Bildungszielplanung 2015 Bildungszielplanung 2015 der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

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1 12/2014 Bildungszielplanung 2015 Bildungszielplanung 2015 der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal

2 Impressum Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal Die FbW-Koordinatoren Stefanie Knappstein Martin Reuschel

3 12/2015 Bildungszielplanung 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Bildungszielplanung 2015 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal Vorbemerkungen Planung der Bereiche Produzierendes Gewerbe und Handwerk Techniker/in, Ingenieur/in, technische/r Zeichner/in Kaufmännische Fach- und Hilfskräfte Gesundheits- und Pflegeberufe Verkehr / Berufskraftfahrer/in Lager / Logistik / Staplerfahrer/in Sonstige Berufsgruppen Besondere Regelungen IFlaS Bildungszielplanung 2015 Jobcenter Remscheid Vorbemerkungen FbW Maßnahmen bei einem Träger ( 45 SGB III) Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 3

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5 1 Bildungszielplanung 2015 Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal 1.1 Vorbemerkungen Die Planung der Qualifizierungsschwerpunkte der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 2015 wird hinsichtlich Inhalt und Dauer eng am Arbeitsmarkt ausgerichtet. Grundlage hierfür sind die Erkenntnisse, die wir über unseren Arbeitgeber- Service von den lokalen Akteuren am Arbeitsmarkt gewinnen konnten, die Auswertung des lokalen Arbeitsmarktmonitors der Bundesagentur für Arbeit (BA), Informationen unserer Großkundenberatung sowie Unterlagen der BA zur Fachkräftesicherung. Dieser Planung liegt zudem eine differenzierte statistische und tatsächliche Gegenüberstellung und Sichtung unserer gemeldeten Arbeitslosen und Arbeitsstellen nach Berufen zugrunde. Aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und der prognostizierten Entwicklung für das Jahr 2015 wird ein leicht rückläufiges Kundenpotential erwartet. Die bereits in den vergangenen Jahren stringent an den Grundsätzen der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit ausgerichtete Vorgehensweise mit dem Ziel einer hohen Erfolgsquote steht auch weiterhin im Fokus. Im Hinblick auf die Wirkung des eingesetzten Budgets sind Förderentscheidungen nicht nur von der Integrationsfähigkeit des Kunden, sondern auch von den Erfordernissen des Arbeitsmarktes abhängig zu machen. Daher muss sowohl der Kunde mit seinen Stärken und Schwächen, als auch der jeweilige relevante bzw. regionale Arbeitsmarkt sowie auch die Prüfung alternativer Vorgehensweisen bei diesen Entscheidungen mit einbezogen werden. Daher bedingt auch eine von einem Arbeitgeber initiativ erstellte Einstellungszusage nicht automatisch die Zusage einer Förderung. Ist die Entscheidung für eine Förderung getroffen worden, sind Weiterbildungsträger und Agentur für Arbeit gleichermaßen in der Pflicht, eine friktionslose und erfolgreiche Teilnahme sicherzustellen und auf eine nahtlose und nachhaltige Integration der qualifizierten Kunden hinzuwirken. Dabei ist im Prozess ein stetiger, bilateraler Austausch der beteiligten Parteien essentiell. Die Förderentscheidung ist vor Ausgabe eines BGS oder eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (AVGS) nachvollziehbar zu begründen. Hierbei ist deutlich zu machen, dass das festgestellte Qualifizierungsdefizit das wesentliche Vermittlungshemmnis darstellt und ohne diese Qualifizierung eine nachhaltige Integration nicht erreicht werden kann. Entscheidungen für eine Förderung sollen frühestmöglich getroffen, schnell umgesetzt und deren Realisierung eng nachgehalten werden. 16. Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 5

6 Neben der Regelförderung der beruflichen Weiterbildung ( 81ff. SGBIII) mit 567 Eintritten sind im Bezirk der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal 290 Eintritte über das Sonderprogramm Initiative zur Flankierung des Strukturwandels (IFlaS) geplant. Im Tagespendelbereich bieten zahlreiche fachlich breit aufgestellte Träger Qualifizierungen in Vollzeit an. Für Qualifizierungen in Teilzeit liegt der Schwerpunkt im kaufmännischen Bereich. Hier ist ein gutes Angebot für Teilzeitkräfte gegeben. Auch zukünftig wird weiter Wert auf eine stärkere Flexibilisierung der Qualifizierungszeiten gelegt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser unterstützen zu können. Insbesondere das Angebot im unteren Teilzeitbereich (<25 Stunden / Woche) sollte weiter ausgebaut werden. Im gewerblichen Bereich werden aufgrund der Arbeitsmarktsituation keine Qualifizierungen in Teilzeit angeboten. Die maximale Dauer der Anpassungsqualifizierungen ist grundsätzlich auf 4 Monate beschränkt. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit der Teamleitung. Auf unterjährige Entwicklungen am Arbeitsmarkt wie z.b. besonderer Kräftebedarf aufgrund von Neuansiedelungen, Expansionen oder Gesetzesänderungen, aber auch auf negative Entwicklungen wie Betriebsschließungen, muss unmittelbar durch Anpassung der Bildungszielplanung reagiert werden. Die Möglichkeit der Förderung über einen AVGS wird im Wesentlichen für die Unterstützung bei Bewerbungsaktivitäten genutzt. Für das Jahr 2015 werden 173 AVGS-MAT vorgesehen. Auch bei einer Förderung über den AVGS ist den Grundsätzen der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit Folge zu leisten. Dies gilt ebenso für den Prozess der Entscheidungsfindung, ob eine kurzzeitige Maßnahme über FbW oder AVGS gefördert werden soll. 1.2 Planung der Bereiche Produzierendes Gewerbe und Handwerk Der Fachkräftebedarf im produzierenden Gewerbe (insbesondere im Metallbereich) und im Handwerk ist weiterhin vorhanden. Diesem Bedarf wird, neben der originären Ausgabe von BGS, vor allem über das Sonderprogramm IFlaS Rechnung getragen. Der Neuerwerb von Schweißerscheinen über WeGebAU ist weiterhin nicht möglich, so dass diese kosten- und zeitintensive Qualifizierung wie auch im Vorjahr über FbW realisierbar sein wird. Aus Gründen der Effizienz ist diese Qualifizierung jedoch an eine konkrete Einstellungszusage gebunden Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit

7 Schwerpunktmäßige Förderinhalte im Metallbereich: - CNC (incl. Programmierung) bis max. sechs Monate - Schweißerscheine o Erneuerungen für Fachkräfte: in besonders begründeten Einzelfällen. Eine Einstellungszusage ist nicht erforderlich für Helfer/innen: nur mit Einstellungszusage für mindestens 12 Monate o Neuerwerb mit Einstellungszusage für mindestens 12 Monate; ggf. bietet sich vor Aushändigung eines Bildungsgutscheines zum Neuerwerb von Schweißerscheinen die Einschaltung von K-DL an. Neben diesen Schwerpunkten sind natürlich weitere Förderungen wie z.b. Hydraulik und Pneumatik möglich. Die modulare Grundqualifizierung Metall wird aufgrund der niedrigen Integrationserfolge grundsätzlich nicht mehr gefördert. Für das produzierende Gewerbe und im Handwerk ist die Realisierung von 76 Eintritten geplant. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet Techniker/in, Ingenieur/in, technische/r Zeichner/in Es besteht ein Bedarf bei geringem Bestand an Arbeitslosen. Ein Quereinstieg ist kaum möglich, da in verwandten technischen Berufen ebenfalls wenig Bewerberinnen und Bewerber gemeldet sind. Vorhandene Bewerberinnen und Bewerber können in Einzelfällen nach individuell festgestellten Bedarfen gefördert werden. Hier eine beispielhafte Aufzählung möglicher Anpassungsqualifizierungen: - CAD - 3D-Visualisierung - Energie- und Umweltmanagement - Projektmanagement - technisches Englisch - Grafiker - Social-Media Für diesen Bereich ist die Realisierung von 35 Eintritten in berufliche Weiterbildung geplant. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet. 16. Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 7

8 1.2.3 Kaufmännische Fach- und Hilfskräfte Dem Kräftebedarf stehen grundsätzlich ausreichend Bewerberinnen und Bewerber gegenüber. Dies zeigt sich in der Gegenüberstellung der gemeldeten Arbeitsstellen zu den Arbeitslosen und Arbeitsuchenden (Statistik) und den im Vergleich niedrigen Verbleibsquoten der modularen kaufmännischen Anpassungsqualifizierungen (Auswertung Treffer ). Eine Qualifizierung kommt grundsätzlich nur in Frage sofern keine Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden können. Bei der Umsetzung einer Qualifizierung sind die individuellen Defizite auf dem hart umkämpften kaufmännischen Arbeitsmarkt konkret zu identifizieren und im BGS festzulegen. Hierbei ist sicherzustellen, dass das festgestellte Qualifizierungsdefizit das wesentliche Vermittlungshemmnis darstellt, da sonst auf dem sehr breit gefächerten und umfangreichen kaufmännischen Arbeitsmarkt die Vermittlung Vorrang hat. Qualifizierungen im Bereich MS Office und Englisch sind über die Lernbörse Exklusiv zu realisieren. Qualifizierungen für Berufsrückkehrende sind aufgrund der besonderen geschäftspolitischen Bedeutung in angemessener Dauer anzubieten. Hierbei gilt es zu beachten, dass Anpassungsqualifizierungen für den Personenkreis der Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen über IFlaS gefördert werden können. Für den kaufmännischen Bereich ist die Realisierung von 130 Eintritten in berufliche Weiterbildung geplant. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet Gesundheits- und Pflegeberufe Es ist ein hoher Bedarf an Pflegefachkräften auf dem Arbeitsmarkt vorhanden. Dieser Bedarf kann jedoch nur teilweise über Anpassungsqualifizierungen gedeckt werden. Die achtwöchige Aufbauqualifizierung für Pflegehilfskräfte (mit zweijähriger Berufserfahrung in der Pflege; umfasst Behandlungsschein LG 1+2 Behandlungspflege gem SGB V - ambulante und stationäre Pflege) wird fortgeführt. In Einzelfällen kann die vorherige Vorlage einer Einstellungszusage verlangt werden. Die Weiterbildung zu Betreuungskräften für Demenzkranke wird in 2015 weiterhin anlassbezogen und mit Einstellungszusage gefördert. In weiteren Berufen wie med. Fachangestellte/r, Physiotherapeut/in etc. werden kurze individuelle und arbeitsmarktnahe Anpassungsqualifizierungen angeboten: - Röntgenschein - Abrechnungsprogramme - Lymphdrainage Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit

9 Akademische Berufe Der Bedarf in den akademischen Berufen (Ärztin/Arzt, Apotheker/in, Tierärztin/-arzt) kann durch Kundenpotential der Agentur für Arbeit nicht gedeckt werden. Hier besteht auch keine Möglichkeit der Qualifizierung. In dem Bereich Gesundheit und Pflege werden insgesamt 40 Eintritte in berufliche Weiterbildung geplant. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet Verkehr / Berufskraftfahrer/in Der Bedarf an geeigneten Kraftfahrer/innen ist weiterhin gegeben. Bei den vorhandenen Bewerberinnen und Bewerbern ist die häufig fehlende praktische Erfahrung und die mangelnde Motivation (Arbeitsbedingungen) zu beachten. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Bewerber, die bei der Bundeswehr einen FS CE erworben haben, zurückgeht. Hier sind über besonders kurze Qualifizierungsmöglichkeiten Effekte zu erzielen: - ADR / GGVS - Hänger-/Wechselbrückentraining - Aufbauschulung mit Fahrtraining - modulare Anpassungs- und beschleunigte Grundqualifizierung nach dem BKrFQG, sofern nicht eine Qualifizierungspflicht seitens des Arbeitgebers besteht Der Quereinstig wird ermöglicht: - viermonatige Qualifizierung FS CE/EU-Kraftfahrer/in - Erwerb des Führerscheins D als Zusatzqualifikation zum bereits vorhandenen FS B bzw. C1E o Erforderlich ist eine schriftl. Einstellungszusage (die Notwendigkeit der Förderung ist dennoch zu prüfen!) sowie die o vorherige Einschaltung des BPS bei vorliegender Motivation und ausschließlich Unsicherheit bzgl. der sprachlichen Fähigkeiten: Deutschtest Unsicherheit bzgl. der Auffassungsgabe: K2 (ggf. auch beides nacheinander) bei generellem Erfordernis der Eignungsabklärung (incl. Sozialkompetenz): psychologische Begutachtung. 16. Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 9

10 o Kosten für erforderliche ärztliche Begutachtungen können bei vorliegenden VB-Voraussetzungen ggf. übernommen werden Die Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/in wird grundsätzlich über WeGebAU umgesetzt. Hier ist die Realisierung von 116 Eintritten in berufliche Weiterbildung geplant. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet Lager / Logistik / Staplerfahrer/in Diese Tätigkeiten sind keiner speziellen Branche zuzuordnen, da diese Berufsbilder in nahezu jedem Arbeitsmarktausschnitt zu finden sind. Der Umfang der Beschäftigung in diesen Tätigkeitsfeldern ist nicht unerheblich, so dass eine separate Berücksichtigung innerhalb der Planung von Qualifizierungsmaßnahmen erfolgt. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass ein Einstieg in diese Berufsfelder mit einer entsprechend vorhandenen zielorientierten Qualifikation weiterhin zu realisieren ist. Die erforderlichen Weiterbildungsinhalte sind zudem in kurzen Qualifizierungsmaßnahmen zu erwerben. - Staplerschein - lagerspezifische EDV Hier ist die Realisierung von 36 Eintritten in berufliche Weiterbildung geplant. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet Sonstige Berufsgruppen Auch in den bisher nicht aufgeführten Berufsgruppen können am individuellen Qualifizierungsbedarf der Bewerberinnen und Bewerber ausgerichtete Fortbildungen bis zu einer Dauer von 4 Monaten erforderlich sein. In besonders begründeten Einzelfällen kann die Fortbildungsdauer 4 Monate überschreiten. Diese bedürfen jedoch der Absprache mit der Teamleitung. In Hinblick auf die Wirkung des eingesetzten Budgets muss vor Ausgabe eines BGS durch die Vermittlungsfachkraft die Integrationssicherheit nachvollziehbar begründet werden. Zur Absicherung ist im Zweifelsfall das Instrument der schriftlichen Einstellungszusage zu nutzen. Hier werden auch Eintritte aus dem Bereich berufliche Rehabilitation berücksichtigt, da eine konkrete Zuordnung / Planung zu einem bestimmten Berufsfeld im Vorfeld nicht möglich ist. Insgesamt können 103 Eintritte in berufliche Weiterbildung realisiert werden. Kurzqualifizierungen bis zu acht Wochen sind grundsätzlich auch für eine Umsetzung über den AVGS geeignet Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit

11 1.3 Besondere Regelungen Sprachen für den Beruf Bewerberinnen und Bewerber fragen vielfach aufgrund der in den Stellenangeboten geforderten Sprachkenntnisse eine Qualifizierung z.b. Business-Englisch nach. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass verhandlungssichere Sprachkenntnisse gefordert sind, die durch eine reguläre Anpassungsqualifizierung nicht erreicht werden können. Für Bewerberinnen und Bewerber bietet in der Regel die Lernbörse exklusiv der BA eine hervorragende Möglichkeit bereits vorhandene Sprachkenntnisse auszubauen. Daher wird durch die Vermittlungs- und Beratungsfachkräfte die Nutzung weiter offensiv angeboten. Die Förderung einer ggf. notwendigen Spracherkennungssoftware und eines Headsets kann bei vorliegenden Voraussetzungen über das Vermittlungsbudget bezuschusst werden. Folgende Fortbildungen sind nur mit Einschränkungen möglich: - nur mit schriftlicher Einstellungszusage: o Luftsicherheitsassistent/in o Unterrichtungsnachweis und Sachkundeprüfung nach 34a - nur mit einschlägiger Berufserfahrung: o IT-Lizensierungen virtuelle Klassenzimmer / elearning Die Nutzung von webbasierten Weiterbildungsangeboten (elearning) wird grds. zugunsten von Qualifizierungen ausgeschlossen, die vollständig auf klassischen Präsenzunterricht ausgerichtet sind. Aufschulungen Aufschulung Altenpflegehelfer/in zu Altenpfleger/in Bewerber/innen mit der einjährigen Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/in verfügen über keinen Berufsabschluss, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, und gelten somit als geringqualifiziert. Die Aufschulung dieser Bewerber/innen erfolgt über das Sonderprogramm IFlaS. freie Umschulungen Die Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal plant für den Personenkreis der formal nicht Geringqualifizierten 31 Umschulungen ein. Hierzu gehören insbesondere z.b. Kinderpfleger/innen und Sozialhelfer/innen, die zu Erzieher/innen weitergebildet werden sowie in wenigen Fällen aufgrund entsprechender Vorausbildungen verkürzte Umschulungen zu Altenpflegern/innen. 16. Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 11

12 1.4 IFlaS Für das Sonderprogrammes IFlaS bestehen folgende Planungen für das Jahr 2015: Altenpflege/Altenpflegehilfe Ein Bedarf an Altenpflegehelferinnen und -helfern ist weiterhin vorhanden, wobei das geeignete Bewerberpotential eher abnimmt. Es werden 25 Eintritte in Maßnahmen zu examinierten Altenpflegefachkräften und 5 Eintritte in Maßnahmen zu Altenpflegehelferinnen und helfern geplant. Erzieher/in Die Bewerbergewinnung ist für diese Qualifizierungen aufgrund der Einstiegsvoraussetzungen besonders erschwert. Hier werden zunächst 2 Eintritte geplant. kfm. VZ / kfm. TZ Bei kaufmännischen Umschulungen ist besonderes Augenmerk auf die persönliche Eignung des Bewerbers / der Bewerberin zu richten. Eine klassische Umschulung in VZ und TZ im Beruf Kaufmann/-frau Büromanagement sollte aufgrund des vorhandenen Bewerberpotentials vermieden werden. Es werden für Eintritte in Vollzeit- und 15 Eintritte in Teilzeitmaßnahmen geplant. Produzierendes Gewerbe und Handwerk Der Bedarf an Fachkräften im produzierenden Gewerbe (vor allem im Metallbereich) sowie im Handwerk wird weiterhin hoch eingeschätzt. Die Teilnehmergewinnung ist unter Berücksichtigung des vorhandenen Bewerberpotentials allerdings eine Herausforderung. Es werden für Eintritte geplant. Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener Vorhandene Fachkräftepotenziale in der Altersgruppe der 25 bis 35- Jährigen sollen mobilisiert und über eine abschlussorientierte Qualifizierung (primär mittels betrieblicher Einzelumschulung) in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Eintritte verteilen sich auf alle abschlussorientierten Maßnahmen Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit

13 sonstige Berufe: darunter u.a.: Steuerfachangestellte/r, Fachinformatiker/in, Köchin/Koch Weitere Berufe aus anderen, hier nicht explizit aufgeführten Branchen werden in der individuellen Beratung berücksichtigt. Für 2015 werden 50 Eintritte in sonstige Umschulungsmaßnahmen geplant. Externenprüfung (inkl. Vorbereitung / Anerkennung) Hier sind neben anderen Vorbereitungslehrgängen auch Qualifizierungen zur Anerkennung des Abschlusses als Erzieher/-in sowie Vorbereitungslehrgänge zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege enthalten. Des Weiteren können über diesen Weg auch Berufsabschlüsse im kaufmännischen Bereich gefördert werden. Es werden für Eintritte in Maßnahmen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung geplant. berufsanschlussfähige Teilqualifikationen Maßnahmen, die als berufsanschlussfähige Teilqualifikationen zertifiziert sind, werden derzeit noch in sehr überschaubarer Zahl angeboten. Gleichwohl fließen auch diese, auf einen Berufsabschluss ausgerichteten Qualifikationen, in diese Bildungszielplanung ein, da im zweiten Quartal 2015 ein gemeinsames rechtskreisübergreifendes Projekt mit den drei Jobcentern des Agenturbezirkes durchgeführt wird. Für 2015 werden 6 Eintritte in Teilqualifikationen geplant. Berufsrückkehrer/innen Qualifizierungen für Berufsrückkehrende sind aufgrund der besonderen geschäftspolitischen Bedeutung in angemessener Dauer anzubieten. Hierbei gilt es zu beachten, dass Anpassungsqualifizierungen für den Personenkreis der Berufsrückkehrer/innen und Wiedereinsteiger/innen über IFlaS gefördert werden können. Für 2015 werden 34 Eintritte in Qualifizierungen für Berufsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende geplant. 16. Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 13

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15 Bildungszielplanung 2015 Jobcenter Remscheid 2 Bildungszielplanung 2015 Jobcenter Remscheid 2.1 Vorbemerkungen Die Planung der Qualifizierungsschwerpunkte für Förderungen der beruflichen Weiterbildung (FbW) 2015 für Kundinnen und Kunden aus dem Rechtskreis SGB II wurden auf Grundlage der Erkenntnisse des Arbeitgeber-Service, die regelmäßig im Rahmen des Kommunikationsformats gemeinsamer Markt-platz ausgetauscht werden, festgelegt. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die Fachkräftesicherung in der Region haben Qualifizierungsmaßnahmen im Jobcenter Remscheid einen hohen Stellenwert. Neben aktuellen konjunkturellen Entwicklung und statistischen Betrachtungen der gemeldeten Arbeitslosen und Arbeitsstellen ist im Rechtkreis SGB II insbesondere das Kundenpotenzial ein entscheidender Aspekt für die Bildungszielplanung. Um zu ermitteln, inwieweit Bedarfe und Potenziale für Weiterbildungsmaßnahmen vorhanden sind, werden im Jobcenter Remscheid regelmäßig Kundenpotenzialanalysen durchgeführt. Daraus ergibt sich ein Weiterbildungsbedarf für eine bestimmte Anzahl an Kunden, die sowohl aus arbeitsmarktlicher als auch aus persönlicher Sicht für eine Weiterbildungsmaßnahme in Frage kommen. Das vorhandene Kundenpotenzial wurde abgestimmt auf die Erkenntnisse darüber, nach welchen Fachkräften in der Region in Zukunft eine Nachfrage zu erwarten ist. Hieraus ergibt sich ein ähnlicher Bedarf wie bereits im Jahr Auch bei den Maßnahmen zur beruflichen Aktivierung und Eingliederung ist die Planung mit der aus 2014 vergleichbar - mit der Besonderheit, dass durch den Einkauf eines Aktivcenters für Kunden/innen im Langzeitbezug diese Zielgruppe noch stärker unterstützt wird. 2.2 FbW Im Hinblick auf die zukünftige Fachkräftesicherung ist das vorrangige Ziel, eine abschlussorientierte Weiterbildung zu ermöglichen. Aufgrund der Kundenstruktur und den sich daraus ergebenden Bedarfen liegt der Schwerpunkt bei der FbW Planung des Jobcenter Remscheid für 2015 jedoch auf Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht zu einem Abschluss führen. Viele Kunden/innen des Rechtskreises SGB II verfügen nicht um die notwendigen formalen oder persönlichen Voraussetzungen, um eine Umschulung erfolgreich absolvieren zu können. Zielführender ist hier die mit 5 Eintritten geplante Teilqualifizierung zum Industriemechaniker. Diese ermöglicht eine zeitlich überschaubare, abschlussorientierte Qualifizierung mit anschließend guten Chancen auf eine Eingliederung in Beschäftigung oder weitergehende Qualifizierung. Die hohe Anzahl an geplanten freien Bildungsgutscheinen und sonstigen Umschulungen, die nicht mit einem konkreten Bildungsziel hinterlegt sind, 16. Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit 15

16 Bildungszielplanung 2015 Jobcenter Remscheid ermöglicht es, flexibel auf die individuellen Belange der Kundinnen und Kunden reagieren zu können. Konkret plant das Jobcenter Remscheid für 2015 folgende FbW: Weiterbildungen (100 Eintritte) - Grundausbildung Metall 8 Eintritte - Altenpflegehelfer 10 Eintritte - CNC Zerspanungsfachkraft 4 Eintritte - Weiterbildung EU Kraftfahrer 5 Eintritte - freie Bildungsgutscheine 46 Eintritte - FIT (Qualifizierung für Frauen) 27 Eintritte abschlussorientierte Umschulungen (31 Eintritte) - Metallfacharbeiter 2 Eintritte - Metall und CNC Fachkraft 3 Eintritte - examinierter Altenpfleger 5 Eintritte - Teilqualifizierung Industriemechaniker 5 Eintritte - sonstige Umschulungen 16 Eintritte 2.3 Maßnahmen bei einem Träger ( 45 SGB III) Durch Maßnahmen bei einem Träger gem. 45 SGB III sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert sowie die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Im Jobcenter Remscheid werden beide Zugangswege zu einer Maßnahme beim Träger genutzt sowohl die Beauftragung des REZ mit der Beschaffung von Maßnahmen nach dem Vergaberecht als auch der Einsatz der Gutscheinvariante. Dadurch sollen flexible und verbesserte Handlungsmöglichkeiten für die individuelle Unterstützung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bei deren Eingliederung in Arbeit eröffnet werden. Maßnahmen beim Träger über AVGS (AVGS MAT): Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Instrument AVGS MAT im Jobcenter Remscheid werden die geplanten Eintritte von 130 im Jahr 2014 auf 200 Eintritte für 2015 erhöht. Einkäufe beim REZ: Neben den bereits erfolgten Einkäufen für 2015 würde kürzlich zusätzlich ein Aktivcenter für Kundinnen und Kunden im Langzeitbezug eingekauft. Die Besonderheiten des Aktivcenters sind ergotherapeutische und psychologische Betreuung. Das individuelle Aktivcenter startet am mit 20 Teilnehmern Dezember 2014 Bundesagentur für Arbeit

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