1. Erläuterungsbericht

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1 S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe - Bf MA-Käfertal Unterlagen for eine Entscheidung nach 18 AEG NETZE 1. Erläuterungsbericht Deckblatter_ GPMa-Käfertal.doc

2 S-Bahn Rhein-Neckar, 2. Baustufe - Bf MA-Käfertal Unterlaqen für elne Entscheidunq nach 18 AEG Anlage I Erlauterungsbericht DeckblatterGPMa-Kãfertal-Nr.doc

3 1 NETZE Antrag auf Erteilung einer planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung nach 18 AEG 2. Baustufe S -Bahn Rhein - Neckar Abschnitt Mannheim - Biblis Ostliche Riedbahn - Bf Mannheim-Käfertal - Erläuterungsbericht Strecke 4010 Mannheim - Frankfurt, km 6,0 - km 6,5 Bauherr: Projektleitung: Planung: DB Station&Service AG DB ProjektBau GmbH DB ProjektBau GmbH Bau- und Anlagenmanagement Regionales Projektmanagement Regionalbereich Ost Projektbüro-Bahn Rhein- S-Bahn Rhein-Neckar Planung Bautechnik Neckar (I.,SV/- SNV - I) (I.BV-SW-,P(N)) (I.BT-0-B(31)) WiIIy-çéntIatz 17 66\6tv1frfheim /7 Schwarz4Ii Kar/rp(j)( Caroline-Michaelis-Str SBerIin I I 01 _E-Bericht_GP_Ma-Käfertal_ Stand:

4 Anlage 1: Erläuterungsbericht OM NETZE INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines Veranlassung / Begrundung der MaBnahme LageimNetz Allgemein Lage im TEN Antragsgegenstand Schnittstellen zu anderen Projekten Mal3nahmen der DB AG Mal3nahmen Dritter 6 2 Zustand der vorhandenen Anlagen Vorhandenes Betriebskonzept Gleisanlagen Geschwindigkeiten Personenverkehrsanlagen Ingenieurbauwerke Anlagen der Elektrotechnik Oberleitungsanlagen Elektrische Energieanlagen Leit- und Sicherungstechnik Telekommunikationsanlagen Anlagen Dritter Leitungen Dritter 9 3 Geplanter Zustand der Anlagen Allgemein Gleisanlagen Personenverkehrsanlagen Bahnsteige Bahnsteigzugarige Bahnsteigausstattung Entwasserung Kabeltrassen E-Bericht_GPMa-KäfertaI_ Seite 2 von 27 Stand

5 Anlage 1: Erlãuterungsbericht I7I] NETZE 3.4 Konstruktive Ingenleurbauwerke Hochbauten Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Anlagen der Elektrotechnik Oberleitungsanlagen Elektrische Energieanlagen Anlagen der Maschinentechnik Anlagen der Telekommunikation Anlagen Dritter Leitungen Dritter 18 4 Betroffenheit von Privaten und Tragern öffentlicher Belange Grunderwerb, Inanspruchnahmen Umweltschutz Landschaftsschutz Immissionsschutz Versorgungsleitungen Dritter Behindertenbelange Denkmalschutz Brandschutz Wasserwirtschaftliche Sachverhalte 22 5 Baugrund 23 6 Bauzeit und Baudurchführung Bauzeit Baudurchfuhrung BE-und Logistikflachen, Andienung 25 7 Abkürzungsverzeichnis 26 01_E-Bericht_GP_Ma-KafertaL Seite 3 von 27 Stand

6 Anlage 1: Erlauterungsbericht IPJ NETZE 1 Allgemeines 1.1 Veranlassung I Begrundung der Mal3nahme Im Zuge der 2. Ausbaustufe der S-Bahn Rhein-Neckar soil der Streckenabschnitt Mannheim-Biblis für den Betrieb der S-Bahn Rhein-Neckar mit Langzügen (elektrischen Triebzugen in Dreifachtraktion) ertüchtigt werden, wofür Haltepunkte dem S-Bahn- Standard entsprechend ausgebaut werden. Die beabsichtigten InfrastrukturmaRnahmen umfassen im Wesentlichen den Neubau bzw. die Anpassung der Bahnsteige und die Modernisierung der Stationen einschlierlich der damit zusammenhangenden Anpassungen der Netz-Infrastruktur (Gleisanlagen, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik usw.) soweit es für die Realisierung des S-Bahn-Betriebes erforderlich ist. Grundlage zur Veranlassung der MaRnahme bildet der Kooperationsvertrag über die S-Bahn-gerechte Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur für die 2.Baustufe der S-Bahn Rhein-Neckar vom Gegenstand dieses Antrages ist der Bf Mannheim-Käfertal, dessen Mittel- und AuRenbahnsteige auf einer Lange von 210 m auf S-Bahn-Standard erhöht werden. Die lnbetriebnahme der 2.Baustufe der S-Bahn Rhein-Neckar ist bis Dezember 2017 geplant. 1.2 LageimNetz Allgemein Der Bf Mannheim-Käfertal (RMKL) liegt in km 6,279 der zweigleisigen, elektrifizierten Hauptstrecke 4010 Mannheim Hbf - Frankfurt/Main Sportfeld. Die Strecke st auf dem betrachteten Abschnitt zwischen Biblis und Mannheim Hbf volistandig als zweigleisige Strecke ausgebaut. Da die vor 1900 errichteten Brückenbauwerke über Neckar- und Neckarkanal nicht mehr dauerhaft durch Züge befahren werden konnten, wurde im Abschnitt zwischen Mannheim-Käfertal und Mannheim Hbf ein Gleis im Jahre 1989 betrieblich gesperrt. Die Nutzung wurde hier lediglich für Baufahrzeuge fortlaufend offen gehalten. Aufgrund des Neubaus der beiden Brückenbauwerke in den vergangenen Jahren ist die daraus abgeleitete Einschrankung nicht mehr gegeben. Daher wird eine Neugliederung der Strecke seitens der DB Netz AG angestrebt Lage im TEN Die Strecke 4010 ist nicht in der von der Europaischen Gemeinschaft festgelegten Streckenkarte des TEN (Transeuropäisches Eisenbahnnetz) im konventionellen Netz enthalten. 01 _E-Bericht_GP_Ma-Käfertal_ Seite 4 von 27 Stand

7 Anlage 1: Erlauterungsbericht Offi NETZE 1.3 Antragsgegenstand Antragsgegenstand ist die Modernisierung der Verkehrsstation Mannheim-Käfertal auf S-Bahn-Standard. Im Einzelnen sind folgende MaBnahmen vorgesehen: Rückbau des Hausbahnsteiges (Bahnsteig 1) und des Mittelbahnsteiges (Bahnsteig 2) einschl. Bahnsteigausstattung und Beleuchtung Neubau eines AuBenbahnsteiges (Bahnsteig 1) mit einer Kantenhöhe 0,76 m ü. SO und einer Lange von 210 m, einschl. der Anpassung von Zugängen (Treppe, geneigte Gehwege), dem Blinden- und Wegeleitsystem, der Bahnsteigausstattung, der Beleuchtungsanlage sowie zugehoriger Kabeltrasse Neubau eines Mittelbahnsteiges (Bahnsteig 2) mit einer Kantenhöhe 0,76 m ü. SO und einer Lange von 210 m, einschl. der Anpassung von Treppenzugang, dem Blinden- und Wegeleitsystem, der Bahnsteigausstattung, der Beleuchtungsanlage sowie zugehoriger Kabeltrasse Neubau der Entwasserungsanlagen für die Bahnsteige 1 und 2 einschl. Gleisquerung und Hebeanlage sowie Versickerungssysteme Zusammenhangs- bzw. AnpassungsmaI3nahmen für die Anlagen der Leit- und Sicherheitstechnik, die Anlagen der Elektrotechnik und die Anlagen der Telekomm unikation Da die bestehende Stationserschliel3ung über die vorhandene Personenuntertührung einschl. deren Zugange im Wesentlichen beibehalten wird, erfolgt der Ausbau der Bahnsteige in vorhandener Lage. Die Station kann mit Aufzügen als barrierefreier Zugang zu dem Bahnsteig 2 nachgerüstet werden. Eine entsprechende optionale Planung 1st vorgesehen. Für die durchzuführenden Mal3nahmen wird beim Eisenbahnbundesamt, Aul3enstelle Stuttgart!Karlsruhe, ein Planrechtsverfahren nach 18 des Aligemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) beantragt. 01E-BerichtOP_Ma-Käfertal_ Seite 5 von 27 Stand

8 2. Baustufe SBahn Rhein-Neckar, Bf MA-Käfertal Anlage 1: Erläuterungsbericht J NETZE 1.4 Schnittstellen zu anderen Projekten Manahmen der DB AG Im Umfeld der Verkehrsstation sind keine anderen MaRnahmen der DB AG geplant MaInahmen Dritter Kommunale MaRnahmen (ggf. P&R- I B&R-Anlage, Anpassungen Bahnhofsumfeld etc.) sind geplant. Diese Mal3nahmen werden, falls erforderlich, Gegenstand von gesonderten Genehmigungsverfahren. Die notwendigen Abstimmungen der verschiedenen MaRnahmen (Bahn und Kommune) werden durchgefuhrt. 01_E-BerichtGP_Ma-Käfertal_ Seite 6 von 27 Stand

9 Anlage 1: Erläuterungsbericht 2 Zustand der vorhandenen Anlagen 2.1 Vorhandenes Betriebskonzept Das bestehende Betriebsprogramm der Strecke 4010 (beide Richtungen) 1st wie folgt: Zuggattung Zuge/6-22 Züge/22-6 TGV 2 0 NZ 0 2 RE 3 1 RB 1 0 Lz 3 0 Gz(90) 5 5 Gz (100) Gz (120) 0 6 Verkehrshalt besteht im aktuellen Fahrplan nur für elne Regionalbahn Karlsruhe - Biblis. 2.2 Gleisanlagen Die Gleisanlagen des Bahnhofs Mannheim-Käfertal bestehen aus den Streckengleisen der Strecke 4010 zwischen Mannheim Hbf und Frankfurt sowie den Bahnhofsgleisen, die zur Abstellung für die angegliederten Industriegleise genutzt werden. Die Streckengleise weisen im Bahnsteigbereich einen Abstand von 6 m auf. 2.3 Geschwindigkeiten Die Gleise 1 und 2 sind durchgehende Hauptgleise der Strecke Die Gleise werden bei durchfahrenden Züge mit maximal 120 km/h befahren. Das Gleis 3 ist Uberholgleis der Strecke 4010 und durchgehendes Hauptgleis der Strecke Bedingt durch die Gleis- und Weichengeometrie wird das Gleis mit maximal 60 km/h befahren. 2.4 Personenverkehrsanlagen Der Hausbahnsteig an Gleis 1 beginnt nördlich der Weiche 47 und weist eine Lange von 220 m auf. Er besitzt eine Breite zwischen Ca. 5,40 m und 2,45 m und schliert an das Empfangsgebäude an. Der vorhandene Mitteibahnsteig liegt zwischen Gleis 2 und 3 auf einer Lange von 305 m und auf Ca. 6,20 m Breite. Er ist über eine Personenunterfuhrung bei km 6,3+30 mit dem Hausbahnsteig verbunden. Beide Bahnsteige weisen aktuell eine Höhe von 38 cm auf. Die Bahnsteigkanten sind aus Fertigteilen BSK 11 erstellt. Der Belag ist überwiegend aus Asphalt hergesteilt. Die ErschlieRung des Hausbahnsteiges erfolgt zur Zeit über den Zugang nördlich des Hochbunkers. Dieser schlie1t an die Bahnhofsvorfahrt von der Neustadter StraRe an. 01E-BerichtGPMa-Käfer(aI_ Seite 7 von 27 Stand

10 2. Baustufe S-Bahn Rhein-Neckar, Bf MA-Kãfertal Unterlaçje für eine Entscheidung nach 18 AEG Anlage 1: Erlãuterungsbericht NETZE Zwischen dem ehemaligen Empfangsgebäude und dem Hochbunker wird der Durchgang zum Hausbahnsteig derzeit mit elnem Stahigittertor und einer Holzwand beidseitig abgesperrt. Der Bereich ist teilüberdacht. Beide Bahnsteige sind mit einer Uberdachung ausgestattet. Auf dem Hausbahnsteig handelt es sich urn ein vorn ehemaligen Empfangsgebaude auskragendes Dach rnit elner Lange VOfl Ca. 43 m und arn Mittelbahnsteig urn ein Bahnsteigdach Typ Essen rnit einer Lange VOfl ca. 28 rn. Unterhaib der beiden Bahnsteigdacher sind jeweils die Treppen zur Personenunterfuhrung angeordnet. Die auf den Bahnsteigen befindliche Moblierung und Wegeleitung ist veraltet und in einem teilweise schlechten Zustand. 2.5 Ingenieurbauwerke Wie bereits unter Punkt 2.4 beschrieben erfolgt die Erschlie@ung der Bahnsteige über eine 2,50 m breite und 2,38 m hohe Personenunterfuhrung bei km 6,3+30. In der Personenunterfuhrung ist eine nicht funktionierende Hebeanlage im Bestand vor - handen. 2.6 Anlagen der Elektrotechnik Oberleitungsanlagen Die Gleise im Bahnhof Mannheim-Käfertal sind mit Oberleitung uberspannt. Im Bahnsteigbereich befinden sich die Kettenwerkstützpunkte im Quertragwerk. Die Masten sind als Winkelmasten ausgebildet. Der Mast 6-12 ist am Hochbunker verankert Elektrische Energieanlagen Die Versorgung des Bahnhofs erfolgt aus der Hauptverteilung (HV) mit VNB Einspeisung (HA) und Wandlerzähler, weiche sich in einem Technikraum im Kellergeschoss des EG befindet. Die Verteilung befindet sich im Anlagenbestand der DB Netz. Aus der HV werden neben den Anlagen DB Netz AG und DB Station&Service AG weiterhin Anlagen Dritter (u. a. Mieter im EG und weiteren DB - Gebäuden) versorgt. Die Ausleuchtung der Bahnsteige erfolgt vorrangig mit Langfeldleuchten auf Betonmaste. An den Bahnsteigdachern sind ebenfalls Langfeldleuchten angebracht. In der Personenunterfuhrung sind einseitig im Ubergang Wand - Decke Feuchtraumleuchten installiert. 2.7 Leit- und Sicherungstechnik Die Signalanlagen im Bereich des Bf Mannheim-Käfertal werden von einem Gleisbildstellwerk der Bauform Sp Dr S60 (MKF) gesteuert. Im Bereich der Bahnsteige sind Ausfahrsignale vorhanden. LST-Kabel sind sowohl au1erhaib der Bahnsteige als auch in den Bahnsteigen und den Gleisquerungen verlegt. 01E-BerichtGPMa-KafertaI Seite 8 von 27 Stand

11 Anlage 1: Erläuterungsbericht t!?] NETZE 2.8 Telekommunikationsanlagen Im Bf Mannheim-Käfertal sind folgende 1K- Anlagen vorhanden: Streckenfernmeldekabel F4008 (62") Mannheim - Lampertheim Streckenfernmeldekabel F4500 (34") Mannheim-Rbf - Mannheim-Käfertal Beilaufkabel F (38") Mannheim - Mannheim-Käfertal Beilaufkabel F (28") Mannheim Käfertal - Mannheim-Waldhof Bahnhofsfernmeldekabel Basisstation (BIS) GSM-R bel km 6,0+98 Fernbeschallung DIKOS210 Bahnsteiguhren Dynamische Schriftanzeiger am Bahnsteig 1 und 2 Ticketautomat am Bahnsteig Anlagen Dritter - entfällt Leitungen Dritter Im Baufeld befinden sich Stromleitungen und elne oberirdische Fernwarmeleitung. Die Stromleitungen queren die Gleis- und Bahnsteiganlage. Die Fernwärmeleitung Iiegt unmittelbar an der DB Grenze bahnlinks. Beim Kabel F (60') Mannheim - POP Vodafone - Mannheim-Waldhof handelt es sich urn ein LWL - Kabel mit 60 Fasern der Vodafone. Die DB Netz besitzt hier Nutzungsrechte von Fasern. Das Lichtwetienleiterkabel F Iiegt in Richtung steigender Kilometrierung bahnlinks im Betonkanal Gr.IV sowie in Gleisquerungen verlegt. Bel km 6,4+43 und km 6,4+47 queren verschiedene Versorgungsleitungen - Trinkwasser, Abwasser, Telekommunikation - die Bahnstrecke. In der Anlage 3.1 sind alle Leitungen im Bestand einschl. der Leitungen Dritter dargesteilt. 01 E-BerichtjP_Ma-KäfertaL Seite 9 von 27 Stand

12 Anlage 1: Erlauterungsbericht NETZE 3 Geplanter Zustand der Anlagen 3.1 Allgemein Der AuRenbahnsteig (Bahnsteig 1) und der Mittelbahnsteig (Bahnsteig 2) werden auf einer Lange von 210 rn auf eine Nennhöhe von 76 cm über SO erhöht. Unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten, der Signalstandorte und der Anbindung der Personenunterfuhrung an den Mittetbahnsteig erfolgt der Umbau der Bahnsteigkante am Gleis 2 auf eine Lange von Ca. 226 m. Das Signal N3 auf dem Mittelbahnsteig am Gleis 3 (Ausfahrt Richtung Norden) verbleibt im Bestand. Die neue Bahnsteigkante wird auf der Seite von Gleis 3 daher und aufgrund zu geringer Durchgangsbreiten nur bis km 6,3+05,15 gefuhrt. Die Lage der Zugänge zur Verkehrsstation bleibt unverändert. Als Hauptzugang zurn Bahnsteig 1 wird der Durchgang zwischen ehernaligen Empfangsgebäude und Hochbunker hergestellt. [me weitere ErschlieIung erfolgt über den bisherigen Zugang über den Vorplatz des Hochbunkers. Der Zugangsweg wird an die Lärrnschutzwand herangefuhrt und mit Neigung im Durchgangsbereich zwischen den Lärmschutzwänden auf Bahnsteighohe geführt. Die Zugãnge zu Bahnsteig 1 sind barrierefrei. Die vorhandenen Treppenanlagen der Personenunterfuhrung werden auf den Bahnsteigen durch 2 zusätzliche Stufen am Austritt auf die neue Bahnsteighöhe angepasst. Zur moglichen späteren barrierefreien ErschlieRung von Bahnsteig 2 sind als optionale Planung in der Personenunterfuhrung die Anordnung von Aufzugen an Bahnsteig 1 und Bahnsteig 2 vorgesehen. Die Planung zur Ausrustung der Verkehrsstation mit Aufzugen ist jedoch nicht Gegenstand dieses Antrages, sondern wird im Bedarfsfall im Rahmen eines gesonderten Planrechtsverfahrens zur Genehrnigung eingereicht. 3.2 Gleisanlagen Für den Einbau einer Entwässerungsanlage für den Bahnsteig 1 wird das Gleis 11 urn 58 rn zurückgebaut. Ein neuer Gleisabschluss wird eingebaut. Das Gleis 11 hat nach dern Rückbau eine neue nutzbare Lange von 52 rn (von Ra 12 der Weiche 45 bis zurn Gleisabschluss). Als Gleisabschluss ist ein Bremsprellbock, Typ 6, mit einem Bremsweg von sieben Metern geplant. Die Gleislange hinter der Pufferbohle des Bremsprellbockes beträgt 10 m. Die Bahnsteige bzw. Bahnsteigkanten sind auf der Grundlage der Solltrassen geplant. 01 _E-Bericht_GP_Ma-KafertaLl Seite 10 von 27 Stand

13 Anlage 1: Erläuterurigsbericht [LiIJ NETZE Nach Abschluss aller Arbeiten werden die Soligleislagen durch Stopf- und Richtarbeiten hergesteilt. 3.3 Personenverkehrsanlagen Bahnsteige Rückbau Die vorhandenen Bahnsteige werden in der für den Neubau geplanten Baulänge komplett abgebrochen. Bei den nicht von den neuen Bahnsteigen betroffenen Restflächen werden nur die Bahnsteigkanten ausgebaut. Die Flàchen werden zum Gleis hin so geböscht, dass das Regellichtraumprofil nach EBO freigehalten wird. Während der Abbruchma1nahmen werden die funktionsnotwendigen Leitungen in provisorische Kabel- und Leitungstrassen verlegt. Mit dem Neuaufbau der Trassen in Endlage erfolgt der Rückbau dieser Provisorien. Neubau Die geplanten Bahnsteige sind 210 m lang. Bahnsteig 1 ist von km 6,2+26 his km 6,4+36 und der Bahnsteig 2 von km 6,0+95,15 bis 6,3±05,15 geplant. Die Veriängerung des Bahnsteiges 2 zur ErschlieRung der Treppe am Bahnsteig endet am Gleis 2 bei km 6,3+21,54. Alle neu zu erstellenden Bahnsteigkanten erhalten die S-Bahn-Nennhöhe von 76 cm über SO. Die Querneigung der Bahnsteigoberflachen in den nicht überdachten Bereichen wird mit Ca. 2 % vom Gleis weg hergestellt. Die Längsneigung der Bahnsteigkante beträgt am Gleis 1 max. 1,946 %. Am Gleis 2 ist die Längsneigung max. 0,637 %o und am Gleis 3 max. 0,667 %o. Der geplante Belag entspricht den Anforderungen der Ril Abschnitt 3(5). Der Auenbahnsteig (Bahnsteig 1) wird auf einer Breite von 2,75 m aufgehoht, der Mittelbahnsteig (Bahnsteig 2) auf voller Breite von 6,15 m. Im Bereich der Zugange von Bahnsteig 1 und des vorhandenen Hochbunkers wird der Bahnsteig 1 bis auf 5,17 m verbreitert. Im Bereich des alten Au1enbahnsteiges, entlang des ehemaligen Empfangsgebäudes werden Winkelstützelemente mit einer Bauhöhe von 55 cm aufgestellt. Die Winkelstützelemente bilden den Ubergang zu der verbleibenden, nicht mehr genutzten Bahnsteigflache. Bahnsteiakanten Die Bahnsteigkanten werden in konventioneller Bauweise erstellt. Es sind Bahnsteigkanten aus Stahlbetonfertigteilelementen BSK 21 mit einer Bauhöhe von 75 cm über SO geplant. Diese werden auf Fundamente gesetzt und mit diesen verbunden. Die Fundamente werden aus frostfrei gegrundeten Betonfertigteilen gebildet. 01_E-BerichtGP_Ma-KäfertaI_ Seite 11 von 27 Stand

14 Anlage 1: Erlãuterungsbericht UM NETZE Das Abstandsmal3 Gleisachse - Bahnsteigkante betragt 1,675 m. Am Gleis 3 wird die Kante des Mittelbahnsteiges (Bahnsteig 2) im Bereich der Weiche 50 ( :9) auf em AbstaridsmaR entsprechend Ril A03 abgeruckt. Die Verziehung der Kante erfolgt auf einer Lange von 33 m. Die Bahnsteigbreite ist in diesem Bereich entsprechend red u ziert. Die Stirnseiten der Bahnsteige 1 und 2 werden aus Winkelstützelementen mit einer Bauhöhe von 105 cm ausgebildet. Sie bilden den Ubergang zu den verbleibenden, nicht mehr genutzten Bahnsteigfiachen. Bahnsteigoberflachenbefestigung / Hinterfullung Die Bahnsteige werden gemar Ril 836 erdverfüllt und verdichtet. Die Bahnsteigflachen werden entsprechend den Anforderungen der Ril 513 und Ril 813 aus Betonpflaster mit Platten 30 x 30 x 8 cm, Farbe anthrazit im Verbund gelegt. Für den taktilen Blindenleitstreifen werden weire Platten mit Rippenstruktur gemar neuer DIN aurerhaib des Gefahrenbereichs gelegt (mind. 2,50 m von Gleisachse). Aufmerksamkeitsfelder und Auffangstreifen erhalten weire Noppenpiatten gemar neuer DIN Bahnsteigzugänge Rückbau Zur Herstellung des neuen Hauptzuganges von Bahnsteig 1 zwischen ehemaligen Empfangsgebäude und Hochbunker wird der gesamte Bereich entkernt. Die vorhandene Teiluberdachung wird ruckgebaut. Neubau Der Hauptzugang zum Bahnsteig 1 und zur Personenunterfuhrung wird neu zwischen dem ehemaligen Empfangsgebäude und dem Hochbunker angeordnet. Uber einen barrierefreien Weg erreicht man das neue Höhenniveau des Bahnsteiges. Das Gefälle des Weges beträgt ca. 2,7 %. Die beiden Kellerschächte erhalten einen neuen Betonkranz und werden dem Gefälle angepasst. Ein weiterer Zugang zum Bahnsteig 1 befindet sich nördlich des Hochbunkers. Uber einen barrierefreien Weg wird das neue Höhenniveau des Bahnsteiges erreicht. Der Zugangsweg wird mit elner Breite von 2,50 m bis an die Lärmschutzwand und welter mit einer Breite von 2,35 m zwischen den parallel zum Bahnsteig vorhandenen Lärmschutzwänden und den neu geplanten Winkelstützelementen hergestellt. Das Gefãlle des Weges im Bereich der Lärmschutzwände betragt ca. 4,3 %. Die Durchgangsbreite am Bunker betragt 1,99 m. Ein Holmgelander mit Handlauf und Knieleiste wird im Bereich der Winkelstützwand angeordnet. Der Ubergang vom Bahnsteig 1 zum Bahnsteig 2 erfolgt über die vorhandene Personenunterfuhrung und die daran angeschlossenen Treppen. Die Treppen werden im 01E-6erichtGP_Ma-KäfertaI_ Seite 12 von 27 Stand

15 Anlage 1: Erläuterungsbericht ffm NETZE Austritt durch jeweils 2 Stufen an die neue Bahnsteighohe angepasst. Als Absturzsicherung werden auf den Treppenbrustungen neue Füllstabgelander angeordnet Bahnsteigausstattung Rückbau Aufgrund der geplanten Erneuerung der Bahnsteigausstattung werden die alten Ausstattungselemente komplett zurückgebaut. Teile des Wegeleitsystemes werden beseitigt, andere Teile werden für den Wiedereinbau demontiert und zwischengelagert. Neubau Die neuen Ausstattungselemente werden gemab Raster 22, Produktkatalog DB Station&Service AG, vorgesehen. Die Bahnsteige erhalten eine Leiteinrichtung für blinde und sehbehinderte Reisende (gem. DIN 32984) sowie ein Wegeleitsystem (Beschilderung). Das Wegeleitsystem besteht aus demontierten und entsprechend des neuen Ausbauzustandes erganzten Schildern. Zur Ausstattung der Bahnsteige 1 und 2 gehören insbesondere folgende Ausstattungselemente: Sitzbänke, Fahrplan- und Infovitrinen, Abfallbehälter und Streugutbehalter. Jeweils an den Bahnsteigenden werden Diensttreppen angeordnet. Weiter werden die Bahnsteige 1 und 2 mit je einem Fahrkartenautomat und einem Entwerter ausgestattet Entwasserung Entwasserung der Bahnsteige Die Entwasserung der Bahnsteige 1 und 2 erfolgt durch Versickerung mittels Rohrrigolen. Es sind zwei Versickerungssysteme vorgesehen. Diese werden au1erhaib der Bahnsteiganlagen auf der bahnrechten Seite eingebaut und sind mit den Sammelleitungen, die zur Aufnahme des Wassers in den Bahnsteigen eingebaut werden, verbunden. Die Rohrrigolen bestehen aus Vollsickerrohren DN 400 und werden in einer Filterkiespackung (1,0 m x 1,0 m) verlegt. Die Rigolen werden am Anfang und Ende an Schächte DN 1000 angeschlossen. Den Versickerungssystemen vorgeschaltet ist jeweils eine Sedimentationsanlage. Bahnsteig 1 (AuRenbahnsteig) Der Bahnsteig wird mit einer an der Bahnsteigruckseite angeordneten Entwässerungsrinne ausgestattet. Das anfallende Oberflächenwasser wird von der Bahnsteigkante mit einem Gefãlle von Ca. 2 % zur Rinne entwässert. Zur Weiterleitung des Oberflächenwassers wird eine Sammelleitung DN 200 eingebaut. Im Abstand von Ca. 50 m werden Betonschächte DN 1000 eingebaut. Ausnahme bildet der Bahnsteiganfang auf der Südseite und der Bereich unterhaib des Bahnsteigdaches. Am Bahnsteiganfang von km 6,2+26 bis km 6,2+75 wird das anfallende 01E-Bericht_GPMa-K5fertaI_ Seite 13 von 27 Stand

16 Anlage 1: Erlauterungsbericht DJ NETZE Oberflächenwasser über das Quergefalle des Bahnsteiges über die anschlierende Böschung einer Entwasserungsmulde zur Versickerung zugefuhrt. Der Bereich unterhab des Bahnsteigdaches wird eben ausgebildet. Die Bahnsteigoberfläche im Bereich von Schiagregen wird auf elner Breite von 1,50 m mit einem Gefälle von 2 % zum Gleis hin ausgebildet. Der vor dem Empfangsgebaude durch Neubau von der Entwasserung abgeschnittene Fu1bodenbereich erhält entlang der Winkelstützwand bis zur Uberdachung eine Entwässerungsrinne. Die Ableitung des über Rinnen gefassten Wassers zwischen km 6,2+75 und km 6,2+89 erfolgt über eine Sammelleitung in die vorbeschriebene Entwasserungsmulde. Das nördlich der Personenunterfuhrung km 6,3+30 gefasste Regenwasser wird über eine Sammelleitung einem Versickerungssystem zugefuhrt. Die Anlage wird hinter dem Bahnsteigende auf der Nordseite, hinter dem Bahnsteigzugang, auf dem Gelände der Kleingartenanlage angeordnet. Bahnsteig 2 (Mittelbahnsteig) Der Bahnsteig wird auf seiner gesamten Lange mit einer auf dem Bahnsteig angeordneten Entwässerungsrinne ausgestattet. Unter Berucksichtigung der Anschlusshöhe der Treppenanlage wird der überdachte Bereich bis zur Treppe auch mit elner innenliegenden Entwässerungsrinne ausgestattet. Das anfallende Oberflächenwasser wird unter Berucksichtigung der unterschiedlichen Gleishöhen von der Bahnsteigkante weg mit einem Gefälle von 1,5-2,8 % in die Rinne entwässert. Zur Weiterleitung des Oberflächenwassers wird eine Sammelleitung DN 150 I DN 200 mit eingebaut. Im Abstand von Ca. 50 m werden Betonschächte DN 1000 eingebaut. Uber eine neue Gleisquerung bei km 6,1+51 wird das Wasser des Bahnsteiges 2 zum Versickerungssystem bahnrechts gefuhrt. Da die SammeUeitung infolge der Gleisquerung sehr tief Iiegt, wird das Regenwasser über eine Hebeanlage (Schacht mit DN 2000 i.l.) sowie über eine Druckrohrleitung (DN 150) und einen Entspannungsschacht (DN 1000) zum Versickerungssystem gefordert. Die Entwasserungsanlage wird im Bereich des zurückgebauten Gleises 12 angeordnet. Gleisquerung Die Entwässerung des Bahnsteiges 2 erfordert den Einbau elner Gleisquerung bei km 6,1+51, um das Wasser der Versickerung auf der bahnrechten Seite zuzuführen. Der Einbau der Querung unter den Gleisen erfolgt im unterirdischen Rohrvortrieb. Eingebaut wird ein Stahlrohr. An die Querung wird am Anfang und Ende ein Schacht mit DN 1000 bzw eingebaut. 01E-BerichtGPMa-Käfertai Seite 14 von 27 Stand

17 Anlage 1: Erlãuterungsbericht (J NETZE Entwässerung der Bahnsteigzugänge Vor den Zugangsbereichen (geneigte Wege) von Bahnsteig 1 werden auf der Bahnsteigebene Entwässerungsrinnen angeordnet. Die Treppenzugänge von Bahnsteig 1 und 2 sind überdacht und benotigen keine Entwässerung. Die Entwässerung der Personenunterfuhrung ändert sich gegenuber dem Bestand nicht Kabeltrassen Die vorhandenen Kabeltrassen werden gesichert und bei Bedarf in neue Leerrohrtrassen in den Bahnsteigen eingebunden. Für die Versorgung werden auf den Bahnsteigen 1 und 2 jeweils neue Kabeltrassen aufgebaut. Die neuen Hauptkabeltrassen in Längsrichtung bestehen jeweils aus Kabelleerrohren und Kabelschächten. Gleisquerungen Vorhandene Gleisguerungen: Die vorhandene Gleisquerung bei km 6,2+99 wird zur Kabellegung der neuen Beleuchtungs- und Ausrustungstechnik des Bahnsteiges 2 genutzt. Au1erdem wird die vorgenannte Gleisquerung für die Anbindung der Oberleitungsanlage vom Empfangsgebäude zum Oberleitungsmast 6-25 genutzt. Neue Gleisguerung: Für die Kabellegung der Oberleitung vom vorhandenen Kabelkanal rechts des Gleises 2 zum Oberleitungsmast 6-3 bahnlinks wird bei km 6,0+75 eine Gleisquerung (3 DN110) eingebaut. 3.4 Konstruktive Ingenieurbauwerke Die optionale Planung von Aufzügen sieht die Anordnung von Aufzugsschachten auf der Nordseite der Personenunterführung gegenüber den Treppenanlagen von Bahnsteig 1 und 2 vor. Oberhaib der Stahlbetonschächte werden für die Aufzüge Stahlkonstruktionen als Mundhaus ausgeführt. Am Bahnsteig 2 erfordert die Ausführung einer Aufzugsanlage die Anpassung des vorhandenen Bahnsteigdaches. Die Planungen zu den Aufzügen werden im Bedarfsfall in einem gesonderten Verfahren be hand e It. 01 _E-Bericht_G P_Ma-KafertaLl Seite 15 von 27 Stand

18 Anlage 1: Erlãuterungsbericht EDB] NETZE 3.5 Hochbauten - entfällt Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Durch den Neubau der Bahnsteige im Bahnhof Mannheim - Käfertal, gesteuert durch das Sp Dr S60 Steliwerk MKF, ergeben sich geringfugige Veranderungen. Auf Grund veränderter BahnsteigmaRe ist eine INA (PZB 90) Neuberechnung erforderlich. Dies kann eine Verschiebung und/oder Neuverlegung von 500 Hz Gleismagneten und den H-Tafeln zur Folge haben. Die durch Bahnsteige verlaufenden Kabel sind während der Bauarbeiten zu schützen. Mit dem moglichen Einbau neuer 500 Hz Gleismagnete ist evtl. die Verlegung zusàtzlicher Kabel vom Signal zum Gleismagnet erforderlich. Die Einkürzung des Gleises 11 bis auf Höhe des Bahnsteig 1 hat signaltechnisch keine Folgen. In den verblelbenden Gleisstummel können weiterhin Fahrzeuge einfahren. Die Signalfahrtanzeiger P1 - P3 sind mit der Anhebung der Bahnsteighohe ebenfalls mit anzuheben. 3.7 Anlagen der Elektrotechnik Oberleitungsanlagen Die im Baubereich vorhandenen OSE-Steuerkabel werden erforderlichenfalls gesichert und umverlegt Elektrische Energieanlagen Gegenstand der EEA sind die Anpassung der Elt-Versorgung der Betriebsstelle, der Neubau der Beleuchtungsanlagen für die Bahnsteige und die Zugänge, die Herstellung der Elt-Versorgung der Bahnsteigausstattung und der Rückbau der Bestandsanlagen im Baubereich. EIt-VersorunR/Verteilunsanlaee Auf dem Bahnsteig 1, auierhaib des Empfangsgebaudes, wird ein neuer Hausanschluss mit Zähleranschlusssäule und Hauptverteilung (HV En) aufgebaut. Von der HV En werden der neue AVT (UV-S) und die alte HV im Keller des EG eingespeist. Von der UV-S werden die Verbraucher der Personenverkehrsanlage (PVA) versorgt. Entsprechend der örtlichen Anforderungen wird ein AVT 9, der mit Fernüberwachungsbaustein (FUB) und Fehlerstromschutzschalter (RCD) ausgestattet ist, ausgewahlt. Der 01E-BerichtGP_Ma-K5fertaI_ Seite 16 von 27 Stand

19 Anlage 1: Erlauterungsbericht LPJ NETZE FUB dient der Fernuberwachung der Hebeanlage und kann auch bel der eventuellen Nachrustung von Aufzugen für die Fernuberwachung genutzt werden. Eine Uberwachung der Beleuchtungsanlage wird nicht vorgenommen. Bahnsteige Die nichtüberdachten Bahnsteige werden mit neuen Bahnsteigleuchten auf 6 m-maste ausgeleuchtet. Die Mastaufstellung erfolgt nach baulicher Ausführung der Bahnsteige mit ErdfuR. Für die Bahnsteigdachbeleuchtung ist eine Erneuerung der Anlagen erforderlich. Die überdachten Bahnsteigbereiche werden mit Langfeldleuchten ausgeleuchtet. Diese werden im Dach integriert bzw. am Dachtrager befestigt. Die Energieversorgung und Schaltung der Bahnsteigbeleuchtung sowie die Versorgung von Anlagen der Bahnsteigausstattung erfolgt aus der im Punkt,,EIt-Versorgung/ Verteilungsanlage" beschriebener Verteilung UV-S auf dem Bahnsteig 1. Zur Bahnsteigausstattung gehören: Informationsanlagen mit beleuchteten Fahrplanvitrinen DSA mit Bahnsteiguhren Hebeanlage Entwässerung Für weitere Ausrustungsanlagen, wozu Fahrausweisautomaten (FAA)/Entwerter (E) gehoren, sind Anschlüsse in den Verteilungsanlagen sowie Kabeiwege vorgesehen. Bahnsteigzugänge Die Zuwegung zum Bahnsteig 1 erfolgt über geneigte Gehwege vom Bahnhofsvorplatz und über eine Treppe von der Personenunterfuhrung (PU). Der Bahnsteig 2 wird über eine Treppe von der Personenunterführung (PU) erreicht. Die Wege werden wie die Bahnsteige mit Bahnsteigleuchten auf 6 m-maste ausgeleuchtet. Die Ausleuchtung der PU erfolgt mittels vandalensicheren Langfeldleuchten, die seitlich an der Wand unterhaib der Decke angebracht werden. Die Leitungsführung erfolgt mittels Kanal. Baufreiheit/Bauzustände In Abhängigkeit vom Bauablauf erfolgt der vollständige Rückbau und das fachgerechte Entsorgen der bestehenden Bahnsteigbeleuchtung und Versorgungseinrichtungen. Der Rückbau umfasst hauptsachlich die vollständigen Beleuchtungseinrichtungen, Anschlüsse für Bahnsteigausrüstung und in Schutzrohre verlegte Kabel ab Hauptverteilung im ehemaligen Empfangsgebaude. 01 E-Bericht.GP_Ma-KafertaL Seite 17 von 27 Stand

20 2. Baustufe S-Bahn Rhein-Neckar, Bf MA-Káfertal Anlage 1: Erlãuterungsbericht ffm NETZE 3.8 Anlagen der Maschinentechnik Im Bahnhof 1st eine Hebeanlage bei km 6,1+51 geplant. Diese ist unter Punkt beschrieben. Die optional geplanten Schachtbauwerke sind so dimensioniert, dass die Ausrustung mit der Anlagentechnik für Aufzüge nach dem Regeiwerk der DB Station & Service erfolgen kann. Die Planungen zu den Aufzugen werden im Bedarfsfall in einem gesonderten Verfahren behandelt. 3.9 Anlagen der Telekommunikation Die Streckenfernmeldekabel F 4008 (62") Mannheim - Lampertheim, F 4500 (34") Mannheim Rbf - Mannheim - Käfertal und F (28") Mannheim Kàfertal - Mannheim- Waidhof liegen nicht im Baufeld der Bahnsteigumbauten. Die Gleisquerung bei km 6,2+99, in der die Stichkabel zum Stellwerk verlegt sind, wird während der Bauzeit g esich ert. Das Streckenfernmeldekabel F (38") Mannheim - Mannheim - Käfertal liegt im Baufeld und wird gesichert bzw. für die Bauzeit in eine provisorische Kabeltrasse verlegt. Die vorhandenen Bahnhofsfernmeldekabel werden während der Bauzeit z.b. durch Halbschalen geschützt. Weitere Bahnhofsfernmeldekabel für Bahnsteigsprechstellen und Beschallung werden ruckgebaut. Neue Bahnhofsfernmeldekabel werden für Ticketautomat usw. verlegt und enden im Stellwerk km 6,2+99. Die vorhandenen DSA werden im Verlauf des Projektes rückgebaut und eingelagert. Mit Fertigstellung der Bahnsteige werden die DSA wieder an den Beleuchtungsmaste ang ebracht Anlagen Dritter rn Rahmen der MaRnahme sind keine Veranderungen an Anlagen Dritter geplant Leitungen Dritter Die oberirdische Fernwarmeleitung auf der bahnlinken Seite liegt aul3erhalb des Umbaubereiches und ist nicht zu sichern. Ebenso liegen die kreuzenden Leitungen des Trinkwassers und des Abwassers bei km 6,4+47 aul3erhalb der Baumal3nahmen. Die schrag kreuzende Telekommunikationsleitung bei km 6,4+43 wird bei den Rückbauarbeiten der Uberlange von Bahnsteig 1 gesiche rt. Das LWL - Kabel F (60') Mannheim - POP Vodafone - Mannheim-Waldhof der Vodaf one wird bauzeitlich gesichert. 01E-Bericht_GP_Ma-Kafertal_ Seite 18 von 27 Stand

21 Anlage 1: Erläuterungsbericht NETZE Die genauen Lagen sämtlicher Leitungen werden bei der Herstellung der Bahnsteiganlagen vorab erkundet und die Leitungen in Abstimmung mit den Leitungstragern gesichert. 01_E-BerichtGPMa-KafertaL Seite 19 von 27 Stand

22 Anlage 1: Erlãuterungsbericht [DDB NETZE 4 Betroffenheit von Privaten und Trägern öffentlicher Belange 4.1 Grunderwerb, Inanspruchnahmen Das Planvorhaben Iiegt im Gebiet der Gemeinde Mannheim auf Gelände der DB Netz AG und der DB Netz Immobilien. Betroffen ist die Gemarkung Mannheim. Für die Ma@nahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Innerhaib der Bahngrenzen ist die Inanspruchnahme von Bahnflächen notwendig. Eine dauerhafte Inanspruchnahme erfolgt für die Flächen der Bahnsteige durch DB Station&Service. Vorubergehende Inanspruchnahmen sind für Bereiche der Gleisanlagen und des Bahnkörpers während der Bauzeit erforderlich. Betroffene Organisationseinheit der Bahn ist die DB Netz AG. Eine dingliche Sicherung/Grunddienstbarkeit sowie elne vorübergehende InansprucFinahme von Flächen Dritter ist nicht erforderlich. Für die Baustelleneinrichtung stehen im Bereich des Bahnhofes bahneigene Flächen zur Verfugung. Die Einzelheiten zur Inanspruchnahme von Flàchen sind in dem Grunderwerbsplan Station (Anlage 6.2) dargestellt. 4.2 Umweltschutz Für MaBnahmen, die Auswirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild haben werden, ist eine Vorabprüfung der Umweltvertraglichkeit erforderlich. Die Vorabprufung der Umweltverträglichkeit erlolgt im Rahmen der Genehmigungsplanung nach Ailgemeinem Eisenbahngesetz (AEG). Ziel dieses Schrittes ist zu klären, ob auf Grund der mit dem Vorhaben verbundenen Umweltauswirkungen eine Pflicht zur Umweltvertraglichkeitsprufung (UVP) resultiert. Grundlage dieser als,,screening" bezeichneten Einzelfallprüfung nach 3c des Gesetzes über die Umweltvertraglichkeitsprufung (UVPG) ist Teil II des Umweltleitfadens des Eisenbahnbundesamts (EBA) in der Fassung vom Oktober GemäI3 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltvertraglichkeitsprüfung (UVPG) wurde eine Einzelfallprüfung nach 3c UVPG (Screening) durchgefuhrt (siehe Anlage 7.0). Die Eingriffsregelung wurde im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Anlage 7.1) abgearbeitet und ein Sondergutachten für Erschütterungen und Lärrnimmissionen (Anlage 9.4) ersteilt. Im Ergebnis der Prufung kann auf die Durchfuhrung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. 01_E-Bericht_GPMa-Kaferta!j Seite 20 von 27 Stand

23 Unterlage für eine Entscheidung riach 18 AEG [tfb NETZE Anlage 1: Erlauterungsbericht 4.3 Landschaftsschutz Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages werden die Projektwirkungen auf die Umwelt und die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt nach BNatSchG betrachtet. Es wurden darin Vermeidungs-, Verminderungs- und Wiederherstellungsmal3nahmen vorgesehen. Der ermittelte Kompensationsbedarf wird durch eine Ersatzmal3nahme kompensiert. Im Weiteren wird in elnem artenschutzrechtlichen Beitrag (Anlage 7.4) das Eintreten der Verbotstatbestände des 44 BNatSchG geprüft. Die Verbotstatbestände sind nicht ertüllt. Elne Ausnahmeregelung nach 45 Bundesnaturschutzgesetz ist nicht ertorderlich. Das Vorhaben kann von den artenschutzschutzrechtlichen Bestimmungen befreit werden. 4.4 Immissionsschutz In schalltechnischen Untersuchungen wurden sowohi die aus dem Baubetrieb resultierenden Geräuschimmissionen ermittelt und beurteilt als auch die Ausbaumal3nahmen im Hinblick auf mogliche Immissionskonflikte aus betriebsbedingten Schallund Erschütterungseinwirkungen (Anlage 9.4) betrachtet. Hinsichtlich des Baulärms ist eine Konfliktvermeidung mit nach dem gegenwärtigen Stand der Technik verfugbaren MaBnahmen nicht möglich. Es sind organisatorische MaI3nahmen zur Minimierung der Einwirkungen erforderlich. Die Betrachtung der betriebsbedingten Schall- und Erschutterungseinwirkungen betegt, dass sich infolge der geplanten Baumal3nahmen im Bereich des Bf Mannheim-Käfertal insgesamt keine Schall- oder Erschutterungsimmissionen ergeben werden, die in einer relevanten GröI3enordnung über mogliche Beeintrachtigungen durch die derzeit bereits vorhandene Bahnstrecke hinausgehen. 4.5 Versorgungsleitungen Dritter Versorgungsleitungen Dritter sind im direkten Baubereich von den BaumaI3nahmen betroffen (vgl. Punkt 3.11). In Anlage 3.1 ist der Gesamtbestand der Leitungen dargestelit. Die tatsächlichen Lagen der Leitungen vor Ort sind mit den jeweils zustandigen Leitungsträgern abzuklären. 4.6 Behindertenbelange Die Bahnsteige und die Zugànge werden mit einem taktilen Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte nach Ril ausgestattet. Der barrierefreie Zugang zum Hausbahnsteig (Bahnsteig 1) wird über geneigte Gehwege bei km 6,3+34 und km 6,3+68 hergestellt. Eine Moglichkeit zur nachtraglichen Herstellung elnes barrierefreien Zugangs zum Mittelbahnsteig (Bahnsteig 2) ist durch die Anordnung von Aufzugen an Bahnsteig 1 und 2 gegeben. Hierzu Iiegt eine optionale Planung vor. Diese wird im Bedartsfall in einem gesonderten Verfahren zur Genehmigung eingereicht. 01_E-BerichtGPMa-KafertaI_ Seite 21 von 27 Stand

24 Unterlage für elne Entscheidung nach 18 AEG Anlage 1: Erlãuterungsbericht IBJ NETZE 4.7 Denkmalschutz Belange der Denkmalpflege sind nicht betroffen, da sich keine denkmalgeschutzten Bauten in unmittelbarer Umgebung der geplanten MaBnahmen befinden. 4.8 Brandschutz GemäR dem vorliegenden Brandschutzgutachten der Safe-Tec Consulting vom und der IVE-Studie sind keine MaRnahmen erforderlich (siehe Anlage 9.6). 4.9 Wasserwirtschaftliche Sachverhalte Das gesamte auf den Bahnsteigen 1 und 2 abfliei3ende Oberflàchenwasser wird zwei auf der bahnrechten Seite neu anzulegenden Versickerungssystemen und einem Versickerungsgraben neben Bahnsteig 1 zugefuhrt. Die Systeme bestehen aus Kiespackungen mit Rohrrigolen und vorgeschalteten Sedimentationsanlagen. Mit Schreiben vom stimmt die Stadtentwässerung Mannheim der Versickerung des anfallenden Wassers zu (siehe Anlage 8). 01_E-Bericht_GP_Ma-Käfertal_ Seite 22 von 27 Stand

25 Anlage 1: Erlãuterungsbericht [D13 NETZE 5 Baugrund Für die Beurteilung des Baugrundes liegt ein Gutachten der igi Counsult GmbH vom vor. Das Gutachten (Textteil) ist in Anlage 9.5 beigefügt. Nach diesem Gutachten liegt im Bereich der Bahnsteige ein vierschichtiger Bodenaufbau vor: Feinkornarme, kiesig-sandige Auffüllungen in Oberflächennähe (0,4 < 0,8 m) Gemischtkornige, sandig-kiesige Auffullungen in lockerer Lagerung (1,8 <2,3 m) Quartare Flugsande in lockerer bis mitteldichter Lagerung (4,0 < 4,8 m) Quartäre Terrassenschotter Der Bodenschichten sind als versickerfahig eingestuft und für Versickerungsanlagen ausreichend. Die anstehenden Böden sind für die aufzunehmenden Lasten aus dem Bahnsteigneubau und den Zugangen ausreichend tragfahig. Die Deckschichten im Bahnsteigbereich wurden his in eine Tiefe von 2,3 m teilweise mit der Einstufung Z 2 nach LAGA beprobt. Sanierung und Entsorgung Für die im Rahmen der BaumaRnahmen anfallenden Aushubmassen wird durch FRS em Entsorgungskonzept ersteilt. Der Bodenaushub wird nach der Einstufung des Bodengutachtens teilweise eine Einstufung von :5 Z 2 nach LAGA erreichen. Der Aushub ist zu beproben und bei Bedarf fachgerecht zu entsorgen. Der Asphalt ist laut Bodengutachten mit DKO gem. DepV '09 eingestuft. Grundwasserverhältnisse rn Untersuchungsbereich des Bahnhofes wurde in den ausgeführten Kleinbohrungen (Aufschlusstiefe his 5,0 m) kein Grundwasser angetroffen. Das Grundwasser ist in diesen Bereichen nicht gespannt, so dass von einem Porengrundwasserleiter mit überwiegend freier Oberfläche auszugehen ist. Es ist von einem Grundwasserstand unter Mittelwasser-Verhältnissen (MGW) von Ca. 88 m NN ( ca. 11,0 m u. GOK) auszugehen. Versickerungsfähigkeit In den quartären Flugsanden (SU/ST-Böden) ist eine Versickerung von Niederschlagswasser gemär DWA-A 138 (2005) über Versickerungselemente (Sickermulden, Rohrsickerrigolen etc.) auf Grund der Durchlassigkeitsbeiwerte k f mit einer Einstufung als durchlassig nach DIN moglich. 01 _E-Bericht_GP_Ma-KäfertaLl Seite 23 von 27 Stand

26 Anlage 1: Erlauterungsbericht NETZE 6 Bauzeit und Baudurchfuhrung 6.1 Bauzeit Die 2. Ausbaustufe S-Bahn Rhein-Neckar soil bis Dezember 2017 realisiert sein. Die Verkehrsstation Mannheim-Käfertal wird im Zeitraum von Dezember 2016 bis Juli 2017 umgebaut. Der Limbau des Bahnsteiges 1 ist für den Zeitraum von März 2017 bis Juli 2017 und des Bahnsteiges 2 für den Zeitraum von Dezember 2016 bis April 2017 geplant. Während der Bauzeit ist kein Schienenersatzverkehr notwendig, da Personenzüge derzeitig nicht an der Station halten. Der Umbau der Station erfolgt jedoch unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes. Nach ersten Abstimmungen mit dem Betrieb werden vsl. die Gleise 1 und 2 auch während der Bauzeit betrieblich benotigt. Für die Arbeiten sind daher keine Totalsperrungen der Strecke 4010 moglich. Lediglich gleisweise Sperrungen sind moglich. Allerdings bestehen in den Gleisen natürliche Zugpausen, die für Ladevorgänge genutzt werden können. Für den Umbau aller Bahnsteigkanten sind Gleissperrungen erforderlich. Ein Abstellen der Fahrzeuge auf den Gleisen ist nicht moglich. Die Bauaktivitäten erfolgen in Gleissperrungen am Tage sowie vereinzelt in der Nacht. Betriebliche Beeinträchtigungen in Form von Sperrungen ergeben sich beim Umbau des Bahnsteiges 1 an 26 Tagen und des Bahnsteiges 2 an 64 Tagen. 6.2 Baudurchführung Zu Beginn des Umbaus der Station Mannheim-Käfertal ist der Einbau von Isolatoren, Streckentrennern und Schaltern für die Gleissperrungen notwendig. Im Anschluss beginnt der Umbau des Bahnsteiges 2 mit dem Rückbau der Bahnsteigaufbauten und dem Rückbau des Bahnsteigbelages. Es folgt dann der Rück- bzw. Neubau der Kante zum Gleis 2 und im Anschluss zum Gleis 3 des Bahnsteiges 2. Der Umbau dieser Kanten erfolgt in einer durchgehenden Sperrung. Im Anschluss an den Umbau der Kanten beginnt der Aufbau des Bahnsteiges inkl. Belag und die Durchörterung für die Entwasserung zwischen den Bahnsteigen. Am Ende des Bahnsteigbaues werden die Bahnsteigaufbauten montiert. Während des Aufbaus des Bahnsteiges 2 am Gleis 3 starten die Arbeiten des Umbaus am Bahnsteig 1 mit dem Rückbau des Gleises 11 urn eine Lange von 58 m. Zeitlich parallel wird die Uberdachung zwischen dem Bahnhofsgebaude und dem Hochbunker zurückgebaut. AuRerdem erfolgen der Rückbau der Bahnsteigaufbauten und die Entfernung des Bahnsteigbelages bevor der Umbau der Bahnsteigkante am Gleis 1 beginnt. Der Umbau der Kanten, der Aufbau der Bahnsteigbelage und die Ausstattung des Bahnsteiges erfolgen analog zu denen am Bahnsteig _E-Bericht_O P_Ma-Kàfertal_ Seite 24 von 27 Stand

27 Anlage 1: Erlauterungsbericht NETZE 6.3 BE-und Logistikflächen, Andienung Für den Umbau der Bahnsteige 1 und 2 wird eine BE-Fläche in Mannheim-Käfertal auf Bahngelande entlang der Gleise 6 und 11 hinter der Güterhalle und Verladerampe eingerichtet. Die Andienung der BE-Fläche erflogt über die Neustadter StraRe. Die genaue Lage der BE-Fläche ist dem Lagepian Baustelleneinrichtung (Anlage 3.3) zu entnehmen. Die Andienung der Baustelle für den Umbau der Kanten am Bahnsteig 2 erfolgt ausschlierlich über die Schiene und für die Kante am Bahnsteig 1 sowohl über die Schiene als auch über die StraRe. 01_E-BerichtGPMa-KäfertaI_ Seite 25 von 27 Stand

28 Anlage 1: Erläuterungsbericht j NETZE 7 Abkurzungsverzeichnis AEG AVT BE Bf BNatSchG BSK B&R DB DepV DIN DN DSA - Allgemeines Eisenbahngesetz - AuBenverteiler - Baustelleneinrichtung - Bahnhof - Bundesnaturschutzgesetz - Bahnsteigkante - Bike & Ride - Deutsche Bahn - Deponieverordnung - Deutsches Institut für Normung - Nenndurchmesser von Rohren - Dynamischer Schriftanzeiger DWA-A - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall - Arbeitsblatt [BA EEA EG FAA GOK GSM-R HA HDI HV INA LAGA LST LWL OK PU PVA PZB P&R - Eisenbahnbahnbundesamt - Elektrische Energieanlagen - Empfangsgebaude - Fahrausweisautomat - Gelàndeoberkante - Global System for Mobile Communications - Rail - Hausanschluss - Hochdruckinjektion - Hauptverteilung - lnduktive Zugsicherng anfahrender Züge gegen Halt zeigende Signale - Landerarbeitsgemeinschaft Abfall - Leit- und Sicherungstechnik - Lichtwellenleiter - Oberkante - Personenunterführung - Personenverkehrsanlage - Punktförmige Zugbeeinflussung - Park & Ride 01_E-Bericht_GP_Ma-Kaferta1_ Seite 26 von 27 Stand

29 Anlage 1: Erlauterungsbericht [DBJ NETZE Ru SO TEN TK TSI PRM UV UvP UVPG VNB - Richtlinie - Schienenoberkante - Transeuropaisches Eisenbahnnetz - Telekommunikation - Technische Spezifikationen für Interoperabilitat -Persons with Reduced Mobility- (Eingeschrankt mobile Personen) - Unterverteilung - Umweltverträglichkeitsprüfurig - Gesetz über die Umweltvertraglichkeitsprüfung - Versorgungsnetzbetreiber 01E-BerichtOP_Ma-KàfertaI_ Seite 27 von 27 Stand

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