU(Z)- Versicherungs- bzw. Leistungsdauer und ggf. Erhöhung der DU-Rente ist nur vor Erreichen des 35. Lebensjahres der versicherten Person möglich l monatliche DU-Rente kann auf maximal EUR erhöht werden (mit entsprechenden Nachweisen) Bei DEUZ/PDEUZ kann auch die EU-Rente auf max EUR erhöht werden (zusammen also hier max EUR) EKID (Andruck in Police) l innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (nach Abschluss der Berufsausbildung) l Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist nachzuweisen l Umtausch EKID-Schutz in den BU-Schutz kann bis zum vereinbarten Endalter (25-32 Jahre) der versicherten Person ausgeübt werden l bisherige Rente darf nicht erhöht werden l Beitrag für die BU- Absicherung richtet sich nach der künftigen Berufstätigkeit 24 l Bei Beamtenanwärtern und Beamten auf Probe ist die Verlängerung der DU(Z)-Versicherungsdauer und DU(Z)-Leistungsdauer unter Berücksichtigung folgender Höchstgrenzen möglich: Verlängerung bis zum maximalen Versicherungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter beachten) Verlängerung bis zum maximalen Leistungsendalter 67 Jahre möglich (berufsbedingte Endalter beachten) l Verlängerungsoption Schüler, Studenten, Auszubildende: Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BUZ, BEUZ, PBEUZ kann bis zum Endalter 67 Jahre verlängert werden. l Die Versicherungs- bzw. Leistungsdauer der BU(Z) kann bei der EKID bis zum Endalter 65 Jahre verlängert werden. Die BUZ-Versicherungsdauer darf nicht länger als die Versicherungsdauer der Hauptversicherung sein. l Versicherungsfall darf noch nicht eingetreten sein. l Berufe müssen versicherbar sein. l Umtauschrecht ist aber nur möglich, wenn der Vertrag medizinisch normal angenommen worden ist (Hinweis: Bei EKID ist damit die Erstprüfung des Antrages gemeint).

25 l Im Antrag ist die Vereinbarung des x anzukreuzen. Sollte das Umtauschrecht nicht vereinbart sein, ist eine Verlängerung der Dauer bzw. Erhöhung der DU-Rente nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich. l Verträge dürfen nicht beitragsfrei gestellt sein. BU/EU-Umtauschrechte sind möglich bei Neuabschluss zu BUZ, BEUZ Premium BUZ, PBEUZ EUZ EKID Verlängerungsoption für Schüler, Studenten, Ja Ja Nein Nein Azubis (220130x für BUZ, PBUZ; x für BEUZ, PBEUZ) Beamtenanwärter / Beamte auf Probe (220030x Ja Ja Nein Nein für BUZ, PBUZ; x für BEUZ, PBEUZ) BU-Umtauschrecht innerhalb der EKID Nein Nein Nein Ja 1 1 bei der EKID ist der spätere Umtausch in eine BU-Absicherung nur ohne Premiumvariante möglich 25

26 1.7.3 Begrenzung der Berufs-, Dienst- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrenten Beruf/Ausbildung maximale Monats- Rente in EUR Hinweise Auszubildende Auszubildende haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung der Ausbildungszeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung. Während der Ausbildungszeit besteht die Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Beamte 750 Bei Beamten ist in 2 der (P)BUZ/(P)BEUZ-Bedingungen die Dienstunfähigkeitsabsicherung geregelt. Klauseln regeln einen darüber hinausgehenden Versorgungsbedarf (z.b. Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel). Das maximale Versicherungs- bzw. Leistungsendalter richtet sich nach der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit des Beamten. Im Einzelfall ist eine DU-Rente von bis zu EUR möglich. Zusammen mit dem Ruhegehalt bei DU darf die DU-Rente max. 75 % der laufenden Bezüge vor DU-Eintritt (inkl. Zulagen) betragen. Aus der Beratungssoftware heraus ist die Beamtenversorgungsanalyse auszudrucken und dem Antrag beizufügen. Hausfrau/- mann Schüler/Fachschüler Über Sonderregelung für Beamte auf Probe und Beamtenanwärter ist über zwei separate Verträge insgesamt eine DU-Rente von bis zu EUR möglich Hausfrauen/-männern wird Berufsunfähigkeitsschutz geboten. Maximales Versicherungs- bzw. Leistungsendalter 60 Jahre Schüler/Fachschüler haben Berufsunfähigkeitsschutz. Während der Schulzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Student Studenten haben Berufsunfähigkeitsschutz. Nach Beendigung der Studienzeit verzichten wir auf die abstrakte Verweisung. Während der Studienzeit besteht die Möglichkeit der abstrakten Verweisung. Im Rahmen des Verkaufsprogramms Alt für Jung SE Special Edition beträgt für das Produkt EKID die maximale monatliche Invaliditätsrente EUR. Das Versicherungsendalter kann zwischen 25 und 32 Jahren liegen. Das Leistungsendalter ist maximal 65 Jahre. 26

27 1.7.4 Verhältnis BU/EU-Rente zum Kundeneinkommen Grundsätzlich wird die Angemessenheit der BU/EU-Rente zum Einkommen der versicherten Person geprüft. Dafür gelten folgende Regelungen: Arbeitnehmer: Die Summe aller BU/EU-Renten soll 50 % des regelmäßigen Brutto-Arbeitseinkommens der versicherten Person nicht übersteigen (ohne Tantiemen u.ä.). Selbstständige: 70 % des regelmäßigen Gewinns nach Steuern (ohne Tantiemen u.ä.) Rückdeckungsversicherungen für GGF: 75 % des Bruttoeinkommens (nur in Verbindung mit Vorlage der Versorgungszusagen) Bei Jahresrenten über EUR sind Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung notwendig. Dies können z.b. sein: - Bei Angestellten, Geschäftsführern, Rückdeckungsversicherung: Dezember-Gehaltsabrechnung einschließlich Nachweis des aktuellen/laufenden Bruttofestgehaltes, Einkommensteuerbescheide, Steuerberaterbescheinigungen - Bei Selbstständigen/Freiberuflern: Jahresabschluss, G+V-Rechnung, (Dezember-)BWA des laufenden oder letzten Jahres, Steuerberaterbescheinigungen 27

28 konventionelle Rentenprodukte 1.8 Produktmerkmal: Ausbaugarantie für konventionelle Rentenprodukte und dazugehörige Zusatzversicherungen Besondere Erhöhungsmöglichkeit von LV-Produkten Special Ereignisgebunden Kunden, die eine Rentenversicherung abgeschlossen haben, können ihren Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb des bestehenden Vertrages ausbauen, wenn die restliche Ansparzeit der Versicherung mindestens 12 Jahre beträgt. Ausbau ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Veränderung der Versorgungssituation durch ein persönliches Ereignis (betreffen die versicherte Person) l Familiäre Ereignisse Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach dem Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft Geburt/Adoption eines Kindes Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebenspartners l Ausbildung / Berufstätigkeit erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachhochschule Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung der Ausbildung bestandene Meisterprüfung Gehaltssteigerung um mindestens 10 % (bezogen auf das regelmäßige Jahreseinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, ohne Sonderzahlungen/Tantiemen) Beförderung zum leitenden Angestellten erstmaliges Steigen der Bezüge aus unselbstständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung Übergang aus einem über mindestens ein Jahr laufenden befristeten Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle (mit oder ohne gleichzeitigen Arbeitgeberwechsel). Übergang aus einem über mindestens ein Jahr laufenden Teilzeit-Arbeitsverhältnis in eine unbefristete Vollzeitstelle (mit oder ohne gleichzeitigen Arbeitgeberwechsel). Aufnahme einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit l Reduzierung gesetzlicher oder betrieblicher Versorgungsleistungen Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu dem Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht erfüllt ist Reduzierung / Wegfall einer betrieblichen Altersversorgung Reduzierung / Wegfall der Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk l Grunderwerb Erwerb oder Neubau einer Immobilie (Mindestwert: EUR) Rahmenbedingungen für den Ausbau l Sind im Vertrag keine Zusatzversicherungen enthalten, kann ein Ausbau unabhängig von den Ereignissen jederzeit ohne Gesundheitsprüfung erfolgen. Ausbau höchstens 100 % der aktuell versicherten Jahresrente 28

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