PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT

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1 114 ( ) Nr. 1 PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT SITZUNGSPERIODE Eupen, den 12. Dezember 2007 VORSCHLAG EINES BESCHLUSSES ZUR GENEHMIGUNG DES ENTWURFES EINES GESCHÄFTSFÜHRUNGSVERTRAGS MIT DEM INSTITUT FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG IM MITTELSTAND UND IN KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN Antrag auf Genehmigung in Anwendung von Artikel 6 Absatz 2 des Programmdekretes 2002 vom 3. Februar 2003

2 114 ( ) Nr ANHANG GESCHÄFTSFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vertreten durch Herrn Karl-Heinz Lambertz, Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden und durch Herrn Bernd Gentges, Vize-Ministerpräsident, Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus hiernach Regierung genannt, und dem Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen, vertreten durch Herrn Freddy Heck, Präsident des Verwaltungsrates, und Herrn Patrick Bonni, geschäftsführender Direktor hiernach IAWM genannt.

3 ( ) Nr. 1 KAPITEL 1 - GEGENSTAND UND GRUNDLAGE DES VERTRAGES Zielsetzung dieses Geschäftsführungsvertrages ist es, die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und dem IAWM zu definieren sowie die Finanzierung dieser Einrichtung seitens der Regierung festzulegen. Die Aufgaben, die das IAWM bis 2009 wahrnehmen wird, sind Gegenstand des Kapitels 2 dieses Vertrags sowie der in Anlage I aufgeführten Maßnahmen. Die in Anlage II und III aufgeführten Projekte unterliegen den in Kapitel 4 aufgeführten Bedingungen. Als Grundlage des Vertrages gelten die das IAWM betreffende Gesetzgebung, insbesondere das Dekret über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 16. Dezember 1991 und hier insbesondere die Artikel 4, 15 und 16, sowie Artikel 6 des Programmdekretes 2002 vom 3. Februar KAPITEL 2 - AUFGABENBESCHREIBUNG Als gemeinnützige Einrichtung (Parastatale B) handelt das IAWM bei der Erfüllung seiner Aufgaben unter dem Gesichtspunkt einer höchstmöglichen Effizienz. Die Aufgaben des IAWM sind in fünf Kernbereiche gegliedert: 1. Gesamtkoordination der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen: - Koordination sowie pädagogische, administrative und finanzielle Aufsicht der Aus- und Weiterbildung; - Förderung, Koordination und Beaufsichtigung der Tätigkeiten der anerkannten Zentren (ZAWM); - Förderung der pädagogischen Qualifikation der Ausbilder; - Erstellung der Ausbildungsprogramme zwecks Genehmigung durch die Regierung; - Koordination der Durchführung der Tests und der Prüfungen; - Erstellung der Beurteilungsmethoden; - Sicherstellung der pädagogischen Aufsicht. 2. Beaufsichtigung der Ausbildung: - Genehmigung oder Entzug von Lehrverträgen und kontrollierten Lehrabkommen; - Beaufsichtigung des Verlaufs der Lehre, insbesondere im Ausbildungsbetrieb; - Überprüfung und Anerkennung oder Entzug der Anerkennung von Ausbildungsbetrieben; - Vorbereitung der Vergabe von Gesellenzeugnissen, Meisterbriefen und Zertifikaten zwecks Beglaubigung durch die Regierung. 3. Lehrlingssekretariat und kommission: - Beaufsichtigung der Tätigkeit der anerkannten Lehrlingssekretäre; - Entlohnung der anerkannten Lehrlingssekretäre; - Unterstützung der Arbeit der Lehrlingskommission; - Auszahlung der Entschädigung für die Mitglieder der Lehrlingskommission. 4. Gutachten: - Gutachten an die Regierung zwecks Errichtung und Anerkennung von Zentren; - aus Eigeninitiative oder auf Anfrage der Regierung Gutachten oder Studien bezüglich der dekretalen Aufgaben; - Gutachten für die Regierung zu allen für das IAWM relevanten Dekret- oder Erlassentwürfen; - der Regierung, relevanten Dienststellen und der breiten Öffentlichkeit bedarfs- und fristgerecht verifizierbare Informationen und Daten zur mittelständischen Ausbildung und ihrem sozialökonomischen Kontext in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Verfügung stellen.

4 114 ( ) Nr Kooperation: - Das IAWM wird durch eine klare Politik der Kooperation mit allen anerkannten Partnern im Sinne einer effizienten und beschäftigungsrelevanten beruflichen Aus- und Weiterbildung agieren; - Zusammenarbeit auf nationaler Ebene mit den im Bereich des Mittelstands und der kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Instanzen; - Zusammenarbeit mit den in der Französischen und Flämischen Gemeinschaft für die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen zuständigen Einrichtungen und Organisationen; - Zusammenarbeit mit europäischen und ausländischen Einrichtungen und Organisationen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Das IAWM wickelt die tägliche Geschäftsführung möglichst effizient ab. Als Kennwert gilt hier ein Anteil der Overheadkosten, der 15% des Haushaltvolumens nicht übersteigen darf. Die Tätigkeiten des IAWM werden sich neuen Gegebenheiten und künftigen Herausforderungen anpassen müssen. Dazu zählen die Globalisierung, die demographische Entwicklung, der stärker werdende Konkurrenzkampf zwischen den Regionen, die Anpassung der Fördermittel der Europäischen Union und die konkreten Erwartungen und Forderungen der prioritären Klienten des IAWM: die Lehrlinge, die Gesellen, die Meister und die Betriebe. KAPITEL 3 - QUANTITATIVE UND QUALITATIVE KRITERIEN Für die einzelnen Tätigkeiten des IAWM werden eine Reihe von Messkriterien ausgearbeitet. Diese beziehen sich beispielsweise auf die reibungslose und fristgerechte Durchführung von Ausbildungen und Prüfungen, einer dem Stand der Technik gemäßen Anpassung der Ausbildungsprogramme, der Erfolgsquote bei Ausbildungsabschluss oder der Beschäftigungsrelevanz der Ausbildungen. Zur Qualitätssicherung sorgt das IAWM für die Teilnahme seiner Personalmitglieder an relevanten berufsspezifischen Weiterbildungen. Zur Bewertung der Aufgabenumsetzung hinterlegt das IAWM seinen jährlichen Tätigkeitsbericht bei der Regierung sowie regelmäßige Tätigkeitsberichte zu den in den Anlagen aufgeführten Maßnahmen und Projekten. KAPITEL 4 - FINANZEN Die Tätigkeiten des IAWM sind nach drei Bereichen geordnet: - Bereich 1: Es handelt sich hierbei um die Projekte, die oberste Priorität genießen und deren Finanzierung über eine jährliche Dotation aus dem Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährleistet wird. Diese Finanzierungen berücksichtigen auch die allgemeinen Personal-, Funktions- und Investitionskosten des IAWM (insbesondere die Maßnahmen in Anlage I). - Bereich 2: Es handelt sich um die Projekte, die im Rahmen Europäischer Programme oder Partnerschaftsabkommen bezuschusst werden können und/oder Projekte des IAWM aus dem Memorandum In seinem Memorandum hat das IAWM ein Reformprogramm vorgestellt, das es der mittelständischen Ausbildung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erlauben soll, die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft zu meistern. Eine Reihe der vorgeschlagenen Reformschritte sind bereits umgesetzt oder in den prioritären Maßnahmenkatalog der Regierung (siehe oben) aufgenommen worden. Die Projektvorschläge aus dem Memorandum haben keine so konkrete Ausarbeitung wie die Regierungsmaßnahmen erfahren. Dennoch sollen sie angegangen

5 ( ) Nr. 1 und soweit finanzierbar realisiert werden. (in erster Linie handelt es sich um Maßnahmen und Projekte aus Anlage II). - Bereich 3: Es handelt sich um neue Aufgaben und Projekte (ebenfalls z.t. aus dem Memorandum), die gegebenenfalls im Laufe der Umsetzung des Geschäftsführungsvertrages in Angriff genommen werden können. Ebenfalls fallen unter den Bereich 3 allgemeine Projekte, deren Finanzierung zurzeit noch abgesichert ist, deren Fortsetzung aber von der jeweiligen Projektentwicklung abhängt (Maßnahmen aus Anlage III). Für die Verwirklichung der Projekte des Bereichs 1 gewährt die Regierung dem IAWM folgende Dotationen: - für das Geschäftsjahr 2007: EUR - für das Geschäftsjahr 2008: EUR - für das Geschäftsjahr 2009: EUR sowie eine zweckgebundene jährliche Kapitaldotation von EUR Zur Finanzierung der Projekte des Bereichs 3 sowie der neuen Projektideen können jährlich Zusatzbeträge vereinbart werden. Diese sind Bestandteil spezifischer Abkommen zwischen der Regierung und dem IAWM. Das IAWM ist auf jeden Fall nicht verpflichtet, neue Projekte, deren Finanzierung nicht vollständig gewährleistet ist, in vollem Umfang durchzuführen. KAPITEL 5 - PERSONALKADER Der Stellenplan des IAWM ist festgelegt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der zur Verfügung stehenden Mittel kann für besondere Aufgaben der Anteil des vertraglichen Personals angepasst werden. KAPITEL 6 - FOLGEN DER NICHT-EINHALTUNG DES VERTRAGES Bei Nicht-Einhaltung des Vertrages kann die Regierung folgende Maßnahmen ergreifen: - die fristlose Kündigung des Vertrages; - die Auflösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist; - und/oder die Verringerung, Aussetzung oder anteilmäßige Rückforderung der Dotationen. Jeder dieser Maßnahmen geht eine Konzertierung mit dem für das IAWM zuständigen Minister voraus. KAPITEL 7 - BEGLEITAUSSCHUSS Der regelmäßige Austausch zwischen beiden Vertragspartnern wird über die Sitzungen des Verwaltungsrates des IAWM und die regelmäßigen Treffen zwischen dem Aufsichtsminister, dem IAWM und der Fachabteilung des Ministeriums gewährleistet. Bei Bedarf oder auf Wunsch eines der Vertragspartner kann für besondere Projekte oder für die allgemeine Entwicklung des IAWM ein spezifischer Begleitausschuss einberufen werden. Diesem Ausschuss gehören Vertreter der Regierung, der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums und des IAWM an. Externe Personen können bei Bedarf hinzugezogen werden.

6 114 ( ) Nr KAPITEL 8 - DAUER DES VERTRAGES Der Geschäftsführungsvertrag tritt am 1. Januar 2007 in Kraft und hat, unbeschadet der in Kapitel 6 enthaltenen Bestimmungen, eine Laufzeit bis zum 31. Dezember Spätestens neun Monate vor Ablauf des Vertrages legt das IAWM Vorschläge für einen neuen Geschäftsführungsvertrag vor. Eupen, den Für die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft Karl-Heinz LAMBERTZ Ministerpräsident, Minister für lokale Behörden Bernd GENTGES Vize-Ministerpräsident, Minister für Ausbildung und Beschäftigung, Soziales und Tourismus Für das IAWM Freddy HECK Vorsitzender des Verwaltungsrates Patrick BONNI geschäftsführender Direktor

7 ( ) Nr. 1 ANLAGE I

8 114 ( ) Nr I.1. DIFFERENZIERTES LERNTRAINING FÜR LEHRLINGE UND LEHRSTELLENSUCHENDE Die Gesamtanstrengung der Berufsausbildungsvorbereitung und -begleitung setzt sich in der Einführung verbindlicher Angebote der Benachteiligtenförderung, des weiteren Lehrlingstraining genannt, in den Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstandes logisch fort. Das differenzierte Training für Lehrlinge des ersten Lehrjahres übernimmt bestehende Lösungsansätze, die sich in der Berufsbildungspraxis bewährt haben und fügt sie in ein schlüssiges Anschlusskonzept an das Jahr der Berufsausbildungsvorbereitung in den technischen Sekundarschulen ein. Ziele bleiben das Aufarbeiten von Defiziten der schulischen Grundkenntnisse sowie die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie Eigenverantwortung und initiative, Lernfähigkeit und methode, Motivation und Beschäftigungsfähigkeit. Das differenzierte Training für Lehrlinge des ersten Lehrjahres setzt als pragmatische Schwerpunkte die sozialpädagogische Betreuung (individuelle schulische und soziale Angebote für Berufschüler mit Lern- und Sozialschwierigkeiten), das Angebot verbindlicher und regelmäßiger Stützkurse in der Freizeit der Auszubildenden gegen Schulrückstand, das Angebot konzentrierter Kursmodule zu Schwerpunktthemen als Trainings-Workshops zwecks Aufholen von Lerndefiziten und die Fortsetzung der modularen Unterrichtsmethodik des vormaligen Projektes Praktikerzertifikat des Europäischen Sozialfonds. Ein wichtiger Schritt zur Umsetzung wird sein, der derzeitigen Vielfalt unterschiedlicher Ansätze der Betreuung und Förderung eine transparente und verbindliche Struktur zu geben, durch die Institutionalisierung und Aufwertung der sozialpädagogischen Betreuung, durch freies Stundenkapital für Stützkurse und Trainings-Workshops und schließlich durch besondere Klassenteilungsnorm und Organisation (Modulunterricht). (Maßnahme 35 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) Zugehörige Projekte: I.1.1. Aufwertung der sozialpädagogischen Betreuung Inhalt und Ziel: Das Einstiegspublikum in die Lehre ist in seiner Kompetenz- und Sozialvielfalt Spiegel der gesellschaftlichen Vielfalt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Es fällt auf, dass sich die Bandbreite der kritischen Zielgruppe erheblich vergrößert hat. Lernbenachteiligte, die nicht die elementaren Grundfertigkeiten beherrschen, sozial Benachteiligte, deren familiäres Umfeld denkbar schwierig ist, und Marktbenachteiligte, die den generellen Anforderungen zum Ausüben einer Lehre nicht voll genügen oder keine klaren Vorstellung ihrer Berufsperspektive haben, bilden keine homogene, aber eine wachsende Gruppe. Die Sozialpädagogen an den Zentren für Aus- und Weiterbildung in Eupen und St. Vith leisten Basisarbeit der Differenzierung sowie individuellen innerschulischen Betreuung und begleiten den Jugendlichen in seinen persönlich, sozial wie schulisch schwierigen Phasen. Lieferergebnisse: - Sozialpädagogische Betreuung

9 ( ) Nr. 1 Messgrößen: - Zahl der Lehrvertragsabbrüche im ersten Lehrjahr - Zahl und Schwere der Berufschuldefizite Durchgeführte Arbeiten: - Schaffung eines Förderinstrumentes zur Einstellung von Sozialpädagogen - Gewährung von BVA-Koordinationsstellen - Inhaltliches Konzept (soziale, organisatorische wie pädagogische Struktur des Angebotes) - Konkrete Ausübung an beiden Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands - Anschaffung von Dokumentation und didaktischen Mitteln - Weiterbildung und Koordination der Sozialpädagogen Geplante Arbeiten: - Verwirklichung des Bauprojektes des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands St. Vith - Sicherung der Finanzierung der Festeinstellung der Sozialpädagogen - Festeinstellung der Sozialpädagogen - Verwirklichung des Bauprojektes des Zentrums für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands Eupen (Maßnahme 35.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) I.1.2. Organisation von Stützkursen und Trainings-Workshops Inhalt und Ziel: Die verbesserte Vorbereitung von Schülern allgemein bildender und technischer Schulen auf die Lehre ist ein Hauptanliegen von Handwerk und Mittelstand. Das problem- und handlungsorientierte Anwenden der Schlüsselkompetenzen aus 6. Schuljahr und Sekundarunterstufe mit klarem Blick aufs Wesentliche, nämlich Rechnen, Lesen und Schreiben (Deutsch), Sprechen (Französisch), Sach- und Gesellschaftskunde und unter Heranziehen handwerklicher und berufspraxisnaher Inhalte ist für den Start in Betrieb und Berufschule unerlässlich. Worauf es ankommt ist die individuelle Ermittlung von Stärken und Schwächen und die daran anknüpfende praxisnahe und zielorientierte individuelle Förderung in verbindlichen Stützkursen) können Defizite abgebaut werden. Die Ziele sind die Festigung und die rechtliche wie auch organisatorische und pädagogische Verankerung des Stützkursangebotes und die Weiterentwicklung von begleitenden Stützkursen und Blockunterrichten auf Grundlage eines freien Stundenkapitals. Lieferergebnisse: - Angebot an Stützkursen und Trainings-Workshops - Gesellschafts- und Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Auszubildender Messgrößen: - Zahl der Lehrvertragsabbrüche im ersten Lehrjahr - Zahl und Schwere der Berufschuldefizite

10 114 ( ) Nr Durchgeführte Arbeiten: - Schaffung eines Stützkursangebotes im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung - Konkrete Ausübung an beiden Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands - Vorbereitung der Erlassgrundlagen (Lehrverträge, Grundausbildung) Geplante Arbeiten: - Verankerung der Stützkursteilnahme im Lehrvertragserlass - Gewährung eines freien Stundenkapitals für Stützkurse und Trainings für die Zentren (Maßnahme 35.2 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) I.1.3. Fortsetzung des Modulunterrichtes Inhalt und Ziel: Aus der politischen Zielsetzung, allen Jugendlichen eine arbeitsmarktgerechte Ausbildung zu sichern, folgt die Notwendigkeit, alternative Wege zur Ausbildung anzubieten, wenn der direkte Weg mangels unzureichender Befähigung der Jugendlichen nicht immer zum Erfolg führen kann. Der so genannte Modulunterricht ermöglicht durch flexible, einfallsreiche und handlungsorientierte Unterrichtskonzepte bei kleiner Gruppenstärke konsequente Differenzierung und Förderung. Qualifizierungsergebnis kann das Erlangen eines so genannten Praktikerzertifikates sein wie auch das Erfüllen der regulären Gesellenanforderungen über diesen differenzierten Weg. Von großer Bedeutung ist die Anrechenbarkeit der erbrachten Lernleistungen auf die Berufsbildungskarriere insgesamt. Das Ziel ist eine Fortsetzung des Modulunterrichtangebotes auch nach Wegfall der Förderung durch den Europäischen Sozialfonds. Des Weiteren wird die Integration des bewährten Angebotes in das neue Gesamtkonzept des Lerntrainings im ersten Lehrjahr anvisiert. Lieferergebnisse: - Beibehaltung des Modulunterrichts - Zertifizierung lernschwacher Lehrlinge mit dem Praktikerzertifikat - Gesellschafts- und Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Auszubildender Messgrößen: - Zahl der Lehrvertragsabbrüche im ersten Lehrjahr - Zahl und Schwere der Berufschuldefizite Durchgeführte Arbeiten: - Entwicklung der Inhalte und Methoden im Rahmen des Projektes Praktikerzertifikat des Europäischen Sozialfonds - Konkrete Ausübung und pädagogische Weiterentwicklung (bislang in St.Vith) - Richtlinie des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand zur Aufnahme von Berufschülern in den Modulunterricht - Koordination des Angebotes und der Methoden und Inhalte zwischen beiden Zentren - Sicherung des Finanzrahmens nach Auslauf des Projektes Praktikerzertifikat des Europäischen Sozialfonds am Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands St.Vith durch Gewährung von BVA-Koordinatorenstellen

11 ( ) Nr. 1 Geplante Arbeiten: - Sicherung des Finanzrahmens nach Auslauf des Projektes Praktikerzertifikat des Europäischen Sozialfonds - Verankerung im Gesamt-Lerntrainings-Konzept (Maßnahme 35.3 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) I.2. DIFFERENZIERUNG DES ZIELPUBLIKUMS DER MITTELSTÄNDISCHEN AUSBILDUNG I.2.1. Betriebliche Integration von sozial- und lernbenachteiligten Lehrstellensuchenden Lern- und sozialbenachteiligten Jugendlichen, die (noch) nicht in einen Lehrvertrag vermittelt werden konnten oder bei denen der klassische Weg der mittelständischen Ausbildung nicht zum Erfolg führen kann, sollen aus der berufspolitischen Zielsetzung Ausbildung für alle alternative Wege zur Ausbildung angeboten werden: - Praktikums-Coaching - Koordination des individuellen Ausbildungsprojektes I.2.2. Förderung leistungsstarker Schulabgänger Zur Förderung leistungsstarker Schulabgänger gilt es, die mit Ausbildungsangeboten verbundene erwerbsstrategischen Chancen sorgfältig abzuwägen und Angebote zu offerieren, die entsprechend viele Karriereoptionen offen halten. I.2.3. Bachelor-Abschlüsse in Dienstleistungsberufen europäische Standards, der föderale belgische Gesetzgeber und die einschlägigen Berufsverbände bemühen sich um gesteigerte Qualifikationsansprüche für Finanzdienstleistungsberufe. Für die entsprechenden Ausbildungsangebote in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gilt es: - die Ausbildungsprogramme inhaltlich zu überprüfen und aufzuwerten; - sich um die weitere Berufszulassung der Gesellen und Meister in diesen Berufen zu bemühen; - Modelle der dualen Bachelor-Ausbildung im In- und Ausland zu analysieren und gegebenenfalls umzusetzen; - Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Allgemeinen Hochschule zu prüfen Förderung der Ausbildungsbeteiligung von jungen Frauen Trotz langsam ansteigender Zahlen ist die Beteiligung junger Frauen an der mittelständischen Ausbildung vor allem in frauenuntypischen Berufen immer noch sehr schwach und dies, obwohl die mittelständische Ausbildung sehr beschäftigungsrelevant ist. Hier gilt es auch im Sinne einer höheren Beschäftigungsquote mehr jungen Frauen Lehre und Meisterausbildung näher zu bringen sowie das Bild von Mädchen und Frauen in Handwerk und Technik in Gesellschaft, Schule, Familie und Berufswelt zu wandeln: - Fortsetzung des girls-day als Anreiz zur Ausbildungsaufnahme; - Umsetzung einzelner Projektbausteine des Konzeptes Mädchen in Handwerk und Technik.

12 114 ( ) Nr I.3. AUSZEICHNUNG ANERKANNTER AUSBILDUNGSBETRIEB EINFÜHREN Die Bedingungen, die einem Betrieb den Abschluss mittelständischer Lehrverträge erlauben, wurden bislang durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Die Erfüllung dieser Kriterien ergab de facto das Recht zur Ausbildung ohne explizite formale Bezeichnung des Betriebes zum Ausbildungsbetrieb. In Zukunft hat das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand nicht nur die Überprüfung der Ausbildungsbetriebe vorzunehmen, sondern in Konsequenz die begründete Entscheidung zu treffen, ob das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden darf oder diese Anerkennung entzogen werden soll. Die explizite Auszeichnung Anerkannter Ausbildungsbetrieb auf Grundlage klar definierter Kriterien und für einen festgelegten Zeitraum wird bei entsprechender Darstellung und Verbreitung ein positives Echo bei den Betrieben finden. Durch den Wiedererkennungswert des Labels und seine inhärenten Wertvorstellungen kann bestenfalls ein Zugehörigkeitsgefühl des Betriebes geschaffen, ein Anspruchsdenken untermauert und ein Qualitätssteigerungsprozess ausgelöst werden. Ein transparentes Aberkennungsverfahren ermöglicht fallungebunde Maßnahmen gegen uneinsichtige und ungeeignete Ausbildungsbetriebe auch das gehört zur Qualitätssicherung in der mittelständischen Grundausbildung und insbesondere zur Fürsorgepflicht des Berufsbildungsträgers für den Auszubildenden im Rahmen des gesellschaftlichen Auftrags. (Maßnahme 42 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) Zugehörige Projekte: I.3.1. Ausarbeitung eines zeitgemäßen Anerkennungsprofils und einer effizienten Anerkennungsprozedur für die neuen Ausbildungsbetriebe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Inhalt und Ziel: Entwicklung einer konkreten Anerkennungsprozedur auf Grundlage der Umsetzung der neuen dekretal festgelegten Kompetenzen des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand zur An- und Aberkennung der Ausbildungszulassung von Betrieben (Dekret Mittelstand) sowie der Umsetzung der neuen rechtlichen Bedingungen für Lehrverträge und Lehrbetriebe (Erlass Lehrverträge). Die Ziele sind die Ausweitung des Angebotes (hochwertiger) Ausbildungsplätze in bestehenden und neuen Branchen und aktive Anwerbung neuer Ausbildungsbetriebe, die Sicherung der Ausbildungsqualität und der Rahmenbedingungen für Lehrlinge in den Betrieben, die Senkung der Zahl der Lehrvertragsbrüche und des Scheiterns bei den praktischen Bewertungen am Ende der Lehre und die Objektivität und Transparenz der Verfahren und Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse für den Antragsteller/Betrieb. Lieferergebnisse: - Anerkennungsprofil - Anerkennungsprozedur Messgrößen: - Zahl anerkannter Ausbildungsbetrieb Durchgeführte Arbeiten: - Einstieg in die praktische Umsetzung der neuen dekretal festgelegten Kompetenzen

13 ( ) Nr. 1 - Ausarbeitung von Anforderungsprofilen für die Ausbildungsinhalte und Rahmenbedingungen in ersten ausgewählten Berufen - Rekrutierung eines Pädagogischen Referenten - Fallbezogene Begleitung und Beratung der Lehrlingssekretäre durch den Pädagogischen Dienst - Evaluation der bisherigen Verfahren seit Erlangen neuer dekretal festgelegter Kompetenzen - Rekrutierung eines zweiten Pädagogischen Referenten - Hauptamtliche Ausübung des Amtes als Lehrlingssekretär Geplante Arbeiten: - Verabschiedung einer detaillierten Richtlinie zur Anerkennungsprozedur (Maßnahme 42.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) I.3.2. Einführung des Labels Anerkannter Ausbildungsbetrieb Inhalt und Ziel: Die Entwicklung eines Labels (Markenzeichens) für die anerkannten Ausbildungsbetriebe von der Wahl des Mediums bis zur systematischen Auszeichnung der bisherigen und zukünftigen Ausbildungsbetriebe nach festen Kriterien zielt ab auf die Wiedererkennung des Labels und seiner inhärenten Wertvorstellungen sowie die Verbreitung der Auszeichnung Anerkannter Ausbildungsbetrieb als zertifizierter Qualitätsnachweis. Des Weiteren sollen durch das Label eine Imagewerbung für Handwerk, Mittelstand und Ausbildung, eine Festlegung klarer Standards als konstruktive Herausforderung für die Ausbildungsbetriebe und als Aufforderung zur Selbstkontrolle und eigener Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität, eine Förderung des Zugehörigkeitsgefühls der mittelständischen Betriebe und schließlich eine Förderung der Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und der Attraktivität der Ausbildung für Jugendliche erreicht werden. Lieferergebnisse: - Label Messgrößen: - Zahl anerkannter Ausbildungsbetriebe Durchgeführte Arbeiten: - Einstieg in die praktische Umsetzung der neuen dekretalen Kompetenz - Ausarbeitung von Anforderungsprofilen für die Ausbildungsinhalte und Rahmenbedingungen in ersten ausgewählten Berufen - Rekrutierung eines Pädagogischen Referenten. - Fallbezogene Begleitung und Beratung der Lehrlingssekretäre durch den Pädagogischen Dienst - Evaluation des bisherigen Verfahrens seit Erlangen neuer dekretaler Kompetenz - Rekrutierung eines zweiten Pädagogischen Referenten - Ausübung des Amtes als Lehrlingssekretär hauptamtlich Geplante Arbeiten: - Verabschiedung einer detaillierten Richtlinie zur Anerkennungsprozedur - Entwurf eines Labels (gegebenenfalls per Wettbewerbsverfahren) - Verwirklichung des Labelsupports (Aufkleber, Logo usw.) - Verbreitung des Labelsupports unter den Ausbildungsbetrieben

14 114 ( ) Nr Systematische Verleihung des Labels bei neu anerkannten Betrieben

15 ( ) Nr. 1 (Maßnahme 42.2 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) I.3.3. Lehrlingsleitfaden entwickeln Für angehende Lehrmeister und Ausbildungsbetriebe, aber auch für Lehrlinge und ihre Eltern ebenso wie zur allgemeinen Sensibilisierung für die duale Ausbildung soll ein Lehrlingsleitfaden mit folgenden Aspekten entwickelt werden: - rechtliche Fragen; - Organisation der Ausbildung; - Pädagogik. I.4. GESELLENZEUGNIS AUFWERTEN Durch die fehlende Durchlässigkeit zwischen dualem Berufsausbildungssystem und Schulen beziehungsweise Hochschulen gehen für Handwerk und mittelständische Betriebe bedeutende Nachwuchspotenziale verloren. Die Schaffung attraktiver Angebote und verbindlicher akademischer und beruflicher Karriereaussichten für leistungsstarke Schüler und Auszubildende dienen zukünftig als wichtiges Einstiegsargument in die mittelständische Lehre. Eine verstärkte Durchlässigkeit und Kompatibilität von schulischen und mittelständischen Qualifizierungsetappen kann auch die Anschlussfähigkeit der dualen Ausbildung zu akademischer Fortbildung und Hochschulstudien gewährleisten. Offene Bildungswege motivieren zu einer steten Weiterbildung und dem Interesse an Zusatzqualifikation und führen zu einer insgesamt höheren Qualifikation der erwerbstätigen Bevölkerung. Die Anerkennung des Gesellenzeugnisses auf Ebene des beruflichen Sekundarschulabschlusses (6.B) und der Zugang zu einem siebten beruflichen Sekundarschuljahr eröffnet die Verbindung zwischen schulischer und alternierender Grundausbildung, die Perspektive potenzieller akademischer Bildungspfade für Gesellen und die Anerkennung der Qualifizierung im Öffentlichen Dienst. Der duale Berufsausbildungsabschluss der qualifizierten Gesellen ist als Abschluss en alternance mit dem schulischen Berufsbildungsabschluss des sechsten Sekundarschuljahres gleichzustellen. Gesellen könnten ebenso wie die Absolventen dieser sechsten B über ein angepasstes Zusatzjahr der siebten B Zugang zu Hochschulstudien und Bachelorabschlüssen erhalten. (Maßnahme 43 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) Zugehörige Projekte: I.4.1. Anhebung des Gesellenzeugnisses auf das Niveau eines beruflichen Sekundarschulabschlusses mit der Option des Einstiegs in das siebte Jahr Inhalt und Ziel: Wird der duale Berufsausbildungsabschluss der qualifizierten Gesellen als alternierender Abschluss auf dem Niveau des schulischen Berufsbildungsabschlusses des sechsten Sekundarschuljahres gesehen und auch als solcher zertifiziert, und ist der Übergang in entsprechende siebte Schuljahre gegeben, erübrigen sich gesonderte Lösungen und Anstrengungen für den Zugang zu weiterführenden Studien sowie die Anerkennung im Öffentlichen Dienst. Dies würde bedeuten, dass - parallel zu der in den so genannten Konnexregeln verankerten Anerkennung von schulischen Kompetenzen in Technik, Beruf oder Allgemeinbildung in der Grundausbildung des Mittelstandes - umgekehrt auch die in dualer Theorie und Betriebspraxis erworbenen Fähigkeiten volle Akzeptanz finden. Berufsbildung und Allgemeinbildung werden entsprechend ihrer jeweiligen Zielsetzung wirklich gleichwertig.

16 114 ( ) Nr Das Ziel ist deshalb die Durchlässigkeit und Gleichberechtigung schulischer (theoretischer) und mittelständischer (betriebspraktischer) Ausbildung. Außerdem soll die Positivwahl Lehre ermöglicht und leistungsstarke Schüler für die handwerklichen und dienstleistungsorientierten Mittelstandsbetriebe in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewonnen werden. Der Zugang zu akademischen Studien und Bachelor über das siebte Sekundarschuljahr wird ermöglicht und es erfolgt eine Anerkennung der mittelständischen Qualifikationen im Öffentlichen Dienst dank Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Lieferergebnisse: - Zertifizierung der Gesellen mit dem Befähigungszeugnis des beruflichen Sekundarschulabschlusses (6B) - Zugang der Gesellen zu den siebten beruflichen Sekundarschuljahren Messgrößen: - Anzahl der zertifizierten Gesellen - Vorlage des Dekretes Durchgeführte Arbeiten: - Überarbeitung und Aufwertung der Allgemeinkenntnisse in der Lehre - Qualitätssteigerung der Ausbildung durch pädagogische Qualifikation der Lehrkräfte und Ausbilder, Differenzierung in den A-Kursen, Aktualisierung von Programmen, Aufstockung des theoretischen Kursumfangs in zahlreichen Berufen - Aufstockung des theoretischen Unterrichtsanteils in weiteren Berufen Geplante Arbeiten: - Erarbeitung und Verabschiedung eines Dekretes zur Zertifizierung der Gesellen mit dem Befähigungszeugnis des beruflichen Sekundarschulabschlusses (6B) - Überprüfung der Angebote im Bereich der siebten beruflichen Sekundarschulklasse - Vergleich der Schlüsselkompetenzen des beruflichen Sekundarschulunterrichtes mit denen der Lehre - Entwicklung und Einführung einer neuen, dualen 7B im System der schulischen Weiterbildung ( Abendschule ) (Maßnahme 43.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) I.5. SUBVENTIONIERUNG MITTELSTANDSVEREINIGUNGEN Die Bezuschussung der Beratungstätigkeit beruflicher und überberuflicher Vereinigungen zugunsten junger Selbstständiger und Hilfskräfte erfolgt nicht mehr direkt über den Haushalt der Deutschsprachigen Gemeinschaft, sondern über die Dotation des IAWM. Das IAWM legt, im Rahmen der verfügbaren Mittel, die Höhe der Zuschüsse fest. Das IAWM legt eine Liste der anerkannten beruflichen und überberuflichen Vereinigungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft fest, die diese Zuschüsse in Anspruch nehmen können. I.6. AUSRÜSTUNGSSUBVENTIONEN ZAWM Das IAWM übernimmt im Rahmen der verfügbaren Mittel die Ausrüstungssubventionen an die ZAWM.

17 ( ) Nr. 1 ANLAGE II

18 114 ( ) Nr II.1. AMT ALS LEHRLINGSSEKRETÄR HAUPTAMTLICH AUSÜBEN Die wesentliche Besonderheit des Systems der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand ist die Ausbildung an zwei Lernorten: (Beruf)schule und Betrieb. Um den Erfolg der Ausbildung im Betrieb zu gewährleisten und vertragliche Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Ausbilder einerseits sowie Auszubildendem andererseits zu sichern, verlangt der Gesetzgeber eine Begleitung durch den Lehrlingssekretär. Dem Lehrlingssekretär kommt eine wachsende Rolle in der dualen Berufsausbildung und im Lehrlingswesen zu. Die persönliche Betreuung, Beratung und Begleitung der Ausbildung im Betrieb durch den Lehrlingssekretär als vertrauter, zentraler und vor Ort präsenter Ansprechpartner trägt prioritär zum Erscheinungsbild der mittelständischen Ausbildung, zur Förderung lern- oder sozial benachteiligter Jugendlicher und zur Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und Meister bei. Die Lehrlingssekretäre als Außendienstler der mittelständischen Ausbildung im direkten Kundenkontakt bringen ihren wertvollen Erfahrungsschatz auch vermehrt systemintern ein (Teilnahme an Klassenräten, Absprache mit Sozialpädagogen und Lehrkräften, Teilnahme an Arbeitskreisen und Fachgruppen zu Ausbildungsfragen, Kommunikation mit der Verwaltung, dem Pädagogischen Dienst und den Zentren und anderen Institutionen, die sich mit Berufsbildung befassen). Der Präsenzbedarf vor Ort in den Betrieben der Deutschsprachigen Gemeinschaft steigt zudem. Hierzu ist eine Professionalisierung für den Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft von großer Bedeutung. (Maßnahme 45 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) Zugehörige Projekte: II.1.1. Einstellung eines hauptamtlichen Lehrlingssekretärs für den Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft Inhalt und Ziel: Das Projekt zielt auf eine verstärkte vor Ort-Beratung der Betriebe in Ausbildungsfragen und bei Ausbildungsschwierigkeiten, einen strukturierten Informationsaustausch zwischen Betrieben, Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands und Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand sowie die Mitarbeit in systeminternen und externen Arbeits- und Fachgruppen. Darüber hinaus sollen Erreichbarkeit und Beratung für Jugendliche und Eltern während und bereits vor der Ausbildung verbessert werden. Weitere Ziele sind das Mitwirken an Aufgaben, die die Einzelabwicklung von Lehrverträgen übersteigen (Beratungsgespräche in Schulen, Kontakte zu Psycho-Medizinisch-Sozialen-Zentren), Sozialpädagogen, Lehrern und anderen Einrichtungen) und die autonome Abwicklung administrativer Aufgaben. Schließlich soll eine Stärkung der amtlichen Funktion vor dem Hintergrund der gewachsenen Verantwortung des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand in Sachen Lehrvertragsrecht erreicht werden. Lieferergebnisse: - Einstellung des Lehrlingssekretärs Messgrößen: - Einstellung Durchgeführte Arbeiten: - Ausstiegsplanung (Ruhestand) der derzeitigen, nebenberuflichen Lehrlingssekretäre - Schaffung einer der neuen Stellen im Stellenplan des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand

19 ( ) Nr. 1 - Rekrutierung eines Lehrlingssekretärs für den Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft (über SELOR) - Neurekrutierung eines vertraglichen Lehrlingssekretärs in Dringlichkeit nach Scheitern der vorgenannten Rekrutierung - Ruhestand des Lehrlingssekretärs für die Gemeinden Büllingen und Bütgenbach Geplante Arbeiten: - Schulung und Einarbeitung des Lehrlingssekretärs - Sicherung der notwendigen Haushaltsmittel - Einrichtung eines Lehrlingssekretariates am Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands St.Vith - Ruhestand des Lehrlingssekretärs im Bereich Süden (Maßnahme 45.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) - Engere Begleitung der Lehrlinge und verstärkte Betreuung der Betriebe im Süden der Deutschsprachigen Gemeinschaft; - Weitere Analyse des Personalbedarfs und gegebenenfalls Rekrutierung eines (einer) weiteren Lehrlingssekretärs (-sekretärin). II.2. SICHERE UND EFFIZIENTE DATENBANK DES INSTITUTS FÜR AUS- UND WEITERBILDUNG IM MITTELSTAND SCHAFFEN UND MIT ZENTREN UND LEHRLINGSSEKRETARIATEN VERNETZEN Die räumliche Struktur der mittelständischen Aus- und Weiterbildung mit zahlreichen Standorten und Außenpunkten (Zentren, Lehrlingssekretariate, Institut) ist historisch gewachsen und zeigt Parallelen zum mikroregionalen Charakter handwerklicher und mittelständischer Strukturen. Dennoch kann auf einen fehlerfreien und vollständigen Informationsfluss in Echtzeit der relevanten Berufsbildungs- und Lehrvertragsdaten zwischen den Akteuren nicht verzichtet werden. Die Maßnahme beinhaltet die Schaffung des Netzwerkes und die Anschaffung der Hardware, die Erstellung und Pflege (Administration) des Datenverarbeitungsprogramms, die Dateneingabe und pflege sowie die technische Betreuung in der Projekt- und in der anschließenden Nutzungsphase. (Maßnahme 37 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) Zugehörige Projekte: II.2.1. Datenbank und Datenvernetzung des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand, der Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands und der Lehrlingssekretariate Inhalt und Ziel: Das Projekt beinhaltet die Schaffung einer Informationstechnologie-Anwendung, die vom Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand, von den Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands und den Lehrlingssekretären genutzt wird. Diese erlaubt die Verwaltung, Konsultation und Bearbeitung aller für die mittelständische Grundausbildung relevanten Daten und die aktualisierte Verbreitung dieser Daten zwischen den Akteuren. Die Anwendung beruht auf den derzeitigen Arbeitsprozeduren und (teils rechtlich gegebenen) Daten, den realen Bedürfnissen des Instituts, der Zentren und Lehrlingssekretäre sowie den Erfahrungen mit vergleichbaren Anwendungen (beispielsweise in der Wallonischen Region). Die Anwendung umfasst die Lehrlingsdaten, die Betriebsdaten, die Kursdaten, die Lehrvertragsdaten, die Klassenplanung, die Stundenpläne und Lehrerangaben, die Zeugnispunkte, Lehrstellenangebote und Lehrstellennachfragen

20 114 ( ) Nr sowie Schnittstellen zu Raumbelegungs- und Buchhaltungssoftware, ein Statistikmodul und ein einheitliches terminologisches Wörterbuch. Lieferergebnisse: - Bedienerfreundliche, effizient nutzbare, vernetzte Anwendung für die tägliche Verwaltung und Verwendung der Ausbildungsdaten - Senkung der Verwaltungsschritte und Sicherung der Information - Nachhaltige Pflege und interne technische Betreuung Messgrößen: - Funktionalitätslevel des erstellten Datenverarbeitungsprogramms Durchgeführte Arbeiten: - Ermittlung des Bedarfs und Analyse der Arbeitsabläufe zwischen (und in) Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand, Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands und Lehrlingssekretariaten - Konsultation des Institut wallon de Formation en Alternance et des indépendants et des PME zur Entwicklung kompatibler Systeme (Deutschsprachige Gemeinschaft / Französische Gemeinschaft) - Entwicklung einer Grundstruktur mit Arbeitsmodulen - Erstellung eines Lastenheftes mit Dokumentation - Aufstellen eines Timings - Anbieterkontakte und Angebotseinholung zur Software - Auswertung der Angebote - Beschluss zu weiterer Analyse und erneutem Anbieteraufruf Geplante Arbeiten: - Analytische Studie und Struktogramme - Auftragsvergabe Software - Evaluation der Hardwarebedürfnisse - Auftragsvergabe Hardware - Simulationslauf der Anwendung und Feedback - Inbetriebnahme der Anwendung im Netzwerk - Einstellung eines Projektleiters Informations- und Kommunikationstechnologie/Administrator (Maßnahme 37.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) II.2.2. IT-Konzepte Nach der Umrüstung seiner Software wird das IAWM verbesserte oder neue elektronische Dienstleistungen anbieten: - Schaffung interaktiver Webdienstleistungen des IAWM für den Bürger; - Fördern von E-Learning und Selbstlernzentren - Angebote der ZAWM an Lehrlinge, Meisterschüler und kleine und mittlere Betriebe ermöglichen; - eine (gegebenenfalls integrierte) Mediothek des mittelständischen Handwerks- und Dienstleistungsgewerbes schaffen.

21 ( ) Nr. 1 II.3. VERBINDLICHE STUDIENTAGE FÜR BERUFSCHULLEHRER EINFÜHREN In der Wirtschaft und in allen öffentlichen Institutionen gewinnt die Verbesserung der Kommunikation und der Kommunikationswege als Grundlage für gemeinsames effizientes vernetztes Arbeiten zunehmend an Bedeutung. Damit die innovativen Ergebnisse von pädagogischen, organisatorischen und fachbezogenen Reformen tatsächlich zu Multiplikatoren an den Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands, zu Berufschullehrern insgesamt und in der Konsequenz über die tatsächliche Unterrichtspraxis zu Lehrlingen, Meisterschüler und Weiterbildungsteilnehmer gelangen, ist der Informationstransfer von größter Bedeutung. Ein erfolgreiches Transferkonzept ist nicht eingleisig, sondern berücksichtigt den Erfahrungs- und Wissensaustausch von Lehrkräften, Betriebsfachleuten und pädagogischen Mitarbeitern untereinander sowie das Basisfeedback als Evaluationskriterium von selbst ins Spiel gebrachten oder von Außen auftretenden Neuerungen. Die direkte Kommunikation und der persönliche Austausch erzielen die höchsten Quoten der Erreichbarkeit und der Informationswirksamkeit der Empfänger und das realste Feedback. In der mittelständischen Aus- und Weiterbildung mit überwiegend nebenberuflichen Akteuren gilt es vor diesem Hintergrund zunächst, die elementarsten Werkzeuge koordinierter Zusammenarbeit in Form von pädagogischen Studientagen zu sichern, die im Unterrichtswesen lange eine Selbstverständlichkeit sind und zum Arbeitspensum zählen. Diese Studientage müssen für Berufschullehrer zum Auftrag zählen, jedoch in Konsequenz entsprechend dem Aufwand vergütet werden. (Maßnahme 39 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) Zugehörige Projekte: II.3.1. Schaffung der Grundlagen zur Durchführung und Vergütung verbindlicher Studientage in der mittelständischen Ausbildung Inhalt und Ziel: Das Ziel von pädagogischen Studientagen ist, neue Berufsbildungskonzepte und methoden vorzustellen und zu entschlüsseln, Innovationen in der Berufsbildung - wie E-Learning oder Selbstlernzentren und Mediotheken - einzuführen und Bildungsinhalte abzustimmen und überarbeitete oder neue Lehrprogramme umzusetzen. Weiterhin zielt das Projekt ab auf den Aufbau einer regelmäßigen Kommunikation und Erfahrungsaustausch zwischen pädagogischem Dienst, Berufschule und Lehrerschaft sowie innerhalb der Lehrerschaft. Gefördert werden eine inhaltliche und methodische Abstimmung und der Dialog zwischen beiden Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands. Ebenso sollen Rückmeldungen und Anregungen der Lehrer und deren Unterrichtserfahrung konsequent ausgewertet werden. Des Weiteren sollen aktuelle Bildungs-, Fachund Gesellschaftstrends aufgegriffen und mit praxisnahen Handlungsempfehlungen beantwortet werden. Das Training der Lehrer zu optimierter pädagogischer Handlungskompetenz, die Weiterbildung im Sinne lebenslangen Lernens und train the trainer in allen unterrichtsrelevanten Teilbereichen sollen betrieben werden. Auch sollen effiziente und gemeinschaftliche Pilotprojekte, zum Beispiel die Benachteiligtenförderung oder Migrantenintegration, verwirklichen werden. Schließlich gilt es, über Multiplikatoren Berufsbildungs- und Schulstrategien zu verbreiten, die die Realisierung von Berufsbildungspolitik an der Basis gewährleisten. Lieferergebnisse: - Grundlage für Studientage in der mittelständischen Ausbildung Messgrößen: - Zahl der Manntage (Studientage und Teilnehmer)

22 114 ( ) Nr Durchgeführte Arbeiten: - Aufstellung eines Förderkonzeptes - Bereitstellung eines ersten Förderbudgets durch das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand - Erste Studientage beider Zentren und zentrumsübergreifend - Rekrutierung einer Pädagogischen Referentin - Rekrutierung einer stellvertretenden Direktorin am Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands Eupen - Richtlinie des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand für verbindliche Studientage und Förderkonzept Geplante Arbeiten: - Aufnahme der Vergütungsmodalitäten in den Bezuschussungserlass - Aufstellen eines mittelfristigen Programms (Vorplanung der Studientage) - Weitere Mobilisierung der Lehrkräfte - Sicherung des Finanzrahmens für ein flächendeckendes Angebot an Studientagen (Maßnahme 39.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) II.4. AUSWEITUNG DER DUALEN BERUFSAUSBILDUNGSANGEBOTE - Strukturierung der Aus- und Weiterbildung im Mittelstand nach Berufsgruppen und in europakompatible Berufsbaukästen; - Erweiterung der grenzüberschreitenden Ausbildung und Anerkennung; - Differenzierte Anerkennung von Teilkompetenzen für schwächere Auszubildende - verkürzte Qualifikationsangebote im Baukastenprinzip anbieten; - Schaffung neuer zukunftsorientierter Berufsbildungsangebote in der mittelständischen Grundausbildung; - Schaffung neuer Weiterbildungsangebote und Zusatzqualifikationen in der mittelständischen Meisterausbildung ; - den Ausbildungsnachweis als wichtige Evaluationskomponente der betrieblichen Ausbildung rechtlich verankern.

23 ( ) Nr. 1 ANLAGE III

24 114 ( ) Nr III.1. SICHERUNG DER QUALIFIZIERTEN ARBEITSKRAFT Die technologische und die demografische Entwicklung lassen einen wachsenden Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und Selbstständigen erkennen. Folgende Maßnahmen können hier Abhilfe schaffen: Förderung von Frauen, deren Bindung an Mittelstand und KMU insbesondere über Qualifikationsangebote im Service-, Dienstleistungs- und Kundenberatungsbereich gelingen kann und die als klares Zielpublikum für das Handwerk durch Schulen und Berufsberater besser wahrgenommen werden müssen. - Spezifische Orientierungsangebote bei den Schnupperwochen (siehe sogenannter girls-day in Anlage I); - Konzept und Angebot der Berufswahlorientierung für Schülerinnen und Schüler am Übergang zu Lehrstellensuche und Lehre und für Lehrlinge des ersten Lehrjahres (siehe Leitfaden zur Berufswahlorientierung des STAB). Förderung von Migrantinnen und Migranten, deren Qualifikationspotenziale es zu erkennen gilt. Berufliche Eingliederung ist Schlüsselvoraussetzung für auf Dauer angelegte gesellschaftliche Integration. Förderung besonderer Zielgruppen, die nicht durch die Ausrichtung auf eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten stigmatisiert, sondern über differenzierte Angebote der Berufsausbildungsvorbereitung und -begleitung und modulare Bildungsbausteine in den Arbeitsmarkt integriert werden. Förderung älterer Mitarbeiter, deren Eingliederung in die Betriebswelt aus beruflicher Sicht vor allem durch arbeitsmarktrelevante Fortbildung und Zusatzqualifikation gelingen kann. III.2. KONZEPTE UND ANGEBOTE FÜR EINE GEZIELTE (WEITERBILDUNGS-)BE- RATUNG VON KLEINEN UND MITTLEREN UNTERNEHMEN ERSTELLEN Da die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den weitaus größten Teil der ostbelgischen Wirtschaft stellen, sind sie auch im Hinblick auf Strategien und Auswirkungen der beruflichen Weiterbildung von großer Bedeutung. Bezüglich der beruflichen Weiterbildungsangebote bestehen jedoch Probleme. Es kann grundsätzlich festgehalten werden, dass der Professionalisierungsgrad der Weiterbildung mit der Größe der Betriebe zunimmt und dass hier die Defizite der zahlreichen Kleinstunternehmen liegen. Die Wettbewerbsfähigkeit in Sachen Weiterbildung von mittelständischen Handwerkern und Dienstleistern gilt es deutlich zu verbessern. Je mehr das Lernen und die Lernenden im Mittelpunkt der unternehmerischen Entwicklung stehen, desto mehr benötigen mittelständische sowie kleine und mittlere Betriebe eine kompetente und professionell angeleitete Beratung. Die betriebsspezifische Weiterbildung und Qualifizierung hat für die Unternehmen gegenüber generellen Qualifizierungsmaßnahmen ein deutlich höheres Gewicht, was den Trend zur zunehmenden Bedeutung der innerbetrieblichen Weiterbildung weiter unterstreicht und zu dem Schluss führt, dass Weiterbildung für kleinen und mittleren Unternehmen maßgeschneidert sein muss. Die Basis eines handlungsorientierten und aktuellen Unternehmerwissens ist in jedem Fall die Praxis. Die Grundlage für die Attribute, die mit Unternehmergeist in Verbindung gebracht werden, sind Ergebnisse eines lebensbegleitenden Entwicklungsprozesses. Die Abhängigkeit von Gründungsberatung und begleitung und beruflicher Bildung ist somit eine reziproke. Zum dauerhaften Erfolg von Existenzgründungsoffensiven führt deshalb nur ein schlüssiges und integriertes Entrepreneurship Education & Consulting Konzept. (Maßnahme 38 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung)

25 ( ) Nr. 1 Zugehörige Projekte: III.2.1. Konzept für eine mittelständische Weiterbildungs- und Karriereplanung zur gezielten Beratung und Angebotsentwicklung Inhalt und Ziel: Das Projekt zielt auf eine Förderung der Arbeitnehmer- und Unternehmerqualifikation hiesiger kleiner und mittlerer Unternehmen, das Aufdecken von Qualifizierungslücken und Erstellen von Weiterbildungskonzepten, die Förderung der regionalen Angebotspalette und der Wirtschaftlichkeit der Weiterbildungsangebote. Des Weiteren wird eine Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter und der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen durch mehr Knowhow und das Aufheben von strukturellen Nachteilen in Sachen Weiterbildung und Nutzen von Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen gegenüber Großunternehmen und Konzernen angestrebt. Lieferergebnisse: - Konzept Messgrößen: - Vorlage des Konzeptes Durchgeführte Arbeiten: - Erprobung eines ersten Lösungsansatzes: Weiterbildungsberatung durch die Existenzgründungsberater von Xistence - Bedarfserhebung und Betriebsgespräche der Zentren für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands und des Instituts für Weiterbildung im Mittelstand - Best-Practice-Austausch mit Wirtschafts- und Handwerkskammern (beispielsweise im Rahmen des EU-Projektes Desire ) - Vorlage eines Europäischen Sozialfonds-Projektantrages durch das Zentrum für Aus- und Weiterbildung des Mittelstands - Betriebsbesuche und Beratungsinitiative als Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand Geplante Arbeiten: - Erarbeitung eines Konzepts - Erstellung eines gemeinsamen und kohärenten Weiterbildungsangebotes für die gesamte mittelständische Ausbildung (Nord und Süd) - Ausbau der Tätigkeit der Zentren als Weiterbildungsdienstleister - Ausbau der Kontakte und der Zusammenarbeit mit den sektoriellen Berufsbildungsfonds (Maßnahme 38.1 aus dem Maßnahmenkatalog der Regierung) III.2.2. Entwicklung individueller Weiterbildungskonzepte für einzelne Betriebe und Berufsgruppen Inhalt und Ziel: Die Spezialisierung und Individualisierung der Betriebe in punkto Produktherstellung und Technologieeinsatz, Arbeitsorganisation und selbst Unternehmensphilosophie sowie die von je her bestehenden Besonderheiten an Weiterbildungsbedarf in den verschiedenen Berufsgruppen führen dazu, dass global interdisziplinäre Weiterbildungsangebote vermehrt unter sinkendem Interesse des

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