Alumni-Fachtagung Wirtschaftsinformatik Hochschule Karlsruhe Rechtliche Aspekte der Selbstständigkeit für IT-Freelancer

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1 Alumni-Fachtagung Wirtschaftsinformatik Hochschule Karlsruhe Rechtliche Aspekte der Selbstständigkeit für IT-Freelancer Dr. Benno Grunewald Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Mediator (DAA)

2 Auftraggeber/EndKunde Finanzamt Deutsche Rentenversicherung Bund Dr. Benno Grunewald 2

3 Vertrag Gesetze IT-Freelancer Rechtsprechung Kunde/Auftraggeber Dr. Benno Grunewald 3

4 Vertragsformen - schriftlich - mündlich - konkludentes Verhalten Dr. Benno Grunewald 4

5 Dienstvertrag 611 BGB (1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein. Dr. Benno Grunewald 5

6 Werkvertrag 631 BGB (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. Dr. Benno Grunewald 6

7 Vertragsfreiheit Grundsatz: Alles ist erlaubt! Aber: Grenzen der Vertragsfreiheit 134 BGB Verstoß gegen ein Gesetz 138 BGB Verstoß gegen die guten Sitten 242 BGB Treu und Glauben Dr. Benno Grunewald 7

8 Vertragsauslegung 133 BGB Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. Dr. Benno Grunewald 8

9 Unternehmensberatung/ Auftraggeber IT-Freelancer EndKunde Dr. Benno Grunewald 9

10 Wettbewerbsverbot/Kundenschutzregelung Beispiel Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer von 12 Monaten nach Ende des jeweiligen Projekteinzelvertrags für keinen Kunden des Auftraggebers tätig zu werden, an dessen Projekten er mitgearbeitet hat. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die die Kundenschutzregelung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe von EURO ,00 zu entrichten. Dr. Benno Grunewald 10

11 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist unwirksam, wenn keine Karenzentschädigung vereinbart wurde und nur ein Auftraggeber bzw. nur ein Hauptauftraggeber vorhanden war und der Vertrag ca. ein Jahr oder länger bestand. Dr. Benno Grunewald 11

12 Auftraggeber/EndKunde Finanzamt Deutsche Rentenversicherung Bund Dr. Benno Grunewald 12

13 Freiberuflichkeit/Gewerblichkeit Grundsatz Jeder Freiberufler ist Selbstständiger, aber nicht jeder Selbstständige ist Freiberufler! Vorteil Freiberufler Keine Gewerbesteuer Keine Bilanzierungs-/Buchführungspflicht Kein IHK-Beitrag Dr. Benno Grunewald 13

14 Gewerbesteuer-Berechnung Gewinn : Freibetrag : Ergebnis : Messbetrag : 2.292,50 (65.500,00 * 3,5%) Hebesatz : 410% Gewerbesteuer : 9.399,25 (2.292,00 * 410%) Anrechnung : 8.711,50 (2.292,00 * 3,8) Steuerlast : 687,75 Dr. Benno Grunewald 14

15 Gewerbesteuer-Berechnung Gewinn : Freibetrag : Ergebnis : Messbetrag : 2.292,50 (65.500,00 * 3,5%) Hebesatz : 460% Gewerbesteuer : ,50 (2.292,00 * 460%) Anrechnung : 8.711,50 (2.292,00 * 3,8) Steuerlast : 1.834,50 Dr. Benno Grunewald 15

16 Gewerbesteuer-Berechnung Gewinn : Freibetrag : Ergebnis : Messbetrag : 2.292,50 (65.500,00 * 3,5%) Hebesatz : 490% Gewerbesteuer : ,25 (2.292,00 * 490%) Anrechnung : 8.711,50 (2.292,00 * 3,8) Steuerlast : 2.521,75 Dr. Benno Grunewald 16

17 1. Frage Ausbildung: Diplom oder Autodidakt? Dr. Benno Grunewald 17

18 2. Frage Art der Tätigkeit? Dr. Benno Grunewald 18

19 Umsatzsteuer bei Auslandsbezug Deutschland Schweiz Deutschland Dr. Benno Grunewald 19

20 Rechnung bei Auslandsbezug Deutschland Rechnung ohne Ust. Schweiz Dr. Benno Grunewald 20

21 Frage Nr. 1: Unternehmereigenschaft? oder Dr. Benno Grunewald 21

22 Frage Nr. 2: Wer erhält die Leistung? Schweiz Deutschland Dr. Benno Grunewald 22

23 Auftraggeber/EndKunde Finanzamt Deutsche Rentenversicherung Bund Dr. Benno Grunewald 23

24 Zur Geschichte der Scheinselbständigkeit/Rentenversicherung Vor dem : Keine konkreten gesetzlichen Kriterien Volle Beweislast bei der BfA Vom bis : 5 Kriterien Umgekehrte Beweislast Ab dem bis heute: Wie vor dem Ab : BfA >>> DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) Dr. Benno Grunewald 24

25 Definition der abhängigen Tätigkeit Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers ( 7 Abs. 1 SGB IV). Dr. Benno Grunewald 25

26 Kriterien für die Selbständigkeit sind u.a., dass der Selbständige nicht seine Arbeitskraft im Allgemeinen, sondern sein Know-how für einen bestimmten Zeitraum anbietet in der Wahl des Orts und der Zeit der Leistungserbringung grundsätzlich frei ist sein Honorar je Auftrag neu verhandelt und vertraglich nicht gebunden ist die freie Wahl der Aufträge und des Auftraggebers hat und Aufträge auch ablehnen kann seinen Auftrag weitgehend selbständig erfüllt und vertragliche Vorgaben lediglich einen Rahmen bilden sein Honorar nur bei tatsächlicher Leistungserbringung und nicht im Falle einer Erkrankung oder bei Abwesenheit (Urlaub) erhält nicht in ein Zeiterfassungssystem des Auftraggebers bzw. Kunden einbezogen ist keine Mitarbeiter-Vergünstigungen erhält selbst Kapital für die eigene Ausstattung (Computer, Notebook, Software, Online-Anschluss, Telefon, Pkw) einsetzt seine eigenen Fortbildungen selbst finanziert das unternehmerische Risiko trägt, bezüglich eventueller Mängel der Leistung sowie hinsichtlich der Haftung eigene Visitenkarten sowie eigenes Briefpapier mit Logo verwendet ständig Kontakte zu Vermittlern und potentiellen Auftraggebern pflegt unternehmerisch auftritt und sich und seine Leistungen anbietet (eigene WebSite, Profil in Beraterdatenbanken etc.). Dr. Benno Grunewald 26

27 Deutsche Rentenversicherung Bund Telefon Deutsche Telefax Rentenversicherung Servicetelefon: Ruhrstraße 2, Berlin Postanschrift: Berlin Herrn Ferdinand Fröhlich Straße der Zuversicht 1 Versicherungsnummer BKZ R Bei Anfragen stets angeben Irgendwo Berlin, den Bescheid Sehr geehrter Herr Fröhlich, Sie sind ab nach 2 Satz 1 Nr. 9 des Sozialgesetzbuchs - Sechstes Buch (SGB VI) versicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Ein Verzicht, d.h. ein freiwilliges Ausscheiden aus der Versicherungspflicht, ist nicht möglich. Die Versicherungspflicht endet mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht wegfallen. Wir bitten Sie daher, uns die Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit oder die Beschäftigung eines bzw. mehrerer versicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb unverzüglich mitzuteilen. Außerdem bitten wir Sie, uns die Aufnahme einer Tätigkeit für einen weiteren Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Höhe Ihres Monatsbeitrags und der bisher fälligen Beiträge können Sie der Beitragsrechnung entnehmen, die Bestandteil dieses Bescheides ist. Versicherungspflichtige Selbständige zahlen grundsätzlich den Regelbeitrag, der einem Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße entspricht. Sie sind berechtigt, bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Jahr der Aufnahme Ihrer Selbständigkeit, also bis zum , den halben Regelbeitrag zu zahlen. Die Beiträge sind monatlich spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Kalendermonats zu zahlen ( 23 des Sozialgesetzbuchs - Viertes Buch - SGB IV). Überweisungsbelege gehen Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen gesondert zu. Dr. Benno Grunewald 27

28 Anlage Beitragberechnung Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und/bzw. des gegestellten Antrags haben Sie folgende Beiträge zu zahlen: Beitragshöhe Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich halben Regelbeitrag, 427,84 DM. Dieser Beitrag entspricht dem dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 2.240,00 DM zu Grunde liegt. Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich halben Regelbeitrag, 223,95 EUR. Dieser Beitrag entspricht dem dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 1.172,50 EUR zu Grunde liegt. Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich halben Regelbeitrag, 232,05 EUR. Dieser Beitrag entspricht dem dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 1.190,00 EUR zu Grunde liegt. Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich halben Regelbeitrag, 232,05 EUR. Dieser Beitrag entspricht dem dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 1.190,00 EUR zu Grunde liegt. Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich 235,46 EUR. Dieser Beitrag entspricht dem halben Regelbeitrag, dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 1.207,50 EUR zu Grunde rliegt Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich 470,93 EUR. Dieser Beitrag entspricht dem Regelbeitrag,dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 2.415,00 EUR zu Grunde liegt. Ab einen Beitrag in Höhe von monatlich 477,75 EUR. Dieser Beitrag entspricht dem Regelbeitrag, dem ein Arbeitseinkommen in Höhe von monatlich 2.450,00 EUR zu Grunde liegt. Dr. Benno Grunewald 28

29 Anlage Kontostand Es sind noch folgende Beträge zu zahlen: Pflichtbeiträgefür die Zeitvom bis =2.567,04 DM (monatlicher Beitrag 427,84 DM) Übertrag: 2.567,04 DM Forderung: 2.567,04 DM Forderung entspricht in Euro1.312,50 EURPflichtbeiträge für die Zeit vom bis ,40 EUR (monatlicher Beitrag 223,95 EUR) vom bis ,60 EUR (monatlicher Beitrag 232,05 EUR) vom bis ,52 EUR (monatlicher Beitrag 235,46 EUR) vom bis ,16 EUR (monatlicher Beitrag 470,93 EUR) vom bis ,75 EUR (monatlicher Beitrag 477,75 EUR) Forderung: ,43 EUR Summe der Forderungen: ,93 EUR Art der Beitragszahlung Die Beiträge sind spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Kalendermonats für den sie gelten, zu zahlen. Für Beiträge, die nicht bis zu diesem Tag gezahlt wurden, ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag in Höhe von eins vom Hundert des rückständigen Betrages zu zahlen. Der Betrag in Höhe von ,93 EUR ist unverzüglich zu zahlen. Zahlungen bitten wir unter Angabe des Verwendungszwecks und Ihrer Versicherungsnummer auf eines der folgenden Konten vorzunehmen: Deutsche Rentenversicherung Bund POSTBANK NDL BERLINBLZ Kto.-Nr LANDESBANK BERLIN -GZBLZ Kto.-Nr Dr. Benno Grunewald 29

30 Rentenversicherungspflicht 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400,00 EUR im Monat übersteigt, und Rechtliche Aspekte der Selbstständigkeit für IT-Freelancer (alternativ 2 oder mehr nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die zusammen über 400,00 EUR im Monat erhalten) b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft. 2 Satz 4 Nr. 3 SGB VI Als Arbeitnehmer im Sinne im Sinne des Satzes 1 Nr. 9 gelten für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft. Dr. Benno Grunewald 30

31 Zwei unbestimmte Rechtsbegriffe: im wesentlichen und auf Dauer Auslegung der DRB im wesentlichen = mehr als 5/6 der Einnahmen von einem Auftraggeber pro Jahr auf Dauer = über 1 Jahr nur ein Auftraggeber bzw. ein Hauptauftraggeber Dr. Benno Grunewald 31

32 Auslegung der Sozialgerichte Unternehmerische Ausrichtung des Selbständigen ist von Bedeutung und nicht die Dauer der Vertragsbeziehung oder der Umfang bzw. Anteil der Einnahmen. Dr. Benno Grunewald 32

33 Empfehlungen keine unbefristeten Verträge keine vertragliche Verpflichtung des Freiberuflers, Leistung persönlich zu erbringen keine Einschränkung des Einsatzes eigener Mitarbeiter des Freiberuflers Sammeln und Archivieren von Projekt-Angeboten, den eigenen Akquisitionsaktivitäten und sonstigen diesbezüglichen Kontakten Unternehmerisches Auftreten (eigene WebSite, Projektbörsen etc.) Widerspruch gegen alle Bescheide der DRB einlegen Hinzuziehung eines in der Sache versierten Rechtsanwalts Dr. Benno Grunewald 33

34 Gut Recht bedarf der Hilfe! (Französisches Sprichwort) Dr. Benno Grunewald 34

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