Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr der Marktgemeinde Kalsdorf bei Graz

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1 Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz Stand: Nachtragsbeschluss: (Stand der Ausfertigung: ) Verfasser: DI Andreas Ankowitsch DI Maximilian Pumpernig Bearbeitung: DI Andreas Ankowitsch Mag. ernot Paar Mag. a Siegrun Rutrecht (IS-Bearbeitung) Ing. Thomas Hörzer (landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe) Z: 191FR10 Bearb.: An/Pa/Ru L:\02 - Kunden\01 Steiermark\U - raz-umgebung\kalsdorf\kalsdorf\191fr10_kalsdorf_revision 4.00\06 AROB Beharrungsbeschluss\ _191FR10_Pa_ÖEK_Wrtl_End erg.doc

2 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf INHALTSVERZEICHNIS KURZFASSUN 1 VERORDNUN PRÄAMBEL UND RECHTSRUNDLAE 4 1 UMFAN UND INHALT 4 2 PLANRUNDLAE UND VERFASSER 5 3 FESTLEUNEN IM EIENENWIRKUNSBEREICH 5 (1) Detailabgrenzung und Übernahme überörtlicher Festlegungen und Landschaftsteilräume 5 Z. 1 Landesentwicklungsprogramm Z. 2 REPRO raz/raz-umgebung 5 Z. 3 REPRO Teilräume 6 Z. 4 REPRO Vorrangzonen 7 (2) Räumlich-funktionelle liederung Die Örtlichen Funktionen: 8 Z. 1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen der Örtlichen Raumplanung 8 Z. 2 ebiete baulicher Entwicklung 8 Z. 3 Örtliche Eignungszonen und liederungselemente 11 Z. 4 Festlegung von Dichtezonen für Wohngebiete 12 (3) Entwicklungsgrenzen 12 Z. 1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenzen 12 Z. 2 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenzen 13 Z. 3 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen 13 Z. 4 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen 14 4 RAUMBEZOENE ZIELE UND MASSNAHMEN 14 (1) Entwicklungsziele für Sachbereiche 14 (2) Entwicklungsziele für die einzelnen Ortsteile nach Entwicklungsprioritäten 20 5 RÄUMLICHES LEITBILD COPACABANA 22 (1) eltungsbereich 22 (2) Festlegungen/ Begriffsdefinitionen 22 (3) Zur Bebauung estalterische Schwerpunkte 23 (4) Freiflächen 24 (5) Wald/Wiederaufforstungsflächen 25 (6) Verkehr 25 (7) Infrastruktur 26 6 RUNDSÄTZE ZUR VERWIRKLICHUN DER ZIELE UND MASSNAHMEN 26 7 WIRKUN DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNSKONZEPTES 27 8 INKRAFTTRETEN / AUSSERKRAFTTRETEN 27 Urkunde 28

3 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf KURZFASSUN Abbildung 1- Schrägluftbild aus eigener Befliegung - Okt Das emeindegebiet der Marktgemeinde Kalsdorf, Teilregionales Versorgungszentrum und Regionaler Industrie- und ewerbestandort gemäß Festlegungen des Regionalen Entwicklungsprogrammes (Planungsregion raz/raz-umgebung) grenzt im Norden an die emeinden Feldkirchen bei raz und össendorf, im Osten an die emeinde Fernitz, im Süden an die emeinden Mellach, Werndorf und Wundschuh und im Westen an die emeinden Zettling und Unterpremstätten. In Abstimmung mit den Raumordnungsgrundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, LBl. Nr. 49/2010 idf LBl. Nr. 44/2012, den Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsprogramms 2009 (LBl. Nr. 75/2009 idf LBl. Nr. 37/2012) und des geltenden Regionalen Entwicklungsprogramms für die Planungsregion raz/raz-umgebung (LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/2012) werden die siedlungs- und kommunalpolitischen Entwicklungsziele, ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und der Problemanalyse (Stand: Herbst 2010), aufbauend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr idgf aus dem Jahre 2001 überarbeitet und nach dem Leitfaden Örtliches Entwicklungskonzept des Amtes der Stmk. Landesregierung neu gegliedert bzw. ergänzt. Der Entwicklungsplan (bisher Siedlungsleitbild und integraler Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3.00) wird an das geltende Stmk. RO 2010 angepasst bzw. in Teilräumen aufgrund des langfristigen Planungshorizontes (15 Jahre) adaptiert und gem. Planzeichenverordnung für den Örtlichen Entwicklungsplan (Quelle: Amt der Stmk. Landesregierung, A16 und FA 13B; LBl. Nr. 12/2008, in Kraft seit , derzeit idf LBl. Nr. 57/2011) im Maßstab M 1: übersichtlich dargestellt und im Erläuterungsbericht im Detail näher begründet. 1

4 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion raz/raz-umgebung (LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/2012): em. 3 (Ziele und Maßnahmen für die Teilräume) des REPRO raz / raz-umgebung (Rechtskraft: ) wird das emeindegebiet in insgesamt 3 Teilräume, die im Wortlaut näher beschrieben werden, unterteilt: Siedlungs- und Industrielandschaften, Ackerbaugeprägte Talräume und Außeralpine Wälder u. Auwälder. Außerdem liegen nachfolgende Vorrangzonen im emeindegebiet von Kalsdorf bei raz und sind diese als Überörtliche Vorgaben im Rahmen der Erstellung des ÖEK zu berücksichtigen: Vorrangzone für Industrie und ewerbe, rünzonen und landwirtschaftliche Vorrangzonen. Durch die o. genannte 1. Änderung des REPROs wurde die 95dB Fluglärmsynopse ersatzlos gelöscht und wird nunmehr die 60 db Fluglärmsynopse gem. REPRO-Änderung auch im Entwicklungsplan Nr dargestellt. Wohnbaulandneuausweisungen in diesem ebiet sind aufgrund der Unzulässigkeit nicht erfolgt und wurden jene Erweiterungen der ebiete mit baulicher Entwicklung, welche im Entwurf II festgelegt wurde, aufgrund von Einwendungen im Rahmen von mündlichen Anhörungen zurückgenommen, sodass nunmehr den Bestimmungen des REPRO entsprochen wird. Siedlungsentwicklung: Ausgehend von der vorherrschenden Siedlungsstruktur in den verschiedenen Ortsteilen werden in den Siedlungsgebieten planmäßige Nachverdichtungen im Sinne von Lückenschließungen unter Beachtung der vorhandenen infrastrukturellen und (verkehrs-) technischen egebenheiten geplant. roßflächige Siedlungserweiterungen kommen im Entwicklungsplan Nr nicht vor. Hinzuweisen ist jedoch darauf, dass bei der künftigen Siedlungsentwicklung allfällige Lärmimmissionen z.b. durch die im emeindegebiet verlaufenden (über-) regionalen Verkehrsbänder und den Fluglärm aufgrund der räumlichen Nahelage zum Flughafen raz-thalerhof zu berücksichtigen bzw. die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen dafür vorzusehen sind. Durch die Festlegung von 3 unterschiedlichen Dichtezonen in den ebieten für bauliche Entwicklung für Wohnen sollen die verschiedenen Siedlungsgebiete entsprechend dem ableitbaren ebietstypus für eine zukünftige Bebauung/ Verdichtung strukturiert werden und stellen diese Rahmenbedingungen Vorgaben für die Revision des Flächenwidmungsplanes dar. Für den roßraum Copacabana wird ein Räumliches Leitbild erlassen. Die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz legt im neuen Entwicklungsplan 4.00 sowie dem zugehörigen Wortlaut eine Prioritätenreihung für die einzelnen Ortsteile hinsichtlich siedlungspolitisch gewünschter räumlich-funktioneller Entwicklungen fest. Überörtlicher Siedlungsschwerpunkt Zum gem. REPRO festgelegten Überörtlichen Siedlungsschwerpunkt Kalsdorf wird der gesamte Ortsteil Kalsdorf und die Siedlungsgebiete beidseits der LB 67 Richtung Süden gezählt sowie auch das räumlich-funktionell zusammenhängende Siedlungsgebiet Thalerhof an der emeindegrenze zu Feldkirchen bei raz. 2

5 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Industrie und ewerbe Die Nachverdichtung, die planmäßige Erweiterung der Betriebe und die Schaffung neuer entsprechender Entwicklungspotenziale ist ein vordringliches Ziel der emeinde und werden diese Entwicklungsfestlegungen im Entwicklungsplan Nr mit den verkehrsplanerischen Maßnahmen der Kleinregion U 8 in Einklang gebracht. Räumliches Leitbild: Für den Siedlungsbereich des roßraumes Copacabana wird mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr der Marktgemeinde Kalsdorf ein Räumliches Leitbild erstellt und unter 5 des gegenständlichen Wortlautes verordnet. Dies dient der Präzisierung der künftigen Entwicklungsvorstellungen des Siedlungsraumes und enthält detaillierte Festlegungen zur estaltung von bebaubaren und nicht bebaubaren Bereichen, zu Erholungsflächen und Verkehrsflächen wie auch für die infrastrukturelle Erschließung des ebietes. Die oberste Prämisse stellt die Aufrechterhaltung des zugänglichen Seebereiches als Naherholungsstandort mit immer größer werdender Bedeutung und der Möglichkeit zur Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten unter gleichzeitiger Wahrung der Wohn- und Lebensqualität dar. Strategische Umweltprüfung: Die Adaptierungen im ÖEK/ÖEP Nr werden entsprechend der Richtlinie SUP in der Örtlichen Raumplanung (herausgegeben von der FA 13B [nunmehr Abteilung 13]) auf ihre möglichen Umweltauswirkungen im Sinne der Bestimmungen des 4 (Umweltprüfung) Stmk. RO 2010 analysiert und beurteilt. Die Änderungen haben nach erfolgter Prüfung keine negativen Auswirkungen auf angrenzende ebiete und Nutzungen, da die im ÖEP festgelegten Standorte und Funktionen so gewählt wurden, dass keine künftigen Konfliktpotenziale damit eröffnet werden. Das emeindegebiet von Kalsdorf bei raz liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Alpenkonvention. Ferner stellt das 4. ÖEK mit zugehörigem Entwicklungsplan eine planmäßige Fortschreibung des bisherigen Planungsweges ( Roter Faden der Planung ) dar, sodass auch diesbezüglich von keinen gravierenden (umweltrelevanten) Veränderungen gegenüber der bisherigen Planungsstrategie und räumlich-funktionellen Ausrichtung der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz auszugehen ist. Durch die im Entwicklungsplan Nr dargestellten potenziellen Siedlungserweiterungen entstehen keine negativen Auswirkungen. 3

6 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf VERORDNUN DER MARKTEMEINDE KALSDORF BEI RAZ ÖRTLICHES ENTWICKLUNSKONZEPT NR Präambel und Rechtsgrundlage Der emeinderat der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz legte nach Auflagebeschluss am das Örtliche Entwicklungskonzept 4.00 samt Örtlichen Entwicklungsplan (ÖEP) gem. 24 und 42 Stmk. RO 2010, LBl. Nr. 49/2010 idf LBl. Nr. 69/2011, in der Zeit von bis (mind. 8 Wochen) öffentlich auf. Eine öffentliche Versammlung gem. 24 (5) Stmk. RO 2010 fand am statt. Aufgrund eingelangter Einwendungen wurde das Örtliche Entwicklungskonzept als Entwurf II (inkl. Räumliches Leitbild für den roßraum Copacabana) in der Zeit von bis neuerlich angehört, eine Öffentlichkeitsinformation erfolgte am Weitere mündliche Anhörungen aufgrund eingelangter Einwendungen wurden am und gem. 24 (7) Stmk. RO 2010 durchgeführt. Der emeinderat der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz beschloss das Örtliche Entwicklungskonzept 4.00 samt Örtlichen Entwicklungsplan (ÖEP) nach erfolgter Einwendungsbehandlung gem. 24 und 42 Stmk. RO 2010, LBl. Nr. 49/2010 idf LBl. Nr. 44/2012, in seiner emeinderatssitzung am (Nachtragsbeschluss am ). 1 Umfang und Inhalt (1) Das Örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz besteht aus dem Verordnungswortlaut, dem Örtlichen Entwicklungsplan (ÖEP) im Maßstab 1: als Planwerk und dem zugehörigen Erläuterungsbericht. (2) Für den Siedlungsraum Copacabana wird ein Räumliches Leitbild Wortlaut und Planwerk vom Raumplanungsbüro, Mariahilferstraße 20/I, A-8020 raz (Z: 191FR10, Stand der Ausfertigung: ) erlassen und ist dies Bestandteil der gegenständlichen Verordnung. (3) In Abstimmung mit den geltenden Raumordnungsgrundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, LBl. Nr. 49/2010 idf LBl. Nr. 44/2012, den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009 (LBl. Nr. 75/2009 idf LBl. Nr. 37/2012), dem Regionalen Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) raz/raz-umgebung (LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/2012) und der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LBl. Nr. 117/2005) werden, aufbauend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr (verfasst von DI Maximilian Pumpernig, Ing. Kons. für Raumplanung und 4

7 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Raumordnung) nachfolgende Entwicklungsziele und Maßnahmen für die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz kurz-, mittel- bis langfristig (15 Jahre) angepasst bzw. neu festgelegt. 2 Plangrundlage und Verfasser (1) Der Entwicklungsplan im Maßstab M 1: basiert auf entzerrten Orthofotos (Quelle: LBD-IS Steiermark, Stand: und Nachträge aufgrund der durchgeführten Bestandsaufnahme vom September 2010). (2) Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr wurde in intensiver Abstimmung mit den Mandataren des emeinderates ausgearbeitet und werden die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen Entwurf vom Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner ZT mbh, Mariahilferstraße 20/I, A-8020 raz (Z: 191FR10, Stand der Ausfertigung: ) zusammengestellt und mitverfasst. 3 Festlegungen des Entwicklungsplanes im Wirkungsbereich der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz (1) Detailabgrenzung und Übernahme überörtlicher Festlegungen und Landschaftsteilräume: Z.1 em. Landesentwicklungsprogramm befindet sich das emeindegebiet von Kalsdorf gem. 2 Regionen innerhalb der Region Steirischer Zentralraum, bestehend aus den politischen Bezirken Voitsberg, raz und raz-umgebung. Z.2 em. Regionalem Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) raz / raz-umgebung, LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/ wird die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz als Teilregionales Versorgungszentrum (Nahversorgungszentrum im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 1977) eingestuft. In weiterer Folge ist die Marktgemeinde Kalsdorf als Regionaler Industrie- und ewerbestandort definiert. lit. a) Das Teilregionale Versorgungszentrum Kalsdorf bei raz/ zugleich Überörtlicher Siedlungsschwerpunkt umfasst neben dem historisch tradierten Ortszentrum mit allen wichtigen öffentlichsozialen sowie privat-gewerblichen Einrichtungen des 1 2 LEP 2009, LBl. Nr. 75/2009 idf LBl. Nr. 37/2012 Rechtskraft der 1. Änderung mit

8 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Ortsteilnebenzentrums auch die unmittelbar angrenzenden Wohnsiedlungsgebiete/Ortsteile Thalerhof, Copacabana, Kleinsulz und roßsulz und wird im Norden wie auch Süden durch die emeindegrenze begrenzt. Der Wohnsiedlungsraum des Teilregionalen Versorgungszentrums Kalsdorf bei raz, zugleich überörtlicher Siedlungsschwerpunkt umfasst Richtung Osten das Siedlungsgebiet bis zur äußeren Siedlungsgrenze und Richtung Süden die bestehenden Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhäuser beidseits der LB 67 (Kalsdorf-Süd), wobei auch die östlich angrenzenden Siedlungsgebiete von Kleinsulz und roßsulz aufgrund der räumlichfunktionellen Nahelage dem Teilregionalen Versorgungszentrum/ Überörtlichen Siedlungsschwerpunkt Kalsdorf bei raz zugeordnet werden. lit. b) Zur Sicherung der Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer Flächenpotenziale für industriell-gewerbliche Nutzung wird Kalsdorf bei raz als Regionaler Industrie- und ewerbestandorte festgelegt. Z.3 em. 3 Ziele und Maßnahmen für Teilräume des REPRO raz/ raz- Umgebung befindet sich das emeindegebiet innerhalb nachfolgender Teilräume: Siedlungs- und Industrielandschaften In diesem Teilraum kommen die folgenden Siedlungsgebiete der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz zumindest teilweise zu liegen: - Thalerhof - Forst - Copacabana - Ortsteilnebenzentrum Kalsdorf - Kalsdorf Zentrum - roßsulz (ebiete in Nahelage zur Hauptverkehrsverbindung) - Kleinsulz (ebiete in Nahelage zur Hauptverkehrsverbindung) - Kalsdorf-Süd Ackerbaugeprägte Talräume In diesem Teilraum kommen die folgenden Siedlungsgebiete samt Freilandflächen der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz zumindest teilweise zu liegen: - roßsulz - Kleinsulz - ebiet östlich der Bahntrasse bis zur LB 67 - ebiet östlich der LB 67 bis zur Mur 6

9 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Außeralpine Wälder u. Auwälder In diesem Teilraum befinden sich die Murauen im emeindegebiet der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz. Abbildung 2 - Ausschnitt REPRO /U - Teilräume Z.4 em. 5 Vorrangzonen des REPRO raz/ raz-umgebung befindet sich das emeindegebiet innerhalb nachfolgender Vorrangzonen: lit. a) rünzonen: gem. Abb. 3 lit. b) Landwirtschaftliche Vorrangzonen: hier liegen Teile von roßsulz und Kleinsulz lit. c) Vorrangzonen für Industrie und ewerbe: hier liegen Teile vom Ortsteilnebenzentrum und Thalerhof Abbildung 3 - Ausschnitt REPRO /U - Vorrangzonen 7

10 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf (2) Räumlich-funktionelle liederung Die Örtlichen Funktionen: Z.1 Siedlungsschwerpunkte im Rahmen der Örtlichen Raumplanung: Es werden aufgrund des bestehenden Siedlungsgefüges und des bestehenden Überörtlichen Siedlungsschwerpunktes keine weiteren Örtlichen Siedlungsschwerpunkte im emeindegebiet von Kalsdorf bei raz festgelegt und bleibt die Festlegung des Überörtlichen Siedlungsschwerpunktes gem. REPRO unverändert. Z.2 ebiete baulicher Entwicklung (zuvor Funktionsbereiche ) 3 : Basierend auf dem rechtswirksamen Siedlungsleitbild Nr idgf werden die ebiete mit baulicher Entwicklung in Abstimmung mit den angestrebten mittel- bis langfristigen siedlungspolitischen Zielsetzungen der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz auf Basis der vorherrschenden Bestandsgegebenheiten in den Entwicklungsplan Nr großteils übernommen bzw. in Teilbereichen aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Änderungen der Rechtsgrundlagen adaptiert und der neuen Rechtsnorm angepasst. lit. a) Wohnen (gelbe/hell-/orange Farbgebung) zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Allgemeine Wohngebiete, Reine Wohngebiete, Verkehrsflächen und die Wohnfunktion künftig ergänzende Sondernutzungen im Freiland (wie Spielplätze, Parkanlagen, Lagerplätze etc.). Wohnbereiche sind ebiete, in denen die Wohnfunktion gegenüber anderen Funktionen Vorrang besitzt, die historisch tradiert jedoch auch mit ergänzenden Nutzungen besetzt sind. Diese Nutzungen sollen über den Bestand hinausgehende, ortsübliche Versorgungsfunktionen in Abstimmung mit der Wohnfunktion erfüllen. lit. b) Zentrum (rote Farbgebung): zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Kerngebiete, zusätzlich sind im Flächenwidmungsplan die erforderlichen Verkehrsflächen und die, die Zentrumsfunktion künftig allenfalls ergänzenden Sondernutzungen im Freiland (wie Spielplätze, (private) Parkanlagen etc.) zulässig. Zentrumsbereiche sind ebiete mit emengelagen aus Öffentlichen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Handels- und Dienstleistungseinrichtungen aber auch Wohnnutzungen. Zur 3 erforderliche erläuternde Textstellen werden in kursiv dargestellt. Nomenklatur in Anlehnung an die PZVO 2007 idgf 8

11 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf langfristigen Erhaltung bzw. Sicherstellung von öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen soll neben der ewährleistung günstiger Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen sowie zur Sicherstellung der erforderlichen Versorgungsinfrastruktur für die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz ebenso die Wohn- und Wohnumfeldqualität erhalten bzw. wo erforderlich, bedarfsorientiert verdichtet bzw. weiter entwickelt werden. lit. c) Einkaufzentren (altrosa Farbgebung) zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind ebiete für Einkaufszentren 1 und 2, deren zugehörige Verkehrsflächen und allfällige Pufferzonen. Einkaufszentren sind ebiete, die vollaufgeschlossen und über ausgezeichnete verkehrstechnische Anbindung verfügen und somit Einkaufsstandorte in qualitativ hochwertiger Lage umfassen und sollen diese als Handels- und Dienstleistungsstandort für die Versorgung der Bevölkerung im Sinne der übergeordneten Funktion als Teilregionales Zentrum dienen. lit. d) Industrie und ewerbe [zuvor: ewerbe-/dienstleistungs-/ Produktionsbereiche] (violette Farbgebung) zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind ewerbegebiete und Industriegebiete 1 und 2, Verkehrsflächen und der industriellen bzw. gewerblichen Nutzung nicht entgegenstehende künftige Sondernutzungen im Freiland (wie Sportanlagen etc.). ewerbe-/dienstleistungs-/produktionsbereiche umfassen vorwiegend größere, zusammenhängende ebiete mit bestehender sowie geplanter betrieblicher und/oder industriell-gewerblicher Nutzung inklusive der erforderlichen infrastrukturellen Ausstattungen (z.b. Erreichbarkeit, geringes Konfliktpotenzial, naturräumliche Voraussetzungen), die auch für künftige Betriebsansiedlungen mittel- bis langfristig gesichert und unter Berücksichtigung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur planmäßig weiterentwickelt werden sollen. Angemerkt wird, dass aufgrund des zwischenzeitlichen Wegfalls des Munitionslagers (vgl. Siedlungsleitbild 3.00) gegenwärtig eine sehr gute Nutzbarkeit der an das bestehende Industrie- und ewerbegebiet angrenzenden Flächen im emeindegebiet von Kalsdorf gegeben ist. lit. e) Landwirtschaft [zuvor: Dörflich strukturierte ebiete] (braune Farbgebung) zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Dorfgebiet, Verkehrsflächen und der landwirtschaftlichen Nutzung nicht 9

12 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf entgegenstehende Sondernutzungen im Freiland (wie z.b. ärtnereien etc.). Landwirtschaftliche Bereiche sind räumlich-funktionell abgestimmte Siedlungsräume mit noch vorwiegend landwirtschaftlicher Funktion, untergeordneter Wohnfunktion (betriebszugehörige Wohnfunktionen, in Einzelfällen auch Wohnnutzungen für Dritte, d.h. auch nicht betriebszugehörige Wohnfunktionen), bestehenden Dienstleistungseinrichtungen und örtlichem ewerbe, in denen diese z.t. unterschiedlichen Nutzungen in einem historisch tradierten Naheverhältnis weiterhin bestehen werden. Der betriebliche Weiterbestand und etwaige Erweiterungsflächen der landwirtschaftlichen Betriebe sind langfristig zu sichern. Andere Nutzungen haben sich grundsätzlich der landwirtschaftlichen Funktion unterzuordnen bzw. sind in gegenseitiger Abstimmung geordnet weiterzuentwickeln. lit. f) Tourismus, Ferienwohnen (rosa Farbgebung) [zuvor: Erholungsbereiche] zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Kurgebiete und Erholungsgebiete sowie der Nutzung nicht entgegenstehende Sondernutzungen im Freiland und Verkehrsflächen (wie z.b. Parkanlagen, Parkplatz etc.). Erholungsbereiche dienen dem Erhalt und der Weiterentwicklung von bestehenden Einrichtungen/Betrieben sowie der Entwicklung von künftigen, auf den Bedarf abgestimmten Nutzungen im Bereich des (Erholungs-) Tourismus, der Freizeitnutzung und Anlagen sonstiger Erholungszwecke lit. g) Bereiche mit 2 Funktionen [zuvor: Zeitlich/ räumlich überlagernde Funktionsbereiche] im Flächenwidmungsplan sind die jeweiligen Nutzungen gemäß den beiden definierten Funktionen gemäß 3 (2) Z. 2 (ebiete mit baulicher Entwicklung) bzw. Z. 3 zulässig. Weiters ist die Festlegung von Sondernutzungen in Freiland zulässig (wie z.b. Parkanlagen u.a.). Bereiche mit 2 Funktionen werden aufgrund des Erfordernisses der Darstellung zweier Funktionen und der bestehenden und künftig beabsichtigten Nutzung als sich überlagernde Funktion (Schraffur in der Farbe der jeweiligen Nutzung) festgelegt. Diese betreffen z.b. zentrale Funktionen ivm Wohnfunktionen ebenso betriebliche Funktionen in Überlagerung mit Wohnfunktionen, landwirtschaftliche Funktionen mit Wohnfunktion, u.a. 10

13 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf lit. h) Entwicklungspotenziale (punktierte Darstellung, Farbe nach ebiet baulicher Entwicklung) dienen der planmäßigen und bedarfsorientierten Weiterentwicklung bestehender Siedlungsstrukturen innerhalb der festgelegten Entwicklungsgrenzen während der gesamten eltungsdauer des 4. Örtlichen Entwicklungskonzeptes (15 Jahre) und allenfalls darüber hinaus und stellen die Fortführung des im ÖEK Nr festgelegten Potenziales dar. Die Entwicklungspotenziale werden durch Festlegung von Entwicklungsgrenzen nach außen hin räumlich begrenzt. Z.3 Örtliche Eignungszonen/ liederungselemente lit. a) Eignungszonen für Erholung, Sport, Freizeit, Friedhof, Kleingartenanlagen und Lagerplätze (grün bzw. braun schraffierte Bereiche mit lfd. Nr. gem. ÖEP Nr. 4.00) zulässige Festlegungen im Flächenwidmungsplan sind Sondernutzungen im Freiland und hierfür erforderliche Verkehrsflächen. Die im Flächenwidmungsplan festgelegten Sondernutzungen haben sich an der Definition der Eignungszone gem. Entwicklungsplan (fortlaufende Nummerierung ivm Legende) zu orientieren. Mit der Festlegung von Eignungszonen (auch in Überlagerung mit anderen Funktionen) sollen jene Bereiche langfristig gesichert werden, die aufgrund ihrer natürlichen Voraussetzungen, Standortqualität, Attraktivität, benachbarten Einrichtungen und besonderen räumlichfunktionellen Bedeutung für die bestehenden zentralen Siedlungsräume für Naherholung und Freizeitnutzung ihrer BürgerInnen besonders geeignet sind (Fußballplatz, Tennisplätze, Sportplätze, Kinderspielplätze, aber auch Friedhofsbereich und Kleingärten sowie Parkanlagen und Kläranlagen) lit. b) Siedlungs-/ landschaftsgliedernde rünraumelemente (hellgrüne Balken) sollen von Bebauung langfristig freigehalten werden, ohne jedoch in bestehende Rechte gemäß 33 RO (Freilandbestimmungen) einzugreifen. Sie dienen der Abgrenzung zwischen unterschiedlichen topografischen egebenheiten sowie als Puffer zwischen unterschiedlichen Nutzungen. Die Errichtung von Verkehrsinfrastrukturen ist in diesen Bereichen zulässig. rünraumelemente werden aus ründen des Ortsbildes, zur Freiraumerhaltung und zu landwirtschaftlichen Nutzungen hin festgelegt. Innerörtlich werden diese liederungselemente aus Ortsbildgründen 11

14 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf ebenso mittel- bis langfristig festgelegt (geringfügige Inanspruchnahme i.r. der Festlegungen des 3 (3) Wortlautes sind zulässig). Z.4 Festlegung von Dichtezonen für Wohnen lit. a) Wohnen hoher Dichte (orange) dienen der Sicherung der Wohnfunktion in unstlagen. Eine Verdichtung von Beständen in infrastrukturell gut erschlossenen Lagen soll zur Verbesserung der rünausstattung führen und somit die Attraktivität steigern. lit. b) Wohnen mittlerer Dichte (hellorange) in ebieten mit guter infrastruktureller Ausstattung dienen der Verdichtung von Siedlungsgebieten in Wohngunstlagen und sind gebietsverträgliche Nutzungsüberlagerungen möglich. lit. c) Wohnen geringer Dichte (hellgelb) in ebieten mit mäßiger infrastruktureller Ausstattung und/oder vorherrschender Einfamilienwohnhaus-Bebauung bzw. in ebieten mit kleinteiliger Parzellierung ungeachtet ihrer ÖV-Versorgung. (3) Entwicklungsgrenzen Z.1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenzen (durchgehende grüne Linie) sind langfristig nicht zu überschreitende Entwicklungsgrenzen, die aufgrund von naturräumlichen egebenheiten (eländesituation, ewässer und sonstige rechtliche rundlagen) festgelegt werden. Lfde. Nr. Definition: 1 Absolute naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund von fließenden oder stehenden ewässern sowie zum Schutz der Uferzonen entlang öffentlicher ewässer unter Berücksichtigung eines Uferstreifens von mind. 10,0 m bei unbebauten rundstücken (zur Mur 20,0 m; gemessen ab der Böschungsoberkante). eringere Abstände zum öffentlichen ewässer (z.b. Mühlgang) können in dicht verbauten ebieten sowie bei bestehenden baulichen Anlagen nach behördlicher Prüfung festgelegt werden. Z.2 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenzen (strichlierte grüne Linie) sind Entwicklungsgrenzen, die solange nicht überschritten werden sollen, bis eine Änderung der Sach- und Rechtslage vorliegt. Überschreitungen im Ausmaß bis zu einer Bauplatztiefe sind bei gegebener Kriterienerfüllung (z.b. Änderung der rechtlichen Voraussetzungen durch Vorlage einer Rodungsbewilligung) ohne 12

15 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes Nr zulässig. Lfde. Nr. Definition/Kriterien für Überschreitung: 2 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund von Waldbestand. Einhalten eines mindestens 10,0 m breiten Streifens zur Holzbringung und zur Vermeidung von allfälligen Schäden bei Windbruch. Überschreitungen im Ausmaß bis zu einer Bauplatztiefe bei siedlungspolitischer Willensbildung, vorliegendem Rodungsbescheid und direktem Baulandanschluss an bebautem Bauland mit vollständiger technischer Infrastruktur zulässig. 3 Relative naturräumliche Entwicklungsgrenze aufgrund ausgewiesener Hochwasserüberflutungsflächen. Eine Überschreitung ist nach Maßgabe der wasserrechtlichen Bewilligungsfähigkeit des sekundären Hochwasserschutzes entlang der Mur sowie bei Entsprechung der Festlegungen gem. SAPRO Hochwasser 4 zulässig. Z.3 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (durchgehende rote Linie) sind langfristig nicht zu überschreitende äußere Entwicklungsgrenzen, die aufgrund von siedlungspolitischen Entscheidungen (z.b. Erhaltung der bestehenden Siedlungsstrukturen aufgrund kompakter Siedlungsgefüge zur Wahrung des Ortsbildes) oder rechtlichen Rahmensetzungen (z.b. emeindegrenze) festgelegt werden. Lfde. Nr. Definition: 4 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze entlang der emeindegrenze. 5 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze zur Erhaltung kompakter Siedlungsräume, zur Wahrung des vorherrschenden Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes oder zur Abgrenzung zwischen einzelnen Siedlungsräumen unterschiedlicher Nutzung (z.b. Puffer/ Freihaltezone) sowie als Abgrenzung zu überörtlich festgelegten Vorrangzonen und rünzonen gem. REPRO /U. 6 Absolute siedlungspolitische Entwicklungsgrenze aufgrund von übergeordneten Verkehrsträgern sowie des lokalen Straßen- und Wegenetzes und der Eisenbahnlinie. 4 Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume, LBl. Nr. 117/

16 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Z.4 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen (strichlierte rote Linie) sind Entwicklungsgrenzen, bei denen Überschreitungen im Ausmaß bis zu einer Bauplatztiefe bei gegebener Kriterienerfüllung ohne Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes Nr zulässig sind. Lfde. Nr. Definition/Kriterien für Überschreitung: 7 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze aufgrund des rechnerisch ermittelten Baulandbedarfes. Überschreitungen im Ausmaß einer Bauplatztiefe sind bei siedlungspolitischer Willensbildung, überwiegender Konsumation der festgelegten Entwicklungspotenziale und Nachweis der technischen Infrastruktur in diesem Ortsteil zulässig. 8 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze als renze zwischen unterschiedlichen Nutzungen und damit verbundener oder möglicher Nutzungskollisionen (z.b. Wohnnutzungen und Sportnutzungen bzw. Wohnnutzung und Landwirtschaft, Immissionen etc.). Eine Überschreitung ist zulässig, wenn keine Nutzungskollisionen nachgewiesen bzw. zu erwarten sind. 9 Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenze als renze zu sich im Planungsstadium befindlichen Verkehrsprojekten. Eine Überschreitung ist zulässig, wenn es zu keiner Realisierung des Projektes kommt. 4 Raumbezogene Ziele und Maßnahmen (1) Entwicklungsziele für Sachbereiche Z.1 Naturraum und Umwelt Präambel: Die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz strebt weiterhin als generelle Zielsetzung die langfristige Erhaltung und den Schutz ihres Natur- und Landschaftsraumes an und werden dahingehend nachfolgende Teilziele sowie z.t. geänderte gegenüber dem 3. Örtlichen Entwicklungskonzept/ Siedlungsleitbild nach erfolgter Evaluierung und Anpassung an die aktuellen Rechtsgrundlagen (REPRO, SAPRO, RO 2010) festgelegt: lit. a) Nachhaltiger Schutz der Brunnenschutz- und Quellgebiete sowie Schutz der rund- und Oberflächenwässer vor Verunreinigung. lit. b) Weitestgehende Freihaltung der Waldränder von Bebauung und Erhaltung der das Landschaftsbild prägenden Elemente der rün- und Freiflächen sowie 14

17 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Erhaltung und Schaffung bedarfsgerechter siedlungsnaher Erholungsflächen gemäß Entwicklungsplan. lit. c) Bedachtnahme auf das Orts- und Landschaftsbild bei allen künftigen Planungsmaßnahmen. lit. d) Erhaltung bzw. Sicherung bestehender Freiräume zwischen einzelnen Siedlungsbereichen mit unterschiedlicher Nutzungen insbesondere zwischen industriell-gewerblich genutzten Bereichen und Wohnbereichen, zwischen Landwirtschaft und Wohnen sowie zwischen Handels- und Dienstleistungsbetrieben und Wohnnutzungen. Berücksichtigung dieser Zielsetzungen im Rahmen der Erlassung von Bebauungsplänen. lit. e) Erhaltung von langfristig existenzfähigen landwirtschaftlichen Strukturen und Unterstützung und Förderung der landschaftspflegerischen Funktion der Landwirte. lit. f) Bedachtnahme auf die kleinklimatischen egebenheiten im Zuge weiterer Bautätigkeiten. lit. g) Erhaltung/ Verbesserung der Lebensqualität durch schrittweise Reduktion der Luft- und Lärmimmissionen (z.b. vermehrter Einsatz von Fernwärme, Lärmschutzeinrichtungen, Verdichtung des ÖPNV; Sanierungsgebiet Mittelsteiermark). lit. h) Setzung von Maßnahmen zur Linderung bestehender Verkehrslärmbelastungen durch Verkehrsverlagerung auf die übergeordneten Verkehrswege (A9, Begleitstraße gem. Festlegungen im KEK der U 8). lit. i) Umsetzung der sekundären Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Mur. lit. j) Erhaltung bzw. Verbesserung des Naturhaushaltes sowie des regionsspezifischen Landschaftsbildes in ökologisch hochwertigen Landschaftsteilen, insbesondere im Landschaftsschutzgebiet LS Nr. 31 (Murauen) Z.2 Siedlungsraum und Bevölkerung lit. a) Festlegung eines Bevölkerungszielwertes von rund Einwohnern bis zum Jahr lit. b) Sicherung einer ausreichenden Besiedelungsdichte in den Hauptsiedlungsgebieten zur besseren Ausnutzung von bestehenden 15

18 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Infrastruktureinrichtungen (planmäßige Nachverdichtung bestehender Siedlungsschwerpunkte) unter Sicherstellung von qualitativ hochwertigem Bauland. lit. c) Erhaltung und Sicherung der unterschiedlich strukturierten Siedlungsbestände durch eine auf die jeweilige ebietstypizität abgestimmte Festlegung von unterschiedlichen ebieten baulicher Entwicklung lt. Örtlichem Entwicklungsplan (ÖEP). lit. d) Bedarfsorientierte Baulanderweiterungen, Arrondierungen unter dem Aspekt der langfristigen Erhaltung von landwirtschaftlichen Betrieben. Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Schutzabstände lt. der vorläufigen Richtlinie von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen (VRL). lit. e) Berücksichtigung der vorhandenen Lärmemittenten innerhalb des emeindegebietes bei allen zukünftigen Siedlungsentwicklungen vor allem im Nahbereich des Flughafens raz-thalerhof, entlang der Eisenbahnlinie sowie der (über-) örtlich bedeutsamen Landesstraßen sowie im Nahbereich von bestehenden Industrie- und ewerbebetrieben insbesondere der regional bedeutsamen Industrie- und ewerbezone durch Setzung von aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der jeweilig betroffenen Nachbarschaft. lit. f) Entsprechend dem Bevölkerungszielwert von Einwohnern Sicherung der bestehenden und Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für die emeindebevölkerung im Planungszeitraum z.b. durch weitere qualitative Anhebung der technisch-infrastrukturellen Voraussetzungen zur planmäßigen weiteren Betriebsansiedelung. lit. g) Bedachtnahme auf die überörtlichen Planungsinteressen (z.b. geplante Hochleistungsstrecke Koralmbahn) sowie die Fluglärmsituation aufgrund der Nahelage zum Flughafen raz-thalerhof. Z.3 Wirtschaft Präambel: Die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz ist bestrebt, die traditionell angesiedelten Betriebe im emeindegebiet langfristig zu erhalten und die Neuansiedelung von umweltfreundlichen, arbeitsplatzintensiven Betrieben zu fördern. Ferner wird die Sicherung und bedarfsgerechte mittel- bis langfristige Erweiterung von Nahversorgungseinrichtungen im emeindegebiet angestrebt. Die Ansiedlung neuer Betriebe ist wünschenswert. 16

19 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Primärer Sektor: lit. a) Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige, die Arbeitsplätze sichernde Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf deren Aufgaben im Bereich der Landschaftspflege und der Landschaftserhaltung (z.b. durch gebietstypische Festlegungen von Baulandkategorien Dorfgebiet (Flächenwidmungsplan) in räumlich-funktionell zusammenhängenden Siedlungsgebieten) vor allem in den dörflich strukturierten Ortszentren Kleinsulz und roßsulz. lit. b) Prüfung von Nutzungsprioritäten in Zusammenhang mit Baulanderweiterungen (Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen traditionellen landwirtschaftlichen Betrieben und künftiger Wohnnutzung durch maßvolle Abstandsregelungen) rechtliche Absicherung von landwirtschaftlichen Betrieben nach geltendem Rechtsstand im Rahmen der Anwendung der vorläufigen Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen (VRL bzw. nach einem an deren Stelle tretenden Regelwerk). Sekundärer Sektor: lit. a) Berücksichtigung bestehender Industrie- und ewerbebetriebe und deren allfälliger Erweiterungsmöglichkeiten bei allen Festlegungen und Maßnahmen der Örtlichen Raumplanung, insbesondere der räumlich-funktionellen liederung lt. Entwicklungsplan (Schaffung und Festlegung ausreichender Entwicklungspotenzialflächen). lit. b) Bodenpolitik und rundstückssicherung sowie Baulandaufschließung durch die Marktgemeinde Kalsdorf zur Erhöhung des nutzbaren Angebotes von zusätzlichen Betriebsstandortflächen, insbesondere im Nahbereich des Terminals und beidseits entlang der L 373 (Thalerhofstraße) in Abstimmung mit den ökologischen Zielsetzungen des Bundes, Landes und der emeinde. lit. c) Planmäßige und vorausschauende Weiterentwicklung von industriellgewerblichen Standorten in ebieten mit hoher Standortgunst unter Bedachtnahme auf umwelt- und wasserwirtschaftlich relevante esichtspunkte. lit. d) Langfristige Absicherung der Standortattraktivität durch gezielte Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen insbesondere im Bereich des Ortsteilnebenzentrums. 17

20 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Tertiärer Sektor/Handel, Dienstleistungen, Tourismus: lit. a) Erhaltung der bestehenden Nahversorgung und bedarfsgerechter weiterer Ausbau von Nahversorgungseinrichtungen für die Bevölkerung in den einzelnen Siedlungsschwerpunkten in Übereinstimmung mit der vorhandenen und angestrebten Siedlungsstruktur (Festlegung von geeigneten ebieten). lit. b) Konzentration der überörtlich bedeutsamen Handels- und Dienstleistungseinrichtungen in den im Entwicklungsplan dafür festgelegten Bereichen im Nahbereich zur Autobahnanschlussstelle (und Begleitstraße) aufgrund ausreichend gegebener infrastruktureller Ausstattung. lit. c) Sicherung des industriell-gewerblichen Entwicklungspotenziales/ Potenziales für Handelsbetriebe für Betriebsstandortsicherungen bzw. Betriebsneuansiedlungen. lit. d) Beitrag zur Förderung und Entwicklung aller raumwirksamen kooperativen Kräfte zwischen Kernstadt raz und den Umlandgemeinden der Kleinregion U 8. lit. e) Qualitative Verbesserung bestehender Fremdenverkehrseinrichtungen (Tourismusverband) hinsichtlich der sich ändernden Bedürfnisse des eschäftsverkehrs und Naherholungstourismus, insbesondere von astronomie- und Beherbergungsbetrieben, Spiel-, Sport- und Erholungseinrichtungen und Schaffung eines bedarfsorientierten, erweiterten Sport- und Freizeitangebotes im Bereich der dafür gegebenen Eignungsflächen. Abklärung mit Nachbargemeinden bzw. der Kleinregion U 8 hinsichtlich Schaffung neuer Einrichtungen und dafür geeigneten Standorte (im Rahmen der Erstellung des Kleinregionalen Entwicklungskonzeptes). lit. f) Ausbau und Kennzeichnung des Rad- und Wanderwegenetzes in Abstimmung mit den öffentlichen Personennahverkehrseinrichtungen bzw. dem S-Bahn-Konzept des Landes. Z.4 Technische Infrastruktur/emeinbedarfseinrichtungen lit. a) Rücksichtnahme bei allen künftigen Entwicklungen auf die bestehenden überörtlichen, stark befahrenen Verkehrswege sowie überörtlichen Planungsvorhaben im emeindegebiet (Immissionsschutzmaßnahmen) durch entsprechende Festlegungen im Wortlaut und Planwerk zum Flächenwidmungsplan Nr

21 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf lit. b) Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen und Ergebnisse der laufenden verkehrstechnischen Untersuchungen/ Planungen zur Sicherstellung einer auf die Zukunft ausgerichteten Tragfähigkeit der Hauptverkehrsachsen (Sicherstellung einer allenfalls notwendigen Fläche zur Errichtung der Autobahnbegleitstraße (vgl. KEK U8), Optimierung der Einbindesituationen entlang der L 379/ B 67 (Thalerhofstraße) sowie Realisierung des Knotens Copa-Nord und Optimierung der Einfahrt Copa-Süd unter gleichzeitiger Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.) lit. c) Verlegung des Radweges auf das sekundäre Straßennetz im Bereich der Copacabana lit. d) Errichtung von verkehrswirksamen Straßenabschnitten im Bereich der Autobahnbegleitstraße A2/A9 (gemeindegrenzüberschreitend). lit. e) Schaffung einer dem zukünftigen Bedarf angepassten Straßenverbindung zwischen der Südbahnunterführung im Westen und der B 67 im Osten (Ertüchtigung der L 381 durch Ausbau oder Neutrassierung). lit. f) Schrittweise Erweiterung der Ver- und Entsorgungssysteme der technischen Infrastruktur im Einklang mit der planmäßig vorgesehenen weiteren Siedlungsentwicklung. lit. g) Erschließung des zentralen Siedlungsraumes Kalsdorf im Bereich östlich des Bahnhofes Kalsdorf zur Sicherstellung der Erreichbarkeit des zentralen Siedlungsraumes Kalsdorf-Zentrum. lit. h) Schaffung einer entsprechenden Angebotsverwertung von gegebenen touristischen Attraktion im emeindegebiet (Murauen, Copacabana, Kultureinrichtungen und Sporteinrichtungen) lit. i) Vorsorge zur langfristigen Sicherstellung eines ausreichenden Energieangebotes durch vermehrten Einsatz von alternativen Energieträgern unter bestmöglicher Ausnutzung der natürlichen Ressourcen. lit. j) Sicherstellung einer bedarfsorientierten, den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechenden sozialen Pflege und Betreuung aller Altersgruppen für die Bevölkerung auch im Sinne des Kleinregionales Entwicklungskonzeptes der Kleinregion U8. 19

22 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf (2) Entwicklungsziele nach Entwicklungsprioritäten für die einzelnen Ortsteile: Z.1 Entwicklungspriorität 1: Teilregionales Versorgungszentrum/ Überörtlicher Siedlungsschwerpunkt Kalsdorf bei raz (inkl. Ortsteilnebenzentrum Kalsdorf und Copacabana): Erhaltung und Stärkung des Zentrumsbereiches zur Sicherstellung und bedarfsorientierten Weiterentwicklung von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen unter weitestgehender Vermeidung von gegenseitigen Störwirkungen gegenüber der Wohnfunktion und den landwirtschaftlichen Betriebsstätten. Bedarfsorientiertes Schließen der noch unbebauten Lücken durch eine möglichst flächensparende Siedlungsentwicklung in Abstimmung mit den Angeboten des öffentlichen Personennahverkehrs als Beitrag zur Reduzierung des Individualverkehrsaufkommens. Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen (z.b. Optionsverträge) entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen und Mobilisierung des Baulandangebotes (Vertragsraumordnung) im gesamten emeindegebiet. Erhaltung der vorhandenen dörflichen Siedlungsstrukturen (Absicherung der landwirtschaftlichen Betriebe durch entsprechende gebietstypische Festlegungen im Flächenwidmungsplan einschließlich erforderlicher Puffer) v.a. in den Ortsteilen roßsulz und Kleinsulz. Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur Copacabana durch Sicherung geeigneter Flächen entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen und Mobilisierung des Baulandangebotes (Vertragsraumordnung). Erstellung eines Masterplans zur Regelung einer zweckmäßigen Parzellierung, Erschließung und estaltung der neu zu schaffenden Siedlungsräume der Copacabana gem. Räumlichem Leitbild. Optimierung der verkehrstechnischen Maßnahmen entsprechend dem in Ausarbeitung befindlichen Verkehrskonzept innerhalb der Kleinregion U 8 und der Anbindungen im Bereich der L 379/B 67/ Copacabana. Finanzierung/ Umsetzung der sekundären Hochwasserschutzmaßnahmen. Im Bereich des sogenannten Ortsteilnebenzentrums Festlegung von Erweiterungsflächen für Industrie- und ewerbe/ Handel/ Dienstleistung 20

23 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf zum bedarfsgerechten Ausbau der bestehenden Betriebe und Standortattraktivierung zur Ansiedlung neuer Betriebe. Besicherung der nötigen Flächen zur Erweiterung der emeinbedarfseinrichtungen. Besicherung der Eignungszonen für Spiel, Sport und Erholungszwecke. Z.2 Entwicklungspriorität 2: Siedlungsgebiete Thalerhof und Forst: Für die kleinräumigen zusammenhängenden Siedlungsgebiete ist die langfristige Siedlungsbestandssicherung mit Nachverdichtung nach innen innerhalb der langfristig gesetzten Entwicklungsgrenzen vorrangig. Festlegung von Erweiterungsflächen (gemeindegrenzüberschreitend) für Industrie, ewerbe, Dienstleistung zum bedarfsgerechten Ausbau der bestehenden Betriebe und Standortattraktivierung zur Ansiedelung neuer Betriebe. 21

24 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf 5 Räumliches Leitbild Copacabana Präambel/Ausgangslage Zur Präzisierung der künftigen Entwicklungsvorstellungen des Siedlungsraumes wird gemäß den Bestimmungen des 22 (7) Stmk. RO 2010 ein sogenanntes Räumliches Leitbild als Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes verordnet. Das Räumliche Leitbild soll die Charakteristik und die zukünftige Entwicklungsrichtung des betrachteten Raumes vorgeben und dient als generelle Vorgabe des nachfolgenden Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes (Festlegungen hiezu siehe Wortlaut zum Flächenwidmungsplan Nr. 4.00). (1) eltungsbereich Als roßraum Copacabana wird der Bereich östlich der B 67 rund um den Badesee Copacabana samt den verkehrstechnischen Erschließungsknoten gem. Plandarstellung Räumliches Leitbild Copacabana im Maßstab 1:3.000 (Z: 191FR10, , bzw. Nachtragsbeschluss am , Stand der Ausfertigung: bzw ) verstanden. Angestrebt wird die Entwicklung des gegenständlichen Siedlungsraumes über emeindegrenzen hinweg im Sinne eines gemeindegrenzüberschreitenden Entwicklungskonzeptes mit der Marktgemeinde Feldkirchen, jedoch werden verfahrensbedingt im Zuge des gegenständlichen Verfahrens lediglich Festlegungen für die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz getroffen. (2) Festlegungen/ Begriffsdefinitionen Der gegenständliche Siedlungsraum wird gemäß Plandarstellung (Bezeichnung Räumliches Leitbild ) in Bereichstypen gegliedert, die auf einer intensiven Auseinandersetzung mit den baulich-räumlichen Strukturen und Nutzungsformen der Copacabana fußen. In diesen Bereichstypen sollen differenziert die bebauten Bereiche und die unbebauten sowie die für Erholungsfunktionen von einer Bebauung freizuhaltenden Bereiche behandelt werden. Unterschieden werden die folgenden Bereichstypen nach ihren Funktionen (Formulierung von Zielsetzungen): Z.1 Dienstleistungsbereiche Diese sollen eine breite Nutzung durch privatgewerbliche Dienstleistungsunternehmen, die der Prämisse der Naherholung unterzuordnen sind, ermöglichen (Verwendungszwecke wie Beherbergungsbetriebe, Einrichtungen und ebäude für Tourismuszwecke, (betriebliche) Wohnungen u.a.m. sind hier zulässig). 22

25 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Z.2 Wohnbereiche Diese sollen ausschließlich zur Wohnnutzung herangezogen werden. Andere, die Funktion störende Nutzungen sind hier unzulässig. Unterschieden wird hier die bestehende Wohnbebauung und die Flächen, die als Wohnpotenziale festgelegt werden. In bereits bebauten Bereichen sind lediglich geringfügige Zu-/ Umbaumaßnahmen an den Bestandsgebäuden zulässig. Eine Aufstockung der bestehenden Mehrparteienwohnhausanlagen im Norden des Badesees ist nicht zulässig. Neu in Errichtung zu bringende Wohneinheiten im Bereich der Wohnpotenziale sind generell den Festlegungen des Punktes Bebauungsweise unterzuordnen. Z.3 Verkehrssysteme Dies umfasst den Ausbau/die Optimierung bereits vorhandener Wegenetze und Parkplatzflächen, wie auch den bedarfsorientieren Ausbau des Knoten Süd und die Schaffung eines Knoten Nord an der LB 67 wie auch die Schaffung von eh- und Radwegen. Z.4 rünflächen/freiflächen Diese umfassen Freiflächen, die barrierefrei zugänglich sein sollen, Liegewiesen und Flächen zur Nutzung für sportliche Aktivitäten. enerell dienen diese Bereiche der Erholung. Die Errichtung von baulichen Anlagen zum Zwecke der Wohnnutzung ist unzulässig. Z.5 Pufferbereiche Diese dienen der räumlichen Trennung unterschiedlicher und sich beeinträchtigender Nutzungen. Z.6 Wald/Ersatzwaldbereiche Diese werden festgelegt, um den Charakter eines Naherholungsgebietes beizubehalten und naturräumliche Aspekte zu berücksichtigen, sowie eine esamtverbauung des roßraumes zu verhindern. (3) Zur Bebauung estalterische Schwerpunkte Durch die Festlegungen im Planwerk wird der Siedlungsraum in bebaubare und nicht bebaubare Bereiche unterteilt. Die bebaubaren Bereiche sollen als äußerer ürtel den See und die Freihaltebereiche des inneren ürtels direkt am Seeufer umfassen. Detaillierte Festlegungen sind i.r. nachfolgender Verfahren festzulegen. 23

26 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf enerell gelten jedoch folgende Vorgaben: Z.1 Bebauungsweise/ estaltungskonzept: Für Bereiche, die überwiegend mit modernen Einfamilienwohnhäusern bebaut werden sollen, können ebäude in offener und gekuppelter Bauweise errichtet werden. Die entstehenden ebäudeproportionen haben sich aneinander zu orientieren und sind diese dem Umgebungsbereich wie auch der eländekonfiguration anzupassen (Detaillierte Festlegungen folgen im Bebauungsplan). Für Bereiche, die überwiegend mit modernen Mehrfamilienwohnhäusern und eschosswohnbauten bebaut sind/ bebaut werden sollen, können ebäude in offener und gekuppelter Bauweise errichtet werden. Z.2 eschossanzahl/ ebäude-/esamthöhen Es dürfen grundsätzlich 2 eschosse (Erdgeschoss, 1. Obergeschoss) in Errichtung gebracht werden. Die ebäudehöhen/ esamthöhen der ebäude haben sich an den SOLL-Höhen der überformten eländekonfiguration zu orientieren und werden sowohl Höhenfestpunkte, zul. esamthöhen und zul. ebäudehöhen im Zuge des Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes detailliert festgelegt. Z.3 estaltung von ebäuden Bauliche Anlagen haben sich in ihrer gestalterischen Ausformung dem gegebenen Ortsteil-/ Landschaftsbild einzufügen und sollen generell allen Ansprüchen des modernen Wohnens und des modernen Dienstleistungsangebotes gerecht werden. (Detaillierte Festlegungen folgen im Bebauungsplan) (4) Freiflächen Die großflächigen Freiflächen sind jedenfalls zu erhalten und sind in ihrer Ausgestaltung der Prämisse der Naherholung unterzuordnen. Als estaltungsgrundsätze gelten die folgenden Vorgaben: Z.1 Einfriedungen und bauliche Anlagen sollen grundsätzlich auf ein unabdingbares Mindestmaß reduziert werden, um die Bereiche der Freiflächen entlang des Seeufers ungehindert zugänglich zu machen. Die Errichtung baulicher Anlagen wie Badehäuschen, Umkleidekabinen, Stege, Plattformen u.ä. ist im untergeordneten Ausmaß zulässig, sofern sie der Unterstützung oder Aufrechterhaltung der anzustrebenden Erholungsfunktion der Freiflächen nicht widersprechen und/oder diese fördern. Z.2 Der gärtnerischen estaltung der Freiflächen kommt besondere Bedeutung zu und soll diese durch Festlegungen im zu erstellenden Bebauungsplan aufeinander abgestimmt erfolgen. 24

27 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Z.3 Die Ausgestaltung der ufernahen Bereiche soll als innerer ürtel der Nutzung als Bade- und Erholungssee entsprechen und über ausreichend Liege/-Sitzflächen für Tagesbadegäste verfügen. (5) Wald/Wiederaufforstungsflächen Um die Erholungsfunktion des roßraums möglichst hoch zu halten, werden Bereiche für die Wiederaufforstung von Wald festgelegt (auch im Hinblick auf die Sanierung von Altlasten und Aufforstungsgeboten). Diese Bereiche sollen von jeder Bebauung freigehalten werden. Für die Bepflanzung sind die seitens der Forstbehörde vorgeschriebenen Pflanzenarten heranzuziehen (vorzugsweise unter Heranziehung der vor Ort bestehenden ehölze). (6) Verkehr Z1. Die Äußere Anbindung hat über den aus verkehrstechnischer Sicht zu optimierenden Knoten Süd und einen zu errichtenden Knoten Nord zu erfolgen. Für die Detailplanung sind die mit dem Amt der Stmk. Landesregierung abgestimmten Konzepte und generellen Planungen heranzuziehen und im Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes zu implementieren. Z.2 Innere Erschließungsstraßen sollen im untergeordneten und nur im notwendigen Ausmaße errichtet werden. Die Erschließungsstraßen etwaiger in Errichtung zu bringender Wohnbebauung sind im Zuge des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes festzulegen. Z.3 Radwege können in optimierter Lage entlang der Bahntrasse geführt werden. Verbindungswege in alle Richtungen sind jedenfalls zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit des roßraums Copacabana mit dem Fahrrad aus allen relevanten Anfahrtsrichtungen soll, sofern technisch möglich, gefördert werden, um die Anzahl der Kfz-Fahrten im gegenständlichen Bereich auch im Lichte der angestrebten Naherholungsfunktion auf ein Mindestmaß reduzieren zu können. Z.4 Ein Netz von ehwegen bzw. fußläufigen Durchwegungen soll den Erholungscharakter des roßraumes weiter unterstreichen. Vorrang genießen die ehwege jedenfalls entlang des Seeufers im inneren Freiflächen-ürtel. 25

28 Örtliches Entwicklungskonzept Nr Kalsdorf Z.5 Parkplatzflächen für Nutzer/Besucher und jener der Dienstleistungsunternehmen sind auf die hierfür festgelegten Bereiche zu beschränken und sind diese (unter Berücksichtigung vorliegender Bewilligungen und Verträge) im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplanes zu verorten. Z.2 Abstellflächen für Fahrzeuge im Bereich von Wohngebäuden sind sofern technisch möglich unterirdisch zu errichten, um den rünflächenanteil in Wohnbereichen möglichst hoch zu halten. (7) Infrastruktur In Abstimmung mit den angestrebten Nutzungen ist jedenfalls ein Ausbau der technischen Infrastruktur (Kanal, Wasser, Strom, Fernwärmeleitungen u.a.m.) anzustreben. Verschiedene infrastrukturelle Maßnahmen sind hier zu setzen und i.r. der nachfolgenden Bebauungsplanung zu koordinieren. Die Förderung von umweltfreundlichen Energieformen ist als generelle Zielsetzung zu betrachten und sofern technisch möglich zu befolgen. 6 rundsätze zur Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen (1) Die emeinde verpflichtet sich im Rahmen ihrer finanziellen und sonstigen Möglichkeiten zur mittel- bis langfristigen Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. (2) Die emeinde wird bei Landes- und Bundesdienststellen und sonstigen öffentlichen Institutionen auf entsprechende Mitwirkung bei der Erfüllung dieser Ziele und Maßnahmen hinwirken bzw. im Rahmen ihrer eigenen Möglichkeiten tätig werden. 26

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31 BF Marktgemeinde Kalsdorf bei raz Räumliches Leitbild - Copacabana Z: 191FR10 Stand: Bearb: An/Pa/Ru 0 Knoten Nord : Meter Bhf "Wagnitz Süd" inkl. Unterführung (S-Bahn-Konzept) Nordzufahrt zu I& und Wohnen Marktgemeinde Feldkirchen zentrale Zufahrt zu I& B 67 m 45 7 LB 6 U - NE 45 m 20 m Marktgemeinde Kalsdorf BF 6175 Wall / Lärmschutz und Radweg ZONE SÜD BF Legende Bemaßung Radweg ohne Feldkirchen Verkehrserschließung BF Knoten Zufahrtspfeile Verkehrsanlagen PUFFER-/AUSLEICHSBEREICH SÜD Funktionen ohne Feldkirchen BF WIDMUN Dienstleistung Stellflächen Knoten Süd Dienstleistung Öffentliche Einrichtungen Wohnen Bestand Freiflächen, öffentl. zugängliche Bereiche Verkehrsanlagen rünkorridor (fußläufige Verbindung) Puffer Ersatzwaldflächen Waldflächen ISO Tag 60dB Freihaltegebiete Freihaltegebiete BF latz lugp db F T 60 Wohnen Potenzial (Ausbau) B 67

32 BF Marktgemeinde Kalsdorf bei raz Räumliches Leitbild - Copacabana Z: 191FR10 Stand: Bearb: An/Pa/Ru 1: Meter zentrale Zufahrt zu I& Knoten Nord Nordzufahrt zu I& und Wohnen Bhf "Wagnitz Süd" inkl. Unterführung (S-Bahn-Konzept) Marktgemeinde Feldkirchen B m LB67 - NEU 45 m Marktgemeinde Kalsdorf 20 m 6175 Wall / Lärmschutz und Radweg BF BF ZONE SÜD Legende Bemaßung Radweg ohne Feldkirchen Verkehrserschließung Knoten Zufahrtspfeile Verkehrsanlagen Funktionen ohne Feldkirchen WIDMUN Dienstleistung Stellflächen Dienstleistung Öffentliche Einrichtungen Wohnen Bestand BF Wohnen Potenzial Freiflächen, öffentl. zugängliche Bereiche Verkehrsanlagen BF rünkorridor (fußläufige Verbindung) PUFFER-/AUSLEICHS- BEREICH SÜD Puffer Ersatzwaldflächen Waldflächen ISO Tag 60dB Freihaltegebiete T 60db Flugplatz Knoten Süd (Ausbau) Freihaltegebiete Hausflächen aus BA Kataster Nutzung B 67 Bahnanlage ebäude ewässer fließend ewässer stehend BF Straßenanlage

33 Erläuterungsbericht zum Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz Stand: Nachtragsbeschluss: (Stand der Ausfertigung: ) Verfasser: DI Andreas Ankowitsch, DI Maximilian Pumpernig Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker Mariahilferstraße 20, 8020 raz Bearbeitung: DI Andreas Ankowitsch Mag. ernot Paar Mag. a Siegrun Rutrecht (IS-Bearbeitung) Ing. Thomas Hörzer (Berechnungen Tierhaltungsbetriebe) Sonja Lackner (Textbearbeitung) Jacqueline Szabo (Textbearbeitung) Z: 191FR10 Bearb.: An/Pa/La/Sz L:\02 - Kunden\01 Steiermark\U - raz-umgebung\kalsdorf\kalsdorf\191fr10_kalsdorf_revision 4.00\05 Endbeschluss\Berichte Verordnung\ÖEK\ _191FR10_Pa_ÖEK_Erlb_End.doc

34 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL ZUSAMMENFASSUN DER RÄUMLICHEN BESTANDS-AUFNAHME Die einzelnen Ortsteile in der Marktgemeinde Kalsdorf Beschreibung der Ortsteile der Marktgemeinde Kalsdorf ERLÄUTERUNEN ZUM ENTWICKLUNSPLAN Materienrechtliche und sonstige Ersichtlich-machungen Ersichtlichmachungen im Entwicklungsplan (ÖEP) Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion raz / raz-umgebung Festlegungen Planungshoheit der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz Festlegung und Abgrenzung der Örtlichen Siedlungsschwerpunkte ebiete baulicher Entwicklung und Entwicklungspotenziale Entwicklungsgrenzen DER ROTE FADEN IN DER PLANUN VERÄNDERUNEN IM VERLEICH Ziele/ Massnahmen im Vergleich zum ÖEK Nr. 3.00/ SLB Lage und Umlandbeziehungen Naturraum und Umwelt Bevölkerung und Siedlungsraum Wirtschaft Technische Infrastruktur/ emeinbedarfseinrichtungen Differenzplan/ Differenzliste/ Sup SACHBEREICHE Naturraum und Umwelt Lage, landschaftliche Kurzcharakteristik und räumliche Einordnung eologie und Böden Klima Luft Emissionen und Immissionen Verkehr Immissionen aus intensivlandwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben ewässer Wald - Waldentwicklungsplan raz / raz-umgebung (Stand WEP - Revision) Bekanntgaben des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark Naturräumliche Schutzgebiete Ziele und Maßnahmen für den Sachbereich Naturraum und Umwelt Bevölkerung Bevölkerungsstruktur (emeindedaten) Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungszielwert Ziele und Maßnahmen für den Sachbereich Bevölkerung Siedlungsstruktur Siedlungsbereiche Haushalte ebäude und Wohnungen/ bisherige Bautätigkeit Baulandbedarf Soziale Infrastruktur... 64

35 4.4 Wirtschaft Erwerbstätige und Pendler Land- und Forstwirtschaft (Basis: Statistik Austria) Sekundärer Sektor Industrie- und Produktion, Bauwesen Tertiärer Sektor Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr Ziele und Maßnahmen zum Sachbereich Wirtschaft Technische Infrastruktur Verkehr Energieversorgung Wasserversorgung Abwasser / Abfallbewirtschaftung DAS KONTROLLINSTRUMENT DIE UMWELTPRÜFUN Prüfung nach Ausschlusskriterien Zusammenfassendes Ergebnis BEILAEN... 73

36 PRÄAMBEL Das Örtliche Entwicklungskonzept Nr der Marktgemeinde Kalsdorf stellt die gesetzlich vorgeschriebene periodische Überarbeitung des geltenden dritten Örtlichen Entwicklungskonzeptes dar. Die geltenden Entwicklungsziele werden daher auf ihre Aktualität geprüft und Entwicklungsmöglichkeiten abgeschätzt, um raumrelevante Strategien, Ziele und Maßnahmen für die zukünftige Entwicklung der Marktgemeinde Kalsdorf daraus abzuleiten und für einen Planungshorizont von 15 Jahren neu festzulegen. In dieser wiederkehrenden Prüfung und Evaluierung des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Siedlungsleitbildes und der damit verbundenen Anpassung und Neufestlegung von raumrelevanten Zielen und Maßnahmen, welche gemeinsam mit dem Planungsausschuss der Marktgemeinde erfolgte, werden auch die neuen Zielsetzungen insbesondere die räumlich-funktionelle liederung im 4. Örtlichen Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan lt. Leitfaden der FA 13B (nunmehr A13) des Amtes der Stmk. Landesregierung vom Oktober 2005, ebenso dem neuen RO 2010 (seit in Rechtskraft) entsprechend dargestellt bzw. inhaltlich abgehandelt. Das vierte Örtliche Entwicklungskonzept beinhaltet die konsequente Fortführung und Konkretisierung der regionalen und örtlichen Interessen der emeindeentwicklung. Das Planungsinstrument des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr stellt somit die mittel- bis langfristige, raumrelevante Planungs- und Entscheidungsgrundlage (Planungshorizont von 15 Jahren) einer planmäßigen emeindeentwicklung dar. Aus den nachfolgenden Erläuterungen zu den relevanten Festlegungen im Verordnungswortlaut und den plangrafischen ebietsabgrenzungen im Entwicklungsplan können auch die Veränderungen/ Neufestlegungen von raumrelevanten Entwicklungszielen nachvollzogen und nähere Angaben zu den Sachthemen Naturraum und Umwelt, Siedlungsraum und Bevölkerung, Wirtschaft sowie Technische Infrastruktur/ emeinbedarfseinrichtungen entnommen werden. Der Nachweis über die Neufestlegungen wurde entsprechend dem Kontrollinstrument der Örtlichen Raumplanung der strategischen Umweltprüfung (SUP) geführt, wobei im Zuge der Prüfung nach Ausschlusskriterien festgestellt werden konnte, dass die Prüfung auf Umwelterheblichkeit ergab, dass grundsätzlich keine über die Ortsüblichkeit hinausgehenden erheblichen Umweltauswirkungen bewirkt werden und dass sich die Eigenart und der Charakter der einzelnen ebiete nicht verändert werden. 1

37 1 ZUSAMMENFASSUN DER RÄUMLICHEN BESTANDS- AUFNAHME Ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und der durchgeführten Problemanalyse (Oktober 2010) wurden die bisher geltenden siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen gem. geltendem ÖEK Nr idgf Siedlungsleitbild evaluiert. Die aktuellen Nutzungen wurden im Bestandplan und in zugehöriger Bestandsliste (im Anhang beigelegt) näher dokumentiert. Abbildung 1 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Abbildung 2 - Ausschnitt Bestandsaufnahmeplan, Oktober

38 1.1 DIE EINZELNEN ORTSTEILE IN DER MARKTEMEINDE KALSDORF In der Marktgemeinde Kalsdorf gibt es die folgenden Ortsteile: Hauptort Kalsdorf Zentrum Kleinsulz roßsulz Kalsdorf-Süd Copacabana Ortsteilnebenzentrum Thalerhof Forst 1.2 BESCHREIBUN DER ORTSTEILE DER MARKTEMEINDE KALSDORF Im Folgenden werden die einzelnen, unter 1.1 genannten Ortsteile näher beschrieben und unter raumordnungsfachlichem esichtspunkt charakterisiert Hauptort Kalsdorf Zentrum Abbildung 3 - Schrägluftbild eigene Befliegung - Oktober 2010 Kalsdorf Zentrum bildet den Ortsmittelpunkt der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz. Der Hauptort, zugleich Teilregionales Versorgungszentrum gem. REPRO raz/raz- Umgebung, zeigt eine dynamische Entwicklung in den letzten 10 Jahren auf. Seit Rechtskraftwerdung des 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Siedlungsleitbildes und Flächenwidmungsplanes wurde z.b. im Jahr 2004 das neue emeindeamt mit dem Hauptplatz, ein neuer Kindergarten mit einem Kinderspielplatz errichtet und die Erweiterung des Sportplatzes im Bereich des Schulzentrums konnte erfolgreich umgesetzt werden. 3

39 eprägt ist das Ortsbild hier vor allem durch teilweise mehrgeschossige Wohngebäude und zahlreiche Betriebsstätten z.b. entlang der Hauptstraße. Der südliche und nördliche Bereich des Ortszentrums ist verstärkt durch Wohnnutzung geprägt. Nordöstlich des Ortszentrums befindet sich die Firma Roto Frank, eine der bedeutendsten Produktionsbetriebe der emeinde. Im Westen des Zentrums befindet sich der in jüngster Vergangenheit modernisierte Bahnhof samt den P&R-Parkplatz. Im Nordwesten bzw. Westen befindet sich der ewerbepark von Kalsdorf im Ortsteilnebenzentrum. Seit dem Jahr 1999 sind weitere Betriebsansiedelungen in diesem Bereich zu verzeichnen und führt dies zu einer deutlichen Verdichtung des ebietes. Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wird einerseits durch den Bahnhof sowie durch gute Busverbindungen Richtung raz gewährleistet. In den Randbereichen des Ortszentrums sind weitere mehrgeschossige Wohnbauten, Dienstleistung- und ewerbebetriebe sowie das Altstoffsammelzentrum der emeinde angesiedelt. Im Bereich des Ortszentrums werden nur vereinzelt landwirtschaftliche Betriebe verzeichnet und ist deren Fortbestand zu sichern. Weitere Institutionen bzw. öffentliche Einrichtungen neben den angesiedelten Dienstleistungs- und ewerbebetrieben sind: Feuerwehr Polizei Bank Musikschule eine Dienststelle des Roten Kreuzes und der Polizei Friedhof Seelsorgeeinrichtungen die Freizeitanlage der Marktgemeinde Kalsdorf ein Hallenbad Die dynamische Entwicklung im Hauptort eröffnet Möglichkeiten, zentrale Einrichtungen in gut erreichbarer Lage planmäßig zu errichten und zu erweitern. 4

40 1.2.2 Ortsteil Kleinsulz Abbildung 4 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Kleinsulz liegt südöstlich des Ortszentrums und kann als dörflich-strukturiertes Zentrum gesehen werden. Das zum Teil auch durch eschoßwohnbauten geprägte Wohnsiedlungsgebiet weist eine beträchtliche Zahl an landwirtschaftlichen Betrieben auf. Vereinzelt haben sich in diesem Bereich Dienstleistungs- und ewerbebetriebe angesiedelt. Vorwiegend sind hier Ein-/Zweifamilienwohnhäuser (größtenteils mit Satteldächern) zu finden und zeichnet sich der Ortsteil Kleinsulz zusammengefasst durch landwirtschaftliche und Wohnnutzung aus. In der Periode zwischen Rechtskraftwerdung des ÖEK 3.00 und der gegenständlichen 4. Fassung kam es zu baulichen Verdichtungen bzw. Arrondierung des Wohnbestandes Ortsteile roßsulz und Kalsdorf-Süd Abbildung 5 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Ebenso wie Kleinsulz kann roßsulz im Süden der Marktgemeinde als vorwiegend dörflich-strukturiertes ebiet gesehen werden. Vor allem der Osten des Ortsteiles ist verstärkt durch landwirtschaftliche Betriebstätten gekennzeichnet. Eine Nutzungsdurchmischung dörflicher Bereich mit Wohnbereich und betrieblicher Bereich mit Wohnbereich ist gegeben. Der westliche Bereich des Ortsteiles wird vor allem durch Wohn- 5

41 nutzung dominiert und sind hier 1-2geschossige Wohnbauten vorherrschend. Es zeigen sich hier eher kleinräumig zusammenhängende Siedlungszeilen. Abbildung 6 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Abbildung 7 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Der Ortsteil Kalsdorf-Süd liegt an der emeindegrenze zur emeinde Werndorf und ist vor allem durch Wohnnutzung geprägt, Dienstleistungsbetriebe spielen hier eine eher untergeordnete Rolle. Westlich der B-67 Hauptstraße befindet sich eine privatgenutzte Wasserfläche, an die im Süden Wald anschließt (sh. Abb. 7) Ortsteile Copacabana und Ortsteilnebenzentrum Es hat sich seit der letzten Revision ein wachsendes Siedlungsgebiet rund um den Freizeit-/ Badesee Copacabana etabliert und haben sich hier auch einige Dienstleister angesiedelt, die dem Bade-/ Tauchgast ihre Serviceleistungen anbieten. Rund um den künstlich angelegten See, der immer mehr an touristischer Bedeutung gewinnt, finden sich bis zu 4-geschossige Wohnbauten und astronomiebetriebe und gilt es, Erweiterungsflächen für Wohnbereiche zu schaffen dies im Zuge einer geordneten Verdich- 6

42 tung bzw. eines geordneten Ausbaues. Als liederungsinstrument wird hierfür ein Räumliches Leitbild entwickelt. Mit dem Ziel der Optimierung der verkehrstechnischen Anbindungsmöglichkeiten werden derzeit Studien erarbeitet bzw. abgeschlossen, welche auch bereits im Räumlichen Leitbild berücksichtigt werden. Abbildung 8 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Räumliches Leitbild Copacabana: Präambel/Ausgangslage Als roßraum Copacabana wird der Bereich östlich der B-67 rund um den Badesee Copacabana samt den verkehrstechnischen Erschließungsknoten gem. Plandarstellung (Räumliches Leitbild, Z: 191FR10) verstanden. Angestrebt wird die Entwicklung des gegenständlichen Siedlungsraumes über emeindegrenzen hinweg im Sinne eines gemeindegrenzüberschreitenden Entwicklungskonzeptes mit der Marktgemeinde Feldkirchen, jedoch werden verfahrensbedingt im Zuge des gegenständlichen Verfahrens lediglich Festlegungen für die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz getroffen. Der gegenständliche Siedlungsraum wird gemäß Plandarstellung in Bereichstypen gegliedert, die auf einer intensiven Auseinandersetzung mit den baulich-räumlichen Strukturen und Nutzungsformen der Copacabana fußen. In diesen Bereichstypen sollen differenziert die bebauten Bereiche und die unbebauten sowie die für Erholungsfunktionen von einer Bebauung freizuhaltenden Bereiche behandelt werden. Zur Präzisierung der künftigen Entwicklungsvorstellungen des Siedlungsraumes wird gemäß den Bestimmungen des 22 (7) Stmk. RO 2010 ein sogenanntes Räumliches Leitbild als Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes entwickelt. In Ermangelung detaillierter rechtlicher Vorgaben bzw. eines Planungsleitfadens der Stmk. Landesregierung werden durch die Verordnungsgeberin im gegenständlichen Räumlichen Leitbild als Vorbereitung für das spätere Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes wesentliche Funktionsräume, Freiräume, Waldflächen und Erschließungssysteme definiert, die jedoch nicht bauplatzbezogen festgelegt werden, sondern als räumlich- 7

43 funktionell vordefinierte Bereiche zu verstehen sind. Das Räumliche Leitbild soll die Charakteristik und die zukünftige Entwicklungsrichtung des betrachteten Raumes vorgeben und dient als generelle Vorgabe des nachfolgenden Verfahrens zur Erstellung eines Bebauungsplanes (Festlegungen hiezu siehe Wortlaut zum Flächenwidmungsplan- Entwurf Nr. 4.00). Im Rahmen dieses Verfahrens werden sodann detaillierte Festlegungen zur estaltung von bebaubaren und nicht bebaubaren Bereichen, zu Erholungsflächen und Verkehrsflächen wie auch für die infrastrukturelle Erschließung des ebietes getroffen. Die oberste Prämisse stellt die Aufrechterhaltung des zugänglichen Seebereiches als Naherholungsstandort mit immer größer werdender Bedeutung mit der Möglichkeit zur Ausübung verschiedener sportlicher Aktivitäten unter gleichzeitiger Wahrung der Wohnund Lebensqualität dar. Charakteristik des Siedlungsraumes Der Umgebungsbereich des Badesees Copacabana ist durch eine starke Nutzungsdurchmischung gekennzeichnet. Im Norden befinden sich gemeindegrenzüberschreitende Industrie- und ewerbegebiete von Kalsdorf und Feldkirchen. Unmittelbar am nördlichen Seeufer finden sich mehrgeschossige Wohnbauten samt Verkehrswegen und nicht zugängliche Seebereiche. Östlich des Sees finden sich landwirtschaftlich genutzte Bereiche (Marktgemeinde Feldkirchen) bzw. bestehen hier nur selten genutzte großflächige Stellflächen. Der Lebensraum wird im Osten durch den Verlauf der ÖBB-Südbahntrasse räumlich begrenzt. Vereinzelt finden sich hier über die Sommermonate genutzte Dienstleistungsbetriebe im Bereich der astronomie entlang des Seeufers. Der Süden ist durch weitere Dienstleistungsbetriebe (astronomie, Tauchschule, Verwaltung Copa) und Parkplatzflächen sowie auch bestehende Wohnbebauung (Bereich Laaweg), die Richtung Süden von weiteren ewerbegebieten gefolgt werden, gekennzeichnet. Westlich des Sees besteht die einzeilige Einfamilien- Wohnhausbebauung und wird diese von der B-67 durch eine Lärmschutzwand räumlich getrennt. Westlich der B-67 bestehen historisch tradierte dörflich strukturierte Bereiche. rundsätzlich soll die Copacabana einerseits als Wohnstandort und andererseits im gleichwertigen Ausmaße als Rückzugsort für Naherholungssuchende bzw. als Standort des sanften Naherholungstourismus dienen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Räumlichen Leitbildes gilt es nun, diese beiden maßgeblichen rößen nicht nur zu berücksichtigen sondern vielmehr miteinander zu verquicken und deren beider zukünftigen Fortbestand zu sichern, die geeigneten Formen einer Weiterentwicklung zu definieren und die hierfür in Betracht kommenden Bereiche räumlich abzugrenzen und festzulegen. Südlich der Copacabana finden sich einige 1-2geschossige Wohnbauten, die wiederum weiter südlich im Ortsteilnebenzentrum in unmittelbarer Nahelage zum Kreisverkehr B-67 durch zahlreiche Firmen abgelöst werden. Hier haben sich große Betriebe wie z.b. Duropack, Vögele, Cargo-Partner, Rittal, DPD, Hofer, Röfix u.a. angesiedelt, die maßgeblich zur guten Arbeitsplatzsituation in der Marktgemeinde Kalsdorf beitragen. Wirtschaftlich gesehen ist dies das Zentrum der emeinde und verfügt dieses ebiet 8

44 über ausgezeichnete verkehrstechnische Anbindungen zu den Autobahnanschlussstellen der A9 und A2. Abbildung 9 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober 2010 Abbildung 10 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober Ortsteil Thalerhof Dieser Ortsteil ist natürlich aufgrund der unmittelbaren Nahelage zum ebiet des Flughafens raz-thalerhof sowie zur Marktgemeinde Feldkirchen bei raz geprägt geschossige Ein-/Zweifamilienhäuser mit Satteldächern dominieren hier und sind lediglich vereinzelt Firmen und landwirtschaftliche Betriebe in diesem ebiet ansässig. Zu erwähnen ist in diesem Ortsteil auch die Asphaltschießbahn des ESV Forst Thalerhof. Es sind hier große unbebaute Flächen aufgrund der formal festgelegten Fluglärmzone vorhanden. Eine Auffüllung der vorhandenen Lücken im Siedlungsbild ist hier durchaus wünschenswert, aber abhängig von der Lärmbelastung durch den Flughafen und der Anpassung des REPRO /U. Wohnbauland-Erweiterungen werden aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten 1. Änderung des REPRO /U und dem diesbezüglichen Entfall der 95dB Fluglärmsynopse und Verschiebung (Verengung) der 60dB- 9

45 Fluglärmzone trotzdem nicht möglich (diesbezüglich werden die Einwendungen der FA13B und A16 berücksichtigt und im Rahmen von Anhörungen die neu augewiesenen Wohnbaulandflächen zurückgenommen). Abbildung 11 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober Ortsteil Forst Das Ortsbild dieses Ortsteiles ist durch den (ehem.) Fliegerhorst Nittner, die unmittelbare Nahelage zum ebiet des Flughafens raz-thalerhof sowie zur Marktgemeinde Unterpremstätten und dem dortigen Freizeit- /Badeseezentrum Schwarzl geprägt geschossige Ein-/Zweifamilienhäuser dominieren hier in einem kompakten Siedlungskern, um den einige Firmen wie Reifen Profi, Cool&Fresh, Drott und wenige (ehemalige) landwirtschaftliche Betriebe zu einer Nutzungsvielfalt beitragen. Ebenso dort anzutreffen ist die Eisschützen- bzw. Asphaltschützenanlage Forst Thalerhof Jung ESV. Räumlich-funktionell ist dieser Ortsteil stark mit dem angrenzenden Industrie- und ewerbe/ Wohnbereich der Marktgemeinde Unterpremstätten verbunden. Abbildung 12 - Schrägluftbild eigene Befliegung vom Oktober

46 2 ERLÄUTERUNEN ZUM ENTWICKLUNSPLAN 2.1 MATERIENRECHTLICHE UND SONSTIE ERSICHTLICH- MACHUNEN Ersichtlichmachungen im Entwicklungsplan (ÖEP) Verwaltungsgrenzen der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz, Quelle: DKM fließende und stehende ewässer (Wasserrechtsgesetz 1959 idgf), Quellen: DKM, FA19A Verkehrsinfrastruktur (Überregionales wie Örtliches Straßen- und Wegenetz nach Bundesstraßenrecht, Landes-Straßenverwaltungsgesetz), Quelle: DKM Hochspannungsfreileitungen inkl. Sicherheitsbereiche (Starkstromwegerecht), Quellen: Leitungsträger (Energie Steiermark und Austrian Power rid) Naturschutzrechtliche Bestimmungen (Naturschutzbuch: Naturschutzgebiet, eschützter Landschaftsteil Feuchtbiotop, Naturdenkmäler Nr.), Quellen: FA13C, zitierte Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörde Haltestelleneinzugsbereiche (Wohnbauförderungsgesetz), Quelle: eigene Bestandsaufnahme Oktober 2010; Radien: Bahn m und Bus 300 m Öffentliche Einrichtungen, Quelle: Eigene Bestandsaufnahme Oktober 2010 Landwirtschaftliche Vorrangzonen, Vorrangzone für Industrie- und ewerbe, rünzone gem. REPRO raz/raz-umgebung, LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/2012 Fluglärmzonen, Quelle: REPRO raz/raz-umgebung idf 1. Änderung (LBl. Nr. 73/2012) Schieneninfrastruktur und Schleppgleisanlagen, Quelle: DKM Flughafensicherheitszonen, Quelle: Sicherheitszonenplan für den Flughafen raz- Thalerhof Brunnenschutz- und rundwasserschongebiete: Quellen: Bescheide, Flächenwidmungsplan 3.00, IS-Datenlieferung vom Amt der Stmk. Landesregierung Hochwasseranschlaglinien nach dem Wasserrechtsgesetz, Abflussuntersuchung Mur, Verfasser: Hydroconsult mbh (übermittelt Oktober 2012) Verdachtsflächen für Altlasten und Altstandorte gem. Verdachtsflächendatenbank der FA17C Bergbaugebiet roßsulz I gem. Bescheid der BH-U vom , Z: /2005 u /2005, K roßsulz und Nassbaggerung Mader-Rieger gem. Bescheid der BH-U vom , Z: 4.3-7/2012 Projekt Hochwasserschutzdamm sekundärer Hochwasserschutz, Projekt zur wasserrechtlichen Einreichung (Variante 10-04, Verfasser: Hydroconsult mbh, übermittelt am ) 11

47 2.1.2 Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion raz / raz- Umgebung em. Regionalem Entwicklungsprogramm für die Planungsregion (politischer Bezirk) raz / raz-umgebung, LBl. Nr. 106/2005 idf der 1. Änderung (LBl. Nr. 73/2012) wird die Marktgemeinde Kalsdorf als Teilregionales Versorgungszentrum (Nahversorgungszentrum im Sinne des Landesentwicklungsprogrammes 1977) eingestuft. em. 4 (2) ist die Marktgemeinde Kalsdorf zur Dokumentation des öffentlichen Interesses der Sicherung der Standortvoraussetzungen für bestehende Betriebe von regionaler Bedeutung bzw. zur langfristigen Sicherung regional bedeutsamer Flächenpotenziale für industriell-gewerbliche Nutzung als Regionaler Industrie- und ewerbestandort definiert. em. Landesentwicklungsprogramm befindet sich das emeindegebiet von Kalsdorf bei raz gem. 2 Regionen innerhalb der Region raz-umgebung, zugleich politischer Bezirk raz-umgebung. em. 3 Ziele und Maßnahmen für Teilräume des REPRO raz / raz-umgebung befindet sich das emeindegebiet innerhalb nachfolgender Teilräume: Siedlungs- und Industrielandschaften - Siedlungsräume sind für die Wohnbevölkerung durch Erhöhung des rünflächenanteiles bzw. des Anteils unversiegelter Flächen in Wohn- und Kerngebieten zu attraktivieren. - Immissionsbelastungen in Wohngebieten sind zu vermeiden bzw. in stark belasteten ebieten zu reduzieren. - An den Siedlungsrändern ist besonderes Augenmerk auf die Baugestaltung zu legen. Ackerbaugeprägte Talräume - Die weitere Zerschneidung bzw. Segmentierung von landwirtschaftlichen Flächen ist hintanzuhalten. - Die Ausstattung mit Waldflächen ist zu erhalten bzw. verbessern. Hochwertige Lebensräume (Biotope, Ökosysteme) und landschaftsraumtypische Strukturelemente wie z.b. Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldsäume, Einzelbäume sind einschließlich erforderlicher Abstandsflächen von störenden Nutzungen freizuhalten. - Im razer Feld sind die naturräumlichen Voraussetzungen zur Biotopvernetzung durch Festlegung von rünzügen im Rahmen der örtlichen Raumplanung zu schaffen. Dabei ist eine Vernetzung der rünzonen im Bereich Kaiserwald mit den Murauen, insbesondere im Nahbereich des Terminals Werndorf anzustreben. 1 LEP 2009, LBl. Nr. 75/2009 idf LBl. Nr. 37/

48 rünlandgeprägte inneralpine Täler und Becken - Ein zusammenhängendes Netz von großflächigen Freilandbereichen, Retentionsräumen und landschaftstypischen Strukturelementen wie Uferbegleitvegetation, Hecken, Waldflächen, Waldsäumen und Einzelbäumen ist zu erhalten. Für die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz sind laut REPRO raz / raz-umgebung folgende Vorrangzonen festgelegt und wie folgt gemäß 5 (2), (5) und (6) definiert: Ad Abs. 2: rünzonen dienen dem Schutz der Natur- oder Kulturlandschaft und ihre Faktoren (ökologische Funktion) und/oder der Naherholung (Erholungsfunktion). Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes von Siedlungsgebieten vor efährdungen, wie zb: Hochwässer (Schutzfunktion). Im Bereich der Murauen sind aufeinander abgestimmte ökologische, freizeitwirtschaftliche, energiewirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und verkehrswirtschaftliche Nutzungsansprüche vorzusehen. Die Festlegung von Bauland und Sondernutzungen im Freiland für Ablagerungsplätze, Aufschüttungsgebiete, Schießstätten, Schieß- und Sprengmittellager und ihre efährdungsbereiche und Bodenentnahmeflächen sind unzulässig. rünzonen gelten als Ruhegebiete gem. 82 (1) Mineralrohstoffgesetz. Die Erweiterung rechtmäßig bestehender Rohstoffgewinnungen ist zulässig. Bei Festlegung von Sondernutzungen ist auf die Vermeidung von großflächigen Zersiedelungen sowie über den ebietscharakter hinausgehenden Immissionen zu achten. Als rünzonen gelten auch Uferstreifen an der Mur von mind. 20 m und an allen übrigen natürlich fließenden ewässern von mind. 10 m, gemessen an der Böschungsoberkante (im funktional begründeten Einzelfall auch darüber hinaus). In diesen Bereichen können für Baulückenschließungen geringen Ausmaßes Ausnahmen gewährt werden. Dabei ist die ökologische Funktion des jeweiligen Uferstreifens zu berücksichtigen. Ad Abs. 5: Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen Produktion. Sie sind von Baulandausweisungen und Sondernutzungen im Freiland für Kur-, Erholungs-, Spiel- und Sportzwecke, öffentliche Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Ablagerungsplätze, Aufschüttungsgebiete, Bodenentnahmeflächen, Schießstätten, Schieß- und Sprengmittellager und ihre efährdungsbereiche freizuhalten. Ad Abs. 6: Vorrangzonen für Industrie und ewerbe sind Flächen für Industrie- und ewerbebetriebe von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung. Es gelten folgende Zielsetzungen: Sicherung bzw. Mobilisierung der für Industrie- und ewerbebetriebe von regionaler bzw. überregionaler Bedeutung geeigneten Flächen. Im Rahmen der Zielsetzungen dieser Verordnung gelten für Vorrangzonen für Industrie und ewerbe folgende Festlegungen: - Vorrangzonen für Industrie und ewerbe sind einschließlich erforderlicher Abstandsflächen von Widmungs- und Nutzungsarten, die Realisierung einer industriell/gewerblichen Nutzung verhindern bzw. gefährden freizuhalten. 13

49 2.2 FESTLEUNEN PLANUNSHOHEIT DER MARKTEMEINDE KALSDORF BEI RAZ Festlegung und Abgrenzung der Örtlichen Siedlungsschwerpunkte Als rundlage für die Festlegung von Örtlichen Siedlungsschwerpunkten wird die Richtlinie zur Festlegung und Abgrenzung von Siedlungsschwerpunkten vom Amt der Stmk. Landesregierung, herausgegeben von der Abteilung 16 (nunmehr A7) sowie der FA 13B (nunmehr A13) mit Stand: April 2007, herangezogen. Der Hauptort selbst ist aufgrund des geltenden REPRO raz/ raz-umgebung als Teilregionales Versorgungszentrum und Regionaler Industrie- und ewerbestandort festgelegt und wird demgemäß vom übergeordneten Raumordnungsprogramm in das Örtliche Entwicklungskonzept übernommen. Örtliche Siedlungsschwerpunkte sind Bereiche, die in Ergänzung zum Hauptort der jeweiligen emeinde, langfristig weiterentwickelt werden sollen. Wenn bestehende Siedlungsschwerpunkte aufgrund von Immissionsbelastungen, naturräumlichen efährdungen, rechtlichen Nutzungsbeschränkungen oder topografischen egebenheiten nicht mehr weiterentwickelt werden können, besteht die Möglichkeit neue Siedlungsschwerpunkte festzulegen. Dabei sind neben den Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes auch die bestehenden Entwicklungsprogramme zu berücksichtigen. Dadurch sollen Zentrale Orte als Siedlungsschwerpunkte entwickelt, die Versorgungseinrichtungen und der öffentliche Verkehr gestärkt werden, die Siedlungsentwicklung flächensparend erfolgen und die Wohnqualität der Siedlungsbereiche gesichert werden sowie großflächige freie Landschaftsräume erhalten bleiben. rundsätzlich erfolgt die Festlegung der Örtlichen Siedlungsschwerpunkte nach dem Prinzip der gestreuten Schwerpunktbildung in Abstimmung mit der vorhandenen technischen wie sozialen Infrastruktur, im Einklang mit der anzustrebenden Bevölkerungsdichte sowie der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Tragfähigkeit des Raumes. Neben dem im Wortlaut definierten Überörtlichen Siedlungsschwerpunkt/Teilregionales Versorgungszentrum Kalsdorf keine weiteren Örtliche Siedlungsschwerpunkte in der Marktgemeinde Kalsdorf nach Durchführung der Bestandsaufnahme/ -analyse festgelegt, da in den Bereichen Forst und Thalerhof die für einen Siedlungsschwerpunkt erforderlichen Erweiterungsmöglichkeiten aufgrund der vorherrschenden Fluglärmsituation nicht gegeben sind. 14

50 Die Mindestvoraussetzungen sowie weiterer Voraussetzungen gem. der o. g. Richtlinie für Siedlungsschwerpunkte sind: 1. Die Festlegung eines Örtlichen Siedlungsschwerpunktes darf nicht dem Stmk. RO 2010 widersprechen. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Bestimmungen des 3 (1) (Raumordnungsgrundsätze) und 28 (Bauland) Stmk. RO 2010, LBl. Nr. 49/ Für die Festlegung eines sog. Allgemeinen Siedlungsschwerpunktes funktionsdurchmischt (alle Baugebiete zulässig) gelten zusätzlich zu Punkt 1 die Mindestvoraussetzungen sowie weitere Voraussetzungen, die nachfolgend in Punkt a) d) zusammengefasst dargestellt werden: a) Ein Siedlungsansatz (kleinräumiges, zusammenhängend bebautes ebiet im Bauland, auf dem Bauwerke stehen, die dem Wohnen oder Öffentlichen Funktionen dienen) mit sozialer Mindestinfrastruktur (Schule, Rathaus, Seelsorgeeinrichtung, Lebensmittelhändler mit Vollsortiment) ist vorhanden, oder ein Siedlungsansatz mit kompakter zusammenhängender Struktur und mind. 10 bestehenden betriebsunabhängigen Wohneinheiten ist vorhanden oder die bestehenden Siedlungsschwerpunkte sind aufgrund besonderer egebenheiten oder fehlender Möglichkeiten nicht erweiterbar und ein Ersatzstandort wird benötigt. b) Die Anzahl der insgesamt pro emeinde festgelegten Siedlungsschwerpunkte darf ein der Struktur der emeinde angepasstes Ausmaß nicht überschreiten. Hiezu wird festgehalten, dass das emeindegebiet von Kalsdorf durch Zusammenlegung von 4 Ortsteilen historisch bedingt aus mehreren eigenständigen Ortszentren besteht und mit der Neufestlegung der o. genannten Zentren die im esetz vorgesehene dezentrale Konzentration der Siedlungsentwicklung sichergestellt wird. c) Die Mindestanbindung an den öffentlichen Personennahverkehr soll berücksichtigt werden (Darstellung der Bushaltestellen mit fußläufigem Einzugsbereich im Entwicklungsplan). d) Ist das betroffene ebiet im Flächenwidmungsplan ausschließlich als Dorfgebiet ausgewiesen, ist die Festlegung eines Siedlungsschwerpunktes unzulässig. 15

51 2.2.2 ebiete baulicher Entwicklung und Entwicklungspotenziale Im ÖEK Nr werden die im ÖEK Nr idgf (Siedlungsleitbild) bereits differenziert festgelegten Funktionsbereiche auf Basis der Bestandsaufnahme-Analyse überprüft bzw. evaluiert und gem. der aktuellen Planzeichenverordnung nach den festzulegenden ebieten baulicher Entwicklung ergänzt. Die Definition der Bereiche baulicher Entwicklung basiert somit auf den Ergebnissen der Bestandsanalyse und soll diese eine möglichst konfliktfreie, planmäßige, mittel- bis langfristige Siedlungsentwicklung innerhalb der vordefinierten ebiete sicherstellen. Je nach ebiet besitzen unterschiedliche Funktionen Vorrang gegenüber anderen Nutzungen und ist die vor Ort angetroffene Bestandssituation dabei im Besonderen zu berücksichtigen. Die im Entwicklungsplan Nr getroffenen Festlegungen orientieren sich an der Prämisse der Raumordnungsgrundsätze wie auch der Planzeichenverordnung 2007 idgf und setzen die Zielsetzungen des Planungsleitfadens/ der Planzeichenverordnung Örtliches Entwicklungskonzept um. Diese Festlegungen erfolgen im siedlungs- und kommunalpolitischen Interesse der Marktgemeinde und stellen die planmäßige Umsetzung von konkreten siedlungspolitischen Zielen für alle Bevölkerungsgruppen vor allem durch die Bereitstellung von geeigneten Flächen im Örtlichen Entwicklungsplan und in der Folge im Flächenwidmungsplan Nr. 4.00, dar. Der Festlegung der Entwicklungspotenziale für die einzelnen ebiete baulicher Entwicklung liegt ein siedlungs- und kommunalpolitischer Abwägungsprozess in den Planungsausschusssitzungen zugrunde. Insbesondere orientieren sich die Festlegungen an den Raumordnungsgrundsätzen gem. 3 Stmk. RO 2010 (Abstimmung der Teilräume auf den esamtraum). Weiters werden die mittel- bis langfristigen Entwicklungspotenziale im ÖEK Nr Entwicklungsplan in Abstimmung mit den angrenzenden Funktionen festgelegt. roßteils handelt es sich um geringfügige Adaptierungen auf Basis des geltenden 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes Siedlungsleitbildes idgf gem. Leitfaden des Landes (FA 13B [A13]). Die Siedlungs-/Entwicklungsgrenzen sind teilweise durch naturräumliche egebenheiten bedingt (Abstand zu ewässern und Waldrändern, vordefinierte Freiräume bzw. Freihaltebereiche). Ebenso erfolgen Änderungen in jenen ebieten, wo die naturräumlichen Voraussetzungen zu obigen Festlegungen nicht ausreichend durch absolute siedlungspolitische Außengrenzen mit Schwerpunkt der Wahrung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes. 16

52 2.2.3 Entwicklungsgrenzen Die Definition der Entwicklungsgrenzen erfolgt gem. Leitfaden, herausgegeben von der FA 13B [A13], Amt d. Stmk. Landesregierung, Oktober Die Begründung der Entwicklungsgrenzen, welche im Vergleich zum Siedlungsleitbild Nr idgf flächendeckend festzulegen sind, erfolgt in erster Linie hinsichtlich naturräumlicher sowie siedlungspolitischer Aspekte. Insbesondere angrenzende Waldflächen und Abstände zu ewässern natürliche Entwicklungsgrenzen dar, die auch langfristig nicht zu überschreiten sind. Die Festlegung von absoluten siedlungspolitischen Entwicklungsgrenzen erfolgt aufgrund der siedlungspolitischen Willensbildung, bestimmte Bereiche zum Schutz des Landschaftsbildes nicht weiterzuentwickeln (z.b. zum Schutze der Kalsdorfer Mur-Auen). Relative siedlungspolitische Entwicklungsgrenzen sollen kurz- bis mittelfristig nicht überschritten werden. Langfristig ist eine planmäßige Erweiterung bei entsprechender Begründung (z.b. wesentlich geänderte Plangrundlagen oder zur Trassensicherung z.b. nach Prüfung eines konkreten Projektes) zulässig. Weiters sind Überschreitungen im Ausmaß einer Bautiefe auch kurzfristig bei gegebener Kriterienerfüllung zulässig. Dies können Änderungen bei naturräumlichen egebenheiten wie z.b. renzänderungen bei Hochwasserabflussgebieten, Rodungen etc. sowie bei siedlungspolitischen egebenheiten entsprechend der im Wortlaut festgelegten Begründung der jeweiligen Entwicklungsgrenzen sein. 17

53 3 DER ROTE FADEN IN DER PLANUN VERÄNDERUNEN IM VERLEICH 3.1 ZIELE/ MASSNAHMEN IM VERLEICH ZUM ÖEK NR. 3.00/ SLB Die bisher geltenden siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen werden evaluiert und auf ihre Aktualität und Relevanz hin überprüft. Die im ÖEK Nr idgf festgelegten siedlungspolitischen Vorgaben (Ziele) besitzen im überwiegenden Maße noch ültigkeit und werden in das ÖEK Nr übernommen. Die siedlungspolitischen Zielsetzungen werden entsprechend den neuen Vorgaben (ÖEK Neu) im Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr konkretisiert, wenn bisher kein ausreichender räumlicher Bezug vorlag. Die im Wortlaut festgelegten Ziele und Maßnahmen für die einzelnen Siedlungsbereiche stellen ergänzende Festlegungen zu den definierten Funktionsbereichen des Wortlautes auf Basis der Bestandsanalyse ivm der Prioritätenreihung dar und werden aufgrund der Selbsterklärung in Folge nicht weiter erläutert. Im nachfolgenden Kapitel Differenzplan werden die geänderten Festlegungen planlich dokumentiert und die durchgeführten Änderungen in der beigefügten Liste im Detail dargestellt: Lage und Umlandbeziehungen - Festlegung als Teilregionales Nahversorgungszentrum gemäß 4 (1) des rechtswirksamen Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion raz und raz-umgebung, LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/ Festlegung als Regionaler Industrie- und ewerbestandort gemäß 4 (2) des o.g. REPROs Naturraum und Umwelt Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Naturraum und Umwelt Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Neufestlegung von Bauland in Flächen außerhalb hochwassergefährdeter und gem. Antrag der emeinde an das Amt der Stmk. Landesregierung i.s. des Wasserbauten-förderungsgesetzes nicht schützbarer Bereiche. Dies zur Sicherung von Retentionsräumen, zur Verminderung von Spitzenflüssen, Rückstaueffekten der Schleppspannungen und von Erosionen. ja nein In den Raumordnungsgrundsätzen enthalten 18

54 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Naturraum und Umwelt Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Freihaltung gewässernaher Bereiche vor künftiger Bebauung und Intensivnutzungen gemäß dem Entwicklungsprogramm für die Wasserwirtschaft, LBl. Nr. 85/1989 gemäß 2 (1) Z.3 b. Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen in den Bereichen Ortsumfahrung L 312, Ortsteil Kleinsulz sowie Ortsteil roßsulz entsprechend dem Schutzwasserwirtschaftlichen rundsatzkonzept (ewässerbetreuungskonzept), verfasst von DI Rakusch vom Februar 1998 im Auftrag des Amtes der Stmk. Landesregierung, Fachabteilung 3a sowie gemäß utachten vom Mai 2001, verfasst von DI Rakusch. Freihaltung der Uferstreifen entlang natürlicher ewässer von mindestens 10 m von künftiger Bebauung und Intensivnutzungen im Freiland gemäß den Zielsetzungen des WR 1959 idgf. Erhaltung bzw. Verbesserung des Naturhaushaltes sowie des regionsspezifischen Landschaftsbildes in ökologisch hochwertigen Landschaftsteilen, insbesondere im Landschaftsschutzgebiet LS Nr. 31 (Murauen). ja nein Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP ja ja/mod. 2 Hochwasserschutzmaßnahmen Umsetzung der sekundären entlang der Mur ja nein ja ja/mod. Aktualisiert Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP Sicherung bzw. bedarfsgerechte Erweiterung bestehender rünflächenausstattungen in den einzelnen Siedlungsbereichen, Berücksichtigung ausreichender rünräume (z.b. zur Abschirmwirkung zwischen konkurrierenden Nutzungen vgl Siedlungsleitbild Nr. 3.00). ja nein Zusammengefasst in nachfolgend genannter Zielsetzung 2 mod. = modifiziert 19

55 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Naturraum und Umwelt Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Festlegung von Pufferzonen zwischen bestehenden und mittel- bis langfristig geplanten industriell-gewerblichen Nutzungen und Wohnbereichsfunktionen zur Konfliktminimierung. ja ja/mod. Erhaltung bzw. Sicherung bestehender Freiräume zwischen einzelnen Siedlungsbereichen mit unterschiedlicher Nutzungen insbesondere zwischen industriell-gewerblich genutzten Bereichen und Wohnbereichen, zwischen Landwirtschaft und Wohnen sowie zwischen Handels- und Dienstleistungsbetrieben und Wohnnutzungen. Berücksichtigung dieser Zielsetzungen im Rahmen der Erlassung von Bebauungsplänen. Erhaltung und Widerherstellung der Waldflächen um den üterterminal und der Murauen mit mittlerer Schutzfunktion und hoher Wohlfahrtsfunktion sowie geringer Erholungsfunktion lt. Waldentwicklungsplan raz und raz-umgebung (Revision 1999) im Sinne Forstgesetz 1975 idgf (revidierter WEP raz/ raz-umgebung vom , Zl: 52256/05-V A1a/86). ja nein Aktualisiert Weitgehende Freihaltung der Waldränder von Bebauung und Erhaltung der das Landschaftsbild prägenden Elemente, der rün- und Freiflächen und Schaffung siedlungsnaher Erholungsflächen im Sinne der Festlegungen gemäß Siedlungsleitbild ja ja Erhaltung und Schutz landschaftsprägender Elemente, wie Waldränder, Flurgehölze, Aulandschaften vor einer möglichen Bebauung gemäß Siedlungsleitbild. ja nein Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP 20

56 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Naturraum und Umwelt Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Mittel- bis langfristige Baulandentwicklung von Wohnbereichen mit überwiegender Wohnnutzung in Bereichen, die durch Restrukturierungsmaßnahmen (teilweiser Rückbau) an der Fernitzerstraße (L-312) und der damit verbundenen Ortsumfahrung L-312 des Ortszentrums Kalsdorf und der daraus resultierenden Reduktion von Lärm- (und Schadstoff-) immissionen weitgehend immissionsfrei bebaubar werden. Abstimmung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen entlang der Ortsumfahrung Kalsdorf und der geplanten Restrukturierungsmaßnahmen an der Fernitzerstraße (L-312) mit den geplanten mittel- bis langfristigen Baulandentwicklungen nördlich und südlich der Fernitzerstraße Ausführung von durchgehenden Lärmschutzmaßnahmen entlang des überregionalen Verkehrsträgers Bahn (entlang geplanter Hochleistungsstrecke sowie geplantem Bestandsstreckenausbau der Südbahn). Ausführung einer durchgehenden, beidseits der L-373 zwischen Bahn im Westen und Kreisverkehr im Osten geführten, Lärmschutzwand zum Schutze bestehender und geplanter Baulandbereiche im Ortszentrum Kalsdorf. ja ja ja nein mod. nein nein nein Realisiert. Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP Berücksichtigung der vorhandenen Lärmemittenten innerhalb des emeindegebietes bei allen zukünftigen Siedlungsentwicklungen vor allem im Nahbereich des Flughafens raz-thalerhof, entlang der Eisenbahnlinie sowie der (über-) örtlich bedeutsamen Landesstraßen sowie im Nahbereich von bestehenden Industrieund ewerbebetrieben insbesondere der regional bedeutsamen Industrie- und ewerbezone durch Setzung von aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der jeweilig betroffenen Nachbarschaft. Bereits realisiert, bzw. Bestandteil eines Projektes Tabelle 1 - Vergleich Zielsetzungen ÖEK

57 3.1.3 Bevölkerung und Siedlungsraum Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Bevölkerung und Siedlungsraum Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Abstimmung aller Zielsetzungen und Maßnahmen der Marktgemeinde Kalsdorf auf ein anzustrebendes Bevölkerungsziel von rund Einwohnern bis zum Jahr 2006 entsprechend der nachweislich gegebenen positiven Bevölkerungsentwicklung in der Marktgemeinde Kalsdorf. nein ja/mod. Ziel wird angehoben: Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung innerhalb der letzten 30 Jahre und der Prognosedaten der ÖROK wird das Bevölkerungsziel auf Einwohner bis zum Jahr 2027 hinaufgesetzt Abstimmung dieser Bevölkerungszielgröße mit der räumlichen Tragfähigkeit der Marktgemeinde Kalsdorf mit entsprechender Sicherstellung von qualitativ hochwertigem Bauland, insbesondere die Bereiche östlich der Südbahnstrecke westlich und östlich der B-67 und der Dorfstraße im Bereich des Ortszentrums Kalsdorf nach durchgeführten Lärmschutzmaßnahmen. Sicherstellung jener sozialen Infrastruktur bzw. Voraussetzungen, um die örtlichen Bildungs-, esundheits- und Versorgungsaufgaben der Marktgemeinde Kalsdorf langfristig garantieren zu können. ja ja/mod. Sicherung einer ausreichenden Besiedelungsdichte in den Hauptsiedlungsgebieten (Teilregionales Versorgungszentrum und Überörtlicher Siedlungsschwerpunkt) zur besseren Ausnutzung von bestehenden Infrastruktureinrichtungen (planmäßige Nachverdichtung bestehender Siedlungsschwerpunkte) unter Sicherstellung von qualitativ hochwertigem Bauland. Langfristige Sicherstellung der Marktgemeinde als Entwicklungsstandort Wohnen gemäß rechtswirksamen REPRO raz / raz-umgebung durch schrittweise weitere Reduktion der Lärmimmissionen durch überregionale Verkehrsträger und Erhaltung und Schaffung der Wohnund Versorgungsqualität, insbesondere im Zusammenhang mit dem kurz- bis mittelfristig angestrebten Südbahnausbau und der Ortsumfahrung Kalsdorf (L-312). ja ja/mod. Erhaltung und Sicherung der unterschiedlich strukturierten Siedlungsbestände durch eine auf die jeweilige ebietstypizität abgestimmte Festlegung von unterschiedlichen Funktionsbereichen lt. Örtlichem Entwicklungsplan (ÖEP). Auf den mittelfristigen Wohnungs- und Baulandbedarf abgestimmte bedarfsgerechte Festlegung von geeigneten Flächen für Wohnbauland im Flächenwidmungsplan Nr ja nein Enthalten in den Raumordnungsgrundsätzen Bestmögliche Nutzung der Baulandpotenziale im Nahbereich des Ortszentrums, Strukturierungsmaßnahmen ivm Ortsumja nein Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP 22

58 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Bevölkerung und Siedlungsraum Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung fahrung L-312 (im Bedarfsfalle streckenweise Verschmälerung und Teilrückbau der L-312). Mittelfristige Nutzung des Baulandpotenziales östlich der B-67, westlich des Mühlganges entsprechend den Festlegungen des Siedlungsleitbildes. ja nein Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen im ÖEP Langfristige Nutzung der Baulandpotenziale für Wohnbereiche mit überwiegender Wohnfunktion im Bereich zwischen Südbahnstrecke und B-67 nach durchgeführten Schallschutzmaßnahmen. ja nein Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen im ÖEP Schaffung weiterer erforderlicher Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Ausweisung geeigneter Flächen entsprechend den Festlegungen des Siedlungsleitbildes, insbesondere im Hinblick auf schallschutztechnische Maßnahmen entlang der Südbahn, L-373 und L-312. ja nein Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen und Entwicklungsrichtungen im ÖEP Verstärkte Baulandmobilisierung für Wohnbau an Vorrangstandorten, entsprechend Festlegungen des Siedlungsleitbildes bzw. Schaffung eines Bodenschaffungsfonds gemeinsam mit den Umlandgemeinden (im Sinne des beschlossenen Leitprojektes des Regionalen Entwicklungsleitbildes für raz/ raz- Umgebung). nein nein Zielsetzungen des KEK U8 bzw. Setzung von entsprechenden Maßnahmen/ Funktionsbereichen und Entwicklungsrichtungen im ÖEP Berücksichtigung klimatischer lokaler egebenheiten im Zuge der mittel- bis langfristigen Siedlungsentwicklung entsprechend der vorliegenden Klimaeignungskarte für die Region raz/ raz- Umgebung. ja ja/mod. Bedachtnahme auf die kleinklimatischen egebenheiten im Zuge weiterer Bautätigkeiten. Tabelle 2 - Vergleich Zielsetzungen ÖEK

59 3.1.4 Wirtschaft Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Wirtschaft Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Sicherung und bedarfsgerechte mittel- bis langfristige Erweiterung von regional und überregional bedeutsamer, leistungsfähiger und ausgewogener Versorgungsinfrastruktur in der Marktgemeinde Kalsdorf. Nutzung des industriell-gewerblichen Entwicklungspotentiales für Betriebsstandortsicherungen bzw. -neuansiedlungen, die der Region günstige Lebens- und Arbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit dem angestrebten Bevölkerungszielwert und der räumlichen Tragfähigkeit der Region sichert. Stärkung und planmäßige Entwicklung des Ortszentrums Kalsdorf, der dörflichen Ortszentren Kleinsulz und roßsulz und damit verbundene Erweiterung gut erschlossener Siedlungsbereiche zur Schaffung günstiger Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen zur Sicherung und Verbesserung der Wohn- und Wohnumfeldqualität. Freihaltung potentieller Industrie- und ewerbebereiche vor anderen Nutzungen entsprechend den langfristigen Festlegungen des Siedlungsleitbildes, jedoch unter Beachtung überörtlicher Planungsinteressen (geplante Hochleistungsstrecke Koralmbahn). Anreizschaffung für Betriebsansiedlungen, besonders für kleinere und mittlere Unternehmen an gut erreichbaren und infrastrukturell erschlossenen Standorten (insbesondere im Zusammenhang mit dem Südbahnausbau und dem Bau des Terminals raz-süd/werndorf). ja ja/mod. Aktualisiert ja ja/mod. Aktualisiert ja ja/mod. Aktualisiert ja ja ja/mod. ja/mod. Berücksichtigung bestehender Industrie- und ewerbebetriebe und deren allfällige Erweiterungsmöglichkeiten bei allen Festlegungen und Maßnahmen der Örtlichen Raumplanung, insbesondere der räumlichfunktionellen liederung lt. ÖEP (Schaffung und Festlegung ausreichender Entwicklungspotenzialflächen). Planmäßige und vorausschauende Weiterentwicklung von industriellgewerblichen Standorten in ebieten mit hoher Standortgunst unter Bedachtnahme auf umweltund wasserwirtschaftlich relevante esichtspunkte. 24

60 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Wirtschaft Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Bereitstellung der für die Ansiedlung von Industrie-, Handels-, ewerbe- und Dienstleistungsbetrieben erforderlichen Infrastruktureinrichtungen. ja ja/mod. Sh. oben Sicherung einer ausreichenden Nahversorgung der Bevölkerung in Übereinstimmung mit der vorhandenen und angestrebten Siedlungsstruktur und Beachtung einer geeigneten Verkehrserschließung unter Vermeidung von Beeinträchtigungen der Nachbarschaft. ja ja/mod. Langfristige Absicherung der Standortattraktivität durch gezielte Infrastrukturverbesserungsmaßnahmen insbesondere im Bereich bereits bestehender Industrie- und ewerbegebiete im Ortsteilnebenzentrum. Beitrag zur konkreten Umsetzung der Leitprojekte des beschlossenen Regionalen Entwicklungsleitbildes raz/ raz- Umgebung ( Bodenschaffungsfonds, Öko-Technik-Netzwerk, Internationaler Business Park Steiermark IBPS durch den Regionalen Entwicklungsverein raz/ raz-umgebung. ja nein Zielsetzungen des KEK U8 Erhaltung und Sicherung von qualitativ hochwertigen und zusammenhängenden landwirtschaftlichen Nutzflächen als Existenzgrundlage bestehender landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in den dörflichen Ortszentren Kleinsulz und roßsulz entsprechend den Festlegungen des Siedlungsleitbildes (in Abwägung mit mittel- bis langfristigen Baulandentwicklungen beidseits der B-67. ja ja/mod. Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige, die Arbeitsplätze sichernde Land- und Forstwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf deren Aufgaben im Bereich der Landschaftspflege und der Landschaftserhaltung (z.b. durch gebietstypische Festlegungen von Baulandkategorien Dorfgebiet in räumlich-funktionell zusammenhängenden Siedlungsgebieten) vor allem in den dörflichstrukturierten Ortszentren Kleinsulz und roßsulz. 25

61 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Wirtschaft Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Abschätzung von Nutzungsprioritäten, insbesondere im Zusammenhang mit den geplanten langfristigen Baulanderweiterungsmaßnahmen westlich der B-67 zur Südbahnstrecke. ja ja/mod. Prüfung von Nutzungsprioritäten in Zusammenhang mit Baulanderweiterungen (Vermeidung von Nutzungskonflikten zwischen traditionellen landwirtschaftlichen Betrieben und künftiger Wohnnutzung durch maßvolle Abstandsregelungen) rechtliche Absicherung von landwirtschaftlichen Betrieben nach geltendem Rechtsstand im Rahmen der Anwendung der vorläufigen Richtlinie zur Berteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen (VRL bzw. nach einem an deren Stelle tretenden Regelwerk). Weitestgehend Erhaltung der ländlichen Strukturen unter Beachtung der Entwicklungsveränderungen von Vollerwerbslandwirt zu Neben- und Zuerwerbsbetrieb, insbesondere in den dörflichen Ortszentren Kleinsulz und roßsulz. Langfristige Sicherung der gut erreichbaren und voll aufgeschlossenen Betriebsstandorte vor anderen Nutzungen entsprechend den langfristigen Zielsetzungen des Siedlungsleitbildes. ja ja/mod. Erhaltung von langfristig existenzfähigen landwirtschaftlichen Strukturen und Unterstützung und Förderung der landschaftspflegerischen Funktion der Landwirte. Bodenpolitik und rundstückssicherung sowie Baulandaufschließung durch die Marktgemeinde Kalsdorf zur Erhöhung des nutzbaren Angebotes von zusätzlichen Betriebsstandortflächen, insbesondere im Nahbereich des Terminals und beidseits entlang der L-373 (gemeindegrenzüberschreitender Industrie- und ewerbebereich Kalsdorf-Zettling) in Abstimmung mit den ökologischen Zielsetzungen des Bundes, des Landes und der emeinde. ja mod. Enthalten im RO Entwicklungspriorität 1: Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine geordnete Weiterentwicklung der Siedlungsstruktur durch Sicherung geeigneter Flächen (z.b. Optionsverträge) entsprechend den Festlegungen des Entwicklungsplanes für bestimmte Nutzungen und Mobilisierung des Baulandangebotes (Vertragsraumordnung) im gesamten emeindegebiet. 26

62 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Wirtschaft Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Planmäßige und vorausschauende Weiterentwicklung von industriellgewerblichen Standorten in ebieten mit hoher Standortgunst (z.b. Anschluss an überregionale Verkehrsanbindungen, insbesondere im Bereich des Zubringers zur Autobahn A9) unter Bedachtnahme auf umwelt- und wasserwirtschaftlich relevante esichtspunkte. ja ja/mod. Sicherung des industriellgewerblichen Entwicklungspotenziales für Betriebsstandortsicherungen bzw. neu-ansiedlungen. Beitrag zur Förderung und Entwicklung aller raumwirksamen kooperativen Kräfte zwischen Kernstadt raz und Umlandgemeinden sowie unter den Umlandgemeinden im Sinne einer Positionierung der Region als Europaregion/EU REIO im Verband des Regionalen Entwicklungsvereines /U. ja nein Ziele des KEK U 8, Beitrag zur Förderung und Entwicklung aller raumwirksamen kooperativen Kräfte zwischen Kernstadt raz und den Umlandgemeinden der Kleinregion U 8. Beitrag zur Verstärkung der Informations- und Beratungstätigkeit, um die Netzwerkbildung innerhalb der Region /U (Europaregion Südost) innerhalb des Verbandes des Regionalen Entwicklungsvereines /U zu fördern. ja mod. Beitrag zur Förderung und Entwicklung aller raumwirksamen kooperativen Kräfte zwischen Kernstadt raz und den Umlandgemeinden der Kleinregion U 8. Verstärkte Mitarbeit im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit sowie des Standortmarketings für die Region /U (Europaregion Südost) nach außen im Verband des Regionalen Entwicklungsvereines /U. ja nein Zielsetzung KEK U 8 Tabelle 3 - Vergleich Zielsetzungen ÖEK

63 3.1.5 Technische Infrastruktur/ emeinbedarfseinrichtungen Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Technische Infrastruktur/emeinbedarfseinrichtungen Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Rasche Realisierung der Ortsumfahrung des Ortszentrums Kalsdorf, L-312 zu verkehrsinfrastrukturellen Entlastung des Ortszentrums. Realisierung der Restrukturierungsmaßnahmen entlang der Fernitzer Straße (L- 312) mit bedarfsorientiertem Rückbau im Konnex mit den vorgesehenen mittel- bis langfristigen Baulandnutzungen beidseits L-312 (Fernitzer Straße) sowie südwestlich der geplanten Umfahrungsstraße. Errichtung von wirkungsvollen Schallschutzmaßnahmen entlang des geplanten Bestandsstreckenausbaues der Südbahn (östlich der Bahnlinie geschlossene Lärmschutzwände/ Lärmschutzmaßnahmen ohne Unterbrechung) zum Schutze der gegebenen Baulandbestände sowie mittel- bis langfristig geplanten Baulandentwicklungspotenziale im Bereich zwischen B-67 und Südbahnstrecke. Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Marktgemeinde Kalsdorf mit Ausarbeitung eines effizienten Verkehrsleitsystems zur verkehrsinfrastrukturellen Entlastung des Ortszentrums Kalsdorf (Umfahrung Kalsdorf: B-67 L-381 Neu geplante Begleitstraße entlang Südbahnstrecke L-379 L-373 L-312 Ortsumfahrung ) und zur Verbesserung der Erreichbarkeit überregionaler Verkehrsträger. nein nein Realisiert nein nein nein nein Realisiert. ja ja/mod. Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen und Ergebnisse der laufenden verkehrstechnischen Untersuchungen zur Sicherstellung einer auf die Zukunft ausgerichteten Tragfähigkeit der Hauptverkehrsachsen (Sicherstellung einer allenfalls notwendigen Fläche zur Errichtung der Autobahnbegleitstraße (vgl. KEK U8), Optimierung der Einbindesituationen entlang der L- 379 (Thalerhof-straße) bzw. B-67 sowie Realisierung Knoten Copa- Nord und Optimierung der Einfahrt Copa-Süd unter gleichzeitiger Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.) 28

64 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Technische Infrastruktur/emeinbedarfseinrichtungen Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Rasche Realisierung der Bahnunterführungen im Zuge des geplanten Bestandsstreckenausbaues der Südbahn (L-379, Friedhofstraße, L-381, Krautäckerweg) nach den Planungsvorstellungen der emeinde. nein nein Realisiert [Vermerk: nunmehr tw. B-67) Rasche Realisierung des geplanten Bahnhofausbaues des Bahnhofes Kalsdorf und damit verbundene Errichtung von wirkungsvollen Schallschutzmaßnahmen zum Zuge der angrenzenden Wohnbebauung im Ortszentrum Kalsdorf (inkl. Schulzentrum). nein nein Realisiert Rasche Realisierung der internationalen Hochleistungsstrecke (Koralmbahn) als generelle Zielsetzung des beschlossenen regionalen Entwicklungsleitbildes für raz/ raz-umgebung. ja nein Ersichtlichmachung der geplanten HL-Trasse und Setzung von entsprechenden Entwicklungsgrenzen im ÖEP Förderung des verstärkten Ausbaues der Verkehrsinfrastruktur rund um raz und Anbindung an international bedeutsame Verkehrsnetze, speziell bei der Bahn im Bereich üter- und Personenverkehr. ja mod. Optimierung des Verkehrssystems. Beitrag zur konkreten Umsetzung eines regionalen Verkehrskonzeptes gemeinsam mit den Mitgliedsgemeinden der U8 (Ziel ist ein innovatives Verkehrssystem, dass die Verkehrsinfrastruktur der Kernstadt und die Anbindung des Umlandes an die Kernstadt sowie die Mobilität von Teilräumen gleichrangig stärkt und sichert, dh, Bündelung der Umlandverkehre auf Knotenpunkte und Achsen und der Ausbau der öffentlichen Verkehrsverbindungen sowie in die Landeshauptstadt). Mitwirkung zur Verbesserung und zum Ausbau der überregionalen Flug- und Eisenbahnverbindungen, im Speziellen die Anbindung der Landeshauptstadt raz an die transeuropäischen und transnationalen Eisenbahnnetze, der Bau des üterterminals raz-süd/ Werndorf sowie der Ausbau des Flughafens raz. ja nein Zielsetzungen KEK U 8 ja nein Zielsetzung KEK U 8 29

65 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Technische Infrastruktur/emeinbedarfseinrichtungen Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Forderung der Reduktion der Kfz- Emissionen in hochbelasteten Wohngebieten durch Bau der Ortsumfahrung Kalsdorf, durch Errichtung von. Begleitstraße entlang der Autobahn A9. ja mod. Rücksichtnahme bei allen künftigen Entwicklungen auf die bestehenden überörtlichen, stark befahrenen Verkehrswege sowie überörtlichen Planungsvorhaben im emeindegebiet (Immissionsschutzmaßnahmen) durch entsprechende Festlegungen im Wortlaut und Planwerk zum Flächenwidmungsplan Nr Einrichtung eines Park&Ride-Bereiches (westlich Bahn nach Errichtung der Ortsumfahrung) im Bereich des Bahnhofes Kalsdorf als Beitrag zum Ausbau der regionalen Verkehrsinfrastruktur (Verkehrsdrehscheibe raz/ raz-umgebung). estaltung des Straßenraumes, Entflechtung der gegenständlichen Verkehrssituation und bedarfsgerechte Erweiterung verkehrsarmer Zonen, insbesondere im Ortszentrum Kalsdorf und entlang der B- 67, sowie zugehöriger Parkräume im Zuge der kurz- bis mittelfristigen Realisierung der Ortsumfahrung Kalsdorf L-312 und der Restrukturierungsmaßnahmen an der L-312 (Fernitzer Straße) sowie der langfristigen Restrukturierungsmaßnahmen entlang der B-67 nach Realisierung der großräumigen Umfahrung über die L- 381-Neu, Begleitstraße entlang der Südbahn L-379 L-373 gem. den Bedürfnissen der Wohnbevölkerung und der Wirtschaft der Marktgemeinde Kalsdorf. Schaffung einer entsprechenden Angebotsverwertung von gegebenen touristischen Attraktionen der Marktgemeinde Kalsdorf und der Nachbargemeinden und Entwicklung von Angebotsketten in den Bereichen Naturtourismus (Murauen, nein nein Realisiert ja ja ja/mod. mod. Verbesserung der derzeitigen Verkehrssituation unter Berücksichtigung der verkehrstechnischen Rahmenbedingungen und Ergebnisse der laufenden verkehrstechnischen Untersuchungen zur Sicherstellung einer auf die Zukunft ausgerichteten Tragfähigkeit der Hauptverkehrsachsen (Sicherstellung einer allenfalls notwendigen Fläche zur Errichtung der Autobahnbegleitstraße (vgl. KEK U8), Optimierung der Einbindesituationen entlang der L- 379 (Thalerhofstraße) bzw. B-67 sowie Realisierung Knoten Copa- Nord und Optimierung der Einfahrt Copa-Süd unter gleichzeitiger Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.) Qualitative Verbesserung bestehender Fremdenverkehrseinrichtungen (Tourismusverband) hinsichtlich der sich ändernden Bedürfnisse des eschäftsverkehrs und Naherholungstourismus, insbesondere von astronomie- und Beherbergungsbetrieben, Spiel-, 30

66 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Technische Infrastruktur/emeinbedarfseinrichtungen Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Landschaftsschutzgebiet LS Nr. 31), Kultur- und Sporttourismus (Nutzung der gegebenen Einrichtungen, wie Freizeitzentrum Copacabana, Radweg R2, u.a.). Aufbau von sport- und gesundheitstouristischen Schwerpunkten in spezifischen Eignungszonen der Marktgemeinde Kalsdorf (weiterer Ausbau des Freizeitzentrums Copacabana, stärkte Nutzung der landschaftlich reizvollen ebiete im Bereich der Murauen, Schaffung eines Sport- und Multifunktionszentrums). Erstellung eines emeindetourismuskonzeptes und übergemeindliche Abstimmung und Vernetzung mit vorliegenden regionalen Projekten des Bezirkes raz/ raz-umgebung (entsprechend beschlossenen regionalen Entwicklungsleitbild der Region raz/ raz-umgebung). ja nein Sport- und Erholungseinrichtungen und Schaffung eines bedarfsorientierten, erweiterten Freizeitangebotes. Abklärung mit Nachbargemeinden bzw. der Kleinregion U 8 hinsichtlich Schaffung neuer Einrichtungen und dafür geeigneten Standorte (im Rahmen der Erstellung des Kleinregionalen Entwicklungskonzeptes). Festlegung von entsprechenden Eignungszonen im ÖEP ja nein Zielsetzungen KEK U 8 Sicherstellung einer bedarfsorientierten, den unterschiedlichen Bedürfnissen entsprechenden sozialen Pflege und Betreuung aller Altersgruppen für die Bevölkerung der Marktgemeinde Kalsdorf (Altenpflege, Schaffung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen in der emeinde nach Bedarf, u.a.). ja ja 31

67 Zielsetzung des 3. ÖEK betreffend Technische Infrastruktur/emeinbedarfseinrichtungen Aktualität Aufnahme in Wortlaut zum 4. ÖEK Begründung Weitere Unterstützung und Förderung des sozialen emeinschaftslebens und des Vereinswesens in der Marktgemeinde Kalsdorf und damit verbundener Erhaltung bestehender Kleingartenflächen, ja nein Kommunalpolitische ohne Bezug zum ÖEK Zielsetzung insbesondere im Ortszentrum Kalsdorf im Sinne der Festlegungen des Siedlungsleitbildes. Sicherstellung einer bedarfsorien- Weiterentwicklung flächendeckender tierten, den unterschiedlichen mobiler Pflege- und Sozialhilfeeinrichtun- Bedürfnissen entsprechenden gen ivm den Bestrebungen des ISS (integrierter sozialer esundheitsspren- ja nein sozialen Pflege und Betreuung aller Altersgruppen für die Bevöl- gel). kerung auch im Sinne des KEK der Kleinregion U8. Tabelle 4 - Vergleich Zielsetzungen ÖEK

68 3.2 DIFFERENZPLAN/ DIFFERENZLISTE/ SUP In Übereinstimmung mit den Raumordnungsgrundsätzen des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, LBl. Nr. 49/2010 idf LBl. Nr. 44/2012, den Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms 2009, LBl. Nr. 75/2009 idf LBl. Nr. 37/2012, des Regionalen Entwicklungsprogrammes für die Planungsregion (politischer Bezirk) raz / raz-umgebung (LBl. Nr. 106/2005 idf LBl. Nr. 73/2012) und der Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom über ein Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume (LBl. Nr. 117/2005) werden, ausgehend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme vom Herbst 2010 und der nachfolgenden Problemanalyse sowie aufbauend auf dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr idgf, die kurz-, mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele und Maßnahmen angepasst bzw. neu festgelegt und nachfolgende Änderungen, Ergänzungen sowie Neufestlegungen durchgeführt. Aufgrund zwischenzeitlich geänderter Planungsvoraussetzungen, geänderter raumordnungsgesetzlicher Bestimmungen im neuen RO 2010 und geänderter öffentlicher, siedlungs- und wirtschaftspolitischer Interessen der Marktgemeinde Kalsdorf erfolgt für das emeindegebiet die Überprüfung/ Evaluierung der bisher festgelegten siedlungs- und kommunalpolitischen Zielsetzungen. Diese führt zu einer teilweisen Anpassung von Zielsetzungen, Maßnahmen und Entwicklungszielen sowie Funktionsbereichen insbesondere durch teilweise Neudefinitionen im Entwicklungsplan. Weiterhin bestehende Zielsetzungen wurden dabei evaluiert, für richtig befunden und gelten daher auch weiterhin. Vergleich bisheriges Siedlungsleitbild mit neuem Entwicklungsplan: Das geltende Siedlungsleitbild Nr idgf der Marktgemeinde Kalsdorf beinhaltet bereits wesentliche Zielsetzungen für die langfristige Siedlungs- und Ortsentwicklung und können diese großteils unverändert übernommen werden (dies in Hinblick auf die äußeren Entwicklungsgrenzen). Für die bisher nicht näher definierten Räume werden entsprechend dem Stand der Technik ebiete baulicher Entwicklung und Entwicklungsgrenzen ergänzend festgelegt. Die egenüberstellung zeigt, dass die neu festzulegenden ebiete baulicher Entwicklung weitgehend mit den Festlegungen im bisherigen 4. Örtlichen Entwicklungskonzept Siedlungsleitbild übereinstimmen. Somit werden in der Folge die wesentlichen Änderungen näher beschrieben und begründet. 33

69 Abbildung 13 - Prüfung Ausschlusskriterien 34

70 MARKTEMEINDE KALSDORF BEI RAZ DIFFERENZLISTE Darstellung der Neufestlegungen und Änderungen vom Siedlungsleitbild Nr idgf zum Entwicklungsplan Nr und Prüfung, ob Ausschlusskriterien gem. SUP in der Örtlichen Raumplanung (FA13B [A13], 2. Auflage / April 2011 [veröffentlicht im September 2011) zutreffen Prüfkriterien gemäß Planungsleitfaden SUP in der Örtlichen Raumplanung Lfde- Nr. Änderungsbereiche der Siedlungsgrenzen gegenüber SLB Nr idgf raumordnungsfachliche Begründung und Erläuterungen der Änderung geringfügige Änderung/ kleine ebiete Eigenart und Charakter unverändert UVP-Pflicht Offensichtlich keine erheblichen Auswirkungen Europaschutzgebiet beeinträchtigt Umweltprüfung (UP) is 4 erforderlich 1 Fliegerhorst Nittner Absicherung des Fliegerhorstes für künftige Planungen; Bereich war bisher nur Teil des Flughafengeländes und wird künftige gewerbliche Nutzung abgesichert, da der Bereich des Fliegerhorstes für eine mögliche Nachnutzung in das ebiet mit baulicher Entwicklung Industrie, ewerbe und Produktion aufgenommen wird. Im Falle eines Verkaufs des Areals kann somit einer gewerbliche Nutzung angestrebt werden. Diese hat sich jedoch aufgrund der Nahelage zum südlich liegenden Wohnbauland auf dieses einzustellen. Da es sich bei der gegenständlichen Festlegung um die Festlegung eines Potenziales handelt, dessen Umsetzung nicht gewiss ist, sind derzeit keine erheblichen Auswirkungen auf den umliegenden Bereich zu erwarten. 2 Forst [Streichung der Wohnbaulanderweiterungen aufgrund von Einwendungen/Anhörungen im Rahmen der Endbeschlussfassung] Erweiterung des ebietes mit baulicher Entwicklung für Industrie und ewerbe aufgrund vorliegender Planungen und Umsetzungsinteressenten. Es sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten, da das gegenständliche ebiet im Süden an ewerbegebiet anschließt und hier auf Ebene des Flächenwidmungsplanes ewerbegebiet festgelegt wird und weiters ein Bebauungsplan erstellt wird, der den Schutz der nördlichen Nachbarschaft sicherstellen wird. 1) 2) 3) 4) 5) x x Nein Nein 35

71 3 Thalerhof Streichung der Wohnbaulanderweiterungen aufgrund von Einwendungen/Anhörungen im Rahmen der Endbeschlussfassung 4 Bestände im Freiland östlich des Flughafengeländes Streichung der Wohnbaulanderweiterungen aufgrund von Einwendungen/Anhörungen im Rahmen der Endbeschlussfassung Die geringfügigen Erweiterungen im Ortsteil Thalerhof stellen eine Verdichtung sowie Sicherung bestehender Baulandfestlegungen und ebäudebestände dar. Festlegung als Örtlicher Siedlungsschwerpunkt. Zur Absicherung des Siedlungsraumes in Nahelage zum Flughafengelände raz-thalerhof werden diese in das ebiet mit baulicher Entwicklung für Wohnen mit geringer Dichte aufgenommen. Im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes wird eine Baulandfestlegung in Übereinstimmung mit den überörtlichen Festlegungen eingehend geprüft. 5 Koralmbahn Unterflurtrasse Aufgrund vorliegender detaillierter Pläne zur Koralmbahn wird in diesem Bereich das ebiet mit baulicher Entwicklung für Industrie, ewerbe und Produktion erweitert. Die Koralmbahn wird in diesem Streckenabschnitt als Unterflurtrasse geführt und kann somit überbaut bzw. die Oberfläche für industriellgewerbliche Zwecke genutzt werden. Im Rahmen etwaiger Bauverfahren sind diesbezügliche Abstimmungen zu führen. 6 Copacabana Das im Siedlungsleitbild Nr festgelegte weitläufige Areal der Copacabana wurde aufgrund teilweise geänderter fachlicher/ rechtlicher Rahmenbedingungen und geänderter Planungsinteressen als ebiet mit baulicher Entwicklung für Wohnen, für Erholung und tw. als ebiet für Industrie und ewerbe gemäß Entwicklungsplan Nr festgelegt. Um erheblichen Auswirkungen entgegenzuwirken, wird das gesamte ebiet mittels Räumlichem Leitbild geordnet und erfolgen über das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes konkrete Vorgaben, die auch zur Absicherung des umliegenden Bestandes beitragen und keine erheblichen Auswirkungen (Verkehr, Emissionen, etc.) aufgrund detaillierter Basisplanungen (Verkehrskonzept, Machbarkeitsstuden, usw.) aufkommen lassen. Im südöstlichen Bereich der Copacabana kommt es zu einer Rücknahme aufgrund nicht gewünschter Entwicklungen im Nahbereich der Bahn. 7 Industriegebiet westlich der geplanten Koralmbahn Aufgrund detaillierter Projektunterlagen zur Koralmbahn wird eine geringfügige Erweiterung des ebietes mit baulicher Entwicklung für Industrie, Produktion und ewerbe zur Trasse hin vorgenommen. Die Freihaltung der Bahnstrecke wird weiterhin gewährleistet. x x x Nein Nein Nein 36

72 8 Industrie- und ewerbezone südlich der L Sondernutzungen im Ortszentrum von Kalsdorf und Kleinsulz 10 Erweiterungen im Dörflichen Ortszentrum roßsulz 11 CC üterterminal raz- Werndorf Aufgrund der im REPRO festgelegten Vorrangzone für Industrie und ewerbe wurde das ebiet mit baulicher Entwicklung für Industrie, Produktion und ewerbe geringfügig in Richtung Süden erweitert und mit der gem. REPRO festgelegten rünzone und einer absoluten Entwicklungsgrenze abgegrenzt. Eine Erschließung kann größtenteils über die bestehenden und großteils bebauten Flächen erfolgen. Die bisher im SLB 3.00 als Sondernutzung festgelegten Bereiche der Kleingartenanlage nördlich des Schleppgleises der Fa. Roto-Frank sowie die Sportflächen beim Schulzentrum werden als überlagerte Nutzungen (Zentrumsbereich und Örtliche Eignungszone) festgelegt, um eine zukünftige dem ebietscharakter entsprechende Entwicklung abzusichern. Die Erwerbsgärtnerei im Dörflichen Ortszentrum roßsulz wird in das dörflich strukturierte ebiet des Dörflichen Ortszentrum Kleinsulz integriert, da es sich überwiegend um landwirtschaftliche Nutzung für den Eigengebrauch handelt. Eine Beeinträchtigung des ebietes kann aufgrund der räumlichen Einfügung in das eng bebaute ebiete des Ortszentrums nicht zu erwarten. Für die ebiete mit baulicher Entwicklung Zentrum werden im Flächenwidmungsplan zeitlich nachfolgende Nutzung festgelegt, sodass eine Umsetzung des Areals erst bei vorliegender verkehrstechnischen Erschließung möglich ist und wird erwartet, dass dies sogar zu einer Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Römerstraße führen wird. Im SLB 3.00 wurde die renze aufgrund der Einräumung einer möglichst großen Freihaltezone festgelegt. Aufgrund der nunmehr bestehenden Landwirtschaftlichen Vorrangzone wird eine Arrondierung der ebiete mit baulicher Entwicklung bis auf Höhe des Baulandbestandes vorgesehen und werden die bisherigen Lücken geschlossen. Die bisherige Zielsetzung einer großzügigen Freihaltezone wird nicht verletzt, da auch künftig ein weitläufiger Freibereich der landwirtschaftlichen Nutzung bestehen bleibt. Der CC üterterminal raz Werndorf war bereits im Siedlungsleitbild Nr als Projekt vorgesehen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Realisierung des üterterminals wird das gesamte Areal in das ebiet baulicher Entwicklung Industrien und ewerbe aufgenommen, um somit die Möglichkeit zu schaffen, bei funktioneller Änderung und Entlassung aus dem x x Nein x Nein x Nein x x Nein 37

73 12 Erweiterung östlich der Bahnunterführung der L-381 Eisenbahnrecht, eine Weiterführung des überörtlich und international bedeutenden CCs rechtlich abzusichern. Durch die Festlegung als Industrie- und ewerbebereich ergeben sich keine Änderungen der Bestandssituation und sind somit keiner erheblichen Auswirkungen zu erwarten. Erweiterung der im SLB Nr festgelegten Siedlungsgrenze aufgrund bestehender Lärmschutzmaßnahmen im Knotenbereich der L-381 mit der Südbahn. 13 Projekt L 381 Aufgrund des vorliegenden Projektes zur Verlegung der L-381 wird die im SLB Nr getroffene Festlegung zurückgenommen und der Bereich nunmehr von Festlegungen freigehalten. 14 Erweiterung des bestehenden Industrie- und ewerbegebietes im Bereich der Fa. Duropack 15 Erweiterung Landwirtschaft westlich der B Rücknahme Industrie und ewerbegebiet/ Wohnbereiche Aufgrund der Erweiterungswünsche der bestehenden betrieblichen Nutzung wird das ebiet Richtung Norden erweitert. Keine Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringfügigen Erweiterung zu erwarten. Aufgrund der Erweiterungswünsche der bestehenden Nutzung wird das ebiet Richtung Westen geringfügig außerhalb der Fluglärmzone erweitert. Keine Beeinträchtigungen sind aufgrund der geringfügigen Erweiterung zu erwarten. Aufgrund der Erweiterung des Flughafens (5. Flughafenerweiterung) und der nicht zulässigen Wohnnutzung des gegenständlichen ebietes werden hier die Festlegungen zurückgenommen. x x Nein Nein x Nein x Nein Nein Tabelle 5 Differenzliste Anm.: Das emeindegebiet von Kalsdorf liegt außerhalb des eltungsbereiches der Alpenkonvention. 38

74 Forst MARKTEMEINDE KALSDORF BEI RAZ BEILAE ZUM ÖRTLICHEN ENTWICKLUNSKONZEPT NR NACHTRASBESCHLUSS LEENDE: Differenzplan (Stmk. RO 2010 idf LBl. Nr. 44/2012) Nicht geänderte Abgrenzung der ebiete mit baulicher Entwicklung ebiete mit baulicher Entwicklung - Ergänzungen/Erweiterungen Z Z ebiete mit baulicher Entwicklung - Rücknahmen Z W ebiete mit baulicher Entwicklung der Nachbargemeinden Z 1 Laufende Nr. laut Differenzliste im Erläuterungsbericht zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr W L Sonstige Planinhalte siehe Legende zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr Marktgemeinde Feldkirchen bei raz (60608) K Lebern (63248) ÖEK NR W Z W W L L Meter 1: W I W W W I W W W W W W W+L W L W L Stand der Orthofotos: Z: 191FR10 Stand: Bearb.: An/Pa/Ru W Datenquelle: Amt d. Stmk. Landesregierung Marktgemeinde össendorf (60611) K össendorf (63220) ÖEK NR L W I W+I W+I W+I Fliegerhorst Nittner Thalerhof 5 B 67 I W Copacabana W W W W W W W W W W I L W Marktgemeinde Feldkirchen bei raz (60608) K Wagnitz (63290) ÖEK NR I Z I W I I I I I I L Marktgemeinde Kalsdorf bei raz (60624) K Thalerhof (63286) ÖEK NR B Ortsteilnebenzentrum Kalsdorf W B 67 Z L L Z Z I B 67 L 312 W Z L 0657) 06) I L L 373 emeinde Fernitz (60609) K Fernitz (63214) ÖEK NR I 8 9 B 67 I I Marktgemeinde Kalsdorf bei raz (60624) K Kalsdorf (63240) ÖEK NR Ortszentrum Kalsdorf I emeinde Zettling (60657) K Laa (63246) ÖEK NR L I 9 Dörfliches Ortszentrum Kleinsulz emeinde Zettling (60657) K Zettling (63294) ÖEK NR Marktgemeinde Kalsdorf bei raz (60624) K Kalsdorf (63240) ÖEK NR Dörfliches Ortszentrum roßsulz Kalsdorf Süd Marktgemeinde Kalsdorf bei raz (60624) K roßsulz (63224) ÖEK NR I B 67 Marktgemeinde Kalsdorf bei raz (60624) K roßsulz (63224) ÖEK NR I 13 W emeinde Wundschuh (60656) K Kasten (63241) ÖEK NR CC üterterminal raz - Werndorf ewerbepark 11 L 381 L 381 L I W W L emeinde Werndorf (60655) K Werndorf (63292) ÖEK NR W L

75 4 SACHBEREICHE 4.1 NATURRAUM UND UMWELT Lage, landschaftliche Kurzcharakteristik und räumliche Einordnung Das emeindegebiet von Kalsdorf liegt im Süden der steirischen Landeshauptstadt an der Mur zwischen der Kalsdorfer Au und dem razer Feld. Die Marktgemeinde Kalsdorf grenzt an folgende emeinden an: im Norden: Marktgemeinde Feldkirchen bei raz (Bezirk raz-umgebung) im Nordosten: Marktgemeinde össendorf (Bezirk raz-umgebung) im Nordwesten: Marktgemeinde Unterpremstätten (Bezirk raz-umgebung) im Osten: emeinde Fernitz (Bezirk raz-umgebung) im Süden: emeinde Werndorf (Bezirk raz-umgebung) im Südosten: emeinde Mellach (Bezirk Leibnitz) im Südwesten: emeinde Wundschuh (Bezirk raz-umgebung) im Westen: emeinde Zettling (Bezirk raz-umgebung) Das emeindegebiet von Kalsdorf bei raz umfasst eine Fläche von rund 15,08 km² und besteht aus den Katastralgemeinden Thalerhof (K Nr ), Kalsdorf (K Nr ) und roßsulz (K Nr ). Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt über die B 67 (razer Straße), welche in nördliche Richtung nach raz und in südliche Richtung nach Wildon bzw. in weiterer Folge nach Leibnitz verläuft. Das Ortszentrum wird in nordöstlicher Richtung über die die L 312 (Fernitzerstraße) in Richtung Fernitz erschlossen. Die B 67 stellt eine Verbindung in nördliche Richtung mit dem Flughafen raz-thalerhof dar. Die L 373 (Bierbaumerstraße) zweigt nach Westen ab und bietet den direkten Anschluss des Ortszentrums Kalsdorf in Richtung Westen zum A9-Vollanschluss. Ausgehend vom dörflichen Ortszentrum roßsulz führt die Landesstraße L 381 (roßsulzerstraße) nach Südwesten in Richtung Wundschuh. Durch die A 9 Pyhrnautobahn ist eine Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz in Richtung Norden (raz) und Süden (Leibnitz bzw. Slowenien) gegeben. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Nutzung der attraktiven und infrastrukturell gut ausgestatten ebiete für Wohnbauten und Betriebsansiedlungen Stärkung der zentralörtlichen Funktion durch Festlegung ausreichender Flächen für die Errichtung von relevanten Einrichtungen. 40

76 4.1.2 eologie und Böden Die Marktgemeinde Kalsdorf kommt im Süden des razer Feldes zu liegen, welches von der niederen Würmterrasse im Osten und der höheren Präwürmterrasse im Westen aufgebaut wird. Die Begrenzung erfolgt im Westen vom Karbonatgesteinssporn des Plabutschzuges und von der südlich anschließenden Kaiserwaldterrasse, im Osten hingegen vom Tertiärriedelland, das auch westlich des Plabutsch und ganz im Süden des Bezirkes raz-umgebung anzutreffen ist. Im Südwesten des razer Beckens sind großflächige Reste älterer Terrassen (Kaiserwaldterrasse) erhalten, die sich durch bedeutende Lehmbedeckung und eine durch Mulden und Tälchen wellige Oberfläche von der Würmterrasse deutlich abheben und daher als westliche Beckenbegrenzung angesehen werden können. Die größte und bekannteste ist die fast vollständig waldbedeckte Kaiserwaldterrasse, die als äquivalent zur möglicherweise mindelzeitlichen Schweinsbachwaldterrasse aufgefasst wird. Im Nordbereich des razer Feldes lässt sich die Terrassenabfolge deutlich erkennen, der Aubereich setzt sich scharfkantig gegen die würmzeitliche Terrasse ab. Im Süden des razer Feldes (Kalsdorf) ist diese eländekante nicht mehr so stark ausgeprägt Klima Die Marktgemeinde Kalsdorf liegt innerhalb der Klimaregion razer Feld und wird als A.12 razer Feld mit unterem Kainachtal benannt (gekürzter Auszug aus dem Landesumweltinformationssystem LUIS). Der Raum razer Feld zeichnet sich durch seine Lage im südlichen Alpenvorland und seine geringe Reliefenergie aus. Die Zone des razer Feldes zeichnet sich besonders durch die Windarmut im Winterhalbjahr und der damit verbundenen großen Nebelbereitschaft aus. Abschnittsweise z.b. im Bereich raz/flughafen erreicht die Zahl der Tage mit Nebel 140 Tage/Jahr. Dadurch wird die relative Sonnenscheindauer speziell im Winterhalbjahr eindeutig reduziert. Zudem ist von Ende Oktober bis Anfang März Hochnebel eine relativ typische Erscheinungsform. Mit der Frosthäufigkeit verhält es sich in etwa gleich. Jährlich werden 120 bis 135 Tage mit Frost verzeichnet. Im Hinblick auf die Durchlüftung erfolgt im razer Feld eine Auffächerung des Strömungsfeldes des Murtalabwindes, was mit einer eschwindigkeitsverringerung auf 2-3 m/sec einhergeht. Im südlichen razer Feld bzw. im Bereich des Kaiserwaldes kommt es zu einer Konfluenz mit dem Kainachtalabwind, der vom Volumen her betrachtet nur einen bescheidenen Zusatzbeitrag zur Durchlüftung leistet. Laut Klimaeignungskarte des digitalen Atlas Steiermark befindet sich nahezu das gesamte westliche emeindegebiet von Kalsdorf im Einflussbereich von Kalmen, welche durch 41

77 die geringen Strömungsverhältnisse aus den östlichen Seitentälern nicht beeinträchtigt werden. Lediglich auf den höher gelegenen Riedeln der Terrassenlandschaft findet eine stärkere Durchmischung statt. In der Klimaeignungskarte sind keinerlei Frischluftzubringer festzustellen, welche freizuhalten werden. Das emeindegebiet ist für Wohnen und Industrie- und ewerbe geeignet. Abbildung 14 - Klimaeignungskarte - Digitaler Atlas Stmk. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Berücksichtigung der klimatischen Besonderheiten (Kalmen) bei künftigen baulichen Entwicklungen 42

78 4.1.4 Luft Aufgrund der klimatischen Bedingungen im razer Feld wird die erhöhte Konzentration von Luftschadstoffen begünstigt und kommt der Reinhaltung der Luft in diesem Bereich besondere Bedeutung zu. Die Marktgemeinde Kalsdorf liegt in einem belasteten ebiet (Luft) gemäß der Verordnung BBl. II Nr. 483/2008 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Ferner liegt die emeinde im Feinstaubsanierungsgebiet gem. 2 Z.4 Mittelsteiermark I-L- Maßnahmenverordnung 2008 (LBl. Nr. 96/2007) bzw. nunmehr geltender Stmk. Luftreinhalteverordnung 2011 (LBl. Nr. 2/2012 idf 91/2012). Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Bedachtnahme auf die anzustrebenden Immissionsgrenzwerte bei der Ausweisung neuer Wohngebiete in der Nähe von Verkehrsanlagen, Industrie- und ewerbegebieten udgl. zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse. Berücksichtigung infrastruktureller Voraussetzungen bei der Ausweisung neuer Wohngebiete zur Vermeidung zusätzlichen Verkehrs. Berücksichtigung der Festlegungen der Luftreinhalteverordnung Emissionen und Immissionen Verkehr Verkehrsnetz und Belastung Betrachtet man den durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) der Landesstraßen im emeindegebiet von Kalsdorf zwischen 1998 und 2009 unterscheiden sich aufgrund der heute aufzufindenden Teilabschnitte, welche im Jahre 1998 nicht in dieser Form vorlagen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verkehrsträgern und den durchschnittlichen täglichen Verkehr in den letzten Jahren. 43

79 Verkehrsträger (Teilabschnitte) B 67 razer Straße (Südliches emeindegebiet, südl. roßsulzerstr.) B 67 razer Straße (Südl. emeindegebiet, nördl. roßsulzerstr.) B 67 razer Straße (Kalsdorf Zentrum Nord ) B 67 razer Straße bzw. L 379 (Bereich Ortsteilnebenzentrum) B 67 razer Straße bzw. L 379 (Bereich Copacabana) DTV 1998 (LKW-Anteil in Prozent) Zahlen für Straße gesamt DTV 2007 (LKW-Anteil in Prozent) DTV 2008 (LKW-Anteil in Prozent) DTV 2009 (LKW-Anteil in Prozent) DTV 2010 (LKW-Anteil in Prozent) (11 %) (13 %) 4100 (13 %) (11 %) (11 %) (7 %) (7 %) (8 %) (7 %) (7 %) (7 %) (8 %) (8 %) (6 %) (6 %) (6 %) (11 %) (11 %) (12 %) (11 %) (11 %) L 312 Fernitzerstraße (7 %) (7 %) (8 %) (8 %) L 373 Bierbaumerstraße (Bereich westl. Ortsteilnebenzentrum) L 373 Bierbaumerstraße (Bereich Nähe Kalsdorf Zentrum) L 381 Wundschuher Straße (emeindegebiet Kalsdorf ) L 397 Thalerhof Straße (südl. Fliegerhorst Nittner) (18 %) (16 %) (16 %) (17 %) (16 %) (8 %) (8 %) (9 %) (9 %) (11 %) (17 %) (17 %) (18 %) (20 %) (12 %) (12 %) (13 %) (9 %) Tabelle 6 - DTV - Verkehrsnetz und Belastung, Quelle: Digitaler Atlas Stmk. 44

80 Lärmbelastung durch motorisierten Individualverkehr: Aufgrund der zahlreichen überörtlichen Verkehrsträger, welche das emeindegebiet queren ist bereichsweise eine Beeinträchtigung durch den motorisierten Individualverkehr gegeben. Abbildung 15 - Lärmbelastung Lärmbelastung durch Schienenverkehr: Lärmbelastungen durch das Schienenverkehrsaufkommen sind durch die Verbindungen der ÖBB gegeben, wobei aufgrund des vorhandenen Lärmschutzes die Beeinträchtigung verringert wurden. Nach dem Ausbau der HL-Strecke der Koralmbahn ist durch den geplanten viergleisigen Betrieb der HL und der ÖBB-Südbahn im Abschnitt raz-feldkirchen mit einem gesamten künftigen Verkehrsaufkommen von täglich 215 Zügen auf der Südbahn und 216 Zügen auf der Koralmbahn zu rechnen. Für den gesamten Untersuchungsbereich wurden von der Dr. Pfeiler mbh, Ziviltechnikergesellschaft, raz im Zuge des Einreichprojektes 1999 für den Bereich Puntigam Kalsdorf-Nord (km 217,400 km 45

81 222,477) schalltechnische Berechnungen für den Schienenverkehrslärm gem. Ö-Norm S 5011 im Sinne der Schienenverkehrslärmimmissionsschutzverordnung (SchIV) durchgeführt, anhand von Schallimmissionsmessungen überprüft und geeignete Lärmschutzmaßnahmen untersucht. Lärmbelastung durch Flugverkehr: Teile von Kalsdorf sind durch den Flugverkehr des nahen Flughafens raz-thalerhof beeinträchtigt. Die bisher die Siedlungsentwicklung im Norden Kalsdorfs maßgeblich beeinträchtigende Lärmisophone 95 db LA,max (militärisch) ist aufgrund geänderter militärischer Fluggeräte gemäß Abstimmungsgespräch mit der Abteilung 16 [A7], Amt der Stmk. Landesregierung und der 1. Änderung des REPRO /U nicht mehr relevant. Maßgeblich ist die Lärmisophone 60 db LA,eq (äquivalenter Dauerschallpegel mit eingerechneter militärischer und ziviler Luftfahrtsgeräte). Diese Lärmisophone ist im Rahmen des 1. Änderungsverfahrens zum geltenden REPRO raz - raz-umgebung in ihrem Ausmaß verringert worden und nunmehr im Örtlichen Entwicklungsplan Nr. 4.0 auch planlich dargestellt und hinsichtlich Baulandausweisungen berücksichtigt. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Berücksichtigung der erforderlichen Schutzabstände bei Wohnbebauung gem. ÖNORM S 5021/ ÖAL-Richtlinie Nr. 36. Schaffung von geschlossenen Bebauungsstrukturen entlang von Siedlungen, die unmittelbar an stark befahrene Straßenzüge angrenzen zur Erreichung eines Abschirmeffektes. Schließen von Baulücken entlang stark belasteter Straßenzüge. Überprüfung der Baulandkategorien im Zuge der Revision des Flächenwidmungsplanes Immissionen aus intensivlandwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben Durch intensiv landwirtschaftliche Betriebe (Tierhaltung) und das Ausbringen von Mist, ülle und Jauche kann es in den dörflich strukturierten Ortsteilen und insbesondere in den angrenzenden Wohngebieten zu Konflikten kommen. Nach der Art der Tierhaltung werden unterschiedliche Schutzabstände definiert. Eine Abschätzung der eruchsbelästigung durch die landwirtschaftlichen Betriebe kann durch die nachfolgende Berechnung erfolgen. Die Abschätzung der Immissionen des zu beurteilenden Objektes erfolgt anhand der Tierart und Nutzungsrichtung, der Tierzahl und der landtechnischen Ausstattung. Für die Bewertung, der sich daraus ergebenden Emissionen, sind die Ausbreitungsbedingungen durch eine meteorologische Beurteilung und die, in der Raumordnung festgelegten Flächenwidmungen, in eine Abstandsregelung eingebunden. Dies ist in einer umwelthygienischen Bewertung mit besonderer Berücksichtigung des eruches zusammengefasst. Diese Einflussfaktoren sind Bestandteile des empirisch verifizierten Modells, das auf die Übereinstimmung mit vorhandenen Situationen überprüft wurde. 46

82 Damit wird die Festlegung von Mindestabständen zwischen Nutztierhaltungsbetrieben und Wohngebieten ermöglicht, wodurch ein weitgehender Schutz vor Immissionen aus der Nutztierhaltung zu erwarten ist. Die Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen, vom Oktober 2000, bietet für alle Anwendungsfälle ein objektiv nachvollziehbares Kriterium zur quantitativen und qualitativen Abschätzung des zu erwartenden Ausmaßes der Emissionen. Ausgehend von den Werten wurde die eruchsemission ermittelt und in weiterer Folge der Schutzabstand künftiger Wohnbebauung zu Betrieben in Metern rechnerisch ermittelt. Die ermittelten Mindestabstände sollen ein Heranrücken von Wohnbebauungen des Reinen bzw. Allgemeinen Wohngebietes an bereits bestehende, landwirtschaftliche Betriebe hintanhalten, um deren weitere Existenz langfristig abzusichern. Im Örtlichen Entwicklungsplan Nr erfolgt in Anlehnung an die Planzeichenverordnung (Quelle: Amt der Stmk. Landesregierung, A16 und FA 13B, LBl. Nr. 12/2008 idf LBl. Nr. 57/2011) die punktuelle Darstellung der landwirtschaftlichen Betriebe (Kreissignatur). Die Bestimmung des Schutzabstandes in Metern erfolgte auf Basis des Formblattes 1 und 2 der Richtlinie zur Beurteilung von Immissionen aus der Nutztierhaltung in Stallungen. Aus den im nachfolgenden Flächenwidmungsplan 4.00 ersichtlich gemachten eruchskreisen sind vorerst keine rechtlichen Konsequenzen abzuleiten. Im Anlassfall ist eine detaillierte Untersuchung vorzunehmen. Die eruchskreise werden zur Festlegung von Freihaltebereichen (Puffern) im 4. Flächenwidmungsplan als Entscheidungshilfe Verwendung finden. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Freihaltung der durch eruchsemissionen maßgeblich beeinflussten Bereiche vor künftiger Bebauung im Flächenwidmungsplan bzw. keine Neufestlegungen von Wohnbauland innerhalb des Belästigungsbereiches gem. 27 Stmk. RO Im Bedarfsfall Erhebung der Rechtssituation auf Basis eines Einzelgutachtens ewässer Die Fachabteilung 19A Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft des Amtes der Stmk. Landesregierung. Lt. Einwendung der FA19A, Z: FA19A77Ka /364, vom wurde bekannt gegeben WASSERWIRTSCHAFTLICHE PLANUNSINTERESSEN: emäß dem Schreiben der Fachabteilung 19A (Wasserwirtschaftliche Planungen und Siedlungswasserwirtschaft) des Amtes der Stmk. Landesregierung vom (Z: FA 19A 77 Ka /264) liegen folgende Planungsinteressen im emeindegebiet von Kalsdorf vor: 1. Freihaltung der Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ 100 -Bereiche): Freihaltung der Hochwasserüberflutungsgebiete (HQ 100 -Bereiche) von gewässerunverträglichen Nutzungen zur Erhaltung und Verbesserung des Hochwas- 47

83 serabflusses sowie um nachträgliche Schadensbehebungen zu vermeiden. Diese Zonen sind weiter als naturräumliche Retentionsräume und damit vor allem zur Vermeidung von Abflussverschärfungen im Unterlaufbereich zu erhalten, d.h. von Bebauungen, Schüttungen udgl. freizuhalten. Weiters wird darauf hingewiesen, dass für die Ersichtlichmachung der Hochwasserüberflutungsbereiche der Mur im Auflageplan die aktuellen HQ 30/100 Hochwasseranschlaglinien heranzuziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Richtlinien für die Bundeswasserbauverwaltung (RIWA-T, herausgegeben im Juli 2006) Maßnahmen zur Änderung der Ausbaugröße regulierter ewässerabschnitte zum Zwecke der Schaffung neuer Siedlungs- und Wirtschaftsgebiete und schutzwasserbaulicher Maßnahmen, zum Schutz von Bauten im HQ 30 -Abflussbereich gem. 38 (3) WR 1959 notwendig werden, nicht aus Bundesmitteln zu finanzieren bzw. zu fördern sind. Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Bauten vor dem behördlich bewilligt wurden. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind nach diesen Richtlinien nicht gesondert zu schützen. 2. Freihaltung von Uferstreifen entlang natürlicher ewässer entsprechend Regionalen Entwicklungsprogramm für den Bezirk raz-umgebung, LBl. Nr. 106/2005, dem Wasserrechtsgesetz 1959 idgf und dem Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume, LBl. Nr. 117/2005. Demnach ist zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der ewässer und ihrer maßgeblichen Uferbereiche ein Uferstreifen von mind. 10 m Breite vor künftigen Bebauungen und Intensivnutzungen freizuhalten. Ausnahmen sind bei Baulückenschließungen geringen Ausmaßes zulässig, wobei jedoch gewässerökologische und schutzwasserbauliche Interesse zu berücksichtigen sind. 3. em. 4 (1) des Programmes zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume, LBl. Nr. 117/2005, sind folgende Bereiche von Baugebieten gem. 23 (1) und (3) und von solchen Sondernutzungen im Freiland gem. 25 (2) RO, die das Schadenspotenzial erhöhen und Abflusshindernisse darstellen (wie z.b. Auffüllungsgebiet) sowie von Neubauten gem. 25 (3) Z. 1 lit. b) RO (Anmerkung: Dies bezieht sich auf die Rechtslage des Stmk. RO 1974 idf LBl. Nr. 89/2008) freizuhalten: Hochwasserabflussgebiete des HQ 100, Rote efahrenzone der nach den forstrechtlichen Bestimmungen erlassenen efahrenzonenpläne. Flächen, die sich für Hochwasserschutzmaßnahmen besonders eignen und Blaue Vorbehaltsbereiche und Uferstreifen entlang natürlich fließender ewässer von mind. 10 m, gemessen ab der Böschungsoberkante (im funktional begründeten Einzelfall auch darüber hinaus) sind freizuhalten. Ausnahmen sind möglich. 48

84 4. Ersichtlichmachungen im Sinne des 22 (7) Stmk. RO 1974 idgf ewässer nach dem tatsächlichen Verlauf, Hochwasserüberflutungsgebiete, Brunnenschutz- und rundwasserschongebiete sowie meliorierten (ME) und hangrutschgefährdeten (ER) Flächen (wenn vorhanden). 5. Niederschlagswasserentsorgung: Zur Verringerung jeglicher Hochwassersituation sowie zur Sicherstellung des Wasserhaushaltes ist es erforderlich, dass möglichst viel unbelastetes Meteorwasser an Ort und Stelle zurückgehalten und zur Versickerung gebracht wird und dass nur bei Überlastung von diesbezüglichen Anlagen Oberflächenwässer den Vorflutern zugeleitet werden. Soferne nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefordert ist, müssen belastete Meteorwässer vor Versickerung dem Stand der Technik entsprechend gereinigt werden. Hinsichtlich hydraulischer Bemessung, Bau und Betrieb von Regenwasser-Sickeranlagen wird auf die ÖNORM B , Ausgabe , auf die ÖNORM B , Ausgabe , auf das ÖWAV-Regelblatt 35, Ausgabe 2003 sowie auf das DWA-Regelblatt A 138, Ausgabe April 2005 verwiesen. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Keine Neufestlegung von Bauland in jenen Bereichen, die aufgrund geltender Bestimmungen (SAPRO, WR etc) von einer solchen Nutzung ausgeschlossen sind. Umsetzung von Entwicklungspotenzialen erst nach Setzen von Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Fachabteilung 19B Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft des Amtes der Stmk. Landesregierung, Z: FA 19B 60.Ra-1/ , vom wurde bekannt gegeben, dass in der emeinde Kalsdorf bei raz ein Hochwasserschutzprojekt an der Mur vorgesehen ist. 49

85 Abbildung 16 ewässerkarte, Quelle: Digitaler Atlas Stmk. rundwasserschongebiet Zum Schutze des rundwasserkraftwerkes Kalsdorf des Wasserverbandes Umland raz wird gem. 34 (2) Wasserrechtsgesetz 1959 idf BBl. Nr. 252/1990 mit dem LBl. Nr. 92/1990 (letztgültige Änderung mit LBl. Nr. 93/1998) das rundwasserschongebiet verordnet und sind die darin geführten Bestimmungen zu berücksichtigen Wald - Waldentwicklungsplan raz / raz-umgebung (Stand WEP - Revision) Der Abschnitt 2 des Forstgesetzes 1975, BBl. Nr. 440 liegt Aufgabe, Umfang und Inhalt der forstlichen Raumplanung im rundsätzlichen fest. Die Verordnung über den Waldentwicklungsplan, BBl. Nr. 582/77 enthält hierzu die näheren Ausführungsbestimmungen. 50

86 Planungsgegenstand sind die Waldgrundflächen gem. 1 Forst 1975 idgf, die Kampfzone des Waldes und die Windschutzanlagen gem. 2 Forst 1975 idgf und rundflächen, die zur bestmöglichen Erfüllung bzw. Entfaltung der Wirkungen des Waldes im Planungsgebiet beitragen können (Abgrenzung zwischen Forst-, Land- und Almwirtschaft, Planung notwendiger Neuaufforstungsflächen gem. 6 (2) und 7 lit. c) Forst 1975 idgf). Planungsaufgabe ist die Erfassung und Bewertung der Funktionen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung), da gem. 1 Forst 1975 idgf genannten Flächen und die Festlegung ihrer Leitfunktionen. Um bundesweit einheitliche Beurteilungs- und Ansprachekriterien zu erhalten, wurden im Jahr 1988 vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft für die Neuerstellung und die Revision vom Waldentwicklungsplan-Teilplänen Richtlinien über Inhalt und Ausgestaltung des Waldentwicklungsplanes herausgegeben (Zi /05- VB5/88). Das razerfeld ist Teil des Forstbezirkes raz, welche sich in 5 Forstaufsichtsstationen (FAST) gliedert. Die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz unterliegt der Forstaufsichtsstation raz-west. - FAST raz-stadt: Stadtgebiet raz - FAST raz-nord: Raum nördlich von raz (schneid-ratkorn-semriach) - FAST raz-ost: Raum östlich von raz (Kumberg-Eggersdorf-Vasoldsberg-Fernitz) - FAST raz-west: Raum westlich von raz (Stiwohl-Hitzendorf-Lieboch-Werndorf) - FAST Frohnleiten: Nordteil des Forstbezirkes (Übelbach-Deutschfeistritz-Frohnleiten) em. Formblatt 4 des Waldentwicklungsplanes raz (Stand: ) zeigt die Waldausstattung folgendes Bild: Ausgehend von einer esamtfläche der Marktgemeinde Kalsdorf von 15,02 km² sind 14,8 % Wald, der sich auf die Katastralgemeinden wie folgt aufteilt: K roßsulz - 21,9 % Wald K Kalsdorf - 17,1 % Wald K Thalerhof - 5,5 % Wald 51

87 Beschreibung der Funktionsflächen gem. Waldentwicklungsplan: enerelle Festlegungen: Entsprechend den im Kap näher definierten rechtlichen rundlagen, Planungsgegenstand sowie Planungsaufgabe für die Erstellung des Waldentwicklungsplanes erfolgt die Bewertung der Funktionen und Festlegung der Leitfunktionen (Kriterienermittlung). Die Schutzfunktion begründet sich insbesondere auf den Schutz von Elementargefahren und schädigenden Umwelteinflüssen sowie die Erhaltung der Bodenkraft gegen Bodenabschwemmung und Verwehung, eröllbildung und Hangrutschung gem. 6 (2) lit. b) Forst 1975 idgf. Die Wohlfahrtsfunktion (Wohlfahrtswirkung) beruht auf den Einfluss auf die Umwelt, insbesondere auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser und auf die Lärmminderung gem. 6 (23) lit. c) Forst 1975 idgf. Die Erholungsfunktion (Erholungswirkung) gem. 6 (2) lit. d) Forst 1975 idgf betrifft insbesondere die Wirkung des Waldes als Erholungsraum für die Waldbesucher. Eine Zuordnung bzgl. Nutzfunktionen im Sinne einer Leitfunktion erfolgt immer dann, wenn weder Schutz-, Wohlfahrts- noch Erholungsfunktion eine hohe Wertigkeit (Wertziffer 3) erlangen. Innerhalb des emeindegebietes der Marktgemeinde Kalsdorf sind die nachfolgend aufgelisteten laufenden Nummern mit zugeordneter unterschiedlicher Kennzahl, Leitfunktion, Funktionsbeeinträchtigung sowie Dringlichkeit aufgelistet und die entsprechenden Beilagen beigelegt. Bei der Bewertung der Funktionen und Festlegung der Leitfunktionen ist die Nutzfunktion als Voraussetzung für die Erfüllung und Sicherung der überwirtschaftlichen Überfunktionen (Schutzfunktion (S), Wohlfahrtsfunktion (W) und Erholungsfunktion (E)) zu sehen und gilt diese grundsätzlich als Leitfunktion. Dementsprechend ist eine mehrstufige Bewertung der Nutzfunktion und Ersichtlichmachung in der Kennzahl nicht erforderlich. Die o. a. überwirtschaftlichen Funktion (S, W, E) werden jeweils durch Werteziffern von 0 bis 3 bewertet, wobei 0 keine Wertigkeit geringes öffentliches Interesse, die Wertziffer 1 eine geringe Wertigkeit oder bestehendes öffentliches Interesse, die Werteziffer 2 eine mittlere Wertigkeit oder erhöhtes öffentliches Interesse und die Werteziffer 3 eine hohe Wertigkeit oder besonders öffentliches Interesse darstellt. Für die Darstellungen der einzelnen Funktionsflächen ergibt sich daraus eine Kennzahl, die sich aus den Werteziffern der überwirtschaftlichen Funktion (Reihenfolge S-W-E) zusammensetzt. Im Waldentwicklungsplan raz sind im Marktgemeindegebiet von Kalsdorf die laufenden Nr. 16, 31, 137, 138 und 142 verzeichnet. Im Zeitraum zwischen 1988 und 1997 erfuhr die Marktgemeinde Kalsdorf einen Waldflächenzugang durch Neuaufforstungen von 12,1 ha. Die Summe des Waldflächenabganges durch Rodungen betrug im gleichen Zeitraum 4,6 ha, wovon 1,3 ha auf die 52

88 Landwirtschaft, 1,2 ha auf ewerbe und Industrie, 1,8 ha auf das Siedlungswesen und 0,3 ha auf die Errichtung von Straßen und Wegen zurückzuführen sind. In Summe ergibt das für die Marktgemeinde Kalsdorf im Zeitraum von 1988 bis 1997 einen Waldflächenzugang 3 von 7,5 ha. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Schutz und Erhaltung der Waldflächen im emeindegebiet sowie Freihaltung von Bebauung zur Aufrechterhaltung der Nutzfunktion Bekanntgaben des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark [Ergänzungen im Zuge der Auflage bzw. Endbeschlussfassung aufgrund neuer rundlagen durch das BDA erfolgt] Laut Bekanntgabe des Bundesdenkmalamtes, Landeskonservatorat für Steiermark im Rahmen der Auflage des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Entwurf II) vom , Z: /1/2012 zur Revision des 3. Örtlichen Entwicklungskonzeptes stehen die folgenden Bodendenkmale unter Denkmalschutz bzw. sind die folgenden Bodenfundstätten als solche ersichtlich zu machen. 3 Änderungen sind durch den nunmehr vorliegenden EB-Bescheid üterterminal gegeben. 53

89 Tabelle 7 Bodenfundstätten 54

90 Laut aktueller Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen und archäologischen Denkmale (Quelle mit Stand: auf Seiten 78) sind die folgenden zu beachten: Abbildung 17 - Unbewegliche und archäologische Denkmäler Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Die o. a. Bodenfundstätten werden im Entwicklungsplan ersichtlich gemacht und ist vor Setzung von Maßnahmen mit der zuständigen Behörde des Bundesdenkmalamtes eine qualifizierte Vorfragenabklärung durchzuführen. Bei sog. Zufallsfunden ist die Behörde umgehend zu kontaktieren Naturräumliche Schutzgebiete em. Bekanntgabe der FA 13C, Fachstelle Naturschutz, des Amtes der Stmk. Landesregierung vom , Z: FA13C-51 K-11/ ist 1 Landschaftsschutzgebiet und Biotope gem. der Stmk. Biotopkartierung im emeindegebiet von Kalsdorf festgelegt. Landschaftsschutzgebiet: emäß Angaben der FA 13C, Fachstelle Naturschutz, des Amtes der Stmk. Landesregierung befindet im emeindegebiet von Kalsdorf das Naturschutzgebiet Nr. 31 Murauen raz Werndorf nach 6 Biotop: emäß Angaben der FA 13C, Fachstelle Naturschutz, des Amtes der Stmk. Landesregierung befinden im emeindegebiet von Kalsdorf die folgenden: 55

91 Code Bio Name roßsulz SE (Kalsdorf) Bleschenwald (Kalsdorf) Laaweg Nr. 1 (Kalsdorf) Kalsdorf, Hofäcker S (Kalsdorf) Kalsdorf, Kasten E (Kalsdorf) Werndorf, üterterminal (Kalsdorf) Tabelle 8 - Biotope Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Schützen und Erhalten der ausgewiesenen naturräumlichen Schutzgebiete durch gezielte Bebauung/ Freihaltung und Rücksichtnahme auf Freihaltezonen im Zusammenwirken mit dem Orts-, Straßen- und Landschaftsbild Ziele und Maßnahmen für den Sachbereich Naturraum und Umwelt emäß obiger Sach- und Rechtsgegebenheiten leiten sich nachstehende Zielsetzungen ab, welche im Wortlaut entsprechend festzuschreiben sind. Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines intakten Naturraumes und Landschaftsbildes Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebe und deren Böden estaltung, Erhaltung und Pflege der Landschaft 4.2 BEVÖLKERUN Bevölkerungsstruktur (emeindedaten) [Ergänzungen/Anpassungen aufgrund zwischenzeitlich aktualisierten Datengrundlagen] Zum Stichtag verzeichnete die Marktgemeinde Kalsdorf insgesamt eine Wohnbevölkerung von Einwohnern (Quelle: Landesstatistik Steiermark), wobei sich diese Zahl zu 49,2 % aus Männern und 50,8 % aus Frauen zusammensetzt. Laut Auskunft vom verzeichnet die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz mit o.g. Stand Einwohnern, davon männliche und weibliche Personen. Die Zahl der Hauptwohnsitze beläuft sich auf und 467 Nebenwohnsitze. Nach neustem Stand ( ) beläuft sich die Zahl der Einwohner der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz auf Einwohner (laut Angaben des Meldeamtes der Markt- 56

92 gemeinde) und gliedert sich dies in Hauptwohnsitzfälle und 481 Nebenwohnsitzfälle (teilweise gibt es Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz). Altersgruppen: Mit Stand (letztaktuelle Registerzählung der Landesstatistik Stmk.) sind 862 Personen in die Altersgruppe der unter 15-Jährigen zu zählen, Personen werden der Altersklasse 15 bis unter 60 Jahre und Personen werden der Altersgruppe 60 Jahre und älter zugeordnet. Demographie: Seit Beginn der Volkszählung im Jahre 1951 stieg die Bevölkerung der Marktgemeinde Kalsdorf bis zum Jahr 2001 kontinuierlich an und erreichte zum Zeitpunkt der Volkszählung von 2001 ein vorläufiges Bevölkerungsmaximum von Einwohnern. Der stärkste Zuwachs der Bevölkerung wurde zwischen den Jahren 2001 und 2012 mit einem Zuwachs von () Personen verzeichnet. Ein weiterer Zuwachs der Bevölkerung ist aufgrund bisheriger Entwicklungen bis 2027 anzunehmen und versucht die emeinde mit Anreizen den Zuzug im Rahmen der Möglichkeiten aufrechtzuerhalten und weiterhin attraktives Bauland zur Verfügung zu stellen Bevölkerungsentwicklung Bezirk: Die Zunahme der Bevölkerung im Bezirk raz-umgebung nahm in den letzten Jahren/ Jahrzehnten kontinuierlich zu, die Einwohnern-Marke wird zwischen überschritten. Mit verfügt der Bezirk raz-umgebung lt. Landesstatistik Stmk. über Einwohner. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bevölkerung der Marktgemeinde Kalsdorf, des Bezirkes und des Bundeslandes über 150 Jahre auf. (Quelle Statistik Austria) 57

93 Abbildung 18- Bevölkerungsentwicklung Künftige Entwicklung (ÖROK-Prognose 2006 bis 2035/ Bevölkerungsprognose Steiermark (Landesstatistik Stmk für den Bezirk raz-umgebung): Laut der ÖROK-Prognose wird für den Bezirk raz-umgebung insgesamt eine Zunahme der Bevölkerung vor allem bis zum Jahr 2025 vorausgesagt. Bis dahin soll die Bevölkerung des Bezirkes die Marke von Einwohnern überschreiten und zeichnet sich zukünftig ein weiterer Bevölkerungszuwachs ab. Bis dahin soll die Bevölkerung die Zahl von Einwohnern überstiegen haben. Lt. Prognose der Landesstatistik Steiermark (Publikation 13/2010) wird Kalsdorf 2015 eine Bevölkerung von 6414 Einwohnern erreichen und wird 2025 schließlich Einwohner und 2030 sogar Einwohner erreichen und liegt auf Platz 2 der 10 steierischen emeinden mit der größten Bevölkerungsveränderung in % ( ), nämlich 38,1 % prognostiziertem Zuwachs. [Info: Platz 1 geht an die emeinde Mellach mit +42,3 % prognostiziertem Bevölkerungswachstum]. Da die Marktgemeinde Kalsdorf mit Stand bereits über Einwohner verfügt, wurde bereits zum jetzigen Zeitpunkt der prognostizierte Stand von 2015 erreicht. 58

94 Trend 1 (emeindetrend entsprechend der Entwicklung der letzten 11 Jahre): Abgeleitet von der Bevölkerungsentwicklung im Zeitraum von der letzten Volkszählung 2001 bis zum Jahr 2012 (Stichtag: ) wurde in der emeinde ein Zuwachs der Bevölkerung von absolut Personen (+ 147 Personen/Jahr) verzeichnet. Trend 2 (ergibt sich aus Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung von 1991 bis 2011): Betrachtet man die Entwicklung der Bevölkerung seit der Volkszählung von 1991 so ist eine Zunahme der Bevölkerung von absolut Personen zu erkennen. Wie in nachfolgendem Diagramm erkennbar, sind die Trends der Entwicklung der letzten 20 bzw. 40 Jahre unregelmäßig stark ansteigend und ist vor allem die Entwicklung der letzten 20 Jahre bedeutend. Trend 3 (Entwicklung der Bevölkerung von 1971 bis 2011): Abgeleitet von der Bevölkerungsentwicklung der letzten 40 Jahre (1971 bis 2010) konnte die emeinde einen Zuwachs von absolut Personen verzeichnen. Diese langfristige Entwicklung in den letzten 39 Jahren entspricht einer steigenden Bevölkerungszahl über eine eneration der ansässigen Wohnbevölkerung. Abbildung 19 - Bevölkerung Trend-Ziel-Prognose 59

95 eburten- und Wanderungsbilanz: Nachfolgende Tabelle zeigt die Bevölkerungsentwicklung durch eburten- und errechnete Wanderungsbilanzen in den 3 Dekaden bis zur letzten Volkszählung im Jahr Die eburtenbilanz in der ersten und zweiten Dekade liegt im positiven Bereich. Eine deutliche Steigerung der eburtenbilanz kann in der dritten Dekade verzeichnet werden. Die Wanderungsbilanz ist seit 1971 durchwegs positiv. Im Zeitraum von 1991 bis 2001 ist eine Bevölkerungszunahme durch eburten und Zuzüge von insgesamt Personen belegt. Abbildung 20 - Bevölkerungsentwicklung eburten/wanderungen Bevölkerungszielwert Ausgehend von der bisherigen langfristigen Bevölkerungsentwicklung von 1971 bis kann ein steigender Trend der Bevölkerungsentwicklung abgeleitet werden. Es ist ein erklärtes Ziel der emeinde, die Bevölkerungszahlen entsprechend der Entwicklung der letzten 40 Jahre zu steigern. Aufgrund der ausgeglichenen Bevölkerungsstruktur und der vorhandenen sehr attraktiven Wohnstandorte innerhalb der emeinde strebt diese einen positiven Zielwert für das Jahr 2027 an. Der Bevölkerungszielwert für das Jahr 2027 wird somit nach Darstellung obiger Trendprognosen (ÖROK-Prognose 2031, ÖIR-Untersuchungen über Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur in der Steiermark, LSTAT 2007/2010) und egenüberstellung dieser Ergebnisse in einer modifizierten Trendprognose von ca Einwohnern angenommen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Bevölkerungszunahme von rund 70 Personen pro Jahr. 60

96 Abbildung 21 - Bevölkerungsentwicklung Trendprognose Ziele und Maßnahmen für den Sachbereich Bevölkerung Sicherstellung der öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen Einrichtungen bei bedarfsorientierter Verbesserung des Angebotes Berücksichtigung der Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen bei künftigen Planungen Verbesserung der Altersstruktur durch Halten der jungen Bevölkerungsanteile in der emeinde und Schaffung von Anreizen für den Zuzug junger Bevölkerungsgruppen Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Anstreben eines Bevölkerungszielwertes von Personen bis zum Jahr 2027 Schaffung von qualitativ hochwertigen Wohnbaulandpotenzialen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfes Bedarfsorientierte Sicherstellung von öffentlich-sozialen und privat-gewerblichen Einrichtungen 61

97 4.3 SIEDLUNSSTRUKTUR Siedlungsbereiche Innerhalb des emeindegebietes der Marktgemeinde Kalsdorf besitzt das bestehende emeindezentrum (Ortszentrum) als überörtlicher Siedlungsschwerpunkt eine bedeutende Funktion hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen zentralen Einrichtungen, privatgewerblichen Dienste und Versorgungseinrichtungen und ist demgemäß auch als Teilregionales Versorgungszentrum gem. REPRO /U festgelegt. Dieser Bereich umfasst die Ortsteile Copacabana, das Ortsteilnebenzentrum, Kalsdorf Zentrum, Kleinsulz, roßsulz und Kalsdorf-Süd. Die dem gegenständlichen ÖEK vorausgehenden haben den siedlungspolitischen, aber auch den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Marktgemeinde Kalsdorf entsprochen. Sie haben dazu beigetragen, die Bevölkerungsentwicklung in diesem positiven Ausmaß vorzubereiten und zu realisieren. Die zukünftige Baulandentwicklung muss sich an dieser stark wachsenden Bevölkerung und an den vorhanden technischen Infrastrukturausstattungen orientieren. Durch bedarfsorientiertes Weiterentwickeln wird Wohnraum für weitere, sich ansiedelnde Bürger geschaffen. Durch die Weiterentwicklung der eschäfts-, Büro, und Dienstleistungsfunktionen sowie Industrie- und ewerbefunktionen soll die notwendigen Voraussetzungen für die Ansiedlung bzw. Erweiterung von (neuen) Betrieben sichern und somit auch ein günstiges Arbeitsplatzangebot für die Bevölkerung schaffen. Die vorhandenen Freiflächen und rünräume gilt es in Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung zu bewahren. Landwirtschaftlich genutzte Flächen gilt es im Rahmen der Sicherung des Bestandes der Landwirte langfristig zu bewahren Haushalte Im Jahr 1981 wurden lt. Statistik Steiermark insgesamt Haushalte in der emeinde verzeichnet. Dieser Wert stieg bis zum Jahr 1991 auf und bis zum Jahr 2001 auf eine Zahl von Haushalten an. Ebenso stieg der prozentuelle Anteil der Einpersonenhaushalte vom Jahr 1981 mit 20,1 % bis zum Jahr 2001 mit 27,4 % stark an. Zeitgleich verringerte sich die durchschnittliche Haushaltsgröße von 1981 mit 2,9 auf 2,5 im Jahr Laut Angaben der emeinde verzeichnet Kalsdorf mit Stichtag insgesamt Haushalte. Dieser Wert hat sich somit seit der letzten Volkszählung von 2001 stark erhöht. Dadurch ist die durchschnittliche Haushaltsgröße im Jahr 2011 auf 2,3 gesunken. Diese Ergebnisse bestätigen den Trend zu kleineren Haushaltsgrößen. 62

98 Laut ÖROK-Prognosen 2001 bis 2031, Teil 2: Haushalte und Wohnungsbedarf nach Regionen und Bezirken Österreichs, steigt die Zahl der Haushalte insgesamt im Bezirk raz-umgebung bis zum Jahr 2031 stark an. Dementsprechend steigt auch die Zahl der Einpersonen- und Mehrpersonenhaushalte. Der Bezirk raz-umgebung verzeichnet im Jahr 2006 insgesamt Haushalte. Dieser Wert wird lt. ÖROK-Prognosen 2001 bis 2031, Teil 2: Haushalte und Wohnungsbedarf nach Regionen und Bezirken Österreichs kontinuierlich weiter zunehmen und im Jahr 2026 einen Wert von Haushalten erreichen. In Anlehnung an den Bezirkstrend lt. ÖROK-Prognose wird bis zum Jahr 2025 (Planungshorizont des Örtlichen Entwicklungskonzeptes) eine Abnahme der durchschnittlichen Haushaltsgröße auf rund 2,4 Personen für die Marktgemeinde Kalsdorf angenommen. Dieser Wert liegt gleichauf mit dem Prognosewert für den Bezirk raz-umgebung für das Jahr durchschn. Haushaltsgröße der emeinde durchschn. Haushaltsgröße des Bezirkes ,91 2,69 2,91 2,3 3,25 3,08 2,69 Werden nachgeliefert sobald neue ÖROK Daten veröffentlicht werden 2,46 Tabelle 9 - Durchschn. Haushaltsgrößen Werden nachgeliefert sobald VZ veröffentlicht (ÖROK- Prognose) Werden nachgeliefert sobald neue ÖROK Daten veröffentlicht werden 2, ebäude und Wohnungen/ bisherige Bautätigkeit Die Anzahl der Wohnungen beläuft sich im Erhebungsjahr 2001 (ebäude und Wohnungszählung vom , Quelle: Statistik Austria) auf insgesamt 2.038, wovon mit Hauptwohnsitzangabe gemeldet wurden. Bis zum Probezählungsjahr 2006 wurden lt. Statistik Austria (ebäude und Wohnungszählung) insgesamt ebäude, davon Wohngebäude sowie 181 Nichtwohngebäude gezählt. In diesen Wohngebäuden beläuft sich die Zahl der ebäude mit 1 Wohnung auf und mit 2 oder mehr Wohnungen auf 212. Lt. ebäude- und Wohnungszählung 2001 der Statistik Austria entfielen auf die Kategorie C (WC und Wasserentnahme in der Wohnung) 13 Wohnung und auf die Kategorie D (kein WC oder keine Wasserinstallation in der Wohnung) 75 Wohnungen, welches in Summe einen Ersatzbedarf von gesamt 88 Wohnungen ergibt. Nach Ergebnissen der Statistik Austria Wohnbaustatistik wurden von 1993 bis zum Jahr 2002 insgesamt 156 ebäude mit Wohnungen fertig gestellt. Durch- 4 Ergebnisse der Volkzählung 2011 sind mit zu erwarten 63

99 schnittlich wurden somit im Zeitraum von 1993 bis 2002 knapp 17 ebäude mit Wohnungen pro Jahr errichtet. Lt. Angaben der emeinde wurden in den Jahren 2002 bis 2011 insgesamt 401 Wohneinheiten errichtet, davon 192 Ein-/Zweifamilienwohnhäuser. Dies entspricht einer durchschnittlichen Bautätigkeit von rund 45 Wohneinheiten pro Jahr. Dieser Wert wird für die Abschätzung des Flächenbedarfes herangezogen Baulandbedarf Die rein rechnerische Ermittlung des Wohnungsbedarfes unter Berücksichtigung des Bevölkerungszielwertes der emeinde (7.500 Personen) bis 2027 geht von folgenden Faktoren aus: Bevölkerungsentwicklung und Umschichtung der Wohnbevölkerung (Haushaltsverkleinerung) bzw. struktureller Baulandbedarf aufgrund der spezifischen Wohnungsgröße und Ersatz von mäßig bis schlecht ausgestatteten Wohnungen (Kategorie C, D) durch Neubauten (88 Wohneinheiten). Raumordnungsfachliche Konsequenz: Es ist davon auszugehen, dass der abschätzbare Baulandbedarf für die nächsten 15 Jahre (2027) innerhalb der im Entwicklungsplan Nr festgelegten Entwicklungsgrenzen ausreichend Platz finden wird. Die Mobilisierung dieser Entwicklungspotentiale ist Aufgabe der differenzierten Festlegungen im 4. Flächenwidmungsplan mit entsprechenden Angaben im zugehörigen Wortlaut Soziale Infrastruktur Allenfalls notwendige bedarfsorientierte Anpassungen der vorhandenen sozialen Infrastruktur aufgrund der Bevölkerungsentwicklung sollen durch die getroffenen Festlegungen im Entwicklungsplan nicht behindert werden. Die Marktgemeinde Kalsdorf verfügt über einen Kindergarten, einen Schülerhort sowie eine Volksschule und eine Musikschule, eine Hauptschule und eine Neue Mittelschule. Ein Hallenbad, eine öffentliche Bibliothek und eine Vielzahl von Vereinen (siehe nachfolgende Liste) dienen dem sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt in der emeinde. Im emeindegebiet sind zahlreiche astronomie- und Tourismusbetriebe (asthöfe, Café, Pensionen, etc.) vorhanden, welche die zunehmende touristische Bedeutung der emeinde verdeutlichen. Die emeinde verfügt über zahlreiche Sportanlagen wie z.b. einen Skater- und Streetsoccerplatz, Fußballplätze, Tennisplätze und zahlreiche Rad- und Wanderwege. Vor allem die Copacabana darf nicht außer Acht gelassen werden. 64

100 Für eine genaue Auflistung der in Kalsdorf ansässigen Einrichtungen darf auf die Bestandsaufnahme verwiesen werden. Auch das Vereinsleben floriert in der emeinde und ist eine Liste der Vereine der emeindewebsite zu entnehmen. Anzumerken ist auch die fortschreitende soziale Vernetzung der emeinden der Kleinregion U 8 und ein wünschenswerter Erweiterung der Identität vom Kalsdorfer Bürger zum Bürger der Kleinregion U 8 Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Zur Sicherung der bestehenden Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen werden Flächen als örtliche Eignungszonen festgelegt. Zur Ansiedlung weiterer kommunaler Einrichtungen Sicherung von Reserveflächen Schaffung der fachlichen Voraussetzungen zum gemeindegrenzübergreifenden Handeln und Planen. 4.4 WIRTSCHAFT Eine Analyse der derzeit verfügbaren Wirtschaftsdaten ergibt für die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz folgendes Bild (Arbeitsstättenzählung vom ). Die insg Erwerbspersonen (= Erwerbstätige und Arbeitslose) ergeben gleichzeitig die Erwerbsquote (= Anteil der Berufstätigen, welche in der emeinde beschäftigt sind, an der esamtbevölkerung) von 54,1 %. Dabei ist erkennbar, dass die Erwerbsquote der Männer mit 59,5 % deutlich über jener der Frauen mit 48,9 % liegt. Insgesamt weist die Marktgemeinde Kalsdorf bei raz mit Stand Erwerbstätige am Wohnort (= Zahl der Erwerbstätigen Personen, welche in der emeinde wohnen) auf. Die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort (= Erwerbstätige am Arbeitsort minus Auspendler plus Einpendler) beträgt lt. Statistik Austria Personen. Die Anzahl der Arbeitsstätten innerhalb der emeinde beträgt derzeit 78 (ohne Landwirtschaft). Davon entfallen 8 Arbeitsstätten auf den Bereich Sachgütererzeugung, 5 Arbeitsstätten auf das Bauwesen, 16 Arbeitsstätten auf Handel, Reparatur von Kfz und ebrauchsgütern, 7 Arbeitsstätten entfallen auf den Bereich des Beherbergungs- und aststättenwesens, 4 Arbeitsstätten auf Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 2 Arbeitsstätten auf das Kredit- und Versicherungswesen, 19 Arbeitsstätten auf den Bereich Realitätenwesen, 1 Arbeitsstätte auf öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, 2 Arbeitsstätten auf den Bereich Unterrichtswesen, 10 Arbeitsstätten auf esundheits-, Veterinär- u. Sozialwesen sowie 4 Arbeitsstätten auf den Bereich Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen. 65

101 Lt. Statistik Steiermark sind 2001 im primären Sektor 2,2 % der Erwerbstätigen beschäftigt, in sekundären 31,6 % und mit 66,2 % im tertiären Sektor die absolute Mehrheit. Es spiegelt dies auch die Aufteilung nach Wirtschaftssektoren des Bezirkes raz-umgebung wieder und ist seit den Zählungen von 1981 bzw ein deutlicher Trend zur Arbeit im tertiären Sektor ersichtlich Erwerbstätige und Pendler Wie bereits o. angeführt, betrug die Zahl der Erwerbstätigen am Wohnort im Erhebungsjahr Personen, lt. Abgestimmter Erwerbsstatistik Personen. Laut Volkszählung 2001 der Statistik Austria betrug die Anzahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort Personen. Laut Statistik Austria wurden im Erhebungszeitraum 2001 in der emeinde gesamt Auspendler und Einpendler gezählt. Die Pendlermobilität (= Auspendler + Einpendler/ Erwerbstätigen am Wohnort in Prozent) betrug demzufolge im Erhebungsjahr 2001 rund 197,3 %. Aufgrund der o. a. Ein- und Auspendler ergibt sich weiters ein Pendlersaldo (= Erwerbstätige am Arbeitsort/ Erwerbstätige am Wohnort in Prozent) von 155,3 %. Übersicht über Arbeitsstätten (Beschäftigte), gegliedert nach Diensten und Einrichtungen, welche von öffentlich-sozialer Bedeutung sind (Quelle: Statistik Austria, Stand: ). Arbeitsstätten nach Abschnitten der ÖNACE 1995 Sachgütererzeugung 8 (101) Energie- und Wasserversorgung Bauwesen 5 (28) Handel; Reparatur von Kfz und ebrauchsgütern Beherbergungs- und aststättenwesen Verkehr- und Nachrichtenübermittlung Anzahl Arbeitsstätten (Beschäftigte) 0 Arbeitsstätten nach Abschnitten der ÖNACE 1995 Kredit- und Versicherungswesen Realitätenwesen, Unternehmensdienstleistung Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherung Anzahl Arbeitsstätten (Beschäftigte) 2 (2) 19 (29) 1 (12) 16 (63) Unterrichtswesen 2 (15) 7 (34) 4 (29) esundheits-, Veterinär- u. Sozialwesen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Tabelle 10 - Arbeitsstätten und Beschäftigte 10 (467) 4 (5) Land- und Forstwirtschaft (Basis: Statistik Austria) Die Anzahl der Erwerbstätigen im primären Sektor betrug zum Zeitpunkt Erstellung der Abgestimmter Erwerbsstatistik 2008 der Statistik Austria 58 Personen und entspricht dies 2 % aller Erwerbstätigen in der Marktgemeinde Kalsdorf. Dieser Wert liegt deutlich unter dem des Bezirkes raz-umgebung, wo ,8 % der Berufstätigen in der Landwirtschaft beschäftigt waren. 66

102 Laut Agrarstrukturerhebung aus den Jahren 1995 und 1999 ist erkennbar, dass die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich abnahm und mit 1999 nur noch 24 landwirtschaftliche Betriebe im Haupterwerb in der emeinde bestehen. Zusätzlich dazu wurden 41 Betriebe im Nebenerwerb geführt. Mangels aktueller Daten und der durchgeführten Bestandsaufnahme der landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetriebe ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Haupterwerbsbetriebe weiterhin verringert hat. Im Zuge der Bestandsaufnahmen zur gegenständlichen Revision wurden die landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe im emeindegebiet erhoben. Diese sind gem. geltender Planzeichenverordnung für das Örtliche Entwicklungskonzept/ Entwicklungsplan als Punktsignatur im ÖEP Nr lagerichtig dargestellt. Im emeindegebiet von Kalsdorf befinden sich Tierhaltungsbetriebe mit einer eruchszahl von größer 20 und Betriebe mit einer eruchszahl kleiner 20. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Freihalten der erforderlichen Abstände zwischen landwirtschaftlicher Nutzung bei Intensivtierhaltung und Wohnnutzung gem. den Vorgaben des Stmk. Raumordnungsgesetzes Im Anlassfall Erstellung eines medizinischen utachtens Sekundärer Sektor Industrie- und Produktion, Bauwesen Dem sekundären Wirtschaftssektor werden jene Wirtschaftsabteilungen zugeordnet, die eine Veränderung des Ausgangsmateriales im Sinne der ewinnung, Erzeugung und Verarbeitung von Rohprodukten, Halbfertig- bzw. Fertigprodukten durchführen. Alleine mit der Herstellung von Waren sind lt. Statistik Austria im Jahr ,2 % der Erwerbstätigen beschäftigt, im Bauwesen rund 5,9 %. Im Bereich der Warenherstellung finden sich in Kalsdorf einige Betriebe, welche den Fortbestand des sekundären Sektors auch langfristig gewährleisten Tertiärer Sektor Handel, Dienstleistungen und Fremdenverkehr Im tertiären Sektor werden alle Wirtschaftsabteilungen zusammengefasst, die den Handel bzw. die Lagerung von Fertigprodukten durchführen (z.b. Einzelhandel). Weiters sind Dienstleistungen jeder Art und Form darin enthalten. Der Anteil der Beschäftigten die dem tertiären Sektor zugerechnet werden können, liegt bei rund 60 % der Erwerbstätigen und zeigt weiters die Bedeutung der emeinde im Handelund Dienstleistungssektor. Lt. Statistik Austria lassen sich rund 18 % der Erwerbstätigen keiner Arbeitsstätte und somit auch keinem Sektor zuordnen. 67

103 4.4.5 Ziele und Maßnahmen zum Sachbereich Wirtschaft Die geltenden siedlungspolitischen Zielsetzungen der Marktgemeinde wurden im Zuge der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr geprüft und auf ihre Aktualität hin großteils bestätigt. Dabei konnte festgestellt werden, dass die bisher geltenden Zielsetzungen zum Sachbereich Wirtschaft weiterhin ültigkeit besitzen und werden diese großteils im Wortlaut zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr wiederum übernommen. 4.5 TECHNISCHE INFRASTRUKTUR Verkehr Abbildung 22 - Verkehrswege Quelle: - unmaßstäblich Die Marktgemeinde Kalsdorf wird durch die überregional bedeutsame B-67 (razer Straße), die-l 381 (Heimschuher Straße), die L-379 (Thalerhofstraße), die L-312 (Fernitzerstraße) und die L-373 (Bierbaumerstraße) sowie die L-397 an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. Mit dem Autobahnvollanschluss über die L-381 an die Pyhrn Autobahn A9 ergibt sich ein wesentlicher Standortvorteil für Betriebsansiedelungen. Anzumerken ist hier, dass gem. RVK für die Bezirke /U Kurzfassung (Beschluss durch die Stmk. Landesregierung am ) die im emeindegebiet befindlichen Abschnitte der B-67 der Kategorie B (überregionale Hauptverbindung), die L-379 der Kategorie C1 (Regionale Hauptverbindung), die L-397 Kat. E, die L-312 Kat. C2 und die L-381 Kat. D zugeordnet werden. 68

104 Im öffentlichen Nahverkehr erfolgt die Verkehrserschließung über Busverbindungen der Regionalbus-Linien 510, 600, 610, 620 u.a. z.b. auch von raz nach Kalsdorf und über die Eisenbahnverbindung der ÖBB mit Bahnhof in Kalsdorf. Mit der planmäßigen Verdichtung und Attraktivitätssteigerung im S-Bahnverkehr wird das ÖPNV-Angebot schrittweise verbessert und der Wohnstandort Kalsdorf dadurch zusätzlich attraktiviert. Aufgrund der vielen wichtigen Hauptverbindungen im emeindegebiet von Kalsdorf ist eine Optimierung der Verkehrsströme, der Anbindung der Siedlungsgebiete sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wünschenswert. In durch Lärm beeinträchtigten Siedlungsgebieten gilt es durch die Setzung von Maßnahmen Verbesserungen zu erzielen. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Berücksichtigung der verkehrstechnischen Erschließung bei weiteren Planungsvorhaben. Berücksichtigung der Lärmsituation im emeindegebiet ausgewiesenen Landesstraßen und Berücksichtigung dieser egebenheiten im Zuge der nachfolgenden Verfahren. Optimierung der Maßnahmen zur verkehrstechnischen Erschließung von Siedlungsgebieten Energieversorgung Die Stromversorgung der Marktgemeinde Kalsdorf erfolgt durch die Steweag/Steg bzw. die AP. Im emeindegebiet verlaufen 20 kv, 110 kv und auch 220 kv- Leitungen der Steweag/Steg und die 380-kV Leitung der AP, die im ÖEP Nr ersichtlich gemacht werden. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Rücksichtnahme auf bestehende Leitungssysteme bei künftiger Siedlungsentwicklung (Ausrichtung an der bestehenden Versorgungsinfrastruktur) Wasserversorgung Die Versorgung der emeinde mit Trinkwasser erfolgt zum roßteil über die Ortswasserleitung Kalsdorf, die zu 100 % vom Wasserwerk Kalsdorf des Wasserverbandes razerfeld Südost versorgt wird. Einige entlegene Haushalte decken ihren Wasserbedarf über hauseigene Brunnen ab. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Auf den Schutz der Quellfassungen und Brunnen ist generell Bedacht zu nehmen. Ausrichtung der Siedlungsentwicklung an den bestehenden Versorgungsleitungen. 69

105 4.5.4 Abwasser / Abfallbewirtschaftung Lt. Angaben der emeinde werden die gesamten Schmutzwässer wie auch ein Teil der anfallenden Oberflächenwässer der Verbandskläranlage bzw. den Regenwasserrückhaltebecken des Abwasserverbandes razerfeld zugeführt. Die Abfallbewirtschaftung erfolgt ausnahmslos durch die Fa. ASA. Raumordnungsfachliche Konsequenzen: Ausrichtung der Siedlungsentwicklung am bestehenden Kanalnetz Bzgl. Müllentsorgung sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich 70

106 5 DAS KONTROLLINSTRUMENT DIE UMWELTPRÜFUN 5.1 PRÜFUN NACH AUSSCHLUSSKRITERIEN Für alle gegenüber dem Siedlungsleitbild Nr idgf geänderten Festlegungen wurde eine Vorprüfung hinsichtlich der Bestimmungen des 4 (Umweltprüfung) Stmk. RO 2010, LBl. Nr. 49/2010 idf LBl. Nr. 44/2012, durchgeführt. Vorweg erfolgte eine Prüfung nach Ausschlusskriterien (Prüfkriterien gemäß Planungsleitfaden SUP in der Örtlichen Raumplanung, herausgegeben von der Fachabteilung 13B, Amt der Stmk. Landesregierung, Stand: April 2011). Die Ergebnisse der raumordnungsfachlichen Analyse und Begründung, dass keine weiterführende Umweltprüfung im Sinne des 4 (2) Stmk. RO 2010, LBl. Nr. 49/2010 durch Erfüllung o. g. Ausschlusskriterien erforderlich ist, kann aus der dem Differenzplan beiliegenden Differenzliste (sh. Kapitel 3.2 des Erläuterungsberichtes zum Örtlichen Entwicklungskonzept) im Detail entnommen werden. 5.2 ZUSAMMENFASSENDES EREBNIS Die egenüberstellung der Entwicklungspotenziale gegenüber dem Siedlungsleitbild Nr idgf ergibt eine esamtzunahme von 33,53 ha (exkl. lfde. Nr. 1 Differenzplan Fliegerhorst Nittner, der nur als mögliche ewerbezone bei Freilassung aus dem Luftfahrtgesetz einzurechnen ist und exkl. lfde. Nr. 11 Differenzplan CC als mögliche ewerbezone bei funktioneller Änderung und Entlassung aus dem Eisenbahnrecht), wobei zum Teil auch bebaute rundflächen miteinbezogen werden, welche im Zuge des 3. Flächenwidmungsplanes noch dem Freiland zugeordnet waren. Das mittel- bis langfristig umzusetzende Wohnbaulandentwicklungspotenzial wird nur dann im Rahmen des 4. Flächenwidmungsplanes als Bauland Berücksichtigung finden können, wenn dieses infrastrukturell die Voraussetzungen nach dem RO erfüllen kann. Angesichts der sehr dynamischen Entwicklung der Marktgemeinde Kalsdorf bei raz in den letzten Jahren bzw. sogar Jahrzehnten, der damit verbundenen starken Wohnbautätigkeit und der durchaus als sehr gut zu bezeichnenden Arbeitsplatzsituation scheint die emeinde hinsichtlich des Wohnbaulandpotenziales für die kommenden 15 Jahre ausreichend gerüstet zu sein. Die emeinde versucht weiters, für die Ansiedlung neuer bzw. den Ausbau vorhandener Industrie- und ewerbebetriebe geeignete Flächen bereitzustellen. Durch die 71

107 Lage der vorhandenen Industrie- und ewerbegebiete an verkehrsgünstigen Standorten genießt die Marktgemeinde Kalsdorf den Ruf eines ausgezeichneten Industrie- und ewerbestandortes. Nicht zu vernachlässigen sind auch etwaige Entwicklungspotenziale für bereits bestehende landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe. Es gilt hiefür ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen. Sämtliche Erweiterungen sind im Einklang mit der bisherigen Siedlungsstruktur zu sehen, der Rote Faden der Planung wird im Rahmen dieser auf Langfristigkeit ausgelegten Entwicklungsplanung beibehalten, Paradigmenwechsel finden im 4. Entwicklungsplan nicht statt. Somit sind im Entwicklungsplan Nr keine Veränderungen hinsichtlich umweltrelevanter Erheblichkeiten gegenüber dem 3. Siedlungsleitbild idgf zu erkennen. 72

108 6 BEILAEN 6.1 AUSSCHNITT BESTANDSPLAN UND BESTANDSLISTE 73

109 Marktgemeinde Kalsdorf Bestandsaufnahme, 14., 19. und 20. Oktober 2010 Legende: Nutzung lt. Bestandsaufnahme Wohnen Wohnen/Dienstleistung Wohnen_ewerbe Landwirtschaft &> &> &> Landwirtschaft/Dienstleistung " Dienstleistung Industrie-ewerbe &> Dienstleistung/ewerbe Erwerbsgärtnerei Öffentliche_Einrichtung Nutzung lt. Kataster Bearb: Pus M=1:5.000 Z: 191FR10 ebäudenachträge lt. BA Parkplatz Sondernutzung Straße neu Bahnanlage Straßenanlage ewässer fließend/stehend Wald Erhebung: DI (FH) Katrin Pusterhofer/ Mag. ernot Paar Datum der Bestandsaufnahme: 14., 19. und 20. Okt Kataster ebäude aus Naturbestandsdaten v. IS Quadrat, Stand: April 2009 emeindegrenze Katastralgemeindegrenze Kataster, Stand Juni 2010 Aufnahmedaten a Foto (mit lfd. Nummer) lfd. Nummer lt. Bestandsliste Bezeichnung öff./ sonstiger Einrichtungen a...emeindeamt Rüh...Rüsthaus öpa...öffentl. Parkanlage Sse...Seelsorgeeinrichtung Tpl...Tennisplatz Spo/Spi...Sportplatz/ Spielplatz Kig...Kindergarten Vs... Volksschule Hort...Hort ebäude Infrastruktureinrichtungen Sonstige p Bahnhof *P Pumpstation E Kreuz * S Sender î Kapelle * T Trafo á Bildstock h Abfallsammelstelle YYYYYYYY Lärmschutz p Haltestelle ebäude 1+D eschosszahl N//C/ Nebengebäude/arage/Carport h Halle/artenhütte/Hütte/leer Schu/Scheu Schuppen/Scheune Fld/lwn Flugdach/lw Nebengeb./Stall D Abbruch/ kein ebäudebestand

110 YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY alle YYYYYYYYYYYY YYYYYYYYYYYYYYYYYY &> YYYYYYYYYYYYYYY YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY * &> &> 801 T Waschanlage 181 Waschanlage C CC C " D D &> &> C CC C C C C 1 C1 2 1 N N Halle CHalle h h C Schu * T DD h D DD D D h &> 77 h C C Schu C C N h N Schu Schu 2 C Schu h leerer Betrieb 2 C 1 1 C &> h 1 2 h 2 C 2 C C h C h C Fundament 2 h 2 N Schu + Brunnen h 2 h 1 2 C N C CN C 2 C C C C h 2D 2 h h 2 p h N Nutzung unbekannt D h &> 75 D * T N N2 N h 2D 2D h h h 2 C N 1 alt C N C N C 4 2D Schu 1 h C Rohbau N N N h 1 Schu N C N C 4 C C Schu h C N 1 * T &> 1 Schu C 2 1 C 2 h h C C N 76 1 C * T 2 C N C 2 N C N 2 2 h N C N NC Schuh N C 1 h 1 2 N N 2 C h NN 2 C 2C C C N 1 C 1 Halle Halle 1 2 hn Halle in Bau &> * 2D alt T C * 93 &> T h 2D 2D C h alt 92 &> alt leer Halle h1 1 2 Halle 50 FldC 3 28 " &> &> * " h Fld Fld Schu Fld Kleingartenanlage N 1 Schu T D 3 N privates Schleppgleis Fa. Roto 1 1 2D " ASZ 2 2 2D h 31 1 Lager Kleingartenanlage D D * p 27 " Halle C Schu N N C N 1 lwn Halle C 89 &> 88 C h 2D 1 2D 2 2 2D 2D h " T lwn N 2 Silo Stall 27 &> Hotel &> N lwn N Halle " p p &> C 2D 2D 3 Rohbau 2 2D 2 3 Autos 2D p p &> &> Halle 2D 2 Halle 42 Lagerung - Holz 73 2D 2D C a 46 &> 1 N 2 N " &> " &> &> &> " p N 2D lwn 2D 1 45 Fußgängerbrücke Halle Halle 51 Büro 2D 2 2 lwn Silo D &> 2 Schu lwn Schu Halle 1 lwn 2D 4 Fld Schu Halle 84 Schu D &> " 2 N Werkstatt lwn 85 lwn 1 2 lwn C 18 Halle D lwn " C 2 2 N lwn Halle lwn N Stall N 47 h leer 2 &> 44 2 Schu Schu 1 C Holz 32 1 lwn Halle Holz Holz Baustelle " * T tpl 2 Sse 2 Schu 87 C 1 C Schotterstraße D D 2 2 C Kig269 Hort 3D C h &> 40 3 Fld DDDD *T 2 h " &>&> Hallenbad Poly 2 Autos 68 spo Vs 2 h 1 N N 53 &> &> h D &> " Erlebnisbad ehweg / Stiege N spi 2D 54 C 2 3 h 2D Schu Mittelschule C lwn N C spi N lwn lwn 1 Fld1 C NSchu Schu hc Fldlwn Billa 66 1 spo lwn Schu lwn C C spo 35 h h * 67 T lwn &> 1 N N NC h 1 C 2 spo 24 &> Für Ausschank 63 h h ewächshäuser alt C 1 N lwn lwn Schu lwn N N C 41 N h M = 1:5.000 C NN N N lashaus C ± C 33 1 N N ewächshäuser N N 1 Schu h Meter 2 C C NN N N Schu 65 &>" C alt 62 * 2 N h 1 2 N 2 T 2 C N 1 1 N lwn Schu / D Baucontainer Baustelle - Energie Steiermark h Stall? wahrscheinlich leer

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