Ö F F E N T L I C H E U R K U N D E
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- Hilko Straub
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1 Entwurf vom 27. August 2008 Ö F F E N T L I C H E U R K U N D E Baurechtsvertrag betreffend Errichtung eines selbständigen und dauernden Baurechts (Art. 779 ff. ZGB) Vor dem unterzeichnenden Notar des Kantons Luzern erscheinen: Einwohnergemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 14, 6031 Ebikon, handelnd durch den Gemeinderat, vertreten laut Vollmacht vom..durch Gemeinderat Herbert Lustenberger, geb. 16. Oktober 1951, von Ebikon und Luzern, Sonnhalderain 52, 6030 Ebikon, Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin und Tennisclub Ebikon Schindler, Verein mit Sitz in Ebikon, Schmiedhof, 6030 Ebikon, handelnd durch den Vorstand und für diesen Präsident Urs Styger und Aktuarin Rosa Stanca, Bauberechtigter
2 2 Einleitung Im Risch wird das neue Clubhaus des Tennisclub Ebikon Schindler erstellt. Das Terrain steht im Eigentum der Einwohnergemeinde Ebikon und liegt in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Der Tennisclub Ebikon Schindler realisiert das Gebäude durch Eigeninitiative mittels Fronarbeit, Spendenaktionen und Sponsorengeldern sowie aus Eigenmitteln. Das neue Clubhaus bietet dem Tennisclub Ebikon Schindler auch in Zukunft gute Voraussetzungen, sich im Breitensport, speziell im Nachwuchsbereich, zu positionieren und so innerhalb der Gemeinde eine eminent wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe wahrzunehmen. Mit dem Baurechtsvertrag bleibt das Clubhaus für mindestens 30 Jahre und bei Ausübung des entsprechenden Optionsrechts für mindestens 50 Jahre in der Obhut des Tennisclub Ebikon Schindler. Dieser wird damit Eigentümer der Baute und trägt die Verantwortung dafür. Mit den Vertragsbestimmungen wird sichergestellt, dass das Clubhaus zweckentsprechend genutzt wird. Die Raiffeisenbank Luzern gewährt dem Tennisclub Ebikon Schindler einen Kredit von CHF 200' Für diesen Kredit leistet die Gemeinde eine Solidarbürgschaft. Das Baurecht dient auch zur Sicherstellung dieser Bürgschaft. Die Gemeinde hat im weitern die Fundation und die Bodenplatte des Clubhauses finanziert und erhebt keinen Baurechtszins. Kann das Baurecht nicht weitergeführt werden, geht das Clubhaus in das Eigentum der Einwohnergemeinde Ebikon über. 1. Beschrieb des zu belastenden Grundstücks Die Einwohnergemeinde Ebikon ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 259, Grundbuch Ebikon.
3 3 Hier folgt der Grundbuchauszug. Dieser kann erst erstellt werden, wenn die Mutation Nr erledigt ist. Dazu folgendes: Das Clubhaus steht auf dem heutigen Grundstück Nr Die Gemeinde fasst alle Sportplatz-Grundstücke im Risch in eine einzige Parzelle zusammen. Nebst dem Grundstück Nr. 267 werden auch die Grundstücke Nr. 260, 266 und 440 mit dem Grundstück Nr. 259 vereinigt. Der Geometer hat den entsprechenden Mutationsplan erstellt. Offen ist jedoch noch die Anmeldung der Mutation Nr an das Grundbuchamt. In diesem Zusammenhang werden auch die Dienstbarkeiten, Vormerkungen und Anmerkungen bereinigt, was Zeit beansprucht. Erst wenn die Mutation im Grundbuch eingetragen ist, kann der Beschrieb des neuen Grundstücks Nr. 259 erstellt werden. Deshalb soll wie folgt vorgegangen werden: 1. Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf für den Baurechtsvertrag zu. 2. Die Generalversammlung des Tennisclub Ebikon Schindler stimmt dem Entwurf für den Baurechtsvertrag zu und bevollmächtigt den Vorstand zum Abschluss des Vertrages. 3. Sobald die vorangehende Mutation Nr im Grundbuch eingetragen ist, wird der Baurechtsvertrag öffentlich beurkundet, unterzeichnet und beim Grundbuchamt angemeldet. Sollte die Mutation Nr wider Erwarten aufgehoben werden, wird das Baurecht zu Lasten des heutigen Grundstücks Nr. 267, Grundbuch Ebikon, begründet.
4 4 2. Gegenstand des Baurechts Die Einwohnergemeinde Ebikon räumt dem Tennisclub Ebikon Schindler zulasten des Grundstücks Nr. 259, Grundbuch Ebikon, ein selbständiges und dauerndes Baurecht im Sinne von Art. 779 ff. ZGB ein. Das Baurecht umfasst eine Fläche von 346 m2 gemäss Mutation Nr. 1634, Massstab 1:500, der Emch + Berger WSB AG vom 26. August Das selbständige und dauernde Baurecht bildet das im Grundbuch Ebikon neu zu eröffnende Baurechtsgrundstück Nr Inhalt und Zweck 3.1 Der Bauberechtigte ist berechtigt, auf dem Baurechtsgrundstück ein Clubhaus (umfassend Garderoben, Materialräume, Clubraum mit Küche, diverse Nebenräume sowie Tribüne und Terrasse) zu erstellen und zu betreiben. Massgebend für das Baurecht sind folgende Pläne, aus denen auch die Zweckbestimmung der einzelnen Teile des Clubhauses ersichtlich ist: - Situationsplan , Massstab 1:500, der Cerutti Partner Architekten AG vom 21. August Ausführungsplan , Massstab 1:100, der Cerutti Partner Architekten AG vom 21. August Das Clubhaus darf nur für die in den Plänen festgelegten Zwecke verwendet werden.
5 5 Die dauernde, ganze oder teilweise Überlassung der Baute an Dritte, z.b. mit Miet- oder Pachtvertrag, bedarf der vorgängigen Zustimmung des Gemeinderates. 3.3 Das Baurechtsgrundstück liegt in der Zone für Sport- und Freizeitanlagen. Der Bauberechtigte darf den Beitritt zum Verein und die damit verbundene Benützung des Clubhauses nicht übermässig erschweren. Er hat insbesondere auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Ebikon sowie Schindler Mitarbeiter möglichst offen zu sein. 3.4 Jede Gewährleistung seitens der Einwohnergemeinde Ebikon, insbesondere für die Beschaffenheit des Bodens und dessen Eignung für die Baute, wird wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Vertragsparteien erklären, dass sie vom Notar auf die Bedeutung dieser Bestimmung aufmerksam gemacht wurden. 4. Dauer des Baurechts Das Baurecht beginnt am Tage der Anmeldung dieses Baurechtsvertrages beim Grundbuchamt und dauert 30 Jahre. Die Vertragsparteien nehmen spätestens 3 Jahre vor Beendigung dieses Baurechtsvertrages Verhandlungen über dessen Verlängerung auf. Haben sich dabei die Verhältnisse und Aufgaben des Tennisclub Ebikon Schindler gegenüber heute nicht wesentlich geändert, vereinbaren die Parteien obligatorisch ein Optionsrecht des Tennisclub Ebikon Schindler auf Verlängerung des Baurechtsvertrages um 20 Jahre zu den gleichen Bedingungen wie das hier vereinbart ist.
6 6 5. Baurechtszins Für das Baurecht ist kein Baurechtszins zu bezahlen. 6. Belastung des Baurechts mit dinglichen Rechten Das Baurecht samt dem auf dem Grund desselben errichteten Clubhaus kann mit Pfandrechten und Dienstbarkeiten belastet werden. Der Bauberechtigte ist verpflichtet, sämtliche Belastungen dinglicher Art oder aus Grundpfandrechten auf dem Baurechtsgrundstück auf den Zeitpunkt eines vorzeitigen Heimfalles oder auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Baurechts zu löschen. 7. Übertragbarkeit Das Baurecht darf nur mit Zustimmung des Gemeinderates Ebikon übertragen werden. Ebenso dürfen Unterbaurechte nur mit Zustimmung des Gemeinderates Ebikon eingeräumt werden. Die Zustimmung des Gemeinderates Ebikon zur Übertragung des Baurechtes oder zur Einräumung eines Unterbaurechtes darf nur aus wichtigen Gründen verweigert worden, so z.b. wenn der vorgesehene Erwerber oder Unterbaurechtsnehmer keine genügende Gewähr dafür bietet, dass - die vertraglichen Verpflichtungen eingehalten werden; - das Clubhaus in erster Linie Vereinen und Organisationen der Gemeinde Ebikon bzw. den in dieser Gemeinde Wohnenden zur Verfügung gestellt wird.
7 7 8. Heimfall 8.1 Ordentlicher Heimfall Geht das Baurecht durch Zeitablauf unter und kommt keine Verlängerung zustande, so fällt das auf dem Baurechtsgrundstück Nr stehende Clubhaus der Grundeigentümerin heim, indem es durch Eigentumsübergang Bestandteil des Grundstückes Nr. 259, Grundbuch Ebikon, wird. 8.2 Vorzeitiger Heimfall Wenn der Tennisclub Ebikon Schindler in grober Weise sein dingliches Recht überschreitet oder seine vertraglichen Verpflichtungen verletzt, insbesondere a) wenn er ohne Zustimmung des Gemeinderates an Dritte Unterbaurechte einräumt, b) wenn er das Baurechtsgrundstück Nr ohne Zustimmung des Gemeinderates überträgt, c) wenn er das Clubhaus entgegen Ziff. 3.2 Abs. 2 dieses Vertrages - ohne Zustimmung des Gemeinderates ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet oder anderweitig einem Dritten überlässt oder durch einen anderen Dritten betreiben lässt, d) wenn er das Clubhaus nicht gemäss den in den Plänen festgelegten Zwecken verwendet, e) wenn er aufgelöst oder der Konkurs oder ein anderes Zwangsliquidationsverfahren bevorsteht oder über ihn eröffnet ist,
8 8 so kann die Gemeinde als Baurechtsgeberin den vorzeitigen Heimfall herbeiführen, indem sie die Eigentumsübertragung auf sich selber als Bestandteil ihres Grundstückes Nr. 259 verlangt. 8.3 Heimfallsentschädigung Sowohl beim ordentlichen Heimfall wie auch bei einem vorzeitigen Heimfall hat die Einwohnergemeinde Ebikon dem Bauberechtigten keine Entschädigung zu leisten. Dieser entschädigungslose Heimfall wird aufgrund der folgenden Leistungen der Einwohnergemeinde Ebikon vereinbart: - Fundation und Bodenplatte des Clubhauses; - Verzicht auf einen Baurechtszins (vgl. Ziff. 5); - Leistung einer Bürgschaft im Betrage von CHF 200' für ein Darlehen der Raiffeisenbank Luzern (vgl. Ziff. 10). 8.4 Löschung von Belastungen Der Bauberechtigte ist gemäss Ziff. 6 dieses Vertrages verpflichtet, sämtliche Belastungen dinglicher Art oder aus Grundpfandrechten auf dem Baurechtsgrundstück Nr auf den Zeitpunkt des ordentlichen oder des vorzeitigen Heimfalles abzulösen und im Grundbuch löschen zu lassen. 8.5 Vormerkung Die Vereinbarung betreffend die Heimfallsentschädigung ist im Grundbuch vorzumerken.
9 9 9. Ausschluss des Vorkaufsrechtes des Bauberechtigten Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Bauberechtigten wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss ist im Grundbuch vorzumerken. 10. Grundpfandrecht z.g. Einwohnergemeinde Ebikon Die Raiffeisenbank Luzern gewährt dem Tennisclub Ebikon Schindler einen Kredit von CHF Für diesen Kredit geht die Einwohnergemeinde Ebikon gegenüber der Raiffeisenbank Luzern eine Solidarbürgschaft ein. Zur Sicherung dieser Solidarbürgschaft bestellt der Tennisclub Ebikon Schindler zu Lasten des Baurechtsgrundstückes Nr eine Grundpfandverschreibung in Form einer Maximalhypothek in der Höhe von CHF 200' (in Worten: zweihunderttausend Schweizer Franken), lastend im 1. Rang. Die genannte Maximal-Grundpfandverschreibung ist unverzinslich und bei Auflösung des Baurechts wieder zu löschen. Die Grundpfandverschreibung wird mit dem Baurecht errichtet und beim Grundbuchamt angemeldet. 11. Besondere Bestimmungen 11.1 Der Tennisclub Ebikon Schindler lässt als Bauberechtigter und Bauherr das Clubhaus auf dem Baurechtsgrundstück Nr in eigener Verantwortung ausführen Der Unterhalt des Clubhauses obliegt dem Tennisclub Ebikon Schindler. Er hat die Baute während der ganzen Baurechtsdauer in gutem Zustand zu erhalten. Er
10 10 hat dafür zu sorgen, dass auf dem Baurechtsareal jederzeit einwandfreie Ordnung herrscht. Der Gemeinderat kann im öffentlichen Interesse zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung spezielle Betriebsvorschriften für die Durchführung von Sportanlässen erlassen Der Tennisclub Ebikon Schindler verpflichtet sich, das Clubhaus in Absprache mit dem Gemeinderat für spezielle Anlässe zur Verfügung zu stellen (Beispiele: Sporttage, Schwingfest). Er kann dafür eine angemessene Entschädigung fordern Der Tennisclub Ebikon Schindler übernimmt die volle Werk- und Eigentümerhaftpflicht für das ganze Baurechtsgrundstück Nr samt dem errichteten Clubhaus. Er hat zur Deckung allfälliger Ansprüche eine genügende Versicherung abzuschliessen. Ebenso trägt der Tennisclub Ebikon Schindler die Haftpflicht als Veranstalter von Anlässen auf dem Baurechtsgrundstück, mit Ausnahme derjenigen Anlässe, für die gemäss Ziff das Clubhaus der Gemeinde oder Dritten zur Verfügung zu stellen ist Alle Steuern, Gebühren, Beiträge und Abgaben, die das Baurecht betreffen, insbesondere für das darauf erstellte Clubhaus und dessen Betrieb und Unterhalt, sind vom Tennisclub Ebikon Schindler allein zu bezahlen Der Tennisclub Ebikon Schindler übernimmt alle Auseinandersetzungen mit Dritten, die irgendwelche Ansprüche aus der Erstellung, Benützung, Bewirtschaftung usw. des Clubhauses herleiten. Vorbehalten bleibt die Verantwortlichkeit der Gemeinde aufgrund des öffentlichen Rechts.
11 Zustimmung zum Abschluss des Baurechtsvertrages Die ausserordentliche Generalversammlung des Tennisclub Ebikon Schindler hat am 8. September 2008 dem Baurechtsvertrag zugestimmt und den Vorstand zum Abschluss des Vertrages bevollmächtigt. Der Gemeinderat Ebikon ist für den Abschluss dieses Baurechtsvertrages zuständig. Die Belastung des Grundstücks Nr. 259, Grundbuch Ebikon, mit dem Baurecht übersteigt den Wert von 10 Prozent des Ertrages der Gemeindesteuern nicht (vgl. Art. 18 Abs. 1 lit. d und Abs. 2 GO). 13. Anmeldung Der unterzeichnende Notar ist beauftragt und bevollmächtigt, beim Grundbuchamt Luzern-Land in Kriens zur Eintragung in das Grundbuch Ebikon anzumelden: a) Die Begründung des selbständigen und dauernden Baurechts gemäss vorliegendem Vertrag. Dieses ist auf dem Grundstück Nr. 259 als Dienstbarkeit z.g. Nr einzutragen. Für Nr ist ein neues Grundbuchblatt zu eröffnen. b) Die Vormerkung der Vereinbarung über die Heimfallsentschädigung gemäss Ziff c) Die Aufhebung des Vorkaufsrechts des Bauberechtigten gemäss Ziff. 9. d) Die Grundpfandverschreibung gemäss Ziff. 10.
12 Rechtsnachfolger Soweit eine Rechtsnachfolge zulässig ist, sind die Parteien verpflichtet, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden, verbunden mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung. 15. Kosten Die Einwohnergemeinde Ebikon trägt die Beurkundungsgebühren, die Grundbuchgebühren und eine allfällige Handänderungssteuer. 16. Vertragsausfertigung Dieser Vertrag wird 5-fach ausgefertigt und wie folgt ausgehändigt: - 1 Exemplar Grundbuchamt - 2 Exemplare Einwohnergemeinde Ebikon - 1 Exemplar Tennisclub Ebikon Schindler - 1 Exemplar Notar.
13 13 Die Urkundsparteien erklären, dass ihnen diese Urkunde vom Notar soweit erforderlich vorgelesen worden ist, und dass diese ihren Willen enthält. Ebikon,. Die Parteien Die Baurechtsgeberin Gemeinde Ebikon lt. Vollmacht Der Bauberechtigte Tennisclub Ebikon Schindler Präsident Herbert Lustenberger Urs Styger Aktuarin Rosa Stanca
14 14 Beurkundung Der unterzeichnende Notar des Kantons Luzern beurkundet hiermit, dass der vorstehende, den Vertragsparteien soweit erforderlich vorgelesene Baurechtsvertrag dem ihm von den Parteien mitgeteilten Willen entspricht und von diesen in seiner Gegenwart unterzeichnet worden ist. Die Beteiligten sind dem Notar persönlich bekannt. Ebikon,. Prot.-Nr. Der Notar
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