Informationsveranstaltung Gallushalle Grünberg Bürgerhaus Hüttenberg
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- Kajetan Fuhrmann
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1 Informationsveranstaltung Gallushalle Grünberg Bürgerhaus Hüttenberg Agrarförderung HELENA Neuerungen und Änderungen
2 Vor drei Jahren Hüttenberg 2
3 Gliederung Rückblick 2016 Antragsverfahren HELENA Neuerungen im Gemeinsamen Antrag Greening (Dauergrünlandumbruch, verschärfte Regeln) Zahlungsansprüche Änderung Sanktionsregelungen ( Gelbe Karte ) 3
4 Rückblick Rahmenbedingungen Beginn der Umstellung auf Digitale-Antragstellung, alle Papier-Landwirte erhalten CD und Papier Schulungsangebot an 9 Tagen (VHS Lich,Dillenburg und Kreishaus Wetzlar) Gemeindeweise Antragsannahme hat sich bewährt und wird fortgesetzt ZIEL des Fachdienstes 2017 Umfassendes erweitertes Schulungsangebot seit Information durch Ortslandwirte einzelne Restplätze noch vorhanden Frühzeitige Abgabe der Agraranträge am mitgeteilten Datum 4
5 Rückblick Rahmenbedingungen Widerspruchsbearbeitung nicht rechtzeitig möglich und keine Abholung der Vorgänge durch WI-Bank bis Weihnachten 2016 Vorabgegenkontrolle bei den Agrardaten und Möglichkeit der sanktionslosen Zurückziehung (kein Abgleich mit anderen Bundesländern möglich!) von Schlägen (nur 258 Feststellungen, im Vorjahr 2.050) Antragsverfahren Modifikation im September, das die Verlagerung der ÖVF-Flächen ermöglicht (nur Zwischenfrüchte dann noch möglich) 5
6 Direktzahlungen Hessen Auszahlungssumme Hessen LDK/GI (7,64%) 2015 Hessen LDK/GI (7,59%) 2014 Hessen LDK/GI Hessen LDK/GI Ø /Betrieb Antragsteller LDK/GI (7,04%) minimaler Rückgang 5 Betriebe (6,91%)
7 Gesamtauszahlung pro Hektar 2013/14/15/16 im Vergleich 20 ha 50 ha 150 ha ,89 /ZA abzügl. Modulationsabzug und Kürzung Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 290,50 274,20 266, ,82 /ZA plus Umverteilungsprämie plus Erstattung Krisenfonds minus Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 303,26 293,29 266, ,05 /ZA plus Greeningprämie 87,34 /ha plus Umverteilungsprämie plus Erstattung Krisenfonds minus Kürzungsfaktor Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 293,78 283,50 257, ,02 /ZA plus Greeningprämie 87,31 /ha plus Umverteilungsprämie plus Erstattung Krisenfonds minus Kürzungsfaktor Haushaltsdisziplin Ø Auszahlung / ha 294,13 282,60 256,70 7
8 Zukünftige Basisprämie und Greening- Prämie ( /ha) in Hessen von 2015/2016 bis 2019 geschätzt Jahr Basisprämie/ ZA-Wert Greening- Prämie Summe (157,05) 87,1 (87,34) 244,1 (244,39) (156,02) 86,5 (87,31) 242,5 (243,33) ,0 248, ,5 254, ,0 261,0 8
9 Bergbauernprogramm AGZ 2016 und Entwicklung der Hektarsätze Summe Hessen Förderfähige Antragsteller LDK/GI (8,91%) 630 (7,45%) LVZ 16 Grünl 53,28 /ha 95,40 /ha 75,14 /ha 110,34 /ha 76,50 /ha LVZ 16 Acker 26,64 /ha 47,26 /ha 37,57 /ha 25,00 /ha 25,00 /ha Ø /Betrieb; Entwurf neue AGZ-Kulissen im 1.Quartal
10 Milchmarktkrise Sonderzahlung AGZ-M für Grünland im benachteiligten Gebiet mit für 443 Betriebe im Sommer 2016 Milchverringerungsbeihilfe beantragt September 2016 von 21 Betrieben Antragstellung/Verwendungsführung abgeschlossen (Auszahlungstermin !) Reduktionsmenge bewilligt: kg für das Quartal entspricht ca. 3.5 Mio kg Milch/a Mindestens 8 Betriebe haben Milchproduktion eingestellt von ca. 95 Betrieben im Amtsbezirk 10
11 HALM Auszahlung Ökologischer Landbau Auszahlung April 2016 der ersten HALM- Öko-Zahlungen im Umfang von (plus 38,7% zum Vorjahr) an 218 Betriebe Ø /Ökobetrieb (plus ) Steigerung zur Antragstellung zum um 13 Neu-Ökos (480 ha) und 18 Erweiterer (273 ha) für das Jahr
12 HALM Ökologischer Landbau Neuumsteller für 2018 frühzeitige Kontaktaufnahme mit LLH (Hr. Nau-Böhm Tel.: )wegen Umstellungsberatung Übergabe-, Verringerungs-, Erweiterungsanträge, Anträge auf Kulturgruppenwechsel für das Jahr 2018 bis zum
13 Antragsannahme 2017 Hessische Elektronische Antragstellung (HELENA) 13
14 HELENA 2017 Schulungsangebot wurde über Ortslandwirte publik gemacht und über Infomail-Verteiler 4 Stündige-Schulung an 10 Arbeitsplätzen im Kreishaus (Raum A 117) Schulung nur an Dummy-PI mit Übungsaufgaben; nicht am eigenen Antrag Bisher Anmeldungen 245; wenige Restplätze noch vorhanden! Anmeldung (sibylle.becker@lahn-dill-kreis.de) 14
15 HELENA 2017 Nachproduktion der Antragssticks nur durch WI-Bank möglich Betriebsübergaben erfordern die Produktion eines neuen Sticks! Meldungen von neuen Gemarkungen Neuantragstellung und Betriebsübergaben mit Stick nach Mitte April nicht mehr möglich! (umgehende Meldung an AMT, Frau Edie oder Frau Spielmann -1768) 15
16 HELENA 2017 Ablauf im AMT Datensicherheit aller Sticks wird geprüft in separatem Büro Wartebereich nutzen Sie werden aufgerufen!
17 HELENA 2017 Es sind keine über alltagstaugliche EDV- Erfahrungen notwendig! Schnelle Bearbeitung durch Automatisierung der Arbeitsschritte Plausibilisierungen die auf Fehler hinweisen (immer abarbeiten!) Alle Antragsteller erhalten Post mit Stick und Installationshinweis (Start Versand: ) 17
18 HELENA 2017 Bearbeitung mit Windows (ab 7), Mac, Linux möglich Referenzdaten des Jahres 2016 sind vorgedruckt Auf dem Stick sind 6 Schulungsvideos ( learning by doing ) Keine Merkblätter mehr in Papierform Test der Datenträger direkt nach Erhalt erforderlich! 10 Betriebe wurden für Online-Test vom Amt gemeldet (Authentifizierungsverfahren notwendig) 18
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26 Abteilung für den ländlichen Raum Dauergrünlandumbruch Abgestimmtes Verfahren im Amtsbezirk mit Unteren Naturschutzbehörden und Wasserbehörden seit 2015 Drei Arten von Betrieben: Konventionelle Betriebe Kleinerzeuger Ökologisch wirtschaftende Betriebe Jeder Grünlandumbruch zu Ackerland oder Dauerkultur braucht eine Genehmigung! 26
27 Dauergrünlandumbruch Drei Arten von Grünland: Umweltsensibles Dauergrünland (FFH-Gebiet) Verbot von Umwandlungs-, Pflug- und aller Maßnahmen, die zur Zerstörung der Grasnarbe führen Altes DGL außerhalb FFH Gebiet (NC 459, 592..) Umwandlungsgenehmigung mit Ersatzgrünland (1:1) Neu entstandenes Dauergrünland (Ackerfutter oder Brache ohne ÖVF seit 5 Jahre nicht Bestandteil der Fruchtfolge) Umbruchsgenehmigung ohne Ersatzgrünland 27
28 Dauergrünland - FNN 0 = kein DGL; 1 = normales DGL; 2 = Umweltsensibles DGL im FFH-Gebiet 3 = Fläche wurde in den letzten 5 Jahren als Brache oder Ackerfutter und 2015und 2016 mit 591 als ÖVF beantragt. Wenn in 2017 keine Beantragung als ÖVF, wird diese Fläche zu DGL und man spricht von neuem DGL 28
29 Dauergrünlandumwandlung Neu seit Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetz Die Kommission fordert auch Genehmigungen für Umwandlungen in Nicht-Landwirtschaftliche Nutzungen - Bau eines Stalles, Silos, Befestigung einer Zufahrt oder auch Aufforstung - Rückwirkend für den Zeitraum bis durch Heilung - Codierung in Spalte 21 nach Codeliste B mit W - Beispiel: - Güllebehälter im Herbst 2016 gebaut, die am noch Dauergrünland war (Fläche einzeichnen, NC 990, und Codierung W in Spalte 21) 29
30 Dauergrünlandumwandlungen Bei zukünftigen Umbrüchen oder Umwandlungen nach dem ist neben der Bau- oder naturschutzrechtlichen Genehmigung auch eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich! Bei jeder Veränderung des Dauergrünlandes den Fachdienst informieren! Ansprechpartner: Herr Küthe
31 Greening- Verstöße 2016 Erfüllt nicht die Voraussetzungen für - Anbaudiversifizierung ( 4 Betriebe) - DGL-Erhalt (18 Betriebe) - Ökologische Vorrangflächen (28 Betriebe) 31
32 Greening Verstöße 2017 Nichteinhaltung von Anbaudiversivizierung oder ÖVF: Abzug der Greeningprämie wie bisher Beim dritten Verstoß in Folge wird die Abzugsfläche verdoppelt und zusätzliche Sanktionen ausgesprochen Weitere Infos im Greening-Rechner der LWK Niedersachsen Startseite> Betrieb&Umwelt> Betriebswirtschaft> Wirtschaftsberatung 32
33 Cross-Compliance-Verstöße 2016 Insgesamt bei 33 Betrieben Kürzungen wegen CC- Verstößen Schwerpunkte weiterhin bei Rinder- und Schafkennzeichnung Einzelfälle wegen Vogelschutz/ Lebensmittel/ Nitrat 33
34 Grüne Karte, Gelbe Karte, Rote Karte Änderung der Sanktionsregelung Unter 3% oder 2 ha => keine Sanktion GRÜN Im ersten Jahr Über 3% oder 2 ha bis 10% wird um das 0,75 fache ( 50% von 1,5 ) sanktioniert GELB Im zweiten Jahr Über 3% oder 2 ha bis 10% wird bei erneutem Verstoß um das 1,5 fache sanktioniert zuzüglich des 0,75 fachen des Vorjahres GELB wird ROT Über 10% wird um das 1,5 fache der festgestellten Differenz sanktioniert ROT 34
35 Sanktionierungsbeispiel 2016 Bei 100 ha Betrieb werden nur 95 ha festgestellt - 5ha Differenz mal 1,5 fach => 7,5 ha - Erstmaliger Verstoß nur 50% => 3,75 ha - Auszahlung 95 ha minus 3,75 ha => 91,25 ha - Gelbe Karte 2017 (Folgeverstoß) Bei 100 ha Betrieb werden wieder nur 95 ha festgestellt - 5ha Differenz mal 1,5 fach => 7,5 ha - Zuzüglich des Verstoßes 2016 => 3,75 ha - Auszahlung 95 ha minus 11,25ha=> 83,75 ha - Rote Karte 35
36 Zahlungsansprüche (ZA) Zahlungsansprüche die 2015 zugewiesen worden sind und in 2016 nicht aktiviert wurden, droht die Einziehung, wenn nicht 2017 Aktivierung stattfindet Beispiel: ha Fläche erhält 30 ZA 2016 Betriebsverkleinerung auf 27 ha, 3 ZA nicht aktiviert 2017 Betriebsvergrößerung auf 28 ZA, 2 ZA nicht aktiviert => 2 ZA würden in nationale Reserve eingezogen, wenn nicht Übertragung der Zahlungsansprüche bis
37 Antragsannahme 2017 Ab bis?? Dienstag, Dienstag, , Uhr Mittwoch, , 19:30 Uhr Antragsversand der Datenträger mit der Software der Hessischen Elektronischen Antragstellung ( HELENA 2017) Gemeinsamer Antrag 2017 Ortslandwirteversammlung Hüttenberg Infoveranstaltung GA 2017 Grünberg (mit VLF) Gallushalle Infoveranstaltung GA 2017 Hüttenberg bis Schulung HELENA durch Fachdienst Landwirtschaft bis Freie Antragsannahme bis zur behördlichen Frist (Antragsabgabe möglichst frühzeitig!) Breitscheid, Dietzhölztal, Driedorf Eschenburg, Haiger Bischoffen, Hohenahr, Mittenaar, Siegbach Braunfels, Greifenstein, Leun
38 Antragsannahme Dillenburg, Ehringshausen, Herborn, Sinn Asslar, Lahnau, Solms, Wetzlar Schöffengrund, Waldsolms Hüttenberg, Langgöns Fernwald, Pohlheim, Reiskirchen Biebertal, Gießen, Heuchelheim, Linden, Wettenberg Grünberg Hungen Laubach, Rabenau Allendorf, Buseck, Lollar, Staufenberg Lich bis Freie Antragsannahme (15 Tage) bis zur gesetzlichen Frist
39 Ausblick Direktzahlungen Politische Diskussion zur Zukunft der Direktzahlungen und Umschichtung in 2.Säule läuft Umwelt- contra Landwirtschaftsministerium Online-Konsultation der EU bis Teilnahme für jeden Landwirt möglich language=de Oder auch Verbandsseiten 39
40 Düngeverordnung die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet Vermutlich am im Bundesrat verabschiedet Wir halten Sie auf dem Laufenden (z.b. Stoffströme, Kompostausbringung, Einschränkungen Mistausbringung, Lagerkapazitäten, Herbstdüngung) Aktuell immer auf der LLH-Seite (Pflanzenbau> Düngung) nachsehen
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42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis Folie 42 LDK
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