Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/1013. der Bundesregierung
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- Bastian Schuster
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Dr. Petra Sitte, Azize Tank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/856 Regionale Verteilung und zeitliche Dynamik von Alters- und Erwerbsminderungsrenten halb des Grundsicherungsniveaus und der Armutsgefährdungsschwelle Vorbemerkung der Fragesteller Seit den Rentenreformen der Regierung dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder sinkt das Nettorentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung von 53 Prozent im Jahr 2001 auf 43,7 Prozent im Jahr Eine durchschnittlich verdienende Person muss dann 35 Jahre statt bisher 26 Jahre lang arbeiten, um eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter zu bekommen. Deshalb hat sich in den vergangenen Jahren eine gesellschaftliche Diskussion um die Gefahren zunehmender Altersarmut entwickelt. Nach einer vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Oktober 2013 veröffentlichten Befragung gehen inzwischen 42 Prozent der Beschäftigten davon aus, dass ihre gesetzliche Rente nicht zum Leben reichen wird (Pressemitteilung des DGB vom 14. Oktober 2013 Nur 18 % glauben an sichere Rente, Vor dem Hintergrund dieser Diskussion werden mit dieser Kleinen Anfrage statistische Daten zur Entwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie den von der gesetzlichen Rente tatsächlich gezahlten Renten erfragt. Diese Daten zielen auf eine genauere Erfassung der tatsächlichen Entwicklung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und die Identifikation spezifischer regionaler Entwicklungen. Im Jahr 2003 hat der Gesetzgeber mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 41 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuches SGB XII) ein sozio-kulturelles Existenzminimum definiert. In ihren regionalen Ausprägungen bildet diese einen Bezugspunkt dieser Kleinen Anfrage. Ebenfalls seit dem Jahr 2003 werden EU-weit Daten zur Einkommensentwicklung und Armutsgefährdung erhoben. Hierbei liefert die EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) die Strukturindikatoren zu Armut und Fragen des sozialen haltes. Im hang mit der Strategie Europa 2020 werden seit dem Jahr 2010 mit der EU-SILC Daten erhoben, die als Maßstab für die Entwicklung von Armut und sozialer Inklusion in der Europäischen Union aussagekräftig sind. Die EU-SILC geht dabei von einer relativen Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medianeinkommens eines Mitgliedslandes bzw. einer Region aus. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Juni 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Da diese Armutsgefährdungsschwelle für Alleinstehende im Einkommensjahr 2011 für die Bundesrepublik Deutschland bei einem Monatseinkommen von 975,75 Euro liegt und somit deutlich oberhalb der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, wird sie in dieser Kleinen Anfrage als ein weiterer, in der sozialwissenschaftlichen Diskussion relevanter und statistisch regional differenziert vorliegender Bezugspunkt herangezogen. 1. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in der Bundesrepublik Deutschland, den Rentengebieten Ost und West, den einzelnen Bundesländern und kreisfreien Städten bzw. Verwaltungskreisen, und wie hat sie sich in Jahresschritten seit ihrer Einführung im Jahr 2003 entwickelt (bitte nach Frauen und Männern sowie den Altersgruppen und über der jeweiligen Regelaltersgrenze aufschlüsseln)? Soweit verfügbar, sind die erfragten Angaben im Anhang * dargestellt. Regionale Informationen nach Landkreisen und kreisfreien Städten werden in der Regionaldatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zu Leistungsberechtigten von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Deutschland erst ab dem Jahr 2008 ausgewiesen. Dementsprechend erfolgt die Darstellung der Ergebnisse für die Jahre 2003 bis 2007 (jeweils am 31. Dezember) nur für das frühere Bundesgebiet, die neuen Länder einschließlich Berlin und die einzelnen Bundesländer, getrennt nach und Altersgruppen anhand der Informationen aus der Statistik des Statistischen Bundesamts. 2. Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten erhalten aktuell Zahlbeträge halb des durchschnittlichen Niveaus der Grundsicherung in der Bundesrepublik Deutschland, den Rentengebieten Ost und West und den einzelnen Bundesländern, und wie hoch ist jeweils ihr Anteil an den Bezieherinnen und Beziehern von Erwerbsminderungsrenten (bitte nach Männern und Frauen sowie nach Personen außerhalb bzw. innerhalb von Einrichtungen differenziert beantworten)? Der durchschnittliche Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum 31. Dezember 2012 beträgt außerhalb von Einrichtungen nach den zuletzt verfügbaren Daten 706 Euro pro Monat. Die jeweilige und Anteile der Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenzahlbetrag von weniger als 706 Euro pro Monat sind soweit verfügbar im Anhang * dargestellt. Vergleiche von Zahlbetrag der gesetzlichen Rente und durchschnittlichem Bruttobedarf in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind zur Beurteilung der konkreten Einkommenssituation von Rentnerinnen und Rentnern generell nicht aussagekräftig. Denn bei der Rentenhöhe werden weder weitere Einkommen (z. B. Alterseinkommen aus berufsständischen Versorgungswerken, der Beamtenversorgung oder auch Zins- und Mieteinnahmen o. Ä.), noch der Kontext des Gesamthaushalts berücksichtigt, in dem die betroffenen Personen leben. 3. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten mit einem Zahlbetrag halb der bundesweiten Armutsgefährdungsgrenze nach der EU-SILC für Alleinstehende in der Bun- * Von einer Drucklegung des Anhangs wurde abgesehen. Dieser ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/1013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/1013 desrepublik Deutschland und in den einzelnen Bundesländern, kreisfreien Städten und Verwaltungskreisen, und wie hoch ist ihr Anteil an den Bezieherinnen und Beziehern von Erwerbsminderungsrenten (bitte nach Männern und Frauen differenziert beantworten)? EU-SILC ist eine europäische Erhebung mit dem Ziel, zeitlich und international vergleichbare mehrdimensionale Daten zu den Themen Einkommen, Armut, Deprivation, Soziale Exklusion und Lebensbedingungen zu sammeln. Für Vergleiche der Einkommenssituation wird oft die sogenannte Armutsrisikoquote als Indikator verwendet. Sie ist definiert als Anteil der Personen in Haushalten, deren bedarfsgewichtetes Nettoäquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Mittelwertes aller Einkommen (Armutsrisikogrenze) beträgt. Für die Berechnung des Äquivalenzeinkommens ist es auf EU-Ebene üblich, die modifizierte OECD-Skala zu verwenden. Danach wird der ersten erwachsenen Person ein Bedarfsgewicht von 1 zugerechnet. Jede weitere Person im Haushalt, die 15 Jahre oder ist, wird mit 0,5-Punkten gewichtet und jedes Kind 15 Jahren mit 0,3-Punkten. Daneben gibt es aber auch andere Äquivalenzskalen. Armutsrisikoquote und -grenze sind also statistische Maßgrößen für die Einkommensverteilung. Sie liefern keine Information über individuelle Bedürftigkeit im Sinne von Armut. Ihre Höhe hängt von der zugrunde liegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Sie bezeichnet lediglich eine Lage der Einkommensverteilung und soll zum Ausdruck bringen, dass dem Risiko der Einkommensarmut liegt, wer ein Einkommen halb eines bestimmten Mindestabstands zum Mittelwert der Gesellschaft hat. Dieser relative Schwellenwert mit Bezug zum Haushaltseinkommen lässt sich mit einer einzelnen Einkommensart (wie etwa dem Zahlbetrag von Renten der gesetzlichen Rentenversicherung) nicht sinnvoll vergleichen. Nach den zuletzt verfügbaren Daten beträgt die Armutsrisikogrenze für einen Einpersonenhaushalt im Jahr 2011 gemäß EU-SILC nach der vorstehend genannten Definition durchschnittlich 980 Euro im Monat. Die jeweilige und Anteile der Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenzahlbetrag von weniger als 980 Euro pro Monat sind, soweit verfügbar, im Anhang * dargestellt. Angaben für kreisfreie Städte und Verwaltungskreise liegen nicht vor. 4. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Altersrentnerinnen und -rentnern, die eine gesetzliche Rente halb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter für 65 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, den Rentengebieten Ost und West sowie den einzelnen Bundesländern, kreisfreien Städten und Verwaltungskreisen, und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil an allen Altersrentnerinnen und -rentnern (bitte differenziert nach Männern und Frauen, langjährig und besonders langjährig Versicherten beantworten)? Soweit verfügbar, sind die erfragten Angaben im Anhang * dargestellt. Es wird auf die Anmerkungen zu Frage 2 verwiesen. 5. Wie hoch ist aktuell die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Altersrenten mit einem Zahlbetrag halb der bundesweiten Armutsgefährdungsgrenze nach der EU-SILC für Alleinstehende in der Bundesrepublik * Von einer Drucklegung des Anhangs wurde abgesehen. Dieser ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/1013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
4 Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Deutschland, den Rentengebieten Ost und West sowie den einzelnen Bundesländern, kreisfreien Städten und Verwaltungskreisen, und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil an den Bezieherinnen und Beziehern von Altersrenten (bitte nach Männern und Frauen differenziert beantworten und gesondert den Anteil langjährig bzw. besonders langjährig Versicherter an den Betroffenen ausweisen)? Soweit verfügbar, sind die erfragten Angaben im Anhang * dargestellt. Es wird auf die Anmerkungen zu Frage 3 verwiesen. Die Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es erst seit dem Jahr Für dieses Jahr liegt bisher noch keine Armutsgefährdungsgrenze nach der EU-SILC vor. Aus diesem Grund sind die besonders langjährig Versicherten in der Tabelle im Anhang * nicht ausgewiesen. 6. Wie hoch ist aktuell die von allen Neurentnerinnen und -rentnern mit einem Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung halb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung bzw. halb der bundesweiten Armutsgefährdungsgrenze nach der EU-SILC, wie hoch ist ihr Anteil an den Neurentnerinnen und Neurentnern, und wie hat sich dieses Verhältnis seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 entwickelt (bitte in Jahresschritten für die Bundesrepublik Deutschland, die Rentengebiete Ost und West und die einzelnen Bundesländer beantworten und nach Männern und Frauen differenzieren)? 7. Wie hoch ist aktuell die von Neurentnerinnen und Neurentnern in der Erwerbsminderungsrente mit einem Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung halb des jeweiligen durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung (voll erwerbsgemindert im Alter von 18 bis 65 Jahren) bzw. halb der bundesweiten Armutsgefährdungsgrenze nach der EU-SILC für Alleinstehende, wie hoch ist ihr Anteil an den Neurentnerinnen und Neurentnern in der Erwerbsminderungsrente, und wie hat sich dieses Verhältnis seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 entwickelt (bitte in Jahresschritten für die Bundesrepublik Deutschland, die Rentengebiete Ost und West und die einzelnen Bundesländer beantworten und nach Männern und Frauen sowie Altersklassen in Fünfjahresschritten vom 40. Lebensjahr an differenzieren)? 8. Wie hoch ist aktuell die von Neurentnerinnen und Neurentnern in der Altersrente mit einem Zahlbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung halb des jeweiligen durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung bzw. halb der bundesweiten Armutsgefährdungsgrenze nach der EU-SILC für Alleinstehende, wie hoch ist Ihr Anteil an den Neurentnerinnen und Neurentnern in der Altersrente, und wie hat sich dieses Verhältnis seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 entwickelt (bitte in Jahresschritten für die Bundesrepublik Deutschland, die Rentengebiete Ost und West und die einzelnen Bundesländer sowie jeweils und nach Männern und Frauen, Renteneintritt mit bzw. ohne Abschläge sowie nach langjährigen und besonders langjährig versicherten differenziert beantworten)? Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Soweit verfügbar, sind die erfragten Angaben im Anhang * dargestellt. Es wird auf die Anmerkungen zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. * Von einer Drucklegung des Anhangs wurde abgesehen. Dieser ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/1013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
5 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/ Wie hat sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei der Rente nach Erwerbsminderung aller Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland, den Rentengebieten Ost und West sowie den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte in Jahresschritten differenziert nach Männern und Frauen beantworten)? 10. Wie hat sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 das durchschnittliche Rentenzugangsalter bei den Altersrenten aller Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland, den Rentengebieten Ost und West sowie den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte in Jahresschritten differenziert nach Männern und Frauen, dem Anteil abschlagsfreier Eintritte in die Altersrente, langjährig und besonders langjährig Versicherten beantworten)? 11. Wie hat sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahre 2003 der Anteil der Renteneintritte wegen Erwerbsminderung an allen Renteneintritten in der Bundesrepublik Deutschland, in den Rentengebieten Ost und West und in den einzelnen Bundesländern entwickelt (bitte in Jahresschritten differenziert nach Männern und Frauen beantworten)? Die Fragen 9 bis 11 werden gemeinsam beantwortet. Die erfragten Angaben sind im Anhang * dargestellt. * Von einer Drucklegung des Anhangs wurde abgesehen. Dieser ist als Anlage auf Bundestagsdrucksache 18/1013 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
6 Anhang
7 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
8 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
9 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Aus technischen Gründen konnte Bremen nur eine -Zahl ohne weitere Untergliederung liefern. Die fehlenden Zahlen wurden anhand der Struktur der Bremer Zahlen zum für das Jahresende 2005 hochgerechnet.
10 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
11 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
12 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
13 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
14 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
15 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderun (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land Männlich voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahren Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
16 Empfänger und Empfängerinnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) am nach Empfängergruppen, Bundesländern und Land voll erwerbsgemindert 65 Jahre 18 bis und 65 Jahre Männlich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Weiblich Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland Früheres Bundesgebiet Neue Länder einschl. Berlin
17 Erwerbsminderung DG Deutschland männlich weiblich Schleswig-Holstein männlich weiblich Flensburg, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Kiel, Landeshauptstadt, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Lübeck, Hansestadt, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Neumünster, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Dithmarschen, Landkreis männlich weiblich Herzogtum Lauenburg, Landkreis männlich weiblich Nordfriesland, Landkreis männlich weiblich Ostholstein, Landkreis männlich weiblich Pinneberg, Landkreis männlich weiblich Plön, Landkreis männlich weiblich Rendsburg-Eckernförde, Landkreis männlich weiblich Schleswig-Flensburg, Landkreis männlich weiblich Segeberg, Landkreis männlich weiblich Steinburg, Landkreis männlich weiblich Stormarn, Landkreis männlich weiblich Hamburg männlich weiblich Niedersachsen männlich weiblich Braunschweig, Stat. Region männlich weiblich Braunschweig, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Salzgitter, Kreisfreie Stadt männlich weiblich
18 Erwerbsminderung Wolfsburg, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Gifhorn, Landkreis männlich weiblich Göttingen, Landkreis männlich weiblich Goslar, Landkreis männlich weiblich Helmstedt, Landkreis männlich weiblich Northeim, Landkreis männlich weiblich Osterode am Harz, Landkreis männlich weiblich Peine, Landkreis männlich weiblich Wolfenbüttel, Landkreis männlich weiblich Hannover, Stat. Region männlich weiblich Region Hannover, Landkreis männlich weiblich Hannover, Landeshauptstadt männlich Diepholz, Landkreis männlich weiblich Hameln-Pyrmont, Landkreis männlich weiblich Hildesheim, Landkreis männlich weiblich Holzminden, Landkreis männlich weiblich Nienburg (Weser), Landkreis männlich weiblich Schaumburg, Landkreis männlich weiblich Lüneburg, Stat. Region männlich weiblich Celle, Landkreis männlich weiblich Cuxhaven, Landkreis männlich weiblich Harburg, Landkreis männlich weiblich
19 Erwerbsminderung Lüchow-Dannenberg, Landkreis männlich weiblich Lüneburg, Landkreis männlich weiblich Osterholz, Landkreis männlich weiblich Rotenburg (Wümme), Landkreis männlich weiblich Heidekreis, Landkreis männlich weiblich Stade, Landkreis männlich weiblich Uelzen, Landkreis männlich weiblich Verden, Landkreis männlich weiblich Weser-Ems, Stat. Region männlich weiblich Delmenhorst, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Emden, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt männlich weiblich Osnabrück, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Ammerland, Landkreis männlich weiblich Aurich, Landkreis männlich weiblich Cloppenburg, Landkreis männlich weiblich Emsland, Landkreis männlich weiblich Friesland, Landkreis männlich weiblich Grafschaft Bentheim, Landkreis männlich weiblich Leer, Landkreis männlich weiblich Oldenburg, Landkreis männlich weiblich
20 Erwerbsminderung Osnabrück, Landkreis männlich weiblich Vechta, Landkreis männlich weiblich Wesermarsch, Landkreis männlich weiblich Wittmund, Landkreis männlich weiblich Bremen männlich weiblich Bremen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Bremerhaven, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Nordrhein-Westfalen männlich weiblich Düsseldorf, Regierungsbezirk männlich weiblich Düsseldorf, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Duisburg, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Essen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Krefeld, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Oberhausen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Remscheid, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Solingen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Wuppertal, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Kleve, Kreis männlich weiblich Mettmann, Kreis männlich weiblich Rhein-Kreis Neuss männlich weiblich
21 Erwerbsminderung Viersen, Kreis männlich weiblich Wesel, Kreis männlich weiblich Köln, Regierungsbezirk männlich weiblich Bonn, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Köln, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Leverkusen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Städteregion Aachen (einschl. Stadt Aachen) männlich Aachen, krfr. Stadt männlich weiblich Aachen, Kreis männlich weiblich Düren, Kreis männlich weiblich Rhein-Erft-Kreis männlich weiblich Euskirchen, Kreis männlich weiblich Heinsberg, Kreis männlich weiblich Oberbergischer Kreis männlich weiblich Rheinisch-Bergischer Kreis männlich weiblich Rhein-Sieg-Kreis männlich weiblich Münster, Regierungsbezirk männlich weiblich Bottrop, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Münster, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Borken, Kreis männlich weiblich Coesfeld, Kreis männlich weiblich
22 Erwerbsminderung Recklinghausen, Kreis männlich weiblich Steinfurt, Kreis männlich weiblich Warendorf, Kreis männlich weiblich Detmold, Regierungsbezirk männlich weiblich Bielefeld, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Gütersloh, Kreis männlich weiblich Herford, Kreis männlich weiblich Höxter, Kreis männlich weiblich Lippe, Kreis männlich weiblich Minden-Lübbecke, Kreis männlich weiblich Paderborn, Kreis männlich weiblich Arnsberg, Regierungsbezirk männlich weiblich Bochum, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Dortmund, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Hagen, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Hamm, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Herne, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Ennepe-Ruhr-Kreis männlich weiblich Hochsauerlandkreis männlich weiblich Märkischer Kreis männlich weiblich Olpe, Kreis männlich weiblich Siegen-Wittgenstein, Kreis männlich weiblich
23 Erwerbsminderung Soest, Kreis männlich weiblich Unna, Kreis männlich weiblich Hessen männlich weiblich Darmstadt, Regierungsbezirk männlich weiblich Darmstadt, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Wiesbaden, Landeshauptstadt, Kreisfreie Stadt männlich weiblich Bergstraße, Landkreis männlich weiblich Darmstadt-Dieburg, Landkreis männlich weiblich Groß-Gerau, Landkreis männlich weiblich Hochtaunuskreis männlich weiblich Main-Kinzig-Kreis männlich weiblich Main-Taunus-Kreis männlich weiblich Odenwaldkreis männlich weiblich Offenbach, Landkreis männlich weiblich Rheingau-Taunus-Kreis männlich weiblich Wetteraukreis männlich weiblich Gießen, Regierungsbezirk männlich weiblich Gießen, Landkreis männlich weiblich Lahn-Dill-Kreis männlich weiblich Limburg-Weilburg, Landkreis männlich weiblich
Hamburg Stadtteile Erlaubnis & Register Telefon Internet
Hamburg Stadtteile Erlaubnis & Register Telefon Internet Bezirk Altona http://www.hamburg.de/stadtteile/altona/ Handelskammer Hamburg 040 36138138 http://www.hk24.de Bezirk Bergedorf http://www.hamburg.de/stadtteile/bergedorf/
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